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	<title>Schadenfixblog stets aktuelle Rechtstipps und Diskussionen zum Verkehrsrecht &#187; Urteile</title>
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	<description>Der Blog zum Verkehrsrecht, renommierte Autoren, spannende Diskussionen und wertvolle Rechtstipps von Fachanwälten für Verkehrsrecht</description>
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		<title>Schadenfixblog stets aktuelle Rechtstipps und Diskussionen zum Verkehrsrecht &#187; Urteile</title>
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		<title>Kaufe alle Autos</title>
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		<pubDate>Tue, 07 Sep 2010 13:45:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>schadenfixblogger</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>

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		<description><![CDATA[Wer kennt das nicht? Visitenkarte am Scheibenwischer mit mehr oder minder aufdringlicher Werbung zum Autoankauf. Das OLG Düsseldorf hat das Ganze als genehmigungspflichtige Sondernutzung eingeordent und ein Bußgeld verhängt. 
Oberlandesgericht Duesseldorf, Beschluss v. 01.07.2010 &#8211; Az.: IV-4 RBs 25/10
 
 &#8220;Das Anbringen von Werbezetteln auf geparkten Fahrzeugen ist unzulässig und kann zur Verhängung einer Geldbuße [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><span style="font-family: Arial,Helvetica; font-size: 12px; margin: 0px 0px 23px;">Wer kennt das nicht? Visitenkarte am Scheibenwischer mit mehr oder minder aufdringlicher Werbung zum Autoankauf. Das OLG Düsseldorf hat das Ganze als </span><span style="font-family: Arial,Helvetica; font-size: 12px; margin: 0px 0px 23px;">genehmigungspflichtige Sondernutzung eingeordent und ein Bußgeld verhängt. </span></p>
<p><span style="font-family: Arial,Helvetica; font-size: 12px; margin: 0px 0px 23px;"><strong>Oberlandesgericht Duesseldorf, Beschluss v. 01.07.2010 &#8211; Az.: IV-4 RBs 25/10</strong><a href="../print/web2printer4.php?lnk=1" target="_blank"><br />
</a></span> <span style="font-family: Arial,Helvetica; font-size: 12px; margin: 0px 0px 23px;"><br />
<strong> </strong><strong>&#8220;Das Anbringen von Werbezetteln auf geparkten Fahrzeugen ist unzulässig und kann zur Verhängung einer Geldbuße von 200,- EUR führen&#8221;</strong><span> </span><br />
</span> <span style="font-family: Arial,Helvetica; font-size: 12px; margin: 0px 0px 23px;"><br />
Der Kläger war Inhaber eines Gebrauchtwagenhandels und verteilte auf parkenden Fahrzeugen Werbezettel. Die zuständige Behörde sah darin einen Verstoß gegen das Straßen- und Wegegesetz und verhing eine Geldbuße von 200,- EUR. Dies hielt der Gebrauchtwagenhändler für rechtswidrig und legte Rechtsmittel ein. Genutzt hat es wenig.</span> <span style="font-family: Arial,Helvetica; font-size: 12px; margin: 0px 0px 23px;"><strong>Entscheidung des Gerichtes:</strong><span> </span></span></p>
<p>Die Richter wiesen das Rechtsmittel zurück. Sie begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Anbringung von Werbezetteln unzulässig sei.<span> </span></p>
<p>Das Befestigen der Werbezettel diene nicht dem zum Gemeingebrauch gehörenden Zweck der Fortbewegung und der Kontaktaufnahme, sondern lediglich eigenen gewerblichen Zwecken. Dies stelle jedoch eine genehmigungspflichtige Sondernutzung dar, die einer behördlichen Erlaubnis bedürfe.<span> </span></p>
<p>Darüber hinaus führe das Anbringen der Werbekärtchen zur Verunreinigung der genutzten Parkplätze und damit zu Beeinträchtigungen wegen des höheren Reinigungsaufwandes. Insofern sei die Festsetzung der Geldbuße auf 200,- EUR nicht rechtsfehlerhaft.<span> </span></p>
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		<title>Verkehrssicherung von Straßenbäumen (Urteil)</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/verkehrssicherung-von-strasenbaumen-urteil/</link>
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		<pubDate>Tue, 07 Sep 2010 12:43:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Matthias Seibel</dc:creator>
				<category><![CDATA[Autounfall was tun]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
		<category><![CDATA[Äste]]></category>
		<category><![CDATA[Baum]]></category>
		<category><![CDATA[Matthias Seibel]]></category>
		<category><![CDATA[Schaden]]></category>
		<category><![CDATA[Unfall]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrssicherungspflicht]]></category>

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		<description><![CDATA[Wann haftet der Eigentümer eines Straßenbaumes, wenn krankheitsbedingt ein Ast abbricht und ein darunter geparktes Auto beschädigt. Eine Gemeinde lehnte die Haftung ab und verwies darauf, dass ihre Mitarbeiter im Drei-Monats-Rhythmus Kontrollsichtprüfung durchgeführt hätten. Hierbei seien die Bäume mit einem Hubsteiger bis zu einer Höhe von ca. 11m überprüft worden. Dies reichte dem Landgericht Duisburg [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wann haftet der Eigentümer eines Straßenbaumes, wenn krankheitsbedingt ein Ast abbricht und ein darunter geparktes Auto beschädigt. Eine Gemeinde lehnte die Haftung ab und verwies darauf, dass ihre Mitarbeiter im Drei-Monats-Rhythmus Kontrollsichtprüfung durchgeführt hätten. Hierbei seien die Bäume mit einem Hubsteiger bis zu einer Höhe von ca. 11m überprüft worden. Dies reichte dem Landgericht Duisburg nicht aus, da der Kommune bereits mehr als 1½ Jahre zuvor bekannt war, dass die Bäume von einer Krankheit befallen war. Das Gericht sah eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, da die Stadt trotz Kenntnis der Krankheit nicht die hieraus resultierenden Konsequenzen gezogen habe, insbesondere die Kontrollintervalle nicht verkürzt und häufigere jährliche Baumkontrollen durchgeführt habe. <strong>(Landgericht Duisburg, Urt. v. 03.05.2010, Az. 2 O 229/09) <a href="http://www.rechtsanwalt-koblenz.de">www.rechtsanwalt-koblenz.de</a></strong></p>
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		<title>Kann man Reparaturkosten auch ohne Reparatur verlangen? Ganz klar Ja!</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/kann-man-reparaturkosten-auch-ohne-reparatur-verlangen-ganz-klar-ja/</link>
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		<pubDate>Sun, 05 Sep 2010 11:57:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dominik Bach</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[130 %]]></category>
		<category><![CDATA[Reparaturkosten]]></category>

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		<description><![CDATA[Schadensabwicklung bei einer auf Geldmangel beruhenden nicht durchgeführten Reparatur
Das Landgericht Saarbrücken hat entschieden, dass der Ersatz der Reparaturkosten bis zu 130% der Wiederbeschaffungskosten auch ohne Durchführung einer Reparatur verlangt werden kann, soweit dem Geschädigten die Vorfinanzierung der Reparatur weder mit eigenen Mitteln noch durch Aufnahme eines Darlehens möglich ist (Urteil vom 14.05.2010, Az.: 13 S [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Schadensabwicklung bei einer auf Geldmangel beruhenden nicht durchgeführten Reparatur</p>
<p>Das Landgericht Saarbrücken hat entschieden, dass der Ersatz der Reparaturkosten <strong>bis zu 130% der Wiederbeschaffungskosten auch ohne Durchführung einer Reparatur verlangt werden kann</strong>, soweit dem Geschädigten die Vorfinanzierung der Reparatur weder mit eigenen Mitteln noch durch Aufnahme eines Darlehens möglich ist (Urteil vom 14.05.2010, Az.: 13 S 178/09). Ferner hat das Gericht ausgeführt, dass eine beabsichtigte <strong>Reparatur in Eigenregie kein Hindernis </strong>und eine<strong> sechsmonatige Eigennutzung kein eigenständiges gesetzliches Merkmal </strong>für die Annahme eines Integritätsinteresses sei. Sofern eine Teilzahlung der gegnerischen Versicherung indessen trotz behaupteter Finanzierungsschwierigkeiten nicht für die Anschaffung von für die Reparatur in Eigenregie erforderlichen Teilen verwendet wird, spreche dies gegen ein vorhandenes Integritätsinteresse. Vor dem Landgericht Saarbrücken machte die Klägerin restlichen Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall geltend, für den die Beklagten voll umfänglich einstandspflichtig sind. Die Klägerin trug vor, das Fahrzeug in eigener Regie reparieren zu wollen. Dies sei ihr angesichts ihrer Einkünfte von 75,00 € Praktikantenvergütung und 164,00 € Kindergeld nicht möglich, weil ihr aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation kein Kredit zur Vorfinanzierung gewährt werde. Der Restwert belaufe sich auf 500,00 €. Die Beklagten entgegneten, die Klägerin könne nur Abrechnung auf der Grundlage einer Ersatzbeschaffung verlangen, weil sie ihr Integritätsinteresse nicht durch eine Reparatur betätigt habe. Das Landgericht Saarbrücken stellte klar, dass für die Annahme eines Integritätsinteresses in Fällen, in denen der Geschädigte angibt, eine Eigenreparatur durchführen zu wollen, aber aus finanziellen Gründen nicht zu können, eine besonders kritischer tatrichterliche Prüfung angezeigt sei. Dies folge aus dem Schutz des Schädigers vor einem leicht möglichen Missbrauch. Unfallbeteiligten wird daher empfohlen, die Schadensregulierung von einem Anwalt für Verkehrsrecht vornehmen zu lassen, zumal eine bloße Absichtserklärung, eine Eigenreparatur durchführen zu wollen, als ungenügend angesehen werden kann.</p>
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		<title>Was tun wenn mein Auto durch Mäharbeiten beschädigt wurde?</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/was-tun-wenn-mein-auto-durch-maharbeiten-beschadigt-wurde/</link>
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		<pubDate>Sat, 04 Sep 2010 11:54:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dominik Bach</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>

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		<description><![CDATA[Straßenbaubehörden müssen bei Mäharbeiten auf Verkehrsinsel KFZ schützen
Das Landgericht Coburg hat entschieden, dass Straßenbaubehörden bei Mäharbeiten auf einer Verkehrsinsel die Gefahren für vorbeifahrende Kraftfahrzeuge so gering halten müssen wie möglich (Urteil vom 27.04.2010, Az.: 22 O 48/10). Die Klage eines Fahrzeugeigentümers, dessen Wagen bei Mäharbeiten der Straßenbaubehörde von einem auf die Fahrbahn geschleuderten Stein getroffen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Straßenbaubehörden müssen bei Mäharbeiten auf Verkehrsinsel KFZ schützen</p>
<p>Das Landgericht Coburg hat entschieden, dass Straßenbaubehörden bei Mäharbeiten auf einer Verkehrsinsel die Gefahren für vorbeifahrende Kraftfahrzeuge so gering halten müssen wie möglich (Urteil vom 27.04.2010, Az.: 22 O 48/10). Die Klage eines Fahrzeugeigentümers, dessen Wagen bei Mäharbeiten der Straßenbaubehörde von einem auf die Fahrbahn geschleuderten Stein getroffen wurde, war erfolgreich. Dem Kläger gelang der Nachweis, dass sein Fahrzeug durch die Mäharbeiten beschädigt wurde. Das Landgericht Coburg nahm eine Amtspflichtverletzung an, weil zumutbare Sicherungsmöglichkeiten unterblieben waren. Der Kläger trug vor, dass durch einen bei Mäharbeiten an einer Verkehrsinsel hoch geschleuderten Stein sein Fahrzeug beschädigt worden sei. Die beklagte Straßenbehörde entgegnete, dass sie nicht wisse, ob der Schaden in Zusammenhang mit den Mäharbeiten stehe. Außerdem seien Sicherungsvorkehrungen weder wirtschaftlich noch zumutbar. Das Landgericht Coburg gab dem Kläger Recht. Das Gericht war davon überzeugt, dass der Schaden von ca. 950 € durch einen bei den Mäharbeiten aufgeschleuderten Stein verursacht worden war. Das Gericht war auch davon überzeugt, dass eine Amtspflichtverletzung vorliegt. Es können jedoch nur solche Sicherungsmaßnahmen verlangt werden, die mit einem vertretbaren technischen und wirtschaftlichen Aufwand erreichbar sind und nachweislich zu einem besseren Schutz führen. Zur Vermeidung von Rechtsnachteilen wird Verkehrsteilnehmern empfohlen, Unfallschäden durch Straßenbaubehörden stets durch einen Anwalt prüfen und geltend machen zu lassen.</p>
<p>Sicher überlegen Sie schon welcher Anwalt sich dazu auskennt? Ganz einfach: <a href="http://www.schadenfix.de" target="_blank">www.schadenfix.de </a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>BGH: Verkauf eines Unfallwagens nach Restwertgutachten</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/bgh-verkauf-eines-unfallwagens-nach-restwertgutachten/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/bgh-verkauf-eines-unfallwagens-nach-restwertgutachten/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 03 Sep 2010 11:53:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dominik Bach</dc:creator>
				<category><![CDATA[Autounfall was tun]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>

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		<description><![CDATA[BGH: Verkauf eines Unfallwagens nach Restwertgutachten
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass, ein Geschädigter dem Gebot zur Wirtschaftlichkeit entspricht und sich in den für die Schadensbehebung durch § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB gezogenen Grenzen bewegt, wenn er den Verkauf seines beschädigten Kraftfahrzeuges zu dem Preis vornimmt, den ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger in einem [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>BGH: Verkauf eines Unfallwagens nach Restwertgutachten</p>
<p>Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass, ein Geschädigter dem Gebot zur Wirtschaftlichkeit entspricht und sich in den für die Schadensbehebung durch § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB gezogenen Grenzen bewegt, wenn er den Verkauf seines beschädigten Kraftfahrzeuges zu dem Preis vornimmt, den ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger in einem Gutachten, das eine richtige Wertermittlung erkennen lässt, als Wert auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat (Urteil vom 01.06.2010, Az.: VI ZR 316/09). Allerdings kann der Geschädigte im Einzelfall verpflichtet sein, von einer danach zulässigen Verwertung des Unfallfahrzeugs Abstand zu nehmen und im Rahmen des Zumutbaren andere sich ihm darbietende Verwertungsmöglichkeiten zu ergreifen, um seiner sich aus § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB ergebenden Verpflichtung zur Geringhaltung des Schadens zu genügen. In dem vom BGH zu entscheidenden Fall verklagte ein Geschädigter eine Einrichtung der deutschen Autohaftpflichtversicherer auf Ersatz restlichen Sachschadens aus einem Verkehrsunfall, bei dem sein PKW beschädigt wurde. Zwischen den Parteien stand nur im Streit in welcher Höhe sich der Kläger bei der Ermittlung des Wiederbeschaffungsaufwandes den Restwert seines unfallbeschädigten Fahrzeugs anrechnen lassen muss. Der vom Kläger beauftragte Sachverständige ermittelte für das Fahrzeug Reparaturkosten von 4.924,97 € brutto, einen Wiederbeschaffungswert von 4.200 € brutto und einen Restwert von 800 €. Der Beklagte bot dem Kläger verschiedene Restwertangebote an, das höchste Gebot belief sich auf 1.730 €. Der Kläger veräußerte seinen PKW für 800 € an einen von ihm ausgewählten Käufer. Der Beklagte legte daraufhin der Schadensregulierung einen Restwert von 1.730 € zugrunde. Der Kläger begehrte den Differenzbetrag von 930 € zu dem von ihm erzielten Verkaufserlös. Die Vorinstanzen haben die Klage insoweit abgewiesen. Da der BGH ausgeführt hat, dass das Berufungsgericht der Schadensberechnung zu Recht einen Restwert des Unfallfahrzeugs von 1.730 € zugrunde gelegt hat, wurde der Anspruch des Geschädigten abgewiesen. Unfallbeteiligten wird insofern geraten, Schadensabwicklungen grundsätzlich von erfahrenen Rechtsanwälten vornehmen zu lassen.</p>
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		<title>Falsch geparkt &#8211; Führerschein weg / wie geht das denn?</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/falsch-geparkt-fuhrerscheinweg-wie-geht-das-denn/</link>
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		<pubDate>Fri, 03 Sep 2010 10:47:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dominik Bach</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>
		<category><![CDATA[Führerschein]]></category>
		<category><![CDATA[Punkte in Flensburg]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Rechtsanwälte für Verkehrsrecht (Verkehrsanwälte) melden: Wer im Verkehrszentralregister 18 Punkte hat,  verliert seinen Führerschein. Dabei wird nicht überprüft, warum er die  Eintragungen erhalten hat. Auch für mehrfaches Parken ohne Parkschein  kann man Punkte bekommen. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt am  13. Juli 2010 (AZ: 3 L 664/10.NW) entschieden, wie die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Rechtsanwälte für Verkehrsrecht (Verkehrsanwälte) melden: <strong>Wer im Verkehrszentralregister 18 Punkte hat,  verliert seinen Führerschein. Dabei wird nicht überprüft, warum er die  Eintragungen erhalten hat</strong>. Auch für mehrfaches Parken ohne Parkschein  kann man Punkte bekommen. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt am  13. Juli 2010 (AZ: 3 L 664/10.NW) entschieden, wie die  Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV)  mitteilt.</p>
<p>Ein Autofahrer hatte nach Mitteilung des Kraftfahrt-Bundesamtes  einen Stand von 18 Punkten im Verkehrszentralregister erreicht. Die  Stadt Ludwigshafen entzog ihm daraufhin die Fahrerlaubnis. Gegen diese  sofort vollziehbare Maßnahme erhob der Mann Widerspruch und wandte sich  zugleich mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht. Er trug vor, die  Punkteberechnung sei fehlerhaft, da das mehrfache Parken ohne gültigen  Parkschein nicht die Eintragung von Punkten nach sich ziehen könne.</p>
<p>Das Gericht ist dem nicht gefolgt: Die Entziehung der  Fahrerlaubnis sei rechtmäßig. Durch Erreichen von 18 Punkten erweise man  sich unwiderleglich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen. Eine  Überprüfung der mit Punkten bewerteten, im Verkehrszentralregister  eingetragenen Entscheidungen durch die Fahrerlaubnisbehörde finde nicht  statt. Die Eintragung einer Ordnungswidrigkeit in das Register sei im  Übrigen dann rechtens, wenn wegen der Ordnungswidrigkeit – wie im Falle  des Antragstellers – eine Geldbuße von mindestens 40 Euro festgesetzt  worden sei.</p>
<p>Wenn Sie einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht suchen: <a href="http://www.schadenfix.de" target="_blank">www.schadenfix.de </a></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Gefährdung des Straßenverkehrs bei Nutzung einer Busspur?</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/gefahrdung-des-strasenverkehrs-bei-nutzung-einer-busspur/</link>
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		<pubDate>Thu, 02 Sep 2010 11:50:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dominik Bach</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>

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		<description><![CDATA[Gefährdung des Straßenverkehrs bei Nutzung einer Busspur?
Das Amtsgericht Tiergarten (AG) hat mit hat mit Beschluss vom 29.04.2008 (Az.: 412 Ds- 1 Ju Js 2155/07 -71/08-) entschieden, dass es keinen abstrakt besonders gefährlichen Verkehrsverstoß darstellt, wenn ein Fahrzeugführer bei „Grün“ in den Kreuzungsbereich einfährt und verbotswidrig auf kurzer Wegstrecke die Busspur benutzt. Verfahrensfrage war das Vorliegen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Gefährdung des Straßenverkehrs bei Nutzung einer Busspur?</p>
<p>Das Amtsgericht Tiergarten (AG) hat mit hat mit Beschluss vom 29.04.2008 (Az.: 412 Ds- 1 Ju Js 2155/07 -71/08-) entschieden, dass es keinen abstrakt besonders gefährlichen Verkehrsverstoß darstellt, wenn ein Fahrzeugführer bei „Grün“ in den Kreuzungsbereich einfährt und verbotswidrig auf kurzer Wegstrecke die Busspur benutzt. Verfahrensfrage war das Vorliegen einer fahrlässigen Straßenverkehrsgefährdung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung. Das AG hat entschieden, dass kein abstrakt besonders gefährlicher Verkehrsverstoß vorliege, wie er in § 315c Abs. 1 Nr. 2 StGB vorausgesetzt wird. Diese Vorschrift listet „die sieben Todsünden im Straßenverkehr“ auf, deren Begehung es wegen der besonderen Gefährlichkeit auch rechtfertigt, einem Fahrzeugführer im Regelfall die Fahrerlaubnis zu entziehen, wie dies auch bei einer Trunkenheitsfahrt der Fall ist (§ 315c Abs. 1 Nr. 1a StGB). Falsches Überholen i. S. d. § 315c Abs. 1 Nr. 2b StGB &#8211; so das AG &#8211; liege nur dann vor, wenn dem verkehrswidrigen Überholvorgang ein besonderes Maß an Gefährlichkeit innewohnt, insbesondere etwa deshalb, weil andere Verkehrsteilnehmer mit einem solchen Überholvorgang nicht rechnen müssen und so der verkehrswidrig Fahrende sich in einem Bereich bewegt, wo andere Verkehrsteilnehmer darauf vertrauen, dass dort in diesem Moment jedenfalls keine anderen Kraftfahrzeuge unterwegs sind. Dies sei hier &#8211; anders als etwa beim Rechtsüberholen auf der Autobahn &#8211; beim verbotswidrigen Benutzen der Standspur ebenso bei der Benutzung von Grünstreifen, Park- oder Haltestellenbuchten nicht der Fall. Der Angeschuldigte hätte zwar die Busspur in dem von ihm befahrenen Kreuzungsbereich nicht benutzen dürfen, jedoch bewegte er sich in einem Bereich, in dem erlaubtermaßen Busse und Taxen fahren durften und denen auch das Überholen gestattet ist. Der Angeschuldigte hat zudem nicht grob verkehrswidrig und rücksichtslos gehandelt. Der Angeschuldigte habe zwar, um schneller voranzukommen, verbotswidrig die Busspur benutzt. Das habe aber für andere sich regelgerecht verhaltende Verkehrsteilnehmer an sich gar keine Gefahr dargestellt. Auch eine strafbare fahrlässige Körperverletzung hat das AG nicht angenommen, weil die Geschädigten in gleicher Weise wie vom Fahrzeug des Angeschuldigten von einem sich berechtigtermaßen auf der Busspur bewegenden Fahrzeug, also etwa einem Bus oder auch einem Taxi hätten angefahren werden können. Der Fall zeigt, dass im konkreten Fall trotz des Verkehrverstoßes keine Straftaten angenommen wurden. Er zeigt aber auch, dass bei scheinbar harmlosen Kavaliersdelikten schnell ein Strafverfahren droht. Schon deswegen ist in vielen Fällen der sofortige Gang zum Verkehrsanwalt angezeigt.</p>
<p><a href="http://www.bußgeldfix.de" target="_self">Bußgeldanwälte: www.bussgeldfix.de</a></p>
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		<item>
		<title>Abschleppen eines in einem Parkhaus abgestellten Fahrzeugs wegen offener Seitenscheibe</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/abschleppen-eines-in-einem-parkhaus-abgestellten-fahrzeugs-wegen-offener-seitenscheibe/</link>
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		<pubDate>Wed, 01 Sep 2010 11:49:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dominik Bach</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>

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		<description><![CDATA[Abschleppen eines in einem Parkhaus abgestellten Fahrzeugs wegen offener Seitenscheibe
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf (VG) hatte mit Urteil vom 16.11.2009 (Az.: 14 K 154/09) über einen Fall zu entscheiden, bei dem ein PKW zum Schutz des Halters abgeschleppt wurde. Im Fall stellte der Geschäftsführer der Klägerin seinen 5er-BMW mit Baujahr 2008 im Parkhaus eines Flughafens ab. Die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Abschleppen eines in einem Parkhaus abgestellten Fahrzeugs wegen offener Seitenscheibe</p>
<p>Das Verwaltungsgericht Düsseldorf (VG) hatte mit Urteil vom 16.11.2009 (Az.: 14 K 154/09) über einen Fall zu entscheiden, bei dem ein <strong>PKW zum Schutz des Halters </strong>abgeschleppt wurde. Im Fall stellte der Geschäftsführer der Klägerin seinen 5er-BMW mit Baujahr 2008 im Parkhaus eines Flughafens ab. Die Betreiberfirma des Parkhauses benachrichtigte um 21.20 Uhr telefonisch die Behörde mit dem Hinweis, dass das Fahrzeug mit geöffneter Seitenscheibe im Parkhaus stehe. Ein Behördenvertreter erschien um 22.00 vor Ort und beauftragte um 22.20 Uhr eine Abschleppfirma mit der Sicherstellung des Fahrzeugs. Nach dem Abschleppen wurden mittels Bescheid gegenüber der Klägerin die Abschleppkosten in Höhe von 105,91 € und eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 67,00 € geltend gemacht. Die dagegen angestrengte Klage begründete die Klägerin damit, dass das Fahrzeug mit einer elektronischen Wegfahrsperre mit Alarmanlage ausgerüstet sei und habe sich zum Zeitpunkt der Sicherstellung auf einem regulären Parkplatz in einer geschlossenen, stark frequentierten und dauerhaft mit Videoanlage überwachten Parkgarage befunden. In dem PKW hätten sich keine Wertgegenstände befunden. Ein einfacher Telefonanruf in der Firma hätte der gebotenen Sorgfalt genüge getan. Damit hatte die Klägerin vor dem VG Erfolg. Nach Ansicht des Gerichts, kam es &#8211; da vom Fahrzeug der Klägerin selbst unstreitig keine Gefahr ausging &#8211; allein auf die Frage an, ob dessen Sicherstellung angesichts der konkreten Umstände zum Schutze des Eigentums gerechtfertigt war. Die Polizei kann eine Sache nur sicherstellen, um den Eigentümer oder den rechtmäßigen Inhaber der tatsächlichen Gewalt vor Verlust oder Beschädigung einer Sache zu schützen. Im konkreten Fall war die Sicherstellung des Fahrzeugs nicht gerechtfertigt, denn sie lag erkennbar nicht im mutmaßlichen Interesse der Klägerin. Bei Abwägung der im konkreten Fall gegebenen Umstände entsprach es nicht ihrem objektiven Interesse, die kostenträchtige Sicherstellung zu veranlassen. Weder das Fahrzeug selbst noch Gegenstände aus dem Fahrzeug waren nach Auffassung des VG aufgrund der geöffneten Seitenscheibe über das übliche Maß hinaus diebstahlgefährdet, weil der BMW mit einer elektronischen Wegfahrsperre ausgerüstet war und darüber hinaus noch über eine Alarmanlage verfügte. Auch bestand keine Gefahr des Diebstahls von Gegenständen aus dem Fahrzeug der Klägerin durch die offene Seitenscheibe, da lose Wertgegenstände sich nicht im Fahrzeug befanden. Schäden am Fahrzeug durch Witterungseinflüsse oder Vandalismus am Fahrzeug waren aus Sicht des Gerichts ebenfalls nicht konkret zu befürchten, weil der PKW in einer geschlossenen Parkgarage stand, die 24 Stunden ohne Unterbrechung videoüberwacht wird. Der Fall zeigt, dass man sich in Fällen, in denen übereifrige Behörden aus vermeintlichen Schutzzwecken Autos abschleppen lassen, eines Verkehrsrechtlers bedienen sollte, um sich gegen die Kosten der Abschleppmaßnahme mit Erfolg zu wehren.</p>
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		</item>
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		<title>Haftung für umfallendes Motorrad</title>
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		<pubDate>Tue, 31 Aug 2010 15:27:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt_Frederick_Pitz</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>

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		<description><![CDATA[Haftung für umfallendes Motorrad

Das  Abstellen eines Motorrads auf dem Seitenständer ist grundsätzlich nicht  zu beanstanden (LG Tübingen, Urteil vom 31.05.2010, Az. 7 S 11/09).
Eine Verantwortlichkeit des Fahrzeughalters kann sich gem. § 823 BGB dann ergeben, wenn dieser das Fahrzeug unsicher , also auf nicht geeignetem Untergrund, abgestellt hat.
Hiergegen  spricht die Vermutung, wenn [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Haftung für umfallendes Motorrad</h2>
<p><img title="Urteile" src="http://motorrad-recht.de/images/topics/copyright.gif" border="0" alt="Urteile" width="60" height="60" align="left" /></p>
<p>Das  Abstellen eines Motorrads auf dem Seitenständer ist grundsätzlich nicht  zu beanstanden (LG Tübingen, Urteil vom 31.05.2010, Az. <a title="LG Tübingen, 31.05.2010 - 7 S 11/09" href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=7%20S%2011/09">7 S 11/09</a>).</p>
<p>Eine Verantwortlichkeit des Fahrzeughalters kann sich gem. <a title="§ 823 BGB: Schadensersatzpflicht" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/823.html">§ 823 BGB</a> dann ergeben, wenn dieser das Fahrzeug unsicher , also auf nicht geeignetem Untergrund, abgestellt hat.<br />
Hiergegen  spricht die Vermutung, wenn das Fahrzeug vor dem Umfallen vereits  längere Zeit (im konkreten Fall 2 Tage) gestanden hat.</p>
<p>Eine Haftung könnte sich aus der Betriebsgefahr des Fahrzeugs  ergeben. Die Haftung aus Betriebsgefahr greift auch für geparkte  Fahrzeuge, wenn diese zwar nicht mehr am fließenden Verkehr teilnehmen  und geparkt sind, aber noch nicht vollständig aus dem öffentlich  zugänglichen Verkehrsraum entfernt worden sind, also auf einem  öffentlichen Parkplatz stehen.</p>
<p>Es muss sich dann die Betriebsgefahr des Fahrzeugs realisiert haben.<br />
Die  Betriebsgefahr realisiert sich nicht, wenn das Motorrad aufgrund einer  von außen kommenden Ursache (Windstoß, Anstoßen durch Passanten)  umgefallen ist.</p>
<p>Hierzu führt das LG Tübingen aus:</p>
<p>„Voraussetzung für eine Inanspruchnahme aus der Betriebsgefahr ist  aber, dass der Geschädigte vorrangig nachweisen kann, dass sich im  vorliegenden Fall gerade die Betriebsgefahr eines Fahrzeuges realisiert  hat. So liegt es hier aber nicht. Das Motorrad stand längere Zeit, ohne  umzufallen. Daher spricht viel dafür, dass es ausreichend stabil  abgestellt war. Es lässt sich somit nicht ausschließen, dass ein  plötzlicher Windstoß es umgeworfen hat, ohne dass weitere Ursachen dazu  mitgewirkt haben. Wenn als alleinige Ursache im ruhenden Verkehr (anders  dürfte fließender Verkehr zu beurteilen sein) eine solche von außen  wirkende Kraft in Betracht kommt, realisiert sich die gerade in einem  Kraftfahrzeug liegende Gefahr nicht mehr.“</p>
<p>Frederick Pitz ist Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Schwetzingen und bundesweit tätig. <a href="http://www.schadenfix.de/schwetzingen-/anwalt" target="_blank">Sie erreichen sein Schadenportal hier</a></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>Abrechnungskombination: Auch Kleinvieh macht Mist !</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/abrechnungskombination-auch-kleinvieh-macht-mist/</link>
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		<pubDate>Tue, 31 Aug 2010 07:13:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Jürgen Leister</dc:creator>
				<category><![CDATA[Autounfall was tun]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
		<category><![CDATA[Abrechnungskombination]]></category>
		<category><![CDATA[autounfall was tun]]></category>
		<category><![CDATA[Ersatzteilrechnung]]></category>

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		<description><![CDATA[Dem Geschädigten steht es frei die, durch den Gutachter seines Vertrauens kalkulierten Netto- Reparaturkosten bei der Krafthaftpflichtversicherung des Schädigers geltend zu machen. So weit so gut; Nun ist unser Geschädigter aber talentierter Hobby-Schrauber und besorgt sich gegen Rechnung (mit ausgewiesener MWSt.) Ersatzteile um sein Fahrzeug selbst instand zu setzen. Der Umsatzsteueranteil aus den Ersatzteilrechnungen ist  [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Dem Geschädigten steht es frei die, durch den Gutachter seines Vertrauens kalkulierten Netto- Reparaturkosten bei der Krafthaftpflichtversicherung des Schädigers geltend zu machen. So weit so gut; Nun ist unser Geschädigter aber talentierter Hobby-Schrauber und besorgt sich gegen Rechnung (mit ausgewiesener MWSt.) Ersatzteile um sein Fahrzeug selbst instand zu setzen. Der <strong>Umsatzsteueranteil aus den Ersatzteilrechnungen</strong> ist  von der gegenerischen Versicherung zu übernehmen. Eine solche Abrechnungskombination ist zulässig, auch wenn das den Versicheren oftmals nicht schmeckt und sie beharrlich die Vorlage einer Reparaturrechnung verlangen und hiervon die Zahlung der Umsatzsteuer abhängig machen.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Anwaltliche Unfallabwicklung voll erstattungsfähig (Urteil)</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/anwaltliche-unfallabwicklung-voll-erstattungsfahig-urteil/</link>
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		<pubDate>Tue, 31 Aug 2010 05:25:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Matthias Seibel</dc:creator>
				<category><![CDATA[Autounfall was tun]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Matthias Seibel]]></category>
		<category><![CDATA[Schadensregulierung]]></category>
		<category><![CDATA[Unfall]]></category>
		<category><![CDATA[vollkasko]]></category>

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		<description><![CDATA[Nach einer Entscheidung des Landgerichts Wuppertal sind dem Geschädigten vom Schädiger auch die Anwaltskosten zu erstatten, die dadurch entstehen, dass dieser den Anwalt zunächst mit der Unfallregulierung gegenüber der eigenen Vollkaskoversicherung beauftragt. Es seien sämtliche Kosten zur erstatten, die zur Rechtsverfolgung erforderlich und zweckmäßig sind. Daher sei Teil der Schadensabwicklung auch die Meldung bei der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nach einer Entscheidung des Landgerichts Wuppertal sind dem Geschädigten vom Schädiger auch die Anwaltskosten zu erstatten, die dadurch entstehen, dass dieser den Anwalt zunächst mit der Unfallregulierung gegenüber der eigenen Vollkaskoversicherung beauftragt. Es seien sämtliche Kosten zur erstatten, die zur Rechtsverfolgung erforderlich und zweckmäßig sind. Daher sei Teil der Schadensabwicklung auch die Meldung bei der eigenen Versicherung.  <strong>(Landgericht Wuppertal, Urt. v. 07.04.2010, Az. 8 S 92/09) <a href="http://www.rechtsanwalt-koblenz.de">www.rechtsanwalt-koblenz.de</a></strong></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>Kein Bußgeld bei Sommerreifen im Winter</title>
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		<pubDate>Sat, 28 Aug 2010 16:23:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Ulrich Sefrin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Vorschrift, wonach das Fahren mit Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen mit einem Bußgeld geahndet wird, ist nach Auffassung des OLG Oldenburg verfassungswidrig.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Vorschrift, wonach das Fahren mit Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen mit einem Bußgeld geahndet wird, ist nach Auffassung des OLG Oldenburg verfassungswidrig.</p>
<p>Ein Autofahrer, der im November mit Sommerreifen unterwegs war, kam auf eisigem Untergrund ins Rutschen und schlitterte in das Schaufenster eines Geschäfts. Das Amtsgericht hat ihn wegen unangepasster Geschwindigkeit sowie wegen nicht den Wetterverhältnissen angepasste Bereifung zu einer Geldbuße in Höhe von 85 € verurteilt. Seine Rechtsbeschwerde zum OLG Oldenburg war teilweise erfolgreich. Er wurde lediglich wegen unangepasster Geschwindigkeit zu einer Geldbuße in Höhe von 50 € verurteilt. Im Übrigen wurde das Urteil aufgehoben, da der Ordnungswidrigkeitentatbestand in der Straßenverkehrsordnung über die Pflicht zu einer &#8220;den Witterungsverhältnissen angepassten Bereifung&#8221; zu unbestimmt und damit verfassungswidrig sei.</p>
<p>Das Gericht führt aus, dass ein Bußgeldtatbestand so konkret gefasst sein muss, dass der Verkehrsteilnehmer Tragweite und Anwendungsbereich ohne weiteres erkennen kann. Er soll in der Lage sein zu erkennen, welches konkrete Verhalten verboten und mit einem Bußgeld bedroht ist. Dies sei bei der hier maßgeblichen Vorschrift jedoch nicht der Fall. Der Gesetzgeber verlangt die Benutzung von &#8220;den Witterungsverhältnissen angepasster Bereifung&#8221;, die Benutzung von Winterreifen ist nicht vorgeschrieben. Weder dem Gesetz noch technischen Vorschriften sei zu entnehmen, welche Eigenschaften Reifen für bestimmte Witterungsverhältnisse haben müssen. Es bestehe keine generelle Winterreifenpflicht. Zudem sei nicht geklärt, ob auch Sommerreifen für winterliche Straßenverhältnisse geeignet seien. Dies könne insbesondere bei Temperaturen über dem Gefrierpunkt der Fall sein. Bei Tests auf trockener und nasser Fahrbahn habe sich kein einheitliches Bild ergeben. Einzelne Winterreifen hatten sogar einen längeren Bremsweg als Sommerreifen.</p>
<p>Für den Autofahrer sei daher nicht eindeutig zu erkennen, welche Reifen als &#8220;ungeeignete Bereifung bei winterlichen Straßenverhältnissen&#8221; anzusehen seien. Auch der Begriff der Witterungsverhältnisse sei nicht hinreichend konkret.</p>
<p>Diese Unklarheit hätte der Gesetzgeber ohne weiteres durch eine Konkretisierung des Begriffes der Witterungsverhältnisse einerseits und der Bereifung andererseits beseitigen können.</p>
<p>Dieses Urteil besagt lediglich, dass bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne konkrete Gefährdung keine Geldbuße wegen ungeeigneter Bereifung verhängt werden kann. Dieses Urteil besagt aber nicht, dass Kraftfahrer nicht verpflichtet wären bei winterlichen Temperaturen, insbesondere bei Schnee und Eis ihr Fahrzeug mit M + S- Reifen bzw. mit Reifen mit dem Schneeflockensymbol auszurüsten. Schon aus versicherungs- und haftungsrechtlichen Gründen sollte jeder Kraftfahrer sein Fahrzeug entsprechend ausrüsten. Kommt es zu einem Unfall, etwa mit Körper-verletzung droht darüber hinaus die Verfolgung wegen einer Straftat.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Tempolimit auf Autobahnen (Ausland)</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/tempolimit-auf-autobahnen-ausland/</link>
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		<pubDate>Fri, 27 Aug 2010 19:08:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Matthias Seibel</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsüberwachung]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Podcast]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Ausland]]></category>
		<category><![CDATA[Autobahn]]></category>
		<category><![CDATA[Geschwindigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Geschwindigkeitskontrolle]]></category>
		<category><![CDATA[knöllchen]]></category>
		<category><![CDATA[Matthias Seibel]]></category>

