Geblitzt, beschuldigt, in Unfall verwickelt, droht ein Ermittlungsverfahren oder Ärger mit der Versicherung?
Oft ist es sinnvoll sich im ersten Schritt mit Experten auszutauschen. schadenfixblog.de bietet nun auch interaktive Foren zum Verkehrsrecht. Angeboten werden die Themen Unfallschaden, Bußgeld und alles rund um den Führerschein.
Archiv für die Kategorie „schadenfix.de News“
Neues Forum für das Verkehrsrecht bringt schnelle Hilfe
2. September 2010Verfasser des Beitrages: schadenfixblogger
gelesen: 209 , heute: 209 , zuletzt: 2. September 2010
Abschleppen eines in einem Parkhaus abgestellten Fahrzeugs wegen offener Seitenscheibe
1. September 2010Verfasser des Beitrages: Dominik Bach
gelesen: 581 , heute: 335 , zuletzt: 2. September 2010
Abschleppen eines in einem Parkhaus abgestellten Fahrzeugs wegen offener Seitenscheibe
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf (VG) hatte mit Urteil vom 16.11.2009 (Az.: 14 K 154/09) über einen Fall zu entscheiden, bei dem ein PKW zum Schutz des Halters abgeschleppt wurde. Im Fall stellte der Geschäftsführer der Klägerin seinen 5er-BMW mit Baujahr 2008 im Parkhaus eines Flughafens ab. Die Betreiberfirma des Parkhauses benachrichtigte um 21.20 Uhr telefonisch die Behörde mit dem Hinweis, dass das Fahrzeug mit geöffneter Seitenscheibe im Parkhaus stehe. Ein Behördenvertreter erschien um 22.00 vor Ort und beauftragte um 22.20 Uhr eine Abschleppfirma mit der Sicherstellung des Fahrzeugs. Nach dem Abschleppen wurden mittels Bescheid gegenüber der Klägerin die Abschleppkosten in Höhe von 105,91 € und eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 67,00 € geltend gemacht. Die dagegen angestrengte Klage begründete die Klägerin damit, dass das Fahrzeug mit einer elektronischen Wegfahrsperre mit Alarmanlage ausgerüstet sei und habe sich zum Zeitpunkt der Sicherstellung auf einem regulären Parkplatz in einer geschlossenen, stark frequentierten und dauerhaft mit Videoanlage überwachten Parkgarage befunden. In dem PKW hätten sich keine Wertgegenstände befunden. Ein einfacher Telefonanruf in der Firma hätte der gebotenen Sorgfalt genüge getan. Damit hatte die Klägerin vor dem VG Erfolg. Nach Ansicht des Gerichts, kam es – da vom Fahrzeug der Klägerin selbst unstreitig keine Gefahr ausging – allein auf die Frage an, ob dessen Sicherstellung angesichts der konkreten Umstände zum Schutze des Eigentums gerechtfertigt war. Die Polizei kann eine Sache nur sicherstellen, um den Eigentümer oder den rechtmäßigen Inhaber der tatsächlichen Gewalt vor Verlust oder Beschädigung einer Sache zu schützen. Im konkreten Fall war die Sicherstellung des Fahrzeugs nicht gerechtfertigt, denn sie lag erkennbar nicht im mutmaßlichen Interesse der Klägerin. Bei Abwägung der im konkreten Fall gegebenen Umstände entsprach es nicht ihrem objektiven Interesse, die kostenträchtige Sicherstellung zu veranlassen. Weder das Fahrzeug selbst noch Gegenstände aus dem Fahrzeug waren nach Auffassung des VG aufgrund der geöffneten Seitenscheibe über das übliche Maß hinaus diebstahlgefährdet, weil der BMW mit einer elektronischen Wegfahrsperre ausgerüstet war und darüber hinaus noch über eine Alarmanlage verfügte. Auch bestand keine Gefahr des Diebstahls von Gegenständen aus dem Fahrzeug der Klägerin durch die offene Seitenscheibe, da lose Wertgegenstände sich nicht im Fahrzeug befanden. Schäden am Fahrzeug durch Witterungseinflüsse oder Vandalismus am Fahrzeug waren aus Sicht des Gerichts ebenfalls nicht konkret zu befürchten, weil der PKW in einer geschlossenen Parkgarage stand, die 24 Stunden ohne Unterbrechung videoüberwacht wird. Der Fall zeigt, dass man sich in Fällen, in denen übereifrige Behörden aus vermeintlichen Schutzzwecken Autos abschleppen lassen, eines Verkehrsrechtlers bedienen sollte, um sich gegen die Kosten der Abschleppmaßnahme mit Erfolg zu wehren.
Einbußen bei der Unfallfolgenbehebung vermeiden !
30. August 2010Verfasser des Beitrages: hennerhoerl
gelesen: 1150 , heute: 250 , zuletzt: 2. September 2010
Tipp für Unfallgeschädigte vom Verkehrsanwalt:
Einbußen bei der Unfallfolgenbehebung vermeiden !
Neues Urteil des Bundesgerichtshofs zum Fahrzeugrestwert
Wer bei der Regulierung seines Unfallschadens nicht aufpasst, kann leicht erhebliche finanzielle Einbußen erleiden, auch wenn er den Unfall nicht verursacht hat. Darauf macht der Stuttgarter Fachanwalt für Verkehrsrecht, Henner Hörl, aufmerksam und weist auf das soeben veröffentlichte Urteil des Bundesgerichtshofs vom 1.6.2010 (VI ZR 316/09) zur Ermittlung des Restwerts eines Unfallfahrzeugs hin.
Bei einem Verkehrsunfall war der Pkw eines Autofahrers erheblich beschädigt worden. Für den Schaden musste allein der Unfallgegner aufkommen. Zum Nachweis des Fahrzeugschadens beauftragte der Autofahrer einen Sachverständigen mit einem Beweissicherungsgutachten. Der Sachverständige ermittelte auf dem regionalen Markt den Restwert des Unfallfahrzeugs mit 800 €. Zu diesem Preis veräußerte der Geschädigte sein Fahrzeug auch an einen Händler und verlangte vom Versicherer des Unfallgegners Ersatz des Wiederbeschaffungswerts für das Kfz abzüglich der erlösten 800 €.
Der Versicherer zahlte zwar den verlangten Wiederbeschaffungswert, rechnete dem Autofahrer aber nicht nur 800 € sondern 1730 € für den Restwert an. Der Versicherer berief sich darauf, dass er dem Autofahrer vor der Veräußerung ein über sog. Internetbörsen eingeholtes Kaufangebot eines Restwertaufkäufers in entsprechender Höhe unterbreitet hatte. Darauf war der Autofahrer nicht eingegangen, sondern hatte vom Versicherer die Zahlung des Differenzbetrages von 930 € zu dem von ihm erlösten Restwert eingeklagt.
Der Bundesgerichtshof hat die Klage abgewiesen, weil der Autofahrer bei seiner Schadenbeseitigung unter den konkreten Umständen des Falles das Wirtschaftlichkeitsgebot und damit seine Schadenminderungspflicht verletzt habe.
Zwar darf der Geschädigte grundsätzlich den Schaden nach seinen individuellen Vorstellungen regulieren und darf sich regelmäßig auch auf das Gutachten eines anerkannten Sachverständigen verlassen und braucht sich nicht vom Schädiger die Regulierung seines Schadens aufzwingen zu lassen. Aber, so der Bundesgerichtshof, wenn dem Geschädigten ein erheblich günstigeres Angebot für die Resteverwertung vom Versicherer vorgelegt worden sei und er dieses Angebot ohne weiteres und für ihn zumutbar annehmen könne, dann müsse er dies auch.
Trotz seines Anspruchs auf 100-%igen Schadensersatz ist der geschädigte Autofahrer also völlig unnötig auf 930 € Schaden sitzen geblieben, weil er das ihm unterbreitete Ankaufsgebot über 1730 € nicht angenommen hat.
Nach Auffassung von Rechtsanwalt Hörl handelt es sich bei dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall einer „Selbstschädigung“ des Autofahrers nicht um einen Einzelfall, sondern um ein schönes Beispiel dafür, wie Autofahrer sich täglich in den Fallstricken des Unfallschadensersatzrechts verheddern. Hörl: „Jährlich bringen sich tausende von Geschädigten um viele Millionen Euro des ihnen nach einem Unfall zustehenden Schadensersatzes, weil sie, statt sofort nach dem Unfall einen Fachanwalt für Verkehrsrecht ihres Vertrauens mit der Regulierung ihrer Ansprüche zu beauftragen, in Unkenntnis der Rechtslage wirtschaftlich völlig unvernünftige Entscheidungen bei der Schadenbeseitigung treffen und so ihren Schaden noch vergrößern. Dies ist umso unverständlicher, als der Schädiger auch die Anwaltskosten des Geschädigten ersetzen muss, wenn er allein für den Unfall haftet“.
Hörl empfiehlt Unfallopfern, welche spezialisierte Verkehrsanwälte suchen, die von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen AnwaltVereins eingerichtete Internetplattform www.schadenfix.de zu kontaktieren. Dort kann sich der Geschädigte unter über 5000 Verkehrsanwälten den Anwalt seines Vertrauens aussuchen und diesen denkbar einfach auch gleich per Mausklick mit der Unfallschadenregulierung beauftragen.
Stuttgart, 27.8.2010
gez.
Dr. Henner Hörl
Rechtsanwalt
und Fachanwalt für Verkehrsrecht
Dr. Hörl Rechtsanwälte
Große Falterstraße 3
D-70597 Stuttgart
Tel: 0711-7653093
Fax: 0711-7651740
E-Mail Henner.Hoerl@RAe-Hoerl.de
Internet: www.RAe-Hoerl.de
Der Blitzer und der Datenschutz
26. August 2010Verfasser des Beitrages: Dominik Bach
gelesen: 1680 , heute: 247 , zuletzt: 2. September 2010
Die Langstrecken-Tempokontrolle von Autofahrern stößt bei Bundesregierung auf Bedenken
Bei der sogenannten „Section Control“ (ein Scheinanglizismus) wird das Fahrzeug am Anfang und am Ende eines Streckenabschnittes von meist mehreren Kilometern fotografiert. Anhand der zwischen den beiden Aufnahmen vergangenen Zeit wird die gefahrene Durchschnittsgeschwindigkeit errechnet. Liegt der Wert über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, muss der Fahrer Bußgeld zahlen.
Gestaltung: Jutta Köster
Das Knöllchen aus der Zukunft
26. August 2010Verfasser des Beitrages: Dominik Bach
gelesen: 1801 , heute: 249 , zuletzt: 2. September 2010
Gerade lese ich in der Saarbrücker Zeitung Erstaunliches: 144.859 mal haben Saarbrücker Hilfspolizisten im im Jahr 2009 Knöllchen verteilt- na gut das ist noch nicht erstaunlich. Aber jetzt kommt es: Edgar Meyer und seine charmante Gattin kamen am 12. August in die saarbrücker Martin-Luther-Straße zu ihrem Auto und bemerkten einen Strafzettel. Ausgestellt war diese um 14.34 und 43 Sekunden und damit 29 Minuten vor Ablauf der Parkzeit (Bezahlt war bis 15.04 Uhr).
Herr Meyer wehrte sich und das Verfahren wurde nach § 46 Ordnungswidrigkeitengesetz eingestellt.
Fazit: Augen auf beim Knöllchenkauf
Rechtsanwälte für Verkehrsrecht in Saarbrücken findet man hier: www.schadenfix.de/saarbruecken
EU-Führerschein: Ab dem Jahr 2013 nur noch 15 Jahre gültig
26. August 2010Verfasser des Beitrages: LawBike.de
gelesen: 2420 , heute: 325 , zuletzt: 2. September 2010
Die ab dem Jahr 2013 gültigen EU-Führerscheine werden immer nur 15 Jahre gültig sein. Danach müssen die Bürger einen neuen Führerschein beantragen. Eine erneute Fahrprüfung muss aber nicht absolviert werden.
Für Führerscheine, die bis 2013 ausgegeben werden, soll eine Umtauschfrist bis zum Jahr 2033 gelten.
Quelle: LawBike.de
Schmerzensgeld darf nicht auf Sozialhilfe angerechnet werden
24. August 2010Verfasser des Beitrages: Dominik Bach
gelesen: 2875 , heute: 317 , zuletzt: 2. September 2010
Sozialgericht Karlsruhe (SG Karlsruhe, Urteil v 27.01.2010, S 4 SO 1302/09): Sozialhilfe zu unrecht versagt
Der Kläger hatte in jungen Jahren einen schweren Verkehrsunfall erlitten. Infolge des Unfalls blieb er schwerbehindert und erhielt eine aus Schadensersatz und Schmerzensgeld bestehende Gesamtabfindungssumme von 220 000 €. Hiervon bestritt er seinen Lebensunterhalt. Als noch eine Restsumme von ca. 30 000 € vorhanden waren, beantragte er im April 2008 Sozialhilfe. Die zuständige Behörde verweigerte die Zahlung mit der Begründung, dass er zunächst sein Vermögen aufbrauchen müsse.
Das Sozialgericht hat auf die Klage des Neunzehnjährigen den Ablehnungsbescheid des Sozialhilfeträgers aufgehoben.
Das Gericht betonte, dass Schmerzengeld seinem Wesen nach als Ausgleich für immaterielle Schäden gewährt werde und diene nicht dem Lebensunterhalt. Folglich sei es auf Leistungen zum Lebensunterhalt auch nicht anrechenbar.
