<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
		xmlns:itunes="http://www.itunes.com/dtds/podcast-1.0.dtd"
	xmlns:media="http://search.yahoo.com/mrss/"
>

<channel>
	<title>Schadenfixblog stets aktuelle Rechtstipps und Diskussionen zum Verkehrsrecht &#187; Verkehrsüberwachung</title>
	<atom:link href="http://www.schadenfixblog.de/category/kfz-schadensrecht/verkehrsrecht-urteile/verkehrsueberwachung/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://www.schadenfixblog.de</link>
	<description>Der Blog zum Verkehrsrecht, renommierte Autoren, spannende Diskussionen und wertvolle Rechtstipps von Fachanwälten für Verkehrsrecht</description>
	<lastBuildDate>Wed, 08 Feb 2012 05:33:01 +0000</lastBuildDate>
	<language>de-de</language>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
	<generator>http://wordpress.org/?v=3.2</generator>
	<copyright>2006-2007 </copyright>
	<managingEditor>christian.kaltenborn@e-consult.de (Schadenfixblog stets aktuelle Rechtstipps und Diskussionen zum Verkehrsrecht)</managingEditor>
	<webMaster>christian.kaltenborn@e-consult.de (Schadenfixblog stets aktuelle Rechtstipps und Diskussionen zum Verkehrsrecht)</webMaster>
	<ttl>1440</ttl>
	<image>
		<url>http://www.schadenfixblog.de/wp-content/themes/schadenfix-theme/images/logo_schadenfix.jpg</url>
		<title>Schadenfixblog stets aktuelle Rechtstipps und Diskussionen zum Verkehrsrecht</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de</link>
		<width>144</width>
		<height>144</height>
	</image>
	<itunes:subtitle></itunes:subtitle>
	<itunes:summary>Schadenfix Rechtstipps</itunes:summary>
	<itunes:keywords></itunes:keywords>
	<itunes:category text="Business">
		<itunes:category text="Business News" />
	</itunes:category>
	<itunes:author>Schadenfixblog stets aktuelle Rechtstipps und Diskussionen zum Verkehrsrecht</itunes:author>
	<itunes:owner>
		<itunes:name>Schadenfixblog stets aktuelle Rechtstipps und Diskussionen zum Verkehrsrecht</itunes:name>
		<itunes:email>christian.kaltenborn@e-consult.de</itunes:email>
	</itunes:owner>
	<itunes:block>no</itunes:block>
	<itunes:explicit>no</itunes:explicit>
	<itunes:image href="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/themes/schadenfix-theme/images/logo_schadenfix.jpg" />
		<item>
		<title>Dauerbrenner: Formale Anforderungen an die MPU-Anordnung</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/dauerbrenner-formale-anforderungen-an-die-mpu-anordnung/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/dauerbrenner-formale-anforderungen-an-die-mpu-anordnung/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 02 Feb 2012 06:30:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>urteilsticker</dc:creator>
				<category><![CDATA[Führerschein/MPU]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsüberwachung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/?p=7572</guid>
		<description><![CDATA[Das Verwaltungsgericht Neustadt/Wstr. (VG) hat mit Beschluss vom 28.12.2011 (Az.: 1 L 1125/11.NW) über die zulässige Fragestellung bei der Aufforderung zur Vorlage einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) nach dem Führen eines Kfz unter Drogeneinfluss zu Gunsten des antragstellenden Fahrzeuglenkers entschieden. Das VG hat im Eilverfahren die Fahrerlaubnisentziehung ausgesetzt, die von der Fahrerlaubnisbehörde ausgesprochen wurde, weil der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Verwaltungsgericht Neustadt/Wstr. (VG) hat mit Beschluss vom 28.12.2011 (Az.: 1 L 1125/11.NW) über die zulässige Fragestellung bei der Aufforderung zur Vorlage einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) nach dem Führen eines Kfz unter Drogeneinfluss zu Gunsten des antragstellenden Fahrzeuglenkers entschieden. Das VG hat im Eilverfahren die Fahrerlaubnisentziehung ausgesetzt, die von der Fahrerlaubnisbehörde ausgesprochen wurde, weil der Antragsteller sich weigerte zur MPU zu gehen. Im Fall wurde gegen den Antragsteller ein bestandskräftiger Bußgeldbescheid erlassen, weil er ein Auto unter Cannabiseinfluss geführt hat. Das VG stellte fest, dass mit dieser Drogenfahrt die Voraussetzungen für die Anforderung eines ärztlichen Gutachtens grundsätzlich vorlagen. Die Behörde habe allerdings in ihrem Anforderungsschreiben mit dem sie den Antragsteller zu einer MPU aufgefordert hat, „keine konkrete und ausschließlich anlassbezogene Fragestellung, die durch das einzuholende ärztliche Gutachten geklärt werden sollte, formuliert, die durch Anhaltspunkte im zugrunde liegenden Sachverhalt gedeckt war. Vielmehr ist sie über den Anlass hinausgegangen und hat die gutachterlich zu klärenden Fragen auf alle Betäubungsmittel nach dem BtMG erstreckt.“ Das VG postuliert in Anlehnung an die Rechtsprechung strenge Anforderungen. Es muss dem Betroffenen möglich sein, beurteilen zu können, ob er das von der Behörde geforderte Gutachten vorlegt oder das Risiko einer Fahrerlaubnisentziehung  bei Weigerung in Kauf nimmt. Erst durch die  Mitteilung der Fragestellung sei die Anordnung abschließend bestimmt und damit eine anlassbezogene Themenstellung und Untersuchung sichergestellt. Damit war im Fall die MPU-Anordnung rechtswidrig und in der Folge auch die Entziehung der Fahrerlaubnis. Diese kann nach Ansicht des VG auch nicht auf die einmalige Drogenfahrt gestützt werden, weil die Fahrt des Antragstellers unter Cannabiseinfluss mehr als ein Jahr seit der Gerichtsentscheidung zurückgelegen hat. Es könne daher nicht ausgeschlossen werden, dass dieser bereits seit einem Jahr abstinent sei. Der Fall zeigt wieder, dass die anwaltliche Überprüfung der Fragestellung bei der MPU-Anordnung grundsätzlich angezeigt ist.<a href="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/09/f%C3%BChrerscheinfix_logo_blog4.jpg"><img class="alignright size-thumbnail wp-image-6632" title="führerscheinfix_logo_blog" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/09/f%C3%BChrerscheinfix_logo_blog4-150x57.jpg" alt="" width="150" height="57" /></a></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.schadenfixblog.de/dauerbrenner-formale-anforderungen-an-die-mpu-anordnung/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Bußgeldbescheid und Punkte in Flensburg – Teil 2 – Aufbauseminar und verkehrspsychologische Beratung</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/busgeldbescheid-und-punkte-in-flensburg-%e2%80%93-teil-2-%e2%80%93-aufbauseminar-und-verkehrspsychologische-beratung/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/busgeldbescheid-und-punkte-in-flensburg-%e2%80%93-teil-2-%e2%80%93-aufbauseminar-und-verkehrspsychologische-beratung/#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 18 Dec 2011 09:46:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwältin Karin Langer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Führerschein/MPU]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht Heidelberg]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht regional]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsüberwachung]]></category>
		<category><![CDATA[Aufbauseminar]]></category>
		<category><![CDATA[Blitzer]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeldbescheid]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeldkatalog]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeldverfahren]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrerlaubnis]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrverbot]]></category>
		<category><![CDATA[Führerschein]]></category>
		<category><![CDATA[Führerscheinentzug]]></category>
		<category><![CDATA[Geschwindigkeitsmessung]]></category>
		<category><![CDATA[Geschwindigkeitsüberschreitung]]></category>
		<category><![CDATA[Geschwindigkeitsverstoß]]></category>
		<category><![CDATA[MPU]]></category>
		<category><![CDATA[Punkte]]></category>
		<category><![CDATA[Punkte in Flensburg]]></category>
		<category><![CDATA[Punkteabbau]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/?p=7225</guid>
		<description><![CDATA[Aufbauseminare werden in vielen Fahrschulen angeboten. Im Rahmen des Aufbauseminars werden die Auffälligkeiten der Teilnehmer besprochen und Wege zur zukünftigen Vermeidung dieser Auffälligkeiten gesucht.
Eine verkehrspsychologische Beratung wird bei entsprechend qualifizierten Psychologen durchgeführt. Sie soll dem Kraftfahrer helfen, die eigenen Probleme im Straßenverkehr zu erkennen und Wege zur Lösung dieser Probleme zu finden.
Wichtig ist auch, dass [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Aufbauseminare</strong> werden in vielen Fahrschulen angeboten. Im Rahmen des Aufbauseminars werden die Auffälligkeiten der Teilnehmer besprochen und Wege zur zukünftigen Vermeidung dieser Auffälligkeiten gesucht.</p>
<p>Eine <strong>verkehrspsychologische Beratung</strong> wird bei entsprechend qualifizierten Psychologen durchgeführt. Sie soll dem Kraftfahrer helfen, die eigenen Probleme im Straßenverkehr zu erkennen und Wege zur Lösung dieser Probleme zu finden.</p>
<p>Wichtig ist auch, dass ein Punkteabbau nur einmal in fünf Jahren erfolgen kann.</p>
<p>Eine Auskunft aus dem Verkehrszentralregister kann auch Ihr Verkehrsanwalt für Sie einholen, des Weiteren können die konkreten Probleme und Möglichkeiten Ihres individuellen Falles besprochen und hoffentlich gelöst werden.</p>
<p><em>Karin Langer</em></p>
<p><em>Fachanwältin für Verkehrsrecht Heidelberg</em></p>
<p><a title="Heinz Rechtsanwälte Heidelberg" href="www.heinz-rae.de" target="_blank"><img class="alignnone size-medium wp-image-7226" title="Heinz Rechtsanwälte Heidelberg" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/12/HRAE_Logo7-300x37.jpg" alt="Fachanwälte für Verkehrsrecht, Arbeitsrecht und Familienrecht" width="300" height="37" /><br />
</a></p>
<p><a title="Heinz Rechtsanwälte Heidelberg" href="www.heinz-rae.de" target="_blank">www.heinz-rae.de</a></p>
<ul>
<li><strong>Bußgeld oder Fahrverbot droht? Rechtanwältin Karin Langer steht Ihnen bei Fragen gerne telefonisch und persönlich zur Verfügung: </strong>karin.langer@heinz-rae.de oder 06221/90543-0</li>
<li><strong>Oder nutzen Sie die einfache <a title="Karin Langer Fachanwältin für Verkehrsrecht Heidelberg" href="http://www.schadenfix.de/heidelberg/Heinz-Rechtsanwaelte" target="_blank">Schadens- oder Bußgeldmeldung</a> über <a title="Kontakt zu Fachanwältin<br />
für Verkehrsrecht Karin Langer" href="http://www.schadenfix.de/heidelberg/Heinz-Rechtsanwaelte" target="_blank">Schadenfix.de</a>!</strong></li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
<p><a title="Alkohol am Steuer - Teil 1 - von Karin Langer Fachanwältin für Verkehrsrecht Heidelberg" href="http://www.schadenfixblog.de/alkohol-am-steuer-%E2%80%93-teil-1-%E2%80%93-relative-fahruntuchtigkeit-straftat-nach-%C2%A7-316-stgb-und-ordnungswidrigkeit-nach-%C2%A7-24a-stvg/" target="_blank"><strong>Alkohol am Steuer – Teil 1 – Relative Fahruntüchtigkeit, Straftat nach § 316 StGB und Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG</strong></a></p>
<p><a title="Alkohol am Steuer - Teil 2 - von Karin Langer Fachanwältin für Verkehrsrecht Heidelberg" href="http://www.schadenfixblog.de/alkohol-am-steuer-%E2%80%93-teil-2-%E2%80%93-absolute-fahruntuchtigkeit-ab-11-promille-sperrfrist-und-mpu/" target="_blank"> <strong>Alkohol am Steuer – Teil 2 – Absolute Fahruntüchtigkeit ab 1,1 Promille, Sperrfrist und MPU</strong></a></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.schadenfixblog.de/busgeldbescheid-und-punkte-in-flensburg-%e2%80%93-teil-2-%e2%80%93-aufbauseminar-und-verkehrspsychologische-beratung/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Bußgeldbescheid und Punkte in Flensburg – Teil 1 – von Karin Langer Fachanwältin für Verkehrsrecht Heidelberg</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/busgeldbescheid-und-punkte-in-flensburg-%e2%80%93-teil-1-%e2%80%93/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/busgeldbescheid-und-punkte-in-flensburg-%e2%80%93-teil-1-%e2%80%93/#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 17 Dec 2011 09:00:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwältin Karin Langer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Führerschein/MPU]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht Heidelberg]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht regional]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsüberwachung]]></category>
		<category><![CDATA[Aufbauseminar]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeldbescheid]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeldverfahren]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrerlaubnis]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrverbot]]></category>
		<category><![CDATA[Führerschein]]></category>
		<category><![CDATA[Führerscheinentzug]]></category>
		<category><![CDATA[Geschwindigkeitsmessung]]></category>
		<category><![CDATA[Geschwindigkeitsüberschreitung]]></category>
		<category><![CDATA[Geschwindigkeitsverstoß]]></category>
		<category><![CDATA[MPU]]></category>
		<category><![CDATA[Punkte]]></category>
		<category><![CDATA[Punkte in Flensburg]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/?p=7210</guid>
		<description><![CDATA[Einen Bußgeldbescheid erlässt die zuständige Verwaltungsbehörde in Ordnungswidrigkeiten unter anderem bei Rotlichtfahrten, bei erheblichen Geschwindigkeits- und Abstandsverstößen oder bei gravierenden Fahrzeugmängeln.
Ärgerlich für den Betroffenen ist neben der Geldbuße und einem Fahrverbot auch der Eintrag von Punkten in das Verkehrszentralregister in Flensburg. Zum Beispiel werden bei Missachtung des Rotlichtes und einer Rotphase länger als einer Sekunde [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Einen Bußgeldbescheid erlässt die zuständige Verwaltungsbehörde in Ordnungswidrigkeiten unter anderem bei Rotlichtfahrten, bei erheblichen Geschwindigkeits- und Abstandsverstößen oder bei gravierenden Fahrzeugmängeln.</p>
<p>Ärgerlich für den Betroffenen ist neben der Geldbuße und einem Fahrverbot auch der Eintrag von Punkten in das <strong>Verkehrszentralregister in Flensburg</strong>. Zum Beispiel werden bei Missachtung des Rotlichtes und einer Rotphase länger als einer Sekunde vier Punkte und bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung um 30 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften drei Punkte eingetragen. Der Eintrag wird dann, wenn keine weitere eintragungspflichtige Ordnungswidrigkeit begangen wird, nach zwei Jahren, ansonsten spätestens nach fünf Jahren getilgt.</p>
<p>Bis zu <strong>7 Punkten</strong> passiert zunächst nichts, danach erhält der Verkehrsteilnehmer eine kostenpflichtige Verwarnung, bei <strong>14 Punkten</strong> wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet, bei <strong>18 Punkten</strong> wird die Fahrerlaubnis entzogen. Eine Wiedererteilung setzt dann die erfolgreiche Absolvierung einer <strong>medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU)</strong> voraus.</p>
<p>Der Betroffene hat die Möglichkeit, durch Nachweis einer freiwilligen Teilnahme an einem <strong>Aufbauseminar</strong> selbst auf seine Punktezahl Einfluss zu nehmen, um die oben genannten Folgen zu vermeiden, oder zumindest aufzuschieben.</p>
<p>Selbst wenn bei 14 Punkten das Aufbauseminar obligatorisch ist und allein hierdurch kein Punkteabzug mehr erfolgt, kann der Verkehrsteilnehmer freiwillig an einer <strong>verkehrspsychologischen Beratung</strong> teilnehmen. Dies führt zu einer Reduzierung um zwei Punkte.</p>
<p>Jeder Verkehrsteilnehmer kann durch formlosen Antrag über seinen aktuellen Punktestand in Flensburg Auskunft erhalten.</p>
<p><em>Karin Langer</em></p>
<p><em>Fachanwältin für Verkehrsrecht Heidelberg</em></p>
<p><a href="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/12/HRAE_Logo6.jpg"><img class="alignnone size-medium wp-image-7213" title="Heinz Rechtsanwälte Heidelberg" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/12/HRAE_Logo6-300x37.jpg" alt="Fachanwälte für Verkehrsrecht, Arbeitsrecht und Familienrecht" width="300" height="37" /></a></p>
<p class="mceTemp"><a title="Heinz Rechtsanwälte Heidelberg" href="www.heinz-rae.de" target="_blank">www.heinz-rae.de</a></p>
<ul>
<li style="text-align: justify;"><span style="color: #000000;"><strong>Bußgeld oder Fahrverbot droht? Rechtanwältin Karin Langer steht Ihnen bei Fragen gerne telefonisch und persönlich zur Verfügung:</strong></span></li>
<li style="text-align: justify;"><span style="color: #000000;"><strong>karin.langer@heinz-rae.de oder 06221/90543-0<br />
</strong></span></li>
<li style="text-align: justify;"><span style="color: #000000;"><strong>Oder nutzen Sie die einfache <a title="Karin Langer Fachanwältin für Verkehrsrecht Heidelberg" href="http://www.schadenfix.de/heidelberg/Heinz-Rechtsanwaelte" target="_blank"><span style="text-decoration: underline; color: #000000;">Schadens- oder Bußgeldmeldung</span></a> über <a title="Kontakt zu Fachanwältin für Verkehrsrecht Karin Langer" href="http://www.schadenfix.de/heidelberg/Heinz-Rechtsanwaelte" target="_blank"><span style="color: #000000;">Schadenfix.de</span></a>!</strong></span></li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
<p><a title="Alkohol am Steuer - Teil 1 - von Karin Langer Fachanwältin<br />
für Verkehrsrecht Heidelberg" href="http://www.schadenfixblog.de/alkohol-am-steuer-%E2%80%93-teil-1-%E2%80%93-relative-fahruntuchtigkeit-straftat-nach-%C2%A7-316-stgb-und-ordnungswidrigkeit-nach-%C2%A7-24a-stvg/" target="_blank"><strong>Alkohol am Steuer – Teil 1 – Relative Fahruntüchtigkeit, Straftat nach § 316 StGB und Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG</strong></a></p>
<p><a title="Alkohol am Steuer - Teil 2 - von<br />
Karin Langer Fachanwältin für Verkehrsrecht Heidelberg" href="http://www.schadenfixblog.de/alkohol-am-steuer-%E2%80%93-teil-2-%E2%80%93-absolute-fahruntuchtigkeit-ab-11-promille-sperrfrist-und-mpu/" target="_blank"><strong>Alkohol am Steuer – Teil 2 – Absolute Fahruntüchtigkeit ab 1,1 Promille, Sperrfrist und MPU</strong></a></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.schadenfixblog.de/busgeldbescheid-und-punkte-in-flensburg-%e2%80%93-teil-1-%e2%80%93/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>2</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Vollstreckung ausländischer Bußgelder &#8211; Karin Langer Fachanwältin für Verkehrsrecht Heidelberg</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/vollstreckung-auslandischer-busgelder/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/vollstreckung-auslandischer-busgelder/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 14 Dec 2011 15:51:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwältin Karin Langer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht Heidelberg]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsüberwachung]]></category>
		<category><![CDATA[Ausland]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeldbescheid]]></category>
		<category><![CDATA[Geschwindigkeitsverstoß]]></category>
		<category><![CDATA[Ordnungswidrigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Ordnungswidrigkeitenrecht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/?p=7152</guid>
		<description><![CDATA[Nach einem Auslandsaufenthalt werden viele Reisende nach ihrer Rück­kehr von einem ausländischen Bußgeld­bescheid überrascht. Bisher hielt sich dieses Prob­lem für deutsche Autofahrer im Hinblick auf im EU-Ausland began­gene Ordnungs­widrigkeiten (z.B. Ge­schwindig­keitsüberschreitungen, Park­verstöße etc.) in Grenzen. Ein Voll­streckungsabkommen gab es lediglich mit Österreich durch den deutsch-österreichi­schen Vertrag über die Amts- und Rechts­hilfe in Verwaltungssachen, wel­cher seit [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nach einem Auslandsaufenthalt werden viele Reisende nach ihrer Rück­kehr von einem ausländischen Bußgeld­bescheid überrascht. Bisher hielt sich dieses Prob­lem für deutsche Autofahrer im Hinblick auf im EU-Ausland began­gene Ordnungs­widrigkeiten (z.B. Ge­schwindig­keitsüberschreitungen, Park­verstöße etc.) in Grenzen. Ein Voll­streckungsabkommen gab es lediglich mit Österreich durch den deutsch-österreichi­schen Vertrag über die Amts- und Rechts­hilfe in Verwaltungssachen, wel­cher seit Oktober 1990 in Kraft ist und die Voll­streckung österreichischer Buß­gelder bereits ab einem Betrag von EUR 25 ermöglicht. Bei Bußgeldern aus ande­ren EU-Staaten, welche nicht bereits vor Ort vollstreckt worden waren, hatte man bislang nichts zu befürchten.</p>
<p>Dies hat sich mit der Umsetzung eines EU-Rahmenbeschlusses aus dem Jahre 2005 und der Verabschiedung des entspre­chenden deutschen Gesetzes geändert, so dass eine Vollstreckung ausländischer Bußgelder ab dem 27.10.2010 auch in Deutschland möglich ist. Die EU-Mitgliedsstaaten haben sich verpflichtet, grundsätzlich eine in einem anderen Mitgliedsstaat rechtskräftig verhängte Geldstrafe bzw. Geldbuße anzuerkennen und zu vollstrecken.</p>
<p>Zuständig für die Vollstreckung ist das Bundesamt für Justiz (BfJ) mit Sitz in Bonn.</p>
<p>Erste Voraussetzung für die Voll­streckung ist, dass die verhängte Sanktion EUR 70 erreicht, wobei der Begriff der Geldsanktion sowohl das Bußgeld als auch die Verfahrenskosten umfasst.</p>
<p>Das Bundesamt für Justiz prüft u.a. auch, ob der Betroffene in einem schriftlichen Verfahren über seine Rechte belehrt wurde und zwar in einer für ihn verständ­lichen Sprache.</p>
<p>Besonderheiten gibt es auch für die Staaten, in welchen im Gegensatz zu Deutschland eine reine Halterhaftung besteht, wie z.B. in Frankreich oder den Niederlanden. Hier kann die Bewilligung eines zulässigen Vollstreckungshilfe­ersuchens vom Bundesamt für Justiz abgelehnt werden, weil der Betroffene in dem ausländischen Verfahren nicht einwenden konnte, dass er für die zugrunde­liegenden Handlungen nicht verantwortlich ist. Gegen Bußgeld­bescheide aus den genannten Ländern sollte – wenn es zutreffend ist – schrift­lich unter Beifügung von Belegen einge­wandt werden, dass man sich zum frag­lichen Zeitpunkt nicht vor Ort aufge­halten hat. Den schriftlichen Nachweis sollte man aufbewahren und dem Bundes­amt für Justiz vorlegen. Dieses räumt dem Betroffenen vor Bewilligung der Vollstreckung nämlich eine zweiwöchige Anhörungsfrist ein.</p>
<p>Einwände gegen den Tatvorwurf selbst können allerdings in diesem Stadium nicht mehr vorgebracht werden, sondern ausschließlich im Erkenntnisverfahren des Tatortlandes (ggf. unter Hinzu­ziehung eines Rechtsanwaltes).</p>
<p>Nach Ablauf der Anhörungsfrist entschei­det das BfJ über die Bewilligung der Vollstreckung und stellt dem Betroffenen eine Bewilligungsentscheidung zu, gegen welche Einspruch eingelegt werden kann. Wird kein Einspruch eingelegt, ist die Entscheidung rechtskräftig. Erfolgt darauf­hin keine fristgerechte Zahlung, wird vollstreckt.</p>
<p>Wichtig ist, dass Vorgenanntes nicht für Österreich gilt, da der deutsch-öster­reichische Vertrag aus dem Jahre 1990 nach wie vor Gültigkeit hat.</p>
<p>Eine Vollstreckung von Geldsanktionen aus Nicht-EU-Ländern ist derzeit nicht vorgesehen. Gerade aber bei Bußgeldern aus der Schweiz ist  Vorsicht geboten, da die Wiedereinreise bzw. der Aufenthalt im Land nach nicht bezahltem Bußgeld und einem gut funktionierenden Computer­system zu einer (teuren) Voll­streckung vor Ort führen kann.</p>
<p><em>Karin Langer</em></p>
<p><em>Fachanwältin für Verkehrsrecht, Heidelberg<br />
</em></p>
<p><a href="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/12/Fachanw%C3%A4lte/Verkehrsrecht.jpg"><img title="Heinz Rechtsanwälte<br />
Heidelberg" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/12/HRAE_Logo3-300x37.jpg" alt="Fachanwälte für Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht" width="219" height="27" /></a></p>
<p><a title="Heinz Rechtsanwälte Heidelberg Fachanwälte für Verkehrsrecht,<br />
Arbeitsrecht, Familienrecht" href="http://www.heinz-rae.de/" target="_blank">www.heinz-rae.de</a></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.schadenfixblog.de/vollstreckung-auslandischer-busgelder/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>2</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Radarwarner im Smartphone oder Navigationsgerät</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/radarwarner-im-smartphone-oder-navigationsgerat/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/radarwarner-im-smartphone-oder-navigationsgerat/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 07 Dec 2011 13:28:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Thomas Brunow</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsüberwachung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/?p=7104</guid>
		<description><![CDATA[Funktionsweise
Autofahrer können durch verschiedene technische Mittel bevorstehende Radarkontrollen frühzeitig erkennen und somit einer Ahndung entkommen. Häufig wird dafür das klassische Radarwarngerät verwendet, wobei zunehmend auf Smartphones oder Navigationsgeräte zurückgegriffen wird, auf denen eine Software zur Radarwarnung installiert ist. Entscheid ist, ob die Software „POI-Warner“ auf den Smartphones oder dem Navigationsgerät installiert ist. Diese Software ermöglicht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify"><span style="text-decoration: underline">Funktionsweise</span></p>
<p style="text-align: justify">Autofahrer können durch verschiedene technische Mittel bevorstehende<a href="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/12/IMG_0411.jpg"><img class="alignright size-thumbnail wp-image-7109" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/12/IMG_0411-150x150.jpg" alt="" width="150" height="150" /></a> Radarkontrollen frühzeitig erkennen und somit einer Ahndung entkommen. Häufig wird dafür das klassische Radarwarngerät verwendet, wobei zunehmend auf Smartphones oder Navigationsgeräte zurückgegriffen wird, auf denen eine Software zur Radarwarnung installiert ist.<span id="more-7104"></span> <img src="http://kanzlei-blog.de/wp-includes/js/tinymce/plugins/wordpress/img/trans.gif" alt="" />Entscheid ist, ob die Software „POI-Warner“ auf den Smartphones oder dem Navigationsgerät installiert ist. Diese Software ermöglicht es, bei ständiger Aktualisierung durch Updates Radarstellen in unmittelbarer Umgebung anzuzeigen.</p>