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		<description><![CDATA[ 



Deutschland

-



Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Luxemburg, Österreich, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn

130 km/h 



Belgien, Finnland, Irland, Mazedonien, Niederlande, Portugal, Schweiz, Serbien Spanien, Türkei

120 km/h 



Großbritannien &#38; Nordirland

112 km/h 



Estland, Lettland, Litauen, Schweden

110 km/h



Montenegro, Zypern

100 km/h



Norwegen

90 km/h




 Achtung! Ab 01.10.2010 können in Deutschland auch Bußgelder über 70 € aus anderen EU-Staaten vollstreckt werden. www.rechtsanwalt-koblenz.de
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong> </strong></p>
<table border="1" cellspacing="0" cellpadding="0" width="271">
<tbody>
<tr>
<td width="194" valign="top">Deutschland</td>
<td width="77" valign="top">
<p align="center"><strong>-</strong></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="194" valign="top">Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Luxemburg, Österreich, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn</td>
<td width="77" valign="top">
<p align="center"><strong>130 km/h </strong></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="194" valign="top">Belgien, Finnland, Irland, Mazedonien, Niederlande, Portugal, Schweiz, Serbien Spanien, Türkei</td>
<td width="77" valign="top">
<p align="center"><strong>120 km/h </strong></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="194" valign="top">Großbritannien &amp; Nordirland</td>
<td width="77" valign="top">
<p align="center"><strong>112 km/h </strong></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="194" valign="top">Estland, Lettland, Litauen, Schweden</td>
<td width="77" valign="top">
<p align="center"><strong>110 km/h</strong></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="194" valign="top">Montenegro, Zypern</td>
<td width="77" valign="top">
<p align="center"><strong>100 km/h</strong></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="194" valign="top">Norwegen</td>
<td width="77" valign="top">
<p align="center"><strong>90 km/h</strong></p>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p> <strong>Achtung!</strong> Ab 01.10.2010 können in Deutschland auch Bußgelder über 70 € aus anderen EU-Staaten vollstreckt werden. <a href="http://www.rechtsanwalt-koblenz.de">www.rechtsanwalt-koblenz.de</a></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>EU-Führerschein: Ab dem Jahr 2013 nur noch 15 Jahre gültig</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/eu-fuhrerschein-ab-dem-jahr-2013-nur-noch-15-jahre-gultig/</link>
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		<pubDate>Thu, 26 Aug 2010 10:13:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>LawBike.de</dc:creator>
				<category><![CDATA[Führerschein/MPU]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>
		<category><![CDATA[EU-Führerschein]]></category>

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		<description><![CDATA[Die ab dem Jahr 2013 gültigen EU-Führerscheine werden immer nur 15 Jahre gültig sein. Danach müssen die Bürger einen neuen Führerschein beantragen. Eine erneute Fahrprüfung muss aber nicht absolviert werden.
Für Führerscheine, die bis 2013 ausgegeben werden, soll eine Umtauschfrist bis zum Jahr 2033 gelten.
Quelle: LawBike.de
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="margin-top: 0px;margin-right: 0px;margin-bottom: 0.8em;margin-left: 0px;font-family: 'Segoe UI', Calibri, 'Myriad Pro', Myriad, 'Trebuchet MS', Helvetica, Arial, sans-serif;line-height: 19px;padding: 0px">Die ab dem Jahr 2013 gültigen EU-Führerscheine werden immer nur <strong>15 Jahre</strong> gültig sein. Danach müssen die Bürger einen neuen Führerschein beantragen. Eine erneute Fahrprüfung muss aber nicht absolviert werden.</p>
<p style="margin-top: 0px;margin-right: 0px;margin-bottom: 0.8em;margin-left: 0px;font-family: 'Segoe UI', Calibri, 'Myriad Pro', Myriad, 'Trebuchet MS', Helvetica, Arial, sans-serif;line-height: 19px;padding: 0px">Für Führerscheine, die bis 2013 ausgegeben werden, soll eine Umtauschfrist bis zum Jahr 2033 gelten.</p>
<p style="margin-top: 0px;margin-right: 0px;margin-bottom: 0.8em;margin-left: 0px;font-family: 'Segoe UI', Calibri, 'Myriad Pro', Myriad, 'Trebuchet MS', Helvetica, Arial, sans-serif;line-height: 19px;padding: 0px">Quelle: <a href="http://www.lawbike.de/motorradrecht/2010/08/26/neuer-eu-fuehrerschein-nur-15-jahre-lang-gueltig/" target="_self">LawBike.de</a></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Schmerzensgeld darf nicht auf Sozialhilfe angerechnet werden</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/schmerzensgeld-darf-nicht-auf-sozialhilfe-angerechnet-werden/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/schmerzensgeld-darf-nicht-auf-sozialhilfe-angerechnet-werden/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 24 Aug 2010 14:23:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dominik Bach</dc:creator>
				<category><![CDATA[Schmerzensgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>

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		<description><![CDATA[
Sozialgericht Karlsruhe (SG Karlsruhe, Urteil v 27.01.2010, S 4 SO 1302/09): Sozialhilfe zu unrecht versagt

Der Kläger hatte in jungen Jahren einen schweren Verkehrsunfall erlitten. Infolge des Unfalls blieb er schwerbehindert und erhielt eine aus Schadensersatz und Schmerzensgeld bestehende Gesamtabfindungssumme von 220 000 €. Hiervon bestritt er seinen Lebensunterhalt. Als noch eine Restsumme von ca. 30 [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><span style="line-height: 15px;"></p>
<p style="margin: 0px; padding: 0px 0px 10px; font-weight: bold;">Sozialgericht Karlsruhe (<span style="line-height: 15px;">SG Karlsruhe, Urteil v 27.01.2010, S 4 SO 1302/09): </span>Sozialhilfe zu unrecht versagt</p>
<p><a style="background-color: transparent; color: #003399; text-decoration: none;" name="Text"></a></p>
<p style="margin: 0px; padding: 0px 0px 10px;">Der Kläger hatte in jungen Jahren einen schweren Verkehrsunfall erlitten. Infolge des Unfalls blieb er schwerbehindert und erhielt eine aus Schadensersatz und Schmerzensgeld bestehende Gesamtabfindungssumme von 220 000 €. Hiervon bestritt er seinen Lebensunterhalt. Als noch eine Restsumme von ca. 30 000 € vorhanden waren, beantragte er im April 2008 Sozialhilfe. Die <strong>zuständige Behörde verweigerte die Zahlung </strong>mit der Begründung, dass er zunächst sein Vermögen aufbrauchen müsse.</p>
<p style="margin: 0px; padding: 0px 0px 10px;"><strong>Das Sozialgericht hat auf die Klage des Neunzehnjährigen den Ablehnungsbescheid des Sozialhilfeträgers aufgehoben</strong>.</p>
<p style="margin: 0px; padding: 0px 0px 10px;">Das Gericht betonte, dass Schmerzengeld seinem Wesen nach als Ausgleich für immaterielle Schäden gewährt werde und diene nicht dem Lebensunterhalt.  Folglich sei es auf Leistungen zum Lebensunterhalt auch nicht anrechenbar.<strong> </strong></p>
<p style="margin: 0px; padding: 0px 0px 10px;">(SG Karlsruhe, Urteil v 27.01.2010, S 4 SO 1302/09)</p>
<p style="margin: 0px; padding: 0px 0px 10px;">Experten zum Thema Verkehrsrecht finden Sie <a href="http://www.schadenfix.de" target="_self">unter www.schadenfix.de </a></p>
<p></span></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>LG Coburg: Behörde haftet für Fahrzeugbeschädigung durch bei Mäharbeiten weggeschleuderte Steine</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/lg-coburg-behorde-haftet-fur-fahrzeugbeschadigung-durch-bei-maharbeiten-weggeschleuderte-steine/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/lg-coburg-behorde-haftet-fur-fahrzeugbeschadigung-durch-bei-maharbeiten-weggeschleuderte-steine/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 24 Aug 2010 10:23:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Romanus Schlemm</dc:creator>
				<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
		<category><![CDATA[Amtspflichtverletzung]]></category>
		<category><![CDATA[Mäharbeiten]]></category>
		<category><![CDATA[Schadenersatz]]></category>
		<category><![CDATA[Straßenbehörde]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrssicherungspflicht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/?p=2903</guid>
		<description><![CDATA[Das Landgericht Coburg hatte über einen Fall (Urteil LG Coburg v. 27.04.2010 ; Az. 22 O 48/10; bekanntgegeben am 13.8.2010) zu entscheiden, bei welchem durch Mäharbeiten auf einer Verkehrsinsel ein Stein hochgeschleudert und hierdurch ein Fahrzeug beschädigt wurde.
Dem betroffenen Fahrzeugeigentümer gelang der Nachweis, dass sein Fahrzeug durch die  Mäharbeiten beschädigt wurde. Die Behörde verteidigte [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Landgericht Coburg hatte über einen Fall (Urteil LG Coburg v. 27.04.2010 ; Az. 22 O 48/10; bekanntgegeben am 13.8.2010) zu entscheiden, bei welchem durch Mäharbeiten auf einer Verkehrsinsel ein Stein hochgeschleudert und hierdurch ein Fahrzeug beschädigt wurde.</p>
<p>Dem betroffenen Fahrzeugeigentümer gelang der <strong>Nachweis, dass sein Fahrzeug durch die  Mäharbeiten beschädigt wurde.</strong> Die Behörde verteidigte sich damit, dass sie nicht wisse, ob der   eingetretene Schaden<strong> in Zusammenhang mit den Mäharbeiten stehe</strong>. <strong>Weitere   Sicherungsvorkehrungen hielt die  Straßenbehörde weder für   wirtschaftlich zumutbar noch für erforderlich.</strong> Es sei ausreichend, dass   ihr Mitarbeiter vor dem Mähen des Verkehrskreisels die Rasenfläche auf   Steine überprüft habe.</p>
<p>Das erkennende Gericht ging jedoch von einer  Amtspflichtverletzung aus, da zumutbare Sicherungsmöglichkeiten  unterblieben waren.</p>
<p>Das Landgericht Coburg gab der Klage statt.</p>
<p>Quelle: <a href="http://www.vdvka.de">vdvka.de</a></p>
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		<title>OLG Zweibrücken zum Richtervorbehalt bei der Entnahme einer Blutprobe</title>
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		<pubDate>Tue, 24 Aug 2010 09:08:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Dominik Weiser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht Zweibrücken]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Beweisverwertungsverbot]]></category>
		<category><![CDATA[Blutentnahme]]></category>
		<category><![CDATA[Richtervorbehalt]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Zweibrücken]]></category>

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		<description><![CDATA[So, das OLG Zweibrücken hatte jetzt endlich auch mal die Gelegenheit sich zum Beweisverwertungsverbot bei der Entnahme einer Blutprobe durch Polizeibeamte ohne vorherige Anrufung des zuständigen Amtsgerichts zu äußern (OLG Zweibrücken Beschluss v. 16.08.2010 1 SsBs 2/10). Die Entscheidung erging im Rechtsbeschwerdeverfahren, also in einer Bußgeldsache.
Der Betroffene war um 14:55 Uhr erwischt worden, um 15:10 [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>So, das OLG Zweibrücken hatte jetzt endlich auch mal die Gelegenheit sich zum Beweisverwertungsverbot bei der Entnahme einer Blutprobe durch Polizeibeamte ohne vorherige Anrufung des zuständigen Amtsgerichts zu äußern (OLG Zweibrücken Beschluss v. 16.08.2010 1 SsBs 2/10). Die Entscheidung erging im Rechtsbeschwerdeverfahren, also in einer Bußgeldsache.</p>
<p>Der Betroffene war um 14:55 Uhr erwischt worden, um 15:10 Uhr wurde von den Polizeibeamten die Blutentnahme wegen Verdacht des Drogenkonsums angeordnet. Weder die zuständige Staatsanwaltschaft noch der zuständige Amntsrichter wurden informiert. In der polizeilichen Ermittlungsakte wurde nichts dokumentiert.</p>
<p>Ergebnis des OLG Zweibrücken: Die Blutprobe ist verwertbar. Es liegt kein schwerwiegender Verstoß gegen den Richtervorbehalt (§ 81 a StPO) vor. Begründung: Woher sollen die Polizeibeamten wissen, wie das OLG Zweibrücken das handhaben wird. Es liegt ja bis dato noch keine Entscheidung des OLG Zweibrücken vor. Das OLG erlaubt sich dann noch die Anmerkung, dass das natürlich künftig auch anders entschieden werden könne. Die Frage ist bloß, wie das geschehen soll. Jetzt, wo die Entscheidung des OLG contra Beweisverwertungsverbot vorliegt, und das auch noch in einem Extremfall (Drogen bauen sich ja bekanntermaßen wesentlich langsamer ab als Alkohol, weshalb überhaupt schon die Frage ist, wo hier Gefahr im Verzug gelegen haben soll) wird sich doch wohl jeder Polizeibeamte auf diese Entscheidung berufen &#8230;</p>
<p>Schade, schade, schade &#8230; Drogen um die Mittagszeit. Der Paradefall für ein Beweisverwertungsverbot, und dann sowas &#8230;</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Schon einmaliger (Heroin-) Drogenkomsum reicht für Verlust des Führerscheins aus</title>
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		<pubDate>Fri, 20 Aug 2010 12:27:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dominik Bach</dc:creator>
				<category><![CDATA[Führerschein/MPU]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>

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		<description><![CDATA[
Minden (dpa) &#8211; Autofahrer können schon nach einmaligem Drogenkonsum ihren Führerschein verlieren. Der Entzug der Fahrerlaubnis hänge nicht von der Häufigkeit des Drogenkonsums ab, teilte das Verwaltungsgericht Minden mit.
Unter anderem wies das Gericht den Eilantrag eines Autofahrers ab, der argumentiert hatte, er habe nur ein einziges Mal Heroin genommen. Auch ein Cannabis-Konsument konnte das Gericht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><span style="font-family: arial,helvetica,clean,sans-serif; font-size: 13px; line-height: 16px;"></p>
<p style="margin: 0px 0px 1.5em; padding: 0px; font-size: 14px; line-height: 1.5;">Minden (dpa) &#8211; Autofahrer können schon nach einmaligem Drogenkonsum ihren Führerschein verlieren. Der Entzug der Fahrerlaubnis <strong>hänge nicht von der Häufigkeit des Drogenkonsums ab</strong>, teilte das Verwaltungsgericht Minden mit.</p>
<p style="margin: 0px 0px 1.5em; padding: 0px; font-size: 14px; line-height: 1.5;">Unter anderem wies das Gericht den Eilantrag eines Autofahrers ab, der argumentiert hatte, er habe nur ein einziges Mal Heroin genommen. Auch ein Cannabis-Konsument konnte das Gericht nicht damit überzeugen, dass er nur gelegentlich Drogen zu sich genommen habe. In beiden Fällen müssen die Antragsteller weiter auf ihren Führerschein verzichten. (Aktenzeichen: 2 L 103/10, 2 L 215/10)</p>
<p></span></p>
]]></content:encoded>
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		<title>Vorfahrt achten &#8211; auch bei der Ausfahrt aus der Tiefgarage</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/vorfahrt-achten-auch-bei-der-aufahrt-aus-der-tiefgarage/</link>
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		<pubDate>Wed, 18 Aug 2010 16:04:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Florian Schmitt</dc:creator>
				<category><![CDATA[Autounfall was tun]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
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		<category><![CDATA[ausparken]]></category>
		<category><![CDATA[Halten und Parken]]></category>
		<category><![CDATA[Kanzlei Schmitt]]></category>
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		<category><![CDATA[Parkhaus]]></category>
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		<description><![CDATA[Im betreffenden Fall hat das Landgericht Regensburg aufgrund der geschilderten Umständen zu entscheiden:
Ein BMW-Fahrer verließ die Tiefgarage und befuhr einen davor liegenden Parkplatz. An der Ausfahrt der Garage befand sich ein Spiegel, mit dem der umliegende Verkehrsraum eingesehen werden konnte.  Allerdings benutzte der BMW-Fahrer den Spiegel bei Verlassen der Garage nicht. In diesem Moment kreuzte mit [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Im betreffenden Fall hat das Landgericht Regensburg aufgrund der geschilderten Umständen zu entscheiden:</p>
<p>Ein BMW-Fahrer verließ die Tiefgarage und befuhr einen davor liegenden Parkplatz. An der Ausfahrt der Garage befand sich ein Spiegel, mit dem der umliegende Verkehrsraum eingesehen werden konnte.  Allerdings benutzte der BMW-Fahrer den Spiegel bei Verlassen der Garage nicht. In diesem Moment kreuzte mit hohem Tempo ein weiteres Auto die Garageneinfahrt.</p>
<p>Das Gericht hatte nun zu entscheiden und legte dem BMW Fahrer eine Haftungsquote von 60 % auf.  Die wird damit begründet, dass auf einem Parkplatz das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme gilt. Derjenige,  der aus einer Tiefgarage kommt, treffe nunmehr diesselbe Sorgfaltspflicht wie einen Fahrer, der in einen verkehrsberuhigten Bereich einfährt. Dem BMW Fahrer muss daher der größere Teil der Schuld zugerechnet werden. Dies auch deswegen, da die Sicht für den BMW Fahrer beim ausfahren behindert war und er somit eine noch höhere Sorgfalt geboten war.</p>
<p>Sollten Sie in einen solchen Unfall beim Ausparken verwickelt worden sein nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf &#8211; <a href="http://www.kanzlei-schmitt.de" target="_blank">www.kanzlei-schmitt.de</a></p>
]]></content:encoded>
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		<title>Berlin, Berlin, Führerscheintourismus Teil I</title>
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		<pubDate>Tue, 17 Aug 2010 14:13:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Dominik Weiser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Führerschein/MPU]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht Zweibrücken]]></category>
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		<category><![CDATA[Fahren ohne Fahrerlaubnis]]></category>
		<category><![CDATA[Führerscheinrichtlinie]]></category>
		<category><![CDATA[Führerscheintourismus]]></category>
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		<description><![CDATA[Weil mir immer wieder Mandanten mit der Frage, ob sie den Führerschein nicht in Tschechien, Polen oder weiß der Teufel wo machen könnten, unterkommen, vor allem aber, weil es wohl kein anderes Thema gibt, zu dem derart viele Irrtümer und Falschinformationen im Internet kursieren, habe ich mich entschlossen, heute mal ein paar Zeilen zum Thema [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Weil mir immer wieder Mandanten mit der Frage, ob sie den Führerschein nicht in Tschechien, Polen oder weiß der Teufel wo machen könnten, unterkommen, vor allem aber, weil es wohl kein anderes Thema gibt, zu dem derart viele Irrtümer und Falschinformationen im Internet kursieren, habe ich mich entschlossen, heute mal ein paar Zeilen zum Thema Führerscheintourismus zu produzieren. Der Beitrag wird zu gegebener Zeit fortgesetzt.</p>
<p>Zunächst möchte ich folgenden Grundsatz aufstellen: Der Führerscheintourismus ist beendet!</p>
<p>Am 19.01.2009 ist die Dritte Führerscheinrichtlinie der EU  in deutsches Recht umgesetzt worden. Für Fahrerlaubnisse, die ab dem 19.01.2009 im europäischen Ausland erworben wurden oder künftig erworben werden sollen, gilt Folgendes:</p>
<p>Nach § 28 IV S.1 Nr.3 der Fahrerlaubnisverordnung (FEV) wird die Anerkennung eines Führerscheins , die von einem anderen Mitgliedstaat einer Person erteilt wurde, deren bisherige Fahrerlaubnis in Deutschland eingeschränkt, ausgesetzt oder entzogen worden war, verweigert. Das ist zwingendes Recht. Die deutsche Fahrerlaubnisbehörde hat hier auch kein Ermessen. War der Lappen in Deutschland mal &#8211; üblicherweise wegen Alkohol oder Drogen &#8211; weg, kommt in den neu erteilten ausländischen Führerschein ein Sperrvermerk rein. Die Fahrerlaubnis gilt nicht für deutsches Bundesgebiet. Es kommt nun auch nicht mehr darauf an, ob es vorher eine Sperrfrist gab oder nicht. Völlig egal ist auch, welcher Wohnort eingetragen ist. Das Wohnsitzprinzip wurde zwar auch von der dritten Führerscheinrichtlinie übernommen, kann aber eben eingeschränkt werden, so wie das durch § 28 IV S.1 Nr.3 FEV auch geschehen ist.</p>
<p>Hier liegt bei den meisten &#8220;Zeitungsenten&#8221; in diversen Internetforen auch das große Missverständnis. Es tauchen nämlich immer wieder verwaltungsgerichtliche Entscheidungen auf, in denen davon die Rede ist, dass die streitbefangene Fahrerlaubnis nicht entzogen werden darf, weil im Führerschein ein Wohnsitz im Ausstellerstaat eingetragen ist. Eine sorgfältige Lektüre der Urteile ergibt dann aber, dass es sich immer um Führerscheine handelt, die vor dem 19.01.2009 erstellt wurden. Da sah die REchtslage noch ein wenig anders aus.</p>
<p>Einzige Einschränkung: Sind die Eintragungen im Verkehrszentralregister getilgt &#8211; was aber 10 Jahre dauern kann &#8211; darf die Anerkennung wegen dieser gelöschten Maßnahmen nicht verweigert werden. Das ist aber schon wegen der langen Löschungsfristen nicht gerade praxisrelevant. Hier bleibt nur zu hoffen, dass der EuGH einschreitet und die langen Löschungsfristen beanstandet, was ein Teil der Literatur durchaus für wahrscheinlich hält.</p>
<p>Ob man sich mit einem solchen Führerschein wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar macht, handele ich dann demnächst mal ab. Da ist jedenfalls eine Menge Verteidigungspotential. Falls Sie in einer solchen Sache ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis laufen haben, sollten Sie sich bei mir melden. Die Verteidigungsaussichten sind in der Regel sehr gut. Infogespräch immer kostenlos!</p>
<p>Und mit dem Erwerb der Fahrerlaubnis in Berlin dürfte jetzt auch Essig sein &#8230; Das lief ja anscheinend eine Zeit lang wie geschmiert &#8230;</p>
<p>&lt;a href=&#8221;https://www.schadenfix.de/zweibruecken.mvc/kuettner/bussgeldanfrage&#8221;&gt;Bußgeldanfrage über Schadenfix&lt;/a&gt;<br />
&lt;a href=&#8221;http://www.knöllchen.eu&#8221;&gt;Informationen zum Bußgeldverfahren&lt;/a&gt;</p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Verschulden gegen sich selbst</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/verschulden-gegen-sich-selbst/</link>
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		<pubDate>Mon, 16 Aug 2010 20:09:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>LawBike.de</dc:creator>
				<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
		<category><![CDATA[Mitverschulden]]></category>
		<category><![CDATA[Motorradschutzkleidung]]></category>
		<category><![CDATA[Verschulden gegen sich selbst]]></category>

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		<description><![CDATA[Vor allem auf kürzeren Strecken hat bestimmt jeder Motorradfahrer schon mal auf das Tragen einer angemessenen Schutzkleidung verzichtet. Und jeder kennt es: draußen ist Hochsommer, man will nur kurz zur Tankstelle und schon sitzt man im Extremfall in der kurzen Hose auf dem Motorrad. Schlimm ist, dass im Falle eines Unfalles selbst eine Jeans nicht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="margin-top: 0px;margin-right: 0px;margin-bottom: 0.8em;margin-left: 0px;font-family: 'Segoe UI', Calibri, 'Myriad Pro', Myriad, 'Trebuchet MS', Helvetica, Arial, sans-serif;line-height: 19px;padding: 0px">Vor allem auf kürzeren Strecken hat bestimmt jeder Motorradfahrer schon mal auf das Tragen einer angemessenen Schutzkleidung verzichtet. Und jeder kennt es: draußen ist Hochsommer, man will nur kurz zur Tankstelle und schon sitzt man im Extremfall in der kurzen Hose auf dem Motorrad. Schlimm ist, dass im Falle eines Unfalles selbst eine Jeans nicht unbedingt besser schützt, als eine Badehose.</p>
<p style="margin-top: 0px;margin-right: 0px;margin-bottom: 0.8em;margin-left: 0px;font-family: 'Segoe UI', Calibri, 'Myriad Pro', Myriad, 'Trebuchet MS', Helvetica, Arial, sans-serif;line-height: 19px;padding: 0px">Angemessene Schutzkleidung ist daher unabdingbar.</p>
<p style="margin-top: 0px;margin-right: 0px;margin-bottom: 0.8em;margin-left: 0px;font-family: 'Segoe UI', Calibri, 'Myriad Pro', Myriad, 'Trebuchet MS', Helvetica, Arial, sans-serif;line-height: 19px;padding: 0px">Daher kann gar nicht oft genug auf ein relativ aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg vom 23.07.2009 (AZ <a title="(2 zugeordnete Entscheidungen)" href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=12%20U%2029/09" target="_blank">12 U 29/09</a>) hingewiesen werden, das einen weiteren Grund liefert, warum Schutzkleidung die Standardausrüstung eines jeden Motorradfahrers sein sollte.</p>
<p style="margin-top: 0px;margin-right: 0px;margin-bottom: 0.8em;margin-left: 0px;font-family: 'Segoe UI', Calibri, 'Myriad Pro', Myriad, 'Trebuchet MS', Helvetica, Arial, sans-serif;line-height: 19px;padding: 0px">In hiesigem Fall kollidierte ein Motorradfahrer <strong>unverschuldet</strong> mit einem anderen Verkehrsteilnehmer und erlitt dabei vor allem auch deswegen erhebliche Verletzungen, weil er keine entsprechende Schutzkleidung trug. Zwar waren die materiellen Schäden unstreitig zu ersetzen.<br />
Bei der Berechnung des Schmerzensgelds berücksichtigte das Oberlandesgericht jedoch ein Mitverschulden des Motorradfahrers insofern, als er lediglich eine Stoffhose trug (<strong>Mitverschulden gegen sich selbst</strong>).</p>
<p style="margin-top: 0px;margin-right: 0px;margin-bottom: 0.8em;margin-left: 0px;font-family: 'Segoe UI', Calibri, 'Myriad Pro', Myriad, 'Trebuchet MS', Helvetica, Arial, sans-serif;line-height: 19px;padding: 0px"><span style="text-decoration: underline">Quelle</span>: LawBike.de: <a href="http://www.lawbike.de/motorradrecht/2010/08/15/saisonal-aktuell-motorradfahren-mit-stoffhose-mitverschulden-bei-verkehrsunfall/" target="_self">hier</a> und <a href="http://www.lawbike.de/motorradrecht/2009/12/15/motorradschutzkleidung-verschulden-gegen-sich-selbst/" target="_self">hier</a></p>
]]></content:encoded>
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		<title>Bei Parken im Kreuzungsbereich darf auch zwangsweise abgeschleppt werden</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/bei-parken-im-kreuzungsbereich-darf-auch-zwangsweise-abgeschleppt-werden/</link>
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		<pubDate>Mon, 16 Aug 2010 16:16:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>LawBike.de</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>
		<category><![CDATA[Abschleppen]]></category>
		<category><![CDATA[Abschleppkosten]]></category>
		<category><![CDATA[Abschleppmaßnahme]]></category>
		<category><![CDATA[Versetzen]]></category>

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		<description><![CDATA[Wird ein Fahrzeug im 5m-Kreuzungsbereich zweier Straßen abgestellt, kann es auf Kosten des Autohalters abgeschleppt werden. Dies geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen (Urteil vom 05.07.2010, Az.: 6 K 512/08) hervor.
Die Klägerin verlangte vor Gericht die Erstattung der Abschleppkosten mit dem Argument, dass die Abschleppmaßnahme rechtsmissbräuchlich gewesen sei. Das Fahrzeug der Klägerin war in einem [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wird ein Fahrzeug im 5m-Kreuzungsbereich zweier Straßen abgestellt, kann es auf Kosten des Autohalters abgeschleppt werden. Dies geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen (<span style="padding: 0px;margin: 0px">Urteil</span> vom <span style="padding: 0px;margin: 0px">05.07.2010, Az.: 6 K 512/08) </span>hervor.</p>
<p>Die Klägerin verlangte vor Gericht die Erstattung der Abschleppkosten mit dem Argument, dass die Abschleppmaßnahme rechtsmissbräuchlich gewesen sei. Das Fahrzeug der Klägerin war in einem Kreuzungsbereich zweier Straßen abgestellt, wobei der Abstand zum Schnittpunkt der Fahrbahnkanten 1,35 m betrug. Die Verkehrsüberwachung begründet ihrer Abschleppmaßnahme damit, dass der Standort des Fahrzeugs zu einer Sichtbehinderung im Einmündungsbereich geführt habe und Fußgänger bei der Straßenüberquerung behindert wurden.</p>
<p>Das Gericht wies die Klage jedoch ab. Gemessen an der Vorschrift des § 12 Abs. 3 Nr. 1 StVO, deren Zweck es sei, Verkehrs- und Sichtbehinderungen im Einmündungs- und Kreuzungsbereich zu vermeiden, durfte das Fahrzeug auch zwangsweise abgeschleppt werden, insbesondere dann, wenn davon auszugehen sei, dass mit dem verkehrswidrigen Parken eine Funktionsbeeinträchtigung der Verkehrsfläche verbunden ist.  Die Maßnahme war auch verhältnismäßig, weil ein Versetzen auf Grund der Tatsache, dass die Klägerin nicht erreichbar war, nicht in Betracht kam.</p>
<p>Im Übrigen weist das Gericht auf die Gefahren des Parkens im Kreuzungsbereich hin:</p>
<blockquote><p>Vorschriftswidriges Parken im Einmündungs- und Kreuzungsbereich erschwere die Übersicht in diesem Bereich, verkürze die Reaktionszeiten der Verkehrsteilnehmer bei einbiegendem oder sich kreuzendem Verkehr und erhöhe damit die Gefahr von Unfällen. Fußgänger, die die Fahrbahn überqueren, seien in ihrer Sicht auf fahrende Fahrzeuge behindert und könnten ihrerseits vom fahrenden Verkehr infolge eines verbotswidrig abgestellten Fahrzeuges nur verspätet wahrgenommen werden. Dies gelte &#8211; aufgrund ihrer Körpergröße und ihrer relativen Unerfahrenheit im Straßenverkehr &#8211; in besonderem Maße für Kinder. Die mit der Vorschrift des § 12 Abs. 3 Nr. 1 StVO bezweckte Funktion, Gefahren und Behinderungen durch parkende Fahrzeuge im Einmündungs- und Kreuzungsbereich zu vermeiden, werde daher regelmäßig durch verbotswidrig abgestellte Fahrzeuge beeinträchtigt, so dass deren zwangsweises Entfernen grundsätzlich gerechtfertigt sei.</p></blockquote>
<p>Quelle des o.g. Zitats: <a href="http://www.kostenlose-urteile.de/Bei-Parken-im-Kreuzungsbereich-darf-abgeschleppt-werden.news10086.htm" target="_blank">Kostenlose-Urteile.de</a> und <span style="padding: 0px;margin: 0px">Urteil des VG Aachen</span> vom <span style="padding: 0px;margin: 0px">05.07.2010, Az.: 6 K 512/08</span></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Schmerzensgeld nur bei genauem Nachweis</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/schmerzensgeld-nur-bei-genauem-nachweis/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/schmerzensgeld-nur-bei-genauem-nachweis/#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 14 Aug 2010 09:03:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>schadenfixblogger</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>
		<category><![CDATA[Schmerzensgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Unfall]]></category>

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		<description><![CDATA[
Wer Schmerzensgeld aufgrund eines Unfalls verlangt, muss nachweisen  können, dass die Verletzungen und Schmerzen durch den Unfall verursacht  wurden. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichts Coburg  (AZ:  13 O 184/09), auf das die Verkehrsrechtsanwälte der schadenfix.de Plattform aktuell hinweisen. Zur Beweisführung seien aktuelle ärztliche  Berichte notwendig, die den [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h1></h1>
<p>Wer Schmerzensgeld aufgrund eines Unfalls verlangt, muss nachweisen  können, dass die Verletzungen und Schmerzen durch den Unfall verursacht  wurden. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichts Coburg  (AZ:  13 O 184/09), auf das die Verkehrsrechtsanwälte der <a href="http://www.schadenfix.de ">schadenfix.de</a> Plattform aktuell hinweisen. Zur Beweisführung seien aktuelle ärztliche  Berichte notwendig, die den Zusammenhang der Schmerzen mit dem Unfall  erläutern.</p>
<p>Im streitgegenständlichen Fall erlitt ein Fahrradfahrer durch den Unfall  Verletzungen am rechten Augenlid, am rechten Unterkiefer und am linken  Knie. Außerdem verletzte er sich am Gebiss: Ein Zahn brach ab, zwei  weitere Zähne waren locker. Nach einer ambulanten Behandlung im  Krankenhaus musste sich der Kläger zehn zahnärztlichen Folgebehandlungen  unterziehen. Die beklagte Haftpflichtversicherung zahlte 3.000 Euro  Schmerzensgeld.</p>
<p>Der Kläger seinerseits behauptete, er habe über mehrere Wochen  Schlafstörungen und Kopfschmerzen als posttraumatische Belastungsstörung  erlitten. Im Bereich einer Narbe am Kinn leide er an einwachsenden  Barthaaren. Darüber hinaus verspüre er immer noch Schmerzen im linken  Knie. Er erhob deshalb Klage auf Schmerzensgeld in Höhe von mindestens  weiteren 5.800 Euro. Die Versicherung hielt diese  Schmerzensgeldforderung für überzogen. Die gezahlten 3.000 Euro seien  für die erlittenen Schmerzen angemessen.</p>
<p>Das Landgericht Coburg gab dem Kläger letztlich nur zu einem geringen  Teil Recht. Es verurteilte allerdings die Haftpflichtversicherung,  weitere 1.000 Euro Schmerzensgeld zu bezahlen. Der Kläger habe seine  Behauptung zu den erlittenen Schmerzen nicht bewiesen. Die vorgelegten  ärztlichen Atteste seien etwa zwei Wochen nach dem Unfallereignis  ausgestellt worden oder hätten keinerlei Anhaltspunkte dafür enthalten,  dass die bescheinigten Schmerzen im Zusammenhang mit dem Unfall stünden.  Nachweislich leide der Kläger allerdings unter Entzündungen im Bereich  der Narbe wegen eingewachsener Barthaare am Kinn. Unter Berücksichtigung  der nachgewiesenen unfallbedingten Verletzungen und Beeinträchtigungen  sei ein Schmerzensgeld in Höhe von 4.000 Euro angemessen. Die Kosten für  das Verfahren musste allerdings zum überwiegenden Teil der Kläger  tragen.</p>
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		<title>Der Blitzer und der nackte Po &#8211; jetzt wird´s richtig teuer</title>
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		<pubDate>Fri, 13 Aug 2010 14:09:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>schadenfixblogger</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>

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		<description><![CDATA[Poblitzen schient ein stark wachsendes Humorsegment zu sein &#8211; Kollege Schmenger berichtete schon von ähnlich gelagertem Brachialhumor- 
Nun haben ein paar Spaßvögel aus NRW sich ziemlichen Ärger und ein saftiges Bußgeld eingehandelt. a
Was war passiert?

