Fahrerlaubnisentzug wegen passivem Drogenkonsum

VerwG Berlin, Aktenzeichen: VG 11 A 778.08 – Urteil vom 26.02.2009: Die Behauptung, unbewusst Kokain durch Hautkontakt eingenommen zu haben, steht in krassem Widerspruch zu allen bisherigen wissenschaftlichen Erkenntnissen. Der Einwand kann daher der auf einen Drogenkonsum gestützten Entziehung der Fahrerlaubnis nicht mit Erfolg entgegen gehalten werden. Mit dieser …
Quelle: verkehrsanwaelte.de

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