Mehr Datenschutz beim vernetzten Fahren

Empfehlungen des 52. Verkehrsgerichtstages

Bonn, 4. Februar 2014 – Moderne Fahrzeuge können eine Fülle von Daten speichern oder übermitteln, zum Beispiel über den Standort des Fahrzeugs, das Brems- und Beschleunigungsverhalten oder den Wartungszustand. Das „gläserne Auto“ ist längst Realität. Antworten auf die zentrale Frage, wem diese Daten gehören und wie mit ihnen umzugehen ist, suchten die Experten des 52. Deutschen Verkehrsgerichtstages in Goslar. Die Fachleute einigten sich in einer entsprechenden Empfehlung darauf, dass die beim Autofahren automatisch erhobenen Daten künftig nur noch kontrolliert weitergeleitet werden sollen. Das „informationelle Selbstbestimmungsrecht“ müsse auch im Auto gelten, so der Arbeitskreis, den Dr. Walter Eichendorf, Präsident des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR), geleitet hatte.

Quelle: dvr.de