Erst pusten – dann fahren – Alkohol -Interlock – häufige Fragen II

Warum ist eine zusätzliche Rehabilitationsmaßnahme erforderlich?

• Das geringe Rückfallrisiko in Deutschland ist insbesondere auf die verpflichtende Teilnahme an Schulungsmaßnahmen zurückzuführen.
• Untersuchungen zeigen, dass die Wiederauffälligkeitsraten ohne Teilnahme an einer rehabilitativen Maßnahme nach Ausbau der Geräte wieder ansteigen.

Wie sicher ist das System?

• Eine 100%ige Sicherheit gibt es wie bei allen technischen Verfahren nicht.
• Untersuchungen zeigen, dass Manipulationsversuche sehr selten vorkommen (zwischen 3 und 5%), was auch auf die technischen Entwicklung in den letzten 25 Jahren zurückzuführen ist. Fahren ohne Fahrerlaubnis kommt wesentlich häufiger vor (s.o.).
• Der Umstieg auf ein anderes Auto ist möglich. Personen, die auf ein anderes Auto umsteigen, würden allerdings auch ohne AI alkoholisiert und ohne Fahrerlaubnis am Straßenverkehr teilnehmen.
• Die persönliche Zuverlässigkeit wird im Vorfeld überprüft.
• Der Umgang mit Verstößen gegen die Auflagen muss vorher gesetzlich geregelt werden.

Wie sieht es mit dem Datenschutz aus?

• Die Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) werden erfüllt.

Wer kann mitmachen?

• Teilnehmen können alle Kraftfahrer, die ihre Fahrerlaubnis aufgrund einer Alkoholfahrt verloren haben und bestimmte Voraussetzungen erfüllen (keine Hinweise auf generelle erhebliche Fehleinstellungen, Alkoholabhängigkeit, gravierende psychische Störungen, nicht ausreichende kommunikative und geistig-intellektuelle Voraussetzungen, mangelndes Problembewusstsein).