Geblitzt auf der BAB 46 (Fleher Brücke) mit PoliScan

Geblitzt auf der BAB 46, Fleher Brücke

Geblitzt wurde unsere Mandantin mit dem (stationären) Messgerät PoliScan Speed auf der BAB 46, Fleher Brücke bei km 75,136 in Fahrtrichtung Neuss (BAB 46 Fleher Brücke). Das Messfoto wies bereits erhebliche Auffälligkeiten auf, so befand sich das Fahrzeug der Betroffenen nicht alleine im Auswerterahmen. Ein Teil des Rahmens lag über einen kleinen Teil eines parallel fahrenden Fahrzeugs. Da sich das Ordnungsamt trotz dieser Bedenken nicht veranlasst sah, das Verfahren einzustellen, wurde ein Sachverständiger mit der Begutachtung der Messreihe beauftragt. Dem Sachverständigen wurde vom Ordnungsamt Düsseldorf die vollständige Messreihe der Messung auf der BAB 46 zur Verfügung gestellt. Insgesamt wertete der Sachverständige für diesen Messtag 220 Überschreitungen aus.

Keine gerichtsverwertbare Messung

Zwar kam der Sachverständige zu dem Ergebnis, dass das Fahrzeug der Mandantin infolge der Positionierung im Bild mit hoher Wahrscheinlichkeit als das die Messung auslösende Fahrzeug war. Allerdings erfüllte das Messfoto nicht die herstellerseitigen Voraussetzungen für das Vorliegen einer gerichtsverwertbaren Messung. Bei der Überprüfung aller Bilddateien stellte der Sachverständige fest, dass in mehr als 30 % aller Fälle (über 70 Messungen) zusätzlich zum Fahrzeug des Berufenen noch Aufbauteile eines zweiten Fahrzeugs in Fahrtrichtung erkennbar waren. Das führt grundsätzlich dazu, dass eine Auswertung dieser Messfotos durch das Ordnungsamt Düsseldorf gemäß gültiger Gebrauchsanweisung des Herstellers nicht erfolgen durfte. Der Hersteller schreibt hierzu: Weitere Verkehrsteilnehmer, die sich auf der gleichen oder einer benachbarten Fahrspur bewegen, dürfen innerhalb der Auswertehilfe nicht zu sehen sein… Andernfalls muss das Bild als Beweismittel verworfen werden.

Eine klare Aussage, die im konkreten Fall vom Ordnungsamt Düsseldorf ignoriert wurde. Ob alle 30 % der Messungen zur Auswertung gelangt sind, ist nicht bekannt. Allerdings spricht Vieles dafür, da sich die Behörde trotz der Bedenken über die Gebrauchsanweisung hinweggesetzt hat. Weil es sich hier um eine stationäre Messstelle auf der BAB 46 handelt, sollten Messungen aufgrund dieser Erfahrung kritisch hinterfragt und ggf. überprüft werden.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Thomas Brunow – Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Berlin Mitte – Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner

(Quelle: www.in-brandenburg-geblitzt.de)