Mit unangemeldetem Auto fahren
Hallo allerseits!
Ich habe zwei Autos, die ein Saisonkennzeichen haben. Da die Garage, in der das jeweilige nicht gefahrenen Auto steht ca. 30 km von meiner Wohnung enfernt ist, muss ich halt kurz (ein Tag) mit dem unangemeldeten Auto hinfahren und das andere abholen.
Beispiel: Auto 1 angemeldet 01.11.! Auto 2 abgemeldet 31.10.! Mit Auto 2 fahre ich dann immer am 01.11. zur Garage, damit ich das mit einem Mal Fahren über die Bühne kriege.
Meine Freundin macht immer stress! Sie sagt man dürfe das nicht und wenn da mal was passiert!
Die Autoumparkaktion startet anfang November und die macht mir jetzt schon die Hölle heiß :-)
Könnte einer von euch Experten mal was dazu sagen. Also was da alles passieren kann, um meine Freundin zu beruhigen. Ich weiß auch, dass man mit einem unangemeldeten Auto nicht fahren darf. Es handelt sich hier aber nur um einen Tag - das dürfte doch nicht so schlimm sein...........
Hallo millssammy87,
im Falle einer Kontrolle wird es kaum einen Grund für die Polizei geben, bei "nur einem Tag" einen Unterschied zu machen zu anderen Fällen. Wenn also niemand ein Auge zudrückt... Welche Konsequenzen ein Verstoß hätte, können Sie sich selbst im Bußgeldkatalog hier bei schadenfix ansehen. Hören Sie besser auf Ihre Freundin.
Freundliche Grüße,
Cord Ingendahl
Danke für die Antwort! Habe gerade in den Bußgeldkatalog geschaut! Da steht was von: Fahrzeug betrieben ohne Betriebserlaubnis! Das trifft doch genau auf meinen Fall zu? Dafür gibt es 50 EUR Strafe und 3 Punkte in Flensburg. Das ist gar nicht mal so wenig!
Was passiert eigentlich, wenn ich an dem besagten Tag einen Unfall habe? Die Deckungskarte ist nur bis zum 31.10. ausgestellt, d.h. ich habe keinen Versicherungsschutz! Das wäre aber schon ganz schöner Zufall, wenn ich gerade an dem Tag einen Unfall hätte!
Da kann man doch nur mit dem Kopf schütteln. Was passiert? Man zahlt den Schaden vollständig aus seinem Vermögen und eventuell zukünftigen Einkünften. Bei einem reinen Blechschaden sicherlich kein Problem, wenn der vielleicht drei oder vier Tausend Euro kostet. Aber was ist, wenn man außerhalb einer Ortschaft auf rutschiger Fahrbahn mit 80 km/h in den Gegenverkehr rutscht? Das kann sehr schnell in den Millionenbereich gehen, wenn der Unfallgegner dauerhafte Spätschäden (Arbeitsunfähigkeit, lange Reha usw.) erleidet.
Um auch noch auf die Ausgangsfrage zu kommen. Warum nicht das Naheliegendste machen. Man kann doch am 31.10. am Abend zur Aufbewahrungsstelle fahren, dass man zeitig vor 0.00 Uhr dort ist. Dann wartet man bis nach Mitternacht und fährt am 1.11. mit dem anderen Wagen wieder nach Hause. Funktioniert aber nur, wenn man direkten und freien Zugang hat. Was ich mal bei erwähnter Garage vorraussetze.
Hey Gast, das Risiko sollte ich tatsächlich nicht eingehen!
Der naheliegende Tipp mit 0.00 Uhr ist ja ganz nett! In der Nähe der Garage wohnen allerdings sehr wachsame Nachbarn! Die sind das letzte Mal schon nach dem Rechten sehen gegangen. Es war Mittag..... Die Garage gehört meinem Schwager und weil die mich da noch nie zuvor gesehen haben, dachten die wohl ich sei ein Dieb! Wenn ich da um Mitternacht umparke, kommen die bestimmt mit ner Schrotflinte :-) Das kann lustig werden!
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