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	<title>Schadenfixblog stets aktuelle Rechtstipps und Diskussionen zum Verkehrsrecht &#187; Schmerzensgeld</title>
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	<description>Der Blog zum Verkehrsrecht, renommierte Autoren, spannende Diskussionen und wertvolle Rechtstipps von Fachanwälten für Verkehrsrecht</description>
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		<title>Schadenfixblog stets aktuelle Rechtstipps und Diskussionen zum Verkehrsrecht</title>
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		<title>Der Anscheinsbeweis beim Auffahrunfall und seine Ausnahmen – Teil 2</title>
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		<pubDate>Fri, 03 Feb 2012 09:53:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Thomas Brunow</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Für Konstellationen, in denen der Anscheinsbeweis erschüttert werden kann, gibt es verschiedene typische Beispiele. Zu beachten ist, dass die Erschütterung des Anscheinsbeweises nicht gleichbedeutend damit ist, dass der andere Unfallbeteiligte nun vollumfänglich haften muss. Vielmehr hängt die konkrete Haftungsverteilung bzw. Mithaftung von weiteren Umständen wie der Geschwindigkeit des Auffahrenden ab.

Autobahn

Die Rechtsprechung geht davon aus, dass [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify"><span style="color: #000000">Für Konstellationen, in denen der Anscheinsbeweis erschüttert werden kann, gibt es verschiedene typische Beispiele. <a href="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2010/10/panthermedia_00229591.jpg"><img class="alignright size-thumbnail wp-image-4914" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2010/10/panthermedia_00229591-150x150.jpg" alt="" width="150" height="150" /></a>Zu beachten ist, dass die Erschütterung des Anscheinsbeweises nicht gleichbedeutend damit ist, dass der andere Unfallbeteiligte nun vollumfänglich haften muss. Vielmehr hängt die konkrete Haftungsverteilung bzw. Mithaftung von weiteren Umständen wie der Geschwindigkeit des Auffahrenden ab.<span id="more-7648"></span></span></p>
<ul style="text-align: justify">
<li><span style="text-decoration: underline;color: #000000">Autobahn</span></li>
</ul>
<p style="text-align: justify"><span style="color: #000000">Die Rechtsprechung geht davon aus, dass ein Verkehrsteilnehmer auf Autobahnen nicht damit zu rechnen braucht, dass ein anderes ihm vorausfahrendes Fahrzeug plötzlich steht oder die Geschwindigkeit ohne ersichtlichen Grund plötzlich stark verringert. Kommt es dann zu einem Auffahrunfall, kann der Anscheinsbeweis erschüttert sein. Dies gilt auch dann, wenn der Vorausfahrende vor der Kollision einen riskanten Fahrstreifenwechsel auf die Überholspur vollzieht, ohne dabei auf den rückwärtigen Verkehr zu achten (OLG Naumburg (Urteil vom 06.06.2008 &#8211; <a title="OLG Naumburg, 06.06.2008 - 10 U 72/07" href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=10%20U%2072/07" target="_blank"><span style="color: #000000">10 U 72/07</span></a>).</span></p>
<ul style="text-align: justify">
<li><span style="text-decoration: underline;color: #000000">Starkes Abbremsen</span></li>
</ul>
<p style="text-align: justify"><span style="color: #000000">Besonders innerorts kommt es häufig zu Situationen, in denen der Vorausfahrende plötzlich ohne einen erkennbaren verkehrsgemäßen Grund stark abbremst.</span></p>
<p style="text-align: justify"><span style="color: #000000"><em>Beispiel: Ortsunkundiger bremst an grüner Ampel plötzlich ab, da er merkt, dass er sich auf der falschen Fahrspur befindet.</em></span></p>
<p style="text-align: justify"><span style="color: #000000">In solchen Fällen ist der Anscheinsbeweis unproblematisch widerlegt.</span></p>
<ul style="text-align: justify">
<li><span style="text-decoration: underline;color: #000000">Auffahren auf unbeleuchtete Hindernisse bei Dunkelheit</span></li>
</ul>
<p style="text-align: justify"><span style="color: #000000">Der Anscheinsbeweis wird ebenso erschüttert, wenn ein Kraftfahrer auf ein unbeleuchtetes Hindernis bei Dunkelheit auffährt.</span></p>
<p style="text-align: justify"><span style="color: #000000"><em>Beispiel: Auf der Landstraße stellt ein Autofahrer sein Fahrzeug/seinen Anhänger unbeleuchtet auf der Fahrbahn ab, woraufhin ein anderer Verkehrsteilnehmer auf dieses auffährt.</em></span></p>
<p style="text-align: justify"><span style="color: #000000">Auch hier wird der Anscheinsbeweis erschüttert, wenn der Auffahrende mit einer den Sichtverhältnissen angepassten Geschwindigkeit gefahren ist (OLG Celle, 14 U 58/05). In dem konkreten Fall haftete der Halter des Anhängers sogar vollständig für den entstandenen Schaden.</span></p>
<ul style="text-align: justify">
<li><span style="text-decoration: underline;color: #000000">Bremsen wegen eines Tieres auf der Fahrbahn</span></li>
</ul>
<p style="text-align: justify"><span style="color: #000000">Kommt es zu einem Auffahrunfall, weil der Vorausfahrende aufgrund eines Tieres auf der Fahrbahn gebremst hat, muss differenziert werden. Da infolge eines Auffahrunfalls erhebliche Verletzungen bei den Verkehrsteilnehmern entstehen können, ist starkes Bremsen bei Kleintieren auf der Fahrbahn nicht zulässig, so dass dann der Anscheinsbeweis entkräftet wird. Anders liegt der Fall bei größerem Wildtier, da hier anders als bei Kleintieren die Kollision beispielsweise mit einem Wildschwein auch für die Fahrzeuginsassen gefährlich werden kann. In solchen Fällen ist ein Abbremsen gerechtfertigt, so dass der Anscheinsbeweis wohl nicht erschüttert wird.</span></p>
<p style="text-align: justify"><span style="color: #000000">Das ist ebenfalls dann der Fall, wenn bei Kleintieren abgebremst wird, aber aufgrund des genügenden Sicherheitsabstandes eine Gefahr für den nachfolgenden Verkehr ausgeschlossen war. Kommt es dennoch zur Kollision, muss vermutet werden, dass der Auffahrende mit überhöhter Geschwindigkeit oder zu geringer Aufmerksamkeit fuhr.</span></p>
<ul style="text-align: justify">
<li><span style="text-decoration: underline;color: #000000">Spurwechsel</span></li>
</ul>
<p style="text-align: justify"><span style="color: #000000">Die Oberlandesgerichte sind sich einig, dass der Anscheinsbeweis auch dann widerlegt ist, wenn der Vorausfahrende wenige Augenblicke vor dem Unfall in den Fahrstreifen des Auffahrenden gewechselt ist, da sich die Kollision beider Fahrzeuge dann in einem engen zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem Fahrstreifenwechsel ereignet hat (KG Berlin, 12 U 205/09). Es muss dann angenommen werden, dass der Vorausfahrende sorgfaltswidrig in zu geringem Abstand den Fahrstreifenwechsel vollzogen hat und damit eine verkehrserhebliche Gefahr geschaffen hatte.</span></p>
<p style="text-align: justify"><span style="color: #000000">Letztendlich kann man feststellen, dass in der Regel keine pauschalisierenden Regeln festgelegt werden können. Es sind stets zusätzliche besondere Umstände des Einzelfalls zu erwägen, die die Haftungslage in eine andere Richtung lenken können.</span></p>
<p style="text-align: justify"><a href="http://www.schadenfixblog.de/der-anscheinsbeweis-beim-auffahrunfall-%E2%80%93-teil-1/">Teil 1 befasst sich mit allgemeinen Erläuterungen zum Anscheinsbeweis </a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>verfasst von: Stud.iur. Nicolas Schaeffer</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Über den Autor: Rechtsanwalt Thomas Brunow ist Vertrauensanwalt des Volkswagen – Audi Händlerverbandes für Verkehrsrecht e.V. Und Mitglied der ARGE Verkehrsrecht in Berlin. Rechtsanwalt Thomas Brunow hilft Geschädigten nach Verkehrsunfällen und Betroffenen nach Verkehrsverstößen schnell und unbürokratisch.<br />
mehr Infos: <a href="http://verkehrsrecht-24.de/">www.verkehrsrecht-24.de</a> und <a href="http://kanzlei-blog.de/">www.verkehrsanwaelte-24.de</a></p>
<p>Rechtsanwalt Thomas Brunow ist Partner der Kanzlei Prof. Dr. Streich &amp; Partner Berlin</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Erneut: Alkoholisierter Fahrer / Mitverschulden Beifahrer / Beweislast &#8211; Rechtsanwalt Michael Schmidl www.meyerhuber.de</title>
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		<pubDate>Sun, 29 Jan 2012 12:36:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Michael Schmidl</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
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		<description><![CDATA[Das OLG Celle hat entschieden, dass der Beifahrer eine Kürzung seiner Ansprüche um 40 Prozent hinnehmen muss, wenn er zu einem erkennbar angetrunkenen Fahrer ins Auto steigt. Die Beweislast für die Erkennbarkeit der Alkoholisierung liegt beim Schädiger; zu dessen Gunsten kann jedoch ein Anscheinsbeweis in Betracht kommen.