(SG Karlsruhe, Urteil v 27.01.2010, S 4 SO 1302/09)
Experten zum Thema Verkehrsrecht finden Sie unter www.schadenfix.de
15 Prozent weniger Verkehrstote
22. August 2010Verfasser des Beitrages: Dominik Bach
gelesen: 2510 , heute: 247 , zuletzt: 2. September 2010
Nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden (Destatis) kamen von Januar bis Ende Juni 2010 im deutschen Straßenverkehr 1.675 Menschen ums Leben. Das waren 291 Personen oder 15 Prozent weniger als im ersten Halbjahr 2009. Diese Abnahme ist umso bemerkenswerter, da auch schon im ersten Halbjahr des Vorjahres ein starker Rückgang zu beobachten war. Mit dieser “sehr positiven Entwicklung in den ersten sechs Monaten 2010″ erwarten die Wiesbadener Statistiker, dass in diesem Jahr die Zahl der Todesopfer im Straßenverkehr erstmals unter 4.000 liegen wird.
Schon einmaliger (Heroin-) Drogenkomsum reicht für Verlust des Führerscheins aus
20. August 2010Verfasser des Beitrages: Dominik Bach
gelesen: 3798 , heute: 314 , zuletzt: 2. September 2010
Minden (dpa) – Autofahrer können schon nach einmaligem Drogenkonsum ihren Führerschein verlieren. Der Entzug der Fahrerlaubnis hänge nicht von der Häufigkeit des Drogenkonsums ab, teilte das Verwaltungsgericht Minden mit.
Unter anderem wies das Gericht den Eilantrag eines Autofahrers ab, der argumentiert hatte, er habe nur ein einziges Mal Heroin genommen. Auch ein Cannabis-Konsument konnte das Gericht nicht damit überzeugen, dass er nur gelegentlich Drogen zu sich genommen habe. In beiden Fällen müssen die Antragsteller weiter auf ihren Führerschein verzichten. (Aktenzeichen: 2 L 103/10, 2 L 215/10)
Die Bundesländer mit den meisten Verkehrssündern
20. August 2010Verfasser des Beitrages: schadenfixblogger
gelesen: 2798 , heute: 245 , zuletzt: 2. September 2010
Hier ein kleiner Überblick über die Bundesländern mit den meisten Verkehrssündern.
Aus einer Drucksache des Deutschen Bundestages kann abgelesen werden, welche Bundesländer die meisten Verkehrssünder haben. Diese Informationen wurden von einzelnen Bundestagsabgeordneten angefordert. Die Statistik heißt: “Daten zur Verkehrssicherheit in Deutschland und in den einzelnen Bundesländern”. Nach der Statistik lautet die Rangliste der Verkehrssünder in den Bundesländern 2009 prozentual gesehen folgendermaßen:
- Platz 1: Brandenburg, mit 100 Verkehrssündern,
- Platz 2: Bremen, mit 80 Verkehrssündern,
- Platz 3: Thüringen, mit 75 Verkehrssündern.
Die Zahlen verstehen sich pro 1.000 Einwohner des jeweiligen Bundeslandes. Zum Vergleich: In Sachsen-Anhalt wurden im vergangenen Jahr lediglich 27 Verkehrssünder pro 1.000 Einwohner des Bundeslandes festgestellt.
Die Statistik verleitet zu glauben, dass in Brandenburg, Bremen oder Thüringen die Verkehrssünder Nr.1 unterwegs sind. Die Zahlen sind aber eher ein Beispiel für die effiziente polizeiliche und kommunale Verkehrsüberwachung in diesen Ländern. Denn wer nicht erwischt wird, wird auch nicht beim Flensburger Kraftfahrt-Bundesamt gemeldet und erscheint somit nicht in der Statistik.
Quellen:
http://www.lto.de/de/html/nachrichten/1226/Verkehrssuender-2008-2009/
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/026/1702650.pdf
Bei Parken im Kreuzungsbereich darf auch zwangsweise abgeschleppt werden
16. August 2010Verfasser des Beitrages: LawBike.de
gelesen: 4872 , heute: 81 , zuletzt: 2. September 2010
Wird ein Fahrzeug im 5m-Kreuzungsbereich zweier Straßen abgestellt, kann es auf Kosten des Autohalters abgeschleppt werden. Dies geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen (Urteil vom 05.07.2010, Az.: 6 K 512/08) hervor.
Die Klägerin verlangte vor Gericht die Erstattung der Abschleppkosten mit dem Argument, dass die Abschleppmaßnahme rechtsmissbräuchlich gewesen sei. Das Fahrzeug der Klägerin war in einem Kreuzungsbereich zweier Straßen abgestellt, wobei der Abstand zum Schnittpunkt der Fahrbahnkanten 1,35 m betrug. Die Verkehrsüberwachung begründet ihrer Abschleppmaßnahme damit, dass der Standort des Fahrzeugs zu einer Sichtbehinderung im Einmündungsbereich geführt habe und Fußgänger bei der Straßenüberquerung behindert wurden.
Das Gericht wies die Klage jedoch ab. Gemessen an der Vorschrift des § 12 Abs. 3 Nr. 1 StVO, deren Zweck es sei, Verkehrs- und Sichtbehinderungen im Einmündungs- und Kreuzungsbereich zu vermeiden, durfte das Fahrzeug auch zwangsweise abgeschleppt werden, insbesondere dann, wenn davon auszugehen sei, dass mit dem verkehrswidrigen Parken eine Funktionsbeeinträchtigung der Verkehrsfläche verbunden ist. Die Maßnahme war auch verhältnismäßig, weil ein Versetzen auf Grund der Tatsache, dass die Klägerin nicht erreichbar war, nicht in Betracht kam.
Im Übrigen weist das Gericht auf die Gefahren des Parkens im Kreuzungsbereich hin:
Vorschriftswidriges Parken im Einmündungs- und Kreuzungsbereich erschwere die Übersicht in diesem Bereich, verkürze die Reaktionszeiten der Verkehrsteilnehmer bei einbiegendem oder sich kreuzendem Verkehr und erhöhe damit die Gefahr von Unfällen. Fußgänger, die die Fahrbahn überqueren, seien in ihrer Sicht auf fahrende Fahrzeuge behindert und könnten ihrerseits vom fahrenden Verkehr infolge eines verbotswidrig abgestellten Fahrzeuges nur verspätet wahrgenommen werden. Dies gelte – aufgrund ihrer Körpergröße und ihrer relativen Unerfahrenheit im Straßenverkehr – in besonderem Maße für Kinder. Die mit der Vorschrift des § 12 Abs. 3 Nr. 1 StVO bezweckte Funktion, Gefahren und Behinderungen durch parkende Fahrzeuge im Einmündungs- und Kreuzungsbereich zu vermeiden, werde daher regelmäßig durch verbotswidrig abgestellte Fahrzeuge beeinträchtigt, so dass deren zwangsweises Entfernen grundsätzlich gerechtfertigt sei.
Quelle des o.g. Zitats: Kostenlose-Urteile.de und Urteil des VG Aachen vom 05.07.2010, Az.: 6 K 512/08
Führerschein-Skandal in Berlin – über 2000 Fahrer mußten Führerschein schon zurückgeben
16. August 2010Verfasser des Beitrages: Dominik Bach
gelesen: 3542 , heute: 9 , zuletzt: 2. September 2010
Wie am Montag bekannt geworden, scheint sich in Berlin ein Führerscheinskandal abzuzeichnen. Matthias Golle von der Senatsverkehrsverwaltung Berlin sagte der rbb-Welle Radio Berlin 88,8, das es den Verdacht gebe, dass Fahrlehrer und Prüfer in großem Stil gegen Bestechungszahlungen Fahrerlaubnisse ausgestellt haben. In den vergangenen Jahren habe man rund 5.000 Fälle gehabt, von denen bislang rund drei Viertel bearbeitet worden seien. Über 2.000 Personen hätten ihren Führerschein inzwischen zurückgeben müssen.
Inzwischen befasst sich eine Kommission it den Manipulations-Fällen.
Experten zum verkehrsrecht findet man in dem Suchverzeichniss von www.schadenfix.de. Mehr als 200 Berliner Anwälte für Verkehrsrecht findet man hier.
Schmerzensgeld nur bei genauem Nachweis
14. August 2010Verfasser des Beitrages: schadenfixblogger
gelesen: 5149 , heute: 78 , zuletzt: 2. September 2010
Wer Schmerzensgeld aufgrund eines Unfalls verlangt, muss nachweisen können, dass die Verletzungen und Schmerzen durch den Unfall verursacht wurden. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichts Coburg (AZ: 13 O 184/09), auf das die Verkehrsrechtsanwälte der schadenfix.de Plattform aktuell hinweisen. Zur Beweisführung seien aktuelle ärztliche Berichte notwendig, die den Zusammenhang der Schmerzen mit dem Unfall erläutern.
Im streitgegenständlichen Fall erlitt ein Fahrradfahrer durch den Unfall Verletzungen am rechten Augenlid, am rechten Unterkiefer und am linken Knie. Außerdem verletzte er sich am Gebiss: Ein Zahn brach ab, zwei weitere Zähne waren locker. Nach einer ambulanten Behandlung im Krankenhaus musste sich der Kläger zehn zahnärztlichen Folgebehandlungen unterziehen. Die beklagte Haftpflichtversicherung zahlte 3.000 Euro Schmerzensgeld.
Der Kläger seinerseits behauptete, er habe über mehrere Wochen Schlafstörungen und Kopfschmerzen als posttraumatische Belastungsstörung erlitten. Im Bereich einer Narbe am Kinn leide er an einwachsenden Barthaaren. Darüber hinaus verspüre er immer noch Schmerzen im linken Knie. Er erhob deshalb Klage auf Schmerzensgeld in Höhe von mindestens weiteren 5.800 Euro. Die Versicherung hielt diese Schmerzensgeldforderung für überzogen. Die gezahlten 3.000 Euro seien für die erlittenen Schmerzen angemessen.
Das Landgericht Coburg gab dem Kläger letztlich nur zu einem geringen Teil Recht. Es verurteilte allerdings die Haftpflichtversicherung, weitere 1.000 Euro Schmerzensgeld zu bezahlen. Der Kläger habe seine Behauptung zu den erlittenen Schmerzen nicht bewiesen. Die vorgelegten ärztlichen Atteste seien etwa zwei Wochen nach dem Unfallereignis ausgestellt worden oder hätten keinerlei Anhaltspunkte dafür enthalten, dass die bescheinigten Schmerzen im Zusammenhang mit dem Unfall stünden. Nachweislich leide der Kläger allerdings unter Entzündungen im Bereich der Narbe wegen eingewachsener Barthaare am Kinn. Unter Berücksichtigung der nachgewiesenen unfallbedingten Verletzungen und Beeinträchtigungen sei ein Schmerzensgeld in Höhe von 4.000 Euro angemessen. Die Kosten für das Verfahren musste allerdings zum überwiegenden Teil der Kläger tragen.
Bundesverband der Partnerwerkstätten e.V. gegründet
13. August 2010Verfasser des Beitrages: Dominik Bach
gelesen: 3793 , heute: 9 , zuletzt: 2. September 2010
Autohaus.de: Lange Zeit bereits war die Rede davon, dass die in der Branche in kürzester Zeit bekannt gewordene “Arbeitsgemeinschaft der Innovation Group Partnerwerkstätten”, kurz ArGe-IG, nicht nur bestehen bleiben müsse, sondern auf die Interessenwahrung auch anderer mit Unfallschadensabwicklung befaßten Fachbetriebe ausgedehnt werden solle. Entstanden war die ArGe-IG Anfang des Jahres als ein Zusammenschluss von Unternehmern, die aktiv gegen die Ende 2009 von Schadensteuerer Innovation Group neu ausgegebenen Partnerverträge Sturm liefen, da zahlreiche, einseitig in Stuttgart beschlossene Restriktionen als nicht hinnehmbar erschienen. Zwischenzeitlich hat IG-Europachef Matthew Whittall, der vor 14 Jahren aus England eine neue Form der Schadensteuerung nach Deutschland gebracht hatte, auch in eigenen Reihen zum Teil drastische personelle Konsequenzen gezogen, das Ruder auf dem deutschen Markt wieder verantwortlich in seine Hand genommen und den Markt beruhigt. Beteiligte Entscheider aus dem Markt und den Berufsverbänden bestätigten Whittall dabei eine “ehrliche und hoch seriöse Verhandlungsführung” mit dem Ziel der Findung eines Interessenausgleiches nach allen Seiten (wir berichteten jeweils ausführlich).
Christian Hoog jetzt Vorstandsvorsitzender des neuen Verbandes
Diese ArGe IG wird weiter aktiv bleiben, aber künftig als Arbeitsgruppe innerhalb eines ordentlichen Verbandes, der am Donnerstag der vergangenen Woche in Geisingen (südlicher Schwarzwald) offiziell gegründet wurde. Offiziell heißt er “Bundesverband der Partnerwerkstätten e.V.”, abgekützt BVdP und hat seinen Sitz im oberbayerischen Bad Tölz. Die Vereinsregister-Anmeldung erfolgte am Dienstag dieser Woche in den Amtsräumen der Bad Tölzer Notare Michael Leienstorfer und Norbert Dolp. Einstimmig zum Vorstandsvorsitzenden des neuen BVdP gewählt wurde der oberbayerische K&L Unternehmer Christian Hoog (Oberpframmern bei München), weitere Vorstände sind die Unternehmer Markus Stegmann (Bad Dürrheim) und Robert Paintinger (Greiling bei München). Paintinger ist in Personalunion auch vertretungsberechtigter Geschäftsführer des neuen Verbandes.
