Ladung richtig sichern

Gerade in der anstehenden Urlaubszeit werden die Autos vollgepackt, wie sonst das ganze Jahr nicht. Aber Vorsicht, wer die Ladung unzureichend sichert, gefährdet sich und andere Verkehrsteilnehmer. Gem.§ 22 I StVO Ladung ist zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen. Ein Verstoß wird nach der Bußgeldtabelle mit 35 €, wenn eine Gefährdung vorliegt mit 50 € geahndet. Außerdem drohen 3 Punkte ins Flensburg. Es wird empfohlen, schwere Gegenstände nicht an die Ladekante des Kofferraums zu legen, sondern direkt hinter der Rückbank zu platzieren. So wird bei einer Vollbremsung verhindert, dass einzelne Objekte nach vorne geschleudert werden und die Insassen des Fahrzeugs gefährden können. Unbedingt sollte geprüft werden, dass die Lehnen der Rückbank eingerastet sind. Auch sollte die Ladung nur bis zur Oberkante der Rücklehne reichen bzw. sonstige Sicherungseinrichtungen z.B. Trennnetze verwendet werden.

Bei Verstauen der Ladung in einer Dachbox sollte die Ladung gleichmäßig verteilt sein und auch das zulässige Höchstgewicht der Dachlast beachtet werden.

Achtung: Selbst bei ordnungsgemäßer Beladung ändert sich das Fahrverhalten des Autos erheblich. www.rechtsanwalt-koblenz.de