Wer sich zu einem erkennbar alkoholisierten Fahrer ins Auto [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Das OLG Celle hat entschieden, dass der Beifahrer eine Kürzung seiner Ansprüche um 40 Prozent hinnehmen muss, wenn er zu einem erkennbar angetrunkenen Fahrer ins Auto steigt</strong><strong>. Die Beweislast für die Erkennbarkeit der Alkoholisierung liegt beim Schädiger; zu dessen Gunsten kann jedoch ein Anscheinsbeweis in Betracht kommen.<br />
</strong></p>
<p>Wer sich zu einem erkennbar alkoholisierten Fahrer ins Auto setzt und sodann bei einem durch diesen verursachten Unfall einen Körperschaden erfährt, setzt sich einem Mitverschuldensvorwurf bzgl. seiner Ansprüche gegen den &#8211; alkoholisierten &#8211; Fahrer und dessen KH-Versicherer aus. Dies ist allgemeiner Konsens. Das Oberlandesgericht Celle hatte sich nunmehr mit den Einzelheiten einer anrechenbaren Mithaftung des – ebenfalls alkoholisierten – Beifahrers und der insoweit bestehenden Beweislastverteilung auseinandzusetzten.</p>
<p>Beide Fahrzeuginsassen hatten unstreitig vor dem Unfall zunächst ein Dorffest und sodann eine Diskothek besucht. Es wurde jeweils Alkohol getrunken. Der Fahrer gab dazu als Zeuge an, in der Diskothek „richtig“ getrunken zu haben und der ebenfalls stark betrunkene Beifahrer habe die ganze Zeit neben ihm gesessen. Man sei für die geplante Rückfahrt auf eine Nebenstrecke ausgewichen, um nicht erwischt zu werden. Der Beifahrer bestätigte den eigenen Alkoholkonsum, er habe aber auf den Getränkekonsum des Fahrers nicht geachtet und sich auch nicht immer in dessen Nähe aufgehalten.</p>
<p>Das OLG führt zunächst Bekanntes aus: Ein Beifahrer, der sich einem Fahrer anvertraut, dessen alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit er kennt oder bei genügender Sorgfalt erkennen müsste, trifft wegen seiner eigenen unfallbedingten Verletzungen ein Mitverschulden (§ 254 Abs. 1 BGB). Bei der Abwägung der Haftungsanteile trifft den Fahrer regelmäßig eine höhere Quote, da dieser zunächst selbst für seine Fahrtüchtigkeit einzustehen hat. Die Darlegungs- und Beweislast für die Erkennbarkeit der Alkoholisierung liegt grundsätzlich beim Schädiger.</p>
<p>Der Senat kommt dann aber aufgrund der  Umstände zu dem Ergebnis, dass schon ein Beweis des ersten Anscheins dafür spricht, dass der Beifahrer die Alkoholisierung der Fahrers erkannt hat oder jedenfalls hätte erkennen müssen. Schließlich war die Blutalkoholkonzentration erheblich (im Unfallzeitpunkt wohl deutlich über 1,6 Promille) und man hatte bereits den ganzen Abend gemeinsam gezecht, so dass insoweit ein typischer Geschehensablauf vorliegt.</p>
<p>Das OLG Naumburg (Az.: 1 U 72/10) hatte  in einem ähnlichen Fall ein Mitverschulden verneint. Dort konnte der Schädiger zwar beweisen, dass der Beifahrer die Alkoholisierung des Fahrers hätte erkennen können. Offen blieb aber, ob der Beifahrer noch vor Fahrtantritt Gelegenheit hatte das Fahrzeug zu verlassen, vgl. Schmidl, Eintrag vom 10. Oktober 2011: Alkoholisierter Fahrer / Mitverschulden Beifahrer / Beweislast.</p>
<p><strong>Anmerkung zu OLG Celle, Urteil vom 05.10.2011, Az. 14 U 93/11 von Rechtsanwalt Michael Schmidl, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht, Partner der meyerhuber rechtsanwälte partnerschaft, Gunzenhausen, Ansbach, Dinkelsbühl, Weißenburg, Feuchtwangen, www.meyerhuber.de.</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Für den Geschädigten selten optimales Regulierungsverhalten von Haftpflichtversicherungen nach einem Unfall</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/fur-den-geschadigten-selten-optimales-regulierungsverhalten-von-haftpflichtversicherungen-nach-einem-unfall/</link>
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		<pubDate>Fri, 06 Jan 2012 07:14:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwältin Karin Langer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Autounfall was tun]]></category>
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		<description><![CDATA[Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsanwälte im Deutschen Anwaltsverein, der auch ich angehöre, empfiehlt, nach einem  Verkehrsunfall sofort einen Rechtsanwalt aufzusuchen.
Diese Empfehlung leuchtet demjenigen ein, der einen Unfall verschuldet hat und ein Bußgeld oder gar strafrechtliche Konsequenzen befürchtet.
Warum aber soll derjenige zum Anwalt gehen, der unverschuldet einen Unfall erlitten hat, wo doch bekannt ist, dass die Versicherung des [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsanwälte im Deutschen Anwaltsverein, der auch ich angehöre, empfiehlt, nach einem  Verkehrsunfall <strong>sofort</strong> einen Rechtsanwalt aufzusuchen.<br />
Diese Empfehlung leuchtet demjenigen ein, der einen Unfall verschuldet hat und ein Bußgeld oder gar strafrechtliche Konsequenzen befürchtet.<br />
Warum aber soll derjenige zum Anwalt gehen, der unverschuldet einen Unfall erlitten hat, wo doch bekannt ist, dass die Versicherung des Verursachers für den Schaden einzutreten hat?<br />
Zum Anwalt geht man doch erst, wenn es Probleme gibt, so denken viele.<br />
Genährt wird diese Vermutung vom Verhalten vieler Versicherer, welche beim Geschädigten &#8211; scheinbar um sein Wohl bemüht &#8211; unmittelbar nach dem Unfall anrufen. Sie versprechen ihm, er müsse sich um nichts kümmern, brauche keinen Sachverständigen und schon gar keinen Rechtsanwalt.<br />
Welche Motivation aber sollte eine Versicherung haben, Ihnen „Gutes“ zu tun? Versicherungen sind Wirtschaftsunternehmen, welche auf Profit bedacht sind. Diesen Profit können sie aber u. a. nur erzielen, indem sie so wenig wie möglich Geld auszahlen.</p>
<p>Die Versicherung informiert Sie nicht darüber, dass Sie das Recht haben, einen freien, von Ihnen ausgewählten Sachverständigen mit der Begutachtung Ihres Fahrzeuges zu beauftragen. Wenn überhaupt, dann erweckt sie häufig den Eindruck, der Sachverständige müsse von der Versicherung vermittelt werden. Dieser arbeitet nicht selten ausschließlich für Versicherungen, seine Kalkulationen sind daher entsprechend versicherungsfreundlich. Wie bereits erwähnt versuchen Versicherungen oft, die Beauftragung eines Sachverständigen gänzlich zu vermeiden. Dies insbesondere dann, wenn der Geschädigte telefonisch bereits geäußert hat, sein Fahrzeug reparieren zu wollen.<br />
Nur ein (unabhängiges) Gutachten aber versetzt den Geschädigten in die Lage, „fiktiv“ abzurechnen, d.h., sich den ermittelten Schadensbetrag auszahlen zu lassen und zu einem späteren Zeitpunkt zu entscheiden, ob und wie tatsächlich repariert werden soll. Darüber hinaus dient das Gutachten der Beweissicherung.<br />
Die gegnerische Versicherung kann Sie auch nicht kompetent darüber beraten, ob Sie einen Mietwagen in Anspruch nehmen sollen oder ob für Sie der Nutzungsausfall die bessere Variante wäre.<br />
Häufig werden in der Schadensberechnung mit scheinbar nachvollziehbaren Argumenten Abzüge gemacht, die einer gerichtlichen Überprüfung aber nicht standhalten würden.<br />
Auf Nebenpositionen wie pauschale An- und Abmeldekosten bei einem Totalschaden oder auf die allgemeine Kostenpauschale, die jedem Geschädigten zusteht, weist so gut wie kein Versicherer „freiwillig“ hin.<br />
Dies sind nur Beispiele und alles andere als vollständig.</p>
<p>Ihr Rechtsanwalt steht zu 100% in Ihrem Lager, da sich seine Gebühren nach dem Gegenstandswert bemessen. Im Klartext heißt das: je mehr Ihr Anwalt für Sie erzielt, desto mehr verdient er selbst. Seine Gebühren sind im Rahmen der Haftung von der gegnerischen Versicherung zu erstatten. Der Bundesgerichtshof hat bereits im Jahre 1959 entschieden, dass derjenige, der verpflichtet ist, einem anderen den aus dem Unfall erwachsenen Schaden zu ersetzen, grundsätzlich auch die Kosten zu erstatten hat, die der Geschädigte seinem mit der Verfolgung der Ersatzansprüche beauftragten Anwalt bezahlen muss. Der wesentliche Grund ist die angestrebte „Waffengleichheit“, da Versicherungsunternehmen ebenfalls Volljuristen beschäftigen, die aber gerade in einem anderen Lager stehen, nämlich dem ihres Arbeitgebers, der Versicherung.</p>
<p>Näheres finden Sie auch auf der Seite <a href="www.verkehrsanwaelte.de" target="_blank">www.verkehrsanwaelte.de</a>.</p>
<p>Für Rückfragen stehe ich selbstverständlich zur Verfügung.</p>
<p><a title="Heinz Rechtsanwälte Heidelberg" href="../klage-der-arbeitsgemeinschaft-verkehrsrecht-gegen-%e2%80%9efairplay%e2%80%9c-der-allianz/www.heinz-rae.de" target="_blank">www.heinz-rae.de</a></p>
<p>karin.langer@heinz-rae.de oder 06221/90543-0</p>
<p>Gerne können Sie mich auch über die einfache Schadens- oder Bußgeldmeldung von Schadenfix kontaktieren.</p>
<p><a title="Karin Langer Fachanwältin für Verkehrsrecht" href="http://www.schadenfix.de/heidelberg/Heinz-Rechtsanwaelte" target="_blank">http://www.schadenfix.de/heidelberg/Heinz-Rechtsanwaelte </a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Weitere Artikel von Karin Langer</strong></p>
<p><a title="Klage der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht von Karin Langer Fachanwältin für Verkehrsrecht Heidelberg" href="http://www.schadenfixblog.de/klage-der-arbeitsgemeinschaft-verkehrsrecht-gegen-%E2%80%9Efairplay%E2%80%9C-der-allianz/" target="_blank">Klage der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht gegen &#8220;Fairplay&#8221; der Allianz</a></p>
<p><a title="Vollstreckung ausländischer Bußgelder von Karin Langer Fachanwältin für Verkehrsrecht" href="../vollstreckung-auslandischer-busgelder/" target="_blank">Vollstreckung ausländischer Bußgelder</a></p>
<p><a title="Bußgeldbescheid und Punkte in Flensburg - Teil 1 - von Karin Langer Fachanwältin für Verkehrsrecht Heidelberg" href="../busgeldbescheid-und-punkte-in-flensburg-%E2%80%93-teil-1-%E2%80%93/" target="_blank">Bußgeldbescheid und Punkte in Flensburg – Teil 1 -</a></p>
<p><a title="Bußgeldbescheid und Punkte in Flensburg - Teil 2 - von Karin Langer Fachanwältin für Verkehrsrecht" href="../busgeldbescheid-und-punkte-in-flensburg-%E2%80%93-teil-2-%E2%80%93-aufbauseminar-und-verkehrspsychologische-beratung/" target="_blank">Bußgeldbescheid und Punkte in Flensburg – Teil 2 – Aufbauseminar und verkehrspsychologische Beratung</a></p>
<p><a title="Alkohol am Steuer - Teil 1 - von Karin Langer Fachanwältin für Verkehrsrecht" href="../alkohol-am-steuer-%E2%80%93-teil-1-%E2%80%93-relative-fahruntuchtigkeit-straftat-nach-%C2%A7-316-stgb-und-ordnungswidrigkeit-nach-%C2%A7-24a-stvg/" target="_blank">Alkohol am Steuer – Teil1 – Relative Fahruntüchtigkeit, Starftat nach § 316 StGB und Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG </a></p>
<p><a title="Alkohol am Steuer - Teil 2 - von Karin Langer Fachanwältin für Verkehrsrecht" href="../alkohol-am-steuer-%E2%80%93-teil-2-%E2%80%93-absolute-fahruntuchtigkeit-ab-11-promille-sperrfrist-und-mpu/" target="_blank">Alkohol am Steuer – Teil 2 – Absolute Fahruntüchtigkeit ab 1,1 Promille, Sperrfrist und MPU</a></p>
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		<title>Schmerzensgeldhöhe! Amerikanische Verhältnisse in Deutschland?</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/schmerzensgeldhohe-amerikanische-verhaltnisse-in-deutschland/</link>
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		<pubDate>Wed, 16 Nov 2011 15:10:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht Bodo K. Seidel</dc:creator>
				<category><![CDATA[Beck Blog]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Schmerzensgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
		<category><![CDATA[Schmerzensgeld Unfallrecht Unfall Fachanwalt Verkehrsrecht Versicherungsrecht Berlin]]></category>

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		<description><![CDATA[Wieviel ist meine Verletzung wert? Wieviel Schmerzensgeld erhalte ich tatsächlich?
Die Höhe des Schmerzensgeldes ist in der Praxis aus sog. Schmerzensgeldtabellen (z.B. Hacks vom ADAC und Slizyk vom Beck-Verlag) zu entnehmen.
Diese Schmerzensgeldtabellen geben, indem Gerichtsurteile mit vergleichbaren Entscheidungen gesucht werden, eine Orientierung, wieviel Geld dem Verletzten zusteht.
