Betrunken Rad gefahren - muss ich den Führerschein abgeben?
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Radfahrer
Mich würde interessieren, ob ich den Führerschein nun abgeben muss.
Ich bin mit 1,0 Promille mit dem Fahrrad gefahren und von der Polizei angehalten worden. Was blüht mir jetzt? Da ich beruflich viel mit dem Auto unterwegs bin, wäre es schlimm, wenn ich den Führerschein nun los wäre.
Vielen Dank jetzt schon für eine Rückmeldung und Hilfe
In Betracht kommt eine Strafbarkeit wegen Trunkenheit im Straßenverkehr (§ 316 StGB), allerdings nur, wenn verkehrsspezifische Ausfallerscheinungen nachgewiesen werden können (Schlangenlinien o.Ä.). Das würde dann eine Geldstrafe nach sich ziehen. Grobe Schätzung: 30 Tagessätze (also ein Monatslohn). Eventuell bekommt man auch eine Einstellung des Verfahrens, z.B. unter Auflagen hin. Falls Sie andere Personen oder Sachen von erheblichem Wert konkret gefährdet haben, kommt auch eine Strafbarkeit nach § 315 c StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs) in Betracht.
Die Fahrerlaubnis kann Ihnen nur die Fahrerlaubnisbehörde entziehen. Die erhält auf jeden Fall Meldung von der Staatsanwaltschaft. Ob die Fahrerlaubnisbehörde dann tätig wird, kann nicht mit Sicherheit vorausgesagt werden. Gegebenenfalls ist aber vor Entziehung der Fahrerlaubnis eine MPU zu absolvieren, um die Entziehung zu vermeiden. Ich rate Ihnen, sich frühzeitig an einen versierten Rechtsanwalt zu wenden. Eine frühe Einflussnahme im Strafverfahren kann Schlimmeres verhindern.
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