In der beschlossenen Satzung vom 3. August 2010, die AUTOHAUS-Schaden§manager vorliegt, versteht sich der BVdP als “Zusammenschluss der deutschen, handwerklich betriebenen Kfz-, Karosserie- und Lackier-Werkstätten mit gemeinsamen Interessen im Kfz-Schadenmanagement und der Schadensabwicklung.” Zweck des Vereins ist die “Förderung und Vertretung der fachlichen und überfachlichen Interessen seiner Mitglieder, insbesondere Interessenvertretung gegenüber Versicherern, Flottenbetreibern und Leasingesellschaften sowie deren Dienstleistern, weiter die Interessenvertretung gegenüber Behörden, Institutionen und Organisationen, die Stärkung und Koordination wirtschaftlicher Aktivitäten, die Durchführung gemeinsamer Fachtagungen und die Öffentlichkeits- und Pressearbeit”.
Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen sowie Personenvereinigungen werden, die im handwerklichen Kfz-, Karosserie- oder Lackier-Gewerbe unternehmerisch tätig sein. Fördermitgliedschaften sind satzungsgemäß ebenfalls möglich.
// Lesen Sie weiter auf Seite 2: HUK-Coburg in der Satzung ebenfalls fest verankert
Der Blitzer und der nackte Po – jetzt wird´s richtig teuer
13. August 2010Verfasser des Beitrages: schadenfixblogger
gelesen: 5754 , heute: 84 , zuletzt: 2. September 2010
Poblitzen schient ein stark wachsendes Humorsegment zu sein – Kollege Schmenger berichtete schon von ähnlich gelagertem Brachialhumor-
Nun haben ein paar Spaßvögel aus NRW sich ziemlichen Ärger und ein saftiges Bußgeld eingehandelt. a
Was war passiert?
Gleich fünfmal erkannten Mitarbeiter des Ordnungsamtes Hamm dasselbe Auto auf den Blitzerfotos und auf einem Foto zieht der Fahrer eine Grimasse während der Beifahrer seinen blanken Po in die Linse des Blitzers hält.
Der Fahrer glaubte sich mit seinem ausländischen Kennzeichen sicher vor Verfolgung. Doch die Stadt Hamm hat ihn ermittelt und nun droht ihm ein Bußgeldbescheid in vierstelliger Höhe und stattliche 11! Punkte in Flensburg. Einen Monat Fahrverbot gibt es noch obendrauf.
Ob der Fahrer nun hoffen kann, dass das Blitzgerät wegen Wartungsmängel angegriffen werden kann ? Man weiß es nicht.
Hier findet der Fahrer auf jeden Fall Verkehrsrechtsexperten in Hamm
Quelle: www.bild.de
Die Nachbesichtigung-das unbekannte Wesen
12. August 2010Verfasser des Beitrages: Rechtsanwalt Jürgen Leister
gelesen: 5939 , heute: 91 , zuletzt: 2. September 2010
Sofern man als Geschädigter sich dem ersten Zugriff des “Schadenmanagement” der gegnerischen Versicherung entziehen konnte und dem Weg zu einem unabhängigen Gutachter seines Vertrauens gefunden hat, “droht” die gegenerische Versicherung gerne mal damit ihr “Recht auf Nachbesichtigung” des Unfallfahrzeuges geltend zu machen. Wichtig: es gibt kein Recht auf Nachbesichtigung. Nach ständiger Rechtsprechung hat der Versicherer kein Recht das Unfallfahrzeug zu besichtigen, sofern an dem vorgelegten Schadengutachten keine gravierenden Mängel vorliegen, die auch für den Geschädigten ohne weiteres erkennbar sind. Spätestens jetzt sollte der Geschädigte einen Verkehrsanwalt einschalten, da Versicherer auch schon mal ankündigen nicht zu regulieren bis eine Nachbesichtigung durch den Versicherungs-Gutachter durchgeführt wurde. Eine solche Drohung entbehrt jeglicher rechtlicher Grundlage. Die Beauftragung eines Gutachters kostet auch die Versicherung Geld. Versicherer geben aber bekanntermaßen nur ungern Geld aus. Also muss sich die Beauftragung entsprechend lohnen, was wiederum nur der Fall ist, wenn durch die Nachbesichtigung der Schaden “heruntergerechnet ” wird.
Sofern einer meiner Mandanten- entgegen meiner Empfehlung -einer Nachbesichtigung zustimmen möchte, so informiere ich in jedem Fall den unabhängigen Gutachter, damit er ebenfalls anwesend sein kann. Der etwaig angefallene Aufwand des Gutaachters wird der gegnerischen Versicherung in Rechnung gestellt (genauso wie die SV-Kosten für die Prüfung eines Prüfbericht).
Ein Fahrrad ist nur mit einem dynamobetriebenen Licht ausreichend beleuchtet
12. August 2010Verfasser des Beitrages: Dominik Bach
gelesen: 5277 , heute: 80 , zuletzt: 2. September 2010
München (dpa) -Das LG München äußerte sich zur Frage, ob man ein Stecklampen am Fahrrad ausreichend sind oder ob man eine Lampe mit Dynamobetrieb benötig.
Hintergrund des Urteils war ein Unfall der sich vor ca. vier Jahren zwischen zwei Radfahrern abgespielt hatte. Die beiden Radfahrer waren des nächtens zusammengestoßen und hatten sich und ihre Räder beschädigt. Vor dem LG München wurde es nun die Schuldfrage verhandelt. Alles drehte sich um die ordnungsgemäße Radbeleuchtung.
Der eine Radfahrer nutzte eine Stirnlampe, der andere eine elektrische Lampe am Lenker.
Das LG München stellt nur klar: Für ein Fahrrad reicht weder eine Stirnlampe am Helm des Fahrers noch eine elektrische Lampe am Lenker als Beleuchtung aus. Ein Fahrrad ist nur mit einem dynamobetriebenen Licht ausreichend beleuchtet. Zusätzliche elektrische Lichter sind zwar erlaubt, genügen aber allein nicht.(5. August, Aktenzeichen 17 O 18396/07)
Beide Parteien einigten sich schließlich darauf, beide zur Hälfte für den Unfall verantwortlich zu sein. Außerdem erhält der inzwischen 37 Jahre alte Kläger Schmerzensgeld in Höhe von 15 000 Euro.
Nächtlicher Unfall mit dem Fahrrad – Streit über ausreichende Beleuchtung
10. August 2010Verfasser des Beitrages: Loren Grunert
gelesen: 4573 , heute: 76 , zuletzt: 2. September 2010
Mit einem etwas skurrilen Fall hatte sich das Landgericht München zu befassen. Zwei Radfahrer kollidierten bei einer nächtlichen Fahrt. Grund war wohl die unzureichende Beleuchtung beider Radfahrer.
Der Kläger fuhr mit einer batteriebetrieben Stirnlampe am Helm. Der Beklagte hatte ein elektrisches Aufstecklicht an seinem Lenker befestigt. Der Kläger erlitt einen Wirbelbruch. Die Parteien stritten darum, wer nun schuld an dem Unfall sei.
In der Pressemitteilung des Landgericht München vom 05.08.2010 heißt es:
Weder eine elektrische Stirnlampe noch ein elektrisches Aufstecklicht sind – was offenbar nicht allgemein bekannt ist – allein ausreichende Beleuchtungsmittel. Ein Fahrrad ist nämlich grundsätzlich nur dann ausreichend beleuchtet, wenn es ein dynamobetriebenes Licht führt; zusätzliche elektrische Lichter sind zwar erlaubt, aber allein nicht ausreichend.
Weiter wies das Gericht darauf hin, dass hier – nach den Angaben der einvernommenen Zeugen und den Ausführungen des Sachverständigen – davon auszugehen war, dass das elektrische Aufstecklicht nicht mehr mit voller Kraft leuchtete. Die Stirnlampe wiederum war möglicherweise aufgrund der gebeugten Haltung des Klägers auf seinem Rennrad nicht zu sehen.
Nun auch Abschleppkosten im Visier der Schadensteuerung der KH-Versicherer ??
9. August 2010Verfasser des Beitrages: Rechtsanwalt Jürgen Leister
gelesen: 5003 , heute: 70 , zuletzt: 2. September 2010
Wenige Schadenpositionen sind bisher von dem “Schadenmanagement” der Haftpflichtversicherer verschont geblieben. Ob Mietwagenkosten, Kosten des Sachverständigen, Stundenverrechnungssätze der Werkstätten oder Unkostenpauschale, fast sämtliche Schadenpositionen werden von den Versicheren angegriffen und in Frage gestellt. Es ist Sache des Geschädigten- mit anwaltlicher Hilfe- hier engegenzu halten. Nun liegt auf dem Schreibtisch des Verfassers ein Schreiben einer großen Haftplichtversicherung die nunmehr auch die Abschlepp- und Bergungskosten des Unfallgeschädigten kürzen wollte. Die Argumentation ist bekannt: es wird auf die Angemessenheit und Erforderlichkeit der Kosten verwiesen. Ferner bezieht sich der Versicherer auf “Empfehlungen” eines Berufsverbandesw der Abpschlepp- und Bergungsunternehmen. Es wird empfohlen, eine Schlichtungsstelle anzurufen ?! Nach dem der Verfasser eine Klage gegen den Versicherungsnehmer androhte, wurde die restlichen Abschleppkosten unverzüglich bezahlt. Es bleibt zu hoffen, dass es sich hier um einen Einzelfall handelte, und nicht um ein geplantes Vorgehen, um nun auch die Abschleppkosten im Sinne der Versicherer zu ” steuern”
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeits- und Verkehrsrecht Jürgen Leister
06221-914020
Mit Schmerzensgeld Verfahrenskosten bezahlen
5. August 2010Verfasser des Beitrages: Dominik Bach
gelesen: 4890 , heute: 59 , zuletzt: 2. September 2010
Muss man erhaltenes Schmerzensgeld für die Verfahrenskosten eines Hafpflichtprozesses einsetzen?
Jedenfalls dann, wenn die Verfahrenskosten gering sind und der Geschädigte den überwiedenden also wesentlichen Teil des Schmerzensgeldes behalten kann.
So sieht es das Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 5. März 2010 -14 W 85/09
30. Homburger Tage 2010 am 3. Oktoberwochenende
4. August 2010Verfasser des Beitrages: schadenfixblogger
gelesen: 2485 , heute: 10 , zuletzt: 2. September 2010
Bedeutung der Homburger Tage
Nach dem Verkehrsgerichtstag in Goslar sind die von der Kanzlei Gebhardt & Partner organisierten Homburger Tage das bedeutendste Treffen von Verkehrsjuristen in Deutschland. Bei diesen kommen jährlich über 200 Verkehrsrechtler, Rechtsanwälte, Richter, Versicherungs- und Verwaltungsjuristen in Homburg zuammen.
Veranstaltet wird dieser Kongress von der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein (DAV).
Die Homburger Tage finden jährlich am 3. Oktoberwochenende in Homburg statt.
30. Homburger Tage 2010
Bereits zum 30. Mal finden dieses Jahr vom 15.-17.10.2010 die Homburger Tage im Hombuger Schlossberg-Hotel statt.
Auch bei der diesjährigen Jubiläumsveranstaltung wird wieder die Fortbildung und der Austausch zu aktuellen verkehrsrechtlichen Fragen im Mittelpunkt stehen und das hohe fachliche Niveau ist ein Garant für diese erfolgreiche Veranstaltung.
Referate am Samstag, 16. Oktober 2010 von 9.30 – ca. 18.00 Uhr im Schlossberg-Hotel Homburg:
Neueste Rechtsprechung des BGH zur Haftung von Fahrer und Halter
Gregor Galke, Vorsitzender Richter am BGH, Karlsruhe
Sozialleistungsansprüche nach einem Schadensfall
Ausstrahlungen auf die Schadensregulierung
Prof. Dr. Hermann Plagemann, Frankfurt
Aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Haftpflichtversicherung
Marion Harsdorf-Gebhardt, Richterin am BGH, Karlsruhe
Strafprozessuale Beweisverbote in Verkehrssachen
Jürgen Cierniak, Richter am BGH, Karlsruhe
Keine Gnade für “Knöllchen- Horst”
4. August 2010Verfasser des Beitrages: Dominik Bach
gelesen: 2474 , heute: 4 , zuletzt: 2. September 2010
Sein bisher größter Coup war die Anzeige der Besatzung eines Rettungshubschraubers wegen “behindernden Parkens“.
Doch jetzt hat es ihn selbst erwischt. Der harzer Hobbypolizist hat sich selbst ein Knöllchen eingefangen.
Doch “Knöllchen-Horst” kämpft für sein Recht und hat den Bescheid angefochten. Es ging schließlich um 10 € und da kann man schonmal einen Richter samt Verwaltungsangestellten ein paar Stunden beschäftigen – kostet ja nur Steuergelder.
Leider ohne Erfolg: Nach ca. zweieinhalb Stunden Verhandlung bekam Verkehrssünder schriftlich bestätigt, dass er sich einer fahrlässigen Geschwindigkeitsüberschreitung schuldig gemacht und zehn Euro plus Gebühren zu zahlen habe.
Hohe Bußgelder für illegales Straßenrennen
2. August 2010Verfasser des Beitrages: Dominik Bach
gelesen: 2359 , heute: 5 , zuletzt: 2. September 2010
Hohe Bußgelder für illegales Straßenrennen
Wolfsburg:
31.07.10, 23.17 Uhr
Mit 400 Euro Bußgeld, einem Monat Fahrverbot und zusätzlich vier Punkten in der Flensburger Verkehrsdatei müssen drei junge Autofahrer aus der Samtgemeinde Velpke rechnen. Während ein 20 Jahre alter Golf-Fahrer und ein 19-jähriger Lupo-Fahrer am späten Samstagabend sich auf der Straße In den Allerwiesen in Wolfsburg ein Rennen lieferten, fungierte ein 20-jähriger Golf-Fahrer als Schiedsrichter und gab das Startzeichen. Den Untersuchungen nach wurde das Rennen von einer etwa 15-köpfigen Zuschauergruppe beobachtet und gefilmt. Unbeteiligte Passanten wurden zum Glück nicht gefährdet.
