Archiv für die Kategorie „schadenfix.de News“

Die besten Autofahrerinnen kommen aus Brandenburg

8. März 2010

Verfasser des Beitrages: schadenfixblogger
gelesen: 241 , heute: 8 , zuletzt: 10. März 2010

Von wegen Frauen am Steuer: das vermeintlich schwache Geschlecht ist am Steuer besonders stark. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Auto Clubs Europa (ACE) anlässlich des Internationalen Frauentages an diesem Montag (8. März). Danach verursachen Frauen deutlich weniger Unfälle mit Verletzten als Männer. Allerdings gibt es große regionale Unterschiede: Auf den Bundesschnitt bezogen schneiden die Autofahrerinnen im Osten viel besser ab als ihre Geschlechtsgenossinnen im Westen.

Besonders sicher sind die Damen in Brandenburg unterwegs. Mit einer Quote von nur 187 Unfällen auf 100.000 Einwohnerinnen stehen sie bundesweit an der Spitze. Damit liegen sie nur minimal vor den sächsischen Fahrerinnen, die mit einem Wert von 188 nur knapp die Bestmarke verfehlen. Auch die Ränge drei und vier gehen an Fahrerinnen im Osten: Thüringen (193) und Berlin (196) liegen weit über dem Durchschnitt, wenn es um weibliche Verkehrssicherheit geht. Im oberen Mittelfeld landen Frauen aus Nordrhein-Westfalen (202) und Baden-Württemberg (203). Die Fahrerinnen dort schneiden – trotz Ballungsräumen – für den Westen am besten ab. Die rote Laterne landet im Saarland: Dort verursachen die Frauen mit Abstand die meisten Unfälle mit Personenschaden (274).

Aber selbst die schlechtesten Werte bei den Frauen sind noch deutlich besser als die der männlichen Autofahrer, hat der ACE herausgefunden. Das vermeintlich starke Geschlecht verursacht mit einer Quote von 413 nahezu doppelt so häufig schwere Unfälle wie die Damen. Nach Angaben des ACE gab es 2008 mehr als 320.000 Unfälle im Straßenverkehr mit einem oder mehreren Verletzten. Gut zwei Drittel gingen auf das Konto der Männer.

Weniger Punktesünderinnen

Falls das noch nicht Beweis genug ist für die Qualität der Frauen: Laut Flensburger Verkehrszentralregister waren im Dezember 2008 nur 21,7 Prozent der erfassten Verkehrssünder weiblich. Lediglich 2,9 Prozent der Punktesünderinnen hatten mehr als acht Punkte angesammelt – bei den Männern waren es immerhin 6,6 Prozent, berichtete der ACE. Fairerweise muss man erwähnen, dass Männer täglich deutlich mehr Kilometer zurücklegen. Und: Während 93 Prozent von ihnen einen Führerschein besitzen, sind es bei den Frauen lediglich 82 Prozent.

Was tun bei Anhörungsbogen-Bußgeldbescheid?

8. März 2010

Verfasser des Beitrages: Loren Grunert
gelesen: 376 , heute: 10 , zuletzt: 10. März 2010

Grundsätzlich erhält man einen Anhörungsbogen mit dem Bußgeldbescheid, der eine Stellungnahme ermöglicht. Aber sollten Sie von dieser Möglichkeit wirklich Gebrauch machen? Herr Rechtsacnwalt Feldkamp empfiehlt mit diesem Anhörungsbogen erst einmal zum Anwalt zu gehen, der kann dann darüber beraten, wie man sich am besten Verhält. Vllt. liegt das dem Bußgeldbescheid zu Grunde gelegte Vergehen schon so lange zurück, dass Sie sich z.B. gar nicht mehr daran erinnern, wer gefahren ist. Der Anwalt hat im Gegensatz zu Ihnen die Möglichkeit der Beantragung einer umfassenden Akteneinsicht bei der zuständigen Behörde. Darüber hinaus gibt Herr Feldkamp Auskunft über die Erfolgsaussichten einer Bußgeldsache und berät über die Kostenübernahme der Rechtsschutzversicherung.

In diesem Zusammenhang sei jetzt schon darauf hingewiesen, dass Sie als Geschädigter ab Anfang April die Möglichkeit haben werden in Bezug auf Bußgeldsachen über schadenfix.de direkt einen Anwalt ihrer Wahl zu kontaktieren. Dort haben Sie auch die Möglichkeit den Bußgeldbescheid dem Anwalt zukommen zu lassen. Der Anwalt für Verkehrsrecht ihrer Wahl kann dann in Absprache mit Ihnen problemlos und unkompiziert  weitere Schritte einleiten, z.B. Akteneinsicht beantragen.