<p style="text-align: justify">Unabhängig davon, ob es sich um das klassische Radarwarngerät oder eine Software handelt- Radarwarner sind im Straßenverkehr unzulässig. Das ergibt sich aus § 23 I b StVO, wonach es dem</p>
<p style="text-align: justify;padding-left: 30px"><em>[…] Führer eines Kraftfahrzeuges untersagt [ist], ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).</em></p>
<p style="text-align: justify"><span style="text-decoration: underline">Rechtsfolge</span></p>
<p style="text-align: justify">Der Grund für die Unzulässigkeit der Radarwarner wird bei den Gerichten einheitlich beurteilt. Laut Bundesverwaltungsgericht stellt alleine das Vorhandensein eines Radarwarngerätes eine erhebliche Störung der öffentlichen Sicherheit dar. Derjenige, der ein solches Gerät mitsichführt oder im Verkehr gar benutzt, würde sich vom geltenden Verkehrsordnungsrecht selbst freistellen und damit die geltende Rechtsordnung missachten. Radarkontrollen oder Geschwindigkeitsmessungen sollen Geschwindigkeitsüberschreitungen nicht nur aufdecken, sondern auch unterbinden. Sie dienen damit dem Schutz der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer und der Verhinderung von Unfällen. Dem Nutzer eines Radarwarngerätes geht lediglich darum, sein eigenes Risiko zu minimieren, bei der Begehung einer Ordnungswidrigkeit geahndet zu werden.  Diese Erwägungen gelten ebenso für Smartphones und Navigationsgeräte, auf denen die entsprechende Warnsoftware installiert ist. Das Mitsichführen von betriebsbereiten Radarwarngeräten oder die Nutzung dieser Software stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld von 75 € und 4 Punkten geahndet werden.</p>
<p style="text-align: justify"><span style="text-decoration: underline">Sicherstellung bzw. Beschlagnahme und Vernichtung von Radarwarnern</span></p>
<p style="text-align: justify">Die Polizei kann nach der Feststellung im Zuge einer Verkehrskontrolle solche Geräte auf Grundlage der Polizeigesetze (z.B. in Berlin: Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetzes, ASOG) beschlagnahmen und gegebenenfalls vernichten.</p>
<p style="text-align: justify">Bei den klassischen Radarwarngeräten werden eine Beschlagnahme und die anschließende Vernichtung dieser Geräte als zulässig angesehen, um die allgemeine Verkehrssicherheit weiterhin zu gewährleisten. Da der Handel mit solchen Geräten gemäß § 138 BGB sittenwidrig und damit unzulässig ist, kann die Polizei diese Warngeräte dann auch vernichten, da sie nur für den verbotswidrigen Zweck der Ankündigung von Radarstellen vorgesehen sind.</p>
<p style="text-align: justify">Bei Smartphones und Navigationsgeräten gilt dies allerdings nicht. Sie haben vorrangig eine andere Funktion (Telefonieren bzw. Routenführung). Dann dürfte die Beschlagnahme insbesondere bei Ersttätern nicht verhältnismäßig sein. Hinzukommt, dass als milderes Mittel die Löschung der Software in Betracht kommt.</p>
<p>verfasst von: Stud.iur. Nicolas Schaeffer</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Über den Autor: Rechtsanwalt Thomas Brunow ist Vertrauensanwalt des Volkswagen – Audi Händlerverbandes für Verkehrsrecht e.V. Und Mitglied der ARGE Verkehrsrecht in Berlin. Rechtsanwalt Thomas Brunow hilft Geschädigten nach Verkehrsunfällen und Betroffenen nach Verkehrsverstößen schnell und unbürokratisch.<br />
mehr Infos: <a href="http://verkehrsrecht-24.de/">www.verkehrsrecht-24.de</a> und <a href="http://kanzlei-blog.de/">www.verkehrsanwaelte-24.de</a></p>
<p>Rechtsanwalt Thomas Brunow ist Partner der Kanzlei Prof. Dr. Streich &amp; Partner Berlin</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.schadenfixblog.de/radarwarner-im-smartphone-oder-navigationsgerat/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>1</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Blitzgerät richtig bedient? – Behörde muss Bedienungsanleitung herausgeben</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/blitzgerat-richtig-bedient-%e2%80%93-behorde-muss-bedienungsanleitung-herausgeben/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/blitzgerat-richtig-bedient-%e2%80%93-behorde-muss-bedienungsanleitung-herausgeben/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 06 Dec 2011 06:30:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>urteilsticker</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsüberwachung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/?p=7056</guid>
		<description><![CDATA[Das Amtsgericht Heidelberg (AG) hat mit Beschluss vom 31.10.2011 (Az.: 3 OWi 510 Js 22198/11) in einem Bußgeldverfahren wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung die Frage entschieden, ob dem betroffenen möglichen Täter ein Einsichtsrecht in die Bedienungsanleitung des Blitzgerätes zusteht. Im Fall wurde der Betroffenen mit seinem PKW geblitzt und beauftragte sofort einen Anwalt, der Einspruch gegen das [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong></strong><a href="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/09/button_bussgeld.png"><img class="alignright size-thumbnail wp-image-6538" title="button_bussgeld" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/09/button_bussgeld-150x59.png" alt="" width="150" height="59" /></a>Das Amtsgericht Heidelberg (AG) hat mit Beschluss vom 31.10.2011 (Az.: 3 OWi 510 Js 22198/11) in einem Bußgeldverfahren wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung die Frage entschieden, ob dem betroffenen möglichen Täter ein Einsichtsrecht in die Bedienungsanleitung des Blitzgerätes zusteht. Im Fall wurde der Betroffenen mit seinem PKW geblitzt und beauftragte sofort einen Anwalt, der Einspruch gegen das Knöllchen einlegte. Dieser wandte sich dann an die  Bußgeldbehörde und verlangt dort sämtliche Messdateien und insbesondere die Bedienungsanleitung des verwendeten Messgeräts Jenoptik Laser P. heraus. Der Anwalt begründete sein Begehren damit, dass damit gegebenenfalls ein Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben werden kann bzw. generell die Erfolgsaussichten des Einspruchs beurteilt werden können. Speziell die Kopie der Bedienungsanleitung sei notwendig, um den gegebenenfalls als Zeugen zu ladenden Messbeamten sachgerecht zur ordnungsgemäßen Durchführung der Messung befragen zu können. Die Behörde wandte ein, dass der Übersendung einer Kopie der Bedienungsanleitung das Urheberrecht entgegenstehe. Dieser Ansicht widersprach das AG und verurteilte die Behörde zu Übersendung. Die Bedienungsanleitung beschreibt nach Ansicht des AG „lediglich vorgegebene technische Zusammenhänge auf eine handwerklich definierbare Weise und ist deshalb keine eigenständige geistige Schöpfung des Autors“. Weiter führte das AG klar aus: „auch unter dem Gesichtspunkt der Zumutbarkeit kann die Einsicht in die Bedienungsanleitung des Messgeräts nicht versagt werden. Zum Einen kommt es für die Erfüllung des Akteneinsichtsrechts als Konkretisierung des aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleiteten Rechts auf ein faires Verfahren nicht auf die Frage der Zumutbarkeit für die Verwaltungsbehörde an, zum anderen dürfte die Bedienungsanleitung als PDF-Datei vorliegen und deshalb problemlos übersandt werden können“. Die Entscheidung zeigt, dass für die Überprüfung von Messfehlern ein weiter Handlungsspielraum besteht, den man in der Praxis als Beschuldigter nur mit Hilfe eines Verkehrsrechtsanwalts ausnutzen kann.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.schadenfixblog.de/blitzgerat-richtig-bedient-%e2%80%93-behorde-muss-bedienungsanleitung-herausgeben/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/geschwindigkeitsmessung-durch-nachfahren/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/geschwindigkeitsmessung-durch-nachfahren/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 05 Dec 2011 13:11:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Thomas Brunow</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht Berlin]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsüberwachung]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeldbescheid]]></category>
		<category><![CDATA[Geschwindigkeitsmessung]]></category>
		<category><![CDATA[Geschwindigkeitsüberschreitung]]></category>
		<category><![CDATA[Geschwindigkeitsverstoß]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/?p=7095</guid>
		<description><![CDATA[Häufig werden Geschwindigkeitsverstöße dadurch festgestellt, dass die Polizeibeamten mittels eines Tachometers in einem gleichbleibenden Abstand über eine längere Fahrstrecke hinter dem Betroffenen herfahren und in diesem Zuge die Geschwindigkeit feststellen. Bei der Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren handelt es sich allerdings nicht um ein standardisiertes Messverfahren, da die Verlässlichkeit der Geschwindigkeitsmessung entscheidend davon abhängt, dass der Abstand [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify">Häufig werden Geschwindigkeitsverstöße dadurch festgestellt, dass die Polizeibeamten mittels eines Tachometers in einem gleichbleibenden Abstand über eine längere Fahrstrecke hinter dem Betroffenen herfahren und in diesem Zuge die Geschwindigkeit feststellen. <img src="http://kanzlei-blog.de/wp-includes/js/tinymce/plugins/wordpress/img/trans.gif" alt="" />Bei der Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren handelt es sich allerdings nicht um ein standardisiertes Messverfahren, da die Verlässlichkeit der Geschwindigkeitsmessung entscheidend davon abhängt, dass der Abstand zu dem gemessenen Fahrzeug konstant bleibt. Neben der Beachtung des Abstandes  sind außerdem Feststellungen zur Länge der Messstrecke, der Justierung des Tachometers bzw. des mobilen Messgerätes sowie zur Höhe des Sicherheitsabschlages zu treffen.<span id="more-7095"></span></p>
<p style="text-align: justify">Das <strong>OLG Hamm</strong> hat durch <strong>Urteil vom 15.09.2011 (Az.: III-2 RBs 108/11)</strong> nunmehr bestätigt, dass die Anforderungen an eine korrekte Messung bei Dunkelheit erhöht sind. Durch die schlechteren Sichtverhältnisse bei Nacht müssen die messenden Polizeibeamten nähere Angaben zu den Beleuchtungsverhältnissen machen. Dies gilt insbesondere für die Frage, ob der Abstand zu dem gemessenen Fahrzeug durch bestimmte Scheinwerfer oder andere Sichtquellen aufgehellt werden konnte. Denn nur dann sei aus Sicht des Gerichts gewährleistet, dass die Polizeibeamten durch erkennbare Orientierungspunkte den Abstand zum Fahrzeug beim Nachfahren gleichhalten und die Messung korrekt verläuft. Als ein solcher Orientierungspunkt genügen aber laut Urteil gerade nicht die Rücklichter. Vielmehr müssen noch die Umrisse des Fahrzeugs zu erkennen sein.</p>
<p style="text-align: justify">Ob die Polizeibeamten diese Erfordernisse auch einhalten, lässt sich nur durch Befragung ermitteln. Im vorliegenden Fall hatten die Polizeibeamten angegeben, „Sichtkontakt zum Fahrzeug“ gehabt zu haben. Der Abstand habe dabei „vier bis fünf Fahrzeuglängen betragen“. Für das OLG Hamm reichten diese Angaben nicht aus, um den genauen Ablauf der Messung nachvollziehen zu können. Daher wurde das vorinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Schwerte gegen den Betroffenen aufgehoben.</p>
<p style="text-align: justify">verfasst von: Stud.iur. Nicolas Schaeffer</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><span style="color: #333333">Über den Autor: Rechtsanwalt Thomas Brunow ist Vertrauensanwalt des Volkswagen – Audi Händlerverbandes für Verkehrsrecht e.V. Und Mitglied der ARGE Verkehrsrecht in Berlin. Rechtsanwalt Thomas Brunow hilft Geschädigten nach Verkehrsunfällen und Betroffenen nach Verkehrsverstößen schnell und unbürokratisch.</span><br />
<span style="color: #333333"> mehr Infos: <a href="http://verkehrsrecht-24.de"><span style="color: #333333">www.verkehrsrecht-24.de</span></a> und <a href="http://kanzlei-blog.de"><span style="color: #333333">www.verkehrsanwaelte-24.de</span></a></span></p>
<p><span style="color: #333333">Rechtsanwalt Thomas Brunow ist Partner der Kanzlei Prof. Dr. Streich &amp; Partner Berlin</span></p>
<p style="text-align: justify">
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.schadenfixblog.de/geschwindigkeitsmessung-durch-nachfahren/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Geschwindigkeitsbegrenzung gilt nach der Ausfahrt eines Parkplatzes auch ohne Geschwindigkeitsschild fort</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/geschwindigkeitsbegrenzung-gilt-nach-der-ausfahrt-eines-parkplatzes-auch-ohne-geschwindigkeitsschild-fort/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/geschwindigkeitsbegrenzung-gilt-nach-der-ausfahrt-eines-parkplatzes-auch-ohne-geschwindigkeitsschild-fort/#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 05 Nov 2011 17:23:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Thomas Brunow</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht Berlin]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsüberwachung]]></category>
		<category><![CDATA[Blitzer]]></category>
		<category><![CDATA[Geschwindigkeitsüberschreitung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/geschwindigkeitsbegrenzung-gilt-nach-der-ausfahrt-eines-parkplatzes-auch-ohne-geschwindigkeitsschild-fort/</guid>
		<description><![CDATA[Geschwindigkeitsbegrenzung gilt nach der Ausfahrt eines Parkplatzes auch ohne Geschwindigkeitsschild fort
Das OLG Oldenburg hatte am 16.09.2011 über einen Fall zu entscheiden, in dem ein Autofahrer die zulässige Geschwindigkeit von 30 km/h um 22 km/h überschritten hatte, woraufhin er vom Amtsgericht Bersenbrück zu einer Geldbuße von 80,00 € verurteilt wurde. 
Gegen das Urteil wendete sich der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Geschwindigkeitsbegrenzung gilt nach der Ausfahrt eines Parkplatzes auch ohne Geschwindigkeitsschild fort</p>
<p>Das OLG Oldenburg hatte am 16.09.2011 über einen Fall zu entscheiden, in dem ein Autofahrer die zulässige Geschwindigkeit von 30 km/h um 22 km/h überschritten hatte, woraufhin er vom Amtsgericht Bersenbrück zu einer Geldbuße von 80,00 € verurteilt wurde. </p>
<p>Gegen das Urteil wendete sich der Autofahrer mit seiner Rechtsbeschwerde und begründete dies damit, dass er vor der Messung längere Zeit auf einem Parkplatz eines Schwimmbads geparkt hatte und &#8211; nachdem er den Parkplatz wieder verlassen hatte &#8211; bis zur Messstelle kein Schild mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung passiert hatte. Zwar hatte er bei der Hinfahrt zum Schwimmbad unmittelbar vor dem Parkplatz ein Schild passiert, auf dem die Geschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt wurde. Der Autofahrer gab aber an, die angeordnete Geschwindigkeit vergessen zu haben und war der Ansicht, dass nach Verlassen des Parkplatzes ein erneutes Schild mit der Geschwindigkeitsbegrenzung hätte aufgestellt werden müssen.</p>
<p>Nach dem Sichtbarkeitsgrundsatz sind Verkehrszeichen so aufzustellen oder anzubringen, dass sie ein durchschnittlicher Kraftfahrer bei Einhalten der nach § 1 StVO erforderlichen Sorgfalt schon mit einem raschen und beiläufigen Blick erfassen kann. Zudem sollen Verkehrsschilder mit Geschwindigkeitsbegrenzungen nach jeder Kreuzung oder Einmündung wiederholt werden. </p>
<p>Das Gericht ging hier aber davon aus, dass der Autofahrer bei der Hinfahrt zum Schwimmbad die Geschwindigkeitsbegrenzung wahrgenommen haben musste. Durch den Parkplatz habe dieses Verkehrsschild auch nicht seinen Geltungsbereich verloren sondern vielmehr seine Wirkung behalten. Zudem sind Parkplätze nicht als „Einmündungen“ einzustufen, weshalb auch keine gesetzliche Notwendigkeit dafür besteht, ein Verkehrsschild nach der Ausfahrt eines Parkplatzes aufzustellen. Zudem könne sich ein Autofahrer dann auch nicht darauf berufen, die angeordnete Geschwindigkeit vergessen zu haben.</p>
<p>Daher bestätigte das OLG Oldenburg die Verurteilung des Amtsgerichts Bersenbrück.</p>
<p>Über den Autor: Rechtsanwalt Thomas Brunow ist Vertrauensanwalt des Volkswagen – Audi Händlerverbandes für Verkehrsrecht e.V. Und Mitglied der ARGE Verkehrsrecht in Berlin. Rechtsanwalt Thomas Brunow hilft Geschädigten nach Verkehrsunfällen und Betroffenen nach Verkehrsverstößen schnell und unbürokratisch.<br />
mehr Infos: www.verkehrsrecht-24.de und www.verkehrsanwaelte-24.de</p>
<p>Rechtsanwalt Thomas Brunow ist Partner der Kanzlei Prof. Dr. Streich &amp; Partner Berlin</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.schadenfixblog.de/geschwindigkeitsbegrenzung-gilt-nach-der-ausfahrt-eines-parkplatzes-auch-ohne-geschwindigkeitsschild-fort/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Führerschein wieder erhalten trotz 3,21 Promille</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/fuhrerschein-wieder-erhalten-trotz-321-promille/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/fuhrerschein-wieder-erhalten-trotz-321-promille/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 28 Oct 2011 12:43:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dominik Bach</dc:creator>
				<category><![CDATA[Führerschein/MPU]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsüberwachung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/?p=6865</guid>
		<description><![CDATA[Diesen etwas skurilen Fall hat das Landgericht Konstanz entschieden.
Folgender Hintergrund: Eine Frau aus Bad Dürrheim wurde im Dezember 2010 von einer Streife angetroffen. Sie lag in einem Wagen mit angeschaltetem Motor, eingeschaltetem Licht parkend auf dem Fahrradweg. Daraufhin verurteilte sie das Amtsgericht Stockach zu einer Geldstrafe von 400 €. Zudem wurde eine Sperrfrist zur Wiedererlangung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Diesen etwas skurilen Fall hat das Landgericht Konstanz entschieden.</p>
<p>Folgender Hintergrund: Eine Frau aus Bad Dürrheim wurde im Dezember 2010 von einer Streife angetroffen. Sie lag in einem Wagen mit angeschaltetem Motor, eingeschaltetem Licht parkend auf dem Fahrradweg. Daraufhin verurteilte sie das Amtsgericht Stockach zu einer Geldstrafe von 400 €. Zudem wurde eine Sperrfrist zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis von sechs Monaten verhängt.</p>
<p>Dieses Urteil hatte keinen Bestand. Das Landgericht Konstanz hob das Urteil auf, der Führerschein ging zurück an die Dame und die Kosten hatte die Staatskasse zu tragen.</p>
<div>
<p>Die Frau hatte zuerst erklärt, sie habe nur Ihren Freund in Stockach besucht und sich danach im Auto sinnlos betrunken (Kräuterlikör). Danach gab sie an, sie wäre nicht zu ihrem Freund  gefahren, sondern hätte schon kurz nach der Ausfahrt angehalten und dann mehrere kleine und eine große Flasche Sekt getrunken, eine Flasche Wodka und eine große Flasche Kräuterlikör. Sodann sei Sie im Auto eingeschlafen, in der Hoffnung Ihr Freund würde Sie im Auto finden und mit nach Hause nehmen. Doch statt des erwarteten Freundes kamen die Freunde und Helfer.</p>
<p>Zwar konnte der Toxikologe und ein Mediziner nachweisen, dass Sie vor oder während der Fahrt Alkohol getrunken haben musste aber es war nicht nachzuweisen, dass Sie tatsächlich alkoholisiert gefahren war.</p>
<p>in dubio pro reo</p>
</div>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.schadenfixblog.de/fuhrerschein-wieder-erhalten-trotz-321-promille/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>1</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Beweisverwertungsverbot für Videoaufzeichnung in einem Bußgeldverfahren?</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/beweisverwertungsverbot-fur-videoaufzeichnung-in-einem-busgeldverfahren/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/beweisverwertungsverbot-fur-videoaufzeichnung-in-einem-busgeldverfahren/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 25 Oct 2011 05:30:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>urteilsticker</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsüberwachung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/?p=6658</guid>
		<description><![CDATA[Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Beschluss vom 20.05.2011 (Az.: 2 BvR 2072/10 eine Verfassungsbeschwerde gegen einen Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt a. M. vom 29.07.2010 (Az.:2 Ss-OWi 527/10) und ein Urteil des Amtsgerichts Friedberg nicht zur Entscheidung angenommen. Mit der Verfassungsbeschwerde sollte die Ablehnung eines Beweisverwertungsverbotes für eine Videoaufzeichnung in einem Bußgeldverfahren wegen Unterschreitens des erforderlichen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Beschluss vom 20.05.2011 (Az.: 2 BvR 2072/10 eine Verfassungsbeschwerde gegen einen Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt a. M. vom 29.07.2010 (Az.:2 Ss-OWi 527/10) und ein Urteil des Amtsgerichts Friedberg nicht zur Entscheidung angenommen. Mit der Verfassungsbeschwerde sollte die Ablehnung eines Beweisverwertungsverbotes für eine Videoaufzeichnung in einem Bußgeldverfahren wegen Unterschreitens des erforderlichen Abstandes zu einem vorausfahrenden Kfz geklärt werden. Dem Beschwerdeführer wurde auf der Bundesautobahn A 5 gefilmt, als er bei einer Geschwindigkeit von 145 km/h den erforderlichen Abstand unterschritt. Gegen den Beschwerdeführer verhängte das Regierungspräsidium Kassel einen Bußgeldbescheid in Höhe von 100, &#8211; EUR und ordnete die Eintragung von zwei Punkten im Verkehrszentralregister an. Seinen hiergegen gerichteten Einspruch erklärte der Beschwerdeführer damit, er sei nicht als Fahrer zu erkennen. Das Amtsgericht verurteilte den Beschwerdeführer zu einer Geldbuße in Höhe von 100, &#8211; EUR wegen fahrlässigen Unterschreitens des erforderlichen Abstandes zu einem vorausfahrenden Kfz. Es stehe fest, dass der Abstand nur 30 Meter und somit weniger als 5/10 des halben Tachowertes betragen habe. Bei der Geschwindigkeitsmessung seien mit einer Videokamera verdachtsunabhängige Videoaufnahmen gefertigt und analysiert worden. Der Abstandsverstoß stehe aufgrund der Inaugenscheinnahme des Messvideos fest. Es handele sich zwar bei der verdachtsunabhängigen Überwachung des Straßenverkehrs durch Videoaufnahmen um einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Fahrer, für die es &#8211; wie das Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung vom 11.08.2009 (Az.: 2 BvR 941/08) bekräftigt habe &#8211; derzeit keine Ermächtigungsgrundlage gebe. Es ergebe sich aber aus dem Beweiserhebungsverbot kein Beweisverwertungsverbot. Bei der Abwägung der Güter des informationellen Selbstbestimmungsrechts und der Unversehrtheit von Leib und Leben anderer Verkehrsteilnehmer habe die Unversehrtheit von Leib und Leben Vorrang. Der Beschwerdeführer beantragte die Zulassung der Rechtsbeschwerde. Soweit das Amtsgericht ausführe, dass aus dem Beweiserhebungs- kein Beweisverwertungsverbot folge, sei dies zu beanstanden. Das Oberlandesgericht wies den Zulassungsantrag zurück. Im Hinblick auf die große Bedeutung der Verkehrsüberwachung für die Sicherheit des öffentlichen Straßenverkehrs und das Gewicht des Verstoßes stelle sich der geltend gemachte Verfahrensverstoß weder als bewusste Gesetzesverletzung der beteiligten Personen noch als objektiv willkürlich dar. Das OLG schloss sich dem Amtsgericht an, da der aufgezeichnete Lebenssachverhalt kurz sei und die verletzten Belange des Beschwerdeführers hinter die Interessen der Allgemeinheit zurückträten, auch weil die aufgezeichneten Daten nicht den Kernbereich privater Lebensgestaltung des Beschwerdeführers oder dessen Privatsphäre beträfen. Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, weil die Voraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegen und der Verfassungsbeschwerde keine grundsätzliche Bedeutung zukommt. Ferner verletzt die Ablehnung eines Beweisverwertungsverbotes für die ohne Ermächtigungsgrundlage angefertigten Videoaufzeichnungen den Beschwerdeführer nicht in seinem Grundrecht aus Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsgebot. Denn die Rechtswidrigkeit einer Beweiserhebung führt nicht automatisch zu einem Beweisverwertungsverbot. Letzteres ist bei schwerwiegenden oder willkürlichen Verfahrensverstößen gegeben, bei denen die grundrechtlichen Sicherungen systematisch außer acht gelassen worden sind. „Ein absolutes Beweisverwertungsverbot hat das Bundesverfassungsgericht zudem in den Fällen anerkannt, in denen der absolute Kernbereich privater Lebensgestaltung berührt ist.“ Die Verwendung der Videoaufzeichnung zum Beweis des Abstandsverstoßes tangiert nicht den absoluten Kernbereich der privaten Lebensgestaltung oder die Privatsphäre. Die Entscheidung zeigt, dass sich der Verkehrsteilnehmer durch seine Teilnahme am Straßenverkehr selbst der Beobachtung durch andere Verkehrsteilnehmer sowie der Kontrolle seines Verhaltens im Verkehr durch die Polizei aussetzt.<a href="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/09/panthermedia_01112481.jpg"><img class="alignright size-thumbnail wp-image-6500" title="panthermedia_01112481" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/09/panthermedia_01112481-150x150.jpg" alt="" width="150" height="150" /></a></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.schadenfixblog.de/beweisverwertungsverbot-fur-videoaufzeichnung-in-einem-busgeldverfahren/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>1</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Polizei, dein Freund und Helfer &#8211; Teil 2</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/polizei-dein-freund-und-helfer-teil-2/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/polizei-dein-freund-und-helfer-teil-2/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 09 Sep 2011 12:49:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Carsten Meinecke</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsüberwachung]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrverbot]]></category>
		<category><![CDATA[Punkte]]></category>
		<category><![CDATA[qualifizierter]]></category>
		<category><![CDATA[Rotlicht]]></category>
		<category><![CDATA[Rotlichtverstoß]]></category>
		<category><![CDATA[Zeugen]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/?p=6257</guid>
		<description><![CDATA[Rechtsanwalt Carsten Meinecke 
Vertragsanwalt des ADFC Berlin e.V.
___
Einem Mandanten wird in Berlin ein einfacher Rotlichtverstoß vorgeworfen. Er soll in eine Kreuzung eingefahren sein, obwohl die Ampel ca. eine Sekunde rot war. Mandant wurde angehalten und hatte den Vorwurf sofort bestritten.

