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	<title>Schadenfixblog stets aktuelle Rechtstipps und Diskussionen zum Verkehrsrecht &#187; Verkehrsunfall</title>
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	<description>Der Blog zum Verkehrsrecht, renommierte Autoren, spannende Diskussionen und wertvolle Rechtstipps von Fachanwälten für Verkehrsrecht</description>
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		<title>Schadenfixblog stets aktuelle Rechtstipps und Diskussionen zum Verkehrsrecht</title>
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		<title>Der Anscheinsbeweis beim Auffahrunfall und seine Ausnahmen – Teil 2</title>
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		<pubDate>Fri, 03 Feb 2012 09:53:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Thomas Brunow</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Für Konstellationen, in denen der Anscheinsbeweis erschüttert werden kann, gibt es verschiedene typische Beispiele. Zu beachten ist, dass die Erschütterung des Anscheinsbeweises nicht gleichbedeutend damit ist, dass der andere Unfallbeteiligte nun vollumfänglich haften muss. Vielmehr hängt die konkrete Haftungsverteilung bzw. Mithaftung von weiteren Umständen wie der Geschwindigkeit des Auffahrenden ab.

Autobahn

Die Rechtsprechung geht davon aus, dass [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify"><span style="color: #000000">Für Konstellationen, in denen der Anscheinsbeweis erschüttert werden kann, gibt es verschiedene typische Beispiele. <a href="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2010/10/panthermedia_00229591.jpg"><img class="alignright size-thumbnail wp-image-4914" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2010/10/panthermedia_00229591-150x150.jpg" alt="" width="150" height="150" /></a>Zu beachten ist, dass die Erschütterung des Anscheinsbeweises nicht gleichbedeutend damit ist, dass der andere Unfallbeteiligte nun vollumfänglich haften muss. Vielmehr hängt die konkrete Haftungsverteilung bzw. Mithaftung von weiteren Umständen wie der Geschwindigkeit des Auffahrenden ab.<span id="more-7648"></span></span></p>
<ul style="text-align: justify">
<li><span style="text-decoration: underline;color: #000000">Autobahn</span></li>
</ul>
<p style="text-align: justify"><span style="color: #000000">Die Rechtsprechung geht davon aus, dass ein Verkehrsteilnehmer auf Autobahnen nicht damit zu rechnen braucht, dass ein anderes ihm vorausfahrendes Fahrzeug plötzlich steht oder die Geschwindigkeit ohne ersichtlichen Grund plötzlich stark verringert. Kommt es dann zu einem Auffahrunfall, kann der Anscheinsbeweis erschüttert sein. Dies gilt auch dann, wenn der Vorausfahrende vor der Kollision einen riskanten Fahrstreifenwechsel auf die Überholspur vollzieht, ohne dabei auf den rückwärtigen Verkehr zu achten (OLG Naumburg (Urteil vom 06.06.2008 &#8211; <a title="OLG Naumburg, 06.06.2008 - 10 U 72/07" href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=10%20U%2072/07" target="_blank"><span style="color: #000000">10 U 72/07</span></a>).</span></p>
<ul style="text-align: justify">
<li><span style="text-decoration: underline;color: #000000">Starkes Abbremsen</span></li>
</ul>
<p style="text-align: justify"><span style="color: #000000">Besonders innerorts kommt es häufig zu Situationen, in denen der Vorausfahrende plötzlich ohne einen erkennbaren verkehrsgemäßen Grund stark abbremst.</span></p>
<p style="text-align: justify"><span style="color: #000000"><em>Beispiel: Ortsunkundiger bremst an grüner Ampel plötzlich ab, da er merkt, dass er sich auf der falschen Fahrspur befindet.</em></span></p>
<p style="text-align: justify"><span style="color: #000000">In solchen Fällen ist der Anscheinsbeweis unproblematisch widerlegt.</span></p>
<ul style="text-align: justify">
<li><span style="text-decoration: underline;color: #000000">Auffahren auf unbeleuchtete Hindernisse bei Dunkelheit</span></li>
</ul>
<p style="text-align: justify"><span style="color: #000000">Der Anscheinsbeweis wird ebenso erschüttert, wenn ein Kraftfahrer auf ein unbeleuchtetes Hindernis bei Dunkelheit auffährt.</span></p>
<p style="text-align: justify"><span style="color: #000000"><em>Beispiel: Auf der Landstraße stellt ein Autofahrer sein Fahrzeug/seinen Anhänger unbeleuchtet auf der Fahrbahn ab, woraufhin ein anderer Verkehrsteilnehmer auf dieses auffährt.</em></span></p>
<p style="text-align: justify"><span style="color: #000000">Auch hier wird der Anscheinsbeweis erschüttert, wenn der Auffahrende mit einer den Sichtverhältnissen angepassten Geschwindigkeit gefahren ist (OLG Celle, 14 U 58/05). In dem konkreten Fall haftete der Halter des Anhängers sogar vollständig für den entstandenen Schaden.</span></p>
<ul style="text-align: justify">
<li><span style="text-decoration: underline;color: #000000">Bremsen wegen eines Tieres auf der Fahrbahn</span></li>
</ul>
<p style="text-align: justify"><span style="color: #000000">Kommt es zu einem Auffahrunfall, weil der Vorausfahrende aufgrund eines Tieres auf der Fahrbahn gebremst hat, muss differenziert werden. Da infolge eines Auffahrunfalls erhebliche Verletzungen bei den Verkehrsteilnehmern entstehen können, ist starkes Bremsen bei Kleintieren auf der Fahrbahn nicht zulässig, so dass dann der Anscheinsbeweis entkräftet wird. Anders liegt der Fall bei größerem Wildtier, da hier anders als bei Kleintieren die Kollision beispielsweise mit einem Wildschwein auch für die Fahrzeuginsassen gefährlich werden kann. In solchen Fällen ist ein Abbremsen gerechtfertigt, so dass der Anscheinsbeweis wohl nicht erschüttert wird.</span></p>
<p style="text-align: justify"><span style="color: #000000">Das ist ebenfalls dann der Fall, wenn bei Kleintieren abgebremst wird, aber aufgrund des genügenden Sicherheitsabstandes eine Gefahr für den nachfolgenden Verkehr ausgeschlossen war. Kommt es dennoch zur Kollision, muss vermutet werden, dass der Auffahrende mit überhöhter Geschwindigkeit oder zu geringer Aufmerksamkeit fuhr.</span></p>
<ul style="text-align: justify">
<li><span style="text-decoration: underline;color: #000000">Spurwechsel</span></li>
</ul>
<p style="text-align: justify"><span style="color: #000000">Die Oberlandesgerichte sind sich einig, dass der Anscheinsbeweis auch dann widerlegt ist, wenn der Vorausfahrende wenige Augenblicke vor dem Unfall in den Fahrstreifen des Auffahrenden gewechselt ist, da sich die Kollision beider Fahrzeuge dann in einem engen zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem Fahrstreifenwechsel ereignet hat (KG Berlin, 12 U 205/09). Es muss dann angenommen werden, dass der Vorausfahrende sorgfaltswidrig in zu geringem Abstand den Fahrstreifenwechsel vollzogen hat und damit eine verkehrserhebliche Gefahr geschaffen hatte.</span></p>
<p style="text-align: justify"><span style="color: #000000">Letztendlich kann man feststellen, dass in der Regel keine pauschalisierenden Regeln festgelegt werden können. Es sind stets zusätzliche besondere Umstände des Einzelfalls zu erwägen, die die Haftungslage in eine andere Richtung lenken können.</span></p>
<p style="text-align: justify"><a href="http://www.schadenfixblog.de/der-anscheinsbeweis-beim-auffahrunfall-%E2%80%93-teil-1/">Teil 1 befasst sich mit allgemeinen Erläuterungen zum Anscheinsbeweis </a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>verfasst von: Stud.iur. Nicolas Schaeffer</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Über den Autor: Rechtsanwalt Thomas Brunow ist Vertrauensanwalt des Volkswagen – Audi Händlerverbandes für Verkehrsrecht e.V. Und Mitglied der ARGE Verkehrsrecht in Berlin. Rechtsanwalt Thomas Brunow hilft Geschädigten nach Verkehrsunfällen und Betroffenen nach Verkehrsverstößen schnell und unbürokratisch.<br />
mehr Infos: <a href="http://verkehrsrecht-24.de/">www.verkehrsrecht-24.de</a> und <a href="http://kanzlei-blog.de/">www.verkehrsanwaelte-24.de</a></p>
<p>Rechtsanwalt Thomas Brunow ist Partner der Kanzlei Prof. Dr. Streich &amp; Partner Berlin</p>
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		<item>
		<title>Der Anscheinsbeweis beim Auffahrunfall – Teil 1</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/der-anscheinsbeweis-beim-auffahrunfall-%e2%80%93-teil-1/</link>
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		<pubDate>Fri, 03 Feb 2012 09:52:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Thomas Brunow</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Der Auffahrunfall gehört in Deutschland zu den häufigsten Unfallkonstellationen. Die Gerichte haben für Auffahrunfälle in jahrzehntelanger Rechtsprechung einen Erfahrungssatz gebildet, der einen Hinweis darauf geben soll, wer in solchen Fällen haften muss- der sogenannte Anscheinsbeweis. Der Anscheinsbeweis wird generell im Zivilrecht als Beweisansatz herangezogen und spielt im Verkehrsrecht eine große Rolle.
Der Anscheinsbeweis besagt, dass der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify"><span style="color: #000000">Der Auffahrunfall gehört in Deutschland zu den häufigsten Unfallkonstellationen. Die Gerichte haben für Auffahrunfälle in jahrzehntelanger Rechtsprechung einen Erfahrungssatz gebildet, der einen Hinweis darauf geben soll, wer in solchen Fällen haften muss- der sogenannte Anscheinsbeweis. Der Anscheinsbeweis wird generell im Zivilrecht als Beweisansatz herangezogen und spielt im Verkehrsrecht eine große Rolle.<span id="more-7644"></span></span></p>
<p style="text-align: justify"><span style="color: #000000">Der Anscheinsbeweis besagt, dass der erste Anschein der Unfallsituation zu Lasten des Auffahrenden wirkt und davon ausgegangen wird, dass er für die aus dem Unfall entstehenden Kosten zu vollen Teilen haftet. Der BGH begründete diese Ansicht damit, dass der Auffahrende entweder durch einen ungenügenden Sicherheitsabstand (<a href="http://www.juris.de/jportal/portal/t/1f90/page/jurisw.psml?pid=Dokumentanzeige&amp;showdoccase=1&amp;js_peid=Trefferliste&amp;fromdoctodoc=yes&amp;doc.id=BJNR015650970BJNE000902307&amp;doc.part=S&amp;doc.price=0.0#focuspoint"><span style="color: #000000">§ 4 Abs. 1 S. 1 StVO</span></a>), durch nicht angepasste Geschwindigkeit (<a href="http://www.juris.de/jportal/portal/t/1f90/page/jurisw.psml?pid=Dokumentanzeige&amp;showdoccase=1&amp;js_peid=Trefferliste&amp;fromdoctodoc=yes&amp;doc.id=BJNR015650970BJNE000804308&amp;doc.part=S&amp;doc.price=0.0#focuspoint"><span style="color: #000000">§ 3 Abs. 1 StVO</span></a>) oder durch allgemeine Unaufmerksamkeit (<a href="http://www.juris.de/jportal/portal/t/1f90/page/jurisw.psml?pid=Dokumentanzeige&amp;showdoccase=1&amp;js_peid=Trefferliste&amp;fromdoctodoc=yes&amp;doc.id=BJNR015650970BJNE000600314&amp;doc.part=S&amp;doc.price=0.0#focuspoint"><span style="color: #000000">§ 1 Abs. 2 StVO</span></a>) den Unfall schuldhaft verursacht hat (<a href="http://www.juris.de/jportal/portal/t/1f90/page/jurisw.psml?pid=Dokumentanzeige&amp;showdoccase=1&amp;js_peid=Trefferliste&amp;fromdoctodoc=yes&amp;doc.id=KORE306008801&amp;doc.part=K&amp;doc.price=0.0#focuspoint"><span style="color: #000000">BGH NJW-RR 1989, 670</span></a>).</span></p>
<p style="text-align: justify"><span style="color: #000000">Natürlich gibt es auch Konstellationen, die zwar auf den ersten Blick ebenso den Anschein haben, als habe sich der Auffahrende verkehrswidrig verhalten. Tatsächlich sind aber Umstände hinzugetreten, die beispielsweise ein Mitverschulden oder Gesamtverschulden des Vorausfahrenden zur Folge hätten. Der Auffahrende kann also in solchen Fällen den Anscheinsbeweis erschüttern. Der Auffahrende muss dann darlegen und beweisen, dass ein atypischer Verlauf, der die Verschuldensfrage in einem anderen Lichte erscheinen lässt, vorliegt.</span></p>
<p style="text-align: justify">
<p style="text-align: justify"><a href="http://www.schadenfixblog.de/der-anscheinsbeweis-beim-auffahrunfall-und-seine-ausnahmen-%E2%80%93-teil-2/">Teil 2 befasst sich mit den Ausnahmen vom Anscheinsbeweis beim Auffahrunfall</a></p>
<p style="text-align: justify">
<p>verfasst von: Stud.iur. Nicolas Schaeffer</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Über den Autor: Rechtsanwalt Thomas Brunow ist Vertrauensanwalt des Volkswagen – Audi Händlerverbandes für Verkehrsrecht e.V. Und Mitglied der ARGE Verkehrsrecht in Berlin. Rechtsanwalt Thomas Brunow hilft Geschädigten nach Verkehrsunfällen und Betroffenen nach Verkehrsverstößen schnell und unbürokratisch.<br />
mehr Infos: <a href="http://verkehrsrecht-24.de/">www.verkehrsrecht-24.de</a> und <a href="http://kanzlei-blog.de/">www.verkehrsanwaelte-24.de</a></p>
<p>Rechtsanwalt Thomas Brunow ist Partner der Kanzlei Prof. Dr. Streich &amp; Partner Berlin</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Hälfte Haftungsverteilung nach Unfall zwischen Linksabbieger und Rotlichtfahrer</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/halfte-haftungsverteilung-nach-unfall-zwischen-linksabbieger-und-rotlichtfahrer/</link>
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		<pubDate>Fri, 20 Jan 2012 12:34:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Thomas Brunow</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Das OLG Köln (Urteil vom 05.04.2011, 22 U 67/09) hatte in einem Fall zu entscheiden, bei dem es zu einer Kollision zwischen einem Linksabbieger und einem Rotlichtfahrer gekommen war. Der Kläger war bei Grün in den Kreuzungsbereich eingefahren, um nach links abzubiegen. In diesem Moment kollidierte er mit dem Fahrzeug des Beklagten, der nach Zeugenaussagen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify"><span style="color: #000000">Das OLG Köln (<strong>Urteil vom 05.04.2011, 22 U 67/09</strong>) hatte in einem Fall zu entscheiden, bei dem es zu einer Kollision zwischen einem Linksabbieger und einem Rotlichtfahrer gekommen war. Der Kläger war bei Grün in den Kreuzungsbereich eingefahren, um nach links abzubiegen. In diesem Moment kollidierte er mit dem Fahrzeug des Beklagten, der nach Zeugenaussagen und der Auffassung des Gerichts in die Kreuzung einfuhr, als dessen Ampel bereits auf „Rot“ umgesprungen war.<span id="more-7527"></span></span></p>
<p style="text-align: justify"><span style="color: #000000">Der Kläger war der Ansicht, dass der Beklagte für die Kosten vollumfänglich haften müsse. Das Gericht war allerdings der Ansicht, dass beiden Parteien hier vorliegend eine gleichwiegende Unfallbeteiligung zu tragen hätten und legte eine Haftungsquote von je 50 % fest.</span></p>
<p style="text-align: justify"><span style="color: #000000">Das OLG Köln begründete seine Entscheidung damit, dass beide Parteien einen schwerwiegenden Verkehrsverstoß begangen hätten. Zum einen habe der Kläger seine Wartepflicht aus § 9 Abs. 3 StVO verletzt, wonach ein Abbiegender entgegenkommende Fahrzeuge durchzulassen hat. Zudem gilt bei Abbiegevorgängen, dass sich der Abbiegende vergewissert, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Der Kläger durfte nach Ansicht des Gerichts nicht darauf vertrauen, dass die Ampel für den Beklagten bereits Rot zeigte. Zumal kein Grünpfeil nach § 37 StVO sich an der Kreuzung befand, der dem Kläger ein Abbiegen gestattet hätte.</span></p>
<p style="text-align: justify"><span style="color: #000000">Zu gleichen Teilen als unfallverursachend sah das OLG Köln aber auch das Verhalten des Beklagten an. Dieser habe mit seinem Überfahren bei Rotlicht einen Verkehrsverstoß gegen § 37 Abs. 2 StVO begangen, wonach unzweifelhaft bei Rot vor Kreuzungen zu warten ist.</span></p>
<p style="text-align: justify"><span style="color: #000000">Als Erkenntnis aus diesem Fall ist zu sehen, dass ein berechtigter Linksabbieger auch gegenüber verbotswidrig in einen Kreuzungsbereich einfahrenden Autofahrern wartepflichtig ist, da er im Falle einer Kollision ansonsten eine Haftungsbeteiligung riskiert.</span></p>
<p style="text-align: justify">
<p>verfasst von: Stud.iur. Nicolas Schaeffer</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Über den Autor: Rechtsanwalt Thomas Brunow ist Vertrauensanwalt des Volkswagen – Audi Händlerverbandes für Verkehrsrecht e.V. Und Mitglied der ARGE Verkehrsrecht in Berlin. Rechtsanwalt Thomas Brunow hilft Geschädigten nach Verkehrsunfällen und Betroffenen nach Verkehrsverstößen schnell und unbürokratisch.<br />
mehr Infos: <a href="http://verkehrsrecht-24.de/">www.verkehrsrecht-24.de</a> und <a href="http://kanzlei-blog.de/">www.verkehrsanwaelte-24.de</a></p>
<p>Rechtsanwalt Thomas Brunow ist Partner der Kanzlei Prof. Dr. Streich &amp; Partner Berlin</p>
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		<title>Recht interessant: “Strafen und Registereintragungen”</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/recht-interessant-%e2%80%9cstrafen-und-registereintragungen%e2%80%9d/</link>
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		<pubDate>Tue, 10 Jan 2012 22:54:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Jörg Bister</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>

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		<description><![CDATA[Bei allen Verstößen im Straßenverkehr, die einen Straftatbestand verwirklichen, kommen bei einer Verurteilung keine Geldbußen wie bei Ordnungswidrigkeiten in Betracht, sondern hohe Geldstrafen.
Vom Gericht wird eine bestimmte Anzahl von Tagessätzen ausgeurteilt; die Höhe eines Tagessatzes wird nach dem täglichen Nettoverdienst des Angeklagten errechnet. Bei einem Nettomonatseinkommen von 1.400,00 € beträgt der Tagessatz demnach 40,00 €.
Die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p align="justify">Bei allen Verstößen im Straßenverkehr, die einen Straftatbestand verwirklichen, kommen bei einer Verurteilung keine Geldbußen wie bei Ordnungswidrigkeiten in Betracht, sondern hohe Geldstrafen.</p>
<p align="justify">Vom Gericht wird eine bestimmte Anzahl von Tagessätzen ausgeurteilt; die Höhe eines Tagessatzes wird nach dem täglichen Nettoverdienst des Angeklagten errechnet. Bei einem Nettomonatseinkommen von 1.400,00 € beträgt der Tagessatz demnach 40,00 €.</p>
<p align="justify">Die Anzahl der Tagessätze richtet sich nach der Schwere des Vergehens und wird vom Gericht in Würdigung des Falls festgesetzt. Bei einer Trunkenheitsfahrt ist bei einem Ersttäter eine Verurteilung von bis zu 60 Tagessätzen üblich. Das entspräche bei einem Nettoeinkommen von 1.400,00 € also einer Geldstrafe in Höhe von 2.400,00 €.</p>
<p align="justify">Wiederholungstätern drohen Freiheitsstrafen.</p>
<p align="justify">Alle strafrechtlichen Verurteilungen werden sowohl in die Verkehrssünderkartei in Flensburg mit Punkten eingetragen, als auch im Strafregister in Berlin verzeichnet. </p>
<p align="justify">Im Strafregister erfolgt die Löschung nach fünf Jahren, wenn keine weitere Strafe eingetragen ist. Ansonsten beträgt die Löschungsfrist 10 Jahre.</p>
<p>Hinweis:    <br />Der Text dient ausschließlich der allgemeinen Information und kann eine Rechtsberatung im konkreten Fall nicht ersetzen. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts wird ausgeschlossen. Alle Angaben daher ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit.</p>
<p>v.i.S.d.P. Rechtsanwalt Jörg Bister    <br />© 2012 Rechtsanwalt Jörg Bister </p>
<p>FACHANWALT VERKEHRSRECHT &amp; RECHTSANWALT JÖRG BISTER</p>
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<p>Email: bister@rae-teigelack.de und mail@kanzlei-bister.de</p>
<p>Mehr Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage    <br /><a href="http://www.kanzlei-bister.de">www.kanzlei-bister.de</a></p>
<p>in Kooperation mit:</p>
<p>TEIGELACK, VOLLENBERG &amp; FROMLOWITZ</p>
<p>Rechtsanwälte Fachanwälte Notare </p>
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<p><a href="http://verkehrsanwalt.blogspot.com/2012/01/recht-interessant-strafen-und.html" target="_blank">Quelle: http://verkehrsanwalt.blogspot.com/</a></p>
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		<title>„Berührungsloser Unfall“ &#8211; Urteil des BGH vom 21.09.2010, Az. VI ZR 263/09</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/%e2%80%9eberuhrungsloser-unfall%e2%80%9c-urteil-des-bgh-vom-21-09-2010-az-vi-zr-26309/</link>
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		<pubDate>Sat, 07 Jan 2012 09:23:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwältin Karin Langer</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Tenor:
„Ein Unfall kann auch dem Betrieb eines anderen Kfz zugerechnet werden, wenn er durch eine – objektiv nicht erforderliche – Ausweichreaktion im Zusammenhang mit einem Überholvorgang des anderen Fahrzeuges ausgelöst worden ist. Nicht erforderlich ist, dass die Ausweichreaktion des Geschädigten aus seiner, also subjektiv, erforderlich war oder sich gar für ihn als die einzige Möglichkeit [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><span style="text-decoration: underline;">Tenor:</span><br />
„Ein Unfall kann auch dem Betrieb eines anderen Kfz zugerechnet werden, wenn er durch eine – objektiv nicht erforderliche – Ausweichreaktion im Zusammenhang mit einem Überholvorgang des anderen Fahrzeuges ausgelöst worden ist. Nicht erforderlich ist, dass die Ausweichreaktion des Geschädigten aus seiner, also subjektiv, erforderlich war oder sich gar für ihn als die einzige Möglichkeit darstellte, um eine Kollision zu vermeiden.</p>
<p>Vorliegend wollte ein Motorrad zwei vor ihm fahrende Pkw überholen, als der direkte Vordermann ebenfalls zum Überholen ansetzte. Bei der Notbremsung und dem Ausweichmanöver kam der Kläger von der Fahrbahn ab. Zu einer Berührung der Fahrzeuge ist es nicht gekommen. Das Landgericht verteilte die Haftung 50:50, das Oberlandesgericht wies die Klage in vollem Umfang ab, der BGH hat das Urteil aufgehoben und zurückverwiesen.</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">Praxishinweis</span>:<br />
Der BGH weist erneut bei den Fällen des „berührungslosen Unfalls“ daraufhin, dass der Kläger nicht nachweisen muss, dass seine Ausweichreaktion wenigstens aus seiner Sicht, also subjektiv, vertretbar gewesen sei. Entscheidend für den Zurechnungszusammenhang sei, dass die vom Kläger vorgenommene Ausweichreaktion nur dem Beklagten-Pkw gegolten habe, keinem anderen Hindernis.</p>
<p><em>Karin Langer</em><br />
<em>Fachanwältin für Verkehrsrecht, Heidelberg</em></p>
<p><a href="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2012/01/HRAE_Logo.png"><img class="alignnone size-medium wp-image-7382" title="HRAE_Logo" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2012/01/HRAE_Logo-300x37.png" alt="Heinz Rechtsanwälte Fachanwälte Heidelberg" width="300" height="37" /></a></p>
<p>Bei Fragen steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Langer Fachanwältin für Verkehrsrecht gerne telefonisch wie auch persönlich zur Verfügung.</p>
<p><a href="http://www.heinz-rae.de/">www.heinz-rae.de</a></p>
<p>karin.langer@heinz-rae.de oder 06221/90543-0</p>
<p>Gerne können Sie Frau Rechtsanwältin Langer über die einfache Schadens- oder Bußgeldmeldung von Schadenfix kontaktieren.</p>
<p><a href="http://www.schadenfix.de/heidelberg/Heinz-Rechtsanwaelte">http://www.schadenfix.de/heidelberg/Heinz-Rechtsanwaelte</a></p>
<p>&nbsp;</p>
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<p><a title="Bußgeldbescheid und Punkte in Flensburg - Teil 2 - von Karin Langer Fachanwältin für Verkehrsrecht" href="../busgeldbescheid-und-punkte-in-flensburg-%E2%80%93-teil-2-%E2%80%93-aufbauseminar-und-verkehrspsychologische-beratung/" target="_blank">Bußgeldbescheid und Punkte in Flensburg – Teil 2 – Aufbauseminar und verkehrspsychologische Beratung</a></p>
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		<title>Für den Geschädigten selten optimales Regulierungsverhalten von Haftpflichtversicherungen nach einem Unfall</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/fur-den-geschadigten-selten-optimales-regulierungsverhalten-von-haftpflichtversicherungen-nach-einem-unfall/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/fur-den-geschadigten-selten-optimales-regulierungsverhalten-von-haftpflichtversicherungen-nach-einem-unfall/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 06 Jan 2012 07:14:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwältin Karin Langer</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsanwälte im Deutschen Anwaltsverein, der auch ich angehöre, empfiehlt, nach einem  Verkehrsunfall sofort einen Rechtsanwalt aufzusuchen.
Diese Empfehlung leuchtet demjenigen ein, der einen Unfall verschuldet hat und ein Bußgeld oder gar strafrechtliche Konsequenzen befürchtet.
Warum aber soll derjenige zum Anwalt gehen, der unverschuldet einen Unfall erlitten hat, wo doch bekannt ist, dass die Versicherung des [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsanwälte im Deutschen Anwaltsverein, der auch ich angehöre, empfiehlt, nach einem  Verkehrsunfall <strong>sofort</strong> einen Rechtsanwalt aufzusuchen.<br />
Diese Empfehlung leuchtet demjenigen ein, der einen Unfall verschuldet hat und ein Bußgeld oder gar strafrechtliche Konsequenzen befürchtet.<br />
Warum aber soll derjenige zum Anwalt gehen, der unverschuldet einen Unfall erlitten hat, wo doch bekannt ist, dass die Versicherung des Verursachers für den Schaden einzutreten hat?<br />
Zum Anwalt geht man doch erst, wenn es Probleme gibt, so denken viele.<br />
Genährt wird diese Vermutung vom Verhalten vieler Versicherer, welche beim Geschädigten &#8211; scheinbar um sein Wohl bemüht &#8211; unmittelbar nach dem Unfall anrufen. Sie versprechen ihm, er müsse sich um nichts kümmern, brauche keinen Sachverständigen und schon gar keinen Rechtsanwalt.<br />
Welche Motivation aber sollte eine Versicherung haben, Ihnen „Gutes“ zu tun? Versicherungen sind Wirtschaftsunternehmen, welche auf Profit bedacht sind. Diesen Profit können sie aber u. a. nur erzielen, indem sie so wenig wie möglich Geld auszahlen.</p>
<p>Die Versicherung informiert Sie nicht darüber, dass Sie das Recht haben, einen freien, von Ihnen ausgewählten Sachverständigen mit der Begutachtung Ihres Fahrzeuges zu beauftragen. Wenn überhaupt, dann erweckt sie häufig den Eindruck, der Sachverständige müsse von der Versicherung vermittelt werden. Dieser arbeitet nicht selten ausschließlich für Versicherungen, seine Kalkulationen sind daher entsprechend versicherungsfreundlich. Wie bereits erwähnt versuchen Versicherungen oft, die Beauftragung eines Sachverständigen gänzlich zu vermeiden. Dies insbesondere dann, wenn der Geschädigte telefonisch bereits geäußert hat, sein Fahrzeug reparieren zu wollen.<br />
Nur ein (unabhängiges) Gutachten aber versetzt den Geschädigten in die Lage, „fiktiv“ abzurechnen, d.h., sich den ermittelten Schadensbetrag auszahlen zu lassen und zu einem späteren Zeitpunkt zu entscheiden, ob und wie tatsächlich repariert werden soll. Darüber hinaus dient das Gutachten der Beweissicherung.<br />
Die gegnerische Versicherung kann Sie auch nicht kompetent darüber beraten, ob Sie einen Mietwagen in Anspruch nehmen sollen oder ob für Sie der Nutzungsausfall die bessere Variante wäre.<br />
Häufig werden in der Schadensberechnung mit scheinbar nachvollziehbaren Argumenten Abzüge gemacht, die einer gerichtlichen Überprüfung aber nicht standhalten würden.<br />
Auf Nebenpositionen wie pauschale An- und Abmeldekosten bei einem Totalschaden oder auf die allgemeine Kostenpauschale, die jedem Geschädigten zusteht, weist so gut wie kein Versicherer „freiwillig“ hin.<br />
Dies sind nur Beispiele und alles andere als vollständig.</p>
<p>Ihr Rechtsanwalt steht zu 100% in Ihrem Lager, da sich seine Gebühren nach dem Gegenstandswert bemessen. Im Klartext heißt das: je mehr Ihr Anwalt für Sie erzielt, desto mehr verdient er selbst. Seine Gebühren sind im Rahmen der Haftung von der gegnerischen Versicherung zu erstatten. Der Bundesgerichtshof hat bereits im Jahre 1959 entschieden, dass derjenige, der verpflichtet ist, einem anderen den aus dem Unfall erwachsenen Schaden zu ersetzen, grundsätzlich auch die Kosten zu erstatten hat, die der Geschädigte seinem mit der Verfolgung der Ersatzansprüche beauftragten Anwalt bezahlen muss. Der wesentliche Grund ist die angestrebte „Waffengleichheit“, da Versicherungsunternehmen ebenfalls Volljuristen beschäftigen, die aber gerade in einem anderen Lager stehen, nämlich dem ihres Arbeitgebers, der Versicherung.</p>
<p>Näheres finden Sie auch auf der Seite <a href="www.verkehrsanwaelte.de" target="_blank">www.verkehrsanwaelte.de</a>.</p>
<p>Für Rückfragen stehe ich selbstverständlich zur Verfügung.</p>
<p><a title="Heinz Rechtsanwälte Heidelberg" href="../klage-der-arbeitsgemeinschaft-verkehrsrecht-gegen-%e2%80%9efairplay%e2%80%9c-der-allianz/www.heinz-rae.de" target="_blank">www.heinz-rae.de</a></p>
<p>karin.langer@heinz-rae.de oder 06221/90543-0</p>
<p>Gerne können Sie mich auch über die einfache Schadens- oder Bußgeldmeldung von Schadenfix kontaktieren.</p>
<p><a title="Karin Langer Fachanwältin für Verkehrsrecht" href="http://www.schadenfix.de/heidelberg/Heinz-Rechtsanwaelte" target="_blank">http://www.schadenfix.de/heidelberg/Heinz-Rechtsanwaelte </a></p>
<p>&nbsp;</p>
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<p><a title="Alkohol am Steuer - Teil 2 - von Karin Langer Fachanwältin für Verkehrsrecht" href="../alkohol-am-steuer-%E2%80%93-teil-2-%E2%80%93-absolute-fahruntuchtigkeit-ab-11-promille-sperrfrist-und-mpu/" target="_blank">Alkohol am Steuer – Teil 2 – Absolute Fahruntüchtigkeit ab 1,1 Promille, Sperrfrist und MPU</a></p>
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		<title>Unfall von Fahrradfahrer ohne Helm (Urteil des Oberlandesgerichts München vom 03.03.2011)</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/unfall-von-fahrradfahrer-ohne-helm-urteil-des-oberlandesgerichts-munchen-vom-03-03-2011/</link>
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		<pubDate>Thu, 05 Jan 2012 07:00:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwältin Karin Langer</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Das Oberlandesgericht München hat in einer Entscheidung vom 03.03.2011 festgestellt, dass den Fahrradfahrer dann ein Mitverschulden an einem Verkehrsunfall trifft, wenn er auf einem Rennrad ohne Fahrradhelm unterwegs ist.
Oberlandesgericht München, 03.03.2011, Az. 24 U 384/10
Karin Langer
Fachanwältin für Verkehrsrecht Heidelberg

Bei Fragen stehe ich gerne telefonisch wie auch persönlich zur Verfügung.
www.heinz-rae.de ; karin.langer@heinz-rae.de oder 06221/90543-0
Gerne können Sie [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Oberlandesgericht München hat in einer Entscheidung vom 03.03.2011 festgestellt, dass den Fahrradfahrer dann ein Mitverschulden an einem Verkehrsunfall trifft, wenn er auf einem <strong>Rennrad</strong> ohne Fahrradhelm unterwegs ist.<br />
Oberlandesgericht München, 03.03.2011, Az. 24 U 384/10</p>
<p><em>Karin Langer</em></p>
<p><em>Fachanwältin für Verkehrsrecht Heidelberg</em></p>
<p><a href="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2012/01/HRAE_Logo3.png"><img class="alignnone size-medium wp-image-7388" title="HRAE_Logo" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2012/01/HRAE_Logo3-300x37.png" alt="Heinz Rechtsanwälte Fachanwälte Heidelberg" width="300" height="37" /></a></p>
<p>Bei Fragen stehe ich gerne telefonisch wie auch persönlich zur Verfügung.<br />
<a title="Heinz Rechtsanwälte Fachanwälte Heidelberg" href="www.heinz-rae.de" target="_blank">www.heinz-rae.de</a> ; karin.langer@heinz-rae.de oder 06221/90543-0</p>
<p>Gerne können Sie mich auch über die einfache Schadens- oder Bußgeldmeldung von Schadenfix kontaktieren.<br />
<a title="Karin Langer Heidelberg Fachanwältin für Verkehrsrecht" href=" http://www.schadenfix.de/heidelberg/Heinz-Rechtsanwaelte " target="_blank"> http://www.schadenfix.de/heidelberg/Heinz-Rechtsanwaelte </a></p>
<p>&nbsp;</p>
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<p><a title="Alkohol am Steuer - Teil 2 - von Karin Langer Fachanwältin für Verkehrsrecht" href="../alkohol-am-steuer-%E2%80%93-teil-2-%E2%80%93-absolute-fahruntuchtigkeit-ab-11-promille-sperrfrist-und-mpu/" target="_blank">Alkohol am Steuer – Teil 2 – Absolute Fahruntüchtigkeit ab 1,1 Promille, Sperrfrist und MPU</a></p>
<p><a title="Klage der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht - Karin Langer Fachanwältin für Verkehrsrecht Heidelberg" href="http://www.schadenfixblog.de/klage-der-arbeitsgemeinschaft-verkehrsrecht-gegen-%E2%80%9Efairplay%E2%80%9C-der-allianz/" target="_blank">Klage der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht gegen &#8220;Fairplay&#8221; der Allianz</a></p>
]]></content:encoded>
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		<title>Klage der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht gegen „Fairplay“ der Allianz</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/klage-der-arbeitsgemeinschaft-verkehrsrecht-gegen-%e2%80%9efairplay%e2%80%9c-der-allianz/</link>
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		<pubDate>Wed, 04 Jan 2012 08:01:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwältin Karin Langer</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht hat beim Landgericht München I  Klage gegen die Allianz erhoben. Ziel der Klage ist es, der Allianz die Anwendung des so genannten „Fairplay“ –Vertragskonzept mit Werkstätten zu untersagen. Hierbei handelt es sich um eine Vereinbarung zwischen  der Allianz Versicherung und Werkstätten, die gezielt dem Geschädigten seine Rechte auf einen Sachverständigen und einen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht hat beim Landgericht München I  Klage gegen die Allianz erhoben. Ziel der Klage ist es, der Allianz die Anwendung des so genannten „Fairplay“ –Vertragskonzept mit Werkstätten zu untersagen. Hierbei handelt es sich um eine Vereinbarung zwischen  der Allianz Versicherung und Werkstätten, die gezielt dem Geschädigten seine Rechte auf einen Sachverständigen und einen Rechtsanwalt und damit Teile seiner ihm zustehenden Schadenskompensation entziehen sollen.<br />
Dem Geschädigten gegenüber wird mit einer schnellen Abwicklung geworben, informiert wird er aber nicht darüber, dass er das Recht hat, einen freien, von ihm ausgewählten Sachverständigen mit der Begutachtung seines Fahrzeuges zu beauftragen und auch die Rechtsanwaltskosten von der Versicherung ihm Rahmen der Haftung zu übernehmen sind.<br />
Verhandlungstermin vor dem Landgericht München I ist auf den 12.01.2012 bestimmt, ich werde über den weiteren Fortgang berichten.</p>
<p><em>Karin Langer</em></p>
<p><em>Fachanwältin für Verkehrsrecht Heidelberg</em></p>
<p><a href="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2012/01/HRAE_Logo2.png"><img class="alignnone size-medium wp-image-7386" title="HRAE_Logo" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2012/01/HRAE_Logo2-300x37.png" alt="Heinz Rechtsanwälte Fachanwälte Heidelberg" width="300" height="37" /></a></p>
<p>Bei Fragen stehe ich gerne telefonisch wie auch persönlich zur Verfügung.</p>
<p><a title="Heinz Rechtsanwälte Heidelberg" href="www.heinz-rae.de" target="_blank">www.heinz-rae.de<br />
</a>karin.langer@heinz-rae.de oder 06221/90543-0</p>
<p>Gerne können Sie mich auch über die einfache Schadens- oder Bußgeldmeldung von Schadenfix kontaktieren.</p>
<p><a title="Karin Langer Fachanwältin für Verkehrsrecht" href="http://www.schadenfix.de/heidelberg/Heinz-Rechtsanwaelte" target="_blank">http://www.schadenfix.de/heidelberg/Heinz-Rechtsanwaelte </a></p>
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<p><a title="Vollstreckung ausländischer Bußgelder von Karin Langer Fachanwältin für Verkehrsrecht" href="http://www.schadenfixblog.de/vollstreckung-auslandischer-busgelder/" target="_blank">Vollstreckung ausländischer Bußgelder</a></p>
<p><a title="Bußgeldbescheid und Punkte in Flensburg - Teil 1 - von Karin Langer Fachanwältin für Verkehrsrecht Heidelberg" href="http://www.schadenfixblog.de/busgeldbescheid-und-punkte-in-flensburg-%E2%80%93-teil-1-%E2%80%93/" target="_blank">Bußgeldbescheid und Punkte in Flensburg &#8211; Teil 1 -</a></p>
<p><a title="Bußgeldbescheid und Punkte in Flensburg - Teil 2 - von Karin Langer Fachanwältin für Verkehrsrecht" href="http://www.schadenfixblog.de/busgeldbescheid-und-punkte-in-flensburg-%E2%80%93-teil-2-%E2%80%93-aufbauseminar-und-verkehrspsychologische-beratung/" target="_blank">Bußgeldbescheid und Punkte in Flensburg &#8211; Teil 2 &#8211; Aufbauseminar und verkehrspsychologische Beratung</a></p>
<p><a title="Alkohol am Steuer - Teil 1 - von Karin Langer Fachanwältin für Verkehrsrecht" href="http://www.schadenfixblog.de/alkohol-am-steuer-%E2%80%93-teil-1-%E2%80%93-relative-fahruntuchtigkeit-straftat-nach-%C2%A7-316-stgb-und-ordnungswidrigkeit-nach-%C2%A7-24a-stvg/" target="_blank">Alkohol am Steuer &#8211; Teil1 &#8211; Relative Fahruntüchtigkeit, Starftat nach § 316 StGB und Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG </a></p>
<p><a title="Alkohol am Steuer - Teil 2 - von Karin Langer Fachanwältin für Verkehrsrecht" href="http://www.schadenfixblog.de/alkohol-am-steuer-%E2%80%93-teil-2-%E2%80%93-absolute-fahruntuchtigkeit-ab-11-promille-sperrfrist-und-mpu/" target="_blank">Alkohol am Steuer &#8211; Teil 2 &#8211; Absolute Fahruntüchtigkeit ab 1,1 Promille, Sperrfrist und MPU</a></p>
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		<title>Karin Langer – Fachanwältin für Verkehrsrecht in Heidelberg</title>
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		<pubDate>Thu, 29 Dec 2011 11:00:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwältin Karin Langer</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Frau Rechtsanwältin Langer wurde 2006 als erster Anwältin in Heidelberg von der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe die Bezeichnung Fachanwältin für Verkehrsrecht verliehen.
Geb. 1961 in Heidelberg, verheiratet, 2 Söhne, studierte sie in Heidelberg und ist seit 1990 als Rechtsanwältin tätig. Sie ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein.
Sie beschränkt sich bewusst auf ein Fachanwaltsgebiet, in welchem sie [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Frau Rechtsanwältin Langer wurde 2006 als erster Anwältin in Heidelberg von der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe die Bezeichnung Fachanwältin für Verkehrsrecht verliehen.</p>
<p>Geb. 1961 in Heidelberg, verheiratet, 2 Söhne, studierte sie in Heidelberg und ist seit 1990 als Rechtsanwältin tätig. Sie ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein.</p>
<p>Sie beschränkt sich bewusst auf ein Fachanwaltsgebiet, in welchem sie nahezu ausschließlich tätig ist. So kann durch ein hohes Maß an Spezialisierung und Praxisnähe eine effiziente Mandatsbetreuung geleistet werden.</p>
<p>Innerhalb der Sozietät Heinz Rechtsanwälte in Heidelberg bearbeitet sie im Rahmen des Verkehrsrechts die Gebiete Verkehrszivilrecht, insbesondere die Regulierung von Verkehrsunfällen (Fahrzeugschaden, Schmerzensgeldanspruch etc.), das Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht (z.B. Rotlichtfahrten, Geschwindigkeitsüberschreitungen, Verkehrsunfallflucht, Trunkenheitsfahrten) sowie das Fahrerlaubnisrecht (z.B. MPU, ausländischer Führerschein</p>
<p><strong>Rechtsanwältin Karin Langer bietet schnelle Hilfe im Verkehrsrecht</strong></p>
<p><strong>Verkehrsunfälle</strong> passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Diese Hilfe ist am effektivsten, wenn Sie sich an uns wenden, bevor Sie Kontakt mit der Versicherung des Unfallgegners aufnehmen. Beachten Sie, dass Versicherungen gerne den Eindruck vermitteln, Ihre Interessen zu vertreten. Dies ist gerade nicht der Fall.</p>
<p>Gleiches gilt für <strong>Bußgeld- und Verkehrsstrafsachen</strong>. Je früher Sie sich an uns wenden, desto erfolgreicher können wir für Sie arbeiten. Karin Langer berät und vertritt Sie bei u.a. bei folgenden Ordnungswidrigkeiten: Rotlichtfahrten, Trunkenheitsfahrten (Alkohol am Steuer), Geschwindigkeitsüberschreitungen sowie Verkehrsunfallflucht.</p>
<p>Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden bei der Regulierung von Verkehrsunfällen im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. Hier rechnen wir ebenso wie in Bußgeld- und Verkehrsstrafsachen nach den gesetzlichen Gebühren (RVG) ab.</p>
<p>Bei Fragen steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Langer als Fachanwältin für Verkehrsrecht gerne telefonisch wie auch persönlich zur Verfügung.</p>
<p><a href="http://www.heinz-rae.de/">www.heinz-rae.de</a></p>
<p>karin.langer@heinz-rae.de oder 06221/90543-0</p>
<p>Gerne können Sie Frau Rechtsanwältin Langer über die einfache Schadens- oder Bußgeldmeldung von Schadenfix kontaktieren.</p>
<p><a href="http://www.schadenfix.de/heidelberg/Heinz-Rechtsanwaelte">http://www.schadenfix.de/heidelberg/Heinz-Rechtsanwaelte</a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Weitere Artikel von Karin Langer</strong></p>
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<p><a title="Alkohol am Steuer - Teil 1 - von Karin Langer Fachanwältin für Verkehrsrecht" href="http://www.schadenfixblog.de/alkohol-am-steuer-%E2%80%93-teil-1-%E2%80%93-relative-fahruntuchtigkeit-straftat-nach-%C2%A7-316-stgb-und-ordnungswidrigkeit-nach-%C2%A7-24a-stvg/" target="_blank">Alkohol am Steuer &#8211; Teil1 &#8211; Relative Fahruntüchtigkeit, Starftat nach § 316 StGB und Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG </a></p>
<p><a title="Alkohol am Steuer - Teil 2 - von Karin Langer Fachanwältin für Verkehrsrecht" href="http://www.schadenfixblog.de/alkohol-am-steuer-%E2%80%93-teil-2-%E2%80%93-absolute-fahruntuchtigkeit-ab-11-promille-sperrfrist-und-mpu/" target="_blank">Alkohol am Steuer &#8211; Teil 2 &#8211; Absolute Fahruntüchtigkeit ab 1,1 Promille, Sperrfrist und MPU</a></p>
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		<title>Totalschaden – Kenntnis des Anwalts von einem höheren Restwertangebot der Versicherung</title>
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		<pubDate>Wed, 28 Dec 2011 06:30:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>urteilsticker</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Das Landgericht Erfurt hat entschieden, dass ein Geschädigter bei der Schadensregulierung nach einem Totalschaden dem Gebot der Wirtschaftlichkeit entspricht, wenn er das Unfallfahrzeug zu dem in einem Sachverständigengutachten festgestellten Restwert verkauft oder in Zahlung gibt  (Urteil vom 10.06.2011 &#8211; 2 S 84/10). Sofern der Schädiger oder dessen Versicherung dem Geschädigten jedoch eine einfache und ohne [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/09/f%C3%BChrerscheinfix_logo_blog4.jpg"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-6632" title="führerscheinfix_logo_blog" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/09/f%C3%BChrerscheinfix_logo_blog4-150x57.jpg" alt="" width="150" height="57" /></a>Das Landgericht Erfurt hat entschieden, dass ein Geschädigter bei der Schadensregulierung nach einem Totalschaden dem Gebot der Wirtschaftlichkeit entspricht, wenn er das Unfallfahrzeug zu dem in einem Sachverständigengutachten festgestellten Restwert verkauft oder in Zahlung gibt  (Urteil vom 10.06.2011 &#8211; 2 S 84/10). Sofern der Schädiger oder dessen Versicherung dem Geschädigten jedoch eine einfache und ohne weiteres zugängliche günstigere Verwertungsmöglichkeit des Restfahrzeugs nachweist, kann dieser im Interesse der Geringhaltung des Schadens verpflichtet sein, von einem solchen höheren Restwertangebot Gebrauch zu machen. Der Geschädigte hat insofern einen wirtschaftlich zulässigen, günstigen Weg zu wählen und im Hinblick auf den Grundsatz von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB und einer mitwirkenden Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB) unter besonderen Umständen von einer zulässigen Verwertung Abstand zu nehmen und andere einfach zu realisierende Möglichkeiten der Verwertung zu nutzen. Dabei muss sich der Geschädigte die Kenntnis des ihn bei der Schadensregulierung vertretenden Rechtsanwalts von einem höheren Restwertangebot ab dem Eingang des Angebots beim Anwalt zurechnen lassen. Soweit er sein Fahrzeug zum Restwertbetrag des Gutachtens veräußert, obwohl zu diesem Zeitpunkt bei seinem Anwalt ein höheres Restwertangebot der Versicherung vorlag, kann er gegen seine Schadensminderungspflicht verstoßen, selbst wenn er keine eigene Kenntnis von dem Restwertangebot hatte. Das Urteil verdeutlicht wie wichtig es für Geschädigte ist, die vollständige Schadensregulierung in die Hände eines versierten Anwalts zu legen, der auch andere Entscheidungen der Instanzgerichte und des Bundesgerichtshofs kennt. So hat der Bundesgerichtshof als höchstes Zivilgericht wiederholt entschieden, dass ein Geschädigter nicht verpflichtet ist, einen „Sondermarkt für Restwertaufkäufer im Internet in Anspruch zu nehmen“ (BGH, Urteile vom 12.07.2005, Az.: VI ZR 132/04 und vom 07.12.2004, Az.: VI ZR 119/04); er kann „vom Schädiger auch nicht auf einen höheren Restwerterlös verwiesen werden, der auf einem Sondermarkt durch spezialisierte Restwertaufkäufer erzielt werden könnte“.</p>
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		<title>Freie Fahrt und Behinderung des fließenden Straßenverkehrs</title>
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		<pubDate>Mon, 19 Dec 2011 06:30:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>urteilsticker</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass ein Befahren der linken Fahrbahn durch einen am fließenden Verkehr teilnehmenden Fahrzeugführer nicht die Verpflichtung eines aus einem Grundstück auf die Straße Einfahrenden beseitigt, dem Verkehr den Vorrang zu gewähren und diesen nicht zu behindern (Urteil vom 20.09.2011, Az.: VI ZR 282/10). In dem zugrunde liegenden Fall begehrte die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong></strong><a href="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/09/f%C3%BChrerscheinfix_logo_blog1.jpg"><img class="alignleft size-thumbnail wp-image-6470" title="führerscheinfix_logo_blog" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/09/f%C3%BChrerscheinfix_logo_blog1-150x57.jpg" alt="" width="150" height="57" /></a>Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass ein Befahren der linken Fahrbahn durch einen am fließenden Verkehr teilnehmenden Fahrzeugführer nicht die Verpflichtung eines aus einem Grundstück auf die Straße Einfahrenden beseitigt, dem Verkehr den Vorrang zu gewähren und diesen nicht zu behindern (Urteil vom 20.09.2011, Az.: VI ZR 282/10). In dem zugrunde liegenden Fall begehrte die Klägerin von dem beklagten Land Schadensersatz für ihren beschädigten Pkw. Sie fuhr mit ihrem Pkw auf einer Straße, als der Beklagte zu 1 mit seinem VW-Bus, der bei dem Beklagten zu 2 versichert ist, aus einem Behördengelände abfahrend nach rechts in die Straße einfuhr. Im Bereich der Ausfahrt stießen die beiden Fahrzeuge zusammen. Von dem entstandenen Sachschaden an dem Pkw von € 6.902,02  bezahlte das beklagte Land € 4.537,13 im Hinblick auf eine Haftungsquote von 2/3 zu 1/3 zugunsten der Klägerin. Das Landgericht hat eine Mithaftung der Klägerin von 25 % bejaht und weitere € 642,39 zuzüglich Zinsen zugesprochen und darüber hinaus die Klage abgewiesen. Das  Oberlandesgericht (OLG) hat im Rahmen der Berufung die volle Haftung des beklagten Landes angenommen. Das OLG hat die Revision zum BGH zugelassen, weil die Oberlandesgerichte unterschiedlich geurteilt haben, ob ein Verstoß eines vorfahrtberechtigten Fahrers gegen das Rechtsfahrgebot bei Kollision mit einem die Vorfahrt missachtenden Fahrzeug durch Erhöhung der Betriebsgefahr als Mitverursachungsanteil angenommen werden könne. Das beklagte Land hat mit der Revision die Wiederherstellung des erstinstanzlichen Urteils verfolgt. Der BGH hat die Revision im Ergebnis verworfen. Das Berufungsgericht habe der Klägerin zutreffend gegen das beklagte Land einen Schadensersatzanspruch nach § 839 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG gewährt, zumal der Beklagte zu 1 als Landesbediensteter bei der Dienstfahrt ein öffentliches Amt ausgeübt habe. Ihm habe die Beachtung der Verkehrsregeln als Amtspflicht gegenüber den Verkehrsteilnehmern oblegen. Da er bei der Ausfahrt aus dem Behördengrundstück unter Verletzung von § 10 StVO den Vorrang der im Verkehr fahrenden Klägerin nicht beachtet habe, sei es nicht von Belang, wie weit rechts oder links die Klägerin gefahren sei (§ 2 Abs. 2 StVO). Das Verschulden des Beklagten zu 1 überwiege erheblich, wodurch der Verursachungsanteil der Klägerin vollständig zurücktrete. Der BGH hat damit Rechtsklarheit geschaffen. Bei Verkehrsunfällen ist danach zu prüfen, ob der Geschädigte den Unfall hätte vermeiden können, als er erkennen musste, dass der andere Verkehrsteilnehmer die Vorfahrt missachtet. Dabei ist nach dem BGH zu berücksichtigen, dass dem Geschädigten eine Schrecksekunde ebenso wie eine Reaktions- und Bremsansprechzeit zugute zu halten sind.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Prüfbericht, Prüfung Gutachten, Kürzungsschreiben und kein Ende &#8230;..</title>
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		<pubDate>Fri, 16 Dec 2011 09:54:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Kfz-Sachverständiger Patrick Algier</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Prüfbericht, Prüfung Gutachten, Kürzungsschreiben und kein Ende &#8230;..
Seit geraumer Zeit fehlt infolge der VW, BMW und Audi Entscheidungen des BGH, bei nahezu keiner fiktiven Abrechnung eines Kfz-Schadens ein so genannter Prüfbericht bei der Regulierung durch die eintrittspflichtige Versicherung.
Leider sind diese Abrechnungsschreiben mit den beigefügten Prüfberichten für den Anspruchsteller äußerst schwer zu verstehen. Auch kann von [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Prüfbericht, Prüfung Gutachten, Kürzungsschreiben und kein Ende &#8230;..</strong></p>
<p>Seit geraumer Zeit fehlt infolge der VW, BMW und Audi Entscheidungen des BGH, bei nahezu keiner fiktiven Abrechnung eines Kfz-Schadens ein so genannter Prüfbericht bei der Regulierung durch die eintrittspflichtige Versicherung.</p>
<p>Leider sind diese Abrechnungsschreiben mit den beigefügten Prüfberichten für den Anspruchsteller äußerst schwer zu verstehen. Auch kann von der Anwaltschaft nicht der  „technische“ Sachverstand erwartet werden, der eine vollständige sachkundige Auswertung ermöglicht. So ist sowohl für die Anwaltschaft als auch für den Anspruchsteller nicht genau nachvollziehbar, welche Positionen gekürzt bzw. komplett herausgerechnet wurden. Dies ist äußerst problematisch, da von den Versicherern häufig willkürlich Positionen herausgestrichen werden, die als nicht notwendig für die sach- und fachgerechte Reparatur des Fahrzeuges bezeichnet werden.</p>
<p><strong>Arbeit für den technischen Sachverständigen</strong></p>
<p>Aufgrund des Vorhergesagten ist nachvollziehbar, dass nur der Kfz-Sachverständige, der das Schadengutachten für den Anspruchsteller erstellte, hier zurate gezogen werden kann.</p>
<p>Der Kfz Sachverständige prüft den so genannten Prüfbericht auf rechnerische und sachliche Richtigkeit.</p>
<p>Ebenso überprüft er die technische Gleichwertigkeit des jeweiligen von der Versicherung oder des Prüfinstituts für die Reparatur vorgeschlagenen regional ansässigen Fachbetriebs.</p>
<div>
<p>Er stellt fest, ob es sich bei der vorgeschlagenen Reparaturwerkstatt (bzw. Reparaturwerkstätten) um eine vom Qualitätsstandard her gleichwertige Reparaturmöglichkeit handelt. Auch prüft er, ob die angegebenen Stundenlöhne und Lohnnebenkosten eventuell auf einer Sondervereinbarung zwischen der Versicherung und dem von der Versicherung benannten Reparaturbetrieb beruhen.</p>
</div>
<p>Im Rahmen dieser sachverständigen Überprüfungen ist oftmals festzustellen, dass es sich bei den Lohn- und Lohnnebenkosten <strong><span style="text-decoration: underline">nicht</span></strong> um klassische Endverbraucherpreise handelt. So gibt es oft erhebliche Differenzen bei den Lohnkosten und zum Teil keine Berücksichtigung von Lohnnebenkosten. Diese Abrechnungsmodalitäten entsprechen somit eindeutig nicht der BGH-Rechtsprechung zur fiktiven Abrechnung.</p>
<p>Auch werden des Öfteren Schadenpositionen willkürlich aus der Kalkulation des Schadengutachtens heraus gerechnet, die jedoch zwingend zur sach- und fachgerechten Reparaturdurchführung notwendig sind.</p>
<p>Aus diesen Gründen sollte ein jeder Prüfbericht im Rahmen einer fiktiven Abrechnung dem schadengutachtenerstellenden Sachverständigen zur Überprüfung vorgelegt werden. Nur so ist gewährleistet, dass ungerechtfertigte und willkürliche Kürzungen der zu regulierenden Schadensumme durch die Versicherungsgesellschaft verhindert werden können.</p>
<p>Letztendlich ist festzuhalten, dass hierdurch im Regelfall für die Mandantschaft keine zusätzlichen Kosten ausgelöst werden, da die Kosten für die gutachterliche Stellungnahme zur vollständigen Durchsetzung des Schadenersatzanspruches erforderlich und somit von der Gegenseite zu zahlen sind.</p>
<p>So konnte der Unterzeichner selbst bereits durch unzählige gutachterliche Stellungnahmen dem Mandanten bei der Durchsetzung des ihm zustehenden Schadensersatzanspruches erfolgreich behilflich sein.</p>
<p>Für die Stellungnahmen zu den so genannten Prüfberichten stehen Ihnen die Kfz-Sachverständigen mit technischem Rat zur Verfügung.</p>
<h2 style="text-align: justify"><span style="color: #ff0000"><strong><span style="text-decoration: underline">KFZ-SACHVERSTÄNDIGEN-BÜRO</span></strong></span><strong></strong><strong><span style="text-decoration: underline"> Patrick Algier GmbH</span></strong></h2>
<p>Kraftfahrzeugschäden • Fahrzeugbewertungen • Beweissicherung • Technische Gutachten</p>
<p>Patrick Algier<br />
-Zertifizierter Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden- und bewertungen IfS GmbH<br />
-Mitglied im BVSK, Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V.)<br />
Provinzialstraße 252<br />
66806 Ensdorf<br />
Tel.: 06831-53819<br />
<a href="http://www.sv-algier.de/">www.sv-algier.de</a></p>
<p>info@sv-algier.de</p>
<p style="text-align: left">Beweissicherungen</p>
<p style="text-align: left">Kompatibilitätsüberprüfungen</p>
<p style="text-align: left">Bewertungen von Leasingrücknahmen</p>
<p style="text-align: left">Lackschadenexpertisen</p>
<p style="text-align: left">Fahrzeugzustandsberichte</p>
<p> Plausibilitätsgutachten</p>
<p style="text-align: left">Gebrauchtwagenuntersucherungen</p>
<p style="text-align: left">Sachschadenexpertisen</p>
<p style="text-align: left">Kfz-Schadengutachten im Haftpflichtfall</p>
<p style="text-align: left">Technische Beratung</p>
<p style="text-align: left">Kfz-Schadengutachten im Kaskofall</p>
<p style="text-align: left">Technische Gutachten</p>
<p style="text-align: left">Kostenvoranschläge</p>
<p style="text-align: left">Wertgutachten (Oldtimer)</p>
<p style="text-align: left"> Sachkundiger für die Prüfung von Hebebühnen und Ladebrücken gemäß BGG 945 und BGR 233</p>
<p style="text-align: left">
]]></content:encoded>
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		<title>Alkohol am Steuer – Teil 1 – Relative Fahruntüchtigkeit, Straftat nach § 316 StGB und Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/alkohol-am-steuer-%e2%80%93-teil-1-%e2%80%93-relative-fahruntuchtigkeit-straftat-nach-%c2%a7-316-stgb-und-ordnungswidrigkeit-nach-%c2%a7-24a-stvg/</link>
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		<pubDate>Thu, 15 Dec 2011 15:28:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwältin Karin Langer</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Verkehrsrecht Heidelberg]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht regional]]></category>
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		<category><![CDATA[Bußgeldbescheid]]></category>
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		<category><![CDATA[Fahrverbot]]></category>
		<category><![CDATA[Führerschein]]></category>
		<category><![CDATA[Führerscheinentzug]]></category>
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		<category><![CDATA[Ordnungswidrigkeit]]></category>
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		<category><![CDATA[Trunkenheitsfahrt-Alkohol am Steuer]]></category>
		<category><![CDATA[§ 316 StGB]]></category>

