Die saarländische Landesverwaltung knickt ein

Eine Zeit lang sah es so aus, dass es zumindest im Saarland in die richtige Richtung geht, im Sinne einer fairen, weil transparenten Verkehrsüberwachung. Die aktuelle Entscheidung der saarländischen Landesverwaltung gibt dieser Hoffnung nun einen Dämpfer.

Im Anschluss an das vielbeachtete Urteil des saarländischen VerfGH (Urteil v. 05.07.2019, Az.: Lv 7/17) wurde im Saarland der Betrieb aller Messgeräte, die keine Rohmessdaten abspeichern, eingestellt. Nun wird dieser Betrieb wieder aufgenommen (mit Ausnahme des im Verfassungsurteil gegenständlichen TraffiStar S350).

Die genauen Hintergründe zu dieser Behördenentscheidung sind noch nicht bekannt, überzeugen kann sie jedoch keineswegs.

In unserer aktuellen Stellungnahme erläutern wir (erneut), wie eine faire und transparente Verkehrsüberwachung vor dem Hintergrund der Verkehrslehre aussehen sollte und warum das Abspeichern von Rohmessdaten dafür unabdingbare Voraussetzung ist.

Ab der kommenden Woche werden wir uns dann mit jedem einzelnen Messgerät hinsichtlich der Rohmessdaten auseinandersetzen.

In der Zwischenzeit bleibt zu Hoffen, dass die Durchsetzung des Verfassungsgerichtsurteils dann eben aus der Mitte der Rechtsanwaltschaft betrieben wird, wobei wir gerne unterstützend behilflich sind.

Den Beitrag inkl. Download unserer aktuelle Stellungnahme „Was haben Rohmessdaten und die Entscheidung des saarländischen Verfassungsgerichtshofes mit Verkehrssicherheitsarbeit zu tun?“ finden Sie auch auf unserer Homepage.

 

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