„Kriegt man ein Fahrverbot bei Geschwindigkeitsverstößen weg?“

Bei Bußgeldsachen wegen Geschwindigkeitsverstößen, bei welchen ein Fahrverbot droht, sollte möglichst sofort nach Erhalt des Anhörungsbogens der Polizei ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kontaktiert werden. Zu vermeiden sind eigene Angaben und insbesondere sollte der Betroffene auch nicht selbst zur Polizei gehen, um sich evtl. das Beweisfoto anzuschauen.

Die größten Erfolgsaussichten einer Einstellung bestehen häufig darin, dass nicht bewiesen werden kann, wer gefahren ist. Bei einem drohenden Fahrverbot sollte diese Verteidigungslinie immer beachtet werden!

Ansonsten kann und sollte die Messung überprüft werden. Hierbei kann mit Sachverständigen zusammen gearbeitet werden, welche weiteres Fachwissen haben.

Wenn alles nicht nutzt, kann das Fahrverbot gegen eine Erhöhung der Geldbuße verhindert werden. Hierzu muss aber erheblich vorgetragen werden. Dieses sollte über einen Fachanwalt für Verkehrsrecht erfolgen.

Im Ergebnis bestehen einige Chancen, das drohende Fahrverbot zu vermeiden.

Bodo K. Seidel, Fachanwalt für Verkehsrecht und Versicherungsrecht, Berlin, 030 – 263 955 0 (gerne rufe ich auch zurück)

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