Kündigung nach Entzug der Fahrerlaubnis

Auch in arbeitsrechtlichen Streitfällen kann das Verkehrsrecht durchaus eine Rolle spielen. Dies zeigt sich an einem Fall des Landesarbeitsgerichts Stuttgart. Dort ging es um einen Berufskraftfahrer, dem wegen einer Verkehrsstraftat die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Dem Berufskraftfahrer wurde wegen der entzogenen Fahrerlaubnis daraufhin gekündigt. Das Gericht hatte daher über die Rechtmäßigkeit der Kündigung zu urteilen.

Ein verkehrswidriges Verhalten kann als arbeitsvertragswidriges Verhalten eine Kündigung hervorrufen und damit Ursache der Arbeitslosigkeit sein. Das LAG Stuttgart legte in seinem Urteil vom 08.06.2011 aber fest, dass eine Kündigung in einem solchen Fall nur dann wirksam ist, wenn der Arbeitnehmer die Arbeitslosigkeit durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat. Grob fahrlässig wäre ein Verkehrsverhalten beispielsweise dann, wenn ein Fahrzeug unter Einfluss berauschender Mittel geführt wird. Im vorliegenden Fall stellte das Gericht fest, dass der Berufskraftfahrer den Verkehrsverstoß nur einfach fahrlässig begangen hatte. Die Kündigung war in diesem Fall daher unrechtmäßig.

verfasst von: Stud.jur. Nicolas Schaeffer

 

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Über den Autor: Rechtsanwalt Thomas Brunow Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Berlin Mitte. Rechtsanwalt Brunow ist Vertrauensanwalt des Volkswagen – Audi Händlerverbandes für Verkehrsrecht e.V. und Mitglied der ARGE Verkehrsrecht in Berlin. Rechtsanwalt Thomas Brunow hilft Geschädigten nach Verkehrsunfällen und Betroffenen nach Verkehrsverstößen (Fahrerflucht, Bußgeld, Punkte in Flensburg etc.) schnell und unbürokratisch.
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Rechtsanwalt Thomas Brunow ist Partner der Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner Berlin Mitte