Wiederholungstäter, Anhörungsbogen...

Ihr Name/Pseudonym: 
Fragensteller

Guten Tag,

folgender Sachverhalten:

- meine Freundin erhielt einen Anhörungsbogen betreffend erhöhter Geschwindigkeit (24. Sept. 2010)
- tatag war Ende August 2010
- anhörungsbogen wurde nicht zurückgesendet.
- nach 3 Monaten kam die Polizei, alles wurde ordnungsgemäss erledigt.
- der Fall wurde an mich weitergeleitet, da ich der zweite mitversicherter bin des Autos.

- ende November Nov. 2010 erhielt ich den Anhörungsbogen.
- bis zum gestrign Tage habe ich mich nicht darum gekümert
- anfangs Januar 2011 bekam ich einen Bussgeldbescheid
- ich werde beschuldigt und gefordert zu zahlen.

Wäre der Anhörungsbogen jetzt noch rechtskräftig?
Auf dem Bussgeldbescheid steht, dass der Betrag angemässen erhöht wurde per Verkehrszentralregister. Was ist das? Flensburg Punkte?
Die Busse beträge 3 Punkte.

Im voraus vielen Dank für die Antwort.

Mfg

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