Neues Punktsystem: Die Verkehrssünderkartei in Flensburg wird reformiert – Verschärfung statt Vereinfachung

Zum 1.5.2014 tritt die Reform des Punktsystems in Kraft. Das Verkehrszentralregister wird künftig Fahreignungsregister (FAER) genannt. Während aktuell noch bei Erreichen von 18 Punkten die Fahrerlaubnis entzogen wird, geschieht dies ab Mai des nächsten Jahres schon bei 8 Punkten. Die bis zum Stichtag angesammelten Punkte werden nach einem Verteilungsschlüssel in das neue System überführt. Einige alte Registereinträge, die nicht (mehr) als verkehrssicherheitsrelevant eingestuft werden, entfallen und die ihnen zugrunde liegenden Punkte werden gelöscht.

Neu geregelt wird die Tilgung von Verstößen. Künftig wird jeder eingetragene Verstoß einzeln und ohne Rücksicht auf später folgende Einträge getilgt. Darin ist die vom Bundesverkehrsministerium viel gepriesene Vereinfachung zu sehen.

Was der Verkehrsteilnehmer nicht erfährt, ist die in Einzelheiten deutliche Verschärfung der Neuregelung. So beträgt die Tilgungsfrist für besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Verstöße 5 Jahre, statt bisher 2.

Alles in allem sollten sich Verkehrsteilnehmer, die mehrere Einträge aufzuweisen haben, noch vor Inkrafttreten der Neuregelung über Ihren Punktestand informieren und wenn möglich noch Maßnahmen zum Punkteabbau ergreifen. Hierüber informieren die Anwälte der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV.

Auch die Kanzlei für Verkehrsrecht von Rechtsanwalt Yves Junker informiert und berät zu Fragen des alten und neuen Punktsystems. Mehr Infos gibt es unter www.kanzlei-junker.de.