Welche Strafe, sprich Bußgeld oder Punkte in Flensburg Ihnen drohen, können Sie jetzt schon in dem aktuellen Bußgeldkatalog 2010 nachlesen.

Kostenlos zum Download: Sonderausgabe Autohaus

6. März 2010

Verfasser des Beitrages: schadenfixblogger
gelesen: 318 , heute: 8 , zuletzt: 10. März 2010

Die renommierte Zeitschrift Autohaus hat eine Sonderausgabe zum Thema schadenfix.de aufgelegt. Hier ein Paar Zitate der Sonderausgabe:

Rechtsanwalt Frank Hillmann
Hillmann und Partner, Oldenburg
» Mit schadenfix.de wirken wir bei der Schadenregulierung
darauf hin, dass der Schaden zum Wohle
des Mandanten möglichst optimiert abgewickelt
wird – und das unter Berücksichtigung der Interessen
der Werkstätten. Diese will keinen Aufwand mit der
Abwicklung von Schäden haben, kein Risiko für eine
Falschberatung tragen und kein Personal dafür zusätzlich
bezahlen. Schadenfix.de heißt sozusagen:
Outsourcing der Rechtsangelegenheiten aus dem
Autohaus an den entsprechend qualifizierten Anwalt.
Über den direkten und unkomplizierten Weg des
Internets
verliert der Kunde auch die Schwellenangst,
uns anzusprechen. Der Autohausmitarbeiter muss
nur ein paar wenige Daten ausfüllen, alle weiteren
Schritte der Schadenregulierung übernehmen wir.
Wir Anwälte sind die Schadenregulierungsabteilung,
die früher Werkstätten für teures Geld vorgehalten
haben. «

Günter Backes, Öffentlich bestellter und vereidigter
Sachverständiger, Bingen
»Seit
rund einem halben Jahr arbeite ich mit dem
bei schadenfix.de registrierten Rechtsanwalt Jörg
Schmenger zusammen. Er kam spontan auf mich
zu und hat das Konzept mit seinen Vorteilen für die
Kunden und die Dienstleister in der Schadenabwicklung
vorgestellt. Auch wenn man zunächst immer
etwas skeptisch den Neuerungen gegenübersteht,
haben mich die Erfahrungen der letzten Monate
überzeugt. Ich kann jedem Geschädigten nur
raten, den Fall an einen Rechtsanwalt zu übergeben.
Er ist Spezialist für das Schadenrecht und
kümmert sich umgehend – die gesamte Abwicklung
ist absolut problemlos und ohne Nachteile für
den Kunden. Im Gegenteil, der Geschädigte wie
auch die Dienstleister können sicher sein, dass sie
vom Schädiger beziehungsweise dessen Versicherung
genau den Ausgleich erhalten, der ihnen zusteht
– nicht mehr, aber auch nicht weniger! Auch
für mich als Sachverständiger verläuft die gesamte
Abwicklung unkomplizierter, wenn ein Rechtsanwalt
in die Regulierung eingeschaltet ist. «

Henning zur Horst, After Sales Leiter der
Freese-Gruppe (BMW), Oldenburg
» Wir konnten die Wünsche unseres Unternehmens
von Anfang an mit in die Entwicklung der Plattform
einbringen. Für unsere Autohaus-Gruppe bedeutet
schadenfix.de eine schnellere und einfachere Abwicklung.
Die Servicemitarbeiter haben auf ihrem
Desktop eine Verknüpfung zu schadenfix.de und
müssen die Daten nach einem Unfall lediglich eingeben,
alle weiteren Schritte regelt das Anwaltsbüro.
Bei der Zusammenarbeit mit den Versicherungen
gibt es bei der Schadenabwicklung durchaus
den einen
oder anderen Knoten. Mit schadenfix.
de haben wir kompetente Partner, die auch dem
letzten Prozent hinterhergehen. Das Portal ist eine
gute Sache für unsere Kunden – es ist neutral und
kostenlos, wir sind quasi ‚nur’ Vermittler. Bei Aspekten,
die wir nicht in Angriff nehmen dürfen (wie
Rechtsberatung, Schmerzensgeld), und überall, wo
wir uns als Autohaus in rechtlicher Hinsicht auf dünnem
Eis bewegen, helfen uns die Experten von schadenfix.
de. Unsere Premiumkunden haben oft keine
Zeit, einen großen Schriftverkehr mit den Versicherungen
zu führen. Über das Portal läuft alles zur
vollsten Zufriedenheit. Wir sehen schadenfix.de als
Dienstleistung an unseren Kunden, für uns ist die