Es kommt das Übliche: Bußgeldbescheid über 90 EUR und 3 Punkte. Ich bekomme das Mandat und erhalte Akteneinsicht. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.schadenfix.de/berlin/meinecke" target="_blank">Rechtsanwalt Carsten Meinecke</a> <a href="http://www.schadenfix.de/berlin/meinecke" target="_blank"><img class="alignright" src="http://schadenfix.de/content/customers/pics/logos/1090_logo_berlin_meinecke.png" alt="Logo_Rechtsanwalt  Carsten Meinecke" width="165" height="56" /></a><br />
Vertragsanwalt des ADFC Berlin e.V.</p>
<p>___</p>
<p>Einem Mandanten wird in Berlin ein einfacher Rotlichtverstoß vorgeworfen. Er soll in eine Kreuzung eingefahren sein, obwohl die Ampel ca. eine Sekunde rot war. Mandant wurde angehalten und hatte den Vorwurf sofort bestritten.</p>
<div>
<p>Es kommt das Übliche: Bußgeldbescheid über 90 EUR und 3 Punkte. Ich bekomme das Mandat und erhalte Akteneinsicht. Laut Akte sind drei Polizisten Zeugen des Vorfalles. Davon hat einer die Anzeige ausgefüllt. Der Sachverhalt ist in einigen Punkten unklar und ich fordere eine Stellungnahme.</p>
<p>Die Stellungnahme kommt mit einem veränderten Sachverhalt. Meinem Mandanten wird nun vorgeworfen, dass die Ampel schon mehr als zwei Sekunden rot war. Das ist ein qualifizierter Rotlichtverstoß: 200 EUR, 4 Punkte und ein Monat Fahrverbot. Der Sachverhalt ist immer noch unklar und ich fordere eine neue Stellungnahme.</p>
<p>Man kann es fast schon ahnen. Der Sachverhalt wird erneut verändert. Meinem Mandanten wird nun vorgeworfen, dass die Ampel schon mindestens drei Sekunden rot war. Und jetzt kommt der Hammer: Man habe in der Anzeige absichtlich etwas Falsches geschrieben, weil in der Vergangenheit die Anzeigen öfters von Gerichten angezweifelt wurden.</p>
<p>Inzwischen gibt es eine vierte Stellungnahme der Polizisten. Jetzt offenbaren die Zeugen, dass sie sich vor dem Beginn der Überwachung nicht vom ordnungsgemäßen Zustand der Ampel überzeugt haben. Bisher haben die Zeugen angegeben, dass sie freie Sicht auf das Fahrzeug meines Mandanten hatten. Nun geben sie zu, dass sich auf den drei Spuren zwischen dem Fahrzeug meines Mandanten und dem der Zeugen haltende Autos befanden. Mein Mandant soll am Ende einer Kolonne gefahren sein. Mal sehen, was den Zeugen noch so einfällt.</p>
</div>
<p>Seit wann dürfen sich unsere Freunde und Helfer einen Sachverhalt ausdenken, um ihn (so die Hoffnung) gerichtsfest zu machen? Was sind solche Zeugenaussagen noch wert, wenn wesentliche Punkte verschwiegen oder verfälscht werden. Wer ähnliche Erfahrung gemacht hat, kann sich gerne bei mir melden.</p>
<p>Ich werde über den Ausgang des Verfahrens berichten. Ich vermute, die Sache wird still und leise verjähren.</p>
<p><strong>Update: Das Verfahren wurde vom Amtsgericht am 29.09.2011 eingestellt: &#8220;Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Betroffenen fallen der Kasse des Landes Berlin zur Last.&#8221;</strong></p>
<p>Da werden sich mein Mandant und seine Rechtsschutzversicherung aber freuen.</p>
<p><a href="https://www.schadenfix.de/berlin/meinecke/schadenmeldung" target="_blank"><img src="http://www.schadenfix.de/content/images/buttons/button_unfallschaden.png" alt="Schadensmeldung" width="121" height="25" /></a> <a href="https://www.schadenfix.de/berlin/meinecke/bussgeldanfrage" target="_blank"><img title="button_bussgeld" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/09/button_bussgeld.png" alt="" width="117" height="25" /></a> <a href="https://www.fuehrerscheinfix.de/berlin.mvc/meinecke/homepage/formular" target="_blank"><img src="http://www.fuehrerscheinfix.de/content/images/unfallfragebogen.png" alt="Kinderleicht" width="176" height="25" /></a></p>
<p><a href="http://www.schadenfix.de/berlin/meinecke" target="_blank">Rechtsanwalt Carsten Meinecke</a> <img class="alignright" src="http://schadenfix.de/content/customers/pics/logos/1090_logo_berlin_meinecke.png" alt="Logo_Rechtsanwalt  Carsten Meinecke" width="165" height="56" /><br />
Vertragsanwalt des ADFC Berlin e.V.</p>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.schadenfixblog.de/polizei-dein-freund-und-helfer-teil-2/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>1</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Vorsicht bei Zahlungsaufforderungen aus Italien!</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/vorsicht-bei-zahlungsaufforderungen-aus-italien/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/vorsicht-bei-zahlungsaufforderungen-aus-italien/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 02 Sep 2011 13:29:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dr. Marc Herzog, LL.M.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsüberwachung]]></category>
		<category><![CDATA[Bussgeld aus Italien]]></category>
		<category><![CDATA[knöllchen]]></category>
		<category><![CDATA[Zahlungsaufforderung Italien]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/?p=6130</guid>
		<description><![CDATA[Vorsicht bei „Zahlungsaufforderungen&#8221; aus Italien!
Urlaubszeit ist Knöllchenzeit! Und immer wieder kursiert das Thema &#8220;EU-Knöllchen&#8221; für Verkehrssünder durch die Medien. Muß ich nun ein Bußgeld aus einem anderen EU-Land zahlen oder nicht?
Wer in diesen Tagen hierzulande Post von einer italienischen Kommune zugestellt bekommt, sollte sie jedenfalls sehr genau studieren und im Zweifel eine versierte Rechtsberatung in [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Vorsicht bei „Zahlungsaufforderungen&#8221; aus Italien!</strong></p>
<p>Urlaubszeit ist Knöllchenzeit! Und immer wieder kursiert das Thema &#8220;EU-Knöllchen&#8221; für Verkehrssünder durch die Medien. Muß ich nun ein Bußgeld aus einem anderen EU-Land zahlen oder nicht?</p>
<p>Wer in diesen Tagen hierzulande Post von einer italienischen Kommune zugestellt bekommt, sollte sie jedenfalls sehr genau studieren und im Zweifel eine versierte Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Besondere Vorsicht ist bei &#8220;Zahlungsaufforderungen &#8221; aus Italien aufgerufen. Gerade hat wieder ein Rückkehrer nach dem Italienurlaub einen &#8220;Liebesbrief&#8221; aus dem italienischen Toscolano Maderno / Gardasee mitgebracht: Mit der &#8220;Zahlungsaufforderung&#8221; wird der Eindruck eines italienischen Bußgeldbescheides erweckt!</p>
<p>Die Muster dieser &#8220;Knöllchen&#8221; sehen immer wieder gleich aus. Mit amtlich aussehenden Stempeln, Hologrammen und Logos wird dem Halter eines Pkws eine &#8220;Zahlungsaufforderung&#8221; mit Hinweisen auf italienische Rechtsvorschriften zugeschickt. Die Schreiben sollen beeindrucken und Angst machen! Der Empfänger soll gleich &#8211; am besten noch mit Kreditkarte &#8211; für den Verstoß zahlen!</p>
<p>Die entscheidenden rechtlichen Fakten stecken &#8211; wie so oft &#8211; aber im Kleingedruckten ganz am Ende des vermeintlichen Bußgeldbescheids und werden gerne überlesen.</p>
<p>In dem beigefügten Muster einer solchen Zahlungsaufforderung aus Italien finden sich in kleiner Schrift ganz am Ende der Hinweis auf die Freiwilligkeit der Zahlung:</p>
<p><em>„Die kommunale Polizei hat Nivi Credit S.r.L. Div. European Municipality<br />
Outsourcing, (&#8230;) Firenze – Italia, beauftragt die Durchführung aller<br />
entstehenden Tätigkeiten bezüglich Ihrer Akte zu übernehmen<br />
(Sondervollmachtsurkunde): PROCURA SPECIALE.<br />
Die vorliegende Zahlungsaufforderung stellt noch keine amtliche Zustellung (Protokollbescheid) dar,<br />
deshalb liegt es im Ermessen des Empfängers, ob er in gütiger Einigung  eine Zahlung durchführen möchte“.</em></p>
<p>Zwar nett, aber mißverständlich! -  Der Hinweis heisst nämlich nichts anderes als dass eine Zahlung freiwillig ist.</p>
<p><strong>Fazit:</strong><br />
Bei allen Zahlungsaufforderungen aus dem Ausland immer alles gründlich und bis ganz zum Schluss lesen!<br />
Oftmals geht es nicht um ein reguläres Bußgeld und ein Grenzen überschreitendes Vollstreckungsverfahren gemäß EU-Vereinbarung, sondern nur um die<br />
möglichst schnelle und problemlose Beitreibung von Geldstrafen durch ein Bank-und/oder Kreditunternehmen.</p>
<p>Hier das Muster einer &#8220;dubiosen&#8221; italienischen Zahlungsaufforderung!</p>
<p><a href="http://www.drherzog.de/rechtsanwalts-blog/wp-content/uploads/2011/09/Zahlungsaufforderung-Italien.pdf">Zahlungsaufforderung Italien</a></p>
<p>ITALIENISCHE ZAHLUNGSAUFFORDERUNG!</p>
<p>Weitere Infos auf unserer Homepage <a href="http://www.drherzog.de">www.drherzog.de</a></p>
<p><strong>Über den Autor:</strong></p>
<p>Rechtsanwalt Dr. jur. Marc Herzog. LL.M. ist Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht.<br />
Er ist bundesweit tätig und hilft in den Bereichen Strafrecht, Verkehrsrecht und Versicherungsrecht v.a. auch im Bußgeldrecht, bei<br />
Unfallregulierungen und Führerscheinproblemen professionell.<br />
Dr. Herzog ist Master of Laws (LL.M.) im Verkehrs-, Straf- und Versicherungsrecht.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.schadenfixblog.de/vorsicht-bei-zahlungsaufforderungen-aus-italien/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>1</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Abstandsmessungen in Rheinland-Pfalz – JVC Piller / Messungen sollten überprüft werden</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/abstandsmessungen-in-rheinland-pfalz-%e2%80%93-jvc-piller-messungen-sollten-uberpruft-werden/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/abstandsmessungen-in-rheinland-pfalz-%e2%80%93-jvc-piller-messungen-sollten-uberpruft-werden/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 21 Jun 2011 08:07:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dominik Bach</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Sachverständige]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsüberwachung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/?p=5501</guid>
		<description><![CDATA[Abstandsmessungen in Rheinland-Pfalz – JVC Piller
In einem von der VUT begutachteten Messvorgang, Abstandsmessung mit Piller, in Rheinland Pfalz, hat die Befragung des Messbeamten aufgezeigt, dass Geräteaufbau und Bedienung offensichtlich in gravierender Weise entgegen der seit 2007 gültigen Zulassung und Bedienungsanleitung gehandhabt wird.
Insbesondere sind Zweifel an einer korrekten Stromversorgung und im Bereich der verwendeten Kabellängen erlaubt.
Eine [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a rel="attachment wp-att-5237" href="http://www.schadenfixblog.de/ihr-mandant-wurde-geblitzt-%e2%80%93-wie-kann-ein-sachverstandiger-helfen/playmobile_radar/"><img class="alignleft size-medium wp-image-5237" title="Playmobile_Radar" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/05/Playmobile_Radar-266x300.jpg" alt="Playmobile_Radar" width="266" height="300" /></a><strong>Abstandsmessungen in Rheinland-Pfalz – JVC Piller</strong><br />
In einem von der VUT begutachteten Messvorgang, Abstandsmessung mit Piller, in Rheinland Pfalz, hat die Befragung des Messbeamten aufgezeigt, dass Geräteaufbau und Bedienung offensichtlich in gravierender Weise entgegen der seit 2007 gültigen Zulassung und Bedienungsanleitung gehandhabt wird.<br />
Insbesondere sind Zweifel an einer korrekten Stromversorgung und im Bereich der verwendeten Kabellängen erlaubt.<br />
Eine exakte sachverständige Überprüfung war wegen einvernehmlicher Verfahrensbeendigung nicht mehr notwendig.<br />
Sollten Sie Abstandsanzeigen aus dem Bundesland Rheinland-Pfalz noch in Bearbeitung haben und an einer Klärung der technischen Fragen interessiert sein, können Sie sich gerne mit der VUT in Verbindung setzen.</p>
<p>Die Kontaktaufnahme ist <strong>unverbindlich</strong></p>
<p><a href="https://secure.e-consult-ag.de/e.consult.4856/webakte/anfrage.asp"><img class="alignleft size-full wp-image-5502" title="bussgeldakteversenden" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/06/bussgeldakteversenden.jpg" alt="bussgeldakteversenden" width="210" height="44" /></a></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.schadenfixblog.de/abstandsmessungen-in-rheinland-pfalz-%e2%80%93-jvc-piller-messungen-sollten-uberpruft-werden/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Geschwindigkeitsüberschreitungen auf Autobahnen – Teil 2</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/geschwindigkeitsuberschreitungen-auf-autobahnen-%e2%80%93-teil-2/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/geschwindigkeitsuberschreitungen-auf-autobahnen-%e2%80%93-teil-2/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 04 Mar 2011 22:06:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Thomas Brunow</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsüberwachung]]></category>
		<category><![CDATA[Blitzer]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeldbescheid]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeldkatalog]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeldkatalog 2010]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeldverfahren]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrverbot]]></category>
		<category><![CDATA[Führerschein]]></category>
		<category><![CDATA[Geschwindigkeitsmessung]]></category>
		<category><![CDATA[Geschwindigkeitsüberschreitung]]></category>
		<category><![CDATA[Geschwindigkeitsverstoß]]></category>
		<category><![CDATA[PoliScan-Speed]]></category>
		<category><![CDATA[Punkte]]></category>
		<category><![CDATA[Punkte in Flensburg]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/?p=4778</guid>
		<description><![CDATA[Wie groß muss der Abstand zwischen Geschwindigkeitsbeschränkung und Messung sein?
Im  Folgenden wird die Frage behandelt, welcher Abstand zwischen einem  Verkehrsschild zur Geschwindigkeitsbegrenzung und dem Ort der  Geschwindigkeitsmessung zu bestehen hat.
Diese Abstandsregelung ist in den Richtlinien zur Verkehrsüberwachung durch die Polizei geregelt, unterscheidet sich aber von Bundesland zu Bundesland. So  sieht die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Wie groß muss der Abstand zwischen Geschwindigkeitsbeschränkung und Messung sein?</strong><br />
Im  Folgenden wird die Frage behandelt, welcher Abstand zwischen einem  Verkehrsschild zur Geschwindigkeitsbegrenzung und dem Ort der  Geschwindigkeitsmessung zu bestehen hat.<br />
Diese Abstandsregelung ist in den <em>Richtlinien zur Verkehrsüberwachung durch die Polizei</em> geregelt, unterscheidet sich aber von Bundesland zu Bundesland. So  sieht die Richtlinie für Brandenburg beispielsweise vor, dass  Geschwindigkeitsmessungen in der Regel 150 m vom Beginn bzw. Ende der  Geschwindigkeitsbegrenzung entfernt erfolgen müssen. Diese für  Ortschaften und Bundesautobahnen einheitliche Regelung wirft besonders  auf</p>
<p><img class="alignright size-medium wp-image-4903" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/03/panthermedia_01978561-300x199.jpg" alt="panthermedia_01978561" width="240" height="159" /></p>
<p>Autobahnen Probleme auf.</p>
<p>In  unserem konkreten Fall wurde unserem Mandanten von der Bußgeldstelle  Gransee vorgeworfen, auf Höhe des Autobahnkreuzes Oranienburg  Richtung  Prenzlau bei einer zulässigen Geschwindigkeit von 120 km/h die  zulässige Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 23 km/h  überschritten zu haben. Die Geschwindigkeitsmessung erfolgte mittels  eines Laser-Messungsgeräts des Typs <em>Poliscan speed </em>mit einem  Abstand von 310 m &#8211; also innerhalb der Vorgabe der Richtlinie &#8211; zum  geschwindigkeitseinschränkenden Verkehrszeichen (120 km/h).</p>
<p>Zuvor  war die Geschwindigkeit nicht beschränkt. Wegen dieser  Ordnungswidrigkeit wurde eine Geldbuße in Höhe von 70 € festgesetzt.  Zudem drohte die Eintragung von einem Punkt gemäß Bußgeldkatalog im  Verkehrszentralregister in Flensburg.<br />
Gegen  den Bescheid wurde Einspruch abgelehnt. Die Behörde half dem Einspruch  mit einer standardisierten Begründung ab und verwies die Angelegenheit  zum Amtsgericht.<br />
Im  Ergebnis wurde das Verfahren unter der Prämisse der Zahlung des  hälftigen Geldbußebetrags in Höhe von 35,- € (Verwarngeld) eingestellt,  wobei dieser Betrag außerhalb des punktebewerten Bereichs liegt und  daher von der Eintragung von Punkten abgesehen wurde.<br />
Die  Problematik in solchen Fällen besteht darin, dass den Kraftfahrern die  Chance gegeben werden muss, sich auf die Geschwindigkeitsbegrenzung  einzustellen. Besonders auf Autobahnen erscheint eine  Geschwindigkeitsmessung entsprechend der Richtlinie ab 150 m nach  Geschwindigkeitsbegrenzung nicht zumutbar, besonders, wenn zuvor die  Geschwindigkeit nicht begrenzt war.<br />
Dieser  Ansatz diente als Grundlage für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid  und für die anschließende Hauptverhandlung. Entscheidend ist, dass  rechtzeitig ein Bremsvorgang unter Rücksichtnahme des nachfolgenden  Verkehrs und Beachtung der Verkehrs- und Straßenbedingungen eingeleitet  werden muss.</p>
<p>Mithilfe  eines Diagramms, Berechnungen und einer umfangreichen Überprüfung des  Straßen- und Beschilderungsplans wurde der Bußgeldstelle und später dem  Gericht dargelegt, dass unter diesen Voraussetzungen ein Bremsvorgang  angemessen gewesen wäre, dessen Bremskraft im Verhältnis zu einer  Vollbremsung ein Drittel betragen hätte.<br />
Mittels  dieser Rechnung wäre bei einer Ausgangsgeschwindigkeit von 200 km/h ein  Bremsweg in Höhe von 552 m erforderlich gewesen, um die zulässige  Geschwindigkeit von 120 km/h ohne Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs  zu erreichen. Daher war die Geschwindigkeitsüberschreitung auf Höhe der  Geschwindigkeitsmessung unserem Mandanten nicht vorwerfbar.<br />
Insofern  sollte stets überprüft werden, an welcher Stelle (Autobahnkilometer)  sich das maßgebliche Verkehrszeichen mit der Geschwindigkeitsbegrenzung  befindet und wie groß der Abstand zum Ort der Geschwindigkeitsmessung  ist. Dieser Fall zeigt einmal mehr, dass jede Geschwindigkeitsmessung zumindest kritisch hinterfragt werden sollte. Hier war das Messergebnis zwar an sich richtig; jedoch die Art und Weise der Messung zumindest unverhältnismäßig.</p>
<p>(Stud. iur. Nicolas Schaeffer)<br />
Rechtsanwalt  Thomas Brunow Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Berlin Mitte.  Rechtsanwalt Brunow ist Vertrauensanwalt des Volkswagen – Audi  Händlerverbandes für Verkehrsrecht e.V. und Mitglied der ARGE  Verkehrsrecht in Berlin. Rechtsanwalt Thomas Brunow hilft Geschädigten  nach Verkehrsunfällen und Betroffenen nach Verkehrsverstößen  (Fahrerflucht, Bußgeld, Punkte in Flensburg etc.) schnell und  unbürokratisch.mehr Infos: <a href="http://verkehrsrecht-24.de/" target="_blank">www.verkehrsrecht-24.de</a> oder NEU! <a href="http://www.verkehrsanwaelte-24.de" target="_blank">www.verkehrsanwaelte-24.de</a><br />
Tel.: 030 / 226 35 71 13Rechtsanwalt Thomas Brunow ist Partner der Kanzlei Prof. Dr. Streich &amp; Partner Berlin Mitte</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.schadenfixblog.de/geschwindigkeitsuberschreitungen-auf-autobahnen-%e2%80%93-teil-2/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>4</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Fahrtenbuchauflage trotz Zeugnisverweigerungsrecht</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/fahrtenbuchauflage-trotz-zeugnisverweigerungsrecht/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/fahrtenbuchauflage-trotz-zeugnisverweigerungsrecht/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 01 Mar 2011 19:20:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Thomas Brunow</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsüberwachung]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeldbescheid]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeldkatalog]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeldkatalog 2010]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeldverfahren]]></category>
		<category><![CDATA[fahrtenbuchauflage]]></category>
		<category><![CDATA[Geschwindigkeitsmessung]]></category>
		<category><![CDATA[Geschwindigkeitsüberschreitung]]></category>
		<category><![CDATA[Geschwindigkeitsverstoß]]></category>
		<category><![CDATA[Punkte]]></category>
		<category><![CDATA[Punkte in Flensburg]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/?p=4732</guid>
		<description><![CDATA[Zeugnisverweigerungsrecht steht Fahrtenbuchauflage nicht entgegen.
VG Mainz, Beschluss vom 22.11.2010 &#8211; 3 L 1381/10.MZ
Ein Fahrzeughalter kann sich nicht auf sein Zeugnisverweigerungsrecht berufen, um einer Fahrtenbuchauflage zu entgehen, so entschied das Verwaltungsrecht Mainz.
Dem lag folgender Sachverhalt zugrunde:
Mit dem Fahrzeug einer Halterin wurde auf der Autobahn die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 21 km/h überschritten. Dies hätte neben einer Geldbuße [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignright size-thumbnail wp-image-4738" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/03/Fahrtenbuch-150x150.jpg" alt="Fahrtenbuch" width="150" height="150" />Zeugnisverweigerungsrecht steht Fahrtenbuchauflage nicht entgegen.<br />
VG Mainz, Beschluss vom 22.11.2010 &#8211; 3 L 1381/10.MZ</p>
<p>Ein Fahrzeughalter kann sich nicht auf sein Zeugnisverweigerungsrecht berufen, um einer Fahrtenbuchauflage zu entgehen, so entschied das Verwaltungsrecht Mainz.<br />
Dem lag folgender Sachverhalt zugrunde:<br />
Mit dem Fahrzeug einer Halterin wurde auf der Autobahn die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 21 km/h überschritten. Dies hätte neben einer Geldbuße einen Punkt im Verkehrszentralregister für den Fahrzeugführer zur Folge gehabt. Bei der anschließenden Ermittlung des Fahrzeugführers wirkte die Halterin nicht mit, sondern schwieg. Der Fahrzeugführer konnte schließlich nicht ermittelt werden.<br />
Die Stadt Mainz, als zuständige Behörde, gab der Halterin unter Anordnung des sofortigen Vollzuges auf, ein Fahrtenbuch zu führen. Hiergegen legte die Halterin Rechtsmittel ein (Aussetzung der sofortigen Vollziehung). Sie begründete das Rechtsmittel unter anderem damit, dass ihr Lebensgefährte das Fahrzeug steuerte. Sie hätte folglich von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Eine Fahrtenbuchauflage würde somit dem Zeugnisverweigerungsrecht zu wider laufen.<br />
Dieser Rechtsansicht folgten die zuständigen Richter des Verwaltungsgerichts Mainz nicht. Der Antrag der Halterin wurde abgelehnt. Der Verkehrsverstoß, welcher mit einem Punkt zu bestrafen gewesen wäre, rechtfertige die Fahrtenbuchauflage, sofern der Fahrer nicht ermittelt werden könnte und der Halter nicht mitwirkt. Ein Zeugnisverweigerungsrecht steht der Halterin in Bezug auf ihren Lebensgefährten nicht zu. Davon abgesehen, steht ein Zeugnisverweigerungsrecht einer Fahrtenbuchauflage nicht entgegen.<br />
<span style="color: #ff0000">Ein „doppeltes Recht“ &#8211; so die Richter &#8211; nach einem Verkehrsverstoß auf der einen Seite im Ordnungswidrigkeitenverfahren die Aussage zu verweigern und zudem trotz fehlender Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrzeugführers von einer Fahrtenbuchauflage verschont zu bleiben, besteht schon aufgrund des Zwecks einer Fahrtenbuchauflage nicht. Diese diene nämlich der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs.</span></p>
<blockquote><p><span style="color: #808080">§ 52 StPO Zeugnisverweigerungsrecht<br />
