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	<title>Schadenfixblog stets aktuelle Rechtstipps und Diskussionen zum Verkehrsrecht &#187; Bußgeld</title>
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	<description>Der Blog zum Verkehrsrecht, renommierte Autoren, spannende Diskussionen und wertvolle Rechtstipps von Fachanwälten für Verkehrsrecht</description>
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		<title>Schadenfixblog stets aktuelle Rechtstipps und Diskussionen zum Verkehrsrecht</title>
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		<title>Strafverteidigungskosten als Werbungskosten abzuziehen &#8211; Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 17.08.2011</title>
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		<pubDate>Fri, 20 Jan 2012 14:19:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwältin Karin Langer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
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		<description><![CDATA[Der BFH (Bundesfinanzhof) hat mit Urteil vom 17.8.2011 (Az. VI R 75/10) festgestellt, dass Strafverteidigungskosten als Werbungskosten abgezogen werden können, wenn die dem Arbeitnehmer zur Last gelegte Straftat in Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit begangen worden ist.
Dies ist für alle Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten wie Geschwindigkeitsverstöße, Abstandsvergehen etc. relevant, die z.B. von Außendienstmitarbeitern begangen werden.
Karin Langer
Fachanwältin für [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der BFH (Bundesfinanzhof) hat mit Urteil vom 17.8.2011 (Az. VI R 75/10) festgestellt, dass Strafverteidigungskosten als Werbungskosten abgezogen werden können, wenn die dem Arbeitnehmer zur Last gelegte Straftat in Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit begangen worden ist.</p>
<p>Dies ist für alle Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten wie Geschwindigkeitsverstöße, Abstandsvergehen etc. relevant, die z.B. von Außendienstmitarbeitern begangen werden.</p>
<p><em>Karin Langer</em></p>
<p><em>Fachanwältin für Verkehrsrecht Heidelberg</em></p>
<p><a title="Heinz Rechtsanwälte Heidelberg" href="www.heinz-rae.de" target="_blank"><img title="Heinz Rechtsanwälte Heidelberg" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/12/HRAE_Logo7-300x37.jpg" alt="Fachanwälte für Verkehrsrecht, Arbeitsrecht und Familienrecht" width="300" height="37" /><br />
</a></p>
<p><a title="Heinz Rechtsanwälte Heidelberg" href="www.heinz-rae.de" target="_blank">www.heinz-rae.de</a></p>
<ul>
<li><strong>Bußgeld oder Fahrverbot droht? Rechtanwältin Karin Langer steht Ihnen bei Fragen gerne telefonisch und persönlich zur Verfügung: karin.langer@heinz-rae.de oder 06221/90543-0</strong></li>
<li><strong>Oder nutzen Sie die einfache <a title="Karin Langer Fachanwältin für Verkehrsrecht Heidelberg" href="http://www.schadenfix.de/heidelberg/Heinz-Rechtsanwaelte" target="_blank">Schadens- oder Bußgeldmeldung</a> über <a title="Kontakt zu Fachanwältin<br />
für Verkehrsrecht Karin Langer" href="http://www.schadenfix.de/heidelberg/Heinz-Rechtsanwaelte" target="_blank">Schadenfix.de</a>!</strong></li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Weitere Artikel von Karin Langer</strong></p>
<p><a title="Klage der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht von Karin Langer Fachanwältin für Verkehrsrecht Heidelberg" href="http://www.schadenfixblog.de/klage-der-arbeitsgemeinschaft-verkehrsrecht-gegen-%E2%80%9Efairplay%E2%80%9C-der-allianz/" target="_blank">Klage der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht gegen &#8220;Fairplay&#8221; der Allianz</a></p>
<p><a title="Vollstreckung ausländischer Bußgelder von Karin Langer Fachanwältin für Verkehrsrecht" href="../vollstreckung-auslandischer-busgelder/" target="_blank">Vollstreckung ausländischer Bußgelder</a></p>
<p><a title="Bußgeldbescheid und Punkte in Flensburg - Teil 1 - von Karin Langer Fachanwältin für Verkehrsrecht Heidelberg" href="../busgeldbescheid-und-punkte-in-flensburg-%E2%80%93-teil-1-%E2%80%93/" target="_blank">Bußgeldbescheid und Punkte in Flensburg – Teil 1 -</a></p>
<p><a title="Bußgeldbescheid und Punkte in Flensburg - Teil 2 - von Karin Langer Fachanwältin für Verkehrsrecht" href="../busgeldbescheid-und-punkte-in-flensburg-%E2%80%93-teil-2-%E2%80%93-aufbauseminar-und-verkehrspsychologische-beratung/" target="_blank">Bußgeldbescheid und Punkte in Flensburg – Teil 2 – Aufbauseminar und verkehrspsychologische Beratung</a></p>
<p><a title="Alkohol am Steuer - Teil 1 - von Karin Langer Fachanwältin für Verkehrsrecht" href="../alkohol-am-steuer-%E2%80%93-teil-1-%E2%80%93-relative-fahruntuchtigkeit-straftat-nach-%C2%A7-316-stgb-und-ordnungswidrigkeit-nach-%C2%A7-24a-stvg/" target="_blank">Alkohol am Steuer – Teil1 – Relative Fahruntüchtigkeit, Starftat nach § 316 StGB und Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG </a></p>
<p><a title="Alkohol am Steuer - Teil 2 - von Karin Langer Fachanwältin für Verkehrsrecht" href="../alkohol-am-steuer-%E2%80%93-teil-2-%E2%80%93-absolute-fahruntuchtigkeit-ab-11-promille-sperrfrist-und-mpu/" target="_blank">Alkohol am Steuer – Teil 2 – Absolute Fahruntüchtigkeit ab 1,1 Promille, Sperrfrist und MPU</a></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.schadenfixblog.de/strafverteidigungskosten-als-werbungskosten-abzuziehen-urteil-des-bundesfinanzhofs-bfh-vom-17-08-2011/feed/</wfw:commentRss>
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		</item>
		<item>
		<title>Unfallflucht: Über 100.000 Fälle im Jahr</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/unfallflucht-uber-100-000-falle-im-jahr/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/unfallflucht-uber-100-000-falle-im-jahr/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 09 Jan 2012 16:51:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dominik Bach</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
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		<description><![CDATA[Unfallflucht ist schnell passiert und hat oft gravierende Folgen.
Hier finden Sie ein sehr interessantes Video:

&#160;
Anwälte für Verkehrsrecht finden Sie hier: www.bussgeldfix.de 
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Unfallflucht ist schnell passiert und hat oft gravierende Folgen.</p>
<p>Hier finden Sie ein sehr interessantes Video:<br />
<iframe src="http://www.youtube.com/embed/Xl9G5z9Fo3s" frameborder="0" width="420" height="315"></iframe></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Anwälte für Verkehrsrecht finden Sie hier: <a href="http://www.bussgeldfix.de">www.bussgeldfix.de </a></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Für den Geschädigten selten optimales Regulierungsverhalten von Haftpflichtversicherungen nach einem Unfall</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/fur-den-geschadigten-selten-optimales-regulierungsverhalten-von-haftpflichtversicherungen-nach-einem-unfall/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/fur-den-geschadigten-selten-optimales-regulierungsverhalten-von-haftpflichtversicherungen-nach-einem-unfall/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 06 Jan 2012 07:14:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwältin Karin Langer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Autounfall was tun]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
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		<description><![CDATA[Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsanwälte im Deutschen Anwaltsverein, der auch ich angehöre, empfiehlt, nach einem  Verkehrsunfall sofort einen Rechtsanwalt aufzusuchen.
Diese Empfehlung leuchtet demjenigen ein, der einen Unfall verschuldet hat und ein Bußgeld oder gar strafrechtliche Konsequenzen befürchtet.
Warum aber soll derjenige zum Anwalt gehen, der unverschuldet einen Unfall erlitten hat, wo doch bekannt ist, dass die Versicherung des [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsanwälte im Deutschen Anwaltsverein, der auch ich angehöre, empfiehlt, nach einem  Verkehrsunfall <strong>sofort</strong> einen Rechtsanwalt aufzusuchen.<br />
Diese Empfehlung leuchtet demjenigen ein, der einen Unfall verschuldet hat und ein Bußgeld oder gar strafrechtliche Konsequenzen befürchtet.<br />
Warum aber soll derjenige zum Anwalt gehen, der unverschuldet einen Unfall erlitten hat, wo doch bekannt ist, dass die Versicherung des Verursachers für den Schaden einzutreten hat?<br />
Zum Anwalt geht man doch erst, wenn es Probleme gibt, so denken viele.<br />
Genährt wird diese Vermutung vom Verhalten vieler Versicherer, welche beim Geschädigten &#8211; scheinbar um sein Wohl bemüht &#8211; unmittelbar nach dem Unfall anrufen. Sie versprechen ihm, er müsse sich um nichts kümmern, brauche keinen Sachverständigen und schon gar keinen Rechtsanwalt.<br />
Welche Motivation aber sollte eine Versicherung haben, Ihnen „Gutes“ zu tun? Versicherungen sind Wirtschaftsunternehmen, welche auf Profit bedacht sind. Diesen Profit können sie aber u. a. nur erzielen, indem sie so wenig wie möglich Geld auszahlen.</p>
<p>Die Versicherung informiert Sie nicht darüber, dass Sie das Recht haben, einen freien, von Ihnen ausgewählten Sachverständigen mit der Begutachtung Ihres Fahrzeuges zu beauftragen. Wenn überhaupt, dann erweckt sie häufig den Eindruck, der Sachverständige müsse von der Versicherung vermittelt werden. Dieser arbeitet nicht selten ausschließlich für Versicherungen, seine Kalkulationen sind daher entsprechend versicherungsfreundlich. Wie bereits erwähnt versuchen Versicherungen oft, die Beauftragung eines Sachverständigen gänzlich zu vermeiden. Dies insbesondere dann, wenn der Geschädigte telefonisch bereits geäußert hat, sein Fahrzeug reparieren zu wollen.<br />
Nur ein (unabhängiges) Gutachten aber versetzt den Geschädigten in die Lage, „fiktiv“ abzurechnen, d.h., sich den ermittelten Schadensbetrag auszahlen zu lassen und zu einem späteren Zeitpunkt zu entscheiden, ob und wie tatsächlich repariert werden soll. Darüber hinaus dient das Gutachten der Beweissicherung.<br />
Die gegnerische Versicherung kann Sie auch nicht kompetent darüber beraten, ob Sie einen Mietwagen in Anspruch nehmen sollen oder ob für Sie der Nutzungsausfall die bessere Variante wäre.<br />
Häufig werden in der Schadensberechnung mit scheinbar nachvollziehbaren Argumenten Abzüge gemacht, die einer gerichtlichen Überprüfung aber nicht standhalten würden.<br />
Auf Nebenpositionen wie pauschale An- und Abmeldekosten bei einem Totalschaden oder auf die allgemeine Kostenpauschale, die jedem Geschädigten zusteht, weist so gut wie kein Versicherer „freiwillig“ hin.<br />
Dies sind nur Beispiele und alles andere als vollständig.</p>
<p>Ihr Rechtsanwalt steht zu 100% in Ihrem Lager, da sich seine Gebühren nach dem Gegenstandswert bemessen. Im Klartext heißt das: je mehr Ihr Anwalt für Sie erzielt, desto mehr verdient er selbst. Seine Gebühren sind im Rahmen der Haftung von der gegnerischen Versicherung zu erstatten. Der Bundesgerichtshof hat bereits im Jahre 1959 entschieden, dass derjenige, der verpflichtet ist, einem anderen den aus dem Unfall erwachsenen Schaden zu ersetzen, grundsätzlich auch die Kosten zu erstatten hat, die der Geschädigte seinem mit der Verfolgung der Ersatzansprüche beauftragten Anwalt bezahlen muss. Der wesentliche Grund ist die angestrebte „Waffengleichheit“, da Versicherungsunternehmen ebenfalls Volljuristen beschäftigen, die aber gerade in einem anderen Lager stehen, nämlich dem ihres Arbeitgebers, der Versicherung.</p>
<p>Näheres finden Sie auch auf der Seite <a href="www.verkehrsanwaelte.de" target="_blank">www.verkehrsanwaelte.de</a>.</p>
<p>Für Rückfragen stehe ich selbstverständlich zur Verfügung.</p>
<p><a title="Heinz Rechtsanwälte Heidelberg" href="../klage-der-arbeitsgemeinschaft-verkehrsrecht-gegen-%e2%80%9efairplay%e2%80%9c-der-allianz/www.heinz-rae.de" target="_blank">www.heinz-rae.de</a></p>
<p>karin.langer@heinz-rae.de oder 06221/90543-0</p>
<p>Gerne können Sie mich auch über die einfache Schadens- oder Bußgeldmeldung von Schadenfix kontaktieren.</p>
<p><a title="Karin Langer Fachanwältin für Verkehrsrecht" href="http://www.schadenfix.de/heidelberg/Heinz-Rechtsanwaelte" target="_blank">http://www.schadenfix.de/heidelberg/Heinz-Rechtsanwaelte </a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Weitere Artikel von Karin Langer</strong></p>
<p><a title="Klage der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht von Karin Langer Fachanwältin für Verkehrsrecht Heidelberg" href="http://www.schadenfixblog.de/klage-der-arbeitsgemeinschaft-verkehrsrecht-gegen-%E2%80%9Efairplay%E2%80%9C-der-allianz/" target="_blank">Klage der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht gegen &#8220;Fairplay&#8221; der Allianz</a></p>
<p><a title="Vollstreckung ausländischer Bußgelder von Karin Langer Fachanwältin für Verkehrsrecht" href="../vollstreckung-auslandischer-busgelder/" target="_blank">Vollstreckung ausländischer Bußgelder</a></p>
<p><a title="Bußgeldbescheid und Punkte in Flensburg - Teil 1 - von Karin Langer Fachanwältin für Verkehrsrecht Heidelberg" href="../busgeldbescheid-und-punkte-in-flensburg-%E2%80%93-teil-1-%E2%80%93/" target="_blank">Bußgeldbescheid und Punkte in Flensburg – Teil 1 -</a></p>
<p><a title="Bußgeldbescheid und Punkte in Flensburg - Teil 2 - von Karin Langer Fachanwältin für Verkehrsrecht" href="../busgeldbescheid-und-punkte-in-flensburg-%E2%80%93-teil-2-%E2%80%93-aufbauseminar-und-verkehrspsychologische-beratung/" target="_blank">Bußgeldbescheid und Punkte in Flensburg – Teil 2 – Aufbauseminar und verkehrspsychologische Beratung</a></p>
<p><a title="Alkohol am Steuer - Teil 1 - von Karin Langer Fachanwältin für Verkehrsrecht" href="../alkohol-am-steuer-%E2%80%93-teil-1-%E2%80%93-relative-fahruntuchtigkeit-straftat-nach-%C2%A7-316-stgb-und-ordnungswidrigkeit-nach-%C2%A7-24a-stvg/" target="_blank">Alkohol am Steuer – Teil1 – Relative Fahruntüchtigkeit, Starftat nach § 316 StGB und Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG </a></p>
<p><a title="Alkohol am Steuer - Teil 2 - von Karin Langer Fachanwältin für Verkehrsrecht" href="../alkohol-am-steuer-%E2%80%93-teil-2-%E2%80%93-absolute-fahruntuchtigkeit-ab-11-promille-sperrfrist-und-mpu/" target="_blank">Alkohol am Steuer – Teil 2 – Absolute Fahruntüchtigkeit ab 1,1 Promille, Sperrfrist und MPU</a></p>
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		</item>
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		<title>Karin Langer – Fachanwältin für Verkehrsrecht in Heidelberg</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/karin-langer-%e2%80%93-fachanwaltin-fur-verkehrsrecht-in-heidelberg/</link>
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		<pubDate>Thu, 29 Dec 2011 11:00:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwältin Karin Langer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Anwaltsportrait]]></category>
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		<category><![CDATA[autounfall was tun]]></category>
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		<description><![CDATA[Frau Rechtsanwältin Langer wurde 2006 als erster Anwältin in Heidelberg von der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe die Bezeichnung Fachanwältin für Verkehrsrecht verliehen.
Geb. 1961 in Heidelberg, verheiratet, 2 Söhne, studierte sie in Heidelberg und ist seit 1990 als Rechtsanwältin tätig. Sie ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein.
Sie beschränkt sich bewusst auf ein Fachanwaltsgebiet, in welchem sie [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Frau Rechtsanwältin Langer wurde 2006 als erster Anwältin in Heidelberg von der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe die Bezeichnung Fachanwältin für Verkehrsrecht verliehen.</p>
<p>Geb. 1961 in Heidelberg, verheiratet, 2 Söhne, studierte sie in Heidelberg und ist seit 1990 als Rechtsanwältin tätig. Sie ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein.</p>
<p>Sie beschränkt sich bewusst auf ein Fachanwaltsgebiet, in welchem sie nahezu ausschließlich tätig ist. So kann durch ein hohes Maß an Spezialisierung und Praxisnähe eine effiziente Mandatsbetreuung geleistet werden.</p>
<p>Innerhalb der Sozietät Heinz Rechtsanwälte in Heidelberg bearbeitet sie im Rahmen des Verkehrsrechts die Gebiete Verkehrszivilrecht, insbesondere die Regulierung von Verkehrsunfällen (Fahrzeugschaden, Schmerzensgeldanspruch etc.), das Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht (z.B. Rotlichtfahrten, Geschwindigkeitsüberschreitungen, Verkehrsunfallflucht, Trunkenheitsfahrten) sowie das Fahrerlaubnisrecht (z.B. MPU, ausländischer Führerschein</p>
<p><strong>Rechtsanwältin Karin Langer bietet schnelle Hilfe im Verkehrsrecht</strong></p>
<p><strong>Verkehrsunfälle</strong> passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Diese Hilfe ist am effektivsten, wenn Sie sich an uns wenden, bevor Sie Kontakt mit der Versicherung des Unfallgegners aufnehmen. Beachten Sie, dass Versicherungen gerne den Eindruck vermitteln, Ihre Interessen zu vertreten. Dies ist gerade nicht der Fall.</p>
<p>Gleiches gilt für <strong>Bußgeld- und Verkehrsstrafsachen</strong>. Je früher Sie sich an uns wenden, desto erfolgreicher können wir für Sie arbeiten. Karin Langer berät und vertritt Sie bei u.a. bei folgenden Ordnungswidrigkeiten: Rotlichtfahrten, Trunkenheitsfahrten (Alkohol am Steuer), Geschwindigkeitsüberschreitungen sowie Verkehrsunfallflucht.</p>
<p>Die Kosten unserer anwaltlichen Tätigkeit werden bei der Regulierung von Verkehrsunfällen im Rahmen der Haftung Ihres Unfallgegners von der gegnerischen Versicherung übernommen. Hier rechnen wir ebenso wie in Bußgeld- und Verkehrsstrafsachen nach den gesetzlichen Gebühren (RVG) ab.</p>
<p>Bei Fragen steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Langer als Fachanwältin für Verkehrsrecht gerne telefonisch wie auch persönlich zur Verfügung.</p>
<p><a href="http://www.heinz-rae.de/">www.heinz-rae.de</a></p>
<p>karin.langer@heinz-rae.de oder 06221/90543-0</p>
<p>Gerne können Sie Frau Rechtsanwältin Langer über die einfache Schadens- oder Bußgeldmeldung von Schadenfix kontaktieren.</p>
<p><a href="http://www.schadenfix.de/heidelberg/Heinz-Rechtsanwaelte">http://www.schadenfix.de/heidelberg/Heinz-Rechtsanwaelte</a></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Weitere Artikel von Karin Langer</strong></p>
<p><a title="Vollstreckung ausländischer Bußgelder von Karin Langer Fachanwältin für Verkehrsrecht" href="http://www.schadenfixblog.de/vollstreckung-auslandischer-busgelder/" target="_blank">Vollstreckung ausländischer Bußgelder</a></p>
<p><a title="Bußgeldbescheid und Punkte in Flensburg - Teil 1 - von Karin Langer Fachanwältin für Verkehrsrecht Heidelberg" href="http://www.schadenfixblog.de/busgeldbescheid-und-punkte-in-flensburg-%E2%80%93-teil-1-%E2%80%93/" target="_blank">Bußgeldbescheid und Punkte in Flensburg &#8211; Teil 1 -</a></p>
<p><a title="Bußgeldbescheid und Punkte in Flensburg - Teil 2 - von Karin Langer Fachanwältin für Verkehrsrecht" href="http://www.schadenfixblog.de/busgeldbescheid-und-punkte-in-flensburg-%E2%80%93-teil-2-%E2%80%93-aufbauseminar-und-verkehrspsychologische-beratung/" target="_blank">Bußgeldbescheid und Punkte in Flensburg &#8211; Teil 2 &#8211; Aufbauseminar und verkehrspsychologische Beratung</a></p>
<p><a title="Alkohol am Steuer - Teil 1 - von Karin Langer Fachanwältin für Verkehrsrecht" href="http://www.schadenfixblog.de/alkohol-am-steuer-%E2%80%93-teil-1-%E2%80%93-relative-fahruntuchtigkeit-straftat-nach-%C2%A7-316-stgb-und-ordnungswidrigkeit-nach-%C2%A7-24a-stvg/" target="_blank">Alkohol am Steuer &#8211; Teil1 &#8211; Relative Fahruntüchtigkeit, Starftat nach § 316 StGB und Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG </a></p>
<p><a title="Alkohol am Steuer - Teil 2 - von Karin Langer Fachanwältin für Verkehrsrecht" href="http://www.schadenfixblog.de/alkohol-am-steuer-%E2%80%93-teil-2-%E2%80%93-absolute-fahruntuchtigkeit-ab-11-promille-sperrfrist-und-mpu/" target="_blank">Alkohol am Steuer &#8211; Teil 2 &#8211; Absolute Fahruntüchtigkeit ab 1,1 Promille, Sperrfrist und MPU</a></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Bußgeldbescheid und Punkte in Flensburg – Teil 2 – Aufbauseminar und verkehrspsychologische Beratung</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/busgeldbescheid-und-punkte-in-flensburg-%e2%80%93-teil-2-%e2%80%93-aufbauseminar-und-verkehrspsychologische-beratung/</link>
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		<pubDate>Sun, 18 Dec 2011 09:46:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwältin Karin Langer</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Aufbauseminare werden in vielen Fahrschulen angeboten. Im Rahmen des Aufbauseminars werden die Auffälligkeiten der Teilnehmer besprochen und Wege zur zukünftigen Vermeidung dieser Auffälligkeiten gesucht.
Eine verkehrspsychologische Beratung wird bei entsprechend qualifizierten Psychologen durchgeführt. Sie soll dem Kraftfahrer helfen, die eigenen Probleme im Straßenverkehr zu erkennen und Wege zur Lösung dieser Probleme zu finden.
Wichtig ist auch, dass [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Aufbauseminare</strong> werden in vielen Fahrschulen angeboten. Im Rahmen des Aufbauseminars werden die Auffälligkeiten der Teilnehmer besprochen und Wege zur zukünftigen Vermeidung dieser Auffälligkeiten gesucht.</p>
<p>Eine <strong>verkehrspsychologische Beratung</strong> wird bei entsprechend qualifizierten Psychologen durchgeführt. Sie soll dem Kraftfahrer helfen, die eigenen Probleme im Straßenverkehr zu erkennen und Wege zur Lösung dieser Probleme zu finden.</p>
<p>Wichtig ist auch, dass ein Punkteabbau nur einmal in fünf Jahren erfolgen kann.</p>
<p>Eine Auskunft aus dem Verkehrszentralregister kann auch Ihr Verkehrsanwalt für Sie einholen, des Weiteren können die konkreten Probleme und Möglichkeiten Ihres individuellen Falles besprochen und hoffentlich gelöst werden.</p>
<p><em>Karin Langer</em></p>
<p><em>Fachanwältin für Verkehrsrecht Heidelberg</em></p>
<p><a title="Heinz Rechtsanwälte Heidelberg" href="www.heinz-rae.de" target="_blank"><img class="alignnone size-medium wp-image-7226" title="Heinz Rechtsanwälte Heidelberg" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/12/HRAE_Logo7-300x37.jpg" alt="Fachanwälte für Verkehrsrecht, Arbeitsrecht und Familienrecht" width="300" height="37" /><br />
</a></p>
<p><a title="Heinz Rechtsanwälte Heidelberg" href="www.heinz-rae.de" target="_blank">www.heinz-rae.de</a></p>
<ul>
<li><strong>Bußgeld oder Fahrverbot droht? Rechtanwältin Karin Langer steht Ihnen bei Fragen gerne telefonisch und persönlich zur Verfügung: </strong>karin.langer@heinz-rae.de oder 06221/90543-0</li>
<li><strong>Oder nutzen Sie die einfache <a title="Karin Langer Fachanwältin für Verkehrsrecht Heidelberg" href="http://www.schadenfix.de/heidelberg/Heinz-Rechtsanwaelte" target="_blank">Schadens- oder Bußgeldmeldung</a> über <a title="Kontakt zu Fachanwältin<br />
für Verkehrsrecht Karin Langer" href="http://www.schadenfix.de/heidelberg/Heinz-Rechtsanwaelte" target="_blank">Schadenfix.de</a>!</strong></li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
<p><a title="Alkohol am Steuer - Teil 1 - von Karin Langer Fachanwältin für Verkehrsrecht Heidelberg" href="http://www.schadenfixblog.de/alkohol-am-steuer-%E2%80%93-teil-1-%E2%80%93-relative-fahruntuchtigkeit-straftat-nach-%C2%A7-316-stgb-und-ordnungswidrigkeit-nach-%C2%A7-24a-stvg/" target="_blank"><strong>Alkohol am Steuer – Teil 1 – Relative Fahruntüchtigkeit, Straftat nach § 316 StGB und Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG</strong></a></p>
<p><a title="Alkohol am Steuer - Teil 2 - von Karin Langer Fachanwältin für Verkehrsrecht Heidelberg" href="http://www.schadenfixblog.de/alkohol-am-steuer-%E2%80%93-teil-2-%E2%80%93-absolute-fahruntuchtigkeit-ab-11-promille-sperrfrist-und-mpu/" target="_blank"> <strong>Alkohol am Steuer – Teil 2 – Absolute Fahruntüchtigkeit ab 1,1 Promille, Sperrfrist und MPU</strong></a></p>
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		<title>Bußgeldbescheid und Punkte in Flensburg – Teil 1 – von Karin Langer Fachanwältin für Verkehrsrecht Heidelberg</title>
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		<pubDate>Sat, 17 Dec 2011 09:00:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwältin Karin Langer</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Einen Bußgeldbescheid erlässt die zuständige Verwaltungsbehörde in Ordnungswidrigkeiten unter anderem bei Rotlichtfahrten, bei erheblichen Geschwindigkeits- und Abstandsverstößen oder bei gravierenden Fahrzeugmängeln.
Ärgerlich für den Betroffenen ist neben der Geldbuße und einem Fahrverbot auch der Eintrag von Punkten in das Verkehrszentralregister in Flensburg. Zum Beispiel werden bei Missachtung des Rotlichtes und einer Rotphase länger als einer Sekunde [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Einen Bußgeldbescheid erlässt die zuständige Verwaltungsbehörde in Ordnungswidrigkeiten unter anderem bei Rotlichtfahrten, bei erheblichen Geschwindigkeits- und Abstandsverstößen oder bei gravierenden Fahrzeugmängeln.</p>
<p>Ärgerlich für den Betroffenen ist neben der Geldbuße und einem Fahrverbot auch der Eintrag von Punkten in das <strong>Verkehrszentralregister in Flensburg</strong>. Zum Beispiel werden bei Missachtung des Rotlichtes und einer Rotphase länger als einer Sekunde vier Punkte und bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung um 30 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften drei Punkte eingetragen. Der Eintrag wird dann, wenn keine weitere eintragungspflichtige Ordnungswidrigkeit begangen wird, nach zwei Jahren, ansonsten spätestens nach fünf Jahren getilgt.</p>
<p>Bis zu <strong>7 Punkten</strong> passiert zunächst nichts, danach erhält der Verkehrsteilnehmer eine kostenpflichtige Verwarnung, bei <strong>14 Punkten</strong> wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet, bei <strong>18 Punkten</strong> wird die Fahrerlaubnis entzogen. Eine Wiedererteilung setzt dann die erfolgreiche Absolvierung einer <strong>medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU)</strong> voraus.</p>
<p>Der Betroffene hat die Möglichkeit, durch Nachweis einer freiwilligen Teilnahme an einem <strong>Aufbauseminar</strong> selbst auf seine Punktezahl Einfluss zu nehmen, um die oben genannten Folgen zu vermeiden, oder zumindest aufzuschieben.</p>
<p>Selbst wenn bei 14 Punkten das Aufbauseminar obligatorisch ist und allein hierdurch kein Punkteabzug mehr erfolgt, kann der Verkehrsteilnehmer freiwillig an einer <strong>verkehrspsychologischen Beratung</strong> teilnehmen. Dies führt zu einer Reduzierung um zwei Punkte.</p>
<p>Jeder Verkehrsteilnehmer kann durch formlosen Antrag über seinen aktuellen Punktestand in Flensburg Auskunft erhalten.</p>
<p><em>Karin Langer</em></p>
<p><em>Fachanwältin für Verkehrsrecht Heidelberg</em></p>
<p><a href="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/12/HRAE_Logo6.jpg"><img class="alignnone size-medium wp-image-7213" title="Heinz Rechtsanwälte Heidelberg" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/12/HRAE_Logo6-300x37.jpg" alt="Fachanwälte für Verkehrsrecht, Arbeitsrecht und Familienrecht" width="300" height="37" /></a></p>
<p class="mceTemp"><a title="Heinz Rechtsanwälte Heidelberg" href="www.heinz-rae.de" target="_blank">www.heinz-rae.de</a></p>
<ul>
<li style="text-align: justify;"><span style="color: #000000;"><strong>Bußgeld oder Fahrverbot droht? Rechtanwältin Karin Langer steht Ihnen bei Fragen gerne telefonisch und persönlich zur Verfügung:</strong></span></li>
<li style="text-align: justify;"><span style="color: #000000;"><strong>karin.langer@heinz-rae.de oder 06221/90543-0<br />
</strong></span></li>
<li style="text-align: justify;"><span style="color: #000000;"><strong>Oder nutzen Sie die einfache <a title="Karin Langer Fachanwältin für Verkehrsrecht Heidelberg" href="http://www.schadenfix.de/heidelberg/Heinz-Rechtsanwaelte" target="_blank"><span style="text-decoration: underline; color: #000000;">Schadens- oder Bußgeldmeldung</span></a> über <a title="Kontakt zu Fachanwältin für Verkehrsrecht Karin Langer" href="http://www.schadenfix.de/heidelberg/Heinz-Rechtsanwaelte" target="_blank"><span style="color: #000000;">Schadenfix.de</span></a>!</strong></span></li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
<p><a title="Alkohol am Steuer - Teil 1 - von Karin Langer Fachanwältin<br />
für Verkehrsrecht Heidelberg" href="http://www.schadenfixblog.de/alkohol-am-steuer-%E2%80%93-teil-1-%E2%80%93-relative-fahruntuchtigkeit-straftat-nach-%C2%A7-316-stgb-und-ordnungswidrigkeit-nach-%C2%A7-24a-stvg/" target="_blank"><strong>Alkohol am Steuer – Teil 1 – Relative Fahruntüchtigkeit, Straftat nach § 316 StGB und Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG</strong></a></p>
<p><a title="Alkohol am Steuer - Teil 2 - von<br />
Karin Langer Fachanwältin für Verkehrsrecht Heidelberg" href="http://www.schadenfixblog.de/alkohol-am-steuer-%E2%80%93-teil-2-%E2%80%93-absolute-fahruntuchtigkeit-ab-11-promille-sperrfrist-und-mpu/" target="_blank"><strong>Alkohol am Steuer – Teil 2 – Absolute Fahruntüchtigkeit ab 1,1 Promille, Sperrfrist und MPU</strong></a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Alkohol am Steuer – Teil 2 – Absolute Fahruntüchtigkeit ab 1,1 Promille, Sperrfrist und MPU</title>
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		<pubDate>Fri, 16 Dec 2011 14:00:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwältin Karin Langer</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die so genannte absolute Fahruntüchtigkeit beginnt bei 1,1 Promille. Der Straftatbestand des § 316 StGB mit den Rechtsfolgen (Gefahr des Führerscheinentzuges von mindestens sechs Monaten, der Zahlung einer Geldstrafe von etwa einem Nettomonatsgehalt und des Eintrages von 7 Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg) ist erfüllt, Fahrfehler brauchen nicht hinzuzukommen. Häufig kommt es unter Alkoholeinfluss zum [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die so genannte <strong>absolute Fahruntüchtigkeit</strong> beginnt bei <strong>1,1 Promille</strong>. Der Straftatbestand des § 316 StGB mit den Rechtsfolgen (Gefahr des Führerscheinentzuges von mindestens sechs Monaten, der Zahlung einer Geldstrafe von etwa einem Nettomonatsgehalt und des Eintrages von 7 Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg) ist erfüllt, Fahrfehler brauchen nicht hinzuzukommen. Häufig kommt es unter Alkoholeinfluss zum Unfall, hier erhöhen sich sowohl die Geldstrafe als auch die Dauer des Führerscheinentzugs (=Sperrfrist für eine Wiedererteilung).</p>
<p>Ab <strong>1,6 Promille</strong> erteilt nach Ende der Sperrfrist die Führerscheinbehörde nur dann eine neue Fahrerlaubnis, wenn die erfolgreiche Teilnahme an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) nachgewiesen wird. Ich warne dringend davor, sich unvorbereitet dieser Untersuchung zu stellen, da die Anforderungen und die Durchfallraten hoch sind. Beratungen und Vorbereitungen führen niedergelassene Verkehrspsychologen und in Heidelberg zum Beispiel der TÜV Rheinland durch.</p>
<p>Liegt der Blutalkoholgehalt unter <strong>2,0 Promille</strong>, so kann die Sperrfrist durch erfolgreiche Teilnahme an einem Aufbauseminar um bis zu drei Monate reduziert werden.</p>
<p>Insgesamt also ist es für den Betroffenen wenig ratsam, die Verteidigung darauf aufzubauen, er habe nicht zu viel getrunken oder aber die Messmethoden seien fehlerhaft, sondern sich der Situation zu stellen und aktiv an einer schnellen Wiedererteilung der Fahrerlaubnis zu arbeiten.</p>
<p><em>Karin Langer</em></p>
<p><em>Fachanwältin für Verkehrsrecht, Heidelberg</em></p>
<p><a href="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/12/Fachanw%C3%A4lte/Verkehrsrecht/Heidelberg.jpg"><img class="alignnone size-medium wp-image-7186" title="Heinz Rechtsanwälte Heidelberg" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/12/HRAE_Logo4-300x37.jpg" alt="Fachanwälte für Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht" width="252" height="31" /></a></p>
<p><a title="Heinz Rechtsanwälte Heidelberg" href="http://www.heinz-rae.de" target="_blank">www.heinz-rae.de</a></p>
<ul>
<li><strong>Bußgeld oder Fahrverbot droht? Rechtanwältin Karin Langer steht Ihnen bei Fragen gerne telefonisch und persönlich zur Verfügung.</strong></li>
<li><strong>Oder nutzen Sie die einfache <a title="Karin Langer<br />
Fachanwältin für Verkehrsrecht Heidelberg" href="http://www.schadenfix.de/heidelberg/Heinz-Rechtsanwaelte" target="_blank">Schadens- oder Bußgeldmeldung</a> über <a title="Kontakt zu<br />
Fachanwältin für Verkehrsrecht Karin Langer" href="http://www.schadenfix.de/heidelberg/Heinz-Rechtsanwaelte" target="_blank">Schadenfix.de</a>!</strong></li>
</ul>
<p>&nbsp;</p>
<p><a href="http://www.schadenfixblog.de/alkohol-am-steuer-%E2%80%93-teil-1-%E2%80%93-relative-fahruntuchtigkeit-straftat-nach-%C2%A7-316-stgb-und-ordnungswidrigkeit-nach-%C2%A7-24a-stvg/" target="_blank"><strong>Alkohol am Steuer – Teil 1 – Relative Fahruntüchtigkeit, Straftat nach § 316 StGB und Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG</strong></a></p>
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		</item>
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		<title>Alkohol am Steuer – Teil 1 – Relative Fahruntüchtigkeit, Straftat nach § 316 StGB und Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG</title>
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		<pubDate>Thu, 15 Dec 2011 15:28:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwältin Karin Langer</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Fast täglich berichtet die Presse über Trunkenheitsfahrten. Viele Autofahrer unterschätzen neben der Wirkung des Alkohols die Folgen, die durch die Fahrt unter Alkoholeinfluss drohen.
Schon ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille ist der Führerschein in Gefahr, dann nämlich, wenn alkoholbedingte Fahrfehler (beispielsweise Schlangenlinienfahren, Kurvenschneiden) hinzukommen. Man spricht hier von relativer Fahruntüchtigkeit. Schon ein Viertel Wein kann [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: left;">Fast täglich berichtet die Presse über Trunkenheitsfahrten. Viele Autofahrer unterschätzen neben der Wirkung des Alkohols die Folgen, die durch die Fahrt unter Alkoholeinfluss drohen.</p>
<p style="text-align: left;">Schon ab einer Blutalkoholkonzentration von <strong>0,3 Promille</strong> ist der Führerschein in Gefahr, dann nämlich, wenn alkoholbedingte Fahrfehler (beispielsweise Schlangenlinienfahren, Kurvenschneiden) hinzukommen. Man spricht hier von <strong>relativer Fahruntüchtigkeit</strong>. Schon ein Viertel Wein kann bei einer Frau mit einem Körpergewicht von 60 Kilo zu der vorgenannten Konzentration führen. Werden solche Fahrfehler nachgewiesen, kann eine Trunkenheitsfahrt nach § 316 StGB vorliegen mit der Gefahr des Führerscheinentzuges von mindestens sechs Monaten, der Zahlung einer Geldstrafe von etwa einem Nettomonatsgehalt und des Eintrages von 7 Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg.</p>
<p style="text-align: left;">Ab <strong>0,5 Promille </strong>liegt eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG vor, die Folgen sind eine Geldbuße von 500 Euro schon beim ersten Verstoß, der Eintrag von vier Punkten im Verkehrszentralregister und einem Monat Fahrverbot. Dabei ist es vollkommen unerheblich, ob Fahrfehler begangen wurden.</p>
<p><em>Karin Langer</em></p>
<p><em>Fachanwältin für Verkehrsrecht, Heidelberg<br />
</em></p>
<p><a href="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/12/Fachanw%C3%A4lte/Verkehrsrecht.jpg"><img class="alignnone size-medium wp-image-7181" title="Heinz Rechtsanwälte Heidelberg" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/12/HRAE_Logo3-300x37.jpg" alt="Fachanwälte für Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht" width="219" height="27" /></a></p>
<p><a title="Heinz Rechtsanwälte Heidelberg Fachanwälte für Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht" href="http://www.heinz-rae.de/" target="_blank">www.heinz-rae.de</a></p>
<ul>
<li><strong>Bußgeld oder Fahrverbot droht? Rechtanwältin Karin Langer steht Ihnen bei Fragen gerne telefonisch und persönlich zur Verfügung.</strong></li>
<li><strong>Oder nutzen Sie die einfache <a title="Karin Langer<br />
Fachanwältin für Verkehrsrecht Heidelberg" href="http://www.schadenfix.de/heidelberg/Heinz-Rechtsanwaelte" target="_blank">Schadens- oder Bußgeldmeldung</a> über <a title="Kontakt zu<br />
Fachanwältin für Verkehrsrecht Karin Langer" href="http://www.schadenfix.de/heidelberg/Heinz-Rechtsanwaelte" target="_blank">Schadenfix.de</a>!</strong></li>
</ul>
<h1></h1>
<p><a title="Alkohol am Steuer Teil 1 von Karin Langer Fachanwältin für Verkehrsrecht Heidelberg" href="http://www.schadenfixblog.de/alkohol-am-steuer-%E2%80%93-teil-2-%E2%80%93-absolute-fahruntuchtigkeit-ab-11-promille-sperrfrist-und-mpu/"><strong>Alkohol am Steuer – Teil 2 – Absolute Fahruntüchtigkeit ab 1,1 Promille, Sperrfrist und MPU</strong></a></p>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.schadenfixblog.de/alkohol-am-steuer-%e2%80%93-teil-1-%e2%80%93-relative-fahruntuchtigkeit-straftat-nach-%c2%a7-316-stgb-und-ordnungswidrigkeit-nach-%c2%a7-24a-stvg/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>3</slash:comments>
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		<title>Vollstreckung ausländischer Bußgelder &#8211; Karin Langer Fachanwältin für Verkehrsrecht Heidelberg</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/vollstreckung-auslandischer-busgelder/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/vollstreckung-auslandischer-busgelder/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 14 Dec 2011 15:51:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwältin Karin Langer</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Nach einem Auslandsaufenthalt werden viele Reisende nach ihrer Rück­kehr von einem ausländischen Bußgeld­bescheid überrascht. Bisher hielt sich dieses Prob­lem für deutsche Autofahrer im Hinblick auf im EU-Ausland began­gene Ordnungs­widrigkeiten (z.B. Ge­schwindig­keitsüberschreitungen, Park­verstöße etc.) in Grenzen. Ein Voll­streckungsabkommen gab es lediglich mit Österreich durch den deutsch-österreichi­schen Vertrag über die Amts- und Rechts­hilfe in Verwaltungssachen, wel­cher seit [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nach einem Auslandsaufenthalt werden viele Reisende nach ihrer Rück­kehr von einem ausländischen Bußgeld­bescheid überrascht. Bisher hielt sich dieses Prob­lem für deutsche Autofahrer im Hinblick auf im EU-Ausland began­gene Ordnungs­widrigkeiten (z.B. Ge­schwindig­keitsüberschreitungen, Park­verstöße etc.) in Grenzen. Ein Voll­streckungsabkommen gab es lediglich mit Österreich durch den deutsch-österreichi­schen Vertrag über die Amts- und Rechts­hilfe in Verwaltungssachen, wel­cher seit Oktober 1990 in Kraft ist und die Voll­streckung österreichischer Buß­gelder bereits ab einem Betrag von EUR 25 ermöglicht. Bei Bußgeldern aus ande­ren EU-Staaten, welche nicht bereits vor Ort vollstreckt worden waren, hatte man bislang nichts zu befürchten.</p>
<p>Dies hat sich mit der Umsetzung eines EU-Rahmenbeschlusses aus dem Jahre 2005 und der Verabschiedung des entspre­chenden deutschen Gesetzes geändert, so dass eine Vollstreckung ausländischer Bußgelder ab dem 27.10.2010 auch in Deutschland möglich ist. Die EU-Mitgliedsstaaten haben sich verpflichtet, grundsätzlich eine in einem anderen Mitgliedsstaat rechtskräftig verhängte Geldstrafe bzw. Geldbuße anzuerkennen und zu vollstrecken.</p>
<p>Zuständig für die Vollstreckung ist das Bundesamt für Justiz (BfJ) mit Sitz in Bonn.</p>
<p>Erste Voraussetzung für die Voll­streckung ist, dass die verhängte Sanktion EUR 70 erreicht, wobei der Begriff der Geldsanktion sowohl das Bußgeld als auch die Verfahrenskosten umfasst.</p>
<p>Das Bundesamt für Justiz prüft u.a. auch, ob der Betroffene in einem schriftlichen Verfahren über seine Rechte belehrt wurde und zwar in einer für ihn verständ­lichen Sprache.</p>
<p>Besonderheiten gibt es auch für die Staaten, in welchen im Gegensatz zu Deutschland eine reine Halterhaftung besteht, wie z.B. in Frankreich oder den Niederlanden. Hier kann die Bewilligung eines zulässigen Vollstreckungshilfe­ersuchens vom Bundesamt für Justiz abgelehnt werden, weil der Betroffene in dem ausländischen Verfahren nicht einwenden konnte, dass er für die zugrunde­liegenden Handlungen nicht verantwortlich ist. Gegen Bußgeld­bescheide aus den genannten Ländern sollte – wenn es zutreffend ist – schrift­lich unter Beifügung von Belegen einge­wandt werden, dass man sich zum frag­lichen Zeitpunkt nicht vor Ort aufge­halten hat. Den schriftlichen Nachweis sollte man aufbewahren und dem Bundes­amt für Justiz vorlegen. Dieses räumt dem Betroffenen vor Bewilligung der Vollstreckung nämlich eine zweiwöchige Anhörungsfrist ein.</p>
<p>Einwände gegen den Tatvorwurf selbst können allerdings in diesem Stadium nicht mehr vorgebracht werden, sondern ausschließlich im Erkenntnisverfahren des Tatortlandes (ggf. unter Hinzu­ziehung eines Rechtsanwaltes).</p>
<p>Nach Ablauf der Anhörungsfrist entschei­det das BfJ über die Bewilligung der Vollstreckung und stellt dem Betroffenen eine Bewilligungsentscheidung zu, gegen welche Einspruch eingelegt werden kann. Wird kein Einspruch eingelegt, ist die Entscheidung rechtskräftig. Erfolgt darauf­hin keine fristgerechte Zahlung, wird vollstreckt.</p>
<p>Wichtig ist, dass Vorgenanntes nicht für Österreich gilt, da der deutsch-öster­reichische Vertrag aus dem Jahre 1990 nach wie vor Gültigkeit hat.</p>
<p>Eine Vollstreckung von Geldsanktionen aus Nicht-EU-Ländern ist derzeit nicht vorgesehen. Gerade aber bei Bußgeldern aus der Schweiz ist  Vorsicht geboten, da die Wiedereinreise bzw. der Aufenthalt im Land nach nicht bezahltem Bußgeld und einem gut funktionierenden Computer­system zu einer (teuren) Voll­streckung vor Ort führen kann.</p>
<p><em>Karin Langer</em></p>
<p><em>Fachanwältin für Verkehrsrecht, Heidelberg<br />
</em></p>
<p><a href="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/12/Fachanw%C3%A4lte/Verkehrsrecht.jpg"><img title="Heinz Rechtsanwälte<br />
Heidelberg" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/12/HRAE_Logo3-300x37.jpg" alt="Fachanwälte für Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht" width="219" height="27" /></a></p>
<p><a title="Heinz Rechtsanwälte Heidelberg Fachanwälte für Verkehrsrecht,<br />
Arbeitsrecht, Familienrecht" href="http://www.heinz-rae.de/" target="_blank">www.heinz-rae.de</a></p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Radarwarner im Smartphone oder Navigationsgerät</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/radarwarner-im-smartphone-oder-navigationsgerat/</link>
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		<pubDate>Wed, 07 Dec 2011 13:28:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Thomas Brunow</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsüberwachung]]></category>