Bei der Heranziehung von Vergleichsfällen ist allerdings Vorsicht geboten, denn [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wieviel ist meine Verletzung wert? Wieviel Schmerzensgeld erhalte ich tatsächlich?</p>
<p>Die Höhe des Schmerzensgeldes ist in der Praxis aus sog. Schmerzensgeldtabellen (z.B. Hacks vom ADAC und Slizyk vom Beck-Verlag) zu entnehmen.</p>
<p>Diese Schmerzensgeldtabellen geben, indem Gerichtsurteile mit vergleichbaren Entscheidungen gesucht werden, eine Orientierung, wieviel Geld dem Verletzten zusteht.</p>
<p>Bei der Heranziehung von Vergleichsfällen ist allerdings Vorsicht geboten, denn zahlreiche Faktoren müssen berücksichtigt werden:</p>
<p>-Vergleichbarkeit der Sachverhalte<br />
-Zeitablauf (bei älteren Entscheidungen)<br />
-Geldentwertung<br />
- heutige Tendenz, Schmerzensgeld großzügiger zu bemessen</p>
<p>Zunächst sind die richtigen „Typen“ der Gerichtsentscheidungen zu finden und auf den gegenwärtigen Fall zu übertragen. Soweit mehrere Verletzungen vorliegen, ist auf den Schwerpunkt abzustellen.</p>
<p>Entscheidungen, die älter als 10 Jahre sind, sind schon aufgrund der Geldentwertung nicht mehr aussagekräftig (KG OLGR 2006, 749); zumindest ist ein Inflationsausgleich erforderlich.</p>
<p>Hinsichtlich der Höhe gibt es (leider) keine amerikanischen Verhältnisse. Die Gerichte sind immer noch zurückhaltend, aber es häufen sich Urteile, in welchen auch mehr als 500.000,00 EUR ausgeurteilt werden (allerdings bei äußerst schweren Verletzungen).</p>
<p>Gerne steht der Verfasser auch telefonisch für eine erste Entschätzung zur Höhe zur Verfügung: 030 – 263 955 0</p>
<p>e-mail: <a href="mailto:bs@legalskills.de">bs@legalskills.de</a></p>
<p><a href="https://www.schadenfix.de/berlin-/verkehrsrecht-spittelmarkt/schadenmeldung" target="_blank"><img src="http://www.schadenfix.de/content/images/buttons/button_unfallschaden.png" alt="Schadensmeldung" /></a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Schmerzensgeld: Prozesskostenhilfe trotz Zahlung von Schmerzensgeld?</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/schmerzensgeld-prozesskostenhilfe-trotz-zahlung-von-schmerzensgeld/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/schmerzensgeld-prozesskostenhilfe-trotz-zahlung-von-schmerzensgeld/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 16 Nov 2011 14:44:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht Bodo K. Seidel</dc:creator>
				<category><![CDATA[Autounfall was tun]]></category>
		<category><![CDATA[Beck Blog]]></category>
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		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
		<category><![CDATA[Schmerzensgeld Fachanwalt Verkehrsrecht Berlin Unfallrecht Prozesskostenhilfe Vermögen]]></category>

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		<description><![CDATA[Problematik: Erhalte ich Prozesskostenhilfe, obwohl ich wegen eines Unfalls Schmerzensgeld von 100.000,00 EUR erhalten hatte?
Hier könnte gegen den Erhalt von Prozesskostenhilfe anzuführen sein, dass ich nunmehr Vermögen habe (100.000,00 EUR wegen eines schweren Unfalls vor 3 Jahren).
Aber gemäß §§ 115 Abs. 3 ZPO, 90 Abs. 3 SGB XII muss Schmerzensgeld bei der Prozesskostenhilfe außer Betracht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Problematik: Erhalte ich Prozesskostenhilfe, obwohl ich wegen eines Unfalls Schmerzensgeld von 100.000,00 EUR erhalten hatte?</p>
<p>Hier könnte gegen den Erhalt von Prozesskostenhilfe anzuführen sein, dass ich nunmehr Vermögen habe (100.000,00 EUR wegen eines schweren Unfalls vor 3 Jahren).</p>
<p>Aber gemäß §§ 115 Abs. 3 ZPO, 90 Abs. 3 SGB XII muss Schmerzensgeld bei der Prozesskostenhilfe außer Betracht bleiben. Daher erhalte ich doch Prozesskostenhilfe! Schmerzensgeld soll nämlich ausschließlich als Entschädigung für Schmerzen und Verletzungen herhalten.</p>
<p>Letztlich gute Nachrichten aus dem Bereich Schmerzensgeld.</p>
<p>Bei Unfällen mit &#8220;Personenschaden&#8221;, u.a. zum Schmerzensgeld können Sie sich gerne an RA Bodo K. Seidel wenden unter: 030 &#8211; 263 055 0.</p>
<p><a href="mailto:bs@legalskills.de">bs@legalskills.de</a></p>
<p><a href="https://www.schadenfix.de/berlin-/verkehrsrecht-spittelmarkt/schadenmeldung" target="_blank"><img src="http://www.schadenfix.de/content/images/buttons/button_unfallschaden.png" alt="Schadensmeldung" /></a></p>
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		<title>Ist Schmerzensgeld auf Hartz IV anrechenbar? Kürzt das Jobcenter dann Hartz IV?</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/ist-schmerzensgeld-auf-hartz-iv-anrechenbar-kurzt-das-jobcenter-dann-hartz-iv/</link>
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		<pubDate>Mon, 14 Nov 2011 16:08:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht Bodo K. Seidel</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Problem: Ein Mandant, welcher ansonsten von Hartz IV lebt, erhält Schmerzensgeld von 100.000,00 EUR wegen schwerer Verletzungen von der gegnerischen Versicherung. Darf das Jobcenter Hartz IV streichen oder kürzen, weil nunmehr Vermögen über der Freigrenze vorhanden ist?
Klare Antwort: Glücklicherweise Nein! Bei der Grundsicherung (Hartz IV) ist Schmerzensgeld nach § 11 Abs. 3 Nr. 2 SGB [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Problem</strong>: Ein Mandant, welcher ansonsten von <strong>Hartz IV</strong> lebt, erhält <strong>Schmerzensgeld von 100.000,00 EUR</strong> wegen schwerer Verletzungen von der gegnerischen Versicherung. Darf das Jobcenter Hartz IV streichen oder kürzen, weil nunmehr Vermögen über der Freigrenze vorhanden ist?</p>
<p>Klare Antwort: Glücklicherweise Nein! Bei der Grundsicherung (Hartz IV) ist Schmerzensgeld nach § 11 Abs. 3 Nr. 2 SGB II nicht zu berücksichtigen.</p>
<p>Der schwerverletzte Mandant kann also sein Schmerzensgeld behalten! Es handelt sich ja gerade um einen höchstpersönlichen Ausgleich für die erlittenen Verletzungen und Schmerzen. Daher wäre es unbillig, wenn das Geld vom Staat wieder genommen würde!</p>
<p>Bei weiteren Fragen rund um Schmerzensgeld können Sie sich gerne an RA Bodo K. Seidel, Tel. 030 &#8211; 263 955 0 wenden. Herr Seidel steht unkompliziert bei einem Anruf zur Verfügung.</p>
<p><a href="mailto:bs@legalskills.de">bs@legalskills.de</a><br />
030 / 263 955 0</p>
<p><a href="https://www.schadenfix.de/berlin-/verkehrsrecht-spittelmarkt/schadenmeldung" target="_blank"><img src="http://www.schadenfix.de/content/images/buttons/button_unfallschaden.png" alt="Schadensmeldung" /></a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Schmerzensgeld: Rente oder Einmalzahlung?</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/schmerzensgeld-rente-oder-einmalzahlung/</link>
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		<pubDate>Tue, 01 Nov 2011 12:12:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht Bodo K. Seidel</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die Regel ist, dass es bei Verletzungen (auch bei schwerwiegenden) immer nur eine Einmalzahlung gibt (Gesamtbetrag, der alles abdeckt)
Als absolute Ausnahme gibt es Schmerzensgeldrenten:
In Fall schwerer oder schwerster Dauerschäden kommt neben einem Kapitalbetrag eine Rente in Betracht (BGH NJW 1994, 1592). Als Daumenregel wird man annehmen können, dass Renten ab einem Schmerzensgeld-Kapitalwert von 100.000 € [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Regel ist, dass es bei Verletzungen (auch bei schwerwiegenden) immer nur eine Einmalzahlung gibt (Gesamtbetrag, der alles abdeckt)</p>
<p>Als absolute Ausnahme gibt es Schmerzensgeldrenten:</p>
<p>In Fall schwerer oder schwerster Dauerschäden kommt neben einem Kapitalbetrag eine Rente in Betracht (BGH NJW 1994, 1592). Als Daumenregel wird man annehmen können, dass Renten ab einem Schmerzensgeld-Kapitalwert von 100.000 € umgerechnet werden können.</p>
<p>Auch wenn die Befürchtung besteht, dass dem Geschädigten der Schmerzensgeldbetrag nicht in vollem Umfang zukommt (z.B. Kinder), ist eine Rente zu überlegen.</p>
<p>Im Fall der Verschlimmerung der Schmerzen oder bei Veränderung des Lebenshaltungsindexes ist eine Anpassung der Rente über § 323 ZPO möglich (BGH VersR 1976, 967; BGH NZV 2007, 451). Der BGH meint, dass eine Anpassung „in der Regel“ nicht bei einer Steigerung unter 25% gerechtfertigt ist (BGH NJW 2007, 2475)</p>
<p>Eine dynamische Schmerzensgeldrente hat der BGH (NJW 1973, 1653) verneint.</p>
<p>Achtung: Eine Rente muss im Gerichtsverfahren beantragt sein (BGH NJW 1998, 3411). Sonst gibt es keine Rente!</p>
<p>Da bei langen Rentenzahlungen aufgrund der Ablehnung der Dynamisierung eine Geldentwertung keine Berücksichtigung findet, kann evtl. eine Einmalbetrag doch für den Mandanten die bessere Lösung sein.</p>
<p>Bei Rückfragen zum Thema Schmerzensgeld und Personenschaden stehe ich Ihnen zur Verfügung: 030-263 955 0 oder</p>
<p><a href="mailto:bs@legalskills.de">bs@legalskills.de</a></p>
<p><a href="https://www.schadenfix.de/berlin-/verkehrsrecht-spittelmarkt/schadenmeldung" target="_blank"><img src="http://www.schadenfix.de/content/images/buttons/button_unfallschaden.png" alt="Schadensmeldung" /></a></p>
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		</item>
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		<title>Schmerzensgeldtabellen: Wie viel erhalte ich für Verletzungen?</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/schmerzensgeldtabellen-wie-viel-erhalte-ich-fur-verletzungen/</link>
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		<pubDate>Mon, 31 Oct 2011 08:48:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht Bodo K. Seidel</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Wenn Mandanten bei Unfällen Verletzungen erlitten haben, stellt sich immer die Frage: &#8220;Wie viel Schmerzensgeld erhalte ich für meine Verletzungen? Wo steht, wie viel ich erhalte?&#8221;.