Gleich fünfmal erkannten Mitarbeiter des Ordnungsamtes Hamm dasselbe Auto auf den Blitzerfotos und auf einem Foto zieht der Fahrer eine Grimasse [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_2779" class="wp-caption alignleft" style="width: 160px"><a href="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2010/08/nackter-hintern.jpg"><img class="size-thumbnail wp-image-2779" title="nackter-hintern" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2010/08/nackter-hintern-150x150.jpg" alt="Foto: Stadt Hamm" width="150" height="150" /></a><p class="wp-caption-text">Foto: Stadt Hamm</p></div>
<p><span style="font-family: Tahoma; font-size: 12px; white-space: pre;">Poblitzen schient ein stark wachsendes Humorsegment zu sein &#8211; Kollege Schmenger <a href="http://www.schadenfixblog.de/der-blitzer-und-der-nackte-po/" target="_self">berichtete</a> schon von ähnlich gelagertem Brachialhumor- </span></p>
<p><span style="font-family: Tahoma; font-size: 12px; white-space: pre;">Nun haben ein paar Spaßvögel aus NRW sich ziemlichen Ärger und ein saftiges Bußgeld eingehandelt. a<br />
<strong>Was war passiert?</strong><br />
</span></p>
<p>Gleich fünfmal erkannten Mitarbeiter des Ordnungsamtes Hamm dasselbe Auto auf den Blitzerfotos und auf einem Foto zieht der Fahrer eine Grimasse während der Beifahrer seinen blanken Po in die Linse des Blitzers hält.</p>
<p><span>Der Fahrer glaubte sich mit seinem ausländischen Kennzeichen sicher vor Verfolgung. Doch die Stadt Hamm hat ihn ermittelt und nun droht ihm ein Bußgeldbescheid in vierstelliger Höhe und stattliche 11! Punkte in Flensburg. Einen Monat Fahrverbot gibt es noch obendrauf. </span></p>
<p><span>Ob der Fahrer nun hoffen kann, dass das <a href="http://www.schadenfixblog.de/geblitzt-mit-teil-4-einseitensensor-eso-es-3-0/" target="_self">Blitzgerät</a> wegen Wartungsmängel angegriffen werden kann ? Man weiß es nicht. </span></p>
<p><span>Hier findet der Fahrer auf jeden Fall <a href="http://www.schadenfix.de/suche/ortsname_oder_plz?s=hamm&amp;t=0&amp;r=" target="_blank">Verkehrsrechtsexperten in Hamm</a> <img src='http://www.schadenfixblog.de/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';-)' class='wp-smiley' /> </span></p>
<p><span>Quelle: www.bild.de<br />
</span></p>
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		<title>Die Nachbesichtigung-das unbekannte Wesen</title>
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		<pubDate>Thu, 12 Aug 2010 15:07:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Jürgen Leister</dc:creator>
				<category><![CDATA[Autounfall was tun]]></category>
		<category><![CDATA[Sachverständige]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsanwälte aktuelle Informationen]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>

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		<description><![CDATA[Sofern man als Geschädigter sich dem ersten Zugriff des &#8220;Schadenmanagement&#8221; der gegnerischen Versicherung entziehen konnte und dem Weg zu einem unabhängigen Gutachter seines Vertrauens gefunden hat, &#8220;droht&#8221; die gegenerische Versicherung gerne mal damit ihr &#8220;Recht auf Nachbesichtigung&#8221; des Unfallfahrzeuges geltend zu machen. Wichtig: es gibt kein Recht auf Nachbesichtigung. Nach ständiger Rechtsprechung hat der Versicherer [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sofern man als Geschädigter sich dem ersten Zugriff des &#8220;Schadenmanagement&#8221; der gegnerischen Versicherung entziehen konnte und dem Weg zu einem unabhängigen Gutachter seines Vertrauens gefunden hat, &#8220;droht&#8221; die gegenerische Versicherung gerne mal damit ihr &#8220;<strong>Recht auf Nachbesichtigung</strong>&#8221; des Unfallfahrzeuges geltend zu machen. Wichtig: es gibt kein Recht auf Nachbesichtigung. Nach ständiger Rechtsprechung hat der Versicherer kein Recht das Unfallfahrzeug zu besichtigen, sofern an dem vorgelegten Schadengutachten keine gravierenden Mängel vorliegen, die auch für den Geschädigten ohne weiteres erkennbar sind. Spätestens jetzt sollte der Geschädigte einen Verkehrsanwalt einschalten, da Versicherer auch schon mal ankündigen nicht zu regulieren bis eine Nachbesichtigung durch den Versicherungs-Gutachter durchgeführt wurde. Eine solche Drohung entbehrt jeglicher rechtlicher Grundlage. Die Beauftragung eines Gutachters kostet auch die Versicherung Geld. Versicherer geben aber bekanntermaßen nur ungern Geld aus. Also muss sich die Beauftragung entsprechend lohnen, was wiederum nur der Fall ist, wenn durch die Nachbesichtigung  der Schaden &#8220;heruntergerechnet &#8221; wird.</p>
<p>Sofern einer meiner Mandanten- entgegen meiner Empfehlung -einer Nachbesichtigung zustimmen möchte, so informiere ich in jedem Fall den unabhängigen Gutachter, damit er ebenfalls anwesend sein kann. Der etwaig angefallene Aufwand des Gutaachters wird der gegnerischen Versicherung in Rechnung gestellt (genauso wie die SV-Kosten für die Prüfung eines Prüfbericht).</p>
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		<title>Ein Fahrrad ist nur mit einem dynamobetriebenen Licht ausreichend beleuchtet</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/ein-fahrrad-ist-nur-mit-einem-dynamobetriebenen-licht-ausreichend-beleuchtet/</link>
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		<pubDate>Thu, 12 Aug 2010 07:23:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dominik Bach</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>

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		<description><![CDATA[
München (dpa) -Das LG München äußerte sich zur Frage, ob man ein Stecklampen am Fahrrad ausreichend sind oder ob man eine Lampe mit Dynamobetrieb benötig.
Hintergrund des Urteils war ein Unfall der sich vor ca. vier Jahren zwischen zwei Radfahrern abgespielt hatte. Die beiden Radfahrer waren des nächtens   zusammengestoßen und hatten sich und ihre Räder [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>
<p>München (dpa) -Das LG München äußerte sich zur Frage, ob man ein Stecklampen am Fahrrad ausreichend sind oder ob man eine Lampe mit Dynamobetrieb benötig.</p>
<p>Hintergrund des Urteils war ein Unfall der sich vor ca. vier Jahren zwischen zwei Radfahrern abgespielt hatte. Die beiden Radfahrer waren des nächtens   zusammengestoßen und hatten sich und ihre Räder beschädigt. Vor dem LG München wurde es nun die Schuldfrage verhandelt. Alles drehte sich  um die ordnungsgemäße Radbeleuchtung.</p>
<p>Der eine Radfahrer nutzte eine  Stirnlampe, der andere eine elektrische Lampe am Lenker.</p>
<p>Das LG München stellt nur klar: Für ein  Fahrrad reicht <strong>weder eine Stirnlampe</strong> am Helm des Fahrers <strong>noch eine  elektrische Lampe am Lenker</strong> als Beleuchtung aus. Ein Fahrrad ist <strong>nur mit einem  dynamobetriebenen Licht ausreichend  beleuchtet</strong>. Zusätzliche elektrische  Lichter sind zwar erlaubt, genügen  aber allein nicht.(5. August, Aktenzeichen 17 O 18396/07)</p>
<p>Beide  Parteien einigten sich schließlich darauf, beide zur Hälfte für den  Unfall verantwortlich zu sein. Außerdem erhält der inzwischen 37 Jahre  alte Kläger Schmerzensgeld in Höhe von 15 000 Euro.</p></div>
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		<title>Blutalkoholgutachten ohne Zustimmung des Richters kein Beweismittel</title>
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		<pubDate>Wed, 11 Aug 2010 10:17:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>verkehrsanwaelte</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urteile]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/blutalkoholgutachten-ohne-zustimmung-des-richters-kein-beweismittel/</guid>
		<description><![CDATA[OLG Oldenburg, Aktenzeichen: 1 Ss 183/09 – Urteil vom 03.11.2009: Eine Blutentnahme zur Feststellung der Alkoholmenge im Blut eines Kraftfahrers gegen dessen Willen erfordert eine richterliche Anordnung. Nur wenn ein zuständiger Richter nicht zu erreichen ist, kann bei Gefahr im Verzug die Blutentnahme ausnahmsweise auch durch die Staatsanwaltschaft oder die Poliz…
Quelle: verkehrsanwaelte.de
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>OLG Oldenburg, Aktenzeichen: 1 Ss 183/09 – Urteil vom 03.11.2009: Eine Blutentnahme zur Feststellung der Alkoholmenge im Blut eines Kraftfahrers gegen dessen Willen erfordert eine richterliche Anordnung. Nur wenn ein zuständiger Richter nicht zu erreichen ist, kann bei Gefahr im Verzug die Blutentnahme ausnahmsweise auch durch die Staatsanwaltschaft oder die Poliz…<br />
<a href="http://verkehrsanwaelte.de/strafsachen_blutalkoholgutachten_ohne_zustimmung_des_richters_kein_beweismittel.html" target="_blank">Quelle: verkehrsanwaelte.de</a></p>
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		<title>Einseitig begünstigende Musterverträge bei Gebrauchtwagenkauf zulässig</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/einseitig-begunstigende-mustervertrage-bei-gebrauchtwagenkauf-zulassig/</link>
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		<pubDate>Wed, 11 Aug 2010 10:17:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>verkehrsanwaelte</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/einseitig-begunstigende-mustervertrage-bei-gebrauchtwagenkauf-zulassig/</guid>
		<description><![CDATA[BGH Karlsruhe, Aktenzeichen: VIII ZR 67/09 – Urteil vom 17.02.2010: Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen (§§ 305 ff. BGB) sind im Falle eines Kaufs unter Privatleuten nicht anwendbar, wenn dem Geschäft ein Vertragsformular von einer der Seiten zugrunde gelegt wird, das von Dritten stammt (hier von einer Versicherung als Serviceleistung angeboten wurde).…
Quelle: verkehrsanwaelte.de
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>BGH Karlsruhe, Aktenzeichen: VIII ZR 67/09 – Urteil vom 17.02.2010: Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen (§§ 305 ff. BGB) sind im Falle eines Kaufs unter Privatleuten nicht anwendbar, wenn dem Geschäft ein Vertragsformular von einer der Seiten zugrunde gelegt wird, das von Dritten stammt (hier von einer Versicherung als Serviceleistung angeboten wurde).…<br />
<a href="http://verkehrsanwaelte.de/pkw-kauf_leasing_einseitig_beguenstigende_mustervertraege_bei_gebrauchtwagenkauf_zulaessig.html" target="_blank">Quelle: verkehrsanwaelte.de</a></p>
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		<title>Unfall infolge Unterzuckerung führt zu Fahrerlaubnisentzug</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/unfall-infolge-unterzuckerung-fuhrt-zu-fahrerlaubnisentzug/</link>
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		<pubDate>Wed, 11 Aug 2010 10:17:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>verkehrsanwaelte</dc:creator>
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		<description><![CDATA[VG Mainz, Aktenzeichen: 3 L 1058/09.MZ – Urteil vom 27.10.2000: Kommt es infolge von Unterzuckerungszuständen durch eine Diabetes zu einem Unfall, kann dies den Entzug der Fahrerlaubnis rechtfertigen. Dies entschied das Verwaltungsgericht (VG) Mainz. Im zugrunde liegenden Fall, über den jetzt die Verkehrsanwälte (Arge Verkehrsrecht im DAV) informierten, verlor e…
Quelle: verkehrsanwaelte.de
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>VG Mainz, Aktenzeichen: 3 L 1058/09.MZ – Urteil vom 27.10.2000: Kommt es infolge von Unterzuckerungszuständen durch eine Diabetes zu einem Unfall, kann dies den Entzug der Fahrerlaubnis rechtfertigen. Dies entschied das Verwaltungsgericht (VG) Mainz. Im zugrunde liegenden Fall, über den jetzt die Verkehrsanwälte (Arge Verkehrsrecht im DAV) informierten, verlor e…<br />
<a href="http://verkehrsanwaelte.de/fuehrerschein_mpu_unfall_infolge_unterzuckerung_fuehrt_zu_fahrerlaubnisentzug.html" target="_blank">Quelle: verkehrsanwaelte.de</a></p>
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		<title>Radfahren unter erheblichem Alkoholeinfluss führt nicht nur zum Führerscheinentzug</title>
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		<pubDate>Wed, 11 Aug 2010 10:17:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>verkehrsanwaelte</dc:creator>
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		<description><![CDATA[BayVGH München, Aktenzeichen: 11 C 09.2200 – Urteil vom 08.02.2010: Wird ein Fahrrad von einem Führerscheininhaber mit einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,6 Promille geführt, so hat die Fahrerlaubnisbehörde die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens anzuordnen. Dieses Gutachten ist nicht auf die Frage zu beschränken, ob künftig Alkoholf…
Quelle: verkehrsanwaelte.de
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>BayVGH München, Aktenzeichen: 11 C 09.2200 – Urteil vom 08.02.2010: Wird ein Fahrrad von einem Führerscheininhaber mit einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,6 Promille geführt, so hat die Fahrerlaubnisbehörde die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens anzuordnen. Dieses Gutachten ist nicht auf die Frage zu beschränken, ob künftig Alkoholf…<br />
<a href="http://verkehrsanwaelte.de/fuehrerschein_mpu_radfahren_unter_erheblichem_alkoholeinfluss_fuehrt_nicht_nur_zum_fuehrerscheinentzug.html" target="_blank">Quelle: verkehrsanwaelte.de</a></p>
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		<title>Fahrerlaubnisentzug nach verweigertem Drogenscreening rechtmäßig</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/fahrerlaubnisentzug-nach-verweigertem-drogenscreening-rechtmasig/</link>
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		<pubDate>Wed, 11 Aug 2010 10:17:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>verkehrsanwaelte</dc:creator>
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		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>

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		<description><![CDATA[VG Mainz, Aktenzeichen: 3 L 69/10.MZ – Urteil vom 25.02.2010: Die Verweigerung, sich nach dem Auffinden von Amphetamin in der Hosentasche einem Drogenscreening zu unterziehen, hat die Entziehung der Fahrerlaubnis mit sofortiger Wirkung zur Folge. Dies hat das Verwaltungsgericht (VG) Mainz entschieden. Im zugrunde liegenden Fall, über den die Verkehrsanwälte (A…
Quelle: verkehrsanwaelte.de
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			<content:encoded><![CDATA[<p>VG Mainz, Aktenzeichen: 3 L 69/10.MZ – Urteil vom 25.02.2010: Die Verweigerung, sich nach dem Auffinden von Amphetamin in der Hosentasche einem Drogenscreening zu unterziehen, hat die Entziehung der Fahrerlaubnis mit sofortiger Wirkung zur Folge. Dies hat das Verwaltungsgericht (VG) Mainz entschieden. Im zugrunde liegenden Fall, über den die Verkehrsanwälte (A…<br />
<a href="http://verkehrsanwaelte.de/fuehrerschein_mpu_fahrerlaubnisentzug_nach_verweigertem_drogenscreening_rechtmaessig.html" target="_blank">Quelle: verkehrsanwaelte.de</a></p>
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		<title>Unfallopfer hat bei psychischen Belastungen Anspruch auf Schmerzensgeld</title>
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		<pubDate>Wed, 11 Aug 2010 10:17:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>verkehrsanwaelte</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
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		<description><![CDATA[OLG Schleswig-Holstein, Aktenzeichen: 7 U 76/07 – Urteil vom 01.02.2010: Bei einer durch einen Unfall verursachten posttraumatischen Belastungsstörung besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld. Bei der Bemessung wird auch das Regulierungs- und Prozessverhalten der gegnerischen Versicherung berücksichtigt. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) in Schl…
Quelle: verkehrsanwaelte.de
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			<content:encoded><![CDATA[<p>OLG Schleswig-Holstein, Aktenzeichen: 7 U 76/07 – Urteil vom 01.02.2010: Bei einer durch einen Unfall verursachten posttraumatischen Belastungsstörung besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld. Bei der Bemessung wird auch das Regulierungs- und Prozessverhalten der gegnerischen Versicherung berücksichtigt. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) in Schl…<br />
<a href="http://verkehrsanwaelte.de/verkehrsunfall_unfallopfer_hat_bei_psychischen_belastungen_anspruch_auf_schmerzensgeld.html" target="_blank">Quelle: verkehrsanwaelte.de</a></p>
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		<title>Verkehrsüberwachungen per Videoaufzeichnung muss verdachtsunabhängig erfolgen</title>
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		<pubDate>Wed, 11 Aug 2010 10:15:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>verkehrsanwaelte</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>

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		<description><![CDATA[OLG Jena, Aktenzeichen: 1 Ss 291/09 – Urteil vom 06.01.2010: Eine Verkehrsüberwachung per Videoaufzeichnung kann nur dann wegen Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als unzulässig erklärt werden, wenn zuvor kein &#8220;konkreter Anfangsverdacht&#8221; für einen Verkehrsverstoß vorgelegen hat. Dies hat das Thüringer Oberlandesgericht (OLG) in Jena …
Quelle: verkehrsanwaelte.de
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			<content:encoded><![CDATA[<p>OLG Jena, Aktenzeichen: 1 Ss 291/09 – Urteil vom 06.01.2010: Eine Verkehrsüberwachung per Videoaufzeichnung kann nur dann wegen Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als unzulässig erklärt werden, wenn zuvor kein &#8220;konkreter Anfangsverdacht&#8221; für einen Verkehrsverstoß vorgelegen hat. Dies hat das Thüringer Oberlandesgericht (OLG) in Jena …<br />
<a href="http://verkehrsanwaelte.de/bussgeld_verkehrsueberwachungen_per_videoaufzeichnung_muss_verdachtsunabhaengig_erfolgen.html" target="_blank">Quelle: verkehrsanwaelte.de</a></p>
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		<title>Urteil zu Schäden an einem falsch geparkten Auto durch ein siebenjähriges Kind</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/urteil-zu-schaden-an-einem-falsch-geparkten-auto-durch-ein-siebenjahriges-kind/</link>
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		<pubDate>Wed, 11 Aug 2010 08:56:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Florian Schmitt</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Bürgersteig]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrrad]]></category>
		<category><![CDATA[Falschparken]]></category>
		<category><![CDATA[Halte]]></category>
		<category><![CDATA[Kind]]></category>
		<category><![CDATA[PKW]]></category>
		<category><![CDATA[Unfall]]></category>
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		<description><![CDATA[Vor dem Amtsgericht München wurde kürzlich eine interessante Entscheidung (AZ: 331 C 5627/09) getroffen.

Zum Sachverhalt: Ein PKW Fahrer hat sein Fahrzeug ordnungswidrig und zudem verkehrsbehindernd geparkt...
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Vor dem Amtsgericht München wurde kürzlich eine interessante Entscheidung (<a href="http://www.justiz-bayern.de/gericht/ag/m/presse/archiv/2009/02250/" target="_blank">AZ: 331 C 5627/09</a>) getroffen.</p>
<p>Zum Sachverhalt: Ein PKW Fahrer hat sein Fahrzeug ordnungswidrig und zudem verkehrsbehindernd geparkt. Der Bürgersteig war durch das geparkte Auto auf unter einen Meter verengt. Auf den Gehweg fuhr ein siebenjähriges Kind mit seinem Fahrrad. Es wurde dabei von seinen Eltern begleitet. Das Kind fuhr durch die Engstelle und verlor das Gleichgewicht. Es kam zum Sturz und die Stoßstange sowie der Spoiler des geparkten Autos wurden beschädigt. Der Schaden wurde mit 1105 € beziffert.</p>
<p>Im Prozess bekamen nunmehr die beklagten Eltern Recht. Der geschädigte Kläger hatte Schadensersatz verlangt. Diese Verlangen sahen die Richter nicht als begründet an.</p>
<p>Hier greife das Haftungsprivileg gemäß § 828 Abs. 2 BGB. Demnach sind Kinder zwischen dem siebten und zehnten Lebensjahrnicht verantwortlich für Schaden, die bei einem Unfall entstehen. Dieses Privileg gilt zwar nicht für Schäden an ordnungsgemäß geparkten Autos. Vorliegend war das Auto aber wie angesprochen ordnungswidrig geparkt und der Kläger hat den Verkehrsraum des Kindes massiv beeinträchtigt. Die gebildete Engstelle hat das Kind in dieser Verkehrssituation überfordert. Gerade für solche Fälle ist die Vorschrift des § 828 Abs. 2 BGB gedacht. Die Haftung des Kindes scheidet daher aus.</p>
<p>Auch kommt keine Haftung der Eltern wegen Verletzung der Aufsichtspflicht in Betracht. Hier wird davon ausgegangen, dass bei schulfplichtigen Eltern gegenüber radfahrenden Kindern eine ständige Aufsicht nicht mehr erforderlich ist. Die geschilderte Situation sei auch nicht als übermäßig gefährlich einzustufen gewesen.</p>
<p>Fazit: Wer sein Fahrzeug rechtswidrig abstellt, trägt vorrangig das Risiko einer Beschädigung, nicht die Passanten.</p>
<p>Bei Fragen zu Parkschäden am Auto und Unfallschäden im Allgemeinen nehmen Sie Kontakt mit mir auf:</p>
<p><a href="http://www.kanzlei-schmitt.de" target="_blank">www.kanzlei-schmitt.de</a></p>
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		</item>
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		<title>Nächtlicher Unfall mit dem Fahrrad &#8211; Streit über ausreichende Beleuchtung</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/ist-ein-fahrrad-nur-mit-dynamobetriebenem-licht-ausreichend-beleuchtet/</link>
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		<pubDate>Tue, 10 Aug 2010 11:16:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Loren Grunert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Volkstümliche Rechtsirrtümer]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrrad]]></category>

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		<description><![CDATA[Mit einem etwas skurrilen Fall hatte sich das Landgericht München zu befassen. Zwei Radfahrer kollidierten bei einer nächtlichen Fahrt. Grund war wohl die unzureichende Beleuchtung beider Radfahrer.
Der Kläger fuhr mit einer batteriebetrieben Stirnlampe am Helm. Der Beklagte hatte ein elektrisches Aufstecklicht an seinem Lenker befestigt. Der Kläger erlitt einen Wirbelbruch. Die Parteien stritten darum, wer [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mit einem etwas skurrilen Fall hatte sich das Landgericht München zu befassen. Zwei Radfahrer kollidierten bei einer nächtlichen Fahrt. Grund war wohl die unzureichende Beleuchtung beider Radfahrer.</p>
<p>Der Kläger fuhr mit einer <strong>batteriebetrieben Stirnlampe</strong> am Helm. Der Beklagte hatte ein <strong>elektrisches Aufstecklicht</strong> an seinem Lenker befestigt. Der Kläger erlitt einen Wirbelbruch. Die Parteien stritten darum, wer nun schuld an dem Unfall sei.</p>
<p>In der <a href="http://www.justiz.bayern.de/gericht/lg/m1/presse/archiv/2010/02711/index.php" target="_blank">Pressemitteilung</a> des Landgericht München vom 05.08.2010 heißt es:</p>
<blockquote><p><em>Weder eine elektrische Stirnlampe noch ein elektrisches Aufstecklicht sind – was offenbar nicht allgemein bekannt ist – allein ausreichende Beleuchtungsmittel. <strong>Ein Fahrrad ist nämlich grundsätzlich nur dann ausreichend beleuchtet, wenn es ein dynamobetriebenes Licht führt</strong>; zusätzliche elektrische Lichter sind zwar erlaubt, aber allein nicht ausreichend.</em></p></blockquote>
<p>Weiter wies das Gericht darauf hin, dass hier – nach den Angaben der einvernommenen Zeugen und den Ausführungen des Sachverständigen – davon auszugehen war, dass das elektrische Aufstecklicht nicht mehr mit voller Kraft leuchtete. Die Stirnlampe wiederum war möglicherweise aufgrund der gebeugten Haltung des Klägers auf seinem Rennrad nicht zu sehen.</p>
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		<title>Glück im Unglück- Unfall im Ausland mit Inländer</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/gluck-im-ungluck-unfall-im-ausland-mit-inlander/</link>
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		<pubDate>Tue, 10 Aug 2010 11:14:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Jürgen Leister</dc:creator>
				<category><![CDATA[Autounfall was tun]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>

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		<description><![CDATA[Im Blog wurde bereits darauf hingewiesen, dass bei einem Unfall im EU-Ausland mit einem Ausländer die Möglichkeit besteht, die Ansprüche in Deutschland geltend zu machen und sogar in Deutschland gerichtlich durchsetzen zu können ( 4. und 5. KH- Richtline). Grundlage des Schadenersatzansprüche ist  jedoch stets das materielle Recht des Mitgliedstaates, in dem der Unfall geschah. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Im Blog wurde bereits darauf hingewiesen, dass bei einem Unfall im EU-Ausland mit einem Ausländer die Möglichkeit besteht, die Ansprüche in Deutschland geltend zu machen und sogar in Deutschland gerichtlich durchsetzen zu können ( 4. und 5. KH- Richtline). Grundlage des Schadenersatzansprüche ist  jedoch stets das materielle Recht des Mitgliedstaates, in dem der Unfall geschah. Hier gibt es zum Teil erhebliche Unterschiede zum deutschem Recht (z.Bsp.: bei &#8220;über 100 Fällen, Mietwagenkosten; Gutachterkosten u.w). Eine kompetente Beratung ist also notwendig, damit der Geschädigte nicht auf Kosten sitzenbleibt, obwohl der Unfall unverschuldet war.</p>
<p>Treffen sich in einem Mitgliedstaat allerdings zwei Inländer, was in manchen Urlaubsregionen gar nicht so selten der Fall ist (Malle !), gilt zu den Haftungsvoraussetzungen und zur Schadenshöhe <strong>deutsches Schadenrecht</strong>, mit der Maßgabe das bzgl. der Verhaltensanforderungen ausländisches Strassenverkehrsrecht gilt.</p>
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		<title>Nun auch Abschleppkosten im Visier der Schadensteuerung der KH-Versicherer ??</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/nun-auch-abschleppkosten-im-visier-der-schadensteuerung-der-kh-versicherer/</link>
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		<pubDate>Mon, 09 Aug 2010 10:28:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Jürgen Leister</dc:creator>
				<category><![CDATA[Autounfall was tun]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>

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		<description><![CDATA[Wenige Schadenpositionen sind bisher von dem &#8220;Schadenmanagement&#8221; der Haftpflichtversicherer verschont geblieben. Ob Mietwagenkosten, Kosten des Sachverständigen, Stundenverrechnungssätze der Werkstätten oder  Unkostenpauschale, fast sämtliche Schadenpositionen werden von den Versicheren angegriffen und in Frage gestellt. Es ist Sache des Geschädigten- mit anwaltlicher Hilfe- hier engegenzu halten. Nun liegt auf dem Schreibtisch des Verfassers ein Schreiben einer großen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wenige Schadenpositionen sind bisher von dem &#8220;Schadenmanagement&#8221; der Haftpflichtversicherer verschont geblieben. Ob Mietwagenkosten, Kosten des Sachverständigen, Stundenverrechnungssätze der Werkstätten oder  Unkostenpauschale, fast sämtliche Schadenpositionen werden von den Versicheren angegriffen und in Frage gestellt. Es ist Sache des Geschädigten- mit anwaltlicher Hilfe- hier engegenzu halten. Nun liegt auf dem Schreibtisch des Verfassers ein Schreiben einer großen Haftplichtversicherung die nunmehr auch die Abschlepp- und Bergungskosten des Unfallgeschädigten kürzen wollte. Die Argumentation ist bekannt: es wird auf die Angemessenheit und Erforderlichkeit der Kosten verwiesen. Ferner bezieht sich der Versicherer auf &#8220;Empfehlungen&#8221; eines Berufsverbandesw der Abpschlepp- und Bergungsunternehmen. Es wird empfohlen, eine Schlichtungsstelle anzurufen ?! Nach dem der Verfasser eine Klage gegen den Versicherungsnehmer androhte, wurde die restlichen Abschleppkosten unverzüglich bezahlt. Es bleibt zu hoffen, dass es sich hier um einen Einzelfall handelte, und nicht um ein geplantes Vorgehen, um nun auch die Abschleppkosten im Sinne der Versicherer zu &#8221; steuern&#8221;</p>
<p>Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeits- und Verkehrsrecht Jürgen Leister</p>
<p><a href="http://www.w-rus.de/" target="_blank">www.w-rus.de</a></p>
<p>06221-914020</p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Darf man barfuß autofahren? &#8211; Als LKW Fahrer wohl nicht</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/darf-man-barfus-autofahren-als-lkw-fahrer-wohl-nicht/</link>
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		<pubDate>Mon, 09 Aug 2010 08:35:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dominik Bach</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsüberwachung]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>
		<category><![CDATA[barfuss]]></category>
		<category><![CDATA[barfuß autofahren]]></category>

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		<description><![CDATA[Rechtsanwalt Janeczek hat in seinem Blogbeitrag &#8220;darf man barfuss autofahren&#8221; schon drauf hingewiesen.
Privatpersonen dürfen sehr wohl barfuß fahren, solange Sie den Straßenverkehr nicht gefährden. Berufskraftfahrer hingegen müssen mit &#8220;beschuhtem Fuß&#8221; unterwegs sein.
Das ergibt sich aus folgender Rechtsvorschrift:
§209 Abs.1 Nr.1, 15 Abs.1 SGB VII i.V.m. §44 Abs. 2 der Unfallverhütungsvorschrift für Berufsfahrer zurück, wo es heißt:
„Der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Rechtsanwalt Janeczek hat in seinem Blogbeitrag &#8220;<a href="http://www.schadenfixblog.de/darf-man-barfus-autofahren/" target="_self">darf man barfuss autofahren</a>&#8221; schon drauf hingewiesen.</p>
<p>Privatpersonen dürfen sehr wohl barfuß fahren, solange Sie den Straßenverkehr nicht gefährden. Berufskraftfahrer hingegen müssen mit &#8220;beschuhtem Fuß&#8221; unterwegs sein.</p>
<p>Das ergibt sich aus folgender Rechtsvorschrift:</p>
<p><a href="http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__209.html" target="_blank">§209 Abs.1 Nr.1</a>, <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__15.html" target="_blank">15 Abs.1 SGB VII</a> i.V.m. §44 Abs. 2 der Unfallverhütungsvorschrift für Berufsfahrer zurück, wo es heißt:</p>
<p><em>„Der Fahrzeugführer muss zum sicheren Führen des Fahrzeuges den Fuß umschließendes Schuhwerk tragen.“</em></p>
<p>Eben genannte Vorschrift wurde dann auch einem Brummifahrer zum Verhängnis. Wie die Presssemitteilung der Polizeiinspektion Hildesheim zeigt:</p>
<p><span style="color: #575755; font-family: Verdana,Arial,'Trebuchet MS',Helvetica,sans-serif; font-size: 12px; text-align: left;"> </span></p>
<h2 style="margin: 6px 0px 15px; padding: 0px 0px 0px 10px; font-size: 18px; line-height: 25px; color: #575755; font-weight: normal;">POL-HI: Alfeld (Kna) : Sattelzug-Fahrer in Socken unterwegs</h2>
<div style="margin: 0px; padding: 0px;">
<p style="margin: 0px; padding: 8px; font-size: 12px; font-style: normal; line-height: 1.6em;">Hildesheim (ots) &#8211; Am Donnerstag, gegen 11 Uhr, staunte ein Alfelder Polizeibeamter, welcher Experte bei der Kontrolle des so gen. Schwerlastverkehres ist, nicht schlecht, als er auf der Ortsumgehung Alfeld (B 3) einen Sattelzug aus Kassel kontrollierte. Der 38-jährige Trucker aus Süddeutschland saß doch tatsächlich ohne Schuhe -nur mit Socken- am Steuer seines &#8220;40-Tonner-Diesels&#8221;. Dieses ist durch eine &#8220;Unfall-Verhütungs-Vorschrift für die Fahrzeughaltung (Lkw)&#8221; verboten und wird mit einem Bußgeld von 25 bis 80 Euro geahndet. Eine entsprechende Anzeige an die Berufsgenossenschaft wurde gefertig. Der Trucker konnte, nachdem er sich &#8220;beschuht hatte&#8221;, die Fahrt fortsetzen.</p>
<p style="margin: 0px; padding: 8px; font-size: 12px; font-style: normal; line-height: 1.6em;">
<pre style="margin: 0px; padding: 8px; font-family: Verdana,Arial,Helvetica,sans-serif; font-size: 1em; color: #575755; line-height: 20px; background-color: #ffffff;">Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Hildesheim
Schützenwiese 24
31137 Hildesheim

Telefon: 05181/9116-0
<a style="margin: 0px; padding: 0px; color: #575755; text-decoration: none;" href="http://www.polizei.niedersachsen.de/dst/pdgoe/hildesheim/">http://www.polizei.niedersachsen.de/dst/pdgoe/hildesheim/</a></pre>
</div>
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		<item>
		<title>Beschädigung eines Mietwagens: Keine Haftung bei Verstoß gegen die &#8220;Polizeiklausel&#8221; ?!</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/beschadigung-eines-mietwagens-keine-haftung-bei-verstos-gegen-die-polizeiklausel/</link>
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		<pubDate>Mon, 09 Aug 2010 08:02:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Dominik Weiser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Autounfall was tun]]></category>
		<category><![CDATA[Sachverständige]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht Saarbrücken]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht Zweibrücken]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[haftung]]></category>
		<category><![CDATA[Mietwagen]]></category>
		<category><![CDATA[Polizei]]></category>
		<category><![CDATA[Polizeiklausel]]></category>

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		<description><![CDATA[Ich berichte heute über einen Fall aus meiner Praxis:
Der Mandant hatte sich bei einem der großen Mietwagenunternehmen einen Kleintransporter gemietet und das Fahrzeug dann gleich mal gegen eine Mauer &#8220;gesetzt&#8221;. Da das Fahrzeug noch verkehrstüchtig war, hat der Mandant seinen Umzug beendet und bei Rückgabe des Fahrzeugs den Schaden gemeldet. Die Polizei hat er nicht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ich berichte heute über einen Fall aus meiner Praxis:</p>
<p>Der Mandant hatte sich bei einem der großen Mietwagenunternehmen einen Kleintransporter gemietet und das Fahrzeug dann gleich mal gegen eine Mauer &#8220;gesetzt&#8221;. Da das Fahrzeug noch verkehrstüchtig war, hat der Mandant seinen Umzug beendet und bei Rückgabe des Fahrzeugs den Schaden gemeldet. Die Polizei hat er nicht angerufen.</p>
<p>Es kam dann die Rechnung des Mietwagenunternehmens über rund 8.000,00 Euro nebst entsprechend vom Mietwagenunternehmer veranlassten Schadensgutachten. Begründung: Die vertraglich vereinbarte Haftungsfreistellung gelte nicht, weil der Mandant die Polizei nicht informiert habe. Zum besseren Verständnis: Die Mietwagenunternehmen bieten in Ihren AGB eine vertragliche Haftungsfreistellung an. Der Kunde zahlt im Schadensfalle dann nur noch eine vertraglich vereinbarte Mindestsumme (meistens 500,00 Euro). Die Haftungsfreistellung ist also vergleichbar mit dem Abschluss einer Vollkaskoversicherung.</p>
<p>Nun stand aber die sogenannte Polizeiklausel, die eben vorsieht, dass der Kunde dennoch vollumfänglich haftet, wenn er bei einem Unfall auch ohne Drittbeteiligung nicht sofort die Polizei hinzuruft, in den AGB des Mietwagenunternehmens. Auf den ersten Blick sah es also schlecht aus für unseren Mandanten. Wir haben dann recherchiert und Urteile gefunden, die diese Klausel aus mehereren Gründen für unwirksam erklären.</p>
<p>Die Urteilsgründe ließen sich hören: Die Klausel sei überraschend, da auch bei einem Kleinstschaden ohne Drittbeteiligung die Polizei alarmiert werden müsse. Damit müsse der durchschnittliche Kunde nicht rechnen. Die Klausel sei auch unwirksam, weil sie eine vollständige Haftung des Kunden vorsieht, während das neue Versicherungsvertragsgesetzes bei nicht vorsätzlichen Verstößen (Obliegenheitsverletzungen) lediglich von einer anteiligen Haftung ausgeht. Die Meinungen in der Rechtsprechung waren allerdings zweigeteilt. Teilweise wird die Klausel noch für wirksam gehalten.</p>
<p>Wir haben unsere Argumente dann ins Feld geführt, sicherheitshalber das Fahrzeug noch einmal durch einen neutralen  Sachverständigen begutachten lassen (Schaden: nur noch ca. 3.500,00 € statt 8.000,00 Euro) und mit Spannung die Reaktion des Mietwagenunternehmens abgewartet. Ergebnis: Das Mietwagenunternehmen hat (bis auf den vereinbarten &#8220;Selbstbehalt&#8221; in Höhe von 500,00 Euro) vollständig von seiner Forderung abgelassen.</p>
<p>Fazit : Sollten Sie ein Mietfahrzeug beschädigen, rate ich Ihnen natürlich trotzdem dringend, die Polizei zu verständigen und um Unfallaufnahme zu bitten. Das ist der sicherste Weg. Inzwischen haben wohl auch einige Autovermietungen erkannt, dass die Polizeiklausel streitbefangen ist und dementsprechend Ihre AGB geändert. Sollte das Kind schon im Brunnen liegen, rate ich Ihnen, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden. Neben der rechtlichen Frage, ob Sie überhaupt &#8211; und ggf. in welchem Umfang &#8211; haften, die in jedem Einzelfall anhand der vereinbarten AGB zu prüfen ist, kann es durchaus angezeigt sein, den tatsächlichen Schadensumfang von einem neutralen Sachverständigen überprüfen zu lassen. Denn selbst wenn unser Mandant gehaftet hätte, hätte er sicherlich keine 8.000,00 Euro zahlen müssen.</p>
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		<item>
		<title>Trotz Anschnall-Verstoß kein Mitverschulden bei Unfall</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/trotz-anschnall-verstos-kein-mitverschulden-bei-unfall/</link>
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		<pubDate>Sat, 07 Aug 2010 09:53:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Loren Grunert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Autounfall was tun]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Autohaus]]></category>
		<category><![CDATA[Haftungsverteilung]]></category>

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		<description><![CDATA[Seit vielen Jahren ist es Pflicht, dass man sich im Auto anschnallt. Tut man es nicht, riskiert man den Versicherungsschutz. Allerdings gibt es Fälle, in denen ein Verstoß gegen die Anschnallpflicht bei einem Verkehrsunfall keine Rolle spielt. Genau in diesem Sinne entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil (AZ: 14 U 42/08), auf das die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Seit vielen Jahren ist es Pflicht, dass man sich im Auto anschnallt. Tut man es nicht, riskiert man den Versicherungsschutz. Allerdings gibt es Fälle, in denen ein Verstoß gegen die Anschnallpflicht bei einem Verkehrsunfall keine Rolle spielt. Genau in diesem Sinne entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil (AZ: 14 U 42/08), auf das die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) die Redaktion von AUTOHAUS-Schaden§manager aufmerksam gemacht haben.</p>
<p>In dem mitgeteilten Fall waren eine Autofahrerin und ihre beiden Beifahrer bei einem Verkehrsunfall mit einem entgegenkommenden Fahrzeug schwer verletzt worden; der Ehemann der Fahrzeuglenkerin sogar so schwer, dass er kurz darauf verstarb. <strong>Während des Unfalls war die Fahrerin nicht angeschnallt.</strong> Unstrittig war vor Gericht die Tatsache, dass der Unfallgegner den Zusammenstoß verursacht hatte: Er war innerorts mit einer Geschwindigkeit von ca. 90 km/h gefahren. Auf regennasser Fahrbahn hatte er die Gewalt über sein Fahrzeug verloren, war auf die Gegenfahrbahn geraten und dort mit dem entgegenkommenden Fahrzeug zusammengestoßen. Die Frau war nach mehrmonatigem Krankenhaus- und Rehabilitations-Aufenthalt auf fremde Hilfe angewiesen und hat seit dem Unfall schwere körperliche und seelische Belastungen und Einschränkungen hinzunehmen.</p>
<p>Mit ihrer Klage machte die geschädigte Fahrerin restliche Ersatzansprüche geltend und forderte neben 40.000 Euro Schmerzensgeld auch die Erstattung der Kosten für eine Haushaltshilfe sowie Schadensersatz für alle materiellen Schäden. Wesentlicher Streitpunkt zwischen Klägerin und der beklagten Versicherung des Unfallgegners war die Mithaftungsquote der nicht angeschnallten Klägerin. <strong>Die Versicherung hatte wegen des Verstoßes gegen die Anschnallpflicht eine Mithaftung der Fahrerin von einem Drittel gefordert.</strong> Sie habe den Sicherheitsgurt nicht angelegt, da sie aufgrund ihres Übergewichts Schwierigkeiten beim Anschnallen habe, argumentierte die Klägerin.</p>
<p><strong>Den Einwand der beklagten Versicherung, sie hätte durch das Anschnallen einen Großteil der Verletzungen vermeiden können, wiesen die Richter zurück</strong>: Laut Sachverständigen hätten der Klägerin bei angelegtem Gurt ähnlich schwere Verletzungen mit möglicherweise tödlichen Bauchverletzungen gedroht. Rein rechtlich gesehen, habe die Klägerin zwar gegen die Anschnallpflicht verstoßen, gegenüber der außerordentlich schwer wiegenden Unfallschuld des Unfallgegners trete die grundsätzliche Mithaftung jedoch zurück, so das Urteil der Richter. Die beklagte Versicherung habe daher die Schäden der Klägerin in vollem Umfang zu ersetzen.</p>
<p><a href="http://www.autohaus.de/" target="_blank">www.autohaus.de<br />
</a><a href="http://anwaltverein.de/" target="_blank">www.dav.de</a></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Verhalten der Versicherung muss bei Berechnung des Schmerzensgeldes berücksichtigt werden</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/verhalten-der-versicherung-muss-bei-berechnung-des-schmerzensgeldes-berucksichtigt-werden/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/verhalten-der-versicherung-muss-bei-berechnung-des-schmerzensgeldes-berucksichtigt-werden/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 06 Aug 2010 10:51:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>schadenfixblogger</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Schmerzensgeld]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/?p=2671</guid>
		<description><![CDATA[OLG Schleswig: Unfallopfer hat bei psychischen Belastungen nach Unfall Anspruch auf Schmerzensgeld
Regulierungs- und Prozessverhalten der Versicherung muss bei Schmerzensgeldbemessung berücksichtigt werden.
 