Plattform eine runde Sache.«

Download hier: Schadenfix.de-Sonderdruck

LG Chemnitz: Wieder ein Urteil pro Schwacke

5. März 2010

Verfasser des Beitrages: Loren Grunert
gelesen: 533 , heute: 9 , zuletzt: 10. März 2010

Das Urteil des AG Chemnitz vom 25.08.09 (Az.: 21 C 1330/09) wurde vom LG Chemnitz (18.02.10 – Az.: 6 S 358/09) teilweise abgeändert. Mietwagenkosten stehen dem Beklagten in Höhe von insgesamt 996,03 EUR zu, so das LG.  Die Beklagte hatte bereits vorprozessual 476 EUR auf Basis der Fraunhofer Mietpreisliste reguliert. Das LG hat als Berechnungsgrundlage in Anlehnung an das BGH Urteil vom 14.10.2008, Az.:VI ZR 308/07 nun den von Schwacke zugrunde gelegt und die Beklagte auf Bezahlung der restlichen 520,03 EUR verurteilt
Nach §249 Abs.2 Satz 1 BGB kann der Geschädigte Ersatz der Kosten verlangen, die ihm durch die Anmietung einers Ersatzfahrzeuges entstanden sind. Nach BGH kann der Geschädigte grundsätzlich nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot nur den günstigeren Mietwagenpreis ersetzt verlangen. Das Anmieten eines Autos zu höheren Preisen als dem Ortsüblichen kann jedoch bei entsprechender Begründung gerechtfertigt werden. In dem zu entscheidenden Fall sei der Geschädigte von dem Einholen weiterer Angebote befreit gewesen, weil er unmittelbar nach dem Unfall am 08.12.08 gegen 9 Uhr das Fahrzeug anmietete, um seine Arbeitsstelle zu erreichen, so das LG. Der Geschädigte machte geltend, dass ihm kein anderer Tarif zugänglich war.
Die Tatsache, dass das Fahrzeug noch fahrtüchtig war und die Anmietdauer nur sechs Tage betrug, ändert an dem Anspruch nichts. Dem Kläger steht es frei sein Auto direkt reparieren zu lassen und bei einer derart geringen Anmietdauer trifft ihn auch nicht die Pflicht sich direkt nach neuen günstigeren Angeboten umzuhören.

Wie der Fall zeigt,sollte man als Betroffener umbedingt einen verkehrsrechtlich versierten Anwalt zu Rate ziehen, um seine Ansprüche durchzusetzten.

schadenfix.de Partner AVIS erhält Bestnoten

5. März 2010

Verfasser des Beitrages: schadenfixblogger
gelesen: 451 , heute: 7 , zuletzt: 10. März 2010

Die Avis Autovermietung erhält von der ServiceRating GmbH zum dritten Mal in Folge die Bestnote im Kundenservice

Oberursel, Die Avis Autovermietung schneidet beim Test der ServiceRating GmbH, des ersten deutschen Anbieters für ein ganzheitliches Rating-Verfahren zur Servicequalität, erneut mit einem Top-Ergebnis ab. In allen drei untersuchten Qualitätsdimensionen – Servicemanagement, Service- und Beratungsleistungen sowie Servicewirksamkeit – erzielte das Unternehmen hervorragende Bewertungen. Damit erhält Avis zum dritten Mal in Folge die bestmögliche Auszeichnung „exzellent“ mit fünf Kronen.

