Anwalt Gunnar Semrau berät zum Thema EU-Führerschein beim dauerhaften Fahrerlaubnisentzug. Manche sehen ihre letzte Chance eine MPU zu umgehen darin einen EU-Führerschein zu erwerben, wiederzuerlangen, umschreiben oder anerkennen zu lassen. Doch ist dies in jedem Fall zulässig oder sollte man lieber die Finger davon lassen? Bekommt man diesen EU-Führerschein überhaupt ausgestellt? Kann ich ohne Bedenken mit diesem EU-Führerschein in Deutschland fahren oder mache ich mich strafbar?
Führerschein-Tourismus im EU-Ausland bei dauerhaftem Fahrerlaubnisentzug
Verfasser des Beitrages: Loren Grunert
gelesen: 11342 , heute: 3 , zuletzt: 17. Mai 2012

[...] zum Führerscheintourismus, der uns auch schon im Schadenfixblog beschäftigt hat. Der aktuelle Betrag stammt von Detlef Burhoff im LexisNexis Blog: Der [...]
Die Ausführungen sind gut und sprechen mich an. Doch wie darf nun das Eugh Urteil vom 26.04.2012 zum EU Führerschein gewertet werden. Bislang wurden alle Eugh Urteile national unterschiedlich gewertet?