Bei einer durch einen Unfall verursachten posttraumatischen Belastungsstörung besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld. Bei der Bemessung wird auch das Regulierungs- und Prozessverhalten der gegnerischen Versicherung berücksichtigt. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>OLG Schleswig: Unfallopfer hat bei psychischen Belastungen nach Unfall Anspruch auf Schmerzensgeld</p>
<p>Regulierungs- und Prozessverhalten der Versicherung muss bei Schmerzensgeldbemessung berücksichtigt werden.<br />
<span style="color: #424729; font-family: verdana,arial,sans-serif; font-size: 11px; text-align: left;"><span style="margin: 0px; padding: 0px;"> </span><span style="margin: 0px; padding: 0px;"></span></span></p>
<p>Bei einer durch einen Unfall verursachten posttraumatischen Belastungsstörung besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld. Bei der Bemessung wird auch das Regulierungs- und Prozessverhalten der gegnerischen Versicherung berücksichtigt. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig hervor.</p>
<p>Die Klägerin, eine Arzthelferin, erlitt bei einem Unfall mit einem Lkw zahlreiche Verletzungen, unter anderem ein schweres Schleudertrauma, einen Bruch des Nasenbeins, ein Schädel-Hirn-Trauma, Schürf- und Schnittwunden und zahlreiche Prellungen. Die Schuld des Lkw-Fahrers stand ebenso fest wie die volle Haftung seiner Versicherung. Vor Gericht ging es um die Frage des Schmerzensgeldes und ob die Klägerin psychisch unter den Folgen des Unfalls litt. Die Klägerin verlangte 30.000 Euro, die Versicherung hatte jedoch als Schmerzensgeld lediglich 2.750 Euro gezahlt.<br />
Gutachter weist auf erhebliche psychische posttraumatische Belastungsstörung als Unfallfolge hin<br />
Die Richter hielten den Anspruch der Klägerin für angemessen. Ein Sachverständiger habe neben den zahlreichen Verletzungen zweifelsfrei eine posttraumatische Belastungsstörung festgestellt. Die Auswirkungen solcher psychischen Unfallfolgen seien ganz erheblich. So habe die Klägerin infolge ihrer Ängste ihren Beruf aufgeben müssen. Darüber hinaus erzeuge bei ihr alles, was mit Straßenverkehr zu tun habe, Angst. Dies zeige sich daran, dass sie nicht allein ihre Wohnung verlassen könne. Letztlich müsse bei der Schmerzensgeldbemessung auch das Regulierungs- und Prozessverhalten derVersicherung berücksichtigt werden. Nicht nur, dass die Versicherung ein selbst für die körperlichen Verletzungen schon zu niedriges Schmerzensgeld gezahlt habe. Aus dem von ihr vorgerichtlich eingeholten Gutachten sei bereits hervorgegangen, das eine posttraumatische Belastungsstörung vorliege. Trotzdem habe es die Versicherung nicht nur auf ein Verfahren ankommen lassen, sondern außerdem die Klägerin verdächtigt, die Symptome nur vorzutäuschen, um eine höhere Entschädigung zu erhalten.</p>
<p><span style="color: #424729; font-family: verdana,arial,sans-serif; font-size: 11px; text-align: left;"><span style="margin: 0px; padding: 0px;">Oberlandesgericht Schleswig-Holstein</span>,<span> </span><span style="margin: 0px; padding: 0px;">Urteil</span><span> </span>vom<span> </span><span style="margin: 0px; padding: 0px;">01.02.2010</span><br style="margin: 0px; padding: 0px;" /><span style="margin: 0px; padding: 0px;">[Aktenzeichen: 7 U 76/07] </span></span></p>
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		<title>Mit Schmerzensgeld Verfahrenskosten bezahlen</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/mit-schmerzensgeld-verfahrenskosten-bezahlen/</link>
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		<pubDate>Thu, 05 Aug 2010 10:36:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dominik Bach</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>

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		<description><![CDATA[
Muss man erhaltenes Schmerzensgeld für die Verfahrenskosten eines Hafpflichtprozesses einsetzen?
Jedenfalls dann, wenn die Verfahrenskosten gering sind und der Geschädigte den überwiedenden also wesentlichen Teil des Schmerzensgeldes behalten kann.
So sieht es das Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 5. März 2010 -14 W 85/09


]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><span style="color: #333333; font-family: Arial,Verdana,sans-serif; font-size: 12px; line-height: 18px;"></p>
<p style="margin: 15px 0px; padding: 0px;">Muss man erhaltenes Schmerzensgeld für die Verfahrenskosten eines Hafpflichtprozesses einsetzen?</p>
<p style="margin: 15px 0px; padding: 0px;">Jedenfalls dann, wenn die Verfahrenskosten gering sind und der Geschädigte den überwiedenden also wesentlichen Teil des Schmerzensgeldes behalten kann.</p>
<p style="margin: 15px 0px; padding: 0px;">So sieht es das <span style="color: #333333; font-family: Arial,Verdana,sans-serif; font-size: 12px; line-height: 18px;">Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 5. März 2010 -<a style="margin: 0px; padding: 0px; color: #808080; text-decoration: none;" href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=14%20W%2085/09" target="_blank">14 W 85/09</a></span></p>
<p style="margin: 15px 0px; padding: 0px;"><a style="margin: 0px; padding: 0px; color: #808080; text-decoration: none;" href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=14%20W%2085/09" target="_blank"></a></p>
<p></span></p>
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		<title>Die Trunkenheitsfahrt / Drogenfahrt des Fahrradfahrers: Ein Überblick</title>
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		<pubDate>Thu, 05 Aug 2010 08:53:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Dominik Weiser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Führerschein/MPU]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Absolute Fahruntüchtigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Alkohol. Drogen]]></category>
		<category><![CDATA[Entzug der Fahrerlaubnis]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrerlaubnis]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrrad]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrverbot]]></category>

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		<description><![CDATA[Einer aktuellen Studie des Auto Club Europa (ACE) zufolge sind bei jedem achten  Fahrradunfall Alkohol und / oder Drogen im Spiel. Im Vergleich dazu ist  nur bei jedem 22. Autounfall Alkohol- oder Drogeneinnahme zu  verzeichnen. Ich nehme die neue Studie zum Anlass, einmal kurz zusammenzufassen, welche Rechtsfolgen den Fahrradfahrer, der betrunken oder [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Einer aktuellen Studie des Auto Club Europa (ACE) zufolge sind bei jedem achten  Fahrradunfall Alkohol und / oder Drogen im Spiel. Im Vergleich dazu ist  nur bei jedem 22. Autounfall Alkohol- oder Drogeneinnahme zu  verzeichnen. Ich nehme die neue Studie zum Anlass, einmal kurz zusammenzufassen, welche Rechtsfolgen den Fahrradfahrer, der betrunken oder unter Drogeneinfluss fährt, erwarten. Die Zusammenfassung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Ich glaube, dass in diesem Bereich so einiges missverstanden wird. Wie der nachfolgende Beitrag zeigen wird, genügt ein Blick in die einschlägigen Vorschriften, um zu beurteilen, welche Rechtsfolgen drohen. Zunächst ist zwischen Straf- und Ordnungswidrigkeiten einerseits und den verwaltungsrechtlichen Folgen (Fahrerlaubnisrecht) andererseits zu unterscheiden:</p>
<p>I. Straftaten</p>
<p>1. Strafbarkeit wegen Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB): § 316 StGB knüpft an das Führen eines <strong>Fahrzeuges</strong> im Straßenverkehr an. Auch das Fahrrad ist ein Fahrzeug, weshalb sich derjenige, der im Zustand alkoholoder drogenbedingter Fahrunfähigkeit im Verkehr Fahrrad fährt, nach § 316 StGB strafbar macht. Absolute Fahruntauglichkeit liegt ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille vor. Liegt der Wert darunter, müssen verkehrsbezogene Ausfallerscheinungen (Schlangenlinien o.Ä.) hinzutreten.</p>
<p>2. Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315 c StGB): Auch § 315 c StGB knüpft an den Begriff des<strong> Fahrzeuges</strong> an, weshalb auch eine Strafbarkeit wegen Gefährdung des Straßenverkehrs in Betracht kommt.</p>
<p>3. Kein Entzug der Fahrerlaubnis durch das Gericht (§ 69 StGB): Wird ein Autofahrer wegen der vorgenannten Verkehrsdelikte bestraft, so wird ihm das zuständige Gericht nach § 69 StGB in der Regel die Fahrerlaubnis entziehen. Die Fahrerlaubnis erlischt dann und muss nach Ablauf einer Sperrfrist bei der Fahrerlaubnisbehörde neu beantragt werden, ggf. unter Nachweis einer MPU. In § 69 StGB ist aber vom Führen von <strong>Kraftfahrzeugen</strong> die Rede. Egal wie muskulös die Beine sind, das Fahrrad ist kein Kraftfahrzeug, deshalb kann die Fahrerlaubnis nicht vom Strafgericht entzogen werden.</p>
<p>4. Kein Fahrverbot durch das Gericht (§ 44 StGB): Mit Fahrverbot ist die befristete Untersagung des Führens eines Kraftfahrzeugs gemeint. Die Fahrerlaubnis erlischt also nicht wie beim Entzug der Fahrerlaubnis, es wird dem Verurteilten lediglich für einen bestimmten Zeitraum (1 &#8211; 3 Monate) verboten, ein Kraftfahrzeug im Verkehr zu führen. Der Führerschein ist abzugeben und wird nach Ablauf der Frist wieder ausgehändigt. Auch § 44 StGB gilt nur für das Führen von <strong>Kraftfahrzeugen</strong>, also nicht für Fahrräder.</p>
<p>II. Ordnungswidrigkeiten</p>
<p>1. Keine Verfolgung wegen einer Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 24 a des Straßenverkehrsgesetzes (Trunkenheits- oder Drogenfahrt). Auch diese Vorschrift bezieht sich nur auf <strong>Kraftfahrzeuge</strong>.</p>
<p>2. Vorsicht: Nicht alle Vorschriften des Verkehrsordnungswidrigkeitenrechts knüpfen wie § 24 a StVG an das Führen eines Kraftfahrzeugs an. Wer also z.B. auf der falschen Fahrbahn fährt, durch falsches Fahrverhalten einen Unfall verursacht o.Ä. muss, wenn und solange die Tat nicht schon als Straftat verfolgt wird, mit einem Bußgeld rechnen.</p>
<p>3. Kein Fahrverbot durch den Bußgeldrichter (§ 25 StVG): Alleinige Grundlage für die Verhängung eines Fahrverbotes im Bußgeldverfahren ist § 25 StVG. Diese Vorschrift bezieht sich nur auf <strong>Kraftfahrzeuge</strong>. Auch der Bußgeldrichter kann demnach kein Fahrverbot verhängen. Eine Entziehung der Fahrerlaubnis wie im Strafverfahren kommt schon nicht in Betracht, weil es eine solche im Bußgeldverfahren nicht gibt.</p>
<p>III. Fahrerlaubnisrecht</p>
<p>Wer nach Lektüre der obigen Ausführungen schon frohlockt hat, weil ihm weder der Bußgeldrichter noch das Strafgericht an den Lappen kann, wird im Folgenden bitter enttäuscht werden.</p>
<p>Die Fahrerlaubnisbehörde (FEB) darf so ziemlich alles von der Anordnung einer MPU bis zur Entziehung der Fahrerlaubnis. Was die FEB im Einzelfall darf oder sogar muss, sprengt den Rahmen dieses Beitrages. Regelungsgrundlagen sind jedenfalls § 25 StVG, die Fahrerlaubnisverordnung sowie die Anlage 4 zur Fahrerlaubnisverordnung. Tendenziell lässt sich sagen, dass ab einem Blutalkoholwert von 1,6 % Promille fest damit zu rechnen ist, dass sich die Fahrerlaubnisbehörde einschaltet. Die Staatsanwaltschaft ist übrigens ebenso wie die Bußgeldbehörde verpflichtet, der FEB Mitteilung zu machen, wenn der Verdacht eines fahrerlaubnisrelevanten Verstoßes vorliegt.</p>
<p>Fazit: Eine sachgerechte und erfolgversprechende Verteidigung bei Trunkenheitsdelikten setzt bei Auto- wie  bei Fahrradfahrern eine umfassende Kenntnis der Regelungsmaterien auch außerhalb des Strafrechts voraus. Fälle, in denen Mandanten &#8211; vermeintlich erfolgreich &#8211; im Strafverfahren mit einem blauen Auge davon kommen, um kurze Zeit später mit einem Schreiben der Fahrerlaubnisbehörde in der Kanzlei aufzutauchen, sollen angeblich keine Seltenheit sein. Jedenfalls hört man das auf diversen Fortbildungsveranstaltungen. Passiert ist das natürlich noch keinem der mir bekannten Kollegen&#8230; <img src='http://www.schadenfixblog.de/wp-includes/images/smilies/icon_smile.gif' alt=':-)' class='wp-smiley' /> </p>
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		<title>Verfassungsgericht erklärt Blitzer für verfassungsmäßig</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/verfassungsgericht-erklart-blitzer-fur-verfassungsmasig/</link>
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		<pubDate>Wed, 04 Aug 2010 14:45:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Dominik Weiser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsüberwachung]]></category>
		<category><![CDATA[Abstandsmessung]]></category>
		<category><![CDATA[Blitzer]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Verfassungsmäßigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Videoüberwachung]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Bundesverfassungsgericht hat durch Beschluss vom 05.07.2010 AZ 2 BvR 759/10 entschieden, dass die Fertigung von Fotografien im Rahmen von Geschwindigkeitsmessungen verfassungsmäßig ist und die Fotos daher im Bußgeldverfahren verwertet werden dürfen.
Geklärt ist jetzt zumindest, was allerdings auch die obergerichtliche Rechtsprechung recht einheitlich so gesehen hat, dass §100 h I Nr.1 StPO (i.V.m. § § [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Bundesverfassungsgericht hat durch Beschluss vom 05.07.2010 AZ 2 BvR 759/10 entschieden, dass die Fertigung von Fotografien im Rahmen von Geschwindigkeitsmessungen verfassungsmäßig ist und die Fotos daher im Bußgeldverfahren verwertet werden dürfen.</p>
<p>Geklärt ist jetzt zumindest, was allerdings auch die obergerichtliche Rechtsprechung recht einheitlich so gesehen hat, dass §100 h I Nr.1 StPO (i.V.m. § § 46 I OWiG) taugliche Rechtsgrundlage für die Fertigung von  Blitzeraufnahmen ist. Diese Eingriffsnorm sei, so das  Bundesverfassungsgericht, nicht auf Observationszwecke beschränkt. Die Maßnahme sei auch verhältnismäßig.</p>
<p>Im Rahmen der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme stellt das  Bundesverfassungsgericht darauf ab, dass zwar die  verdeckte Datenerhebung zu einer Erhöhung der Eingriffsintensität führe,  dem stünde aber das überwiegende Interesse der Allgemeinheit an der  Verkehrssicherheit gegenüber. Außerdem würden nur solche Fahrzeugführer  geblitzt, die auch Anlass zur Anfertigung von Bildaufnahmen gegeben  hätten. Auch bestünden in § 101 StPO hinreichende grundrechtssichernde  Verfahrensvorschriften über die Benachrichtigung sowie zur Kennzeichnung  und Löschung der erhobenen Daten. Schließlich handele es sich lediglich  um einzelne Aufnahmen.</p>
<p>Fazit: Das Urteil befasst sich mit der verdachtsabhängigen Fertigung  von Blitzeraufnahmen. Auf Videoabstandsmessungen ist es unmittelbar nicht anwendbar. Es ist aber damit zu rechnen, dass die Gerichte dieses Urteil auch auf Videomessungen anwenden werden. Es spricht auch einiges dafür, dass das Verfassungsgericht bei Videomessungen ebenso entscheiden wird, sobald ihm eine entsprechende Verfassungsbeschwerde vorliegt. Mit der Argumentation der Unverwertbarkeit wegen der Verfassungswidrigkeit der Fertigung solcher Aufnahmen dürfte man jetzt jedenfalls nur noch selten durchdringen, was nicht bedeuten soll, dass es nicht hundert andere Angriffspunkte bei solchen Messungen gäbe. Eine Überprüfung lohnt sich weiterhin in jedem Fall.</p>
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		<title>&#8220;Probezeit&#8221; überstanden: Führerschein ab 17 wird zur Dauerregelung</title>
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		<pubDate>Wed, 04 Aug 2010 14:44:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Florian Schmitt</dc:creator>
				<category><![CDATA[Führerschein/MPU]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Führerschein]]></category>
		<category><![CDATA[Führerschein mit 17]]></category>
		<category><![CDATA[Modellversuch]]></category>
		<category><![CDATA[Ramsauer]]></category>

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		<description><![CDATA[Am heutigen Mittwoch 04. August 2010 hat das Bundeskabinett dem Vorschlag von Verkehrsminister Ramsauer zur Änderung des Straßenverkehrsgesetz zugestimmt. Demnach soll das sogenannte "begleitete Fahren ab 17" zum 01.01.2011 bundesweit auf Dauer gesetzlich erlaubt werden. Zur formellen Gesetzesänderung fehlen  jetzt nur noch...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am heutigen Mittwoch 04. August 2010 hat das Bundeskabinett dem Vorschlag von Verkehrsminister Ramsauer zur Änderung des Straßenverkehrsgesetz zugestimmt. Demnach soll das sogenannte &#8220;begleitete Fahren ab 17&#8243; zum 01.01.2011 bundesweit auf Dauer gesetzlich erlaubt werden. Zur formellen Gesetzesänderung fehlen  jetzt nur noch die Zustimmungen von Bundestag und Bundesrat; diese werden nach dem jetzigen Stand der Dinge jedoch erwartet.</p>
<p>Nach ersten Modellversuchen 2004 in Niedersachsen folgten 2005 und 2006 weitere sechs Bundesländer.  Ab 2007 schloßen sich Sachsen-Anhalt und Thüringen an, sowie 2008 Baden-Württemberg.   Bundesweit haben 2009 insgesamt 295.471 junge Menschen am Modellversuch Führerschein mit 17 teilgenommen. Das sind mehr als die Hälfte der Interessenten an einer Fahrerlaubnis in der Gruppe der unter 19-jährigen (31 Prozent in Berlin und 66,4 Prozent in Bayern).</p>
<p>Darüber hinaus belegt eine Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)  die Verminderung der sich in der Anfangsphase des selbständigen Fahrens die Unfall- und Deliktzahlen im zweistelligen Bereich. So gingen bis zu 22 Prozent weniger Unfälle in die Statistik ein. Als Erfolg ist  zudem zu werten, dass 20 Prozent weniger Verkehrsverstöße zu verzeichnen sind.</p>
<p>Der &#8220;Führerschein ab 17&#8243; ist aber auch mit einigen Bedingungen verbunden. So muss die notwendige Begleitperson mindestens 30 Jahre alt sein und den Führerschein seit mindestens fünf Jahren haben. Weiter dürfen maximal frei Punkte &#8220;in Flensburg&#8221; zu Buche stehen. Abschließend ist noch eine Registrierung bei der Fahrerlaubnisbehörde notwendig.</p>
<p>Für den Fall, dass ein junger Fahrer diese Auflagen missachtet, folgt der Widerruf der Fahrerlaubnis. Zusätzlich wird ein Bußgeld fällig, die Probezeit wird verlängert und die Auflage gemacht, vor dem Neuerwerb des Führerscheins ein Aufbauseminar zu besuchen. Beim Thema Alkohol sind noch engere Grenzen als üblich im Straßenverkehr zu beachten. Für Fahranfänger gilt bis 21 Jahre generell die Null-Promille-Regel. Diese gilt auch für die Begleitperson, solange sich diese in der Funktion mit im Auto befindet.</p>
<p>Bei Fragen zu Führerschein und im Speziellen dem begleiteten Fahren ab 17 nehmen Sie Kontakt mit mir auf:</p>
<p><a href="http://www.kanzlei-schmitt.de" target="_blank">www.kanzlei-schmitt.de</a></p>
]]></content:encoded>
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		<title>Das Audi Quattro &#8211; Urteil des BGH zu den Stundensätzen einer markengebundenen Fachwerkstatt bei der fiktiven Abrechnung</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/das-audi-quattro-urteil-des-bgh-zu-den-stundensatzen-einer-markengebundenen-fachwerkstatt-bei-der-fiktiven-abrechnung/</link>
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		<pubDate>Wed, 04 Aug 2010 13:45:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Dominik Weiser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Autounfall was tun]]></category>
		<category><![CDATA[Sachverständige]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>

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		<description><![CDATA[Der BGH hat in dem viel zitierten Urteil vom 20.10.2009 AZ VI ZR 53/09 in Konkretisierung des Porsche &#8211; Urteils einige Grundsätze aufgestellt zur Frage, wann der Geschädigte bei der fiktiven Abrechnung die Stundenlöhne einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen darf. Es geht also darum, ob der Geschädigte, der nicht anhand der konkret entstandenen Reparaturkosten sondern [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der BGH hat in dem viel zitierten Urteil vom 20.10.2009 AZ VI ZR 53/09 in Konkretisierung des Porsche &#8211; Urteils einige Grundsätze aufgestellt zur Frage, wann der Geschädigte bei der fiktiven Abrechnung die Stundenlöhne einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen darf. Es geht also darum, ob der Geschädigte, der nicht anhand der konkret entstandenen Reparaturkosten sondern auf Basis der in einem Haftpflichtgutachten geschätzten Kosten Ansprüche geltend macht, sich auf die vom Gutachter geschätzten Reparaturkosten einer markengebundenen Vertragswerkstatt berufen kann oder ob ihn der Haftpflichtversicherer auf die niedrigeren  Stundenlöhne einer von ihm benannten Werkstatt verweisen kann. Es geht demnach nicht um konkret angefallene Reparaturkosten, sondern um die Abrechnung auf Gutachtenbasis.</p>
<p>Der BGH hat das Urteil vom 20.10.2009 nun bereits zweimal bestätigt, nämlich durch Urteil vom 23.02.2010 AZ VI ZR 91/09 und durch Urteil vom 22.06.2010 AZ VI ZR 302/08 (Audi Quattro &#8211; Urteil). Ich erlaube mir, in diesem Beitrag die Urteile zusammenzufassen in der Hoffnung, dass auch dem jurisitschen Laien verständlich wird, worum es geht:</p>
<p>1. Ist das Auto im Unfallzeitpunkt nicht älter als drei Jahre, darf der Geschädigte die im Haftpflichtgutachten ermittelten Stundenverrechnungssätze einer regionalen markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen.</p>
<p>2. Ist das Auto älter als drei Jahre, kann der Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer darlegen, dass es in der Region des Geschädigten günstigere (i.d.R. nicht markengebundene) Werkstätten gibt. Er muss aber auch darlegen, dass diese gleichwertige Reparaturmöglichkeiten bieten und für den Geschädigten ohne weiteres zugänglich sind. Also:</p>
<p>a) günstiger<br />
b) ohne weiteres zugänglich und<br />
c) gleichwertig<br />
Diese Voraussetzungen müssen ALLE erfüllt sein. Wenn der Geschädigte das bestreitet, muss der Schädiger Beweis antreten, ggf. durch Vernehmung des oder der Geschäftsführer der von ihm benannten Werkstätten.</p>
<p>3. Gelingt es dem Haftpflichtversicherer, diese Voraussetzungen zu beweisen, kann der Geschädigte sich dennoch auf die höheren Stundensätze der markengebundenen Fachwerkstatt berufen, wenn er darlegt und beweist, dass er das Unfallfahrzeug bisher stets in der markengebundenen Fachwerkstatt hat warten und reparieren lassen. Diese Konstellation war Gegenstand der Entscheidung des BGH vom 22.06.2010. Der Geschädigte fuhr einen mehr als zehn Jahre alten Audi Quattro mit einer Laufleistung von über 190.000 km. Seine Klage auf weitergehenden Schadensersatz wurde durch die Instanzen vom AG Schwetzingen und vom LG Mannheim abgewiesen. Der BGH hat die Entscheidung des LG Mannheim aufgehoben und die Sache an das LG zurückverwiesen mit der Begründung, der Kläger habe die regelmäßige Wartung und Reparatur des Fahrzeugs in einer markengebundenen Fachwerkstatt vorgetragen. Das LG Mannheim muss insoweit den Sachverhalt aufklären.</p>
<p>Was bedeutet das für die Regulierungspraxis?</p>
<p>Der Geschädigte, dessen Fahrzeug im Unfallzeitpunkt älter als drei Jahre war, sollte mit der Klage immer das Scheckheft vorlegen, aus dem sich ergibt, dass er das Fahrzeug stets in einer markengebundenen Werkstatt hat reparieren lassen. Auch wenn er das Fahrzeug nicht regelmäßig in einer markengebundenen Fachwerkstatt warten und reparieren ließ, ist der Prozess längst nicht verloren, denn der Haftpflichtversicherer muss die oben unter 2. genannten Voraussetzungen darlegen und beweisen. Hier besteht vor allem unter den Punkten &#8220;ohne weiteres zugänglich&#8221; und &#8220;gleichwertige Reparatur&#8221; erhebliches Angriffspotenzial für den Geschädigten. Die von den Haftpflichtversicherern benannten Werkstätten liegen nicht selten in erheblicher Entfernung vom Geschädigten, was bedeutet, dass sie oft schon wegen der Entfernung nicht &#8220;ohne weiteres zugänglich&#8221; sind.</p>
<p>Fazit: Auf solche &#8220;Herunterrechnungen der Stundensätze&#8221; seitens der Haftpflichtversicherer sollte man sich als Geschädigter nicht verweisen lassen, auch nicht wenn man ein älteres Fahrzeug fährt. Gleiches gilt übrigens für andere Gutachtenpositionen, die regelmäßig in Streit stehen (v.a. UPE und Verbringungskosten).</p>
<p>Ich taufe das Urteil des BGH vom 22.06.2010 AZ VI ZR 302/08 übrigens hiermit auf den Namen &#8220;Audi Quattro &#8211; Urteil&#8221;. Ich habe mich auch entschlossen, es in meinen künftigen Schriftsätzen und Blogbeiträgen so zu nennen in der Hoffnung, dass sich die Nomenklatur durchsetzt. Schau mer mal &#8230;</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Abschleppen beim Parken an einer abgelaufenen Parkuhr</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/abschleppen-beim-parken-an-einer-abgelaufenen-parkuhr/</link>
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		<pubDate>Tue, 03 Aug 2010 13:54:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Loren Grunert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Halten und Parken]]></category>

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		<description><![CDATA[Als Handwerker hat man es nicht leicht! Aufträge in der Stadt führen zwangsläufig zu der Frage – wo soll ich parken? Am Ort des Geschehens ist weit und breit kein kostenfreier Parkplatz in Sicht. Dann muss es eben ein kostenpflichtiger Parkplatz sein. Hauptsache man muss die schweren Werkzeuge nicht kilometerweit schleppen. Während der Arbeit vergisst [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Handwerker hat man es nicht leicht! Aufträge in der Stadt führen zwangsläufig zu der Frage – wo soll ich parken? Am Ort des Geschehens ist weit und breit kein kostenfreier Parkplatz in Sicht. Dann muss es eben ein kostenpflichtiger Parkplatz sein. Hauptsache man muss die schweren Werkzeuge nicht kilometerweit schleppen. Während der Arbeit vergisst man, dass die Parkuhr bereits seit langem abgelaufen ist. Mit welchen Konsequenzen man dann rechnen muss, hatte das Hamburgische Oberverwaltungsgericht zu entscheiden (Beschluss vom 27.11.2009, Az.: 3 Bf 36/06).</p>
<p><strong>Wenn die Parkuhr abgelaufen ist, kann ein Hinweiszettel</strong> <strong>mit</strong> <strong>dem genauen</strong>, in unmittelbarer Nähe gelegenen <strong>Aufenthaltsort, Kosten und Nerven sparen.</strong> Der Hinweiszettel sollte mit Datum und Uhrzeit sowie Angaben zum Namen des Fahrers versehen sein. Dann wird man zumindest nicht direkt abgeschleppt. Dies geht aus dem besagten Urteil hervor.</p>
<p>Im Fall stellte der Kläger um 8:15 Uhr sein Fahrzeug in einer Straße in Hamburg an einer parkuhrpflichtigen Stelle ab und stellte die maximal mögliche Parkzeit von einer Stunde ein. Es handelte sich um einen Kleintransporter eines Handwerksbetriebes mit der Aufschrift „R. T. L. Straße &#8230; Hamburg“, „Gas Wasser Heizung“ und der Telefonnummer und Telefaxnummer. Um 12:25 Uhr stellte die Polizei fest, dass die Parkuhr seit mehr als drei Stunden abgelaufen war und beauftragte umgehend ein Abschleppunternehmen. Die Kosten sollte der Handwerksbetrieb zahlen.</p>
<p>Der Kläger wendete sich dagegen und meinte, dass er beauftragt gewesen sei, in der Straße, in der er geparkt habe, Installationsarbeiten vorzunehmen. Er habe für den Transport der hierfür erforderlichen Gerätschaften das Fahrzeug benutzt. Aufgrund der Installationsarbeiten habe er es versäumt, nach einer Stunde die Parkuhr neu zu bestücken.</p>
<p>Wer jetzt glaubt, die Polizei, sei zunächst verpflichtet bei der Firma anzurufen, um dem Fahrer Gelegenheit zum Wegfahren zu geben, zumal die Telefonnummer auf dem Auto Stand, irrt. Es gab laut OVG keine hinreichend klaren Anhaltspunkte dafür, dass der Fahrer des Fahrzeugs sich in dessen unmittelbarer Nähe befand und nach einer polizeilichen Aufforderung dazu in der Lage gewesen wäre, umgehend zu erscheinen und das Fahrzeug zu entfernen, weil es nicht in unmittelbarer Nähe des Handwerkbetriebs, sondern in erheblicher Entfernung davon in einem anderen Stadtteil stand.</p>
<p>Eine Pflicht zum Kontaktierungsversuch wäre aber ein gut lesbarer Hinweiszettel mit Datum und Uhrzeit sowie mit Angaben zum Namen des Fahrers und seinem genauen, in unmittelbarer Nähe gelegenen Aufenthaltsort sein können, gewesen.</p>
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		<title>Unfall im Ausland &#8211; Regulierung in Deutschland</title>
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		<pubDate>Tue, 03 Aug 2010 05:20:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Matthias Seibel</dc:creator>
				<category><![CDATA[Autounfall was tun]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
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		<category><![CDATA[Matthias Seibel]]></category>
		<category><![CDATA[Unfall]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Was macht man, wenn man im Urlaub im Ausland in einen Unfall verwickelt wird? Lohnt es sich überhaupt Ansprüche anzumelden, wenn man vor einem ausländischen Gericht klagen muss? Hier hilft dem Geschädigten EU-Recht. Denn jede in Europa tätige Kfz-Haftpflichtversicherung muss eine deutsche Versicherung als sog. Regulierungsbeauftragte haben, der gegenüber entsprechende Schäden geltend gemacht werden können. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Was macht man, wenn man im Urlaub im Ausland in einen Unfall verwickelt wird? Lohnt es sich überhaupt Ansprüche anzumelden, wenn man vor einem ausländischen Gericht klagen muss? Hier hilft dem Geschädigten EU-Recht. Denn jede in Europa tätige Kfz-Haftpflichtversicherung muss eine deutsche Versicherung als sog. Regulierungsbeauftragte haben, der gegenüber entsprechende Schäden geltend gemacht werden können. Weiterhin geben die Regelungen dem Geschädigten auch die Möglichkeit den Unfall vor einem deutschen Gericht zu klären. <a href="http://www.rechtsanwalt-koblenz.de">www.rechtsanwalt-koblenz.de</a></p>
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		<title>Bußgeld droht beim Fahren mit &#8220;Fixi&#8221;- Rädern / Urteil des Verwaltungsgerichtes Berlin</title>
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		<pubDate>Thu, 29 Jul 2010 13:24:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>schadenfixblogger</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>