(1) Zur Verweigerung des Zeugnisses sind berechtigt<br />
1.<br />
der Verlobte des Beschuldigten oder die Person, mit der der Beschuldigte ein Versprechen eingegangen ist, eine Lebenspartnerschaft zu begründen;<br />
2.<br />
der Ehegatte des Beschuldigten, auch wenn die Ehe nicht mehr besteht;<br />
2a.<br />
der Lebenspartner des Beschuldigten, auch wenn die Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht;<br />
3.<br />
wer mit dem Beschuldigten in gerader Linie verwandt oder verschwägert, in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert ist oder war.</span></p></blockquote>
<p>Über den Autor: Rechtsanwalt Thomas Brunow Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Berlin Mitte. Rechtsanwalt Brunow ist Vertrauensanwalt des Volkswagen – Audi Händlerverbandes für Verkehrsrecht e.V. und Mitglied der ARGE Verkehrsrecht in Berlin. Rechtsanwalt Thomas Brunow hilft Geschädigten nach Verkehrsunfällen und Betroffenen nach Verkehrsverstößen (Fahrerflucht, Bußgeld, Punkte in Flensburg etc.) schnell und unbürokratisch.<br />
mehr Infos: <a href="http://www.verkehrsrecht-24.de">www.verkehrsrecht-24.de</a><br />
Tel.: 030 / 226 35 71 13<br />
Rechtsanwalt Thomas Brunow ist Partner der Kanzlei Prof. Dr. Streich &amp; Partner Berlin Mitte</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.schadenfixblog.de/fahrtenbuchauflage-trotz-zeugnisverweigerungsrecht/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Link zum Stern TV Beitrag: &#8220;Messungen im Straßenverkehr&#8221;</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/link-zum-stern-tv-beitrag-messungen-im-strasenverkehr/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/link-zum-stern-tv-beitrag-messungen-im-strasenverkehr/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 28 Oct 2010 12:10:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Dominik Weiser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht Zweibrücken]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsüberwachung]]></category>
		<category><![CDATA[Blitzer]]></category>
		<category><![CDATA[messverfahren]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/?p=3663</guid>
		<description><![CDATA[Hier ist der Link zum Stern TV Beitrag:
Stern TV &#8211; Messungen im Straßenverkehr
Verteidigung in Verkehrssachen und Unfallregulierung:
Unsere Kanzlei auf  Schadenfix.de
Weitere Infos zum Bußgeldverfahren:
Knöllchen.eu
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: left;">Hier ist der Link zum Stern TV Beitrag:</p>
<p><a href="http://www.stern.de/tv/sterntv/radarfallen-wie-trotz-falscher-messungen-kasse-gemacht-wird-1617418.html" target="_blank">Stern TV &#8211; Messungen im Straßenverkehr</a></p>
<p>Verteidigung in Verkehrssachen und Unfallregulierung:</p>
<p style="text-align: center;"><a href="http://schadenfix.de/zweibruecken/kuettner">Unsere Kanzlei auf  Schadenfix.de</a></p>
<p style="text-align: left;">Weitere Infos zum Bußgeldverfahren:<a href="http://knoellchen.eu/german"></a></p>
<p style="text-align: center;"><a href="http://knoellchen.eu/german">Knöllchen.eu</a></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.schadenfixblog.de/link-zum-stern-tv-beitrag-messungen-im-strasenverkehr/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Stern-TV berichtet über Fehler bei der Messung im Straßenverkehr</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/stern-tv-berichtet-uber-fehler-bei-der-messung-im-strasenverkehr/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/stern-tv-berichtet-uber-fehler-bei-der-messung-im-strasenverkehr/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 26 Oct 2010 09:19:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>schadenfixblogger</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsüberwachung]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrverbot]]></category>
		<category><![CDATA[Geschwindigkeitsmessung]]></category>
		<category><![CDATA[Messfehler]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/?p=3637</guid>
		<description><![CDATA[Empfehlung der Sendung Stern-TV am Mittwoch 27.10.2010 um 22.15 Uhr!
Fahrverbote und hohe Bußgelder werden oft aufgrund fehlerhafter Messungen im Straßenverkehr verhängt. Die Ursache der Fehler kann darin liegen, dass die Messgeräte nicht gemäß  der Bedienungsanleitung bedient wurden, das Messpersonal nicht geschult  oder Messfehler zu beklagen waren. Doch dies wissen die Wenigsten! Es besteht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Empfehlung der Sendung </strong><strong>Stern-TV am Mittwoch 27.10.2010 um 22.15 Uhr</strong>!</p>
<p>Fahrverbote und hohe Bußgelder werden oft aufgrund fehlerhafter Messungen im Straßenverkehr verhängt. Die Ursache der Fehler kann darin liegen, dass die Messgeräte nicht gemäß  der Bedienungsanleitung bedient wurden, das Messpersonal nicht geschult  oder Messfehler zu beklagen waren. Doch dies wissen die Wenigsten! Es besteht die weitverbreitete Auffassung, dass man gegen Bußgelder und Fahrverbote nichts machen kann und hinnehmen muss. Allen, die das dachten, kann die Sendung Stern-TV wärmstens empfohlen werden!</p>
<p>Denn genau mit diesem Thema beschäftigt sich am <strong>Mittwoch, dem 27.10.2010 um 22.15 Uhr</strong> die Sendung <strong>Stern-TV </strong>mit Günther Jauch. In der Sendung wird die zweite Auflage des erfolgreichen Sachbuches <strong>„Messungen im Straßenverkehr“</strong> der VUT Sachverständigengesellschaft vorgestellt. Der Geschäftsführer der VUT, Hans-Peter Grün, wird Gast und Gesprächspartner von Günther Jauch sein.</p>
<p>In dem Buch werden anhand typischer Beispiele Fehlermöglichkeiten im Bereich der Technischen Verkehrsüberwachung aufgezeigt und besprochen. Es handelt sich um Fehlerquellen bei Geschwindigkeits- und Abstandsmessung, Rotlichtüberwachung und Bildidentifkation. Das Buch enthält Abbildungen, Fallbeispiele, Rechtsprechungshinweise  und  Checkliste zu den einzelnen Messverfahren und den Fehlerquellen  und -potenziale.<br />
Auch in unserem Blog wurde schon mehrfach auf Fehler bei der Messungen im Straßenverkehr berichtet- vgl. hierzu die Reihe <a href="http://www.schadenfixblog.de/?s=Geblitzt+mit...%3F">Geblitzt mit&#8230;?</a> von Rechtsanwalt Romanus Schlemm.</p>
<p><a href="http://www.lexisnexis.de/geschwindigkeit-abstand-strassenverkehr/?partner=p388">Klicken Sie hier und  finden Sie nähere Informationen, eine Leseprobe sowie die Bestellmöglichkeit.</a></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.schadenfixblog.de/stern-tv-berichtet-uber-fehler-bei-der-messung-im-strasenverkehr/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>2</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Verflixte Blitzer &#8211; Vom Kleinkrieg auf deutschen Straßen</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/verflixte-blitzer-vom-kleinkrieg-auf-deutschen-strasen/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/verflixte-blitzer-vom-kleinkrieg-auf-deutschen-strasen/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 19 Oct 2010 13:17:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Dominik Weiser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht Zweibrücken]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsüberwachung]]></category>
		<category><![CDATA[Blitzer]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/?p=3568</guid>
		<description><![CDATA[Unter diesem Titel lief am SO, den 17.10.2010 18:30 Uhr ZDF, eine sehr interessante Reportage über interessante Wege der kommunalen Finanzgestaltung. Von &#8220;rentierlichen Blitzern&#8221;, internen &#8220;Knöllchen-Vorgaben&#8221; für Polizisten, die es einzuhalten gelte und von Polizisten, die bei der Beförderung übergangen wurden, weil sie die erforderliche Anzahl an Knöllchen nicht erreicht hatten, war da die Rede. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Unter diesem Titel lief am SO, den 17.10.2010 18:30 Uhr ZDF, eine sehr interessante Reportage über interessante Wege der kommunalen Finanzgestaltung. Von &#8220;rentierlichen Blitzern&#8221;, internen &#8220;Knöllchen-Vorgaben&#8221; für Polizisten, die es einzuhalten gelte und von Polizisten, die bei der Beförderung übergangen wurden, weil sie die erforderliche Anzahl an Knöllchen nicht erreicht hatten, war da die Rede. Es ging um geleaste Messgeräte und prozentuale Beteiligungen der Messgerätehersteller an verteilten Knöllchen. Diese in der Reihe &#8220;ZDF.reporter&#8221; erschienene Reportage kann man jedem Autofahrer nur ans Herz legen.</p>
<p>Der Fernsehbeitrag ist (noch) nicht in der ZDF Mediathek veröffentlicht. Sobald er eingestellt ist, poste ich den Link. Eine Beschreibung des Beitrags finden Sie hier:</p>
<p><a href="http://reporter.zdf.de/ZDFde/inhalt/10/0,1872,8120618,00.html" target="_blank">ZDF.reporter &#8211; Verflixte Blitzer</a></p>
<p>Sehenswert!</p>
<p>P.S.: Bei kommunalen Bußgeldstellen fließt das Bußgeld bekanntermaßen ins kommunale Säckel. Daran sollte man bei der Verteidigung in OWi &#8211; Sachen tunlichst denken, vor allem wenn es um die Härteklausel (Absehen vom Fahrverbot gegen Erhöhung der Geldbuße) geht &#8230;</p>
<p>Verteidigung in Verkehrssachen und Unfallregulierung:</p>
<p style="text-align: center;"><a href="http://schadenfix.de/zweibruecken/kuettner">Unsere Kanzlei auf  Schadenfix.de</a></p>
<p style="text-align: left;">Weitere Infos zum Bußgeldverfahren:<a href="http://knoellchen.eu/german"></a></p>
<p style="text-align: center;"><a href="http://knoellchen.eu/german">Knöllchen.eu</a></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.schadenfixblog.de/verflixte-blitzer-vom-kleinkrieg-auf-deutschen-strasen/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>2</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Blitzer ES 3.0 -Geschwindigkeitsmessung</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/blitzer-es-3-0-geschwindigkeitsmessung/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/blitzer-es-3-0-geschwindigkeitsmessung/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 14 Oct 2010 08:24:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Thomas Brunow</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsüberwachung]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeldkatalog 2010]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeldverfahren]]></category>
		<category><![CDATA[ES 3.0]]></category>
		<category><![CDATA[Geschwindigkeitsmessung]]></category>
		<category><![CDATA[Geschwindigkeitsüberschreitung]]></category>
		<category><![CDATA[Geschwindigkeitsverstoß]]></category>
		<category><![CDATA[Punkte]]></category>
		<category><![CDATA[Punkte in Flensburg]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/?p=3462</guid>
		<description><![CDATA[Nachdem bereits Anfang des Jahres über die veraltete Software des ES 3.0 berichtet wurde (damals AG Gießen, Rechtsanwalt Schlemm berichtete), scheint das Problem weitestgehend behoben. Allerdings kommt es gerade bei diesem Messgerät zeitweise weiterhin zu fehlerhaften Messungen. Die Folge: Einstellung des Verfahrens.
Unser Mandant wurde im Juni 2010 mit dem Gerät ES 3.0 gemessen. Zu diesem [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nachdem bereits Anfang des Jahres über die veraltete Software des ES 3.0 berichtet wurde (damals AG Gießen, <a href="http://www.schadenfixblog.de/geblitzt-mit-einseitensensor-eso-es-3-0/">Rechtsanwalt Schlemm berichtete</a>), scheint das Problem weitestgehend behoben. Allerdings kommt es gerade bei diesem Messgerät zeitweise weiterhin zu fehlerhaften Messungen. Die Folge: Einstellung des Verfahrens.</p>
<p>Unser Mandant wurde im Juni 2010 mit dem Gerät ES 3.0 gemessen. Zu diesem Zeitpunkt konnte man noch Zweifel an der richtigen Software Version haben, da diese erst im Laufe des ersten Halbjahres umgestellt wurden. Auf unsere Nachfrage bei der Bußgeldstelle erhielten wir zunächst folgendes Schreiben:</p>
<ol>
<p><em>&#8230;zu dem Einspruch Ihres Mandanten vom 16.08.2010 wurde nach Prüfung der Sach- und Rechtslage festgestellt, dass der Sachverhalt ausreichend aufgeklärt ist und Ihr Mandant den Tatbestand der Ordnungswidrigkeit rechtswidrig und vorwerfbar bewirkt hat. Die Messung erfolgte durch geschultes Personal mit geeichter Messtechnik&#8230;</em></ol>
<p>Dabei handelt es sich ganz offensichtlich um ein Standardschreiben. Die Behörde ist mit keinem Wort auf unsere Anfrage nach der verwendeten Software eingegangen, noch wurde uns die vollständige Fotodokumentation zur Verfügung gestellt. </p>
<p>Anhand des Fotos in der Bußgeldakte konnte man jedoch bereits erahnen, dass die Messung nicht korrekt erfolgte. </p>
<p>Bereits mit Beschluss vom 16. März 2010 stellte das AG Lübben die Funktionsweise des Gerätes nachvollziehbar vor:</p>
<ol>
<em>&#8230;Dieses Messgerät stellt die vom gemessenen Fahrzeug gefahrene Geschwindigkeit dadurch fest, dass das betreffende Fahrzeug mehrere Lichtschranken in Höhe des Sensorkopfes des Messgerätes durchfährt. Der Sensorkopf wird parallel zur Fahrbahn aufgestellt und aus den im rechten Winkel über die Fahrbahn verlaufenden Lichtschranken ergibt sich die Messlinie (in Höhe Sensorkopf-Mitte). Die sogenannte „Fotolinie&#8221; befindet sich 3 m hinter der Messlinie aus Fahrtrichtung des zu messenden Fahrzeuges gesehen.</p>
<p>Das Messgerät ES 3.0 löst nach einem festgestellten Geschwindigkeitsverstoß die Fotodokumentation erst mit Verzögerung aus. Die Fotolinie, welche sich ca. 3 m hinter der Messlinie befindet, und auf die die Kamera auszurichten ist, soll daher sicherstellen, dass das gemessene Fahrzeug hinreichend deutlich fotografisch dokumentiert wird.</p>
<p>Dies ermöglicht eine klare Zuordnung der Messung zu einem Fahrzeug, wenn mehrere Fahrzeuge in kurzem Abstand die Messlinie passieren. Das gemessene Fahrzeug befindet sich dann in der sogenannten &#8220;logischen Fotoposition&#8221;. Diese ergibt sich aus der Fotolinie, der Position des abgebildeten Fahrzeuges und der gemessenen Geschwindigkeit.</p>
<p>Bei der Überprüfung der logischen Fotoposition kann somit nicht nur festgestellt werden, welchem Fahrzeug ggf. eine Geschwindigkeitsüberschreitung zuzuordnen ist, sondern auch, anhand der Fahrzeugposition im Verhältnis zur Fotolinie, ob die durch das Messgerät ermittelte Geschwindigkeit schlüssig ist.<br />
In der Bedienungsanleitung zu dem Messgerät ES 3.0 heißt es,<br />
„[..18.2.3 Fotolinie<br />
für eine sichere Auswertung wird eine Dokumentation der Fotolinie an der Messstelle benötigt.<br />
Die Fotolinie ist eine gedachte Linie quer zur Fahrbahn und befindet sich ca. 3 m in Fahrtrichtung hinter dem Sensorkopf (Sensorkopfmitte)&#8230;.</em></ol>
<p>Diese Fotolinie muss erkennbar sein. Häufig werden hierfür Fahrbahnmakierung oder s.g. Lübecker Hütchen (Kegel) verwendet. Der Hersteller schreibt diese Vorgehensweise für dieses Gerät vor.</p>
<p>In unserem Fall stellte sich dann tatsächlich heraus, dass die Fotolinie fehlte bzw. nicht den Vorgaben des Herstellers entsprach. Da sich die Messbeamten entgegen der Behauptung im Messprotokoll gerade nicht an die Vorgaben des Herstellers hielten, lagen erhebliche Zweifel an der Messung vor. Auf die Frage, welche Software &#8211; Version verwendet wurde, brauchte nicht weiter eingegangen zu werden. Das Verfahren wurde eingestellt. Hätte die Behörde die Fotodokumentation im Vorfeld herausgegeben, hätte sich der Termin vor dem Amtsgericht sicherlich erübrigt.</p>
<p>Über den Autor: Rechtsanwalt Thomas Brunow ist Vertrauensanwalt des Volkswagen – Audi Händlerverbandes für Verkehrsrecht e.V. und Mitglied der ARGE Verkehrsrecht in Berlin. Rechtsanwalt Thomas Brunow hilft Geschädigten nach Verkehrsunfällen und Betroffenen nach Verkehrsverstößen schnell und unbürokratisch.</p>
<p>mehr Infos: <a href="http://www.verkehrsrecht-24.de">www.verkehrsrecht-24.de</a><br />
Rechtsanwalt Thomas Brunow ist Partner der Kanzlei Prof. Dr. Streich &amp; Partner Berlin<br />
Das ES 3.0 im Einsatz auf myvideo.de: <a href="http://www.google.de/url?sa=t&amp;source=web&amp;cd=2&amp;sqi=2&amp;ved=0CB8QtwIwAQ&amp;url=http%3A%2F%2Fwww.myvideo.de%2Fwatch%2F4387262%2FPolizei_jagt_Auto_Raser_mit_neuem_Video_Blitzer_Blitzgeraet_Einseitensensor_ES_3_0_wm_tv&amp;ei=g-O1TM7LFsOOjAfjtuG4Aw&amp;usg=AFQjCNEKpZPbuquu7Xy_6zlSMS3EAnQBfg&amp;sig2=_xNhE8kqDEpomVkjMRlpuQ">link</a></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.schadenfixblog.de/blitzer-es-3-0-geschwindigkeitsmessung/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Kein Fahrverbot &#8211; Geblitzt nach unübersichtlicher Straßenbeschilderung</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/kein-fahrverbot-geblitzt-nach-unubersichtlicher-strasenbeschilderung/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/kein-fahrverbot-geblitzt-nach-unubersichtlicher-strasenbeschilderung/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 04 Oct 2010 07:37:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>schadenfixblogger</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Führerschein/MPU]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsüberwachung]]></category>
		<category><![CDATA[AG Stollberg]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeldkatalog 2010]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrverbot]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/?p=3288</guid>
		<description><![CDATA[Bei erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt worden &#8211; ein Fahrverbot droht! Wenn Sie  innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften oder bei erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn geblitzt wurden, müssen Sie mit einem Fahrverbot rechnen. Doch ist das Fahrverbot ein unabwendbares Übel? Scheinbar nicht! Es gibt auch Ausnahmen! Welche Kriterien erfüllt sein müssen, lässt sich leider nicht allgemein sagen. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bei erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt worden &#8211; ein Fahrverbot droht! Wenn Sie  innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften oder bei erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn geblitzt wurden, müssen Sie mit einem Fahrverbot rechnen. Doch ist das Fahrverbot ein unabwendbares Übel? Scheinbar nicht! Es gibt auch Ausnahmen! Welche Kriterien erfüllt sein müssen, lässt sich leider nicht allgemein sagen. Es gibt Einzelfälle, in denen Gerichte von einem Fahrverbot abgesehen haben. So auch das AG Stollberg.</p>
<p><strong>Aktueller Bußgeldkatalog 2010 &#8211; Fahrverbot</strong>!</p>
<p>Ein Fahrverbot wird laut dem aktuellen Bußeldkatalog 2010 <strong>innerhalb geschlossener Ortschaften</strong> bei einer<strong> </strong>Geschwindigkeitsüberschreitung<strong> ab 31 km/h </strong>fällig. <strong>Außerhalb geschlossener Ortschaften</strong> <strong>ab </strong>einer Überschreitung von <strong>41 km/h</strong>. Dies können Sie im aktuellen Bußeldkatalog 2010, den wir für Sie auf <a href="http://www.schadenfix.de/" target="_self">schadenfix.de</a> kostenlos zur Verfügung stellen, nachlesen. Hier geht es zum <a href="http://www.schadenfixblog.de/aktuelle-busgeldkataloge/" target="_self">Bußgeldkatalog 2010</a>.</p>
<p><strong>Unübersichtliche Straßenbeschilderung &#8211; Fahrverbot?</strong></p>
<p>Trotz einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung <strong>kann von einem Fahrverbot abgesehen werden</strong>. Und zwar, wenn bei unübersichtlicher Straßenbeschilderung und in einer „Radarfallensituation“ geblitzt wurde. Das hat das  Amtsgericht Stollberg (AG) mit Beschluss vom 27.04.2009 (Az.: 2 OWi 550 Js 10913/08) entschieden.</p>
<p>Der Betroffene befuhr mit dem PKW eine Strecke außerhalb geschlossener Ortschaften.  Er fuhr eine Anhöhe hinauf und passierte vollständig die dort befindliche Fahrbahnzusammenführung. Danach hat es geblitzt. Aufgrund der Fahrstreifenzusammenführung war die Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften auf 70 km/h beschränkt. Die Geschwindigkeitsbegrenzung wurde dort unmittelbar nach dem Warnschild zur Zusammenführung der beiden aufwärtsführenden Fahrstreifen angeordnet. Der Betroffene hat die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 59 km/h überschritten. Nach dem aktuellen Bußgeldkatlaog 2010 hätte gegen ihn also ein <a href="http://www.schadenfixblog.de/bussgeldkatalog.php?extlink=&amp;kanzleiid=&amp;beschreibung=Geschwindigkeit&amp;punkte=&amp;fahrverbot=1+Monat" target="_blank">Fahrverbot von einem Monat</a> verhängt werden müssen. Gegen das Fahrverbot wehrte sich der Betroffene. Zu Recht, wie das AG Stollberg entschied. Der Betroffene gab an, dass ihm nicht bewusst gewesen sei, dass nach Ende der Streckenzusammenführung die 70 km/h weiter gelten würden. Eigentlich dürfe man dort 100 km/h fahren.<br />
Das AG sah die Geschwindigkeitsüberschreitung als erwiesen an, sah es aber auch als unverhältnismäßig an, gegen den Betroffenen ein Fahrverbot zu verhängen, weil es bei der Messstelle nach dem landläufigen Sprachgebrauch um eine so genannte „Radarfalle“ an einer bezüglich der Verkehrszeichen unübersichtlichen Stelle handle. Verkehrszeichen seien nach dem Sichtbarkeitsgrundsatz so aufzustellen oder anzubringen, dass sie ein durchschnittlicher Kraftfahrer schon mit einem raschen und beiläufigen Blick erfassen kann. Diesen Anforderungen, wurde die vorgenommene Beschilderung nicht gerecht, weil die Beschilderung auf einer Schnellstraße angebracht war, bei der auch grundsätzlich hohes Verkehrsaufkommen herrscht. Die Kraftfahrer haben somit auch angesichts der dort gefahrenen Geschwindigkeiten nur einen kurzen Augenblick, um die dortige Verkehrsregelung zu erfassen. Für einen Kraftfahrer sieht es so aus, als sei die Geschwindigkeitsbegrenzung wegen der Fahrstreifenzusammenführung angeordnet worden.</p>
<p>Der Fall zeigt, dass in allen Fällen, bei denen Geschwindigkeitsüberschreitungen geahndet werden, ein Anwalt für Verkehrsrecht beauftragt werden sollte, der die genauen Umstände aufklären kann und die Rechtsprechung kennt. Denn es ist nicht in jedem Fall ein Fahrverbot fällig.</p>
<p>Gehen Sie lieber gleich zum Anwalt! Der sagt ihnen, wie ihre Chancen stehen. Kompetente Anwälte für Verkehrsrecht in ihrer Nähe finden Sie auf <a href="http://www.schadenfix.de/" target="_blank">schadenfix.de</a>!</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.schadenfixblog.de/kein-fahrverbot-geblitzt-nach-unubersichtlicher-strasenbeschilderung/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>2</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Tempolimit auf Autobahnen (Ausland)</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/tempolimit-auf-autobahnen-ausland/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/tempolimit-auf-autobahnen-ausland/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 27 Aug 2010 19:08:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Matthias Seibel</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Podcast]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsüberwachung]]></category>
		<category><![CDATA[Ausland]]></category>
		<category><![CDATA[Autobahn]]></category>
		<category><![CDATA[Geschwindigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Geschwindigkeitskontrolle]]></category>
		<category><![CDATA[knöllchen]]></category>
		<category><![CDATA[Matthias Seibel]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/?p=2942</guid>
		<description><![CDATA[ 



