Die Bußgeldbehörde Kreis Euskirchen lässt auf unseren Antrag hin das Fahrverbot gegen Erhöhung der Geldbuße entfallen – Bescheid vom 25.04.2017.

Der Fall:

Unser Mandant überschritt die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 43 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften und erhielt deswegen einen Anhörungsbogen.

Das Problem:

Aus beruflichen Gründen war unser Mandant dringend auf die Fahrerlaubnis angewiesen.

Wir ließen uns eine entsprechende Bescheinigung des Arbeitgebers vorlegen und reichten diese bei der Bußgeldbehörde ein.

Die Entscheidung:

Mit Bescheid vom 25.04.2017 sah die Bußgeldbehörde von der Verhängung eines Fahrverbotes ab und erhöhte stattdessen das Bußgeld.

Auch dieser Fall zeigt, dass gegebenenfalls durch frühzeitiges Handeln ein etwaiges Fahrverbot unter bestimmten Umständen verhindert werden kann.

Das Aktenzeichen werden wir nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides veröffentlichen.

Über den Autor:

Rechtsanwalt Klaus Spiegelhalter ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Saarlouis. Rechtsanwalt Spiegelhalter hilft in allen Fragen des Verkehrsrechts insbesondere bei der unbürokratischen Unfallabwicklung (auch per Web-Akte), Bußgeld, Führerscheinproblemen, Punkten in Flensburg usw.

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