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		<description><![CDATA[Fixie, Bußgeld, Bußgeldkatalog]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>VG Berlin: Die Fahrt mit einem &#8220;Fixie&#8221;-Fahrrad im öffentlichen Straßenverkehr ist gefährlich und kann auch teuer werden. Mit  einem Bußgeld von bis zu 90 Euro, Punkten in Flensburg und der  Beschlagnahmung ihres Fahrrades müssen Personen rechnen, die die Polizei  auf öffentlichen Straßen auf einem &#8220;Fixie&#8221; erwischt.</p>
<p>&#8220;Fixies&#8221; sind reine Sportfahrräder. Sie haben eine starre  Hinterradnabe ohne Freilauf und nur einen Gang. Sie verfügen außerdem  weder über Licht noch Bremsen &#8211; das Tempo lässt sich allein über die  Trittfrequenz verringern. Das Berliner Verwaltungsgericht hat festgestellt, dass die Polizei die nicht  verkehrssicheren &#8220;Fixies&#8221; bei regelwidriger Nutzung im Straßenverkehr  einkassieren und versteigern darf (Az.: 1K 927.09). Der unglückliche Radler  bekommt dann lediglich den Verkaufserlös abzüglich der Verwaltungskosten  zurück.</p>
<p>Den aktuellen Bußgeldkatalog finden Sie <a href="http://www.schadenfixblog.de/bussgeldkatalog.php" target="_self">hier.</a></p>
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		<title>„Blitzen“ nicht verfassungswidrig</title>
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		<pubDate>Wed, 21 Jul 2010 09:43:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Matthias Seibel</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsüberwachung]]></category>
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		<category><![CDATA[Geschwindigkeit]]></category>
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		<description><![CDATA[Ein Beschwerdeführer machte vor dem Bundesverfassungsgericht geltend, dass die im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung von ihm gefertigten Lichtbilder sein Persönlichkeitsrecht verletzen würden.
Das Bundesverfassungsgerichts hat seine Verfassungsbeschwerde aber nicht zur Entscheidung angenommen.
§ 100h Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StPO erlaube die Anfertigung von Bildaufnahmen ohne Wissen des Betroffenen, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Beschwerdeführer machte vor dem Bundesverfassungsgericht geltend, dass die im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung von ihm gefertigten Lichtbilder sein Persönlichkeitsrecht verletzen würden.</p>
<p>Das Bundesverfassungsgerichts hat seine Verfassungsbeschwerde aber nicht zur Entscheidung angenommen.</p>
<p>§ 100h Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StPO erlaube die Anfertigung von Bildaufnahmen ohne Wissen des Betroffenen, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise weniger Erfolg versprechend oder erschwert wäre. Die Auslegung und Anwendung dieser Norm durch die Fachgerichte zeige keine Verletzung spezifischen Verfassungsrechts. Eine Bildaufnahme, bei der Fahrer und Kennzeichen eines Fahrzeugs identifizierbar sind, stelle zwar einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seiner Ausprägung als Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar. Der Zweck derartiger Maßnahmen der Verkehrsüberwachung, nämlich die Aufrechterhaltung der Sicherheit des Straßenverkehrs, rechtfertige jedoch eine Beschränkung seiner Grundrechte.</p>
<p>Die Überwachung treffe zudem nicht Unbeteiligte, sondern ausschließlich Fahrer, die selbst Anlass zur Anfertigung von Bildern gegeben hätten, da der Verdacht eines Verkehrsverstoßes bestehe. Angesichts des bezweckten Schutzes der Allgemeinheit vor erheblichen Gefahren für Leib und Leben im Straßenverkehr bestanden für das Bundesverfassungsgericht keine Bedenken im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit der in Rede stehenden verkehrsrechtlichen Maßnahme. (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 5. Juli 2010, Az. 2 BvR 759/10) <a href="http://www.rechtsanwalt-koblenz.de">www.rechtsanwalt-koblenz.de</a></p>
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		<title>Schadenregulierung – Wann muss die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlen?</title>
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		<pubDate>Tue, 20 Jul 2010 15:03:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Christian Janeczek</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>
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		<category><![CDATA[autounfall was tun]]></category>
		<category><![CDATA[Az.: 3 W 15/10]]></category>
		<category><![CDATA[christian janeczek]]></category>
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		<category><![CDATA[Haftpflichtversicherung]]></category>
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		<description><![CDATA[Nach Verkehrsunfällen entstehen zum Ärger des Geschädigten häufig Verzögerungen bei der Schadensregulierung.
Ein Schadensersatzanspruch des Klägers ist sofort nach Schadensentstehung fällig (§ 271 BGB). Nach Meinung des OLG Stuttgart ist dem Haftpflichtversicherer aber regelmäßig, selbst bei einfachen Sachverhalten, eine Bearbeitungszeit von einigen Wochen einzuräumen. Im Streitfall hatte der Kläger zur Beschleunigung der Schadensregulierung einen Monat nach dem [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nach Verkehrsunfällen entstehen zum Ärger des Geschädigten häufig Verzögerungen bei der Schadensregulierung.</p>
<p>Ein Schadensersatzanspruch des Klägers ist sofort nach Schadensentstehung fällig (§ 271 BGB). Nach Meinung des OLG Stuttgart ist dem Haftpflichtversicherer aber regelmäßig, selbst bei einfachen Sachverhalten, eine Bearbeitungszeit von einigen Wochen einzuräumen. Im Streitfall hatte der Kläger zur Beschleunigung der Schadensregulierung einen Monat nach dem Verkehrsunfall Klage eingereicht. (Beschluss vom 26.04.2010, Az.: 3 W 15/10)</p>
<p>Ein Verzug der Haftpflichtversicherung sei nicht anzunehmen gewesen, so das OLG Stuttgart. Dem Haftpflichtversicherer sei selbst bei durchschnittlichen Verkehrsunfallsachen ein <strong>Prüfungszeitraum von 4-6 Wochen zuzubilligen</strong>. Daher sei eine <strong>Mindestfrist von vier Wochen abzuwarten</strong>, zumal Reparaturwerkstätten nicht auf sofortiger Zahlung bestünden, wenn die Reparatur über eine Versicherung abgerechnet würde.</p>
<p>Die <strong>Entscheidung des OLG Stuttgart überzeugt nicht</strong>, soweit argumentiert wird, dass Reparaturwerkstätten nicht auf sofortiger Zahlung bestünden, wenn die Reparatur über eine Versicherung abgerechnet würde. Dies trifft regelmäßig nur dann zu, wenn eine Reparaturkostenübernahmeerklärung durch den Versicherer vorliegt oder Vertrauen in die Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers besteht. Im Übrigen kann nicht von einer Reparaturwerkstatt verlangt werden, dass diese stets für den Versicherer die Unfallreparatur kostenintensiv vorfinanziert.</p>
<p>Die Praxis zeigt, dass es einem Haftpflichtversicherer durchaus gelingt, einen Unfallschaden in 1 oder 2 Wochen bei einfach gelagerten Fällen und klarer Haftungslage zu regulieren. Jedoch ist sein Interesse daran beschränkt, da es voraussetzt, ausreichend Personal zur Bearbeitung vorzuhalten und Geld früher zur Verfügung zu stellen. Um das entsprechende Interesse des Versicherers zu wecken, ist es darum erforderlich, ihm aufzuzeigen, dass eine längere Regulierungszeit deutlich teurer wird. So verlangt die Rechtsprechung zwar, dass der Geschädigte seinen Schaden vorfinanziert. Die damit verbundenen Kosten wie z.B. der Höherstufungsschaden einer zur Vorfinanzierung in Anspruch genommenen Kaskoversicherung  oder der Zinsschaden einen Finanzierungskredites muss der Versicherer übernehmen. Der Versicherer muss nur sofort darüber informiert werden, damit ihm Möglichkeiten zur Vermeidung dieser Mehrkosten durch eine schnelle Regulierung eingeräumt wird. Dies führt dann sehr häufig dazu, dass eine schnelle Regulierung bis zum Reparaturende plötzlich möglich ist.</p>
<p>Im Übrigen sollte nie vergessen werden, auch kleinere Schadenspositionen wie Fälligkeitszinsen zu beziffern.</p>
<p>Selbstverständlich muss aber auch auf Geschädigtenseite dafür gesorgt werden, dass schnell und vollumfänglich der Schaden beziffert wird. Damit hier erhebliche Verzögerungen vermieden werden, nutzt unsere Kanzlei den  <a href="http://www.e-consult.de/schadenmanager/" target="_blank"><strong>Schadenmanager</strong></a><strong> der </strong><a href="http://www.e-consult.de/" target="_blank"><strong>e.Consult AG</strong></a><strong>. </strong></p>
<p>Sie hatten einen Verkehrsunfall und wollen möglichst schnell an ihr Geld kommen? Kontaktieren Sie mich doch einfach über mein Serviceportal bei schadenfix.de: <a href="http://www.schadenfix.de/dresden/roth-anwaelte" target="_blank">Roth &amp; Partner</a></p>
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		<title>Fotos in Restwertbörse (Urteil)</title>
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		<pubDate>Fri, 16 Jul 2010 19:06:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Matthias Seibel</dc:creator>
				<category><![CDATA[Sachverständige]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Foto]]></category>
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		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Veröffentlichung]]></category>

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		<description><![CDATA[Versicherungen nutzen sog. Restwertbörsen, um dort Unfallfahrzeuge einzustellen und alsdann dem Geschädigten einen Aufkäufer zu benennen, der ein höheres Restwertangebot abgibt, als z.B. in einem vom Geschädigten eingeholten Gutachten festgestellt. Der Bundesgerichtshof hat hierzu nunmehr festgestellt, dass die Versicherungen nicht berechtigt sind, Bilder, die ein Sachverständiger im Auftrag des Geschädigten vom Fahrzeug gefertigt hat, in [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Versicherungen nutzen sog. Restwertbörsen, um dort Unfallfahrzeuge einzustellen und alsdann dem Geschädigten einen Aufkäufer zu benennen, der ein höheres Restwertangebot abgibt, als z.B. in einem vom Geschädigten eingeholten Gutachten festgestellt. Der Bundesgerichtshof hat hierzu nunmehr festgestellt, dass die Versicherungen nicht berechtigt sind, Bilder, die ein Sachverständiger im Auftrag des Geschädigten vom Fahrzeug gefertigt hat, in eine Internet-Restwertbörse einzustellen.</p>
<p>Interessant ist das Urteil auch deshalb, die Versicherung sich auf eine gängige Praxis der Versicherer berufen hat, so dass bundesweit von einer Vielzahl von Verstößen auszugehen ist. Daneben hat der BGH auch nochmals klargestellt, dass zur Beurteilung des Restwertes grundsätzlich der allgemein zugängliche, regionale Markt heranzuziehen ist, nicht aber der Sondermarkt über Internet-Restwertbörsen oder spezialisierte Restwertaufkäufer. <strong>(Bundesgerichtshof, Urt. v. 29.04.2010, Az. I ZR 68/08)</strong></p>
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		<title>Neuigkeiten für die kalte Jahreszeit: Winterbereifungspflicht verfassungswidrig!</title>
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		<pubDate>Thu, 15 Jul 2010 10:43:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwältin Dr. Daniela Mielchen</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeldkatalog 2010]]></category>
		<category><![CDATA[Daniela Mielchen]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Verhängung von Bußgeld wegen der &#8220;Winterbereifungspflicht&#8221; gehört wohl der Vergangenheit an. Das OLG Oldenburg (Az.: 2 SsRs 220/09) hat entschieden, dass die Regelung zu unbestimmt und daher verfassungswidrig ist.
In dem zu entscheidenden Fall war der Kläger mit überhöhter Geschwindigkeit auf Glatteis verunfallt. Das Fahrzeug des Klägers war nur mit Sommerreifen ausgestattet. Darin sah das [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Verhängung von Bußgeld wegen der <strong>&#8220;Winterbereifungspflicht&#8221;</strong> gehört wohl der Vergangenheit an. Das OLG Oldenburg (Az.: 2 SsRs 220/09) hat entschieden, dass die Regelung zu unbestimmt und daher verfassungswidrig ist.</p>
<p>In dem zu entscheidenden Fall war der Kläger mit überhöhter Geschwindigkeit auf Glatteis verunfallt. Das Fahrzeug des Klägers war nur mit Sommerreifen ausgestattet. Darin sah das Amtsgericht neben der überhöhten Geschwindigkeit auch die Ursache des Unfalls. Dagegen wehrte sich der Kläger. In den Augen der Verteidigung hätte der Unfall auch mit Winterreifen passieren können; die Ursache sei der Geschwindigkeitsverstoß gewesen.</p>
<p>Die in Rede stehende bußgeldbewehrte Winterbereifungspflicht ergibt sich aus § 2 Abs. 3a Satz 1 und 2 StVO:</p>
<blockquote><p>&#8220;Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine <strong>geeignete Bereifung</strong>&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;.&#8221;</p></blockquote>
<p>Es sei für den Laien nicht klar, welche Bereifung bei winterlichen Wetterverhältnissen als ungeeignet anzusehen sei, so das OLG Oldenburg.<br />
In der Vorschrift heißt es ja auch nicht explizit, dass bei Eis und Schnee nur mit Winterreifen gefahren werden darf. Welche Eigenschaften Reifen für winterliche Wetterverhältnisse haben müssen, wird in der Vorschrift nicht deutlich. Deshalb ist auch nicht klar, ob nicht auch Sommerreifen im Sinne der Vorschrift geeignet sein können. Wenn der Gesetzgeber eine „Winterreifenpflicht“ gewollt hätte, so hätte er in der Vorschrift eindeutigere Worte finden müssen.</p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Promillegrenzen im Ausland</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/promillegrenzen-im-ausland/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/promillegrenzen-im-ausland/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 14 Jul 2010 19:12:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Matthias Seibel</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsanwälte aktuelle Informationen]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Alkohol]]></category>
		<category><![CDATA[Ausland]]></category>
		<category><![CDATA[Matthias Seibel]]></category>
		<category><![CDATA[Promille]]></category>

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		<description><![CDATA[0,0: Estland, Rumänien, Slowakei, Tschechien, Ungarn
0,2: Norwegen, Polen, Schweden
0,3: Serbien6
0,4: Litauen
0,5: Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Frankreich1, Griechenland2, Island, Italien, Kroatien3, Lettland4, Luxemburg5, Mazedonien6, Montenegro6, Niederlande7, Österreich8, Portugal, Schweiz, Slowenien6, Spanien9, Türkei10, Weißrussland6, Zypern
0,8: Großbritannien, Irland, Liechtenstein, Malta
1) 0,2 für Busfahrer
2) 0,2 für Fahrer von Krafträdern und gewerblichen Kfz sowie für Personen, die ihren Führerschein [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>0,0</strong>: Estland, Rumänien, Slowakei, Tschechien, Ungarn</p>
<p><strong>0,2</strong>: Norwegen, Polen, Schweden</p>
<p><strong>0,3</strong>: Serbien<sup>6</sup></p>
<p><strong>0,4</strong>: Litauen</p>
<p><strong>0,5</strong>: Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Frankreich<sup>1</sup>, Griechenland<sup>2</sup>, Island, Italien, Kroatien<sup>3</sup>, Lettland<sup>4</sup>, Luxemburg<sup>5</sup>, Mazedonien<sup>6</sup>, Montenegro<sup>6</sup>, Niederlande<sup>7</sup>, Österreich<sup>8</sup>, Portugal, Schweiz, Slowenien<sup>6</sup>, Spanien<sup>9</sup>, Türkei<sup>10</sup>, Weißrussland<sup>6</sup>, Zypern</p>
<p><strong>0,8</strong>: Großbritannien, Irland, Liechtenstein, Malta</p>
<p><sup>1)</sup> 0,2 für Busfahrer</p>
<p><sup>2) </sup>0,2 für Fahrer von Krafträdern und gewerblichen Kfz sowie für Personen, die ihren Führerschein noch keine zwei Jahre besitzen</p>
<p><sup>3) </sup>0,0 für Fahrer bis 24 Jahre und Fahrer von Kfz über 3,5t</p>
<p><sup>4) </sup>0,2 für Personen, die ihren Führerschein noch keine zwei Jahre besitzen</p>
<p><sup>5) </sup>0,2 für Personen, die ihren Führerschein noch keine zwei Jahre besitzen sowie für Berufskraftfahrer</p>
<p><sup>6) </sup>0,0 für Berufskraftfahrer</p>
<p><sup>7) </sup>0,2 für Personen, die ihren Führerschein noch keine fünf Jahre besitzen und Fahrer von Kleinkrafträdern unter 24 Jahren</p>
<p><sup>8 ) </sup>0,1 für Personen in der Probezeit, die ihren Führerschein noch keine zwei Jahre besitzen</p>
<p><sup>9)</sup> 0,3 für Personen, die ihren Führerschein noch keine zwei Jahre besitzen, Fahrer von Kfz mit mehr als 8 Sitzplätzen sowie Berufskraftfahrer</p>
<p><sup>10) </sup>0,0 für Fahrer von (sämtlichen) Gespannen, Lkw und Bussen</p>
<p><a href="http://www.rechtsanwalt-koblenz.de">www.rechtsanwalt-koblenz.de</a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Zum Anscheinsbeweis bei Unfällen nach gefährlichen Wendemanövern</title>
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		<pubDate>Tue, 13 Jul 2010 08:32:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Florian Schmitt</dc:creator>
				<category><![CDATA[Autounfall was tun]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
		<category><![CDATA[ag münchen]]></category>
		<category><![CDATA[anscheinsbeweis]]></category>
		<category><![CDATA[haftung]]></category>
		<category><![CDATA[Überholmanöver]]></category>
		<category><![CDATA[Unfall]]></category>
		<category><![CDATA[Urteil]]></category>
		<category><![CDATA[verschulden]]></category>
		<category><![CDATA[wendemanöver]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein Autofahrer führt ein Wendemnöver an einer Kreuzung durch. Dabei kommt es zum Zusammenstoß mit einem links von ihm fahrenden Auto. Dieses Auto hatte zum überholen angesetzt und fährt dem Wendenden in die linke Fahrzeugseite.  An beiden Fahrzeugen entstehen beträchtliche Schäden. 

Nach einem aktuellen Urteil des Amtgerichts München ...
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Autofahrer führt ein Wendemnöver an einer Kreuzung durch. Dabei kommt es zum Zusammenstoß mit einem links von ihm fahrenden Auto. Dieses Auto hatte zum überholen angesetzt und fährt dem Wendenden in die linke Fahrzeugseite.  An beiden Fahrzeugen entstehen beträchtliche Schäden.</p>
<p>Nach einem aktuellen Urteil des Amtgerichts München ( 345 C 15055/09) spricht der erste Anschein für das Verschulden des wendenden Autofahrers.  Dies begründet das Gericht damit, dass sich jeder Verkehrsteilnehmer bei einem Wendemanöver nach der Straßenverkehrsordnung so verhalten muss, dass er keinem anderen schadet.</p>
<p>Die Mithaftung des Überholenden kommt nur dann in Betracht, wenn dem Überholvorgang eine unklare Verkehrslage vorausgeht. In solchen Fällen ist nämlich grundsätzlich ein Überholen verboten.</p>
<p>Bei Fragen zu Verkehrsunfällen und deren Folgen nehmen Sie Kontakt mit mir auf über <a href="http://www.kanzlei-schmitt.de" target="_blank">meine Homepage</a> oder melden Sie einen Unfall zur Schadensabwicklung direkt auf meinem <a href="http://www.schadenfix.de/mainz/KanzleiSchmitt" target="_blank">Serviceportal</a> bei schadenfix.de</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan Speed Verfahren verwertbar?</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/geschwindigkeitsmessung-mit-poliscan-speed-verfahren-verwertbar/</link>
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		<pubDate>Mon, 12 Jul 2010 13:00:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Loren Grunert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Sachverständige]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsüberwachung]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeldkatalog 2010]]></category>
		<category><![CDATA[Geschwindigkeitsüberschreitung]]></category>
		<category><![CDATA[OLG Karlsruhe]]></category>
		<category><![CDATA[PoliScan-Speed]]></category>

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		<description><![CDATA[Das OLG Karlsruhe hat mit Beschluss vom 17. 2. 2010 &#8211; 1 (8) SsBs 276/09 &#8211; AK 79/09 entschieden, dass es dahinstehen kann, ob es sich bei dem PoliScan Speed Messverfahren um ein anerkanntes und weitgehend standardisiertes Messverfahren handelt, denn das AG hat seine Feststellung im Einzelfall rechtsfehlerfrei begründet.
Der Tatrichter hat sich vorliegend von der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das <strong>OLG Karlsruhe </strong>hat mit Beschluss vom 17. 2. 2010 &#8211; 1 (8) SsBs 276/09 &#8211; AK 79/09 entschieden, dass es dahinstehen kann, ob es sich bei dem PoliScan Speed Messverfahren um ein anerkanntes und weitgehend standardisiertes Messverfahren handelt, denn das <em>AG</em> hat seine Feststellung im Einzelfall rechtsfehlerfrei begründet.</p>
<p>Der Tatrichter hat sich vorliegend von der <strong>Verlässlichkeit und Korrektheit der Messung im konkreten Einzelfall</strong> überzeugt. Er hat ausgeführt, dass das Messgerät geeicht gewesen und der Beamte beim Aufbau und der Bedienung des Geräts entsprechend der Bedienungsanleitung des Herstellers vorgegangen sei. Zudem seien Zweifel an der Richtigkeit der festgestellten Geschwindigkeit aus technischer Sicht nicht ersichtlich gewesen. Seine Überzeugung hat er nach Meinung des OLG Karlsruhe nachvollziehbar in den Urteilsgründen dargelegt.</p>
<p>Der ermittelte Geschwindigkeitswert ist jedenfalls bei der <strong>Messung eines allein ankommenden Fahrzeugs</strong> unter normalen Umständen innerhalb der vorgegebenen Toleranzen nicht zu beanstanden.</p>
<p>Bei einer besonderen Fallgestaltung kann sich jedoch etwas anderes ergeben. U.a. bei:</p>
<ul>
<li>Möglichkeit der Fehlzuordnung eines Fahrzeugs</li>
<li>Notwendigkeit der Nachprüfung durch einen Sachverständigen</li>
</ul>
<p>Verkehrsrechtlich versierte Rechtsanwälte bei <a href="http://schadenfix.de/" target="_blank">schadenfix.de</a> können Ihnen weiterhelfen, wenn Sie gegen ein Bußgeld wegen Geschwindigkeitsüberschreitung vorgehen wollen.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Rückwärts gegeneinander (Urteil)</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/ruckwarts-gegeneinander-urteil/</link>
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		<pubDate>Mon, 12 Jul 2010 06:45:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Matthias Seibel</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Parteien parkte an einer Straße, die auf beiden Seiten von einem Bürgersteig und quer zur Fahrbahn verlaufenden Parktaschen gesäumt wird. Beide Fahrer fuhren mit ihren Pkws jeweils rückwärts aus gegenüberliegenden, schräg zueinander versetzten Parktaschen heraus. Zwischen beiden Fahrzeugen kam es zur Kollision. Das Gericht hat festgestellt, dass der Kläger zum Zeitpunkt des Zusammenstoßes bereits [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Parteien parkte an einer Straße, die auf beiden Seiten von einem Bürgersteig und quer zur Fahrbahn verlaufenden Parktaschen gesäumt wird. Beide Fahrer fuhren mit ihren Pkws jeweils rückwärts aus gegenüberliegenden, schräg zueinander versetzten Parktaschen heraus. Zwischen beiden Fahrzeugen kam es zur Kollision. Das Gericht hat festgestellt, dass der Kläger zum Zeitpunkt des Zusammenstoßes bereits wenige Sekunden gestanden hat. Allerdings hat es ihm nur 80 % seines Schadens zugesprochen, da er sich die Betriebsgefahr seines Fahrzeuges anrechnen lassen müsse. Der Unfall sei für ihn nämlich nicht unabwendbar gewesen. Dies setze voraus, dass der Unfall auch bei Einhaltung der äußersten möglichen Sorgfalt durch einen Idealfahrer nicht abgewendet werden kann. Ein Idealfahrer hätte aber an seiner Stelle erkannt, dass im anderen Auto bereits jemand saß, der möglicherweise gleichfalls ausparken will, und hätte im Hinblick darauf abgewartet. <strong>(Landgericht Saarbrücken, Urt. v. 07.05.2010, Az. 13 S 14/10) <a href="http://www.rechtsanwalt-koblenz.de">www.rechtsanwalt-koblenz.de</a></strong></p>
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		<title>Haftungsverteilung nach Autounfall mit Nachbar auf Privatweg</title>
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		<pubDate>Wed, 07 Jul 2010 08:55:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwältin Dr. Daniela Mielchen</dc:creator>
				<category><![CDATA[Autounfall was tun]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Amtsgericht Merzig]]></category>
		<category><![CDATA[autounfall was tun]]></category>
		<category><![CDATA[Az.: 13 S 239/09]]></category>
		<category><![CDATA[Daniela Mielchen]]></category>
		<category><![CDATA[Haftungsverteilung]]></category>
		<category><![CDATA[Landgericht Saarbrücken]]></category>

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		<description><![CDATA[Wenn Sie sich mit Ihrem Nachbar nicht ganz so gut verstehen, sich mit diesem einen Privatweg zu Ihrem Grundstück teilen und rückwärts auf diesen auffahren wollen, so sollten Sie besondere Vorsicht walten lassen. Dieser Schluss lässt sich aus einem Urteil des Landgerichts Saarbrücken ziehen. Dies hatte sich mit der Frage der Haftungsverteilung bei einer Kollision [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn Sie sich mit Ihrem Nachbar nicht ganz so gut verstehen, sich mit diesem einen Privatweg zu Ihrem Grundstück teilen und rückwärts auf diesen auffahren wollen, so sollten Sie besondere Vorsicht walten lassen. Dieser Schluss lässt sich aus einem Urteil des Landgerichts Saarbrücken ziehen. Dies hatte sich mit der Frage der Haftungsverteilung bei einer Kollision zwischen einem auf einem Privatweg rückwärtsfahrenden und einem aus einer Hofeinfahrt im spitzen Winkel hierzu rückwärts auf den Privatweg einfahrenden PKW zu befassen (Urteil vom 12.02.2010, Az.: 13 S 239/09).</p>
<p>Die Klägerin hat vorgetragen, sie sei aus ihrer Einfahrt ausgefahren und habe sich rückwärtig vergewissert, dass die Ausfahrt frei sei. Sie habe das Auto der Nachbarin kommen sehen und daher angehalten und gehupt, um auf sich aufmerksam zu machen. Diese sei aber weitergefahren und auf das Fahrzeug der Klägerin aufgefahren.</p>
<p>Das Amtsgericht Merzig, Zweigstelle Wadern , (Urteil vom 14.10.2009, Az.:13 C 85/08), hatte eine hälftige Haftung der Beklagten (Nachbarin) angenommen. Die Klägerin hingegen war der Meinung, dass die Nachbarin voll hafte, weshalb sie die restlichen 50 % ihres Schadens aus dem Autounfall verlangte. Das Landgericht hat die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Merzig als unbegründet zurückgewiesen. Die <strong>hälftige Haftung der Beklagten</strong> sei im Ergebnis richtig:</p>
<ol>
<li>Die <strong>Beklagte</strong> (Nachbarin) habe <strong>gegen <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__9.html" target="_blank">§9 Abs.5 StVO</a> verstoßen</strong>, indem sie rückwärts gegen das stehende Fahrzeug der Klägerin gefahren sei.</li>
<li>Andererseits habe aufgrund der Örtlichkeit – die Grundstückseinfahrt der Klägerin stößt in spitzem Winkel auf den Zufahrtsweg – eine besondere <strong>Rücksichtspflicht der Klägerin aus dem Rechtsgedanken des <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__10.html" target="_blank">§ 10 StVO</a> bestanden</strong>. Danach muss derjenige, der aus einem Grundstück oder anderen, nicht dem fließenden Verkehr dienenden Verkehrsflächen auf die Fahrbahn einfahren will, ein Höchstmaß an Sorgfalt einhalten, <strong>nötigenfalls sich einweisen lassen.</strong></li>
</ol>
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		</item>
		<item>
		<title>Bundesverfassungsgericht stärkt den Richtervorbehalt bei der Entnahme einer Blutprobe</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/richtervorbehaltblutentnahme/</link>
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		<pubDate>Tue, 06 Jul 2010 09:13:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Florian Schmitt</dc:creator>
				<category><![CDATA[Führerschein/MPU]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsüberwachung]]></category>
		<category><![CDATA[Blutprobe]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Kanzlei Schmitt]]></category>
		<category><![CDATA[Polizei]]></category>
		<category><![CDATA[Urteil]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Anordnung einer Blutentnahme erfordert grundsätzlich die Anordnung eines Richters. Die Ermittlungsbehörden Polizei und vorrangig die Staatsanwaltschaft dürfen von diesem Grundsatz  abweichen und selbst die Blutentnahme anordnen. Allerdings darf dies nur geschehen, wenn ...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Anordnung einer Blutentnahme erfordert grundsätzlich die Anordnung eines Richters. Die Ermittlungsbehörden Polizei und vorrangig die Staatsanwaltschaft dürfen von diesem Grundsatz  abweichen und selbst die Blutentnahme anordnen. Allerdings darf dies nur geschehen, wenn durch die Verzögerung, die bei der Einschaltung des Richters entsteht, der Ermittlungserfolg erheblich gefährdet wird. Das Vorliegen der Gefahr im Verzug muss für den Einzelfall begründet werden und auch festgehalten werden.</p>
<p>Dieses vom Gesetzgeber vorgesehene Prozedere zunächst die richterliche Genehmigung einholen zu müssen wurde durch die Entscheidung des Bunderverfassungsgerichts <a href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-045.html" target="_blank">2 BvR 1046/08</a> gestärkt.</p>
<p>Aber Vorsicht: In der Praxis wird es zumeist aufgrund der eigentlichen Ausnahmeregelung &#8220;Gefahr im Verzug&#8221; zur Anordnung der Blutentnahme durch die Polizei kommen. So ist in den meisten Fällen aufgrund der Einzelumstände die Einholung einer schriftlichen Anordnung nicht praktikabel. Denn &#8211; wie auch in diesem Beispielfall &#8211; es besteht oft die Gefahr beispielsweise durch Nachtrunk die Blutalkoholkonzentration nachträglich zu verändern.</p>
<p>Bei Fragen zu Trunkenheitsfahrten und deren Folgen nehmen Sie Kontakt mit mir auf über <a href="http://www.kanzlei-schmitt.de" target="_blank">meine Homepage</a> oder melden Sie einen daraus resultierenden Unfall zur Schadensabwicklung direkt auf meinem <a href="http://www.schadenfix.de/mainz/KanzleiSchmitt" target="_blank">Serviceportal</a> bei schadenfix.de</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>MPU &#8211; Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Straßenverkehrsdelikten unter Alkoholeinfluss</title>
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		<pubDate>Mon, 05 Jul 2010 12:39:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Hartmut Roth</dc:creator>
				<category><![CDATA[Führerschein/MPU]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Az.: Au 7 K 08.676]]></category>
		<category><![CDATA[Führerscheinentzug]]></category>
		<category><![CDATA[Hartmut Roth]]></category>
		<category><![CDATA[medizinisch-psychologische untersuchung]]></category>
		<category><![CDATA[Trunkenheitsfahrt-Alkohol am Steuer]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Verwaltungsgericht Augsburg (VG) hat mit Urteil vom 27.11.2009 (Az.: Au 7 K 08.676) über die Neuerteilung der Fahrerlaubnis eines knapp 30-Jährigen nach mehreren Straßenverkehrsdelikten unter Alkoholeinfluss entschieden.
Im den vergangen Jahren wurde der Kläger:

2003 zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten wegen eines Vergehens der fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Verwaltungsgericht Augsburg (VG) hat mit Urteil vom 27.11.2009 (Az.: Au 7 K 08.676) über die Neuerteilung der Fahrerlaubnis eines knapp 30-Jährigen nach mehreren <strong>Straßenverkehrsdelikten unter Alkoholeinfluss</strong> entschieden.</p>
<p>Im den vergangen Jahren wurde der Kläger:</p>
<ul>
<li><strong>2003</strong> zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten wegen eines Vergehens der fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis in Tatmehrheit mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis verurteilt. Damals wurde für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis eine Sperrfrist von 2 Jahren verhängt. Dem Urteil lag ein Unfall des Klägers mit <strong>1,45 Promille</strong> zugrunde.</li>
</ul>
<ul>
<li><strong>Im gleichen Jahr</strong> ermittelte die Polizei erneut wegen einer Trunkenheitsfahrt des Klägers. Die bei ihm genommenen Blutproben ergaben <strong>1,30 bzw. 1,17 Promille</strong>.</li>
</ul>
<ul>
<li><strong>Im Frühjahr 2007 beantragte der Kläger beim Beklagten die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis</strong>.</li>
</ul>
<p>Das Fahreignungsgutachten des TÜV vom Juni 2007 kam abschließend zu dem Ergebnis, dass nach den Ergebnissen der Untersuchung zu erwarten ist, dass <strong>der Kläger auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen wird</strong>. Der MPU war zu entnehmen, dass die <strong>prognostischen Voraussetzungen insofern ungünstig seien</strong>, als der Kläger die persönliche Problematik nicht ausreichend aufgearbeitet habe und insofern eine tragfähige Strategie zum zukünftigen, vernünftigen Umgang hinsichtlich des Themenbereichs Alkohol nicht bzw. allenfalls in Ansätzen zu erkennen sei. Die beklagte <strong>Behörde lehnte die Neuerteilung der Fahrerlaubnis ab.</strong></p>
<p><strong>Die Klage gegen die Ablehnung der Neuerteilung der Fahrerlaubnis scheiterte.</strong> Das VG führte aus, dass die Voraussetzungen für die neue Erteilung einer Fahrerlaubnis gemäß<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/fev/__20.html" target="_blank"> § 20 Abs. 1 FeV</a> denen einer Ersterteilung entsprechen. Diese <strong>setze</strong> unter anderem <strong>voraus</strong>, dass der Bewerber zum <strong>Führen von Kraftfahrzeugen „geeignet“ ist.</strong> Geeignet in diesem Sinne ist nach<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__2.html" target="_blank"> § 2 Abs. 4 StVG</a> unter anderem, wer die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt. Gemäß <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/fev/__11.html" target="_blank">§ 11 Abs. 1 S. 2 FeV</a> erfüllt ein Bewerber diese Anforderungen insbesondere dann nicht, wenn <strong>Alkoholmissbrauch oder Alkoholabhängigkeit</strong> vorliegt. Der Kläger scheiterte im vorliegenden Fall, da er in der MPU keine Belege habe vorlegen können, um seine Alkoholabstinenz längerfristig nachzuweisen (z. B. in Form von Urinuntersuchungen und einer Haaranalyse).</p>
<p>Der Fall zeigt, dass es in Fällen, in denen Gerichte mittels der MPU die Fahreignung überprüfen, auch darauf ankommen kann, eine <strong>positive medizinische Stellungnahme im Rahmen der Begutachtung (MPU) zu erreichen.</strong> Ein erfahrener Verkehrsrechtanwalt kennt die Wege, mit denen Alkoholabstinenz medizinisch belegt werden kann und informiert Betroffene bereits im Vorfeld.</p>
<p>Sie suchen Rat und/oder sind in einem ähnlichen Fall betroffen? Nutzen Sie die Kontaktmöglichkeit über mein Serviceportal bei <a href="http://www.schadenfix.de/dresden/roth-anwaelte" target="_blank">Schadenfix.de</a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Chef muss aufklären &#8211; Fahrtenbuch droht</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/chef-muss-aufklaren-fahrtenbuch-droht/</link>
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		<pubDate>Mon, 05 Jul 2010 06:58:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Matthias Seibel</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsüberwachung]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrtenbuch]]></category>
		<category><![CDATA[Firmenwagen]]></category>
		<category><![CDATA[Geschwindigkeitsübertretung]]></category>
		<category><![CDATA[Matthias Seibel]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Geschäftsführer einer Firma kann sich nicht nur darauf berufen, der Fahrer eines Firmenwagens sei auf einem „Blitz“-Foto unkenntlich, um einer Fahrtenbuchauflage zu entgehen. Das Verwaltungsgericht Leipzig hat darauf hingewiesen, dass unterstellt werden könne, dass ein Wirtschaftsbetrieb grundsätzlich ohne Rücksicht auf die Erinnerung einzelner Personen in der Lage ist, Geschäftsfahrten usw. nach seinen Kontenbüchern, in [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Geschäftsführer einer Firma kann sich nicht nur darauf berufen, der Fahrer eines Firmenwagens sei auf einem „Blitz“-Foto unkenntlich, um einer Fahrtenbuchauflage zu entgehen. Das Verwaltungsgericht Leipzig hat darauf hingewiesen, dass unterstellt werden könne, dass ein Wirtschaftsbetrieb grundsätzlich ohne Rücksicht auf die Erinnerung einzelner Personen in der Lage ist, Geschäftsfahrten usw. nach seinen Kontenbüchern, in Verbindung mit Belegmappen, Einsatzplänen oder Ähnlichen zu rekonstruieren und den jeweiligen Fahrzeugführer im Einzelfall festzustellen. Auch bei Firmenfahrzeugen, die mehreren Betriebsangehörigen zur Verfügung stehen, sei es Sache der Betriebsleitung, organisatorische Vorkehrungen zu treffen, damit festgestellt werden kann, welche Person zu einem bestimmten Zeitpunkt ein bestimmtes Fahrzeug benutzt hat. Für den betreffende Wagen muss die Firma jetzt zwölf Monate ein Fahrtenbuch führen. <strong>(Verwaltungsgericht Leipzig, Urt. v. 18.05.2010, Az. 1 K 447/09) &#8211; <a href="http://www.rechtsanwalt-koblenz.de">www.rechtsanwalt-koblenz.de</a></strong></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Abschleppen bei Blockieren von Zufahrt rechtmäßig?</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/abschleppen-bei-blockieren-von-zufahrt-rechtmasig/</link>
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		<pubDate>Fri, 02 Jul 2010 08:04:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Loren Grunert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Halten und Parken]]></category>
		<category><![CDATA[Lkw]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof München (Beschluss vom 05.03.2010 Az.: 10 ZB 09.2932) hatte zu entscheiden, ob die Polizei das Abschleppen eines verbotswidrig geparkten Fahrzeugs anordnen darf, wenn das Vorbeifahren nur unter Risiko der Schadensverursachung möglich wäre.
Im Fall parkte die Klägerin ihr Auto so in einer LKW-Zufahrt, dass das Vorbeifahren eines mehrere Meter langen Sattelschleppers nicht ohne [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof München (Beschluss vom 05.03.2010 Az.: 10 ZB 09.2932) hatte zu entscheiden, ob die Polizei das Abschleppen eines verbotswidrig geparkten Fahrzeugs anordnen darf, wenn das Vorbeifahren nur unter Risiko der Schadensverursachung möglich wäre.</p>
<p>Im Fall parkte die Klägerin ihr Auto so in einer LKW-Zufahrt, dass das Vorbeifahren eines mehrere Meter langen Sattelschleppers nicht ohne das Risiko einer Beschädigung des eigenen oder des Fahrzeugs der Klägerin „problemlos“ möglich gewesen wäre. Das Vorbeifahren hätte allenfalls mit schwierigen Rangiermanövern versucht werden können. Der Lkw-Fahrer hätte dann auch die Gegenfahrbahn der Straße benutzen müssen. Technisch gesehen wäre die Ausfahrt des Lkw aber möglich gewesen.</p>
<p>Zu dem risikoreichen Manöver ist der Lkw-Fahrer von der Polizei jedoch zu Recht nicht angehalten worden. Nach dem Polizeirecht hat die Polizei von mehreren möglichen und geeigneten Maßnahmen diejenige zu treffen, die den Einzelnen und die Allgemeinheit am wenigsten beeinträchtigt. Bei der geschilderten Risiko-Situation darf der Polizeibeamte dem Lkw-Fahrer dies nicht zumuten.</p>
<p>Der VGH hat entscheiden, dass die polizeiliche Abschleppanordnung des Pkw rechtmäßig ist.</p>
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		<title>Unfall im Kreuzungsbereich – Grünphase und Haftungsquote</title>
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		<pubDate>Fri, 02 Jul 2010 06:36:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwältin Dr. Daniela Mielchen</dc:creator>
				<category><![CDATA[Autounfall was tun]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[autounfall was tun]]></category>
		<category><![CDATA[Az.: 12 U 107/09]]></category>
		<category><![CDATA[Daniela Mielchen]]></category>
		<category><![CDATA[KG Berlin]]></category>

