Die nimmermüde Fahrerlaubnisbehörde

 

Einen großen Teil des Verkehrsrechts macht das Verkehrsverwaltungsrecht aus.
Wer schon einmal die Fahrerlaubnis nach einer Trunkenheitsfahrt über 1,6 Promille verloren hat, kann davon ein Lied singen. Mit dem Ablauf der Sperr-frist wird die Fahrerlaubnis nicht „einfach so“ wiedererteilt – vielmehr droht hier die Anordnung einer „Medizinisch-psychologischen- Untersuchung“ – landläufig bekannt unter dem Stichwort „Idiotentest“. Doch wer einmal in den “Klauen” der Fahrerlaubnisbehörde ist, dem kann einiges blühen.

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Über den Autor:

Martin Ellinger ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in Stuttgart-Möhringen.  Ab dem Beginn seiner Berufstätigkeit hat sich Rechtsanwalt Ellinger auf das Verkehrsrecht spezialisiert. Seit 2002 ist er als ADAC-Vertragsanwalt tätig. Die Schwerpunkte seiner Arbeit liegen in der Verteidigung von Verkehrsstrafsachen und Bußgeldverfahren, der Regulierung von Verkehrsunfällen, auch mit schwerem Personenschaden, sowie der Fahrerlaubnisrecht. Nähere Einzelheiten sowie interessante Rechtstipps und ständig neue Urteile finden Sie auf unseren Internetpräsenzen: http://ellinger.adac-vertragsanwalt.de  und www.pitz-ellinger.de.

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