Neue Regelungen bei der Hauptuntersuchung

Im Hinblick auf die zum 01.07.2012 eintretenden Änderungen bei der Kfz-Hauptuntersuchung wird in der gebotenen Kürze erneut auf die bereits im Forum beschriebenen Neuregelungen hingewiesen, die unter anderem eine Prüfung der elektronischen Sicherheitssysteme, eine Prüfungsfahrt, der Entfall der Rückdatierung sowie eine bundesweit einheitliche und detaillierte Mängelbeschreibung vorsehen.

In der nunmehr neu geregelten Hauptuntersuchung sollen elektronisch gesteuerte Sicherheitskomponenten wie Airbags, ABS, ESP und der Notbremsassistent umfassend geprüft werden. Die Elektronikprüfung kommt schrittweise für alle Fahrzeuge, die ab dem 01.07.2012 neu zugelassen werden. Für alle Fahrzeuge ist eine anschließende Prüfungsfahrt mit mindestens 8 km/h vorgeschrieben, damit der Prüfingenieur die Funktion der Assistenzsysteme zuverlässig überprüfen kann.

Weiterhin wird die neu zu erteilende Prüfplakette nicht mehr rückdatiert, sondern ab dem Zeitpunkt der Prüfung für die volle Laufzeit gültig. Da sich der technische Zustand der Kraftfahrzeuge jedoch bei einem Überziehen des vorgeschriebenen Prüfdatums weiter verschlechtert, wird eine entsprechend erhöhte Gebühr zu entrichten sein (Quelle: Pressemitteilung Dekra).

Rechtsanwalt Weichelt

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