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		<description><![CDATA[In Kreuzungsbereichen ist die Gefahr von Verkehrsunfällen mit schwerwiegenden Personen- und Sachschäden auf deutschen Straßen sehr hoch.
Außergerichtliche und gerichtliche Auseinandersetzungen drehen sich dabei häufig um Streifragen über die Haftungsquote der Unfallbeteiligten. Das Kammergericht Berlin (KG Berlin) hat mit Beschluss vom 18.02.2010 (Az.: 12 U 107/09) zu dieser Thematik Stellung genommen. Das KG Berlin hat entschieden, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In Kreuzungsbereichen ist die Gefahr von Verkehrsunfällen mit schwerwiegenden Personen- und Sachschäden auf deutschen Straßen sehr hoch.<br />
Außergerichtliche und gerichtliche Auseinandersetzungen drehen sich dabei häufig um Streifragen über die Haftungsquote der Unfallbeteiligten. Das Kammergericht Berlin (KG Berlin) hat mit Beschluss vom 18.02.2010 (Az.: 12 U 107/09) zu dieser Thematik Stellung genommen. Das KG Berlin hat entschieden, dass die <strong>Haftungsquote in der Regel 1/3 zu 2/3 zu Gunsten des Kreuzungsräumers</strong> beträgt, wenn auf einer lichtzeichengeregelter Kreuzung ein sog. Kreuzungsräumer, der sich am Ende der für ihn geltenden Grünphase noch im Kreuzungsbereich befindet, mit einem bei Grün angefahrenen Fahrzeug des Querverkehrs kollidiert.</p>
<p>Dies gilt nach der Gerichtsentscheidung aufgrund dessen Vorrechts, im Interesse des fließenden Verkehrs zunächst die Kreuzung räumen zu dürfen. Das KG Berlin hat ferner entschieden, dass der Vorrang des bei Grün in die Kreuzung eingefahrenen Nachzüglers, der die Kreuzung nicht vor Freigabe des Querverkehrs räumen kann, auch für in der Kreuzung hängen gebliebene Linksabbieger gilt, die in einer früheren Ampelphase in die Kreuzung eingefahren waren. Die Frage, ob ein Unfallgegner bei einem Kreuzungsunfall vollständig, d.h. zu 100 %, haftet, hängt von den Umständen jedes Einzelfalls ab.</p>
<p>Bei Fragen zur Haftungsprüfung und Unfallregulierung stehe ich Ihnen mit kompetentem Rat und professioneller Hilfe zur Seite.<br />
Hier geht es zu meinem Serviceportal bei schadenfix.de: <a href="http://www.schadenfix.de/hamburg/Mielchen" target="_blank">Mielchen und Coll.</a></p>
]]></content:encoded>
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		<title>Ladung richtig sichern</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/ladung-richtig-sichern/</link>
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		<pubDate>Wed, 23 Jun 2010 21:09:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Matthias Seibel</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/?p=2369</guid>
		<description><![CDATA[Gerade in der anstehenden Urlaubszeit werden die Autos vollgepackt, wie sonst das ganze Jahr nicht. Aber Vorsicht, wer die Ladung unzureichend sichert, gefährdet sich und andere Verkehrsteilnehmer. Gem.§ 22 I StVO Ladung ist zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen. Ein Verstoß [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Gerade in der anstehenden Urlaubszeit werden die Autos vollgepackt, wie sonst das ganze Jahr nicht. Aber Vorsicht, wer die Ladung unzureichend sichert, gefährdet sich und andere Verkehrsteilnehmer. Gem.§ 22 I StVO Ladung ist zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen. Ein Verstoß wird nach der Bußgeldtabelle mit 35 €, wenn eine Gefährdung vorliegt mit 50 € geahndet. Außerdem drohen 3 Punkte ins Flensburg. Es wird empfohlen, schwere Gegenstände nicht an die Ladekante des Kofferraums zu legen, sondern direkt hinter der Rückbank zu platzieren. So wird bei einer Vollbremsung verhindert, dass einzelne Objekte nach vorne geschleudert werden und die Insassen des Fahrzeugs gefährden können. Unbedingt sollte geprüft werden, dass die Lehnen der Rückbank eingerastet sind. Auch sollte die Ladung nur bis zur Oberkante der Rücklehne reichen bzw. sonstige Sicherungseinrichtungen z.B. Trennnetze verwendet werden.</p>
<p>Bei Verstauen der Ladung in einer Dachbox sollte die Ladung gleichmäßig verteilt sein und auch das zulässige Höchstgewicht der Dachlast beachtet werden.</p>
<p>Achtung: Selbst bei ordnungsgemäßer Beladung ändert sich das Fahrverhalten des Autos erheblich. <a href="http://www.rechtsanwalt-koblenz.de">www.rechtsanwalt-koblenz.de</a></p>
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		<title>Wahlrecht des Geschädigten &#8211; Mietwagen</title>
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		<pubDate>Wed, 23 Jun 2010 13:19:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Matthias Seibel</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Mietwagen]]></category>
		<category><![CDATA[Unfall]]></category>

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		<description><![CDATA[In einem Fall vor dem Amtsgericht Karlsruhe lehnte die Versicherung die Zahlung der Mietwagenkosten (teilweise)  ab. Sie verwies auf ein Mietwagenunternehmen, mit dem sie Sonderkonditionen vereinbart hatte. Das Gericht verurteilte die Versicherung aber, da nichts anderes geltend könne als bei den Reparaturkosten. Auch bei den Mietwagenkosten seien lediglich die allgemein zugängliche Marktpreise, nicht aber die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In einem Fall vor dem Amtsgericht Karlsruhe lehnte die Versicherung die Zahlung der Mietwagenkosten (teilweise)  ab. Sie verwies auf ein Mietwagenunternehmen, mit dem sie Sonderkonditionen vereinbart hatte. Das Gericht verurteilte die Versicherung aber, da nichts anderes geltend könne als bei den Reparaturkosten. Auch bei den Mietwagenkosten seien lediglich die allgemein zugängliche Marktpreise, nicht aber die Sonderkonditionen der Versicherung zugrundezulegen <strong>(Amtsgericht Karlsruhe, Urt. v. 23.02.2010, Az. 3 C 61/09)</strong></p>
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		<title>Wahlrecht des Geschädigten &#8211; Werkstatt</title>
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		<pubDate>Wed, 23 Jun 2010 12:46:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Matthias Seibel</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Versicherungen versuchen immer wieder dem Geschädigten eine bestimmte Art der Schadensbehebung vorzuschreiben. In einem Verfahren vor dem Amtsgericht Hagen versuchte die Versicherung die Zahlung zu kürzen, da sie auf eine Werkstatt hingewiesen hatte, mit der sie Sonderkonditionen vereinbart hatte.
Das Gericht hat dem Geschädigten die Reparaturkosten, die in „seiner“ Werkstatt angefallen waren, zugesprochen, da die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Versicherungen versuchen immer wieder dem Geschädigten eine bestimmte Art der Schadensbehebung vorzuschreiben. In einem Verfahren vor dem Amtsgericht Hagen versuchte die Versicherung die Zahlung zu kürzen, da sie auf eine Werkstatt hingewiesen hatte, mit der sie Sonderkonditionen vereinbart hatte.</p>
<p>Das Gericht hat dem Geschädigten die Reparaturkosten, die in „seiner“ Werkstatt angefallen waren, zugesprochen, da die Sonderkonditionen in der „Versicherungswerkstatt“ ausschließlich der Versicherung gewährt wurden und daher nicht den allgemeinen Marktpreisen entsprachen. <strong>(Amtsgericht Hagen, Urt. v. 11.01.2010, Az. 19 C 477/09)</strong></p>
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		<title>Erstattungsfähigkeit von Gutachterkosten</title>
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		<pubDate>Wed, 23 Jun 2010 11:56:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Stefan Wiesen</dc:creator>
				<category><![CDATA[Sachverständige]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[BVSK]]></category>
		<category><![CDATA[BVSK-Honorarbefragung]]></category>
		<category><![CDATA[Gutachterkosten]]></category>

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		<description><![CDATA[Gutachterkosten auf Basis der BVSK-Honorarbefragung sind zu erstatten, so sieht das zumindest das Amtsgericht Augsburg (Urteil vom 01.06.2010 – AZ: 74 C 1337/10).
Die seit Jahren durchgeführte Honorarbefragung des „Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V.“ kurz BVSK ist ein wichtiger Anhaltspunkt für die Angemessenheit der Honorare von Sachverständigen. Es wird ein Pauschalbetrag, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Gutachterkosten auf Basis der <a href="http://www.bvsk-2009.de/fileadmin/download/HONORARBEFRAGUNG-2008.pdf" target="_blank">BVSK-Honorarbefragung</a> sind zu erstatten, so sieht das zumindest das <a href="http://www.justiz.bayern.de/gericht/ag/a/" target="_blank">Amtsgericht Augsburg</a> (<a href="http://verkehrsanwaelte.de/news/news11_2010_punkt2.pdf" target="_blank">Urteil vom 01.06.2010 – AZ: 74 C 1337/10</a>).</p>
<p>Die seit Jahren durchgeführte Honorarbefragung des „Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V.“ kurz BVSK ist ein wichtiger Anhaltspunkt für die Angemessenheit der Honorare von Sachverständigen. Es wird ein Pauschalbetrag, der üblicherweise als Grundhonorar bezeichnet wird berechnet. Dieses Grundhonorar wird an der Schadenhöhe, Reparaturkosten netto zzgl. einer eventuellen merkantilen Wertminderung und im Totalschaden als Wiederbeschaffungswert brutto, berechnet. Der Bundesgerichtshof hat diese Art der Abrechnung in zwei Entscheidungen vom 04.04.2006 mehrfach bestätigt (AZ: <a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;sid=f6351375d11b7114e0343022873c498b&amp;nr=36558&amp;pos=0&amp;anz=2" target="_blank">X ZR 80/05</a> oder <a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;sid=08a05bfebbab23263002685ffe191280&amp;nr=36587&amp;pos=0&amp;anz=2" target="_blank">X ZR 122/05</a>).</p>
<p>Das <a href="http://www.justiz.bayern.de/gericht/ag/a/" target="_blank">Amtsgericht Augsburg</a> kommt zu dem Ergebnis, dass Gutachterkosten, die auf Basis der <a href="http://www.bvsk-2009.de/fileadmin/download/HONORARBEFRAGUNG-2008.pdf" target="_blank">BVSK-Honorarbefragung</a> berechnet wurden, in voller Höhe erstattungsfähig sind. Und weiter: Im Schadensersatzprozess des Geschädigten gegen den Versicherer des Schädigers kommt es nicht darauf an, ob die Rechnung des Sachverständigen unter werkvertraglichen Gesichtspunkten angemessen ist oder nicht, sondern ob das Gutachten zu einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlich war.</p>
<p>Sie haben noch Fragen:</p>
<p><a href="http://schadenfix.de/saarbruecken/wiesen"><strong>Das Serviceportal</strong> von Herrn RA Stefan Wiesen finden Sie hier. </a></p>
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		</item>
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		<title>Knöllchen als Souvenir</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/knollchen-als-souvenir/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/knollchen-als-souvenir/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 21 Jun 2010 19:18:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Matthias Seibel</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Ausland]]></category>
		<category><![CDATA[EU]]></category>

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		<description><![CDATA[Früher konnte man weitgehend die Bußgeldbescheide, die man nach einer Urlaubsreise aus dem Reiseland erhielt, sorglos wegwerfen. Dies ändert sich nun.
Bislang konnten nur die österreichischen Behörden offene Bußgelder (ab einem Betrag von 25 Euro) in Deutschland vollstrecken.
Nach dem 1. Oktober 2010 können auch die anderen EU-Ländern nichtbezahlte Geldbußen ab einem Betrag von 70 € hierzulande [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Früher konnte man weitgehend die Bußgeldbescheide, die man nach einer Urlaubsreise aus dem Reiseland erhielt, sorglos wegwerfen. Dies ändert sich nun.</p>
<p>Bislang konnten nur die österreichischen Behörden offene Bußgelder (ab einem Betrag von 25 Euro) in Deutschland vollstrecken.</p>
<p>Nach dem 1. Oktober 2010 können auch die anderen EU-Ländern nichtbezahlte Geldbußen ab einem Betrag von 70 € hierzulande eintreiben. Das bedeutet aber nicht, dass noch bis Oktober im Ausland sorglos gefahren werden darf, denn vereinzelt können auch Verkehrsverstöße vollstreckt werden, die bereits vor dem 1.Oktober 2010 begangen wurden, wenn das Bußgeld nach diesem Datum verhängt wurde oder der Bußgeldbescheid nach diesem Datum rechtskräftig wird. <a title="Stamp, Schuck &amp; Seibel" href="http://www.rechtsanwalt-koblenz.de" target="_self">http://www.rechtsanwalt-koblenz.de</a></p>
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		<title>Radfahrer in falscher Richtung unterwegs (Urteil)</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/radfahrer-in-falscher-richtung-unterwegs-urteil/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/radfahrer-in-falscher-richtung-unterwegs-urteil/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 21 Jun 2010 19:04:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Matthias Seibel</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Oberlandesgericht Celle hatte einen Verkehrsunfall zu klären, bei dem eine Autofahrerin beim Auffahren auf eine Vorfahrtsstrasse einen Radfahrer übersehen hatte, der auf dem Radweg in falscher Richtung fuhr. Das Gericht kam zu einer 50:50-Haftung, da ein Autofahrer auch mit einer Benutzung von Radwegen in falscher Richtung zu rechnen habe. Der Radfahrer nehme auch dann [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Oberlandesgericht Celle hatte einen Verkehrsunfall zu klären, bei dem eine Autofahrerin beim Auffahren auf eine Vorfahrtsstrasse einen Radfahrer übersehen hatte, der auf dem Radweg in falscher Richtung fuhr. Das Gericht kam zu einer 50:50-Haftung, da ein Autofahrer auch mit einer Benutzung von Radwegen in falscher Richtung zu rechnen habe. Der Radfahrer nehme auch dann an der Vorfahrtsberechtigung der Straße teil, wenn er den linken von zwei beidseitig vorhandenen Radwegen benutzt, der nicht zum Befahren in diese Richtung freigegeben ist. <strong>(Oberlandesgericht Celle, Urt. v. 28.04.2010, Az. 14 U 157/09) </strong><a title="Stamp, Schuck &amp; Seibel" href="http://www.rechtsanwalt-koblenz.de" target="_self">www.rechtsanwalt-koblenz.de</a></p>
<p><strong> </strong><strong></strong></p>
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		</item>
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		<title>Was Sie wissen sollten über Haftpflichtversicherer und Restwertbörsen</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/was-sie-wissen-sollten-uber-haftpflichtversicherer-und-restwertborsen/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/was-sie-wissen-sollten-uber-haftpflichtversicherer-und-restwertborsen/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 18 Jun 2010 11:46:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Loren Grunert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Sachverständige]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Reparaturkosten]]></category>
		<category><![CDATA[Restwertbörse]]></category>

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		<description><![CDATA[ 
Der BGH hat durch Urteil vom 29. April 2010 – I. ZR 68/08 – entschieden, dass dann, wenn ein Sachverständiger im Auftrag eines Unfallgeschädigten ein Gutachten über den Schaden an einem Unfallfahrzeug, das dem Haftpflichtversicherer des Unfallgegners vorgelegt werden soll, erstattet, der Haftpflichtversicherer grundsätzlich nicht berechtigt ist, im Gutachten enthaltene Lichtbilder ohne Einwilligung des [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong> </strong></p>
<p>Der BGH hat durch <a href="http://verkehrsanwaelte.de/news/news11_2010_punkt1.pdf" target="_blank">Urteil vom 29. April 2010 – I. ZR 68/08</a> – entschieden, dass dann, wenn ein Sachverständiger im Auftrag eines Unfallgeschädigten ein Gutachten über den Schaden an einem Unfallfahrzeug, das dem Haftpflichtversicherer des Unfallgegners vorgelegt werden soll, erstattet, <strong>der Haftpflichtversicherer grundsätzlich nicht berechtigt ist, im Gutachten enthaltene Lichtbilder ohne Einwilligung des Sachverständigen in eine Restwertbörse im Internet einzustellen</strong>, um den vom Sachverständigen ermittelten Restwert zu überprüfen.</p>
<p>In dem zu entscheidenden Fall hatte der Kläger ein Gutachten über die Reparaturkosten, den Wiederbeschaffungswert und den Restwert des Unfallfahrzeugs bei einem Sachverständigen in Auftrag gegeben. Der Sachverständige leitete das Gutachten mit Lichtbildern an den Unfallgegner, die Haftpflichtversicherung weiter. Dem Kläger räumte er sämtliche Nutzungsrechte ein. Nach erhalt der Fotografien stellte der Haftpflichtversicherer die Lichtbilder in eine Fahrzeug-Restwertbörse im Internet ein. Versicherer nutzen die Restwertbörse, um anhand der abgegebenen Angebote zu überprüfen, ob die von Sachverständigen ermittelten Restwerte angemessen sind.<br />
Der Kläger machte geltend, dass seine Nutzungsrechte an den Lichtbildern verletzt seien.</p>
<p><strong><br />
</strong></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Oldtimer-Unfallschaden &#8211; höhere Entschädigung für &#8220;Unikate&#8221;?</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/oldtimer-unfallschaden-hohere-entschadigung-fur-unikate/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/oldtimer-unfallschaden-hohere-entschadigung-fur-unikate/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 14 Jun 2010 07:29:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Loren Grunert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Autounfall was tun]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[autounfall was tun]]></category>
		<category><![CDATA[BGH]]></category>
		<category><![CDATA[Werkstatt/Reparatur]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 02.03.2010 (Az.: VI ZR 144/09) über die Frage entschieden, ob bei der fiktiven Schadensabrechnung eines als &#8220;Unikat&#8221; anzusehenden Oldtimers ein über den Wiederbeschaffungswert hinaus gehender Schadensbetrag abgerechnet werden kann.
Im Streitfall wurde der Oldtimer des Klägers, ein Wartburg 353, Erstzulassung 1966, mit einem Rahmen und den entsprechenden Sonderausrüstungen eines [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Der Bundesgerichtshof (BGH)</strong> hat mit <a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;sid=b152f3c7a0a4ecb4aecee7d542c70659&amp;nr=51430&amp;pos=0&amp;anz=1" target="_blank">Urteil vom 02.03.2010 (Az.: VI ZR 144/09)</a> über die Frage entschieden, ob bei der fiktiven Schadensabrechnung eines als &#8220;Unikat&#8221; anzusehenden Oldtimers ein über den Wiederbeschaffungswert hinaus gehender Schadensbetrag abgerechnet werden kann.</p>
<p>Im Streitfall wurde der Oldtimer des Klägers, ein Wartburg 353, Erstzulassung 1966, mit einem Rahmen und den entsprechenden Sonderausrüstungen eines Wartburg 353 W beschädigt, weshalb die Beklagte knapp die Hälfte des Schadens, € 1.250,00 bezahlt hat. Der Kläger verlangt weiteren Schadensersatz, nämlich die noch offene Differenz zu den Nettoreparaturkosten von 2.462,90 €. Nach den Ausführungen eines Gerichtssachverständigen war ein vergleichbares Fahrzeug auf dem Gebrauchtwagenmarkt nicht zu erwerben.<br />
Um das beschädigte Fahrzeug adäquat wieder herzustellen, sei es erforderlich, einen Wartburg 353 zu erwerben und mit Originalteilen auf einen Wartburg 353 W umzubauen. Dafür seien insgesamt 2.950 € auszuwenden. Der BGH hat aber angenommen, dass dem Kläger lediglich ein &#8211; von der Beklagten bereits ausgeglichener &#8211; Anspruch auf Schadensersatz in Höhe des Wiederbeschaffungswerts zu. Der BGH hat angenommen, dass der Wiederbeschaffungswert 1.250,00 € betrage und dieser bei Kraftfahrzeugen in Fällen der vorliegenden Art sowohl hinsichtlich der Restitution als auch hinsichtlich der Kompensation ein geeigneter Maßstab für die zu leistende Entschädigung sei.</p>
<p>Der BGH gab zu bedenken, dass darüber hinaus gehende Marktpreise, die etwa durch die Eigenschaft des Fahrzeugtyps als Oldtimer geprägt sind und auf Spezialmärkten für Oldtimer erzielt werden, nicht erkennbar seien und auf den Wert des Materials und der Arbeitsleistung für die vom Kläger in Eigenarbeit vorgenommene Umrüstung seines Fahrzeugs nicht abgestellt werden kann. Außerdem sei nicht zu beachten, dass dem Kläger bei einer Ersatzbeschaffung die Vorteile einer Oldtimerzulassung verloren gehen könnten.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Urteil: Kürzung von Sachverständigengebühren AG Aachen</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/urteil-kurzung-von-sachverstandigengebuhren-ag-aachen/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/urteil-kurzung-von-sachverstandigengebuhren-ag-aachen/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 09 Jun 2010 07:13:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Markus Hesse</dc:creator>
				<category><![CDATA[Autounfall was tun]]></category>
		<category><![CDATA[Sachverständige]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[AG Aachen]]></category>
		<category><![CDATA[Dr. Helbig]]></category>
		<category><![CDATA[Markus Hesse]]></category>

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		<description><![CDATA[Urteil des AG Aachen vom 28.05.2010
Die Kosten für die Einholung eines eigenen Sachverständigengutachtens sind vom Haftpflichtversicherer des Unfallgegener zu tragen, wenn der Unfallgegner den Unfall alleine verschuldet hat. Einige Haftpflichtversicherer weigern sich allerdings standhaft, die Kosten auch in voller Höhe auszugleichen. Vielmehr werden dann Beträge gezahlt, die nicht auf der Rechnung des Sachverständigen beruhen, sondern [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Urteil des AG Aachen vom 28.05.2010</strong></p>
<p>Die Kosten für die Einholung eines eigenen Sachverständigengutachtens sind vom Haftpflichtversicherer des Unfallgegener zu tragen, wenn der Unfallgegner den Unfall alleine verschuldet hat. Einige Haftpflichtversicherer weigern sich allerdings standhaft, die Kosten auch in voller Höhe auszugleichen. Vielmehr werden dann Beträge gezahlt, die nicht auf der Rechnung des Sachverständigen beruhen, sondern auf einem Gesprächsergebnis zwischen der HUK-COBURG und dem BVSK. Auch die Bruderhilfe und die DEVK rechnen nach diesem Gesprächsergebnis ab.</p>
<p>Demgegenüber haben Sachverständige oftmals eine eigene Gebührentabelle, die sich an der Schadenhöhe orientiert. Weiter gibt es die BVSK-Tabelle 2008/2009, die aufgrund einer Befragung von Sachverständigen zur Höhe der Honorare erstellt wurde.</p>
<p>Das <strong>AG Aachen</strong> hat nun mit <strong>Urteil vom 28.05.10</strong> festgestellt, dass die Berechnung der Sachverständigengebühren nach der BVSK-Tabelle 2008/2009 zulässig ist. Hierbei ist es ohne weiteres möglich, das Grundhonorar an der Schadenhöhe auszurichten, und weitere Nebenkosten, also Fahrtkosten, Fotokosten etc. abzurechnen. Dem Verweis der Gegenseite auf das Gesprächsergebnis HUK-COBURG/BVSK 2009 wurde nicht gefolgt.</p>
<p>Das Urteil zeigt wieder einmal, dass es sich durchaus lohnt, gegen willkürliche Kürzung von Schadenpositionen durch die Haftpflichtversicherer gerichtlich vorzugehen, am besten mit Hilfe eines Verkehrsanwaltes.</p>
<p>Download des Urteils hier: <a href="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2010/06/AG-Aachen-120_C_171_10.pdf">AG Aachen 120_C_171_10</a></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>BGH entscheidet über die Regeressforderungen von Sozialversicherungsträgern nach Verkehrsunfällen</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/bgh-entscheidet-uber-die-regeressforderungen-von-sozialversicherungstragern-nach-verkehrsunfallen/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/bgh-entscheidet-uber-die-regeressforderungen-von-sozialversicherungstragern-nach-verkehrsunfallen/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 08 Jun 2010 08:55:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Loren Grunert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/?p=2139</guid>
		<description><![CDATA[Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 23.02.2010 (Az.: VI ZR 331/08) entschieden, dass wenn ein Unfallversicherungsträger wegen der Zahlung eines Verletztengeldes einen nach § 116 Abs. 1 SGB X übergegangenen Schadensersatzanspruch geltend macht, der kongruente Erwerbsschaden eines selbständigen Unternehmers nach den Grundsätzen für die Ermittlung des entgangenen Gewinns zu schätzen ist.
Im Fall begehrte die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit <a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;sid=e7c9f009f7689cbec0cc1d692aefa75d&amp;nr=51259&amp;pos=0&amp;anz=1" target="_blank">Urteil vom 23.02.2010 (Az.: VI ZR 331/08)</a> entschieden, dass wenn ein Unfallversicherungsträger wegen der Zahlung eines Verletztengeldes einen nach<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__116.html" target="_blank"> § 116 Abs. 1 SGB X</a> übergegangenen Schadensersatzanspruch geltend macht, der kongruente Erwerbsschaden eines selbständigen Unternehmers nach den Grundsätzen für die Ermittlung des entgangenen Gewinns zu schätzen ist.</p>
<p>Im Fall begehrte die Klägerin als gesetzliche Unfallversicherung von der beklagten Kfz-Haftpflichtversicherung Erstattung von Aufwendungen, die sie für ihr Mitglied nach einem Verkehrsunfall erbracht hat. Es ging nun um die Frage, ob die Beklagte zur Zahlung des Verletztengelds einschließlich der darauf entfallenden Sozialversicherungsbeiträge verpflichtet ist oder nicht. Der BGH ist der Ansicht, dass aus der systematischen Stellung der Verletztenrente ersichtlich sei, dass die im Sozialrecht vorgenommene abstrakte Berechnung des Erwerbsschadens nicht auf den für den Forderungsübergang nach <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__116.html" target="_blank">§ 116 Abs. 1 SGB X</a> maßgeblichen zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch des Geschädigten übertragen werden könne. Es sei vielmehr in diesen Fällen nach haftpflichtrechtlichen Grundsätzen auf den tatsächlich eingetretenen Erwerbsschaden abzustellen. Dies müsse auch für das Verletztengeld eines Unternehmers gelten, bei dem der Jahresarbeitsverdienst nach der Satzung des Unfallversicherungsträgers fiktiv festgesetzt wird. Der BGH hat festgestellt, dass für den übergangsfähigen Erwerbsschaden des Mitglieds der Klägerin die haftpflichtrechtlichen Grundsätze für die Ermittlung des entgangenen Gewinns der Geschädigten zugrunde zu legen sind und stellt Berechnungsgrundsätze fest.</p>
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		<title>Blockieren eines Falschparkers auf Privatparkplatz ist verboten!</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/blockieren-eines-falschparkers-auf-privatparkplatz-ist-verboten/</link>
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		<pubDate>Mon, 07 Jun 2010 09:44:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Loren Grunert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[christian janeczek]]></category>
		<category><![CDATA[Falschparken]]></category>
		<category><![CDATA[Halten und Parken]]></category>

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		<description><![CDATA[Herr Rechtsanwalt Janeczek hat in seinem Beitrag: Was tun, wenn der eigene Stellplatz zugeparkt wird ausführlich beschrieben, was man als Betroffner tun kann bzw. nicht tun sollte. Wie im Beitrag von Herrn Rechtsanwalt Janeczek gelesen, sollte man einen Flaschparker auf dem eigenen Privatparkplatz auf keinen Fall zuparken. Hierzu eine Entscheidung des OVG Koblenz (Az.: 7 [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Herr Rechtsanwalt Janeczek hat in seinem Beitrag: <a href="../was-tun-wenn-der-eigene-stellplatz-zugeparkt-wird/" target="_blank">Was tun, wenn der eigene Stellplatz zugeparkt wird</a> ausführlich beschrieben, was man als Betroffner tun kann bzw. nicht tun sollte. Wie im Beitrag von Herrn Rechtsanwalt Janeczek gelesen, sollte man einen Flaschparker auf dem eigenen Privatparkplatz auf keinen Fall zuparken. Hierzu eine Entscheidung des OVG Koblenz (Az.: 7 A 34/87).</p>
<p>In dem zu entscheidenden Fall parkte eine Frau ihren Pkw auf einem Privatparkplatz, obwohl dieser mit einem Schild der Aufschrift “Privatgrundstück &#8211; Widerrechtlich parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt&#8221; deutlich als Privatparkplatz gekennzeichnet war. Wer jetzt glaubt, die Falschparkerin sei nach dem Motto des Schildes abgeschleppt worden und die Geschichte sei zu ende, der irrt. Die Berechtigte des in Rede stehenden Parkplatzes kam gegen 22 Uhr nach Hause. Da ihr Parkplatz von der Falschparkerin belegt war und Sie keinen anderen fand, stellte Sie sich einfach hinter das widerrechtlich geparkte Fahrzeug. Die Falschparkerin war komplett zugeparkt und kam nicht mehr weg. Daher bat sie die Polizei um Hilfe. Diese versuchte die Halterin zu erreichen, vergebens. Jedoch konnte Sie deren Vater erreichen, der zu Recht (laut OVG Koblenz) von der Polizei aufgefordert wurde  (§ 46 I i. V. mit § 9 I 1 RhPfPVG), der Falschparkerin zwecks Ausparken kurz Platz zu machen. Das die Frau wiederrechtlich auf einem Privatparkplatz geparkt habe, sei dabei unerheblich. Falschparker dürfen nicht durch Zwang (Zuparken) in ihrer Bewegungsfreiheit gehindert werden.</p>
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		<title>Zahlt der Halter eines Kfz oder der Falschparker für Abschleppkosten?</title>
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		<pubDate>Mon, 07 Jun 2010 08:27:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Loren Grunert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Falschparken]]></category>
		<category><![CDATA[Halten und Parken]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Verwaltungsgericht Hamburg (VG) hatte mit Urteil vom 02.09.2009 (Az.: 4 K 2377/08) über einen Fall zu entscheiden, bei dem die Frage zu klären war, ob und unter welchen Umständen der Halter eines Kfz für die Abschleppkosten aufkommen muss, wenn er selbst das Auto gar nicht falsch geparkt hat, sondern ein Freund das Auto in [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das <strong>Verwaltungsgericht Hamburg (VG)</strong> hatte mit Urteil vom 02.09.2009 (<a href="http://lrha.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/ha_frameset.py?GerichtName=Verwaltungsgericht+Hamburg&amp;GerichtAuswahl=VG+Hamburg" target="_blank">Az.: 4 K 2377/08</a>) über einen Fall zu entscheiden, bei dem die Frage zu klären war, ob und unter welchen Umständen der Halter eines Kfz für die Abschleppkosten aufkommen muss, wenn er selbst das Auto gar nicht falsch geparkt hat, sondern ein Freund das Auto in der Halteverbotszone abgestellt hat.</p>
<p>Im Fall war es so, dass das Auto in der Zeit von etwa 11:15 Uhr bis 12:47 Uhr vor einem Haus in Hamburg-Eppendorf abgestellt war. Zu dieser Zeit sollten dort Baumschnittarbeiten stattfinden. Die Polizei veranlasste, dass das Fahrzeug kostenpflichtig (Kosten € 263,40) abgeschleppt wurde. <strong>Der Fahrzeughalter klagte in dem Verfahren vor dem VG gegen die Kosten und wendete ein, dass er gar nicht der Eigentümer und auch nicht Besitzer des Kfz gewesen sei.</strong> Außerdem hätte die Polizei vor dem Abschleppen versuchen müssen, ihn telefonisch zu erreichen. Das VG aber hat die Klage abgewiesen. Es führt aus, dass der Kläger als sog. „Zustandsverantwortlicher“ haftet, weil er als Halter des Fahrzeugs im Kraftfahrzeugregister gemäß den <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__31.html" target="_blank">§§ 31</a>, <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__33.html" target="_blank">33 Abs. 1 Nr. 2 StVG</a> eingetragen war und dies vermuten lasse, dass er auch der Halter im straßenverkehrsrechtlichen Sinne ist und damit auch die Verfügungsgewalt darüber besitzt. Der Einwand des Klägers, dass er quasi nur auf „dem Papier“ der Halter sei, könne im Gerichtsverfahren nicht mehr geltend gemacht werden, weil dieser Einwand verspätet sei. Die Polizei habe auch nicht versuchen müssen, den Kläger vor der  Abschleppmaßnahme telefonisch zu kontaktieren. Es sei habe in diesem Fall kein Hinweis auf den Aufenthalt des Fahrers unter einer bestimmten Anschrift im unmittelbaren Nahbereich des Abstellorts des Fahrzeugs vorgelegen.</p>
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		<title>Zahlt die Versicherung trotz Unfallflucht bei Einwilligung eines Geschädigten?</title>
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		<pubDate>Fri, 04 Jun 2010 08:49:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Loren Grunert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Autounfall was tun]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[autounfall was tun]]></category>
		<category><![CDATA[Trunkenheitsfahrt-Alkohol am Steuer]]></category>
		<category><![CDATA[unfallflucht]]></category>

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		<description><![CDATA[Unfallverursacher sehen sich nach Verkehrsunfällen regelmäßig Ermittlungen der Polizei und Staatsanwaltschaft ausgesetzt, weil vielfach der Vorwurf der Straftat des „unerlaubten Entfernens vom Unfallort“ gemäß § 142 Strafgesetzbuch (StGB) erhoben wird. Übernimmt in einem solchen Fall die Versicherung die Regulierung von Unfallschäden?
In einem vom Saarländischen Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken entschiedenen Fall (Urteil v. 28.01.2009, Az.: 5 U [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Unfallverursacher sehen sich nach Verkehrsunfällen regelmäßig Ermittlungen der Polizei und Staatsanwaltschaft ausgesetzt, weil vielfach der Vorwurf der Straftat des „unerlaubten Entfernens vom Unfallort“ gemäß <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__142.html" target="_blank">§ 142 Strafgesetzbuch (StGB)</a> erhoben wird. Übernimmt in einem solchen Fall die Versicherung die Regulierung von Unfallschäden?</p>
<p>In einem vom Saarländischen Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken entschiedenen Fall (Urteil v. 28.01.2009, Az.: 5 U 424/08 &#8211; 53, 5 U 424/08) klagte der Unfallverursacher gegen die beklagte KFZ-Versicherung auf Feststellung, dass diese verpflichtet sei, Leistungen aus einer Kraftfahrzeugkaskoversicherung wegen Unfallschäden an einem BMW 530 D Touring zu erbringen.</p>
<p>Der Kläger kam in der Unfallnacht gegen 3:00 Uhr mit dem versicherten Fahrzeug in einer Linkskurve rechts von der Fahrbahn ab, fuhr durch den Vorgarten eines Anwesens und kollidierte mit der Begrenzungsmauer des Anwesens. An der Mauer entstand ein Schaden von 800 EUR. Kurz nach dem Unfall kam eine Zeugin zur Unfallstelle. Der Kläger entfernte sich vor Eintreffen der Polizei von der Unfallstelle und begab sich zu seiner Wohnung.<br />
Am Morgen nach dem Unfall warf der Kläger seine Visitenkarte in den Briefkasten der Zeugin und suchte einen Arzt auf; anschließend meldete er sich bei der Polizei und suchte die durch den Unfall geschädigten Grundstückseigentümer auf. Der Schaden an seinem BMW belief sich auf 40.000 EUR. Die Beklagte lehnte die Regulierung des Kaskoschadens ab, weil sie sich darauf berief, dass ein Zeuge Alkohol in der Atemluft des Klägers festgestellt habe.</p>
<p>Dem zwischen den Parteien geschlossenen Versicherungsvertrag lagen die Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB – Bl. 9 d. A.) zugrunde. In § 7 a Abs. 2 AKB heißt es: <em></em></p>
<blockquote><p><em>&#8220;Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, alles zu tun, was zur Aufklärung des Tatbestandes und zur Minderung des Schadens dienlich sein kann (&#8230;).&#8221; </em></p></blockquote>
<p><em></em>Gemäß § 7 a IX. AKB findet sich für &#8220;Rechtsfolgen von Obliegenheitsverletzungen&#8221; – unter anderem – in der Fahrzeugversicherung folgende Regelung<em>: </em></p>
<blockquote><p><em>&#8220;Wird eine der Obliegenheiten nach Abschnitt I, III bis VII (&#8230;) verletzt, so besteht Leistungsfreiheit nach Maßgabe des § 6 Abs. 3 VVG.&#8221;</em></p></blockquote>
<p>Das Landgericht Saarbrücken hatte die Klage des Klägers auf<strong> Festsstellung der Leistungspflicht der Versicherung abgewiesen</strong>. Das OLG Saarbrücken hat die dagegen angestrengte Berufung als nicht begründet angesehen. Das OLG Saarbrücken hat insofern ausgeführt:</p>
<blockquote><p><em>„Ein Versicherungsnehmer genügt nach einer von ihm verursachten Beschädigung einer Gartenmauer, die zu Reparaturkosten von 800 € geführt hat, bestehenden Aufklärungsobliegenheit durch Entfernen vom Unfallort auch dann nicht, wenn Zeugen ihn erkannt haben und er sein Kraftfahrzeug mit Papieren zurücklässt.  Die Einwilligung eines von mehreren Geschädigten rechtfertigt das Entfernen nicht. Folgenlos ist das Entfernen schon dann nicht, wenn dadurch sichere Feststellungen zu einer Alkoholisierung unmöglich gemacht werden.“</em></p></blockquote>
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		</item>
		<item>
		<title>Wann ist eine Kurve scharf? Bußgeldkatalog 2010 Parken und Halten</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/wann-ist-eine-kurve-scharf-busgeldkatalog-2010-parken-und-halten/</link>
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		<pubDate>Tue, 01 Jun 2010 12:43:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Loren Grunert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeldkatalog]]></category>
		<category><![CDATA[Halten und Parken]]></category>