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		<description><![CDATA[Funktionsweise
Autofahrer können durch verschiedene technische Mittel bevorstehende Radarkontrollen frühzeitig erkennen und somit einer Ahndung entkommen. Häufig wird dafür das klassische Radarwarngerät verwendet, wobei zunehmend auf Smartphones oder Navigationsgeräte zurückgegriffen wird, auf denen eine Software zur Radarwarnung installiert ist. Entscheid ist, ob die Software „POI-Warner“ auf den Smartphones oder dem Navigationsgerät installiert ist. Diese Software ermöglicht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify"><span style="text-decoration: underline">Funktionsweise</span></p>
<p style="text-align: justify">Autofahrer können durch verschiedene technische Mittel bevorstehende<a href="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/12/IMG_0411.jpg"><img class="alignright size-thumbnail wp-image-7109" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/12/IMG_0411-150x150.jpg" alt="" width="150" height="150" /></a> Radarkontrollen frühzeitig erkennen und somit einer Ahndung entkommen. Häufig wird dafür das klassische Radarwarngerät verwendet, wobei zunehmend auf Smartphones oder Navigationsgeräte zurückgegriffen wird, auf denen eine Software zur Radarwarnung installiert ist.<span id="more-7104"></span> <img src="http://kanzlei-blog.de/wp-includes/js/tinymce/plugins/wordpress/img/trans.gif" alt="" />Entscheid ist, ob die Software „POI-Warner“ auf den Smartphones oder dem Navigationsgerät installiert ist. Diese Software ermöglicht es, bei ständiger Aktualisierung durch Updates Radarstellen in unmittelbarer Umgebung anzuzeigen.</p>
<p style="text-align: justify">Unabhängig davon, ob es sich um das klassische Radarwarngerät oder eine Software handelt- Radarwarner sind im Straßenverkehr unzulässig. Das ergibt sich aus § 23 I b StVO, wonach es dem</p>
<p style="text-align: justify;padding-left: 30px"><em>[…] Führer eines Kraftfahrzeuges untersagt [ist], ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).</em></p>
<p style="text-align: justify"><span style="text-decoration: underline">Rechtsfolge</span></p>
<p style="text-align: justify">Der Grund für die Unzulässigkeit der Radarwarner wird bei den Gerichten einheitlich beurteilt. Laut Bundesverwaltungsgericht stellt alleine das Vorhandensein eines Radarwarngerätes eine erhebliche Störung der öffentlichen Sicherheit dar. Derjenige, der ein solches Gerät mitsichführt oder im Verkehr gar benutzt, würde sich vom geltenden Verkehrsordnungsrecht selbst freistellen und damit die geltende Rechtsordnung missachten. Radarkontrollen oder Geschwindigkeitsmessungen sollen Geschwindigkeitsüberschreitungen nicht nur aufdecken, sondern auch unterbinden. Sie dienen damit dem Schutz der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer und der Verhinderung von Unfällen. Dem Nutzer eines Radarwarngerätes geht lediglich darum, sein eigenes Risiko zu minimieren, bei der Begehung einer Ordnungswidrigkeit geahndet zu werden.  Diese Erwägungen gelten ebenso für Smartphones und Navigationsgeräte, auf denen die entsprechende Warnsoftware installiert ist. Das Mitsichführen von betriebsbereiten Radarwarngeräten oder die Nutzung dieser Software stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld von 75 € und 4 Punkten geahndet werden.</p>
<p style="text-align: justify"><span style="text-decoration: underline">Sicherstellung bzw. Beschlagnahme und Vernichtung von Radarwarnern</span></p>
<p style="text-align: justify">Die Polizei kann nach der Feststellung im Zuge einer Verkehrskontrolle solche Geräte auf Grundlage der Polizeigesetze (z.B. in Berlin: Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetzes, ASOG) beschlagnahmen und gegebenenfalls vernichten.</p>
<p style="text-align: justify">Bei den klassischen Radarwarngeräten werden eine Beschlagnahme und die anschließende Vernichtung dieser Geräte als zulässig angesehen, um die allgemeine Verkehrssicherheit weiterhin zu gewährleisten. Da der Handel mit solchen Geräten gemäß § 138 BGB sittenwidrig und damit unzulässig ist, kann die Polizei diese Warngeräte dann auch vernichten, da sie nur für den verbotswidrigen Zweck der Ankündigung von Radarstellen vorgesehen sind.</p>
<p style="text-align: justify">Bei Smartphones und Navigationsgeräten gilt dies allerdings nicht. Sie haben vorrangig eine andere Funktion (Telefonieren bzw. Routenführung). Dann dürfte die Beschlagnahme insbesondere bei Ersttätern nicht verhältnismäßig sein. Hinzukommt, dass als milderes Mittel die Löschung der Software in Betracht kommt.</p>
<p>verfasst von: Stud.iur. Nicolas Schaeffer</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Über den Autor: Rechtsanwalt Thomas Brunow ist Vertrauensanwalt des Volkswagen – Audi Händlerverbandes für Verkehrsrecht e.V. Und Mitglied der ARGE Verkehrsrecht in Berlin. Rechtsanwalt Thomas Brunow hilft Geschädigten nach Verkehrsunfällen und Betroffenen nach Verkehrsverstößen schnell und unbürokratisch.<br />
mehr Infos: <a href="http://verkehrsrecht-24.de/">www.verkehrsrecht-24.de</a> und <a href="http://kanzlei-blog.de/">www.verkehrsanwaelte-24.de</a></p>
<p>Rechtsanwalt Thomas Brunow ist Partner der Kanzlei Prof. Dr. Streich &amp; Partner Berlin</p>
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		<title>Blitzgerät richtig bedient? – Behörde muss Bedienungsanleitung herausgeben</title>
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		<pubDate>Tue, 06 Dec 2011 06:30:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>urteilsticker</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
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		<description><![CDATA[Das Amtsgericht Heidelberg (AG) hat mit Beschluss vom 31.10.2011 (Az.: 3 OWi 510 Js 22198/11) in einem Bußgeldverfahren wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung die Frage entschieden, ob dem betroffenen möglichen Täter ein Einsichtsrecht in die Bedienungsanleitung des Blitzgerätes zusteht. Im Fall wurde der Betroffenen mit seinem PKW geblitzt und beauftragte sofort einen Anwalt, der Einspruch gegen das [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong></strong><a href="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/09/button_bussgeld.png"><img class="alignright size-thumbnail wp-image-6538" title="button_bussgeld" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/09/button_bussgeld-150x59.png" alt="" width="150" height="59" /></a>Das Amtsgericht Heidelberg (AG) hat mit Beschluss vom 31.10.2011 (Az.: 3 OWi 510 Js 22198/11) in einem Bußgeldverfahren wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung die Frage entschieden, ob dem betroffenen möglichen Täter ein Einsichtsrecht in die Bedienungsanleitung des Blitzgerätes zusteht. Im Fall wurde der Betroffenen mit seinem PKW geblitzt und beauftragte sofort einen Anwalt, der Einspruch gegen das Knöllchen einlegte. Dieser wandte sich dann an die  Bußgeldbehörde und verlangt dort sämtliche Messdateien und insbesondere die Bedienungsanleitung des verwendeten Messgeräts Jenoptik Laser P. heraus. Der Anwalt begründete sein Begehren damit, dass damit gegebenenfalls ein Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben werden kann bzw. generell die Erfolgsaussichten des Einspruchs beurteilt werden können. Speziell die Kopie der Bedienungsanleitung sei notwendig, um den gegebenenfalls als Zeugen zu ladenden Messbeamten sachgerecht zur ordnungsgemäßen Durchführung der Messung befragen zu können. Die Behörde wandte ein, dass der Übersendung einer Kopie der Bedienungsanleitung das Urheberrecht entgegenstehe. Dieser Ansicht widersprach das AG und verurteilte die Behörde zu Übersendung. Die Bedienungsanleitung beschreibt nach Ansicht des AG „lediglich vorgegebene technische Zusammenhänge auf eine handwerklich definierbare Weise und ist deshalb keine eigenständige geistige Schöpfung des Autors“. Weiter führte das AG klar aus: „auch unter dem Gesichtspunkt der Zumutbarkeit kann die Einsicht in die Bedienungsanleitung des Messgeräts nicht versagt werden. Zum Einen kommt es für die Erfüllung des Akteneinsichtsrechts als Konkretisierung des aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleiteten Rechts auf ein faires Verfahren nicht auf die Frage der Zumutbarkeit für die Verwaltungsbehörde an, zum anderen dürfte die Bedienungsanleitung als PDF-Datei vorliegen und deshalb problemlos übersandt werden können“. Die Entscheidung zeigt, dass für die Überprüfung von Messfehlern ein weiter Handlungsspielraum besteht, den man in der Praxis als Beschuldigter nur mit Hilfe eines Verkehrsrechtsanwalts ausnutzen kann.</p>
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		<title>Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren</title>
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		<pubDate>Mon, 05 Dec 2011 13:11:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Thomas Brunow</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Verkehrsrecht Berlin]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsüberwachung]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeldbescheid]]></category>
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		<category><![CDATA[Geschwindigkeitsüberschreitung]]></category>
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		<description><![CDATA[Häufig werden Geschwindigkeitsverstöße dadurch festgestellt, dass die Polizeibeamten mittels eines Tachometers in einem gleichbleibenden Abstand über eine längere Fahrstrecke hinter dem Betroffenen herfahren und in diesem Zuge die Geschwindigkeit feststellen. Bei der Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren handelt es sich allerdings nicht um ein standardisiertes Messverfahren, da die Verlässlichkeit der Geschwindigkeitsmessung entscheidend davon abhängt, dass der Abstand [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify">Häufig werden Geschwindigkeitsverstöße dadurch festgestellt, dass die Polizeibeamten mittels eines Tachometers in einem gleichbleibenden Abstand über eine längere Fahrstrecke hinter dem Betroffenen herfahren und in diesem Zuge die Geschwindigkeit feststellen. <img src="http://kanzlei-blog.de/wp-includes/js/tinymce/plugins/wordpress/img/trans.gif" alt="" />Bei der Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren handelt es sich allerdings nicht um ein standardisiertes Messverfahren, da die Verlässlichkeit der Geschwindigkeitsmessung entscheidend davon abhängt, dass der Abstand zu dem gemessenen Fahrzeug konstant bleibt. Neben der Beachtung des Abstandes  sind außerdem Feststellungen zur Länge der Messstrecke, der Justierung des Tachometers bzw. des mobilen Messgerätes sowie zur Höhe des Sicherheitsabschlages zu treffen.<span id="more-7095"></span></p>
<p style="text-align: justify">Das <strong>OLG Hamm</strong> hat durch <strong>Urteil vom 15.09.2011 (Az.: III-2 RBs 108/11)</strong> nunmehr bestätigt, dass die Anforderungen an eine korrekte Messung bei Dunkelheit erhöht sind. Durch die schlechteren Sichtverhältnisse bei Nacht müssen die messenden Polizeibeamten nähere Angaben zu den Beleuchtungsverhältnissen machen. Dies gilt insbesondere für die Frage, ob der Abstand zu dem gemessenen Fahrzeug durch bestimmte Scheinwerfer oder andere Sichtquellen aufgehellt werden konnte. Denn nur dann sei aus Sicht des Gerichts gewährleistet, dass die Polizeibeamten durch erkennbare Orientierungspunkte den Abstand zum Fahrzeug beim Nachfahren gleichhalten und die Messung korrekt verläuft. Als ein solcher Orientierungspunkt genügen aber laut Urteil gerade nicht die Rücklichter. Vielmehr müssen noch die Umrisse des Fahrzeugs zu erkennen sein.</p>
<p style="text-align: justify">Ob die Polizeibeamten diese Erfordernisse auch einhalten, lässt sich nur durch Befragung ermitteln. Im vorliegenden Fall hatten die Polizeibeamten angegeben, „Sichtkontakt zum Fahrzeug“ gehabt zu haben. Der Abstand habe dabei „vier bis fünf Fahrzeuglängen betragen“. Für das OLG Hamm reichten diese Angaben nicht aus, um den genauen Ablauf der Messung nachvollziehen zu können. Daher wurde das vorinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Schwerte gegen den Betroffenen aufgehoben.</p>
<p style="text-align: justify">verfasst von: Stud.iur. Nicolas Schaeffer</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><span style="color: #333333">Über den Autor: Rechtsanwalt Thomas Brunow ist Vertrauensanwalt des Volkswagen – Audi Händlerverbandes für Verkehrsrecht e.V. Und Mitglied der ARGE Verkehrsrecht in Berlin. Rechtsanwalt Thomas Brunow hilft Geschädigten nach Verkehrsunfällen und Betroffenen nach Verkehrsverstößen schnell und unbürokratisch.</span><br />
<span style="color: #333333"> mehr Infos: <a href="http://verkehrsrecht-24.de"><span style="color: #333333">www.verkehrsrecht-24.de</span></a> und <a href="http://kanzlei-blog.de"><span style="color: #333333">www.verkehrsanwaelte-24.de</span></a></span></p>
<p><span style="color: #333333">Rechtsanwalt Thomas Brunow ist Partner der Kanzlei Prof. Dr. Streich &amp; Partner Berlin</span></p>
<p style="text-align: justify">
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		<title>Schmerzensgeld: Prozesskostenhilfe trotz Zahlung von Schmerzensgeld?</title>
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		<pubDate>Wed, 16 Nov 2011 14:44:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht Bodo K. Seidel</dc:creator>
				<category><![CDATA[Autounfall was tun]]></category>
		<category><![CDATA[Beck Blog]]></category>
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		<category><![CDATA[Schmerzensgeld Fachanwalt Verkehrsrecht Berlin Unfallrecht Prozesskostenhilfe Vermögen]]></category>