Eine Zivilstreife hörte in Höhe der Volkswagen Arena plötzlich aufheulende Motoren und lautes Reifenquietschen und beobachtete die Fahrzeugführer wie sie in vermutlich maximaler Beschleunigung auf einen Verkehrskreisel zurasten. Als die Raser an den Beamten vorbeifuhren, folgte der 20-Jährige mit gleich lautem Motorenlärm und Reifenquietschen hinterher. Als die Raser kurz danach zurückkamen, konnte der 20-jährige Lupo-Fahrer gestoppt werden, während die restlichen beiden Fahrer davonfuhren. Aufgrund der Autokennzeichen wurden gesuchten Fahrer inzwischen jedoch ermittelt und müssen sich ebenfalls mit den hohen Bußgelder einstellen. Die Straßenverkehrsbehörde nutzt in diesen Fällen oftmals die Möglichkeit, den Regelbußgeldsatz von 400 Euro wegen vorsätzlichen Handelns der Fahrer zu verdoppeln.
Quelle:
Polizei Wolfsburg Sven-Marco Claus Telefon: +49 (0)5361 4646 104 E-Mail: pressestelle (at) pi-wob.polizei.niedersachsen.de
Falscher Schumi wird geblitzt – echter Schumi bezahlt
29. Juli 2010Verfasser des Beitrages: schadenfixblogger
gelesen: 2929 , heute: 5 , zuletzt: 2. September 2010
Strafverzettelung um Formel 1 Pilot Michael Schumacher.
Was war geschehen?
Auf der Autobahn A8 Salzburg/München wurde Anfang Mai ein Edelsportwagen der Marke „Wiesmann“ geblitzt: Tempo 120 erlaubt waren lediglich 100 km/h. Der ermittelte Mieter des Wagens streitete ab gefahren zu sein. (Nach dem aktuellen Bußgeldkatalog: Geschwindigkeitsüberschreitung 16 bis 20 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften 30 Euro)
Nun glaubte die Polizei auf dem Tatfoto Herrn Michael Schumacher zu erkennen und forderte den Rennfahrer zu einer Stellungnahmen auf. Schumi macht was richtig ist und wehrt sich per Anwalt.
Das AG Traunstein will auf Nummer sicher gehen und beruft einen Sachverständigen zur Klärung des Sachverhaltes. Dieser kann allerdings nicht zu 100 % ausschließen, dass Schumi auf dem Bild zu sehen ist.
Schumacher stellt das Polizeifoto nach und lässt ein Gegengutachten anfertigen! Beim Vergleich der beiden Fotos wird dem Gutachter klar: Schumacher ist unschuldig.
Trotzdem setzt das Amtsgericht Traunstein einen Termin an. Weder Schumi noch sein Anwalt erscheinen.
Jetzt muss Michael Schumacher die Kosten des Verfahrens und das Bußgeld zahlen. Seine Managerin Sabine Kehm: „Wir bleiben dabei, dass Michael das Auto nicht gefahren ist.“
So hat der Optimismus bei Herrn Schumacher noch weiter abgenommen, denn die Süddeutsche meldet: Schumacher erwartet weitere Niederlagen
Schadenregulierung – Wann muss die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlen?
20. Juli 2010Verfasser des Beitrages: Rechtsanwalt Christian Janeczek
gelesen: 6725 , heute: 61 , zuletzt: 2. September 2010
Nach Verkehrsunfällen entstehen zum Ärger des Geschädigten häufig Verzögerungen bei der Schadensregulierung.
Ein Schadensersatzanspruch des Klägers ist sofort nach Schadensentstehung fällig (§ 271 BGB). Nach Meinung des OLG Stuttgart ist dem Haftpflichtversicherer aber regelmäßig, selbst bei einfachen Sachverhalten, eine Bearbeitungszeit von einigen Wochen einzuräumen. Im Streitfall hatte der Kläger zur Beschleunigung der Schadensregulierung einen Monat nach dem Verkehrsunfall Klage eingereicht. (Beschluss vom 26.04.2010, Az.: 3 W 15/10)
Ein Verzug der Haftpflichtversicherung sei nicht anzunehmen gewesen, so das OLG Stuttgart. Dem Haftpflichtversicherer sei selbst bei durchschnittlichen Verkehrsunfallsachen ein Prüfungszeitraum von 4-6 Wochen zuzubilligen. Daher sei eine Mindestfrist von vier Wochen abzuwarten, zumal Reparaturwerkstätten nicht auf sofortiger Zahlung bestünden, wenn die Reparatur über eine Versicherung abgerechnet würde.
Die Entscheidung des OLG Stuttgart überzeugt nicht, soweit argumentiert wird, dass Reparaturwerkstätten nicht auf sofortiger Zahlung bestünden, wenn die Reparatur über eine Versicherung abgerechnet würde. Dies trifft regelmäßig nur dann zu, wenn eine Reparaturkostenübernahmeerklärung durch den Versicherer vorliegt oder Vertrauen in die Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers besteht. Im Übrigen kann nicht von einer Reparaturwerkstatt verlangt werden, dass diese stets für den Versicherer die Unfallreparatur kostenintensiv vorfinanziert.
Die Praxis zeigt, dass es einem Haftpflichtversicherer durchaus gelingt, einen Unfallschaden in 1 oder 2 Wochen bei einfach gelagerten Fällen und klarer Haftungslage zu regulieren. Jedoch ist sein Interesse daran beschränkt, da es voraussetzt, ausreichend Personal zur Bearbeitung vorzuhalten und Geld früher zur Verfügung zu stellen. Um das entsprechende Interesse des Versicherers zu wecken, ist es darum erforderlich, ihm aufzuzeigen, dass eine längere Regulierungszeit deutlich teurer wird. So verlangt die Rechtsprechung zwar, dass der Geschädigte seinen Schaden vorfinanziert. Die damit verbundenen Kosten wie z.B. der Höherstufungsschaden einer zur Vorfinanzierung in Anspruch genommenen Kaskoversicherung oder der Zinsschaden einen Finanzierungskredites muss der Versicherer übernehmen. Der Versicherer muss nur sofort darüber informiert werden, damit ihm Möglichkeiten zur Vermeidung dieser Mehrkosten durch eine schnelle Regulierung eingeräumt wird. Dies führt dann sehr häufig dazu, dass eine schnelle Regulierung bis zum Reparaturende plötzlich möglich ist.
Im Übrigen sollte nie vergessen werden, auch kleinere Schadenspositionen wie Fälligkeitszinsen zu beziffern.
Selbstverständlich muss aber auch auf Geschädigtenseite dafür gesorgt werden, dass schnell und vollumfänglich der Schaden beziffert wird. Damit hier erhebliche Verzögerungen vermieden werden, nutzt unsere Kanzlei den Schadenmanager der e.Consult AG.
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Knöllchen werden EU weit vollstreckt
9. Juli 2010Verfasser des Beitrages: Rechtsanwalt Stefan Wiesen
gelesen: 5382 , heute: 18 , zuletzt: 2. September 2010
Knöllchen aus dem EU-Ausland können bald vollstreckt werden.
Wenn Sie in Ihrem Sommerurlaub in Italien, Spanien, Frankreich oder anderen EU-Staaten geblitzt wurden, bei Rot über die Ampel gefahren sind oder kreativ geparkt haben, droht Ihnen ein Bußgeld nach dem Bußgeldkatalog des Transit- oder Urlaubslandes.
Im Februar 2010 wurde im Schadenfixblog bereits über die Bemühungen Deutschlands und anderer EU Staaten, Bußgelder im gesamten EU-Ausland zu vollstrecken, berichtet! Siehe Beitrag: Vollstreckung von Bußgeldern im Eu-Ausland.
Nun hat der Bundestag ein entsprechendes Gesetz mit dem Titel: Gesetz über die “Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen” beschlossen. Zwar war es auch vor diesem Gesetz schon möglich Bußgelder aus dem EU-Ausland zu vollstrecken, allerdings mit mehr Aufwand als dies nun der Fall ist. Nach Auskunft der Bundesregierung soll mit der Initiative der Rahmenbeschluss des Rates der Europäischen Union von Anfang 2005 in Deutschland umgesetzt werden.
Zur Wirksamkeit der Reglung muss allerdings noch der Bundesrat zustimmen. Wahrscheinlich wird das Gesetz nicht vor Oktober wirksam. Das bedeutet jedoch keine Entwarnung für Verkehrssünder: Der Zeitpunkt der Verhängung des Bußgeldes ist nicht maßgeblich, sodass auch im Sommerurlaub verhängte Bußgelder ab Oktober in Deutschland vollstreckt werden können.
Achtung: Ausländische Bußgeldvorschriften sind teilweise drastischer als die Deutschen – Siehe Beitrag: Bußgeldkatalog 2010 – die häufigsten Delikte im Ländervergleich.
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HUK-Coburg baut Kasko Select erfolgreich aus
31. Mai 2010Verfasser des Beitrages: Dominik Bach
gelesen: 5937 , heute: 8 , zuletzt: 2. September 2010
Die HUK-Coburg Versicherungsgruppe erzielte dank eines sehr guten Neugeschäfts in der Schaden- und Unfallversicherung ein Bestandswachstum von 4,3 Prozent auf 29,5 Millionen Verträge und Risiken. Das Kraftfahrt-Neugeschäft stieg um 13,0 Prozent auf über eine Million versicherte Fahrzeuge und erreichte so ein weiteres Rekordergebnis: Erstmals waren zum Jahresschluss mehr als acht Millionen Fahrzeuge (8,32 Mio. Einheiten) im Bestand des Unternehmens. Da hierin das eigentliche Jahreswechslergeschäft mit rund 150.000 weiteren Verträgen und Vertragsbeginn zum 1.1.2010 noch nicht mit enthalten ist, lag die HUK-Coburg dem Vernehmen nach im ersten Quartal dieses Jahres bereits fast auf Augenhöhe zum jahrzehntelangen Marktführer Allianz. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt rechnet der Konzernvorstand mit einem Bestand “auf Augenhöhe”. Die offiziellen Zahlen vermeldeten Vorstandssprecher Dr. Wolfgang Weiler und seine Vorstandskollegen am vergangenen Mittwoch im Rahmen der Bilanzpressekonferenz in München.
In den Haftpflicht-, Unfall- und Sachsparten erreichte der Konzern mit einem Wachstum von 12,2 Prozent auf rund 730.000 Risiken ebenfalls sein bislang bestes Neugeschäft. Die Beitragseinnahmen waren mit 4,9 Milliarden Euro um 1,7 Prozent höher als im Vorjahr. Der Gesamtumsatz inklusive der Sparbeträge bei der Bausparkasse erreichte 5,1 Milliarden Euro. Starke Wachstumsimpulse gingen dabei von der Krankenversicherung aus, die mit einem Beitragsplus von 4,7 Prozent erneut deutlich über dem Marktwachstum von 3,8 Prozent lag. Auch in der Schaden- und Unfallversicherung konnte der Versicherungskonzern trotz eines anhaltenden Preiskampfes in der Kfz-Versicherung ein leichtes Beitragsplus von 1,6 Prozent erreichen. Marktweit stagnierten dagegen die Beitragseinnahmen. Beeinflusst durch das erfreuliche Neugeschäft erzielte die Kraftfahrtversicherung im Geschäftsjahr einen Prämienzuwachs von 0,9 Prozent.
“Jeder 2. Neukunde greift inzwischen zu Kasko Select”
Die HUK-Coburg konnte im Geschäftsjahr mit 469,0 (Vorjahr: 443,9) Millionen Euro laut Konzernchef Weiler “erneut ein äußerst erfreuliches Ergebnis erzielen”. Nach Steuern ergab sich ein Jahresüberschuss in Höhe von 357,1 (Vorjahr: 247,8) Millionen Euro. Überdurchschnittlich erfolgreich war das Unternehmen wieder in der Kfz-Versicherung, dem für die Gruppe weiterhin größten und wichtigsten Versicherungszweig. Kraftfahrt erreichte im Geschäftsjahr 2009 mit über einer Million versicherter Fahrzeuge ihr bestes Neugeschäftsergebnis in der Konzerngeschichte. Die Zahl der Risiken und Verträge erhöhte sich um 4,9 Prozent oder rund 390.000 auf 8,3 Millionen. Bei einem Marktzuwachs von lediglich 0,9 Prozent bedeutet dies eine weitere Steigerung des Marktanteils. Unterstützt wurde diese Entwicklung durch die staatliche Umweltprämie, von der die gesamte Gruppe nachhaltig profitieren konnte. In der Kaskoversicherung wurde die Nachfrage insbesondere von der Tarifvariante “Kasko Select” getragen. Hinter dieser Kaskoversicherung steht die Verpflichtung des Kunden, eine von der HUK-Coburg ausgewählte Partnerschaft zur Reparatur seines Unfallschadens zu nutzen, wofür er andererseits einen 20-prozentigen Beitragsnachlass erhält. Im Neugeschäft entscheidet sich nach Aussagen von Klaus-Jürgen Heitmann, dem für das Autogeschäft verantwortlichen Vorstand in Coburg, “mittlerweile nahezu jeder zweite Vollkasko-Kunde für diese Variante”.
Trotz des zunehmenden Gewichts der niedrigeren Durchschnittsprämie bei Kasko Select schnitt die HUK-Coburg auch hinsichtlich der Beitragseinnahmen in der Kraftfahrtversicherung besser ab als der Markt. Das Unternehmen verzeichnete ein Prämienplus von 0,9 Prozent auf 2.262,8 Millionen Euro, während marktweit die Beiträge um 1,5 Prozent und damit zum fünften Mal in Folge sanken.