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		<description><![CDATA[Wann liegt eine Engstelle vor und wann ist eine Kurve scharf?
Standen Sie im Halte- oder Parkverbot, dann müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen. Die Höhe des zu verhängenden Bußgeldes können Sie dem aktuellen Bußgeldkatalog 2010 entnehmen, den wir für Sie auf unserer Hompage bereitgestellt haben.
Zur Erläuterung: Bei den einzelnen Verboten ist zwischen

Halteverbot: Hier dürfen Sie [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wann liegt eine Engstelle vor und wann ist eine Kurve scharf?</p>
<p>Standen Sie im Halte- oder Parkverbot, dann müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen. Die Höhe des zu verhängenden Bußgeldes können Sie dem aktuellen <a href="http://www.schadenfixblog.de/bussgeldkatalog.php" target="_blank">Bußgeldkatalog 2010</a> entnehmen, den wir für Sie auf unserer Hompage bereitgestellt haben.</p>
<p>Zur Erläuterung: Bei den einzelnen Verboten ist zwischen</p>
<ul>
<li><strong>Halteverbot:</strong> Hier dürfen Sie überhaupt nicht halten               (<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__12.html" target="_blank">§12 Abs.1 StVO</a>)</li>
<li><strong>Parkverbot</strong> (eingeschränktes Halteverbot): Hier ist das Halten bis zu 3 Minuten erlaubt</li>
<li><strong>Parken:</strong> Verlassen des Fahrzeugs oder Halten länger als drei Minuten</li>
</ul>
<p>zu unterscheiden.</p>
<p>Dabei schlägt das <strong>Parken</strong> an Engstellen mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen oder mit Behinderung von Einsatzfahrzeugen sogar mit einem <strong>Punkt in Flensburg</strong> zu Buche.<br />
Ansonsten kann das verkehrswidrige Halten oder Parken mit einem Bußgeld zwischen 5 und 50 EUR geahndet werden.</p>
<p>Heute wollen wir uns mit dem Halten</p>
<ul>
<li><strong>an engen oder unübersichtlichen Stellen</strong> und</li>
<li><strong>in scharfen Kurven</strong></li>
</ul>
<p>beschäftigen <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__12.html" target="_blank">§12 Abs.1 StVO</a>.</p>
<p>Regelmäßig stellt sich nämlich die Frage: <strong>Welche Stellen sind im Einzelfall als enge Stellen zu qualifizieren und wann spricht man von einer scharfen Kurve?</strong></p>
<p>Zur Bewertung der Engstelle kommt es darauf an, wieviel Abstand ein Fahrzeug mit &#8220;normaler Breite&#8221; unter Einhaltung eines seitlichen Sicherheitsabstands benötigt, um ungehindert an dem haltenden Fahrzeug vorbei zu fahren. Es kommt also einmal auf die Breite eines normalen Fahrzeugs und auf einen einzuhaltenden Sicherheitsabstand an.</p>
<p>Die höchstzulässige <strong>Fahrzeugbreite beträgt 2,55 m</strong> (§ 32 I Nr. 1 StVZO) &#8211; Anders im Kommentar zur StVO von Burmann/Heß/Jahnke/Janker, in dem aus 2,55 m schon mal 2,5 m gemacht werden.  Im allgemeinen geht die Rechtsprechung beim <strong>Seitenabstand von 50 cm</strong> aus. Somit ergibt sie eine erforderliche <strong>Mindestbreite von 3,05 m</strong>.</p>
<p><strong>Eng ist eine Stelle idR, wenn der zur Durchfahrt verbleibende Freiraum geringer als 3,05 m ist. </strong>Zu genau sollte man es damit aber nicht nehmen. Um sicher zu gehen, dass man keine Probleme bekommt, sollte eine Fahrbahnbreite von 3,50 m bleiben.</p>
<p>Die Definition der scharfen Kurve ist nicht so eindeutig wie die der Engstelle. Hier gilt:  Eine Kurve ist ein gekrümmter Straßenverlauf bezogen auf eine einheitliche Fahrbahn. <strong>Eine scharfe Kurve zeichnet sich durch einen geringen Radius aus.</strong> Dies ist natürlich immer noch nicht sehr konkret und muss letztendlich im Einzelfall entschieden werden.</p>
<p>Falls Sie einen Anhörungsbogen Bußgeldbescheid erhalten haben und sich gegen die gegen Sie gemachten Vorwürfe wehren möchten, stehen Ihnen auf <a href="http://www.schadenfix.de/" target="_blank">Schadenfix.de</a> kompetente Anwälte für Verkehrsrecht zur Verfügung.</p>
<p>Wenn Sie ein iPhone, ein <a href="http://www.e-consult.de/blog/ipad-zukunft-fuer-juristen/" target="_blank">iPad</a> oder einen iPod Touch besitzen, können Sie den kostenlosen Bußgeldrechner <a href="http://www.schadenfixblog.de/schadenfix-de-iphone-app-komplettpaket-busgeldrechner-und-anwaltssuche/" target="_blank">hier downloaden</a>.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Verkehrsunfall nach Motorradrennen in der Innenstadt</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/verkehrsunfall-nach-motorradrennen-in-der-innenstadt/</link>
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		<pubDate>Mon, 31 May 2010 09:55:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Loren Grunert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Motorradunfall]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg hat mit Beschluss v. 23.02.2010 (Az.: 1 U 161/09) entschieden, dass auch bei einem Verkehrsunfall nach innerörtlicher „Wettfahrt“ und mit überhöhter Geschwindigkeit kein automatischer Leistungsausschluss in der Unfallversicherung gegeben ist. Das Gericht hat insofern auch zu den Voraussetzungen einer „Fahrtveranstaltung“ sowie einer vorsätzlichen Gefährdung des Straßenverkehrs Stellung genommen. In dem viel [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg hat mit Beschluss v. 23.02.2010 (Az.: 1 U 161/09) entschieden, dass auch bei einem Verkehrsunfall nach innerörtlicher „Wettfahrt“ und mit überhöhter Geschwindigkeit <strong>kein automatischer Leistungsausschluss in der Unfallversicherung</strong> gegeben ist. Das Gericht hat insofern auch zu den Voraussetzungen einer „Fahrtveranstaltung“ sowie einer vorsätzlichen Gefährdung des Straßenverkehrs Stellung genommen. In dem viel beachteten Rechtsstreit hat das OLG ausgeführt: <em></em></p>
<p><em>„Die in zunehmendem Umfang auch im innerörtlichen Straßenverkehr zu beobachtenden &#8220;Wettfahrten&#8221; sind selbst dann, wenn dies unter grober Missachtung oder Verletzung von Vorschriften der StVO geschieht, keine &#8220;Veranstaltung&#8221; im Sinne von § 2 Abs. 1 (5) AUB 94, sondern allenfalls ein privates &#8220;Kräftemessen&#8221; oder ein bloßes Ausleben von Egoismen.“</em></p>
<p>In dem zu entscheidenden Fall hatte der Kläger mit seinem Motorrad neben einem anderen Motorradfahrer (Zeuge) an einer roten Ampel gehalten. Als die Ampel auf &#8220;Grün&#8221; wechselte, beschleunigte der Kläger seine Maschine derart, dass er innerhalb kürzesteter Zeit (an der nächsten Kreuzung) eine Geschwindigkeit von 80 km/h erreichte. Kurz vor der nächsten Kreuzung kollidierte der Kläger mit dem Pkw der Beklagten als diese von der linken auf die rechte Spur wechselte. Der Kläger wurde bei dem Unfall schwer verletzt. Er verlangte von seinem Unfallversicherer Zahlung einer Unfallrente. Der Versicherer behauptete einen Leistungsausschluss, weil sich der Kläger an einer Fahrtveranstaltung beteiligt habe.</p>
<p>Das OLG hat entschieden: <em>„Zwar kann ein solches &#8220;Wettrennen&#8221;, sofern es unter Verletzung von Verkehrsvorschriften erfolgt, zugleich den Tatbestand einer Gefährdung des Straßenverkehrs erfüllen. Eine vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs im Sinn des § 315c Abs. 1 Nr. 2d StGB erfordert indessen nicht nur ein zu schnelles Fahren an Straßenkreuzungen oder Straßeneinmündungen und eine dadurch verursachte konkrete Gefährdung, sondern darüber hinaus in der Person jedes beteiligten Fahrzeuglenkers die &#8220;grob verkehrswidrige und rücksichtslose&#8221; Begehung des Verkehrsverstoßes sowie einen sowohl auf den Verkehrsverstoß als auch auf die genannte Begehungsweise bezogenen Vorsatz des Täters.“</em></p>
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		<title>Urteil: Stundenverrechnungssätze LG Bonn</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/urteil-stundenverrechnungssatze-lg-bonn/</link>
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		<pubDate>Fri, 28 May 2010 09:30:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Markus Hesse</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Dr. Spenner]]></category>
		<category><![CDATA[LG Bonn]]></category>
		<category><![CDATA[Markus Hesse]]></category>
		<category><![CDATA[Stundenverrechnungssätze]]></category>

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		<description><![CDATA[Urteil des LG Bonn zur Verweisung des Unfallgeschädigten an eine günstigere, markenge­bundene Fachwerkstatt.
Das anliegende Urteil des Landgericht Bonn (8 S 95/08) beschäftigt sich mit der Frage ob es zulässig ist, dass der Versicherer den Unfallgeschädigten bei fiktiver Schadensabrechnung an eine andere, günstigere markengebundene Fachwerkstatt verweist.
Nach der Porsche-Entscheidung des Bundesgerichtshof ist eine solche Verweisung grund­sätzlich zulässig. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Urteil des LG Bonn zur Verweisung des Unfallgeschädigten an eine günstigere, markenge­bundene Fachwerkstatt.</p>
<p>Das anliegende Urteil des Landgericht Bonn (8 S 95/08) beschäftigt sich mit der Frage ob es zulässig ist, dass der Versicherer den Unfallgeschädigten bei fiktiver Schadensabrechnung an eine andere, günstigere markengebundene Fachwerkstatt verweist.</p>
<p>Nach der Porsche-Entscheidung des Bundesgerichtshof ist eine solche Verweisung grund­sätzlich zulässig. Befindet sich mehr als eine markengebundene Fachwerkstatt am Wohnort des Geschädigten, kann dieser nur die Stundeverrechnungssätze der jeweils günstigeren Fachwerkstatt fiktiv abrechnen, soweit der Versicherer auf diese günstigere Werkstatt ver­weist.</p>
<p>Das Landgericht Bonn hat nun in seinem Urteil eine Konkretisierung vorgenommen. Diese besteht darin, dass eine markengebunden Fachwerkstatt nicht ohne weiteres mit einer anderen markengebundenen Fachwerkstatt verglichen werden kann. Zumindest dann nicht, wenn die andere Fachwerkstatt im Rahmen des Schadenmanagement über Rahmenverträge mit dem Versicherer verfügt. In diesem Falle kann der Geschädigte nicht davon ausgehen, dass sein Fahrzeug dort genauso gut repariert wird, wie in einer Werkstatt ohne Rahmenvertrag. Es steht nämlich zu befürchten, dass in einer solchen Werkstatt die Interessen des Versicherers als Vertragspartner innerhalb des Rahmenvertrages höher angesiedelt sind, als die des Unfall­opfers.</p>
<p>Aktenzeichen: 8 S 95/08</p>
<p>Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Siegburg &#8211; 116 C 566/07 wurde zurückgewiesen.</p>
<p>Download hier: <a href="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2010/05/LG-bonn-8_S_95_08.pdf">LG bonn 8_S_95_08</a></p>
<h2>Markus H.W.  Hesse</h2>
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		</item>
		<item>
		<title>Fahrerlaubnisentziehung bei Verkehrsverstößen unter Termindruck</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/fahrerlaubnisentziehung-bei-verkehrsverstosen-unter-termindruck/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/fahrerlaubnisentziehung-bei-verkehrsverstosen-unter-termindruck/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 10 May 2010 07:57:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Loren Grunert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Führerschein/MPU]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Führerscheinentzug]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Sächsisches Oberverwaltungsgericht (OVG Bautzen) hat sich mit Verkehrsverstößen unter Termindruck zu befassen (Beschluss vom 15.05.2008, Az.: 3 BS 411/07).
Das Gericht hat zur Frage Stellung genommen, unter welchen Voraussetzungen eine Fahrerlaubnis aufgrund mangelnder Eignung entzogen werden muss, wenn der Betroffene deshalb nach § 11 Abs. 1 S. 4 FeV als unzuverlässig gilt, weil er wegen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Sächsisches Oberverwaltungsgericht (OVG Bautzen) hat sich mit Verkehrsverstößen unter Termindruck zu befassen (<a href="http://www.justiz.sachsen.de/ovgentsch/documents/3BS411_07.pdf" target="_blank">Beschluss vom 15.05.2008, Az.: 3 BS 411/07</a>).</p>
<p>Das Gericht hat zur Frage Stellung genommen, unter welchen Voraussetzungen eine Fahrerlaubnis aufgrund mangelnder Eignung entzogen werden muss, wenn der Betroffene deshalb nach <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/fev/__11.html" target="_blank">§ 11 Abs. 1 S. 4 FeV</a> als unzuverlässig gilt, weil er wegen Termindrucks gegen Verkehrsvorschriften verstieß. Dies ist nach dem OVG Bautzen dann der Fall, wenn bei <strong>Bewertung aller Gesichtspunkte die ernsthafte Befürchtung vorlag, dass solche Vorschriften auch in Zukunft verletzt werden. </strong></p>
<p>Die zulässige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Chemnitz wurde vom OVG Bautzen zurückgewiesen. Das OVG hat ausgeführt, dass das Verwaltungsgericht es zu Recht abgelehnt habe, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen den Bescheid der Antragsgegnerin wiederherzustellen, womit dem Antragsteller unter Anordnung des Sofortvollzugs die Fahrerlaubnis der Klassen D, DE, D1 und D1E entzogen und er aufgefordert wurde, seinen Führerschein bis zum dritten Werktag nach Zustellung des Bescheides abzugeben. Das OVG hat die vom Antragsteller mit der Beschwerde gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis vorgebrachten Gründe nicht als entscheidungserheblich angesehen.</p>
<p><strong>Der Antragsteller biete bei der im vorläufigen Rechtsschutzverfahren gebotenen summarischen Prüfung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht die Gewähr dafür, dass er der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht wird.</strong><br />
Dies ist gemäß <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/fev/__11.html" target="_blank">§ 11 Abs. 1 Satz 4 FeV</a> Eignungsvoraussetzung für die Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen D/D1 und somit gemäß <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/fev/__6.html" target="_blank">§ 6 Abs. 1 Satz 1 FeV</a> auch der Klassen DE/D1E.</p>
<p>Anwälte für Verkehrsrecht, die sich mit solchen und anderen Rechtsfragen auskennen finden Sie auf <a href="http://schadenfix.de/" target="_blank">schadenfix.de</a>!</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Schmerzensgeld für Knöchelverletzung nach Verkehrsunfall</title>
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		<pubDate>Thu, 06 May 2010 09:10:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Loren Grunert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Schmerzensgeld]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) hat mit Urteil vom 19.08.2009 (Az.: 7 U 23/08) entschieden, dass ein Geschädigter, der bei einem von ihm nicht verschuldeten Verkehrsunfall vom 12.06.2006 einen knöchernen Ausriss des linken Innenknöchels erlitt und neben diversen Arztbesuchen regelmäßig krankengymnastische Behandlungen durchführen musste, ein Schmerzensgeldanspruch in Höhe von 7.500,00 € zusteht.
Daneben hat das OLG festgestellt, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) hat mit Urteil vom 19.08.2009 (<a href="http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/24xm/page/bslaredaprod.psml?pid=Dokumentanzeige&amp;showdoccase=1&amp;js_peid=Trefferliste&amp;documentnumber=1&amp;numberofresults=1&amp;fromdoctodoc=yes&amp;doc.id=KORE222172009%3Ajuris-r00&amp;doc.part=L&amp;doc.price=0.0&amp;doc.hl=1#focuspoint" target="_blank">Az.: 7 U 23/08</a>) entschieden, dass ein Geschädigter, der bei einem von ihm nicht verschuldeten Verkehrsunfall vom 12.06.2006 einen knöchernen Ausriss des linken Innenknöchels erlitt und neben diversen Arztbesuchen regelmäßig krankengymnastische Behandlungen durchführen musste, ein Schmerzensgeldanspruch in Höhe von 7.500,00 € zusteht.</p>
<p>Daneben hat das OLG festgestellt, dass die Beklagten verpflichtet sind, dem Kläger jeden weiteren Schaden zu ersetzen, der dem Kläger aus dem Verkehrsunfall noch entsteht, soweit der Anspruch nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen ist. Das Landgericht hatte die Beklagten zunächst verurteilt, an den Kläger unter Berücksichtigung einer Zahlung vor Klageerhebung von 800,00 € und einer weiteren Zahlung nach Klageerhebung von 1.700,00 € weitere 7.500,00 € zu zahlen sowie 899,40 € vorgerichtliche Anwaltskosten.</p>
<p>Daneben hat es festgestellt, dass die Beklagten verpflichtet sind, dem Kläger jeden weiteren Schaden aus dem Unfallereignis zu ersetzen, soweit dieser nicht auf Sozialversicherungsträger übergegangen ist.</p>
<p>Gegen dieses Urteil wehrten sich die Beklagten mit ihrer Berufung, weil sie das Schmerzensgeld der Höhe nach für übersetzt hielten. Der Kläger beantragte, die Berufung zurückzuweisen. Die Berufung hatte vor dem OLG nur teilweise Erfolg. Das OLG entschied, dass dem Kläger der Anspruch auf Schmerzensgeldzahlung nach <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html" target="_blank">§§ 823</a>, <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__253.html" target="_blank">253</a> BGB nur in Höhe von 7.500,00 € zusteht, abzüglich bereits gezahlter 2.500,00 €.</p>
<p><strong>Eine unkorrigierte Übernahme von Beträgen älterer Gerichtsentscheidungen verbiete sich bei der individuellen Festsetzung von Schmerzensgeld. </strong></p>
<p>Zu Gunsten der Geschädigten sei vielmehr die seit dem Entscheidungszeitpunkt verstrichene Geldentwertung zu berücksichtigen, außerdem die allgemeine Tendenz, bei der Schmerzensgeldbemessung höhere Beträge zuzusprechen als noch in früheren Zeiten. Ebenfalls sei zu berücksichtigen, dass es gegenüber früheren Behandlungsmethoden heute seltener zu stationären Aufenthalten komme und von operativen Eingriffen häufig abgesehen werde, so dass die erschwerend in älteren Entscheidungen herangezogene Krankenhausaufenthalte mittlerweile anders zu gewichten seien.</p>
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		<title>Pauschales Grundhonorar des Sachverständigen schließt Geltendmachung weiterer Nebenkosten nicht aus</title>
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		<pubDate>Tue, 04 May 2010 10:08:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Loren Grunert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Sachverständige]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Amtsgericht Nördlingen kommt in seinem Urteil vom 31.03.2010 – Az: 2 C 755/09 – zu dem Ergebnis, dass dann, wenn für ein Sachverständigengutachten eine Preisvereinbarung zwischen dem Geschädigten und dem beklagten Versicherer getroffen wurde, es gar nicht darauf ankommt, ob sich eine übliche Vergütung feststellen lässt oder ob die Bestimmung der Vergütung billigem Ermessen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Amtsgericht <a href="http://www.schadenfix.de/suche/ortsname_oder_plz?s=N%C3%B6rdlingen&amp;t=0&amp;r=" target="_blank">Nördlingen</a> kommt in seinem Urteil vom 31.03.2010 –<a href="http://verkehrsanwaelte.de/news/news08_2010_punkt2.pdf" target="_blank"> Az: 2 C 755/09</a> – zu dem Ergebnis, dass dann, wenn für ein Sachverständigengutachten eine Preisvereinbarung zwischen dem Geschädigten und dem beklagten Versicherer getroffen wurde, es gar nicht darauf ankommt, ob sich eine übliche Vergütung feststellen lässt oder ob die Bestimmung der Vergütung billigem Ermessen entspricht,<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG023801377" target="_blank"> §§ 315 ff. BGB</a>. Nach Ansicht des Amtsgerichts Nördlingen ist auch nicht zu beanstanden, wenn zusätzlich Nebenkosten abgerechnet werden, soweit sie sich im Rahmen des Üblichen bzw. Vertretbaren halten. Dies gilt nach Auffassung des Gerichts auch im Falle einer pauschalen Grundgebühr.</p>
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		<title>Amtsgericht Rudolstadt für Schwacke- Mietpreisspiegel</title>
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		<pubDate>Tue, 04 May 2010 08:07:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>schadenfixblogger</dc:creator>
				<category><![CDATA[Schwacke ./. Fraunhofer]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Amtsgericht Rudolstadt hat durch Urteil vom 14.04.2010 – Geschäftsnummer: 2 C 104/09 – entschieden, dass die Kosten für die notwendige Inanspruchnahme eines Mietwagens anhand des Schwacke-Mietpreisspiegels ermittelt werden dürfen. Dieser stellt eine hinreichend sichere Grundlage für die im besonders freien Ermessen des Tatrichters stehende Schadenschätzung nach § 287 ZPO dar. Das AG Rudolstadt weist [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Amtsgericht Rudolstadt hat durch Urteil vom 14.04.2010 – Geschäftsnummer: 2 C 104/09 – entschieden, dass die Kosten für die notwendige Inanspruchnahme eines Mietwagens anhand des Schwacke-Mietpreisspiegels ermittelt werden dürfen. Dieser stellt eine hinreichend sichere Grundlage für die im besonders freien Ermessen des Tatrichters stehende Schadenschätzung nach § 287 ZPO dar. Das AG Rudolstadt weist darauf hin, dass der Schwacke-Mietpreisspiegel in ständiger und unbeanstandeter Praxis auch von der obergerichtlichen Rechtsprechung herangezogen worden ist.</p>
<p>Sie suchen einen Fachmann, der sich mit der Thematik auskennt? Dann schauen Sie einfach unter <a href="http://www.schadenfix.de">www.schadenfix.de </a></p>
<p>Das Urteil finden Sie hier:</p>
<p><a href="http://verkehrsanwaelte.de/news/news09_2010_punkt2.pdf">http://verkehrsanwaelte.de/news/news09_2010_punkt2.pdf,</a> PDF-Datei (230 KB)</p>
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		</item>
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		<title>Voller Ersatz von Sachverständigenkosten bei Mithaftung des Geschädigten</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/voller-ersatz-von-sachverstandigenkosten-bei-mithaftung-des-geschadigten/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/voller-ersatz-von-sachverstandigenkosten-bei-mithaftung-des-geschadigten/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 03 May 2010 10:02:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Loren Grunert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Sachverständige]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[autounfall was tun]]></category>
		<category><![CDATA[Gerichtskosten]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/?p=1966</guid>
		<description><![CDATA[Das Amtsgericht Siegburg hat durch Urteil vom 31.03.2010 – Az: 111 C 10/10 – entschieden, dass dem Geschädigten auch dann die vollen Sachverständigenkosten erstattet werden müssen, wenn ihn eine Mithaftung für den Verkehrsunfall trifft. 
Dies entspricht nach Auffassung des Amtsgerichts Siegburg den Grundsätzen der Differenztheorie, nach denen der Schädiger dem Geschädigten das schuldet, was der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Amtsgericht <a href="http://www.schadenfix.de/suche/ortsname_oder_plz?s=siegburg&amp;t=0&amp;r=" target="_blank">Siegburg</a> hat durch Urteil vom 31.03.2010 – <a href="http://verkehrsanwaelte.de/news/news08_2010_punkt1.pdf" target="_blank">Az: 111 C 10/10</a> – entschieden, dass dem Geschädigten auch dann die<strong> vollen Sachverständigenkosten erstattet werden müssen, wenn ihn eine Mithaftung für den Verkehrsunfall trifft. </strong><br />
Dies entspricht nach Auffassung des Amtsgerichts Siegburg den Grundsätzen der Differenztheorie, nach denen der Schädiger dem Geschädigten das schuldet, was der Geschädigte aufwenden muss, um den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen. Im Gegensatz zu den Schadenspositionen, die im Falle einer Mithaftung des Geschädigten quotiert werden müssen, fallen Sachverständigenkosten überhaupt nicht an, wenn der Geschädigte den Unfall vollständig selbst verursacht hat. Diese sind Rechtsverfolgungskosten, die ausschließlich dazu dienen, den aufgrund der jeweiligen Haftungsquote erstattungsfähigen Anteil des dem Geschädigten entstehenden Gesamtschadens von dem Schädiger ersetzt zu bekommen.<br />
Die Sachverständigenkosten sind deswegen nicht wie der Gesamtschaden des Geschädigten zu quotieren, da Sie erst dann entstehen, wenn der Geschädigte seinen erstattungsfähigen Anteil des Gesamtschadens gegenüber dem Schädiger beziffern und belegen muss.</p>
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		<item>
		<title>Beweislastverteilung bei Mietwagenkosten &#8211; Neue BGH-Entscheidung</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/beweislastverteilung-bei-mietwagenkosten-neue-bgh-entscheidung/</link>
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		<pubDate>Fri, 30 Apr 2010 11:19:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Loren Grunert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Mietwagen]]></category>
		<category><![CDATA[mietwagenkosten]]></category>
		<category><![CDATA[Unfallersatztarif]]></category>

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		<description><![CDATA[In dem zu entscheidenden Fall hatte die Klägerin nach einem Autounfall ihr Fahrzeug in die Werkstatt gebracht. Während der Reparaturdauer ihres Fahrzeugs hatte sie einen Wagen gemietet. Ihr wurden für den Mietwagen insgesamt 1.838,60 € in Rechnung gestellt. Als Haftpflichtversicherer des Schädigers zahlte die Beklagte nur 749,82 €. Das Amtsgericht hatte die Klage zurückgewiesen. Auf [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In dem zu entscheidenden Fall hatte die Klägerin nach einem Autounfall ihr Fahrzeug in die Werkstatt gebracht. Während der Reparaturdauer ihres Fahrzeugs hatte sie einen Wagen gemietet. Ihr wurden für den Mietwagen insgesamt 1.838,60 € in Rechnung gestellt. Als Haftpflichtversicherer des Schädigers zahlte die Beklagte nur 749,82 €. Das Amtsgericht hatte die Klage zurückgewiesen. Auf Berufung der Klägerin hatte ihr das Landgericht weitere 162,38 € zugebilligt. Dagegen richten sich die zugelassene Revision der Klägerin und ihrer Streithelferin, mit denen diese die weiteren Mietwagenkosten von 883,20 € begehren, sowie die Anschlussrevision der Beklagten, die eine Abweisung der Klage erreichen will.</p>
<p>Der BGH hat in seinem <a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;sid=b353498c2eed179612ea0a27474afb1f&amp;nr=51258&amp;pos=0&amp;anz=1" target="_blank">Urteil vom 02.02.2010, Az.: VI ZR 139/08</a> ausgeführt, dass es für die Frage, ob ein günstigerer Tarif als der Unfallersatztarif „ohne weiteres“ zugänglich war, darauf ankomme, ob dem Geschädigten in seiner konkreten Situation „ohne weiteres“ ein günstigeres Angebot eines bestimmten Autovermieters zur Verfügung stand.</p>
<p>Der Schädiger, der einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht gemäß<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__254.html" target="_blank"> §254 Abs.2 BGB</a> geltend macht, muss darlegen und notfalls beweisen, dass dem Geschädigten ein günstigerer Tarif nach den konkreten Umständen &#8220;ohne weiteres&#8221; zugänglich gewesen ist. Dem Schädiger obliegt demnach die Beweislast.</p>
<p><strong>Die Regel</strong></p>
<p>Wesentlich sei nach dem BGH, dass der Geschädigte vom Schädiger und dessen Haftpflichtversicherer gemäß<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__249.html" target="_blank"> § 249 BGB</a> als erforderlichen Herstellungsaufwand nur den Ersatz derjenigen Mietwagenkosten verlangen kann, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und erforderlich halten darf. Dabei sei der Geschädigte gehalten, im Rahmen des ihm Zumutbaren von mehreren möglichen den wirtschaftlicheren Weg der Schadensbehebung zu wählen.</p>
<p><strong>Die Ausnahme</strong></p>
<p>Ein Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot durch den Geschädigten ergebe sich aber nicht deshalb, weil er ein KFZ zu einem Unfallersatztarif anmietet, welcher gegenüber dem „Normaltarif“ teurer ist, sofern die Besonderheiten dieses Tarifs mit Rücksicht auf die Unfallsituation einen gegenüber dem „Normaltarif“ höheren Preis rechtfertigen, weil sie auf Leistungen des Vermieters beruhen, die durch die Unfallsituation veranlasst und damit zur Schadensbehebung nach § 249 BGB notwendig sind.</p>
<p>So die alt bekannte Formel (vgl. <a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;sid=ddb031de0c86adc07c6e29b3b1a65637&amp;nr=44979&amp;pos=0&amp;anz=1" target="_blank">Senatsurteil vom 24. Juni 2008 &#8211; VI ZR 234/07 &#8211; VersR 2008, 1370 Rn. 14 m.w.N.</a>).</p>
<p>Geschädigten wird daher empfohlen, nach einem Verkehrsunfall die Schadensregulierung in die Hände eines <a href="http://schadenfix.de/" target="_blank">verkehrsrechtlich versierten Rechtsanwalts</a> zu legen.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Deutscher Führerschein weg, österreichischer Führerschein auch weg &#8211; österreichischen wieder bekommen &#8211; und nu´?</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/deutscher-fuhrerschein-weg-osterreichischer-fuhrerschein-auch-weg-osterreichischen-wieder-bekommen-und-nu%c2%b4/</link>
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		<pubDate>Thu, 29 Apr 2010 12:50:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dominik Bach</dc:creator>
				<category><![CDATA[Führerschein/MPU]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/?p=1933</guid>
		<description><![CDATA[OVG Berlin zur Fahrerlaubnisentziehung bei zusätzlicher österreichischer Fahrerlaubnis
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat mit Beschluss vom 16.11.2009 (Az.: 1 N 26.09) über einen Fall entschieden, bei welchem dem Kläger sein deutscher Führerschein wegen Alkohol am Steuer im Jahr 2003 abgenommen wurde. Der Kläger hatte aber als österreichischer Staatsangehöriger daneben noch einen österreichischen Führerschein, der ihm ebenfalls [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>OVG Berlin zur Fahrerlaubnisentziehung bei zusätzlicher österreichischer Fahrerlaubnis</p>
<p>Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat mit Beschluss vom 16.11.2009 (Az.: 1 N 26.09) über einen Fall entschieden, bei welchem dem Kläger sein deutscher Führerschein wegen Alkohol am Steuer im Jahr 2003 abgenommen wurde. Der Kläger hatte aber als österreichischer Staatsangehöriger daneben noch einen österreichischen Führerschein, der ihm ebenfalls im Jahr 2004 von der deutschen Verwaltungsbehörde entzogen wurde, weil er der Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nicht nachgekommen war.</p>
<p>Im Jahr 2006 erhielt der Kläger von der österreichischen Behörde ein Duplikat seines Führerscheins, weil sein Original verschlissen war. Der Kläger wandte sodann im Verfahren ein, dass die deutsche Behörde im Hinblick auf den Anerkennungsgrundsatz aus Artikel 1 der Richtlinie 91/439/EWG des Rates verpflichtet gewesen sei, seinen 2006 <strong>neu ausgestellten österreichischen Führerschein</strong> nach Ablauf der durch das Amtsgericht Tiergarten gesetzten Sperrfrist <strong>anzuerkennen</strong>.</p>
<p>Das OVG hat entschieden, dass der vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) entwickelte Anerkennungsgrundsatz nur in den Fällen eingreife, in denen dem Betroffenen von einem Mitgliedstaat <strong>eine neue Fahrerlaubnis </strong>erteilt wurde, nachdem ihm zuvor die deutsche Fahrerlaubnis entzogen worden war. Der vorliegende Fall sei aber anders.</p>
<p>Mit der Ausstellung des Duplikatführerscheins im Jahr 2006 <strong>sei keine neue Fahrerlaubnis</strong> erteilt wurden, sondern lediglich ein neues Papierdokument, welches auf die im Jahr 1970 bereits erteilten Fahrerlaubnis Bezug nahm. Der Fall zeigt, wie wichtig es ist, die Berechtigung deutscher Behörden, die Anerkennung eines in einem anderen Mitgliedstaat erworbenen Führerscheins zu versagen, von einem verkehrsrechtlich versierten Anwalt überprüfen zu lassen.</p>
<p>Linktipp für alle Führerscheinfragen:<a href="http://www.fuehrerscheinfix.de" target="_blank"> www.führerscheinfix.de </a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Anordnung der Blutprobe ohne Einschaltung des Richters &#8211; Verwertungsverbot in Führerscheinsachen?</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/anordnung-der-blutprobe-ohne-einschaltung-des-richters-verwertungsverbot-in-fuhrerscheinsachen/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/anordnung-der-blutprobe-ohne-einschaltung-des-richters-verwertungsverbot-in-fuhrerscheinsachen/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 26 Apr 2010 16:13:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>schadenfixblogger</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Blutprobe]]></category>
		<category><![CDATA[Drogen]]></category>
		<category><![CDATA[THC]]></category>

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		<description><![CDATA[Anordnung der Blutprobe ohne Einschaltung des Richters &#8211; Verwertungsverbot in Führerscheinsachen?
Mit Beschluss vom 28.01.2010 (Az.: 11 CS 09.1443) hat der Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (Bay. VGH) entschieden, dass im verwaltungsgerichtlichen Verfahren über die Fahrerlaubnisentziehung die Frage der Verwertbarkeit einer Blutprobe nach anderen Grundsätzen zu beurteilen ist als im Strafverfahren. Der Betroffene war Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Anordnung der Blutprobe ohne Einschaltung des Richters &#8211; Verwertungsverbot in Führerscheinsachen?</p>
<p>Mit Beschluss vom 28.01.2010 (Az.: 11 CS 09.1443) hat der Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (Bay. VGH) entschieden, dass im verwaltungsgerichtlichen Verfahren über die Fahrerlaubnisentziehung die Frage der Verwertbarkeit einer Blutprobe nach anderen Grundsätzen zu beurteilen ist als im Strafverfahren. Der Betroffene war Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B und wurde gegen 18.30 Uhr als Führer eines Kraftfahrzeugs einer polizeilichen Verkehrskontrolle unterzogen. Es fiel auf, dass seine Bindehäute sehr gerötet waren und seine Augen „glasig“ und „gelblich“ waren. Zudem war er nervös und unruhig. Ohne Einschaltung eines Richters wurde von der Polizei sofort eine Blutprobe veranlasst. Diese ergab, dass der Betroffene mehrmals Cannabis, letztmalig in engerem zeitlichem Zusammenhang zur Blutentnahme – und somit auch zu dem Vorfall – aufgenommen hat. Dem Betroffenen wurde sodann die Fahrerlaubnis entzogen. Dagegen wehrte sich der Betroffene mit dem Argument, dass die entnommene Blutprobe unverwertbar sei, weil sie einem strafrechtlichen Beweisverwertungsverbot unterliege. Diese Ansicht hat der Bay. VGH zurückgewiesen. Nach Ansicht des Gerichts beantwortet sich die Frage, ob das Ergebnis der Untersuchung einer Blutprobe, die unter Verstoß gegen den sich aus § 81 a Abs. 2 StPO ergebenden Richtervorbehalt gewonnen worden ist, in einem fahrerlaubnisrechtlichen Verwaltungsverfahren herangezogen werden darf, unabhängig davon, ob dieses Untersuchungsergebnis im konkreten Fall nach strafprozessualen Grundsätzen einem Verwertungsverbot unterliegt. Im konkreten Fall hat der Bay. VGH entschieden, dass die Blutprobe auch ohne Richteranordnung rechtmäßig war. Der Fall zeigt, wie wichtig es ist, sich als Beschuldigter in nach einer Alkohol- oder Drogenfahrt sofort einen versierten Anwalt für Verkehrsrecht einzuschalten, der die strafrechtliche Verteidigung und auch die Vertretung in der Führerscheinsache übernehmen kann.</p>
<p>Eine anwaltssuche mit spezialisierten Kanzleien finden Sie <a href="http://www.schadenfix.de" target="_blank">hier.</a></p>
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		<title>Verkehrsrecht aus anderen Blogs</title>
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		<pubDate>Fri, 23 Apr 2010 09:25:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Loren Grunert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Carsten Krumm]]></category>
		<category><![CDATA[Detlef Burhoff]]></category>
		<category><![CDATA[RA Ratzka]]></category>
		<category><![CDATA[Red Tape]]></category>