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		<description><![CDATA[Problematik: Erhalte ich Prozesskostenhilfe, obwohl ich wegen eines Unfalls Schmerzensgeld von 100.000,00 EUR erhalten hatte?
Hier könnte gegen den Erhalt von Prozesskostenhilfe anzuführen sein, dass ich nunmehr Vermögen habe (100.000,00 EUR wegen eines schweren Unfalls vor 3 Jahren).
Aber gemäß §§ 115 Abs. 3 ZPO, 90 Abs. 3 SGB XII muss Schmerzensgeld bei der Prozesskostenhilfe außer Betracht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Problematik: Erhalte ich Prozesskostenhilfe, obwohl ich wegen eines Unfalls Schmerzensgeld von 100.000,00 EUR erhalten hatte?</p>
<p>Hier könnte gegen den Erhalt von Prozesskostenhilfe anzuführen sein, dass ich nunmehr Vermögen habe (100.000,00 EUR wegen eines schweren Unfalls vor 3 Jahren).</p>
<p>Aber gemäß §§ 115 Abs. 3 ZPO, 90 Abs. 3 SGB XII muss Schmerzensgeld bei der Prozesskostenhilfe außer Betracht bleiben. Daher erhalte ich doch Prozesskostenhilfe! Schmerzensgeld soll nämlich ausschließlich als Entschädigung für Schmerzen und Verletzungen herhalten.</p>
<p>Letztlich gute Nachrichten aus dem Bereich Schmerzensgeld.</p>
<p>Bei Unfällen mit &#8220;Personenschaden&#8221;, u.a. zum Schmerzensgeld können Sie sich gerne an RA Bodo K. Seidel wenden unter: 030 &#8211; 263 055 0.</p>
<p><a href="mailto:bs@legalskills.de">bs@legalskills.de</a></p>
<p><a href="https://www.schadenfix.de/berlin-/verkehrsrecht-spittelmarkt/schadenmeldung" target="_blank"><img src="http://www.schadenfix.de/content/images/buttons/button_unfallschaden.png" alt="Schadensmeldung" /></a></p>
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		</item>
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		<title>Kokainmissbrauch und Fahrerlaubnis</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/kokainmissbrauch-und-fahrerlaubnis/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/kokainmissbrauch-und-fahrerlaubnis/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 14 Nov 2011 06:30:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>urteilsticker</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Führerschein/MPU]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (VG) hat mit Beschluss vom 11.08.2011 (Az.: 7 L 729/11) entschieden, dass die Einnahme von Kokain die Kraftfahreignung unabhängig davon ausschließt, ob unter der Wirkung dieser sog. harten Droge ein Kraftfahrzeug geführt worden ist oder nicht. Das VG ist in Anlehnung an die überwiegende Rechtsprechung der Ansicht, dass schon der einmalige Konsum [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (VG) hat mit Beschluss vom 11.08.2011 (Az.: 7 L 729/11) entschieden, dass die Einnahme von Kokain die Kraftfahreignung unabhängig davon ausschließt, ob unter der Wirkung dieser sog. harten Droge ein Kraftfahrzeug geführt worden ist oder nicht. Das VG ist in Anlehnung an die überwiegende Rechtsprechung der Ansicht, dass schon der einmalige Konsum sog. harter Drogen ausreichend ist, die Kraftfahreignung zu verneinen. Im Fall hat das VG festgestellt, dass der Antragsteller in der Vergangenheit mindestens einmal etwa 0,5 g Kokain geschnupft habe. Die darauf basierende Entziehung der Fahrerlaubnis sei rechtmäßig. Es stehe auch nicht entgegen, dass das gegen den Antragsteller von der Staatsanwaltschaft eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln eingestellt worden sei. Diese binde hier im Verfahren nicht. Es sei daher rechtlich nicht zu beanstanden, dass die Anordnung der sofortigen Vollziehung der Entziehungsverfügung ergangen sei. Die vom Antragsteller ausgehende Gefahr für die Allgemeinheit erscheine so groß, dass sie bis zur Entscheidung der Hauptsache hingenommen werden könne. Es bestehe ein überwiegendes öffentliches Interesse daran, ihn durch eine sofort wirksame Maßnahme vorläufig von der Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr auszuschließen. Damit verbundene Schwierigkeiten &#8211; auch beruflicher Art &#8211; hat der Antragsteller hinzunehmen. Es bleibe dem Antragsteller unbenommen, den Nachweis der Drogenfreiheit in einem späteren Wiedererteilungsverfahren durch eine medizinisch-psychologische Untersuchung zu führen, die nach § 14 Abs. 2 FeV zwingend vorgeschrieben sei. Der Fall zeigt, dass ein Drogenkonsum zur Fahrerlaubnisentziehung führen kann, auch wenn der Täter nicht bei einer „Drogenfahrt“ gestellt wird. Die sofortige Konsultation eines Anwalts ist daher immer zu empfehlen.<a href="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/09/panthermedia_01112481.jpg"><img class="alignright size-medium wp-image-6500" title="panthermedia_01112481" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/09/panthermedia_01112481-300x200.jpg" alt="" width="300" height="200" /></a></p>
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		<title>Geschwindigkeitsbegrenzung gilt nach der Ausfahrt eines Parkplatzes auch ohne Geschwindigkeitsschild fort</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/geschwindigkeitsbegrenzung-gilt-nach-der-ausfahrt-eines-parkplatzes-auch-ohne-geschwindigkeitsschild-fort/</link>
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		<pubDate>Sat, 05 Nov 2011 17:23:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Thomas Brunow</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht Berlin]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsüberwachung]]></category>
		<category><![CDATA[Blitzer]]></category>
		<category><![CDATA[Geschwindigkeitsüberschreitung]]></category>

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		<description><![CDATA[Geschwindigkeitsbegrenzung gilt nach der Ausfahrt eines Parkplatzes auch ohne Geschwindigkeitsschild fort
Das OLG Oldenburg hatte am 16.09.2011 über einen Fall zu entscheiden, in dem ein Autofahrer die zulässige Geschwindigkeit von 30 km/h um 22 km/h überschritten hatte, woraufhin er vom Amtsgericht Bersenbrück zu einer Geldbuße von 80,00 € verurteilt wurde. 
Gegen das Urteil wendete sich der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Geschwindigkeitsbegrenzung gilt nach der Ausfahrt eines Parkplatzes auch ohne Geschwindigkeitsschild fort</p>
<p>Das OLG Oldenburg hatte am 16.09.2011 über einen Fall zu entscheiden, in dem ein Autofahrer die zulässige Geschwindigkeit von 30 km/h um 22 km/h überschritten hatte, woraufhin er vom Amtsgericht Bersenbrück zu einer Geldbuße von 80,00 € verurteilt wurde. </p>
<p>Gegen das Urteil wendete sich der Autofahrer mit seiner Rechtsbeschwerde und begründete dies damit, dass er vor der Messung längere Zeit auf einem Parkplatz eines Schwimmbads geparkt hatte und &#8211; nachdem er den Parkplatz wieder verlassen hatte &#8211; bis zur Messstelle kein Schild mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung passiert hatte. Zwar hatte er bei der Hinfahrt zum Schwimmbad unmittelbar vor dem Parkplatz ein Schild passiert, auf dem die Geschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt wurde. Der Autofahrer gab aber an, die angeordnete Geschwindigkeit vergessen zu haben und war der Ansicht, dass nach Verlassen des Parkplatzes ein erneutes Schild mit der Geschwindigkeitsbegrenzung hätte aufgestellt werden müssen.</p>
<p>Nach dem Sichtbarkeitsgrundsatz sind Verkehrszeichen so aufzustellen oder anzubringen, dass sie ein durchschnittlicher Kraftfahrer bei Einhalten der nach § 1 StVO erforderlichen Sorgfalt schon mit einem raschen und beiläufigen Blick erfassen kann. Zudem sollen Verkehrsschilder mit Geschwindigkeitsbegrenzungen nach jeder Kreuzung oder Einmündung wiederholt werden. </p>
<p>Das Gericht ging hier aber davon aus, dass der Autofahrer bei der Hinfahrt zum Schwimmbad die Geschwindigkeitsbegrenzung wahrgenommen haben musste. Durch den Parkplatz habe dieses Verkehrsschild auch nicht seinen Geltungsbereich verloren sondern vielmehr seine Wirkung behalten. Zudem sind Parkplätze nicht als „Einmündungen“ einzustufen, weshalb auch keine gesetzliche Notwendigkeit dafür besteht, ein Verkehrsschild nach der Ausfahrt eines Parkplatzes aufzustellen. Zudem könne sich ein Autofahrer dann auch nicht darauf berufen, die angeordnete Geschwindigkeit vergessen zu haben.</p>
<p>Daher bestätigte das OLG Oldenburg die Verurteilung des Amtsgerichts Bersenbrück.</p>
<p>Über den Autor: Rechtsanwalt Thomas Brunow ist Vertrauensanwalt des Volkswagen – Audi Händlerverbandes für Verkehrsrecht e.V. Und Mitglied der ARGE Verkehrsrecht in Berlin. Rechtsanwalt Thomas Brunow hilft Geschädigten nach Verkehrsunfällen und Betroffenen nach Verkehrsverstößen schnell und unbürokratisch.<br />
mehr Infos: www.verkehrsrecht-24.de und www.verkehrsanwaelte-24.de</p>
<p>Rechtsanwalt Thomas Brunow ist Partner der Kanzlei Prof. Dr. Streich &amp; Partner Berlin</p>
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		<title>&#8220;Kriegt man ein Fahrverbot bei Geschwindigkeitsverstößen weg?&#8221;</title>
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		<pubDate>Thu, 27 Oct 2011 08:12:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht Bodo K. Seidel</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht Berlin]]></category>
		<category><![CDATA[Geschwindigkeitsverstoß Fahrverbot Fachanwalt Verkehrsrecht Berlin]]></category>

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		<description><![CDATA[Bei Bußgeldsachen wegen Geschwindigkeitsverstößen, bei welchen ein Fahrverbot droht, sollte möglichst sofort nach Erhalt des Anhörungsbogens der Polizei ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kontaktiert werden. Zu vermeiden sind eigene Angaben und insbesondere sollte der Betroffene auch nicht selbst zur Polizei gehen, um sich evtl. das Beweisfoto anzuschauen.
Die größten Erfolgsaussichten einer Einstellung bestehen häufig darin, dass nicht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bei Bußgeldsachen wegen Geschwindigkeitsverstößen, bei welchen ein Fahrverbot droht, sollte möglichst sofort nach Erhalt des Anhörungsbogens der Polizei ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kontaktiert werden. Zu vermeiden sind eigene Angaben und insbesondere sollte der Betroffene auch nicht selbst zur Polizei gehen, um sich evtl. das Beweisfoto anzuschauen.</p>
<p>Die größten Erfolgsaussichten einer Einstellung bestehen häufig darin, dass nicht bewiesen werden kann, wer gefahren ist. Bei einem drohenden Fahrverbot sollte diese Verteidigungslinie immer beachtet werden!</p>
<p>Ansonsten kann und sollte die Messung überprüft werden. Hierbei kann mit Sachverständigen zusammen gearbeitet werden, welche weiteres Fachwissen haben.</p>
<p>Wenn alles nicht nutzt, kann das Fahrverbot gegen eine Erhöhung der Geldbuße verhindert werden. Hierzu muss aber erheblich vorgetragen werden. Dieses sollte über einen Fachanwalt für Verkehrsrecht erfolgen.</p>
<p>Im Ergebnis bestehen einige Chancen, das drohende Fahrverbot zu vermeiden.</p>
<p>Bodo K. Seidel, Fachanwalt für Verkehsrecht und Versicherungsrecht, Berlin, 030 &#8211; 263 955 0 (gerne rufe ich auch zurück) </p>
<p><a href="mailto:bs@legalskills.de">bs@legalskills.de</a></p>
<p><a href="https://www.schadenfix.de/berlin-/verkehrsrecht-spittelmarkt/bussgeldanfrage" target="_blank"><img src="http://www.schadenfix.de/content/images/buttons/button_bussgeld.png" alt="Bußgeld melden" /></a></p>
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		<title>Telefonieren verboten &#8211; Kuscheln erlaubt! Handyverbot verfassungswidrig?</title>
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		<pubDate>Tue, 25 Oct 2011 11:40:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Peter Strüwe</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Handy]]></category>
		<category><![CDATA[Handyverbot]]></category>
		<category><![CDATA[Punkte in Flensburg]]></category>
		<category><![CDATA[Telefonieren am Steuer]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein Richter am Amtsgericht Gummersbach hält das Handyverbot am Steuer für verfassungswidrig und beschäftigt deshalb das Bundesverfassungsgericht durch einen Vorlagebeschluss mit der Frage, ob das Handyverbot gegen unser Grundgesetz verstößt. Die Begründung des Richters ließ ein schmunzelndes Raunen durch die Anwaltschaft gehen. Ich persönlich war schon immer der Auffassung, dass das Handyverbot am Steuer ungerecht ist. Warum [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Richter am Amtsgericht Gummersbach hält das Handyverbot am Steuer für verfassungswidrig und beschäftigt deshalb das Bundesverfassungsgericht durch einen Vorlagebeschluss mit der Frage, ob das Handyverbot gegen unser Grundgesetz verstößt. Die Begründung des Richters ließ ein schmunzelndes Raunen durch die Anwaltschaft gehen. Ich persönlich war schon immer der Auffassung, dass das Handyverbot am Steuer ungerecht ist. Warum ausgerechnet das Telefonieren verboten ist und darüber hinaus alles, was man sonst noch mit dem Handy machen kann, dagegen aber beispielsweise das Bedienen eines Navigationsgerätes nicht, das habe ich nie verstanden. Ähnlich sieht es nun der Gummersbacher Amtsrichter, der aber in seinem Beschluss – gerichtet immerhin an unsere obersten Verfassungshüter – mit seiner Begründung ein ganzes Stück weiter geht. Er sieht in der Vorschrift einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz aus Artikel 3 des Grundgesetzes. Danach ist es nämlich unter anderem verboten im Kern gleiche bzw. vergleichbare Sachverhalte im Ergebnis ungleich zu behandeln. In dem Beschluss heißt es dazu unter anderem wörtlich, dass es nicht verständlich sei, warum bereits das Halten eines Handys sogar dann verboten ist, wenn dieses ausgeschaltet ist, der Gesetzgeber demgegenüber es aber nicht verboten hat, „freihändig zu fahren“, „während eines Gesprächs mit einer einwilligungsfähigen Beifahrerin an dieser – mit ihrem Einverständnis – sexuelle Handlungen von einiger Erheblichkeit über oder unter ihrer Bekleidung vorzunehmen“, „selbstbefriedigende Handlungen vorzunehmen, soweit sie nicht nach den allgemeinen Strafgesetzen unter Strafe gestellt sind“ oder auch „einen elektrischen Rasierapparat zu benutzen und dabei Gespräche mit Mitfahrern zu führen“. Zugegeben, die Begründung erscheint etwas pikant und sicherlich auch ein wenig provokativ, aber man darf gespannt sein, was das Bundesverfassungsgericht dazu sagt. Die Entscheidung des AG Gummersbach gibt&#8217;s im Volltext <a title="AG Gummersbach zum Handyverbot" href="http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/koeln/ag_gummersbach/j2009/85_OWi_196_09beschluss20090708.html" target="_blank">hier</a>.</p>
<p>Wenn es Sie also „erwischt“, dann sollten Sie auf jeden Fall einen im Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt aufsuchen, der prüfen kann, ob möglicherweise erfolgreich gegen einen Bußgeldbescheid vorgegangen werden kann. Dies gilt übrigens auch, wenn es „nur“ um einen Handyverstoß geht, der Ihnen ja immerhin einen Punkt in Flensburg einbringt. Ihr Anwalt kann möglicher Weise erreichen, dass das Verfahren zumindest bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ausgesetzt wird, um auf diese Weise Zeit zu gewinnen. Ein Bußgeldverfahren können Sie mir gerne über diesen <a title="Peter Strüwe - Fachanwalt Verkehrsrecht und Strafrecht" href="http://www.schadenfix.de/essen/daube-partner" target="_blank">Link </a>melden. Gerne unterhalten wir uns dann zunächst unverbindlich darüber, welche Möglichkeiten in Ihrem Fall bestehen.</p>
<p><a href="https://www.schadenfix.de/essen/daube-partner/bussgeldanfrage"></p>
<p><img alt="Bussgeldmeldung" src="https://www.schadenfix.de/content/images/buttons/button_bussgeld.png" /></p>
<p></a><br />
&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Schmerzensgeld Fachanwalt Berlin HWS-Verletzungen Posttraumatische Belastungsstörung</title>
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		<pubDate>Tue, 25 Oct 2011 09:54:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht Bodo K. Seidel</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht Berlin]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht regional]]></category>
		<category><![CDATA[Schmerzensgeld Fachanwalt Berlin HWS-Verletzungen Posttraumatische Belastungsstörung]]></category>

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		<description><![CDATA[Ob Schmerzensgeldansprüche bei HWS-Verletzungen oder psychischen Unfallschäden überhaupt gezahlt werden, hängt häufig davon ab, dass die Kausalität nachgewiesen werden kann. Hierzu die folgenden Entscheidungen:
OLG Frankfurt vom 28. Februar 2008; ZfS 2008,264
(1) Eine HWS-Verletzung als Primärverletzung ist nach § 286 ZPO festgestellt, wenn im Aufnahmebericht als Diagnose „Zerrung der Hals- und Brustwirbelsäule“ festgehalten wurde und der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ob Schmerzensgeldansprüche bei HWS-Verletzungen oder psychischen Unfallschäden überhaupt gezahlt werden, hängt häufig davon ab, dass die Kausalität nachgewiesen werden kann. Hierzu die folgenden Entscheidungen:</p>
<p>OLG Frankfurt vom 28. Februar 2008; ZfS 2008,264<br />
(1) Eine HWS-Verletzung als Primärverletzung ist nach § 286 ZPO festgestellt, wenn im Aufnahmebericht als Diagnose „Zerrung der Hals- und Brustwirbelsäule“ festgehalten wurde und der Verletzte sich in engem zeitlichen Zusammenhang mit dem Unfall in Behandlung begeben hat.<br />
(2) Im Rahmen der Beweiswürdigung ist dabei auch zu berücksichtigen, wenn ärztliche Aufwendungen für Heilbehandlung zunächst reguliert wurden.<br />
(3) Bei einem nicht unerheblichen Aufprall können auch nach 6 Wochen auftretende typische initiale Beschwerden (Schwankschwindel, Geräuschempfindlichkeit) als Unfallfolge gelten, wenn realistische andere Ursache nicht erkennbar sind.</p>
<p>Kann ein physischer Primärschaden nach § 286 ZPO nicht nachgewiesen werden, liegt evtl. ein psychischer Primärschaden vor. Auch für den psychischen Primärschaden gilt dann § 286 ZPO (OLG München, Urteil v. 19.03.2010, Az. 10 U 3870/09 bei juris.de; BGH NZV 2008, 502). Allerdings muss der psychische Schaden selbst Krankheitswert haben (BGH VersR 1986, 240). Dies scheidet bei Bagatellunfällen regelmäßig aus.<br />
Ist ein Primärschaden nachgewiesen, kann das Gericht im Rahmen des § 287 ZPO ein Sachverständigengutachten von Amts wegen einholen (OLG München, Urteil v. 19.03.2010, Az. 10 U 3870/09).</p>
<p><a title="bs@legalskills.de" href="mailto:bs@legalskills.de">bs@legalskills.de</a></p>
<p><a href="https://www.schadenfix.de/berlin-/verkehrsrecht-spittelmarkt/schadenmeldung" target="_blank"><img src="http://www.schadenfix.de/content/images/buttons/button_unfallschaden.png" alt="Schadensmeldung" /></a></p>
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		<title>Beweisverwertungsverbot für Videoaufzeichnung in einem Bußgeldverfahren?</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/beweisverwertungsverbot-fur-videoaufzeichnung-in-einem-busgeldverfahren/</link>
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		<pubDate>Tue, 25 Oct 2011 05:30:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>urteilsticker</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsüberwachung]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Beschluss vom 20.05.2011 (Az.: 2 BvR 2072/10 eine Verfassungsbeschwerde gegen einen Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt a. M. vom 29.07.2010 (Az.:2 Ss-OWi 527/10) und ein Urteil des Amtsgerichts Friedberg nicht zur Entscheidung angenommen. Mit der Verfassungsbeschwerde sollte die Ablehnung eines Beweisverwertungsverbotes für eine Videoaufzeichnung in einem Bußgeldverfahren wegen Unterschreitens des erforderlichen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Beschluss vom 20.05.2011 (Az.: 2 BvR 2072/10 eine Verfassungsbeschwerde gegen einen Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt a. M. vom 29.07.2010 (Az.:2 Ss-OWi 527/10) und ein Urteil des Amtsgerichts Friedberg nicht zur Entscheidung angenommen. Mit der Verfassungsbeschwerde sollte die Ablehnung eines Beweisverwertungsverbotes für eine Videoaufzeichnung in einem Bußgeldverfahren wegen Unterschreitens des erforderlichen Abstandes zu einem vorausfahrenden Kfz geklärt werden. Dem Beschwerdeführer wurde auf der Bundesautobahn A 5 gefilmt, als er bei einer Geschwindigkeit von 145 km/h den erforderlichen Abstand unterschritt. Gegen den Beschwerdeführer verhängte das Regierungspräsidium Kassel einen Bußgeldbescheid in Höhe von 100, &#8211; EUR und ordnete die Eintragung von zwei Punkten im Verkehrszentralregister an. Seinen hiergegen gerichteten Einspruch erklärte der Beschwerdeführer damit, er sei nicht als Fahrer zu erkennen. Das Amtsgericht verurteilte den Beschwerdeführer zu einer Geldbuße in Höhe von 100, &#8211; EUR wegen fahrlässigen Unterschreitens des erforderlichen Abstandes zu einem vorausfahrenden Kfz. Es stehe fest, dass der Abstand nur 30 Meter und somit weniger als 5/10 des halben Tachowertes betragen habe. Bei der Geschwindigkeitsmessung seien mit einer Videokamera verdachtsunabhängige Videoaufnahmen gefertigt und analysiert worden. Der Abstandsverstoß stehe aufgrund der Inaugenscheinnahme des Messvideos fest. Es handele sich zwar bei der verdachtsunabhängigen Überwachung des Straßenverkehrs durch Videoaufnahmen um einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Fahrer, für die es &#8211; wie das Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung vom 11.08.2009 (Az.: 2 BvR 941/08) bekräftigt habe &#8211; derzeit keine Ermächtigungsgrundlage gebe. Es ergebe sich aber aus dem Beweiserhebungsverbot kein Beweisverwertungsverbot. Bei der Abwägung der Güter des informationellen Selbstbestimmungsrechts und der Unversehrtheit von Leib und Leben anderer Verkehrsteilnehmer habe die Unversehrtheit von Leib und Leben Vorrang. Der Beschwerdeführer beantragte die Zulassung der Rechtsbeschwerde. Soweit das Amtsgericht ausführe, dass aus dem Beweiserhebungs- kein Beweisverwertungsverbot folge, sei dies zu beanstanden. Das Oberlandesgericht wies den Zulassungsantrag zurück. Im Hinblick auf die große Bedeutung der Verkehrsüberwachung für die Sicherheit des öffentlichen Straßenverkehrs und das Gewicht des Verstoßes stelle sich der geltend gemachte Verfahrensverstoß weder als bewusste Gesetzesverletzung der beteiligten Personen noch als objektiv willkürlich dar. Das OLG schloss sich dem Amtsgericht an, da der aufgezeichnete Lebenssachverhalt kurz sei und die verletzten Belange des Beschwerdeführers hinter die Interessen der Allgemeinheit zurückträten, auch weil die aufgezeichneten Daten nicht den Kernbereich privater Lebensgestaltung des Beschwerdeführers oder dessen Privatsphäre beträfen. Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, weil die Voraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegen und der Verfassungsbeschwerde keine grundsätzliche Bedeutung zukommt. Ferner verletzt die Ablehnung eines Beweisverwertungsverbotes für die ohne Ermächtigungsgrundlage angefertigten Videoaufzeichnungen den Beschwerdeführer nicht in seinem Grundrecht aus Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsgebot. Denn die Rechtswidrigkeit einer Beweiserhebung führt nicht automatisch zu einem Beweisverwertungsverbot. Letzteres ist bei schwerwiegenden oder willkürlichen Verfahrensverstößen gegeben, bei denen die grundrechtlichen Sicherungen systematisch außer acht gelassen worden sind. „Ein absolutes Beweisverwertungsverbot hat das Bundesverfassungsgericht zudem in den Fällen anerkannt, in denen der absolute Kernbereich privater Lebensgestaltung berührt ist.“ Die Verwendung der Videoaufzeichnung zum Beweis des Abstandsverstoßes tangiert nicht den absoluten Kernbereich der privaten Lebensgestaltung oder die Privatsphäre. Die Entscheidung zeigt, dass sich der Verkehrsteilnehmer durch seine Teilnahme am Straßenverkehr selbst der Beobachtung durch andere Verkehrsteilnehmer sowie der Kontrolle seines Verhaltens im Verkehr durch die Polizei aussetzt.<a href="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/09/panthermedia_01112481.jpg"><img class="alignright size-thumbnail wp-image-6500" title="panthermedia_01112481" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/09/panthermedia_01112481-150x150.jpg" alt="" width="150" height="150" /></a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Vorsatz bei Geschwindigkeitsüberschreitung &#8211; nicht so einfach festzustellen !</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/vorsatz-bei-geschwindigkeitsuberschreitung-nicht-so-einfach-festzustellen/</link>
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		<pubDate>Mon, 10 Oct 2011 16:31:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Tilo Neuner-Jehle</dc:creator>
				<category><![CDATA[Anwaltsportrait]]></category>
		<category><![CDATA[Beck Blog]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[DVR Presseinformationen]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>

