Motorradsturz – Unfallhaftung des Landes bei zu glattem Straßenbelag

Wie dieser Fall zeigt, kann es auf den Straßen nicht nur durch Schnee und Eis glatt sein sondern auch durch fehlerhaften Straßenbelag. Im Verfahren vor dem OLG Frankfurt stritten die Erben eines Unfallopfers und das Land um Schmerzensgeld und um den Ersatz des materiellen Schadens aus einem Verkehrsunfall vom 27.4.2002, bei dem ein Motorradfahrer tödlich gestürzt war. Nach den Feststellungen des Gerichts war der Unfall u.a. auch darauf zurückzuführen, dass die Fahrbahn an der Unfallstelle ganz außergewöhnlich glatt war. An der selben Stelle waren zuvor schon mehrere Unfälle passiert. Das beklagte Land hattte deshalb auch Warnschilder aufstellen lassen. Die Kläger machten geltend, dass dies nicht ausreiche um ihrer Verkehrsicherungspflicht nachzukommen. Die Straße hätte vielmehr für Motorradfahrer gesperrt werden müssen. Das OLG hat das beklagte Land verurteilt, an die Kläger als Erbengemeinschaft 9.776,49 € zuzüglich Zinsen und ein Schmerzensgeld in Höhe von 6.000 € zu zahlen.