Dauer-Überwachung von Autobahnen ist nicht zulässig

Schluss mit den Videkameras auf Autobahnen? Vielen war es ein Dorn im Auge, jetzt wurde erfolgreich gegen festinstallierte Kameras zur Überwachung des Autoverkehrs geklagt. Das OLG Oldenburg (Az.: Ss Bs 186/09) hat darin einen „schwerwiegenden Eingriff“ in das allgemeine Persönlichkeitsrecht gesehen. Die durch die Überwachung gewonnenen Messdaten dürfen in Prozessen nicht als Beweis verwendet werden, um etwas Geschwindigkeits- oder Abstandsverstöße zu belegen.

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