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		<description><![CDATA[Vorsatz, Geschwindigkeitsverstoß, erheblicher
OLG Zweibrücken – 1 Ss Bs 37/10- DAR 2011, 274
Überschreitet der Betroffene die durch Geschwindigkeitszeichen 274 auf 80 km/h beschränkte Höchstgeschwindigkeit um mindestens 45 km/h, so kann daraus nicht ohne Weiters auf eine vorsätzliche Handlungsweise geschlossen werden, wenn offen bleibt, ob der Betroffene die Geschwindigkeitsbeschränkung wahrgenommen hat und ohne das Geschwindigkeitszeichen die zulässige [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Vorsatz, Geschwindigkeitsverstoß, erheblicher</strong></p>
<p><strong>OLG Zweibrücken – 1 Ss Bs 37/10- DAR 2011, 274</strong></p>
<p>Überschreitet der Betroffene die durch Geschwindigkeitszeichen 274 auf 80 km/h beschränkte Höchstgeschwindigkeit um mindestens 45 km/h, so kann daraus nicht ohne Weiters auf eine vorsätzliche Handlungsweise geschlossen werden, wenn offen bleibt, ob der Betroffene die Geschwindigkeitsbeschränkung wahrgenommen hat und ohne das Geschwindigkeitszeichen die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht begrenzt gewesen wäre.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Vorsatz bei Geschwindigkeitsüberschreitung</strong></p>
<p><strong>OLG Stuttgart Beschl. v. 09.04.10, 1 Ss 53/10</strong></p>
<p>Wenn das Gericht eine vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung feststellen will, muss die Kenntnisnahme von der Geschwindigkeitsbegrenzung ebenso feststehen, wie die Kenntnis der eigenen überhöhten Geschwindigkeit.</p>
<p>Lediglich gleichgelagerte Voreintragungen lassen keinen Rückschluss auf die aktuelle Tat und v.a. die vorsätzliche Gesinnung des Betroffenen zu.</p>
<p>Falls der Richter den Vorsatz anhand von Indizien belegen will, muss er stets mehrere Komponenten in der Hand haben (Eile des Fahrers, Kenntnis der Strecke oder der Beschilderung, langjährige Fahrpraxis, extreme Geschwindigkeitsüberschreitung, Besonderheiten der Verkehrsführung (Trichter) oder der Örtlichkeiten (Stadtgebiet, Wohngebiet) und diese als Tatrichter im Urteil belegen um anschließend zu einer Gesamtschau zu kommen. Akustische und optische Eindrücke als zusätzliche Indizien dürfen dabei nicht zur Floskel verkommen und müssen ggf. den Fahrzeugtyp berücksichtigen (Lärm des Motors).</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Nachtrag: Polizei, dein Freund und Helfer &#8211; Teil 2</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/nachtrag-polizei-dein-freund-und-helfer-teil-2/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/nachtrag-polizei-dein-freund-und-helfer-teil-2/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 06 Oct 2011 14:55:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Carsten Meinecke</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Einstellung]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrverbot]]></category>
		<category><![CDATA[Kosten]]></category>
		<category><![CDATA[Rotlichtverstoß]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/?p=6681</guid>
		<description><![CDATA[Rechtsanwalt Carsten Meinecke 
Vertragsanwalt des ADFC Berlin e.V.
___
Oder: Nicht voreilig einer Einstellung des Verfahrens zustimmen.
In dem Beitrag &#8220;Polizei, dein Freund und Helfer &#8211; Teil 2&#8221; hatte ich von einem Ordnungswidrigkeitenverfahren berichtet. Meinem Mandanten wurden erst ein einfacher und dann ein qualifizierter Rotlichtverstoß vorgeworfen. Ich hatte vermutet, dass die Polizei den Vorwurf verjähren lassen würde. Falsch gedacht &#8211; [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.schadenfix.de/berlin/meinecke" target="_blank">Rechtsanwalt Carsten Meinecke</a> <a href="http://www.schadenfix.de/berlin/meinecke" target="_blank"><img class="alignright" src="http://schadenfix.de/content/customers/pics/logos/1090_logo_berlin_meinecke.png" alt="Logo_Rechtsanwalt  Carsten Meinecke" width="165" height="56" /></a><br />
Vertragsanwalt des ADFC Berlin e.V.</p>
<p>___</p>
<p><strong>Oder: Nicht voreilig einer Einstellung des Verfahrens zustimmen.</strong></p>
<p>In dem Beitrag &#8220;<a href="http://www.schadenfixblog.de/polizei-dein-freund-und-helfer-teil-2/" target="_blank">Polizei, dein Freund und Helfer &#8211; Teil 2</a>&#8221; hatte ich von einem Ordnungswidrigkeitenverfahren berichtet. Meinem Mandanten wurden erst ein einfacher und dann ein qualifizierter Rotlichtverstoß vorgeworfen. Ich hatte vermutet, dass die Polizei den Vorwurf verjähren lassen würde. Falsch gedacht &#8211; ich erhielt im vergangenen Monat Post vom Amtsgericht Tiergarten:</p>
<p>&#8220;Sehr geehrter Herr Meinecke,<br />
in der Bußgeldsache gegen XYZ<br />
wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit<br />
beabsichtigt das Gericht, dass Bußgeldverfahren gemäß § 47 Abs. 2 OWiG einzustellen. Die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme Ihrer eigenen notwendigen Auslagen sollen der Kasse des Landes Berlin zur Last fallen.<br />
Sie erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme unter Angabe des Geschäftszeichens des Gerichts binnen 10 Tagen.&#8221;</p>
<p>Hier hat der Verteidiger bzw. der Angeschuldigte die Chance, einen Fehler zu begehen. Das Gericht teilt dem Verteidiger die beabsichtigte Verfahrensweise mit, damit von diesem Fehler auch Gebrauch gemacht werden kann.</p>
<p>Nach dem Grundsatz des § 467 Abs. 1 StPO sind die notwendigen Auslagen des Angeschuldigten der Landeskasse aufzuerlegen. Eine Ausnahme davon ist in § 467 Abs. 4 StPO geregelt: &#8220;Stellt das Gericht das Verfahren nach einer Vorschrift ein, die dies nach seinem Ermessen zuläßt, so kann es davon absehen, die notwendigen Auslagen des Angeschuldigten der Staatskasse aufzuerlegen.&#8221; Dazu steht im Kommentar zur StPO (Kleinknecht/Meyer-Goßner): &#8220;Hat sich der Angeschuldigte zur Tragung seiner Auslagen bereit erklärt, so kommt eine Belastung der Staatskasse nicht in Betracht.&#8221; Das Schreiben des Gerichts ist somit die Aufforderung zu solch einer Erklärung. Ein Verteidiger / Angeschuldigter, der lediglich der beabsichtigten Einstellung zustimmt, erklärt damit die Bereitschaft zur Übernahme seiner Auslagen und befreit das Gericht von der Pflicht, die mögliche Ermessensentscheidung zu begründen.</p>
<p>Die oben dargestellten Schreiben werden von mir daher mit folgendem Standardschreiben beantwortet:</p>
<p>&#8220;In der Bußgeldsache gegen XYZ<br />
wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit<br />
teile ich für den Angeschuldigten mit, dass dieser der Einstellung aber nicht der beabsichtigten Kostenentscheidung zustimmt. Ich bitte insoweit um eine Begründung der Kostenentscheidung.<br />
Nach dem Grundsatz des § 467 Abs. 1 StPO sind die notwendigen Auslagen des Angeschuldigten der Landeskasse aufzuerlegen. Die Regelungen in § 467 Abs. 2, 3 und 5 StPO treffen hier nicht zu. Lediglich § 467 Abs. 4 StPO ist anwendbar. Aber auch dort gilt zunächst der Grundsatz des § 467 Abs. 1 StPO.&#8221;</p>
<pre></pre>
<p>Die Antwort sieht dann oft so aus:</p>
<p>&#8220;Beschluss<br />
In der Bußgeldsache gegen XYZ<br />
wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit<br />
wird das Verfahren gemäß § 47 Abs. 2 OWiG eingestellt.<br />
Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Betroffenen fallen der Kasse des Landes Berlin zur Last.&#8221;</p>
<p>Da freuen sich dann der Mandant und seine Rechtsschutzversicherung und der Rechtsanwalt erspart sich Ärger.</p>
<p><a href="https://www.schadenfix.de/berlin/meinecke/schadenmeldung" target="_blank"><img src="http://www.schadenfix.de/content/images/buttons/button_unfallschaden.png" alt="Schadensmeldung" width="121" height="25" /></a> <a href="https://www.schadenfix.de/berlin/meinecke/bussgeldanfrage" target="_blank"><img title="button_bussgeld" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/09/button_bussgeld.png" alt="" width="117" height="25" /></a> <a href="https://www.fuehrerscheinfix.de/berlin.mvc/meinecke/homepage/formular" target="_blank"><img src="http://www.fuehrerscheinfix.de/content/images/unfallfragebogen.png" alt="Kinderleicht" width="176" height="25" /></a></p>
<p><a href="http://www.schadenfix.de/berlin/meinecke" target="_blank">Rechtsanwalt Carsten Meinecke</a> <img class="alignright" src="http://schadenfix.de/content/customers/pics/logos/1090_logo_berlin_meinecke.png" alt="Logo_Rechtsanwalt  Carsten Meinecke" width="165" height="56" /><br />
Vertragsanwalt des ADFC Berlin e.V.</p>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Fahrtenbuchauflage schon nach erstmaligem Verkehrsverstoß möglich</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/fahrtenbuchauflage-schon-nach-erstmaligem-verkehrsverstos-moglich/</link>
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		<pubDate>Fri, 30 Sep 2011 04:54:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dominik Bach</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
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		<description><![CDATA[Fahrtenbuchauflage schon nach erstmaligem Verkehrsverstoß möglich
Trier/Berlin (DAV). Die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage ist bereits möglich, wenn der Fahrzeughalter seinen ersten Punkt in Flensburg erhält. Voraussetzung ist allerdings, dass die Behörde den Fahrzeugführer nicht feststellen kann. Das ist auch dann der Fall, wenn der Fahrer nicht innerhalb der für die Festsetzung des Bußgeldes geltenden Verjährungsfrist von drei [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Fahrtenbuchauflage schon nach erstmaligem Verkehrsverstoß möglich</p>
<p>Trier/Berlin (DAV). Die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage ist bereits möglich, wenn der Fahrzeughalter seinen ersten Punkt in Flensburg erhält. Voraussetzung ist allerdings, dass die Behörde den Fahrzeugführer nicht feststellen kann. Das ist auch dann der Fall, wenn der Fahrer nicht innerhalb der für die Festsetzung des Bußgeldes geltenden Verjährungsfrist von drei Monaten ermittelt werden kann. Dies entschied das Verwaltungsgericht Trier am 9. März 2011 (AZ: 1 L 154/11), wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen.</p>
<p>Der zuständige Landkreis hatte angeordnet, dass der Fahrzeughalter für die Dauer von sechs Monaten ein Fahrtenbuch führen müsse. Er hatte zuvor die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb einer geschlossenen Ortschaft von dort 50 km/h um 24 km/h überschritten. Der Fahrzeughalter hatte in seiner Anhörung als Beschuldigter den Verkehrsverstoß zunächst zugegeben, dann jedoch im Einspruchsverfahren gegen den Bußgeldbescheid bestritten, der Fahrer zu sein. Er gab an, sein Sohn habe zu der Zeit den Wagen gefahren. Da zwischenzeitlich die Verjährungsfrist abgelaufen war, konnte kein Bußgeld mehr gegen den Sohn verhängt werden. Daraufhin wurde die Fahrtenbuchauflage erlassen.</p>
<p><a href="http://www.bussgeldfix.de"><img class="alignleft size-medium wp-image-5424" title="bussgelfixanwaltssuche" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/06/bussgelfixanwaltssuche-300x88.png" alt="" width="300" height="88" /></a></p>
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		<title>Fahrerlaubnis freiwillig abgegeben? &#8211; Punkte in Flensburg bleiben!</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/fahrerlaubnis-freiwillig-abgegeben-punkte-in-flensburg-bleiben/</link>
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		<pubDate>Thu, 29 Sep 2011 14:53:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dominik Bach</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Führerschein/MPU]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>

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		<description><![CDATA[Fahrerlaubnis freiwillig abgegeben? &#8211; Punkte in Flensburg bleiben!
Leipzig/Berlin (DAV). Man könnte meinen, dass Autofahrer, die ihren Führerschein freiwillig abgeben, auch von ihren Punkten in Flensburg &#8220;befreit&#8221; werden. Das ist allerdings nicht automatisch so. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig am 3. März 2011 (AZ: 3 C 1.10), wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Fahrerlaubnis freiwillig abgegeben? &#8211; Punkte in Flensburg bleiben!</p>
<p>Leipzig/Berlin (DAV). Man könnte meinen, dass Autofahrer, die ihren Führerschein freiwillig abgeben, auch von ihren Punkten in Flensburg &#8220;befreit&#8221; werden. Das ist allerdings nicht automatisch so. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig am 3. März 2011 (AZ: 3 C 1.10), wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen.</p>
<p>Das zuständige Landratsamt verlangte vom späteren Kläger aufgrund zahlreicher Verkehrsverstöße im Oktober 2005 die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens. Es wies darauf hin, dass man ansonsten von seiner mangelnden Fahreignung ausginge und ihm die Fahrerlaubnis entziehen müsse. Der Mann gab an, nicht über die finanziellen Mittel für ein solches Gutachten zu verfügen und ohnehin ein Fahrverbot antreten zu müssen. Er verzichtete deshalb auf seine Fahrerlaubnis und gab den Führerschein im Februar 2006 bei der Behörde ab. Nach der Teilnahme an einem Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung erhielt er im September 2006 eine neue Fahrerlaubnis. Da der Mann kaum ein Jahr später 16 Punkte im Verkehrszentralregister erreicht hatte, ordnete das Landratsamt die Teilnahme an einem Aufbauseminar an. Hiergegen wandte der Mann ein, dass wegen seines Verzichts auf die Fahrerlaubnis die zuvor eingetragenen Punkte zu löschen gewesen seien.</p>
<p>Die Vorinstanzen gaben ihm mit unterschiedlichen Begründungen Recht. Das BVerwG änderte diese Entscheidungen und wies die Klage ab. Die Regelung, dass bei Entzug der Fahrerlaubnis die Punkte für die vor dieser Entscheidung begangenen Zuwiderhandlungen gelöscht werden, sei nicht auf die Fälle eines Verzichts auf die Fahrerlaubnis übertragbar. Dem stehe entgegen, dass der Gesetzgeber bei Verzichtsfällen bewusst von einer Löschung der Punkte abgesehen habe. Die vom Gesetzgeber festgelegte Differenzierung zwischen einem Verzicht auf die Fahrerlaubnis und deren Entziehung durch die Fahrerlaubnisbehörde sei sachlich gerechtfertigt.</p>
<p><a href="http://www.bussgeldfix.de"><img class="alignleft size-medium wp-image-5424" title="bussgelfixanwaltssuche" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/06/bussgelfixanwaltssuche-300x88.png" alt="" width="300" height="88" /></a></p>
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		<item>
		<title>Verwertbarkeit von Lichtbildern des Fahrers im Bußgeldverfahren</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/verwertbarkeit-von-lichtbildern-des-fahrers-im-busgeldverfahren/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/verwertbarkeit-von-lichtbildern-des-fahrers-im-busgeldverfahren/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 21 Sep 2011 10:30:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Tilo Neuner-Jehle</dc:creator>
				<category><![CDATA[Anwaltsportrait]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verwertbarkeit des Fahrerlichtbildes im Bußgeldverfahren]]></category>

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		<description><![CDATA[Fehlen ausreichender gesetzliche Regelungen durch Gesetze oder Rechtsverordnungen für Bildaufnahmen im Straßenverkehr zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten
AG Herford Urt.v. 08.11.10 -11 Owi 64 Js 1897/10-711/10 – zfs 2011, 528
1. Für die Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten, die auf Bildaufnahmen gestützt werden, gibt es keine ausreichende Regelungen durch Gesetze, oder Rechtsverordnungen, in denen auf die spezifischen Verhältnisse des Straßenverkehrsrechts [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Fehlen ausreichender gesetzliche Regelungen durch Gesetze oder Rechtsverordnungen für Bildaufnahmen im Straßenverkehr zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten</strong><br />
AG Herford Urt.v. 08.11.10 -11 Owi 64 Js 1897/10-711/10 – zfs 2011, 528<br />
1. Für die Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten, die auf Bildaufnahmen gestützt werden, gibt es keine ausreichende Regelungen durch Gesetze, oder Rechtsverordnungen, in denen auf die spezifischen Verhältnisse des Straßenverkehrsrechts eingegangen wird.<br />
2. Bei der Prüfung der Ermächtigungsgrundlage für Bildaufnahmen im Straßenverkehr zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten ist ein strenger Maßstab anzulegen. Diesem strengen Prüfungsmaßstab wird die als Ermächtigungsgrundlage herangezogene Vorschrift des § 100h Abs. 1 S.1 Nr. 1 StPO nicht gerecht. In dieser Vorschrift wird nur das „Ob“ einer Bildaufnahme dahin geregelt, dass eine solche Bildaufnahme zulässig sein soll. Es finden sich jedoch keinerlei verbindliche Vorschriften, wie im Einzelnen eine Bildaufnahme durchgeführt wird und aus welchem Zweck es zu Bildaufnahmen kommt.<br />
3. Rechtswidriges Verwaltungshandeln liegt vor, wenn die Polizei oder die Ordnungsbehörden Geschwindigkeitsübertretungen alleine oder hauptsächlich aus fiskalischen Gründen, aus Gründen einer „Pensenbeschaffung“ oder zur Erfüllung statistischer Vorgaben durchführen, wenn keine Gefahrenstellen vorliegen oder wenn ansonsten die verbindlichen verwaltungsinternen Richtlinien solche Maßnahmen nicht erfassen.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Fahrerflucht &#8211; was habe ich als Strafe zu erwarten?</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/fahrerflucht-was-habe-ich-als-strafe-zu-erwarten/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/fahrerflucht-was-habe-ich-als-strafe-zu-erwarten/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 16 Sep 2011 10:15:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Carsten Meinecke</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Führerschein/MPU]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
		<category><![CDATA[bedeutend]]></category>
		<category><![CDATA[bedeutender Schaden]]></category>
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		<category><![CDATA[Bußgeldkatalog 2010]]></category>
		<category><![CDATA[fahrerflucht]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrerlaubnis]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrverbot]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrzeugschaden]]></category>
		<category><![CDATA[Führerscheinentzug]]></category>
		<category><![CDATA[Punkte]]></category>
		<category><![CDATA[Punkte in Flensburg]]></category>
		<category><![CDATA[Schaden]]></category>
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		<category><![CDATA[Unfall]]></category>
		<category><![CDATA[unfallflucht]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsopferhilfe]]></category>
		<category><![CDATA[Verlust der Fahrerlaubnis]]></category>

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		<description><![CDATA[  
Rechtsanwalt Carsten Meinecke 
Vertragsanwalt des ADFC Berlin e.V.
&#160;
Bei einer Verurteilung droht nach dem Gesetz (§ 142 StGB) eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe und der Verlust der Fahrerlaubnis. Was bedeutet das nun genau?

Das Gericht bewertet zur Urteilsfindung verschiedene Faktoren: z.B. Schwere der Schuld, Sachschaden und Verletzungen der Unfallbeteiligten und persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse des Täter. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="https://www.schadenfix.de/berlin/meinecke/schadenmeldung" target="_blank"><img src="http://www.schadenfix.de/content/images/buttons/button_unfallschaden.png" alt="Schadensmeldung" width="121" height="25" /></a> <a href="https://www.schadenfix.de/berlin/meinecke/bussgeldanfrage" target="_blank"><img title="button_bussgeld" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/09/button_bussgeld.png" alt="" width="117" height="25" /></a> <a href="https://www.fuehrerscheinfix.de/berlin.mvc/meinecke/homepage/formular" target="_blank"><img src="http://www.fuehrerscheinfix.de/content/images/unfallfragebogen.png" alt="Kinderleicht" width="176" height="25" /></a></p>
<p><a href="http://www.schadenfix.de/berlin/meinecke" target="_blank">Rechtsanwalt Carsten Meinecke</a> <img class="alignright" src="http://schadenfix.de/content/customers/pics/logos/1090_logo_berlin_meinecke.png" alt="Logo_Rechtsanwalt  Carsten Meinecke" width="165" height="56" /><br />
Vertragsanwalt des ADFC Berlin e.V.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Bei einer Verurteilung droht nach dem Gesetz (§ 142 StGB) eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe und der Verlust der Fahrerlaubnis. Was bedeutet das nun genau?</p>
<div>
<p>Das Gericht bewertet zur Urteilsfindung verschiedene Faktoren: z.B. Schwere der Schuld, Sachschaden und Verletzungen der Unfallbeteiligten und persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse des Täter. Jedes Urteil ist damit einzigartig und genau auf den jeweiligen Täter, seine Tat und die Folgen zugeschnitten. Trotzdem gibt es bei fast allen Staatsanwaltschaften und Gerichten Tabellen, die einen groben Anhaltspunkt über die zu erwartende Strafe liefern. Jeder Rechtsanwalt, der auf diesem Gebiete tätig ist, hat eigene Erfahrungen gesammelt, mit denen er die Prognose im konkreten Fall präzisieren kann.</p>
<p>Folgende Strafen wären nach einer der Tabellen möglich:</p>
<p>§ 142 StGB mit Sachschaden bis 250 EUR<br />
=&gt; 15 Tagessätze und ein Fahrverbot zwischen 1 und 3 Monaten.</p>
<p>§ 142 StGB mit Sachschaden ab 250 EUR bis 750 EUR<br />
=&gt; 15 bis 30 Tagessätze und ein Fahrverbot zwischen 1 und 3 Monaten.</p>
<p>§ 142 StGB mit Sachschaden ab 750 EUR<br />
=&gt; ab 30 Tagessätze, Entziehung der Fahrerlaubnis und eine Sperrfrist zwischen 6 und 12 Monaten.</p>
<p>Kommt noch ein Personenschaden hinzu, kann sich die Strafe verdoppeln.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Eine  andere Tabelle sieht so aus:</p>
<p>§ 142 StGB mit Sachschaden unter 550 EUR<br />
=&gt; Einstellung nach § 153a StPO möglich.</p>
<p>§ 142 StGB mit Sachschaden ab 550 EUR<br />
=&gt; 20 bis 30 Tagessätze und ein Monat Fahrverbot.</p>
<p>§ 142 StGB mit Sachschaden ab 650 EUR<br />
=&gt; 30 Tagessätze und zwei Monate Fahrverbot.</p>
<p>§ 142 StGB mit Sachschaden ab 900 EUR<br />
=&gt; 40 Tagessätze und drei Monate Fahrverbot.</p>
<p>§ 142 StGB mit Sachschaden ab 1.100 EUR<br />
=&gt; 50 Tagessätze, Entziehung der Fahrerlaubnis und eine Sperrfrist zwischen ab 9 Monaten.</p>
<p>Kommt noch ein Personenschaden hinzu, kann sich die Strafe verdoppeln. Wiederholungstäter müssen mit einer Strafe zwischen 120 und 180 Tagessätzen rechnen. 30 Tagessätze entsprechen einem Monatseinkommen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Die Entziehung der Fahrerlaubnis droht bei einem bedeutenden Schaden. Die Gerichte haben unterschiedliche Grenzwerte. So kann der bedeutende Schaden bei 1.000 EUR (OLG Köln zfs 2002, 305; LG Berlin zfs 2002, 548), bei 1.200 EUR (LG Hamburg DAR 2001, 521; LG Kaiserslautern DAR 2003, 186), 1.250 EUR (LG Bielefeld NZV 2002, 48; LG Braunschweig DAR 2002, 469; AG Köln DAR 2003, 88; LG Zweibrücken zfs 2003, 208; LG Hamburg DAR 2005, 168) oder bei 1.300 EUR (LG Düsseldorf NZV 2003, 103; LG Braunschweig zfs 2005, 100; AG Lüdinghausen NZV 2005, 213; OLG Jena 2005. 289) vorliegen. Die neuere Rechtsprechung sieht die Grenze bei <strong>1.300 EUR</strong>.</p>
<p>Maßgeblich ist nicht der reine Sachschaden, sondern der Geldbetrag, der erforderlich ist, den Geschädigten so zu stellen, als wäre das schädigende Ereignis nicht eingetreten (vgl. MünchKommStGB/Athing § 69 Rn. 70 m.w.N.). Deswegen sind neben den Reparaturkosten auch Bergungs- und Abschleppkosten einzubeziehen.</p>
<p><a href="https://www.schadenfix.de/berlin/meinecke/schadenmeldung" target="_blank"><img src="http://www.schadenfix.de/content/images/buttons/button_unfallschaden.png" alt="Schadensmeldung" width="121" height="25" /></a> <a href="https://www.schadenfix.de/berlin/meinecke/bussgeldanfrage" target="_blank"><img src="http://www.ra-meinecke.de/mediapool/64/643422/resources/21030833.png" alt="" width="121" height="25" /></a> <a href="https://www.fuehrerscheinfix.de/berlin.mvc/meinecke/homepage/formular" target="_blank"><img src="http://www.fuehrerscheinfix.de/content/images/unfallfragebogen.png" alt="Kinderleicht" width="176" height="25" /></a></p>
</div>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Mehr als 18 Punkte in Flensburg durch Bagatellverstöße.</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/mehr-als-18-punkte-in-flensburg-durch-bagatellverstose/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/mehr-als-18-punkte-in-flensburg-durch-bagatellverstose/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 15 Sep 2011 10:54:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Carsten Meinecke</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Führerschein/MPU]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Aufbauseminar]]></category>
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		<category><![CDATA[Straßenverkehrsgesetz]]></category>
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		<description><![CDATA[  
Rechtsanwalt Carsten Meinecke 
Vertragsanwalt des ADFC Berlin e.V.
&#160;
Geht nicht! Doch! Der Rekordhalter unter unseren Mandanten hatte durch Parkverstöße 28 Punkte gesammelt.