Die Antwort:
Es gibt kein Gesetz, aus welchem die Höhe einfach zu entnehmen ist! Es gibt sog. Schmerzensgeldtabellen (z.B. Hacks vom ADAC und Slizyk vom Beck-Verlag), in denen tausende Gerichtsentscheidungen zusammen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn Mandanten bei Unfällen Verletzungen erlitten haben, stellt sich immer die Frage: &#8220;Wie viel Schmerzensgeld erhalte ich für meine Verletzungen? Wo steht, wie viel ich erhalte?&#8221;.</p>
<p>Die Antwort:</p>
<p>Es gibt kein Gesetz, aus welchem die Höhe einfach zu entnehmen ist! Es gibt sog. Schmerzensgeldtabellen (z.B. Hacks vom ADAC und Slizyk vom Beck-Verlag), in denen tausende Gerichtsentscheidungen zusammen getragen sind. Diese Schmerzensgeldtabellen geben, indem Gerichtsurteile mit vergleichbaren Entscheidungen gesucht werden, eine Orientierung, wie viel Geld dem Verletzten zusteht.</p>
<p>Bei der Heranziehung von Vergleichsfällen ist allerdings Vorsicht geboten, denn zahlreiche Faktoren müssen berücksichtigt werden:</p>
<p>-Vergleichbarkeit der Sachverhalte<br />
-Zeitablauf (bei älteren Entscheidungen)<br />
-Geldentwertung<br />
- heutige Tendenz, Schmerzensgeld großzügiger zu bemessen</p>
<p>Zunächst sind die richtigen „Typen“ der Gerichtsentscheidungen zu finden und auf den gegenwärtigen Fall zu übertragen. Soweit mehrere Verletzungen vorliegen, ist auf den Schwerpunkt abzustellen.</p>
<p>Entscheidungen, die älter als 10 Jahre sind, sind schon aufgrund der Geldentwertung nicht mehr aussagekräftig (KG OLGR 2006, 749); zumindest ist ein Inflationsausgleich erforderlich.</p>
<p>Teilweise liegen Berufungsurteile vor, die nach Einlegung der Berufung des Geschädigten oder dessen Haftpflichtversicherung ergingen und die Berufung zurückwiesen. D.h. die Höhe des Schmerzensgeldes wurde vom Berufungsgericht überhaupt nicht mehr überprüft.</p>
<p>OLG Frankfurt vom 8. April 2009; 21 U 50/08: „Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes ist auch der in der Rechtsprechung zu beobachtenden Tendenz Rechnung zu tragen, bei der Bemessung nach schweren Dauerschäden großzügiger zu verfahren als bisher.“</p>
<p>Gerne steht der Verfasser telefonisch für eine erste Entschätzung zur Höhe zur Verfügung: 030 &#8211; 263 955 0 (e-mail: <a href="mailto:bs@legalskills.de">bs@legalskills.de</a>)</p>
<p>oder unter:</p>
<p><a href="https://www.schadenfix.de/berlin-/verkehrsrecht-spittelmarkt/schadenmeldung" target="_blank"><img src="http://www.schadenfix.de/content/images/buttons/button_unfallschaden.png" alt="Schadensmeldung" /></a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Schmerzensgeld: Gibt es bei Verzögerung der Zahlung mehr Schmerzensgeld?</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/schmerzensgeld-gibt-es-bei-verzogerung-der-zahlung-mehr-schmerzensgeld/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/schmerzensgeld-gibt-es-bei-verzogerung-der-zahlung-mehr-schmerzensgeld/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 28 Oct 2011 08:59:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht Bodo K. Seidel</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Verzögerung]]></category>

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		<description><![CDATA[Versicherungen verzögern immer mal wieder die Auszahlung von Schmerzensgeld. Gibt es dann mehr Geld (als &#8220;Strafe&#8221;)?
JA, teilweise ist das möglich!
Inwieweit Regulierungsverzögerungen bei der Schmerzensgeld-bemessung zu berücksichtigen sind, ist für den BGH (NJW 2006, 1271) zwar noch eine offene Frage. Das OLG München (Urteil vom 13.08.2010 Az. 10 U 3828/09) hat dies aber dann berücksichtigt, wenn [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Versicherungen verzögern immer mal wieder die Auszahlung von Schmerzensgeld. Gibt es dann mehr Geld (als &#8220;Strafe&#8221;)?</p>
<p>JA, teilweise ist das möglich!</p>
<p>Inwieweit Regulierungsverzögerungen bei der Schmerzensgeld-bemessung zu berücksichtigen sind, ist für den BGH (NJW 2006, 1271) zwar noch eine offene Frage. Das OLG München (Urteil vom 13.08.2010 Az. 10 U 3828/09) hat dies aber dann berücksichtigt, wenn ein vorwerfbares oder jedenfalls nicht nachvollziehbares Verhalten des Versicherers vorliegt.</p>
<p>Im einem Urteil des OLG München vom 24.09.2010 (Az.: 10 U 2671/10) wird schmerzensgelderhöhend berücksichtigt, dass bei unstreitiger Haftungsfrage und einer notwendigen Amputation des Unterschenkels einschließlich Kniegelenk bei einem 16-Jährigen die Haftpflichtversicherung über 11 Jahre hinweg 65.000,00 € in fünf Raten gezahlt hatte, wobei der zweite nennenswerte Betrag von 25.000,00 € erst eineinhalb Jahre nach dem Unfall, nämlich Ende 1997, bezahlt wurde und zwischen den Jahren 2000 und 2006 keine Zahlungen erfolgt sind.</p>
<p>Urteil des OLG Frankfurt v. 07.01.1999 – 12 U 7/98 (NJW 99, 2447)<br />
(Verdopplung des Schmerzensgeldbetrages)</p>
<p>„Wenn aber – wie hier – die grundsätzliche Leistungspflicht nicht ernsthaft zu bezweifeln ist, dann ist es … gerade unanständig, jegliche Zahlung davon abhängig zu machen, dass der Antragsgegner auf alle denkbaren, insbesondere auch zukünftigen Ansprüche endgültig verzichten soll, um überhaupt eine Entschädigung zu erhalten“</p>
<p>Beschluss des LG Berlin vom 06.12.2005 – 10 O 415/05 –</p>
<p>sog. Erlassfalle (Übersendung von Schecks mit Mitteilung, dass bei Einlösung alle weiteren Ansprüche erlassen sind) – Erhöhung des Schmerzensgeldes um 3.000,00 EUR auf 22.000,00 EUR</p>
<p>OLG Brandenburg NZV 2010, 154</p>
<p>Sofern sich der Versicherer auf Einwände beruft, die er im Prozess nicht beweisen kann, liegt kein schmerzensgelderhöhendes Regulierungsverhalten vor (so auch KG in st. RSPR).</p>
<p>Für Rückfragen hierzu:</p>
<p><a href="mailto:bs@legalskills.de">bs@legalskills.de</a></p>
<p><a href="https://www.schadenfix.de/berlin-/verkehrsrecht-spittelmarkt/schadenmeldung" target="_blank"><img src="http://www.schadenfix.de/content/images/buttons/button_unfallschaden.png" alt="Schadensmeldung" /></a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Wofür wird Schmerzensgeld gezahlt? Was ist ein Schleudertrauma wert?</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/wofur-wird-schmerzensgeld-gezahlt-was-ist-ein-schleudertrauma-wert/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/wofur-wird-schmerzensgeld-gezahlt-was-ist-ein-schleudertrauma-wert/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 27 Oct 2011 14:27:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht Bodo K. Seidel</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Schmerzensgeld Fachanwalt Verkehrsrecht Berlin zu gering]]></category>

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		<description><![CDATA[Wofür wird Schmerzensgeld gezahlt? Um Verletzungen auszugleichen und um dem Verletzten Genugtuung zu geben (z.B. um bei vorsätzlichen Körperverletzungen mit Geld &#8220;zu rächen&#8221;).
Doppelfunktion des Schmerzensgeldes:
1. Ausgleichsfunktion
- Ausgleich für die erlittenen Beeinträchtigungen
- bei Verkehrsunfällen i.d.R. allein ausschlaggebend
2. Genugtuungsfunktion
- dieser Funktion kommt bei Verkehrsunfällen eine geringe – wenn nicht gar zu vernachlässigende – Bedeutung zu
Wie wir ein [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wofür wird Schmerzensgeld gezahlt? Um Verletzungen auszugleichen und um dem Verletzten Genugtuung zu geben (z.B. um bei vorsätzlichen Körperverletzungen mit Geld &#8220;zu rächen&#8221;).</p>
<p>Doppelfunktion des Schmerzensgeldes:</p>
<p>1. Ausgleichsfunktion<br />
- Ausgleich für die erlittenen Beeinträchtigungen<br />
- bei Verkehrsunfällen i.d.R. allein ausschlaggebend<br />
2. Genugtuungsfunktion<br />
- dieser Funktion kommt bei Verkehrsunfällen eine geringe – wenn nicht gar zu vernachlässigende – Bedeutung zu</p>
<p>Wie wir ein Schmerzensgeld bemessen? Was ist z.B. ein Schleudertrauma wert?</p>
<p>Grundsätze der Bemessung:<br />
• Bei der Bemessung sind nicht nur Körperschäden an sich, sondern es sind auch subjektive Empfindungen sowie die soziale und berufliche Stellung zu berücksichtigen, wobei diese keinen eigenen Krankheitswert erreichen müssen.<br />
• Gesichtspunkte bei der Bemessung:<br />
• Art der erlittenen Verletzung<br />
• Intensität der erlittenen Schmerzen<br />
• Umfang und Anzahl operativer Maßnahmen<br />
• wahrscheinliche vorhersehbare Verschlechterung (bereits bei einem Wahrscheinlichkeitsgrad von 30-40 % = BGH NJW 1988, 2300 (2302) = ggf. Aufschlag von 25 % – 30 %<br />
• Stationäre Behandlung oder Therapie<br />
• Alter des Verletzten<br />
• Dauer und Grad der MdE<br />
• Dauerschäden (berufliche Beeinträchtigungen, Narben, Verlust von Gliedern usw.)<br />
• Psychische Beeinträchtigungen<br />
• Verminderung von Heiratschancen<br />
• Etwaige Geburtsprobleme<br />
• Psychische Schäden (Angstzustände)<br />
• Einschränkung der Berufswahl<br />
• Entgangene Lebensfreude (z.B. Sport)<br />
• Entgangene Urlaubsfreuden<br />
• „Weihnachtszuschlag“ (Weihnachten im Krankenhaus)<br />
• Regulierungsverzögerungen<br />
• Verschuldensgrad des Schädigers (Verschuldensprüfung durch die Hintertür bei Gefährdungshaftung; bei Verkehrsunfällen spielt der Verschuldensgrad zumindest bei Fahrlässigkeit keine Rolle (OLG Celle NJW 2004, 1185; OLG Koblenz OLGR 2005, 552).</p>
<p>Die genaue Bemessung wird außergerichtlich unter Prüfung vergleichbarer Entscheidungen (zu finden in sogenannten Schmerzensgeldtabellen) durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht oder Versicherungsrecht vorgenommen. Ohne eine juristische Einschätzung ist eine sachgerechte Einstufung kaum möglich. Leider erfolgen häufig seitens der Versicherer, sofern keine anwaltliche Vertretung besteht, zu geringe Schmerzensgeldzahlungen.</p>
<p><a href="bs@legalskills.de">bs@legalskills.de</a></p>
<p><a href="https://www.schadenfix.de/berlin-/verkehrsrecht-spittelmarkt/schadenmeldung" target="_blank"><img src="http://www.schadenfix.de/content/images/buttons/button_unfallschaden.png" alt="Schadensmeldung" /></a></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.schadenfixblog.de/wofur-wird-schmerzensgeld-gezahlt-was-ist-ein-schleudertrauma-wert/feed/</wfw:commentRss>
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		</item>
		<item>
		<title>Geparkte Elefanten und sonstige Probleme im Straßenverkehr</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/geparkte-elefanten-und-sonstige-probleme-im-strasenverkehr/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/geparkte-elefanten-und-sonstige-probleme-im-strasenverkehr/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 24 Oct 2011 08:21:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Peter Strüwe</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Schmerzensgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
		<category><![CDATA[Witziges]]></category>
		<category><![CDATA[Haushaltsführungsschaden]]></category>
		<category><![CDATA[Nutzungsausfall]]></category>