Deutschland

-



Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Luxemburg, Österreich, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn

130 km/h 



Belgien, Finnland, Irland, Mazedonien, Niederlande, Portugal, Schweiz, Serbien Spanien, Türkei

120 km/h 



Großbritannien &#38; Nordirland

112 km/h 



Estland, Lettland, Litauen, Schweden

110 km/h



Montenegro, Zypern

100 km/h



Norwegen

90 km/h




 Achtung! Ab 01.10.2010 können in Deutschland auch Bußgelder über 70 € aus anderen EU-Staaten vollstreckt werden. www.rechtsanwalt-koblenz.de
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong> </strong></p>
<table border="1" cellspacing="0" cellpadding="0" width="271">
<tbody>
<tr>
<td width="194" valign="top">Deutschland</td>
<td width="77" valign="top">
<p align="center"><strong>-</strong></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="194" valign="top">Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Luxemburg, Österreich, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn</td>
<td width="77" valign="top">
<p align="center"><strong>130 km/h </strong></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="194" valign="top">Belgien, Finnland, Irland, Mazedonien, Niederlande, Portugal, Schweiz, Serbien Spanien, Türkei</td>
<td width="77" valign="top">
<p align="center"><strong>120 km/h </strong></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="194" valign="top">Großbritannien &amp; Nordirland</td>
<td width="77" valign="top">
<p align="center"><strong>112 km/h </strong></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="194" valign="top">Estland, Lettland, Litauen, Schweden</td>
<td width="77" valign="top">
<p align="center"><strong>110 km/h</strong></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="194" valign="top">Montenegro, Zypern</td>
<td width="77" valign="top">
<p align="center"><strong>100 km/h</strong></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="194" valign="top">Norwegen</td>
<td width="77" valign="top">
<p align="center"><strong>90 km/h</strong></p>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p> <strong>Achtung!</strong> Ab 01.10.2010 können in Deutschland auch Bußgelder über 70 € aus anderen EU-Staaten vollstreckt werden. <a href="http://www.rechtsanwalt-koblenz.de">www.rechtsanwalt-koblenz.de</a></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.schadenfixblog.de/tempolimit-auf-autobahnen-ausland/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Darf man barfuß autofahren? &#8211; Als LKW Fahrer wohl nicht</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/darf-man-barfus-autofahren-als-lkw-fahrer-wohl-nicht/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/darf-man-barfus-autofahren-als-lkw-fahrer-wohl-nicht/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 09 Aug 2010 08:35:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dominik Bach</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsüberwachung]]></category>
		<category><![CDATA[barfuss]]></category>
		<category><![CDATA[barfuß autofahren]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/?p=2689</guid>
		<description><![CDATA[Rechtsanwalt Janeczek hat in seinem Blogbeitrag &#8220;darf man barfuss autofahren&#8221; schon drauf hingewiesen.
Privatpersonen dürfen sehr wohl barfuß fahren, solange Sie den Straßenverkehr nicht gefährden. Berufskraftfahrer hingegen müssen mit &#8220;beschuhtem Fuß&#8221; unterwegs sein.
Das ergibt sich aus folgender Rechtsvorschrift:
§209 Abs.1 Nr.1, 15 Abs.1 SGB VII i.V.m. §44 Abs. 2 der Unfallverhütungsvorschrift für Berufsfahrer zurück, wo es heißt:
„Der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Rechtsanwalt Janeczek hat in seinem Blogbeitrag &#8220;<a href="http://www.schadenfixblog.de/darf-man-barfus-autofahren/" target="_self">darf man barfuss autofahren</a>&#8221; schon drauf hingewiesen.</p>
<p>Privatpersonen dürfen sehr wohl barfuß fahren, solange Sie den Straßenverkehr nicht gefährden. Berufskraftfahrer hingegen müssen mit &#8220;beschuhtem Fuß&#8221; unterwegs sein.</p>
<p>Das ergibt sich aus folgender Rechtsvorschrift:</p>
<p><a href="http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__209.html" target="_blank">§209 Abs.1 Nr.1</a>, <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__15.html" target="_blank">15 Abs.1 SGB VII</a> i.V.m. §44 Abs. 2 der Unfallverhütungsvorschrift für Berufsfahrer zurück, wo es heißt:</p>
<p><em>„Der Fahrzeugführer muss zum sicheren Führen des Fahrzeuges den Fuß umschließendes Schuhwerk tragen.“</em></p>
<p>Eben genannte Vorschrift wurde dann auch einem Brummifahrer zum Verhängnis. Wie die Presssemitteilung der Polizeiinspektion Hildesheim zeigt:</p>
<p><span style="color: #575755; font-family: Verdana,Arial,'Trebuchet MS',Helvetica,sans-serif; font-size: 12px; text-align: left;"> </span></p>
<h2 style="margin: 6px 0px 15px; padding: 0px 0px 0px 10px; font-size: 18px; line-height: 25px; color: #575755; font-weight: normal;">POL-HI: Alfeld (Kna) : Sattelzug-Fahrer in Socken unterwegs</h2>
<div style="margin: 0px; padding: 0px;">
<p style="margin: 0px; padding: 8px; font-size: 12px; font-style: normal; line-height: 1.6em;">Hildesheim (ots) &#8211; Am Donnerstag, gegen 11 Uhr, staunte ein Alfelder Polizeibeamter, welcher Experte bei der Kontrolle des so gen. Schwerlastverkehres ist, nicht schlecht, als er auf der Ortsumgehung Alfeld (B 3) einen Sattelzug aus Kassel kontrollierte. Der 38-jährige Trucker aus Süddeutschland saß doch tatsächlich ohne Schuhe -nur mit Socken- am Steuer seines &#8220;40-Tonner-Diesels&#8221;. Dieses ist durch eine &#8220;Unfall-Verhütungs-Vorschrift für die Fahrzeughaltung (Lkw)&#8221; verboten und wird mit einem Bußgeld von 25 bis 80 Euro geahndet. Eine entsprechende Anzeige an die Berufsgenossenschaft wurde gefertig. Der Trucker konnte, nachdem er sich &#8220;beschuht hatte&#8221;, die Fahrt fortsetzen.</p>
<p style="margin: 0px; padding: 8px; font-size: 12px; font-style: normal; line-height: 1.6em;">
<pre style="margin: 0px; padding: 8px; font-family: Verdana,Arial,Helvetica,sans-serif; font-size: 1em; color: #575755; line-height: 20px; background-color: #ffffff;">Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Hildesheim
Schützenwiese 24
31137 Hildesheim