„Das exzellente Ergebnis spiegelt unsere Kunden- und Serviceorientierung wider. Getreu unserer Devise „We Try Harder“ sehen wir es als tägliche Herausforderung an, einen Service auf höchstem Niveau zu bieten“, so Frank Lüders, Geschäftsführer der Avis Autovermietung. „Wir freuen uns, bereits zum dritten Mal von der ServiceRating GmbH mit diesem hervorragenden Ergebnis ausgezeichnet zu werden. Dieses ist für uns jedoch nicht nur eine Belohnung, sondern auch ein zusätzlicher Ansporn, weiterhin diesen hohen Servicestandard zu gewährleisten und kontinuierlich weiter zu entwickeln.“

Die ServiceRating GmbH bewertet die Service- und Beratungsleistungen sowie die Wirksamkeit dieser Angebote anhand aktueller Marktforschungsergebnisse. So empfiehlt ein überdurchschnittlich hoher Anteil der Kunden Avis an Freunde und Bekannte weiter. Das zeigt, dass Avis Mieter dem Unternehmen ein besonderes Vertrauen entgegenbringen. Auch bei der Beratung punktet Avis wiederholt: Insbesondere die schnelle und unproblematische Bearbeitung der verschiedenen Anliegen belohnen die Kunden mit hohen Zufriedenheitswerten. Zusätzliche Service-Angebote wie beispielsweise der Avis Club oder die Kooperation mit PARAVAN zur Anmietung von Fahrzeugen für körperlich beeinträchtigte Fahrer werden sehr geschätzt. Darüber hinaus fühlen sich die Kunden kompetent beraten und attestieren dem Stationspersonal Hilfsbereitschaft und Freundlichkeit. Bemerkenswert ist ferner, dass sich trotz einer stärkeren Preissensibilität in Zeiten der Wirtschaftskrise die Zufriedenheit der Kunden mit dem Preis-Leistungs-Verhältnis bei Avis gegenüber den bisherigen Ergebnissen weiter gesteigert hat.

Avis – auf Platz eins bei den Kunden
Avis, gegründet 1946 und seit 1965 in Deutschland, zählt zu den führenden Autovermietern weltweit. Das Unternehmen ist mit einer Flotte von über 350.000 Fahrzeugen in 170 Ländern vertreten. Firmensitz von Avis Deutschland ist Oberursel/Taunus. Das Netzwerk umfasst über 330 Stationen und eine Flotte von durchschnittlich 23.000 Fahrzeugen. Einzigartig sind die Avis Prestige Cars, mit denen Avis ein umfangreiches Portfolio lifestyle-orientierter Autos bietet. Zudem ist Avis exklusiver Mietwagenpartner von Porsche.

Zahlreiche Auszeichnungen dokumentieren das hohe Serviceniveau: So verlieh die ServiceRating GmbH Avis bereits zum dritten Mal in Folge das Testurteil „exzellent“ (2009). Im ADAC-Mietwagentest 2009 wurden die Leistungen von Avis mit „gut“ bewertet, und bei den renommierten World Travel Awards 2009 wählten internationale Reiseexperten Avis gleich in mehreren Kategorien auf Platz eins.
Und wenn es bei Ihnen wieder heisst: Autounfall was tun? Avis Stationen finden Sie direkt bei schadenfix.de

ZKF reagiert auf Pressemitteilung der Innovation Group

4. März 2010

Verfasser des Beitrages: schadenfixblogger
gelesen: 488 , heute: 7 , zuletzt: 10. März 2010

Als Bundesverband raten wir allen beteiligten Partnerbetrieben, sowohl das Anschreiben der Innovation Group, als auch den Titel der Stellungnahme ‘Bilden Sie sich Ihre eigene Meinung’ wörtlich zu nehmen und sehr gewissenhaft zu prüfen, ob die Vertragsinhalte des neuen Kooperationsvertrages mit Ihrer Unternehmensphilosophie in Einklang zu bringen sind und die darin enthaltenen Risiken sich nicht nachteilig auf Ihr Unternehmen auswirken.” Mit diesem durchaus kritischen Eingangssatz informierte am Mittwochnachmittag ZKF-Präsident Friedrich Nagel die Mitgliedsbetriebe seines Verbandes. Er reagierte damit prompt auf die E-Mail mit anhängender Presseerklärung, die wenige Stunden zuvor durch die Innovation Group AG an deren rund 700 Partnerbetriebe ausgesandt wurde. (Quelle: AUTOHAUS-Schaden§manager.)

“Mit regionalen Beiräten in Verhandlungen eintreten!”