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		<description><![CDATA[Als Rechtsanwalt ist man nicht selten mit verschiedensten Kuriositäten konfrontiert. Das gilt auch für das Verkehrsrecht. Schauen wir zum Beispiel mal über den Teich in das Land der unbegrenzten Möglichkeiten. Da darf man sich durchaus mal an den Kopf fassen, wenn man so manchen Gesetzestext liest. In Massachusetts ist es zum Beispiel Autofahrern verboten, Gorillas [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Rechtsanwalt ist man nicht selten mit verschiedensten Kuriositäten konfrontiert. Das gilt auch für das Verkehrsrecht. Schauen wir zum Beispiel mal über den Teich in das Land der unbegrenzten Möglichkeiten. Da darf man sich durchaus mal an den Kopf fassen, wenn man so manchen Gesetzestext liest. In Massachusetts ist es zum Beispiel Autofahrern verboten, Gorillas auf dem Rücksitz zu transportieren! In Washington D.C. gibt es das „Gesetz zur Kriminalitätsbekämpfung“. Darin heißt es unter anderem, dass ein Autofahrer mit kriminellen Absichten, der in die Stadt hineinfahren will, beim passieren der Stadtgrenze sofort anhalten und den Polizeichef anrufen muss. Und wenn Sie mal mit Ihrem großen Dickhäuter in Florida sind: Dort müssen Sie einen Parkschein ziehen, wenn Sie Ihren Elefanten an einer Parkuhr anbinden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Bei allem Humor gibt es nicht immer nur zu lachen im Straßenverkehr. Möglicher Weise waren Sie auch schon mal in einen Verkehrsunfall verwickelt für den Sie nicht verantwortlich waren. Einige Versicherer sind schnell dabei und bieten Ihnen vermeintlich schnelle und unkomplizierte Hilfe an. Manchmal wird sogar behauptet, dass die Regulierung länger dauert, wenn Sie einen Anwalt einschalten. Lassen Sie sich hiervon auf keinen Fall beirren und suchen Sie stets anwaltlichen Rat unmittelbar nach dem Unfall und nicht erst, wenn es Differenzen mit dem Versicherer gibt. Natürlich ist man dort stets darum bemüht, den Schaden so gering wie möglich zu halten. In vielen Fällen steht Ihnen aber mehr zu, als Ihnen vielleicht bewusst ist. So bekommen Sie beispielsweise Nutzungsausfall nicht nur für die Tage, die im Gutachten abgegeben sind, sondern auch für die Zeit zwischen Unfall und Erhalt des Gutachtens! Das können im Einzelfall schnell einige hundert Euro sein. Noch ein Beispiel zeigt das deutlich: Werden Sie als Hausfrau oder Hausmann durch einen Unfall verletzt und können vorübergehend die Hausarbeit nicht mehr ohne weiteres verrichten, so steht Ihnen regelmäßig Schmerzensgeld zu. Das wissen die Meisten. Die wenigsten wissen aber, dass man in diesen Fällen auch den so genannten Haushaltsführungsschaden ersetzt bekommt. Das sind zum Beispiel die Kosten für eine Putzfrau. Doch selbst wenn Sie keine Putzfrau beschäftigen, stehen Ihnen für jede Stunde, die Sie nachweislich ausfallen, im Normalfall rund 8,- € zu. Das summiert sich ebenfalls schnell auf einige hundert Euro. Sie sehen, dass es viele Dinge im Schadensrecht zu beachten gibt, die nur ein im Verkehrsrecht versierter Rechtsanwalt überschauen kann. Übrigens verjähren Ansprüche aus Verkehrsunfällen in aller Regel erst nach drei Jahren. Falls Sie in den letzten 3 Jahren an einem Unfall beteiligt waren, sollten Sie vielleicht noch mal die Unterlagen heraussuchen und prüfen lassen, ob Ihnen vollständiger Ersatz gezahlt worden ist. Kommen Sie gerne auf mich zu, wenn Sie Fragen haben. Und vergessen Sie nicht den Parkschein für Ihren Elefanten.</p>
<p><a href="https://www.schadenfix.de/essen/daube-partner/schadenmeldung" target="_blank"><img class="aligncenter" src="http://www.schadenfix.de/content/images/buttons/button_unfallschaden.png" alt="Schadensmeldung" /></a></p>
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		<title>Zivilprozesskosten können Steuer mindern</title>
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		<pubDate>Fri, 19 Aug 2011 13:17:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Patrick Rümmler</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Mit Urteil vom 12.05.2011 (Az. VI R 42/10) entschied der BFH, dass Zivilprozesskosten unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sind. Damit änderte der BFH seine bisherige Rechtsprechung. Interessant ist dies insbesondere für diejenigen, welche keine Rechtsschutzversicherung haben, da sich durch die abzugsfähigkeit das Prozessrisiko zumindest etwas relativiert.
&#160;
S. Patrick Rümmler
Fachanwalt für Verkehrsrecht
www.trettinpartner.com
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Mit Urteil vom 12.05.2011 (Az. VI R 42/10) entschied der BFH, dass Zivilprozesskosten unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sind. Damit änderte der BFH seine bisherige Rechtsprechung. Interessant ist dies insbesondere für diejenigen, welche keine Rechtsschutzversicherung haben, da sich durch die abzugsfähigkeit das Prozessrisiko zumindest etwas relativiert.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>S. Patrick Rümmler</p>
<p>Fachanwalt für Verkehrsrecht</p>
<p>www.trettinpartner.com</p>
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		<title>Schmerzensgeld: Berücksichtigung erheblicher Vorschädigungen</title>
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		<pubDate>Tue, 16 Aug 2011 06:00:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>parent</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Das Oberlandesgericht Celle (OLG) hat mit Beschluss vom 01.02.2011 (Az.: 14 W 47/10) entschieden, dass bei der Bemessung von Schmerzensgeld auch bestehende erhebliche Vorschädigungen und die darauf beruhenden Risiken zu berücksichtigen sind. Soweit – wie in dem zugrunde liegenden Fall – ein Herzinfarkt mit anschließenden Angstgefühlen als Vorschädigung feststellbar ist, wird dadurch das zuzuerkennende Schmerzensgeld [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Oberlandesgericht Celle (OLG) hat mit Beschluss vom 01.02.2011 (Az.: 14 W 47/10) entschieden, dass bei der Bemessung von Schmerzensgeld auch bestehende erhebliche Vorschädigungen und die darauf beruhenden Risiken zu berücksichtigen sind. Soweit – wie in dem zugrunde liegenden Fall – ein Herzinfarkt mit anschließenden Angstgefühlen als Vorschädigung feststellbar ist, wird dadurch das zuzuerkennende Schmerzensgeld gemindert. Im Ausgangsfall hatte der geschädigte Antragsteller bereits vorprozessual ein Schmerzensgeld in Höhe von € 1.000,00 erhalten. Das OLG sah keine Anhaltspunkte dafür, ein insgesamt € 6.000,00 übersteigendes Schmerzensgeld zuzusprechen. Die Verletzungen des Geschädigten, eine Brustkorbprellung mit noch drei Wochen später sichtbaren Blutergüssen und eine HWS und BWS Distorsion sind nach ärztlichem Attest ohne bleibende Schäden vollständig ausgeheilt. Aus dem ärztlichen Attest gehe hervor, dass der Geschädigte „Angstgefühle“ habe, die durch unfallbedingte Thoraxschmerzen im Hinblick auf einen sechs Jahre zuvor erlittenen Herzinfarkt ausgelöst worden seien. Aufgrund der ärztlichen Bescheinigungen sei zwar nicht ausgeschlossen, dass dem Antragsteller im der Beweis gelingen könnte, „das Unfallgeschehen habe bei ihm auch eine psychische Erkrankung ausgelöst.“ Das OLG hat insofern jedoch ausgeführt, dass das „vorherige vollständige Abklingen der Angststörungen nach dem Herzinfarkt ab dem Jahr 2006 vom Antragsteller trotz substantiierten Bestreitens der Antragsgegnerin bisher nicht ausreichend unter Beweis gestellt“ sei und der Antragsteller nicht nachgewiesen habe, „wie sich seine Angststörung konkret auswirkt“. Unfallopfern mit „Vorschädigungen“ wird demnach empfohlen, bei der Schadensregulierung mit anwaltlicher Hilfe konkret darzulegen, ob und wie sich vor und nach dem späteren Unfallereignis Beschwerden konkret auswirken.</p>
<p>Experten finden Sie hier:</p>
<p><a href="http://www.schadenfix.de"><img class="alignnone size-full wp-image-5415" title="schadenfixhelfen" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/06/schadenfixhelfen.png" alt="" width="530" height="169" /></a></p>
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		<title>HWS-Verletzung nach Verkehrsunfall mit niedriger Geschwindigkeit</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/hws-verletzung-nach-verkehrsunfall-mit-niedriger-geschwindigkeit/</link>
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		<pubDate>Mon, 01 Aug 2011 05:27:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dominik Bach</dc:creator>
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Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 12.04.2011 (Az.: 1 U 151/10) entschieden, dass die Wahrscheinlichkeit einer Verletzung der Halswirbelsäule des Insassen des angefahrenen KFZ bei einem Verkehrsunfall proportional zunimmt mit dem Ausmaß der kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung. In dem zu entscheidenden Rechtsstreit verlangte der Kläger aufgrund eines Unfalls erlittenen Schleudertraumas der HWS und Prellung der rechten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p><span style="font-family: 'Times New Roman','serif';" lang="DE">Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 12.04.2011 (Az.: 1 U 151/10) entschieden, dass die Wahrscheinlichkeit einer Verletzung der Halswirbelsäule des Insassen des angefahrenen KFZ bei einem Verkehrsunfall proportional zunimmt mit dem Ausmaß der kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung. In dem zu entscheidenden Rechtsstreit verlangte der Kläger aufgrund eines Unfalls erlittenen Schleudertraumas der HWS und Prellung der rechten Schulter Schmerzensgeld. Das Landgericht hatte die Klage nach sachverständiger Beratung abgewiesen. Die vom Kläger angestrengte Berufung blieb erfolglos. Nach dem unfallanalytischen Gutachten wurde festgestellt, dass auf den Kläger eine Geschwindigkeitsänderung von nicht mehr als 5 km/h eingewirkt hat. Das OLG Düsseldorf hat ausgeführt, dass bei einer nur geringfügigen biomechanischen Belastung weitere Indizien vorliegen müssten, um eine HWS-Distorsionsschädigung annehmen zu können. Diesbezüglich fehlte es im Falle des zum Unfallzeitpunkt 25jährigen Klägers an Anhaltspunkten. Altersbedingte Verletzungsanfälligkeiten konnten ausgeschlossen werden. Im Ergebnis hat der Kläger nach Ansicht des Gerichts den Nachweis der Unfallbedingtheit der Beschwerden nicht erbracht. Geschädigten wird nach Verkehrsunfällen empfohlen, aussagekräftige schriftliche Atteste der behandelnden Ärzte einzufordern und einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung der rechtlichen Interessen zu beauftragen.</span></p>
<p>Experten finden Sie hier:</p>
<p><a href="http://schadenfix.de"><img class="alignleft size-full wp-image-5415" title="schadenfixhelfen" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/06/schadenfixhelfen.png" alt="" width="667" height="225" /></a></p>
<p class="MsoNormal" style="margin-bottom: 0.0001pt; text-align: justify; line-height: normal;"><span style="font-family: 'Times New Roman','serif';" lang="DE"> </span></p>
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		<title>Keine zwingende Radwegbenutzungspflicht &#8211; Auch nicht bei Anordnung mit Verkehrszeichen</title>
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		<pubDate>Mon, 13 Jun 2011 20:47:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Carsten Schulze</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass nicht zwingend eine Pflicht zur Nutzung eines vorhandenen Fahrradweges besteht, auch wenn dies durch entsprechende Verkehrszeichen durch den Strassenbaulastträger angeordnet worden ist. Eine solche Anordnung darf nämlich nur ergehen, wenn eine besondere Gefahrenlage besteht.
