Keine Eichung nach Wechsel auf Winterreifen bei Fahrzeug mit Provida- Messgerät

Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 7.06. 2011 ( 1 RB 75/11) ist es nicht erforderlich, ein mit dem Messsystem Provida 2000 ausgestatttetes Fahrzeug, dessen Eichung mit Sommerreifen erfolgte, nach dem Wechsel auf Winterreifen und dem anschließenden neuerlichen Wechsel auf Sommerreifen einer neuen Eichung zu unterziehen.

Der Senat vertrat die Auffassung, maßgeblich sei alleine, ob der Zustand der Reifen bei der Messung von jenem zum Zeitpunkt der Eichung  zu Lasten des Betroffenen abweiche. Dies sei zwar bei einem Wechsel von Winter- auf Sommerreifen der Fall, nicht aber, wenn zunächst von Sommer- auf Winterreifen und anschließend wieder zurück gewechselt werde. Dies sei nicht anders zu werten als ein Reifenwechsel von Sommer- auf Sommerreifen, der ohne Neueichung erfolgen dürfe.

 Über den Autor:

Martin Ellinger ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Stuttgart-Möhringen.  Ab dem Beginn seiner Berufstätigkeit hat sich Rechtsanwalt Ellinger auf das Verkehrsrecht spezialisiert. Seit 2002 ist er als ADAC-Vertragsanwalt tätig. Die Schwerpunkte seiner Arbeit liegen in der Verteidigung von Verkehrsstrafsachen und Bußgeldverfahren, der Regulierung von Verkehrsunfällen, auch mit schwerem Personenschaden, sowie der Fahrerlaubnisrecht. Nähere Einzelheiten sowie interessante Rechtstipps und ständig neue Urteile finden Sie auf unseren Internetpräsenzen: http://ellinger.adac-vertragsanwalt.de  und www.pitz-ellinger.de.

Telefonisch erreichen Sie unsere Kanzlei Montag bis Donnerstag von 9.00 -12.00 Uhr und von 13.30 bis 17.00 Uhr,
Freitags von 9.00 bis 13.00 Uhr unter der Rufnummer: 0711/ 220 63 00 .