EtG, EtG ….

 

 

Man kann es nicht oft genug wiederholen: nein, nicht alle, die den Führerschein durch eine Alkoholfahrt entzogen bekommen haben, müssen durch die Bestimmung des EtG (Etylglucuronid) belegen, dass sie zukünftig abstinent leben. Das ist nur bei jemandem der Fall, der abhängig ist oder wegen eines fehlenden Trennvermögens zukünftig dauerhaft auf Alkohol verzichten muss. Bei allen anderen reicht es, wenn das Trinkverhalten ausreichend geändert wird, also weniger, unregelmäßig, nicht der Wirkung wegen… Und wer entscheidet das? Natürlich ist das eine der Aufgaben der Gutachter, das Ausmaß der Gefährdung zu bestimmen. Aber besser ist es, möglichst früh mit einem erfahrenen Berater zu sprechen, um sich seinen persönlichen Fahrplan erstellen zu lassen.

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