Als Bundesverband empfehle der ZKF seinen Betrieben, “sich im regionalen Umfeld zu formieren” und aus ihrer Mitte “einen drei- bis fünfköpfigen Beirat/Sprecherkreis zu bilden, der dann gerade in Bezug auf das Anschreiben der Innovation Group … tätig wird und für einen loyalen Kollegenkreis über Vertragsinhalte, Privatkundenregelung und tundenverrechnungssätze mit der Innovation Group AG in die Verhandlungen eintritt”. Nagel hob dabei im Besonderen auf die tagesgleiche Formulierung des Stuttgarter Reparaturvermittlers ab, wonach man seitens der IG “die Belange unserer Kooperationsbetriebe durchaus ernst” nehme und “in jedem Fall gemeinsam eine Lösung” finden werde, die alle Interessen berücksichtige. Der ZKF stehe seinen Betrieben bei den weiteren Verhandlungen “gerne unterstützend zur Seite”.

Gegenüber AUTOHAUS-Schaden§manager teilte Nagel ergänzend mit, dass er den IG-Zentraleuropa-Chef Matthew Whittall gleichlautend informiert habe und dabei auch zum Ausdruck brachte, “dass nur eine sachdienliche Kommunikation wie auch der Dialog mit den Betrieben mit gemeinsam vereinbarten Vertragsinhalten zum Ziel führen” könne. Hierbei sei ihm “der Erhalt der hervorragenden Reparaturqualität meiner Betriebe für alle Beteiligten von essentieller Bedeutung”. Als oberster Karosseriebauer gab er abschließend auch seiner Hoffnung darüber Ausdruck, dass sich letztlich “eine einvernehmliche Lösung zur Zufriedenheit aller” finden lasse.

Innovation Group bezieht erstmals Stellung

4. März 2010

Verfasser des Beitrages: schadenfixblogger
gelesen: 492 , heute: 7 , zuletzt: 10. März 2010

“Bilden Sie sich Ihre eigene Meinung”, war am Mittwoch eine dreiseitige Presseerklärung überschrieben, die vom Stuttgarter Reparaturvermittler Innovation Group (IG) auch an sämtliche seiner rund 700 Partnerbetriebe per E-Mail versandt wurde. In dem Papier werden IG-loyale Partnerbetriebe sowie die Schadenchefin einer IG-Partnerversicherung zitiert und als Beleg für den eingeschlagenen Weg angeführt.

In dem Anschreiben an die Betriebe erklärte IG-Vorstandsmitglied Steffen Struwe vorab, dass die getätigte Reaktion als Reaktion darauf erfolge, dass “letzten Freitag im Newsletter AUTOHAUS-Schaden§manager wieder massiv Stellung gegen uns bezogen wurde”. Gemeint war damit die seitens des ZKF und betroffener Partnerbetriebe seit Wochen geäußerte Kritik gegenüber den neu vorgelegten IG-Partnerverträgen. Struwe war es nach eigenem Bekunden “wichtig, deutlich zu machen, dass wir uns sehr wohl um die Belange unserer Kunden und unserer Kooperationsbetriebe gleichermaßen kümmern”. Dabei spiele “der Aspekt der Nachhaltigkeit” eine große Rolle, was für IG bedeute, dass man “nicht die kurzfristige Gewinnmaximierung, sondern langfristige Partnerschaft zum Ziel” habe: “Wir nehmen die Belange unserer Kooperationsbetriebe durchaus ernst und werden in jedem Fall gemeinsam eine Lösung finden, die alle Interessen berücksichtigt.”

Obgleich die Innovation Group noch zuletzt unser Angebot zur Stellungnahme ausgeschlagen hatte, wollen wir dem Stuttgarter Unternehmen, nachdem es diese Woche doch den aktiven Dialog mit uns suchte, hier fairerweise ebenfalls ein Forum für die von ihm vertretenen Standpunkte geben. In der eigentlichen Pressemitteilung, für die IG-Vorstandsmitglied Thomas Kettner und Ralf Eisenhauer, Director Sales & Marketing der IG, verantwortlich zeichnen, wird darauf verwiesen, dass im Mittelpunkt zahlreicher, persönlicher Gespräche mit Kooperationsbetrieben des Werkstattnetzes vor allem die neuen Werkstattverträge standen. “Uns ist klar, dass dies für manche Betriebe deutliche Veränderungen bedeutet und dass darüber nicht alle glücklich sind”, betont Kettner und führt weiter aus: “Wir nehmen diese Belange sehr ernst und werden in jedem Fall eine Lösung finden.”

