Pflicht zur Parnterwerkstatt

Ihr Name/Pseudonym: 
heidigral

Wie ist die Rechtslage bei einem Unfall, wenn mir einer reingefahren ist, muss ich die billigste Werkstatt nehmen (anscheinend eine sogenannte Partnerwerkstatt der Versicherung) oder darf ich die Reparatur von der Vertragswerkstatt vornehmen lassen, bei der ich immer bin?

Guten Tag,

bitte wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt, der Ihnen die etwas komplizierte Rechtslage erläutern wird. Grundsätzlich ist zu sagen, dass Sie die Werkstatt auswählen können, die Sie haben wollen. Allerdings gibt es aktuelle Rechtsprechung des BGH, wonach die Versicherung Sie bei älteren Fahrzeugen auch auf eine andere Werkstatt - jedenfalls was die zu ersetzenden Stundensätze angeht - verweisen kann. Davon gibt es zahlreiche Ausnahmen, deren Darlegung hier den Rahmen sprengen würde.

Aus welcher Stadt kommen Sie?

Nüritingen in BaWü

Anwälte für Verkehrsrecht in - ich nehme an Sie meinen Nürtingen- finden Sie hier:
http://www.schadenfix.de/suche/ortsname_oder_plz?s=n%C3%BCrtingen&t=0&r=

danke
super

Was soll an der Beantwortung dieser Frage kompliziert sein? Beim Haftpflichtschaden, und darüber schreibt das Unfallopfer hier, gilt immer noch (und daran hat auch der BGH nichts geändert), dass der Eigentümer einer Sache immer noch selbst über sein Eigentum bestimmen darf. Und dazu gehört auch die freie Wahl meiner Werkstatt. So einfach ist das!

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