Mehr: www.autohaus.de
schadenfix.de iPhone App: Komplettpaket Bußgeldrechner und Anwaltssuche
28. Mai 2010Verfasser des Beitrages: schadenfixblogger
gelesen: 6147 , heute: 12 , zuletzt: 2. September 2010
Endlich ist es soweit: Aktueller Bußgeldkatalog 2010, Verkehrsanwälte finden und Unfallschäden melden jetzt ganz einfach von jedem Ort und zu jeder Zeit mit dem Schadenfix-iPhone App!
Bleiben Sie mit dem Schadenfix-iPhone App auf dem Laufenden und nutzen Sie den kostenlosen Bußgeldkatalog oder bei Bedarf die Suche nach einem Anwalt für Verkehrsrecht in Ihrer Nähe.
Stellen Sie sich vor, Sie hatten gerade einen Autounfall. Der Unfallgegner redet auf Sie ein und Sie wissen gar nicht mehr weiter. In diesem Fall haben Sie mit dem Schadenfix-iPhone App die Möglichkeit der unkomplizierten und schnellen Kontaktaufnahme mit einen verkehrsrechtlich versierten Anwalt. Wir bieten Ihnen hierbei nicht nur die Möglichkeit der telefonischen Kontaktaufnahme sondern eine unkomplizierte Kontaktaufnahme mit Hilfe eines Online-Formulars. Und das Beste ist: Beim unverschuldeten Unfall kommen noch nicht einmal Anwaltskosten auf Sie zu!
Für den Fall, dass Sie auf der Autobahn „geknipst“ worden sind, bei dunkelrot über die Ampel gefahren sind oder kreativ geparkt haben und wissen wollen, was Ihr Vergehen kostet. Kein Problem! Der Schadenfix-iPhone App errechnet kostenlos und in kurzer Zeit welches Bußgeld Sie erwartet.
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Rechtsanwalt beim Unfallschaden: “Jedes Autohaus trifft seine individuelle Entscheidung”
18. Mai 2010Verfasser des Beitrages: schadenfixblogger
gelesen: 5534 , heute: 6 , zuletzt: 2. September 2010
“Werkstätten bekommen von den Versicherungen schnell ihr Geld, wenn sie sich auf entsprechende Schadenmanagement-Konzepte vertraglich einlassen”, lautete eine der Fragen, die auf dem schadenfix-Anwendertag der Arbeitsgemeinschaft (ArGe) Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) aufgeworfen wurden.
Eine weitere Diskussion entstand über einen Beitrag von RA und ZDK-Geschäftsführer Ulrich Dilchert, der sich in einer Juristenschrift zum Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) und damit in Verbindung stehende Regulierungsarbeiten durch das Autohaus geäußert hatte.
Zunächst brachten dazu die ArGe-Mitglieder Jörg Schmenger und Frank Hillmann ihre Überzeugung dahingehend zum Ausdruck, dass die Autohäuser im Zuge vereinbarter Steuerungskonzepte richtigerweise “zwar schneller ihr Geld, dafür aber weniger” bekämen, was auch zu Lasten des Mandanten, also des Geschädigten, gehe.
Die Werkstätten hätten dann Probleme damit, diese Sachverhalte ihren Kunden gegenüber zu erklären. Oft sei es auch nur Unwissenheit, die einen Betrieb dazu verleite, “einen Stundenverrechnungssatz von 45 Euro zu akzeptieren und nur deshalb den Schaden nicht über einen Anwalt regulieren läßt, weil er fürchtet, die Anwalts-Regulierung koste ihn nochmals weiteres Geld”, brachte Bora Nikic von Seiten des Autovermieters Avis seine gemachten Erfahrungen mit ein. Viele Betriebe wüßten heute noch nicht, dass die anwaltliche Unterstützung letztlich weder zu Lasten des Betriebes, noch des geschädigten Kunden gehe.
“ZDK rät nicht zu umfassenden Schadenregulierungen”
Der branchenweit bekannte Stuttgarter Rechtsanwalt Dr. Henner Hörl, der maßgeblichen Anteil an der Liberalisierung des deutschen Kfz-Überwachungsgeschäftes in Deutschland hatte und über viele Jahre auch der daraus entstandenen Freiberufler-Prüforganisation GTÜ als Geschäftsführer vorstand, kam direkt auf die Ausführungen des ZDK-Juristen Ulrich Dilchert zu sprechen:
“Im Kern hatte er auch auf den einschlägigen Innungsversammlungen, an denen ich ebenfalls zugegen war, nichts anderes gesagt, als dass das neue Rechtsdienstleistungsgesetz eine Möglichkeit für die Kfz-Betriebe sei, kleinere Regulierungsarbeiten in Zusammenhang mit der Durchführung der Reparatur zu machen. Die richtige Schadenregulierung empfiehlt auch der ZDK zur vollumfänglichen Abwicklung nicht den Kfz-Betrieben.”
Unausgesprochen, aber für jeden Teilnehmer der Veranstaltung in Mainz klar wurde dabei auch, dass unklare, also diffizile Schäden mit möglicherweise erst später entdeckten Folgekosten zum nicht unerheblichen Problem für eine Reparaturwerkstatt werden können.
Hörl wörtlich: “Wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass wir es mit 39.000 Kfz-Betrieben zu tun haben. Diese sind im ZDK, in den Landesverbänden sowie Innungen organisiert und unterliegen einer insgesamt völlig unterschiedlichen Interessen- und Gemengenlage. Letztlich sind sich die Kfz-Betriebe allesamt die nächsten. Konkret heißt das: Egal, wer welche Empfehlung gegeben hat, so wird schließlich der Kfz-Betrieb vor Ort darüber entscheiden, was in seinem Interesse ist. Er wird die für ihn passende Lösung umsetzen.”
Kein Hehl machte Henner Hörl auch aus seiner Überzeugung, dass schadenfix ein ideales Produkt dafür ist, sowohl den Autohäusern, als auch deren Kunden hier aktive Hilfestellung geben zu können. Direkt an die Lindauer Anwaltskollegin Feldmann gewandt, sagte Hörl: “Ich finde es ganz hervorragend, wie Sie das machen. Aus Sicht einer Einzelanwältin haben Sie genau das Richtige gemacht, mit schadenfix umzugehen. Sie haben sehr glaubwürdig und transparent dargestellt, wie man durch Knochenarbeit und Ansprache der maßgeblichen Leute in den Autohäusern und Kfz-Werkstätten zu den Aufträgen kommt. Genau das ist auch meine Erfahrung.”
Im Gegensatz zu Susanne Feldmann arbeite er zwar “nicht auf dem flachen Land, sondern im Großraum Stuttgart”. Da seine Kanzlei aber “die größten Autohäuser und Kfz-Betriebe des Bundesgebietes mit 30.000 bis 40.000 Neufahrzeug-Verkäufen pro Jahr” in ihren Reihen habe, wisse er genau, welche Überzeugungsarbeit man in jedem einzelnen Betrieb zu leisten habe: “Wenn der Vorstand überzeugt ist, geht unsere Arbeit bei der Geschäftsleitung, anschließend dem Prokuristen, danach bei den Schadenteams weiter, bis die Informationen fürs Tagesgeschäft bei den Serviceberatern, also beim eigentlichen Kundenkontaktpersonal ankommen.”
Der Erfolg gebe seiner Kanzlei allerdings recht, so Hörl: “Wir haben insgesamt einen massiven Zugewinn mittels schadenfix, auch wenn wir das Portal für uns umgestellt und quasi in unsere Kanzlei-Homepage integriert haben”. (wkp)
“Phalanx gegenüber Schadensteuerung bilden!”
17. Mai 2010Verfasser des Beitrages: schadenfixblogger
gelesen: 5670 , heute: 6 , zuletzt: 2. September 2010
“Wir wollen den Dialog von Sachverständigen, Mietwagen-Unternehmen und uns weiter forcieren. Im Rahmen der Unfallschadensabwicklung ist es unser Ziel, eine Gemeinschaft zu bilden, die eine Phalanx darstellen kann gegenüber der üblichen Schadensteuerung, die uns allen bekannt ist.” Mit diesen Worten eröffnete vor kurzem Jörg Schmenger, Fachanwalt für Verkehrsrecht, den ersten “schadenfix-Anwendertag” der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).
Eingebettet in die Jahrestagung der ArGe Verkehrsrecht, fand das schadenfix-Forum in Mainz statt. Für Schmenger, der zu den maßgeblichen Treibern der vor knapp eineinhalb Jahren gestarteten Plattform zählt, ein “Heimspiel”, da sich seine Kanzlei ebenfalls in Mainz befindet.
Schadenfix.de wurde 2009 dafür konzipiert, dass Autohäuser und Karosserie-Reparaturwerkstätten sowie Geschädigte auf direktem Weg spezialisierte Verkehrsanwälte zur Unfallschadenregulierung einschalten bzw. hinzuziehen können. Zielstellung ist die “100-Prozent-Schadenregulierung all derjenigen Ansprüche, die einem Geschädigten auch tatsächlich zustehen”. Die Anwaltsleistung als solche sei für das Autohaus und deren Kunden immer kostenlos, da letztlich der Haftpflichtversicherer des Schädigers auch für die mit der Regulierung in Zusammenhang stehenden Kosten aufkommen müsse. Dazu gehören “selbstverständlich das Anwaltshonorar und die Gebühren für das Sachverständigen-Gutachten oder den in Anspruch genommenen Mietwagen mit hinzu”.
Bereits mehr als 80 Prozent der Verkehrsanwälte nutzen das Portal
Aktuell haben sich mehr als 5.000 der insgesamt 6.200 in der ArGe Verkehrsrecht spezialisierten Anwälte aufgeschaltet. Das entspricht im zweiten Jahr des Portals bereits einer Akzeptanz von mehr als 80 Prozent. Von daher nahm es nicht Wunder, dass ArGe-Vorsitzender RA Jörg Elsner von einem “nachhaltigen Erfolg” sprach: Rund 10.000 Interessenten – das sind Autohäuser ebenso wie geschädigte Autofahrer und andere – landen nach seinen Worten derzeit monatlich auf schadenfix.de. “Es waren zwar auch schon mal mehr, dafür aber erkennen wir mittlerweile eine kontinuierlich steigende Anzahl von direkt beauftragten Mandaten”, so Dominik Bach von e.Consult. Für ihn sei damit klar, dass die “Kennenlern-Phase” inzwischen mehr und mehr der direkten Schadenmeldephase weiche, weil das Produkt in den Fachkreisen bekannt sei. Man dürfe aber nicht erwarten, dass das Internet ein automatisch sich neu generierender Auftragskanal sei. Messungen der jeweiligen Besucherströme hätten ergeben, dass eine Kontaktaufnahme zum Verkehrsanwalt über “praktisch alle Kommunikationsformen” stattfinde. Will heißen: Das Mail wird ebenso genutzt wie beispielsweise auch das Telefon.
Übereinstimmend berichteten während des schadenfix-Anwendertages sowohl ArGe-Vorsitzender Jörg Elsner, als auch Jörg Schmenger, RA Frank Hillmann aus Oldenburg, RA Dr. Henner Hörl aus Stuttgart und Verkehrsrechts-Fachanwältin Susanne Feldmann aus Lindau am Bodensee davon, dass eine einmal installierte Plattform von den Anwaltskollegen keineswegs als automatisierter Auftragsgenerator angesehen werden könne. “Sie müssen aktiv auf die Autohäuser zugehen und ihnen das Konzept erläutern. Sie müssen ihnen erklären, dass die Schadenabwicklung an Experten outgesourct werden muss, die sich nicht damit zufrieden geben, wenn von der Rechnung irgendwelche Positionen gestrichen oder dem Sachverständigen der Stundenverrechnungssatz gekürzt wird”, brachte es die Lindauer Anwältin unter Beifall ihrer Kollegen auf den Punkt. “Und letztlich können auch die Serviceberater im Autohaus pünktlich und ohne Kopfschmerzen in ihren Feierabend gehen, weil wir in ihrem und im Sinne ihrer unfallgeschädigten Kunden kompetent und schnell unseren Job machen”, so Feldmann.
“Den Geschädigten gegenüber der Versicherung abschirmen!”
Idealerweise noch während der Kunde im Autohaus sein Unfallfahrzeug abgibt, übernimmt sie bereits den direkten Kundenkontakt und meldet bei der gegnerischen Versicherung tagesaktuell ihr Mandat an. Damit will sie erreichen, dass sie – und nicht der Geschädigte – erster Ansprechpartner für den Versicherer ist, die Assekuranz damit also “keine Möglichkeit mehr hat, den Kunden per Schadenslenkung an eine ihr genehme Werkstatt zu steuern”. Susanne Feldmann genießt innerhalb der ArGe Verkehrsrecht höchstes Ansehen, weil sie sich nicht nur vor Jahren bereits diesem Rechtsbereich verschrieben hat, sondern in der ArGe auch als aktivste Anwältin mit den meisten Mandaten überhaupt gilt. In Kollegenkreisen hat ihr das längst den inoffiziellen Titel der deutschen “Schadenfix-Queen” eingebracht.
