Geblitzt mit…? Teil 4: Einseitensensor ESO ES 3.0

In dieser Reihe stelle ich in Kurzform die gebräuchlichsten,  aktuell in Deutschland in der Verkehrsüberwachung eingesetzten Geschwindigkeitsmessgeräte vor  und weise auf mögliche Fehlerquellen hin.

Es besteht die weit verbreitete Auffassung, Messungen im Rahmen von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen seien in Ordnung und nicht angreifbar.

Es zeigt sich jedoch immer wieder, dass die Messgeräte nicht gemäß der Bedienungsanleitung bedient wurden, das Messpersonal nicht geschult oder Messfehler zu beklagen waren.

Heute geht es um  ein häufig eingesetztes Geschwinidgkeitsmessgerät

Bezeichnung: Einseitensensor ESo ES 3.0

Funktion: Geschwindigkeitsmessung Lichtschranke (Lichtsender und -empfänger) mit digitaler Fotoeinrichtung

Einsatz: mobil ; Messung  auf  Stativ; 2-Kamera-Betrieb möglich; Messung vom Fahrbahnrand

mögliche Fehler: z.B.  Aufstellung,  Dokumentation der Inbetriebnahme und Messung, fehlende Schulung des Messpersonals, veraltete Software (siehe unten)

Der Messbetrieb bei Dunkelheit ist möglich

Eine Überprüfung des Messvorgangs durch einen Sachverständigen für Verkehrstechnik ist möglich.

Selbstverständlich muss auch dieses Messgerät zum Zeitpunkt der Messung gültig geeicht sein.

Aktuelle Besonderheit:

Es sind  Fälle aufgetreten, in welchem mit einer veralteten Software gemessen – und ausgewertet -, wurde. Es haben daher einige Gerichte Verfahren eingestellt bzw. freigesprochen. Solche Messungen könnten in dem  Zeitraum 2009 bis Juni 2010 erfolgt sein. Bei Messungen diesen Zeitraum betreffend kann eine kritische Überprüfung des Messvorgangs lohnenswert sein, da die Umstellung auf die neue Software bundesweit zeitlich unterschiedlich erfolgte.

Haben Sie einen Bußgeldbescheid wegen des Vorwurfs einer Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten, bei welchem als Beweismittel Einseitensensor; Lichtschranke oder und/oder ESO ES 3.0 aufgeführt sind? Drohen Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot?

Für die anwaltliche Tätigkeit, z. B. in einem Bußgeldverfahren, entstehen Gebühren, deren Höhe der Gesetzgeber mit dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vorgegeben hat.

Ist eine Verkehrsrechtsschutzversicherung vorhanden, übernimmt diese in der Regel die Rechtsanwaltsgebühren.

Ein erstes Telefonat oder Informationsgespräch über die Möglichkeiten einer Mandatsübernahme und deren Kosten ist für Sie selbstverständlich kostenfrei. Info unter: 06032 / 9345-21

Zu unserer Online-Bußgeldhilfe bei schadenfix geht es hier

Schlagworte: , , , , , , , , ,

Comments are closed.