In § 4 StVG ist das Punktsystem geregelt. Dort sind folgende Maßnahmen zum Schutz vor Gefahren, die von wiederholt gegen Verkehrsvorschriften verstoßenden Fahrzeugführern und -haltern ausgehen, vorgesehen:
- Ergeben sich 8, aber nicht mehr als 13 Punkte, so hat [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="https://www.schadenfix.de/berlin/meinecke/schadenmeldung" target="_blank"><img src="http://www.schadenfix.de/content/images/buttons/button_unfallschaden.png" alt="Schadensmeldung" width="121" height="25" /></a> <a href="https://www.schadenfix.de/berlin/meinecke/bussgeldanfrage" target="_blank"><img title="button_bussgeld" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/09/button_bussgeld.png" alt="" width="117" height="25" /></a> <a href="https://www.fuehrerscheinfix.de/berlin.mvc/meinecke/homepage/formular" target="_blank"><img src="http://www.fuehrerscheinfix.de/content/images/unfallfragebogen.png" alt="Kinderleicht" width="176" height="25" /></a></p>
<p><a href="http://www.schadenfix.de/berlin/meinecke" target="_blank">Rechtsanwalt Carsten Meinecke</a> <img class="alignright" src="http://schadenfix.de/content/customers/pics/logos/1090_logo_berlin_meinecke.png" alt="Logo_Rechtsanwalt  Carsten Meinecke" width="165" height="56" /><br />
Vertragsanwalt des ADFC Berlin e.V.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Geht nicht! Doch! Der Rekordhalter unter unseren Mandanten hatte durch Parkverstöße 28 Punkte gesammelt.</p>
<div>
<p>In § 4 StVG ist das Punktsystem geregelt. Dort sind folgende Maßnahmen zum Schutz vor Gefahren, die von wiederholt gegen Verkehrsvorschriften verstoßenden Fahrzeugführern und -haltern ausgehen, vorgesehen:</p>
<p>- Ergeben sich <strong>8, aber nicht mehr als 13 Punkte</strong>, so hat die Fahrerlaubnisbehörde den Betroffenen schriftlich darüber zu unterrichten, ihn zu verwarnen und ihn auf die Möglichkeit der Teilnahme an einem Aufbauseminar nach Absatz 8 hinzuweisen.</p>
<p>- Ergeben sich <strong>14, aber nicht mehr als 17 Punkte</strong>, so hat die Fahrerlaubnisbehörde die Teilnahme an einem Aufbauseminar nach Absatz 8 anzuordnen und hierfür eine Frist zu setzen. Zusätzlich hat die Fahrerlaubnisbehörde den Betroffenen schriftlich auf die Möglichkeit einer verkehrspsychologischen Beratung nach Absatz 9 hinzuweisen und ihn darüber zu unterrichten, dass ihm bei Erreichen von 18 Punkten die Fahrerlaubnis entzogen wird.</p>
<p>- Nehmen Fahrerlaubnisinhaber <strong>vor Erreichen von 14 Punkten</strong> an einem <strong>Aufbauseminar</strong> teil und legen sie hierüber der Fahrerlaubnisbehörde innerhalb von drei Monaten nach Beendigung des Seminars eine Bescheinigung vor, so werden ihnen bei einem Stand von nicht mehr als 8 Punkten <strong>4 Punkte</strong>, bei einem Stand von neun bis 13 Punkten <strong>2 Punkte abgezogen</strong>.<br />
Hat der Betroffene nach der Teilnahme an einem Aufbauseminar und <strong>nach Erreichen von 14 Punkten</strong>, aber vor Erreichen von 18 Punkten an einer <strong>verkehrspsychologischen Beratung</strong> teilgenommen und legt er hierüber der Fahrerlaubnisbehörde innerhalb von drei Monaten nach Beendigung eine Bescheinigung vor, so werden <strong>2 Punkte abgezogen</strong>.</p>
<p>- Ergeben sich <strong>18 oder mehr Punkte</strong>, so gilt der Betroffene als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen; die <strong>Fahrerlaubnisbehörde hat die Fahrerlaubnis zu entziehen</strong>. Eine neue Fahrerlaubnis darf frühestens sechs Monate nach Wirksamkeit der Entziehung nach Absatz 3 Satz 1 Nr. 3 erteilt werden. Die Frist beginnt mit der Ablieferung des Führerscheins.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Und nun zum Fall. Unserer Mandant war ein notorischer Falschparker. Er bekam beinahe täglich Verwarnungsgelder in Höhe von 10 bzw. 15 EUR. Die meisten davon ignorierte er. Auch die immer aufdringlicher werdenden Zahlungsaufforderungen nahm er nicht zur Kenntnis. Die Polizei musste darauf den Entschluss gefasst haben, meinen Mandanten aus dem Verkehr zu ziehen. Statt der sonst üblichen Verwarnung in Höhe von 10 bis 15 EUR kassierte mein Mandant nun Bußgelder von 40 EUR und jedes Mal einen Punkt in Flensburg. Das stetige Anwachsen des Punktkontos hätte meinen Mandanten warnen können. Das wollte die Polizei aber vermeiden. Sie sammelte über einen Zeitraum von einem Monat mehrere Taten und erließ dann an zwei Tagen im Abstand von drei Wochen sämtliche Bußgeldbescheide. Diese ließ mein Mandant alle rechtskräftig werden. Mit zwei Schlägen hatte mein Mandant 27 Punkte erreicht. Zufällig wurde mein Mandant drei Monate nicht weiter auffällig (er war im Ausland). Dann aber kam ein neuer Verstoß und ein zusätzlicher Punkt in Flensburg. Das Landesamt ordnete die Teilnahme an einem Aufbauseminar an. Mein Mandant reagierte nicht und bat nach Ablauf der Frist um eine stillschweigende Fristverlängerung. Vier Monate nach dem letzten Verstoß entzog ihm das Landesamt die Fahrerlaubnis.</p>
<p>Dieser Mandant hat sich den Entzug der Fahrerlaubnis redlich verdient. Trotzdem hätte man ihn verhindern können, wenn er rechtzeitig zum Rechtsanwalt gekommen wäre. Es hätte gereicht, den letzten Punkt zu vermeiden, um die Fahrerlaubnis sicher zu retten. Selbst wenn der Punkt nicht zu vermeiden gewesen wäre, hätte sich der Mandant mit ein bisschen mehr Zeit einen Punkterabatt erarbeiten können, der den Entzug ebenfalls verhindert hätte. Inzwischen hat mein Mandant die Fahrerlaubnis neu erteilt bekommen.</p>
<p><a href="https://www.schadenfix.de/berlin/meinecke/schadenmeldung" target="_blank"><img src="http://www.schadenfix.de/content/images/buttons/button_unfallschaden.png" alt="Schadensmeldung" width="121" height="25" /></a> <a href="https://www.schadenfix.de/berlin/meinecke/bussgeldanfrage" target="_blank"><img src="http://www.ra-meinecke.de/mediapool/64/643422/resources/21030833.png" alt="" width="121" height="25" /></a> <a href="https://www.fuehrerscheinfix.de/berlin.mvc/meinecke/homepage/formular" target="_blank"><img src="http://www.fuehrerscheinfix.de/content/images/unfallfragebogen.png" alt="Kinderleicht" width="176" height="25" /></a></p>
</div>
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		<title>Fahrerflucht &#8211; was soll ich tun?</title>
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		<pubDate>Wed, 14 Sep 2011 10:39:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Carsten Meinecke</dc:creator>
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		<description><![CDATA[  
Rechtsanwalt Carsten Meinecke 
Vertragsanwalt des ADFC Berlin e.V.
&#160;
Typische Juristenantwort: Das kommt darauf an. Die Geschädigten nach einem Verkehrsunfall mit anschließender Fahrerflucht haben andere Interessen als diejenigen, denen Fahrerflucht (= unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB) vorgeworfen wird. Im Strafverfahren wollen die Unschuldigen einen Freispruch und die Fahrerflüchtigen einen möglichst guten Ausgang. In allen Fällen ist es [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="https://www.schadenfix.de/berlin/meinecke/schadenmeldung" target="_blank"><img src="http://www.schadenfix.de/content/images/buttons/button_unfallschaden.png" alt="Schadensmeldung" width="121" height="25" /></a> <a href="https://www.schadenfix.de/berlin/meinecke/bussgeldanfrage" target="_blank"><img title="button_bussgeld" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/09/button_bussgeld.png" alt="" width="117" height="25" /></a> <a href="https://www.fuehrerscheinfix.de/berlin.mvc/meinecke/homepage/formular" target="_blank"><img src="http://www.fuehrerscheinfix.de/content/images/unfallfragebogen.png" alt="Kinderleicht" width="176" height="25" /></a></p>
<p><a href="http://www.schadenfix.de/berlin/meinecke" target="_blank">Rechtsanwalt Carsten Meinecke</a> <img class="alignright" src="http://schadenfix.de/content/customers/pics/logos/1090_logo_berlin_meinecke.png" alt="Logo_Rechtsanwalt  Carsten Meinecke" width="165" height="56" /><br />
Vertragsanwalt des ADFC Berlin e.V.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Typische Juristenantwort: Das kommt darauf an. Die Geschädigten nach einem Verkehrsunfall mit anschließender Fahrerflucht haben andere Interessen als diejenigen, denen Fahrerflucht (= unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB) vorgeworfen wird. Im Strafverfahren wollen die Unschuldigen einen Freispruch und die Fahrerflüchtigen einen möglichst guten Ausgang. In allen Fällen ist es ratsam, sich von einem im Verkehrsrecht tätigen Rechtsanwalt beraten bzw. vertreten zu lassen.</p>
<div>
<p>Was also sollen Sie jetzt machen?</p>
<p>Fangen wir mit dem Strafverfahren an. Wichtig ist zunächst die Folgen aufzuzeigen. Bei einer Verurteilung droht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe und der Verlust der Fahrerlaubnis. Die eigene Haftpflichtversicherung reguliert den Schaden des Unfallgegners und verlangt von Ihnen Regress in Höhe von bis zu 5.000 EUR. Sie verlieren den Versicherungsschutz bei der eigenen Kaskoversicherung und bei der eigenen Rechtsschutzversicherung. Die Rechtsschutzversicherung ist zur Zahlung eines Vorschusses an den Rechtsanwalt verpflichtet, solange Sie in der Strafsache wegen Fahrerflucht noch nicht rechtskräftig verurteilt sind. Der kluge Rechtsanwalt wird sich also vorher einen Vorschuss auszahlen lassen. Sie müssen aber bedenken, dass die Versicherung nach einer Verurteilung von Ihnen den Vorschuss erstattet haben will.</p>
<p>Damit dürfte eins klar sein: Sie wollen keine Verurteilung. Auch wenn Sie unschuldig sind, ist das vorrangige Ziel, eine Verurteilung zu verhindern.</p>
<p>Wenn Sie vorhaben, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, geben Sie bitte keine Erklärungen zum Sachverhalt ab. Häufig wird eine Verteidigung dadurch erschwert, weil der Mandant eine unglückliche Aussage gegenüber der Polizei abgegeben hat. Auf der anderen Seite dürfen keine wichtigen Fristen verstreichen. Sollten Sie zum Beispiel einen Strafbefehl erhalten haben, müssen Sie die Einspruchsfrist von zwei Wochen beachten und notfalls den Einspruch selbst einlegen, bevor Sie einen Rechtsanwalt beauftragen.</p>
<p>Falls Sie keinen Rechtsanwalt beauftragen wollen, müssen Sie sich selbst verteidigen. In manchen Fällen ist es ratsam, keine Aussage zu machen, und in anderen Fällen ist eine Einlassung sinnvoll. Der Rechtsanwalt kann diese Entscheidung nach der Einsicht in die Ermittlungsakten kompetent treffen. Wie wollen Sie das entscheiden? Ziel Ihrer Bemühungen muss es sein, eine Verurteilung zu verhindern. Der rechtskräftige Strafbefehl ist auch eine Verurteilung. Sie wollen einen Freispruch oder eine Einstellung des Verfahrens (gegen Zahlung einer Geldauflage). Auch Ihr Rechtsanwalt will eines der beiden Ziele erreichen. Ihr Rechtsanwalt kann beurteilen, ob und wie der Freispruch oder die Einstellung erreicht werden können. Sie können das nicht, wenn Sie hier nach Hilfe suchen. Ich kann Ihnen für die erfolgreiche Selbstverteidigung keinen pauschalen Rat geben.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Wenn Sie Geschädigter eines Verkehrsunfalles mit anschließender Fahrerflucht sind, wollen Sie in erster Linie die Regulierung Ihres Schadens erreichen. Eine Verurteilung des Täters ist für Sie zweitrangig. Sie brauchen das Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeuges, um an die zuständige Versicherung zu gelangen. Aber auch dann wenn weder Fahrer noch Kennzeichen bekannt sind, ist noch nicht alles verloren. Sie haben vielleicht eigene oder andere Versicherungen (Kasko- oder Krankenversicherung), die Sie in Anspruch nehmen können. Als Mitfahrer in einem Kraftfahrzeug müssen Sie Ihre Ansprüche nicht beim Unfallgegner geltend machen. Sie können sich auch an die Versicherung des Halters &#8220;Ihres&#8221; Fahrzeugs wenden. Falls dadurch nicht der gesamte Schaden reguliert werden kann, tritt die Verkehrsopferhilfe ein. Bei Unfallfluchtschäden übernimmt die Verkehrsopferhilfe jedoch nicht die eigenen Fahrzeugschäden und die sonstigen Sachschäden nur, soweit diese den Betrag von 500 EUR (§ 12 PflVG) übersteigen. Ein Schmerzensgeld wird nur gezahlt, wenn dies wegen der besonderen Schwere der Verletzungen zur Vermeidung einer groben Unbilligkeit erforderlich ist, d.h. etwa ab einer Schmerzensgeldgröße von 10.000 EUR.</p>
<p>Auch im Zivilrecht kann ich nur den Rat geben, lassen Sie sich von einem im Verkehrsrecht tätigen Rechtsanwalt beraten bzw. vertreten. Die Schadensregulierung ist in einem normalen Fall schon schwierig. Die Fahrerflucht macht es für Sie nur komplizierter.</p>
<p><a href="https://www.schadenfix.de/berlin/meinecke/schadenmeldung" target="_blank"><img src="http://www.schadenfix.de/content/images/buttons/button_unfallschaden.png" alt="Schadensmeldung" width="121" height="25" /></a> <a href="https://www.schadenfix.de/berlin/meinecke/bussgeldanfrage" target="_blank"><img src="http://www.ra-meinecke.de/mediapool/64/643422/resources/21030833.png" alt="" width="121" height="25" /></a> <a href="https://www.fuehrerscheinfix.de/berlin.mvc/meinecke/homepage/formular" target="_blank"><img src="http://www.fuehrerscheinfix.de/content/images/unfallfragebogen.png" alt="Kinderleicht" width="176" height="25" /></a></p>
</div>
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		<title>Polizei, dein Freund und Helfer &#8211; Teil 2</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/polizei-dein-freund-und-helfer-teil-2/</link>
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		<pubDate>Fri, 09 Sep 2011 12:49:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Carsten Meinecke</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Rechtsanwalt Carsten Meinecke 
Vertragsanwalt des ADFC Berlin e.V.
___
Einem Mandanten wird in Berlin ein einfacher Rotlichtverstoß vorgeworfen. Er soll in eine Kreuzung eingefahren sein, obwohl die Ampel ca. eine Sekunde rot war. Mandant wurde angehalten und hatte den Vorwurf sofort bestritten.

Es kommt das Übliche: Bußgeldbescheid über 90 EUR und 3 Punkte. Ich bekomme das Mandat und erhalte Akteneinsicht. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.schadenfix.de/berlin/meinecke" target="_blank">Rechtsanwalt Carsten Meinecke</a> <a href="http://www.schadenfix.de/berlin/meinecke" target="_blank"><img class="alignright" src="http://schadenfix.de/content/customers/pics/logos/1090_logo_berlin_meinecke.png" alt="Logo_Rechtsanwalt  Carsten Meinecke" width="165" height="56" /></a><br />
Vertragsanwalt des ADFC Berlin e.V.</p>
<p>___</p>
<p>Einem Mandanten wird in Berlin ein einfacher Rotlichtverstoß vorgeworfen. Er soll in eine Kreuzung eingefahren sein, obwohl die Ampel ca. eine Sekunde rot war. Mandant wurde angehalten und hatte den Vorwurf sofort bestritten.</p>
<div>
<p>Es kommt das Übliche: Bußgeldbescheid über 90 EUR und 3 Punkte. Ich bekomme das Mandat und erhalte Akteneinsicht. Laut Akte sind drei Polizisten Zeugen des Vorfalles. Davon hat einer die Anzeige ausgefüllt. Der Sachverhalt ist in einigen Punkten unklar und ich fordere eine Stellungnahme.</p>
<p>Die Stellungnahme kommt mit einem veränderten Sachverhalt. Meinem Mandanten wird nun vorgeworfen, dass die Ampel schon mehr als zwei Sekunden rot war. Das ist ein qualifizierter Rotlichtverstoß: 200 EUR, 4 Punkte und ein Monat Fahrverbot. Der Sachverhalt ist immer noch unklar und ich fordere eine neue Stellungnahme.</p>
<p>Man kann es fast schon ahnen. Der Sachverhalt wird erneut verändert. Meinem Mandanten wird nun vorgeworfen, dass die Ampel schon mindestens drei Sekunden rot war. Und jetzt kommt der Hammer: Man habe in der Anzeige absichtlich etwas Falsches geschrieben, weil in der Vergangenheit die Anzeigen öfters von Gerichten angezweifelt wurden.</p>
<p>Inzwischen gibt es eine vierte Stellungnahme der Polizisten. Jetzt offenbaren die Zeugen, dass sie sich vor dem Beginn der Überwachung nicht vom ordnungsgemäßen Zustand der Ampel überzeugt haben. Bisher haben die Zeugen angegeben, dass sie freie Sicht auf das Fahrzeug meines Mandanten hatten. Nun geben sie zu, dass sich auf den drei Spuren zwischen dem Fahrzeug meines Mandanten und dem der Zeugen haltende Autos befanden. Mein Mandant soll am Ende einer Kolonne gefahren sein. Mal sehen, was den Zeugen noch so einfällt.</p>
</div>
<p>Seit wann dürfen sich unsere Freunde und Helfer einen Sachverhalt ausdenken, um ihn (so die Hoffnung) gerichtsfest zu machen? Was sind solche Zeugenaussagen noch wert, wenn wesentliche Punkte verschwiegen oder verfälscht werden. Wer ähnliche Erfahrung gemacht hat, kann sich gerne bei mir melden.</p>
<p>Ich werde über den Ausgang des Verfahrens berichten. Ich vermute, die Sache wird still und leise verjähren.</p>
<p><strong>Update: Das Verfahren wurde vom Amtsgericht am 29.09.2011 eingestellt: &#8220;Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Betroffenen fallen der Kasse des Landes Berlin zur Last.&#8221;</strong></p>
<p>Da werden sich mein Mandant und seine Rechtsschutzversicherung aber freuen.</p>
<p><a href="https://www.schadenfix.de/berlin/meinecke/schadenmeldung" target="_blank"><img src="http://www.schadenfix.de/content/images/buttons/button_unfallschaden.png" alt="Schadensmeldung" width="121" height="25" /></a> <a href="https://www.schadenfix.de/berlin/meinecke/bussgeldanfrage" target="_blank"><img title="button_bussgeld" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/09/button_bussgeld.png" alt="" width="117" height="25" /></a> <a href="https://www.fuehrerscheinfix.de/berlin.mvc/meinecke/homepage/formular" target="_blank"><img src="http://www.fuehrerscheinfix.de/content/images/unfallfragebogen.png" alt="Kinderleicht" width="176" height="25" /></a></p>
<p><a href="http://www.schadenfix.de/berlin/meinecke" target="_blank">Rechtsanwalt Carsten Meinecke</a> <img class="alignright" src="http://schadenfix.de/content/customers/pics/logos/1090_logo_berlin_meinecke.png" alt="Logo_Rechtsanwalt  Carsten Meinecke" width="165" height="56" /><br />
Vertragsanwalt des ADFC Berlin e.V.</p>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Verkehrsrecht Saarlouis: Eigenschaden im Bußgeldverfahren als entscheidungserheblicher Umstand</title>
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		<pubDate>Fri, 09 Sep 2011 07:59:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Klaus Spiegelhalter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
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		<description><![CDATA[Des Öfteren erleiden Betroffene als Folge einer Ordnungswidrigkeit – wie z.B. Missachtung der Vorfahrt o.Ä. – einen erheblichen Eigenschaden, weil die Tat zu einem Unfall geführt hat.
Die betreffenden Personen fühlen sich dann durch das Unfallereignis bereits „ausreichend bestraft“ und können bisweilen schwerlich nachvollziehen, dass sie dann noch mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren konfrontiert werden.
Dieser Gedanke ist jedoch [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Des Öfteren erleiden Betroffene als Folge einer Ordnungswidrigkeit – wie z.B. Missachtung der Vorfahrt o.Ä. – einen erheblichen Eigenschaden, weil die Tat zu einem Unfall geführt hat.<br />
Die betreffenden Personen fühlen sich dann durch das Unfallereignis bereits „ausreichend bestraft“ und können bisweilen schwerlich nachvollziehen, dass sie dann noch mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren konfrontiert werden.<br />
Dieser Gedanke ist jedoch auch für einen Verteidiger durchaus nicht unwesentlich:<br />
Hat der Betroffene einen nicht unbedeutenden Eigenschaden erlitten, so kann das auch unter dem Gesichtspunkt der Ermessensausübung gem. § 47 OWIG die Verwaltungsbehörde oder das Gericht dazu veranlassen, das Bußgeld zu verringern oder gar das Verfahren einzustellen, da die „Denkzettelfunktion des Bußgeldes“ durch den hohen Eigenschaden schon erreicht ist (vgl. Göhler, OWiG-Kommentar, Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, § 47 Rn 11 + 19 m.w.N.).</p>
<p>Dem gemäß haben in jüngerer Zeit das AG Saarlouis mit Beschluss vom 31.05.2011 – AZ: 6 OWi 65 Js 327/11 (108/11) – das Verfahren eingestellt und das AG Saabrücken mit Beschluss vom 16.02.2011 – AZ: 22 OWi 61 Js 1345/10 (1245/10) – das Bußgeld von 100,00 € auf 35,00 €, also unterhalb der Eintragungsgrenze, verringert.</p>
<p>Rechtsanwalt Klaus Spiegelhalter ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Saarlouis. Rechtsanwalt Spiegelhalter hilft in allen Fragen des Verkehrsrechts insbesondere bei der unbürokratischen Unfallabwicklung (auch per WebAkte), bei Bußgeldern, Führerscheinproblemen, Punkten in Flensburg usw.<br />
Das Verkehrsrechtsportal von Klaus Spiegelhalter finden Sie hier:</p>
<p><a href="http://www.schadenfix.de/saarlouis/spiegelhalter">http://www.schadenfix.de/saarlouis/spiegelhalter</a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Gutachten im juristischen Alltag, Teil 2</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/gutachten-im-juristischen-alltag-teil-2/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/gutachten-im-juristischen-alltag-teil-2/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 07 Sep 2011 11:54:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Carsten Meinecke</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
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		<category><![CDATA[Verkerhsunfall]]></category>

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		<description><![CDATA[  
Rechtsanwalt Carsten Meinecke 
Vertragsanwalt des ADFC Berlin e.V.
&#160;
In vielen Fällen scheint der gesunde Menschenverstand nicht auszureichen, um sich widersprechende Sachverhaltsschilderungen korrekt zu beurteilen. Anhand von Sachverständigengutachten lässt sich häufig klären, welche Aussage der Wahrheit entspricht.
Ein Radfahrer kam nach einem Verkehrsunfall zu mir. Ihm wurde vorgeworfen er hätte sich unerlaubt vom Unfallort entfernt (= Fahrerflucht). Der Fall hörte [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="https://www.schadenfix.de/berlin/meinecke/schadenmeldung" target="_blank"><img src="http://www.schadenfix.de/content/images/buttons/button_unfallschaden.png" alt="Schadensmeldung" width="121" height="25" /></a> <a href="https://www.schadenfix.de/berlin/meinecke/bussgeldanfrage" target="_blank"><img title="button_bussgeld" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/09/button_bussgeld.png" alt="" width="117" height="25" /></a> <a href="https://www.fuehrerscheinfix.de/berlin.mvc/meinecke/homepage/formular" target="_blank"><img src="http://www.fuehrerscheinfix.de/content/images/unfallfragebogen.png" alt="Kinderleicht" width="176" height="25" /></a></p>
<p><a href="http://www.schadenfix.de/berlin/meinecke" target="_blank">Rechtsanwalt Carsten Meinecke</a> <img class="alignright" src="http://schadenfix.de/content/customers/pics/logos/1090_logo_berlin_meinecke.png" alt="Logo_Rechtsanwalt  Carsten Meinecke" width="165" height="56" /><br />
Vertragsanwalt des ADFC Berlin e.V.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>In vielen Fällen scheint der gesunde Menschenverstand nicht auszureichen, um sich widersprechende Sachverhaltsschilderungen korrekt zu beurteilen. Anhand von Sachverständigengutachten lässt sich häufig klären, welche Aussage der Wahrheit entspricht.</p>
<p>Ein Radfahrer kam nach einem Verkehrsunfall zu mir. Ihm wurde vorgeworfen er hätte sich unerlaubt vom Unfallort entfernt (= Fahrerflucht). Der Fall hörte sich so merkwürdig an, dass er schon wieder wahr sein musste. Der Mandant erzählte folgenden Sachverhalt:</p>
<p>Er fuhr mit seinem Fahrrad in Berlin-Mitte (Nähe Brandenburger Tor) auf einer stark befahrenen Straße, obwohl ein Radweg vorhanden war. Es kann sogar sein, dass dieser benutzungspflichtig war. Mein Mandant wurde von einem Taxifahrer mit dessen Taxe bedrängt und angehupt. Danach bog das Taxi rechts ab und mein Mandant folgte dem Straßenverlauf, um an der nächsten Kreuzung rechts abzubiegen. An der dann folgenden Ampel sah mein Mandant das Taxi wieder. Es stand aus seiner Sicht in der von rechts kommenden Straße an der roten Ampel und wollte abbiegen. Mein Mandant fuhr auf das Taxi zu und wollte den Fahrer wegen des Schneidens zur Rede stellen. Als der Taxifahrer meinen Mandanten erblickte fuhr dieser an und machte einen Schlenker in Richtung des Fahrrades. Dabei berührten sich die beiden Fahrzeuge. Der Taxifahrer öffnete dann auch noch die Tür und schlug damit gegen das Fahrrad. Der Taxifahrer schrie nun meinen Mandanten an, dass er gerade einen Unfall verursacht hätte und dafür zahlen müsse. Es gab wohl eine heftige Auseinandersetzung zwischen den beiden Verkehrsteilnehmern und man einigte sich darauf keine Polizei zu holen. Mein Mandant fuhr dann weiter. Vor einem Taxistand wurde er erneut von dem Taxifahrer geschnitten. Es kam zu einer Schlägerei, in die dann auch noch andere Taxifahrer eingriffen.</p>
<p>Der Sachverhalt des Taxifahrers las sich in der polizeilichen Ermittlungsakte so: Der Taxifahrer stand mit seiner Taxe an der roten Ampel und wollte mit seinem Fahrzeug rechts abbiegen. Als die Ampel grün wurde fuhr er los. Plötzlich kam von hinten ein Radfahrer. Beim Überholen soll dieser mit seinem Fahrrad Kratzer an der linken Seite der Taxe verursacht haben. Es gab direkt an der Unfallstelle eine Auseinandersetzung und der Taxifahrer soll den Radfahrer aufgefordert haben, das Eintreffen der Polizei abzuwarten. Der Radfahrer wollte jedoch fliehen, sodass der Taxifahrer dem Radfahrer folgen musste. Auf Höhe eine Taxistandes konnte er den Radfahrer endlich stellen. Es kam zur Auseinandersetzung.</p>
<p>Im ersten Moment klingt die Geschichte des Radfahrers wie an den Haaren herbeigezogen. Die Version des Taxifahrers ist dagegen leichter zu glauben. Es ist damit verständlich, dass dem Radfahrer der Vorwurf der Fahrerflucht gemacht wurde. Ich hatte meine Zweifel. Ich konnte mir nicht vorstellen, dass ein Radfahrer in einer Rechtskurve überholt, mit seiner rechten Seite an ein Hindernis stößt und dabei nicht nach links stürzt. Die Spuren und Beschädigungen an dem Taxi stammten alle von den Reifen bzw. von den Pedalen des Fahrrades. Es fanden sich keine Spuren vom Lenker. Ich fragte mich und die Amtsanwaltschaft, wie das gehen soll. Leider wollte sich die Anklage diese Frage nicht selbst stellen und so kam es zum Gerichtsverfahren. Dort konnte durch ein eigenes und durch ein gerichtlich in Auftrag gegebenes Gutachten belegt werden, dass die Angaben des Taxifahrers nicht stimmten. Es ließ sich feststellen, welche Positionen die Fahrzeuge bei der Berührung hatten. Es folgte der Freispruch.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Die deutsche Verkehrswacht (DVW) fordert ein generelles Alkoholverbot am Steuer</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/die-deutsche-verkehrswacht-dvw-fordert-ein-generelles-alkoholverbot-am-steuer/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/die-deutsche-verkehrswacht-dvw-fordert-ein-generelles-alkoholverbot-am-steuer/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 06 Sep 2011 10:56:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Rüdiger D. Weichelt</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
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		<category><![CDATA[Führerschein]]></category>
		<category><![CDATA[Punkte in Flensburg]]></category>
		<category><![CDATA[Trunkenheitsfahrt-Alkohol am Steuer]]></category>

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		<description><![CDATA[Auf Ihrer Jahreshauptversammlung 2011 hat sich die deutsche Verkehrswacht für eine generelles Alkoholverbot am Steuer ausgesprochen. Die Mitglieder der Jahreshauptversammlung haben dem Antrag des Vorstandes ohne Gegenstimme stattgegeben.
Zur Begründung wurde ausgeführt, dass bereits geringe Mengen an Alkohol eine die Fahrtüchtigkeit einschränkende Wirkung zeitigen können. Nachdem es jedoch auch möglich sei, ohne vorherigen Alkoholkonsum &#8211; aufgrund [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Auf Ihrer Jahreshauptversammlung 2011 hat sich die deutsche Verkehrswacht für eine generelles Alkoholverbot am Steuer ausgesprochen. Die Mitglieder der Jahreshauptversammlung haben dem Antrag des Vorstandes ohne Gegenstimme stattgegeben.</p>
<p>Zur Begründung wurde ausgeführt, dass bereits geringe Mengen an Alkohol eine die Fahrtüchtigkeit einschränkende Wirkung zeitigen können. Nachdem es jedoch auch möglich sei, ohne vorherigen Alkoholkonsum &#8211; aufgrund von natürlichen körperlichen Prozessen  - eine BAK von wenigstens 0,1 Promille aufzuweisen, seien die entsprechenden Bußgeldvorschriften und Kataloge daher an einer BAK oberhalb von <strong>0,19 Promille</strong> auszurichten.</p>
<p>In diesem Zusammenhang werde ein tatsächlich negativer Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit in zahlreichen Studien ebenfalls erst bei einer BAK von<strong> 0,2 Promille</strong> und mehr nachgewiesen. Aus Gründen der Beweiserleichterung in der täglichen Praxis sei daher klar zustellen, dass ein zum behördlichen Einschreiten verpflichtender Alkoholverstoß am Steuer bei einer BAK oberhalb von <strong>0,19</strong> <strong>Promille</strong> anzunehmen sei.</p>
<p>Aufgrund der damit verbundenen Neufassung des § 24a StVG und der entsprechenden Anpassung des Bußgeldkatalogs würde bereits das Erreichen des vorgenannten Schwellenwerts zu einem <strong>Bußgeld von 500,00 EUR, 4 Punkten und einem Monat Fahrverbot</strong> führen.</p>
<p><span style="text-decoration: underline">Anhang:</span></p>
<p>In Deutschland kam es nach Angaben der DVW im Jahr 2009 zu<strong> 43821 Verkehrsunfällen</strong> mit alkoholisierten Beteiligten (1,9 Prozent aller Verkehrsunfälle). Alkoholeinfluss war bei 5,6 Prozent aller Unfälle mit Personenschaden eine der Unfallursachen. An den Folgen eines Alkoholunfalls <strong>starben im Jahr 2009</strong> <strong>440 Menschen</strong> in Deutschland (11 Prozent aller Verkehrstoten bzw. fast jeder neunte Getötete).</p>
<p>Rechtsanwalt Rüdiger D. Weichelt</p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Radfahrer und Alkohol</title>
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		<pubDate>Mon, 05 Sep 2011 11:34:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Carsten Meinecke</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Führerschein/MPU]]></category>
		<category><![CDATA[Alkohol]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrerlaubnis]]></category>
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		<category><![CDATA[untersagung]]></category>

