Fahrverbot für Fußballgott, Felix Magath demnächst per pedes unterwegs

Das Oberlandesgericht (OLG) Celle bestätigte in einem Beschluss ein Urteil des Amtsgerichts Uelzen.

Felix Magath war angeblich zu schnell gefahren und der Landkreis Uelzen hatte gegen ihn mit Bußgeldbescheid vom 18.05.2009 wegen einer am 30.03.2009 begangenen vorsätzlichen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit eine Geldbuße von 320 € und ein einmonatiges Fahrverbot verhängt. Magath soll am 30.03.2009 März auf der B 4 nahe Barum mit seinem Auto 143 statt der erlaubten 100 Kilometer pro Stunde gefahren sein. Auf den Einspruch des Betroffenen hat das AG Uelzen Termin zur Hauptverhandlung anberaumt. Im Hauptverhandlungstermin am 26.10.2009 erschienen weder der Betroffene noch sein Verteidiger. Felix Magath beschwerte sich aber das OLG Celle hat die Rechtsbeschwerde des Fußballtrainers als unbegründet verworfen.

Ein Verfahrensfehler sei nicht zu erkennen -Das Urteil ist rechtskräftig.

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