VG Mainz, Aktenzeichen: 3 L 69/10.MZ – Urteil vom 25.02.2010: Die Verweigerung, sich nach dem Auffinden von Amphetamin in der Hosentasche einem Drogenscreening zu unterziehen, hat die Entziehung der Fahrerlaubnis mit sofortiger Wirkung zur Folge. Dies hat das Verwaltungsgericht (VG) Mainz entschieden. Im zugrunde liegenden Fall, über den die Verkehrsanwälte (A…
Quelle: verkehrsanwaelte.de
Fahrerlaubnisentzug nach verweigertem Drogenscreening rechtmäßig
Verfasser des Beitrages: verkehrsanwaelte
gelesen: 11176 , heute: 2 , zuletzt: 4. Februar 2012
