Darf man TÜV und AU überziehen?

Loren GrunertVerfasser des Beitrages:
gelesen: 55356 , heute: 9 , zuletzt: 8. Februar 2012

Je nachdem welches Auto man fährt, kann einem ein anstehender Termin beim TÜV die Schweißperlen auf die Stirn treiben. Aus der Befürchtung, dass das geliebte Fahrzeug nur noch über den TÜV kommt, wenn man sein halbes Vermögen für Reparaturen ausgibt, wird der “Verdrängungsmechansimus” in Gang gesetzt. Unterdessen rückt der Ablauf von TÜV und AU immer näher. Was passiert aber, wenn der TÜV abgelaufen ist? Darf man TÜV und AU um zwei Monate überziehen?

Schon ein Tag Überziehung ist eine Ordnungswidrigkeit.

Nach dem Bußgeldkatalog wird aber nur eine Überziehung ab zwei Monaten geahndet. Im aktuellen Bußgeldkatalog 2010, der hier zu finden ist, kann man folgendes nachlesen:

Als Halter die Frist für die Hauptuntersuchung überschritten um
zwei bis zu vier Monaten  15,- EUR
vier bis acht Monaten  25,- EUR
mehr als acht Monaten  40,- EUR, 2 Punkte

Als Halter die Frist für die Abgasuntersuchung überschritten um
mehr als zwei bis zu acht Monate  15,- EUR
mehr als acht Monate  40,- EUR, 1 Punkt

Das bedeutet aber nicht, dass nicht auch für eine geringere Überziehung ein Verwarngeld nach Ermessen festgesetzt werden kann.

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5 Kommentare zu „Darf man TÜV und AU überziehen?“

  1. Findus Nola sagt:

    Kann man eigentlich mehrfach ein Bußgeld für den gleichen Überschreitungszeitraum (z. B. zwei bis vier Monate) kassieren?

  2. elena sagt:

    @jörNL82:
    Wenn ich den Beitrag richtig verstanden habe, gibt es eigentlich keine Kulanzzeit. Und ganz davon abgesehen, wenn du überziehst wird der neue TÜV auf das alte Datum zurückdatiert. Wenn du gerade in Geldnot bist lohnt es sich vllt. zu warten und das Risiko einzugehen erwischt zu werden….. 15 EUR Bußgeld bei 2-4 Monate überziehen ist ja auch nicht die Welt.
    Allerdings weiß ich nicht, was bei einem Unfall passiert, also ob die Versicherung dann noch zahlt, wenn der TÜV abgelaufen ist…………..

  3. Detlef Scheps sagt:

    Was heißt dieser Kommentar:
    “Das bedeutet aber nicht, dass nicht auch für eine geringere Überziehung ein Verwarngeld nach Ermessen festgesetzt werden kann.”
    Wer legt dieses Ermessen unter 2 Monaten fest und wie hoch ikann dieses sein?

    MfG
    D. Scheps

  4. Fuzzi Sbrunn sagt:

    Hallo, was passiert, wenn ich mein Auto mehrere Jahre im Ausland (Fernienwohnung) habe und dann mit überzogenem TÜV (ebenfalls mehrere Jahre) zurück komme.

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