Falschparker trifft bei einer Kollision nicht in jedem Fall eine Mithaftung (Urteil des AG Saarbrücken)

Das Amtsgericht Saarbrücken hat in einem aktuellen Urteil – Urteil vom 10.05.2012; AZ: 120 C 560/11 (05) – entschieden, dass derjenige, der rückwärts gegen ein falsch geparktes KFZ fährt, für den gesamten Schaden allein zu haften hat.

Das Verschulden des rückwärts Fahrenden überwiege so stark, dass eine Anrechnung eines Verkehrsverstoßes des Parkenden nicht angemessen erscheine.

Den Volltext des Urteils finden Sie hier (als pdf):

AG Saarbrücken vom 10.05.2012

Rechtsanwalt Klaus Spiegelhalter ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Saarlouis. Rechtsanwalt Spiegelhalter hilft in allen Fragen des Verkehrsrechts insbesondere bei der unbürokratischen Unfallabwicklung (auch per WebAkte), bei Bußgeldern, Führerscheinproblemen, Punkten in Flensburg usw.
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