Telefon: 05181/9116-0
<a style="margin: 0px; padding: 0px; color: #575755; text-decoration: none;" href="http://www.polizei.niedersachsen.de/dst/pdgoe/hildesheim/">http://www.polizei.niedersachsen.de/dst/pdgoe/hildesheim/</a></pre>
</div>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.schadenfixblog.de/darf-man-barfus-autofahren-als-lkw-fahrer-wohl-nicht/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>2</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Verfassungsgericht erklärt Blitzer für verfassungsmäßig</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/verfassungsgericht-erklart-blitzer-fur-verfassungsmasig/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/verfassungsgericht-erklart-blitzer-fur-verfassungsmasig/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 04 Aug 2010 14:45:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Dominik Weiser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsüberwachung]]></category>
		<category><![CDATA[Abstandsmessung]]></category>
		<category><![CDATA[Blitzer]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Verfassungsmäßigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Videoüberwachung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/?p=2639</guid>
		<description><![CDATA[Das Bundesverfassungsgericht hat durch Beschluss vom 05.07.2010 AZ 2 BvR 759/10 entschieden, dass die Fertigung von Fotografien im Rahmen von Geschwindigkeitsmessungen verfassungsmäßig ist und die Fotos daher im Bußgeldverfahren verwertet werden dürfen.
Geklärt ist jetzt zumindest, was allerdings auch die obergerichtliche Rechtsprechung recht einheitlich so gesehen hat, dass §100 h I Nr.1 StPO (i.V.m. § § [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Bundesverfassungsgericht hat durch Beschluss vom 05.07.2010 AZ 2 BvR 759/10 entschieden, dass die Fertigung von Fotografien im Rahmen von Geschwindigkeitsmessungen verfassungsmäßig ist und die Fotos daher im Bußgeldverfahren verwertet werden dürfen.</p>
<p>Geklärt ist jetzt zumindest, was allerdings auch die obergerichtliche Rechtsprechung recht einheitlich so gesehen hat, dass §100 h I Nr.1 StPO (i.V.m. § § 46 I OWiG) taugliche Rechtsgrundlage für die Fertigung von  Blitzeraufnahmen ist. Diese Eingriffsnorm sei, so das  Bundesverfassungsgericht, nicht auf Observationszwecke beschränkt. Die Maßnahme sei auch verhältnismäßig.</p>
<p>Im Rahmen der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme stellt das  Bundesverfassungsgericht darauf ab, dass zwar die  verdeckte Datenerhebung zu einer Erhöhung der Eingriffsintensität führe,  dem stünde aber das überwiegende Interesse der Allgemeinheit an der  Verkehrssicherheit gegenüber. Außerdem würden nur solche Fahrzeugführer  geblitzt, die auch Anlass zur Anfertigung von Bildaufnahmen gegeben  hätten. Auch bestünden in § 101 StPO hinreichende grundrechtssichernde  Verfahrensvorschriften über die Benachrichtigung sowie zur Kennzeichnung  und Löschung der erhobenen Daten. Schließlich handele es sich lediglich  um einzelne Aufnahmen.</p>
<p>Fazit: Das Urteil befasst sich mit der verdachtsabhängigen Fertigung  von Blitzeraufnahmen. Auf Videoabstandsmessungen ist es unmittelbar nicht anwendbar. Es ist aber damit zu rechnen, dass die Gerichte dieses Urteil auch auf Videomessungen anwenden werden. Es spricht auch einiges dafür, dass das Verfassungsgericht bei Videomessungen ebenso entscheiden wird, sobald ihm eine entsprechende Verfassungsbeschwerde vorliegt. Mit der Argumentation der Unverwertbarkeit wegen der Verfassungswidrigkeit der Fertigung solcher Aufnahmen dürfte man jetzt jedenfalls nur noch selten durchdringen, was nicht bedeuten soll, dass es nicht hundert andere Angriffspunkte bei solchen Messungen gäbe. Eine Überprüfung lohnt sich weiterhin in jedem Fall.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.schadenfixblog.de/verfassungsgericht-erklart-blitzer-fur-verfassungsmasig/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>„Blitzen“ nicht verfassungswidrig</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/%e2%80%9eblitzen%e2%80%9c-nicht-verfassungswidrig/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/%e2%80%9eblitzen%e2%80%9c-nicht-verfassungswidrig/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 21 Jul 2010 09:43:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Matthias Seibel</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsüberwachung]]></category>
		<category><![CDATA[Blitzen]]></category>
		<category><![CDATA[Flensburg]]></category>
		<category><![CDATA[Geschwindigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Matthias Seibel]]></category>
		<category><![CDATA[Punkte]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/?p=2531</guid>
		<description><![CDATA[Ein Beschwerdeführer machte vor dem Bundesverfassungsgericht geltend, dass die im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung von ihm gefertigten Lichtbilder sein Persönlichkeitsrecht verletzen würden.
Das Bundesverfassungsgerichts hat seine Verfassungsbeschwerde aber nicht zur Entscheidung angenommen.
§ 100h Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StPO erlaube die Anfertigung von Bildaufnahmen ohne Wissen des Betroffenen, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Beschwerdeführer machte vor dem Bundesverfassungsgericht geltend, dass die im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung von ihm gefertigten Lichtbilder sein Persönlichkeitsrecht verletzen würden.</p>
<p>Das Bundesverfassungsgerichts hat seine Verfassungsbeschwerde aber nicht zur Entscheidung angenommen.</p>
<p>§ 100h Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StPO erlaube die Anfertigung von Bildaufnahmen ohne Wissen des Betroffenen, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise weniger Erfolg versprechend oder erschwert wäre. Die Auslegung und Anwendung dieser Norm durch die Fachgerichte zeige keine Verletzung spezifischen Verfassungsrechts. Eine Bildaufnahme, bei der Fahrer und Kennzeichen eines Fahrzeugs identifizierbar sind, stelle zwar einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seiner Ausprägung als Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar. Der Zweck derartiger Maßnahmen der Verkehrsüberwachung, nämlich die Aufrechterhaltung der Sicherheit des Straßenverkehrs, rechtfertige jedoch eine Beschränkung seiner Grundrechte.</p>
<p>Die Überwachung treffe zudem nicht Unbeteiligte, sondern ausschließlich Fahrer, die selbst Anlass zur Anfertigung von Bildern gegeben hätten, da der Verdacht eines Verkehrsverstoßes bestehe. Angesichts des bezweckten Schutzes der Allgemeinheit vor erheblichen Gefahren für Leib und Leben im Straßenverkehr bestanden für das Bundesverfassungsgericht keine Bedenken im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit der in Rede stehenden verkehrsrechtlichen Maßnahme. (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 5. Juli 2010, Az. 2 BvR 759/10) <a href="http://www.rechtsanwalt-koblenz.de">www.rechtsanwalt-koblenz.de</a></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.schadenfixblog.de/%e2%80%9eblitzen%e2%80%9c-nicht-verfassungswidrig/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan Speed Verfahren verwertbar?</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/geschwindigkeitsmessung-mit-poliscan-speed-verfahren-verwertbar/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/geschwindigkeitsmessung-mit-poliscan-speed-verfahren-verwertbar/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 12 Jul 2010 13:00:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Loren Grunert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Sachverständige]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsüberwachung]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeldkatalog 2010]]></category>
		<category><![CDATA[Geschwindigkeitsüberschreitung]]></category>
		<category><![CDATA[OLG Karlsruhe]]></category>
		<category><![CDATA[PoliScan-Speed]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/?p=2453</guid>
		<description><![CDATA[Das OLG Karlsruhe hat mit Beschluss vom 17. 2. 2010 &#8211; 1 (8) SsBs 276/09 &#8211; AK 79/09 entschieden, dass es dahinstehen kann, ob es sich bei dem PoliScan Speed Messverfahren um ein anerkanntes und weitgehend standardisiertes Messverfahren handelt, denn das AG hat seine Feststellung im Einzelfall rechtsfehlerfrei begründet.
Der Tatrichter hat sich vorliegend von der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das <strong>OLG Karlsruhe </strong>hat mit Beschluss vom 17. 2. 2010 &#8211; 1 (8) SsBs 276/09 &#8211; AK 79/09 entschieden, dass es dahinstehen kann, ob es sich bei dem PoliScan Speed Messverfahren um ein anerkanntes und weitgehend standardisiertes Messverfahren handelt, denn das <em>AG</em> hat seine Feststellung im Einzelfall rechtsfehlerfrei begründet.</p>
<p>Der Tatrichter hat sich vorliegend von der <strong>Verlässlichkeit und Korrektheit der Messung im konkreten Einzelfall</strong> überzeugt. Er hat ausgeführt, dass das Messgerät geeicht gewesen und der Beamte beim Aufbau und der Bedienung des Geräts entsprechend der Bedienungsanleitung des Herstellers vorgegangen sei. Zudem seien Zweifel an der Richtigkeit der festgestellten Geschwindigkeit aus technischer Sicht nicht ersichtlich gewesen. Seine Überzeugung hat er nach Meinung des OLG Karlsruhe nachvollziehbar in den Urteilsgründen dargelegt.</p>
<p>Der ermittelte Geschwindigkeitswert ist jedenfalls bei der <strong>Messung eines allein ankommenden Fahrzeugs</strong> unter normalen Umständen innerhalb der vorgegebenen Toleranzen nicht zu beanstanden.</p>
<p>Bei einer besonderen Fallgestaltung kann sich jedoch etwas anderes ergeben. U.a. bei:</p>
<ul>
<li>Möglichkeit der Fehlzuordnung eines Fahrzeugs</li>
<li>Notwendigkeit der Nachprüfung durch einen Sachverständigen</li>
</ul>
<p>Verkehrsrechtlich versierte Rechtsanwälte bei <a href="http://schadenfix.de/" target="_blank">schadenfix.de</a> können Ihnen weiterhelfen, wenn Sie gegen ein Bußgeld wegen Geschwindigkeitsüberschreitung vorgehen wollen.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.schadenfixblog.de/geschwindigkeitsmessung-mit-poliscan-speed-verfahren-verwertbar/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>2</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Bundesverfassungsgericht stärkt den Richtervorbehalt bei der Entnahme einer Blutprobe</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/richtervorbehaltblutentnahme/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/richtervorbehaltblutentnahme/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 06 Jul 2010 09:13:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Florian Schmitt</dc:creator>
				<category><![CDATA[Führerschein/MPU]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsüberwachung]]></category>
		<category><![CDATA[Blutprobe]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Kanzlei Schmitt]]></category>
		<category><![CDATA[Polizei]]></category>
		<category><![CDATA[Urteil]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/?p=2425</guid>
		<description><![CDATA[Die Anordnung einer Blutentnahme erfordert grundsätzlich die Anordnung eines Richters. Die Ermittlungsbehörden Polizei und vorrangig die Staatsanwaltschaft dürfen von diesem Grundsatz  abweichen und selbst die Blutentnahme anordnen. Allerdings darf dies nur geschehen, wenn ...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Anordnung einer Blutentnahme erfordert grundsätzlich die Anordnung eines Richters. Die Ermittlungsbehörden Polizei und vorrangig die Staatsanwaltschaft dürfen von diesem Grundsatz  abweichen und selbst die Blutentnahme anordnen. Allerdings darf dies nur geschehen, wenn durch die Verzögerung, die bei der Einschaltung des Richters entsteht, der Ermittlungserfolg erheblich gefährdet wird. Das Vorliegen der Gefahr im Verzug muss für den Einzelfall begründet werden und auch festgehalten werden.</p>
<p>Dieses vom Gesetzgeber vorgesehene Prozedere zunächst die richterliche Genehmigung einholen zu müssen wurde durch die Entscheidung des Bunderverfassungsgerichts <a href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-045.html" target="_blank">2 BvR 1046/08</a> gestärkt.</p>
<p>Aber Vorsicht: In der Praxis wird es zumeist aufgrund der eigentlichen Ausnahmeregelung &#8220;Gefahr im Verzug&#8221; zur Anordnung der Blutentnahme durch die Polizei kommen. So ist in den meisten Fällen aufgrund der Einzelumstände die Einholung einer schriftlichen Anordnung nicht praktikabel. Denn &#8211; wie auch in diesem Beispielfall &#8211; es besteht oft die Gefahr beispielsweise durch Nachtrunk die Blutalkoholkonzentration nachträglich zu verändern.</p>
<p>Bei Fragen zu Trunkenheitsfahrten und deren Folgen nehmen Sie Kontakt mit mir auf über <a href="http://www.kanzlei-schmitt.de" target="_blank">meine Homepage</a> oder melden Sie einen daraus resultierenden Unfall zur Schadensabwicklung direkt auf meinem <a href="http://www.schadenfix.de/mainz/KanzleiSchmitt" target="_blank">Serviceportal</a> bei schadenfix.de</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.schadenfixblog.de/richtervorbehaltblutentnahme/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Chef muss aufklären &#8211; Fahrtenbuch droht</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/chef-muss-aufklaren-fahrtenbuch-droht/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/chef-muss-aufklaren-fahrtenbuch-droht/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 05 Jul 2010 06:58:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Matthias Seibel</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsüberwachung]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrtenbuch]]></category>
		<category><![CDATA[Firmenwagen]]></category>
		<category><![CDATA[Geschwindigkeitsübertretung]]></category>
		<category><![CDATA[Matthias Seibel]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/?p=2410</guid>
		<description><![CDATA[Der Geschäftsführer einer Firma kann sich nicht nur darauf berufen, der Fahrer eines Firmenwagens sei auf einem „Blitz“-Foto unkenntlich, um einer Fahrtenbuchauflage zu entgehen. Das Verwaltungsgericht Leipzig hat darauf hingewiesen, dass unterstellt werden könne, dass ein Wirtschaftsbetrieb grundsätzlich ohne Rücksicht auf die Erinnerung einzelner Personen in der Lage ist, Geschäftsfahrten usw. nach seinen Kontenbüchern, in [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Geschäftsführer einer Firma kann sich nicht nur darauf berufen, der Fahrer eines Firmenwagens sei auf einem „Blitz“-Foto unkenntlich, um einer Fahrtenbuchauflage zu entgehen. Das Verwaltungsgericht Leipzig hat darauf hingewiesen, dass unterstellt werden könne, dass ein Wirtschaftsbetrieb grundsätzlich ohne Rücksicht auf die Erinnerung einzelner Personen in der Lage ist, Geschäftsfahrten usw. nach seinen Kontenbüchern, in Verbindung mit Belegmappen, Einsatzplänen oder Ähnlichen zu rekonstruieren und den jeweiligen Fahrzeugführer im Einzelfall festzustellen. Auch bei Firmenfahrzeugen, die mehreren Betriebsangehörigen zur Verfügung stehen, sei es Sache der Betriebsleitung, organisatorische Vorkehrungen zu treffen, damit festgestellt werden kann, welche Person zu einem bestimmten Zeitpunkt ein bestimmtes Fahrzeug benutzt hat. Für den betreffende Wagen muss die Firma jetzt zwölf Monate ein Fahrtenbuch führen. <strong>(Verwaltungsgericht Leipzig, Urt. v. 18.05.2010, Az. 1 K 447/09) &#8211; <a href="http://www.rechtsanwalt-koblenz.de">www.rechtsanwalt-koblenz.de</a></strong></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.schadenfixblog.de/chef-muss-aufklaren-fahrtenbuch-droht/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Tempokontrolle durch Nichtbeamte zulässig?</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/tempokontrolle-durch-nichtbeamte-zulassig/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/tempokontrolle-durch-nichtbeamte-zulassig/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 30 Mar 2010 09:48:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Loren Grunert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsüberwachung]]></category>
		<category><![CDATA[Beweisverwertungsverbot]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/?p=1594</guid>
		<description><![CDATA[Ein Betroffener wendete sich gegen ein Urteil des Amtsgerichts mit dem gegen ihn wegen vorsätzlichen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 44 km/h eine Geldbuße von 250,00 Euro sowie ein Fahrverbot von einem Monat festgesetzt worden ist. Er hat den Verstoß gegen ein Beweisverwertungsverbot geltend gemacht.
Beweisverwertungsverbot bei Tempokontrolle durch Nichtbeamten?
Der Betroffene war der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Betroffener wendete sich gegen ein Urteil des Amtsgerichts mit dem gegen ihn wegen vorsätzlichen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 44 km/h eine Geldbuße von 250,00 Euro sowie ein Fahrverbot von einem Monat festgesetzt worden ist. Er hat den Verstoß gegen ein Beweisverwertungsverbot geltend gemacht.</p>
<h3>Beweisverwertungsverbot bei Tempokontrolle durch Nichtbeamten?</h3>
<p>Der Betroffene war der Auffassung, dass das Ergebnis der durch einen Angestellten des Landkreises durchgeführten Geschwindigkeitsmessung nicht verwertbar war, weil dieser in einem privatrechtlichen Angestelltenverhältnis zum Landkreis stehe. Es könne nicht sein, dass Verkehrsüberwachungsaufgaben an Privatpersonen übertragen werden. Hoheitliche Aufgaben dürften gemäß <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_33.html" target="_blank">Art. 33 Abs. 4</a> Grundgesetz vielmehr lediglich durch Beamte wahrgenommen werden.</p>
<h3>Das OLG Oldenburg (OLG) mit Beschluss vom 11.03.2009 (<a href="http://app.olg-ol.niedersachsen.de/efundus/index.php4" target="_blank">Az.: 2 SsBs 42/09</a>) ist dieser Ansicht nicht gefolgt.</h3>
<p>Es sei anerkannt, dass sogar eine Beleihung Privater unter dem Blickwinkel des<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_33.html" target="_blank"> Art. 33 Abs. 4</a> Grundgesetz unter gewissen Voraussetzungen durchaus als zulässig angesehen werden kann. Das OLG meint, dass gegen eine Durchführung von Geschwindigkeitsmessungen durch Angestellte angesichts des infolge fehlender wirtschaftlicher Interessen deutlich geringeren Gefährdungspotentials für die subjektiven Rechte der Bürger keine durchgreifenden Bedenken bestehen. Insoweit stelle sich das Ziel der personellen Entlastung der für diese Aufgabe überqualifizierten Vollzugspolizei im Zuge einer Verhältnismäßigkeitsprüfung grundsätzlich als ausreichend dar.</p>
<p>Die Entscheidung zeigt, dass bei Verkehrsordnungswidrigkeiten auch die Einhaltung der Verfahrensvorschriften durch einen <a href="http://schadenfix.de/" target="_blank">verkehrsrechtlich versierten Anwalt</a> überprüft werden muss.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.schadenfixblog.de/tempokontrolle-durch-nichtbeamte-zulassig/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>1</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Zu schnell im Ort &#8211; Kein Schadensersatz</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/zu-schnell-im-ort-kein-schadensersatz/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/zu-schnell-im-ort-kein-schadensersatz/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 24 Feb 2010 09:46:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>schadenfixblogger</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsüberwachung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/?p=1215</guid>
		<description><![CDATA[Das Landgericht Coburg hat mit Urteil vom 27.08.2009 (Az. 21 O 655/08) entschieden, dass ein Kfz-Fahrer, der innerorts erheblich zu schnell fährt und ein Verschulden des Unfallgegners nicht nachweisen kann, keinen Anspruch auf Schadensersatz hat. Das Gericht hat damit die Schadenersatzklage eines Kfz-Halters gegen den Unfallgegner und dessen Versicherung abgewiesen. Das Kfz des Halters wurde [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Landgericht Coburg hat mit Urteil vom 27.08.2009 (Az. 21 O 655/08) entschieden, dass ein Kfz-Fahrer, der <strong>innerorts erheblich zu schnell fährt </strong>und ein Verschulden des Unfallgegners nicht nachweisen kann, <strong>keinen Anspruch auf Schadensersatz </strong>hat. Das Gericht hat damit die Schadenersatzklage eines Kfz-Halters gegen den Unfallgegner und dessen Versicherung abgewiesen. Das Kfz des Halters wurde zum Unfallzeitpunkt von einem Verwandten mit erheblich überhöhter Geschwindigkeit innerhalb einer Ortschaft auf einer Bundesstraße gefahren. Der beklagte Unfallgegner wollte kurz nach dem Ortschild auf diese vorfahrtsberechtigte Straße einbiegen. Bei dem Versuch des Fahrers des klägerischen Fahrzeugs, einen Unfall zu vermeiden, geriet dieser ins Schleudern und prallte gegen einen Laternenmast. Der Kläger machte geltend, der Unfallgegner hätte sein Kfz vor dem Einfahren auf die Bundesstraße sehen müssen. Er hätte nicht auf die Bundesstraße einfahren dürfen und sei daher zum Ersatz von über € 6.000,00 für den Fahrzeugschaden verpflichtet. Dieser Argumentation hat sich das Landgericht nicht angeschlossen; es wies die Klage ab. Das Gericht führt aus, dass die Beklagten nicht haften, weil der Fahrer des klägerischen Kfz einen groben Verkehrsverstoß begangen hatte, indem dieser nach den polizeilichen Ermittlungen in Höhe des Ortsschildes mit mindestens 100 km/h anstelle von 50 km/h gefahren sei. Diese Feststellung habe auch der Sachverständige getroffen, der gleichzeitig keine Anhaltspunkte für ein Verschulden des Unfallgegners erkennen konnte. Der Fall zeigt, wie wichtig es ist, bei Streit über eine Allein- oder Teilschuld frühzeitig einen <a href="http://www.schadenfix.de">Anwalt für Verkehrsrecht</a> zu Rate zu ziehen.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.schadenfixblog.de/zu-schnell-im-ort-kein-schadensersatz/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Videoüberwachung auf NRW Autobahn</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/videouberwachung-auf-nrw-autobahn/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/videouberwachung-auf-nrw-autobahn/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 23 Feb 2010 12:05:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>schadenfixblogger</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Zeitung]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsüberwachung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/?p=1236</guid>
		<description><![CDATA[Das Oberlandesgericht Hamm (OLG) hat mit Beschluss vom 09.12.2009 (Az.: 3 Ss OWi 948/09) zur Beweiswürdigung im Bußgeldurteil bei Geschwindigkeitsmessung mit Videofilm Stellung genommen. Die Vorinstanz, das Amtsgericht Lübbecke (Az.: 9 OWi 41/09), hatte einen Kfz-Fahrer wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße von € 100,00 verurteilt und ein Fahrverbot von einem Monat [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Oberlandesgericht Hamm (OLG) hat mit Beschluss vom 09.12.2009 (Az.: 3 Ss OWi 948/09) zur Beweiswürdigung im Bußgeldurteil bei Geschwindigkeitsmessung mit Videofilm Stellung genommen. Die Vorinstanz, das Amtsgericht Lübbecke (Az.: 9 OWi 41/09), hatte einen Kfz-Fahrer wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße von € 100,00 verurteilt und ein Fahrverbot von einem Monat verhängt. Dabei ging das Amtsgericht davon aus, dass der Kfz-Fahrer – nach Abzug einer Toleranz von 8 km/h – mit einer Geschwindigkeit von 141 km/h fuhr, obgleich die zulässige Höchstgeschwindigkeit dort nur 100 km/h beträgt, was er hätte erkennen können. Die Geschwindigkeitsmessung wurde mit dem <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Police-Pilot-System" target="_blank"><strong>Messgerät Provida 2000</strong></a> durchgeführt. Der Kfz-Fahrer wendete sich gegen das Urteil mit der Rechtsbeschwerde aufgrund einer Verletzung formellen und materiellen Rechts. Das OLG hat das Urteil aufgehoben und die Sache zu neuer Entscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen. Das OLG hat ausgeführt, dass die Beweiswürdigung des Amtsgerichts aus mehreren Gründen unverständlich und lückenhaft sei. So sei die Beweiswürdigung nicht verständlich, weil noch nicht einmal im Ansatz dargestellt wird, was auf dem Videofilm zu sehen ist. Außerdem sei die Beweiswürdigung lückenhaft, weil nicht mitgeteilt wird, wie die Messung mittels des Gerätes vorgenommen wurde. Dargelegt sei nur, dass eine Messung mittels der Videoverkehrsüberwachungsanlage Provida 2000 erfolgt ist. Da dieses System verschiedene Einsatzmöglichkeiten zulässt wie eine Messung aus stehendem Fahrzeug, ein Nachfahren oder Vorwegfahren mit konstantem Abstand oder eine Weg-Zeit-Messung, die unterschiedliche Voraussetzungen und Folgen haben, sei der bloße Hinweis auf den Einsatz der Videoüberwachungsanlage nicht ausreichend. Schließlich beanstandet das OLG, dass insbesondere die konkreten Messergebnisse der Geschwindigkeitsmessung, die Messtrecke, Geschwindigkeit und Messdauer nicht mitgeteilt wurden.</p>