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		<description><![CDATA[Fast täglich berichtet die Presse über Trunkenheitsfahrten. Viele Autofahrer unterschätzen neben der Wirkung des Alkohols die Folgen, die durch die Fahrt unter Alkoholeinfluss drohen.
Schon ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille ist der Führerschein in Gefahr, dann nämlich, wenn alkoholbedingte Fahrfehler (beispielsweise Schlangenlinienfahren, Kurvenschneiden) hinzukommen. Man spricht hier von relativer Fahruntüchtigkeit. Schon ein Viertel Wein kann [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: left;">Fast täglich berichtet die Presse über Trunkenheitsfahrten. Viele Autofahrer unterschätzen neben der Wirkung des Alkohols die Folgen, die durch die Fahrt unter Alkoholeinfluss drohen.</p>
<p style="text-align: left;">Schon ab einer Blutalkoholkonzentration von <strong>0,3 Promille</strong> ist der Führerschein in Gefahr, dann nämlich, wenn alkoholbedingte Fahrfehler (beispielsweise Schlangenlinienfahren, Kurvenschneiden) hinzukommen. Man spricht hier von <strong>relativer Fahruntüchtigkeit</strong>. Schon ein Viertel Wein kann bei einer Frau mit einem Körpergewicht von 60 Kilo zu der vorgenannten Konzentration führen. Werden solche Fahrfehler nachgewiesen, kann eine Trunkenheitsfahrt nach § 316 StGB vorliegen mit der Gefahr des Führerscheinentzuges von mindestens sechs Monaten, der Zahlung einer Geldstrafe von etwa einem Nettomonatsgehalt und des Eintrages von 7 Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg.</p>
<p style="text-align: left;">Ab <strong>0,5 Promille </strong>liegt eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG vor, die Folgen sind eine Geldbuße von 500 Euro schon beim ersten Verstoß, der Eintrag von vier Punkten im Verkehrszentralregister und einem Monat Fahrverbot. Dabei ist es vollkommen unerheblich, ob Fahrfehler begangen wurden.</p>
<p><em>Karin Langer</em></p>
<p><em>Fachanwältin für Verkehrsrecht, Heidelberg<br />
</em></p>
<p><a href="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/12/Fachanw%C3%A4lte/Verkehrsrecht.jpg"><img class="alignnone size-medium wp-image-7181" title="Heinz Rechtsanwälte Heidelberg" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/12/HRAE_Logo3-300x37.jpg" alt="Fachanwälte für Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht" width="219" height="27" /></a></p>
<p><a title="Heinz Rechtsanwälte Heidelberg Fachanwälte für Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht" href="http://www.heinz-rae.de/" target="_blank">www.heinz-rae.de</a></p>
<ul>
<li><strong>Bußgeld oder Fahrverbot droht? Rechtanwältin Karin Langer steht Ihnen bei Fragen gerne telefonisch und persönlich zur Verfügung.</strong></li>
<li><strong>Oder nutzen Sie die einfache <a title="Karin Langer<br />
Fachanwältin für Verkehrsrecht Heidelberg" href="http://www.schadenfix.de/heidelberg/Heinz-Rechtsanwaelte" target="_blank">Schadens- oder Bußgeldmeldung</a> über <a title="Kontakt zu<br />
Fachanwältin für Verkehrsrecht Karin Langer" href="http://www.schadenfix.de/heidelberg/Heinz-Rechtsanwaelte" target="_blank">Schadenfix.de</a>!</strong></li>
</ul>
<h1></h1>
<p><a title="Alkohol am Steuer Teil 1 von Karin Langer Fachanwältin für Verkehrsrecht Heidelberg" href="http://www.schadenfixblog.de/alkohol-am-steuer-%E2%80%93-teil-2-%E2%80%93-absolute-fahruntuchtigkeit-ab-11-promille-sperrfrist-und-mpu/"><strong>Alkohol am Steuer – Teil 2 – Absolute Fahruntüchtigkeit ab 1,1 Promille, Sperrfrist und MPU</strong></a></p>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Unfall nach Vorschäden – immer Unfallmanipulation?</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/unfall-nach-vorschaden-%e2%80%93-immer-unfallmanipulation/</link>
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		<pubDate>Mon, 12 Dec 2011 06:30:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>urteilsticker</dc:creator>
				<category><![CDATA[Autounfall was tun]]></category>
		<category><![CDATA[Sachverständige]]></category>
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		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>

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		<description><![CDATA[Das AG Duisburg-Hamborn (AG) hat mit Urteil vom 24.10.2011 (Az.: 7 C 230/10) über die Haftung nach einem Unfall mit einem vorgeschädigten PKW entschieden. Der Kläger wollte nach einem vom Beklagten begangenen Vorfahrtverstoß die Reparaturkosten auf Basis eines Sachverständigengutachtens erstattet erhalten. An seinem Renault Megane entstand ein Frontschaden in Höhe von € 2.180,36 nebst Sachverständigenkosten. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/09/panthermedia_01112481.jpg"><img class="alignright size-thumbnail wp-image-6500" title="panthermedia_01112481" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/09/panthermedia_01112481-150x150.jpg" alt="" width="150" height="150" /></a>Das AG Duisburg-Hamborn (AG) hat mit Urteil vom 24.10.2011 (Az.: 7 C 230/10) über die Haftung nach einem Unfall mit einem vorgeschädigten PKW entschieden. Der Kläger wollte nach einem vom Beklagten begangenen Vorfahrtverstoß die Reparaturkosten auf Basis eines Sachverständigengutachtens erstattet erhalten. An seinem Renault Megane entstand ein Frontschaden in Höhe von € 2.180,36 nebst Sachverständigenkosten. Es wurde im Zuge des Verfahrens festgestellt, dass der Kläger an seinem Renault ein Jahr vorher bereits einen ähnlichen Schaden erlitten hatte. Damals sei das Fahrzeug repariert worden. Die näheren Umstände diesbezüglich konnten nicht aufgeklärt werden. Dem Kläger wurde entgegengehalten, dass der klägerische Pkw in kurzer Zeit bereits in vier Unfälle verwickelt worden sei und von einem manipulierten Unfall ausgegangen werden müsse. Der Schaden werde auf Gutachtenbasis abgerechnet, wobei das Fahrzeug vorher „billig repariert“ worden sei. Das Gutachten sei unbrauchbar, weil dem Sachverständigen die Vorschäden verschwiegen worden seien und daher ein Abzug „Neu für Alt“ unterblieben sei. Das AG gab dem Beklagten Recht. Es stünde dem Kläger kein Anspruch gegen die Beklagten auf Zahlung von Schadenersatz aus §§ 7, 17 StVG; 823 BGB, 115 Abs. 1 Nr. 1 VVG, 3 PflVG zu. Dem Kläger obliege es, die entstandenen Schäden darzulegen und zu beweisen. Hierzu gehört nach Ansicht des AG auch die Darlegung bestehender Vorschäden. Dazu führt das AG aus: „…wird … ein Kfz in einem unfallvorgeschädigten Bereich durch einen erneuten Unfall betroffen, bedarf es der Darlegung des Vorschadens und dessen &#8211; nicht notwendig in einer Fachwerkstatt vorgenommener &#8211; zumindest aber § 29 StVZO-konformen Reparatur, da sich der Ersatzanspruch lediglich auf den Ersatz derjenigen Kosten erstreckt, die zur Wiederherstellung des vorbestehenden Zustandes erforderlich sind …“. Dieser Fall zeigt, dass man bei vorhandenen Vorschäden an seinem  PKW immer einen Anwalt zur Durchsetzung seiner Ansprüche beauftragen sollte, um einen Streit mit dem Gegner über die Vorschädensreparatur und die Schadenshöhe zu vermeiden.</p>
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		<item>
		<title>Neue Leitsatzentscheidung des BGH zum Thema Reparaturaufwand bis zu 30% über dem Wiederbeschaffungswert</title>
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		<pubDate>Fri, 02 Dec 2011 09:51:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Romanus Schlemm</dc:creator>
				<category><![CDATA[Verkehrsrecht Bad Nauheim]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
		<category><![CDATA[Eigenreparatur]]></category>
		<category><![CDATA[Integritätsinteresse]]></category>
		<category><![CDATA[Restwert]]></category>
		<category><![CDATA[Schadensersatz]]></category>
		<category><![CDATA[Werkstatt/Reparatur]]></category>
		<category><![CDATA[Wiederbeschaffungswert]]></category>

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		<description><![CDATA[Der BGH hatte über einen Fall einer Eigenreparatur nach Verkehrsunfall zu entscheiden, bei welcher die vom Sachverständigen ermittelten brutto Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert steuerneutral um 51 % überstiegen haben.
Der Sachverhalt in Kürze:
brutto Reparaturkosten € 3.254,02 €
Wiederbeschaffungswert 2.150,- €
Die Reparatur des verunfallten Fahrzeugs wurde durch den Kläger selbst durchgeführt. Er  verlangte Zahlung von 130 % des Wiederbeschaffungswertes [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der BGH hatte über einen Fall einer Eigenreparatur nach Verkehrsunfall zu entscheiden, bei welcher die <strong>vom Sachverständigen ermittelten brutto Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert steuerneutral um 51 % überstiegen haben.</strong></p>
<p>Der Sachverhalt in Kürze:</p>
<p>brutto Reparaturkosten € 3.254,02 €</p>
<p>Wiederbeschaffungswert 2.150,- €</p>
<p>Die Reparatur des verunfallten Fahrzeugs wurde <strong>durch den Kläger selbst durchgeführt</strong>. Er  verlangte Zahlung von 130 % des Wiederbeschaffungswertes (2.795,- €), hilfsweise die vom Sachverständigen ermittelten netto Reparaturkosten (2.734,47 €).</p>
<p><span id="more-7085"></span><strong>Die Entscheidung:</strong></p>
<p>Der BGH erteilte dem Kläger eine Absage unter Hinweis auf seine Rechtsprechung seit 2005. <strong>Ersatz des Reparaturaufwands bis zu 30 % über den Wiederbeschaffungswert könne nur verlangt werden, wenn die Reparatur fachgerecht und in einem Umfang durchgeführt werden, wie in der Sachverständige zur Grundlage seiner Kostenschätzung gemacht habe.</strong></p>
<p>Der BGH verwies zwar auf seine <a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;sid=70782bb8d8209df698fbc262104673c4&amp;nr=54724&amp;pos=0&amp;anz=1">Entscheidung vom 14. Dezember 2010 (VI ZR 231/09)</a>. Dort ging es um vom Sachverständigen geschätzte Reparaturkosten über der 130 %-Grenze, wobei dem <strong>Geschädigten unter Verwendung von Gebrauchtteilen gelungen war, eine fachgerechte und nach Vorgaben des Gutachtens durchgeführter Reparatur nachzuweisen,</strong> deren Kosten den Wiederbeschaffungswert nicht überstiegen.</p>
<p>Im zur Entscheidung stehenden Fall <strong>wich jedoch die durchgeführte Reparatur von den Vorgaben des Sachverständigengutachtens ab</strong>, da konkret der hintere Querträger anstatt ausgetauscht nur instandgesetzt wurde, in der Stoßfängerverkleidung eine Delle verblieb und schließlich die Heckstoßfängerverkleidung nicht richtig angepasst wurde.</p>
<p>Quelle: <a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;Datum=Aktuell&amp;Sort=12288&amp;nr=58399&amp;pos=9&amp;anz=602">BGH, Urteil vom 15.11.2011, AZ VI ZR 30/11</a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Über den Autor:</p>
<p>Rechtsanwalt Romanus Schlemm ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Bad Nauheim<br />
Egal ob Sie einen Verkehrsunfall hatten, ihnen ein Bussgeld, Fahrverbot oder Punkte in Flensburg drohen.<br />
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Romanus Schlemm aus Bad Nauheim hilft schnell und unbürokratisch.<br />
<a href="http://www.ahbn.de/">Hier finden Sie alle Kontaktinformationen</a></p>
<p>&nbsp;</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Totalschaden am Mietwagen durch Alkohol am Steuer</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/totalschaden-am-mietwagen-durch-alkohol-am-steuer/</link>
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		<pubDate>Mon, 28 Nov 2011 06:30:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>urteilsticker</dc:creator>
				<category><![CDATA[Führerschein/MPU]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 11.10.2011 (Az.: VI ZR 46/10) über einen Fall entschieden, bei dem erheblich alkoholisierter Autofahrer mit einem Mietwagen einen Totalschaden verursachte und den gesamten Schaden tragen sollte. In dem Mietvertrag war eine undifferenzierte Haftungsvereinbarung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit geregelt, wonach der Fahrer den gesamten Schaden tragen sollte. Der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 11.10.2011 (Az.: VI ZR 46/10) über einen Fall entschieden, bei dem erheblich alkoholisierter Autofahrer mit einem Mietwagen einen Totalschaden verursachte und den gesamten Schaden tragen sollte. In dem Mietvertrag war eine undifferenzierte Haftungsvereinbarung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit geregelt, wonach der Fahrer den gesamten Schaden tragen sollte. Der BGH hat entschieden, dass diese Klausel unwirksam sei, weil es auf den Grad des Verschuldens ankomme. In dem zugrunde liegenden Fall fuhr der Autofahrer nach einem Streit mit seiner Ehefrau und einem Kneipenbesuch mit einem Mietwagen stark alkoholisiert und mit überhöhter Geschwindigkeit gegen einen Baum. Der Autovermieter verlangte von dem Autofahrer Ersatz des entstandenen Schadens von über EUR 16.000,-. Nachdem das Landgericht der Klage im Wesentlichen stattgegeben hatte, änderte das Oberlandesgericht das erstinstanzliche Urteil ab und verurteilte den Autofahrer nur zur Zahlung von EUR 770,-. Dieser Betrag entspricht der Selbstbeteiligung, die der Mieter nach den Allgemeinen Vermietungsbedingungen dem Autovermieter bei einer Beschädigung des Fahrzeugs zu bezahlen hat. Die Beschränkung der Haftung auf die Selbstbeteiligung tritt nach den Vermietungsbedingungen jedoch nicht ein, sofern der Mieter den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Der BGH hat klargestellt, dass der in den Allgemeinen Vermietungsbedingungen bei grober Fahrlässigkeit vorgesehene undifferenzierte Haftungsvorbehalt unwirksam sei. Dass lediglich die Selbstbeteiligung zu bezahlen sei, folge daraus nach Ansicht des BGH aber nicht zwangsläufig. Denn an die Stelle der unwirksamen Regelung über den Haftungsvorbehalt trete der Grundgedanke der gesetzlichen Regelung des § 81 Abs. 2 VVG, zumal damit das „Alles-oder-nichts-Prinzip“ bei grober Fahrlässigkeit abgeschafft worden sei. Der BGH hat ausgeführt, der Umfang des Schadensersatzes, den der Vermieter verlangen könne, hänge davon ab, wie schwer das Verschulden des grob fahrlässig Handelnden nach den Umständen des konkreten Einzelfalls zu gewichten sei. Insofern habe das Berufungsgericht, an das der Rechtsstreit zurückverwiesen wurde, zu entscheiden. Unfallbeteiligten wird bei Unfällen mit Mietwagen generell empfohlen, anwaltlichen Rat einzuholen.<a href="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/09/f%C3%BChrerscheinfix_logo_blog4.jpg"><img class="aligncenter size-thumbnail wp-image-6632" title="führerscheinfix_logo_blog" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/09/f%C3%BChrerscheinfix_logo_blog4-150x57.jpg" alt="" width="150" height="57" /></a></p>
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		<title>Werksangehörigenrabatt bei Schadensabrechnung anzurechnen</title>
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		<pubDate>Mon, 21 Nov 2011 06:30:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>urteilsticker</dc:creator>
				<category><![CDATA[Sachverständige]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass ein Geschädigter sich nach einem Verkehrsunfall bei einer konkreten Schadensabrechnung hinsichtlich der Reparaturkosten einen ihm gewährten Werksangehörigenrabatt anrechnen lassen muss (Urteil vom 18.10.2011, Az.: VI ZR 17/11). Das höchste deutsche Zivilgericht führt aus, dass der Geschädigte an dem Schadensfall nicht verdienen soll. Bei dem zugrunde liegenden Fall, bei dem [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass ein Geschädigter sich nach einem Verkehrsunfall bei einer konkreten Schadensabrechnung hinsichtlich der Reparaturkosten einen ihm gewährten Werksangehörigenrabatt anrechnen lassen muss (Urteil vom 18.10.2011, Az.: VI ZR 17/11). Das höchste deutsche Zivilgericht führt aus, dass der Geschädigte an dem Schadensfall nicht verdienen soll. Bei dem zugrunde liegenden Fall, bei dem die volle Haftung des Unfallgegners unstrittig war, wurde der BMW Mini des Klägers beschädigt. Die voraussichtlichen Reparaturkosten wurden von einem Sachverständigen mit EUR 3.446,12 netto angegeben. Zunächst rechnete der Kläger den Schaden fiktiv auf der Grundlage dieses Sachverständigengutachtens ab. Anschließend ließ er das Fahrzeug in einer BMW-Niederlassung instand setzen, wobei Reparaturkosten in Höhe von EUR 4.005,25 Euro anfielen. Tatsächlich erhielt der Kläger als BMW-Werksangehöriger nach einer Betriebsvereinbarung einen Rabatt auf die Werkstattrechnung, weshalb er für die Reparatur lediglich EUR 2.905,88 Euro bezahlte. Der Kläger begehrte mit seiner Klage insbesondere den Ersatz weiterer Reparaturkosten in Höhe von EUR 559,13 als Differenz zwischen dem fiktiven Schaden und den konkreten Reparaturkosten ohne Werksangehörigenrabatt sowie Nutzungsausfall in Höhe von EUR 250,-. Nachdem der Kläger in den Vorinstanzen erfolglos blieb, stellte der BGH klar, der Kläger zwar nicht an die von ihm ursprünglich gewählte fiktive Abrechnung auf der Basis der von dem Sachverständigen geschätzten Kosten gebunden sei. Er könne nach erfolgter Reparatur zur konkreten Schadensabrechnung übergehen und auch Ersatz der tatsächlich angefallenen Kosten verlangen. Der Kläger dürfe nach den allgemeinen Grundsätzen des Schadensersatzrechts an dem Schadensfall jedoch nicht verdienen, daher müsse er sich den erhaltenen Werksangehörigenrabatt anrechnen lassen. Der Fall zeigt, dass Geschädigte die Regulierung eines Verkehrsunfalls von Anfang an in die Hände eines erfahrenen Rechtsanwalts legen sollten, der eine dem Einzelfall entsprechende Schadensabrechnung vorzunehmen kann.<a href="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/09/f%C3%BChrerscheinfix_logo_blog3.jpg"><img class="alignright size-thumbnail wp-image-6628" title="führerscheinfix_logo_blog" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/09/f%C3%BChrerscheinfix_logo_blog3-150x57.jpg" alt="" width="150" height="57" /></a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Recht interessant: Begleitetes Fahren ab 17</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/recht-interessant-begleitetes-fahren-ab-17/</link>
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		<pubDate>Thu, 17 Nov 2011 13:36:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Jörg Bister</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>

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		<description><![CDATA[
Seit dem 01.01.2011 ist das Begleitete Fahren ab 17 gesetzlich eindeutig geregelt und kein Modellversuch mehr. Nachfolgend erhalten Sie einige Informationen zum Antragsverfahren.
Senkung des Mindestalters
Das Mindestalter für die Erteilung einer Fahrerlaubnis wurde von 18 auf 17 Jahre gesenkt. Die Erteilung einer Fahrerlaubnis mit 17 ist jedoch mit einigen Auflagen verbunden.
Ein Antrag auf die Erteilung einer [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div></div>
<h4 align="justify">Seit dem 01.01.2011 ist das Begleitete Fahren ab 17 gesetzlich eindeutig geregelt und kein Modellversuch mehr. Nachfolgend erhalten Sie einige Informationen zum Antragsverfahren.</h4>
<h4 align="justify">Senkung des Mindestalters</h4>
<p align="justify">Das Mindestalter für die Erteilung einer Fahrerlaubnis wurde von 18 auf 17 Jahre gesenkt. Die Erteilung einer Fahrerlaubnis mit 17 ist jedoch mit einigen Auflagen verbunden.</p>
<p align="justify">Ein Antrag auf die Erteilung einer Fahrerlaubnis kann nunmehr schon ab 16 ½ Jahren bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden.</p>
<p align="justify">Bei bestandener Fahrprüfung wird vom TÜV eine Bescheinigung ausgestellt, die sodann mit dem Antrag auf Teilnahme am begleitetem Fahren ab 17 sowie einer Einverständniserklärung für jede ausgewählte Begleitperson bei der Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen ist.</p>
<p align="justify"><strong>Bestimmte Voraussetzungen für begleitende Personen</strong></p>
<p align="justify">Die begleitende Person muss das 30. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein. Der Führerschein ist während des Begleitens mitzuführen und bei einer Verkehrskontrolle auf Verlangen vorzuzeigen. </p>
<p align="justify">Zum Zeitpunkt der Antragstellung zum begleitenden Fahren dürfen bei der begleitenden Person höchstes 3 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg eingetragen sein. Die Behörde prüft vor Erteilung der Fahrerlaubnis durch Einholung einer Auskunft beim Verkehrszentralregister, ob diese Voraussetzung vorliegt.</p>
<h4 align="justify">Prüfungsbescheinigung zum &quot;Begleiteten Fahren ab 17 Jahre&quot;</h4>
<p align="justify">Liegen alle Erteilungsvoraussetzungen vor stellt die Fahrerlaubnisbehörde als Nachweis der Fahrberechtigung eine Prüfungsbescheinigung zum Begleiteten Fahren ab 17 Jahre aus, in der die angegebenen Begleiter namentlich aufgeführt sind.</p>
<p align="justify">Fahranfänger dürfen ein Kraftfahrzeug nur dann führen, wenn sie von mindestens einer dieser Personen begleitet werden. Die Prüfungsbescheinigung ist beim Führen eines Kraftfahrzeuges mitzuführen und bei einer Verkehrskontrolle auf Verlangen vorzuzeigen. Sie gilt bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres. </p>
<h4 align="justify">Wegfall der Verpflichtung der Begleitung</h4>
<p align="justify">Mit Vollendung des 18. Lebensjahres entfällt die Verpflichtung der Begleitung und es erfolgt die Zusendung des Kartenführerscheins.</p>
<p align="justify">Bei allen Fragen rund um das Thema Ordnungswidrigkeiten/Bußgeld/Verkehrsstraftaten und/oder die Fahrerlaubnis, oder bei sonstigen Fragen des Verkehrsrechts sind wir Ihnen gerne behilflich. </p>
<p align="justify">Hinweis:      <br />Der Text dient ausschließlich der allgemeinen Information und kann eine Rechtsberatung im konkreten Fall nicht ersetzen. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts wird ausgeschlossen. Alle Angaben daher ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit.</p>
<p align="justify">v.i.S.d.P. Rechtsanwalt Jörg Bister      <br />© 2011 Rechtsanwalt Jörg Bister</p>
<p align="justify"><strong>TEIGELACK VOLLENBERG &amp; FROMLOWITZ        <br />Rechtsanwälte Fachanwälte Notare</strong>       <br />in Kooperation mit RA Jörg Bister       <br />Kettwiger Str. 20 &#8211; 45127 Essen       <br />Wetzel-Haus / Fußgängerzone (über H&amp;M)       <br />Tel.: 0201 &#8211; 23 00 01       <br />Fax: 0201 &#8211; 23 00 04</p>
<p align="justify">Email: bister@rae-teigelack.de und mail@kanzlei-bister.de</p>
<p align="justify">Mehr Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage      <br /><a href="http://www.kanzlei-bister.de">www.kanzlei-bister.de</a></p>
<p align="justify">
<p align="justify"><a href="https://twitter.com/#!/kanzleibister" target="_blank"><img style="border-right-width: 0px;padding-left: 0px;padding-right: 0px;border-top-width: 0px;border-bottom-width: 0px;border-left-width: 0px;padding-top: 0px" border="0" alt="Twitter-Folgen-Sie-uns-auf-Twitter3" src="http://lh3.ggpht.com/-rVkyxtOcrcg/TsTYcJz-NHI/AAAAAAAAAFI/sJkXvrEE5t8/Twitter-Folgen-Sie-uns-auf-Twitter3%25255B3%25255D.gif?imgmax=800" width="149" height="54" /></a> <a href="http://www.facebook.com/pages/VERKEHRSRECHT-ESSEN-KANZLEI-BISTER/163410560385966?sk=wall" target="_blank"><img style="border-right-width: 0px;padding-left: 0px;padding-right: 0px;border-top-width: 0px;border-bottom-width: 0px;border-left-width: 0px;padding-top: 0px" border="0" alt="facebook-Jetzt-Fan-werden3" src="http://lh6.ggpht.com/-yH084OOfGYg/TsTYczWaveI/AAAAAAAAAFM/B-n1kX_rikE/facebook-Jetzt-Fan-werden3%25255B3%25255D.gif?imgmax=800" width="151" height="51" /></a></p>
<p> <span><br />
<table cellspacing="1" cellpadding="1">
<tbody>
<tr>
<td>&#160;</td>
<td><a title="Post it to Social!" href="http://social.microsoft.com/en-us/action/create/s/E/?url=http://pferderecht.blogspot.com/&amp;ttl=Pferderecht" target="_blank"><img border="0" src="http://www.dotnetscraps.com/dotnetscraps/samples/sbmtool/social.png" /></a></td>
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<td><a title="Post it to yahoo!" href="http://myweb.yahoo.com/myresults/bookmarklet?u=http://pferderecht.blogspot.com/&amp;t=Pferderecht" target="_blank"><img border="0" src="http://blogs.msdn.com/blogfiles/rahulso/WindowsLiveWriter/IconsfordifferentSocialBookmarkingSites_B387/yahoo9.png" /></a></td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p> </span>
<div><img width="1" height="1" src="https://blogger.googleusercontent.com/tracker/781253146987816869-5540144312774097754?l=verkehrsanwalt.blogspot.com" alt="" /></div>
<p><a href="http://verkehrsanwalt.blogspot.com/2011/11/seit-dem-01.html" target="_blank">Quelle: http://verkehrsanwalt.blogspot.com/</a></p>
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		<item>
		<title>Schmerzensgeldhöhe! Amerikanische Verhältnisse in Deutschland?</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/schmerzensgeldhohe-amerikanische-verhaltnisse-in-deutschland/</link>
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		<pubDate>Wed, 16 Nov 2011 15:10:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht Bodo K. Seidel</dc:creator>
				<category><![CDATA[Beck Blog]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Schmerzensgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
		<category><![CDATA[Schmerzensgeld Unfallrecht Unfall Fachanwalt Verkehrsrecht Versicherungsrecht Berlin]]></category>

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		<description><![CDATA[Wieviel ist meine Verletzung wert? Wieviel Schmerzensgeld erhalte ich tatsächlich?
Die Höhe des Schmerzensgeldes ist in der Praxis aus sog. Schmerzensgeldtabellen (z.B. Hacks vom ADAC und Slizyk vom Beck-Verlag) zu entnehmen.
Diese Schmerzensgeldtabellen geben, indem Gerichtsurteile mit vergleichbaren Entscheidungen gesucht werden, eine Orientierung, wieviel Geld dem Verletzten zusteht.
Bei der Heranziehung von Vergleichsfällen ist allerdings Vorsicht geboten, denn [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wieviel ist meine Verletzung wert? Wieviel Schmerzensgeld erhalte ich tatsächlich?</p>
<p>Die Höhe des Schmerzensgeldes ist in der Praxis aus sog. Schmerzensgeldtabellen (z.B. Hacks vom ADAC und Slizyk vom Beck-Verlag) zu entnehmen.</p>
<p>Diese Schmerzensgeldtabellen geben, indem Gerichtsurteile mit vergleichbaren Entscheidungen gesucht werden, eine Orientierung, wieviel Geld dem Verletzten zusteht.</p>
<p>Bei der Heranziehung von Vergleichsfällen ist allerdings Vorsicht geboten, denn zahlreiche Faktoren müssen berücksichtigt werden:</p>
<p>-Vergleichbarkeit der Sachverhalte<br />
-Zeitablauf (bei älteren Entscheidungen)<br />
-Geldentwertung<br />
- heutige Tendenz, Schmerzensgeld großzügiger zu bemessen</p>
<p>Zunächst sind die richtigen „Typen“ der Gerichtsentscheidungen zu finden und auf den gegenwärtigen Fall zu übertragen. Soweit mehrere Verletzungen vorliegen, ist auf den Schwerpunkt abzustellen.</p>
<p>Entscheidungen, die älter als 10 Jahre sind, sind schon aufgrund der Geldentwertung nicht mehr aussagekräftig (KG OLGR 2006, 749); zumindest ist ein Inflationsausgleich erforderlich.</p>
<p>Hinsichtlich der Höhe gibt es (leider) keine amerikanischen Verhältnisse. Die Gerichte sind immer noch zurückhaltend, aber es häufen sich Urteile, in welchen auch mehr als 500.000,00 EUR ausgeurteilt werden (allerdings bei äußerst schweren Verletzungen).</p>
<p>Gerne steht der Verfasser auch telefonisch für eine erste Entschätzung zur Höhe zur Verfügung: 030 – 263 955 0</p>
<p>e-mail: <a href="mailto:bs@legalskills.de">bs@legalskills.de</a></p>
<p><a href="https://www.schadenfix.de/berlin-/verkehrsrecht-spittelmarkt/schadenmeldung" target="_blank"><img src="http://www.schadenfix.de/content/images/buttons/button_unfallschaden.png" alt="Schadensmeldung" /></a></p>
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		</item>
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		<title>Schmerzensgeld: Prozesskostenhilfe trotz Zahlung von Schmerzensgeld?</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/schmerzensgeld-prozesskostenhilfe-trotz-zahlung-von-schmerzensgeld/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/schmerzensgeld-prozesskostenhilfe-trotz-zahlung-von-schmerzensgeld/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 16 Nov 2011 14:44:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht Bodo K. Seidel</dc:creator>
				<category><![CDATA[Autounfall was tun]]></category>
		<category><![CDATA[Beck Blog]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Schmerzensgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht Berlin]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
		<category><![CDATA[Schmerzensgeld Fachanwalt Verkehrsrecht Berlin Unfallrecht Prozesskostenhilfe Vermögen]]></category>

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		<description><![CDATA[Problematik: Erhalte ich Prozesskostenhilfe, obwohl ich wegen eines Unfalls Schmerzensgeld von 100.000,00 EUR erhalten hatte?
Hier könnte gegen den Erhalt von Prozesskostenhilfe anzuführen sein, dass ich nunmehr Vermögen habe (100.000,00 EUR wegen eines schweren Unfalls vor 3 Jahren).
Aber gemäß §§ 115 Abs. 3 ZPO, 90 Abs. 3 SGB XII muss Schmerzensgeld bei der Prozesskostenhilfe außer Betracht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Problematik: Erhalte ich Prozesskostenhilfe, obwohl ich wegen eines Unfalls Schmerzensgeld von 100.000,00 EUR erhalten hatte?</p>
<p>Hier könnte gegen den Erhalt von Prozesskostenhilfe anzuführen sein, dass ich nunmehr Vermögen habe (100.000,00 EUR wegen eines schweren Unfalls vor 3 Jahren).</p>
<p>Aber gemäß §§ 115 Abs. 3 ZPO, 90 Abs. 3 SGB XII muss Schmerzensgeld bei der Prozesskostenhilfe außer Betracht bleiben. Daher erhalte ich doch Prozesskostenhilfe! Schmerzensgeld soll nämlich ausschließlich als Entschädigung für Schmerzen und Verletzungen herhalten.</p>
<p>Letztlich gute Nachrichten aus dem Bereich Schmerzensgeld.</p>
<p>Bei Unfällen mit &#8220;Personenschaden&#8221;, u.a. zum Schmerzensgeld können Sie sich gerne an RA Bodo K. Seidel wenden unter: 030 &#8211; 263 055 0.</p>
<p><a href="mailto:bs@legalskills.de">bs@legalskills.de</a></p>
<p><a href="https://www.schadenfix.de/berlin-/verkehrsrecht-spittelmarkt/schadenmeldung" target="_blank"><img src="http://www.schadenfix.de/content/images/buttons/button_unfallschaden.png" alt="Schadensmeldung" /></a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Fahrerflucht: Soll ich einen Rechtsanwalt beauftragen?</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/fahrerflucht-soll-ich-einen-rechtsanwalt-zu-beauftragen/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/fahrerflucht-soll-ich-einen-rechtsanwalt-zu-beauftragen/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 15 Nov 2011 11:09:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Carsten Meinecke</dc:creator>
				<category><![CDATA[Führerschein/MPU]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeldbescheid]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeldkatalog]]></category>
		<category><![CDATA[fahrerflucht]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrerlaubnis]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrverbot]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrzeugschaden]]></category>
		<category><![CDATA[Führerscheinentzug]]></category>
		<category><![CDATA[Punkte]]></category>
		<category><![CDATA[Schaden]]></category>
		<category><![CDATA[Unfall]]></category>
		<category><![CDATA[unfallflucht]]></category>
		<category><![CDATA[Verlust der Fahrerlaubnis]]></category>

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		<description><![CDATA[Rechtsanwalt Carsten Meinecke 
Vertragsanwalt des ADFC Berlin e.V. 


