Geschwindigkeit muss im Dunkeln angepasst werden

OLG Thüringen, Aktenzeichen: 4 U 155/08 – Urteil vom 20.03.2009: Ein Kraftfahrer muss jederzeit mit Fahrbahnhindernissen rechnen. Fährt er schneller als geboten und kollidiert mit einem Hindernis, so trägt er die alleinige Verantwortung. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Thüringen in Jena, wie die Verkehrsanwälte (Arge Verkehrsrecht im DAV) mitteilen. Im…

Quelle: verkehrsanwaelte.de