<p>Die Entscheidung zeigt, dass bei Bußgeldbescheiden nach Geschwindigkeitsmessungen ein Anwalt für Verkehrsrecht mit der Prüfung beauftragt werden sollte.</p>
<p>Einen aktuellen Bußgeldkatalog (2010) finden Sie <a href="http://www.schadenfixblog.de/bussgeldkatalog.php">hier</a>.</p>
<p>Einen Verkehrsanwalt finden Sie <a href="http://www.schadenfix.de">hier</a>.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.schadenfixblog.de/videouberwachung-auf-nrw-autobahn/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Verfahrenseinstellung aufgrund einer Messung mit der Geschwindigkeitsmessanlage Typ ES 1.0</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/verfahrenseinstellung-aufgrund-einer-messung-mit-der-geschwindigkeitsmessanlage-typ-es-1-0/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/verfahrenseinstellung-aufgrund-einer-messung-mit-der-geschwindigkeitsmessanlage-typ-es-1-0/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 09 Feb 2010 11:19:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>schadenfixblogger</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsüberwachung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/verfahrenseinstellung-aufgrund-einer-messung-mit-der-geschwindigkeitsmessanlage-typ-es-1-0/</guid>
		<description><![CDATA[Das Amtsgericht Eilenburg hat durch Beschluss vom 14.01.2010 – Az: 5 Owi 253 Js 60098/09 – ein Bußgeldverfahren eingestellt, bei dem die Geschwindigkeitsüberschreitung mit der Geschwindigkeitsmessanlage Typ ES 1.0 festgestellt worden war. Das Gericht sieht in der Aufzeichnung des Verkehrsteilnehmers einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das ohne gesetzliche Grundlage ein Beweiserhebungsverbot darstellt. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Amtsgericht Eilenburg hat durch Beschluss vom 14.01.2010 – Az: 5 Owi 253 Js 60098/09 – ein Bußgeldverfahren eingestellt, bei dem die Geschwindigkeitsüberschreitung mit der Geschwindigkeitsmessanlage Typ ES 1.0 festgestellt worden war. Das Gericht sieht in der Aufzeichnung des Verkehrsteilnehmers einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das ohne gesetzliche Grundlage ein Beweiserhebungsverbot darstellt. Aus diesem Beweiserhebungsverbot folgt nach Ansicht des Amtsgerichts Eilenburg auch ein Beweisverwertungsverbot, da ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Täters ohne gesetzliche Grundlage einen gravierenden Verfahrensverstoß darstellt.</p>
<p><a href="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2010/02/ag_eilenburg.pdf">Das Urteil zum Download finden Sie hier</a></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.schadenfixblog.de/verfahrenseinstellung-aufgrund-einer-messung-mit-der-geschwindigkeitsmessanlage-typ-es-1-0/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Verfahrenseinstellung aufgrund einer Messung durch eine Provida 2000-Anlage</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/verfahrenseinstellung-aufgrund-einer-messung-durch-eine-provida-2000-anlage/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/verfahrenseinstellung-aufgrund-einer-messung-durch-eine-provida-2000-anlage/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 08 Feb 2010 16:19:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>schadenfixblogger</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsüberwachung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/verfahrenseinstellung-aufgrund-einer-messung-durch-eine-provida-2000-anlage/</guid>
		<description><![CDATA[Das Amtsgericht Brandenburg an der Havel hat durch Beschluss vom 14.12.2009 – 24 OWi 4103 Js – Owi 60037/09 (631/09) – das Verfahren wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung, die durch eine Provida 2000-Anlage festgestellt worden war, im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11.08.2009 eingestellt, da die Messmethode nach den vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Maßstäben keine Rechtsgrundlage [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Amtsgericht Brandenburg an der Havel hat durch Beschluss vom 14.12.2009 – 24 OWi 4103 Js – Owi 60037/09 (631/09) – das Verfahren wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung, die durch eine Provida 2000-Anlage festgestellt worden war, im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11.08.2009 eingestellt, da die Messmethode nach den vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Maßstäben keine Rechtsgrundlage hat.</p>
<p><a href='http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2010/02/ag_brandenburg.pdf' target ='_blank'>Das Urteil zum Download finden Sie hier</a></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.schadenfixblog.de/verfahrenseinstellung-aufgrund-einer-messung-durch-eine-provida-2000-anlage/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Verfahrenseinstellung aufgrund eines Brückenabstandsmessverfahrens</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/verfahrenseinstellung-aufgrund-eines-bruckenabstandsmessverfahrens/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/verfahrenseinstellung-aufgrund-eines-bruckenabstandsmessverfahrens/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 08 Feb 2010 16:18:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>schadenfixblogger</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsüberwachung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/verfahrenseinstellung-aufgrund-eines-bruckenabstandsmessverfahrens/</guid>
		<description><![CDATA[Das Amtsgericht Hannover hat durch Beschluss vom 07.12.2009 – 246 OWi 7351 Js 85292/09 (279/09) – ein Verfahren wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes, der im Rahmen eines Brückenabstandsmessverfahrens festgestellt wurde, mit der Begründung eingestellt, dass auch das anlassbezogene Anfertigen von Beweisfotos unzulässig ist, da es hierfür an einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage fehlt. Es liegt nach Auffassung des Amtsgerichts [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Amtsgericht Hannover hat durch Beschluss vom 07.12.2009 – 246 OWi 7351 Js 85292/09 (279/09) – ein Verfahren wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes, der im Rahmen eines Brückenabstandsmessverfahrens festgestellt wurde, mit der Begründung eingestellt, dass auch das anlassbezogene Anfertigen von Beweisfotos unzulässig ist, da es hierfür an einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage fehlt. Es liegt nach Auffassung des Amtsgerichts Hannover hierdurch ein unzulässiger Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung vor.</p>
<p><a href="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2010/02/ag_hannover.pdf">Das Urteil zum Download finden Sie hier</a></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.schadenfixblog.de/verfahrenseinstellung-aufgrund-eines-bruckenabstandsmessverfahrens/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Poliscanspeed Messverfahren genügt rechtsstaatlichen Anforderungen (noch) nicht</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/poliscanspeed-messverfahren-genugt-rechtsstaatlichen-anforderungen-noch-nicht/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/poliscanspeed-messverfahren-genugt-rechtsstaatlichen-anforderungen-noch-nicht/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 08 Feb 2010 16:17:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>schadenfixblogger</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsüberwachung]]></category>
		<category><![CDATA[AG Mannheim]]></category>
		<category><![CDATA[messverfahren]]></category>
		<category><![CDATA[PoliScan-Speed]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/?p=1088</guid>
		<description><![CDATA[Das Amtsgericht Mannheim schließt sich in seinem rechtskräftigen Urteil vom 02.12.2009 – Geschäftsnummer: 29 Owi 504 Js 16925/2009 AK 567/2009 – der Auffassung des Amtsgerichts Dillenburg (vgl. Punkt 4 des Newsletters 16/2009) an. Es empfiehlt der Herstellerfirma, das den rechtsstaatlichen Anforderungen noch nicht genügende Poliscanspeed Messverfahren auf den Stand der Technik nachzurüsten, um dem Sachverständigen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Amtsgericht Mannheim schließt sich in seinem rechtskräftigen Urteil vom 02.12.2009 – Geschäftsnummer: 29 Owi 504 Js 16925/2009 AK 567/2009 – der Auffassung des Amtsgerichts Dillenburg (vgl. Punkt 4 des Newsletters 16/2009) an. Es empfiehlt der Herstellerfirma, das den rechtsstaatlichen Anforderungen noch nicht genügende Poliscanspeed Messverfahren auf den Stand der Technik nachzurüsten, um dem Sachverständigen eine nachträgliche Richtigkeitskontrolle zu ermöglichen. Das Amtsgericht Mannheim begründet seine Entscheidung damit, dass jeder Bürger, der seit dem 01.02.2009 zum Teil drastisch erhöhte Bußgelder für Geschwindigkeitsübertretungen zahlen muss, einen verfassungsrechtlich gesicherten Anspruch auf die nachträgliche Richtigkeitskontrolle der ihm zur Last gelegten Geschwindigkeitsübertretung hat. Da dies momentan bei Messungen des Poliscanspeed Verfahrens nicht gegeben ist, hat das Amtsgericht Mannheim den Betroffenen freigesprochen.</p>
<p><a href="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2010/02/ag_mannheim.pdf">das Urteil zum Download finden Sie hier</a></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.schadenfixblog.de/poliscanspeed-messverfahren-genugt-rechtsstaatlichen-anforderungen-noch-nicht/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>VKS-Einstellung durch das Amtsgericht Ludwigslust</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/vks-einstellung-durch-das-amtsgericht-ludwigslust/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/vks-einstellung-durch-das-amtsgericht-ludwigslust/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 04 Feb 2010 11:21:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>schadenfixblogger</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsüberwachung]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrskontrollsystem VKS]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/?p=990</guid>
		<description><![CDATA[VKS-Einstellung durch das Amtsgericht Ludwigslust
Auch das Amtsgericht Ludwigslust stellt Verfahren wegen eines Abstandsverstoßes, der durch Einsatz des Verkehrskontrollsystems VKS 3.0 festgestellt wurde, ein, da noch nicht abschließend geklärt ist, ob für die Messungen eine ausreichende Rechtsgrundlage besteht oder nicht. Den Einstellungsbeschluss vom 11.12.2009 finden Sie hier:
urteil_vks_ludwigslust
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>VKS-Einstellung durch das Amtsgericht Ludwigslust</strong></p>
<p><strong></strong>Auch das Amtsgericht Ludwigslust stellt Verfahren wegen eines Abstandsverstoßes, der durch Einsatz des Verkehrskontrollsystems VKS 3.0 festgestellt wurde, ein, da noch nicht abschließend geklärt ist, ob für die Messungen eine ausreichende Rechtsgrundlage besteht oder nicht. Den Einstellungsbeschluss vom<strong> </strong>11.12.2009 finden Sie hier:<br />
<a href="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2010/02/urteil_vks_ludwigslust.pdf">urteil_vks_ludwigslust</a></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.schadenfixblog.de/vks-einstellung-durch-das-amtsgericht-ludwigslust/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Geschwindigkeitsüberschreitung – fehlerhafte Feststellungen bei fehlenden Angaben zur Messmethode</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/geschwindigkeitsuberschreitung-%e2%80%93-fehlerhafte-feststellungen-bei-fehlenden-angaben-zur-messmethode/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/geschwindigkeitsuberschreitung-%e2%80%93-fehlerhafte-feststellungen-bei-fehlenden-angaben-zur-messmethode/#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 31 Jan 2010 12:06:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Loren Grunert</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsüberwachung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/?p=911</guid>
		<description><![CDATA[Das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) hat entschieden, dass Feststellungen zum Umfang einer Geschwindigkeitsüberschreitung lückenhaft sind, wenn keine Angaben dazu gemacht werden, mit welcher Messmethode die Geschwindigkeit ermittelt worden ist (Beschluss v. 29.05.2009, Az.: 2 Ss-OWi 254/09).
Am 02.02.2009 war ein PKW-Fahrer wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 52 km/h auf einer Autobahn zu [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Oberlandesgericht <a href="http://schadenfix.de/suche/ortsname_oder_plz?s=Frankfurt&amp;t=0&amp;r=" target="_blank">Frankfurt</a> (OLG) hat entschieden, dass Feststellungen zum Umfang einer Geschwindigkeitsüberschreitung lückenhaft sind, wenn keine Angaben dazu gemacht werden, mit welcher Messmethode die Geschwindigkeit ermittelt worden ist (Beschluss v. 29.05.2009, Az.: 2 Ss-OWi 254/09).<br />
Am 02.02.2009 war ein PKW-Fahrer wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 52 km/h auf einer Autobahn zu einer Geldbuße von 150 Euro vom Amtsgericht verurteilt worden. Außerdem wurde gegen den Fahrer ein Fahrverbot für die Dauer von einem Monat verhängt. Dem Revisionsgericht hielt das angefochtene Urteil bei der Überprüfung nicht stand, weil das angefochtene Urteil keine Angaben enthielt, mit welcher Messmethode die Geschwindigkeit ermittelt worden war. Diese Angaben sind nur entbehrlich, sofern der Fahrer den gegen ihn erhobenen Vorwurf uneingeschränkt eingeräumt hat.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.schadenfixblog.de/geschwindigkeitsuberschreitung-%e2%80%93-fehlerhafte-feststellungen-bei-fehlenden-angaben-zur-messmethode/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>2</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Verfassungsgericht entscheidet über Videoüberwachung im Straßenverkehr</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/verfassungsgericht-entscheidet-uber-videouberwachung-im-strasenverkehr/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/verfassungsgericht-entscheidet-uber-videouberwachung-im-strasenverkehr/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 22 Jan 2010 09:56:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Loren Grunert</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsüberwachung]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrskontrollsystem VKS]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/?p=805</guid>
		<description><![CDATA[Im Fall wurde der betroffene Kfz-Lenker wgen einer Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autoban zu einer Geldbuße verurteilt und erhielt drei Punkte in Flensburg. Ertappt wurde er bei einer Videoüberwachung, bei der von einer Autobahnbrücke herunter alle durchfahrenden Fahrzeuge verdeckt gefilmt wurden. Auf dem Video war der jeweilige Fahrer erkennbar und identifizierbar, ohne dass vorher eine Auswahl [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Im Fall wurde der betroffene Kfz-Lenker wgen einer Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autoban zu einer Geldbuße verurteilt und erhielt drei Punkte in Flensburg. Ertappt wurde er bei einer Videoüberwachung, bei der von einer Autobahnbrücke herunter alle durchfahrenden Fahrzeuge verdeckt gefilmt wurden. Auf dem Video war der jeweilige Fahrer erkennbar und identifizierbar, ohne dass vorher eine Auswahl stattfand, ob der jeweilige Fahrer überhaupt eines Verkehrsverstoßes verdächtig war. Der Betroffene wandte ein, dass die Maßnahme der Verkehrsbehörde „nur“ auf den Erlass des Wirtschaftsministeriums zur Überwachung des Sicherheitsabstandes gestützt wurde und legte Rechtsbeschwerde gegen das amtsgerichtliche Urteil ein. Nachdem dies vom Oberlandesgericht verworfen wurde, legte der Betroffene Verfassungsbeschwerde ein.<br />
Das  BVerfG sieht die Videoaufzeichnung als Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung an, weil die beobachteten Lebensvorgänge technisch fixiert worden sind.<br />
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit <a href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20090811_2bvr094108.html?Suchbegriff=2+BvR+941%2F08" target="_blank">Beschluss vom 11.08.2009 (Az.: 2 BvR 941/08)</a> entschieden, dass ein Verstoß gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung vorliegt, wenn Behörden eine verdachtsunabhängige Videoüberwachung des fließenden Verkehrs nicht aufgrund eines Gesetzes, sondern nur aufgrund einer Verwaltungsanweisung vornehmen.<br />
An dieser Stelle sei auf den Beitrag <a href="http://www.schadenfixblog.de/videou%CC%88berwachung-auf-bayrischen-autobahnen/" target="_blank">Videoüberwachung auf bayrischen Autobahnen</a> hingewiesen, der eine konträre Entscheidung zu dem Beschluss des BVerfG enthält. Wegen des Vorliegens einer gesetzlichen Grundlage für die Videoaufzeichnung nahm das OLG Bamberg die Verwertbarkeit der Videoaufnahmen an und bestätigte die Verurteilung des Betroffenen. Es handelte sich um einen Abstandssünder nicht um einen Geschwindigkeitssünder wie im zu entscheidenden Fall des BVerfG.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.schadenfixblog.de/verfassungsgericht-entscheidet-uber-videouberwachung-im-strasenverkehr/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Verfahrenseinstellung, wenn Verkehrsverstoß durch JVC-Pillar CG-P 50 festgestellt wurde</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/verfahrenseinstellung-wenn-verkehrsverstos-durch-jvc-pillar-cg-p-50-festgestellt-wurde/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/verfahrenseinstellung-wenn-verkehrsverstos-durch-jvc-pillar-cg-p-50-festgestellt-wurde/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 13 Jan 2010 09:40:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwältin Bettina Bachmann</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht Berlin]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsüberwachung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/verfahrenseinstellung-wenn-verkehrsverstos-durch-jvc-pillar-cg-p-50-festgestellt-wurde/</guid>
		<description><![CDATA[Das Amtsgericht Ludwigshafen hat mit Beschluss vom 07.12.2009 ein Bußgeldverfahren wegen eines Verkehrsverstoßes, der bei einer Brückenabstandsmessung durch JVC-Pillar CG-P 50 festgestellt worden war, im Hinblick auf die durch das Bundesverfassungsgericht aufgeworfene rechtliche Problematik eines etwaigen Beweisverwertungsverbotes eingestellt.
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Amtsgericht Ludwigshafen hat mit Beschluss vom 07.12.2009 ein Bußgeldverfahren wegen eines Verkehrsverstoßes, der bei einer Brückenabstandsmessung durch JVC-Pillar CG-P 50 festgestellt worden war, im Hinblick auf die durch das Bundesverfassungsgericht aufgeworfene rechtliche Problematik eines etwaigen Beweisverwertungsverbotes eingestellt.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.schadenfixblog.de/verfahrenseinstellung-wenn-verkehrsverstos-durch-jvc-pillar-cg-p-50-festgestellt-wurde/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Videoüberwachung auf bayrischen Autobahnen</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/videou%cc%88berwachung-auf-bayrischen-autobahnen/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/videou%cc%88berwachung-auf-bayrischen-autobahnen/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 06 Jan 2010 10:44:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>schadenfixblogger</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsüberwachung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/?p=522</guid>
		<description><![CDATA[OLG Bamberg entscheidet über Videoüberwachung im Straßenverkehr
Das OLG Bamberg (OLG) hat mit Beschluss vom 16. 11. 2009 (Az.:  2 Ss OWi 1215/09) entschieden, dass trotz der Entscheidung des  Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 11.08.2009 (Az.: 2 BvR 941/08) das Brückenabstandsmessverfahren zur Feststellung von Abstandsunterschreitungen auf  Autobahnen in Bayern rechtlich einwandfrei ist. Im entschiedenen Fall hat das Amtsgericht  [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>OLG Bamberg entscheidet über Videoüberwachung im Straßenverkehr</p>
<p>Das OLG Bamberg (OLG) hat mit Beschluss vom 16. 11. 2009 (Az.:  2 Ss OWi 1215/09) entschieden, dass trotz der Entscheidung des  Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom <a href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20090811_2bvr094108.html?Suchbegriff=2+BvR+941%2F08" target="_blank">11.08.2009 (Az.: 2 BvR 941/08)</a> das Brückenabstandsmessverfahren zur Feststellung von Abstandsunterschreitungen auf  Autobahnen in Bayern rechtlich einwandfrei ist. Im entschiedenen Fall hat das Amtsgericht  am 31.08.2009, also nach der Entscheidung des BVerfG,  den Täter wegen einer auf einer Autobahn (BAB) fahrlässig begangenen Abstandsunterschreitung zu einer Geldbuße von 320 Euro verurteilt und gegen ihn ein einmonatiges Fahrverbot verhängt. Das Amtsgericht hatte keine Zweifel an der Verwertung der Ergebnisse des zum Nachweis des Abstandsverstoßes eingesetzten sog. Brückenabstandsmessverfahrens mittels einer Videoabstandsmessanlage (VAMA) unter Einsatz einer Videokamera in Kombination mit einem geeichten sog. Charaktergenerator sowie eines Videobildmischers. Diese Entscheidung  wurde vom OLG bestätigt. Zwar seien die Videoaufnahmen ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1  i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG (Recht auf informationelle Selbstbestimmung), da auf den gefertigten Bildern das Kennzeichen des Fahrzeugs sowie der Fahrzeugführer deutlich zu erkennen sind und mit diesen so erlangten Daten ein Personenbezug hergestellt werden könne. In dieses Recht könne aber durch eine gesetzliche Grundlage eingegriffen werden. Diese sei in § 100h Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StPO zu sehen. Diese Norm gelte über die Verweisung in § 46 Abs. 1 OWiG auch im Ordnungswidrigkeitenverfahren. Wegen des Vorliegens einer gesetzlichen Grundlage für die Videoaufzeichnung nimmt das OLG daher die Verwertbarkeit der Videoaufnahmen an und bestätigte die Verurteilung des Abstandsünders. Trotz dieser Entscheidung stellt sich immer noch die Frage, ob Videoaufnahmen in jedem Fall verwertbar sind.  Im Zweifel muss wegen der Fülle der aktuellen und teilweise widersprüchlichen Gerichtsurteile mit Hilfe eines verkehrsrechtlich versierten Anwalts geprüft werden, ob man sich als Betroffenener wehrt.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.schadenfixblog.de/videou%cc%88berwachung-auf-bayrischen-autobahnen/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>1</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>VKS-Einstellung durch das AG Güstrow 971 OWI 526/09</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/vks-einstellung-durch-das-ag-gu%cc%88strow-971-owi-52609/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/vks-einstellung-durch-das-ag-gu%cc%88strow-971-owi-52609/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 14 Dec 2009 19:40:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>schadenfixblogger</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsüberwachung]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrskontrollsystem VKS]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/?p=457</guid>
		<description><![CDATA[Auch das Amtsgericht Güstrow stellt Verfahren wegen eines Abstandsverstoßes, der durch den Einsatz des Verkehrskontrollsystems Typ VKS festgestellt wurde, ein. Den Einstellungsbeschluss vom 16.11.2009, der sich auf eine Ordnungswidrigkeit vom 28.04.09 &#8211; also vor der Bekanntgabe der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts &#8211; bezieht, finden Sie beigefügt.
beschluss ag güstrow
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Auch das Amtsgericht Güstrow stellt Verfahren wegen eines Abstandsverstoßes, der durch den Einsatz des Verkehrskontrollsystems Typ VKS festgestellt wurde, ein. Den Einstellungsbeschluss vom 16.11.2009, der sich auf eine Ordnungswidrigkeit vom 28.04.09 &#8211; also vor der Bekanntgabe der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts &#8211; bezieht, finden Sie beigefügt.</p>