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		<description><![CDATA[
Gefahr einer Werkzeugkiste im Fußraum neben Pedal für Kupplung und Bremse als ungesicherte Ladung führt zur Gefährdung der Verkehrssicherheit: OLG Hamm – eine Werkzeugkiste gehört gesichert und nicht in den Fußraum &#8211; Mit Fug und Recht oder Ladungssicherungsverstoß bei Werkzeugkiste im Traktor &#8211; Carsten Krumm im Beck-Blog
Beitrag zum Führerscheintourismus, der uns auch schon im Schadenfixblog [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<ol>
<li>Gefahr einer Werkzeugkiste im Fußraum neben Pedal für Kupplung und Bremse als ungesicherte Ladung führt zur Gefährdung der Verkehrssicherheit: <a href="http://www.mitfugundrecht.de/2010/04/olg-hamm-%E2%80%93-werkzeugkiste-gehort/" target="_blank">OLG Hamm – eine Werkzeugkiste gehört gesichert und nicht in den Fußraum</a> &#8211; Mit Fug und Recht oder<a href="http://blog.beck.de/2010/04/22/ladungssicherungsverstoss-bei-werkzeugkiste-im-traktor" target="_blank"> Ladungssicherungsverstoß bei Werkzeugkiste im Traktor</a> &#8211; Carsten Krumm im Beck-Blog</li>
<li>Beitrag zum Führerscheintourismus, der uns auch schon im <a href="http://www.schadenfixblog.de/fuhrerschein-tourismus-im-eu-ausland-bei-dauerhaftem-fahrerlaubnisentzug/" target="_blank">Schadenfixblog</a> beschäftigt hat. Der aktuelle Betrag stammt von Detlef Burhoff im LexisNexis Blog: <a title="Permanenter Link zu Der Führerscheintourismus, die Pflichtverteidigung und das LG Regensburg" rel="bookmark" href="http://blog.strafrecht-online.de/2010/04/der-fuehrerscheintourismus-die-pflichtverteidigung-und-das-lg-regensburg/">Der Führerscheintourismus, die Pflichtverteidigung und das LG Regensburg</a></li>
<li>Bei der Rechtsanwaltskanzlei Ratzka habe ich einen Betrag zur Abstandsmessung mit VKS gefunden: <a title="Permanenter Link zu AG Burg: Abstandsmessung mit VKS 3.0 (3.01) nicht verwertbar" rel="bookmark" href="http://www.rechtsanwalt-ratzka.de/ag-burg-abstandsmessung-mit-vks-3-0-3-01-nicht-verwertbar/">AG Burg: Abstandsmessung mit VKS 3.0 (3.01) nicht verwertbar</a></li>
<li>Red Tape zu der Frage, ob die Versicherung bezahlen muss: <a title="Permanent Link: Merkwürdigkeiten beim Autodiebstahl" rel="bookmark" href="http://www.r-tape.de/?p=1179">Merkwürdigkeiten beim Autodiebstahl</a></li>
</ol>
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		<title>Tschechischer Führerschein diesmal kein Mißbrauch- freigesprochen</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/tschechischer-fuhrerschein-diesmal-kein-misbrauch-freigesprochen/</link>
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		<pubDate>Wed, 21 Apr 2010 08:23:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>schadenfixblogger</dc:creator>
				<category><![CDATA[Führerschein/MPU]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Führerschein]]></category>
		<category><![CDATA[Führerscheinentzug]]></category>
		<category><![CDATA[Mißbrauch]]></category>
		<category><![CDATA[Sperrfrist]]></category>

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		<description><![CDATA[Yogi (Name geändert) hatte einen kleinen Unfall. Nichts  schwerwiegendes. Ein kleiner Parkplatzrempler, wohl aber mit ungeklärtem  Verschulden. Die herbeigeeilte Polizei stieß bei der Routinekontrolle  auf Yogis tschechische Fahrerlaubnis. Auf Nachfrage teilte Yogi mit,  dass er einstmals einen deutschen Führerschein hatte, bis dieser ihm im  Jahr 2000 aufgrund eines Urteils entzogen wurde. Die Sperrfrist [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Yogi (Name geändert) hatte einen kleinen Unfall. Nichts  schwerwiegendes. Ein kleiner Parkplatzrempler, wohl aber mit ungeklärtem  Verschulden. Die herbeigeeilte Polizei stieß bei der Routinekontrolle  auf Yogis tschechische Fahrerlaubnis. Auf Nachfrage teilte Yogi mit,  dass er einstmals einen deutschen Führerschein hatte, bis dieser ihm im  Jahr 2000 aufgrund eines Urteils entzogen wurde. Die Sperrfrist dauerte  bis 2002.  Stutzig machte nur das Ausstellungsdatum in 2009, da als  Erteilungsdatum 2004 eingetragen war. Geweckt vom Jagdinstinkt notierte  sich der Beamte die Daten, fand heraus, dass Yogi seit 2000  ununterbrochen an einer deutschen Wohnadresse gemeldet war und machte  sich rechtskundig. Ein Spezialist der Führerscheinstelle hatte eine  Erklärung parat. Aus dem Ermittlungsbericht:</p>
<p>“Er (der Spezialist) teilte mit, dass es bei früher ausgestellten  tschechischen Führerscheinen der Fall war, dass ein deutscher Wohnsitz  im Führerschein eingetragen wurde. Als sich herausstellte, dass Herr  Yogi diesbezüglich Probleme bzgl. einer in Deutschland gültigen  Fahrerlaubnis bekommen könnte, bemühte er sich um einen neuen  tschechischen Führerschein, in dem kein Wohnsitz vermerkt war.”</p>
<p>Alle Achtung. Die Führerscheinstelle kannte nicht nur den Inhalt  sämtlicher früher ausgestellter tschechischer Führerscheine. Man wusste  auch gleich noch, weshalb Yogi in 2009 einen neuen bekam.</p>
<p>Wie es weiter geht erfahren Sie im Blog von Rechtsanwalt Jörg Schmenger:</p>
<p><a href="http://www.kanzleiws.de/blog/tschechischer-fuhrerschein-freispruch/" target="_blank">http://www.kanzleiws.de/blog/tschechischer-fuhrerschein-freispruch/</a></p>
<p>Eine Internetplattform zum Thema findet man unter <a href="www.führerscheinfix.de " target="_blank">www.führerscheinfix.de </a></p>
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		<title>AG Minden entscheidet für Schwacke-Liste 23.03.2010 – 19 C 127/09</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/ag-minden-entscheidet-fur-schwacke-liste-23-03-2010-%e2%80%93-19-c-12709/</link>
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		<pubDate>Wed, 14 Apr 2010 11:27:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>schadenfixblogger</dc:creator>
				<category><![CDATA[Schwacke ./. Fraunhofer]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[AG Minden]]></category>
		<category><![CDATA[Pro Schwacke]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Amtsgericht Minden hat durch Urteil vom 23.03.2010 – 19 C 127/09 – entschieden, dass die für die Anmietung eines Mietwagens erforderlichen Kosten auf Grundlage des Mittelwertes zu ermitteln sind, der sich aus dem sog. Mietpreisspiegel der Fa. Euratax-Schwacke ermitteln lässt.
Allein maßgeblich ist die Eingruppierung des Fahrzeuges in die sog. Schwacke-Liste. Das Gericht erteilt der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Amtsgericht Minden hat durch Urteil vom 23.03.2010 – 19 C 127/09 – entschieden, dass die für die Anmietung eines Mietwagens erforderlichen Kosten auf Grundlage des Mittelwertes zu ermitteln sind, der sich aus dem sog. Mietpreisspiegel der Fa. Euratax-Schwacke ermitteln lässt.</p>
<p><strong>Allein maßgeblich ist die Eingruppierung des Fahrzeuges in die sog. Schwacke-Liste.</strong> Das Gericht erteilt der Auffassung, dass ein Abgleich der sog. Schwacke-Liste und der Markterhebung des Fraunhofer-Instituts in der Weise vorzunehmen sei, dass aus beiden ein Mittelwert gebildet werde, eine Absage, da hierdurch der Geschädigte eines Verkehrsunfalls völlig überfordert werde.<br />
Im vorliegenden Fall waren die Mietwagenkosten auch nicht auf die Dauer der erforderlichen Reparatur zu beschränken, da sich für den Geschädigten, dem eine Finanzierung der Schadensbehebung aus eigenen Mitteln oder durch Kreditaufnahme nicht möglich war, aufgrund des Verhaltens der in Anspruch genommenen Versicherung die Unfallregulierung verzögerte.<a rel="attachment wp-att-1753" href="http://www.schadenfixblog.de/ag-minden-entscheidet-fur-schwacke-liste-23-03-2010-%e2%80%93-19-c-12709/ag-minden-pro-schwacke/"></a></p>
<p><a rel="attachment wp-att-1753" href="http://www.schadenfixblog.de/ag-minden-entscheidet-fur-schwacke-liste-23-03-2010-%e2%80%93-19-c-12709/ag-minden-pro-schwacke/">AG minden pro schwacke</a></p>
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		<title>AG Wiesbaden erneut für Schwacke-Liste Aktenzeichen: 91 C 4877/09 (11)</title>
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		<pubDate>Wed, 14 Apr 2010 11:21:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>schadenfixblogger</dc:creator>
				<category><![CDATA[Schwacke ./. Fraunhofer]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Pro Schwacke]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Amtsgericht Wiesbaden kommt in seinem Urteil vom 16.03.2010 – Aktenzeichen: 91 C 4877/09 (11) &#8211; zu dem Ergebnis, dass das Gericht im Rahmen von § 287 ZPO seiner Schätzung die sog. Schwacke-Liste Automietpreisspiegel zugrunde legen darf, denn diese stellt eine geeignete Schätzgrundlage dar.
pro schwacke ag wiesbaden
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Amtsgericht Wiesbaden kommt in seinem Urteil vom 16.03.2010 – Aktenzeichen: 91 C 4877/09 (11) &#8211; zu dem Ergebnis, dass das Gericht im Rahmen von § 287 ZPO seiner Schätzung die sog. Schwacke-Liste Automietpreisspiegel zugrunde legen darf, denn diese stellt eine geeignete Schätzgrundlage dar.</p>
<p><a rel="attachment wp-att-1748" href="http://www.schadenfixblog.de/ag-wiesbaden-erneut-fur-schwacke-liste-aktenzeichen-91-c-487709-11/pro-schwacke-ag-wiesbaden/">pro schwacke ag wiesbaden</a></p>
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		<title>Schadensersatz nach Unfall mit LKW-Anhänger</title>
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		<pubDate>Tue, 13 Apr 2010 10:11:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Loren Grunert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Lkw]]></category>
		<category><![CDATA[Reparaturkosten]]></category>

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		<description><![CDATA[Das OLG Celle hat mit Urteil vom 02.12.2009 (Az.:14 U 123/09) entschieden, dass ein Geschädigter bei Beschädigung eines LKW-Anhängers ein besonderes Interesse am Erhalt und somit an der Reparatur des Anhängers haben kann (Integritätsinteresse). Im Gerichtsverfahren waren Reparaturkosten des Sattelaufliegers (Anhänger) bis zum 1,3 fachen des Wiederbeschaffungswerts erstattungsfähig. Im Streit stand die Frage, ob der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das OLG <a href="http://schadenfix.de/suche/ortsname_oder_plz?s=Celle&amp;t=0&amp;r=" target="_blank">Celle</a> hat mit <a href="http://app.olg-ol.niedersachsen.de/efundus/root.php4?_gerichtstyp=OLG&amp;_ort=Celle&amp;_spruchkoerper=&amp;_az=14+U+123%2F09&amp;neuseit=0&amp;_datum=&amp;entdat=ab&amp;_typ=&amp;_norm=&amp;_schlagwoerter=&amp;suchwort=&amp;suchopt=text&amp;button=SUCHEN&amp;adm=&amp;lid=" target="_blank">Urteil vom 02.12.2009 (Az.:14 U 123/09)</a> entschieden, dass ein Geschädigter bei Beschädigung eines LKW-Anhängers ein besonderes Interesse am Erhalt und somit an der Reparatur des Anhängers haben kann (Integritätsinteresse). Im Gerichtsverfahren waren Reparaturkosten des Sattelaufliegers (Anhänger) bis zum 1,3 fachen des Wiederbeschaffungswerts erstattungsfähig. Im Streit stand die Frage, ob der Kläger von der Beklagten Ersatz für seinen verunfallten Sattelzug, dem Sattelauflieger, verlangen kann. Der Kläger hatte den Schaden insgesamt reparieren lassen und nutzt den Anhänger weiter. Die Beklagte hatte für die Zugmaschine Ersatz geleistet, aber für den Sattelauflieger nur den sachverständig ermittelten Wiederbeschaffungsaufwand unter Abzug des Restwerts ausgeglichen. Das Landgericht hat die Klage abgewiesen, weil die Reparatur wirtschaftlich unsinnig gewesen sei. Das OLG hat die dagegen gerichtete Berufung des Klägers als begründet angesehen. Bei der Berechnung des Schadensersatzes sei kein Abzug des verbliebenen Restwertes vorzunehmen, zumal bei der Berechnung nicht der Wiederbeschaffungsaufwand (Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert), sondern lediglich der Wiederbeschaffungswert zu berücksichtigen sei. „Für die Berechnung von Kraftfahrzeugschäden &#8211; was nicht minder für Anhänger bzw. Sattelauflieger gilt &#8211; stehen dem Geschädigten im Allgemeinen zwei Wege der Naturalrestitution zur Verfügung: die Reparatur des Unfallfahrzeugs oder die Anschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs. Dabei ist der Geschädigte nach dem gesetzlichen Bild des Schadensersatzes Herr des Restitutionsgeschehens. Er bleibt es auch in dem Spannungsverhältnis, das durch den Interessengegensatz zwischen ihm und dem Schädiger bzw. dessen Versicherer besteht. Diese Stellung findet Ausdruck in der sich aus § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB ergebenden Ersetzungsbefugnis und der freien Wahl der Mittel zur Schadensbehebung.“ In Verfolgung des Wirtschaftlichkeitspostulates dürfe das Integritätsinteresse des Geschädigten, das aufgrund der gesetzlich vorgesehenen Naturalrestitution Vorrang genießt, nicht verkürzt werden. Die Schadensrestitution darf nicht beschränkt werden auf die kostengünstigste Wiederherstellung der beschädigten Sache. Demnach kann der Kläger die angefallenen Reparaturkosten in voller Höhe beanspruchen. Da bei Verkehrsunfällen vielfach versucht wird, Ansprüche durch die Kosten des Wiederbeschaffungsaufwandes zu begrenzen, sollten Geschädigte mit Hilfe eines <a href="http://schadenfix.de/" target="_blank">verkehrsrechtlich versierten Anwalts</a> auch Gerichtsverfahren nicht scheuen.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Mindestgeschwindigkeit bei Elefanten</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/mindestgeschwindigkeit-bei-elefanten/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/mindestgeschwindigkeit-bei-elefanten/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 09 Apr 2010 08:28:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Loren Grunert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Lkw]]></category>
		<category><![CDATA[Überholmanöver]]></category>

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		<description><![CDATA[Nein, natürlich sind keine Elefanten im eigentlichen Sinne gemeint, sondern die bei Überholmanövern von LKW´s entstehenden Elefantenrennen.
Diese sind für &#8220;Brummifahrer&#8221; notwendig für Pkw-Fahrer aber meist ein Ärgernis. Es kommt vor, dass man auf einer zweispurigen Autobahn eine halbe Ewigkeit hinter einem solchen &#8220;Elefanten&#8221; herfahren muss, weil er es einfach nicht schafft den anderen &#8220;Elefanten&#8221; zu [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nein, natürlich sind keine Elefanten im eigentlichen Sinne gemeint, sondern die bei Überholmanövern von LKW´s entstehenden Elefantenrennen.</p>
<p>Diese sind für &#8220;Brummifahrer&#8221; notwendig für Pkw-Fahrer aber meist ein Ärgernis. Es kommt vor, dass man auf einer zweispurigen Autobahn eine halbe Ewigkeit hinter einem solchen &#8220;Elefanten&#8221; herfahren muss, weil er es einfach nicht schafft den anderen &#8220;Elefanten&#8221; zu überholen. Manchmal scheint es so, dass dann der Lkw-Faherer auf der rechten Spur nochmal Gas gibt, um sich vor dem anderen Fahrer keine Blöße zu geben. So stellt sich das zumindest aus der Sicht der Pkw-Fahrers dar. Es stellt sich die Frage:</p>
<h3>Welche Mindestgeschwindigkeit die Lkw´s haben müssen, damit der Überholvorgang klappt.</h3>
<h3>Ob der Lkw-Fahrer bei einem Fehlverhalten rechtlich belangt werden kann.</h3>
<p>Das OLG Zweibrücken hat sich im Beschluss vom 16.11.2009 (Az.: 1 SsRs 45/09) passend zum Thema mit den Anforderungen von Mindestgeschwindigkeiten bei Überholmanövern von Lkw´s beschäftigt.</p>
<h3>Ergebnis</h3>
<p>Das Gericht nimmt als Faustregel für einen noch zulässigen bzw. zügigen Überholvorgang eine Dauer von höchstens 45 Sekunden an.</p>
<p>Dies entspreche nach einer vom OLG Hamm angestellten Berechnung (Länge des überholten Fahrzeugs von 25 m; vor und nach dem Überholen vorgeschriebener Sicherheitsabstand von 50 m, <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__4.html" target="_blank">§ 4 Abs. 3 StVO</a>) einer Geschwindigkeit von 80 km/h für das überholende und 70 km/h für das überholte Fahrzeug.</p>
<p>Selbst wenn damit der konkreten Verkehrssituation im Einzelfall nicht immer entsprochen werden könne, seien Überholvorgänge auf zweispurigen Autobahnen, die bei einer Dauer von mehr als 45 Sekunden oder einer Differenzgeschwindigkeit von unter 10 km/h zu einer erheblichen Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer führten, bußgeldrechtlich zu ahnden.<br />
So zumindest die rechtliche Lage. Ändern wird diese Entscheidung auf den Autobahnen nichts. Der Zeitdruck, dem die Lkw-Fahrer ausgesetzt sind, ist in dem Fall größer als der Lange Arm des Gesetztes. Man muss ja ersteinmal erwischt werden&#8230;&#8230;&#8230;.</p>
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		<item>
		<title>Fristversäumnis rettet Führerschein</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/olg-frankfurt-zum-verwertungsverbot-tilgungsreifer-voreintragungen/</link>
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		<pubDate>Tue, 06 Apr 2010 10:26:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Loren Grunert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Führerschein/MPU]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Führerscheinentzug]]></category>
		<category><![CDATA[Punkte in Flensburg]]></category>

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		<description><![CDATA[Im entschiedenen Fall hat das Amtsgericht den Betroffenen wegen fahrlässigen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 34 km/h – begangen am 13. April 2008 mit einem PKW – zu einer Geldbuße von 75,00 Euro verurteilt und ein Fahrverbot für die Dauer von einem Monat ausgesprochen. Das OLG hat entschieden, dass das verhängte Fahrverbot [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Im entschiedenen Fall hat das Amtsgericht den Betroffenen wegen fahrlässigen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 34 km/h – begangen am 13. April 2008 mit einem PKW – zu einer Geldbuße von 75,00 Euro verurteilt und ein Fahrverbot für die Dauer von einem Monat ausgesprochen. Das OLG hat entschieden, dass das verhängte Fahrverbot rechtswidrig war. Das Amtsgericht hatte die Anordnung des Fahrverbots auf<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__25.html" target="_blank"> § 25 Abs. 1 S. 1 StVG</a> i.V.m. <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2002/__4.html" target="_blank">§ 4 Abs. 2 Satz 2 BKatV</a> gestützt.</p>
<p>Danach kommt in der Regel ein Fahrverbot in Betracht, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeuges wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht.</p>
<p>Nach Ansicht des OLG Frankfurt (OLG) (Beschluss vom 07.01.2010 (<a href="http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/23f4/page/bslaredaprod.psml?pid=Dokumentanzeige&amp;showdoccase=1&amp;js_peid=Trefferliste&amp;documentnumber=1&amp;numberofresults=1&amp;fromdoctodoc=yes&amp;doc.id=KORE202322010%3Ajuris-r01&amp;doc.part=L&amp;doc.price=0.0&amp;doc.hl=1#focuspoint" target="_blank">Az.: 2 Ss OWi 552/09</a>)) hat das Amtsgericht über die Fristenfrage falsch entschieden, weil für der Zeitpunkt für die Beurteilung, ob hinsichtlich der Voreintragungen des Betroffenen im Verkehrszentralregister ein Verwertungsverbot wegen Tilgungsreife besteht, der Tag des letzten tatrichterlichen Urteils maßgeblich ist. Das OLG hat festgestellt, dass vorliegend das Amtsgericht nach Ablauf des Eintritts der Tilgungsreife im Hinblick auf die Voreintragung entschieden hat und diese deshalb nicht mehr verwertbar war, mit der Folge, dass die Voraussetzungen für die Verhängung eines Fahrverbots nicht mehr gegeben waren.</p>
<p>Die Entscheidung zeigt, dass bei der Beurteilung der Voreintragungen ein Verkehrsanwalt zu Rate gezogen werden sollte, um die Entscheidung des Gerichts zu überprüfen.</p>
<p>Den aktuellen Bußgeldkatalog finden Sie <a href="http://www.schadenfixblog.de/bussgeldkatalog.php" target="_blank">hier.</a></p>
]]></content:encoded>
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		<title>Tempokontrolle durch Nichtbeamte zulässig?</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/tempokontrolle-durch-nichtbeamte-zulassig/</link>
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		<pubDate>Tue, 30 Mar 2010 09:48:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Loren Grunert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsüberwachung]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Beweisverwertungsverbot]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein Betroffener wendete sich gegen ein Urteil des Amtsgerichts mit dem gegen ihn wegen vorsätzlichen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 44 km/h eine Geldbuße von 250,00 Euro sowie ein Fahrverbot von einem Monat festgesetzt worden ist. Er hat den Verstoß gegen ein Beweisverwertungsverbot geltend gemacht.
Beweisverwertungsverbot bei Tempokontrolle durch Nichtbeamten?
Der Betroffene war der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Betroffener wendete sich gegen ein Urteil des Amtsgerichts mit dem gegen ihn wegen vorsätzlichen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 44 km/h eine Geldbuße von 250,00 Euro sowie ein Fahrverbot von einem Monat festgesetzt worden ist. Er hat den Verstoß gegen ein Beweisverwertungsverbot geltend gemacht.</p>
<h3>Beweisverwertungsverbot bei Tempokontrolle durch Nichtbeamten?</h3>
<p>Der Betroffene war der Auffassung, dass das Ergebnis der durch einen Angestellten des Landkreises durchgeführten Geschwindigkeitsmessung nicht verwertbar war, weil dieser in einem privatrechtlichen Angestelltenverhältnis zum Landkreis stehe. Es könne nicht sein, dass Verkehrsüberwachungsaufgaben an Privatpersonen übertragen werden. Hoheitliche Aufgaben dürften gemäß <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_33.html" target="_blank">Art. 33 Abs. 4</a> Grundgesetz vielmehr lediglich durch Beamte wahrgenommen werden.</p>
<h3>Das OLG Oldenburg (OLG) mit Beschluss vom 11.03.2009 (<a href="http://app.olg-ol.niedersachsen.de/efundus/index.php4" target="_blank">Az.: 2 SsBs 42/09</a>) ist dieser Ansicht nicht gefolgt.</h3>
<p>Es sei anerkannt, dass sogar eine Beleihung Privater unter dem Blickwinkel des<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_33.html" target="_blank"> Art. 33 Abs. 4</a> Grundgesetz unter gewissen Voraussetzungen durchaus als zulässig angesehen werden kann. Das OLG meint, dass gegen eine Durchführung von Geschwindigkeitsmessungen durch Angestellte angesichts des infolge fehlender wirtschaftlicher Interessen deutlich geringeren Gefährdungspotentials für die subjektiven Rechte der Bürger keine durchgreifenden Bedenken bestehen. Insoweit stelle sich das Ziel der personellen Entlastung der für diese Aufgabe überqualifizierten Vollzugspolizei im Zuge einer Verhältnismäßigkeitsprüfung grundsätzlich als ausreichend dar.</p>
<p>Die Entscheidung zeigt, dass bei Verkehrsordnungswidrigkeiten auch die Einhaltung der Verfahrensvorschriften durch einen <a href="http://schadenfix.de/" target="_blank">verkehrsrechtlich versierten Anwalt</a> überprüft werden muss.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Schuldunfähigkeit bei Trunkenheitsfahrt &#8211; keine MPU?</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/schuldunfahigkeit-bei-trunkenheitsfahrt-keine-mpu/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/schuldunfahigkeit-bei-trunkenheitsfahrt-keine-mpu/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 29 Mar 2010 09:27:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Loren Grunert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Führerschein/MPU]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Führerscheinentzug]]></category>
		<category><![CDATA[medizinisch-psychologische untersuchung]]></category>
		<category><![CDATA[Trunkenheitsfahrt-Alkohol am Steuer]]></category>

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		<description><![CDATA[Im zu entscheidenen Fall wurde aufgrund einer Trunkenheitsfahrt mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,65 Promille eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) auferlegt.
Parallel erfolgte ein Freispruch im Strafverfahren vom Vorwurf der fahrlässigen Trunkenheitsfahrt, da das fachärztliche Gutachten nicht ausschließen konnte, dass der Täter bei der Trunkenheitsfahrt schuldunfähig war.
Ist die Fahrerlaubnisbehörde an die Entscheidung des Strafgerichts im Hinblick auf die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Im zu entscheidenen Fall wurde aufgrund einer Trunkenheitsfahrt mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,65 Promille eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) auferlegt.</p>
<p>Parallel erfolgte ein Freispruch im Strafverfahren vom Vorwurf der fahrlässigen Trunkenheitsfahrt, da das fachärztliche Gutachten nicht ausschließen konnte, dass der Täter bei der Trunkenheitsfahrt schuldunfähig war.</p>
<h3>Ist die Fahrerlaubnisbehörde an die Entscheidung des Strafgerichts im Hinblick auf die Beurteilung der Schuldfrage gebunden?</h3>
<p>Die Entscheidung des Strafgerichts hat für das behördliche Entziehungsverfahren keine Bedeutung; so der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH BW) mit Beschluss vom 17.04.2009 (<a href="http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&amp;GerichtAuswahl=Verwaltungsgerichte&amp;Art=en&amp;sid=608177a04cc034808603f907e27a927d&amp;nr=11503&amp;pos=0&amp;anz=1" target="_blank">Az.: 10 S 605/09</a>). D.h. die Anordnung der MPU bleibt bestehen.</p>
<p>Zur Begründung ist folgendes zu sagen: Die Entziehung der Fahrerlaubnis dient der Abwehr von Gefahren, die aus der Teilnahme von Fahrungeeigneten am Straßenverkehr als Führer eines Kraftfahrzeugs resultieren. Gefahrenabwehrmaßnahmen sind aber wie allgemein im Polizeirecht verschuldensunabhängig zulässig, sodass es auf die strafrechtliche Beurteilung der Schuldfähigkeit nicht ankommt.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>AG Köln: auch bei fiktiver Abrechnung sind die Stundenverrechnungssätze der markengebundenen Fachwerkstatt anzusetzen</title>
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		<pubDate>Fri, 26 Mar 2010 13:33:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>schadenfixblogger</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[markengebundene Fachwerkstatt]]></category>
		<category><![CDATA[Stundenverrechnungssätze]]></category>

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		<description><![CDATA[Ersatz der Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt bei fiktiver Schadensabrechnung
Das Amtsgericht Köln kommt in seinem Urteil vom 09.02.2010 – 262 C 474/08 – zu dem Ergebnis, dass der Geschädigte auch bei fiktiver Reparaturkostenabrechnung der Schadensberechnung grundsätzlich die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen darf. Der Verweis auf eine freie Fachwerkstatt ist auch deswegen unzumutbar, da der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ersatz der Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt bei fiktiver Schadensabrechnung<br />
Das Amtsgericht Köln kommt in seinem Urteil vom 09.02.2010 – 262 C 474/08 – zu dem Ergebnis, dass der Geschädigte auch bei fiktiver Reparaturkostenabrechnung der Schadensberechnung grundsätzlich die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen darf. Der Verweis auf eine freie Fachwerkstatt ist auch deswegen unzumutbar, da der Geschädigte aufgrund eines lückenlosen Wartungsheftes darlegen konnte, dass er sein Fahrzeug bisher in einer Fachwerkstatt hat warten und reparieren lassen.<br />
Auch die Verbringungskosten, die bei einer Reparatur in einer örtlichen Markenwerkstatt angefallen wären, sind nach Auffassung des Amtsgerichts Köln erstattungsfähig.<br />
<a rel="attachment wp-att-1562" href="http://www.schadenfixblog.de/ag-koln-auch-bei-fiktiver-abrechnung-sind-die-stundenverrechnungssatze-der-markengebundenen-fachwerkstatt-anzusetzen/ag-koln-stundenverrechnungssatze-bei-fiktiver-abrechnung/">AG Köln Stundenverrechnungssätze bei fiktiver Abrechnung</a>, PDF-Datei (362 KB)</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Keine Bindung der Zivilgerichte an die Kostenfestsetzung durch das für das Bußgeldverfahren zuständige Gericht</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/keine-bindung-der-zivilgerichte-an-die-kostenfestsetzung-durch-das-fur-das-busgeldverfahren-zustandige-gericht/</link>
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		<pubDate>Fri, 26 Mar 2010 10:27:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>schadenfixblogger</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>

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		<description><![CDATA[Keine Bindung der Zivilgerichte an die Kostenfestsetzung durch das für das Bußgeldverfahren zuständige Gericht
Das Amtsgericht Charlottenburg hat durch Urteil vom 03.03.2010 – Geschäftsnummer: 207 C 463/09 – entschieden, dass das Zivilgericht an die Kostenfestsetzung durch das für das Bußgeldverfahren zuständige Gericht nicht gebunden ist. Maßgeblich ist insoweit allein das vertragliche Verhältnis zwischen dem beklagten Rechtsanwalt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Keine Bindung der Zivilgerichte an die Kostenfestsetzung durch das für das <strong>Bußgeldverfahren</strong> zuständige Gericht<br />
Das Amtsgericht Charlottenburg hat durch Urteil vom 03.03.2010 – Geschäftsnummer: 207 C 463/09 – entschieden, dass das Zivilgericht an die Kostenfestsetzung durch das für das Bußgeldverfahren zuständige Gericht nicht gebunden ist. Maßgeblich ist insoweit allein das vertragliche Verhältnis zwischen dem beklagten Rechtsanwalt und dessen Mandanten bzw. der klagenden Rechtsschutzversicherung und dem Mandanten, nicht jedoch die Beurteilung der Kostenhöhe durch das für das Bußgeldverfahren zuständige Gericht. Nach Ansicht des Amtsgerichts Charlottenburg ist für das Bußgeldverfahren die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs analog anwendbar, nach der die Rechtsschutzversicherung den Differenzbetrag zahlen muss, wenn ein Verteidiger von seinem Mandanten, für den er einen Freispruch erzielt hat, innerhalb des gesetzlichen Gebührenrahmens eine höhere Vergütung verlangen kann, als im Verfahren nach § 464b StPO gegenüber der erstattungspflichtigen Staatskasse festgesetzt worden ist. Der Anwalt muss seine Erwägungen, welche Kriterien er seinem Bestimmungs- und Ermessensausübungsrecht nach § 14 RVG zugrunde gelegt hat, in dem Gebührenprozess substantiiert vortragen. Nach Auffassung des Amtsgerichts Charlottenburg kann bei Verkehrsverstößen, die mit eintragungspflichtigem Bußgeld bedroht sind, nicht generell von Durchschnittlichkeit ausgegangen werden. Es ist vielmehr eine Differenzierung nach den individuellen Umständen – Höhe des Bußgeldes und Einkommen, drohendes Fahrverbot, Angewiesenheit auf das Fahrzeug, inwieweit ist der Betroffene bereits in Flensburg vorbelastet – zu treffen.<br />
<a rel="attachment wp-att-1556" href="http://www.schadenfixblog.de/?attachment_id=1556">Download hier: AG Charlottenburg</a>, PDF-Datei (337 KB)</p>
<p>Den aktuellen <a href="http://www.schadenfixblog.de/bussgeldkatalog.php" target="_self"><strong>Bußgeldkatalog</strong></a> finden Sie hier</p>
<p>Hinweis: Alle Aktivteilnehmer von schadenfix.de können den Bußgeldkatalog kostenlos in Ihre Homepage einbinden.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Zögerliches Regulierungsverhalten der Versicherung rechtfertig 1,8er Gebühr :-)</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/zogerliches-regulierungsverhalten-der-versicherung-rechtfertig-18er-gebuhr/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/zogerliches-regulierungsverhalten-der-versicherung-rechtfertig-18er-gebuhr/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 25 Mar 2010 15:25:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>schadenfixblogger</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/?p=1549</guid>
		<description><![CDATA[1,8 Geschäftsgebühr bei einer Verkehrsunfallabwicklung aufgrund zögerlichen Regulierungsverhaltens des Haftpflichtversicherers gerechtfertigt
Nach einem Urteil des Amtsgerichts Gießen – Aktenzeichen: 45 C 395/09 – kann der Anwalt eine 1,8fache Geschäftsgebühr auch dann in Ansatz bringen, wenn die Bedeutung und die Schwierigkeit der Angelegenheit nicht überdurchschnittlich waren, jedoch aufgrund des zögerlichen Regulierungsverhaltens der Beklagten ein überdurchschnittlicher Arbeitsaufwand anfiel.
Download [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>1,8 Geschäftsgebühr bei einer Verkehrsunfallabwicklung aufgrund zögerlichen Regulierungsverhaltens des Haftpflichtversicherers gerechtfertigt<br />
Nach einem Urteil des Amtsgerichts Gießen – Aktenzeichen: 45 C 395/09 – kann der Anwalt eine 1,8fache Geschäftsgebühr auch dann in Ansatz bringen, wenn die Bedeutung und die Schwierigkeit der Angelegenheit nicht überdurchschnittlich waren, jedoch aufgrund des zögerlichen Regulierungsverhaltens der Beklagten ein überdurchschnittlicher Arbeitsaufwand anfiel.<br />
<a rel="attachment wp-att-1550" href="http://www.schadenfixblog.de/zogerliches-regulierungsverhalten-der-versicherung-rechtfertig-18er-gebuhr/ag-giessen/">Download hier: AG Giessen45 C 395/09 </a> (621 KB)</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>Anwaltskosten sind dem Unfallopfer zu erstatten – auch einem Autovermieter</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/anwaltskosten-sind-dem-unfallopfer-zu-erstatten-%e2%80%93-auch-einem-autovermieter-2/</link>
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		<pubDate>Fri, 19 Mar 2010 11:13:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>verkehrsanwaelte</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsanwälte aktuelle Informationen]]></category>
		<category><![CDATA[autounfall was tun]]></category>
		<category><![CDATA[Mietwagen]]></category>

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		<description><![CDATA[Nicht nur die gerichtlichen Anwaltskosten eines Unfallgeschädigten sind zu ersetzen, sondern auch die Kosten für die vorgerichtliche Tätigkeit des Anwalts. Angesicht der nicht mehr überschaubaren Rechtsprechung gibt es keinen rechtlich „einfach gelagerten Verkehrsunfall“ mehr.
Quelle: verkehrsanwaelte.de
Partner von schadenfix.de: AVIS
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nicht nur die gerichtlichen Anwaltskosten eines Unfallgeschädigten sind zu ersetzen, sondern auch die Kosten für die vorgerichtliche Tätigkeit des Anwalts. Angesicht der nicht mehr überschaubaren Rechtsprechung gibt es keinen rechtlich „einfach gelagerten Verkehrsunfall“ mehr.<br />
<a href="http://verkehrsanwaelte.de/presse_anwaltskosten_sind_dem_unfallopfer_zu_erstatten_auch_einem_autovermieter.html" target="_blank">Quelle: verkehrsanwaelte.de</a></p>
<p>Partner von schadenfix.de: <a href="http://www.avis.de" target="_blank">AVIS</a></p>
]]></content:encoded>
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