Unfallauto weniger wert?
Ihr Name/Pseudonym:
LöserTal
Hallo zusammen,
mir ist einer an der Ampel draufgefahren (mein Auto ist ca. 8 Jahre alt).
Versicherung bietet mir an die Reparatur zu bezahlen. Soweit so gut habe ich mir gedacht.
Aber wie sieht es denn mit der Zukunft aus? Mein Auto ist doch nun ein Unfallwagen und wenn ich ihn irgendwann verkaufen will muss - oder muss ich das nicht?- angeben dass das Auto ein Unfallwagen ist und dann bekomme ich doch weniger als wenn es kein Unfallwagen ist. Muss mir das denn die Versicherung nicht bezahlen?
Liebe Grüße in die Runde
Es kommt darauf an. Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Erstattung des technischen oder merkantielen Minderwertes. Es kommt hierbei zum einen auf die Art des Unfallschadens (nur schraubbare Teile oder Substanzeingriff) an und zum anderen auf Alter des KFZ. Die Grenze liegt bei ca. 5 Jahren, wobei Tendenzen der Rechtsprechung erkennbar sind auch bei ältren Fahrzeugen eine Wertminderung zuzusprechen. Also ab zu einem unabhängigen utachter und zu einem Verkehrsanwalt und nicht alles glauben was die gegnerische Versicherung erzählt.
Die merkantile Wertminderung tritt bei jedem offenbarungspflichtigen Schadenereignis bei einem bisher "unfallfreien Kfz" ein. Es gibt hierfür keine Fristen. Der Zustand des Kfz "unfallfrei" ist entscheidend. Die seit letzter Zeit in Prüfungsberichten vorgeführte Durchschnittsberechnung aus bis zu 12 Berechnungsmethoden das Mittel anzunehmen ist der größte Unsinn der von diesen "sogenannten Prüfern" verfasst wird.
Hallo LöserTal,
tatsächlich gibt es keine nur ansatzweise geeignete Methode eine Wertminderung für ein Unfallauto zu berechnen. Muss es aber auch nicht! Denn der nach einem Unfall-/Schadenereignis eingetretene "merkantile" Minderwert liegt ausschließlich im Beurteilungsbereich eines versierten Fachgutachters für Kfz-Schäden. Insofern ist allein schon deswegen in jedem Haftpflichtschadensfall die Hinzuziehung eines von Versicherungen UNABHÄNGIGEN Kfz-Sachverständigen nötig, wenn man nicht um sein sauer verdientes Geld gebracht werden will. Auch bei der Auswahl eines geeigneten Anwaltes sollten Sie auf dessen Qualifikation achten. Wie man immer wieder in Fachkreisen erfahren kann, gibt es einige sog. Fachanwälte, die sich (offensichtlich der Einfachheit halber) gern der absolut falschen Versicherungsargumentationen bedienen, es käme bei einer Wertminderung darauf an, ob nur geschraubte Teile ausgetauscht werden mussten, oder ob ein Eingriff in das "Gefüge" des Fahrzeugs zur Instandsetzung notwendig wären. Absoluter Unsinn im Hinblick auf eine "merkantile Wertminderung". Diese fällt nämlich dafür an, weil das Unfallopfer beim späteren Verkauf des instandgesetzten Unfallautos einen niedrigeren Kaufpreis erzielen kann, als er beim Verkauf des gleichen Autos ohne ehemaligen Unfallschaden erzielen könnte. Wer will schon ein (zwar einwandfrei repariertes) aber dennoch mit einem ehemaligen Schaden behaftetes Auto kaufen, wenn er die Möglichkeit hätte das gleiche Fahrzeug ohne diesen Mangel für das selbe Geld bekommen zu können.
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