Die Änderungen, welche “der Markt schon seit langem fordert”, seien “vom Grundsatz her richtig und verständlich, darüber hinaus bei den Versicherern, die direkte Verträge mit den Werkstätten haben, seit Jahren gelebte Praxis”, heißt es weiter. Laut Kettner bekäme die IG dafür, “dass dies der richtige Weg ist”, auch seitens ihrer Kunden und vieler Werkstätten “entsprechende Bestätigung”. Von daher sei man in Stuttgart auch über die “massive Reaktion ehrlich überrascht” gewesen. Kettner und Eisenhauer führten in dieser Erklärung weiter aus, dass die “Änderungen vorab mit vielen unserer Kooperationsbetriebe abgestimmt” waren. Innovation Group bedauert in der Presseerklärung allerdings, “dass es hier Missverständnisse gab”. Man habe von daher “bereits Verbesserungen für die Zukunft abgeleitet”. Als Beispiel wird die avisierte Optimierung der dezentralen Betreuung von Kooperationsbetrieben angeführt.

Thema Direktkundenregelung

In den offenen Gesprächen mit den Kooperationsbetrieben sei Kritik, aber auch Verständnis für die Änderungen geäußert worden. Als IG-Fürsprecher wird in der Presseerklärung Partner Reinhard Beyer von der HOB-Repair Group Holzapfel + Beyer GmbH in Herborn angeführt, der darin zum Ausdruck bringt, dass “die Prozessorientierung seit Jahren fester Bestandteil der Unfallinstandsetzung ist”. Weiter wird er von der IG zitiert, dass sich “unsere Branche der veränderten Realität wird stellen müssen, mit welchem Schadenmanager oder welcher Versicherung der Fachbetrieb auch immer zusammenarbeitet”. Beyer bricht dabei für die IG auch eine Lanze für die von ihr neu eingeführte Direktkundenregelung: “Wir rechnen bereits ohne Preisunterschiede bei Versicherungsschäden in Kasko und Haftpflicht ab, wenn die Dienstleistungen gleichwertig sind. Sind Reparaturumfang und Serviceleistungen gleich, dann ist eine Abrechnung zu einem einheitlichen und auskömmlichen Stundenverrechnungssatz nur fair.” Kettner und Eisenhauer ergänzen hierzu aus IG-Sicht: “Die Kosten für den Reparaturservice Direkt tragen die Versicherer. Eine Vermittlungsprovision wird von den Kooperationsbetrieben nicht erhoben.”

Weiter gehts hier: Autohaus

Stundenverrechnungssätz sinken um 1,5 %

3. März 2010

Verfasser des Beitrages: schadenfixblogger
gelesen: 580 , heute: 7 , zuletzt: 10. März 2010

Preispakete drücken Stundenverrechnungssatz

Der offizielle Stundenverrechnungssatz im Kfz-Service hat sich 2009 in Nordrhein-Westfalen reduziert. Nach Angaben des Kfz-Gewerbes NRW fiel der Preis für die Werkstattstunde im Vergleich zum Vorjahr um 1,5 Prozent auf 76,34 Euro. Die “reale Servicewelt” sehe so aus, dass die Unternehmer mit Paketpreisen für alters- und zielgruppengerechte Fahrzeuge in den Markt gehen müssten, damit die Autofahrer nicht noch weiter an Reparatur und Wartung ihrer Pkw sparen, erklärte Verbandschef Ernst-Robert Nouvertné am Montag in Düsseldorf.

Dennoch bleibt der Service ein sicheres Standbein für der Branche. Der Werkstattumsatz im bevölkerungsreichsten Bundesland legte laut Verband leicht um 0,2 Prozent auf rund sechs Milliarden Euro zu.

Im Neuwagenbereich elektrisierte die Umweltprämie 2009 die Menschen an Rhein und Ruhr besonders. Laut Nouvertné kamen in Nordrhein-Westfalen 745.980 fabrikneue Pkw auf die Straße – 26,7 Prozent mehr als 2008. “In NRW sind mehr neue Autos über die Umweltprämie gefördert worden als in den übrigen Bundesländern”, betonte er. Etwa 380.000 geförderte Pkw entsprächen rund der Hälfte aller nordrhein-westfälischen Pkw-Neuzulassungen.

Auf der Überholspur habe sich im vergangenen Jahr auch das GW-Geschäft über den Neuwagenhandel befunden. Das erzielte Umsatzplus von 4,4 Prozent auf 6,7 Milliarden Euro begründete der Präsident mit einer aktuellen Zwischenbilanz des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Darin wies die Behörde insgesamt 1,3 Millionen geförderte Fahrzeuge aus, von denen rund 70 Prozent Neu- und 30 Prozent Jahreswagen gewesen seien. Dagegen gehörten die reinen Gebrauchtwagenhändler – wie die freien Werkstätten – zu den Verlierern der Abwrackprämie: Diese Betriebe mussten ein Umsatzminus von 4,6 Prozent (2008 plus 13,4 Prozent) verkraften.