Um die Traffic auf das Portal schadenfix.de, das u.a. auch an dem gut zehnfach so großen Portal verkehrsanwaelte.de mit angehängt ist, weiter zu steigern, wurde vor wenigen Wochen als zusätzliche Möglichkeit geschaffen, Bußgeld-Probleme zu melden bzw. mit deren Erledigung einen Verkehrsanwalt direkt online zu beauftragen. An der Vernetzung weiterer Produkte und Dienstleistungen werde intensiv gearbeitet, so eConsult-Vorstand Bach. Anwälte und Dienstleister, die heute erfolgreich im Geschäft sind und Aufträge über schadenfix.de generieren, “trommeln mit dem Portal und ihrer jeweiligen Kompetenz, haben ihre eigenen Prospekte, unternehmen Roadshows und Infoveranstaltungen, besuchen aktiv Autohäuser und Werkstätten usw.”, verrieten Bach und RA Schmenger die Basisbausteine, die man im Hintergrund setzen müsse.
“Der entscheidende Faktor über Erfolg von schadenfix ist daneben auch die Masse der teilnehmenden Anwälte. Nur darüber erreichen wir letztlich unser Ziel, eine echte Phalanx gegen die Schadensteuerungs- und Schadenmanagementkonzepte der Versicherer sein zu können”, so Schmenger, der weiter dazu aufrief, schadenfix in die eigenen Homepages mit einzubinden. Empfohlen hatte er allen Kollegen außerdem die schriftliche Handlungsanleitung des Oldenburger Anwaltes Frank Hillmann, welches im Internet auch unter dem Begriff “Hillmann-Rezept” heruntergeladen werden kann.
“Ich bin doch nicht schuld, ist ein unzureichender Denkansatz”
Für den Autovermieter Avis sprach anschließend Financial-Accounter Replacement, Bora Nikic. “Der Kunde hat einen Anspruch auf vollumfängliche Regulierung! Wir haben inzwischen so viele positive Erfahrungen gesammelt, dass ich Ihnen davon bis heute Abend berichten könnte”, konstatierte er eingangs seiner Ausführungen. 10.000 Flyer habe Avis inzwischen bereits an ihre Kunden und bundesweit kooperierenden Werkstätten verteilt: “Jeder Betrieb kennt unser gemeinsames Konzept mit den Verkehrsanwälten”, so Nikic. Und die nächsten 15.000 Flyer liegen bei mir bereits auf dem Tisch zur Bestellung”. Auch er warnte allerdings vor blinder Euphorie: “Jedes Produkt ist nur so gut wie die Anwender, die Betreiber und die Mitspieler, welche das Ganze transportieren. Man kann nicht erwarten, dass alleine schon der Blog auf der Avis-Seite dafür sorgt, dass wir 100.000 Kunden mehr bekommen. Aber wenn man das Zusammenspiel weiter betreibt, dann klappt es auch.” Man müsse “nur ein wenig Geduld haben und dem Kunden auch die Chance zur Wahrnehmung bieten, damit er unser Schadenkonzept annimmt und erkennt, was dahinter sich verbirgt.” Final denke der Kunde häufig: “Für was brauche ich einen Anwalt? Ich bin ja nicht schuld!” Dass “nachher die Praxis im Rahmen des Versicherer-Schadenmanagements leicht anders aussieht, davon können wir alle ein Lied singen”, so Nikic.
Die nächste Kooperation, welche die ArGe Verkehrsrecht aktuell erheblich weiter ausbauen möchte, betrifft die Zusammenarbeit mit der Sachverständigenorganisation KÜS e.V. im saarländischen Losheim am See. Für diese Organisation sprach in Mainz im Rahmen des schadenfix-Anwendertages Vertriebschef Thomas Firmery. Eingangs verwies er darauf, dass die KÜS heute bereits “weit über 1.000 Prüfingenieure und Kfz-Sachverständige in 650 Partnerbüros” aufbieten könne. Im Prüfgeschäft werde bereits fast jede zehnte Fahrzeug-Hauptuntersuchung von KÜS-Prüfingenieuren durchgeführt.
ArGe und KÜS “fanden” sich auf dem AUTOHAUS-Schadenforum
Den ersten Kontakt zu schadenfix, so Firmery, hatte die KÜS beim 5. AUTOHAUS-Schadenforum im Oktober 2009 in Potsdam, als ArGe-Vorsitzender Jörg Elsner die Plattform der Schadenwelt präsentierte. Auf dieser Veranstaltung sei auch der Kontakt zu RA Schmenger und Plattformbetreiber Bach geschlossen worden. Anschließend habe man in einem weiteren Treffen im Saarland die gemeinsame Zusammenarbeit beschlossen. Heute bilden KÜS-Sachverständige die mit Abstand höchste Anzahl an SV, welche auf schadenfix.de gelistet sind.
Firmery sprach in der gemeinsamen Zielsetzung ebenfalls von einer “100-Prozent-Regulierung des Schadens”. Der Anwalt und das Autohaus erhalten durch die Einschaltung der KÜS-Experten letztlich “ein qualifiziertes Gutachten mit entsprechenden Qualitätsstandards, das für die klare Schadensregulierung und die Schnelligkeit der Abwicklung” im Sinne aller Beteiligter wichtig sei. Weiter biete die KÜS für ihre Sachverständigen regelmäßige Weiterbildungen im Bereich Schaden sowie neuer Methoden der Schadenregulierung und Reparaturmaßnahmen an, welche sowohl dem Autohaus, als auch dem Anwalt von Nutzen sein können. Im schadenfix-Portal sah Thomas Firmery für die Zukunft “eine noch engere, bessere Zusammenarbeit zwischen Sachverständigen, Verkehrsanwälten und Werkstätten, um gemeinsam mit den Autovermietern gegen das von Versicherungswirtschaft aufgebaute Schadenmanagement vorgehen zu können”.
Vor wenigen Wochen sei dafür auch ein Pilotprojekt mit einer großen Kanzlei in Saarbrücken und zwei qualifizierten KÜS-Sachverständigen gestartet worden. Ein weiteres Pilotprojekt laufe derzeit im Rhein-Main-Gebiet mit der Kanzlei Welter & Schmenger und einem großen KÜS-Partner im Raum Wiesbaden-Mainz. “Da unsere bisherigen Erfahrungen geradezu überwältigend sind, wollen wir die Kooperation zwischen KÜS und den Anwälten im großen Stil weiter ausbauen“, kündigte VertriebsleiterFirmery an.
Quelle: Autohaus.de
schadenfix.de Anwältin Dr. Daniela Mielchen neu in Amt und Ehren
4. Mai 2010Verfasser des Beitrages: schadenfixblogger
gelesen: 5747 , heute: 8 , zuletzt: 2. September 2010
Frau Kollegin Dr. Daniela Mielchen aus Hamburg wurde neu in den Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht gewählt. Sie nimmt den Platz des Kollegen Eckhard Höfle ein, der nicht mehr kandidierte.
Rechtsanwältin Dr. Mielchen betreibt seit 19 Jahren eine Kanzlei für Verkehrsrecht in Hamburg. 1991 gegründet arbeitet Dr. Mielchen heute mit zehn Rechtsanwälten und Diplom-Juristen von Hamburg aus bundesweit ausschließlich in diesem Bereich. Dank hoher Motivation, Kompetenz und inzwischen vieler tausend Fälle Erfahrung verfügen die Kanzlei über spezialisiertes Fachwissen.
Eine Referenzliste findet man hier.
Führerschein mit 17 kommt noch in 2011
3. Mai 2010Verfasser des Beitrages: Dominik Bach
gelesen: 5881 , heute: 8 , zuletzt: 2. September 2010
Verkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) plant ab dem kommenden Jahr den Führerschein mit 17 bundesweit einzuführen. Jugendliche Fahranfänger können sich dann in Begleitung von erfahrenen Autofahrern hinters Steuer begeben.
Untersuchungen des Bundesamtes für Straßensicherheit ergaben nach seinen Angaben, dass durch das „begleitete Fahren ab 17“ die Zahl der Unfälle deutlich ab- und die Verkehrssicherheit zunimmt.
„Das begleitete Fahren ab 17 ist ein großer Erfolg. Erste Ergebnisse unserer Untersuchung zeigen eindrucksvoll: Diese Maßnahme bringt mehr Verkehrssicherheit für junge Fahranfänger und Fahranfängerinnen. Davon profitieren alle Autofahrer. Die Teilnahme am begleiteten Fahren ab 17 führt zu einer erheblichen Verbesserung der Fahrkompetenz“, erklärte der CSU-Politiker in Berlin.
Im ARD-Morgenmagazin hatte er sich zuvor geäussert.
- Beim „begleiteten Fahren“ kann ein Jugendlicher bereits mit 16,5 Jahren mit dem Fahrunterricht beginnen und mit 17 den Führerschein machen.
- Er darf bis zur Volljährigkeit aber nur ans Steuer, wenn eine registrierte Begleitperson daneben sitzt.
- Diese Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt
- und mindestens fünf Jahre im Besitz eines Pkw-Führerscheins sein
- und darf nicht mehr als drei Punkte im Flensburger Zentralregister haben.
- Es dürfen bis zu fünf Begleitpersonen angemeldet werden.
Seit dem Start des Modellversuchs im Jahr 2004 haben rund 380 000 Menschen von der Möglichkeit des Begleiteten Fahrens Gebrauch gemacht, mit von Jahr zu Jahr steigenden Teilnehmerzahlen. 2008 waren es bundesweit bereits 25 Prozent aller Fahranfänger, in Bayern sogar 42 Prozent. Bei den jungen Fahranfängern, die ihren Kartenführerschein mit 18 oder kurz danach erhalten haben, sind bereits diejenigen mit rund 55 Prozent der Mehrheit, die am „BF 17“ teilgenommen haben.
Veranstaltungshinweis – Deutscher Anwaltstag 2010 in Aachen
30. April 2010Verfasser des Beitrages: schadenfixblogger
gelesen: 5986 , heute: 9 , zuletzt: 2. September 2010
Veranstaltung der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht beim Deutschen Anwaltstag 2010 in Aachen
Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht bietet anlässlich des 61. Deutschen Anwaltstages in Aachen eine Veranstaltung „Verkehrsrecht für junge Kollegen“ an. Diese findet am Donnerstag, dem 13. Mai 2010, von 11.30 bis 13.30 Uhr im Konferenzraum 3 des Eurogress Aachen statt.
- Herr Rechtsanwalt und Notar Jörg Elsner referiert von 11.30 bis 12.30 Uhr über das „Verkehrszivilrecht“ und
- Herr Rechtsanwalt Dr. Frank Häcker von 12.30 bis 13.30 Uhr über das „Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht“.
Moderiert wird die Veranstaltung von Herrn Rechtsanwalt und Notar Eckhard Höfle
Veranstaltung des DAV-Ausschusses Rechtsberatung beim Deutschen Anwaltstag 2010 in Aachen
Der Rechtsberatungsausschuss des DAV beschäftigt sich am Freitag, dem 14. Mai 2010 von 14.00 bis 16.00 Uhr mit dem Thema „Vom Schreckgespenst zum Bollwerk? 2 Jahre Rechtsdienstleistungsgesetz?“. Herr Rechtsanwalt Dr. Matthias Kilian aus Köln wird in das Rechtsdienstleistungsgesetz einführen, Herr Rechtsanwalt Dr. Bernd Bürglen über Einzelfälle aus der Praxis berichten. Hierbei wird auch auf Beispiele aus dem Bereich des Verkehrsrechts eingegangen werden. Den Abschluss der Veranstaltung bildet eine Podiumsdiskussion, an der die Herren Rechtsanwälte Dr. Bernd Bürglen, Martin W. Huff, Frank Johnigk, Dr. Matthias Kilian und Dr. Fabian Widder teilnehmen werden. Moderiert wird diese von Frau Rechtsanwältin Ulrike Hundt-Neumann, der Vorsitzenden des DAV-Rechtsberatungsausschusses.
Das Gesamtprogramm des 61.Deutschen Anwaltstag 2010 finden Sie hier!
Interessante Seminare für Verkehrsjuristen Mai/Juni 2010
30. April 2010Verfasser des Beitrages: schadenfixblogger
gelesen: 5357 , heute: 7 , zuletzt: 2. September 2010
05.05.2010, Hagen
Unfallmedizin für Anwälte
Referent: Dr. med. Raymond Best, Universitätsklinikum Tübingen
Seminarleiter: Rechtsanwalt und Notar Jörg Elsner, Hagen
08.05.2010, Neuss
Fahrplan zur (Wieder-)Erteilung der Fahrerlaubnis – juristische und therapeutische Ansätze
Referenten: Rechtsanwältin Ulrike Dronkovic, Köln; Dipl.-Päd. Gabriele Hanelt, Köln
Seminarleiterin: Rechtsanwältin Nicola Meier-van Laak, Aachen
08.05.2010, Neubrandenburg
Prozesstaktik im Verkehrsrecht
Referenten: Rechtsanwalt und Notar Jörg Elsner, LL.M., Hagen; Rechtsanwalt Dr. Rainer Heß, LL.M., Bochum
Seminarleiterin: Rechtsanwältin Juliane Eifler, Neubrandenburg
08.05.2010, Dresden
Verkehrsunfallflucht und Nötigung im Straßenverkehr
Referent: Rechtsanwalt Michael Bücken, Köln
Seminarleiter: Rechtsanwalt Christian Janeczek, Dresden
08.05.2010, Oldenburg
Verteidigung in der Hauptverhandlung im Hinblick auf Revision und Rechtsbeschwerde
Referent: Prof. Dr. Friedrich Dencker, Universität Münster
Seminarleiter: Rechtsanwalt Frank-Roland Hillmann III, Oldenburg
08.05.2010, Hannover
Verteidigungstaktik bei Verkehrsordnungswidrigkeiten
Referent: Rechtsanwalt Justizrat Hans-Jürgen Gebhardt, Homburg/Saar
Seminarleiter: Rechtsanwalt Dr. Klaus Schneider, Langenhagen
12.06.2010, Groß-Gerau
Haftung aus Verkehrsunfällen mit mehren Beteiligten
Referent: RA Hermann Lemcke, Vors. RiOLG a.D., Münster
Seminarleiter: Rechtsanwalt Nicolas Eilers, Groß-Gerau
12.06.2010, Bad Bramstedt
Vernehmungstaktik im Prozess
Referent: RiOLG Axel Wendler, Stuttgart
Seminarleiter: Rechtsanwalt und Notar Walter Weitz, Norderstedt
12.06.2010, Koblenz
Verteidigungstaktik bei Verkehrsordnungswidrigkeiten
Referent: Rechtsanwalt JR Hans-Jürgen Gebhardt, Homburg/Saar
Seminarleiterin: Rechtsanwältin Kerstin Rüber, Koblenz
19.06.2010, Nürnberg
Die aktuelle Rechtsprechung des VI. Zivilsenats des BGH im Verkehrsrecht
Referent: RiBGH Wolfgang Wellner, Karlsruhe
Seminarleiter: Rechtsanwalt Dr. Joachim Reitenspiess, Nürnberg
19.06.2010, Homburg/Saar
Privat- und verfahrensrechtliche Probleme bei Unfällen mit Auslandsbezug
Referent: Prof. Dr. Ansgar Staudinger, Universität Bielefeld
Seminarleiter: Rechtsanwalt Christoph Baldes, Homburg/Saar
Rechtsanwalt Christian Janeczek – Neuer Autor im Schadenfixblog
30. April 2010Verfasser des Beitrages: schadenfixblogger
gelesen: 5228 , heute: 4 , zuletzt: 2. September 2010
Wir freuen uns Herr Rechtsanwalt Janeczek von der Anwaltskanzlei Roth | Partner aus Dresden als neuen Autor im Schadenfixblog begrüßen zu dürfen.