Ja &#8211; und zwar am besten sofort. Je früher Sie einen Rechtsanwalt beauftragen, desto größer sind Ihre Chancen auf eine Einstellung des Verfahrens.
In zahlreichen Beiträgen werden die unangenehmen Folgen einer Verurteilung wegen Unfallflucht geschildert. Wenn man diese Folgen abwenden möchte, lohnt es sich, sofort einen Rechtsanwalt zu beauftragen.
Das lässt sich [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.schadenfix.de/berlin/meinecke" target="_blank">Rechtsanwalt Carsten Meinecke</a> <a href="http://www.schadenfix.de/berlin/meinecke" target="_blank"><img class="alignright" src="http://schadenfix.de/content/customers/pics/logos/1090_logo_berlin_meinecke.png" alt="Logo_Rechtsanwalt  Carsten Meinecke" width="165" height="56" /></a><br />
Vertragsanwalt des ADFC Berlin e.V. <a href="http://www.ra-meinecke.de/kontakt.html"><br />
</a></p>
<p><a href="http://www.ra-meinecke.de/kontakt.html"><img title="kontakt1" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/11/kontakt1.jpg" alt="" width="178" height="38" /></a></p>
<p>Ja &#8211; und zwar am besten sofort. Je früher Sie einen Rechtsanwalt beauftragen, desto größer sind Ihre Chancen auf eine Einstellung des Verfahrens.</p>
<p>In zahlreichen Beiträgen werden die unangenehmen Folgen einer Verurteilung wegen Unfallflucht geschildert. Wenn man diese Folgen abwenden möchte, lohnt es sich, sofort einen Rechtsanwalt zu beauftragen.</p>
<p>Das lässt sich auch durch Zahlen belegen. In <a href="http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Content/Publikationen/Querschnittsveroeffentlichungen/WirtschaftStatistik/Verkehr/Unfallentwicklung2010,property=file.pdf" target="_blank">Deutschland </a>gab es im Jahre 2010 insgesamt 2.411.271 registrierte Unfälle und es wurden <a href="http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Content/Publikationen/Fachveroeffentlichungen/Rechtspflege/StrafverfolgungVollzug/StrafverfolgungsstatistikDeutschlandPDF__5243104,property=file.pdf" target="_blank">31.101</a> Personen wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort (Unfallflucht) verurteilt. In <a href="http://www.berlin.de/imperia/md/content/polizei/strassenverkehr/unfaelle/statistik/verkehrsopferbilanz_2010.pdf?start&amp;ts=1297418103&amp;file=verkehrsopferbilanz_2010.pdf" target="_blank">Berlin </a>waren es im Jahre 2010 insgesamt 130.502 Unfälle. Davon wurde in 27.682 Fällen Fahrerflucht begangen. Die Aufklärungsquote betrug in Berlin 46,27%. Daraus (und aus ein paar anderen Daten) kann man ein paar Erkenntnisse gewinnen, die mathematisch nicht ganz genau sind, aber dem Betroffenen eine grobe Orientierung geben können. Nachfolgend stelle ich von verschiedenen Startpositionen aus die prozentuale Vereilung der möglichen Endergebnisse (für alle Unfallfluchten ohne Personenschaden = 95% der Fälle) dar.</p>
<p>1. polizeiliche Ermittlungen<br />
- 93% der Verfahren werden eingestellt<br />
- 7% der Verfahren enden mit einer Verurteilung</p>
<p>2. staatsanwaltliche Bearbeitung<br />
- 86% der Verfahren werden eingestellt<br />
- 14% der Verfahren enden mit einer Verurteilung</p>
<p>3. gerichtliche Verfahren<br />
- 22% der Verfahren werden eingestellt<br />
- 78% der Verfahren enden mit einer Verurteilung</p>
<p>4. Strafen und Nebenfolgen einer Verurteilung<br />
- 92% werden zu einer Geldstrafe verurteilt<br />
- 5% erhalten eine Maßnahme nach dem JGG<br />
- 3% werden zu einer Freiheitsstrafe verurteilt (Mehrfachtäter)</p>
<p>- 31% erhielten keine Nebenstrafe<br />
- 33% erhielten als Nebenstrafe ein Fahrverbot<br />
- 36% erhielten als Nebenstrafe die Entziehung der Fahrerlaubnis</p>
<p>Auffällig ist, dass in mehr als einem Viertel der Verurteilungen als Nebenstrafe die Entziehung der Fahrerlaubnis mit einer Sperrfrist von mehr als 6 Monaten verhängt wurde.</p>
<p>Es ist offensichtlich, dass die Chancen auf eine Einstellung des Verfahrens nach Erhebung der Anklage sehr schlecht sind. Wenn Sie bis zu diesem Zeitpunkt warten, um dann einen Rechtsanwalt zu beauftragen, haben Sie vermutlich schon viele Fehler begangen und Ihr Verteidiger hat es schwer, ein gutes Ergebnis für Sie zu erreichen. Die statistischen Zahlen sind im frühen Verfahrensstadium so günstig, weil hier der Verteidiger effektiv für Sie arbeiten kann.</p>
<p>Ebenfalls zu berücksichtigen ist, dass die Zahlen alle Verfahren erfassen und somit Durchschnittswerte sind. Die Werte für den nicht verteidigten Betroffenen werden deutlich schlechter aussehen. Der Rechtsanwalt wird für seinen Mandanten häufiger eine Einstellung erreichen können.</p>
<h2><a href="http://www.ra-meinecke.de/kontakt.html"><img title="kontakt1" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/11/kontakt1.jpg" alt="" width="178" height="38" /></a><span class="Apple-style-span" style="font-size: 13px; font-weight: normal;"> </span></h2>
<p><a href="http://www.schadenfix.de/berlin/meinecke" target="_blank">Rechtsanwalt Carsten Meinecke</a> <img class="alignright" src="http://schadenfix.de/content/customers/pics/logos/1090_logo_berlin_meinecke.png" alt="Logo_Rechtsanwalt  Carsten Meinecke" width="165" height="56" /><br />
Vertragsanwalt des ADFC Berlin e.V.</p>
<p>&nbsp;</p>
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		<item>
		<title>Recht interessant: Die Unfallflucht</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/recht-interessant-die-unfallflucht/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/recht-interessant-die-unfallflucht/#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 12 Nov 2011 17:35:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Jörg Bister</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>

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		<description><![CDATA[
§ 142 StGB stellt das unerlaubte Entfernen vom Unfallort unter Strafe. Diese Vorschrift besagt: Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er zu Gunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeuges und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, dass [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div></div>
<p align="justify">§ 142 StGB stellt das unerlaubte Entfernen vom Unfallort unter Strafe. Diese Vorschrift besagt: <em>Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er zu Gunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeuges und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, dass er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne dass jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft”</em></p>
<p align="justify">Einfach ausgedrückt: Wer nach einem Unfall, an dem er beteiligt gewesen sein könnte, weg- bzw. weiterfährt, macht sich strafbar.</p>
<p align="justify">Bei einer Verurteilung droht in der Regel eine empfindliche Geldbuße, die Eintragung von sieben Punkten im Verkehrszentralregister, ein Fahrverbot bis zu drei Monaten oder sogar die Vollständige Entziehung der Fahrerlaubnis verbunden mit einer Sperrfrist von bis zu 12 Monaten vor deren Ablauf keine neue Fahrerlaubnis ausgestellt werden darf.</p>
<p align="justify">Die Folgen eines unerlaubten Entfernens vom Unfallort können daher sehr gravierend sein. </p>
<p align="justify">Tipp:</p>
<p align="justify">Wer von der Polizei einen Besuch an der Haustür oder eine schriftliche Vorladung wegen des Verdachtes des unerlaubten Entfernens vom Unfallort als (zunächst) Zeuge oder Beschuldigter erhält, sollte vollständig von seinem Schweigerecht Gebrauch machen. In diesem Falle ist Schweigen Gold.</p>
<p align="justify">Sie sollten also keinerlei Angaben auf Fragen, wie “Ist das Ihr Auto?”, “Sind Sie heute mit Ihrem Auto gefahren?”, etc. machen und einer Vorladung auf keinen Fall nachkommen. Allein die Angabe alleiniger Nutzer des Fahrzeuges oder Fahrer zu Tatzeit gewesen zu sein, kann Sie den Führerschein kosten.</p>
<p align="justify">Ihre Gründe nicht sofort angehalten zu haben (wie z.B.: hatte es eilig; musste die Kinder abholen; hab ich nicht bemerkt; wollte nur Parken und zurückkommen, etc), schützen Sie nicht. Unterliegen Sie nicht dem Irrtum, Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht hätten Verständnis für Ihr Verhalten.</p>
<p align="justify">Verzichten Sie daher nicht auf Ihr Recht! Nutzen Sie eine gute Vertretung.</p>
<p align="justify">Hinweis:      <br />Der Text dient ausschließlich der allgemeinen Information und kann eine Rechtsberatung im konkreten Fall nicht ersetzen. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts wird ausgeschlossen. Alle Angaben daher ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit.</p>
<p align="justify">v.i.S.d.P. Rechtsanwalt Jörg Bister      <br />© 2011 Rechtsanwalt Jörg Bister</p>
<p align="justify"><strong>TEIGELACK VOLLENBERG &amp; FROMLOWITZ        <br />Rechtsanwälte Fachanwälte Notare</strong>      <br />in Kooperation mit RA Jörg Bister       <br />Kettwiger Str. 20 &#8211; 45127 Essen       <br />Wetzel-Haus / Fußgängerzone (über H&amp;M)       <br />Tel.: 0201 &#8211; 23 00 01       <br />Fax: 0201 &#8211; 23 00 04</p>
<p align="justify">Email: bister@rae-teigelack.de und mail@kanzlei-bister.de</p>
<p align="justify">Mehr Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage      <br />www.kanzlei-bister.de </p>
<div><img width="1" height="1" src="https://blogger.googleusercontent.com/tracker/781253146987816869-83586325643777361?l=verkehrsanwalt.blogspot.com" alt="" /></div>
<p><a href="http://verkehrsanwalt.blogspot.com/2011/11/recht-interessant-die-unfallflucht.html" target="_blank">Quelle: http://verkehrsanwalt.blogspot.com/</a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Schmerzensgeld: Rente oder Einmalzahlung?</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/schmerzensgeld-rente-oder-einmalzahlung/</link>
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		<pubDate>Tue, 01 Nov 2011 12:12:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht Bodo K. Seidel</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die Regel ist, dass es bei Verletzungen (auch bei schwerwiegenden) immer nur eine Einmalzahlung gibt (Gesamtbetrag, der alles abdeckt)
Als absolute Ausnahme gibt es Schmerzensgeldrenten:
In Fall schwerer oder schwerster Dauerschäden kommt neben einem Kapitalbetrag eine Rente in Betracht (BGH NJW 1994, 1592). Als Daumenregel wird man annehmen können, dass Renten ab einem Schmerzensgeld-Kapitalwert von 100.000 € [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Regel ist, dass es bei Verletzungen (auch bei schwerwiegenden) immer nur eine Einmalzahlung gibt (Gesamtbetrag, der alles abdeckt)</p>
<p>Als absolute Ausnahme gibt es Schmerzensgeldrenten:</p>
<p>In Fall schwerer oder schwerster Dauerschäden kommt neben einem Kapitalbetrag eine Rente in Betracht (BGH NJW 1994, 1592). Als Daumenregel wird man annehmen können, dass Renten ab einem Schmerzensgeld-Kapitalwert von 100.000 € umgerechnet werden können.</p>
<p>Auch wenn die Befürchtung besteht, dass dem Geschädigten der Schmerzensgeldbetrag nicht in vollem Umfang zukommt (z.B. Kinder), ist eine Rente zu überlegen.</p>
<p>Im Fall der Verschlimmerung der Schmerzen oder bei Veränderung des Lebenshaltungsindexes ist eine Anpassung der Rente über § 323 ZPO möglich (BGH VersR 1976, 967; BGH NZV 2007, 451). Der BGH meint, dass eine Anpassung „in der Regel“ nicht bei einer Steigerung unter 25% gerechtfertigt ist (BGH NJW 2007, 2475)</p>
<p>Eine dynamische Schmerzensgeldrente hat der BGH (NJW 1973, 1653) verneint.</p>
<p>Achtung: Eine Rente muss im Gerichtsverfahren beantragt sein (BGH NJW 1998, 3411). Sonst gibt es keine Rente!</p>
<p>Da bei langen Rentenzahlungen aufgrund der Ablehnung der Dynamisierung eine Geldentwertung keine Berücksichtigung findet, kann evtl. eine Einmalbetrag doch für den Mandanten die bessere Lösung sein.</p>
<p>Bei Rückfragen zum Thema Schmerzensgeld und Personenschaden stehe ich Ihnen zur Verfügung: 030-263 955 0 oder</p>
<p><a href="mailto:bs@legalskills.de">bs@legalskills.de</a></p>
<p><a href="https://www.schadenfix.de/berlin-/verkehrsrecht-spittelmarkt/schadenmeldung" target="_blank"><img src="http://www.schadenfix.de/content/images/buttons/button_unfallschaden.png" alt="Schadensmeldung" /></a></p>
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		<title>Schmerzensgeldtabellen: Wie viel erhalte ich für Verletzungen?</title>
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		<pubDate>Mon, 31 Oct 2011 08:48:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht Bodo K. Seidel</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Wenn Mandanten bei Unfällen Verletzungen erlitten haben, stellt sich immer die Frage: &#8220;Wie viel Schmerzensgeld erhalte ich für meine Verletzungen? Wo steht, wie viel ich erhalte?&#8221;.
Die Antwort:
Es gibt kein Gesetz, aus welchem die Höhe einfach zu entnehmen ist! Es gibt sog. Schmerzensgeldtabellen (z.B. Hacks vom ADAC und Slizyk vom Beck-Verlag), in denen tausende Gerichtsentscheidungen zusammen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn Mandanten bei Unfällen Verletzungen erlitten haben, stellt sich immer die Frage: &#8220;Wie viel Schmerzensgeld erhalte ich für meine Verletzungen? Wo steht, wie viel ich erhalte?&#8221;.</p>
<p>Die Antwort:</p>
<p>Es gibt kein Gesetz, aus welchem die Höhe einfach zu entnehmen ist! Es gibt sog. Schmerzensgeldtabellen (z.B. Hacks vom ADAC und Slizyk vom Beck-Verlag), in denen tausende Gerichtsentscheidungen zusammen getragen sind. Diese Schmerzensgeldtabellen geben, indem Gerichtsurteile mit vergleichbaren Entscheidungen gesucht werden, eine Orientierung, wie viel Geld dem Verletzten zusteht.</p>
<p>Bei der Heranziehung von Vergleichsfällen ist allerdings Vorsicht geboten, denn zahlreiche Faktoren müssen berücksichtigt werden:</p>
<p>-Vergleichbarkeit der Sachverhalte<br />
-Zeitablauf (bei älteren Entscheidungen)<br />
-Geldentwertung<br />
- heutige Tendenz, Schmerzensgeld großzügiger zu bemessen</p>
<p>Zunächst sind die richtigen „Typen“ der Gerichtsentscheidungen zu finden und auf den gegenwärtigen Fall zu übertragen. Soweit mehrere Verletzungen vorliegen, ist auf den Schwerpunkt abzustellen.</p>
<p>Entscheidungen, die älter als 10 Jahre sind, sind schon aufgrund der Geldentwertung nicht mehr aussagekräftig (KG OLGR 2006, 749); zumindest ist ein Inflationsausgleich erforderlich.</p>
<p>Teilweise liegen Berufungsurteile vor, die nach Einlegung der Berufung des Geschädigten oder dessen Haftpflichtversicherung ergingen und die Berufung zurückwiesen. D.h. die Höhe des Schmerzensgeldes wurde vom Berufungsgericht überhaupt nicht mehr überprüft.</p>
<p>OLG Frankfurt vom 8. April 2009; 21 U 50/08: „Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes ist auch der in der Rechtsprechung zu beobachtenden Tendenz Rechnung zu tragen, bei der Bemessung nach schweren Dauerschäden großzügiger zu verfahren als bisher.“</p>
<p>Gerne steht der Verfasser telefonisch für eine erste Entschätzung zur Höhe zur Verfügung: 030 &#8211; 263 955 0 (e-mail: <a href="mailto:bs@legalskills.de">bs@legalskills.de</a>)</p>
<p>oder unter:</p>
<p><a href="https://www.schadenfix.de/berlin-/verkehrsrecht-spittelmarkt/schadenmeldung" target="_blank"><img src="http://www.schadenfix.de/content/images/buttons/button_unfallschaden.png" alt="Schadensmeldung" /></a></p>
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		<title>Schmerzensgeld: Gibt es bei Verzögerung der Zahlung mehr Schmerzensgeld?</title>
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		<pubDate>Fri, 28 Oct 2011 08:59:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht Bodo K. Seidel</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Versicherungen verzögern immer mal wieder die Auszahlung von Schmerzensgeld. Gibt es dann mehr Geld (als &#8220;Strafe&#8221;)?
JA, teilweise ist das möglich!
Inwieweit Regulierungsverzögerungen bei der Schmerzensgeld-bemessung zu berücksichtigen sind, ist für den BGH (NJW 2006, 1271) zwar noch eine offene Frage. Das OLG München (Urteil vom 13.08.2010 Az. 10 U 3828/09) hat dies aber dann berücksichtigt, wenn [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Versicherungen verzögern immer mal wieder die Auszahlung von Schmerzensgeld. Gibt es dann mehr Geld (als &#8220;Strafe&#8221;)?</p>
<p>JA, teilweise ist das möglich!</p>
<p>Inwieweit Regulierungsverzögerungen bei der Schmerzensgeld-bemessung zu berücksichtigen sind, ist für den BGH (NJW 2006, 1271) zwar noch eine offene Frage. Das OLG München (Urteil vom 13.08.2010 Az. 10 U 3828/09) hat dies aber dann berücksichtigt, wenn ein vorwerfbares oder jedenfalls nicht nachvollziehbares Verhalten des Versicherers vorliegt.</p>
<p>Im einem Urteil des OLG München vom 24.09.2010 (Az.: 10 U 2671/10) wird schmerzensgelderhöhend berücksichtigt, dass bei unstreitiger Haftungsfrage und einer notwendigen Amputation des Unterschenkels einschließlich Kniegelenk bei einem 16-Jährigen die Haftpflichtversicherung über 11 Jahre hinweg 65.000,00 € in fünf Raten gezahlt hatte, wobei der zweite nennenswerte Betrag von 25.000,00 € erst eineinhalb Jahre nach dem Unfall, nämlich Ende 1997, bezahlt wurde und zwischen den Jahren 2000 und 2006 keine Zahlungen erfolgt sind.</p>
<p>Urteil des OLG Frankfurt v. 07.01.1999 – 12 U 7/98 (NJW 99, 2447)<br />
(Verdopplung des Schmerzensgeldbetrages)</p>
<p>„Wenn aber – wie hier – die grundsätzliche Leistungspflicht nicht ernsthaft zu bezweifeln ist, dann ist es … gerade unanständig, jegliche Zahlung davon abhängig zu machen, dass der Antragsgegner auf alle denkbaren, insbesondere auch zukünftigen Ansprüche endgültig verzichten soll, um überhaupt eine Entschädigung zu erhalten“</p>
<p>Beschluss des LG Berlin vom 06.12.2005 – 10 O 415/05 –</p>
<p>sog. Erlassfalle (Übersendung von Schecks mit Mitteilung, dass bei Einlösung alle weiteren Ansprüche erlassen sind) – Erhöhung des Schmerzensgeldes um 3.000,00 EUR auf 22.000,00 EUR</p>
<p>OLG Brandenburg NZV 2010, 154</p>
<p>Sofern sich der Versicherer auf Einwände beruft, die er im Prozess nicht beweisen kann, liegt kein schmerzensgelderhöhendes Regulierungsverhalten vor (so auch KG in st. RSPR).</p>
<p>Für Rückfragen hierzu:</p>
<p><a href="mailto:bs@legalskills.de">bs@legalskills.de</a></p>
<p><a href="https://www.schadenfix.de/berlin-/verkehrsrecht-spittelmarkt/schadenmeldung" target="_blank"><img src="http://www.schadenfix.de/content/images/buttons/button_unfallschaden.png" alt="Schadensmeldung" /></a></p>
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		<title>Fahrerflucht: Der Halter als Zeuge gegen den Fahrer.</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/fahrerflucht-der-halter-als-zeuge-gegen-den-fahrer/</link>
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		<pubDate>Thu, 27 Oct 2011 22:41:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Carsten Meinecke</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Rechtsanwalt Carsten Meinecke 
Vertragsanwalt des ADFC Berlin e.V.
___
Häufig ist nur das Kennzeichen des flüchtigen Fahrzeugs bekannt. Das eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort wird dann gegen Unbekannt oder gleich gegen den Halter des Fahrzeugs geführt. Nach der ersten Aussage des Halters wird das Verfahren gegen ihn eingestellt und der Halter wird als Zeuge gegen den Fahrer [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.schadenfix.de/berlin/meinecke" target="_blank">Rechtsanwalt Carsten Meinecke</a> <a href="http://www.schadenfix.de/berlin/meinecke" target="_blank"><img class="alignright" src="http://schadenfix.de/content/customers/pics/logos/1090_logo_berlin_meinecke.png" alt="Logo_Rechtsanwalt  Carsten Meinecke" width="165" height="56" /></a><br />
Vertragsanwalt des ADFC Berlin e.V.</p>
<p>___</p>
<p>Häufig ist nur das Kennzeichen des flüchtigen Fahrzeugs bekannt. Das eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort wird dann gegen Unbekannt oder gleich gegen den Halter des Fahrzeugs geführt. Nach der ersten Aussage des Halters wird das Verfahren gegen ihn eingestellt und der Halter wird als Zeuge gegen den Fahrer befragt.</p>
<p>Ein aktueller und typischer Sachverhalt aus meiner Kanzlei sieht so aus: Der Geschädigte kommt nach mehreren Stunden zu seinem am Straßenrand geparkten Fahrzeug zurück und er bemerkt eine Beschädigung an seinem Fahrzeug. Er vermutet, dass der vor seinem PKW geparkte Wagen das gegnerische Unfallfahrzeug sei. Die zur Hilfe gerufenen Polizisten stellen fest, dass es sich bei dem anderen Fahrzeug um einen Mietwagen handelt. Die Auskunft bei der Firma ergibt, dass der A das Fahrzeug geliehen hat und als Fahrer in den Unterlagen eingetragen ist. Die Polizei schreibt also den A als Betroffenen an. Dieser antwortet, dass der B zum Tatzeitpunkt gefahren sei. Das Verfahren gegen A wird eingestellt und B wird nun als Betroffener angeschrieben. B lässt sich anwaltlich vertreten. A wird von der Polizei zur Zeugenaussage geladen. A versäumt einen Termin. Die Polizei droht mit einer Ladung von der Staatsanwaltschaft und einer Vorführung.</p>
<p>Das Besondere an diesem Fall ist: A will gegen B keine Zeugenaussage machen. Er knickt aber ein und belastet den B in seiner Aussage. Hätte sich der A gegen eine Zeugenaussage wehren können?</p>
<p>Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG, 2 BvR 510/96 vom 16.11.1998)  hatte in einem ähnlichen Fall zu entscheiden. Dort wurde ein Ermittlungsverfahren gegen den Fahrzeughalter wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, weil nicht nachgewiesen werden konnte, dass der Halter das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Unfalles selbst gefahren ist. Der Halter hatte zuvor erklärt, dass er den Namen des Fahrers kenne. Dieser sei mit ihm weder verwandt noch verschwägert. Er wolle aber keine weiteren Angaben machen. Die Staatsanwaltschaft beantragte die Vernehmung des Halters durch den Ermittlungsrichter. Der Halter wollte immer noch keine Aussage machen und der Ermittlungsrichter ordnete Beugehaft an. Die Beschwerde beim Landgericht blieb erfolglos. Mit der Verfassungsbeschwerde hatte der Halter jedoch Erfolg.</p>
<p>Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass die Strafgerichte bei ihrer Entscheidung über das Vorliegen eines Aussageverweigerungsrechts hätten in Betracht ziehen müssen, dass die erste Erklärung des Halters nur eine Schutzbehauptung war. Das Landgericht hätte die erste Aussage des Halters genauer prüfen müssen. Das Bundesverfassungsgericht hob die Anordnung der Beugehaft auf und verwies die Sache zurück an das Landgericht.</p>
<p>Hätte sich der A nun gegen eine Zeugenaussage wehren können? Ja!</p>
<p>Das Bundesverfassungsgericht führt in seiner Entscheidung weiter aus, dass nach der strafrechtlichen Rechtsprechung die Möglichkeit einer Bejahung und einer Verneinung der an den Zeugen gerichteten Frage in gleicher Weise in Betracht gezogen werden muss. Bringt auch nur eine dieser Möglichkeiten den Zeugen in die Gefahr einer Strafverfolgung, ist die Auskunftsverweigerung berechtigt.</p>
<p>Die Frage an den Zeugen A könnte lauten: Ist der B zum Tatzeitpunkt mit dem Wagen gefahren? Wenn der Zeuge diese Frage mit nein beantwortete, hätte er den B vorher falsch belastet und er würde sich der Gefahr der  Strafverfolgung aussetzen.</p>
<p>Die Frage an den Zeugen A könnte lauten: Sind Sie selbst zum Tatzeitpunkt mit dem Wagen gefahren? Wenn der Zeuge diese Frage mit ja beantwortete,  würde er sich offensichtlich der Strafverfolgung aussetzen.</p>
<p>Die Frage an den Zeugen A könnte lauten: Wer ist zum Tatzeitpunkt mit dem Wagen gefahren? Diese Frage ließe sich nicht mit ja oder nein beantworten. Da der A aber als Beschuldigter geführt wurde und er auch als Fahrer in Frage käme, bräuchte er diese Frage nicht zu beantworten.</p>
<p>Es kommt dabei nicht auf den objektiv wahren Sachverhalt an. Das Auskunftsverweigerungsrecht steht nicht nur den echten Schuldigen zu. Ansonsten würde der Zeuge bei Gebrauch dieses Rechts einen Verdachtsgrund gegen sich selbst liefern, was dem Schutzzweck der Normen zuwider liefe.</p>
<p>Ich habe hier bewusst ausgelassen, ob der A oder der B gefahren ist. Darauf kommt es nicht an. Im konkreten Fall kam es zur Aussage des A gegen den B. Diese war für B nicht weiter schädlich und das Verfahren wurde aus anderen Gründen eingestellt. Der Fall wurde jetzt zu einer kleinen Übungsaufgabe für meinen Referendaren.</p>
<p><a href="https://www.schadenfix.de/berlin/meinecke/schadenmeldung" target="_blank"><img src="http://www.schadenfix.de/content/images/buttons/button_unfallschaden.png" alt="Schadensmeldung" width="121" height="25" /></a> <a href="https://www.schadenfix.de/berlin/meinecke/bussgeldanfrage" target="_blank"><img title="button_bussgeld" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/09/button_bussgeld.png" alt="" width="117" height="25" /></a> <a href="https://www.fuehrerscheinfix.de/berlin.mvc/meinecke/homepage/formular" target="_blank"><img src="http://www.fuehrerscheinfix.de/content/images/unfallfragebogen.png" alt="Kinderleicht" width="176" height="25" /></a></p>
<p><a href="http://www.schadenfix.de/berlin/meinecke" target="_blank">Rechtsanwalt Carsten Meinecke</a> <img class="alignright" src="http://schadenfix.de/content/customers/pics/logos/1090_logo_berlin_meinecke.png" alt="Logo_Rechtsanwalt  Carsten Meinecke" width="165" height="56" /><br />
Vertragsanwalt des ADFC Berlin e.V.</p>
<p>&nbsp;</p>
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		<item>
		<title>Wofür wird Schmerzensgeld gezahlt? Was ist ein Schleudertrauma wert?</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/wofur-wird-schmerzensgeld-gezahlt-was-ist-ein-schleudertrauma-wert/</link>
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		<pubDate>Thu, 27 Oct 2011 14:27:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht Bodo K. Seidel</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Schmerzensgeld Fachanwalt Verkehrsrecht Berlin zu gering]]></category>

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		<description><![CDATA[Wofür wird Schmerzensgeld gezahlt? Um Verletzungen auszugleichen und um dem Verletzten Genugtuung zu geben (z.B. um bei vorsätzlichen Körperverletzungen mit Geld &#8220;zu rächen&#8221;).
Doppelfunktion des Schmerzensgeldes:
1. Ausgleichsfunktion
- Ausgleich für die erlittenen Beeinträchtigungen
- bei Verkehrsunfällen i.d.R. allein ausschlaggebend
2. Genugtuungsfunktion
- dieser Funktion kommt bei Verkehrsunfällen eine geringe – wenn nicht gar zu vernachlässigende – Bedeutung zu
Wie wir ein [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wofür wird Schmerzensgeld gezahlt? Um Verletzungen auszugleichen und um dem Verletzten Genugtuung zu geben (z.B. um bei vorsätzlichen Körperverletzungen mit Geld &#8220;zu rächen&#8221;).</p>
<p>Doppelfunktion des Schmerzensgeldes:</p>
<p>1. Ausgleichsfunktion<br />
- Ausgleich für die erlittenen Beeinträchtigungen<br />
- bei Verkehrsunfällen i.d.R. allein ausschlaggebend<br />
2. Genugtuungsfunktion<br />
- dieser Funktion kommt bei Verkehrsunfällen eine geringe – wenn nicht gar zu vernachlässigende – Bedeutung zu</p>
<p>Wie wir ein Schmerzensgeld bemessen? Was ist z.B. ein Schleudertrauma wert?</p>
<p>Grundsätze der Bemessung:<br />
• Bei der Bemessung sind nicht nur Körperschäden an sich, sondern es sind auch subjektive Empfindungen sowie die soziale und berufliche Stellung zu berücksichtigen, wobei diese keinen eigenen Krankheitswert erreichen müssen.<br />
• Gesichtspunkte bei der Bemessung:<br />
• Art der erlittenen Verletzung<br />
• Intensität der erlittenen Schmerzen<br />
• Umfang und Anzahl operativer Maßnahmen<br />
• wahrscheinliche vorhersehbare Verschlechterung (bereits bei einem Wahrscheinlichkeitsgrad von 30-40 % = BGH NJW 1988, 2300 (2302) = ggf. Aufschlag von 25 % – 30 %<br />
• Stationäre Behandlung oder Therapie<br />
• Alter des Verletzten<br />
• Dauer und Grad der MdE<br />
• Dauerschäden (berufliche Beeinträchtigungen, Narben, Verlust von Gliedern usw.)<br />
• Psychische Beeinträchtigungen<br />
• Verminderung von Heiratschancen<br />
• Etwaige Geburtsprobleme<br />
• Psychische Schäden (Angstzustände)<br />
• Einschränkung der Berufswahl<br />
• Entgangene Lebensfreude (z.B. Sport)<br />
• Entgangene Urlaubsfreuden<br />
• „Weihnachtszuschlag“ (Weihnachten im Krankenhaus)<br />
• Regulierungsverzögerungen<br />
• Verschuldensgrad des Schädigers (Verschuldensprüfung durch die Hintertür bei Gefährdungshaftung; bei Verkehrsunfällen spielt der Verschuldensgrad zumindest bei Fahrlässigkeit keine Rolle (OLG Celle NJW 2004, 1185; OLG Koblenz OLGR 2005, 552).</p>
<p>Die genaue Bemessung wird außergerichtlich unter Prüfung vergleichbarer Entscheidungen (zu finden in sogenannten Schmerzensgeldtabellen) durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht oder Versicherungsrecht vorgenommen. Ohne eine juristische Einschätzung ist eine sachgerechte Einstufung kaum möglich. Leider erfolgen häufig seitens der Versicherer, sofern keine anwaltliche Vertretung besteht, zu geringe Schmerzensgeldzahlungen.</p>
<p><a href="bs@legalskills.de">bs@legalskills.de</a></p>
<p><a href="https://www.schadenfix.de/berlin-/verkehrsrecht-spittelmarkt/schadenmeldung" target="_blank"><img src="http://www.schadenfix.de/content/images/buttons/button_unfallschaden.png" alt="Schadensmeldung" /></a></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.schadenfixblog.de/wofur-wird-schmerzensgeld-gezahlt-was-ist-ein-schleudertrauma-wert/feed/</wfw:commentRss>
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		</item>
		<item>
		<title>Geparkte Elefanten und sonstige Probleme im Straßenverkehr</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/geparkte-elefanten-und-sonstige-probleme-im-strasenverkehr/</link>
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		<pubDate>Mon, 24 Oct 2011 08:21:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Peter Strüwe</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
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		<category><![CDATA[Haushaltsführungsschaden]]></category>
		<category><![CDATA[Nutzungsausfall]]></category>

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		<description><![CDATA[Als Rechtsanwalt ist man nicht selten mit verschiedensten Kuriositäten konfrontiert. Das gilt auch für das Verkehrsrecht. Schauen wir zum Beispiel mal über den Teich in das Land der unbegrenzten Möglichkeiten. Da darf man sich durchaus mal an den Kopf fassen, wenn man so manchen Gesetzestext liest. In Massachusetts ist es zum Beispiel Autofahrern verboten, Gorillas [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Rechtsanwalt ist man nicht selten mit verschiedensten Kuriositäten konfrontiert. Das gilt auch für das Verkehrsrecht. Schauen wir zum Beispiel mal über den Teich in das Land der unbegrenzten Möglichkeiten. Da darf man sich durchaus mal an den Kopf fassen, wenn man so manchen Gesetzestext liest. In Massachusetts ist es zum Beispiel Autofahrern verboten, Gorillas auf dem Rücksitz zu transportieren! In Washington D.C. gibt es das „Gesetz zur Kriminalitätsbekämpfung“. Darin heißt es unter anderem, dass ein Autofahrer mit kriminellen Absichten, der in die Stadt hineinfahren will, beim passieren der Stadtgrenze sofort anhalten und den Polizeichef anrufen muss. Und wenn Sie mal mit Ihrem großen Dickhäuter in Florida sind: Dort müssen Sie einen Parkschein ziehen, wenn Sie Ihren Elefanten an einer Parkuhr anbinden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Bei allem Humor gibt es nicht immer nur zu lachen im Straßenverkehr. Möglicher Weise waren Sie auch schon mal in einen Verkehrsunfall verwickelt für den Sie nicht verantwortlich waren. Einige Versicherer sind schnell dabei und bieten Ihnen vermeintlich schnelle und unkomplizierte Hilfe an. Manchmal wird sogar behauptet, dass die Regulierung länger dauert, wenn Sie einen Anwalt einschalten. Lassen Sie sich hiervon auf keinen Fall beirren und suchen Sie stets anwaltlichen Rat unmittelbar nach dem Unfall und nicht erst, wenn es Differenzen mit dem Versicherer gibt. Natürlich ist man dort stets darum bemüht, den Schaden so gering wie möglich zu halten. In vielen Fällen steht Ihnen aber mehr zu, als Ihnen vielleicht bewusst ist. So bekommen Sie beispielsweise Nutzungsausfall nicht nur für die Tage, die im Gutachten abgegeben sind, sondern auch für die Zeit zwischen Unfall und Erhalt des Gutachtens! Das können im Einzelfall schnell einige hundert Euro sein. Noch ein Beispiel zeigt das deutlich: Werden Sie als Hausfrau oder Hausmann durch einen Unfall verletzt und können vorübergehend die Hausarbeit nicht mehr ohne weiteres verrichten, so steht Ihnen regelmäßig Schmerzensgeld zu. Das wissen die Meisten. Die wenigsten wissen aber, dass man in diesen Fällen auch den so genannten Haushaltsführungsschaden ersetzt bekommt. Das sind zum Beispiel die Kosten für eine Putzfrau. Doch selbst wenn Sie keine Putzfrau beschäftigen, stehen Ihnen für jede Stunde, die Sie nachweislich ausfallen, im Normalfall rund 8,- € zu. Das summiert sich ebenfalls schnell auf einige hundert Euro. Sie sehen, dass es viele Dinge im Schadensrecht zu beachten gibt, die nur ein im Verkehrsrecht versierter Rechtsanwalt überschauen kann. Übrigens verjähren Ansprüche aus Verkehrsunfällen in aller Regel erst nach drei Jahren. Falls Sie in den letzten 3 Jahren an einem Unfall beteiligt waren, sollten Sie vielleicht noch mal die Unterlagen heraussuchen und prüfen lassen, ob Ihnen vollständiger Ersatz gezahlt worden ist. Kommen Sie gerne auf mich zu, wenn Sie Fragen haben. Und vergessen Sie nicht den Parkschein für Ihren Elefanten.</p>
<p><a href="https://www.schadenfix.de/essen/daube-partner/schadenmeldung" target="_blank"><img class="aligncenter" src="http://www.schadenfix.de/content/images/buttons/button_unfallschaden.png" alt="Schadensmeldung" /></a></p>
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		<item>
		<title>Recht interessant: Trunkenheitsfahrt</title>
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		<pubDate>Wed, 19 Oct 2011 14:25:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Jörg Bister</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>

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		<description><![CDATA[
Wer im Verkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke nicht in der Lage ist sein Fahrzeug sicher zu führen, macht sich einer Trunkenheitsfahrt nach dem Strafgesetzbuch strafbar und wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe, Entziehung der Fahrerlaubnis und Verhängung einer Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis bestraft.
Ab 1,1 [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div></div>
<p align="justify">Wer im Verkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke nicht in der Lage ist sein Fahrzeug sicher zu führen, macht sich einer Trunkenheitsfahrt nach dem Strafgesetzbuch strafbar und wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe, Entziehung der Fahrerlaubnis und Verhängung einer Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis bestraft.</p>
<p align="justify">Ab 1,1 Promille wird unwiderlegbar vermutet, dass man nicht mehr in der Lage ist ein Fahrzeug sicher zu führen. Im Bereich von unter 1,1 Promille reicht die Alkoholisierung allein zur Annahme einer Trunkenheitsfahrt nicht aus. Hinzutreten muss noch eine Fahrauffälligkeit (Schlangenlinie fahren, Kurvenschneiden, unsicherer Fahrweise, etc.). Dabei gilt die Faustformel: “Je näher die Alkoholisierung an die 1,1 Promille Grenze heranreicht, desto geringer muss der Fahrfehler ausfallen.</p>
<p align="justify">Tipp:</p>
<p align="justify">Bei dem zur Last gelegten Fahrfehler muss es sich um einen alkoholbedingten Fahrfehler handeln. Der Richter muss davon überzeugt sein, dass dem Betroffenen, wäre er nüchtern gewesen, der Fahrfehler nicht unterlaufen wäre.</p>
<p align="justify">In den Fällen, in denen man in einer Verkehrskontrolle von der Polizei angehalten wird, wird der Fahrer gefragt: “Haben Sie Alkohol getrunken?”. Wird die Frage verneint, kann der Polizeibeamte das glauben oder nicht. Wird die Frage hingegen bejaht, ist der Polizist gehalten einen Alkoholtest durchzuführen.</p>
<p align="justify">Wenn ein Autofahrer mit einer BAK von 1,6 und mehr Promille oder wiederholt mit Alkohol am Steuer aufgefallen ist, so ordnet die Fahrerlaubnisbehörde unabhängig vom Strafverfahren dann die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (MPU) an.</p>
<p align="justify">Verzichten Sie daher nicht auf Ihr Recht! Nutzen Sie eine gute Vertretung.</p>
<p align="justify">Hinweis:   <br />Der Text dient ausschließlich der allgemeinen Information und kann eine Rechtsberatung im konkreten Fall nicht ersetzen. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts wird ausgeschlossen. Alle Angaben daher ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit.</p>
<p align="justify">v.i.S.d.P. Rechtsanwalt Jörg Bister   <br />© 2011 Rechtsanwalt Jörg Bister</p>
<p align="justify"><strong>TEIGELACK VOLLENBERG &amp; FROMLOWITZ     <br />Rechtsanwälte Fachanwälte Notare</strong>    <br />in Kooperation mit RA Jörg Bister    <br />Kettwiger Str. 20 &#8211; 45127 Essen    <br />Wetzel-Haus / Fußgängerzone (über H&amp;M)    <br />Tel.: 0201 &#8211; 23 00 01    <br />Fax: 0201 &#8211; 23 00 04</p>
<p align="justify">Email: bister@rae-teigelack.de und mail@kanzlei-bister.de</p>
<p align="justify">Mehr Informationen erhalten Sie auf unserer Hompage   <br />www.kanzlei-bister.de </p>
<div><img width="1" height="1" src="https://blogger.googleusercontent.com/tracker/781253146987816869-1074561801296941834?l=verkehrsanwalt.blogspot.com" alt="" /></div>
<p><a href="http://verkehrsanwalt.blogspot.com/2011/10/recht-interessant-trunkenheitsfahrt.html" target="_blank">Quelle: http://verkehrsanwalt.blogspot.com/</a></p>
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		<title>KG stärkt Rechte von Gebrauchtwagenkäufern</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/kg-starkt-rechte-von-gebrauchtwagenkaufern/</link>
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		<pubDate>Fri, 14 Oct 2011 14:12:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Romanus Schlemm</dc:creator>
				<category><![CDATA[Verkehrsrecht Berlin]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
		<category><![CDATA[Gebrauchtwagen]]></category>
		<category><![CDATA[Gebrauchtwagenkauf]]></category>
		<category><![CDATA[Prüfungspflicht]]></category>
		<category><![CDATA[Unfallschaden]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Fall:
Gebrauchtwagenkauf für € 8.490,00 von  Autohändler mit Angabe im Kaufvertrag:
&#8220;reparierter Unfallschaden im Front- und Heckbereich&#8221;
Es stellte sich  nach dem Kauf heraus, dass der PKW erhebliche Unfallschäden im Front- und Heckbereich aufwies, welche nicht fachgerecht behoben wurden. 
Der gerichtlich bestellte Sachverständige ermittelte Reparaturkosten von € 9.177,96 und stellte fest, dass die &#8220;Unfachgerechtheit&#8221; der Reparatur bei [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Fall:</p>
<p>Gebrauchtwagenkauf für € 8.490,00 von  Autohändler mit Angabe im Kaufvertrag:</p>
<p><strong>&#8220;reparierter Unfallschaden im Front- und Heckbereich&#8221;</strong></p>
<p>Es stellte sich  nach dem Kauf heraus, dass der PKW <strong>erhebliche Unfallschäden im Front- und Heckbereich aufwies, welche nicht fachgerecht behoben wurden. </strong></p>
<p>Der gerichtlich bestellte Sachverständige ermittelte Reparaturkosten von € 9.177,96 und stellte fest, dass die &#8220;Unfachgerechtheit&#8221; der Reparatur bei einer <strong>äußerlichen Inaugenscheinnahme durch einen Kfz-Händler anhand diverser Anzeichen</strong> (unregelmäßige Spaltmaße, behelfsmäßige Reparatur eines Kotflügels, Schleifen und behelfsmäßige Befestigung der Heckklappenverkleidung, etc) feststellbar gewesen sei.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Entscheidung:</p>
<p>Der Gebrauchtwagenhändler wurde  zur Rückzahlung des Kaufpreises und Schadenersatz  zzgl. Zinsen, vermindert um die gezogenen Nutzungen, Zug um Zug gegen Fahrzeugrückgabe verurteilt.</p>
<p>Das KG nahm in dem Fall eine arglistige Täuschung des Händlers an.</p>
<p>Die gerichtlichen Argumente waren u.a.:</p>
<ul>
<li>Die Angabe “reparierter Unfallschaden..” im Kaufvertrag stelle nicht lediglich eine Beschreibung der Kaufsache dar, sondern enthalte auch die Erklärung, dass der angegebene Unfallschaden fachgerecht behoben sei.</li>
<li>Die Erklärung des Händlers sei so zu verstehen, dass es sich um einen <span style="text-decoration: underline">fachgerecht</span> reparierten Unfallschaden gehandelt habe, weil  das Fahrzeug im Inserat als “sehr gepflegt”, “lückenlos scheckheftgepflegt” und mit “TÜV/AU mängelfrei neu!” beworben worden sei.</li>
<li>Die unfallbedingten Mängel wären bei einer Sichtprüfung erkennbar gewesen. Die vom Händler gemachte Beschaffenheitsangabe sei &#8220;ins Blaue&#8221; und somit arglistig  erfolgt</li>
</ul>
<p>Quelle: <a title="" href="http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/29x7/bs/10/page/sammlung.psml?pid=Dokumentanzeige&amp;showdoccase=1&amp;js_peid=Trefferliste&amp;documentnumber=15&amp;numberofresults=7625&amp;fromdoctodoc=yes&amp;doc.id=KORE224982011%3Ajuris-r03&amp;doc.part=K&amp;doc.price=0.0&amp;doc.hl=1#focuspoint">KG Berlin, Urteil v. 01.09.2011, AZ 8 U 42/10 </a> Entscheidungen der Gerichte in Berlin und Brandenburg</p>
<p>Über den Autor:</p>
<p>Rechtsanwalt Romanus Schlemm ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Bad Nauheim<br />
Egal ob Sie einen Verkehrsunfall hatten, ihnen ein Bussgeld, Fahrverbot oder Punkte in Flensburg drohen.<br />
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Romanus Schlemm aus Bad Nauheim hilft schnell und unbürokratisch.<br />
<a href="http://www.ahbn.de/">Hier finden Sie alle Kontaktinformationen</a></p>
<p>&nbsp;</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Fahrerflucht &#8211; was habe ich als Strafe zu erwarten?</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/fahrerflucht-was-habe-ich-als-strafe-zu-erwarten/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/fahrerflucht-was-habe-ich-als-strafe-zu-erwarten/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 16 Sep 2011 10:15:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Carsten Meinecke</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Führerschein/MPU]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
		<category><![CDATA[bedeutend]]></category>
		<category><![CDATA[bedeutender Schaden]]></category>
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		<category><![CDATA[Bußgeldkatalog 2010]]></category>
		<category><![CDATA[fahrerflucht]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrerlaubnis]]></category>
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		<category><![CDATA[Führerscheinentzug]]></category>
		<category><![CDATA[Punkte]]></category>
		<category><![CDATA[Punkte in Flensburg]]></category>
		<category><![CDATA[Schaden]]></category>
		<category><![CDATA[Schmerzensgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Unfall]]></category>
		<category><![CDATA[unfallflucht]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsopferhilfe]]></category>
		<category><![CDATA[Verlust der Fahrerlaubnis]]></category>

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		<description><![CDATA[  
Rechtsanwalt Carsten Meinecke 
Vertragsanwalt des ADFC Berlin e.V.
&#160;
Bei einer Verurteilung droht nach dem Gesetz (§ 142 StGB) eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe und der Verlust der Fahrerlaubnis. Was bedeutet das nun genau?

Das Gericht bewertet zur Urteilsfindung verschiedene Faktoren: z.B. Schwere der Schuld, Sachschaden und Verletzungen der Unfallbeteiligten und persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse des Täter. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="https://www.schadenfix.de/berlin/meinecke/schadenmeldung" target="_blank"><img src="http://www.schadenfix.de/content/images/buttons/button_unfallschaden.png" alt="Schadensmeldung" width="121" height="25" /></a> <a href="https://www.schadenfix.de/berlin/meinecke/bussgeldanfrage" target="_blank"><img title="button_bussgeld" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/09/button_bussgeld.png" alt="" width="117" height="25" /></a> <a href="https://www.fuehrerscheinfix.de/berlin.mvc/meinecke/homepage/formular" target="_blank"><img src="http://www.fuehrerscheinfix.de/content/images/unfallfragebogen.png" alt="Kinderleicht" width="176" height="25" /></a></p>
<p><a href="http://www.schadenfix.de/berlin/meinecke" target="_blank">Rechtsanwalt Carsten Meinecke</a> <img class="alignright" src="http://schadenfix.de/content/customers/pics/logos/1090_logo_berlin_meinecke.png" alt="Logo_Rechtsanwalt  Carsten Meinecke" width="165" height="56" /><br />
Vertragsanwalt des ADFC Berlin e.V.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Bei einer Verurteilung droht nach dem Gesetz (§ 142 StGB) eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe und der Verlust der Fahrerlaubnis. Was bedeutet das nun genau?</p>
<div>
<p>Das Gericht bewertet zur Urteilsfindung verschiedene Faktoren: z.B. Schwere der Schuld, Sachschaden und Verletzungen der Unfallbeteiligten und persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse des Täter. Jedes Urteil ist damit einzigartig und genau auf den jeweiligen Täter, seine Tat und die Folgen zugeschnitten. Trotzdem gibt es bei fast allen Staatsanwaltschaften und Gerichten Tabellen, die einen groben Anhaltspunkt über die zu erwartende Strafe liefern. Jeder Rechtsanwalt, der auf diesem Gebiete tätig ist, hat eigene Erfahrungen gesammelt, mit denen er die Prognose im konkreten Fall präzisieren kann.</p>
<p>Folgende Strafen wären nach einer der Tabellen möglich:</p>
<p>§ 142 StGB mit Sachschaden bis 250 EUR<br />
=&gt; 15 Tagessätze und ein Fahrverbot zwischen 1 und 3 Monaten.</p>
<p>§ 142 StGB mit Sachschaden ab 250 EUR bis 750 EUR<br />
=&gt; 15 bis 30 Tagessätze und ein Fahrverbot zwischen 1 und 3 Monaten.</p>
<p>§ 142 StGB mit Sachschaden ab 750 EUR<br />
=&gt; ab 30 Tagessätze, Entziehung der Fahrerlaubnis und eine Sperrfrist zwischen 6 und 12 Monaten.</p>
<p>Kommt noch ein Personenschaden hinzu, kann sich die Strafe verdoppeln.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Eine  andere Tabelle sieht so aus:</p>
<p>§ 142 StGB mit Sachschaden unter 550 EUR<br />
=&gt; Einstellung nach § 153a StPO möglich.</p>
<p>§ 142 StGB mit Sachschaden ab 550 EUR<br />
=&gt; 20 bis 30 Tagessätze und ein Monat Fahrverbot.</p>
<p>§ 142 StGB mit Sachschaden ab 650 EUR<br />
=&gt; 30 Tagessätze und zwei Monate Fahrverbot.</p>
<p>§ 142 StGB mit Sachschaden ab 900 EUR<br />
=&gt; 40 Tagessätze und drei Monate Fahrverbot.</p>
<p>§ 142 StGB mit Sachschaden ab 1.100 EUR<br />
=&gt; 50 Tagessätze, Entziehung der Fahrerlaubnis und eine Sperrfrist zwischen ab 9 Monaten.</p>
<p>Kommt noch ein Personenschaden hinzu, kann sich die Strafe verdoppeln. Wiederholungstäter müssen mit einer Strafe zwischen 120 und 180 Tagessätzen rechnen. 30 Tagessätze entsprechen einem Monatseinkommen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Entziehung der Fahrerlaubnis droht bei einem bedeutenden Schaden. Die Gerichte haben unterschiedliche Grenzwerte. So kann der bedeutende Schaden bei 1.000 EUR (OLG Köln zfs 2002, 305; LG Berlin zfs 2002, 548), bei 1.200 EUR (LG Hamburg DAR 2001, 521; LG Kaiserslautern DAR 2003, 186), 1.250 EUR (LG Bielefeld NZV 2002, 48; LG Braunschweig DAR 2002, 469; AG Köln DAR 2003, 88; LG Zweibrücken zfs 2003, 208; LG Hamburg DAR 2005, 168) oder bei 1.300 EUR (LG Düsseldorf NZV 2003, 103; LG Braunschweig zfs 2005, 100; AG Lüdinghausen NZV 2005, 213; OLG Jena 2005. 289) vorliegen. Die neuere Rechtsprechung sieht die Grenze bei <strong>1.300 EUR</strong>.</p>
<p>Maßgeblich ist nicht der reine Sachschaden, sondern der Geldbetrag, der erforderlich ist, den Geschädigten so zu stellen, als wäre das schädigende Ereignis nicht eingetreten (vgl. MünchKommStGB/Athing § 69 Rn. 70 m.w.N.). Deswegen sind neben den Reparaturkosten auch Bergungs- und Abschleppkosten einzubeziehen.</p>
<p><a href="https://www.schadenfix.de/berlin/meinecke/schadenmeldung" target="_blank"><img src="http://www.schadenfix.de/content/images/buttons/button_unfallschaden.png" alt="Schadensmeldung" width="121" height="25" /></a> <a href="https://www.schadenfix.de/berlin/meinecke/bussgeldanfrage" target="_blank"><img src="http://www.ra-meinecke.de/mediapool/64/643422/resources/21030833.png" alt="" width="121" height="25" /></a> <a href="https://www.fuehrerscheinfix.de/berlin.mvc/meinecke/homepage/formular" target="_blank"><img src="http://www.fuehrerscheinfix.de/content/images/unfallfragebogen.png" alt="Kinderleicht" width="176" height="25" /></a></p>
</div>
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		</item>
		<item>
		<title>Fahrerflucht &#8211; was soll ich tun?</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/fahrerflucht-was-soll-ich-tun/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/fahrerflucht-was-soll-ich-tun/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 14 Sep 2011 10:39:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Carsten Meinecke</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
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		<category><![CDATA[Verlust der Fahrerlaubnis]]></category>

