Nach Alkoholauffälligkeit zur MPU – Abstinenz nötig?

Pressemeldung

Wer alkoholisiert am Steuer erwischt wird und dabei die Promillegrenze von 0,5 Promille überschritten hat, für den heißt es erst einmal ohne Führerschein und Auto auszukommen. Bei über 1,6 Promille muss außerdem eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) absolviert werden, um den Schein wieder zurück zu bekommen. Axel Uhle, Verkehrspsychologe und Mitglied der Geschäftsführung bei TÜV SÜD Pluspunkt weiß, dass hier oft die Frage besteht, ob Abstinenz eingehalten werden muss. Gleiches gilt auch bei einer Drogenauffälligkeit.

Nicht nach jeder Alkoholauffälligkeit muss Abstinenz eingehalten werden. Häufig reicht es aus,

das eigene Trinkverhalten auf den Prüfstand zu stellen und weniger beziehungsweise kontrollierter zu trinken. Allerdings sollte sich der Betroffene tatsächlich ausführlich damit beschäftigen, um dem Gutachter zeigen zu können, dass er sein Fehlverhalten einsieht und an sich arbeitet. Ist jemand jedoch alkoholabhängig, muss diese Person eine Therapie machen und ein Jahr lang Abstinenznachweise vorlegen.

Bei Drogen ist auf jeden Fall eine dauerhafte Abstinenz zu empfehlen und nachzuweisen. Dabei variiert je nach Einzelfall, Schweregrad und Gefährdung die Nachweispflicht zwischen sechs und zwölf Monaten. Die Abstinenz und der Umgang mit Alkohol beziehungsweise Drogen sollten aber bei einer guten Vorbereitung grundsätzlich thematisiert werden, wenn der Führerschein aus diesem Grund entzogen wurde. Daher ist es sinnvoll, sich einen professionellen, verkehrspsychologischen Berater zu suchen. Weiterführende Informationen rund um das Thema MPU-Vorbereitung gibt es unter http://www.tuev-sued.de/pluspunkt.