Wie Sie vllt. schon gesehen haben, gibt es im Schadenfixblog einen neuen Autor! Siehe Beitrag: Tausende Knöllchen wegen Schlamperei ungültig?
Herr RA Janeczek hat seine Zulassung als Anwalt seit 2003. Er ist in der renommierten Anwaltskanzle i Roth | Partner tätig. Treu nach dem Motto der Kanzlei »in der Breite kann man nicht Spitze sein«, hat sich Herr RA Janeczek auf folgende Tätigkeitsschwerpunkte spezialisiert, in denen er auch den Fachanwaltstitel erworben hat.
- Verkehrsrecht
- Strafrecht inkl. Verkehrsstrafrecht
Herr RA Janeczek ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Verkehrs- und Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins.
Neben seiner Tätigkeit als Anwalt hat Herr Janeczek bei Publikationen mitgewirkt und u.a. als Seminarleiter bei der im schadenfixblog hingewiesenen Veranstaltung fungiert.
- FormularBibliothek | Zivilprozess, Herausgegeben von Dr. Ludwig Kroiß, Vorsitzender Richter am Landgericht Traunstein, Nomos Verlagsgesellschaft 2005
- Verkehrsrecht, Nomos-Verlag 2007
- Seminarleiter: „Verkehrsunfallflucht und Nötigung im Straßenverkehr“ 08.05.2010 in Oldenburg
Der Leser kann sich auf interessante Beiträge eines verkehrsrechtlich versierten Anwalts freuen!
Wir wünschen Herr RA Janeczek in Zukunft viel Spaß beim Bloggen!
Tagesagenda schadenfix.de Anwendertag in Mainz
19. April 2010Verfasser des Beitrages: schadenfixblogger
gelesen: 6041 , heute: 4 , zuletzt: 2. September 2010
Erster Schadenfix-Anwendertag am 23.04.2010 von 15.45 bis 17.45 Uhr in Mainz, Favorite Parkhotel.
Tagungsagenda
• Start 15:45 Uhr s.t.: Begrüßung, Einleitung – Jörg Schmenger, Werbeausschuss
Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht
• 16:00 Der Anwalt als “Verkäufer” – bestmögliche Umsetzung des Hillmann Rezepts
• 16:20 Schadenfix im Netz – Zahlen, Fakten, Entwicklung – Dominik Bach,Vorstand e.Consult
• 16:40 Partner Avis, Bora Nikic, Avis
Der Mietwagen im Unfallgeschäft: Abrechnungsmodalitäten, Durchsetzung
von Tarifen, Abstimmung mit dem anwaltlichen (Schadenfix)-Regulierer
• 17:00 Partner KÜS, Dipl. Ing. Thomas Firmery, KÜS
Schadenfix für Sachverständige: Erwartungen, Vorteile und Chancen einer
Schadenfix-Partnerschaft aus Sicht einer SV-Organisation.
• 17:20 gelebter Erfolg: Eine Anwenderin berichtet – Susanne Feldmann, FAin
für Verkehrsrecht
Schadenfix in der Praxis: Wie funktioniert die Zusammenarbeit mit
Werkstätten? Motivation, Schulung, Betreuung, Abwicklung.
• 17:45 Ende der Veranstaltung
Zur Anmeldung schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit dem Betreff „schadenfix.de Anwendertag“ an die Mailadresse service@schadenfix.de
Allianz Fairplay nun auch für Peugeot Kunden
17. April 2010Verfasser des Beitrages: Dominik Bach
gelesen: 6464 , heute: 5 , zuletzt: 2. September 2010
Kooperation: Allianz Fairplay für Peugeot Kunden
Auch Peugeot arbeitet ab sofort mit dem Unfallschadenabwicklungskonzept “Fairplay” der Allianz. Die Peugeot Deutschland GmbH und die Allianz Versicherungs AG haben dazu am Mittwoch auf der AMI in Leipzig eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet. Gemeinsam vereinbarte Standards sollen für eine schnelle und unkomplizierte Abwicklung bei Unfallschäden sorgen. Das neue Unfall- und Schadenmanagement der Löwenmarke umfasst den Angaben zufolge Karosserie- und Lackierungsarbeiten, Glasreparaturen, Smart-Repair, Unfallhilfe sowie Assistance-Leistungen.
Ein faires Spiel für alle Unfallgeschädigten bieten die unabhängigen Berater von www.schadenfix.de
Bußgeldkatalog 2010 – die häufigsten Delikte im Ländervergleich
16. April 2010Verfasser des Beitrages: Loren Grunert
gelesen: 7835 , heute: 12 , zuletzt: 2. September 2010
Der ADAC hat eine Liste der häufigsten Verkehrsdelikte und ihre finanziellen Folgen veröffentlicht.

Quelle: www.motorradonline.de
* Mindestbußen tagsüber, nachts (22 – 7 Uhr) um ein Drittel höhere Bußgelder, MV = Nettomonatsverdienst, TS = Tagessatz (Strafberechnung nach Monatsverdienst); Angaben ohne Gewähr; Beträge in Euro (gerundet). Ähnliche Strafen wie für Alkohol werden in vielen Ländern für “Drogen am Steuer” verhängt. Außerdem Führerscheinmaßnahmen und in schweren Fällen unter Umständen auch Freiheitsstrafen. Stand: März 2010.
Man sieht im Vergleich zu Deutschland geht man in Skandinavien nicht gerade zimperlich mit Verkehrssündern um. Hierbei sticht eine Geldbuße von 450 Euro für zu schnelles Fahren in Norwegen raus. In Dänemark beispielsweise bezahlt man ein ganzes Monatsgehalt bei Alkohol am Steuer.
In Italien werden seit kurzem für bestimmte Verstöße wie Geschwindigkeitsüberschreitungen nachts zwischen 22 und 7 Uhr um ein Drittel höhere Beträge als tagsüber erhoben. Wer in Spanien 60 Kilometer zu schnell oder mit mehr als 1,2 Promille fährt, riskiert eine Haftstrafe von wenigstens drei Monaten.
Bußgeldverfahren von Temposündern auf Eis gelegt!
16. April 2010Verfasser des Beitrages: Loren Grunert
gelesen: 8396 , heute: 9 , zuletzt: 2. September 2010
Gestern habe ich einen interessanten Bericht in der Saarbrücker Zeitung gefunden. Die Polizei hat die Video-Überwachung mit dem Messgerät “ProViDa” gestoppt, weil die nötige Zulassung fehlt.
Das Gerät ist in zivilen Kontrollfahrzeugen der saarländischen Polizei angebracht, mit dem Jagd auf Verkehrssünder gemacht wird. Es ist
seit Mai 2008
im Einsatz. Bis Februar diesen Jahres wurden
757 Bußgeldbescheide
nach Verstößen erlassen, die von dem Gerät gemessen worden waren.
Die Frage ist, ob Temposünder nun Aussicht auf Einstellung des Bußgeldverfahrens haben?
Hinweise auf fehelerhafte Messergebnisse gibt es nicht. Das Gerät ist nur aus formalen Gründen nicht mehr eichfähig. Die Herstellerfirma hatte eine neue höherwertige Kamera-Zoom-Kombination eingebaut, die noch nicht von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) zugelassen worden war. Die Zulassung der PTB wird voraussichtlich in zwei Wochen vorliegen.
Die Rechtslage ist ungeklärt – zwei Einsprüche zu Bußgeldbescheiden sind bekannt. Über diese wird das Amtsgericht zu entscheiden haben. Solange die Überprüfung des Messgerätes durch einen Sachverständigen noch aussteht, ist jedem angeraten einen Verkehrsanwalt zu kontaktieren.
Die Bußgeldbehörde lässt die noch nicht rechtskräftig gewordenen Verfahren bis zur Klärung der Sachlage ruhen!
Falls Ihnen ein Bußgeldbescheid in dem Zeitraum vom Mai 2008 bis Februar 2010 aufgrund einer Viedeo-Überwachung im Saarland zugegangen ist, kontaktieren Sie doch einfach einen Verkehrsanwalt auf schadenfix.de.
Dort können Sie auch auf verschlüsseltem Wege direkt den Bußgeldbescheid einem Anwalt ihrer Wahl zukommen lassen! Dieser kann Einblick in das Bußgeldverfahren nehmen und sehen, ob Sie von dem in Rede stehende Fall betroffen sind. Es könnte sich für Sie lohnen ……….
Das iPad die Zukunft für uns Juristen?
15. April 2010Verfasser des Beitrages: schadenfixblogger
gelesen: 5526 , heute: 5 , zuletzt: 2. September 2010
“Das ist die Zukunft. Punkt.” So legt sich Ferdinand von Schirach im aktuellen Spiegel zum neuen iPad fest. Schirach ist immerhin Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Berlin. Was ist also dran an seiner kühnen These? Wird das iPad die Arbeit von Rechtsanwälten verändern? Werden Anwälte in Zukunft mit dem iPad zu Gericht gehen? Kann man über das iPad Unfallschäden melden?
Mein Kollege Ralf Zosel hat sich das Gerät auf einer Zugfahrt nach München gestern intensiv angeschaut und kommt zu interessanten Ergebnissen.
Lesen Sie hier den Bericht.
iPhone APP mit Schnittstelle zu schadenfix.de
1. April 2010Verfasser des Beitrages: Dominik Bach
gelesen: 6688 , heute: 4 , zuletzt: 2. September 2010
Über die tolle iphone App der Kanzlei Linten und Partner in Essen haben wir schon berichtet. Die Kanzlei hat die Anwendung noch smarter gemacht und einen Schnittstelle zu schadenfix.de eingebaut. So ist nun einen elektronische Schadenmeldung – mit Unfallfoto!!- dirket aus dem Mobiltelefon möglich.
Das klingt sehr praktisch und ist es auch. Für die Kanzlei hat die Anwendung nicht nur marketingmäßige Vorzüge sondern auch praktische. Die Daten, die der Geschädigte eingibt, können elektronisch weiterverarbeitet werden:
Vom Mobiltelefon in schadenfix.de dann zum Schadenmanager oder zur WebAkte der Fa. e.Consult und von dort in das Anwaltsprogramm RA-MICRO. Das spart Zeit und Geld, denn die Akte legt sich quasi “von selbst” an.
Die APP zum Download finden Sie hier.
Zulassungsstelle 2.0: Elektronische Kfz-Zulassung startet in Berlin
1. April 2010Verfasser des Beitrages: Dominik Bach
gelesen: 6407 , heute: 4 , zuletzt: 2. September 2010
Autohaus.de: Eine elektronische Kfz-Zulassung steht in Zukunft den Inhabern eines neuen, elektronischen Personalausweises zur Verfügung. Mit Hilfe der eID-Funktion des Personalausweises kann der Kunde die Zulassung seines Fahrzeugs direkt in einem Autohaus über ein Anmeldeportal beantragen und sich elektronisch ausweisen.
Der neue Personalausweis muss dafür auf ein spezielles Kartenlesegerät gelegt werden. Sind die erforderlichen Daten für die Identifikation erfolgreich ausgelesen worden, muss der Verbraucher seine sechsstellige PIN eingeben. Identitäts- und Fahrzeugdaten werden dann über das Portal verschlüsselt an die Zulassungsstelle übermittelt. Das neue Kennzeichen wird anschließend von einem Zulassungsdienstleister gepresst. Dieser übernimmt zudem gegebenenfalls den Hol- und Bringservice für Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief.
Ab dem 1. November 2010 kann das entsprechende von Fraunhofer Fokus entwickelte System zunächst in den Autohäusern der Mercedes-Benz Niederlassung Berlin genutzt werden. Als nächsten Schritt wollen die Experten eine flächendeckende elektronische Kfz-Zulassung im gesamten Bundesgebiet vorantreiben.