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		<description><![CDATA[  
Rechtsanwalt Carsten Meinecke 
Vertragsanwalt des ADFC Berlin e.V.
&#160;
Altes aus meiner Kanzlei. Ein Mandant feierte in seinen Geburtstag hinein. Er fuhr mit seinem neuen Fahrrad in seine Stammkneipe und wollte gegen 2 Uhr zurück in seine Wohnung. Da der Weg sehr weit war, wollte er sein Fahrrad bis zur S-Bahn schieben und dann mit der Bahn fahren. Auf [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="https://www.schadenfix.de/berlin/meinecke/schadenmeldung" target="_blank"><img src="http://www.schadenfix.de/content/images/buttons/button_unfallschaden.png" alt="Schadensmeldung" width="121" height="25" /></a> <a href="https://www.schadenfix.de/berlin/meinecke/bussgeldanfrage" target="_blank"><img title="button_bussgeld" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/09/button_bussgeld.png" alt="" width="117" height="25" /></a> <a href="https://www.fuehrerscheinfix.de/berlin.mvc/meinecke/homepage/formular" target="_blank"><img src="http://www.fuehrerscheinfix.de/content/images/unfallfragebogen.png" alt="Kinderleicht" width="176" height="25" /></a></p>
<p><a href="http://www.schadenfix.de/berlin/meinecke" target="_blank">Rechtsanwalt Carsten Meinecke</a> <img class="alignright" src="http://schadenfix.de/content/customers/pics/logos/1090_logo_berlin_meinecke.png" alt="Logo_Rechtsanwalt  Carsten Meinecke" width="165" height="56" /><br />
Vertragsanwalt des ADFC Berlin e.V.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Altes aus meiner Kanzlei. Ein Mandant feierte in seinen Geburtstag hinein. Er fuhr mit seinem neuen Fahrrad in seine Stammkneipe und wollte gegen 2 Uhr zurück in seine Wohnung. Da der Weg sehr weit war, wollte er sein Fahrrad bis zur S-Bahn schieben und dann mit der Bahn fahren. Auf dem Weg zum Bahnhof stürtze er und erlitt eine starkt blutende Platzwunde am Hinterkopf. In seiner Not griff mein Mandant zum Handy und rief die Polizei an. Diese kam sehr schnell und half. Ein Notarzt brachte ihn ins Krankenhaus. Dort sorgten die Polizisten dafür, dass eine Blutprobe abgenommen wurde. Diese ergab 1,5 Stunden nach dem Unfall 1,49 Promille. Es folgte eine Anklage wegen Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB). Das Verfahren konnte vor dem Amtsgericht eingestellt werden.</p>
<p>Wer auch immer in eine vergleichbare Situation kommt und sich in seinem Zustand an dieses Beispiel erinnern kann, sollte lieber die Feuerwehr und nicht die Polizei anrufen. Ansonsten droht ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr und ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille auch der Verlust der Fahrerlaubnis.</p>
<p>Das Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße hat im März 2005 (Beschluss vom 16. März 2005 &#8211; 3 L 372/05.NW) entschieden: „Die Straßenverkehrsbehörde darf einem Radfahrer, der betrunken am Verkehr teilgenommen hat, nicht nur die Fahrerlaubnis entziehen, sie kann ihm auch das Führen von Fahrrädern untersagen.“</p>
<p>Ein Student kam Universitätsgelände mit seinem Fahrrad zu Fall und verletze sich. Die herbeigerufene Polizei veranlasste einen Alkoholtest, der einen Wert von 2,02 Promille ergab. Die zuständige Straßenverkehrsbehörde forderte den Studenten auf, ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) zur Frage seiner Eignung zum Führen von Fahrzeugen <span style="text-decoration: underline;">und</span> Kraftfahrzeugen vorzulegen. Das Gutachten ergab, dass der Student zurzeit ungeeignet ist, Fahrzeuge und Kraftfahrzeuge zu führen. Die Behörde entzog dem Studenten darauf die Fahrerlaubnis und untersagte ihm zugleich das Führen von Fahrrädern.</p>
<p>Dazu gibt es auch eine entsprechende Entscheidung des <a href="http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/?quelle=jlink&amp;docid=MWRE070004209&amp;psml=sammlung.psml&amp;max=true&amp;bs=10" target="_blank">Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg</a>.</p>
<p><a href="https://www.schadenfix.de/berlin/meinecke/schadenmeldung" target="_blank"><img src="http://www.schadenfix.de/content/images/buttons/button_unfallschaden.png" alt="Schadensmeldung" width="121" height="25" /></a> <a href="https://www.schadenfix.de/berlin/meinecke/bussgeldanfrage" target="_blank"><img src="http://www.ra-meinecke.de/mediapool/64/643422/resources/21030833.png" alt="" width="121" height="25" /></a> <a href="https://www.fuehrerscheinfix.de/berlin.mvc/meinecke/homepage/formular" target="_blank"><img src="http://www.fuehrerscheinfix.de/content/images/unfallfragebogen.png" alt="Kinderleicht" width="176" height="25" /></a></p>
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		<title>Vorsicht bei Zahlungsaufforderungen aus Italien!</title>
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		<pubDate>Fri, 02 Sep 2011 13:29:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dr. Marc Herzog, LL.M.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsüberwachung]]></category>
		<category><![CDATA[Bussgeld aus Italien]]></category>
		<category><![CDATA[knöllchen]]></category>
		<category><![CDATA[Zahlungsaufforderung Italien]]></category>

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		<description><![CDATA[Vorsicht bei „Zahlungsaufforderungen&#8221; aus Italien!
Urlaubszeit ist Knöllchenzeit! Und immer wieder kursiert das Thema &#8220;EU-Knöllchen&#8221; für Verkehrssünder durch die Medien. Muß ich nun ein Bußgeld aus einem anderen EU-Land zahlen oder nicht?
Wer in diesen Tagen hierzulande Post von einer italienischen Kommune zugestellt bekommt, sollte sie jedenfalls sehr genau studieren und im Zweifel eine versierte Rechtsberatung in [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Vorsicht bei „Zahlungsaufforderungen&#8221; aus Italien!</strong></p>
<p>Urlaubszeit ist Knöllchenzeit! Und immer wieder kursiert das Thema &#8220;EU-Knöllchen&#8221; für Verkehrssünder durch die Medien. Muß ich nun ein Bußgeld aus einem anderen EU-Land zahlen oder nicht?</p>
<p>Wer in diesen Tagen hierzulande Post von einer italienischen Kommune zugestellt bekommt, sollte sie jedenfalls sehr genau studieren und im Zweifel eine versierte Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Besondere Vorsicht ist bei &#8220;Zahlungsaufforderungen &#8221; aus Italien aufgerufen. Gerade hat wieder ein Rückkehrer nach dem Italienurlaub einen &#8220;Liebesbrief&#8221; aus dem italienischen Toscolano Maderno / Gardasee mitgebracht: Mit der &#8220;Zahlungsaufforderung&#8221; wird der Eindruck eines italienischen Bußgeldbescheides erweckt!</p>
<p>Die Muster dieser &#8220;Knöllchen&#8221; sehen immer wieder gleich aus. Mit amtlich aussehenden Stempeln, Hologrammen und Logos wird dem Halter eines Pkws eine &#8220;Zahlungsaufforderung&#8221; mit Hinweisen auf italienische Rechtsvorschriften zugeschickt. Die Schreiben sollen beeindrucken und Angst machen! Der Empfänger soll gleich &#8211; am besten noch mit Kreditkarte &#8211; für den Verstoß zahlen!</p>
<p>Die entscheidenden rechtlichen Fakten stecken &#8211; wie so oft &#8211; aber im Kleingedruckten ganz am Ende des vermeintlichen Bußgeldbescheids und werden gerne überlesen.</p>
<p>In dem beigefügten Muster einer solchen Zahlungsaufforderung aus Italien finden sich in kleiner Schrift ganz am Ende der Hinweis auf die Freiwilligkeit der Zahlung:</p>
<p><em>„Die kommunale Polizei hat Nivi Credit S.r.L. Div. European Municipality<br />
Outsourcing, (&#8230;) Firenze – Italia, beauftragt die Durchführung aller<br />
entstehenden Tätigkeiten bezüglich Ihrer Akte zu übernehmen<br />
(Sondervollmachtsurkunde): PROCURA SPECIALE.<br />
Die vorliegende Zahlungsaufforderung stellt noch keine amtliche Zustellung (Protokollbescheid) dar,<br />
deshalb liegt es im Ermessen des Empfängers, ob er in gütiger Einigung  eine Zahlung durchführen möchte“.</em></p>
<p>Zwar nett, aber mißverständlich! -  Der Hinweis heisst nämlich nichts anderes als dass eine Zahlung freiwillig ist.</p>
<p><strong>Fazit:</strong><br />
Bei allen Zahlungsaufforderungen aus dem Ausland immer alles gründlich und bis ganz zum Schluss lesen!<br />
Oftmals geht es nicht um ein reguläres Bußgeld und ein Grenzen überschreitendes Vollstreckungsverfahren gemäß EU-Vereinbarung, sondern nur um die<br />
möglichst schnelle und problemlose Beitreibung von Geldstrafen durch ein Bank-und/oder Kreditunternehmen.</p>
<p>Hier das Muster einer &#8220;dubiosen&#8221; italienischen Zahlungsaufforderung!</p>
<p><a href="http://www.drherzog.de/rechtsanwalts-blog/wp-content/uploads/2011/09/Zahlungsaufforderung-Italien.pdf">Zahlungsaufforderung Italien</a></p>
<p>ITALIENISCHE ZAHLUNGSAUFFORDERUNG!</p>
<p>Weitere Infos auf unserer Homepage <a href="http://www.drherzog.de">www.drherzog.de</a></p>
<p><strong>Über den Autor:</strong></p>
<p>Rechtsanwalt Dr. jur. Marc Herzog. LL.M. ist Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht.<br />
Er ist bundesweit tätig und hilft in den Bereichen Strafrecht, Verkehrsrecht und Versicherungsrecht v.a. auch im Bußgeldrecht, bei<br />
Unfallregulierungen und Führerscheinproblemen professionell.<br />
Dr. Herzog ist Master of Laws (LL.M.) im Verkehrs-, Straf- und Versicherungsrecht.</p>
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		<title>Parkscheibe darf nicht zu klein sein</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/parkscheibe-darf-nicht-zu-klein-sein/</link>
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		<pubDate>Fri, 02 Sep 2011 05:08:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dominik Bach</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>

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		<description><![CDATA[Brandenburg/Berlin (DAV). Die gesetzlich vorgeschriebene Größe einer Parkscheibe muss eingehalten werden. Ansonsten droht ein Bußgeld. Darauf weisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) unter Berufung auf ein Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 2. August 2011 hin (AZ: (2Z) 53 Ss-Owi 495/10 (238/10)).
Ein Autofahrer hatte seinen Wagen auf einem Parkplatz geparkt, auf dem die Verwendung einer [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Brandenburg/Berlin (DAV). Die gesetzlich vorgeschriebene Größe einer Parkscheibe muss eingehalten werden. Ansonsten droht ein Bußgeld. Darauf weisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) unter Berufung auf ein Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 2. August 2011 hin (AZ: (2Z) 53 Ss-Owi 495/10 (238/10)).</p>
<p>Ein Autofahrer hatte seinen Wagen auf einem Parkplatz geparkt, auf dem die Verwendung einer Parkscheibe vorgeschrieben war. Er benutzte eine Miniaturparkscheibe mit den Maßen 40 mm x 60 mm. Dafür musste der Mann eine Geldbuße in Höhe von 5 Euro zahlen. Er legte Rechtsbeschwerde ein.</p>
<p>Der Autofahrer musste trotzdem zahlen. Die Richter erklärten, der Gesetzgeber habe Gestaltung und Größe der Parkscheibe festgelegt. Sie habe Abmessungen von 110 mm x 150 mm aufzuweisen. Diese Mindestgröße ermögliche ein leichtes Ablesen der eingestellten Zeit und damit auch eine wirksame Kontrolle der Höchstparkdauer. Das sei jedoch nicht der Fall, wenn die Parkscheibe sehr viel kleiner sei.</p>
<p><a href="http://www.bussgeldfix.de"><img class="alignleft size-large wp-image-5424" title="bussgelfixanwaltssuche" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/06/bussgelfixanwaltssuche-1024x301.png" alt="" width="770" height="226" /></a></p>
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		<title>Auto blockiert ein Drittel des Radweges – Abschleppen rechtens</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/auto-blockiert-ein-drittel-des-radweges-%e2%80%93-abschleppen-rechtens/</link>
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		<pubDate>Thu, 01 Sep 2011 05:06:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dominik Bach</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>

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		<description><![CDATA[Münster/Berlin (DAV). Wenn Autos auf einem Radweg parken und ihn erheblich einengen, dann dürfen sie abgeschleppt werden. Über diese Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 15. April 2011 (AZ: 5 A 954/10) informieren die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Ein Autofahrer hatte seinen Wagen so geparkt, dass dieser in einen Radweg hineinragte und etwa ein Drittel des [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Münster/Berlin (DAV). Wenn Autos auf einem Radweg parken und ihn erheblich einengen, dann dürfen sie abgeschleppt werden. Über diese Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 15. April 2011 (AZ: 5 A 954/10) informieren die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV).</p>
<p>Ein Autofahrer hatte seinen Wagen so geparkt, dass dieser in einen Radweg hineinragte und etwa ein Drittel des Weges, der auch für den Gegenverkehr freigegeben war, versperrte. Der Wagen wurde abgeschleppt. Der Mann wehrte sich vor Gericht.</p>
<p>Ohne Erfolg. Die Richter erklärten die Abschleppmaßnahme für gerechtfertigt. Grundsätzlich sei das Abschleppen verbotswidrig geparkter Fahrzeuge geboten, wenn diese andere Verkehrsteilnehmer behinderten. Zwar müssten Fahrzeuge nicht schon abgeschleppt werden, weil sie minimal in einen Radweg hineinragten. Im vorliegenden Fall hätten jedoch nur noch zwei Drittel des Weges zur Verfügung gestanden.</p>
<p>Ein Radfahrer müsse auch nicht damit rechnen, dass ein Radweg teilweise blockiert sei. Das gelte umso mehr, wenn die Verkehrsregelung an dieser Stelle eine Benutzungspflicht des Radweges vorgebe.</p>
<p><a href="http://www.schadenfix.de"><img class="alignleft size-full wp-image-5415" title="schadenfixhelfen" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/06/schadenfixhelfen.png" alt="" width="667" height="225" /></a></p>
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		<title>Trotz Nachtrunk Führerschein weg</title>
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		<comments>http://www.schadenfixblog.de/trotz-nachtrunk-fuhrerschein-weg/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 12 Aug 2011 05:58:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>parent</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Führerschein/MPU]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Verwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen (VG) hat mit Beschluss vom 02.02.2011 (Az.: 5 V 44/11) einen Antrag zurückgewiesen, mit dem sich ein Führerscheininhaber als Antragsteller im einstweiligen Rechtschutzverfahren gegen die Führerscheinentziehung gewehrt hat.  Im Herbst 2009 verursachte der Antragsteller beim Umparken seines Pkw um die Mittagszeit herum einen Verkehrsunfall und verständigte erst Stunden später [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Verwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen (VG) hat mit Beschluss vom 02.02.2011 (Az.: 5 V 44/11) einen Antrag zurückgewiesen, mit dem sich ein Führerscheininhaber als Antragsteller im einstweiligen Rechtschutzverfahren gegen die Führerscheinentziehung gewehrt hat.  Im Herbst 2009 verursachte der Antragsteller beim Umparken seines Pkw um die Mittagszeit herum einen Verkehrsunfall und verständigte erst Stunden später die Polizei. Die um 16:05 Uhr durchgeführte Blutentnahme ergab eine Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,53‰. Der Antragsteller gab an, er habe zunächst nur ein Glas Sekt getrunken, seinen Wagen umgeparkt und erst im Anschluss mit einem Freund drei Flaschen Sekt geleert und dann den Unfall gemeldet. Im vorangegangenen Strafverfahren schenkt das Gericht der Geschichte Glauben und stellte das das Verfahren wegen Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) gemäß § 153a Abs. 2 StPO gegen eine Geldauflage von € 3.300,00 ein. Danach allerdings forderte die Fahrerlaubnisbehörde den Antragsteller zur Ausräumung von Bedenken an seiner Fahreignung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (MPU) auf. Begründet wurde dies damit, dass er innerhalb einer Stunde mit einem Freund drei Flaschen Sekt getrunken habe. Diese Trinkmenge deute auf eine erhöhte Alkoholgewöhnung und somit -missbrauch hin. Nachdem der Antragsteller das MPU-Gutachten nicht beibrachte wurde der Führerschein entzogen. Im dagegen gerichteten Verfahren gab das VG der Behörde Recht. Der Antragsteller habe im vorliegenden Verfahren keine substantiierten Angaben zu seinem Trinkverhalten gemacht oder sich sonst in erkennbarer Weise um eine Aufklärung der Zweifel an seiner Fahreignung bemüht. Daher hat das VG angenommen, dass der Antragsteller die hohe Promillezahl nur auf der Grundlage einer erheblichen Alkoholgewöhnung erreichen konnte. Der Fall zeigt, dass bei Unfällen unter Alkohohleinfluss sofort ein verkehrsrechtlich erfahrener Anwalt zur Rate zu ziehen ist.</p>
<p>Experten finden Sie hier:</p>
<p><a href="http://www.bussgeldfix.de"><img class="alignnone size-large wp-image-5424" title="bussgelfixanwaltssuche" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/06/bussgelfixanwaltssuche-1024x301.png" alt="" width="502" height="141" /></a></p>
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		<item>
		<title>OLG Hamm zur Frage der Kürzung der Versicherungsleistung nach Alkoholunfall</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/olg-hamm-zur-frage-der-kurzung-der-versicherungsleistung-nach-alkoholunfall/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/olg-hamm-zur-frage-der-kurzung-der-versicherungsleistung-nach-alkoholunfall/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 05 Aug 2011 05:56:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>parent</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Oberlandesgericht Hamm (OLG) hat mit Urteil vom 25.08.2010 (Az.: 20 U 74/10) über die Frage der Kürzung der Versicherungsleistung aus der Vollkaskoversicherung entschieden, wenn der Unfall unter Alkoholeinfluss geschehen ist. Im Fall hatte das Landgericht den Anspruch der Klägerin, die vollen Ersatz ihres Fahrzeugschadens von 9135,81 € verlangt hat, um 75% wegen der Alkoholisierung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Oberlandesgericht Hamm (OLG) hat mit Urteil vom 25.08.2010 (Az.: 20 U 74/10) über die Frage der Kürzung der Versicherungsleistung aus der Vollkaskoversicherung entschieden, wenn der Unfall unter Alkoholeinfluss geschehen ist. Im Fall hatte das Landgericht den Anspruch der Klägerin, die vollen Ersatz ihres Fahrzeugschadens von 9135,81 € verlangt hat, um 75% wegen der Alkoholisierung von 0,59 Promille gekürzt. Mit ihrer Berufung vor dem OLG verfolgt die Klägerin ihren Anspruch auf vollen Ersatz weiter. Das OLG hat festgestellt, dass der Versicherer nach § 81 Abs. 2 VVG im Falle der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls durch den Versicherungsnehmer zu einer der Schwere des Verschuldens entsprechenden Kürzung der Leistung berechtigt ist. Im Fall habe die beklagte Versicherung zwar mit der Regelung in Nr. A. 2.8.1. Abs. 2 der vereinbarten „Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2008)” gegenüber der Klägerin bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet. Nach Absatz 3 Satz 1 dieser AVB gelte dieser Verzicht jedoch nicht bei Herbeiführung des Versicherungsfalls infolge des Genusses alkoholischer Getränke. Für solche Fälle habe sich die Versicherung in Absatz 3 Satz 2 das Recht „zur Kürzung” in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis vorbehalten. Ein solcher Fall sei hier gegeben, weswegen das OLG über die Kürzungsquote zu entscheiden hatte. Das OLG hat festgestellt, dass die Klägerin zum Unfallzeitpunkt eine Blutalkoholkonzentration von 0,59‰ aufwies und ihr Fahrzeug in alkoholbedingt fahruntauglichem Zustand geführt hat. Der von ihr verursacht Unfall beruhte auf einem alkoholtypischen Fahrfehler. Als alkoholbedingte Ausfallerscheinung sei das grundlose Abkommen von der Straße bei übersichtlicher Verkehrsführung und guten Straßen- und Sichtverhältnissen festzustellen. Grundsätzlich sei ein solches Abkommen von der Straße ein allgemein ungewöhnlicher, grober Fahrfehler. Dies sei hier nicht anders, weil die die Klägerin trotz eingeschalteter Beleuchtung des Fahrzeugs und einer Laterne bei trockener, asphaltierter Fahrbahn vor einer Linkskurve gegen die am rechten Fahrbahnrand befindliche Laterne gefahren sei. Zur Kürzungsquote führt das OLG aus: „Ausgehend von einer Kürzung um 50% für den Einstiegsbereich der relativen Fahruntüchtigkeit ab einer Schwelle von 0,3‰ bei Vorliegen einer Straftat nach den § 315c bzw. § 316 StGB hält der <em>Senat</em><em> </em>hier bei einer Blutalkoholkonzentration von 0,59‰ im Ausgangspunkt eine Kürzung um 60% für schuldangemessen.“ Das OLG kam aber schlussendlich zu einer Kürzungsquote von 50%, weil Umstände gegeben sind, „die das Maß des Verschuldens der Kl. in einem etwas milderem Licht erscheinen lassen“, weil im Fall die Klägerin im Fall stark emotional belastet war. Der Fall zeigt, wie riskant alkoholbedingte Unfälle im Hinblick auf die berechtigte Kürzung der Leistungen aus der Vollkaskoversicherung sind und wie wichtig es ist, sich bei Unfällen anwaltlich beraten zu lassen.</p>
<p>Experten finden Sie hier:</p>
<p><a href="http://www.bussgeldfix.de"><img class="alignnone size-large wp-image-5424" title="bussgelfixanwaltssuche" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/06/bussgelfixanwaltssuche-1024x301.png" alt="" width="525" height="154" /></a></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Bußgeld iPhone APP des DAV gehört zu den 100 Besten</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/busgeld-iphone-app-des-dav-gehort-zu-den-100-besten/</link>
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		<pubDate>Fri, 05 Aug 2011 05:39:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dominik Bach</dc:creator>
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		<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>

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		<description><![CDATA[Die iPhone App Bußgeld des Deutschen Anwaltvereins ist im aktuellen Sonderheft der Computerbild (Apple Sonderheft, S. 111) als Empfehlung unter den 100 besten Apps gelistet.
e.Consult als Hersteller der iPhone APP und  als Anbieter für Apps für Juristen freut sich über diese sehr gute Bewertung.

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			<content:encoded><![CDATA[<p>Die <a href="http://itunes.apple.com/de/app/id407227659?mt=8">iPhone App Bußgeld des Deutschen Anwaltvereins</a> ist im aktuellen Sonderheft der Computerbild (Apple Sonderheft, S. 111) als Empfehlung unter den 100 besten Apps gelistet.</p>
<p>e.Consult als Hersteller der iPhone APP und  als Anbieter für <a href="http://www.e-consult.de/blog/category/app-fur-anwalte-iphone/">Apps für Juristen</a> freut sich über diese sehr gute Bewertung.</p>
<p><a href="http://www.e-consult.de/blog/wp-content/uploads/2011/08/computerbild1.png" rel="lightbox[1776]"><img title="computerbild" src="http://www.e-consult.de/blog/wp-content/uploads/2011/08/computerbild1.png" alt="" width="253" height="132" /></a></p>
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		<title>Geschwindigkeitsüberschreitung auf Autobahnen &#8211; A 9 mit ES 3.0</title>
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		<pubDate>Thu, 04 Aug 2011 13:49:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Thomas Brunow</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Seit   August / September 2010 besteht auf der A 9 bei Kilometer 32,85 in beide   Fahrtrichtungen eine Baustelle (Bau einer Grünbrücke, A9-Bauablauf Grünbrücke).   Im Baustellenbereich wurde seitdem die  zunächst auf 100 km/h und   sodann auf 80 km/h reduzierte Geschwindigkeit mit dem Gerät ES 3.0  kontrolliert. An [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify">Seit   August / September 2010 besteht auf der A 9 bei Kilometer 32,85 in beide   Fahrtrichtungen eine Baustelle (Bau einer Grünbrücke, <a href="http://kanzlei-blog.de/wp-content/uploads/2011/08/A9-Bauablauf_Gr%C3%BCnbr%C3%BCcke12.pdf" target="_blank">A9-Bauablauf Grünbrücke</a>).   Im Baustellenbereich wurde seitdem die  zunächst auf 100 km/h und   sodann auf 80 km/h reduzierte Geschwindigkeit mit dem Gerät ES 3.0  kontrolliert.<a href="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/08/panthermedia_01978561.jpg"><img class="alignright size-thumbnail wp-image-5888" style="margin: 2px" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/08/panthermedia_01978561-150x150.jpg" alt="" width="150" height="150" /></a> An Messtagen werden einige hundert Fahrzeuge mit  überhöhter  Geschwindigkeit (teilweise bis 2000) gemessen. Die Messung  erfolgt in  Fahrtrichtung Leipzig bei Kilometer 32,35 (150 Meter hinter  dem ersten  80 km/h Schild).</p>
<div style="text-align: justify">Nach   Überprüfung verschiedener Messungen an unterschiedlichen Messtagen  kommt  der von uns beauftragte Sachverständige jedoch zu dem Ergebnis,  dass  durchaus Unregelmäßigkeiten bei den Messungen vorliegen.</div>
<div style="padding-left: 30px;text-align: justify"></div>
<div style="padding-left: 30px;text-align: justify">Die   Messung des Gerätes ES 3.0 beruht auf dem Prinzip der  Weg-Zeit-Messung.  Hier wird also die Geschwindigkeit aus einer  bekannten Weggröße und  einer gemessenen Zeit ermittelt. Zur  Gewährleistung einer korrekten  Messung haben sich die Messbeamten  streng an die Vorgaben des  Herstellers des Messgerätes zu halten.</div>
<div style="padding-left: 30px;text-align: justify"></div>
<div style="padding-left: 30px;text-align: justify">Hierzu   gehört unter anderem die Dokumentation einer Fotolinie, welche quer  zum  Fahrbahnverlauf projiziert wird. Gemäß der Gebrauchsanweisung ist  die  so genannte Fotolinie für jede überwachte Fahrtrichtung in  mindestens  einem Foto zu dokumentieren . Sollte es während des  Messvorganges zu  einer Veränderung des Bildausschnitts oder der  Kameraposition kommen,  ist eine erneute Dokumentation notwendig.</div>
<div style="padding-left: 30px;text-align: justify"></div>
<div style="text-align: justify"><a href="http://kanzlei-blog.de/wp-content/uploads/2011/08/es-foto.jpg"><img class="alignright" style="margin: 2px" src="http://kanzlei-blog.de/wp-content/uploads/2011/08/es-foto-300x282.jpg" alt="" width="180" height="169" /></a></div>
<div style="text-align: justify">In   den uns vorliegenden Messungen kam es zu diversen Fehlern: Unter  anderem  wurde bei verschiedenen Messungen der zuvor gewählte  Bildausschnitt von  Kamera 1 und Kamera 2 verändert, ohne dass es zu  einer erneuten  Dokumentation kam. Eine weitere Kamera (Funkkamera) war  in Einzelfällen  gar nicht geeicht, so dass diese nicht geeignet war die  Position des  Betroffenenfahrzeugs bezüglich der Fotolinie zu  dokumentieren.</div>
<div style="text-align: justify"></div>
<div style="text-align: justify">Schwerwiegender  war die Aufstellungsart der Kamera 1. Diese war derart tief  aufgestellt, dass die Ebene der Fahrbahn nahezu der Horizontallinie  entsprach (Bild rechts). Dadurch wurden die Radaufstandspunkte der  Vorderachse fast in gleicher Perspektive abgebildet wie die  Radaufstandspunkte der Hinterachse. Aus technischer Sicht besaß der in  den Fotos der Kamera 1 nachvollziehbare Verlauf der Fotolinie keine  Aussagekraft, da sich durch die tiefe Aufstellung der Kamera eine sehr  ungünstige Perspektive ergab.</div>
<blockquote><div>Aus sachverständiger Sicht war die Dokumentation der Fotolinie als mangelhaft bzw. nicht aussagekräftig zu bewerten.</div>
</blockquote>
<div style="text-align: justify">Ferner   wurde der für die Fotolinie verwendete Leitkegel nicht vollständig auf   dem Bildmaterial abgebildet. Dies widerspricht jedoch ebenfalls den   Forderungen der Gebrauchsanweisung des Herstellers.</div>
<blockquote><div>Aufgrund   der vorliegenden Unregelmäßigkeiten kam der Sachverständige zum   Ergebnis, dass aus technischer Sicht nicht auszuschließen sei, dass das   Betroffenenfahrzeug in einer Position, zu weit vor der Fotolinie,   abgebildet wurde, bei welcher die korrekte Funktionsweise des   Messgerätes in Frage zu stellen ist.</div>
</blockquote>
<div style="text-align: justify">Messungen sollten zumindest kritisch hinterfragt und bei Zweifeln überprüft werden.</div>
<p style="text-align: justify"> Über den Autor: Rechtsanwalt Thomas Brunow Rechtsanwalt für   Verkehrsrecht in Berlin Mitte. Rechtsanwalt Brunow ist Vertrauensanwalt   des Volkswagen – Audi Händlerverbandes für Verkehrsrecht e.V. und   Mitglied der ARGE Verkehrsrecht in Berlin. Rechtsanwalt Thomas Brunow   hilft Geschädigten nach Verkehrsunfällen und Betroffenen nach   Verkehrsverstößen (Fahrerflucht, Bußgeld, Punkte in Flensburg etc.)   schnell und unbürokratisch.</p>
<p> mehr Infos: <a href="http://www.verkehrsrecht-24.de/" target="_blank">www.verkehrsrecht-24.de </a>und NEU: <a href="http://www.verkehrsanwaelte-24.de/">www.verkehrsanwaelte-24.de</a><br /> Tel.: 030 / 226 35 71 13</p>
<p> <a href="http://kanzlei-blog.de/?page_id=70">unverbindliche Erstberatung</a><br /> Rechtsanwalt Thomas Brunow ist Partner der Kanzlei Prof. Dr. Streich &amp; Partner Berlin Mitte</p>
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		<title>Dauerbrenner Akteneinsicht – Gericht stärkt Rechte von Betroffenen in Bußgeldangelegenheiten</title>
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		<pubDate>Wed, 03 Aug 2011 07:34:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>felix.meisner</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[DVR Presseinformationen]]></category>
		<category><![CDATA[Führerschein/MPU]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Zeitung]]></category>
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		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>

