Einspruch gegen Bussgeldbescheid VOR Zustellung

Ihr Name/Pseudonym: 
Bussgeld-einssprecher

Hallo,
ich wurde geblitzt (Auto lief auf meine Firma) und hab gegen eine Bussgeldbescheid, der dann auch kam Einspruch eingelegt. Der Einspruch ging bei der Behörde per Fax ein. Diese hatte darauf gar nicht reagiert. Am Tag an dem der Bussgeldbescheid intern erlassen wurde, habe ich den einspruch per Brief eingeworfen (da das Fax nicht sauber funktionierte).

Nun stellt sich die Frage, ob es schon ein Urteil gibt, dass ein VOR oder am Tag des Erlasses des Bussgeldbescheides eingelegter Einspruch gewertet wurde.

Die Behörde prüft gerade und tendiert dazu den Einspruch nachträglich anzuerkennen, aber ich würde mich da extern schlau machen.

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