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		<description><![CDATA[  
Rechtsanwalt Carsten Meinecke 
Vertragsanwalt des ADFC Berlin e.V.
&#160;
Typische Juristenantwort: Das kommt darauf an. Die Geschädigten nach einem Verkehrsunfall mit anschließender Fahrerflucht haben andere Interessen als diejenigen, denen Fahrerflucht (= unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB) vorgeworfen wird. Im Strafverfahren wollen die Unschuldigen einen Freispruch und die Fahrerflüchtigen einen möglichst guten Ausgang. In allen Fällen ist es [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="https://www.schadenfix.de/berlin/meinecke/schadenmeldung" target="_blank"><img src="http://www.schadenfix.de/content/images/buttons/button_unfallschaden.png" alt="Schadensmeldung" width="121" height="25" /></a> <a href="https://www.schadenfix.de/berlin/meinecke/bussgeldanfrage" target="_blank"><img title="button_bussgeld" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/09/button_bussgeld.png" alt="" width="117" height="25" /></a> <a href="https://www.fuehrerscheinfix.de/berlin.mvc/meinecke/homepage/formular" target="_blank"><img src="http://www.fuehrerscheinfix.de/content/images/unfallfragebogen.png" alt="Kinderleicht" width="176" height="25" /></a></p>
<p><a href="http://www.schadenfix.de/berlin/meinecke" target="_blank">Rechtsanwalt Carsten Meinecke</a> <img class="alignright" src="http://schadenfix.de/content/customers/pics/logos/1090_logo_berlin_meinecke.png" alt="Logo_Rechtsanwalt  Carsten Meinecke" width="165" height="56" /><br />
Vertragsanwalt des ADFC Berlin e.V.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Typische Juristenantwort: Das kommt darauf an. Die Geschädigten nach einem Verkehrsunfall mit anschließender Fahrerflucht haben andere Interessen als diejenigen, denen Fahrerflucht (= unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB) vorgeworfen wird. Im Strafverfahren wollen die Unschuldigen einen Freispruch und die Fahrerflüchtigen einen möglichst guten Ausgang. In allen Fällen ist es ratsam, sich von einem im Verkehrsrecht tätigen Rechtsanwalt beraten bzw. vertreten zu lassen.</p>
<div>
<p>Was also sollen Sie jetzt machen?</p>
<p>Fangen wir mit dem Strafverfahren an. Wichtig ist zunächst die Folgen aufzuzeigen. Bei einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe und der Verlust der Fahrerlaubnis. Die eigene Haftpflichtversicherung reguliert den Schaden des Unfallgegners und verlangt von Ihnen Regress in Höhe von bis zu 5.000 EUR. Sie verlieren den Versicherungsschutz bei der eigenen Kaskoversicherung und bei der eigenen Rechtsschutzversicherung. Die Rechtsschutzversicherung ist zur Zahlung eines Vorschusses an den Rechtsanwalt verpflichtet, solange Sie in der Strafsache wegen Fahrerflucht noch nicht rechtskräftig verurteilt sind. Der kluge Rechtsanwalt wird sich also vorher einen Vorschuss auszahlen lassen. Sie müssen aber bedenken, dass die Versicherung nach einer Verurteilung von Ihnen den Vorschuss erstattet haben will.</p>
<p>Damit dürfte eins klar sein: Sie wollen keine Verurteilung. Auch wenn Sie unschuldig sind, ist das vorrangige Ziel, eine Verurteilung zu verhindern.</p>
<p>Wenn Sie vorhaben, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, geben Sie bitte keine Erklärungen zum Sachverhalt ab. Häufig wird eine Verteidigung dadurch erschwert, weil der Mandant eine unglückliche Aussage gegenüber der Polizei abgegeben hat. Auf der anderen Seite dürfen keine wichtigen Fristen verstreichen. Sollten Sie zum Beispiel einen Strafbefehl erhalten haben, müssen Sie die Einspruchsfrist von zwei Wochen beachten und notfalls den Einspruch selbst einlegen, bevor Sie einen Rechtsanwalt beauftragen.</p>
<p>Falls Sie keinen Rechtsanwalt beauftragen wollen, müssen Sie sich selbst verteidigen. In manchen Fällen ist es ratsam, keine Aussage zu machen, und in anderen Fällen ist eine Einlassung sinnvoll. Der Rechtsanwalt kann diese Entscheidung nach der Einsicht in die Ermittlungsakten kompetent treffen. Wie wollen Sie das entscheiden? Ziel Ihrer Bemühungen muss es sein, eine Verurteilung zu verhindern. Der rechtskräftige Strafbefehl ist auch eine Verurteilung. Sie wollen einen Freispruch oder eine Einstellung des Verfahrens (gegen Zahlung einer Geldauflage). Auch Ihr Rechtsanwalt will eines der beiden Ziele erreichen. Ihr Rechtsanwalt kann beurteilen, ob und wie der Freispruch oder die Einstellung erreicht werden können. Sie können das nicht, wenn Sie hier nach Hilfe suchen. Ich kann Ihnen für die erfolgreiche Selbstverteidigung keinen pauschalen Rat geben.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Wenn Sie Geschädigter eines Verkehrsunfalles mit anschließender Fahrerflucht sind, wollen Sie in erster Linie die Regulierung Ihres Schadens erreichen. Eine Verurteilung des Täters ist für Sie zweitrangig. Sie brauchen das Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeuges, um an die zuständige Versicherung zu gelangen. Aber auch dann wenn weder Fahrer noch Kennzeichen bekannt sind, ist noch nicht alles verloren. Sie haben vielleicht eigene oder andere Versicherungen (Kasko- oder Krankenversicherung), die Sie in Anspruch nehmen können. Als Mitfahrer in einem Kraftfahrzeug müssen Sie Ihre Ansprüche nicht beim Unfallgegner geltend machen. Sie können sich auch an die Versicherung des Halters &#8220;Ihres&#8221; Fahrzeugs wenden. Falls dadurch nicht der gesamte Schaden reguliert werden kann, tritt die Verkehrsopferhilfe ein. Bei Unfallfluchtschäden übernimmt die Verkehrsopferhilfe jedoch nicht die eigenen Fahrzeugschäden und die sonstigen Sachschäden nur, soweit diese den Betrag von 500 EUR (§ 12 PflVG) übersteigen. Ein Schmerzensgeld wird nur gezahlt, wenn dies wegen der besonderen Schwere der Verletzungen zur Vermeidung einer groben Unbilligkeit erforderlich ist, d.h. etwa ab einer Schmerzensgeldgröße von 10.000 EUR.</p>
<p>Auch im Zivilrecht kann ich nur den Rat geben, lassen Sie sich von einem im Verkehrsrecht tätigen Rechtsanwalt beraten bzw. vertreten. Die Schadensregulierung ist in einem normalen Fall schon schwierig. Die Fahrerflucht macht es für Sie nur komplizierter.</p>
<p><a href="https://www.schadenfix.de/berlin/meinecke/schadenmeldung" target="_blank"><img src="http://www.schadenfix.de/content/images/buttons/button_unfallschaden.png" alt="Schadensmeldung" width="121" height="25" /></a> <a href="https://www.schadenfix.de/berlin/meinecke/bussgeldanfrage" target="_blank"><img src="http://www.ra-meinecke.de/mediapool/64/643422/resources/21030833.png" alt="" width="121" height="25" /></a> <a href="https://www.fuehrerscheinfix.de/berlin.mvc/meinecke/homepage/formular" target="_blank"><img src="http://www.fuehrerscheinfix.de/content/images/unfallfragebogen.png" alt="Kinderleicht" width="176" height="25" /></a></p>
</div>
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		<title>Unfallschaden durch den Verrichtungsgehilfen</title>
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		<pubDate>Tue, 06 Sep 2011 13:02:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Carsten Meinecke</dc:creator>
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		<description><![CDATA[  
Rechtsanwalt Carsten Meinecke 
Vertragsanwalt des ADFC Berlin e.V.
&#160;
Im Verkehrsrecht gibt es eine Anspruchsgrundlage, die viel zu wenig Beachtung findet: § 831 BGB.
Häufig sind an einem Unfall Kraftfahrzeuge beteiligt, die dienstlich genutzt werden. Gesteuert werden die Fahrzeuge in der Regel von Mitarbeitern der Firma. Dem Unfallopfer steht somit neben den üblichen Anspruchsgrundlagen aus dem Straßenverkehrsgesetz auch die Anspruchsgrundlage [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="https://www.schadenfix.de/berlin/meinecke/schadenmeldung" target="_blank"><img src="http://www.schadenfix.de/content/images/buttons/button_unfallschaden.png" alt="Schadensmeldung" width="121" height="25" /></a> <a href="https://www.schadenfix.de/berlin/meinecke/bussgeldanfrage" target="_blank"><img title="button_bussgeld" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/09/button_bussgeld.png" alt="" width="117" height="25" /></a> <a href="https://www.fuehrerscheinfix.de/berlin.mvc/meinecke/homepage/formular" target="_blank"><img src="http://www.fuehrerscheinfix.de/content/images/unfallfragebogen.png" alt="Kinderleicht" width="176" height="25" /></a></p>
<p><a href="http://www.schadenfix.de/berlin/meinecke" target="_blank">Rechtsanwalt Carsten Meinecke</a> <img class="alignright" src="http://schadenfix.de/content/customers/pics/logos/1090_logo_berlin_meinecke.png" alt="Logo_Rechtsanwalt  Carsten Meinecke" width="165" height="56" /><br />
Vertragsanwalt des ADFC Berlin e.V.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Im Verkehrsrecht gibt es eine Anspruchsgrundlage, die viel zu wenig Beachtung findet: § 831 BGB.</p>
<p>Häufig sind an einem Unfall Kraftfahrzeuge beteiligt, die dienstlich genutzt werden. Gesteuert werden die Fahrzeuge in der Regel von Mitarbeitern der Firma. Dem Unfallopfer steht somit neben den üblichen Anspruchsgrundlagen aus dem Straßenverkehrsgesetz auch die Anspruchsgrundlage des § 831 BGB zur Verfügung. Diese bietet eine besondere Beweiserleichterung.</p>
<p>Der BGH hat bei einer Haftung nach § 831 BGB zur Beweislastverteilung entschieden (BGH Urteil vom 28.04.1987, Az. VI ZR 66/86; VersR 1987, 907), dass den <strong>Geschäftsherrn die volle Beweislast für ein verkehrsrichtiges Verhalten seines Fahrers</strong> trifft. Eine Mofafahrerin war von einem überholenden Bus angefahren worden. Sie nahm mit der Behauptung, der Busfahrer sei unter Verstoß gegen die Verkehrsvorschriften gefahren, den Busbetreiber in Anspruch. Das Landgericht und das Oberlandesgericht hatten der Klägerin nach den Anspruchsgrundlagen des Straßenverkehrsgesetzes lediglich einen Anspruch in Höhe von 80% zugesprochen. Die Klägerin müsse sich ein Mitverschulden anrechnen lassen. Das OLG Karlsruhe hatte die Berufung abgewiesen, da es die Auffassung vertrat, die Geschädigte hätte auch im Rahmen einer Haftung nach § 831 BGB wenigstens nachweisen müssen, dass dem Verrichtungsgehilfen ein objektiver, wenn auch nicht verschuldeter Fehler, also eine Verkehrsordnungswidrigkeit, zur Last falle. Der BGH ist der Auffassung des OLG nicht gefolgt und hob das Urteil auf.</p>
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		<title>Gutachten im juristischen Alltag, Teil 1</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/gutachten-im-juristischen-alltag-teil-1/</link>
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		<pubDate>Tue, 06 Sep 2011 09:27:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Carsten Meinecke</dc:creator>
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		<description><![CDATA[  
Rechtsanwalt Carsten Meinecke 
Vertragsanwalt des ADFC Berlin e.V.
&#160;
Manchmal ist es wichtig und richtig, Ungereimtheiten in einem Sachverständigengutachten auf den Grund zu gehen.
Alles begann wie ein ganz gewöhnliches Mandat nach einem Verkehrsunfall. Die Mandantin fuhr mit ihrem Fahrrad in falscher Richtung auf dem Radweg. Am Fußgängerüberweg wollte sie die Straße überqueren und stieß dabei mit einem abbiegenden Kfz [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="https://www.schadenfix.de/berlin/meinecke/schadenmeldung" target="_blank"><img src="http://www.schadenfix.de/content/images/buttons/button_unfallschaden.png" alt="Schadensmeldung" width="121" height="25" /></a> <a href="https://www.schadenfix.de/berlin/meinecke/bussgeldanfrage" target="_blank"><img title="button_bussgeld" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/09/button_bussgeld.png" alt="" width="117" height="25" /></a> <a href="https://www.fuehrerscheinfix.de/berlin.mvc/meinecke/homepage/formular" target="_blank"><img src="http://www.fuehrerscheinfix.de/content/images/unfallfragebogen.png" alt="Kinderleicht" width="176" height="25" /></a></p>
<p><a href="http://www.schadenfix.de/berlin/meinecke" target="_blank">Rechtsanwalt Carsten Meinecke</a> <img class="alignright" src="http://schadenfix.de/content/customers/pics/logos/1090_logo_berlin_meinecke.png" alt="Logo_Rechtsanwalt  Carsten Meinecke" width="165" height="56" /><br />
Vertragsanwalt des ADFC Berlin e.V.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Manchmal ist es wichtig und richtig, Ungereimtheiten in einem Sachverständigengutachten auf den Grund zu gehen.</p>
<p>Alles begann wie ein ganz gewöhnliches Mandat nach einem Verkehrsunfall. Die Mandantin fuhr mit ihrem Fahrrad in falscher Richtung auf dem Radweg. Am Fußgängerüberweg wollte sie die Straße überqueren und stieß dabei mit einem abbiegenden Kfz zusammen. Die Mandantin verletzte sich. Fahrrad und Kfz wurden beschädigt. Es folgten drei Mandate: Bußgeldsache gegen Mandantin, Schadensersatz für Mandantin und Abwehr der gegnerischen Schadensersatzansprüche. Mandantin hatte weder Haftpflicht- noch Rechtsschutzversicherung.</p>
<p>Die Sach- und Rechtslage war nicht weiter schwer und ich empfahl der Mandantin, den gegnerischen Schaden zu einer Quote von 1/2 zu zahlen. Als Beweis für den an seinem Fahrzeug entstandenen Schaden legte der Gegner ein zweifelhaftes Gutachten vor. Ich korrigierte die fragwürdigen Positionen und rechnete für meine Mandantin den Schaden ab.</p>
<p>Der Gegner wollte jedoch mehr und klagte seine Restforderung vor dem Amtsgericht Mitte (103 C 3128/06) ein. Dort legte er erneut das Gutachten vor und ich teilte dem Gericht meine Bedenken mit. Der Unfall ereignete sich am 11.09.2005 gegen 20:45 Uhr. Das Gutachten enthielt zwei verschiedene Daten bezüglich der Begutachtung und der Anfertigung: 16.09.2005 und 23.03.2006. Das ist unüblich. In der Regel werden Gutachten kurz nach dem Erstellen der Fotos angefertigt. Darüber hinaus konnte man sich darüber streiten, ob die TÜV-Plakette am Fahrzeug des Klägers grün oder blau war. Je nach Farbe hätte man einen Zeitraum bestimmen können, in dem das Fahrzeug fotografiert worden ist.</p>
<p>Das Gericht lud den Sachverständigen als Zeugen, um die von mir aufgeworfenen Fragen zu klären. Ein erster Termin musste verschoben werden, weil der Sachverständige auf einem Lehrgang war und die Vereidigung als Sachverständiger geplant war. Der Zeuge erklärte im Termin, dass er für den Vater des Klägers arbeite und aus Gefälligkeit am 16.09.2005 die Fotos kostenlos angefertigt und dann am 23.03.2006 des Gutachten erstellt habe. Der Zeuge gab an, dass er nur am 16.09.2005 Fotos vom Fahrzeug des Klägers gemacht habe und er versprach, die Dateien dem Gericht zu schicken. Nach der Zeugenaussage waren sich alle Juristen einig, dass diese Zeugenaussage glaubhaft war.</p>
<p>Der Zeuge schickte die Dateien ins Gericht und ich machte mir Kopien. Die Dateien speichern eine Reihe von Informationen. So auch das Datum der Aufnahmen: 23.03.2006. Damit hatte ich den ersten Beweis dafür, dass der Sachverständige vor Gericht nicht die Wahrheit gesagt hatte. Ich teilte diesen Umstand dem Prozessbevollmächtigten des Klägers mit, um die Angelegenheit still und leise zu erledigen. Der Kläger wollte aber die Klage fortsetzen und auch der Sachverständige blieb bei seiner Version.</p>
<p>Nun war auf den eingereichten Bildern nicht nur das Fahrzeug des Klägers zu sehen. Man konnte auch ein relativ neu wirkenden Golf mit Kennzeichen erkennen. Eine Anfrage bei der Zulassungsstelle ergab, dass dieser Golf erstmals am 31.10.2005 zugelassen wurde. Damit gab es nun einen unumstößlichen Beweis dafür, dass der Sachverständige vor Gericht gelogen hatte. Meine Behauptungen wurden dann auch durch ein gerichtlich in Auftrag gegebenes Gutachten der Unfallanalyse Berlin bestätigt.</p>
<p>Dieser Sachverständige war offensichtlich ein professioneller Lügner. Drei Juristen, die täglich mit der Bewertung von Zeugenaussagen zu tun haben, sind auf den Zeugen in seiner Befragung hereingefallen. Alle hielten die Aussage für glaubhaft. Nur weil der Sachverständige die Juristen für blöd hielt und damit freizügig die Dateien herausrückte, flog der Schwindel auf.</p>
<p>Die Klage über ca. 1.850 EUR wurde abgewiesen und der Widerklage auf Rückzahlung des außergerichtlich von meiner Mandantin an den Kläger gezahlten Schadensersatzes wurde statt gegeben. Der Kläger und der Sachverständige mussten sich einem Strafverfahren stellen. Der Sachverständige ist heute nicht mehr zu finden.</p>
<p>Ich hatte vorher mit der gegnerischen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung vereinbart, dass wir die Schadensregulierung für meine Mandantin am Ausgang des Prozesses des Klägers orientieren. Die Mandantin erhielt so 100% ihres Schadensersatzes.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><a href="http://www.ra-meinecke.de/verkehrsrecht.html" target="_blank">Rechtsanwalt Carsten Meinecke<br />
</a>Vertragsanwalt des ADFC Berlin e.V</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><a href="https://www.schadenfix.de/berlin/meinecke/schadenmeldung" target="_blank"><img src="http://www.schadenfix.de/content/images/buttons/button_unfallschaden.png" alt="Schadensmeldung" /></a></p>
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		<title>Zivilprozesskosten können Steuer mindern</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/zivilprozesskosten-konnen-steuer-mindern/</link>
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		<pubDate>Fri, 19 Aug 2011 13:17:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Patrick Rümmler</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Mit Urteil vom 12.05.2011 (Az. VI R 42/10) entschied der BFH, dass Zivilprozesskosten unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sind. Damit änderte der BFH seine bisherige Rechtsprechung. Interessant ist dies insbesondere für diejenigen, welche keine Rechtsschutzversicherung haben, da sich durch die abzugsfähigkeit das Prozessrisiko zumindest etwas relativiert.
&#160;
S. Patrick Rümmler
Fachanwalt für Verkehrsrecht
www.trettinpartner.com
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Mit Urteil vom 12.05.2011 (Az. VI R 42/10) entschied der BFH, dass Zivilprozesskosten unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sind. Damit änderte der BFH seine bisherige Rechtsprechung. Interessant ist dies insbesondere für diejenigen, welche keine Rechtsschutzversicherung haben, da sich durch die abzugsfähigkeit das Prozessrisiko zumindest etwas relativiert.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>S. Patrick Rümmler</p>
<p>Fachanwalt für Verkehrsrecht</p>
<p>www.trettinpartner.com</p>
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		<title>Schmerzensgeld: Berücksichtigung erheblicher Vorschädigungen</title>
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		<pubDate>Tue, 16 Aug 2011 06:00:39 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Das Oberlandesgericht Celle (OLG) hat mit Beschluss vom 01.02.2011 (Az.: 14 W 47/10) entschieden, dass bei der Bemessung von Schmerzensgeld auch bestehende erhebliche Vorschädigungen und die darauf beruhenden Risiken zu berücksichtigen sind. Soweit – wie in dem zugrunde liegenden Fall – ein Herzinfarkt mit anschließenden Angstgefühlen als Vorschädigung feststellbar ist, wird dadurch das zuzuerkennende Schmerzensgeld [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Oberlandesgericht Celle (OLG) hat mit Beschluss vom 01.02.2011 (Az.: 14 W 47/10) entschieden, dass bei der Bemessung von Schmerzensgeld auch bestehende erhebliche Vorschädigungen und die darauf beruhenden Risiken zu berücksichtigen sind. Soweit – wie in dem zugrunde liegenden Fall – ein Herzinfarkt mit anschließenden Angstgefühlen als Vorschädigung feststellbar ist, wird dadurch das zuzuerkennende Schmerzensgeld gemindert. Im Ausgangsfall hatte der geschädigte Antragsteller bereits vorprozessual ein Schmerzensgeld in Höhe von € 1.000,00 erhalten. Das OLG sah keine Anhaltspunkte dafür, ein insgesamt € 6.000,00 übersteigendes Schmerzensgeld zuzusprechen. Die Verletzungen des Geschädigten, eine Brustkorbprellung mit noch drei Wochen später sichtbaren Blutergüssen und eine HWS und BWS Distorsion sind nach ärztlichem Attest ohne bleibende Schäden vollständig ausgeheilt. Aus dem ärztlichen Attest gehe hervor, dass der Geschädigte „Angstgefühle“ habe, die durch unfallbedingte Thoraxschmerzen im Hinblick auf einen sechs Jahre zuvor erlittenen Herzinfarkt ausgelöst worden seien. Aufgrund der ärztlichen Bescheinigungen sei zwar nicht ausgeschlossen, dass dem Antragsteller im der Beweis gelingen könnte, „das Unfallgeschehen habe bei ihm auch eine psychische Erkrankung ausgelöst.“ Das OLG hat insofern jedoch ausgeführt, dass das „vorherige vollständige Abklingen der Angststörungen nach dem Herzinfarkt ab dem Jahr 2006 vom Antragsteller trotz substantiierten Bestreitens der Antragsgegnerin bisher nicht ausreichend unter Beweis gestellt“ sei und der Antragsteller nicht nachgewiesen habe, „wie sich seine Angststörung konkret auswirkt“. Unfallopfern mit „Vorschädigungen“ wird demnach empfohlen, bei der Schadensregulierung mit anwaltlicher Hilfe konkret darzulegen, ob und wie sich vor und nach dem späteren Unfallereignis Beschwerden konkret auswirken.</p>
<p>Experten finden Sie hier:</p>
<p><a href="http://www.schadenfix.de"><img class="alignnone size-full wp-image-5415" title="schadenfixhelfen" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/06/schadenfixhelfen.png" alt="" width="530" height="169" /></a></p>
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		<title>Radfahrersturz kann auch ohne Kollision Autounfall sein</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/radfahrersturz-kann-auch-ohne-kollision-autounfall-sein/</link>
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		<pubDate>Mon, 15 Aug 2011 06:00:21 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[In einer bemerkenswerten Entscheidung hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (OLG) darauf hingewiesen, dass der Sturz eines Radfahrers auch ohne Kollision mit einem Auto dem Betrieb eines entgegenkommenden Kraftfahrzeug zugerechnet werden kann (Urteil vom 15.04.2010, Az.: 7 U 17/09). Wenn eine Fahrerin eines KFZ einen Weg befährt, der kurvig und mit nur ca. 2,50 Meter Breite so [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In einer bemerkenswerten Entscheidung hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht (OLG) darauf hingewiesen, dass der Sturz eines Radfahrers auch ohne Kollision mit einem Auto dem Betrieb eines entgegenkommenden Kraftfahrzeug zugerechnet werden kann (Urteil vom 15.04.2010, Az.: 7 U 17/09). Wenn eine Fahrerin eines KFZ einen Weg befährt, der kurvig und mit nur ca. 2,50 Meter Breite so schmal ist, dass einer entgegen kommenden Radfahrerin nur noch Raum von höchstens einem Meter verbleibt, ist es nach Ansicht des OLG klar, dass die Radfahrerin sich hierdurch veranlasst sieht, auf den Grünstreifen auszuweichen. Insofern genügt es für das Tatbestandsmerkmal „bei Betrieb“ gemäß § 7 Abs. 1 StVG, dass das KFZ durch seine Fahrweise zu der Entstehung des Schadens beigetragen hat. Dies gilt erst recht, wenn die KFZ-Fahrerin ihre Geschwindigkeit nicht verringert. Sofern die Radfahrerin zur Vermeidung einer Kollision auf den Grünstreifen ausweicht und dabei zu Fall kommt und Verletzungen erleidet, so ist dieser Sturz dem Betrieb des KFZ zuzurechnen. Die Argumentation der KFZ-Fahrerin, ein solcher Unfall stehe nicht in Zusammenhang mit ihrem KFZ, greift nicht durch. Aufgrund der vom OLG anerkannten Zurechnung kann auch ein Schmerzensgeldanspruch begründet sein. Der Fall illustriert, dass ein ersatzfähiger Unfall im Straßenverkehr nicht zwingend eine Kollision voraussetzt. Außergerichtliche Lösungen lassen sich insoweit am besten mit Hilfe eines verkehrsrechtlich versierten Rechtsanwalts herbeiführen.</p>
<p>Experten finden Sie hier:</p>
<p><a href="http://www.schadenfix.de"><img class="alignnone size-full wp-image-5415" title="schadenfixhelfen" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/06/schadenfixhelfen.png" alt="" width="549" height="166" /></a></p>
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		<title>Gutachten im Strafverfahren ersetzt nicht immer unfallanalytisches Sachverständigengutachten im Zivilprozess</title>
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		<pubDate>Sun, 14 Aug 2011 05:55:24 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Das Oberlandesgerichts München (OLG) hat mit Urteil vom 17.12.2010 (Az.: 10 U 1753/10) in einem Berufungsverfahren über einen Fall entschieden, bei dem der Kläger gegen die Beklagten Ansprüche aus einem Verkehrsunfall vom 25.10.2004 geltend gemacht hat. Der Kläger wurde abends als Fußgänger beim Überqueren der Fahrbahn von links nach rechts von der Beklagten in ihrem [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Oberlandesgerichts München (OLG) hat mit Urteil vom 17.12.2010 (Az.: 10 U 1753/10) in einem Berufungsverfahren über einen Fall entschieden, bei dem der Kläger gegen die Beklagten Ansprüche aus einem Verkehrsunfall vom 25.10.2004 geltend gemacht hat. Der Kläger wurde abends als Fußgänger beim Überqueren der Fahrbahn von links nach rechts von der Beklagten in ihrem Opel Corsa erfasst, worauf der Kläger gegen das Fahrzeug geschleudert wurde, zu Sturz kam und sich schwer am Kopf verletzte. Streitig war vor dem OLG nun die vom Landgericht Traunstein (LG) ermittelte Mitverschuldensquote des schwer verletzen Klägers. Das LG hat nach § 411 a ZPO das im Strafverfahren eingeholte Sachverständigengutachten verwertet und dem Kläger 2/3 der Schuld gegeben, ohne ein eigenes Gutachten in Auftrag zu geben. Dagegen wandte sich der Kläger mit Erfolg. Das OLG attestiert ihm, dass das LG das von ihm beantragte unfallanalytische Sachverständigengutachtens fälschlicherweise nicht eingeholt hat, sondern sich in verfahrensfehlerhafter Weise ausschließlich auf das im Strafverfahren eingeholte Gutachten gestützt hat. Dies obwohl das Gutachten an mehreren entscheidenden Stellen, dem Strafverfahren und den sich daraus ergebenden Vorgaben entsprechend, mit Unterstellungen zugunsten der Beklagten operiert habe und deshalb zu Ergebnissen gelangt sei, die im Zivilverfahren nicht in gleicher Weise verwertet werden durften. Unter anderem ging es um Berechnungen zur gefahrenen Geschwindigkeit und zur Vermeidbarkeit des Unfalls. Auch müsse nun der Frage nachgegangen werden muss, inwieweit der Kläger sichtbar gewesen ist, bzw. inwieweit die Beklagte durch ein entgegenkommendes Fahrzeug geblendet worden sein könnte. Wegen der erheblich mangelhaften Beweiserhebung verwies das OLG den Fall an das Landgericht zur Neuentscheidung zurück. Dieser Fall zeigt, wie wichtig es ist, sich durch einen in Verkehrsunfallsachen erfahrenen Anwalt vertreten zu lassen.</p>
<p>Experten finden Sie hier:</p>
<p><a href="http://www.schadenfix.de"><img class="alignnone size-full wp-image-5415" title="schadenfixhelfen" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/06/schadenfixhelfen.png" alt="" width="528" height="152" /></a></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Tankstellenausfahrt ist gefährliches Terrain für Autofahrer</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/tankstellenausfahrt-ist-gefahrliches-terrain-fur-autofahrer/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/tankstellenausfahrt-ist-gefahrliches-terrain-fur-autofahrer/#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 13 Aug 2011 06:00:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>parent</dc:creator>
				<category><![CDATA[Autounfall was tun]]></category>
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		<description><![CDATA[Das Landgericht Karlsruhe (LG) hat Urteil vom 22.12.2010 (Az.: 1 S 107/10) über die Haftungsfrage bei einem Unfall entschieden, der im Zuge eines Einfahrvorgangs von einem Tankstellengelände in die Vorfahrtstraße geschehen ist. Entscheidende Frage war, ob einem Kfz-Lenker gesteigerten Sorgfaltspflichten obliegen, der von einem Tankstellengelände auf die Straße fährt. Das LG urteilte, dass dies der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Landgericht Karlsruhe (LG) hat Urteil vom 22.12.2010 (Az.: 1 S 107/10) über die Haftungsfrage bei einem Unfall entschieden, der im Zuge eines Einfahrvorgangs von einem Tankstellengelände in die Vorfahrtstraße geschehen ist. Entscheidende Frage war, ob einem Kfz-Lenker gesteigerten Sorgfaltspflichten obliegen, der von einem Tankstellengelände auf die Straße fährt. Das LG urteilte, dass dies der Fall sei. Wer aus einem Grundstück auf eine Straße einfahren wolle, habe sich nach § 10 StVO dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; dies gelte auch für ein Tankstellengelände. Der fließende Verkehr habe auch in diesem Fall Vorrang gegenüber demjenigen, der aus einem Grundstück auf eine öffentliche Straße fährt. Da im Fall der Unfallgegner allerdings rückwärts auf den Einfahrenden gestoßen war, stellte sich die Frage, ob dies etwas an der Vorrangregel ändert. Nach Ansicht des LG ist dies nicht Fall. Die Regel gelte auch für ein Fahrzeug des fließenden Verkehrs, das rückwärts fährt. Allerdings treffe den Rückwärtsfahrenden eine erhöhte Sorgfaltspflicht nach § 9 StVO, die dieser hier missachtet habe. In der Folge hat das LG den Beteiligten je 50 Prozent der Schuld gegeben. Der Fall zeigt einerseits, dass die den Einfahrenden aus einem Grundstück auf eine Straße regelmäßig die Schuld an dem Unfall trifft. Anderseits zeigt der Fall auch, dass in solchen Fällen für die Beurteilung der Höhe der Haftungsquote aus Sicherheitsgründen immer ein Anwalt für Verkehrsrecht zu kontaktieren ist.</p>
<p>Experten finden Sie hier:</p>
<p><a href="http://www.schadenfix.de"><img class="alignnone size-full wp-image-5415" title="schadenfixhelfen" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/06/schadenfixhelfen.png" alt="" width="515" height="161" /></a></p>
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		<title>Trotz Nachtrunk Führerschein weg</title>
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		<pubDate>Fri, 12 Aug 2011 05:58:45 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Führerschein/MPU]]></category>
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		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Verwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen (VG) hat mit Beschluss vom 02.02.2011 (Az.: 5 V 44/11) einen Antrag zurückgewiesen, mit dem sich ein Führerscheininhaber als Antragsteller im einstweiligen Rechtschutzverfahren gegen die Führerscheinentziehung gewehrt hat.  Im Herbst 2009 verursachte der Antragsteller beim Umparken seines Pkw um die Mittagszeit herum einen Verkehrsunfall und verständigte erst Stunden später [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Verwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen (VG) hat mit Beschluss vom 02.02.2011 (Az.: 5 V 44/11) einen Antrag zurückgewiesen, mit dem sich ein Führerscheininhaber als Antragsteller im einstweiligen Rechtschutzverfahren gegen die Führerscheinentziehung gewehrt hat.  Im Herbst 2009 verursachte der Antragsteller beim Umparken seines Pkw um die Mittagszeit herum einen Verkehrsunfall und verständigte erst Stunden später die Polizei. Die um 16:05 Uhr durchgeführte Blutentnahme ergab eine Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,53‰. Der Antragsteller gab an, er habe zunächst nur ein Glas Sekt getrunken, seinen Wagen umgeparkt und erst im Anschluss mit einem Freund drei Flaschen Sekt geleert und dann den Unfall gemeldet. Im vorangegangenen Strafverfahren schenkt das Gericht der Geschichte Glauben und stellte das das Verfahren wegen Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) gemäß § 153a Abs. 2 StPO gegen eine Geldauflage von € 3.300,00 ein. Danach allerdings forderte die Fahrerlaubnisbehörde den Antragsteller zur Ausräumung von Bedenken an seiner Fahreignung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (MPU) auf. Begründet wurde dies damit, dass er innerhalb einer Stunde mit einem Freund drei Flaschen Sekt getrunken habe. Diese Trinkmenge deute auf eine erhöhte Alkoholgewöhnung und somit -missbrauch hin. Nachdem der Antragsteller das MPU-Gutachten nicht beibrachte wurde der Führerschein entzogen. Im dagegen gerichteten Verfahren gab das VG der Behörde Recht. Der Antragsteller habe im vorliegenden Verfahren keine substantiierten Angaben zu seinem Trinkverhalten gemacht oder sich sonst in erkennbarer Weise um eine Aufklärung der Zweifel an seiner Fahreignung bemüht. Daher hat das VG angenommen, dass der Antragsteller die hohe Promillezahl nur auf der Grundlage einer erheblichen Alkoholgewöhnung erreichen konnte. Der Fall zeigt, dass bei Unfällen unter Alkohohleinfluss sofort ein verkehrsrechtlich erfahrener Anwalt zur Rate zu ziehen ist.</p>
<p>Experten finden Sie hier:</p>
<p><a href="http://www.bussgeldfix.de"><img class="alignnone size-large wp-image-5424" title="bussgelfixanwaltssuche" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/06/bussgelfixanwaltssuche-1024x301.png" alt="" width="502" height="141" /></a></p>
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		<title>Verweis auf freie Werkstatt nicht immer unzumutbar</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/verweis-auf-freie-werkstatt-nicht-immer-unzumutbar/</link>
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		<pubDate>Thu, 11 Aug 2011 06:00:13 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen (OLG) hat mit Urteil vom 07.02.2011 (Az.: 3 U 61/10) entschieden, dass im Rahmen einer Schadensregulierung nach einem Unfall ein Verweis auf eine „freie Fachwerkstatt” nicht immer zulässig ist. Das OLG hat ausgeführt, dass der Geschädigte bei der (fiktiven) Schadensberechnung grundsätzlich die üblichen Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zu Grunde legen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong></strong>Das Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen (OLG) hat mit Urteil vom 07.02.2011 (Az.: 3 U 61/10) entschieden, dass im Rahmen einer Schadensregulierung nach einem Unfall ein Verweis auf eine „freie Fachwerkstatt” nicht immer zulässig ist. Das OLG hat ausgeführt, dass der Geschädigte bei der (fiktiven) Schadensberechnung grundsätzlich die üblichen Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zu Grunde legen darf, die ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat. Dies habe schon der Bundesgerichtshof (BGH) mit seinem Grundsatzurteil vom 20. 10. 2009 (Az.: VI ZR 53/09) klargestellt. Das OLG hat unter Beachtung der vom BGH aufgestellten Bewertungsgrundsätze ergänzt, dass der Schädiger den Geschädigten unter dem Aspekt der Schadensminderungspflicht nach § 254 Abs. 2 BGB auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen „freien Fachwerkstatt” verweisen könne, soweit er darlegt und beweist, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt dem Qualitätsstandard der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht. Dabei müsse der Schädiger unter Umständen die vom Geschädigten aufgezeigten Umstände widerlegen, die diesem eine Reparatur außerhalb der markengebundenen Fachwerkstatt unzumutbar mache. Eine Unzumutbarkeit in diesem Sinne liege nicht vor, wenn das Kfz des Geschädigten älter als drei Jahre, gerechnet vom Datum der Erstzulassung an, ist und bereits wegen eines früheren Schadens in einer „freien Fachwerkstatt“ repariert wurde. Nach dieser Entscheidung können unter Umständen günstigere Kfz-Reparaturen in freien Werkstätten bei älteren Fahrzeugen und bereits durchgeführten Reparaturen in freien Werkstätten zumutbar sein. Im zugrunde liegenden Fall verlangte der Kläger die üblichen Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt, die ein von ihm beauftragter Sachverständiger ermittelt hatte. Die Haftpflichtversicherung des Geschädigten hatte eine qualitativ gleichwertige, günstigere und mühelos zugängliche Reparaturmöglichkeit angeboten bei einem erfahrenen, Dekra-zertifizierten Meisterbetrieb für Karosserie- und Lackierarbeiten, in dem nur modernes Spezialwerkzeug und Originalteile verwendet werden. Die Reparatur in der freien Werkstatt war dem Kläger zumutbar, weil sein Kfz älter als drei Jahre war, nicht regelmäßig in einer markengebundenen Fachwerkstatt gewartet wurde und somit nicht „scheckheftgepflegt“ war. Die Entscheidung des OLG verdeutlicht, dass auch nach dem Grundsatzurteil des BGH und der differenzierten Bewertung der (fiktiven) Schadensabrechnung die Frage eines etwaigen Verweises auf eine freie Werkstatt in jedem Einzelfall unter Berücksichtigung aller maßgebenden Faktoren zu beantworten ist. Geschädigte sollten insofern einen Rechtsanwalt mit der Schadensregulierung betrauen. Vielfach ist es möglich, schon außergerichtlich das Interesse des Geschädigten an einer Totalreparation als auch das Interesse des Schädigers an einer Geringhaltung des Schadens in Einklang zu bringen.</p>
<p>Experten finden Sie hier:</p>
<p><a href="http://www.schadenfix.de"><img class="alignnone size-full wp-image-5415" title="schadenfixhelfen" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/06/schadenfixhelfen.png" alt="" width="538" height="147" /></a></p>
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		<title>Keine Halterhaftung bei Abstellen des Pkws auf Privatgrundstück</title>
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		<pubDate>Wed, 10 Aug 2011 05:59:55 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>

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		<description><![CDATA[Wenn ein ordnungsgemäß abgestellter Pkw auf einem Privatgrundstück schnee- und glättebedingt in ein anderes Fahrzeug rutscht hat der Geschädigte keinen Schadensersatzanspruch. Das Landgericht Detmold hat entschieden, dass eine Haftung des Fahrzeughalters aus der verschuldensunabhängigen Betriebsgefahr nach dem verkehrsmäßig ordnungsgemäßem Abstellen des Pkws auf einem Privatgrundstück endet (Urteil vom 14.04.2010, Az.: 10 S 150/09). Bei einem [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn ein ordnungsgemäß abgestellter Pkw auf einem Privatgrundstück schnee- und glättebedingt in ein anderes Fahrzeug rutscht hat der Geschädigte keinen Schadensersatzanspruch. Das Landgericht Detmold hat entschieden, dass eine Haftung des Fahrzeughalters aus der verschuldensunabhängigen Betriebsgefahr nach dem verkehrsmäßig ordnungsgemäßem Abstellen des Pkws auf einem Privatgrundstück endet (Urteil vom 14.04.2010, Az.: 10 S 150/09). Bei einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe genügen insofern die Einstellung der Parkposition „P“ und eine angezogene Handbremse. In dem Klageverfahren stellte der Kläger seinen Pkw an einem Vormittag in einer Parkbucht auf einem Hotelparkplatz ab. In der Nacht kam es zu Frostbildung und Schneefall. Der Parkplatz war nicht geräumt oder gestreut worden, so dass auf der Zufahrt eine Straßenglätte entstand. Der Beklagte parkte seinen Pkw in der Parkbucht oberhalb des Fahrzeugs des Klägers. Er stellte das Automatikgetriebe in die Position „P“, betätigte die Handbremse und schlug die Vorderräder nach links ein. Nachdem der Kläger bemerkt hatte, dass der Pkw des Beklagten nach hinten abgerutscht und gegen seinen Pkw geprallt war, verlangte er von dem Beklagten Schadensersatz für die Reparaturkosten. Seine Klage blieb jedoch vor dem Landgericht Detmold und in der Vorinstanz ohne Erfolg. Das Landgericht führte aus, dass parkende Fahrzeuge zwar auch „in Betrieb“ seien, soweit sie den Verkehr irgendwie beeinflussen können. Der Betrieb endet jedoch mit dem verkehrsmäßig ordnungsgemäßen Abstellen eines Fahrzeugs auf einem Privatgrundstück. Das Gericht lehnte ferner eine Haftung nach § 823 Abs. 1 BGB wegen fahrlässigen Verhaltens durch nicht ausreichende Sicherung des Fahrzeuges ab, ebenso wie die Annahme eines außergewöhnlichen Ereignisses.</p>
<p>Autofahrern, deren Fahrzeuge in ähnlicher Weise beschädigt werden, wird in jedem Fall geraten, die Schadensregulierung von einem fachkundigen Rechtsanwalt vornehmen zu lassen, nicht zuletzt um schnellstmöglich die tatsächliche Einstandspflicht des gegnerischen Kfz-Halters festzustellen.</p>
<p>Experten finden Sie hier:</p>
<p><a href="http://www.schadenfix.de"><img class="alignnone size-full wp-image-5415" title="schadenfixhelfen" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/06/schadenfixhelfen.png" alt="" width="537" height="156" /></a></p>
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		<title>Kündigung nach Entzug der Fahrerlaubnis</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/kundigung-nach-entzug-der-fahrerlaubnis/</link>
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		<pubDate>Tue, 09 Aug 2011 14:28:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Thomas Brunow</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Verkehrsrecht Berlin]]></category>
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		<description><![CDATA[Auch in arbeitsrechtlichen Streitfällen kann das Verkehrsrecht durchaus eine Rolle spielen. Dies zeigt sich an einem Fall des Landesarbeitsgerichts Stuttgart. Dort ging es um einen Berufskraftfahrer, dem wegen einer Verkehrsstraftat die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Dem Berufskraftfahrer wurde wegen der entzogenen Fahrerlaubnis daraufhin gekündigt. Das Gericht hatte daher über die Rechtmäßigkeit der Kündigung zu urteilen.
Ein verkehrswidriges [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify">Auch in arbeitsrechtlichen Streitfällen kann das Verkehrsrecht durchaus eine<a href="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/08/panthermedia_03344807.jpg"><img class="alignright size-thumbnail wp-image-5926" style="margin: 2px" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/08/panthermedia_03344807-150x150.jpg" alt="" width="150" height="150" /></a> Rolle spielen. Dies zeigt sich an einem Fall des <strong>Landesarbeitsgerichts Stuttgart</strong>. Dort ging es um einen Berufskraftfahrer, dem wegen einer Verkehrsstraftat die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Dem Berufskraftfahrer wurde wegen der entzogenen Fahrerlaubnis daraufhin gekündigt. Das Gericht hatte daher über die Rechtmäßigkeit der Kündigung zu urteilen.<img src="http://kanzlei-blog.de/wp-includes/js/tinymce/plugins/wordpress/img/trans.gif" alt="" /></p>
<p style="text-align: justify">Ein verkehrswidriges Verhalten kann als arbeitsvertragswidriges Verhalten eine Kündigung hervorrufen und damit Ursache der Arbeitslosigkeit sein. Das LAG Stuttgart legte in seinem Urteil vom 08.06.2011 aber fest, dass eine Kündigung in einem solchen Fall nur dann wirksam ist, wenn der Arbeitnehmer die Arbeitslosigkeit durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat. Grob fahrlässig wäre ein Verkehrsverhalten beispielsweise dann, wenn ein Fahrzeug unter Einfluss berauschender Mittel geführt wird. Im vorliegenden Fall stellte das Gericht fest, dass der Berufskraftfahrer den Verkehrsverstoß nur einfach fahrlässig begangen hatte. Die Kündigung war in diesem Fall daher unrechtmäßig.</p>
<p style="text-align: justify">verfasst von: Stud.jur. Nicolas Schaeffer</p>
<p style="text-align: justify"> </p>
<p style="text-align: justify">Mehr Informationen:</p>
<ul style="text-align: justify">
<li>zum Verkehrsrecht finden Sie unter <a href="http://verkehrsanwaelte-24.de/">www.verkehrsanwaelte-24.de</a></li>
<li>zum Arbeitsrecht finden Sie unter <a href="http://arbeitsrecht-kanzlei-berlin.de/">www.arbeitsrecht-kanzlei-berlin.de</a> (NEU)</li>
</ul>
<p style="text-align: justify">Über den Autor: Rechtsanwalt Thomas Brunow Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Berlin Mitte. Rechtsanwalt Brunow ist Vertrauensanwalt des Volkswagen – Audi Händlerverbandes für Verkehrsrecht e.V. und Mitglied der ARGE Verkehrsrecht in Berlin. Rechtsanwalt Thomas Brunow hilft Geschädigten nach Verkehrsunfällen und Betroffenen nach Verkehrsverstößen (Fahrerflucht, Bußgeld, Punkte in Flensburg etc.) schnell und unbürokratisch.<br /> Tel.: 030 / 226 35 71 13</p>
<p style="text-align: justify"><a href="http://kanzlei-blog.de/?page_id=70">unverbindliche Erstberatung</a><br /> Rechtsanwalt Thomas Brunow ist Partner der Kanzlei Prof. Dr. Streich &amp; Partner Berlin Mitte</p>
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		<title>Nachtrunk nach Unfall – Versicherung muss nicht zahlen</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/nachtrunk-nach-unfall-%e2%80%93-versicherung-muss-nicht-zahlen/</link>
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		<pubDate>Tue, 09 Aug 2011 05:57:21 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Kammergericht Berlin (KG) hatte mit Beschluss vom 26.10.2010 (Az.: 6 U 209/09) über einen Fall zu entscheiden gehabt, bei dem der alkoholisierte Kläger einen schweren Verkehrsunfall verursacht hat und vor dem Eintreffen der Polizei einen so genannten Nachtrunk durchgeführt hat. In der Folge stritt der Kläger mit der Kfz-Versicherung über die Erstattung des Schadens. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong></strong>Das Kammergericht Berlin (KG) hatte mit Beschluss vom 26.10.2010 (Az.: 6 U 209/09) über einen Fall zu entscheiden gehabt, bei dem der alkoholisierte Kläger einen schweren Verkehrsunfall verursacht hat und vor dem Eintreffen der Polizei einen so genannten Nachtrunk durchgeführt hat. In der Folge stritt der Kläger mit der Kfz-Versicherung über die Erstattung des Schadens. Die Versicherung berief sich aufgrund des Nachtrunks auf Leistungsfreiheit gemäß § 6 Abs. 3 VVG a. F. wegen Verletzung der Aufklärungsobliegenheit. Beim Unfall wurden das vom Kläger gelenkte Leasingfahrzeug und eine Ampelanlage beschädigt. Der Kläger räumte den nachträglichen Genuss von 0,2 Liter eines alkoholischen Getränks ein, meinte aber, er habe nach dem Unfall getrunken, um sich zu beruhigen. Es konnte nachgewiesen werden, dass der Trinkzeitpunkt einige Zeit nach dem Unfall lag und der Kläger bereits mit zwei Zeugen gesprochen und versucht hatte, mit diesen den PKW wegzuschieben. Das Gericht nahm an, dass der Kläger bei Einnahme des Nachtrunks gewusst hat, dass das Eintreffen der Polizei unmittelbar bevor stand, so dass dem Kläger klar gewesen sein muss, dass seine Alkoholisierung zum Unfallzeitpunkt Gegenstand der Ermittlungen sein könnte. Das Gericht nahm unter Bezugnahmen auf die herrschende Rechtsprechung an, dass der Kläger im Rahmen des Fahrzeugversicherungsverhältnisses die Obliegenheit hat, sich für eine eventuelle Feststellung seiner Alkoholisierung durch die Polizei zur Verfügung zu halten. Diese Obliegenheit hat der Kläger dadurch verletzt, dass er einen so genannten Nachtrunk durchgeführt hat und er dies vorsätzlich getan hat. Die in § 6 Abs. 3 VVG a.F. enthaltene Vorsatzvermutung zu seinen Lasten konnte er nicht ausräumen. Die Trinkmenge und die Umstände reichen aus, anzunehmen, dass diese geeignet sind, dem Versicherer den Nachweis der grob fahrlässigen Herbeiführung unmöglich zu machen. Das KG nahm daher an, dass die Kfz-Versicherung wegen des Nachtrunks nicht zahlen muss. Der Fall zeigt, dass richtiges Verhalten nach einem Unfall und die Beratung durch einen Verkehrsrechtler wichtig ist.</p>
<p>Experten finden Sie hier:</p>
<p><a href="http://www.schadenfix.de"><img class="alignnone size-full wp-image-5415" title="schadenfixhelfen" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/06/schadenfixhelfen.png" alt="" width="596" height="154" /></a></p>
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		<title>Anscheinsbeweis bei Verkehrsunfall mit Fußgänger</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/anscheinsbeweis-bei-verkehrsunfall-mit-fusganger/</link>
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		<pubDate>Mon, 08 Aug 2011 05:56:13 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>

