Gefährliches BGH Urteil für Autohandel

Der BGH hat in einer Entscheidung vom 15.06.2011 klargestellt, dass es bei der Beurteilung der Erheblichkeit eiens Mangels auf den Zeitpunkt der Rücktrittserklärung ankommt.
Der Käufer eines Neuwagens hat nach dem VIII Senat des BGH ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag, wenn die Ursache eines fehlehaften Fahrverhaltens zunächst nicht ermittelt werden kann. Daran ändert sich auch nichts, wenn durch ein im Laufe des Verfahrens eingeholtes Sachverständigengutachten sich herausstellt, dass das technische Problem mit kleinem Aufwand zu beseitigen wäre.
(BGH Az. VIII ZR 139/09)
RA Carsten Schulze
FA für Verkehrsrecht
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