Weniger Beschäftigte, mehr Betriebe

Trotz der Erfolgszahlen habe die konjunkturell schwierige Wirtschaftslage deutliche Bremsspuren in der Branche hinterlassen, sagte Nouvertné. Immer mehr familiengeführte Handelsbetriebe seien zur Aufgabe der Selbständigkeit gezwungen worden. Dies habe auch 2009 zu einem Rückgang von 1,3 Prozent bei den Beschäftigten geführt. Den Angaben zufolge waren im vergangenen Jahr in den nordrhein-westfälischen Kfz-Betrieben rund 76.500 Beschäftigte in Betriebsstätten tätig. Aufgegeben haben laut dem Händlervertreter 725 Branchenunternehmen – dem standen allerdings 774 neue Kfz-Eintragungen in die Handwerksrolle gegenüber.

Quelle: Autohaus

Jahreswagen

schadenfix.de Anwendertag am 23. April in Mainz

2. März 2010

Verfasser des Beitrages: Dominik Bach
gelesen: 734 , heute: 7 , zuletzt: 10. März 2010

Die Plattform schadenfix.de hat sich im vergangenen Jahr rasant weiterentwickelt. Neben anwaltlichen Dienstleistungen können seit kurzem auch Sachverständige, Mietwagenfirmen und Werkstätten gesucht und gefunden werden. Hierdurch erhält
die Schadenfix-Gemeinschaft zahlreiche Einfallstore, mittels derer die Geschädigten zu den jeweils Beteiligten gelangen.
Die Partnerschaften können aber auch bei der konkreten Abwicklung hilfreich sein. Hierzu berichten die Firma Avis und die Sachverständigenorganisation KÜS. Über die Aktivitäten von schadenfix.de im Netz und die mögliche Weiterentwicklung der Plattform erfahren Sie Einzelheiten von Herrn D. Bach, Vorstand der e.Consult AG. Dass Schadenfix nicht nur ein Versprechen ist, sondern bereits erfolgreich angewendet wird, zeigt Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verkehrsrecht Susanne Feldmann aus Lindau. Es besteht ausreichend Gelegenheit zur Diskussion der jeweiligen Beiträge. Eine
starke Gemeinschaft lebt von der Teilnahme ihrer Mitglieder. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht lädt daher alle an schadenfix.de Beteiligten und Interessierten ein, aktiv am ersten Anwendertreffen mitzuwirken. Die Teilnahme ist kostenfrei.
Tagungsagenda

• Start 15:45 Uhr
• 15:45 Begrüßung, Einleitung – Jörg Schmenger, Werbeausschuss
Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht
• 16:00 Schadenfix im Netz – Zahlen, Fakten, Entwicklung – Dominik Bach,
Vorstand e.consult
• 16:30 Partner Avis, Bora Nikic, Avis
• Der Mietwagen im Unfallgeschäft: Abrechnungsmodalitäten, Durchsetzung
von Tarifen, Abstimmung mit dem anwaltlichen (schadenfix)-Regulierer
• 17:00 Partner KÜS, Dipl. Ing. Thomas Firmery, KÜS
• Schadenfix für Sachverständige: Erwartungen, Vorteile und Chancen einer
Schadenfix-Partnerschaft aus Sicht einer SV-Organisation.
• 17:30 gelebter Erfolg: Eine Anwenderin berichtet – Susanne Feldmann, FAin
für Verkehrsrecht
• Schadenfix in der Praxis: Wie funktioniert die Zusammenarbeit mit
Werkstätten? Motivation, Schulung, Betreuung, Abwicklung.
• 18:00 Ende der Veranstaltung

Zur Anmeldung schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit dem Betreff: schadenfix.de Anwendertag.