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		<description><![CDATA[Nachdem einige Amtsgerichte (AG Oberhausen 20 .12.2010, Owi 845/10 und AG Lippstadt 23.02.2011, 7 Owi-38 Js 111/11-62/11) den Verteidigern von Betroffenen in Bußgeldverfahren ein Akteneinsichtsrecht in die Bedienungsanleitung der Messgeräte zugesprochen haben, haben das AG Meißen und das AG Lemgo die Rechte der Betroffenen nun weiter gestärkt.
Nach einer Entscheidung des AG Meißen vom 03.03.2011, 13 [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nachdem einige Amtsgerichte (AG Oberhausen 20 .12.2010, Owi 845/10 und AG Lippstadt 23.02.2011, 7 Owi-38 Js 111/11-62/11) den Verteidigern von Betroffenen in Bußgeldverfahren ein Akteneinsichtsrecht in die Bedienungsanleitung der Messgeräte zugesprochen haben, haben das AG Meißen und das AG Lemgo die Rechte der Betroffenen nun weiter gestärkt.</p>
<p>Nach einer Entscheidung des AG Meißen vom 03.03.2011, 13 Owi  23/11 hat die Verwaltungsbehörde dem Betroffenen im Rahmen eines Akteneinsichtsgesuches auch die Namen von Messbeamten, die sich aus der Akte nicht ergeben, mitzuteilen. Da nach der Entscheidung aber kein Anspruch auf die Ausbildungsnachweise der Messbeamten besteht, sollten im Fall einer Hauptverhandlung beantragt werden, auch die Messbeamten als Zeugen zu laden.</p>
<p> Nach der Entscheidung des AG Lemgo vom 14.04.2011, 22 Owi 62/11 ist dem Betroffenen zudem eine digitale Kopie von Tatfotos, auf die eine Geschwindigkeitsüberschreitung des Betroffenen gestützt wird, herauszugeben. Das Gericht setzt mit dieser Entscheidung die Rechtsprechung der Obergerichte fort, wonach dem Betroffenen eine Videoaufnahme des Verstoßes zur Verfügung zu stellen ist.</p>
<p> Diese Entscheidungen zeigen, dass die Gerichte die zum Teil restriktive Haltung der Behörden in Sachen Akteneinsicht nicht mitmachen. Dem Betroffenen in einem Bußgeldverfahren stehen nun aber weitere Möglichkeiten zu, um sich besser in einer Bußgeldangelegenheit verteidigen zu können.</p>
<p> Autor: Felix Meißner LL.M., Fachanwalt für Versicherungsrecht</p>
<p>Mail: <a href="mailto:meissner@anwalt-skm.de">meissner@anwalt-skm.de</a></p>
<p>Web : <a href="http://www.anwalt-skm.de/">www.anwalt-skm.de</a></p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Geschwindigkeitsmessung kurz vor dem Ortsausgangsschild</title>
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		<pubDate>Wed, 03 Aug 2011 06:27:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Thomas Brunow</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte sich in einer Entscheidung mit folgendem Fall zu beschäftigen (4Ss 261/11): Ein Kraftfahrer befuhr innerorts eine Straße mit einer Geschwindigkeit von 78 km/h.  Ca. 90Meter vor dem Ortsausgangsschild wurde seine Geschwindigkeit gemessen. Nach erfolglosem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid wurde er schließlich vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe in Höhe von 100,- € [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify">Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte sich in einer Entscheidung mit folgendem Fall zu beschäftigen (4Ss 261/11): Ein Kraftfahrer befuhr innerorts eine Straße mit einer Geschwindigkeit von 78 km/h.  Ca. 90<a href="http://kanzlei-blog.de/wp-content/uploads/2011/03/panthermedia_00654282.jpg"><img class="alignright" style="margin: 2px" src="http://kanzlei-blog.de/wp-content/uploads/2011/03/panthermedia_00654282-199x300.jpg" alt="" width="159" height="240" /></a>Meter vor dem Ortsausgangsschild wurde seine Geschwindigkeit gemessen. Nach erfolglosem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid wurde er schließlich vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe in Höhe von 100,- € verurteilt. Zudem erhielt er für die Geschwindigkeitsüberschreitung 3 Punkte.</p>
<p style="text-align: justify">Gegen diese Entscheidung stellte der Kraftfahrer einen Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde. Der Kraftfahrer rügte, dass das Amtsgericht die Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums Baden – Württemberg für die Sicherheitsarbeit der Polizei nicht beachtet habe, da die Messung nicht innerhalb von 150 Meter vor Aufhebung einer Beschränkung durchgeführt werden dürfte.</p>
<p style="text-align: justify">Das OLG ließ die Rechtsbeschwerde nicht zu und vertrat die Auffassung, dass kein Verstoß vorliege. Der Wortlaut der Verwaltungsvorschrift lautet:</p>
<blockquote><p>„Geschwindigkeitsmessungen sollen grundsätzlich in einem Abstand von 150 m zu den jeweiligen beschränkenden Verkehrszeichen stattfinden. Davon kann bei gefährlichen Stellen (Unfallstellen, Gefahrenstellen) sowie im unmittelbaren Umfeld von Schulen, Kindergärten oder Baustellen abgewichen werden.“<br /> <em><br /> </em></p>
</blockquote>
<p style="text-align: justify">Somit beschreibt die Vorschrift den Abstand der Messstelle zu einem Verkehrszeichen, das den Beginn einer Geschwindigkeitsbeschränkung anzeigt wie etwa der Ortseingangstafel (Zeichen 310 der Anlage 3 zur StVO i. V. m. § 3 Abs. 3 Nr. 1 StVO) oder dem Zeichen 274 der Anlage 2 zur StVO. Da vor einem solchen Verkehrszeichen die Geschwindigkeit nicht beschränkt ist, bezieht sich der Abstand von 150 m auf den Bereich nach dem Zeichen. Ferner ist von dieser Vorschrift nicht die Geschwindigkeitsmessung bei Verkehrszeichen erfasst, das eine Geschwindigkeitsbeschränkung aufhebt .</p>
<p>Hier wurde der Autofahrer 90 m vor der Ortstafel in Fahrtrichtung Ortsausgang gemessen. Ortseingangs- und Ortsausgangstafel sind zwar in der Regel miteinander verbunden (u.a. Vorder- und Rückseite), so dass die Messung weniger als 150 m vor der Ortseingangstafel und somit gegen die Verwaltungsvorschrift erfolgt sein könnte.</p>
<p>Das Gericht vertrat allerdings, dass der Messstandort korrekt gewählt wurde und gegen die Messung keine Bedenken bestünden. Es kommt nämlich entscheidend auf die Fahrtrichtung des Betroffenen an. Die Ortseingangstafel für den entgegen gesetzten Verkehr hatte hier außer Betracht zu bleiben.</p>
<blockquote><p>Ob ein Verstoß gegen die entsprechende landesrechtliche Verwaltungsvorschrift vorliegt, hängt klar davon ab, ob die Messung unmittelbar bzw. nicht mit ausreichendem Abstand <strong>hinter</strong> demgeschwindigkeitsbeschränkenden Verkehrszeichen erfolgt.</p>
</blockquote>
<p> </p>
<p>Über den Autor: Rechtsanwalt Thomas Brunow Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Berlin Mitte. Rechtsanwalt Brunow ist Vertrauensanwalt des Volkswagen – Audi Händlerverbandes für Verkehrsrecht e.V. und Mitglied der ARGE Verkehrsrecht in Berlin. Rechtsanwalt Thomas Brunow hilft Geschädigten nach Verkehrsunfällen und Betroffenen nach Verkehrsverstößen (Fahrerflucht, Bußgeld, Punkte in Flensburg etc.) schnell und unbürokratisch.</p>
<p>mehr Infos: <a href="http://www.verkehrsrecht-24.de/" target="_blank">www.verkehrsrecht-24.de </a>und NEU: <a href="http://www.verkehrsanwaelte-24.de/">www.verkehrsanwaelte-24.de</a></p>
<p>Tel.: 030 / 226 35 71 13</p>
<p><a href="http://kanzlei-blog.de/?page_id=70">unverbindliche Erstberatung</a></p>
<p>Rechtsanwalt Thomas Brunow ist Partner der Kanzlei Prof. Dr. Streich &amp; Partner Berlin Mitte</p>
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		<title>OLG Köln: Das Vorfahrtsrecht gilt grundsätzlich auf der ganzen Straßenbreite</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/olg-koln-das-vorfahrtsrecht-gilt-grundsatzlich-auf-der-ganzen-strasenbreite/</link>
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		<pubDate>Tue, 02 Aug 2011 05:48:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>parent</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Das OLG Köln (OLG) hat mit Urteil vom 07.12.2010 (Az.: 4 U 9/09) über einen Fall entschieden, der sich täglich tausend Mal auf unseren Straßen inner- und außerorts ereignet und oft mit einem Unfall endet: Aus einer nicht vorfahrtsberechtigten Straße kommend biegt ein Autofahrer in eine Hauptstraße nach rechts ab. Bei seinem Blick nach links [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das OLG Köln (OLG) hat mit Urteil vom 07.12.2010 (Az.: 4 U 9/09) über einen Fall entschieden, der sich täglich tausend Mal auf unseren Straßen inner- und außerorts ereignet und oft mit einem Unfall endet: Aus einer nicht vorfahrtsberechtigten Straße kommend biegt ein Autofahrer in eine Hauptstraße nach rechts ab. Bei seinem Blick nach links erkennt er, dass seine Spur frei ist, er biegt sodann ab und stößt auf seiner Fahrspur mit einem dort entgegenkommenden Kfz zusammen, das gerade ein anderes Auto überholt. So war es auch bei dem vom OLG entschiedenen Fall. Der Kläger überholte frühmorgens außerorts einer Vorfahrtstraße &#8211; zulässige Höchstgeschwindigkeit dort 100 km/h &#8211; auf gerader Strecke einen Pkw und einen Linienbus. Während sich der Kläger bei diesem Überholvorgang auf der Gegenfahrbahn befand, bog der Beklagte aus der nicht bevorrechtigten Seitenstraße nach rechts ein und kollidierte mit dem Kläger, welcher sich sehr schwer verletzte. Der Kläger behauptet, der Beklagte habe den Unfall durch eine Vorfahrtsverletzung verursacht. Der Beklagte meint, dass ein Vorfahrtsverstoß nicht vorliege. Dem Kläger sei zudem eine Mithaftung anzurechnen, da er bei herrschender Dunkelheit mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit überholt habe. In erster Instanz ist der Beklagte mit dieser Argumentation noch durchgedrungen. Nach Ansicht des Landgerichts Bonn traf auch den Kläger ein hälftiges unfallursächliches Verschulden. Dem Kläger wurde ein Verstoß gegen § <a href="http://beck-online.beck.de/?typ=reference&amp;y=100&amp;g=StVO&amp;p=5">5</a> Abs. <a href="http://beck-online.beck.de/?typ=reference&amp;y=100&amp;g=StVO&amp;p=5&amp;x=3">3</a> Nr. 1 StVO vorgeworfen, wonach ein Überholen bei unklarer Verkehrslage unzulässig ist. Die Unklarheit ergab sich nach Ansicht des Gerichts erster Instanz daraus, dass der Kläger nicht genau voraussehen konnte, was sich in dem Verkehrsraum, den er zum Überholen der zwei Fahrzeuge benötigte, ereignen würde und dass ein Wartepflichtiger gefährdet werden könnte. Das OLG hat diese Ansicht zurückgewiesen und dem Kläger zu 100% Recht gegeben. Eine unklare Verkehrslage liege im Fall nicht vor, auch wenn im Überholbereich auf der linken Straßenseite eine untergeordnete Straße einmündet und dort ein wartepflichtiger Pkw steht.</p>
<p>Der Fall zeigt einerseits, dass das OLG davon ausgeht, dass bei klarer Verkehrslage im Bereich von Straßeneinmündungen kein generelles Überholverbot besteht. Andererseits zeigt der Fall aber auch, wie kompliziert die Beurteilung der Situation ist und dass die Beratung durch einen Verkehrsanwalt immer angezeigt ist.</p>
<p>Experten finden Sie hier:</p>
<p><a href="http://www.bussgeldfix.de" target="_blank"><img class="alignnone size-large wp-image-5424" title="bussgelfixanwaltssuche" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/06/bussgelfixanwaltssuche-1024x301.png" alt="" width="650" height="191" /></a></p>
<p>&nbsp;</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Anspruch auf einen Pflichtverteidiger bei Bußgeldsachen?</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/anspruch-auf-einen-pflichtverteidiger-bei-busgeldsachen/</link>
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		<pubDate>Thu, 28 Jul 2011 05:19:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dominik Bach</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Oberlandesgericht Dresden (OLG) hat mit Beschluss vom 30.08.2010 (Az.: Ss-Owi- 812/09) Pflichtverteidigerbeiordnung in Bußgeldsachen bei schwieriger Rechtslage entschieden. Im Fall ging es darum, dass legte die zuständige Behörde dem Betroffenen mit Bußgeldbescheid vom 24.06.2009 zur Last gelegt hat, am 20.05.2009 das Rotlicht einer Lichtzeichenanlage missachtet zu haben, wobei die Rotphase bereits länger als eine [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Oberlandesgericht Dresden (OLG) hat mit Beschluss vom 30.08.2010 (Az.: Ss-Owi- 812/09) Pflichtverteidigerbeiordnung in Bußgeldsachen bei schwieriger Rechtslage entschieden. Im Fall ging es darum, dass legte die zuständige Behörde dem Betroffenen mit Bußgeldbescheid vom 24.06.2009 zur Last gelegt hat, am 20.05.2009 das Rotlicht einer Lichtzeichenanlage missachtet zu haben, wobei die Rotphase bereits länger als eine Sekunde andauerte. Dagegen wandte sich der  der Betroffene mit seinem Einspruch ein. In der Folge zeigte ein Rechtsanwalt an, dass er als Verteidiger des Betroffenen beauftragt sei. Der auch gestellte Antrag, als Pflichtverteidiger beigeordnet zu werden, wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 26.10.2009 abgelehnt. Dagegen hat der Betroffene Beschwerde eingelegt, der nicht abgeholfen wurde. In der folgenden Hauptverhandlung erfolgte &#8211; ohne dass der Rechtsanwalt dabei war &#8211; eine Verurteilung zu einer Geldbuße in Höhe von € 200,00 und einem Fahrverbot von einmonatiger Dauer. Dagegen wendet sich der Betroffene mit der Rechtsbeschwerde. Es liege ein Verfahrensverstoß vor, weil die Beiordnung des Verteidigers als Pflichtverteidiger notwendig gewesen sei. Das OLG hat dies genauso gesehen. Zwar lasse sich eine Beiordnung nicht mit der  Schwere der Tat begründen, weil die Rechtsfolgen in dieser Ordnungswidrigkeitensache nicht so gravierend seien. Auch bestünden keine Schwierigkeit der Sachlage. Das OLG ist aber der Ansicht, dass im konkreten Fall von einer schwierigen Rechtslage auszugehen war. Eine schwierige Rechtslage liege dann vor, wenn es bei der Anwendung des materiellen Rechts auf die Entscheidung nicht ausgetragener Rechtsfragen ankommt. Zum Zeitpunkt der Entscheidung war die Frage, ob die Ergebnisse einer stationären Rotlichtüberwachungsanlage &#8211; entsprechend dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11.08.2009 &#8211; möglicherweise mangels Rechtsgrundlage nicht verwertbar sind, noch nicht obergerichtlich geklärt. In der Folge hat das OLG das Urteil des Amtsgerichts aufgehoben und die Sache zu erneuter Verhandlung und Entscheidung dorthin zurückverwiesen. Der Fall zeigt, dass man als Betroffener unter Umständen in Ausnahmefällen auch in Bußgeldsachen Anspruch auf einen Pflichtverteidiger hat. Man sollte daher in jedem Fall einen Verkehrsrechtler konsultieren.</p>
<p>Experten finden Sie hier:</p>
<p><a href="http://www.bussgeldfix.de" target="_blank"><img class="alignleft size-large wp-image-5424" title="bussgelfixanwaltssuche" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/06/bussgelfixanwaltssuche-1024x301.png" alt="" width="759" height="223" /></a></p>
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		<item>
		<title>Mithaftung des Autofahrers bei Fußgängerunfall bei Nacht?</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/mithaftung-des-autofahrers-bei-fusgangerunfall-bei-nacht/</link>
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		<pubDate>Wed, 27 Jul 2011 09:18:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dominik Bach</dc:creator>
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		<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>
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		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>

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		<description><![CDATA[&#160;
Das Oberlandesgericht Saarbrücken (OLG) hat mit Urteil vom 08.02.2011 (AZ.: 4 U 200/10) über die Haftungsfrage entschieden, wenn ein Fußgänger bei Nacht bei roter Fußgängerampel in der Stadt außerhalb des Fußgängerüberwegs von einem Autofahrer erfasst wird. Der Beklagte befuhr in der Unfallnacht kurz vor 23.00 Uhr eine Innenstadtstraße. Nachdem er eine Kreuzung  passiert hatte, überquerte [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>&nbsp;</p>
<p class="MsoNormal" style="margin-bottom: 0.0001pt; text-align: justify; line-height: normal;"><span style="font-family: 'Times New Roman','serif';" lang="DE">Das Oberlandesgericht <span>Saarbrücken</span> (<span>OLG) hat mit Urteil vom 08.02.2011 (AZ.: 4 U 200/10) über die Haftungsfrage entschieden, wenn ein Fußgänger bei Nacht bei roter Fußgängerampel in der Stadt außerhalb des Fußgängerüberwegs von einem Autofahrer erfasst wird. Der Beklagte befuhr in der Unfallnacht kurz vor 23.00 Uhr eine Innenstadtstraße. Nachdem er eine Kreuzung<span>  </span>passiert hatte, überquerte der Kläger als Fußgänger die zweispurige<span>  </span>Straße aus Richtung aus Sicht des Beklagten gesehen von rechts nach links. Er stieß hierbei mit dem vom Beklagten geführten Fahrzeug zusammen und erlitt eine Luxationsfraktur des rechten Ellenbogens, einen Bruch des 12. Brustwirbelkörpers sowie viele Prellungen und Schürfwunden. Infolge des Unfalls musste er mehrfach operiert werden und lag auf der Intensivstation. Vor Gericht war der genaue Unfallhergang streitig. Der Kläger behauptet, dass der Beklagte deutlich schneller als mit der innerörtlich maximal zulässigen Geschwindigkeit von 50 km/h gefahren sei. Der Beklagte habe den Verkehrsunfall zumindest mitverschuldet. Der Beklagte hingegen beteuerte, dass der bei Grün in den Unfallbereich eingefahren sei und er den Kläger im Dunkeln habe nicht wahrnehmen können. Der Kläger sei über die Straße schnell gegangen, fast gelaufen. Der Unfall sei für ihn unabwendbar gewesen, eine Haftung aus Betriebsgefahr werde von dem überwiegenden groben Verschulden des Klägers konsumiert. Unter Heranziehung des gerichtlichen Sachverständigengutachtens ist das OLG der Ansicht des Beklagten gefolgt und hat festgestellt, dass der Beklagte in der Annäherung an die Kreuzung in unfallursächlicher Weise seine ihm aus § <a href="http://beck-online.beck.de/?typ=reference&amp;y=100&amp;g=StVO&amp;p=1"><span style="color: windowtext; text-decoration: none;">1</span></a> Abs. <a href="http://beck-online.beck.de/?typ=reference&amp;y=100&amp;g=StVO&amp;p=1&amp;x=1"><span style="color: windowtext; text-decoration: none;">1</span></a> und <a href="http://beck-online.beck.de/?typ=reference&amp;y=100&amp;g=StVO&amp;p=1&amp;x=2"><span style="color: windowtext; text-decoration: none;">2</span></a> StVO obliegende Rücksichtnahmepflicht nicht verletzt hat, da er maximal 46 km/h gefahren sei und der Kläger die Straße zum einen unter Verstoß gegen § <a href="http://beck-online.beck.de/?typ=reference&amp;y=100&amp;g=StVO&amp;p=25"><span style="color: windowtext; text-decoration: none;">25</span></a> Abs. <a href="http://beck-online.beck.de/?typ=reference&amp;y=100&amp;g=StVO&amp;p=25&amp;x=3"><span style="color: windowtext; text-decoration: none;">3</span></a> StVO nicht im Bereich der ampelgeregelten Fußgängerfurt überquerte und zum anderen die Straße zu einem Zeitpunkt betrat, in dem die den Fußgängerverkehr regelnde Lichtzeichenanlage rotes Licht zeigte. Es sei ein vollständiges Zurücktreten der Betriebsgefahr zu rechtfertigen mit der Folge, dass der Autofahrer hier gar nicht hafte. </span>Der Fall zeigt, dass gerade bei Unfällen mit Fußgängern die Umstände des Falles und die damit zusammenhängenden Verschuldensfrage stets mit der Hilfe eines erfahrenen Anwalts für Verkehrsrecht aufgeklärt werden sollten.</span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin-bottom: 0.0001pt; text-align: justify; line-height: normal;">Experten finden Sie hier:</p>
<p class="MsoNormal" style="margin-bottom: 0.0001pt; text-align: justify; line-height: normal;"><a title="bussgeldfix" href="http://www.bussgeldfix.de" target="_blank"><img class="alignleft size-large wp-image-5424" title="bussgelfixanwaltssuche" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/06/bussgelfixanwaltssuche-1024x301.png" alt="" width="763" height="224" /></a></p>
<p class="MsoNormal" style="margin-bottom: 0.0001pt; text-align: justify; line-height: normal;"><span style="font-family: 'Times New Roman','serif';" lang="DE"> </span></p>
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		<title>Keine Navi-Bedienung während der Fahrt</title>
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		<pubDate>Tue, 26 Jul 2011 05:52:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dominik Bach</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>

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		<description><![CDATA[Potsdam/Berlin (DAV). Bedient ein Autofahrer während der Fahrt auf der Autobahn sein Navigationsgerät und verursacht dadurch einen Auffahrunfall, haftet die Versicherung nicht für den Schaden. Der Unfallverursacher selbst muss die Kosten des Unfalls tragen. Darüber informieren die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und verweisen auf ein Urteil des Landgerichts Potsdam vom 26. Juni 2009 (AZ: 6 [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Potsdam/Berlin (DAV). Bedient ein Autofahrer während der Fahrt auf der Autobahn sein Navigationsgerät und verursacht dadurch einen Auffahrunfall, haftet die Versicherung nicht für den Schaden. Der Unfallverursacher selbst muss die Kosten des Unfalls tragen. Darüber informieren die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und verweisen auf ein Urteil des Landgerichts Potsdam vom 26. Juni 2009 (AZ: 6 O 32/09).</strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Ein Autofahrer fuhr mit einem Mietwagen auf der Autobahn. Nachdem er einen anderen Wagen überholt hatte und wieder rechts eingeschert war, wollte er auf seinem Navi kontrollieren, ob er die Raststätte, an der eigentlich pausieren wollte, verpasst hatte. Dabei fuhr er auf das vor ihm fahrende Fahrzeug auf. Der Schaden belief sich auf rund 5.175 Euro. Die Mietwagenfirma weigerte sich trotz der vertraglich auf 950 Euro beschränkten Selbstbeteiligung, den Schaden zu übernehmen, und klagte.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Mit Erfolg. Die Richter sahen die Benutzung des Navigationsgerätes während der Fahrt als grob fahrlässig an. Grobe Fahrlässigkeit bedeute im Straßenverkehr, dass das Verhalten des Fahrers objektiv grob verkehrswidrig und subjektiv schlechthin unentschuldbar sei. Grob fahrlässig handele, wer die Fahrbahn nicht mehr im Blick behalte und hierdurch einen Unfall auslöse. Insbesondere sei das der Fall, wenn die Unaufmerksamkeit des Fahrers durch nicht verkehrsbedingte Tätigkeiten verursacht werde. Das gelte umso mehr bei schwierigen Verkehrsverhältnissen, die die volle Konzentration des Fahrers erforderten.</p>
<p>Finden Sie Bußgeldexperten unter <a href="http://www.bussgeldfix.de" target="_blank">www.bussgeldfix.de</a></p>
<p><a href="http://www.bussgeldfix.de" target="_blank"><img class="alignleft size-medium wp-image-5424" title="bussgelfixanwaltssuche" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/06/bussgelfixanwaltssuche-300x88.png" alt="" width="460" height="134" /></a></p>
<p><strong> </strong></p>
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		<title>Kein Fahrverbot bei Verstoß gegen Richtlinien der Verkehrsüberwachung</title>
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		<pubDate>Thu, 14 Jul 2011 14:00:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>felix.meisner</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Führerschein/MPU]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Zeitung]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>

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		<description><![CDATA[In fast allen Bundesländern gibt es Richtlinien für die polizeiliche Verkehrsüberwachung. In diesen Richtlinien ist in der Regel auch festgelegt, in welchem Abstand nach einem die Geschwindigkeit beschränkenden Verkehrsschildes eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt werden darf. Von diesen Richtlinien darf nur in Ausnahmefällen abgewichen werden, da der Betroffenen nach der OLG-Rechtsprechung auf die Einhaltung der Richtlinien vertrauen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In fast allen Bundesländern gibt es Richtlinien für die polizeiliche Verkehrsüberwachung. In diesen Richtlinien ist in der Regel auch festgelegt, in welchem Abstand nach einem die Geschwindigkeit beschränkenden Verkehrsschildes eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt werden darf. Von diesen Richtlinien darf nur in Ausnahmefällen abgewichen werden, da der Betroffenen nach der OLG-Rechtsprechung auf die Einhaltung der Richtlinien vertrauen darf. In den Richtlinien ist dann auch geregelt, wann ein Ausnahmefall vorliegt, wann also von den Vorgaben zu Lasten des Betroffenen abgewichen werden darf. Werden die Richtlinien nicht eingehalten, kann das zur Folge haben, dass nicht von gewöhnlichen Tatumständen gem. § 1 Abs. 2 S. 2 BKatV ausgegangen wird mit der Folge, dass dann auch kein Fahrverbot verhängt werden darf. So hat jungst auch das OLG Dresden entschieden.</p>
<p> Dieser Fall zeigt einmal mehr, dass es sich lohnt einen Bußgeldbescheid mit Fahrverbot von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Droht auch Ihnen ein Fahrverbot? Wir beraten Sie gerne.</p>
<p>Rechtsanwalt Felix Meißner, LL.M.</p>
<p>Fachanwalt für Versicherungsrecht</p>
<p>Kontakt:</p>
<p><a href="mailto:meissner@anwalt-skm.de">meissner@anwalt-skm.de</a></p>
<p><a href="http://www.anwalt-skm.de">www.anwalt-skm.de</a></p>
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		<title>Geblitzt mit RIEGL LR 90-235/P TEIL 1</title>
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		<pubDate>Tue, 28 Jun 2011 12:45:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Thomas Brunow</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Sachverständige]]></category>