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		<description><![CDATA[Wenn sich ein Verkehrsunfall in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Überqueren der Fahrbahn durch einen Fußgänger ereignet, kann der Anscheinsbeweis dafür sprechen, dass der Fußgänger unter Missachtung der Sorgfaltsanforderungen des § 25 Abs. 3 StVO ohne hinreichende Beachtung des Fahrzeugsverkehrs auf die Fahrbahn trat. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken mit Urteil vom 13.4.2010 (Az.: 4 [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn sich ein Verkehrsunfall in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Überqueren der Fahrbahn durch einen Fußgänger ereignet, kann der Anscheinsbeweis dafür sprechen, dass der Fußgänger unter Missachtung der Sorgfaltsanforderungen des § 25 Abs. 3 StVO ohne hinreichende Beachtung des Fahrzeugsverkehrs auf die Fahrbahn trat. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken mit Urteil vom 13.4.2010 (Az.: 4 U 425/09 – 120) entschieden. Allerdings ist der Anscheinsbeweis erschüttert, sofern die Straße in der Annährungsrichtung des unfallbeteiligten Fahrzeugs nur eingeschränkt eingesehen werden kann und die Möglichkeit besteht, dass der Kraftfahrer bei Beginn der Überquerung noch nicht wahrgenommen werden konnte. In dem Rechtsstreit verlangte der Kläger von dem Beklagten Schadensersatz, weil letzterer als Fußgänger auf die Straße trat, die der Kläger mit seinem Motorrad befuhr. Standort und Verhalten des Beklagten im Zeitpunkt der Annäherung des Klägers stehen zwischen den Parteien im Streit. Unbestritten bremste der Kläger sein Motorrad stark ab, stürzte, fiel und schleuderte weiter, bis er ohne den Beklagten zu berühren an einer Böschung zum Stillstand kam. Der Kläger wurde verletzt, und an seinem Motorrad entstand Sachschaden. Er führte aus, sein Motorrad mit angepasster Geschwindigkeit geführt und den Beklagten erstmals wahrgenommen zu haben, als dieser sein Fahrrad aus Richtung des Klägers von links über die Landstraße geschoben habe. Da der Beklagte unvermittelt auf der rechten Fahrbahn mittig stehen geblieben sei, habe er mit seinem Fahrrad die Fahrspur des Klägers erheblich versperrt. Das Landgericht hatte der Klage auf der Grundlage einer 75-prozentigen Haftung des Beklagten stattgegeben. Mit der hiergegen gerichteten Berufung erstrebt der Beklagte die vollständige Klageabweisung. Die Berufung bleibt überwiegend erfolglos, da das OLG die Schadensersatzpflicht des Beklagte gemäß § 823 Abs. 1,2 BGB wegen eines fahrlässigen Verstoßes gegen die Verkehrsvorschrift des § 25 Abs. 3 StVO bestätigte. Das OLG hat bei der Haftungsabwägung gemäß § 254 Abs. 1 BGB neben der Betriebsgefahr des Motorrades auch eine Geschwindigkeitsüberschreitung des Klägers von 15 km/h in Ansatz gebracht und daher eine Haftungsquote von 2/3 zu 1/3 zu Gunsten des Klägers festgesetzt. Da die Betriebsgefahr und die Geschwindigkeit von Fahrzeugen immer Einfluss auf die Haftungsquote haben, sollten Unfallgeschädigte bei der Schadensregulierung stets anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.</p>
<p>Experten finden Sie hier:</p>
<p><a href="http://www.schadenfix.de"><img class="alignnone size-full wp-image-5415" title="schadenfixhelfen" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/06/schadenfixhelfen.png" alt="" width="540" height="151" /></a></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.schadenfixblog.de/anscheinsbeweis-bei-verkehrsunfall-mit-fusganger/feed/</wfw:commentRss>
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		<title>OLG München zur Nutzungsausfallentschädigung</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/olg-munchen-zur-nutzungsausfallentschadigung/</link>
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		<pubDate>Sun, 07 Aug 2011 06:00:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>parent</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/?p=5787</guid>
		<description><![CDATA[Das Oberlandesgericht (OLG) München hat mit Urteil vom 18.02.2010 (Az.: 24 U 725/09) zu der umstrittenen Rechtsfrage der Nutzungsausfallentschädigung Stellung genommen. Das OLG hat ausgeführt, dass ein Unfallgeschädigter keinen Nutzungsausfall beanspruchen kann, soweit sein Unfallfahrzeug noch fahrbereit ist oder er irrtümlich davon ausgeht und es tatsächlich weiternutzt. Der erst nach einer nicht unerheblichen Zeit nach [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Oberlandesgericht (OLG) München hat mit Urteil vom 18.02.2010 (Az.: 24 U 725/09) zu der umstrittenen Rechtsfrage der Nutzungsausfallentschädigung Stellung genommen. Das OLG hat ausgeführt, dass ein Unfallgeschädigter keinen Nutzungsausfall beanspruchen kann, soweit sein Unfallfahrzeug noch fahrbereit ist oder er irrtümlich davon ausgeht und es tatsächlich weiternutzt. Der erst nach einer nicht unerheblichen Zeit nach dem Unfall gemachte Hinweis des Unfallgeschädigten, dass er aus finanziellen Gründen die Reparatur nicht zeitnah durchführen lassen kann und sich deshalb sein Anspruch auf Nutzungsausfall erhöhen könnte, führt nicht zu einer Anspruchskürzung, sofern die gegnerische Haftpflichtversicherung ebenfalls keinen zeitnahen Reparaturkostenvorschuss leistet, nachdem der Hinweis eingegangen ist. Nach Auffassung des erkennenden Senats mangelt es an einem Vermögensschaden, solange der Kläger nicht auf die Nutzung seines Fahrzeugs verzichten musste, da es trotz der Beschädigung fahrbereit war oder irrig als fahrbereit angesehen und tatsächlich benutzt wurde. Die Entscheidung verdeutlicht wie wichtig es ist, als Unfallgeschädigter die Schadensregulierung frühzeitig von einem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht vornehmen zu lassen.</p>
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<p><a href="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/06/schadenfixhelfen.png"><img class="alignnone size-full wp-image-5415" title="schadenfixhelfen" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/06/schadenfixhelfen.png" alt="" width="538" height="155" /></a></p>
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		<title>BGH zu fiktiven Reparaturkosten bei Eigenreparatur und Weiterverkauf</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/bgh-zu-fiktiven-reparaturkosten-bei-eigenreparatur-und-weiterverkauf/</link>
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		<pubDate>Sat, 06 Aug 2011 05:55:07 +0000</pubDate>
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				<category><![CDATA[Autounfall was tun]]></category>
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		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 23.11.2010 (Az.: VI ZR 35/10) entschieden, dass ein Unfallgeschädigter (fiktiv) die vom Sachverständigen geschätzten Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts nur abrechnen kann, wenn er das Fahrzeug mindestens sechs Monate weiternutzt und es dafür sofern erforderlich verkehrssicher (teil-) reparieren lässt. Der Geschädigte, der sein Fahrzeug tatsächlich repariert oder [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 23.11.2010 (Az.: VI ZR 35/10) entschieden, dass ein Unfallgeschädigter (fiktiv) die vom Sachverständigen geschätzten Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts nur abrechnen kann, wenn er das Fahrzeug mindestens sechs Monate weiternutzt und es dafür sofern erforderlich verkehrssicher (teil-) reparieren lässt. Der Geschädigte, der sein Fahrzeug tatsächlich repariert oder reparieren lässt, kann vor Ablauf der Sechs-Monats-Frist Reparaturkosten, die den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigen, grundsätzlich nur ersetzt verlangen, wenn er den konkret angefallenen Reparaturaufwand geltend macht. In dem zua entscheidenden Fall betrugen die Reparaturkosten laut Gutachten 23.549,54 € brutto (19.789,35 € netto), der Wiederbeschaffungswert brutto 39.000,00 €, der Restwert 18.000,00 € und die Wertminderung 3.000,00 €. Es ergab sich ein Wiederbeschaffungsaufwand von 21.000,00 €, welcher somit unter den Reparaturkosten brutto lag. Der Geschädigte führte eine Reparatur seines Kfz in Eigenregie durch und veräußerte es fünf Monate nach dem Unfall für 32.000,00 €. Er machte „auf Reparaturkostenbasis“ die Reparaturkosten netto nebst Wertminderung geltend. Die Versicherung wollte nur den Wiederbeschaffungsaufwand ersetzen. In dem Gerichtsverfahren erhielt der Geschädigte vom Oberlandesgericht Köln zunächst Recht. Demgegenüber entschied der BGH, dass dem Kläger ein Anspruch auf Ersatz von Reparaturkosten nicht zustehe, da er nicht die ihm konkret entstandenen Kosten begehrt, sondern fiktiv auf Gutachtenbasis abgerechnet habe. Eine solche Schadensabrechnung sei ihm verwehrt, wenn er das Kfz nicht mindestens sechs Monate weiternutze. Der BGH schloss sich dem Oberlandesgericht nicht an, welches ausgeführt hatte, der Restwert habe aufgrund der Eigenreparatur nicht realisiert werden können und der Kläger sei daher berechtigt auf Reparaturkostenbasis abzurechnen. Sofern der Geschädigte nachgewiesen hätte, dass die von ihm vorgenommenen Reparaturen einen Umfang gehabt hätten, der den Vorgaben des Gutachtens entsprach, hätte der BGH dem Kläger beipflichten können. Zwar kann der Geschädigte, der sein Fahrzeug tatsächlich reparieren lässt, auch vor Ablauf der Sechs-Monats-Frist die Erstattung der konkret angefallenen Reparaturkosten verlangen, soweit diese den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigen (BGH, Urteil vom 05.12.2006, Az.: VI ZR 77/06). Im Streitfall begehre der Kläger aber nicht die Erstattung der konkreten Kosten der durchgeführten Reparatur. Er wollte vielmehr seinen Schaden fiktiv auf der Basis der vom Sachverständigen geschätzten Reparaturkosten berechnen, obwohl er das Fahrzeug nicht mindestens sechs Monate weitergenutzt hat. Mit der Schadensregulierung sollten Unfallgeschädigte in jedem Fall aufgrund der hier deutlich werdenden Komplexität erfahrene Rechtsanwälte betrauen.</p>
<p>Experten finden Sie hier:</p>
<p><a href="http://www.schadenfix.de"><img class="alignnone size-full wp-image-5415" title="schadenfixhelfen" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/06/schadenfixhelfen.png" alt="" width="511" height="150" /></a></p>
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		<title>Haftungsverteilung bei Unfall nach Rotlichtverstoß</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/haftungsverteilung-bei-unfall-nach-rotlichtverstos-2/</link>
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		<pubDate>Thu, 04 Aug 2011 05:55:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>parent</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Das Oberlandesgericht Hamm (OLG) hat mit Urteil vom 20.09.2010 (Az.: 6 U 222/09) über die Haftungsverteilung zwischen einem aus einem Grundstück auf die Straße einfahrenden klägerischen Kfz und einem die Kreuzung bei Rotlicht passierenden anderen beklagten Kfz zu entscheiden. Der Beklagte wehrte sich vor dem OLG dagegen, dass das Landgericht ihm 25% Mitschuld an dem [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Oberlandesgericht Hamm (OLG) hat mit Urteil vom 20.09.2010 (Az.: 6 U 222/09) über die Haftungsverteilung zwischen einem aus einem Grundstück auf die Straße einfahrenden klägerischen Kfz und einem die Kreuzung bei Rotlicht passierenden anderen beklagten Kfz zu entscheiden. Der Beklagte wehrte sich vor dem OLG dagegen, dass das Landgericht ihm 25% Mitschuld an dem Unfall gegeben hat. Seiner Ansicht nach habe er trotz des Rotlichtverstoßes keine Schuld an Unfall, weil derjenige, der aus einer Grundstücksausfahrt komme immer 100% Schuld habe. Das OLG hat klargestellt, dass derjenige, der aus einem Grundstück auf die Fahrbahn einfahren will, sich dabei so zu verhalten hat, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Komme es dabei zu einem Unfall, so spreche der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der in den fließenden Verkehr hinein fahrende Kraftfahrer die ihm dabei obliegende gesteigerte Sorgfaltspflicht nicht beachtet und gegen § 10 StVO verstoßen hat. Grundsätzlich habe das aus dem Grundstück kommende Kfz dann 100% der Schuld zu tragen. Genau wie das Landgericht erkannte aber das OLG hier aber einen Sonderfall, weil der Beklagte das für ihn geltende Rotlicht durchfuhr. Das OLG kam anhand von Zeugenaussagen in Verbindung mit dem beigezogenen Ampelschaltplan zu der Überzeugung, dass der Beklagte in die Kreuzung einfuhr, als für ihn Rotlicht galt und er hätte anhalten müssen. Zwar komme es auf die Schuldhaftigkeit eines Verstoßes des Beklagten gegen § 37 StVO nicht an, da eine Lichtzeichenanlage regelmäßig nicht auch den Schutz des aus angrenzenden Grundstücken auf die Straße einfahrenden Fahrzeugverkehrs bezwecke und in der Folge er trotz Rotlichtverstoß sein Vorfahrtsrecht nicht gegenüber dem Unfallgegner grundsätzlich nicht einbüße. Allerdings wurde nach Ansicht des OLG die Betriebsgefahr des Beklagtenfahrzeugs zum Unfallzeitpunkt durch den Rotlichtverstoß erhöht. Der Rotlichtverstoß des Beklagten musste zu seinen Lasten berücksichtigt werden, weil der Kläger wegen des gleichzeitigen Grünlichts bei der Fußgängerampel darauf vertrauten konnte, dass aus dieser Richtung kein Verkehr drohte. Dieses im Grundsatz berechtigte Vertrauen des Klägers wurde durch den Rotlichtverstoß des Beklagten nach Ansicht des OLG „enttäuscht“. Die Komplexität bei der rechtlichen Beurteilung dieses alltäglichen Unfalls zeigt, dass es sich immer lohnt, einen verkehrsrechtlichen versierten Anwalt einzuschalten.</p>
<p>Experten finden Sie hier:</p>
<p><a href="http://www.schadenfix.de"><img class="alignnone size-full wp-image-5415" title="schadenfixhelfen" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/06/schadenfixhelfen.png" alt="" width="492" height="166" /></a></p>
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		<title>Dauerbrenner Akteneinsicht – Gericht stärkt Rechte von Betroffenen in Bußgeldangelegenheiten</title>
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		<pubDate>Wed, 03 Aug 2011 07:34:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>felix.meisner</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Nachdem einige Amtsgerichte (AG Oberhausen 20 .12.2010, Owi 845/10 und AG Lippstadt 23.02.2011, 7 Owi-38 Js 111/11-62/11) den Verteidigern von Betroffenen in Bußgeldverfahren ein Akteneinsichtsrecht in die Bedienungsanleitung der Messgeräte zugesprochen haben, haben das AG Meißen und das AG Lemgo die Rechte der Betroffenen nun weiter gestärkt.
Nach einer Entscheidung des AG Meißen vom 03.03.2011, 13 [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nachdem einige Amtsgerichte (AG Oberhausen 20 .12.2010, Owi 845/10 und AG Lippstadt 23.02.2011, 7 Owi-38 Js 111/11-62/11) den Verteidigern von Betroffenen in Bußgeldverfahren ein Akteneinsichtsrecht in die Bedienungsanleitung der Messgeräte zugesprochen haben, haben das AG Meißen und das AG Lemgo die Rechte der Betroffenen nun weiter gestärkt.</p>
<p>Nach einer Entscheidung des AG Meißen vom 03.03.2011, 13 Owi  23/11 hat die Verwaltungsbehörde dem Betroffenen im Rahmen eines Akteneinsichtsgesuches auch die Namen von Messbeamten, die sich aus der Akte nicht ergeben, mitzuteilen. Da nach der Entscheidung aber kein Anspruch auf die Ausbildungsnachweise der Messbeamten besteht, sollten im Fall einer Hauptverhandlung beantragt werden, auch die Messbeamten als Zeugen zu laden.</p>
<p> Nach der Entscheidung des AG Lemgo vom 14.04.2011, 22 Owi 62/11 ist dem Betroffenen zudem eine digitale Kopie von Tatfotos, auf die eine Geschwindigkeitsüberschreitung des Betroffenen gestützt wird, herauszugeben. Das Gericht setzt mit dieser Entscheidung die Rechtsprechung der Obergerichte fort, wonach dem Betroffenen eine Videoaufnahme des Verstoßes zur Verfügung zu stellen ist.</p>
<p> Diese Entscheidungen zeigen, dass die Gerichte die zum Teil restriktive Haltung der Behörden in Sachen Akteneinsicht nicht mitmachen. Dem Betroffenen in einem Bußgeldverfahren stehen nun aber weitere Möglichkeiten zu, um sich besser in einer Bußgeldangelegenheit verteidigen zu können.</p>
<p> Autor: Felix Meißner LL.M., Fachanwalt für Versicherungsrecht</p>
<p>Mail: <a href="mailto:meissner@anwalt-skm.de">meissner@anwalt-skm.de</a></p>
<p>Web : <a href="http://www.anwalt-skm.de/">www.anwalt-skm.de</a></p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>HWS-Verletzung nach Verkehrsunfall mit niedriger Geschwindigkeit</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/hws-verletzung-nach-verkehrsunfall-mit-niedriger-geschwindigkeit/</link>
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		<pubDate>Mon, 01 Aug 2011 05:27:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dominik Bach</dc:creator>
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Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 12.04.2011 (Az.: 1 U 151/10) entschieden, dass die Wahrscheinlichkeit einer Verletzung der Halswirbelsäule des Insassen des angefahrenen KFZ bei einem Verkehrsunfall proportional zunimmt mit dem Ausmaß der kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung. In dem zu entscheidenden Rechtsstreit verlangte der Kläger aufgrund eines Unfalls erlittenen Schleudertraumas der HWS und Prellung der rechten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p><span style="font-family: 'Times New Roman','serif';" lang="DE">Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 12.04.2011 (Az.: 1 U 151/10) entschieden, dass die Wahrscheinlichkeit einer Verletzung der Halswirbelsäule des Insassen des angefahrenen KFZ bei einem Verkehrsunfall proportional zunimmt mit dem Ausmaß der kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung. In dem zu entscheidenden Rechtsstreit verlangte der Kläger aufgrund eines Unfalls erlittenen Schleudertraumas der HWS und Prellung der rechten Schulter Schmerzensgeld. Das Landgericht hatte die Klage nach sachverständiger Beratung abgewiesen. Die vom Kläger angestrengte Berufung blieb erfolglos. Nach dem unfallanalytischen Gutachten wurde festgestellt, dass auf den Kläger eine Geschwindigkeitsänderung von nicht mehr als 5 km/h eingewirkt hat. Das OLG Düsseldorf hat ausgeführt, dass bei einer nur geringfügigen biomechanischen Belastung weitere Indizien vorliegen müssten, um eine HWS-Distorsionsschädigung annehmen zu können. Diesbezüglich fehlte es im Falle des zum Unfallzeitpunkt 25jährigen Klägers an Anhaltspunkten. Altersbedingte Verletzungsanfälligkeiten konnten ausgeschlossen werden. Im Ergebnis hat der Kläger nach Ansicht des Gerichts den Nachweis der Unfallbedingtheit der Beschwerden nicht erbracht. Geschädigten wird nach Verkehrsunfällen empfohlen, aussagekräftige schriftliche Atteste der behandelnden Ärzte einzufordern und einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung der rechtlichen Interessen zu beauftragen.</span></p>
<p>Experten finden Sie hier:</p>
<p><a href="http://schadenfix.de"><img class="alignleft size-full wp-image-5415" title="schadenfixhelfen" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/06/schadenfixhelfen.png" alt="" width="667" height="225" /></a></p>
<p class="MsoNormal" style="margin-bottom: 0.0001pt; text-align: justify; line-height: normal;"><span style="font-family: 'Times New Roman','serif';" lang="DE"> </span></p>
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		<title>Trunkenheitsfahrt- Kürzung der Leistung durch Versicherer</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/trunkenheitsfahrt-kurzung-der-leistung-durch-versicherer/</link>
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		<pubDate>Wed, 27 Jul 2011 12:39:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>ingo.menge</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsanwälte aktuelle Informationen]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht Eichsfeldkreis]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
		<category><![CDATA[grobe Fahrlässigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Haftungsquote]]></category>
		<category><![CDATA[Kaskoversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Schadensersatz]]></category>
		<category><![CDATA[Trunkenheitsfahrt-Alkohol am Steuer]]></category>
		<category><![CDATA[Unfallregulierung]]></category>

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		<description><![CDATA[Mit der Frage, ob ein Versicherer bei grober Fahrlässigkeit, hier Vorliegen einer Trunkenheitsfahrt,  immer berechtigt ist, die Leistungen aus dem Versicherungsvertrag kürzen kann hat sich der BGH in seinem Urteil vom 22.06.2011 Az.: IV ZR 225/10 beschäftigt.
Generell ist bei Vorliegen von grober Fahrlässigkeit bei der Herbeiführung eines  Versicherungsfalls eine Kürzung der Leistungen  gemäß § 81 Abs. 2 [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mit der Frage, ob ein Versicherer bei grober Fahrlässigkeit, hier Vorliegen einer Trunkenheitsfahrt,  immer berechtigt ist, die Leistungen aus dem Versicherungsvertrag kürzen kann hat sich der<strong> BGH</strong> in seinem <strong>Urteil vom 22.06.2011 Az.: IV ZR 225/10</strong> beschäftigt.</p>
<p>Generell ist bei Vorliegen von grober Fahrlässigkeit bei der Herbeiführung eines  Versicherungsfalls eine Kürzung der Leistungen  gemäß § 81 Abs. 2 VVG möglich.  im vorliegenden Fall hatte der Kläger mit einer BAK von 2.70 Promille sein Fahrzeug vor einen Laternenpfahl &#8220;gesetzt&#8221; und verlangte nunmehr den Unfallschaden von ca. 6400 € ersetzt.</p>
<p>Der BGH hat entschieden, dass eine Leistungskürzung ausscheidet, wenn der Versicherungsnehmer unzurechnungsfähig gewesen ist. Anhaltspunkte hierfür waren die festgestellte BAK zum Unfallzeitpunkt, sowie weitere Indizien wie das Blutentnahmeprotokoll und die Angaben der vor Ort ermittelnden Polizisten. Aufgrund der fehlenden Feststellungen hierzu  wurde das Urteil deswegen aufgehoben und zur erneuten Verhandlung zurück verwiesen.</p>
<p>Der BGH stellte in diesem Zusammenhang ebenfalls fest, dass auch unter Beachtung der Umstände des Einzelfalls ein Recht auf eine Leistungskürzung bis auf Nul<strong>l</strong> bestehen kann beim Vorliegen von grober Fahrlässigkeit. Dies kommt insbesondere in den  Fällen der so genannten absoluten Fahruntüchtigkeit in Betracht.</p>
<p>Es empfiehlt sich daher im Fall einer Trunkenheitsfahrt, auch wegen der von der Versicherung zu beanspruchenden Leistungen, rechtzeitig fachkundigen Rat, eines Fachanwalts für Verkehrsrecht einzuholen. Hier kann der Geschädigte schnell mit leeren Händen dastehen.</p>
<p>Über den Verfasser:</p>
<p>Rechtsanwalt Ingo Menge ist als Fachanwalt für Verkehrsrecht in Heilbad Heiligenstadt und bundesweit tätig.  Von Rechtsanwalt Ingo Menge bekommen Geschädigten nach Verkehrsunfällen und Betroffenen nach Verstößen im Straßenverkehr (Punkte im VZR, Fahrerflucht, Abstand, Geschwindigkeit.) schnelle und unbürokratische Hilfe. Rechtsanwalt Ingo Menge ist Mitglied der ARGE Verkehrsrecht .</p>
<p>mehr Infos:<a href="http://www.verkehr-recht-anwalt-menge-heiligenstadt.de"> www.verkehr-recht-anwalt-menge-heiligenstadt.de</a></p>
<p>Tel.: 03606 607688</p>
<p><a href="http://www.verkehr-recht-anwalt-menge-heiligenstadt.de/bussgeld-rechtsanwalt-ingo-menge-heilbad-heiligenstadt-eichsfeld-bundesweit.html">Eine unverbindliche Erstberatung können Sie hier erhalten.</a></p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Fünfjährige Radler dürfen kleine Strecken alleine fahren</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/funfjahrige-radler-durfen-kleine-strecken-alleine-fahren/</link>
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		<pubDate>Mon, 25 Jul 2011 09:52:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dominik Bach</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>

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		<description><![CDATA[München/Berlin (DAV). Bei Kindern hängt das Maß der gebotenen Aufsicht von Alter, Eigenart und Charakter ab. Eltern verletzen nicht ihre Aufsichtspflicht, wenn sie ihr fünfjähriges, im Radfahren geübtes Kind ein Stück Weg alleine vorausfahren lassen. Über dieses Urteil des Amtsgerichts München vom 19. November 2010 (AZ: 122 C 8128/10) informiert die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>München/Berlin (DAV). Bei Kindern hängt das Maß der gebotenen Aufsicht von Alter, Eigenart und Charakter ab. Eltern verletzen nicht ihre Aufsichtspflicht, wenn sie ihr fünfjähriges, im Radfahren geübtes Kind ein Stück Weg alleine vorausfahren lassen. Über dieses Urteil des Amtsgerichts München vom 19. November 2010 (AZ: 122 C 8128/10) informiert die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).</strong></p>
<p><strong> </strong>Eine Autofahrerin fuhr an einem Kindergarten vorbei, vor dem Kinder mit ihren Fahrrädern standen. Eines der Räder fiel um, und die am Rad befestigte Sichtstange beschädigte beide linke Fahrzeugtüren des Wagens. Die Beseitigung der Schrammen kostete 1.350 Euro. Diese Summe verlangte der Eigentümer des Wagens, der Ehemann der Fahrerin, vom Vater der fünfjährigen Radbesitzerin. Dieser habe schließlich seine Aufsichtspflicht verletzt. Das Mädchen sei ein Stück vor dem Kindergarten vor seiner Frau hergefahren und erst nach einer Weile auf den Gehweg gewechselt. Der Vater sei nicht in der Nähe gewesen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Vor Gericht hatte der Autobesitzer keinen Erfolg. Der Vater habe seine Aufsichtspflicht nicht verletzt. Grundsätzlich müsse man davon ausgehen, dass nicht schulpflichtige Kinder bei Teilnahme am Straßenverkehr noch beaufsichtigt werden müssten. Dabei seien neben dem Alter des Kindes auch dessen Erfahrung im Straßenverkehr und die konkreten Straßenverhältnisse zu berücksichtigen. Im vorliegenden Fall fahre die Tochter bereits seit rund zweieinhalb Jahren Rad. Die Strecke zum Kindergarten fahre sie ebenfalls seit zwei Jahren. Vor diesem Hintergrund sei es keine Pflichtverletzung, dass sie das letzte Stück des Wegs alleine vorausfahren durfte. Es gehöre zu den Erziehungspflichten der Eltern, ihr Kind zu selbständigen und verantwortungsbewussten Verkehrsteilnehmern zu erziehen. Dazu sei es nötig, Kindern gewisse Freiräume zu geben, die es ihnen ermöglichten, Gefahrensituationen zu meistern. Außerdem müsse ein fünfjähriges Kind in naher Zukunft in der Lage sein, den Schulweg allein zu bewältigen. Es sei daher in Ordnung, wenn Eltern ein Kind, das sein Fahrrad beherrsche, kleinere Strecken, gerade auch auf wenig befahrenen Straßen, alleine fahren ließen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Außerdem stehe fest, dass das Fahrrad aufgrund eines Getümmels vor dem Eingangstor zum Kindergarten umgefallen sei. Dies hätte der Vater auch nicht verhindern können, wenn er in Sichtkontakt gewesen wäre. Man könne nicht verlangen, dass permanent ein Elternteil die Lenkstange des Kinderrades halte. Dies würde einer Gängelei des Kindes gleichkommen, die einer normalen Persönlichkeitsentwicklung hin zum selbständigen Verkehrsteilnehmer nicht dienlich wäre.</p>
<p>Sie benötigen verkehrsrechtliche Hilfe? Fragen Sie unsere Experten auf <a href="http://schadenfix.de">Schadenfix.de</a></p>
<p><a href="https://www.schadenfix.de/schadenmeldung" target="_blank"><img class="alignleft size-full wp-image-5119" title="schadenmelder" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/04/schadenmelder.png" alt="" width="279" height="59" /></a></p>
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		<title>Kein Fahrverbot bei Verstoß gegen Richtlinien der Verkehrsüberwachung</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/kein-fahrverbot-bei-verstos-gegen-richtlinien-der-verkehrsuberwachung/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/kein-fahrverbot-bei-verstos-gegen-richtlinien-der-verkehrsuberwachung/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 14 Jul 2011 14:00:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>felix.meisner</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Führerschein/MPU]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>
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		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/?p=5671</guid>
		<description><![CDATA[In fast allen Bundesländern gibt es Richtlinien für die polizeiliche Verkehrsüberwachung. In diesen Richtlinien ist in der Regel auch festgelegt, in welchem Abstand nach einem die Geschwindigkeit beschränkenden Verkehrsschildes eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt werden darf. Von diesen Richtlinien darf nur in Ausnahmefällen abgewichen werden, da der Betroffenen nach der OLG-Rechtsprechung auf die Einhaltung der Richtlinien vertrauen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In fast allen Bundesländern gibt es Richtlinien für die polizeiliche Verkehrsüberwachung. In diesen Richtlinien ist in der Regel auch festgelegt, in welchem Abstand nach einem die Geschwindigkeit beschränkenden Verkehrsschildes eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt werden darf. Von diesen Richtlinien darf nur in Ausnahmefällen abgewichen werden, da der Betroffenen nach der OLG-Rechtsprechung auf die Einhaltung der Richtlinien vertrauen darf. In den Richtlinien ist dann auch geregelt, wann ein Ausnahmefall vorliegt, wann also von den Vorgaben zu Lasten des Betroffenen abgewichen werden darf. Werden die Richtlinien nicht eingehalten, kann das zur Folge haben, dass nicht von gewöhnlichen Tatumständen gem. § 1 Abs. 2 S. 2 BKatV ausgegangen wird mit der Folge, dass dann auch kein Fahrverbot verhängt werden darf. So hat jungst auch das OLG Dresden entschieden.</p>
<p> Dieser Fall zeigt einmal mehr, dass es sich lohnt einen Bußgeldbescheid mit Fahrverbot von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Droht auch Ihnen ein Fahrverbot? Wir beraten Sie gerne.</p>
<p>Rechtsanwalt Felix Meißner, LL.M.</p>
<p>Fachanwalt für Versicherungsrecht</p>
<p>Kontakt:</p>
<p><a href="mailto:meissner@anwalt-skm.de">meissner@anwalt-skm.de</a></p>
<p><a href="http://www.anwalt-skm.de">www.anwalt-skm.de</a></p>
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		</item>
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		<title>Recht interessant: Mittelstandsmesse b2b Ruhrgebiet 2011 vom 13.–14.07.2011</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/recht-interessant-mittelstandsmesse-b2b-ruhrgebiet-2011-vom-13-%e2%80%9314-07-2011/</link>
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		<pubDate>Tue, 12 Jul 2011 18:42:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Jörg Bister</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>

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		<description><![CDATA[
&#160;
Essen – Am 13. – 14.07.2011 findet in der Veltins-Arena Gelsenkirchen erneut die Mittelstandsmesse b2b Ruhrgebiet 2011 statt. Mehr als 200 überwiegend regionale Aussteller präsentieren den Messebesuchern an den beiden Messetagen Ihre Waren und Dienstleistungen.
Unsere Kanzlei ist ebenfalls mit einem Team auf der Messe vertreten und informiert alle Interessierten rund um die Themen Auto, Bußgeld, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div></div>
<p align="justify">&#160;</p>
<p align="justify">Essen – Am 13. – 14.07.2011 findet in der Veltins-Arena Gelsenkirchen erneut die Mittelstandsmesse b2b Ruhrgebiet 2011 statt. Mehr als 200 überwiegend regionale Aussteller präsentieren den Messebesuchern an den beiden Messetagen Ihre Waren und Dienstleistungen.</p>
<p align="justify">Unsere Kanzlei ist ebenfalls mit einem Team auf der Messe vertreten und informiert alle Interessierten rund um die Themen Auto, Bußgeld, Immobilien, Arbeit und Forderungsmanagement/Mahnwesen. </p>
<p align="justify">Wir würden uns freuen, Sie auf der Messe und an unserm Stand B18 begrüßen zu dürfen.</p>
<p align="justify">Weitere Informationen zu unserer Kanzlei erhalten Sie <a href="http://www.kanzlei-bister.de/">hier</a>…</p>
<div><img width="1" height="1" src="https://blogger.googleusercontent.com/tracker/781253146987816869-1437174783648748290?l=verkehrsanwalt.blogspot.com" alt="" /></div>
<p><a href="http://verkehrsanwalt.blogspot.com/2011/07/recht-interessant-mittelstandsmesse-b2b.html" target="_blank">Quelle: http://verkehrsanwalt.blogspot.com/</a></p>
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		<title>Anspruch auf Neulackierung bei Oldtimerunfall</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/anspruch-auf-neulackierung-bei-oldtimerunfall/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/anspruch-auf-neulackierung-bei-oldtimerunfall/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 01 Jul 2011 09:39:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>felix.meisner</dc:creator>
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		<category><![CDATA[schadenfix.de Zeitung]]></category>
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		<description><![CDATA[In Deutschland wächst der Bestand an Oldtimern jedes Jahr um ca. 10 %. Aktuell sind etwa 250.000 Fahrzeuge mit einem H-Kennzeichen gemeldet. Trotz des hohen Bestandes an Oldtimern gibt es nur wenige Schadenersatzurteile.  Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat nun für alle Eigentümer von Oldtimern ein interessantes Urteil – Az: I-1 U 107/08 gesprochen. Was war [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In Deutschland wächst der Bestand an Oldtimern jedes Jahr um ca. 10 %. Aktuell sind etwa 250.000 Fahrzeuge mit einem H-Kennzeichen gemeldet. Trotz des hohen Bestandes an Oldtimern gibt es nur wenige Schadenersatzurteile.  Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat nun für alle Eigentümer von Oldtimern ein interessantes Urteil – Az: I-1 U 107/08 gesprochen. Was war geschehen?</p>
<p>Bei einer Oldtimerrally wurde ein Mercedes 300 SL, Baujahr 1956 beschädigt, als ein anderes Fahrzeug auf den Oldtimer auffuhr. Der bisher unfallfreie „Flügeltürer“ hatte im hinteren Bereich des Fahrzeuges einen Lackschaden erlitten. Das  OLG hat dem Geschädigten eine Neulackierung des gesamten Fahrzeuges zugesprochen. Dies deshalb, weil die Wiederherstellung der vorher bestehenden 100-prozentigen Farbgleichheit im Hinblick auf den sehr guten Zustand des Oldtimers nur durch eine gesamte Neulackierung garantiert werden konnte.  Bei allen anderen Methoden (Teillackierung) hätte die Gefahr einer verbleibenden Farbabweichung bestanden, die dem Geschädigte in diesem Fall nicht zugemutet werden konnte</p>
<p>Autor: Felix Meißner LL.M., Fachanwalt für Versicherungsrecht</p>
<p>Kontakt:</p>
<p>Tel.: 0521 / 17 72 70</p>
<p>Mail: <a href="mailto:meissner@anwalt-skm.de">meissner@anwalt-skm.de</a></p>
<p><a href="http://www.anwalt-skm.de">www.anwalt-skm.de</a></p>
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		<title>Kein Mitverschulden bei Radfahrern ohne Fahrradhelm</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/kein-mitverschulden-bei-radfahrern-ohne-fahrradhelm/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/kein-mitverschulden-bei-radfahrern-ohne-fahrradhelm/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 28 Jun 2011 08:15:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>felix.meisner</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Das Landgericht München II  hat ein spannendes Urteil zugunsten von Radfahrern gefällt, die Opfer eines Verkehrsunfalles geworden sind und dabei ohne Helm unterwegs waren. In der Entscheidung vom 07.03.2011 – AZ 5 O 1837/09 gelangte das Gericht zu dem Ergebnis, dass der Radfahrer, der ohne Fahrradhelm fährt, sich kein Mitverschulden anrechnen lassen muss. Begründet wird [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Landgericht München II  hat ein spannendes Urteil zugunsten von Radfahrern gefällt, die Opfer eines Verkehrsunfalles geworden sind und dabei ohne Helm unterwegs waren. In der Entscheidung vom 07.03.2011 – AZ 5 O 1837/09 gelangte das Gericht zu dem Ergebnis, dass der Radfahrer, der ohne Fahrradhelm fährt, sich kein Mitverschulden anrechnen lassen muss. Begründet wird die zutreffende Entscheidung damit, dass für Erwachsene nach wie vor keine gesetzliche Helmpflicht existiert. Auch eine Obliegenheit zum Zwecke der Schadensminderung einen Fahrradhelm zu tragen, kommt nicht in Betracht für solche Radfahrer, die das Fahrrad lediglich als schlichtes Fortbewegungsmittel benutzen. Der von Haftpflichtversicherern oft erhobene Einwand eines prozentualen Mitverschuldens dürfte damit die Grundlage entzogen sein. Anders könnte dies allenfalls zu bewerten sein, wenn sportlich ambitionierte Radfahrer (Rennradfahrer) ohne Helm am Straßenverkehr teilnehmen. In diesem Fall, so das Gericht, kann von einer Obliegenheit zum Zwecke der Schadensminderung ausgegangen werden.</p>
<p>Autor:</p>
<p>Rechtsanwalt Felix Meißner LL.M., Fachanwalt für Versicherungsrecht</p>
<p>Kontakt:</p>
<p><a href="http://www.anwalt-skm.de/">www.anwalt-skm.de</a></p>
<p><a href="mailto:meissner@anwalt-skm.de">meissner@anwalt-skm.de</a></p>
<p> Tel.: 0521/17 72 70</p>
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		<title>Die Abrechnung im Haftpflichtschadenfall &#8211; Ersatz von Umsatzsteuer bei Neuanschaffung eines Leasingfahrzeugs</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/die-abrechnung-im-haftpflichtschadenfall-ersatz-von-umsatzsteuer-bei-neuanschaffung-eines-leasingfahrzeugs/</link>
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		<pubDate>Fri, 24 Jun 2011 12:23:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Rüdiger D. Weichelt</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Mittlerweile hat sich auch bei den Haftpflichtversicherern die Erkenntnis durchgesetzt, dass bei der Regulierung eines Haftpflichtschadens der im Gutachten ausgewiesene Umsatzsteueranteil des (Brutto-) Wiederbeschaffungswerts auch dann zu ersetzen ist, wenn der Geschädigte ein vergleichbares Ersatzfahrzeug zu einem gleichen oder höheren Preis erwirbt, vgl. hier insbesondere BGH, Urt. v. 01.03.2005, Az.: VI ZR 91/04.
Wesentlich schwieriger stellt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mittlerweile hat sich auch bei den Haftpflichtversicherern die Erkenntnis durchgesetzt, dass bei der Regulierung eines Haftpflichtschadens der im Gutachten ausgewiesene Umsatzsteueranteil des (Brutto-) Wiederbeschaffungswerts auch dann zu ersetzen ist, wenn der Geschädigte ein vergleichbares Ersatzfahrzeug zu einem gleichen oder höheren Preis erwirbt, vgl. hier insbesondere BGH, Urt. v. 01.03.2005, Az.: VI ZR 91/04.</p>
<p>Wesentlich schwieriger stellt sich jedoch die Rechtslage und auch die Anspruchsdurchsetzung bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung dar, wenn der Geschädigte im Anschluss an den Verkauf seines Unfallfahrzeugs lediglich einen Leasingvertrag über ein Ersatzfahrzeug abschließt.</p>
<p>Obgleich auch in diesem Fall bei nicht vorsteuerabzugberechtigten Personen nachweislich Umsatzsteuer auf die einzelnen Leasingraten anfällt, stellte sich die eine oder andere Versicherung auf den Standpunkt, für den Anspruch auf Ersatz von Umsatzsteuer sei hierbei nicht auf den Leasingnehmer, sondern vielmehr auf die Person des Leasinggebers abzustellen. Das es sich bei dem Leasinggeber in fast 100 Prozent der Fälle um vorsteuerabzugsberechtigte Personen handelt, nahm man dabei gerne in Kauf.</p>
<p>Vor diesem Hintergrund ist das nunmehr ergangene Urteil des AG Wernigerode vom 16.03.2011, Az.: 10 C 833/10 als bemerkenswert zu beurteilen, beseitigt es doch eine in diesem Bereich bestehende Rechtsunsicherheit und  sorgt für eine erleichterte Anspruchsdurchsetzung im Haftpflichtschadenfall.</p>
<p>Das Gericht stellte in diesem Zusammenhang fest, dass der Geschädigte bei Erwerb eines Leasingfahrzeugs die auf die einzelnen Leasingraten gezahlte Umsatzsteuer grundsätzlich bis zur Höhe der Umsatzsteuer verlangen kann, die bei der Reparatur oder beim Kauf eines entsprechenden Ersatzfahrzeugs angefallen wäre.</p>
<p>Dieser Anspruch entstehe jedoch lediglich „pro rata temporis“, so dass sich der richtigerweise auf Freistellung lautende Antrag erst nach einem Zeitablauf mit tatsächlicher Entrichtung der Leasingraten in einen Zahlungsanspruch wandele.</p>
<p>Diesbezüglich ist es demnach ratsam, eine gerichtliche Durchsetzung des Anspruchs auf Erstattung restlicher Umsatzsteuer erst dann in Erwägung zu ziehen, wenn die aufgrund der Leasingraten verauslagte Umsatzsteuer den auf den Reparaturkostenbetrag entfallenden Umsatzsteueranteil erreicht.</p>
<p>Erst nach diesem Zeitablauf kann der vollständige Schadensbetrag als Zahlungsklage geltend gemacht und durchgesetzt werden und bietet gegenüber dem lediglich auf Freistellung gerichteten Antrag insbesondere in vollstreckungsrechtlicher Hinsicht wesentliche Vorteile.</p>
<p>Gerade bei einer derartigen Sachlage wird jedoch eine restlose Durchsetzung der berechtigten Schadensersatzansprüche nur mit Hilfe einer fachkundigen anwaltlichen Beratung möglich sein.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Trotz Unfall bei Volltrunkenheit kein Kürzungsrecht der Kaskoversicherung ?</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/trotz-unfall-bei-volltrunkenheit-kein-kurzungsrecht-der-kaskoversicherung/</link>
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		<pubDate>Thu, 23 Jun 2011 09:09:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Carsten Schulze</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Der BGH hatte mit Urteil vom 22. Juni 2011 darüber zu entscheiden, ob dem Kläger nach einem selbstverschuldeten Unfall ein voller Anspruch auf Schadensersatz gegen seine Kaskoversicherung zustand. Diese hatte die Leistung grds. nachvollziehbar verweigert, nachdem aufgrund der Unfallaufnahme ein BAK Wert von 2,7 Promille feststand.
Der BGH hat nun entschieden, dass dieses Kürzungsrecht der Versicherung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der BGH hatte mit Urteil vom 22. Juni 2011 darüber zu entscheiden, ob dem Kläger nach einem selbstverschuldeten Unfall ein voller Anspruch auf Schadensersatz gegen seine Kaskoversicherung zustand. Diese hatte die Leistung grds. nachvollziehbar verweigert, nachdem aufgrund der Unfallaufnahme ein BAK Wert von 2,7 Promille feststand.<br />
Der BGH hat nun entschieden, dass dieses Kürzungsrecht der Versicherung gem § 81 II VVG ausgeschlossen ist, wenn der Fahrer zum Unfallzeitpunkt schuldunfähig ist, was bei einem derartigen Promille Wert nahe liegt.<br />
Ansatzpunkt für die Versicherung kann dann aber sein, dass der Fahrer im nüchternen also schuldfähigen Zustand erkannt hat oder grob fahrlässig nicht erkannt hat, dass er im Zusatnd der Schuldunfähigkeit einen Versicherungsfall, also hier den Unfall herbeiführen wird.<br />
Dann ist insbesondere zu prüfen, ob und welche Vorkehrungen er getroffen hat, dass er im alkoholisierten Zustand kein Fahrzeug fährt.<br />
Im konkreten Fall musste der Rechtsstreit an die Vorinstanz zwecks weiterer Sachaufklärung zurückverwiesen werden.<br />
Hinzuweisen bleibt noch darauf, dass bei neuen Verträgen das &#8220;Alles oder Nichts Prinzip&#8221; des alten 61 VVG nicht mehr gilt, sondern ein Kürzungsrecht nach 81 VVG der Versicherung besteht, je nach Grad des Verschuldens des Versicherungsnehmers.<br />
Es ist also immer sinnvoll in derartigen Fällen einen FA für Verkehrsrecht zwecks weiterer Beratung zu mandatieren.<br />
( Urteil vom 22. Juni 2011 &#8211; IV ZR 225/10 )</p>
<p>RA Carsten Schulze<br />
FA für Verkehrsrecht<br />
www.rechtsanwaelte-lage.eu</p>
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		<item>
		<title>Recht sportlich: 1. Essener Firmenlauf vom 09.06.2011</title>
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		<pubDate>Wed, 22 Jun 2011 22:35:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Jörg Bister</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>

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		<description><![CDATA[Essen &#8211; Am 09.06.2011 fand der erste Essener Firmenlauf statt und aus unserer Kanzlei Teigelack, Vollenberg &#38; Fromlowitz ging ein Team von insgesamt sieben Läufern und Läuferinnen an den Start.
An dem von Laufsport Bunert und den Hauptsponsoren RWE und WAZ Mediengruppe organisierten Lauf nahmen etwas mehr als 3.900 geübte und ungeübte Laufwillige teil. Die 5,25 [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p align="justify">Essen &#8211; Am 09.06.2011 fand der erste Essener Firmenlauf statt und aus unserer Kanzlei Teigelack, Vollenberg &amp; Fromlowitz ging ein Team von insgesamt sieben Läufern und Läuferinnen an den Start.</p>
<p align="justify">An dem von Laufsport Bunert und den Hauptsponsoren RWE und WAZ Mediengruppe organisierten Lauf nahmen etwas mehr als 3.900 geübte und ungeübte Laufwillige teil. Die 5,25 km lange Strecke führte von der Huyssenallee in Höhe des Alto-Theaters über die Rüttenscheider Str. und die Ursulastr. zurück bis zum Giradethaus und von dort in den Gruga-Park. Der Zieleinlauf war an der Orangerie. </p>
<p align="justify">Da die Veranstalter sehr zufrieden waren, wird es 2012 sicherlich den 2. Essener Firmenlauf geben, an dem unser Team ganz bestimmt wieder teilnehmen wird.</p>
<p align="justify">Unsere Lauf- und Walkingzeiten:</p>
<p align="justify">Dr. Lenhard Teigelack 25:02 (mm:ss) Platz (Männer) 463    <br />Hendrik Fromlowitz 25:58 Platz 626     <br />Daniela Marzinzik 32:01 Platz (Frauen) 414     <br />Willi Vollenberg 36:36 Platz 1987     <br />Dr. Dieter Teigelack 40:06 Platz 2106     <br />Jörg Bister 43:14 Platz 2154     <br />Horst Fromlowitz 47:52 Platz 2178</p>
<p align="justify">In der Teamwertung (gewertet wurden die drei schnellsten Teammitglieder) haben wir Platz 130 von 644 erreicht</p>
<p align="justify">Weitere Informationen finden Sie <a href="http://www.rwe.com/web/cms/de/579242/1-essener-firmenlauf/" target="_blank">hier&#8230;</a></p>
<div><img width="1" height="1" src="https://blogger.googleusercontent.com/tracker/781253146987816869-6509103380739102104?l=verkehrsanwalt.blogspot.com" alt="" /></div>
<p><a href="http://verkehrsanwalt.blogspot.com/2011/06/recht-sportlich-1-essener-firmenlauf.html" target="_blank">Quelle: http://verkehrsanwalt.blogspot.com/</a></p>
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		<item>
		<title>Recht sportlich: 1. Essener Firmenlauf vom 09.06.2011</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/recht-sportlich-1-essener-firmenlauf-vom-09-06-2011/</link>
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		<pubDate>Wed, 22 Jun 2011 22:35:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Jörg Bister</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>

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		<description><![CDATA[Essen &#8211; Am 09.06.2011 fand der erste Essener Firmenlauf statt und aus unserer Kanzlei Teigelack, Vollenberg &#38; Fromlowitz ging ein Team von insgesamt sieben Läufern und Läuferinnen an den Start.
An dem von Laufsport Bunert und den Hauptsponsoren RWE und WAZ Mediengruppe organisierten Lauf nahmen etwas mehr als 3.900 geübte und ungeübte Laufwillige teil. Die 5,25 [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p align="justify">Essen &#8211; Am 09.06.2011 fand der erste Essener Firmenlauf statt und aus unserer Kanzlei Teigelack, Vollenberg &amp; Fromlowitz ging ein Team von insgesamt sieben Läufern und Läuferinnen an den Start.</p>
<p align="justify">An dem von Laufsport Bunert und den Hauptsponsoren RWE und WAZ Mediengruppe organisierten Lauf nahmen etwas mehr als 3.900 geübte und ungeübte Laufwillige teil. Die 5,25 km lange Strecke führte von der Huyssenallee in Höhe des Alto-Theaters über die Rüttenscheider Str. und die Ursulastr. zurück bis zum Giradethaus und von dort in den Gruga-Park. Der Zieleinlauf war an der Orangerie. </p>
<p align="justify">Da die Veranstalter sehr zufrieden waren, wird es 2012 sicherlich den 2. Essener Firmenlauf geben, an dem unser Team ganz bestimmt wieder teilnehmen wird.</p>
<p align="justify">Unsere Lauf- und Walkingzeiten:</p>
<p align="justify">Dr. Lenhard Teigelack 25:02 (mm:ss) Platz (Männer) 463    <br />Hendrik Fromlowitz 25:58 Platz 626     <br />Daniela Marzinzik 32:01 Platz (Frauen) 414     <br />Willi Vollenberg 36:36 Platz 1987     <br />Dr. Dieter Teigelack 40:06 Platz 2106     <br />Jörg Bister 43:14 Platz 2154     <br />Horst Fromlowitz 47:52 Platz 2178</p>
<p align="justify">In der Teamwertung (gewertet wurden die drei schnellsten Teammitglieder) haben wir Platz 130 von 644 erreicht</p>
<p align="justify">Weitere Informationen finden Sie <a href="http://www.rwe.com/web/cms/de/579242/1-essener-firmenlauf/" target="_blank">hier&#8230;</a></p>
<div><img width="1" height="1" src="https://blogger.googleusercontent.com/tracker/781253146987816869-6509103380739102104?l=verkehrsanwalt.blogspot.com" alt="" /></div>
<p><a href="http://verkehrsanwalt.blogspot.com/2011/06/recht-sportlich-1-essener-firmenlauf.html" target="_blank">Quelle: http://verkehrsanwalt.blogspot.com/</a></p>
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		<title>Recht sportlich: 1. Essener Firmenlauf vom 09.06.2011</title>
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		<pubDate>Wed, 22 Jun 2011 22:35:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Jörg Bister</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>

