In dieser Reihe stelle ich in Kurzform die gebräuchlichsten, aktuell in Deutschland in der Verkehrsüberwachung eingesetzten Geschwindigkeitsmessgeräte vor und weise auf mögliche Fehlerquellen hin.
Es besteht die weit verbreitete Auffassung, Messungen im Rahmen von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen seien in Ordnung und nicht angreifbar.
Es zeigt sich jedoch immer wieder, dass die Messgeräte nicht gemäß der Bedienungsanleitung bedient wurden, das Messpersonal nicht geschult oder Messfehler zu beklagen waren.
Heute geht es um ein häufig eingesetztes Geschwinidgkeitsmessgerät
Bezeichnung: Einseitensensor ESo ES 3.0
Funktion: Geschwindigkeitsmessung Lichtschranke (Lichtsender und -empfänger) mit digitaler Fotoeinrichtung
Einsatz: mobil ; Messung auf Stativ; 2-Kamera-Betrieb möglich; Messung vom Fahrbahnrand
mögliche Fehler: z.B. Aufstellung, Dokumentation der Inbetriebnahme und Messung, fehlende Schulung des Messpersonals, veraltete Software (siehe unten)
Der Messbetrieb bei Dunkelheit ist möglich
Eine Überprüfung des Messvorgangs durch einen Sachverständigen für Verkehrstechnik ist möglich.
Selbstverständlich muss auch dieses Messgerät zum Zeitpunkt der Messung gültig geeicht sein.
Aktuelle Besonderheit:
Es sind Fälle aufgetreten, in welchem mit einer veralteten Software gemessen – und ausgewertet -, wurde. Es haben daher einige Gerichte Verfahren eingestellt bzw. freigesprochen. Solche Messungen könnten in dem Zeitraum 2009 bis Juni 2010 erfolgt sein. Bei Messungen diesen Zeitraum betreffend kann eine kritische Überprüfung des Messvorgangs lohnenswert sein, da die Umstellung auf die neue Software bundesweit zeitlich unterschiedlich erfolgte.
Haben Sie einen Bußgeldbescheid wegen des Vorwurfs einer Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten, bei welchem als Beweismittel Einseitensensor; Lichtschranke oder und/oder ESO ES 3.0 aufgeführt sind? Drohen Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot?
Für die anwaltliche Tätigkeit, z. B. in einem Bußgeldverfahren, entstehen Gebühren, deren Höhe der Gesetzgeber mit dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vorgegeben hat.
Ist eine Verkehrsrechtsschutzversicherung vorhanden, übernimmt diese in der Regel die Rechtsanwaltsgebühren.
Ein erstes Telefonat oder Informationsgespräch über die Möglichkeiten einer Mandatsübernahme und deren Kosten ist für Sie selbstverständlich kostenfrei. Info unter: 06032 / 9345-21
Zu unserer Online-Bußgeldhilfe bei schadenfix geht es hier
Schlagworte: Bußgeldbescheid, Bußgeldverfahren, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fahrverbot, Geschwindigkeitsmessung, Geschwindigkeitsüberschreitung, Geschwindigkeitsübertretung, Geschwindigkeitsverstoß, Punkte, Punktestand
Schlagworte: ESO ES 3.0

In Leipzig fand eine Messung mit dem neuen Messgerät ESO ES 3.0 statt. Gemessen und geblitzt wurde vor allem auf dem Innenstadtring und im Rahmen von vier Kontrollen insgesamt 561 Überschreitungen festgestellt.
Das Geschwindigkeitsmessgerät ESO ES 3.0 erlaubt die Messung auf bis zu vier Fahrspuren gleichzeitig und ist dank seiner Passivität für Warner nicht ortbar. Mit diesem System sind auch Motorräder und Roller messbar, derer auch gleich mehrere Verkehrsteilnehmer im Rahmen der Messungen durch die Polizei geblitzt wurden. Hierfür kommen jeweils eine Front- und Heckkamera zum Einsatz, sodass Motorräder auch von hinten per Blitz erfasst werden können.
Im Rahmen der Messungen wurden insgesamt 561 Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt, zum Teil kombiniert mit weiteren Verstößen gegen die Anschnallpflicht. Einige Verkehrsteilnehmer wurden zudem beim Telefonieren am Steuer erwischt. Die höchste Geschwindigkeitsüberschreitung hatte ein Verkehrsteilnehmer mit 92 km/h – bei erlaubten 50. Dafür drohen dem Fahrer neben drei Punkten in Flensburg und einer Geldbuße von 160 Euro auch ein Fahrverbot von einem Monat. Die sichergestellten Aufzeichnungen wurden an die Bußgeldstelle Leipzig weitergeleitet.
[...] der Fahrer nun hoffen kann, dass das Blitzgerät wegen Wartungsmängel angegriffen werden kann ? Man weiß es [...]