Geschäftsmäßige Geltendmachung von abgetretenen Schadensersatzansprüchen durch Autovermietung verstößt gegen Rechtsdienstleistungsgesetz

Geschäftsmäßige Rechtsdienstleistungen, die auf eine ständige Fortbildung der höchstrichterlichen Rechtsprechung hinsichtlich der Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten gerichtet sind, stellen nach Inhalt und Umfang keine Nebenleistung eines Mietwagenunternehmens dar. Wird mit Mietbeginn jeweils jedweder unfallbedingte Schadensersatzanspruch durch den Mieter an die Gesellschaft erfüllungshalber abgetreten und von dieser geltend gemacht, ohne dass eine (vorbehaltene) Inanspruchnahme des Mieters auch […]
Quelle: http://brinkmann-dewert.de/thema/verkehrsrecht/

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