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		<description><![CDATA[Essen &#8211; Am 09.06.2011 fand der erste Essener Firmenlauf statt und aus unserer Kanzlei Teigelack, Vollenberg &#38; Fromlowitz ging ein Team von insgesamt sieben Läufern und Läuferinnen an den Start.
An dem von Laufsport Bunert und den Hauptsponsoren RWE und WAZ Mediengruppe organisierten Lauf nahmen etwas mehr als 3.900 geübte und ungeübte Laufwillige teil. Die 5,25 [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p align="justify">Essen &#8211; Am 09.06.2011 fand der erste Essener Firmenlauf statt und aus unserer Kanzlei Teigelack, Vollenberg &amp; Fromlowitz ging ein Team von insgesamt sieben Läufern und Läuferinnen an den Start.</p>
<p align="justify">An dem von Laufsport Bunert und den Hauptsponsoren RWE und WAZ Mediengruppe organisierten Lauf nahmen etwas mehr als 3.900 geübte und ungeübte Laufwillige teil. Die 5,25 km lange Strecke führte von der Huyssenallee in Höhe des Alto-Theaters über die Rüttenscheider Str. und die Ursulastr. zurück bis zum Giradethaus und von dort in den Gruga-Park. Der Zieleinlauf war an der Orangerie. </p>
<p align="justify">Da die Veranstalter sehr zufrieden waren, wird es 2012 sicherlich den 2. Essener Firmenlauf geben, an dem unser Team ganz bestimmt wieder teilnehmen wird.</p>
<p align="justify">Unsere Lauf- und Walkingzeiten:</p>
<p align="justify">Dr. Lenhard Teigelack 25:02 (mm:ss) Platz (Männer) 463    <br />Hendrik Fromlowitz 25:58 Platz 626     <br />Daniela Marzinzik 32:01 Platz (Frauen) 414     <br />Willi Vollenberg 36:36 Platz 1987     <br />Dr. Dieter Teigelack 40:06 Platz 2106     <br />Jörg Bister 43:14 Platz 2154     <br />Horst Fromlowitz 47:52 Platz 2178</p>
<p align="justify">In der Teamwertung (gewertet wurden die drei schnellsten Teammitglieder) haben wir Platz 130 von 644 erreicht</p>
<p align="justify">Weitere Informationen finden Sie <a href="http://www.rwe.com/web/cms/de/579242/1-essener-firmenlauf/" target="_blank">hier&#8230;</a></p>
<div><img width="1" height="1" src="https://blogger.googleusercontent.com/tracker/781253146987816869-6509103380739102104?l=verkehrsanwalt.blogspot.com" alt="" /></div>
<p><a href="http://verkehrsanwalt.blogspot.com/2011/06/recht-sportlich-1-essener-firmenlauf.html" target="_blank">Quelle: http://verkehrsanwalt.blogspot.com/</a></p>
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		<title>Gefährliches BGH Urteil für Autohandel</title>
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		<pubDate>Tue, 21 Jun 2011 13:56:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Carsten Schulze</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Der BGH hat in einer Entscheidung vom 15.06.2011 klargestellt, dass es bei der Beurteilung der Erheblichkeit eiens Mangels auf den Zeitpunkt der Rücktrittserklärung ankommt.
Der Käufer eines Neuwagens hat nach dem VIII Senat des BGH ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag, wenn die Ursache eines fehlehaften Fahrverhaltens zunächst nicht ermittelt werden kann. Daran ändert sich auch nichts, wenn [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der BGH hat in einer Entscheidung vom 15.06.2011 klargestellt, dass es bei der Beurteilung der Erheblichkeit eiens Mangels auf den Zeitpunkt der Rücktrittserklärung ankommt.<br />
Der Käufer eines Neuwagens hat nach dem VIII Senat des BGH ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag, wenn die Ursache eines fehlehaften Fahrverhaltens zunächst nicht ermittelt werden kann. Daran ändert sich auch nichts, wenn durch ein im Laufe des Verfahrens eingeholtes Sachverständigengutachten sich  herausstellt, dass das technische Problem mit kleinem Aufwand zu beseitigen wäre.<br />
(BGH Az. VIII ZR 139/09)<br />
RA Carsten Schulze<br />
FA für Verkehrsrecht<br />
www.rechtsanwaelte-lage.eu</p>
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		<title>Keine zwingende Radwegbenutzungspflicht &#8211; Auch nicht bei Anordnung mit Verkehrszeichen</title>
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		<pubDate>Mon, 13 Jun 2011 20:47:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Carsten Schulze</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass nicht zwingend eine Pflicht zur Nutzung eines vorhandenen Fahrradweges besteht, auch wenn dies durch entsprechende Verkehrszeichen durch den Strassenbaulastträger angeordnet worden ist. Eine solche Anordnung darf nämlich nur ergehen, wenn eine besondere Gefahrenlage besteht.
Das Aufstellen der Schilder Nr. 237, 240 und 241 bedarf also gem § 45 Abs.9 S. 2 [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass nicht zwingend eine Pflicht zur Nutzung eines vorhandenen Fahrradweges besteht, auch wenn dies durch entsprechende Verkehrszeichen durch den Strassenbaulastträger angeordnet worden ist. Eine solche Anordnung darf nämlich nur ergehen, wenn eine besondere Gefahrenlage besteht.<br />
Das Aufstellen der Schilder Nr. 237, 240 und 241 bedarf also gem § 45 Abs.9 S. 2 einer besonderen Gefahrenlage.<br />
( BVerwG 18. November 2010 &#8211; 3 C 42.09).<br />
Ob man unabhängig davon nicht besser auf dem Radweg aufgehoben ist, mag jedermann persönlich entscheiden.<br />
Für den Fall eines Bussgeldbescheides oder eines ggf. nach einem Unfall vorgeworfenen Mitverschuldens lohnt aber immer der Weg zum Fachanwalt für Verkehrsrecht.<br />
Carsten Schulze<br />
Fachanwalt für Verkehrsrecht<br />
www.rechtsanwaelte-lage.eu</p>
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		<title>Verkehrsrecht Saarlouis: Die Stadt haftet ggf. auch für „gefährliche Parkplätze“</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/verkehrsrecht-saarlouis-die-stadt-haftet-ggf-auch-fur-%e2%80%9egefahrliche-parkplatze%e2%80%9c/</link>
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		<pubDate>Thu, 19 May 2011 14:36:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Klaus Spiegelhalter</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Verkehrsrecht regional]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht Saarlouis]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrssicherungspflicht]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Fall:
Unsere Mandantin wollte in einer von der Stadt angelegten Parkbucht parken. Hierbei fuhr sie mit dem vorderen Stoßfänger über eine Erhöhung der dort verlegten Pflastersteine, welche durch die darunter wachsenden Wurzeln eines Baumes hoch gedrückt worden waren und setzte auf. Hierdurch wurde das Fahrzeug unserer Mandantin erheblich beschädigt.
Die Schäden wurden bei dem zuständigen Haftpflichtversicherer [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Fall:<br />
Unsere Mandantin wollte in einer von der Stadt angelegten Parkbucht parken. Hierbei fuhr sie mit dem vorderen Stoßfänger über eine Erhöhung der dort verlegten Pflastersteine, welche durch die darunter wachsenden Wurzeln eines Baumes hoch gedrückt worden waren und setzte auf. Hierdurch wurde das Fahrzeug unserer Mandantin erheblich beschädigt.<br />
Die Schäden wurden bei dem zuständigen Haftpflichtversicherer der betreffenden Stadt geltend gemacht.</p>
<p>Das Problem:<br />
Der Versicherer lehnte die Haftung ab.<br />
Zum einen würden die Parkbuchten regelmäßig kontrolliert, zum anderen müsse ein Autofahrer mit solchen Erhebungen rechnen, so dass eine Haftung ausscheide.</p>
<p>Das Urteil:<br />
Die Amtshaftungskammer des Landgerichts Saarbrücken hat mit Urteil vom 05.05.2011 der Klage im Wesentlichen stattgegeben.<br />
Die Stadt habe die ihr obliegende Verkehrssicherungspflicht verletzt.<br />
Ein Mitverschulden sei abzulehnen, da die Erhöhung – zumal bei Dunkelheit – nicht zu erkennen war.</p>
<p>Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.</p>
<p>Über den Autor<br />
Rechtsanwalt Klaus Spiegelhalter ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Saarlouis. Rechtsanwalt Spiegelhalter hilft in allen Fragen des Verkehrsrechts insbesondere bei der unbürokratischen Unfallabwicklung (auch per Web-Akte), Bußgeld, Führerscheinproblemen, Punkten in Flensburg usw.</p>
<p>Das Verkehrsrechtsportal von Klaus Spiegelhalter finden Sie hier:</p>
<p><a href="http://www.schadenfix.de/saarlouis/spiegelhalter">http://www.schadenfix.de/saarlouis/spiegelhalter</a></p>
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		<title>Praxisfall: Fahrerflucht beim Be- und Entladen?</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/praxisfall-fahrerflucht-beim-be-und-entladen/</link>
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		<pubDate>Tue, 17 May 2011 14:20:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Thomas Brunow</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Das Be- und Entladen von LKW-Transportern, aber auch von PKWs ist eine alltägliche Situation im Straßenverkehr. Strafrechtlich interessant ist die Konstellation, wenn es beim Be- und Entladen zu Schäden an anderen Fahrzeugen kommt. Angesichts der vielfältigen Fallvariationen gibt es dazu aber keine einheitliche rechtliche Bewertung.
Über einen juristisch bemerkenswerten Fall hatte das Amtsgericht Berlin- Tiergarten (Beschluss [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p align="justify"><span style="color: #000000">Das Be- und Entladen von LKW-Transportern, aber auch von PKWs ist eine alltägliche Situation im Straßenverkehr. Strafrechtlich interessant ist die Konstellation, wenn es beim Be- und Entladen zu Schäden an anderen Fahrzeugen kommt. Angesichts der vielfältigen Fallvariationen gibt es dazu aber keine einheitliche rechtliche Bewertung.</span></p>
<p align="justify"><span style="color: #000000">Über einen juristisch bemerkenswerten Fall hatte das Amtsgericht Berlin- Tiergarten <em>(Beschluss vom 16.07.2008, (290 Cs) 3032 PLs 5850/08)</em> im Jahre 2008 zu entscheiden. Dort war beim Beladen eines LKW-Transporters auf einem öffentlichen Parkplatz ein Teil der Ladung mit einem hinter dem LKW parkenden Auto in Berührung gekommen. Dies hatte einen Schaden in Höhe von 1.100 € zur Folge. Nichtsdestotrotz entfernte sich der Fahrer des LKW nach Beendigung der Beladung vom Unfallort, obwohl er den Schadenseintritt bemerkt hatte.</span></p>
<p align="justify"><span style="color: #000000">Ob dieses Verhalten den strafrechtlichen Tatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort nach § 142 StGB erfüllt, beantwortete das Gericht auf eine interessante Weise. Es setzte seine rechtliche Bewertung bei der Frage an, ob überhaupt ein „Unfall im Straßenverkehr“ vorliegt.</span></p>
<p align="justify"><span style="color: #000000">Die <em>Definition </em>für einen „Unfall im Straßenverkehr“ laut dem Amtsgericht Tiergarten:</span></p>
<p><span style="color: #000000"><em>Ein Verkehrsunfall ist ein plötzliches Ereignis im öffentlichen Verkehr, das mit dessen Gefahren in ursächlichem Zusammenhang steht und einen Personen- oder Sachschaden zur Folge hat, der nicht ganz unerheblich ist.</em></span></p>
<p align="justify"><span style="color: #000000">Nach einer grundlegenden Entscheidung des OLG Stuttgart aus dem Jahre 1968 fallen zwar nicht nur Unfälle im fließenden, sondern auch im ruhenden Verkehr unter den Tatbestand des § 142 StGB. Darunter sind beispielsweise Fälle zu fassen, in denen ein Fahrzeugteil (z.B. die Bordwand eines LKW) oder Teile von Geräten (z.B. ein Wagenheber, der einem Reifenwechsel dient) Schäden an anderen Fahrzeugen verursachen. Entscheidendes Abgrenzungskriterium für das Gericht ist aber der Umstand, dass das Beladen eines Fahrzeugs keineswegs Voraussetzung dafür ist, dass das Kraftfahrzeug alsbald wieder im Straßenverkehr benutzt werden soll. Beim Be- und Entladen verwirkliche sich gerade nicht das unfalltypische Risiko des Straßenverkehrs. Im Ergebnis schloss das Gericht daher eine Fahrerflucht des Schädigers aus. Angesichts der zahlreichen Mietumzugswagen ist dieses Urteil äußerst bemerkenswert.</span></p>
<p align="justify"><span style="color: #000000">Selbstverständlich sind deshalb Kfz-Führer, die beim Be- und Entladen ihres KfZ einen Schaden an einem anderen Fahrzeug verursachen, von strafrechtlicher Verfolgung nicht befreit. Jeder Fall muss individuell betrachtet werden. Vor allem aber müssen auch im vorliegenden Fall die Schädiger zivilrechtlich für den entstandenen Schaden einstehen.</span></p>
<p>Mit Beschluss vom 19. Juli 2011 hat das OLG Köln das Vorliegen einer Fahrerflucht bei Beschädigungen während des Beladen eines LKWs bejaht: <a href="http://kanzlei-blog.de/?p=437">weiterlesen</a></p>
<p>Stud.iur. Nicolas Schaeffer</p>
<p><a href="http://www.schadenfixblog.de/fahrerflucht-bedeutung-und-folgen/" target="_blank">Allgemeines: Fahrerflucht &#8211; Bedeutung und Folgen</a></p>
<p><a title="Fahrerflucht Wartezeit" href="http://www.schadenfixblog.de/fahrerflucht-%E2%80%93-teil-1-wartepflicht/" target="_blank">Teil 1 befasst sich mit der Wartepflicht der Unfallbeteiligten</a>.</p>
<p><a title="Fahrerflucht Parkschaden" href="http://www.schadenfixblog.de/fahrerflucht-teil-2-die-nachtragliche-feststellung-und-die-wahrnehmbarkeit-von-unfallen/" target="_self">Teil 2 befasst sich mit der Wahrnehmbarkeit von Zusammenstößen</a></p>
<p><a title="Strafe" href="http://www.schadenfixblog.de/fahrerflucht-teil-3-strafe-strafmas/" target="_self">Teil 3 befasst sich mit den strafrechtlichen Folgen</a></p>
<p><a title="Bußgeld" href="http://www.schadenfixblog.de/fahrerflucht-teil-4-busgeld-und-nebenfolgen/" target="_blank">Teil 4 befasst sich mit dem Bußgeld und den Nebenfolgen</a></p>
<p><a title="Versicherungsschutz" href="http://www.schadenfixblog.de/fahrerflucht-%E2%80%93-teil-5-versicherungsschutz/" target="_blank">Teil 5 befasst sich mit dem Versicherungsschutz</a></p>
<div><a title="Fahrerflucht beim Beladen" href="http://www.schadenfixblog.de/praxisfall-fahrerflucht-beim-be-und-entladen/">Teil 6 Fahrerflucht auch beim Be- und Entladen geparkter Fahrzeuge</a></div>
<p style="text-align: justify">Über den Autor: Rechtsanwalt Thomas Brunow Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Berlin Mitte. Rechtsanwalt Brunow ist Vertrauensanwalt des Volkswagen – Audi Händlerverbandes für Verkehrsrecht e.V. und Mitglied der ARGE Verkehrsrecht in Berlin. Rechtsanwalt Thomas Brunow hilft Geschädigten nach Verkehrsunfällen und Betroffenen nach Verkehrsverstößen (Fahrerflucht, Bußgeld, Punkte in Flensburg etc.) schnell und unbürokratisch.</p>
<p>mehr Infos: <a href="http://www.verkehrsrecht-24.de" target="_blank">www.verkehrsrecht-24.de </a>und NEU: <a href="http://www.verkehrsanwaelte-24.de">www.verkehrsanwaelte-24.de</a></p>
<p>Tel.: 030 / 226 35 71 13</p>
<p>Sofern ein Ermittlungsverfahren läuft, sollten Sie sich umgehend mit einem Verkehrsanwalt in Verbindung setzen.</p>
<p>unverbindliche Erstberatung</p>
<p>Rechtsanwalt Thomas Brunow ist Partner der Kanzlei Prof. Dr. Streich &amp; Partner Berlin Mitte</p>
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		<title>Verkehrsrecht Saarlouis: Haftung bei unbedachtem Öffnen der Fahrertür – 25%-ige Mithaftung des Vorbeifahrenden</title>
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		<pubDate>Fri, 06 May 2011 09:12:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Klaus Spiegelhalter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Autounfall was tun]]></category>
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		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
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		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
		<category><![CDATA[Öffnen der Fahrzeugtür]]></category>
		<category><![CDATA[Schadensersatz]]></category>

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		<description><![CDATA[In einem aktuellen Urteil des Amtsgerichts Saarlouis vom 17.03.2011 hat dieses entschieden, dass zu Lasten des Vorbeifahrenden eine Quote in Höhe von 25 % festzusetzen ist.
Da einerseits der Vorbeifahrende sich „relativ eng an dem Fahrzeug der Klägerin vorbeibewegte“ (von dem Sachverständigen wurde ein Sicherheitsabstand von 50 &#8211; 65 cm ermittelt), die Klägerin jedoch andererseits weder [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In einem aktuellen Urteil des Amtsgerichts Saarlouis vom 17.03.2011 hat dieses entschieden, dass zu Lasten des Vorbeifahrenden eine Quote in Höhe von 25 % festzusetzen ist.</p>
<p>Da einerseits der Vorbeifahrende sich „relativ eng an dem Fahrzeug der Klägerin vorbeibewegte“ (von dem Sachverständigen wurde ein Sicherheitsabstand von 50 &#8211; 65 cm ermittelt), die Klägerin jedoch andererseits weder eine zu hohe Geschwindigkeit noch einen noch geringeren Abstand nachweisen konnte, hielt das Gericht eine Haftungsverteilung von 3:1 zu Gunsten des Vorbeifahrenden für angemessen.</p>
<p>Der Vorbeifahrende hat daher 25% des dem Unfallgegner entstandenen Schadens zu ersetzen.</p>
<p>Das Urteil ist mittlerweile rechtkräftig.</p>
<p>Nachfolgend der Link zu den Urteilsgründen:</p>
<p><a href="../verkehrsrecht-saarlouis-haftung-bei-unbedachtem-offnen-der-fahrertur-%E2%80%93-25-ige-mithaftung-des-vorbeifahrenden-urteilsgrunde/">http://www.schadenfixblog.de/verkehrsrecht-saarlouis-haftung-bei-unbedachtem-offnen-der-fahrertur-%E2%80%93-25-ige-mithaftung-des-vorbeifahrenden-urteilsgrunde/</a></p>
<p>Über den Autor<br />
Rechtsanwalt Klaus Spiegelhalter ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Saarlouis. Rechtsanwalt Spiegelhalter hilft in allen Fragen des Verkehrsrechts insbesondere bei der unbürokratischen Unfallabwicklung (auch per Web-Akte), Bußgeld, Führerscheinproblemen, Punkten in Flensburg usw.</p>
<p>Das Verkehrsrechtsportal von Klaus Spiegelhalter finden Sie hier:</p>
<p><a href="http://www.schadenfix.de/saarlouis/spiegelhalter">http://www.schadenfix.de/saarlouis/spiegelhalter</a></p>
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		</item>
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		<title>NEUE ANSCHRIFT</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/neue-anschrift/</link>
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		<pubDate>Tue, 03 May 2011 18:10:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Jörg Bister</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>

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		<description><![CDATA[Zum Beginn des Jahres haben sich die Kontaktdaten von Hr. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Jörg Bister geändert. Er ist nunmehr in allen Belangen des Verkehrsrechts für Sie unter der nachstehenden Anschrift und neuen Telefonnummer erreichbar:
Unsere Rechtsanwalts- und Notarkanzlei in der Innenstadt von Essen bietet Ihnen &#8211; auch überregional &#8211; umfassende rechtliche Beratung und Vertretung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Zum Beginn des Jahres haben sich die Kontaktdaten von Hr. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Jörg Bister geändert. Er ist nunmehr in allen Belangen des Verkehrsrechts für Sie unter der nachstehenden Anschrift und neuen Telefonnummer erreichbar:</p>
<p>Unsere Rechtsanwalts- und Notarkanzlei in der Innenstadt von Essen bietet Ihnen &#8211; auch überregional &#8211; umfassende rechtliche Beratung und Vertretung rund ums Auto.</p>
<p>Im Verkehrsrecht beraten wir Sie u.a. zu den Themen  Verkehrsunfall, Schadenersatz, Schmerzensgeld, Autokauf, Leasing, Autoreparatur, Garantie, Gewährleistung, Sachmängel, Strafverfahren, Bußgeldsachen, Fahrverbot, Entziehung der Fahrerlaubnis, etc.</p>
<p>Wir betreuen unsere privaten und gewerblichen Kunden im gesamten Kfz-Bereich und wickeln für diese pro Jahr allein mehr als 1.000 Unfallschäden ab. Wir können auf mehr als 10.000 Unfallregulierungen und Bußgeld/Strafverfahren zurückblicken und unseren Erfahrungsschatz in den Dienst unserer Kunden stellen.</p>
<p>Zu unseren Mandanten zählen alle Autofahrer, Bus- und Taxiunternehmer, Autohäuser, Werkstätten, Fuhrparkhalter und Leasinggesellschaften.</p>
<p>Darüber hinaus beraten und vertreten wir Sie im  Versicherungsrecht, Vertragsrecht und Pferderecht.</p>
<p>Auch in den Rechtsgebieten Arbeitsrecht, Kündigungsschutzrecht, Familien- und Erbrecht, Mietrecht, Wohnungseigentums- und Immobilienrecht.werden Sie von unseren Fachanwälten beraten.</p>
<p><strong>TEIGELACK VOLLENBERG &amp; FROMLOWITZ<br />Rechtsanwälte Fachanwälte Notare</strong> <br />in Kooperation mit RA Jörg Bister</p>
<p>Kettwiger Str. 20<br />45127 Essen<br />Wetzel-Haus / Fußgängerzone (über H&amp;M)</p>
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		<title>Die korrekte Ermittlung des Schadensersatzes im Totalschadensfall &#8211; Schadensmanagement der Haftpflichtversicherungen Teil II</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/die-korrekte-ermittlung-des-schadensersatzes-im-totalschadensfall-schadensmanagement-der-haftpflichtversicherungen-teil-ii/</link>
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		<pubDate>Tue, 26 Apr 2011 08:00:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Rüdiger D. Weichelt</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
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		<category><![CDATA[Schadensersatz]]></category>
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		<description><![CDATA[Bereits seit geraumer Zeit versucht die Versicherungswirtschaft, Regulierungsaufwendungen zu reduzieren mit dem Argument, bei enger Zusammenarbeit zwischen Reparaturbetrieben, Geschädigten und Haftpflichtversicherung würden sich in erheblichen Umfang so genannte Prozess- und Nebenkosten vermeiden lassen, was zu einer deutlichen Reduzierung der Regulierungsaufwendungen insgesamt führen würde.
Der Unfallgeschädigte lässt sich dieses gefallen, solange er nicht umfassend über seine Rechte [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bereits seit geraumer Zeit versucht die Versicherungswirtschaft, Regulierungsaufwendungen zu reduzieren mit dem Argument, bei enger Zusammenarbeit zwischen Reparaturbetrieben, Geschädigten und Haftpflichtversicherung würden sich in erheblichen Umfang so genannte Prozess- und Nebenkosten vermeiden lassen, was zu einer deutlichen Reduzierung der Regulierungsaufwendungen insgesamt führen würde.</p>
<p>Der Unfallgeschädigte lässt sich dieses gefallen, solange er nicht umfassend über seine Rechte und Pflichten der Rundum-Sorglos-Angebote der Versicherer informiert wird (&gt;Quelle: Deutscher Anwaltsverein, Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht). Die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts sei vor diesem Hintergrund nach Ansicht der Versicherungswirtschaft selbstverständlich nicht mehr notwendig.</p>
<p>Um jedoch auch Privatpersonen eine einigermaßen korrekte Schadensbezifferung im Haftpflichtschadensfall zu ermöglichen, sollen nachfolgend einige Hinweise und Erläuterungen für das Vorgehen im Totalschadensfall gegeben werden, ohne natürlich einen Anspruch auf Vollständigkeit erheben zu wollen. Vielmehr sind Ergänzungen, Hinweise und Kommentare ausdrücklich erwünscht, um auf diese Weise einen gewissen Leidfaden für Geschädigte an die Hand zu geben.</p>
<p>Zu unterscheiden sind zunächst der technische und der wirtschaftliche Totalschaden. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden ist die Instandsetzung der beschädigten Sache unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten unvertretbar. Im Fall des technischen Totalschadens kann beispielsweise das beschädigte Fahrzeug technisch nicht mehr in einen verkehrstauglichen Zustand gebracht werden. In beiden Fällen erfolgt der Schadensersatz nach § 249 BGB.</p>
<p>&gt; Wirtschaftlicher Totalschaden</p>
<p>Von einem wirtschaftlichen Totalschaden spricht man richtigerweise bereits dann, wenn der Kostenersatzanspruch den Wiederbeschaffungswert der unbeschädigten Sache übersteigen würde. Ob jedoch der Wiederbeschaffungswert oder der Wiederbeschaffungsaufwand (Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert) bei der Bewertung des Schadens zu berücksichtigen sind, hängt maßgeblich davon ab, ob der Geschädigte ein schützenswertes Interesse an der Reparatur des Fahrzeugs hat.</p>
<p>Vorliegend soll das Augenmerk jedoch auf den in der Praxis häufigsten Fall des wirtschaftlichen Totalschadens mit anschließenden Verkauf bzw. Inzahlungnahme des Unfallfahrzeugs beim Vertragshändlers liegen.</p>
<p>&gt; Bezifferbarer Sachschaden</p>
<p>Aufgrund der Wirtschaftlichkeitspostulats ist der Geschädigte in diesem Fall auf den Wiederbeschaffungsaufwand (Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert) begrenzt.</p>
<p>Hinweis 1: Rechnen Sie richtig ab!</p>
<p>Der auf den ersten Blick befremdlich wirkende Hinweis ist den bisherigen Erfahrungen unserer Kanzlei geschuldet, nachdem gerade im Zusammenhang mit der MWst. selbst Gerichte fehlerhafte Berechnungen vornehmen.</p>
<p>Nachdem bis zur Vorlage des Kaufvertrags für das anzuschaffende Neufahrzeug einige Zeit verstreichen wird, muss der Schaden gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung zunächst als Nettobetrag geltend gemacht werden.</p>
<p>Hierbei ist die Formel „Wiederbeschaffungswert dividiert durch 119 Prozent subtrahiert mit dem Restwert anzuwenden. In einer von unserer Kanzlei vertretenen Rechtssache wurde vom Landgericht (!!!) irrtümlich zunächst der Restwert in Abzug gebracht, bevor der Nettobetrag anhand dieses Betrages bestimmt wurde. Da der gegnerische Prozessbevollmächtigte dieses Versehen nicht bemerkte, konnten auf diese Weise einige hundert Euro Mehrwert für unseren Mandanten auf der Habenseite verzeichnet werden. Dasselbe sollte dem Geschädigten bei einer Abrechung gegenüber der Versicherung nicht passieren.</p>
<p>Hinweis 2: Warten Sie mit der Schadensanzeige!</p>
<p>Bei einer fiktiven Abrechnung auf Totalschadensbasis wird das naturgegebene Interesse des gegnerischen Haftpflichtversicherers vor allem darin bestehen, dem Geschädigten ein günstigeres Restwertangebot zu unterbreiten. Um eine lange gerichtliche Auseinadersetzung an dieser Stelle zu vermeiden, sollte sich der Geschädigte vor der Schadensanzeige bei der gegnerischen Versicherung um einen Weiterverkauf bzw. um eine Inzahlungnahme des Unfallfahrzeugs bemühen. Hierbei lassen sich Kürzungen um mehrere hundert Euro vermeiden.</p>
<p>Hinweis 3: Beachten Sie die Mehrwertsteuersätze im Sachverständigen-Gutachten!</p>
<p>Lediglich im Bereich von Nutzfahrzeugen und gewerblich genutzten Sonderfahrzeugen kann davon ausgegangen werden, dass diese Fahrzeuge nahezu ausschließlich als regelbesteuerte Fahrzeuge am Markt zu finden sind unabhängig vom Fahrzeugalter.</p>
<p>Üblicherweise werden über den Fahrzeughandel, dessen Werte Grundlage der Wiederbeschaffungsermittlung im Totalschadenfall sind, Gebrauchtfahrzeuge als differenzbesteuerte Fahrzeuge gemäß § 25a UstG angeboten. Danach fällt Mehrwertsteuer lediglich an auf die Differenz zwischen dem Händlereinkaufswert und dem Händlerverkaufswert. Unter Berücksichtigung der Handelsspannen, die üblicherweise zwischen 5 Prozent und 15 Prozent liegen, erscheint ein geschätzter Mehrwertsteueranteil von 2,4 Prozent vom Wiederbeschaffungswert bei derartigen Fahrzeugen vertretbar (&gt;Quelle: Richtlinie des BVSK).</p>
<p>Insbesondere nach Einführung des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes zum 01.01.2002 hat der Kfz-Handel daneben Abstand davon genommen, ältere Fahrzeuge – insbesondere Fahrzeuge, die älter als 10 Jahre sind – aufgrund der verschärften Haftungsbedingungen an Privatpersonen zu veräußern. Die Mehrwertsteuerproblematik stellt sich bei derartigen Fahrzeugen daher nicht.</p>
<p>Auch hierzu werden jedoch Angaben im entsprechenden Sachverständigengutachten erfolgen.</p>
<p>Hinweis 4: Beanspruchen Sie eine Kostenpauschale!</p>
<p>Bislang wurde bei Verkehrsunfällen weit überwiegend ohne Nachweis höherer Kosten grundsätzlich eine Auslagenpauschale in Höhe von 25,00 EUR für erstattungsfähig gehalten, vgl. hierzu OLG München, NZV 2006, 261; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2010, 96; OLG München DAR 2009, 36.</p>
<p>Kürzungen sollten daher auch nicht mit dem häufigen Argument der notwendigen Vorlage von Belegen hingenommen werden.</p>
<p>Vor diesem Hintergrund sei erneut auf das in diesem Blog bereits dargestellte Urteil des OLG München vom 29.07.2010, Az. 10 W 1789/10 verwiesen, nach dem die notwendige Dauer einer Prüffrist des Versicherers vor der Unfallschadenregulierung mit dem Zugang eines spezifizierten Anspruchsschreiben in Gang gesetzt wird und maximal 4 Wochen beträgt, nach der Lage des Einzelfalls jedoch auch kürzer bemessen sein kann.</p>
<p>Diese wenigen Hinweise für einen kleinen Teilbereich des Haftpflichtschadens verdeutlichen bereits, dass im Zweifel kompetenter Rat durch Rechtsanwälte bei der Unfallschadensregulierung eingeholt werden sollte. Diese Kosten werden gerade auch bei der verzögerten Schadensregulierung als erforderlich und zweckmäßig angesehen und sind daher grundsätzlich – bei einer Unfallverursachung durch den Gegner &#8211; von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu tragen. Sollten überdies auch Personenschäden eingetreten sein und daher Schadenspositionen wie Schmerzensgeld, Erwerbsausfall. Haushaltsführungsschaden etc. eine Rolle spielen, kann die Einschaltung eines Verkehrsanwalts nur angeraten werden.</p>
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		<title>Ersatzfähigkeit von Anwalts- und Gutachterkosten eines geschädigten Autohauses &#8211; Schadensmanagement der Haftpflichtversicherungen Teil I</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/ersatzfahigkeit-von-anwalts-und-gutachterkosten-eines-geschadigten-autohauses-schadensmanagement-der-haftpflichtversicherungen-teil-i/</link>
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		<pubDate>Tue, 19 Apr 2011 10:21:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Rüdiger D. Weichelt</dc:creator>
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		<description><![CDATA[In Anknüpfung an den von Dominik Bach zur Verfügung gestellten Beitrag des Kfz-Sachverständigen Christian Schenk zu den Rechten eines Geschädigten im Haftpflichtschaden soll in der Folge der Versuch unternommen werden, die als „Schadensmanagement der Versicherungen“ bezeichneten Kürzungsbestrebungen einer genaueren Betrachtung zu unterziehen. Hierbei wird sich zeigen, dass den Geschädigten eines Verkehrsunfalls tatsächlich die im vorgenanten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In Anknüpfung an den von Dominik Bach zur Verfügung gestellten Beitrag des Kfz-Sachverständigen Christian Schenk zu den Rechten eines Geschädigten im Haftpflichtschaden soll in der Folge der Versuch unternommen werden, die als „Schadensmanagement der Versicherungen“ bezeichneten Kürzungsbestrebungen einer genaueren Betrachtung zu unterziehen. Hierbei wird sich zeigen, dass den Geschädigten eines Verkehrsunfalls tatsächlich die im vorgenanten Beitrag aufgeführten Rechte zustehen, jedoch mit unterschiedlichen Begründungen teilweise mutwillig vorenthalten werden.</p>
<p>Vor diesem Hintergrund nicht verwunderlich ist der vertrauliche Hinweis eines ehemaligen Schadenssachbearbeiters einer großen Haftpflichtversicherung, dass in den Schadensabteilungen Regulierungsquoten ausgegeben werden, um die Schadensabwicklung in eine für die Versicherung genehme Richtung zu steuern. Gleichzeitig erhalten die Mitarbeiter Vergleichwerte auch im Verhältnis zu Ihren Arbeitskollegen, so dass auch arbeitgeberseits eine gewisse Drucksituation aufgebaut wird.</p>
<p>Aktuelles Beispiel dieser Kürzungsbestrebungen ist eine von unserer Kanzlei vertretenes Autohaus, dass einen Haftpflichtschaden an einem Vorführwagen erlitt. In diesem Zusammenhang wurde zunächst versucht, eine weitere Regulierung des Sachschadens in die eigenen Hände zu nehmen, so dass der gegnerischen Haftpflichtversicherung  noch am gleichen Tag der entsprechende Haftpflichtschaden angezeigt wurde. Gleichzeitig teilte der Geschäftführer des Autohauses dem Sachbearbeiter mit, dass man entsprechend den üblichen Gepflogenheit einen unabhängigen Sachverständigen einschalten wolle.</p>
<p>Dementsprechend groß war dann die Verwunderung, als am nächtigen Tag plötzlich ein Gutachter der Versicherung vor der Tür stand und eine Besichtigung des Unfallfahrzeugs verlangte.</p>
<p>Da man jedoch gleichwohl nicht auf eine unabhängige Begutachtung verzichten wollte, wurde das bereits angekündigte Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben.</p>
<p>Die gegnerische Haftpflichtversicherung war jedoch in der weiteren Folge nicht bereit, die Kosten für die Einholung des Sachverständigengutachtens zu übernehmen. Mit dem Totschlagargument der „Schadensminderungspflicht“ des Autohauses wurden jedoch nicht nur die Gutachterkosten, sondern weitergehend auch die Kosten für die nunmehr erfolgte Einschaltung des Prozessbevollmächtigten abgelehnt.</p>
<p>Nach Rechtsauffassung der Versicherung verfügte unsere Mandantin als Unternehmen über genügend entsprechend qualifizierte Mitarbeiter, um diesen „einfach gelagerten Fall“ abzuwickeln.</p>
<p>Jedoch kann der Geschädigte – auch eine Behörde – die weitere Bearbeitung des Schadensfalls auf Kosten des Schädigers einem Rechtsanwalt übertragen, wenn die erste Anmeldung nicht zur unverzüglichen Regulierung des Schadens führt, vgl. BGH, Urt. v. 08.11.1994, Az. VI ZR 3/94.</p>
<p>Dem geschädigten Unternehmen kann es weder zugemutet werden, qualifizierte Mitarbeiter für die Schadensbearbeitung einzustellen, noch solche Mitarbeiter, sofern vorhanden, für die Schadensregulierung in eigener Sache zu verwenden, AG Gelnhausen, Urt. v. 16.09.1987, Az. C 694/87; so auch AG Friedberg, Urt. v. 06.12.2006, Az. 2 C 1319/06.</p>
<p>Weitergehend wurde die Versicherung darauf hingewiesen, dass der Geschädigte die Kosten für die Einholung eines Schadensgutachtens selbst dann erstattet verlangen kann, wenn diese selbst bereits einen Sachverständigen mit der Begutachtung beauftragt hat und der Geschädigte dies weiß, sog. Grundsatz der Waffengleichheit, vgl. OLG Stuttgart, Urt. v. 30.01.1974, Az. 13 U 125/73; jüngst etwa AG Oldenburg, Urt. v. 22.04.2008, Az. 22 C 1021/07.</p>
<p>Da der Gegner an dieser Stelle jedoch nicht willens oder in der Lage war, derartigen Argumenten zu folgen, musste eine gerichtliche Durchsetzung der noch offenen Beträge erfolgen.</p>
<p>Das einzig Vermeidbare im Sinne einer Verbesserung des eigenen Schadensmanagements ist es an dieser Stelle gewesen, die Haftpflichtversicherung derart früh über den Schadensfall informiert zu haben.</p>
<p>Bei einem vergleichbar aggressiven Auftreten der Versicherungen ist es daher auch nachvollziehbar, dass Privatpersonen diesen Regulierungsbestrebungen völlig hilflos gegenüberstehen, wenn selbst große Reparaturwerkstätten und Autohäuser anwaltlichen Rat benötigen.</p>
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		<title>Guter Rat vom Gutachter: Recht auf einen Anwalt</title>
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		<pubDate>Mon, 18 Apr 2011 13:32:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dominik Bach</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
		<category><![CDATA[freie Anwaltswahl]]></category>
		<category><![CDATA[freie Werkstattwahl]]></category>
		<category><![CDATA[Gutachter]]></category>

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		<description><![CDATA[
Der KFZ- Sachverständige Christian Schenk hat einen lesenswerten Aufsatz zum Thema &#8220;Rechte des Geschädigten beim Haftpflichtschaden&#8221; geschrieben und auf seiner Homepage veröffentlicht.
Schadenfixblog zeigt Auszüge aus dem Artikel
www.schenk-gutachter.de 
Ratgeber


Ihre Rechte als Geschädigter nach einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden)&#8230;&#8230;



 Recht auf einem Anwalt
1. Recht auf einem Anwalt
Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche sollten Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beauftragen.
Die Kosten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>
<p>Der <strong>KFZ- Sachverständige Christian Schenk</strong> hat einen lesenswerten Aufsatz zum Thema &#8220;<strong>Rechte des Geschädigten beim Haftpflichtschaden</strong>&#8221; geschrieben und auf seiner Homepage veröffentlicht.</p>
<p>Schadenfixblog zeigt Auszüge aus dem Artikel</p>
<p><a href="http://www.schenk-gutachter.de " target="_blank">www.schenk-gutachter.de </a></p>
<h2>Ratgeber</h2>
</div>
<div>
<h2>Ihre Rechte als Geschädigter nach einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtschaden)&#8230;&#8230;</h2>
</div>
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<div style="width: 150px;"><a href="http://schenk-gutachter.de/leistungen/"><img id="image_4151896902" src="http://schenk-gutachter.de/s/cc_images/cache_1954261502.jpg?t=1294528880" alt="" width="150" height="224" /></a> <span>Recht auf einem Anwalt</span></div>
<p><strong>1. Recht auf einem Anwalt</strong></p>
<p>Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche sollten Sie einen <strong>Rechtsanwalt Ihres Vertrauens</strong> beauftragen.</p>
<p>Die Kosten hierfür hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich  zu übernehmen. So können Sie sicher sein, dass alle Schadenspositionen  berücksichtigt werden.</p></div>
</div>
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<div style="width: 146px;"><a href="http://schenk-gutachter.de/leistungen/"><img id="image_4151908102" src="http://schenk-gutachter.de/s/cc_images/cache_1954278102.jpg?t=1294536479" alt="Kfz-Sachverständigen  -  Schenk - Veitshöchheim" width="146" height="115" /></a> <span>Frei Wahl des Kfz-Sachverständigen</span></div>
<p><strong>2. Freie Wahl des Kfz-Sachverständigen</strong></p>
<p>Ihnen steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zur Beweissicherung und zur Feststellung von <strong>Schadensumfang, Schadenshöhe, Wertminderung, Restwert, Wiederbeschaffungswert</strong> und <strong>voraussichtlicher Reparaturdauer</strong> zu beauftragen. Die Kosten für das Gutachten hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu übernehmen.</p>
<p>Sofern jedoch von vornherein erkennbar nur ein sogenannter  Bagatellschaden vorliegt (nicht höher als ca. 500,- bis 750,-EUR),  reicht in der Regel als Schadennachweis eine Reparaturkalkulation Ihrer Fachwerkstatt aus. Bei Bagatellschäden werden Kosten für einen  Gutachter in der Regel nicht von der Versicherung übernommen.</p></div>
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<div style="width: 210px;"><a href="http://schenk-gutachter.de/leistungen/"><img id="image_4151935002" src="http://schenk-gutachter.de/s/cc_images/cache_1954294102.jpg?t=1294530541" alt="Reparatur - Werkstatt  - Kfz-Sachverständigenbüro Schenk" width="210" height="139" /></a> <span>Reparatur in der Werkstatt Ihres Vertrauens</span></div>
<p><strong>3. Reparatur in der Werkstatt Ihres Vertrauens</strong></p>
<p>Versicherungen haben kein Recht Ihnen eine Werkstatt vorzuschreiben,  obwohl dies vielfach versucht wird. Sie dürfen Ihr Fahrzeug in einer von  Ihnen ausgewählten <strong>Werkstatt Ihres Vertrauens</strong> reparieren lassen. Ihre <strong>Fachwerkstatt</strong> garantiert Ihnen eine technisch einwandfreie Reparatur und damit die Verkehrssicherheit Ihres Fahrzeugs.</div>
</div>
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<div style="width: 210px;"><a href="http://schenk-gutachter.de/leistungen/"><img id="image_4151947602" src="http://schenk-gutachter.de/s/cc_images/cache_1954299902.jpg?t=1294532476" alt="" width="210" height="195" /></a> <span>Mietwagen und Nutzungsausfallentschädigung</span></div>
<p><strong>3. Mietwagen und Nutzungsausfallentschädigung</strong></p>
<p>Für die Dauer des schadensbedingten Fahrzeugausfalls können Sie grunsätzlich (Ausnahme bei sehr geringem Fahrbedarf) einen <strong>Mietwagen</strong> beanspruchen. In der Regel bieten Ihnen die Reparaturfirmen auch einen <strong>Mietwagen</strong> zu marktgerechten Preisen an. Überhöhte Preise werden nicht immer vollständig von der Versicherungen übernommen.</p>
<p>Benötigen Sie keinen Mietwagen, können Sie für die Dauer des schadensbedingten Fahrzeugausfalls alternativ <strong>Nutzungsausfallentschädigung</strong> geltend machen.</p>
<p>Über Christian Schenk:</p>
<div>
<h2>Ihr Gutachter in Würzburg</h2>
</div>
<p><strong>Christian Schenk</strong> absolvierte zunächst eine <strong>klassische Ausbildung zum Karosseriebauer</strong>. Nach erfolgreichem Abschluss war er in den <strong>frühen Neunzigern</strong> als <strong>Karosseriebauer</strong> und <strong>Kfz-Mechaniker</strong> im elterlichen Betrieb tätig. Ab <strong>1998</strong> stellte er seine Fähigkeiten als <strong>Kfz-Techniker Meister</strong> mit den Schwerpunkten <strong>Kfz-Mechanik</strong> und später <strong>Werkstattmeisterei</strong> in den Dienst der Bundeswehr.<br />
Die berufliche Weiterbildung zum <strong>Kfz-Sachverständigen</strong> erfolgte <strong>Mitte 2005</strong> und ist seither gleichermaßen Beruf wie Berufung.</p>
<p>Durch eine <strong>langjährige Berufserfahrung</strong> in den verschiedenen Bereichen der <strong>Kfz-Technik</strong> ist <strong>Christian Schenk Ihr zuverlässiger Partner</strong> wenn es um kritische Gutachten geht.</p>
<p>Homepage: <a href="www.schenk-gutachter.de" target="_blank">www.schenk-gutachter.de </a></p>
<p>Telefon: +49 931 9912264</p>
<p><span lang="EN-GB">E-Mail: <a href="mailto: christian.schenk@fsp.de"><span style="color: #0000ff;">christian.schenk@fsp.de</span></a></span></div>
</div>
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		<title>Merkantile Wertminderung bei älteren Fahrzeugen</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/merkantile-wertminderung-bei-alteren-fahrzeugen/</link>
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		<pubDate>Mon, 18 Apr 2011 09:40:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Rüdiger D. Weichelt</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
		<category><![CDATA[Schadensersatz]]></category>
		<category><![CDATA[Unfallregulierung]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Amtsgericht Bochum hat entgegen der verbreiteten Auffassung einen Anspruch des Geschädigten auf merkantile Wertminderung bei einem Fahrzeug zugebilligt, dass eine Zulassungsdauer von 5 Jahren überschritt, vgl. AG Bochum, Urt. v. 20.09.2010, Az. 47 C 329/10.
Diese Rechtsauffassung steht dabei grundsätzlich auch nicht im Widerspruch zu den bisher vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fällen (etwa BGH NJW 2005, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Amtsgericht Bochum hat entgegen der verbreiteten Auffassung einen Anspruch des Geschädigten auf merkantile Wertminderung bei einem Fahrzeug zugebilligt, dass eine Zulassungsdauer von 5 Jahren überschritt, vgl. AG Bochum, Urt. v. 20.09.2010, Az. 47 C 329/10.</p>
<p>Diese Rechtsauffassung steht dabei grundsätzlich auch nicht im Widerspruch zu den bisher vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fällen (etwa BGH NJW 2005, S. 277 ff.); vielmehr ist es höchstrichterlich bisher nicht abschließend geklärt, bis zu welchem Alter eines Fahrzeugs bzw. bis zu welcher Laufleistung ein merkantiler Minderwert zuerkannt werden kann, sondern lediglich bestätigt, dass nach sachverständiger Beratung auch die Zubilligung eines merkantilen Minderwerts bei einem Fahrzeug mit einer Fahrleistung von über 100.000 km nicht zu beanstanden ist.</p>
<p>Vor diesem Hintergrund hatte bereits das Landgericht Berlin am 25.06.2009, Az. 41 S 15/09 entschieden, dass bei einem zum Unfallzeitpunkt 11 Jahre und 3 Monate alten Kraftfahrzeug, dass unfallfrei, nicht vorbeschädigt und scheckheftgepflegt ist und eine Laufleistung von 180.000 km hat, bei Vorliegen erheblicher Reparaturkosten ausnahmsweise ein merkantiler Minderwert zu bejahen ist.</p>
<p>Dem ist grundsätzlich beizupflichten. Denn es handelt sich bei dem merkantilen Minderwert um eine Minderung des Verkaufswerts, der trotz völliger und ordnungsgemäßer Instandsetzung eines bei einem Unfall erheblich beschädigten Kraftfahrzeugs allein deshalb verbleibt, weil einem großen Teil des Publikums vor allem wegen des Verdachts verborgen gebliebener Schäden, eine den Preis beeinflussende Abneigung gegen den Erwerb unfallbeschädigter Kraftfahrzeuge besteht.</p>
<p>Diese Abneigung des Publikums ist jedoch zunächst unabhängig von Faktoren wie Zulassungsdauer und Laufleistung des Unfallfahrzeugs zu beurteilen und erst auf einer zweiten Stufe mit in die Bewertung einzubeziehen.</p>
<p>AG Bochum, Urteil v. 20.09.2010 &#8211; 47 C 329/10; LG Berlin, Urteil vom 25.06.2009 &#8211; 41 S 15/09.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Promille auf dem Fahrrad</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/promille-auf-dem-fahrrad/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/promille-auf-dem-fahrrad/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 15 Apr 2011 10:52:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Franz-Josef Schütte</dc:creator>
				<category><![CDATA[Beck Blog]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
		<category><![CDATA[Volkstümliche Rechtsirrtümer]]></category>

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		<description><![CDATA[Gerade in der jetzt anstehenden Sommerzeit hat das Fahrrad Hochkonjunktur. Das schöne Wetter zieht ins Freie und lässt die Lust auf grillen verbunden mit dem leckeren Bierchen etc. wachsen.
Die meisten Fahrradfahrer machen sich dabei keinerlei Gedanken über ihren Führerschein, denn das Auto steht ja zu Hause und auf dem Fahrrad spielt Alkohol ja keine Rolle und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Gerade in der jetzt anstehenden Sommerzeit hat das Fahrrad Hochkonjunktur. Das schöne Wetter zieht ins Freie und lässt die Lust auf grillen verbunden mit dem leckeren Bierchen etc. wachsen.</p>
<p>Die meisten Fahrradfahrer machen sich dabei keinerlei Gedanken über ihren Führerschein, denn das Auto steht ja zu Hause und auf dem Fahrrad spielt Alkohol ja keine Rolle und der Führerschein kann einem nicht abgenommen werden. Das jedenfalls denken die meisten Biker.</p>
<p>Dies ist jedoch ein grundlegender Irrtum, wie sich immer wieder zeigt. Während für Autofahrer bereits o,5 Promille und 0,8 Promille und erst recht 1,1 Promille ernste Wegmarker darstellen, ist dies bei Fahrradfahrern ohne weiteres nicht der Fall. Dennoch gibt es auch für Fahrradfahrer eine sogenannte absolute Fahruntüchtigkeit, die bei 1,6 Promille einsetzt. Wer als Fahrradfahrer mit 1,6 Promille erwischt wird, ist den Auto-Führerschein ebenso los, wie ein Autofahrer mit 1,1 Promille. Der Führerschein wird entzogen und muss nach einer gewissen Sperrfrist neu beantragt werden.</p>
<p>Dies bedeutet aber nicht, dass in dem Bereich von 0,3 bis 1,59 Promille fahrradfahren leichten Herzens dem Taxi oder sonstigen öffentlichen Verkehrsmitteln vorzuziehen ist. Denn auch in diesem Bereich kann eine absolute Fahruntüchtigkeit des Fahrradfahrers gegeben sein, wenn sogenannte alkoholbedingte Ausfallerscheinigungen hinzukommen, z. B. ein Unfall. Auch dann ist für den Fahrradfahrer der &#8220;Lappen&#8221; weg.</p>
<p>Auch als Fahrradfahrer sollte man sich also nach reichlich Alkoholgenuss lieber auf einen nüchternen Autofahrer verlassen oder aber öffentliche Verkehrsmittel benutzen. Alkohol auf dem Fahrrad ist ebensowenig ein Kavaliersdelikt wie Alkohol am Steuer.</p>
<p>Im übrigen hat das OVG Lüneburg bereits im Jahre 2008 &#8211; 12 ME 35/08 &#8211; entschieden, dass einem alkoholisierten Fahrradfahrer von der Straßenverkehrsbehörde durch behördliche Anordnung auf die Teilnahme am Straßenverkehr mit führerscheinfreien Fahrzeugen wie Fahrrad oder Mofa untersagt werden kann.  </p>
<p>Trotzdem helfen wir auch gerne den Fahrradfahrern, sollte ihr Führerschein einmal in Bedrängnis kommen.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Anhängerhaftung ist geklärt !</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/anhangerhaftung-ist-geklart/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/anhangerhaftung-ist-geklart/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 11 Apr 2011 12:30:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Umut Schleyer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Autounfall was tun]]></category>
		<category><![CDATA[Beck Blog]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht Berlin]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
		<category><![CDATA[autounfall was tun]]></category>
		<category><![CDATA[Unfallregulierung]]></category>