<p><a href="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2009/12/beschluss-ag-güstrow.pdf">beschluss ag güstrow</a></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.schadenfixblog.de/vks-einstellung-durch-das-ag-gu%cc%88strow-971-owi-52609/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung durch Videoaufzeichnungen der Polizei im Geschwindigkeits- und Abstandsmessverfahren &#8211; BVerfG, 2 BvR 941/08 vom 11.8.2009</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/verletzung-des-rechts-auf-informationelle-selbstbestimmung-durch-videoaufzeichnungen-der-polizei-im-geschwindigkeits-und-abstandsmessverfahren-bverfg-2-bvr-94108-vom-11-8-2009/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/verletzung-des-rechts-auf-informationelle-selbstbestimmung-durch-videoaufzeichnungen-der-polizei-im-geschwindigkeits-und-abstandsmessverfahren-bverfg-2-bvr-94108-vom-11-8-2009/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 03 Dec 2009 13:23:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Volker Simmer</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht Saarbrücken]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsüberwachung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/?p=314</guid>
		<description><![CDATA[
Beitrag v. RA Schwartz, Rechtsanwälte Andrae &#38; Simmer, Am Stiefel 2, 66111 Saarbrücken
I. Sachverhalt
Der Beschwerdeführer war im Januar 2006 mit seinem Auto auf der BAB 19 von einem Verkehrskontrollsystem mit Videoaufzeichnung erfasst worden.
Ihm wurde vorgeworfen, er habe die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 29 km/h überschritten. Gegen den Bußgeldbescheid über 50 Euro legte der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2></h2>
<p><strong>Beitrag v. RA Schwartz, <a href="http://www.schadenfix.de/saarbruecken/Andrae_Simmer" target="_blank">Rechtsanwälte Andrae &amp; Simmer</a>, Am Stiefel 2, 66111 Saarbrücken</strong></p>
<p><strong>I. Sachverhalt</strong></p>
<p>Der Beschwerdeführer war im Januar 2006 mit seinem Auto auf der BAB 19 von einem Verkehrskontrollsystem mit Videoaufzeichnung erfasst worden.</p>
<p>Ihm wurde vorgeworfen, er habe die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 29 km/h überschritten. Gegen den Bußgeldbescheid über 50 Euro legte der Beschuldigte Widerspruch ein.</p>
<p>Er meinte, der Verkehr sei ohne konkreten Tatverdacht videoüberwacht worden, deshalb könne die Messung nur rechts-/verfassungswidrig sein. Der Beschwerdeführer scheiterte mit seinen Argumenten aber beim Amtsgericht Güstrow und beim Oberlandesgericht Rostock.</p>
<p><strong>II. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) und der Hintergrund</strong><br />
Das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 11.08.2009, Az.: 2 BvR 941/08) hat der Verwendung von ortsfesten Video-Systemen zur Überwachung des Verkehrs ohne besondere gesetzliche Befugnis eine Nichtvereinbarkeit mit dem Grundgesetz bescheinigt.</p>
<p>Generelle Videoaufzeichnungen zur Ermittlung von Geschwindigkeits- oder Abstandsverstößen ohne eine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung stellen einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Verkehrsteilnehmers aus Art. 2 Abs.1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG in seiner Ausprägung als Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar.</p>
<p>Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung umfasst die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart und personenbezogene Daten preisgegeben werden.</p>
<p>Als personenbezogene Daten bezeichnet man Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (vergleiche Legaldefinition in   <a href="http://www.it-recht-kanzlei.de/index.php?id=view&amp;cid=4152"> § 3 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz &#8211; BDSG)</a>. Alle Informationen und Umstände, mittels derer man den Bezug zu einer konkreten Person herstellen kann, sind folglich solche personenbezogenen Daten. Hierzu gehören auch Daten die öffentlich oder einem größeren Personenkreis zugänglich sind, beispielhaft auch das Kfz-Kennzeichen.</p>
<p>Der Einzelne kann über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten selbst bestimmen; er ist insbesondere gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe personenbezogener, individualisierter oder individualisierbarer Daten geschützt. Die mittels einer Videoaufzeichnung vorgenommene Geschwindigkeitsmessung stellt eine Erhebung derartiger Daten und damit einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar; es werden beobachtete Lebensvorgänge technisch fixiert.</p>
<p>In der Videoaufzeichnung liegt folglich ein Grundrechtseingriff. Dieser entfällt auch nicht dadurch, dass lediglich Verhaltensweisen im öffentlichen Raum erhoben werden.</p>
<p>Das Bundesverfassungsgericht hat in der hier gegenständlichen Entscheidung klargestellt, dass es sich bei einem Videomitschnitt des Verkehrsgeschehens &#8211; ohne vorherige Auswahl verdächtiger Fahrzeuge &#8211; um einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung handelt.</p>
<p><strong>Ein solcher grundrechtsrelevanter Eingriff bedarf einer klaren gesetzlichen Grundlage.</strong></p>
<p>Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung kann nämlich nur im überwiegenden Allgemeininteresse eingeschränkt werden.</p>
<p>Das allgemeine Persönlichkeitsrecht gewährleistet nicht nur den Schutz der Privat- und Intimsphäre, sondern trägt in Gestalt des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung auch den informationellen Schutzinteressen des Einzelnen, der sich in die Öffentlichkeit begibt, Rechnung.</p>
<p>Es liegt auch kein Fall vor, in dem Daten ungezielt und allein technikbedingt zunächst miterfasst, dann aber ohne weiteren Erkenntnisgewinn, anonym und spurenlos wieder gelöscht werden, so dass aus diesem Grund die Eingriffsqualität verneint werden könnte. Der Entscheidung des BVerfG liegt eine kontinuierliche Aufzeichnung des gesamten Verkehrsflusses zu Grunde. Erst im Nachhinein wird auf einem Bildschirm ausgewertet, ob gegen eine Geschwindigkeitsbeschränkung oder eine Abstandsregel verstoßen wurde.</p>
<p>Die <strong>gesetzlichen Grundlage </strong>muss hierbei dem rechtsstaatlichen Gebot der Normenklarheit entsprechen und der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz muss dabei stets beachtet werden.</p>
<p>Anlass, Zweck und Grenzen des Eingriffs müssen in der Ermächtigung bereichsspezifisch, präzise und normenklar festgelegt werden.</p>
<p>Verwaltungsvorschriften, als auch verwaltungsinterne Anweisungen stellen keine gesetzliche Grundlage dar.</p>
<p>Sofern hierfür keine landesgesetzlichen Grundlagen (wie es in der hier gegenständlichen Entscheidung der Fall ist) existieren, fehlt es insgesamt an einer gesetzlichen Grundlage.</p>
<p>Nach Auffassung des Verfassers stellt auch § 100 h StPO in Verbindung mit<a href="http://www.it-recht-kanzlei.de/index.php?id=view&amp;cid=4152"> § 46 OWiG </a>keine, den Grundrechtseingriff rechtfertigende Grundlage dar.</p>
<p><strong>III. Stellungnahme</strong></p>
<p>Stets ist es zu differenzieren, mit welcher Messverfahrenstechnik gearbeitet wird und ob die Videoaufzeichnungen auch wirklich individualisierende Merkmale einzelner Fahrzeuge und der verantwortlichen Fahrzeugführer offenbaren bzw. eine Offenbarung ermöglichen.</p>
<p>Je nach Messtechnik, kann es auch der Fall sein, dass nicht nur mit einer Videokamera („Brückenkamera“) gearbeitet wird, sondern erst mit einer zweiten Videokamera („Identifikationskamera“) am Fahrbahnrand das Fahrzeugkennzeichen und der Fahrer selbst bildlich deutlich gemacht werden; in diesem Falle dient die „Brückenkamera“ (zunächst) lediglich zur Erstellung von Übersichtsaufnahmen.</p>
<p>Dem Beschluss des BVerfG liegt die Tatsache zu Grunde, dass auf der Videoaufzeichnung der Verkehrsverstoß dokumentiert wurde und individualisierende Merkmale, wie Fahrzeugmarke, Fahrzeugfabrikat, Kennzeichen und Fahrzeugführer dargestellt werden.</p>
<p>Die Vereinbarkeit einer derartigen Vorgehensweise mit unserem Grundgesetz, insbesondere wenn es an einer entsprechenden Rechtsgrundlage fehlt, kommt in der Entscheidung des BVerfG eindeutig zum Vorschein.</p>
<p>Problematisch sind jedoch auch weiterhin derartige Fälle, in denen eine „Zwei-Kamera-Technik“ benutzt wird; die erste Kamera („Brückenkamera“) liefert eine Übersichtsaufnahme; anhand dieser Übersichtsaufnahme kann der vor Ort eingesetzte Polizeibeamte &#8211; beispielhaft bei einem vermuteten Abstandsverstoß &#8211; eine zweite, an der Fahrbahnseite aufgestellte Kamera, auslösen, um das Fahrzeug und den Fahrzeugführer zu identifizieren. Erst im Nachhinein wird auf der Dienststelle der konkrete Verstoß anhand der Übersichtsaufnahme („Brückenkamera“) von dem Beamten ausgewertet.</p>
<p>Auch hierbei ist es jedoch bereits problematisch, in wieweit die Videoaufzeichnung über die „Brückenkamera“ das Recht des Verkehrsteilnehmers auf informationelle Selbstbestimmung verletzt.</p>
<p>Selbst wenn auf den ersten Blick keine Individualisierungsmerkmale zu erkennen sind, ist ein Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung selbst dann schon gegeben, wenn durch eine Nachbearbeitung identifikationstaugliche Merkmale vergrößert werden können. Ob ein derartiges Vergrößern, Abrufen, Aufbereiten oder Auswerten tatsächlich erfolgt, erscheint als nicht maßgebend; vielmehr genügt die rein tatsächliche Möglichkeit hierzu.</p>
<p>Auch das mögliche Argument, die Übersichtsaufzeichnungen seien „nur“ auf VHS oder S-VHS Videobändern aufgenommen und keiner digitalen Nachbearbeitung zugänglich, verschließt die faktische Möglichkeit einer technischen Nachbearbeitung und Auswertung nicht gänzlich; diese wird lediglich erschwert.</p>
<p>Zu beachten ist es hierbei ebenfalls, dass gerade die, durch die Brückenkamera gewonnenen Erkenntnisse, im Ordnungswidrigkeitenverfahren, die eigentliche Grundlage und den Nachweis des Verstoßes darstellen und als Beweismittel (durch nachträgliches Auswerten und Bearbeiten) benutzt werden; hierbei muss noch einmal deutlich gemacht werden, dass das Videoband der „Brückenkamera“ dauerhaft mit einer geeichten Zeitangabe läuft und durch einen Vergleich mit mehreren Fahrbahnmarkierungen, der Nachweis über einen Verkehrsverstoß geführt werden kann.</p>
<p><strong>IV. Fazit</strong></p>
<p>Videoaufzeichnungen mit dem Verkehrskontrollgerät (videogestütztes Abstandsmessverfahren) VKS 3.0 sind mithin verfassungswidrig, solange sie lediglich durch einen ministeriellen Erlass zugelassen sind und eine gesetzliche Grundlage dafür nicht existiert.</p>
<p>Folge für die anwaltliche Praxis ist, dass die Nutzung einer derartigen Videoaufzeichnung im Bußgeldverfahren gerügt werden muss, um möglichst ein Beweisverwertungsverbot zu erreichen. Ob ein solches in der Rechtsprechung bejaht werden wird ist allerdings noch unklar. Aus einem Beweiserhebungsverbot muss sich schließlich nicht zwangsläufig auch ein Beweisverwertungsverbot ergeben.</p>
<p>Sollten Sie mittels der Überwachungstechnik VIDIT VKS 3.0 gemessen worden sein und wird Ihnen eine Geschwindigkeitsüberschreitung oder eine Abstandsunterschreitung vorgeworfen, sollten Sie diesen Vorwurf jedenfalls dringend von einem Rechtsanwalt überprüfen lassen.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.schadenfixblog.de/verletzung-des-rechts-auf-informationelle-selbstbestimmung-durch-videoaufzeichnungen-der-polizei-im-geschwindigkeits-und-abstandsmessverfahren-bverfg-2-bvr-94108-vom-11-8-2009/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>2</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Geschwindigkeitsüberwachung ein Überblick</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/geschwindigkeitsuberwachung-ein-uberblick/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/geschwindigkeitsuberwachung-ein-uberblick/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 25 Nov 2009 20:11:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>schadenfixblogger</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsüberwachung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/?p=226</guid>
		<description><![CDATA[Geschwindigkeitsüberwachung ist eine Kontrollmaßnahme, die in der Regel von der  Polizei und den Ordnungsämter im durchgeführt wird, um die zugelassene Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkteit zu überwachen. Wenn man sich ein wenig mit der Materie beschäftigt sieht man sehr schnell, wie komplex das Thema ist. Aber es ist sehr interessant uns spannend sich &#8211; gerade auch [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Geschwindigkeitsüberwachung</strong> ist eine Kontrollmaßnahme, die in der Regel von der  <a title="Polizei" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Polizei">Polizei</a> und den <a title="Ordnungsamt" href="http://de.wikipedia.org/wiki/Ordnungsamt">Ordnungsämter</a> im durchgeführt wird, um die zugelassene Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkteit zu überwachen. Wenn man sich ein wenig mit der Materie beschäftigt sieht man sehr schnell, wie komplex das Thema ist. Aber es ist sehr interessant uns spannend sich &#8211; gerade auch als <a href="http://www.schadenfix.de" target="_blank">Verkehrsanwalt</a>-  damit zu beschäftigen. Insbesondere, weil gerade die <a href="http://www.schadenfixblog.de/poliscanspeed-messverfahren-genu%CC%88gt-rechtsstaatlichen-anforderungen-noch-nicht/" target="_blank">Poliscan</a> Messverfahren zur Zeit hoch umstritten sind. Sie auch <a href="http://www.schadenfixblog.de/poliscanspeed-messverfahren-genu%CC%88gt-rechtsstaatlichen-anforderungen-noch-nicht/" target="_blank">hier</a>.</p>
<p>Eine <strong>empfehlenswerte Übersicht</strong> über Messverfahren, Techniken, Toleranzen usw. finden man in <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Geschwindigkeits%C3%BCberwachung" target="_blank">Wikipedia</a></p>
<p>Mehr zum Thema im schadenfixblog: <a href="http://www.schadenfixblog.de/ein-urteil-das-aufsehen-erregt-hat-ag-grimma-halt-tatbild-aus-es-3-0-messung-fur-nicht-verwertbar/" target="_blank">Geschwindigkeitsmessung mit Hilfe einer Lichtschranke</a></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.schadenfixblog.de/geschwindigkeitsuberwachung-ein-uberblick/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Ein Urteil, das Aufsehen erregt hat: AG Grimma hält Tatbild aus ES 3.0-Messung für nicht verwertbar</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/ein-urteil-das-aufsehen-erregt-hat-ag-grimma-halt-tatbild-aus-es-3-0-messung-fur-nicht-verwertbar/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/ein-urteil-das-aufsehen-erregt-hat-ag-grimma-halt-tatbild-aus-es-3-0-messung-fur-nicht-verwertbar/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 25 Nov 2009 14:38:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwältin Bettina Bachmann</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht Berlin]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsüberwachung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/?p=215</guid>
		<description><![CDATA[Das Amtsgericht Grimma hat durch Beschluss vom 31.08.09 – 004 OWi 166 Js 35228/09 – entschieden, dass auch bei einer Geschwindigkeitsmessung mittels Lichtschranke – hier ES 3.0 – das Foto zur Identifizierung des Fahrers und Fahrzeuges nicht verwertet werden darf. Da in Sachsen derzeit eine formelle gesetzliche Grundlage für Abstandsmessung nicht gegeben ist, liegt nach [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Amtsgericht Grimma hat durch Beschluss vom 31.08.09 – 004 OWi 166 Js 35228/09 – entschieden, dass auch bei einer Geschwindigkeitsmessung mittels Lichtschranke – hier ES 3.0 – das Foto zur Identifizierung des Fahrers und Fahrzeuges nicht verwertet werden darf. Da in Sachsen derzeit eine formelle gesetzliche Grundlage für Abstandsmessung nicht gegeben ist, liegt nach Auffassung des Amtsgerichts Grimma ein Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung vor. Hieraus folgt nach Ansicht des Amtsgerichts Grimma ein Beweiserhebungs- und auch Beweisverwertungsverbot.</p>
<p>Zum download <a href="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2009/11/Beschluss-AG-Grimma-31.8.09-3-OWi-166-Js-35228_092.pdf">Beschluss AG Grimma 31.8.09 3 OWi 166 Js 35228_09 (pdf)<br />
</a></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.schadenfixblog.de/ein-urteil-das-aufsehen-erregt-hat-ag-grimma-halt-tatbild-aus-es-3-0-messung-fur-nicht-verwertbar/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>2</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>PoliScanSpeed-Messverfahren genügt rechtsstaatlichen Anforderungen (noch) nicht</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/poliscanspeed-messverfahren-genu%cc%88gt-rechtsstaatlichen-anforderungen-noch-nicht/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/poliscanspeed-messverfahren-genu%cc%88gt-rechtsstaatlichen-anforderungen-noch-nicht/#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 21 Nov 2009 14:59:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>schadenfixblogger</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsüberwachung]]></category>
		<category><![CDATA[PoliScan-Speed]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/poliscanspeed-messverfahren-genu%cc%88gt-rechtsstaatlichen-anforderungen-noch-nicht/</guid>
		<description><![CDATA[Urteile zu dem umstrittenen PoliScanSpeed-Messverfahren sind noch selten. In seinem Beschluss vom 2. Oktober 2009 &#8211; Az: 3 OWi 2 Js 54432/09 &#8211; der noch nicht rechtskräftig ist, vertritt das Amtsgericht Dillenburg die Auffassung, dass das PoliScanSpeed-Messverfahren auf den Stand der Technik nachgerüstet werden müsse, um eine nachträgliche Richtigkeitskontrolle des Sachverständigen zu ermöglichen. Es genüge [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Urteile zu dem umstrittenen PoliScanSpeed-Messverfahren sind noch selten. In seinem Beschluss vom 2. Oktober 2009 &#8211; Az: 3 OWi 2 Js 54432/09 &#8211; der noch nicht rechtskräftig ist, vertritt das Amtsgericht <a href="http://schadenfix.de/Search/ByCityOrPostalCode?searchTerm=dillenburg&amp;customerType=0&amp;radius=" target="_blank">Dillenburg</a> die Auffassung, dass das PoliScanSpeed-Messverfahren auf den Stand der Technik nachgerüstet werden müsse, um eine nachträgliche Richtigkeitskontrolle des Sachverständigen zu ermöglichen. Es genüge momentan rechtsstaatlichen Anforderungen noch nicht. Jeder Bürger, der seit dem 01.02.2009 zum Teil drastisch erhöhte Bußgelder für Geschwindigkeitsübertretungen zahlen müsse, habe einen verfassungsrechtlich gesicherten Anspruch auf die nachträgliche Richtigkeitskontrolle der ihm zur Last gelegten Geschwindigkeitsübertretung. Das AG <a href="http://schadenfix.de/Search/ByCityOrPostalCode?searchTerm=dillenburg&amp;customerType=0&amp;radius=" target="_blank">Dillenburg</a> hat, da dies momentan bei Messungen des PoliScanSpeedVerfahrens nicht gegeben ist, den Betroffenen freigesprochen.<br />
<a href="http://verkehrsanwaelte.de/news/news16_2009_punkt4.pdf" target="_blank">Download</a>, PDF-Datei (235 KB)</p>
<p>Mehr zum Thema: Wie sieht so ein PoliScanSpeed Messgerät eigentlich aus? <a href="http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei:SchiersteinerBruecke-Blitzer1.jpg&amp;filetimestamp=20081020083554" target="_blank">Hier sehen Sie ein Foto</a> ( Schiersteiner Brücke in Wiesbaden)</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.schadenfixblog.de/poliscanspeed-messverfahren-genu%cc%88gt-rechtsstaatlichen-anforderungen-noch-nicht/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>2</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>VKS-Einstellung durch das AG Oberhausen</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/vks-einstellung-durch-das-ag-oberhausen/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/vks-einstellung-durch-das-ag-oberhausen/#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 21 Nov 2009 13:37:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>schadenfixblogger</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsüberwachung]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrskontrollsystem VKS]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/vks-einstellung-durch-das-ag-oberhausen/</guid>
		<description><![CDATA[Auch das Amtsgericht Oberhausen hat mit Beschluss vom 22.10.2009 ein Verfahren wegen eines Abstandsverstoßes, der durch Einsatz des Verkehrskontrollsystems Typ VKS festgestellt wurde, eingestellt. Der Abstandsverstoß wurde bereits am 25.11.2008 &#8211; also vor der Bekanntgabe der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts &#8211; begangen. Den Einstellungsbeschluss und den Bußgeldbescheid finden Sie beigefügt.
Download , PDF-Datei (350 KB)
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Auch das Amtsgericht Oberhausen hat mit Beschluss vom 22.10.2009 ein Verfahren wegen eines Abstandsverstoßes, der durch Einsatz des Verkehrskontrollsystems Typ VKS festgestellt wurde, eingestellt. Der Abstandsverstoß wurde bereits am 25.11.2008 &#8211; also vor der Bekanntgabe der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts &#8211; begangen. Den Einstellungsbeschluss und den Bußgeldbescheid finden Sie beigefügt.<br />
<a href="http://verkehrsanwaelte.de/news/news16_2009_punkt3.pdf" target="_blank">Download</a> , PDF-Datei (350 KB)</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.schadenfixblog.de/vks-einstellung-durch-das-ag-oberhausen/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>VKS-Einstellung durch das AG Arnstadt</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/vks-einstellung-durch-das-ag-arnstadt/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/vks-einstellung-durch-das-ag-arnstadt/#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 21 Nov 2009 13:34:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>schadenfixblogger</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsüberwachung]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/vks-einstellung-durch-das-ag-arnstadt/</guid>
		<description><![CDATA[Auch das Amtsgericht Arnstadt stellt Verfahren wegen eines Abstandsverstoßes, der durch den Einsatz des Verkehrskontrollsystems Typ VKS festgestellt wurde, ein. Den Einstellungsbeschluss vom 04.11.2009 finden Sie hier.
Donwload , PDF-Datei (50 KB)
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Auch das Amtsgericht Arnstadt stellt Verfahren wegen eines Abstandsverstoßes, der durch den Einsatz des Verkehrskontrollsystems Typ VKS festgestellt wurde, ein. Den Einstellungsbeschluss vom 04.11.2009 finden Sie hier.<br />
<a href="http://verkehrsanwaelte.de/news/news16_2009_punkt2.pdf" target="_blank">Donwload </a>, PDF-Datei (50 KB)</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.schadenfixblog.de/vks-einstellung-durch-das-ag-arnstadt/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>VKS-Einstellung durch das AG Bad Kreuznach</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/vks-einstellung-durch-das-ag-bad-kreuznach/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/vks-einstellung-durch-das-ag-bad-kreuznach/#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 21 Nov 2009 13:28:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>schadenfixblogger</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsüberwachung]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrskontrollsystem VKS]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/vks-einstellung-durch-das-ag-bad-kreuznach/</guid>
		<description><![CDATA[Auch in Rheinland-Pfalz werden Verfahren wegen eines Abstandsverstoßes, der durch Einsatz des Verkehrskontrollsystems Typ VKS festgestellt wurde, eingestellt. Den diesbezüglichen Einstellungsbeschluss des Amtsgerichts Bad Kreuznach vom 22.10.2009, der sich auf einen Abstandsverstoß bezieht, der vor Bekanntgabe der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts am 11.08.2009 begangen wurde, finden Sie ebenso wie den Bußgeldbescheid beigefügt.
Download der Entscheidung , PDF-Datei
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Auch in Rheinland-Pfalz werden Verfahren wegen eines Abstandsverstoßes, der durch Einsatz des Verkehrskontrollsystems Typ VKS festgestellt wurde, eingestellt. Den diesbezüglichen Einstellungsbeschluss des Amtsgerichts Bad Kreuznach vom 22.10.2009, der sich auf einen Abstandsverstoß bezieht, der vor Bekanntgabe der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts am 11.08.2009 begangen wurde, finden Sie ebenso wie den Bußgeldbescheid beigefügt.<br />
<a href="http://verkehrsanwaelte.de/news/news16_2009_punkt1.pdf" target="_blank">Download der Entscheidung</a> , PDF-Datei</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.schadenfixblog.de/vks-einstellung-durch-das-ag-bad-kreuznach/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>1</slash:comments>
		</item>
	</channel>
</rss>