Vorsicht vor Bastlerfahrzeugen

27. Februar 2010

Verfasser des Beitrages: schadenfixblogger
gelesen: 1357 , heute: 10 , zuletzt: 10. März 2010

Wer ein gebrauchtes Auto kauft, das explizit als «Bastlerfahrzeug» bezeichnet wird, muss mit erheblichen Mängeln am Fahrzeug rechnen. Nur wenn sich der Käufer im Vorfeld ausdrücklich nach dem genauen Zustand des Fahrzeugs erkundigt, kann er bei auftretenden Fehlern Geld zurück verlangen. Über dieses Urteil des Amtsgerichts München vom 4. August 2008 (AZ: 231C 2536/08) informieren die Schadenfixanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Ein Käufer erwarb ein gebrauchtes Auto, das im Kaufvertrag als «Bastlerfahrzeug» bezeichnet wurde. Nachdem er dieses Auto noch einige Zeit gefahren hatte, stellte der Käufer erhebliche Mängel fest – unter anderem eine defekte Bremsanlage, über die ihn nach seiner Aussage der Verkäufer nicht informiert habe. Mit dem Vorwurf einer arglistigen Täuschung über die Mängel des Fahrzeugs trat der Käufer vom Vertrag zurück, verlangte den Kaufpreis zurück und erhob schließlich Klage, als sich der Verkäufer weigerte, das Geld zurückzuerstatten.

Das Amtsgericht wies die Klage jedoch ab: Zum einen sei der Rückzahlungsanspruch verjährt, weil zwischen Kaufvertrag und Erhebung der Klage mehr als drei Jahre vergangen seien. Zum anderen hätte dem Käufer klar sein müssen, dass an einem gebrauchten Fahrzeug, welches ausdrücklich als «Bastlerfahrzeug» bezeichnet wurde, erhebliche Mängel vorhanden seien. Er hätte vor Kaufantritt den genauen Zustand des Fahrzeugs erfragen müssen. Die unter anderem bemängelte Bremsanlage könne nicht schon beim Kauf des Autos defekt gewesen sein, schließlich sei der Käufer noch über 6.000 Kilometer mit dem Wagen gefahren. Eine arglistige Täuschung seitens des Verkäufers sei demnach nicht nachzuweisen.

Winter wird für Versicherungen hart

25. Februar 2010

Verfasser des Beitrages: schadenfixblogger
gelesen: 1260 , heute: 7 , zuletzt: 10. März 2010

Der aktuelle Winter macht den Versicherern schwer zu schaffen. Einer aktuellen Prognose des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zufolge werden für den Zeitraum von Dezember 2009 bis Ende Februar 2010 rund 55.000 mehr Verkehrsunfälle erwartet als im Vorjahreszeitraum. Diese Zahl vermeldete am heutigen Freitag unter anderem die Süddeutsche Zeitung, sie wurde auch gegenüber AUTOHAUS Schaden§manager von einem GDV-Sprecher bestätigt. Hauptursache für den Anstieg sei das lang anhaltende Winterwetter mit entsprechend gefährlichen Straßenbedingungen.

230 Millionen Euro Zusatzkosten

Die Eis- und Schneeglätte habe vor allem zu kleineren Schäden und Auffahrunfällen bei geringen Geschwindigkeiten geführt, so der GDV. Eine Folge dieser Entwicklung seien geschätzte Mehrkosten in Höhe von rund 230 Millionen Euro. Dies würde etwa 1,2 Prozent der pro Jahr in der Kfz-Versicherung aufgewendeten Leistungen entsprechen.

Trotz dieser Kostensteigerung gehen Experten nicht davon aus, dass die Versicherungsprämien jetzt angehoben werden. “Aus unserer Sicht ist die Tarifschlacht der Kfz-Versicherer nicht zu Ende”, sagt Fitch-Ratings-Analyst Christoph Schmitt in der Süddeutschen Zeitung. Die Policen-Preise für die Autobesitzer dürften demnach aufgrund des Verdrängungswettbewerbes weiterhin niedrig bleiben.

Mehr auf Autohaus.de

Was Autounfälle im Schnitt kosten

25. Februar 2010

Verfasser des Beitrages: schadenfixblogger
gelesen: 1660 , heute: 9 , zuletzt: 10. März 2010

Welcher Schaden ensteht eingentlich durchschnittlich bei einem Verkehrsunfall? Wir haben uns schlau gemacht und beim Gesamtverband der Versicherungswirtschaft recherchiert. Danch gilt:
Der Schadenaufwand je Pkw-Unfall in der Kraftfahrzeughaftpflicht liegt bei ca. 3.500 €
Quelle: GDV-Jahrbuch 2008
Hier finden Sie genauen Zahlen für die letzen drei veröffentlichten Jahrgänge.