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		<description><![CDATA[a. Sachverhalt
Es kommt häufig vor, dass man mal einen Anhänger benutzt oder jemandem „ausleiht“. Aber was passiert bei einem Unfall? Jahrelang haben sich die Gerichte darüber gestritten, wer (ob nur Zugfahrzeug oder auch Halter des Hängers) in welcher Höhe dem Geschädigten gegenüber haftet, wenn der Eigentümer des Zugfahrzeugs und des Halters nicht identisch sind. Der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>a. Sachverhalt</strong></p>
<p>Es kommt häufig vor, dass man mal einen Anhänger benutzt oder jemandem „ausleiht“. Aber was passiert bei einem Unfall? Jahrelang haben sich die Gerichte darüber gestritten, wer (ob nur Zugfahrzeug oder auch Halter des Hängers) in welcher Höhe dem Geschädigten gegenüber haftet, wenn der Eigentümer des Zugfahrzeugs und des Halters nicht identisch sind. Der Bundesgerichtshof hat diese jahrelange Ungewissheit nun geklärt.</p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong>b. Urteil des Bundesgerichtshofs</strong></p>
<p>Mit Urteil vom 27.10.2010 hat der Bundesgerichtshof festgestellt, dass <strong>Zugfahrzeuge und Anhänger haftungsrechtlich gleichgestellt</strong> <strong>sind </strong>(beide haben dieselbe Kraftfahrzeug Betriebsgefahr) <strong>und</strong> <strong>eine Haftungseinheit</strong> bilden sowie im Außenverhältnis <strong>gesamtschuldnerisch haften</strong>.</p>
<p>Versicherungsrechtlich haben sie denselben vorgeschriebenen Haftpflicht &#8211; Versicherungsschutz. Dieser Versicherungsschutz erstreckt sich jeweils auf das Gespann, womit im Ergebnis eine Mehrfachversicherung (und im Regelfall eines Zugfahrzeuges mit nur einem Anhänger eine Doppelversicherung) vorliegt. Der Innenausgleich zwischen den Gesamtschuldnern erfolgt durch gleichmäßige Teilung der geschuldeten Aufwendungen. Dass ein‚ Anhänger kein Motorfahrzeug ist und dementsprechend nicht selbstständig fahren kann, war dem Gesetzgeber bekannt.<br />
Die Schlussfolgerung ist aber nicht, dass ein Fehler des Gespann-Fahrers nur dem jeweiligen Motorfahrzeug anzurechnen wäre, sondern die richtige Konsequenz lautet, dass ein <strong>Fahrer-Verschulden dem gesamten Gespann gleichmäßig zuzurechnen ist.</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Damit ist die <strong>hälftige Teilung</strong> ab sofort (und auch rückwirkend für alle noch nicht verjährten und nicht rechtskräftig oder vergleichsweise abgeschlossen Schadenfälle) <strong>der Regelfall</strong>, von dem es grundsätzlich keine Ausnahmen gibt.</p>
<p><strong>c. Konsequenzen im Schadenfall</strong></p>
<p>Für geschädigte Dritte ändert sich nichts. Sie können sich weiterhin wahlweise an die Versicherer des Zugfahrzeuges und des Anhängers wenden, die im Regelfall zwar identisch sind, aber nicht identisch sein müssen. <strong>Wer Halter eines Anhängers ist</strong> – nicht nur als gewerblicher Unternehmer, der seine Fahrzeuge vermietet oder ausnahmsweise verleiht, sondern ebenso als privater Halter, der Freunden einen Wohnwagen fü<strong>r den Urlaub überlässt oder Nachbarn eine Gepäckanhänger ausleiht – der sollte die Haftungsgefahr kennen</strong>, die ihn als Halter trifft, wenn sein Anhänger als Teil eines Gespanns an einem Unfall beteiligt ist.</p>
<p>Auch wenn der Anhänger völlig intakt und absolut „schuldlos“ am Unfall ist, hat er die Hälfte des Schadensersatzes zu übernehmen. Eine Anhänger zu halten, ohne ihn ausreichend  versichert zu haben,  ist und bleibt also materiell existenzbedrohend.</p>
<p><strong>c. Tipp </strong></p>
<p>Infolgedessen sollten Sie, wenn Sie Ihren Anhänger oder einen Wohnwagen besitzen und diesen -privat oder gewerblich- jemand überlassen einen Haftungsausschluss vereinbaren. Sie trifft ansonsten eine Haftung, unabhängig von der Tatsache, ob Sie dies gegen ein Entgelt tun oder nicht. Gerade Unfälle im Ausland können sehr kompliziert sein und teuer werden. Aus Gründen der Rechtssicherheit sollten Sie sich daher absichern.</p>
<p><a href="http://www.kanzlei-schleyer.de">Umut Schleyer</a></p>
<p>Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Rettet die Fahrerlaubnis (§ 142)</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/rettet-die-fahrerlaubnis-%c2%a7-142/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/rettet-die-fahrerlaubnis-%c2%a7-142/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 30 Mar 2011 06:45:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Kfz-Sachverständiger Patrick Algier</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeldbescheid]]></category>
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		<category><![CDATA[Bußgeldverfahren]]></category>
		<category><![CDATA[fahrerflucht]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrverbot]]></category>
		<category><![CDATA[Punkte]]></category>
		<category><![CDATA[Punkte in Flensburg]]></category>
		<category><![CDATA[unfallflucht]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Wahrnehmbarkeit eines Kollisionsereignisses in Bezug zum § 142 „Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ („Die Rettung des Führerscheins“)
StGB (Strafgesetzbuch)
§ 142 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Auszug)
(1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er
1.zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Wahrnehmbarkeit eines Kollisionsereignisses in Bezug zum § 142 „Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ („Die Rettung des Führerscheins“)</p>
<p>StGB (Strafgesetzbuch)</p>
<p>§ 142 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Auszug)<br />
(1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er<br />
1.zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, dass er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder<br />
2.eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne dass jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.<br />
(2) Nach Absatz 1 wird auch ein Unfallbeteiligter bestraft, der sich<br />
1. nach Ablauf der Wartefrist (Absatz 1 Nr. 2) oder<br />
2. berechtigt oder entschuldigt<br />
vom Unfallort entfernt hat und die Feststellungen nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht.<br />
(3) Der Verpflichtung, die Feststellungen nachträglich zu ermöglichen, genügt der Unfallbeteiligte, wenn er den Berechtigten (Absatz 1 Nr. 1) oder einer nahe gelegenen Polizeidienststelle mitteilt, dass er an dem Unfall beteiligt gewesen ist, und wenn er seine Anschrift, seinen Aufenthalt sowie das Kennzeichen und den Standort seines Fahrzeugs angibt und dieses zu unverzüglichen Feststellungen für eine ihm zumutbare Zeit zur Verfügung hält. Dies gilt nicht, wenn er durch sein Verhalten die Feststellungen absichtlich vereitelt.<br />
(4) Das Gericht mildert in den Fällen der Absätze 1 und 2 die Strafe (§ 49 Abs. 1) oder kann von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Unfallbeteiligte innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs, der ausschließlich nicht bedeutenden Sachschaden zur Folge hat, freiwillig die Feststellungen nachträglich ermöglicht (Absatz 3).<br />
(5) Unfallbeteiligter ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann.</p>
<p style="text-align: center"><strong>Arbeit für den Kfz-Sachverständigen</strong></p>
<p>Aufgrund des Vorhergesagten ergeben sich für Kfz-Sachverständige außergerichtliche Aufgaben.<br />
Zur Vermeidung eines evtl. Führerscheinentzuges für den Mandanten, kann und sollte geprüft werden, ob überhaupt für den Unfallverursacher (Ihren Mandanten) das Schadenereignis wahrnehmbar war. Kfz-Sachverständigenbüros bieten hierfür oftmals sogenannte Wahrnehmbarkeitsgutachten an.<br />
So wird in diesen Gutachten zur Wahrnehmbarkeit des Unfallereignisses für den Schädiger Stellung genommen. Auch wird meist die Schadenörtlichkeit und dessen Umfeld besichtigt. Hierdurch ergeben sich oft überraschende, für Ihren Mandanten positive, Ergebnisse, die diesen von Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort entlasten können.</p>
<p>Beispielhafter Auszug aus einem Gutachten zur Wahrnehmbarkeit</p>
<p><strong>AUFGABENSTELLUNG</strong></p>
<p>Gemäß dem geschilderten Sachverhalt wurde der Unterzeichner zur Abgabe einer gutachterlichen Stellungnahme beauftragt, wobei die Kriterien für eine akustische, kollisionsmechanische und visuelle Wahrnehmbarkeit des Unfallereignisses überprüft werden sollen.</p>
<p><strong>FESTSTELLUNGEN ZUR WAHRNEHMBARKEIT</strong></p>
<p>Die Wahrnehmbarkeit stellt das Aufnehmen von Reizen durch die Sinnesorgane dar, die durch entsprechende, im Umfeld des Kraftfahrers stattfindende Ereignisse erzeugt werden. Entsprechend der für die Aufnahme von Reizen zur Verfügung stehenden Sinnesorgane unterscheidet man die Wahrnehmbarkeit in</p>
<p>I.	Akustische Wahrnehmbarkeit – durch Hören<br />
Die akustische Wahrnehmbarkeit beschreibt die Wahrnehmung von Ereignissen und Vorgängen durch das menschliche Gehör. Diesbezüglich sind die Kontaktbereiche an beiden Fahrzeugen, hinsichtlich ihrer Struktur und Materialbeschaffenheit auf die Möglichkeit einer Körperschall- oder Luftschallübertragung während einer Kollisionsberührung zu untersuchen.</p>
<p>II.	Visuelle Wahrnehmbarkeit – durch Sehen<br />
Hinsichtlich der visuellen Wahrnehmbarkeit (Wahrnehmung des Unfallereignisses durch das Sinnesorgan Auge) ist im Wesentlichen die Blickrichtung des Fahrers maßgeblich.</p>
<p>III.	Kollisionsmechanische (taktil vestibuläre) Wahrnehmbarkeit –  durch Fühlen<br />
Eine weitere Möglichkeit zur Aufnahme von Kollisionsvorgängen und von Ereignissen im benachbarten Umfeld ergibt sich über die Wahrnehmung des Bewegungsverhaltens des eigenen Fahrzeuges durch den Tastsinn (taktil) sowie durch das Gleichgewichtsorgan (vestibular). Die taktile Wahrnehmung des Bewegungsverhaltens des eigenen Fahrzeuges &#8230;&#8230;&#8230;..</p>
<p><strong>SACHVERSTÄNDIGE AUSFÜHRUNGEN</strong></p>
<p>Für die Überprüfung, ob das hier gegenständliche Unfallereignis für Herrn &#8230;&#8230;&#8230; wahrgenommen werden musste, muss zunächst sachverständigerseits der Kollisionsvorgang nachvollzogen werden.<br />
Anhand der vorgefundenen Beschädigungen an beiden Fahrzeugen sowie unter Bezugnahme auf die Schadenörtlichkeit kann der Schadenhergang wie folgt erläutert werden:</p>
<p>Das Fahrzeug &#8230;&#8230;..</p>
<p>Die Unfallörtlichkeit &#8230;&#8230;..</p>
<p><strong>ZUSAMMENFASSUNG</strong></p>
<p>Gemäß dem geschilderten Sachverhalt und der sich daraus an den Unterzeichner ergebenden Aufgabenstellung lassen sich aus den Ausführungen zusammengefasst folgende Einzelergebnisse herausstellen:</p>
<p>&#8230;&#8230;&#8230;..</p>
<p>Die Wahrnehmbarkeit des Unfallereignisses in Bezug auf die Berührung beider Fahrzeuge ist aufgrund &#8230;&#8230;. für den Fahrzeuginsassen Herrn &#8230;&#8230;. <strong><em>nicht zu unterstellen</em></strong> !!!!!!!!!!!!!!!!</p>
<p><span style="color: #ff0000"><span style="color: #000000">Resümee</span><br />
<strong>Aufgrund der vorherigen Ausführungen ist es durchaus möglich -außergerichtlich- für Ihren Mandanten einen „positiven“ Ausgang (kein Fahrerlaubnisentzug) herbei zu führen. </strong></span></p>
<p>Für Stellungnahmen und verkehrstechnische Gutachten zur Wahrnehmbarkeit stehen Ihnen bundesweit Kfz-Sachverständigenbüros zur Verfügung.</p>
<p><span style="text-decoration: underline"><strong><span style="color: #ff0000">KFZ-SACHVERSTÄNDIGEN-BÜRO </span><em>Patrick Algier GmbH</em></strong></span></p>
<p>Kraftfahrzeugschäden • Fahrzeugbewertungen • Beweissicherung • Technische Gutachten</p>
<p>Patrick Algier<br />
-Zertifizierter Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden- und bewertungen IfS GmbH<br />
-Mitglied im BVSK, Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V.)<br />
Provinzialstraße 252<br />
66806 Ensdorf<br />
Tel.: 06831-53819<br />
www.sv-algier.de<br />
info@sv-algier.de</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Angabe einer falschen Laufleistung in der Vollkaskoversicherung</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/angabe-einer-falschen-laufleistung-in-der-vollkaskoversicherung/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/angabe-einer-falschen-laufleistung-in-der-vollkaskoversicherung/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 04 Mar 2011 11:53:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Dominik Weiser</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht Zweibrücken]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>

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		<description><![CDATA[Das KG Berlin hat durch Beschluss vom 09.11.2010, AZ: 6 U 103/10, entschieden, dass der Kaskoversicherer trotz Falschangaben des Versicherungsnehmers zur Laufleistung (Kilometerstand) des verunfallten Fahrzeugs  nicht zur Verweigerung der Zahlung berechtigt ist, wenn er im Zeitpunkt seiner Regulierungsentscheidung den tatsächlichen Kilometerstand kannte.
Dem lag folgender Sachverhalt zugrunde:
Der Versicherungsnehmer erlitt einen Verkehrsunfall und machte Leistungen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das KG Berlin hat durch Beschluss vom 09.11.2010, AZ: 6 U 103/10, entschieden, dass der Kaskoversicherer trotz Falschangaben des Versicherungsnehmers zur Laufleistung (Kilometerstand) des verunfallten Fahrzeugs  nicht zur Verweigerung der Zahlung berechtigt ist, wenn er im Zeitpunkt seiner Regulierungsentscheidung den tatsächlichen Kilometerstand kannte.</p>
<p>Dem lag folgender Sachverhalt zugrunde:</p>
<p>Der Versicherungsnehmer erlitt einen Verkehrsunfall und machte Leistungen aus seiner Vollkaskoversicherung geltend. Bekanntermaßen hängt die Leistung des Versicherers vom Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges ab. Der Wiederbeschaffungswert hängt seinerseits von der Laufleistung des Fahrzeuges ab. Nach dem Versicherungsvertragsgesetz hat der Versicherungsnehmer auch nach dem Schadensfall bestimmte Pflichten (sog. Obliegenheiten) gegenüber seinem Kaskoversicherer zu erfüllen. Unter anderem gehört dazu, dass er wahrheitsgemäße Angaben über den Kilometerstand des Fahrzeuges macht. In vorliegendem Fall hatte der Versicherungsnehmer einen deutlich zu niedrigen Kilometerstand angegeben.</p>
<p>Begeht der Versicherungsnehmer eine solche Obliegenheitsverletzung, wird der Versicherer von seiner Leistung frei oder kann die Leistung kürzen, er muss also nicht oder eben weniger zahlen.</p>
<p>Dem kann der Versicherungsnehmer nur entgehen, indem er nachweist, dass seine Falschangabe -einfach ausgedrückt &#8211; nicht für die Regulierung ursächlich war (sog. Kausalitätsgegenbeweis). Die entsprechende Regelung finden Sie bei Interesse hier: <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__28.html" target="_blank">§ 28 III S.1 VVG</a>. Bislang wird nach der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes diskutiert, ob der Kausalitätsgegenbeweis auch bei einer vorsätzlichen Handlung möglich sein soll. Dies hat das KG Berlin nun als erstes Obergericht bejaht.</p>
<p>Der Versicherungsnehmer konnte in dem vom KG entschiedenen Fall den Beweis führen, dass seine Falschangabe nicht ursächlich für die Regulierung war, da der Versicherer eine Schlüsselauslesung vorgenommen hatte und daher bereits im Zeitpunkt seiner Regulierung Kenntnis vom tatsächlichen Kilometerstand hatte. Dem Versicherer war es auch nicht gelungen, dem VersicherungsnehmerArglist nachzuweisen.</p>
<p>Fazit:</p>
<p>Das KG Berlin hat der vielfach vertretenen Ansicht und früher herrschenden Meinung, es reiche aus, wenn die Falschangabe geeignet sei, die ordnungsgemäße Regulierung zu gefährden, eine klare Absage erteilt. Bezüglich der konkreten Obliegenheitsverletzung (Falschangabe des Kilometerstandes) ist das sicher eine sehr gut vertretbare Entscheidung. Ob man diese Rechtsprechung auch auf die &#8220;typischen&#8221; Obliegenheitsverletzungen (Alkoholfahrt und Unfallflucht) ausweiten kann, halte ich allerdings für eher fraglich.</p>
<p>Der Fall zeigt jedoch deutlich, dass es sich nicht zuletzt aufgrund der zahlreichen Unsicherheiten, die die Reform des Versicherungsvertragsgesetzes mit sich gebracht hat, für den Versicherungsnehmer empfiehlt, bei Leistungsverweigerung oder -kürzung durch den Kaskoversicherer unverzüglich anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.</p>
<p>Verteidigung in Verkehrssachen und Unfallregulierung:</p>
<p style="text-align: center;"><a href="http://schadenfix.de/zweibruecken/kuettner">Unsere Kanzlei auf  Schadenfix.de</a></p>
<p style="text-align: left;">Infos zum Bußgeldverfahren:</p>
<p style="text-align: center;"><a href="http://knoellchen.eu/german">Knöllchen.eu</a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>UPE (Ersatzteilpreis)-Aufschläge und Verbringungskosten können auch bei einer fiktiven Abrechnung des Unfallschadens ersatzfähig sein.</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/upe-ersatzteilpreis-aufschla%cc%88ge-und-verbringungskosten-ko%cc%88nnen-auch-bei-einer-fiktiven-abrechnung-des-unfallschadens-ersatzfa%cc%88hig-sein/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/upe-ersatzteilpreis-aufschla%cc%88ge-und-verbringungskosten-ko%cc%88nnen-auch-bei-einer-fiktiven-abrechnung-des-unfallschadens-ersatzfa%cc%88hig-sein/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 17 Feb 2011 10:50:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Fabian Rüsch</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/?p=4640</guid>
		<description><![CDATA[LG Rostock, Urteil vom 2.2.2011, Az.: 1 S 240/10: UPE-Aufschläge und Verbringungskosten können auch bei einer fiktiven Abrechnung des Unfallschadens ersatzfähig sein.
Immer wieder versuchen Haftpflichtversicherungen im Schadenfall die berechtigten Ansprüche des Geschädigten zu kürzen. Zum Beispiel wird behauptet, dass bei fiktiver Abrechnung des Schadenfalles, d.h. bei Abrechnung auf der Grundlage eines Schadengutachtens oder Kostenvoranschlages die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>LG Rostock, Urteil vom 2.2.2011, Az.: 1 S 240/10: UPE-Aufschläge und Verbringungskosten können auch bei einer fiktiven Abrechnung des Unfallschadens ersatzfähig sein.<br />
Immer wieder versuchen Haftpflichtversicherungen im Schadenfall die berechtigten Ansprüche des Geschädigten zu kürzen. Zum Beispiel wird behauptet, dass bei fiktiver Abrechnung des Schadenfalles, d.h. bei Abrechnung auf der Grundlage eines Schadengutachtens oder Kostenvoranschlages die darin enthaltenen Ersatzteilpreisaufschläge (UPE- Aufschläge) und die Verbringungskosten (Kosten für die Verbringung des Fahrzeugs zum Lackierer) nicht erstattungsfähig sind.<br />
Nach überwiegender Auffassung in der Rechtsprechung ist diese An- sicht falsch.<br />
So hat auch das Landgericht Rostock jetzt ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Rostock abgeändert und entschieden, dass, wenn der Geschädigte    die    Reparaturkosten    einer    markengebundenen    Fachwerkstatt verlangen kann sowohl die UPE-Aufschläge als auch die Ver- bringungskosten zu den zu ersetzenden fiktiven Reparaturkosten gehören, wenn alle örtlich für die Reparatur infrage kommenden markenge- bundenen Fachwerkstätten einen Aufschlag auf die Ersatzteilpreise nehmen und nicht über eine Lackiererei verfügen, so dass diese Kosten im Reparaturfall stets anfallen.<br />
<strong>Das Landgericht Rostock hat insoweit ausdrücklich festgestellt, dass die von einigen Gerichten vertretene Gegenansicht durch die BGH- Rechtsprechung zu den Stundensätzen </strong></p>
<p><strong>einer markengebundenen Fachwerkstatt überholt ist.</strong></p>
<p><strong><a href="http://www.schadenfixblog.de/volltext-lg-rostock-urteil-vom-2-2-2011-az-1-s-24010-upe-aufschla%CC%88ge-und-verbringungskosten/">Hier finden Sie das Urteil im Volltext. </a><br />
</strong></p>
<p><strong><a href="http://www.schadenfix.de/rostock/f42f0469-7496-4ab3-a7f2-b1e606e90185" target="_blank">Rechtsanwalt Fabian Rüsch ist Verkehrsanwalt in Rostock</a><br />
</strong></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.schadenfixblog.de/upe-ersatzteilpreis-aufschla%cc%88ge-und-verbringungskosten-ko%cc%88nnen-auch-bei-einer-fiktiven-abrechnung-des-unfallschadens-ersatzfa%cc%88hig-sein/feed/</wfw:commentRss>
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		</item>
		<item>
		<title>Zur Begriffsbestimmung der Wertverbesserung im Kraftfahrzeughaftpflichtschadengutachten</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/zur-begriffsbestimmung-der-wertverbesserung-im-kraftfahrzeughaftpflichtschadengutachten/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/zur-begriffsbestimmung-der-wertverbesserung-im-kraftfahrzeughaftpflichtschadengutachten/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 25 Jan 2011 09:57:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Kfz-Sachverständiger Patrick Algier</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/?p=4492</guid>
		<description><![CDATA[Zur Begriffsbestimmung der Wertverbesserung im Kraftfahrzeughaftpflichtschadengutachten

Mit diesem Schreiben möchte der Unterzeichner den mit Verkehrsunfallsachen betrauten Rechtsanwalt über die genaue Definition der Wertverbesserung eines Kraftfahrzeuges im Haftpflichtschadenfall informieren.
Wertverbesserungen (Haftpflichtschaden) sind an der Ersparnis für ohnehin notwendige Reparaturen am Fahrzeug festzulegen.
Bei Ermittlung der Wertverbesserung ist in jedem Einzelfall zu prüfen, inwieweit durch die Reparaturmaßnahme eine tatsächliche Wertsteigerung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h1><span style="color: #ff0000">Zur Begriffsbestimmung der Wertverbesserung im Kraftfahrzeughaftpflichtschadengutachten</span></h1>
<h1 style="text-align: center"><em><span style="text-decoration: underline"><span id="more-4492"></span></span></em></h1>
<p>Mit diesem Schreiben möchte der Unterzeichner den mit Verkehrsunfallsachen betrauten Rechtsanwalt über die genaue Definition der Wertverbesserung eines Kraftfahrzeuges im <strong>Haftpflichtschadenfall</strong> informieren.</p>
<p>Wertverbesserungen (Haftpflichtschaden) sind an der Ersparnis für ohnehin notwendige Reparaturen am Fahrzeug festzulegen.</p>
<p>Bei Ermittlung der Wertverbesserung ist in jedem Einzelfall zu prüfen, inwieweit durch die Reparaturmaßnahme eine <strong>tatsächliche Wertsteigerung</strong> des Fahrzeuges eintreten wird, die als Wertverbesserung in Abzug gebracht werden muss.</p>
<p>Im Haftpflichtschadenfall ist beim Abzug für Wertverbesserung auf das Gesamtfahrzeug abzustellen, d.h. es ist zu prüfen, inwieweit sich durch die aufgewendeten Reparaturmaßnahmen der Veräußerungswert des Fahrzeuges erhöht. Nachdem eine Bereicherung nicht stattfinden darf, ist dieser entstandene Mehrwert als „Wertverbesserung“ im Gutachten in Abzug zu bringen.</p>
<p>Bei Erneuerung einzelner Fahrzeugteile wird in der Regel keine Wertsteigerung des Fahrzeuges eintreten. Sind Teile mit einem konkreten Vorschaden behaftet oder hätten sie aufgrund erheblicher Verschleißschäden ohnehin erneuert werden müssen (z.B. Auspuff durchgerostet, Reifen abgefahren, Kotflügel durchgerostet), sind Abzüge in entsprechender Höhe der <strong>Wertverbesserung des Gesamtfahrzeuges</strong> zu berücksichtigen.</p>
<p>Diese Abzüge sind dann in einem gerundeten Euro-Betrag in Ansatz zu bringen.</p>
<p>Fälschlicherweise werden in vielen Haftpflichtschadengutachten noch prozentuale Abzüge getätigt. Diese Abzüge enden nicht selten in unrunden Euro-Beträgen und Cent-Angaben.</p>
<p>Aufgrund der Leitsätze des IfS (Institut für Sachverständigenwesen e.V., Leitsätze für Gutachten und andere Sachverständigenleistungen bezüglich Kraftfahrzeugschäden und –bewertung) muss ein Mehrwert des Fahrzeuges nach der Unfallreparatur entstanden sein. Die Wertverbesserung ist somit im Haftpflichtschadenfall der Betrag, um den der Fahrzeugwert durch die Unfallreparatur steigt. Aufgrund der noch immer fehlerhaften Ausführungen in Haftpflichtschadengutachten durch prozentuelle Kürzungen würde dies bedeuten, dass ein Fahrzeugwert dann beispielsweise um 113,28 Euro steigen würde. Dies ist somit nicht mit der Definition der Wertverbesserung im Haftpflichtschadenfall in Einklang zu bringen. Aufgrund des Vorhergesagten, wäre für den unfallschadenbearbeitenden Rechtsanwalt zu prüfen, ob im eingereichten Haftpflichtschadengutachten prozentuelle Abzüge zur Wertverbesserung getätigt wurden. Sollten fälschlicherweise prozentuelle Abzüge von Seiten des Sachverständigen in Ansatz gebracht worden sein, wäre das Schadengutachten (das Kraftfahrzeughaftpflichtschadengutachten) als unbrauchbar und nicht regulierungstauglich anzusehen. Aufgrund des geschlossenen Werkvertrages zwischen Ihrer Mandantschaft und dem Sachverständigen, wäre der Sachverständige von Ihnen zur Nachbesserung aufzufordern.</p>
<p><strong><em><span style="color: #ff0000">KFZ-SACHVERSTÄNDIGEN-BÜRO</span> </em></strong><em><strong>Patrick Algier </strong></em><em><strong>GmbH</strong></em></p>
<p>Patrick Algier</p>
<p>-Zertifizierter Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden- und bewertungen IfS GmbH</p>
<p>-Mitglied im BVSK, Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V.)</p>
<p>Provinzialstraße 252</p>
<p style="text-align: left">66806 Ensdorf<br />
Tel.: 06831-53819<!--more--><em> </em></p>
<p><a href="http://www.sv-algier.de/">www.sv-algier.de</a><em></em></p>
<p><em>info@sv-algier.de</em><em></em></p>
<table border="0" cellspacing="0" cellpadding="0">
<tbody>
<tr>
<td width="218" height="86" align="left" valign="top">
<table border="0" cellspacing="0" cellpadding="0" width="100%">
<tbody>
<tr>
<td></td>
</tr>
</tbody>
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</td>
</tr>
</tbody>
</table>
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		<title>Beweise verschwinden zu lassen ist kein wirklich kluger Schachzug &#8211; Urteil im Volltext</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/beweise-verschwinden-zu-lassen-ist-kein-wirklich-kluger-schachzug-urteil-im-volltext/</link>
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		<pubDate>Fri, 07 Jan 2011 13:42:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Klaus Spiegelhalter</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
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		<category><![CDATA[Verkehrsrecht Saarlouis]]></category>
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		<category><![CDATA[Beweilastverteilung]]></category>
		<category><![CDATA[Beweisvereitelung]]></category>
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		<category><![CDATA[Unfall]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Urteil des Amtsgerichts Lebach vom 11.08.2010 ist rechtskräftig.
Nach einem Hinweisbeschluss des LG Saarbrücken vom 24.11.2010 wurde die Berufung zurück genommen und das Urteil ist rechtskräftig.
Nachfolgend der Link zum Urteil und dem Hinweisbeschluss im Volltext (pdf)
Urteil v. 11.08. u. Beschluss v. 24.11.2010
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Urteil des Amtsgerichts Lebach vom 11.08.2010 ist rechtskräftig.<br />
Nach einem Hinweisbeschluss des LG Saarbrücken vom 24.11.2010 wurde die Berufung zurück genommen und das Urteil ist rechtskräftig.</p>
<p>Nachfolgend der Link zum Urteil und dem Hinweisbeschluss im Volltext (pdf)</p>
<p><a href="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/01/Urteil-v.-11.08.-u.-Beschluss-v.-24.11.20103.pdf">Urteil v. 11.08. u. Beschluss v. 24.11.2010</a></p>
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		<title>Späte Gerechtigkeit: Geschädigter erhält 8 Jahre nach Unfall Schmerzensgeld</title>
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		<pubDate>Tue, 04 Jan 2011 11:50:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>schadenfixblogger</dc:creator>
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		<description><![CDATA[8 Jahre nach einem Verkehrsunfall wurde dem Geschädigten nun ein hohes Schmerzensgeld zugesprochen. Der Unfall ereignete sich 2002. Das Urteil über den Anspruch auf Schmerzensgeld wurde im Dezember 2010 gefällt.
Zunächst wurde dem Geschädigten das Schmerzensgeld versagt. Das Gericht hatte ihm eine Mitschuld an den Verletzungen gegeben, weil er nicht ordnungsgemäß angeschnallt gewesen sei. Nach dem [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>8 Jahre nach einem Verkehrsunfall wurde dem Geschädigten nun ein hohes Schmerzensgeld zugesprochen. Der Unfall ereignete sich 2002. Das Urteil über den Anspruch auf Schmerzensgeld wurde im Dezember 2010 gefällt.</p>
<p>Zunächst wurde dem Geschädigten das Schmerzensgeld versagt. Das Gericht hatte ihm eine Mitschuld an den Verletzungen gegeben, weil er nicht ordnungsgemäß angeschnallt gewesen sei. Nach dem Unfall traten beim Geschädigten Spätfolgen wie ein posttraumatisches Belastungssyndrom und eine Funktionslosigkeit des linken Armes aufgrund eines sogenannten Morbus Sudeck auf. Das Gericht sah diese Spätfolgen aber nicht im Zusammenhang mit den Vorverletzungen. Es sei nicht erwiesen, dass diese Verletzungen durch den Unfall entstanden seien. Gegen den Vorwurf der Mitschuld und für die Anerkennung der Verletzungen und Gewärhung von Schmerzensgeld zog der Geschädigte erneut vor Gericht.</p>
<p>Mit Erfolg! Das Oberlandesgericht hat dem Kläger Recht gegeben und entschieden, dass ihm gegen die Beklagten als Gesamtschuldner ein Schmerzensgeldanspruch aus Halterhaftung, Fahrerhaftung und Haftung der Haftpflichtversicherung zusteht.</p>
<p>Die Entscheidung zeigt, dass es sich bei Uneinsichtigkeit der Gegenseite beim Schmerzensgeld durchaus lohnen kann, die Instanzen zu beschreiten. Insbesondere, wenn die Gegenseite eine unklare Verkehrslage oder ein Mitverschulden behauptet.</p>
<p>Oberlandesgericht Köln mit Urteil vom 07.12.2010 (Az.: 4 U 9/09)</p>
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		<title>Parken auf Schnee (Urteil)</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/parken-auf-schnee-urteil/</link>
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		<pubDate>Tue, 28 Dec 2010 07:24:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Matthias Seibel</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Der Kläger stellte seinen Volvo gegen 11.00 Uhr in einer von fünf nebeneinanderliegenden Parkbuchten rechtsseitig der Hotelzufahrt ab, welche eine Steigung von 10 % aufweist. In der Nacht hatte es gefroren. Es war zudem Schnee gefallen. Der Parkplatz des Hotels war nicht geräumt oder gestreut worden, so dass auf der Hotelzufahrt und den Bürgersteigen eine [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Kläger stellte seinen Volvo gegen 11.00 Uhr in einer von fünf nebeneinanderliegenden Parkbuchten rechtsseitig der Hotelzufahrt ab, welche eine Steigung von 10 % aufweist. In der Nacht hatte es gefroren. Es war zudem Schnee gefallen. Der Parkplatz des Hotels war nicht geräumt oder gestreut worden, so dass auf der Hotelzufahrt und den Bürgersteigen eine dünne Schneedecke und Straßenglätte vorhanden waren. Der Beklagte parkte seinen BMW kurz danach in der Parkbucht oberhalb des Fahrzeugs des Klägers. Er stellte das Automatikgetriebe in die Position &#8220;P&#8221;, zog die Handbremse an und ließ die Vorderräder nach links eingeschlagen. Gegen 14.20 Uhr stellte der Kläger fest, dass das Beklagtenfahrzeug ca. 70 &#8211; 80 cm seitwärts und leicht nach hinten versetzt abgerutscht und gegen die linke Fahrzeugseite seines Pkw geprallt war. Der rechte Kotflügel des BMW befand sich in Höhe der Fahrertür des Volvo, wobei dieser nicht weggedrückt worden war.</p>
<p>Das Landgericht Detmold wies die Schadensersatzklage ab. Allein aus dem Abstellen des Fahrzeugs auf einer möglicherweise eis- oder schneeglatten Fläche an einem Gefälle sei kein schuldhaftes Verhalten zu folgern. Der glatte Untergrund der Parkfläche hatte laut Sachverständigen nur eine geringe unmerkliche Rutschbewegung verursacht, die für sich genommen aufgrund der Sicherung des Pkw den vorliegenden Schaden nicht herbeigeführt hätte. Auch war das Gefälle des Hotelparkplatzes nicht so stark, dass angesichts geschilderten Witterungsverhältnisse beim Abstellen des Fahrzeugs mit einem Abrutschen zu rechnen war. <strong>(LG Detmold, Urteil v. 14.04.2010, Az. 10 S 150/09) &#8211; <a href="http://www.rechtsanwalt-koblenz.de">www.rechtsanwalt-koblenz.de</a></strong></p>
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		<title>Fahrerflucht – Teil 5: Versicherungsschutz</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/fahrerflucht-%e2%80%93-teil-5-versicherungsschutz/</link>
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		<pubDate>Wed, 22 Dec 2010 16:28:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Thomas Brunow</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Eine Fahrerflucht kann auch versicherungsrechtliche Folgen und Kosten nach sich ziehen. Im Falle eines Unfalls hat Ihr Versicherer für eine angemessene Schadensregulierung ein legitimes Interesse daran, jenen Unfall vollständig aufzuklären. Als Versicherungsnehmer müssen Sie zur Unfallaufklärung beitragen, weshalb Ihnen eine Aufklärungspflicht obliegt. Diese Aufklärungspflicht äußert sich darin, dass der Versicherungsnehmer nach Eintritt des Unfallereignisses die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify"><img class="alignright" src="http://verkehrsrecht-24.de/s/cc_images/cache_1909269902.jpg?t=1292250962" alt="" width="210" height="140" />Eine Fahrerflucht kann auch versicherungsrechtliche Folgen und Kosten nach sich ziehen. Im Falle eines Unfalls hat Ihr Versicherer für eine angemessene Schadensregulierung ein legitimes Interesse daran, jenen Unfall vollständig aufzuklären. Als Versicherungsnehmer müssen Sie zur Unfallaufklärung beitragen, weshalb Ihnen eine Aufklärungspflicht obliegt. Diese Aufklärungspflicht äußert sich darin, dass der Versicherungsnehmer nach Eintritt des Unfallereignisses die Obliegenheit hat,  alles zu tun, was zur Aufklärung des Tatbestandes und zur Minderung des Schadens dienlich sein konnte.</p>
<p style="text-align: justify">Der Bundesgerichtshof hat festgestellt, dass diese Aufklärungspflicht  verletzt wird, wenn sie vom Unfallort flüchten. Mit Verwirklichung der Fahrerflucht nach § 142 StGB wird „als Reflex“ auch gleichzeitig das Aufklärungsinteresse des Versicherers verletzt (<span style="text-decoration: underline">BGH </span><a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=VersR%202000%20S.%20222" target="_blank">VersR 2000 S. 222</a>). Das gilt im Übrigen auch bei eindeutiger Haftungslage.</p>
<p><span style="color: #ff0000"><em>KfZ- Haftpflichtversicherung</em></span></p>
<p style="text-align: justify">Für die Wahrnehmung ihrer Haftpflichtversicherung hat das zur Folge, dass diese zwar zunächst für die beim Unfallgegner entstandenen Kosten aufkommt, diese aber von Ihnen zurückverlangt- sie werden damit in Regress genommen. Diese Leistungsfreiheit der Versicherung besteht jedoch nicht unbegrenzt. Sie gilt bis zu einem Maximalbetrag von  ca. 5.000 € (BGH VersR 1983, 333).</p>
<p><span style="color: #ff0000"><em>Kaskoversicherung</em></span></p>
<p style="text-align: justify">Auch wenn Sie eine Kaskoversicherung (Teil- oder Vollkasko) abgeschlossen haben, müssen Sie den Schaden am eigenen Fahrzeug selber regulieren, da die Kaskoversicherung im Falle einer Fahrerflucht nicht verpflichtet ist, die entstandenen Kosten zu tragen (OLG Nürnberg, Az.: 8 U 2561/96).</p>
<p><span style="color: #ff0000"><em>Rechtsschutz</em></span></p>
<p style="text-align: justify">Allgemein lässt sich für Verkehrsstraftaten festhalten, dass Ihre Rechtsschutzversicherung Deckungsschutz für die Anwaltskosten bietet, sofern Sie fahrlässig gehandelt haben. Begehen sie eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit vorsätzlich, entfällt auch in der Regel ihr Rechtsschutz.</p>
<p style="text-align: justify">
<p><a title="Fahrerflucht Wartezeit" href="http://www.schadenfixblog.de/fahrerflucht-%E2%80%93-teil-1-wartepflicht/" target="_blank">Teil 1 befasst sich mit der Wartepflicht der Unfallbeteiligten</a>.</p>
<p><a title="Fahrerflucht Parkschaden" href="http://www.schadenfixblog.de/fahrerflucht-teil-2-die-nachtragliche-feststellung-und-die-wahrnehmbarkeit-von-unfallen/" target="_self">Teil 2 befasst sich mit der Wahrnehmbarkeit von Zusammenstößen</a></p>
<p><a title="Strafe" href="http://www.schadenfixblog.de/fahrerflucht-teil-3-strafe-strafmas/" target="_self">Teil 3 befasst sich mit den strafrechtlichen Folgen</a></p>
<p><a title="Bußgeld" href="http://www.schadenfixblog.de/fahrerflucht-teil-4-busgeld-und-nebenfolgen/" target="_blank">Teil 4 befasst sich mit dem Bußgeld und den Nebenfolgen</a></p>
<p><a title="Versicherungsschutz" href="http://www.schadenfixblog.de/fahrerflucht-%E2%80%93-teil-5-versicherungsschutz/" target="_blank">Teil 5 befasst sich mit dem Versicherungsschutz</a></p>
<div><a title="Fahrerflucht beim Beladen" href="http://www.schadenfixblog.de/praxisfall-fahrerflucht-beim-be-und-entladen/">Teil 6 Fahrerflucht auch beim Be- und Entladen geparkter Fahrzeuge</a></div>
<p style="text-align: justify">Über den Autor: Rechtsanwalt Thomas Brunow Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Berlin Mitte. Rechtsanwalt Brunow ist Vertrauensanwalt des Volkswagen – Audi Händlerverbandes für Verkehrsrecht e.V. und Mitglied der ARGE Verkehrsrecht in Berlin. Rechtsanwalt Thomas Brunow hilft Geschädigten nach Verkehrsunfällen und Betroffenen nach Verkehrsverstößen (Fahrerflucht, Bußgeld, Punkte in Flensburg etc.) schnell und unbürokratisch.mehr Infos: <a href="http://www.verkehrsrecht-24.de/">www.verkehrsrecht-24.de</a></p>
<p>Tel.: 030 / 226 35 71 13</p>
<p>Rechtsanwalt Thomas Brunow ist Partner der Kanzlei Prof. Dr. Streich &amp; Partner Berlin Mitte</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Das Eichhörnchen und die Haftungsquote beim Verkehrsunfall</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/das-eichhornchen-und-die-haftungsquote-beim-verkehrsunfall/</link>
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		<pubDate>Wed, 15 Dec 2010 11:34:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Dominik Weiser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht Zweibrücken]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
		<category><![CDATA[Witziges]]></category>
		<category><![CDATA[Haftungsquote]]></category>
		<category><![CDATA[Unfall]]></category>