Das Aufstellen der Schilder Nr. 237, 240 und 241 bedarf also gem § 45 Abs.9 S. 2 [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass nicht zwingend eine Pflicht zur Nutzung eines vorhandenen Fahrradweges besteht, auch wenn dies durch entsprechende Verkehrszeichen durch den Strassenbaulastträger angeordnet worden ist. Eine solche Anordnung darf nämlich nur ergehen, wenn eine besondere Gefahrenlage besteht.<br />
Das Aufstellen der Schilder Nr. 237, 240 und 241 bedarf also gem § 45 Abs.9 S. 2 einer besonderen Gefahrenlage.<br />
( BVerwG 18. November 2010 &#8211; 3 C 42.09).<br />
Ob man unabhängig davon nicht besser auf dem Radweg aufgehoben ist, mag jedermann persönlich entscheiden.<br />
Für den Fall eines Bussgeldbescheides oder eines ggf. nach einem Unfall vorgeworfenen Mitverschuldens lohnt aber immer der Weg zum Fachanwalt für Verkehrsrecht.<br />
Carsten Schulze<br />
Fachanwalt für Verkehrsrecht<br />
www.rechtsanwaelte-lage.eu</p>
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		<title>Erwerbsschaden kann richterlich geschätzt werden</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/erwerbsschaden-kann-richterlich-geschatzt-werden/</link>
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		<pubDate>Fri, 10 Jun 2011 06:06:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dominik Bach</dc:creator>
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		<description><![CDATA[BGH: Erwerbsschaden kann richterlich geschätzt werden 
BGH, Urteil vom 09.11.2010, Az.: VI ZR 300/ 08
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die für die Beurteilung des Erwerbsschadens erforderliche Prognose der hypothetischen Einkommensentwicklung nach einem Unfall vom Tatrichter nach § 252 S. 2 BGB und § 287 ZPO geschätzt werden kann, soweit der Geschädigte dafür möglichst konkrete [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>BGH: Erwerbsschaden kann richterlich geschätzt werden </strong></p>
<p><strong>BGH, Urteil vom 09.11.2010, Az.: VI ZR 300/ 08</strong></p>
<p>Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die für die Beurteilung des Erwerbsschadens erforderliche Prognose der <strong>hypothetischen Einkommensentwicklung nach einem Unfall </strong>vom Tatrichter nach § 252 S. 2 BGB und § 287 ZPO geschätzt werden kann, soweit der Geschädigte dafür möglichst konkrete Anhaltspunkte vorträgt (BGH, Urteil vom 09.11.2010, Az.: VI ZR 300/ 08).</p>
<p>Der BGH hat insofern ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt auf die Revision der Beklagten aufgehoben, als der Klägerin eine monatliche Verdienstausfallrente von € 2.680 ab 01.01.2006 und eine Mehrbedarfsrente von € 173,33 über den 30.09.2025 hinaus abzüglich bereits gezahlter € 42.085 zuerkannt worden sind. Diesbezüglich hat der BGH die Sache zur erneuten Entscheidung, auch über die Verfahrenskosten, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Die Klägerin hatte die Beklagte zu 1 als Haftpflichtversicherer eines Zugfahrzeugs und die Beklagte zu 2 als Tierhalterin auf Ersatz von Verdienstausfallschaden in Anspruch genommen. Die Klägerin half am 30.07.1999 beim Verladen eines Pferds auf einen Anhänger mit Zugfahrzeug. Beim Verladen riss sich das Pferd los und trat der Klägerin in den Bauch. Dabei erlitt sie schwerste Verletzungen, die sie dauerhaft arbeitsunfähig und zur Bezieherin einer Erwerbsunfähigkeitsrente werden ließ. Ihre Klage auf Anerkennung des Unfalls als Arbeitsunfall wurde im sozialgerichtlichen Verfahren abgewiesen.</p>
<p>Die Klägerin begehrte Ersatz ihrer materiellen und immateriellen und Feststellung der Ersatzpflicht der Beklagten. Zum Verdienstausfallschaden hat sie mit Beweisangeboten vorgetragen, dass sie ohne den Unfall bis zum Ende ihres Beschäftigungsverhältnisses ihre beabsichtigte Promotion vollendet und dank ihrer Qualifikation eine sichere Arbeitsstelle im öffentlichen Dienst erlangt hätte, die mindestens nach der Vergütungsgruppe BAT IIa eingruppiert gewesen wäre. Hierdurch hätte sie eine Bruttovergütung von monatlich € 4.550 erzielt, mithin ein Einkommen vor Steuern von € 3.600. Obgleich im Revisionsverfahren vor dem BGH die Haftung der Beklagten nicht mehr im Streit stand, hat dieser ausgeführt, dass die bisherigen Feststellungen die Anerkennung einer Verdienstausfallrente von € 2.680 nicht tragen würden. Die Revision hat die Ausführungen des Berufungsgerichts dazu, dass die Klägerin eine Hilfe für vier Stunden wöchentlich benötige und der Aufwand dafür auf € 173,33 monatlich zu schätzen sei, nicht angegriffen. Da der BGH darauf hingewiesen hat, dass dem Ermessen des Tatrichters zur Schadensschätzung auch Grenzen gesetzt sind, hat dies weitreichende Praxisbedeutung. So darf der Richter sich nicht über Vorbringen des Schädigers, das für die Schadensschätzung relevant ist, hinwegsetzen oder dies ohne den Ausweis eigener Sachkunde und die Hinzuziehung sachverständiger Hilfe als widerlegt bewerten.</p>
<p>Experten finden Sie hier:</p>
<p><a href="http://www.schadenfix.de" target="_blank"><img class="alignleft size-medium wp-image-5415" title="schadenfixhelfen" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/06/schadenfixhelfen-300x101.png" alt="schadenfixhelfen" width="300" height="101" /></a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Böse Falle für Werkstätten &#8212; Achtung umfassende Hinweispflicht bei Service und Inspektion!!</title>
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		<pubDate>Sun, 15 May 2011 21:07:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Carsten Schulze</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Das Schleswig Holsteinische OLG hat entschieden, dass eine Werkstatt bei Durchführung einer Inspektion auf demnächst anstehende Arbeiten, hier einen Zahnriemenwechsel, hinzuweisen hat. Im konkreten Fall sprach es dem Kunden einen Schadenserstzanspruch von knapp 5000 Euro nach einem Motorschaden zu, der durch den gerissenen Zahnriemen entstanden war. Es stellt nach Ansicht des OLG eine Verletzung der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Schleswig Holsteinische OLG hat entschieden, dass eine Werkstatt bei Durchführung einer Inspektion auf demnächst anstehende Arbeiten, hier einen Zahnriemenwechsel, hinzuweisen hat. Im konkreten Fall sprach es dem Kunden einen Schadenserstzanspruch von knapp 5000 Euro nach einem Motorschaden zu, der durch den gerissenen Zahnriemen entstanden war. Es stellt nach Ansicht des OLG eine Verletzung der Pflichten aus dem Inspektionsvertrag dar, wenn auf derartige alsbald anstehende Arbeiten nicht hingewiesen wird. Wenigstens bei 5000 km oder 3 Monaten bis zum fraglichen Termin ist diese Pflicht gegeben. Es ist dabei unabhängig, ob es sich um eine Markenwerkstatt handelt und diese ggf. von der Marke keine entsprechenden Informationen erhält.</p>
<p>RA Carsten Schulze</p>
<p>Fachanwalt für Verkehrsrecht</p>
<p>www.rechtsanwaelte-lage.eu<br />
(Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht &#8211; Urteil vom  17.12.2010 &#8211; 4 U 171/09)</p>
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		<title>Schmerzensgeld bei Schädel-Hirn-Trauma; Urteil des LG Coburg im Volltext</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/schmerzensgeld-bei-schadel-hirn-trauma-urteil-des-lg-coburt-im-volltext/</link>
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		<pubDate>Thu, 17 Feb 2011 13:49:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dominik Bach</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Das Landgericht Coburg vertritt in seinem ausführlich begründeten noch nicht rechtskräftigen Urteil vom 19.01.2011 – Aktenzeichen: 12 O 541/08 – die Auffassung, dass der Geschädigte nur dann einen Anspruch auf Kapitalisierung von Verdienstausfallschaden und Haushaltsführungsschaden hat, wenn er nachweisen kann, dass ein wichtiger Grund im Sinne von § 843 Abs. 3 BGB vorliegt. Dies ist [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Landgericht Coburg vertritt in seinem ausführlich begründeten noch nicht rechtskräftigen Urteil vom 19.01.2011 – Aktenzeichen: 12 O 541/08 – die Auffassung, dass der Geschädigte<strong> nur dann einen Anspruch auf Kapitalisierung von Verdienstausfallschaden und Haushaltsführungsschaden hat, wenn er nachweisen kann, dass ein wichtiger Grund im Sinne von § 843 Abs. 3 BGB vorliegt</strong>. Dies ist dann gegeben, wenn ausnahmsweise der Zweck der Ersatzleistung durch die Abfindung in<strong> einem Betrag</strong> eher als <strong>bei laufenden Zahlungen</strong> erreicht wird. Nach Ansicht des LG Coburg ist die Möglichkeit einer Traumaverarbeitung nicht ausreichend, einen wichtigen Grund im Sinne des § 843 Abs. 2 BGB darzustellen.</p>
<p>Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.<a rel="attachment wp-att-4661" href="http://www.schadenfixblog.de/schmerzensgeld-bei-schadel-hirn-trauma-urteil-des-lg-coburt-im-volltext/langericht-coburg/"></a></p>
<p><a rel="attachment wp-att-4661" href="http://www.schadenfixblog.de/schmerzensgeld-bei-schadel-hirn-trauma-urteil-des-lg-coburt-im-volltext/langericht-coburg/">Download Urteil Landgericht Coburg</a></p>
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		<title>Späte Gerechtigkeit: Geschädigter erhält 8 Jahre nach Unfall Schmerzensgeld</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/spate-gerechtigkeit-geschadigter-erhalt-8-jahre-nach-unfall-schmerzensgeld/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/spate-gerechtigkeit-geschadigter-erhalt-8-jahre-nach-unfall-schmerzensgeld/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 04 Jan 2011 11:50:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>schadenfixblogger</dc:creator>
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		<description><![CDATA[8 Jahre nach einem Verkehrsunfall wurde dem Geschädigten nun ein hohes Schmerzensgeld zugesprochen. Der Unfall ereignete sich 2002. Das Urteil über den Anspruch auf Schmerzensgeld wurde im Dezember 2010 gefällt.
