Fahrverbot nach über 2 Jahren
Verfasser des Beitrages: Loren Grunert
gelesen: 3867 , heute: 5 , zuletzt: 7. September 2010
Wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs wurde vom Gericht eine Strafe von 2.100 EUR und 3 Monate Fahrverbot verhängt. Der Verstoß lag allerdings schon 2 1/2 Jahre zurück. Es stellt sich die Frage, ob ein Fahrverbot nach so langer Zeit noch verhängt werden kann. Hat das Fahrverbot dann noch Denkzettelwirkung? Hören Sie den ganzen Fall:
Um zu überprüfen, ob Ihnen eine Strafe wie z.B. Bußgeld, Punkte oder sogar Fahrverbot wegen einer Verkehrswidrigkeit drohen, mehr im Bußgeldkatalog.
Dieser Beitrag wurde vor am Freitag, 5. Februar 2010 um 11:15 Uhr veröffentlicht und unter schadenfix.de Podcast, schadenfix.de Rechtstipps gespeichert. Sie können Kommentare zu diesem Eintrag über den RSS-2.0-Feed verfolgen.
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