Hörhilfen müssen bei Fahrerlaubniss-Erteilung berücksichtigt werden

OVerwG Berlin, Aktenzeichen: OVG 1 B 9.07 – Urteil vom 26.03.2009: Das Oberverwaltungsgericht (OVerwG) Berlin-Brandenburg hat einer hochgradig schwerhörigen Klägerin die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung („P-Schein“, „Taxischein“) unter Auflagen zugesprochen. Mit Hilfe des ihr angepassten modernen volldigitalen Hörgeräts genüge Sie den hierfür bestehenden Anfor…
Quelle: verkehrsanwaelte.de