Zunächst wurde dem Geschädigten das Schmerzensgeld versagt. Das Gericht hatte ihm eine Mitschuld an den Verletzungen gegeben, weil er nicht ordnungsgemäß angeschnallt gewesen sei. Nach dem [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>8 Jahre nach einem Verkehrsunfall wurde dem Geschädigten nun ein hohes Schmerzensgeld zugesprochen. Der Unfall ereignete sich 2002. Das Urteil über den Anspruch auf Schmerzensgeld wurde im Dezember 2010 gefällt.</p>
<p>Zunächst wurde dem Geschädigten das Schmerzensgeld versagt. Das Gericht hatte ihm eine Mitschuld an den Verletzungen gegeben, weil er nicht ordnungsgemäß angeschnallt gewesen sei. Nach dem Unfall traten beim Geschädigten Spätfolgen wie ein posttraumatisches Belastungssyndrom und eine Funktionslosigkeit des linken Armes aufgrund eines sogenannten Morbus Sudeck auf. Das Gericht sah diese Spätfolgen aber nicht im Zusammenhang mit den Vorverletzungen. Es sei nicht erwiesen, dass diese Verletzungen durch den Unfall entstanden seien. Gegen den Vorwurf der Mitschuld und für die Anerkennung der Verletzungen und Gewärhung von Schmerzensgeld zog der Geschädigte erneut vor Gericht.</p>
<p>Mit Erfolg! Das Oberlandesgericht hat dem Kläger Recht gegeben und entschieden, dass ihm gegen die Beklagten als Gesamtschuldner ein Schmerzensgeldanspruch aus Halterhaftung, Fahrerhaftung und Haftung der Haftpflichtversicherung zusteht.</p>
<p>Die Entscheidung zeigt, dass es sich bei Uneinsichtigkeit der Gegenseite beim Schmerzensgeld durchaus lohnen kann, die Instanzen zu beschreiten. Insbesondere, wenn die Gegenseite eine unklare Verkehrslage oder ein Mitverschulden behauptet.</p>
<p>Oberlandesgericht Köln mit Urteil vom 07.12.2010 (Az.: 4 U 9/09)</p>
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		<title>Schmerzensgeld wegen HWS-Verletzung auch bei geringer Aufprallgeschwindigkeit</title>
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		<pubDate>Thu, 11 Nov 2010 16:23:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Klaus Spiegelhalter</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Das Amtsgericht Neunkirchen hat mit seinem Urteil vom 29.10.2010 die Rechtsprechung bestätigt, wonach ein Schmerzensgeldanspruch wegen einer HWS-Verletzung auch dann gegeben ist, wenn der technische Gutachter lediglich eine geringe Aufprallgeschwindigkeit bescheinigen kann und auch der medizinische Gutachter allein aufgrund der medizinischen Anknüpfungstatsachen eine Verletzung nicht, wie es das Gericht ausdrückt, „mit dem notwendigen Beweisniveau“ belegen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Amtsgericht Neunkirchen hat mit seinem Urteil vom 29.10.2010 die Rechtsprechung bestätigt, wonach ein Schmerzensgeldanspruch wegen einer HWS-Verletzung auch dann gegeben ist, wenn der technische Gutachter lediglich eine geringe Aufprallgeschwindigkeit bescheinigen kann und auch der medizinische Gutachter allein aufgrund der medizinischen Anknüpfungstatsachen eine Verletzung nicht, wie es das Gericht ausdrückt, „mit dem notwendigen Beweisniveau“ belegen kann.</p>
<p>Das Gericht hat zu Recht darauf hingewiesen:<br />
Es reicht zum Nachweis des HWS-Schleudertraumas aus, dass die Geschädigte ebenso wie die vernommenen Zeugen (Familienangehörige) glaubhaft bestätigt haben, dass die Geschädigte bis zu dem Unfallereignis keinerlei Beschwerden gehabt hatte, sie jedoch nach dem Unfall unter erheblichen Schmerzen gelitten und deswegen mehrfach ärztliche Dienste in Anspruch genommen hat. Da der medizinische Gutachter eine HWS-Verletzung auch nicht ausschließen konnte, genügten dem Gericht die genannten Aussagen.</p>
<p>Geschädigte sollten sich daher von der regelmäßig wiederkehrenden Argumentation der Versicherer, bei einer geringen Aufprallgeschwindigkeit könne keine Verletzung eingetreten sein, nicht einschüchtern lassen sondern ihre Ansprüche geltend machen, erst recht wenn sie beweisen können, dass sie bis zu dem Unfallereignis beschwerdefrei gewesen sind.</p>
<p>Das Urteil ist nunmehr rechtskräftig.</p>
<p>Den Link zu den Auszügen aus den Urteilsgründen finden Sie hier:</p>
<p><a href="http://www.schadenfixblog.de/schmerzensgeld-wegen-hws-verletzung-auch-bei-geringer-aufprallgeschwindigkeit-urteilsgrunde/">http://www.schadenfixblog.de/schmerzensgeld-wegen-hws-verletzung-auch-bei-geringer-aufprallgeschwindigkeit-urteilsgrunde/</a></p>
<p>Rechtsanwalt Klaus Spiegelhalter ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Saarlouis. Rechtsanwalt Spiegelhalter hilft in allen Fragen des Verkehrsrechts insbesondere bei der unbürokratischen Unfallabwicklung (auch per WebAkte), bei Bußgeldern, Führerscheinproblemen, Punkten in Flensburg usw.</p>
<p>Das Verkehrsrechtsportal von Klaus Spiegelhalter finden Sie hier:</p>
<p><a href="http://www.schadenfix.de/saarlouis/spiegelhalter">http://www.schadenfix.de/saarlouis/spiegelhalter</a></p>
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		<title>Haushaltsführungsschaden-sicheres Einkommen ?!</title>
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		<pubDate>Thu, 04 Nov 2010 10:19:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Franz-Josef Schütte</dc:creator>
				<category><![CDATA[Beck Blog]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Schmerzensgeld]]></category>
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		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
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		<category><![CDATA[MdH]]></category>
		<category><![CDATA[Minderung]]></category>

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		<description><![CDATA[ 
Ein weiterer sehr gewichtiger Beweis dafür, dass jeder Geschädigte bei einem erlittenen Verkehrsunfall unbedingt einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht einschalten sollte, ist der sogenannte fiktive Haushaltsführungsschaden. Dieser steht jedem Verletzten zu, der durch einen Verkehrsunfall eine Minderung der Fähigkeit zur Haushaltsführung (MdH) erlitten hat. Eine solche MdH liegt meistens auch vor, wenn durch die eingetretenen Verletzungen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p> </p>
<p>Ein weiterer sehr gewichtiger Beweis dafür, dass jeder Geschädigte bei einem erlittenen Verkehrsunfall unbedingt einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht einschalten sollte, ist der sogenannte fiktive Haushaltsführungsschaden. Dieser steht jedem Verletzten zu, der durch einen Verkehrsunfall eine Minderung der Fähigkeit zur Haushaltsführung (MdH) erlitten hat. Eine solche MdH liegt meistens auch vor, wenn durch die eingetretenen Verletzungen (z. B. HWS-Schleudertrauma) eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) eingetreten ist, d. h. der Verletzte vom Arzt arbeitsunfähig krankgeschrieben worden ist.</p>
<p>Dies wird oft übersehen. Selbstverständlich weist keine Haftpflicht-Versicherung den Geschädigten auf einen derartigen zusätzlich zum Schmerzensgeld zustehenden Anspruch hin.</p>
<p>Die Geltendmachung eines derartigen Anspruchs ist allerdings &#8211; zumindest wenn es zum Prozess kommt &#8211; nicht ganz so einfach. Hierzu bedarf es schon der Erfahrung eines Spezialisten.</p>
<p>Der Bundesgerichtshof hat allerdings in einem Urteil (Az.: VI ZR 183/08) entschieden, dass das Gericht bei der Berechnung des entstandenen Haushaltsführungsschadens das Tabellenwerk von Schulz-Borck/Hofmann zu Grunde legen kann und z. B. nach der dortigen Tabelle 9 bei einer erwerbstätigen Frau mit einem Ein-Personen-Haushalt von einer durchschnittlichen Arbeitszeit im Haushalt von 21,7  Stunden pro Woche ausgegangen werden kann. Die Höhe der einzusetzenden Vergütung kann dabei aus der Vergütungsgruppe BAT  VIII herangezogen werden. </p>
<p>Die Vergütung steht sowohl der geschädigten Hausfrau, ob erwerbstätig oder nicht, als auch dem Ehemann zu, der sich an der Haushaltsführung beteiligt.</p>
<p>Der Anspruch auf Ersatz des Haushaltsführungsschadens besteht fiktiv, was heißt, dass er auch von der Versicherung bezahlt werden muss, wenn keine Ersatzkraft zur Haushaltsführung eingestellt worden ist.</p>
<p>In den weitaus überwiegenden Fällen kommt es bei der außergerichtlichen Schadenregulierung bzgl. der Höhe des Haushaltsführungsschadens zu einer Einigung zwischen Rechtsanwalt und gegnerischer Haftpflicht-Versicherung. Durch die Geltendmachung von Haushaltsführungsschaden kann der Schadensersatzanspruch des verletzten Mandanten somit erheblich erhöht werden.</p>
<p>Deshalb bei allen Verkehrsunfällen einen Rechtsanwalt einschalten. Unsere Kanzlei ist spezialisiert im Verkehrsrecht und hilft gerne bei allen Problemen rund um den Unfall.</p>
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		<title>Gericht bemängelt Verzögerungstaktik von Versicherungen bei Schmerzensgeldzahlung</title>
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		<pubDate>Tue, 12 Oct 2010 07:47:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dominik Bach</dc:creator>
				<category><![CDATA[Schmerzensgeld]]></category>

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		<description><![CDATA[Anbei finden Sie eine interessante Pressemitteilung eines unserer e.Consult Kunden.