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		<description><![CDATA[Über die Auswirkungen auf den Leistungsfall in der Teilkaskoversicherung bei einem durch ein Eichhörnchen verursachten Unfall haben die Verkehrsanwälte bereits berichtet (Link).
Über die Haftungsquote zwischen den Unfallbeteiligten beim &#8220;Eichhörnchenunfall&#8221; hatte das OLG Saarbrücken im Jahr 2003 zu entscheiden. Dem lag folgender Sachverhalt zugrunde:
Der Fahrer eines PKW bremste plötzlich, um das Überfahren eines Eichhörnchens zu vermeiden, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Über die Auswirkungen auf den Leistungsfall in der Teilkaskoversicherung bei einem durch ein Eichhörnchen verursachten Unfall haben die Verkehrsanwälte bereits berichtet (<a href="http://www.schadenfixblog.de/zusammenstos-mit-eichhornchen-ist-kein-wildunfall/">Link</a>).</p>
<p>Über die Haftungsquote zwischen den Unfallbeteiligten beim &#8220;Eichhörnchenunfall&#8221; hatte das OLG Saarbrücken im Jahr 2003 zu entscheiden. Dem lag folgender Sachverhalt zugrunde:</p>
<p>Der Fahrer eines PKW bremste plötzlich, um das Überfahren eines Eichhörnchens zu vermeiden, ab, woraufhin der hinter ihm fahrende Motorradfahrer abbremste, ins Schleudern kam und mit dem PKW und einer Leitplanke kollidierte. Das OLG Saarbrücken entschied auf eine Haftungsquote von 2/3 zu 1/3 zum Nachteil des Autofahrers. Näheres zum Urteil lesen Sie hier:</p>
<p style="text-align: center;"><a href="http://knoellchen.eu/german/?p=1260">Der Teufel ist ein Eichhörnchen, kein Elefant.</a></p>
<p style="text-align: left;">Zur Frage des Vorsatzes beim Eichhörnchen empfehle ich folgendes Anschauungsmaterial:</p>
<p style="text-align: center;"><a href="http://www.youtube.com/watch?v=x51I2VnNdvs">Coole Eichhörnchen (Youtube.com)</a></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Zur Begriffsbestimmung Vor-/Altschäden</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/zur-begriffsbestimmung-vor-altschaden/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/zur-begriffsbestimmung-vor-altschaden/#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 12 Dec 2010 12:53:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Kfz-Sachverständiger Patrick Algier</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/?p=4253</guid>
		<description><![CDATA[Zur Begriffsbestimmung von Vor-/Altschäden
Seit Jahren besteht eine gewisse Verunsicherung bei der Begriffsbestimmung von Vor-/Altschäden.
Mit diesem Schreiben möchte der Unterzeichner den mit Verkehrsunfallsachen betrauten Rechtsanwalt über die genaue Definition von Vor- /bzw. Altschäden informieren.
Altschäden:
Bei Altschäden handelt es sich um am Fahrzeug vorhandene nicht bzw. unreparierte Schäden.
Vorschäden:
Bei den Vorschäden handelt es sich um bereits reparierte Schäden. Diese [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h1><em>Zur Begriffsbestimmung von Vor-/Altschäden</em></h1>
<p>Seit Jahren besteht eine gewisse Verunsicherung bei der Begriffsbestimmung von Vor-/Altschäden.</p>
<p>Mit diesem Schreiben möchte der Unterzeichner den mit Verkehrsunfallsachen betrauten Rechtsanwalt über die genaue Definition von Vor- /bzw. Altschäden informieren.</p>
<p><strong>Altschäden:</strong></p>
<p>Bei Altschäden handelt es sich um am Fahrzeug vorhandene <strong>nicht</strong> bzw. <strong>unreparierte </strong>Schäden.</p>
<p><strong>Vorschäden:</strong></p>
<p>Bei den Vorschäden handelt es sich um <strong>bereits reparierte</strong> Schäden. Diese reparierten Schäden können von der Qualität her unsachgemäß, nur zum Teil oder sach- und fachgerecht ausgeführt worden sein.</p>
<p>Insofern sagt ein angegebener <strong>Vor</strong>schaden nichts über den Qualitätszustand der durchgeführten Reparatur aus. <strong> </strong></p>
<p>Vielmehr obliegt es dem technischen Sachverständigen in seinem Gutachten die Qualität der ausgeführten Arbeiten zu beschreiben und zu dokumentieren.</p>
<p>Um eine einheitliche Begriffsbestimmung bei der Erstellung von Schadengutachten einzuführen, hat das IfS (Institut für Sachverständigenwesen e.V.) bei der Überarbeitung der Richtlinien für die Gutachtenerstellung den Begriff des Vorschadens eingeführt.</p>
<p>Die Differenzierung nach Vor- und Altschäden wurde somit durch einen einheitlichen Begriff ersetzt. Im zu erstellenden Schadengutachten wäre somit nur noch zwischen instandgesetztem Vorschaden und <strong>nicht</strong> instandgesetztem Vorschaden zu differenzieren .</p>
<p>Auszug aus den Leitsätzen des IfS:</p>
<p>Vorschäden sind einschließlich Reparaturumfang und –qualität zu beschreiben und durch Lichtbilder zu dokumentieren.</p>
<p>Es ist erheblicher Wert darauf zu legen, dass Vorschäden qualifiziert beschrieben werden, wozu eine gründliche Untersuchung des Fahrzeuges Voraussetzung ist. Werden keine Vorschäden festgestellt, so ist dies auch anzugeben. Die Beschreibung muss klar erkennen lassen, welcher Art die Vorschäden waren, d.h. ob unreparierte, reparierte Unfallschäden und / oder Korrosionsschäden mit ihrer erheblichen Bandbreite an Instandsetzungsmöglichkeiten vorliegen. Eine Beschränkung dieser Beschreibung nur auf die beschädigte Partie des Fahrzeuges steht grundsätzlich dem Zweck der Beweissicherung entgegen. Dies könnte dem Auftraggeber und in Folge damit auch dem Sachverständigen im Zuge weiterer Auseinandersetzungen bei der Schadenabwicklung erhebliche Nachteile bringen. Unter diesem Gesichtspunkt sind Vorschäden auch durch Lichtbilder zu dokumentieren.</p>
<p>Im Falle eines reparierten Vorschadens ist neben dem textlichen Hinweis dieser immer separat mit zu fotografieren, um spätere Diskussionen zu vermeiden. Die Qualität der durchgeführten Reparatur ist mit anzugeben.</p>
<p><strong><em>Zusammenfassung:</em></strong></p>
<p>Die Begriffe Vor-/ Altschäden sind nach den Leitsätzen für Gutachten und andere Sachverständigenleistungen durch das Institut für Sachverständigenwesen e.V. nicht mehr anzuwenden. Vielmehr wird nur noch zwischen instandgesetztem Vorschaden und <strong>nicht</strong> instandgesetztem Vorschaden unterschieden.</p>
<p><em><strong>KFZ-SACHVERSTÄNDIGEN-BÜRO </strong>Patrick Algier GmbH</em></p>
<p>66806 Ensdorf<br />
06831-53819<em> </em></p>
<p>www.<em>sv-algier.de<br />
</em></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.schadenfixblog.de/zur-begriffsbestimmung-vor-altschaden/feed/</wfw:commentRss>
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		</item>
		<item>
		<title>Sachverständigengutachten ist ein ausreichender Beweis</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/sachverstandigengutachten-ist-ein-ausreichender-beweis/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/sachverstandigengutachten-ist-ein-ausreichender-beweis/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 06 Dec 2010 13:36:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Stephan Hoynatzky</dc:creator>
				<category><![CDATA[Autounfall was tun]]></category>
		<category><![CDATA[Sachverständige]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsanwälte aktuelle Informationen]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht Moosburg]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
		<category><![CDATA[Beweislast]]></category>
		<category><![CDATA[Gutachten]]></category>
		<category><![CDATA[Sachverständigengutachten]]></category>
		<category><![CDATA[Schadensersatz]]></category>
		<category><![CDATA[Unfall]]></category>
		<category><![CDATA[Unfallregulierung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/?p=4197</guid>
		<description><![CDATA[Privatgutachten des vom Geschädigten beauftragten Sachverständigen ist grundsätzlich ein ausreichender Beweis für die Unfallbedingtheit der eingetretenen Schäden sowie deren Höhe.
Regelmäßig wird von den Versicherern der Schädiger außergerichtlich oder vor Gericht pauschal bestritten, dass die geltend gemachten Schäden beim Unfall eingetreten seien, obwohl ein vorgerichtlich eingeholtes Sachverständigengutachten zur Schadensermittlung die eingetretenen Schäden dokumentiert.
Mit einem Hinweisbeschluss vom [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p align="center"><span style="text-decoration: underline;">Privatgutachten des vom Geschädigten beauftragten Sachverständigen ist grundsätzlich ein ausreichender Beweis für die Unfallbedingtheit der eingetretenen Schäden sowie deren Höhe.</span></p>
<p>Regelmäßig wird von den Versicherern der Schädiger außergerichtlich oder vor Gericht pauschal bestritten, dass die geltend gemachten Schäden beim Unfall eingetreten seien, obwohl ein vorgerichtlich eingeholtes Sachverständigengutachten zur Schadensermittlung die eingetretenen Schäden dokumentiert.</p>
<p>Mit einem Hinweisbeschluss vom 30.6.2009 trat das OLG München (AZ.: 10 U 3380/09) dieser Vorgehensweise der Versicherer und deren Prozessbevollmächtigten entgegen. Das OLG München führt wie folgt aus:</p>
<p>„….Ein privat erholtes Schätzgutachten ist, „<em>solange nicht Anhaltspunkte für gravierende Mängel bestehen, ungeachtet des Bestreitens des Beklagten für den Tatrichter eine ausreichende Grundlage, den Schaden nach § 287 ZPO zu schätzen</em>“ (BGH VersR 1989, 1056 [1057 unter 2 a.E.]; Senat, Beschl. v. 25.11.2005 &#8211; 10 U 2378/05)……“</p>
<p>Das bedeutet, dass das Gericht, falls von Schädigerseite nicht konkrete Mängel des Sachverständigengutachtens vorgetragen werden, allein auf Basis des vom Geschädigten vorgelegten Sachverständigengutachtens entschieden werden kann. Es reicht also nicht aus, dass von Schädigerseite pauschal die Unfallbedingtheit der geltend gemachten Schäden bestritten wird. Hierbei handelt es sich um ein unwirksames Bestreiten.</p>
<p>Insbesondere die Instanzgerichte verkennen dies leider sehr häufig. Das kann dazu führen, dass von Seiten des Gerichts ein weiteres Sachverständigengutachten zur Ermittlung der Unfallbedingtheit der eingetretenen Schäden dem Grunde oder der Höhe nach in Auftrag gegeben wird und dem Geschädigten als Kläger aufgegeben wird, einen Vorschuss für die Erstellung des Sachverständigengutachtens bei Gericht einzubezahlen.</p>
<p>Angesichts der in diesen Fällen eingeforderten Vorschüsse, die sich nicht selten bei einer Höhe von circa 1500 € bewegen, kann dies zu erheblichen Schwierigkeiten für den Geschädigten führen, wenn er nicht rechtsschutzversichert ist. Es kann folglich die Situation entstehen, dass der Geschädigte, wenn er nicht rechtsschutzversichert ist und auch finanziell nicht in der Lage ist, den Prozesskostenvorschuss zu leisten, den Prozess nicht weiterführen kann oder ihn verliert, weil er beweisbelastet ist und den Beweis mangels Einzahlung der Kosten nicht führen kann.</p>
<p>Dies zeigt eindringlich, wie wichtig es ist, zum einen verkehrsrechtsschutzversichert zu sein und zum anderen einen im Verkehrsrecht versierten Rechtsanwalt mit seiner Vertretung zu beauftragen.</p>
<p>Der Rechtsanwalt ist in dieser Situation gehalten, dem Gericht klarzumachen, dass das pauschale Bestreiten Beklagten, dass die Schäden nicht beim Unfall eingetreten sind, unwirksam ist und das von Beklagtenseite konkret vorzutragen ist, in welchen Punkten das vorgerichtlich erstellte Sachverständigengutachten mangelhaft sein soll. In der Regel wird die Beklagtenseite hierzu nicht in der Lage sein.</p>
<p>Über den Autor:<a href="http://www.ra-hh.de" target="_blank"><img class="alignleft size-full wp-image-4198" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2010/12/ra_hh_logo.jpg" alt="Logo Rechtsanwalt Moosburg" width="360" height="121" /></a> <a href="http://www.ra-hh.de" target="_blank">Rechtsanwalt Stephan Hoynatzky</a></p>
<p>Rechtsanwalt Hoynatzky ist überwiegend im Verkehrsrecht und dort im Bereich der Unfallregulierung, dem Verkehrsstrafrecht und im Ordnungwidrigkeitenrecht tätig. Die Kanzlei liegt in Moosburg an der Isar.<a href="https://www.schadenfix.de/moosburg.mvc/ra-hh/schadenmeldung" target="_blank"><img class="alignleft size-full wp-image-4216" title="schadenfix-button-kanzlei-1" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2010/12/schadenfix-button-kanzlei-1.png" alt="schadenfix-button-kanzlei-1" width="154" height="113" /></a></p>
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		<title>Restwert bei Totalschaden</title>
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		<pubDate>Wed, 01 Dec 2010 17:47:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Martin Ellinger</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Das Amtsgericht Stuttgart hat entschieden, dass der Geschädigte im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens nicht verpflichtet ist, das von ihm eingeholte Gutachten der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers vor Veräußerung seines beschädigten Fahrzeuges zu übersenden und ggf. ein höheres Restwertangebot abzuwarten. Wenn er das Fahrzeug sofort zu dem vom Sachverständigen ermittelten Reswert veräußert, verstößt er dadurch nicht gegen seine Schadensminderungs-pflicht.
Amtsgericht Stuttgart DAR [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Amtsgericht Stuttgart hat entschieden, dass der Geschädigte im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens nicht verpflichtet ist, das von ihm eingeholte Gutachten der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers vor Veräußerung seines beschädigten Fahrzeuges zu übersenden und ggf. ein höheres Restwertangebot abzuwarten. Wenn er das Fahrzeug sofort zu dem vom Sachverständigen ermittelten Reswert veräußert, verstößt er dadurch nicht gegen seine Schadensminderungs-pflicht.</p>
<p><em>Amtsgericht Stuttgart DAR 2010, 651</em></p>
<p><strong><span>Über den Autor: </span></strong></p>
<p><strong>Martin Ellinger ist </strong>Rechtsanwalt und <strong>Fachanwalt für Verkehrsrecht in Stuttgart-Möhringen</strong>.  Ab dem Beginn seiner Berufstätigkeit hat sich Rechtsanwalt Ellinger auf das Verkehrsrecht spezialisiert. Seit 2002 ist er als <strong>ADAC-Vertragsanwalt</strong> tätig. Die Schwerpunkte seiner Arbeit liegen in der Verteidigung von Verkehrsstrafsachen und Bußgeldverfahren, der Regulierung von Verkehrsunfällen, auch mit schwerem Personenschaden, sowie der Fahrerlaubnisrecht. Nähere Einzelheiten sowie interessante Rechtstipps und ständig neue Urteile finden Sie auf unserer Website: http://ellinger.adac-vertragsanwalt.de/ .</p>
<p>Telefonisch erreichen Sie unsere Kanzlei Montag bis Donnerstag von 9.00 -12.00 Uhr und von 13.30 bis 17.00 Uhr,<br />
Freitags von 9.00 bis 13.00 Uhr unter der Rufnummer: 0711/ 220 63 00 .</p>
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		<title>Hälftige Haftungsverteilung bei ungeklärtem Unfall im Kreisverkehr</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/halftige-haftungsverteilung-bei-ungeklartem-unfall-im-kreisverkehr/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/halftige-haftungsverteilung-bei-ungeklartem-unfall-im-kreisverkehr/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 26 Nov 2010 13:20:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Martin Ellinger</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Ist nicht feststellbar, welches von zwei Fahrzeugen an hintereinander gelegenenen Einmündungen zuerst in einen Kreisverkehr eingefahren ist, haften beide Fahrzeuge für den entstandenen Schaden im Rahmen ihrer Betriebsgefahr zu je 50 %. Die Höhe der Betriebsgefahr eines Kraftrades und eines LKW ist dabei gleich hoch zu bewerten.
Landgericht Stuttgart vom 28.09.2010 -16 O 228/10-, nicht rechtskräftig
Über den [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ist nicht feststellbar, welches von zwei Fahrzeugen an hintereinander gelegenenen Einmündungen zuerst in einen Kreisverkehr eingefahren ist, haften beide Fahrzeuge für den entstandenen Schaden im Rahmen ihrer Betriebsgefahr zu je 50 %. Die Höhe der Betriebsgefahr eines Kraftrades und eines LKW ist dabei gleich hoch zu bewerten.</p>
<p><em>Landgericht Stuttgart vom 28.09.2010 -16 O 228/10-, nicht rechtskräftig</em></p>
<p><strong><span>Über den Autor: </span></strong></p>
<p><strong>Rechtsanwalt Martin Ellinger</strong><br />
Martin Ellinger ist Rechtsanwalt und <strong>Fachanwalt für Verkehrsrecht in Stuttgart-Möhringen</strong>.  Ab dem Beginn seiner Berufstätigkeit hat sich Rechtsanwalt Ellinger auf das Verkehrsrecht spezialisiert. Seit 2002 ist er als <strong>ADAC-Vertragsanwalt</strong> tätig. Die Schwerpunkte seiner Arbeit liegen in der Verteidigung von Verkehrsstrafsachen und Bußgeldverfahren, der Regulierung von Verkehrsunfällen, auch mit schwerem Personenschaden, sowie der Fahrerlaubnisrecht. Nähere Einzelheiten sowie interessante Rechtstips und ständig neue Urteile finden Sie auf unserer Website: http://ellinger.adac-vertragsanwalt.de/ .</p>
<p>Telefonisch erreichen Sie unsere Kanzlei Montag bis Donnerstag von 9.00 -12.00 Uhr und von 13.30 bis 17.00 Uhr,<br />
Freitags von 9.00 bis 13.00 Uhr unter der Rufnummer: 0711/ 220 63 00 .</p>
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		<title>LG Mannheim zur Gleichwertigkeit der Reparatur durch freie Werkstatt bei fiktiver Regulierung</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/lg-mannheim-zur-gleichwertigkeit-der-reparatur-durch-freie-werkstatt-bei-fiktiver-regulierung/</link>
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		<pubDate>Wed, 24 Nov 2010 08:42:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Romanus Schlemm</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Das Landgericht Mannheim hat in seinem Urteil vom 22.10.10, AZ 1 S 163/09 der im Rahmen einer fiktiven Regulierung erhobenen Forderung auf Abrechnung auf  Basis der im Sachverständigengutachten ermittelten Stundensätze einer markengebundenen Fachwerkstatt eine Absage erteilt.
Der Leitsatz:
&#8220;Eine meistergeführte freie Reparaturwerkstatt ist einer markengebundenen  gleichwertig, wenn sie Originalersatzteile der Hersteller verwendet,  ZKF-zertifiziert ist und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Landgericht Mannheim hat in seinem Urteil vom 22.10.10, AZ 1 S 163/09 der im Rahmen einer fiktiven Regulierung erhobenen Forderung auf Abrechnung auf  Basis der im Sachverständigengutachten ermittelten Stundensätze einer markengebundenen Fachwerkstatt eine Absage erteilt.</p>
<p>Der Leitsatz:</p>
<p><span id="more-3948"></span><strong>&#8220;Eine meistergeführte freie Reparaturwerkstatt ist einer markengebundenen  gleichwertig, wenn sie Originalersatzteile der Hersteller verwendet,  ZKF-zertifiziert ist und in großem Umfang als Subunternehmerin für  zahlreiche markengebundene Vertragswerkstätten zu Sonderkonditionen  Unfallschäden an PKW repariert.&#8221;</strong></p>
<p><a href="http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&amp;Art=en&amp;Datum=2010&amp;Seite=1&amp;nr=13490&amp;pos=16&amp;anz=877">Hier</a> geht´s zu der Entscheidung im Volltext</p>
<p>Über den Autor:</p>
<p>Rechtsanwalt Romanus Schlemm ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Bad Nauheim<br />
Egal ob Sie einen Verkehrsunfall hatten, ihnen ein Bussgeld, Fahrverbot oder Punkte in Flensburg drohen.<br />
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Romanus Schlemm aus Bad Nauheim hilft schnell und unbürokratisch.<br />
<a href="http://www.ahbn.de/">Hier finden Sie alle Kontaktinformationen</a></p>
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		<title>&#8220;Blaulichtsteuer&#8221; &#8211; (k)ein Aprilscherz ?!</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/blaulichtsteuer-kein-aprilscherz/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/blaulichtsteuer-kein-aprilscherz/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 18 Nov 2010 13:59:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Jürgen Leister</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Das ist kein verfrühter Aprilscherz: in Hamburg wird zum Jahreswechsel eine &#8220;Servicegebühr&#8221; von 40 EUR fällig, wenn bei reinen Blechschäden die Polizei zum Unfallort gerufen wird. Die &#8220;Servicegebühr&#8221; soll der Unfallverursacher bezahlen. Die Polizeigewerkschaft fordert, dass die Kosten von dem KH-Versicherer des Verursachers zu übernehmen sind. Sollte das Modell bundesweit Schule machen, sind neue Problemfelder [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das ist kein verfrühter Aprilscherz: in Hamburg wird zum Jahreswechsel eine &#8220;Servicegebühr&#8221; von 40 EUR fällig, wenn bei reinen Blechschäden die Polizei zum Unfallort gerufen wird. Die &#8220;Servicegebühr&#8221; soll der Unfallverursacher bezahlen. Die Polizeigewerkschaft fordert, dass die Kosten von dem KH-Versicherer des Verursachers zu übernehmen sind. Sollte das Modell bundesweit Schule machen, sind neue Problemfelder in der Schadenregulierung vorprogrammiert. Handelt es sich bei der Schadenposition &#8220;Blaulichtsteuer&#8221; um erforderlichen Herstellungsaufwand im Sinne des § 249 BGB. Was, wenn die Haftung zu quoteln ist. Von wem wird die &#8220;Blaulichtsteuer&#8221; dann erhoben ? Wie ist das mit der Schadenminderungspflicht ? Was, wenn der Verursacher irrtümlich davon ausgeht, dass der Unfallgegner verletzt wurde (dann hilft die Polizei kostenfrei)?  Wir freuen uns schon auf die &#8220;Notarzt-Abgabe&#8221; und die &#8220;Feuerwehr-Antritts-Prämie !&#8221;</p>
<p><a href="http://www.w-rus.de/kanzlei/anwaelte.html" target="_blank">Jürgen Leister, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrs- und Arbeitsrecht, Heidelberg</a></p>
<p><a href="http://www.schadenfixblog.de/author/juergenleister/" target="_blank">weiter Beiträge hier</a></p>
<p><a href="http://www.schadenfix.de/heidelberg/schadenservice"><img class="alignright size-thumbnail wp-image-3884" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2010/11/schadenfix-button-kanzlei1-150x113.png" alt="schadenfix-button-kanzlei" width="150" height="113" /></a></p>
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		<item>
		<title>Wissenswert im Verkehrsrecht -Teil 1: Unfallregulierung durch Rechtsanwalt &#8211; natürlich auf Kosten des gegnerischen Haftpflichtversicherers!</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/wissenswert-im-verkehrsrecht-teil-1-unfallregulierung-durch-rechtsanwalt-naturlich-auf-kosten-des-gegnerischen-haftpflichtversicherers/</link>
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		<pubDate>Tue, 16 Nov 2010 08:32:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Romanus Schlemm</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Leider  wissen das heutzutage die wenigsten Unfallgeschädigten.
Der Bundesgerichtshof  hat  bereits vor einiger Zeit entschieden, dass  derjenige,  welcher  schuldlos  in einen Verkehrsunfall verwickelt  worden ist, einen   Rechtsanwalt  seiner Wahl mit der  Schadensregulierung beauftragen kann –   auf Kosten  des gegnerischen  Versicherers!
Nach einem Verkehrsunfall hat [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Leider  wissen das heutzutage die wenigsten Unfallgeschädigten.</strong></p>
<p><strong>Der Bundesgerichtshof  hat  bereits vor einiger Zeit entschieden, dass  derjenige,  welcher  schuldlos  in einen Verkehrsunfall verwickelt  worden ist, einen   Rechtsanwalt  seiner Wahl mit der  Schadensregulierung beauftragen kann –   auf Kosten  des gegnerischen  Versicherers!</strong></p>
<p>Nach einem Verkehrsunfall hat der schuldlos Geschädigte nur ein Interesse: <strong>Möglichst schnell seinen kompletten Schaden ersetzt bekommen</strong>. Doch er hat ein Problem: Er muss dafür genau wissen, <strong>welche Schadenspositionen ihm in welcher Höhe zustehen.</strong> Dem Geschädigten stehen jetzt zwei Wege offen:</p>
<ul>
<li>Er ruft bei dem Callcenter des gegnerischen  Haftpflichtversicherers  an. Entscheidet er sich für diesen Weg, dann sollte er wissen, dass der  Haftpflichtversicherer <strong> das Interesse verfolgt, den Schaden, den er regulieren muss, so gering wie  möglich zu halten</strong>. Dieser Weg bedeutet für den Geschädigten aber auch: Sowohl in  der Vergangenheit als auch aktuell beklagen  nämlich  Unfallgeschädigte<strong> Kürzungen bei den geltend gemachten  Schadenpositionen</strong>; insbesondere bei  den kalkulierten <strong>Stundensätzen bzw.  Stundenverrechnungssätzen der  Fahrzeugreparatur.</strong> Auch erhält der Geschädigten für die Mühe und Zeit, welche er für Telefonate oder Korrespondenz mit der Versicherung aufbringt, <strong>keine Vergütung</strong>.</li>
</ul>
<ul>
<li>Der andere Weg: Der Geschädigte beauftragt einen im Bereich der <strong>Unfallregulierung versierten Rechtsanwalt</strong> mit der Schadensregulierung, und dass<strong> auf Kosten der gegnerischen Versicherung. </strong> Das <strong>Interesse des Geschädigten</strong> liegt nämlich anders: <strong>Er möchte alle Schadenpositionen und zwar ohne Abzüge ersetzt bekommen.</strong> Warum sollte er auch auf Geld verzichten, was ihm zusteht?</li>
</ul>
<p>Die Unfallregulierung ist heutzutage extrem komplex:  Allein der  Bundesgerichtshof hat in den letzten Jahren und Monaten einige   wegweisende und wichtige Urteile im Bereich der Unfallregulierung <strong>zu   Gunsten der Geschädigten</strong> gefällt. Allerdings ist einem   Unfallgeschädigten sowohl die Regulierungspraxis als auch die aktuelle Rechtsprechung im Bereich der   Unfallregulierung i.d.R. nicht bekannt und er weiß auch in der Regel nicht,<strong> welche Schadenpositionen in welcher Höhe er mit Erfolg beanspruchen   kann.</strong></p>
<p>A<strong>us diesem Grund kann nur empfohlen werden, einen fachlich versierten Rechtsanwalt mit der Unfallregulierung zu beauftragen.</strong> Auf dem Schadenfixportal finden Sie entsprechend spezialisierte Rechtsanwälte. Hier ist eine Online-Schadenmeldung jederzeit möglich.</p>
<p>Über den Autor:</p>
<p>Rechtsanwalt Romanus Schlemm ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Bad Nauheim<br />
Egal ob Sie einen Verkehrsunfall hatten, ihnen ein Bussgeld, Fahrverbot oder Punkte in Flensburg drohen.<br />
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Romanus Schlemm aus Bad Nauheim hilft schnell und unbürokratisch.<br />
<a href="http://www.ahbn.de/">Hier finden Sie alle Kontaktinformationen</a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Schadenregulierung auf Neuwagenbasis (Urteil)</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/schadenregulierung-auf-neuwagenbasis-urteil/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/schadenregulierung-auf-neuwagenbasis-urteil/#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 03 Oct 2010 18:30:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Matthias Seibel</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Der Kläger wollte nach einem Verkehrsunfall vom 4. März 2009 eine Schadensregulierung auf Neuwagenbasis für den am 16. Februar 2009 auf ihn zugelassenen  Toyota Yaris (Sport Edition, 5-türig, 1.298 ccm Hubraum, 64 kW, Kilometerstand: 587) erstreiten. Dieses hat das Kammergericht Berlin aus folgenden Gründen zurückgewiesen: Es könne dahinstehen, ob das Fahrzeug als neuwertig im Sinne [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Kläger wollte nach einem Verkehrsunfall vom 4. März 2009 eine Schadensregulierung auf Neuwagenbasis für den am 16. Februar 2009 auf ihn zugelassenen  Toyota Yaris (Sport Edition, 5-türig, 1.298 ccm Hubraum, 64 kW, Kilometerstand: 587) erstreiten. Dieses hat das Kammergericht Berlin aus folgenden Gründen zurückgewiesen: Es könne dahinstehen, ob das Fahrzeug als neuwertig im Sinne der Rechtsprechung anzusehen sei, weil es bereits vor mehr als einem Monat zum Import vom Händler zugelassen wurde. Jedenfalls sei keine erhebliche Beschädigung eingetreten. Eine solche sei dann anzunehmen, wenn beim Unfall tragende oder sicherheitsrelevante Teile, insbesondere das Fahrzeugchassis, beschädigt wurden und die fachgerechte Instandsetzung nicht völlig unerhebliche Richt- oder Schweißarbeiten am Fahrzeug erfordert. Auch habe er sich als Ersatzfahrzeug nur einen Ford Fiesta Trend (3-türig, Preis 14.004 EUR brutto) und damit  nicht ein dem Unfallfahrzeug (Sport Edition, 5-türig) gleichartiges und gleichwertiges Modell beschafft. Daher kann der Geschädigte nur die tatsächlichen Reparaturkosten, nicht aber den Preis für einen Neuwagen geltend machen. <strong>(Kammergericht Berlin, Beschluss v. 02.08.2010, Az. 12 U 49/10) <a href="http://www.rechtsanwalt-koblenz.de">www.rechtsanwalt-koblenz.de</a></strong></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Über 20 % mehr Schadensersatz durch nachgebessertes Schadensgutachten! Auch beim freien Sachverständigen gilt daher: Kontrolle ist besser!</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/uber-20-mehr-schadensersatz-durch-nachgebessertes-schadensgutachten-auch-beim-freien-sachverstandigen-gilt-daher-kontrolle-ist-besser/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/uber-20-mehr-schadensersatz-durch-nachgebessertes-schadensgutachten-auch-beim-freien-sachverstandigen-gilt-daher-kontrolle-ist-besser/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 30 Sep 2010 08:49:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Leif Hermann Kroll</dc:creator>
				<category><![CDATA[Autounfall was tun]]></category>
		<category><![CDATA[Beck Blog]]></category>
		<category><![CDATA[Sachverständige]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>
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		<category><![CDATA[Schadensersatz]]></category>
		<category><![CDATA[Stundenverrechnungssätze]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/?p=3236</guid>
		<description><![CDATA[Nicht ungeprüft die Zusammenfassung des Gutachtens übernehmen! Wer verwendete Stundensätze mit Erstzulassung vergleicht und Serviceheft nachfragt, sollte auf Nachbesserung des Gutachtens bestehen und bei Versicherung nachfordern. Hier waren es über 20 % mehr für den Mandanten. ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie so häufig im Leben gilt: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.</p>
<p>Der Mandant erleidet einen Verkehrsunfall, Haftungslage eindeutig. Dieser beauftragt, was in jedem Fall richtig ist, einen freien Sachverständigen seiner Wahl und läßt ein Schadensgutachten erstellen, welcher, was aus nachfolgenden Gründen um Verzögerungen zu vermeiden vermieden werden sollte, das Gutachten direkt an die Versicherung schickt. Das Gutachten weist Netto-Reparaturkosten von 899,12 € aus. Der geneigte Verkehrsanwalt übernimmt jedoch nicht ungeprüft die Zahlen aus der Gutachtenzusammenfassung, sondern prüft auch das Gutachten auf (soweit möglich) technische Plausibilität und insbesondere Einklang mit der BGH-Rechtsprechung. Und dabei fiel auf, daß der Gutachter für die Reparaturkosten  des Mandantenfahrzeugs, welches nach Erstzulassung ca. ein Jahr alt war, Durchschnittssätze von Fachwerkstätten berücksichtigt hat, nicht aber die deutlich höheren von Markenwerkstätten. Ein kurzes Fax an den Sachverständigen mit freundlichem Hinweis auf Beachtung der Porsche-/VW-Urteile des BGH und Aufforderung, die Schadenskalkulation auf Markenherstellerstundensätze nachzubessern, folgte. Die anschließend  unter Hinweis auf das VW-Urteil der Versicherung übersandte Korrektur reichte aus, daß diese dann Reparaturkosten von nunmehr 1.098.10 € zahlte &#8211; und ihren zwischenzeitlich übersandten „Prüfbericht“ mit angeblich nur erstattungsfähigen Reparaturkosten von 634,45 € gar nicht mehr erwähnte&#8230; <img src='http://www.schadenfixblog.de/wp-includes/images/smilies/icon_smile.gif' alt=':-)' class='wp-smiley' /> </p>
<p>Es zeigt sich, daß sich der Rechtsanwalt nicht auf die Angaben auch der freien Sachverständigen verlassen sollte und diese stets hinterfragen muß. Das gleiche gilt in hier regelmäßig vorkommenden gleichgelagerten Fällen, wo aber noch genaueres Hinschauen erforderlich ist: Wenn das Fahrzeug älter als drei Jahre ist und der Sachverständige in „gutem Glauben“, dem VW-Urteil folgend nur Fachwerkstättensätze kalkuliert, aber den Mandanten nicht gefragt hat, ob sein Fahrzeug beim Markenhersteller scheckheftgepflegt oder repariert worden war. Auch diese Frage muß der Verkehrsanwalt klären und ggf. den Sachverständigen dann zur Nachbesserung auffordern. Auch in solchen Fällen gilt also: Verkehrsanwälte &#8211; Wir holen mehr für Sie raus!</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Verkehrssicherung von Straßenbäumen (Urteil)</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/verkehrssicherung-von-strasenbaumen-urteil/</link>
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		<pubDate>Tue, 07 Sep 2010 12:43:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Matthias Seibel</dc:creator>
				<category><![CDATA[Autounfall was tun]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
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		<category><![CDATA[Baum]]></category>
		<category><![CDATA[Matthias Seibel]]></category>
		<category><![CDATA[Schaden]]></category>
		<category><![CDATA[Unfall]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrssicherungspflicht]]></category>

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		<description><![CDATA[Wann haftet der Eigentümer eines Straßenbaumes, wenn krankheitsbedingt ein Ast abbricht und ein darunter geparktes Auto beschädigt. Eine Gemeinde lehnte die Haftung ab und verwies darauf, dass ihre Mitarbeiter im Drei-Monats-Rhythmus Kontrollsichtprüfung durchgeführt hätten. Hierbei seien die Bäume mit einem Hubsteiger bis zu einer Höhe von ca. 11m überprüft worden. Dies reichte dem Landgericht Duisburg [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wann haftet der Eigentümer eines Straßenbaumes, wenn krankheitsbedingt ein Ast abbricht und ein darunter geparktes Auto beschädigt. Eine Gemeinde lehnte die Haftung ab und verwies darauf, dass ihre Mitarbeiter im Drei-Monats-Rhythmus Kontrollsichtprüfung durchgeführt hätten. Hierbei seien die Bäume mit einem Hubsteiger bis zu einer Höhe von ca. 11m überprüft worden. Dies reichte dem Landgericht Duisburg nicht aus, da der Kommune bereits mehr als 1½ Jahre zuvor bekannt war, dass die Bäume von einer Krankheit befallen war. Das Gericht sah eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, da die Stadt trotz Kenntnis der Krankheit nicht die hieraus resultierenden Konsequenzen gezogen habe, insbesondere die Kontrollintervalle nicht verkürzt und häufigere jährliche Baumkontrollen durchgeführt habe. <strong>(Landgericht Duisburg, Urt. v. 03.05.2010, Az. 2 O 229/09) <a href="http://www.rechtsanwalt-koblenz.de">www.rechtsanwalt-koblenz.de</a></strong></p>
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		<title>BGH: Verkauf eines Unfallwagens nach Restwertgutachten</title>
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		<pubDate>Fri, 03 Sep 2010 11:53:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dominik Bach</dc:creator>
				<category><![CDATA[Autounfall was tun]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>

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		<description><![CDATA[BGH: Verkauf eines Unfallwagens nach Restwertgutachten
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass, ein Geschädigter dem Gebot zur Wirtschaftlichkeit entspricht und sich in den für die Schadensbehebung durch § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB gezogenen Grenzen bewegt, wenn er den Verkauf seines beschädigten Kraftfahrzeuges zu dem Preis vornimmt, den ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger in einem [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>BGH: Verkauf eines Unfallwagens nach Restwertgutachten</p>
<p>Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass, ein Geschädigter dem Gebot zur Wirtschaftlichkeit entspricht und sich in den für die Schadensbehebung durch § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB gezogenen Grenzen bewegt, wenn er den Verkauf seines beschädigten Kraftfahrzeuges zu dem Preis vornimmt, den ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger in einem Gutachten, das eine richtige Wertermittlung erkennen lässt, als Wert auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat (Urteil vom 01.06.2010, Az.: VI ZR 316/09). Allerdings kann der Geschädigte im Einzelfall verpflichtet sein, von einer danach zulässigen Verwertung des Unfallfahrzeugs Abstand zu nehmen und im Rahmen des Zumutbaren andere sich ihm darbietende Verwertungsmöglichkeiten zu ergreifen, um seiner sich aus § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB ergebenden Verpflichtung zur Geringhaltung des Schadens zu genügen. In dem vom BGH zu entscheidenden Fall verklagte ein Geschädigter eine Einrichtung der deutschen Autohaftpflichtversicherer auf Ersatz restlichen Sachschadens aus einem Verkehrsunfall, bei dem sein PKW beschädigt wurde. Zwischen den Parteien stand nur im Streit in welcher Höhe sich der Kläger bei der Ermittlung des Wiederbeschaffungsaufwandes den Restwert seines unfallbeschädigten Fahrzeugs anrechnen lassen muss. Der vom Kläger beauftragte Sachverständige ermittelte für das Fahrzeug Reparaturkosten von 4.924,97 € brutto, einen Wiederbeschaffungswert von 4.200 € brutto und einen Restwert von 800 €. Der Beklagte bot dem Kläger verschiedene Restwertangebote an, das höchste Gebot belief sich auf 1.730 €. Der Kläger veräußerte seinen PKW für 800 € an einen von ihm ausgewählten Käufer. Der Beklagte legte daraufhin der Schadensregulierung einen Restwert von 1.730 € zugrunde. Der Kläger begehrte den Differenzbetrag von 930 € zu dem von ihm erzielten Verkaufserlös. Die Vorinstanzen haben die Klage insoweit abgewiesen. Da der BGH ausgeführt hat, dass das Berufungsgericht der Schadensberechnung zu Recht einen Restwert des Unfallfahrzeugs von 1.730 € zugrunde gelegt hat, wurde der Anspruch des Geschädigten abgewiesen. Unfallbeteiligten wird insofern geraten, Schadensabwicklungen grundsätzlich von erfahrenen Rechtsanwälten vornehmen zu lassen.</p>
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		<title>Bei Parken im Kreuzungsbereich darf auch zwangsweise abgeschleppt werden</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/bei-parken-im-kreuzungsbereich-darf-auch-zwangsweise-abgeschleppt-werden/</link>
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		<pubDate>Mon, 16 Aug 2010 16:16:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>LawBike.de</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
		<category><![CDATA[Abschleppen]]></category>
		<category><![CDATA[Abschleppkosten]]></category>
		<category><![CDATA[Abschleppmaßnahme]]></category>
		<category><![CDATA[Versetzen]]></category>

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		<description><![CDATA[Wird ein Fahrzeug im 5m-Kreuzungsbereich zweier Straßen abgestellt, kann es auf Kosten des Autohalters abgeschleppt werden. Dies geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen (Urteil vom 05.07.2010, Az.: 6 K 512/08) hervor.
Die Klägerin verlangte vor Gericht die Erstattung der Abschleppkosten mit dem Argument, dass die Abschleppmaßnahme rechtsmissbräuchlich gewesen sei. Das Fahrzeug der Klägerin war in einem [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wird ein Fahrzeug im 5m-Kreuzungsbereich zweier Straßen abgestellt, kann es auf Kosten des Autohalters abgeschleppt werden. Dies geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen (<span style="padding: 0px;margin: 0px">Urteil</span> vom <span style="padding: 0px;margin: 0px">05.07.2010, Az.: 6 K 512/08) </span>hervor.</p>
<p>Die Klägerin verlangte vor Gericht die Erstattung der Abschleppkosten mit dem Argument, dass die Abschleppmaßnahme rechtsmissbräuchlich gewesen sei. Das Fahrzeug der Klägerin war in einem Kreuzungsbereich zweier Straßen abgestellt, wobei der Abstand zum Schnittpunkt der Fahrbahnkanten 1,35 m betrug. Die Verkehrsüberwachung begründet ihrer Abschleppmaßnahme damit, dass der Standort des Fahrzeugs zu einer Sichtbehinderung im Einmündungsbereich geführt habe und Fußgänger bei der Straßenüberquerung behindert wurden.</p>
<p>Das Gericht wies die Klage jedoch ab. Gemessen an der Vorschrift des § 12 Abs. 3 Nr. 1 StVO, deren Zweck es sei, Verkehrs- und Sichtbehinderungen im Einmündungs- und Kreuzungsbereich zu vermeiden, durfte das Fahrzeug auch zwangsweise abgeschleppt werden, insbesondere dann, wenn davon auszugehen sei, dass mit dem verkehrswidrigen Parken eine Funktionsbeeinträchtigung der Verkehrsfläche verbunden ist.  Die Maßnahme war auch verhältnismäßig, weil ein Versetzen auf Grund der Tatsache, dass die Klägerin nicht erreichbar war, nicht in Betracht kam.</p>
<p>Im Übrigen weist das Gericht auf die Gefahren des Parkens im Kreuzungsbereich hin:</p>
<blockquote><p>Vorschriftswidriges Parken im Einmündungs- und Kreuzungsbereich erschwere die Übersicht in diesem Bereich, verkürze die Reaktionszeiten der Verkehrsteilnehmer bei einbiegendem oder sich kreuzendem Verkehr und erhöhe damit die Gefahr von Unfällen. Fußgänger, die die Fahrbahn überqueren, seien in ihrer Sicht auf fahrende Fahrzeuge behindert und könnten ihrerseits vom fahrenden Verkehr infolge eines verbotswidrig abgestellten Fahrzeuges nur verspätet wahrgenommen werden. Dies gelte &#8211; aufgrund ihrer Körpergröße und ihrer relativen Unerfahrenheit im Straßenverkehr &#8211; in besonderem Maße für Kinder. Die mit der Vorschrift des § 12 Abs. 3 Nr. 1 StVO bezweckte Funktion, Gefahren und Behinderungen durch parkende Fahrzeuge im Einmündungs- und Kreuzungsbereich zu vermeiden, werde daher regelmäßig durch verbotswidrig abgestellte Fahrzeuge beeinträchtigt, so dass deren zwangsweises Entfernen grundsätzlich gerechtfertigt sei.</p></blockquote>
<p>Quelle des o.g. Zitats: <a href="http://www.kostenlose-urteile.de/Bei-Parken-im-Kreuzungsbereich-darf-abgeschleppt-werden.news10086.htm" target="_blank">Kostenlose-Urteile.de</a> und <span style="padding: 0px;margin: 0px">Urteil des VG Aachen</span> vom <span style="padding: 0px;margin: 0px">05.07.2010, Az.: 6 K 512/08</span></p>
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		<title>Die Nachbesichtigung-das unbekannte Wesen</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/die-nachbesichtigung-das-unbekannte-wesen/</link>
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		<pubDate>Thu, 12 Aug 2010 15:07:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Jürgen Leister</dc:creator>
				<category><![CDATA[Autounfall was tun]]></category>
		<category><![CDATA[Sachverständige]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>
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		<category><![CDATA[Verkehrsanwälte aktuelle Informationen]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>

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		<description><![CDATA[Sofern man als Geschädigter sich dem ersten Zugriff des &#8220;Schadenmanagement&#8221; der gegnerischen Versicherung entziehen konnte und dem Weg zu einem unabhängigen Gutachter seines Vertrauens gefunden hat, &#8220;droht&#8221; die gegenerische Versicherung gerne mal damit ihr &#8220;Recht auf Nachbesichtigung&#8221; des Unfallfahrzeuges geltend zu machen. Wichtig: es gibt kein Recht auf Nachbesichtigung. Nach ständiger Rechtsprechung hat der Versicherer [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sofern man als Geschädigter sich dem ersten Zugriff des &#8220;Schadenmanagement&#8221; der gegnerischen Versicherung entziehen konnte und dem Weg zu einem unabhängigen Gutachter seines Vertrauens gefunden hat, &#8220;droht&#8221; die gegenerische Versicherung gerne mal damit ihr &#8220;<strong>Recht auf Nachbesichtigung</strong>&#8221; des Unfallfahrzeuges geltend zu machen. Wichtig: es gibt kein Recht auf Nachbesichtigung. Nach ständiger Rechtsprechung hat der Versicherer kein Recht das Unfallfahrzeug zu besichtigen, sofern an dem vorgelegten Schadengutachten keine gravierenden Mängel vorliegen, die auch für den Geschädigten ohne weiteres erkennbar sind. Spätestens jetzt sollte der Geschädigte einen Verkehrsanwalt einschalten, da Versicherer auch schon mal ankündigen nicht zu regulieren bis eine Nachbesichtigung durch den Versicherungs-Gutachter durchgeführt wurde. Eine solche Drohung entbehrt jeglicher rechtlicher Grundlage. Die Beauftragung eines Gutachters kostet auch die Versicherung Geld. Versicherer geben aber bekanntermaßen nur ungern Geld aus. Also muss sich die Beauftragung entsprechend lohnen, was wiederum nur der Fall ist, wenn durch die Nachbesichtigung  der Schaden &#8220;heruntergerechnet &#8221; wird.</p>
<p>Sofern einer meiner Mandanten- entgegen meiner Empfehlung -einer Nachbesichtigung zustimmen möchte, so informiere ich in jedem Fall den unabhängigen Gutachter, damit er ebenfalls anwesend sein kann. Der etwaig angefallene Aufwand des Gutaachters wird der gegnerischen Versicherung in Rechnung gestellt (genauso wie die SV-Kosten für die Prüfung eines Prüfbericht).</p>
<p><a href="http://www.schadenfixblog.de/author/juergenleister/" target="_blank">weitere Beiträge hier</a></p>
<p><a href="http://www.schadenfixblog.de/rechtsanwalt-und-fachanwalt-fur-verkehrsrecht-in-heidelberg-juergen-leister-stellt-sich-vor/" target="_blank">Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und Arbeitsrecht Jürgen Leister</a></p>
<p><a href="http://www.schadenfix.de/heidelberg.mvc/schadenservice" target="_blank"><img class="alignright size-thumbnail wp-image-3362" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2010/08/schadenfix-button-kanzlei1-150x113.png" alt="schadenfix-button-kanzlei" width="150" height="113" /></a></p>
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		<title>Glück im Unglück- Unfall im Ausland mit Inländer</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/gluck-im-ungluck-unfall-im-ausland-mit-inlander/</link>
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		<pubDate>Tue, 10 Aug 2010 11:14:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Jürgen Leister</dc:creator>
				<category><![CDATA[Autounfall was tun]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>

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		<description><![CDATA[Im Blog wurde bereits darauf hingewiesen, dass bei einem Unfall im EU-Ausland mit einem Ausländer die Möglichkeit besteht, die Ansprüche in Deutschland geltend zu machen und sogar in Deutschland gerichtlich durchsetzen zu können ( 4. und 5. KH- Richtline). Grundlage des Schadenersatzansprüche ist  jedoch stets das materielle Recht des Mitgliedstaates, in dem der Unfall geschah. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Im Blog wurde bereits darauf hingewiesen, dass bei einem Unfall im EU-Ausland mit einem Ausländer die Möglichkeit besteht, die Ansprüche in Deutschland geltend zu machen und sogar in Deutschland gerichtlich durchsetzen zu können ( 4. und 5. KH- Richtline). Grundlage des Schadenersatzansprüche ist  jedoch stets das materielle Recht des Mitgliedstaates, in dem der Unfall geschah. Hier gibt es zum Teil erhebliche Unterschiede zum deutschem Recht (z.Bsp.: bei &#8220;über 100 Fällen, Mietwagenkosten; Gutachterkosten u.w). Eine kompetente Beratung ist also notwendig, damit der Geschädigte nicht auf Kosten sitzenbleibt, obwohl der Unfall unverschuldet war.</p>
<p>Treffen sich in einem Mitgliedstaat allerdings zwei Inländer, was in manchen Urlaubsregionen gar nicht so selten der Fall ist (Malle !), gilt zu den Haftungsvoraussetzungen und zur Schadenshöhe <strong>deutsches Schadenrecht</strong>, mit der Maßgabe das bzgl. der Verhaltensanforderungen ausländisches Strassenverkehrsrecht gilt.</p>
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		</item>
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		<title>Beschädigung eines Mietwagens: Keine Haftung bei Verstoß gegen die &#8220;Polizeiklausel&#8221; ?!</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/beschadigung-eines-mietwagens-keine-haftung-bei-verstos-gegen-die-polizeiklausel/</link>
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		<pubDate>Mon, 09 Aug 2010 08:02:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Dominik Weiser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Autounfall was tun]]></category>
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		<category><![CDATA[Verkehrsrecht Saarbrücken]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht Zweibrücken]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
		<category><![CDATA[Mietwagen]]></category>
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		<description><![CDATA[Ich berichte heute über einen Fall aus meiner Praxis:
Der Mandant hatte sich bei einem der großen Mietwagenunternehmen einen Kleintransporter gemietet und das Fahrzeug dann gleich mal gegen eine Mauer &#8220;gesetzt&#8221;. Da das Fahrzeug noch verkehrstüchtig war, hat der Mandant seinen Umzug beendet und bei Rückgabe des Fahrzeugs den Schaden gemeldet. Die Polizei hat er nicht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ich berichte heute über einen Fall aus meiner Praxis:</p>
<p>Der Mandant hatte sich bei einem der großen Mietwagenunternehmen einen Kleintransporter gemietet und das Fahrzeug dann gleich mal gegen eine Mauer &#8220;gesetzt&#8221;. Da das Fahrzeug noch verkehrstüchtig war, hat der Mandant seinen Umzug beendet und bei Rückgabe des Fahrzeugs den Schaden gemeldet. Die Polizei hat er nicht angerufen.</p>
<p>Es kam dann die Rechnung des Mietwagenunternehmens über rund 8.000,00 Euro nebst entsprechend vom Mietwagenunternehmer veranlassten Schadensgutachten. Begründung: Die vertraglich vereinbarte Haftungsfreistellung gelte nicht, weil der Mandant die Polizei nicht informiert habe. Zum besseren Verständnis: Die Mietwagenunternehmen bieten in Ihren AGB eine vertragliche Haftungsfreistellung an. Der Kunde zahlt im Schadensfalle dann nur noch eine vertraglich vereinbarte Mindestsumme (meistens 500,00 Euro). Die Haftungsfreistellung ist also vergleichbar mit dem Abschluss einer Vollkaskoversicherung.</p>
<p>Nun stand aber die sogenannte Polizeiklausel, die eben vorsieht, dass der Kunde dennoch vollumfänglich haftet, wenn er bei einem Unfall auch ohne Drittbeteiligung nicht sofort die Polizei hinzuruft, in den AGB des Mietwagenunternehmens. Auf den ersten Blick sah es also schlecht aus für unseren Mandanten. Wir haben dann recherchiert und Urteile gefunden, die diese Klausel aus mehereren Gründen für unwirksam erklären.</p>
<p>Die Urteilsgründe ließen sich hören: Die Klausel sei überraschend, da auch bei einem Kleinstschaden ohne Drittbeteiligung die Polizei alarmiert werden müsse. Damit müsse der durchschnittliche Kunde nicht rechnen. Die Klausel sei auch unwirksam, weil sie eine vollständige Haftung des Kunden vorsieht, während das neue Versicherungsvertragsgesetzes bei nicht vorsätzlichen Verstößen (Obliegenheitsverletzungen) lediglich von einer anteiligen Haftung ausgeht. Die Meinungen in der Rechtsprechung waren allerdings zweigeteilt. Teilweise wird die Klausel noch für wirksam gehalten.</p>
<p>Wir haben unsere Argumente dann ins Feld geführt, sicherheitshalber das Fahrzeug noch einmal durch einen neutralen  Sachverständigen begutachten lassen (Schaden: nur noch ca. 3.500,00 € statt 8.000,00 Euro) und mit Spannung die Reaktion des Mietwagenunternehmens abgewartet. Ergebnis: Das Mietwagenunternehmen hat (bis auf den vereinbarten &#8220;Selbstbehalt&#8221; in Höhe von 500,00 Euro) vollständig von seiner Forderung abgelassen.</p>
<p>Fazit : Sollten Sie ein Mietfahrzeug beschädigen, rate ich Ihnen natürlich trotzdem dringend, die Polizei zu verständigen und um Unfallaufnahme zu bitten. Das ist der sicherste Weg. Inzwischen haben wohl auch einige Autovermietungen erkannt, dass die Polizeiklausel streitbefangen ist und dementsprechend Ihre AGB geändert. Sollte das Kind schon im Brunnen liegen, rate ich Ihnen, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden. Neben der rechtlichen Frage, ob Sie überhaupt &#8211; und ggf. in welchem Umfang &#8211; haften, die in jedem Einzelfall anhand der vereinbarten AGB zu prüfen ist, kann es durchaus angezeigt sein, den tatsächlichen Schadensumfang von einem neutralen Sachverständigen überprüfen zu lassen. Denn selbst wenn unser Mandant gehaftet hätte, hätte er sicherlich keine 8.000,00 Euro zahlen müssen.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Das Audi Quattro &#8211; Urteil des BGH zu den Stundensätzen einer markengebundenen Fachwerkstatt bei der fiktiven Abrechnung</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/das-audi-quattro-urteil-des-bgh-zu-den-stundensatzen-einer-markengebundenen-fachwerkstatt-bei-der-fiktiven-abrechnung/</link>
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		<pubDate>Wed, 04 Aug 2010 13:45:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Dominik Weiser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Autounfall was tun]]></category>
		<category><![CDATA[Sachverständige]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht Zweibrücken]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
		<category><![CDATA[Unfallregulierung]]></category>

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		<description><![CDATA[Der BGH hat in dem viel zitierten Urteil vom 20.10.2009 AZ VI ZR 53/09 in Konkretisierung des Porsche &#8211; Urteils einige Grundsätze aufgestellt zur Frage, wann der Geschädigte bei der fiktiven Abrechnung die Stundenlöhne einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen darf. Es geht also darum, ob der Geschädigte, der nicht anhand der konkret entstandenen Reparaturkosten sondern [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der BGH hat in dem viel zitierten Urteil vom 20.10.2009 AZ VI ZR 53/09 in Konkretisierung des Porsche &#8211; Urteils einige Grundsätze aufgestellt zur Frage, wann der Geschädigte bei der fiktiven Abrechnung die Stundenlöhne einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen darf. Es geht also darum, ob der Geschädigte, der nicht anhand der konkret entstandenen Reparaturkosten sondern auf Basis der in einem Haftpflichtgutachten geschätzten Kosten Ansprüche geltend macht, sich auf die vom Gutachter geschätzten Reparaturkosten einer markengebundenen Vertragswerkstatt berufen kann oder ob ihn der Haftpflichtversicherer auf die niedrigeren  Stundenlöhne einer von ihm benannten Werkstatt verweisen kann. Es geht demnach nicht um konkret angefallene Reparaturkosten, sondern um die Abrechnung auf Gutachtenbasis.</p>
<p>Der BGH hat das Urteil vom 20.10.2009 nun bereits zweimal bestätigt, nämlich durch Urteil vom 23.02.2010 AZ VI ZR 91/09 und durch Urteil vom 22.06.2010 AZ VI ZR 302/08 (Audi Quattro &#8211; Urteil). Ich erlaube mir, in diesem Beitrag die Urteile zusammenzufassen in der Hoffnung, dass auch dem jurisitschen Laien verständlich wird, worum es geht:</p>
<p>1. Ist das Auto im Unfallzeitpunkt nicht älter als drei Jahre, darf der Geschädigte die im Haftpflichtgutachten ermittelten Stundenverrechnungssätze einer regionalen markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen.</p>
<p>2. Ist das Auto älter als drei Jahre, kann der Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer darlegen, dass es in der Region des Geschädigten günstigere (i.d.R. nicht markengebundene) Werkstätten gibt. Er muss aber auch darlegen, dass diese gleichwertige Reparaturmöglichkeiten bieten und für den Geschädigten ohne weiteres zugänglich sind. Also:</p>
<p>a) günstiger<br />
b) ohne weiteres zugänglich und<br />
c) gleichwertig<br />
Diese Voraussetzungen müssen ALLE erfüllt sein. Wenn der Geschädigte das bestreitet, muss der Schädiger Beweis antreten, ggf. durch Vernehmung des oder der Geschäftsführer der von ihm benannten Werkstätten.</p>
<p>3. Gelingt es dem Haftpflichtversicherer, diese Voraussetzungen zu beweisen, kann der Geschädigte sich dennoch auf die höheren Stundensätze der markengebundenen Fachwerkstatt berufen, wenn er darlegt und beweist, dass er das Unfallfahrzeug bisher stets in der markengebundenen Fachwerkstatt hat warten und reparieren lassen. Diese Konstellation war Gegenstand der Entscheidung des BGH vom 22.06.2010. Der Geschädigte fuhr einen mehr als zehn Jahre alten Audi Quattro mit einer Laufleistung von über 190.000 km. Seine Klage auf weitergehenden Schadensersatz wurde durch die Instanzen vom AG Schwetzingen und vom LG Mannheim abgewiesen. Der BGH hat die Entscheidung des LG Mannheim aufgehoben und die Sache an das LG zurückverwiesen mit der Begründung, der Kläger habe die regelmäßige Wartung und Reparatur des Fahrzeugs in einer markengebundenen Fachwerkstatt vorgetragen. Das LG Mannheim muss insoweit den Sachverhalt aufklären.</p>
<p>Was bedeutet das für die Regulierungspraxis?</p>
<p>Der Geschädigte, dessen Fahrzeug im Unfallzeitpunkt älter als drei Jahre war, sollte mit der Klage immer das Scheckheft vorlegen, aus dem sich ergibt, dass er das Fahrzeug stets in einer markengebundenen Werkstatt hat reparieren lassen. Auch wenn er das Fahrzeug nicht regelmäßig in einer markengebundenen Fachwerkstatt warten und reparieren ließ, ist der Prozess längst nicht verloren, denn der Haftpflichtversicherer muss die oben unter 2. genannten Voraussetzungen darlegen und beweisen. Hier besteht vor allem unter den Punkten &#8220;ohne weiteres zugänglich&#8221; und &#8220;gleichwertige Reparatur&#8221; erhebliches Angriffspotenzial für den Geschädigten. Die von den Haftpflichtversicherern benannten Werkstätten liegen nicht selten in erheblicher Entfernung vom Geschädigten, was bedeutet, dass sie oft schon wegen der Entfernung nicht &#8220;ohne weiteres zugänglich&#8221; sind.</p>
<p>Fazit: Auf solche &#8220;Herunterrechnungen der Stundensätze&#8221; seitens der Haftpflichtversicherer sollte man sich als Geschädigter nicht verweisen lassen, auch nicht wenn man ein älteres Fahrzeug fährt. Gleiches gilt übrigens für andere Gutachtenpositionen, die regelmäßig in Streit stehen (v.a. UPE und Verbringungskosten).</p>
<p>Ich taufe das Urteil des BGH vom 22.06.2010 AZ VI ZR 302/08 übrigens hiermit auf den Namen &#8220;Audi Quattro &#8211; Urteil&#8221;. Ich habe mich auch entschlossen, es in meinen künftigen Schriftsätzen und Blogbeiträgen so zu nennen in der Hoffnung, dass sich die Nomenklatur durchsetzt. Schau mer mal &#8230;</p>
<p>Unfallregulierung:</p>
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		<title>Unfall im Ausland &#8211; Regulierung in Deutschland</title>
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		<pubDate>Tue, 03 Aug 2010 05:20:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Matthias Seibel</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Was macht man, wenn man im Urlaub im Ausland in einen Unfall verwickelt wird? Lohnt es sich überhaupt Ansprüche anzumelden, wenn man vor einem ausländischen Gericht klagen muss? Hier hilft dem Geschädigten EU-Recht. Denn jede in Europa tätige Kfz-Haftpflichtversicherung muss eine deutsche Versicherung als sog. Regulierungsbeauftragte haben, der gegenüber entsprechende Schäden geltend gemacht werden können. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Was macht man, wenn man im Urlaub im Ausland in einen Unfall verwickelt wird? Lohnt es sich überhaupt Ansprüche anzumelden, wenn man vor einem ausländischen Gericht klagen muss? Hier hilft dem Geschädigten EU-Recht. Denn jede in Europa tätige Kfz-Haftpflichtversicherung muss eine deutsche Versicherung als sog. Regulierungsbeauftragte haben, der gegenüber entsprechende Schäden geltend gemacht werden können. Weiterhin geben die Regelungen dem Geschädigten auch die Möglichkeit den Unfall vor einem deutschen Gericht zu klären. <a href="http://www.rechtsanwalt-koblenz.de">www.rechtsanwalt-koblenz.de</a></p>
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		<title>Fotos in Restwertbörse (Urteil)</title>
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		<pubDate>Fri, 16 Jul 2010 19:06:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Matthias Seibel</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Versicherungen nutzen sog. Restwertbörsen, um dort Unfallfahrzeuge einzustellen und alsdann dem Geschädigten einen Aufkäufer zu benennen, der ein höheres Restwertangebot abgibt, als z.B. in einem vom Geschädigten eingeholten Gutachten festgestellt. Der Bundesgerichtshof hat hierzu nunmehr festgestellt, dass die Versicherungen nicht berechtigt sind, Bilder, die ein Sachverständiger im Auftrag des Geschädigten vom Fahrzeug gefertigt hat, in [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Versicherungen nutzen sog. Restwertbörsen, um dort Unfallfahrzeuge einzustellen und alsdann dem Geschädigten einen Aufkäufer zu benennen, der ein höheres Restwertangebot abgibt, als z.B. in einem vom Geschädigten eingeholten Gutachten festgestellt. Der Bundesgerichtshof hat hierzu nunmehr festgestellt, dass die Versicherungen nicht berechtigt sind, Bilder, die ein Sachverständiger im Auftrag des Geschädigten vom Fahrzeug gefertigt hat, in eine Internet-Restwertbörse einzustellen.</p>
<p>Interessant ist das Urteil auch deshalb, die Versicherung sich auf eine gängige Praxis der Versicherer berufen hat, so dass bundesweit von einer Vielzahl von Verstößen auszugehen ist. Daneben hat der BGH auch nochmals klargestellt, dass zur Beurteilung des Restwertes grundsätzlich der allgemein zugängliche, regionale Markt heranzuziehen ist, nicht aber der Sondermarkt über Internet-Restwertbörsen oder spezialisierte Restwertaufkäufer. <strong>(Bundesgerichtshof, Urt. v. 29.04.2010, Az. I ZR 68/08)</strong></p>
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