Anwaltscasting in Aachen: Anwaltverein plant Anwaltsshow
1. April 2010Verfasser des Beitrages: Dominik Bach
gelesen: 6776 , heute: 5 , zuletzt: 2. September 2010
DAV startet eigene TV-Show
Gerichtsshows im Fernsehen ohne Realitätsbezug
Berlin (DAV). Zahlreiche Sender strahlen so genannte Gerichts- oder Justizshows aus. Dabei werden Gerichtsverhandlungen mit Schauspielern dargestellt. Vor allem die Mandanten sind nicht echt. Daraus ergibt sich eine mangelhafte Qualität solcher Shows. Die dargestellten Themen gehen an der Wirklichkeit vorbei. Da zudem die Rolle der Anwältinnen und Anwälte unangemessen dargestellt wird, hat der Deutsche Anwaltverein (DAV) sich entschlossen, eine eigene „Anwalts-Show“ im Fernsehen und im Internet anzubieten.
„Es ist wichtig, der Bevölkerung ein realistisches Bild der Justiz und vor allem des Anwaltsberufs zu vermitteln“, so der Sprecher des DAV, Rechtsanwalt Swen Walentowski. Viele wüssten gar nicht, was Anwältinnen und Anwälte jeden Tag in ihren Kanzleien leisten würden. „Es geht darum, den spannenden Anwaltsalltag darzustellen“, betont Walentowski.
Vielen Fernsehzuschauern ist gar nicht bewusst, wie wichtig und interessant die Tätigkeit von Anwältinnen und Anwälten ist. Dies geht von
o dem Führen eines Fristenbuches,
o der Wahrnehmung von Terminen bei Gericht,
o dem Besuch einer JVA,
o dem Schreiben von Rechnungen – und dem Inkasso hierzu -,
o dem Akquisegespräch auf dem Golfplatz,
o der Erteilung von telefonischen Auskünften,
o der Koordination der zahlreichen Termine in der Kanzlei,
o bis hin zum Arbeitsessen mit den Mandanten.
„Anwältinnen und Anwälte haben erkannt, wie wichtig die mediale Begleitung eines Verfahrens ist“, so Walentowski weiter. Daher seien aus Gründen der „Litigation-PR“ auch Mandanten gern bereit, für diese Shows ihre Fälle und Probleme der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und selbst aufzutreten. Eine Änderung der gesetzlichen Regeln zur Schweigepflicht der Anwälte soll der Bundestag demnächst verabschieden.
Die Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, die „Anwalts-Show“ nicht nur im Fernsehen, sondern auch als Livestream unter www.uns-koennen-sie-vertrauen.de zu verfolgen und auch Fragen zu stellen.
Für die Anwältinnen und Anwälte, die an der Sendung mitwirken wollen, wird es beim Deutschen Anwaltstag in Aachen im Rahmen des Begrüßungsabends am 13. Mai 2010 ein Casting geben. Bewertet werden die Kandidaten von einer hochrangig besetzten Jury, zu der auch der DAV-Präsident, Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer, gehört. Gerüchte, dass die Sendung „Lenßen & Partner“ auf Sat1 künftig durch die Show „Ewer & Partner“ ersetzt werde, wies Walentowski als Spekulation zurück.
Pressemitteilungen auch im Internet: www.anwaltverein.de
Es bleibt zu hoffen, dass verkehrsrechtliche Themen nicht zu kurz kommen, da sie eine hohe Relevanz für die Bevölkerung haben.
Mehr Durchblick für Verkehrssünder: KBA will Punkteregeln vereinfachen
31. März 2010Verfasser des Beitrages: schadenfixblogger
gelesen: 7080 , heute: 10 , zuletzt: 2. September 2010
Der Präsident des Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Eckhard Zinke hat mehr Transparenz für die Flensburger Verkehrssünderkartei gefordert. Dies betrifft schließlich sehr viele Autofahrer, da allein im letzten Jahr 470.000 Autofahrer in Deutschland ihren Führerschein abgeben mußten. Doch nicht immer ist es einfach herauszufinden, wei hoch der eigenen “Kontostand eigentlich ist. Selbst KBA-Präsident Ekhard Zinke hält das System für schwer durchschaubar.
Bisher verfällt ein gesammelter Punkt nicht, wenn innerhalb einer bestimmten Zeit ein neuer dazukommt. “Das ist intransparent”, sagte Zinke. Für einen Verkehrssünder sei schwierig nachzuvollziehen, wie viele Punkte er hat. Der Vorschlag des KBA: Die Zeit, bis ein Punkt verfällt, wird verlängert, dafür sind sie nach nach drei, sechs oder zwölf Jahren – je nach Verstoß – definitiv weg. “Das sind erste Gedanken auf Arbeitsebene”, betonte Zinke. Über die Punktereform muss die Bundesregierung beraten und entscheiden.
Den kompletten Jahresbericht des KBA finden Sie hier.
Wir sind mal gespannt was aus den Vorschlägen wird.
Wenn Sie schonmal vorab Ihren Punktestand abfragen möchten, können Sie dies hier tun.
Wenn Sie einen Blick auf den aktuellen Bußgeldkatalog werfen wollen klicken Sie einfach hier.
Taxi- Anwalt
26. März 2010Verfasser des Beitrages: schadenfixblogger
gelesen: 6679 , heute: 6 , zuletzt: 2. September 2010
Kollege Hoenig aus Berlin hat eine wahrhaft “rasante” Geschäftsidee für Rechtsanwälte auf seiner Homepage dargestellt:
“im westfälischen Wanne hat sich ein Kollege gleichzeitig als Rechtsanwalt und als Taxifahrer selbständig gemacht…”
Wenn man allerdings während der Fahrt Beratungen durchführt, sollte man die einfach gelagerte Fälle wählen. Bei komplizierteren Sachverhalten empfiehlt es sich auf einen Parkplatz zu fahren. Wäre noch interessant, ob man das Taxameter mit dem dem RVG synchronisieren kann.
Keine Bindung der Zivilgerichte an die Kostenfestsetzung durch das für das Bußgeldverfahren zuständige Gericht
26. März 2010Verfasser des Beitrages: schadenfixblogger
gelesen: 10067 , heute: 8 , zuletzt: 2. September 2010
Keine Bindung der Zivilgerichte an die Kostenfestsetzung durch das für das Bußgeldverfahren zuständige Gericht
Das Amtsgericht Charlottenburg hat durch Urteil vom 03.03.2010 – Geschäftsnummer: 207 C 463/09 – entschieden, dass das Zivilgericht an die Kostenfestsetzung durch das für das Bußgeldverfahren zuständige Gericht nicht gebunden ist. Maßgeblich ist insoweit allein das vertragliche Verhältnis zwischen dem beklagten Rechtsanwalt und dessen Mandanten bzw. der klagenden Rechtsschutzversicherung und dem Mandanten, nicht jedoch die Beurteilung der Kostenhöhe durch das für das Bußgeldverfahren zuständige Gericht. Nach Ansicht des Amtsgerichts Charlottenburg ist für das Bußgeldverfahren die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs analog anwendbar, nach der die Rechtsschutzversicherung den Differenzbetrag zahlen muss, wenn ein Verteidiger von seinem Mandanten, für den er einen Freispruch erzielt hat, innerhalb des gesetzlichen Gebührenrahmens eine höhere Vergütung verlangen kann, als im Verfahren nach § 464b StPO gegenüber der erstattungspflichtigen Staatskasse festgesetzt worden ist. Der Anwalt muss seine Erwägungen, welche Kriterien er seinem Bestimmungs- und Ermessensausübungsrecht nach § 14 RVG zugrunde gelegt hat, in dem Gebührenprozess substantiiert vortragen. Nach Auffassung des Amtsgerichts Charlottenburg kann bei Verkehrsverstößen, die mit eintragungspflichtigem Bußgeld bedroht sind, nicht generell von Durchschnittlichkeit ausgegangen werden. Es ist vielmehr eine Differenzierung nach den individuellen Umständen – Höhe des Bußgeldes und Einkommen, drohendes Fahrverbot, Angewiesenheit auf das Fahrzeug, inwieweit ist der Betroffene bereits in Flensburg vorbelastet – zu treffen.
Download hier: AG Charlottenburg, PDF-Datei (337 KB)
Den aktuellen Bußgeldkatalog finden Sie hier
Hinweis: Alle Aktivteilnehmer von schadenfix.de können den Bußgeldkatalog kostenlos in Ihre Homepage einbinden.
RA Dr. Michael Burmann und RA Dr. Rainer Heß referieren bei der Frühjahrstagung der AG Verkehrsrecht am 24. April 2010 in Mainz
26. März 2010Verfasser des Beitrages: schadenfixblogger
gelesen: 7193 , heute: 10 , zuletzt: 2. September 2010
RA Dr. Michael Burmann und RA Dr. Rainer Heß referieren bei der Frühjahrstagung der AG Verkehrsrecht am 24. April 2010 in Mainz
RA Dr. Michael Burmann und RA Dr. Rainer Heß werden am Samstag, dem 24. April 2010 von 15.30 bis 17.00 Uhr zum Thema „Quotenbildung nach VVG“ referieren. Außerdem werden am 24. April 2010 der VorsRiBGH Wolfgang Ball, die RiBGH Angela Diederichsen und die VorsRiBGH Dr. Ingeborg Tepperwien zur “Rechtsprechung des BGH in Verkehrssachen im Jahre 2009″ vortragen.
Eröffnet wird die diesjährige Frühjahrstagung mit der Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht, die am Freitag, dem 23. April 2010 um 18.00 Uhr, im FAVORITE Parkhotel in Mainz stattfindet. Hieran schließt sich der traditionelle Begrüßungsabend im “Heiliggeist” ab 20.00 Uhr an (Selbstzahler).
Am Sonntag, dem 25. April 2010, lädt die Arbeitsgemeinschaft zur festlichen Verleihung des Richard-Spiegel-Preises an Frau Dr. Gerda Müller, Vizepräsidentin des BGH a.D., ein. Die Laudatio wird Herr Kay Nehm, Generalbundesanwalt a.D., halten. Im Anschluss findet ein festliches Essen statt. Die Teilnehmergebühr beträgt für Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht und für Mitglieder des Forums Junge Anwaltschaft 300 €, für Nichtmitglieder 350 €. Nähere Einzelheiten sowie eine Onlineanmeldung finden Sie hier
Interessante Seminare für Verkehrsjuristen April/Mai 2010
25. März 2010Verfasser des Beitrages: schadenfixblogger
gelesen: 7597 , heute: 10 , zuletzt: 2. September 2010
Seminare April/Mai 2010
27.03.2010, Berlin
Verteidigung in der Hauptverhandlung im Hinblick auf Revision und Rechtsbeschwerde
Referent: Prof. Dr. Friedrich Dencker, Institut für Kriminalwissenschaften, Universität Münster
Seminarleiterin: Rechtsanwältin Monika Maria Risch, Berlin
17.04.2010, Erfurt
Haftung aus Verkehrsunfällen mit mehreren Beteiligten
Referent: Rechtsanwalt Hermann Lemcke, Vors. RiOLG a.D., Münster
Seminarleiter: Rechtsanwalt Andy Ziegenhardt, Erfurt
05.05.2010, Hagen
Unfallmedizin für Anwälte
Referent: Dr. med. Raymond Best, Universitätsklinikum Tübingen
Seminarleiter: Rechtsanwalt und Notar Jörg Elsner, Hagen
08.05.2010, Neuss
Fahrplan zur (Wieder-)Erteilung der Fahrerlaubnis – juristische und therapeutische Ansätze
Referenten: Rechtsanwältin Ulrike Dronkovic, Köln; Dipl.-Päd. Gabriele Hanelt, Köln
Seminarleiterin: Rechtsanwältin Nicola Meier-van Laak, Aachen
08.05.2010, Neubrandenburg
Prozesstaktik im Verkehrsrecht
Referenten: Rechtsanwalt und Notar Jörg Elsner, LL.M., Hagen; Rechtsanwalt Dr. Rainer Heß, LL.M., Bochum
Seminarleiterin: Rechtsanwältin Juliane Eifler, Neubrandenburg
08.05.2010, Dresden
Verkehrsunfallflucht und Nötigung im Straßenverkehr
Referent: Rechtsanwalt Michael Bücken, Köln
Seminarleiter: Rechtsanwalt Christian Janeczek, Dresden
08.05.2010, Oldenburg
Verteidigung in der Hauptverhandlung im Hinblick auf Revision und Rechtsbeschwerde
Referent: Prof. Dr. Friedrich Dencker, Universität Münster
Seminarleiter: Rechtsanwalt Frank-Roland Hillmann III, Oldenburg (Kennen Sie schon die Hillmann Rezepte?)
08.05.2010, Hannover
Verteidigungstaktik bei Verkehrsordnungswidrigkeiten
Referent: Rechtsanwalt Justizrat Hans-Jürgen Gebhardt, Homburg/Saar
Seminarleiter: Rechtsanwalt Dr. Klaus Schneider, Langenhagen
schon gelesen: schadenfix.de kann nun auch Bußgeld
Zögerliches Regulierungsverhalten der Versicherung rechtfertig 1,8er Gebühr :-)
25. März 2010Verfasser des Beitrages: schadenfixblogger
gelesen: 9680 , heute: 6 , zuletzt: 2. September 2010
1,8 Geschäftsgebühr bei einer Verkehrsunfallabwicklung aufgrund zögerlichen Regulierungsverhaltens des Haftpflichtversicherers gerechtfertigt
Nach einem Urteil des Amtsgerichts Gießen – Aktenzeichen: 45 C 395/09 – kann der Anwalt eine 1,8fache Geschäftsgebühr auch dann in Ansatz bringen, wenn die Bedeutung und die Schwierigkeit der Angelegenheit nicht überdurchschnittlich waren, jedoch aufgrund des zögerlichen Regulierungsverhaltens der Beklagten ein überdurchschnittlicher Arbeitsaufwand anfiel.
Download hier: AG Giessen45 C 395/09 (621 KB)
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