Gericht bemängelt Verzögerungstaktik von Versicherungen bei Schmerzensgeldzahlung
Wallmerod/Westerwald. Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main (OLG) hat in einem aktuellen Beschluss zu einem Fall des Anwaltsbüros Quirmbach und Partner die Auffassung des Landgerichts bestätigt, wonach das schleppende Regulierungsverhalten bei der Begründung der Höhe des Schmerzensgeldes zu berücksichtigen ist (OLG Frankfurt/Main, Beschluss [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Anbei finden Sie eine interessante Pressemitteilung eines unserer <a href="http://www.e-consult.de" target="_blank">e.Consult Kunden</a>.</p>
<p><strong>Gericht bemängelt Verzögerungstaktik von Versicherungen bei Schmerzensgeldzahlung</strong><br />
Wallmerod/Westerwald. Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main (OLG) hat in einem aktuellen Beschluss zu einem Fall des Anwaltsbüros Quirmbach und Partner die Auffassung des Landgerichts bestätigt, wonach das schleppende Regulierungsverhalten bei der Begründung der Höhe des Schmerzensgeldes zu berücksichtigen ist (OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 26. Mai 2010, Aktenzeichen: 13 U 128/09).<br />
„Das vom Landgericht dem Kläger zuerkannte Schmerzensgeld von insgesamt 250.000 Euro ist unter dem Ausgleichsgesichtspunkt vertretbar“, so das OLG Frankfurt/Main in seinem Beschluss. Damit geht ein langer und zermürbender Prozess vor dem Landgericht Darmstadt zu Ende. Rechtsanwalt Martin Quirmbach vom Anwaltsbüro Quirmbach und Partner, Wallmerod/Westerwald, kommentiert das Ergebnis: „Eine erlösende Nachricht für unseren Mandanten und zudem richtungweisend. Bedauerlich ist, dass das Verfahren so lange gedauert hat. Hätte die Versicherung nicht immer wieder versucht, sich aus der Verantwortung zu stehlen, wäre unserem Mandanten viel Leid erspart geblieben. Die Verzögerungstaktik einer Versicherung führt sehr häufig &#8211; so wie auch hier – am Ende zu einer deutlich höheren Zahlungsverpflichtung.“<br />
Der Kläger erlitt bei einem unverschuldeten Verkehrs-Unfall im Jahr 2000 schwerste Verletzungen und ist seither erwerbsunfähig. Zum Unfallzeitpunkt lag eine erfolgreiche berufliche Zukunft vor ihm. Der Unfall hat sein Leben komplett verändert. Zu den schwersten Verletzungen gesellte sich Zukunftsangst, weil die Versicherung des Unfallgegners sich weigerte, das dem Kläger zustehende Schmerzensgeld und weitere Schadensersatzzahlungen zu leisten. Mit teilweise entwürdigenden Beweisanträgen versuchte sie immer wieder, die Forderungen als zu hoch und als in Teilen unbegründet abzuwehren. Gegen das Urteil des Landgerichts Darmstadt legte die Versicherung Berufung ein, die nach den Ausführungen des OLG im Beschluss vom 26. Mai 2010 zurückgenommen wurde.<br />
Das Urteil ist damit rechtskräftig.<br />
Der Beschluss des OLG ist in mehrfacher Hinsicht von Bedeutung:<br />
Er bestätigt erstens die Auffassung des Landgerichts, nach der „bei der Bemessung des Schmerzensgeldes die Langwierigkeit des Verfahrens, die verständlichen Existenzängste des Klägers und die teilweise diskreditierenden Beweisanträge bei den psychischen Auswirkungen des Klägers“ berücksichtigt wurden.<br />
Zweitens hat es festgestellt, dass eine theoretisch verbleibende Restarbeitsfähigkeit von 20 % mit völliger Arbeitsunfähig dann gleichgesetzt werden kann, wenn – wie in diesem Fall – bei dem Krankheitsbild des Klägers eine Arbeitsstelle mit wenigen Stunden Hausarbeit zwar theoretisch denkbar, praktisch aber illusorisch ist.<br />
Drittens bestätigt das OLG, dass es bei der Ermittlung eines angemessenen Schmerzensgeldes nach gravierenden Verletzungen inzwischen generell die Tendenz gibt, großzügiger zu verfahren als in der Vergangenheit.<br />
Rechtsanwalt Martin Quirmbach sieht in dem Urteil und der Bestätigung durch das OLG eine gute Basis: „Dies macht mich zuversichtlich, dass vor allem Schwergeschädigte in Zukunft nicht mehr jahrelang auf eine Entschädigung waren müssen. Zur Ehrenrettung der Versicherung möchte ich hinzufügen, dass sie sich nach dem Beschluss des OLG in jeder Hinsicht korrekt verhalten und alle übrigen Ansprüche des Mandanten fair reguliert hat“.</p>
<p>Ulrike Fetz<br />
Anwaltsbüro Quirmbach und Partner<br />
Konrad-Adenauer-Str. 2a<br />
56414 Wallmerod/Westerwald<br />
Telefon: 06435 9640 0 • Fax: 06435 9640 24<br />
E-Mail: presse@ihr-anwalt.com<br />
Internet: <a href="www.ihr-anwalt.com">www.ihr-anwalt.com</a><br />
Über Quirmbach und Partner<br />
Das Anwaltsbüro Quirmbach und Partner, gegründet 1983 von Martin Quirmbach in Wallmerod/Westerwald und auf mittlerweile 30 Mitarbeiter angewachsen, ist<strong> spezialisiert auf Arzthaftungsrecht und Personenschadenregulierung</strong>. Die zehn Anwälte der Kanzlei arbeiten bundesweit und vertreten ausschließlich die Patienten- bzw. Geschädigtenseite mit dem Ziel, den Mandanten zum angemessenen Ausgleich des erlittenen Schadens, zu finanzieller Sicherheit und damit auch zu einer persönlichen Genugtuung zu verhelfen.<br />
&#8220;Unser Ansatz, die Vorgehensweise und das Ausnutzen modernster Technik sind (zumindest in Deutschland) einzigartig&#8221;, sagt der Kanzleigründer Martin Quirmbach. &#8220;Von jedem Punkt auf dieser Erde, einen Internetzugang vorausgesetzt, hat der Mandant Zugriff auf seine <a href="http://www.e-consult.de/webakte" target="_blank">WebAkte.</a> Fragen und Anregungen werden sofort beantwortet bzw. erledigt. Datenbanken und modernste Software unterstützen die Schadensberechnung. Unser technischer Vorsprung ist der Vorteil des Mandanten: schnelle Klärung der Haftung, optimale Bezifferung aller Schadenspositionen, prompte Kommunikation und Durchsetzung der Ansprüche in kurzer Zeit.&#8221;</p>
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		<item>
		<title>Schmerzensgeld: Unfallopfer hat auch bei psychischen Beeinträchtigungen einen Anspruch auf Schmerzensgeld</title>
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		<pubDate>Mon, 27 Sep 2010 12:19:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dominik Bach</dc:creator>
				<category><![CDATA[Schmerzensgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>

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		<description><![CDATA[Wer in einen Verkehrsunfall verwickelt war, hat bei psychischen Belastungen Anspruch auf Schmerzensgeld
OLG Schleswig-Holstein
Bei einer durch einen Verkehrsunfall verursachten posttraumatischen  Belastungsstörung besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld. Bei der  Bemessung wird auch das Regulierungs- und Prozessverhalten der  gegnerischen Versicherung berücksichtigt. Das geht aus einer  Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) in Schleswig hervor. Zum [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2><em>Wer in einen Verkehrsunfall verwickelt war, hat bei psychischen Belastungen Anspruch auf Schmerzensgeld</em></h2>
<h3><abbr title="Oberlandesgericht">OLG</abbr> Schleswig-Holstein</h3>
<p>Bei einer durch einen <strong>Verkehrsunfall verursachten posttraumatischen  Belastungsstörung besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld</strong>. Bei der  Bemessung wird auch das Regulierungs- und Prozessverhalten der  gegnerischen Versicherung berücksichtigt. Das geht aus einer  Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) in Schleswig hervor. Zum Fall  berichten die Verkehrsanwälte (Arge Verkehrsrecht im <abbr title="Deutscher Anwaltverein">DAV</abbr>):</p>
<p>Die Klägerin, eine Arzthelferin, erlitt bei einem Unfall mit einem Lkw  zahlreiche Verletzungen, unter anderem ein schweres Schleudertrauma,  einen Bruch des Nasenbeins, ein Schädel-Hirn-Trauma, Schürf- und  Schnittwunden und zahlreiche Prellungen. Die Schuld des Lkw-Fahrers  stand ebenso fest wie die volle Haftung seiner Versicherung. Vor Gericht  ging es um die Frage des Schmerzensgeldes und ob die Klägerin psychisch  unter den Folgen des Unfalls litt.</p>
<p>Die Klägerin verlangte 30.000 Euro,  die Versicherung hatte jedoch als Schmerzensgeld lediglich 2.750 Euro  gezahlt. Die Richter hielten den Anspruch der Klägerin für angemessen.  Ein Sachverständiger habe neben den zahlreichen Verletzungen  zweifelsfrei eine posttraumatische Belastungsstörung festgestellt. Die  Auswirkungen solcher psychischen Unfallfolgen seien ganz erheblich. So  habe die Klägerin infolge ihrer Ängste ihren Beruf aufgeben müssen.  Darüber hinaus erzeuge bei ihr alles, was mit Straßenverkehr zu tun  habe, Angstzustände. Dies zeige sich daran, dass sie nicht allein ihre  Wohnung verlassen könne. Letztlich müsse bei der Schmerzensgeldbemessung  auch das Regulierungs- und Prozessverhalten der Versicherung  berücksichtigt werden. Nicht nur, dass die Versicherung ein selbst für  die körperlichen Verletzungen schon zu niedriges Schmerzensgeld gezahlt  habe. Aus dem von ihr vorgerichtlich eingeholten Gutachten sei bereits  hervorgegangen, das eine posttraumatische Belastungsstörung vorliege.  Trotzdem habe es die Versicherung nicht nur auf ein Verfahren ankommen  lassen, sondern außerdem die Klägerin verdächtigt, die Symptome nur  vorzutäuschen, um eine höhere Entschädigung zu erhalten.</p>
<p>Rechtsanwälte für Verkehrsrecht findet man unter<a href="http://www.schadenfix.de "> www.schadenfix.de </a></p>
<h3><abbr title="Oberlandesgericht">OLG</abbr> Schleswig-Holstein, Aktenzeichen: 7 U 76/07 – Urteil vom 01.02.2010</h3>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Schmerzensgeld darf nicht auf Sozialhilfe angerechnet werden</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/schmerzensgeld-darf-nicht-auf-sozialhilfe-angerechnet-werden/</link>
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		<pubDate>Tue, 24 Aug 2010 14:23:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dominik Bach</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>
		<category><![CDATA[Schmerzensgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/?p=2913</guid>
		<description><![CDATA[
Sozialgericht Karlsruhe (SG Karlsruhe, Urteil v 27.01.2010, S 4 SO 1302/09): Sozialhilfe zu unrecht versagt

Der Kläger hatte in jungen Jahren einen schweren Verkehrsunfall erlitten. Infolge des Unfalls blieb er schwerbehindert und erhielt eine aus Schadensersatz und Schmerzensgeld bestehende Gesamtabfindungssumme von 220 000 €. Hiervon bestritt er seinen Lebensunterhalt. Als noch eine Restsumme von ca. 30 [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><span style="line-height: 15px;"></p>
<p style="margin: 0px; padding: 0px 0px 10px; font-weight: bold;">Sozialgericht Karlsruhe (<span style="line-height: 15px;">SG Karlsruhe, Urteil v 27.01.2010, S 4 SO 1302/09): </span>Sozialhilfe zu unrecht versagt</p>
<p><a style="background-color: transparent; color: #003399; text-decoration: none;" name="Text"></a></p>
<p style="margin: 0px; padding: 0px 0px 10px;">Der Kläger hatte in jungen Jahren einen schweren Verkehrsunfall erlitten. Infolge des Unfalls blieb er schwerbehindert und erhielt eine aus Schadensersatz und Schmerzensgeld bestehende Gesamtabfindungssumme von 220 000 €. Hiervon bestritt er seinen Lebensunterhalt. Als noch eine Restsumme von ca. 30 000 € vorhanden waren, beantragte er im April 2008 Sozialhilfe. Die <strong>zuständige Behörde verweigerte die Zahlung </strong>mit der Begründung, dass er zunächst sein Vermögen aufbrauchen müsse.</p>
<p style="margin: 0px; padding: 0px 0px 10px;"><strong>Das Sozialgericht hat auf die Klage des Neunzehnjährigen den Ablehnungsbescheid des Sozialhilfeträgers aufgehoben</strong>.</p>
<p style="margin: 0px; padding: 0px 0px 10px;">Das Gericht betonte, dass Schmerzengeld seinem Wesen nach als Ausgleich für immaterielle Schäden gewährt werde und diene nicht dem Lebensunterhalt.  Folglich sei es auf Leistungen zum Lebensunterhalt auch nicht anrechenbar.<strong> </strong></p>
<p style="margin: 0px; padding: 0px 0px 10px;">(SG Karlsruhe, Urteil v 27.01.2010, S 4 SO 1302/09)</p>
<p style="margin: 0px; padding: 0px 0px 10px;">Experten zum Thema Verkehrsrecht finden Sie <a href="http://www.schadenfix.de" target="_self">unter www.schadenfix.de </a></p>
<p></span></p>
]]></content:encoded>
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