Kennzeichnungspflicht fahr- und verhaltensauffälliger Kraftfahrer

Neue Verordnung geht in die Testphase

Nachdem sich die Anzahl der Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr sowie verhaltensauffälliger Kraftfahrer in den letzten Jahren ständig erhöht hat, tritt nun eine neue Verordnung, die das  Bundesverkehrsministerium mit anderen Staaten der EU entwickelt hat, mit Wirkung zum 11.06.2010  bundesweit in eine einmonatige Testphase, die dem Schutzbedürfnis unbescholtener Verkehrsteilnehmer Rechnung tragen soll.

Der Punktekatalog in Flensburg hat sich für die Überwachung und Sanktionierung ordnungswidriger Mehrfachtäter zwar bewährt, jedoch keinerlei Warnfunktion für Dritte entfaltet. Dies soll sich nun ändern.

Ab sofort werden die Straßenverkehrsämter Fahrzeugführern, die punktebelastete Verkehrsverstöße begehen oder anderweitig eigentümliche Verhaltensweisen zeigen (die Beurteilung unterliegt dem Ermessensspielraum des einzelnen Sachbearbeiters) Flaggen aushändigen, die gut sichtbar am Fahrzeug anzubringen sind.
Die Fahnen sind rot mit einem schwarzen Streifen oben und einem gelben unten. Sie dienen dazu, andere Verkehrsteilnehmer zu warnen und die Delinquenten als Gefahr zu identifizieren.
Bei beharrlichen Verkehrsverstößen und Intensivtätern ist eine zwei- bis vierseitige Beflaggung vorzunehmen.

Die Regelung gilt zunächst bis zum 11.7.2010. Die Testphase startet zeitgleich EU-weit, wobei die Farbgebung national abweichen kann.

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