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		<description><![CDATA[In einem unserer Fälle wurde ein Mandant mit dem Messgerät RIEGL LR 90-235/P geblitzt &#38; erhielt sodann einen fehlerhaften Bußgeldbescheid.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify">In einem unserer aktuellen Fälle erhielt unser Mandant einen Bußgeldbescheid mit <a href="http://kanzlei-blog.de/wp-content/uploads/2011/06/panthermedia_00148120.jpg"><img class="alignright" src="http://kanzlei-blog.de/wp-content/uploads/2011/06/panthermedia_00148120-199x300.jpg" alt="" width="160" height="241" /></a>dem  Vorwurf, er habe die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h  innerhalb geschlossener Ortschaften um 31 km/h überschritten. Die  Messung wurde mit dem Gerät RIEGL LR 90-235/P durchgeführt. Dieses  Messgerät funktioniert auf eine ähnliche Weise wie das RIEGL FG 21-P.  Das aufzunehmende Fahrzeug wird mittels eines Lasers anivisiert und  daraufhin dessen Geschwindigkeit gemessen, wobei weder eine Fotoaufnahme  noch ein Video dokumentiert wird. Beweisrechtlich wird die Messung durch  Aussage der protokollierenden Polizeibeamten bestätigt. <img src="http://kanzlei-blog.de/wp-includes/js/tinymce/plugins/wordpress/img/trans.gif" alt="" />Von  Seiten der Behörde wurde eine Geldbuße in Höhe von 220,- € festgesetzt,  ein Fahrverbot gemäß § 25 StVG sowie die Eintragung von 3 Punkten in  das Verkehrszentralregister in Flensburg angeordnet. Gegen den  Bußgeldbescheid wurde Einspruch eingelegt mit der Begründung, dass der  Bußgeldbescheid in dreifacher Hinsicht fehlerhaft sei.</p>
<p style="text-align: justify">Zum  einen fehlte es hier an einem entsprechenden Schulungsnachweis der an  der Messung teilnehmenden Polizeibeamten für das verwendete Gerät. Denn  amtliche Messungen dürfen nur durch kompetentes und in Funktion,  Bedienung und Eigenschaften des Geschwindigkeitsmessgerätes  eingewiesenes Bedienungspersonal durchgeführt werden, damit es mit den  erforderlichen Vorkehrungen zur Vermeidung von Bedienungsfehlern  vertraut ist. Die erfolgreiche Schulung für die Bedienung eines  Messgeräts ist zudem schriftlich zu bestätigen. Im vorliegenden Fall  fanden sich in der Ermittlungsakte lediglich Schulungsnachweise für das  Gerät FG 21-P des gleichen Herstellers, RIEGL. Die Messung hätte  insofern von den Polizeibeamten nicht durchgeführt werden dürfen.</p>
<p style="text-align: justify">Darüber  hinaus wurde in dem Bußgeldbescheid der Toleranzabzug bei  Geschwindigkeitsmessungen nicht berücksichtigt. Gemäß dem  Messungsprotokoll der Polizeibeamten wurde eine Geschwindigkeit von 81  km/h abgelesen. Nach Angaben des Herstelllers für das Messgerät LR90-  235/P ist bei Messwerten bis zu 100 km/h ein Toleranzabzug von 3 km/h  vorzunehmen. Im Bußgeldbescheid gegen unseren Mandanten wurde aber  angegeben, dass die festgestellte Geschwindigkeit schon nach  Toleranzabzug 81 km/h betragen würde. Ein Toleranzabzug wurde also  tatsächlich gar nicht erst vorgenommen.</p>
<p style="text-align: justify">Schließlich  wurde unserem Mandanten fälschlicherweise vorgeworfen, die zulässige  Geschwindigkeit innerorts überschritten zu haben. Tatsächlich stellt es  sich aber so dar, dass sich der Messstandort außerhalb geschlossener  Ortschaften befindet, was auch von den Polizeibeamten im  Messungsprotokoll festgehalten wurde. Die Unterscheidung zwischen  innerorts und außerorts hat nicht nur Einfluss auf die Höhe der  Geldbuße, sondern vor allem auch auf die Entscheidung, ob ein Fahrverbot  angeordnet wird oder nicht.</p>
<p style="text-align: justify">An  diesem Fall wird deutlich, dass zwischen Polizei und Behörde auch  Kommunikationsprobleme bestehen können, die Fehler bei der Erhebung des  Bußgeldbescheids zur Folge haben. Demzufolge sind die Informationen aus  der Ermittlungsakte stets mit den Vorwürfen des Bußgeldbescheids  abzugleichen.</p>
<p style="text-align: justify">verfasst von: Stud.iur. Nicolas Schaeffer</p>
<p style="text-align: justify">Über den Autor: Rechtsanwalt Thomas Brunow Rechtsanwalt für   Verkehrsrecht in Berlin Mitte. Rechtsanwalt Brunow ist Vertrauensanwalt   des Volkswagen – Audi Händlerverbandes für Verkehrsrecht e.V. und   Mitglied der ARGE Verkehrsrecht in Berlin. Rechtsanwalt Thomas Brunow   hilft Geschädigten nach Verkehrsunfällen und Betroffenen nach   Verkehrsverstößen (Fahrerflucht, Bußgeld, Punkte in Flensburg etc.)   schnell und unbürokratisch.</p>
<p>mehr Infos: <a href="http://www.verkehrsrecht-24.de/" target="_blank">www.verkehrsrecht-24.de </a>und NEU: <a href="http://www.verkehrsanwaelte-24.de/">www.verkehrsanwaelte-24.de</a></p>
<p>Tel.: 030 / 226 35 71 13</p>
<p><a href="http://kanzlei-blog.de/?page_id=70">unverbindliche Erstberatung</a></p>
<p>Rechtsanwalt Thomas Brunow ist Partner der Kanzlei Prof. Dr. Streich &amp; Partner Berlin Mitte</p>
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		<title>Radfahrverbot von Strassenverkehrsbehörde für alkoholauffällige Kraftfahrer?</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/radfahrverbot-von-strassenverkehrsbehorde-fur-alkoholauffallige-kraftfahrer/</link>
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		<pubDate>Mon, 27 Jun 2011 08:38:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Carsten Schulze</dc:creator>
				<category><![CDATA[Beck Blog]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[DVR Presseinformationen]]></category>
		<category><![CDATA[Führerschein/MPU]]></category>
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		<category><![CDATA[Verkehrsanwälte aktuelle Informationen]]></category>
		<category><![CDATA[Alkohol]]></category>
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		<description><![CDATA[Dem Antragsteller war die Fahrerlaubnis aufgrund einer Fahrt mit einem KFZ unter Alkoholeinfluss von 1,1 Promille entzogen worden. Den Antrag auf Wiedererteilung der FE begegnete das Strasseverkehrsamt mit der Aufforderung zur Vorlage eines MPU Gutachtens auch zur Frage, ob er Alkoholkonsum und den Gebrauch eines KFZ sowie eines Fahrrades trennen könne.
Das OVG Rheinland-Pfalz hat in [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Dem Antragsteller war die Fahrerlaubnis aufgrund einer Fahrt mit einem KFZ unter Alkoholeinfluss von 1,1 Promille entzogen worden. Den Antrag auf Wiedererteilung der FE begegnete das Strasseverkehrsamt mit der Aufforderung zur Vorlage eines MPU Gutachtens auch zur Frage, ob er Alkoholkonsum und den Gebrauch eines KFZ sowie eines Fahrrades trennen könne.<br />
Das OVG Rheinland-Pfalz hat in 2. Instanz entschieden, dass die Anordnung der Behörde nicht rechtmäßig war. Ohne jegliche weitere Anhaltspunkte kann nach Ansicht des OVG nicht davon ausgegangen werden, dass der Antragsteller nicht das Führen eines Fahrrades und Alkoholkonsum trennen könne. Insbesondere reiche das Führen eines KFZ unter Alkoholeinfluss dafür gerade nicht aus. Es müssen hier zusätzliche Tatsachen vorliegen.<br />
Das Verbot des Fahrens eines Fahrrades im Strassenverkehr war daher denklogisch rechtswidrig und aufzuheben.<br />
Rechtsanwalt Carsten Schulze<br />
Fachanwalt für Verkehrsrecht</p>
<p>www.rechtsanwaelte-lage.eu</p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Fahrraddiebstahl auf YouTube – mildere Strafe</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/fahrraddiebstahl-auf-youtube-%e2%80%93-mildere-strafe/</link>
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		<pubDate>Mon, 27 Jun 2011 07:28:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dominik Bach</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>

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		<description><![CDATA[
Fahrraddiebstahl auf YouTube – mildere Strafe
Erfurt/Berlin (DAV). Wer ein Fahrrad stiehlt, muss mit seiner Bestrafung rechnen. Eine mildere Strafe kann sich derjenige erhoffen, dessen Tat auf YouTube angeprangert wurde. Über eine entsprechende Entscheidung des Amtsgerichts Erfurt vom 30. November 2010 (AZ: 180 Js 26290/10 50 DF) informieren die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Ein 49-jähriger Mann [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.bussgeldfix.de"><img class="alignleft size-medium wp-image-5424" title="bussgelfixanwaltssuche" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/06/bussgelfixanwaltssuche-300x88.png" alt="bussgelfixanwaltssuche" width="300" height="88" /></a></p>
<p>Fahrraddiebstahl auf YouTube – mildere Strafe</p>
<p>Erfurt/Berlin (DAV). Wer ein Fahrrad stiehlt, muss mit seiner Bestrafung rechnen. Eine mildere Strafe kann sich derjenige erhoffen, dessen Tat auf YouTube angeprangert wurde. Über eine entsprechende Entscheidung des Amtsgerichts Erfurt vom 30. November 2010 (AZ: 180 Js 26290/10 50 DF) informieren die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV).</p>
<p>Ein 49-jähriger Mann wurde beim Diebstahl eines Fahrrads quasi auf frischer Tat ertappt. Die Überwachungskamera eines Computerladens filmte das Geschehen auf der Straße. Der Ladeninhaber stellte das Video auf „YouTube“ ins Internet. Dort wurde es 1.000-fach angesehen. Verschiedene Medien berichteten darüber. Schließlich erkannte auch die 15 jährige Tochter ihren Vater auf dem Video und soll ihn auf der Arbeit angerufen haben: „Papa, Du stehst auf YouTube, wie Du ein Fahrrad mopst“, berichtete ein Internetportal anschließend. Das Video zeigte alle Einzelheiten. Aufgrund des Videos und nachdem angeblich bereits Zeitungen bei ihm angerufen hatten, stellte sich der Mann der Polizei. Er habe Angst, auf der Straße verprügelt zu werden.</p>
<p>Bei der Bemessung der Strafe berücksichtigte das Gericht die Prangerwirkung des Videos und die darauf basierenden Medienberichte strafmildernd. Wegen der Berichterstattung habe der Mann Ängste ausstehen müssen. Das Gericht verurteilte den Mann zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro. Die Überwachungskamera musste schließlich anders eingestellt werden, sie zeigte zu viel vom Straßengeschehen. Dies sei aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erlaubt.</p>
<p><a href="http://www.bussgeldfix.de"><img class="alignleft size-full wp-image-5112" title="bussgeldmelder" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/04/bussgeldmelder.png" alt="bussgeldmelder" width="279" height="59" /></a></p>
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		<title>Radfahrer muss Fahrrad über Zebrastreifen schieben</title>
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		<pubDate>Sun, 26 Jun 2011 06:26:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dominik Bach</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>

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		<description><![CDATA[Radfahrer muss Fahrrad über Zebrastreifen schieben
Frankenthal/Berlin (DAV). Beim Überqueren eines Zebrastreifens haben Radfahrer nicht die gleichen Rechte wie Fußgänger. Kommt es zu einem Unfall, trägt der Radfahrer eine Mitschuld. Bei einem nicht absehbaren Einschwenken auf den Fußgängerüberweg kann den Radfahrer auch eine Alleinschuld treffen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Frankenthal in der Pfalz [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Radfahrer muss Fahrrad über Zebrastreifen schieben</p>
<p>Frankenthal/Berlin (DAV). Beim Überqueren eines Zebrastreifens haben Radfahrer nicht die gleichen Rechte wie Fußgänger. Kommt es zu einem Unfall, trägt der Radfahrer eine Mitschuld. Bei einem nicht absehbaren Einschwenken auf den Fußgängerüberweg kann den Radfahrer auch eine Alleinschuld treffen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Frankenthal in der Pfalz vom 24. November 2010 (AZ: 2 S 193/10) hervor, wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen.</p>
<p>Eine Pkw-Fahrerin befuhr eine Straße stadtauswärts. Die stadteinwärts zunächst auf einem Radweg fahrende spätere Klägerin wechselte plötzlich auf einen vor einer Straßeneinmündung befindlichen Fußgängerüberweg mit Zebrastreifen. Kurz vor Erreichen der gegenüberliegenden Seite wurde sie von dem Pkw erfasst.</p>
<p>Die Richter sahen im Verhalten der Radfahrerin eine wesentliche Ursache für den Unfall. Sie lasteten ihr daher eine fünfzigprozentige Mitschuld an dem Unfall an. Die Richter wiesen darauf hin, dass in Fällen eines plötzlichen und nicht absehbaren Einbiegens eines Radfahrers auf den Zebrastreifen im Einzelfall sogar eine Alleinschuld des Radfahrers möglich sei. Generell sei zu beachten, dass Radfahrer, die Zebrastreifen radfahrend und nicht schiebend benutzen, im Unrecht seien. Radfahrer hätten anders als Fußgänger auf dem Zebrastreifen keinen Vorrang. Dies sei unabhängig von ihrer Fahrgeschwindigkeit. Sie müssten absteigen und das Fahrrad schieben. Wollten sie fahrend den Fußgängerüberweg überqueren, seien sie gegenüber dem Kraftverkehr wartepflichtig.</p>
<p><a href="http://www.bussgeldfix.de"><img class="alignleft size-full wp-image-5112" title="bussgeldmelder" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/04/bussgeldmelder.png" alt="bussgeldmelder" width="279" height="59" /></a></p>
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		<title>Unwirksamkeit einer Geschwindigkeitsmessung bei verweigerter Vorlage der Bedienungsanleitung des Messgerätes</title>
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		<pubDate>Fri, 24 Jun 2011 11:43:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>felix.meisner</dc:creator>
				<category><![CDATA[Anwaltsportrait]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>

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		<description><![CDATA[In jüngster Zeit haben sich Gerichte vermehrt damit zu beschäftigen, ob dem Verteidiger in einem Bußgeldverfahren auch ein Akteneinsichtsrecht in die Bedienungsanleitung des Messgerätes zusteht. Das Amtsgericht Lippstadt hat in einem aktuellen Beschluss vom 23.02.2011 (Az.: 7 Owi-38 Js 111/11-62/11) diese Rechtsprechung um einem interessanten Aspekt erweitert. Im vorliegenden Fall hatte die Behörde den Einwand [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In jüngster Zeit haben sich Gerichte vermehrt damit zu beschäftigen, ob dem Verteidiger in einem Bußgeldverfahren auch ein Akteneinsichtsrecht in die Bedienungsanleitung des Messgerätes zusteht. Das Amtsgericht Lippstadt hat in einem aktuellen Beschluss vom 23.02.2011 (Az.: 7 Owi-38 Js 111/11-62/11) diese Rechtsprechung um einem interessanten Aspekt erweitert. Im vorliegenden Fall hatte die Behörde den Einwand erhoben, dass eine Übersendung nicht mit dem Urheberrecht des Herstellers des Messgerätes zu vereinbaren sei und eine Übersendung verweigert. Das Amtsgericht Lippstadt hat darauf das Messergebnis für unwirksam erklärt. Nach den Ausführungen des Gerichtes könne sich die Behörde nicht auf das Urheberrecht der Herstellers berufen. Wird die Übersendung des Beweismittels aus diesem Grund verweigert, ist nach dem Grundsatz „in dubio pro reo“ davon auszugehen, dass das Beweismittel nicht vorhanden sei, also der Messvorgang auch nicht nach den Vorschriften der Bedienungsanleitung und damit nicht nach den Bedingungen eines erteilten Eichscheins durchgeführt worden sei.</p>
<p>Die Entscheidung des Amtsgerichtes Lippstadt bietet einer interessanten Verteidigungsansatz für alle betroffenen in einem Bußgeldverfahren.</p>
<p> </p>
<p>Autor:</p>
<p>Rechtsanwalt Felix Meißner, LL.M., Fachanwalt für Versicherungsrecht</p>
<p>Kontakt:</p>
<p><a href="mailto:meissner@anwalt-skm.de">meissner@anwalt-skm.de</a></p>
<p><a href="http://www.anwalt-skm.de/">www.anwalt-skm.de</a></p>
<p>Tel.: 0521/ 17 72 70</p>
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		<title>Abstandsmessungen in Rheinland-Pfalz – JVC Piller / Messungen sollten überprüft werden</title>
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		<pubDate>Tue, 21 Jun 2011 08:07:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dominik Bach</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Sachverständige]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsüberwachung]]></category>

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		<description><![CDATA[Abstandsmessungen in Rheinland-Pfalz – JVC Piller
In einem von der VUT begutachteten Messvorgang, Abstandsmessung mit Piller, in Rheinland Pfalz, hat die Befragung des Messbeamten aufgezeigt, dass Geräteaufbau und Bedienung offensichtlich in gravierender Weise entgegen der seit 2007 gültigen Zulassung und Bedienungsanleitung gehandhabt wird.
Insbesondere sind Zweifel an einer korrekten Stromversorgung und im Bereich der verwendeten Kabellängen erlaubt.
Eine [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a rel="attachment wp-att-5237" href="http://www.schadenfixblog.de/ihr-mandant-wurde-geblitzt-%e2%80%93-wie-kann-ein-sachverstandiger-helfen/playmobile_radar/"><img class="alignleft size-medium wp-image-5237" title="Playmobile_Radar" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/05/Playmobile_Radar-266x300.jpg" alt="Playmobile_Radar" width="266" height="300" /></a><strong>Abstandsmessungen in Rheinland-Pfalz – JVC Piller</strong><br />
In einem von der VUT begutachteten Messvorgang, Abstandsmessung mit Piller, in Rheinland Pfalz, hat die Befragung des Messbeamten aufgezeigt, dass Geräteaufbau und Bedienung offensichtlich in gravierender Weise entgegen der seit 2007 gültigen Zulassung und Bedienungsanleitung gehandhabt wird.<br />
Insbesondere sind Zweifel an einer korrekten Stromversorgung und im Bereich der verwendeten Kabellängen erlaubt.<br />
Eine exakte sachverständige Überprüfung war wegen einvernehmlicher Verfahrensbeendigung nicht mehr notwendig.<br />
Sollten Sie Abstandsanzeigen aus dem Bundesland Rheinland-Pfalz noch in Bearbeitung haben und an einer Klärung der technischen Fragen interessiert sein, können Sie sich gerne mit der VUT in Verbindung setzen.</p>
<p>Die Kontaktaufnahme ist <strong>unverbindlich</strong></p>
<p><a href="https://secure.e-consult-ag.de/e.consult.4856/webakte/anfrage.asp"><img class="alignleft size-full wp-image-5502" title="bussgeldakteversenden" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/06/bussgeldakteversenden.jpg" alt="bussgeldakteversenden" width="210" height="44" /></a></p>
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		<title>Keine zwingende Radwegbenutzungspflicht &#8211; Auch nicht bei Anordnung mit Verkehrszeichen</title>
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		<pubDate>Mon, 13 Jun 2011 20:47:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Carsten Schulze</dc:creator>
				<category><![CDATA[Autounfall was tun]]></category>
		<category><![CDATA[Beck Blog]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[DVR Presseinformationen]]></category>
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		<category><![CDATA[schadenfix.de Zeitung]]></category>
		<category><![CDATA[Schmerzensgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsanwälte aktuelle Informationen]]></category>
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		<category><![CDATA[Bussgeldbescheid]]></category>
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		<category><![CDATA[Gefahrensituation]]></category>
		<category><![CDATA[Mitverschulden]]></category>
		<category><![CDATA[Radweg]]></category>
		<category><![CDATA[Schadensersatz]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass nicht zwingend eine Pflicht zur Nutzung eines vorhandenen Fahrradweges besteht, auch wenn dies durch entsprechende Verkehrszeichen durch den Strassenbaulastträger angeordnet worden ist. Eine solche Anordnung darf nämlich nur ergehen, wenn eine besondere Gefahrenlage besteht.
Das Aufstellen der Schilder Nr. 237, 240 und 241 bedarf also gem § 45 Abs.9 S. 2 [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass nicht zwingend eine Pflicht zur Nutzung eines vorhandenen Fahrradweges besteht, auch wenn dies durch entsprechende Verkehrszeichen durch den Strassenbaulastträger angeordnet worden ist. Eine solche Anordnung darf nämlich nur ergehen, wenn eine besondere Gefahrenlage besteht.<br />
Das Aufstellen der Schilder Nr. 237, 240 und 241 bedarf also gem § 45 Abs.9 S. 2 einer besonderen Gefahrenlage.<br />
( BVerwG 18. November 2010 &#8211; 3 C 42.09).<br />
Ob man unabhängig davon nicht besser auf dem Radweg aufgehoben ist, mag jedermann persönlich entscheiden.<br />
Für den Fall eines Bussgeldbescheides oder eines ggf. nach einem Unfall vorgeworfenen Mitverschuldens lohnt aber immer der Weg zum Fachanwalt für Verkehrsrecht.<br />
Carsten Schulze<br />
Fachanwalt für Verkehrsrecht<br />
www.rechtsanwaelte-lage.eu</p>
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		<title>Fahrverbot im Bußgeldverfahren &#8211; Ausnahmen möglich !</title>
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		<pubDate>Thu, 09 Jun 2011 15:50:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Tilo Neuner-Jehle</dc:creator>
				<category><![CDATA[Anwaltsportrait]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsanwälte aktuelle Informationen]]></category>

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		<description><![CDATA[Ausnahmen vom Fahrverbot im Bußgeldverfahren]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div style="background-image: initial; background-attachment: initial; background-origin: initial; background-clip: initial; background-color: #ffffff; font: normal normal normal 13px/19px Georgia, 'Times New Roman', 'Bitstream Charter', Times, serif; font-family: 'Times New Roman'; line-height: normal; font-size: medium; padding: 0.6em; margin: 0px;">
<p>Gem. § 25 StVG; § 2 Abs.1 BKAT kann sowohl bei der Bußgeldbehörde, als auch bei Gericht im Falle ein Fahrverbot droht, eine sog. Umdeutung, d.h. Erhöhung der Geldbuße (meist auf das Doppelte) gegen Wegfall des Fahrverbotes angeregt werden.</p>
<p>Voraussetzung das Fahrverbot weg zu bekommen ist der Nachweis einer unzumutbaren und daher unverhältnismäßigen Folge für den Betroffenen, z.B. Befürchtung einer arbeitgerbseitigen Kündigung, oder Verlust von Kunden, Existenzbedrohliche Umsatzeinbußen beim Selbstständigen. Bei guter Vorbereitung durch den Anwalt kann dies gegenüber der Behörde, oder dem Gericht dargestellt werden.</p>
<p>Zu beachten ist, dass die Tatrichter bei der Beurteilung aufgrund des Ihnen eingeräumten Ermessens in weiten Bereichen oft erheblich großzügiger als die Obergerichte (OLG)  sind.</p>
<p>Gründe und Rechtsprechung zum Wegfall des Fahrverbotes unter <a href="http://bussgeldbescheid-fachanwalt-neuner-jehle-stuttgart.de">www.bussgeldbescheid-fachanwalt-neuner-jehle-stuttgart.de</a></div>
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		</item>
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		<title>Verkehrsrecht Saarlouis: Regelgeldbuße bei geringem Einkommen vermindert und Zahlungserleichterungen gewährt</title>
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		<pubDate>Wed, 01 Jun 2011 08:17:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Klaus Spiegelhalter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht regional]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht Saarlouis]]></category>
		<category><![CDATA[Ordnungswidrigkeitenverfahren]]></category>
		<category><![CDATA[Regelgeldbuße]]></category>

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		<description><![CDATA[§ 1 II BKatV geht von gewöhnlichen Umständen aus, so dass bei Vorliegen von Milderungsgründen eine Reduzierung in Betracht kommen kann.
In einem von uns bearbeiteten Fall wurde per Bußgeldbescheid einem Studenten – der lediglich über geringes Einkommen verfügte – eine Regelgeldbuße von 500,00 € auferlegt.
Der dagegen erfolgte Einspruch hatte insoweit Erfolg, als das Amtsgericht Saarlouis [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>§ 1 II BKatV geht von gewöhnlichen Umständen aus, so dass bei Vorliegen von Milderungsgründen eine Reduzierung in Betracht kommen kann.</p>
<p>In einem von uns bearbeiteten Fall wurde per Bußgeldbescheid einem Studenten – der lediglich über geringes Einkommen verfügte – eine Regelgeldbuße von 500,00 € auferlegt.</p>
<p>Der dagegen erfolgte Einspruch hatte insoweit Erfolg, als das Amtsgericht Saarlouis mit Urteil vom 23.02.2011 die Regelgeldbuße auf 250,00 € vermindert und dem Betroffenen auch noch monatliche Ratenzahlung gewährt hat.</p>
<p>Fazit: Selbst wenn die Tatbegehung bewiesen wird, kann sich – jedenfalls mit entsprechender Rechtsschutzversicherung – ein Einspruch lohnen.</p>
<p>Über den Autor:<br />
Rechtsanwalt Klaus Spiegelhalter ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Saarlouis. Rechtsanwalt Spiegelhalter hilft in allen Fragen des Verkehrsrechts insbesondere bei der unbürokratischen Unfallabwicklung (auch per Web-Akte), Bußgeld, Führerscheinproblemen, Punkten in Flensburg usw.</p>
<p>Das Verkehrsrechtsportal von Klaus Spiegelhalter finden Sie hier:</p>
<p><a href="http://www.schadenfix.de/saarlouis/spiegelhalter">http://www.schadenfix.de/saarlouis/spiegelhalter</a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Auch ein mieser Radweg muss benutzt werden</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/auch-ein-mieser-radweg-muss-benutzt-werden/</link>
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		<pubDate>Mon, 30 May 2011 10:10:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dominik Bach</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht Berlin]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein Radweg muss benutzt werden, auch wenn er Mindestanforderungen nicht genügt
München/Berlin (DAV). Radfahrer müssen unter bestimmten, eng umgrenzten Umständen Radwege auch dann benutzen, wenn diese nicht den Mindestanforderungen der Straßenverkehrsordnung entsprechen. Das gilt etwa dann, wenn die Mitbenutzung der Fahrbahn den Verkehr an dieser Stelle zusätzlich gefährden würde. Das entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am 6. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Radweg muss benutzt werden, auch wenn er Mindestanforderungen nicht genügt</p>
<p>München/Berlin (DAV). Radfahrer müssen unter bestimmten, eng umgrenzten Umständen Radwege auch dann benutzen, wenn diese nicht den Mindestanforderungen der Straßenverkehrsordnung entsprechen. Das gilt etwa dann, wenn die Mitbenutzung der Fahrbahn den Verkehr an dieser Stelle zusätzlich gefährden würde. Das entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am 6. April 2011 (AZ: 11 B 08.1892), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet.</p>
<p>Ein Radfahrer hatte sich gegen die Radwegbenutzungspflicht auf einer Münchner Straße zur Wehr gesetzt, da der Weg nicht den Mindestanforderungen entsprach. Die Verwaltungsvorschrift sieht vor, dass gekennzeichnete Radwege eine Mindestbreite von 1,50 Metern aufweisen müssen. Die tatsächliche Breite des fraglichen Radwegs bewegte sich jedoch nur zwischen 0,72 und 1,29 Metern. Deswegen war der Radfahrer der Meinung, dass er den Weg nicht benutzen müsse.</p>
<p>Das sahen die Richter anders. Die Radwegbenutzung dürfe hier trotzdem angeordnet werden, weil auf der Straße aufgrund der örtlichen Verhältnisse eine besondere Gefahr bestehe. Diese Gefährdung würde nochmals deutlich gesteigert, wenn Radfahrer die Fahrbahn mitbenutzten. Die Benutzung des vorhandenen Radwegs sei zumutbar. Sein Ausbau sei aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht ohne weiteres möglich. Bei Problemen mit der Bußgeldbehörde kann oft ein Rechtsanwalt helfen.  Bußgelder melden können Sie hier. Ein Anwalt setzt sich daraufhin mit  Ihnen unverbindlich in Verbindung. <a href="https://www.schadenfix.de/muenchen/Hupfauer-Neugebauer/bussgeldanfrage" target="_blank"><img class="alignleft size-full wp-image-5112" title="bussgeldmelder" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/04/bussgeldmelder.png" alt="bussgeldmelder" width="279" height="59" /></a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Rotlichtverstoß &#8211; Zufällige Beobachtung durch Polizeibeamten</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/rotlichtverstos-zufallige-beobachtung-durch-polizeibeamten/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/rotlichtverstos-zufallige-beobachtung-durch-polizeibeamten/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 03 May 2011 14:43:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Dominik Weiser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht Zweibrücken]]></category>
		<category><![CDATA[Rotlicht]]></category>
		<category><![CDATA[Rotlichtverstoß]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/?p=5157</guid>
		<description><![CDATA[Für die Rechtsfolgen eines Rotlichtverstoßes kommt es auf die Dauer der Rotlichtphase an. Wird eine Sekunde überschritten, droht ein Fahrverbot. Das Bußgeld erhöht sich auf 200,00 Euro.
Die Feststellung der Dauer der Rotlichtphase spielt daher in der Praxis eine große Rolle. Das AG Landstuhl hatte den gar nicht seltenen Fall zu   entscheiden, dass der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Für die <a href="http://knoellchen.eu/german/?page_id=1174" target="_blank">Rechtsfolgen eines Rotlichtverstoßes</a> kommt es auf die Dauer der Rotlichtphase an. Wird eine Sekunde überschritten, droht ein Fahrverbot. Das Bußgeld erhöht sich auf 200,00 Euro.</p>
<p>Die Feststellung der Dauer der Rotlichtphase spielt daher in der Praxis eine große Rolle. Das AG Landstuhl hatte den gar nicht seltenen Fall zu   entscheiden, dass der Rotlichtverstoß durch einen Polizeibeamten beobachtet wurde (AG Landstuhl Urt. v. 24.02.2011 AZ: 4286 Js 13706/10.OWi,   4286 Js 13706/10 OWi).Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde:</p>
<p>Der Betroffene befuhr am 10.09.2010 gegen 07:18 Uhr die Bahnhofstraße  und bog An der Rampe links in die Saarbrücker Straße Richtung  Stadtmitte ein. Dabei führte er den Abbiegevorgang durch, obwohl die  Lichtzeichenanlage für ihn bereits auf Rot umgeschaltet hatte. Dies  bemerkte er aufgrund von Unaufmerksamkeit nicht.</p>
<p>Den Verstoß beobachtete ein Polizeibeamter, der sich gerade auf dem  Weg zum Dienst befand und dabei an erster Stelle an der Linksabbiegespur  der Saarbrücker Straße stand.</p>
<p>Mit welcher Geschwindigkeit der Betroffene gefahren war, konnte nicht  festgestellt werden. Der Abstand des Betroffenen von der Haltelinie der  Linksabbiegespur konnte nicht festgestellt werden. Der als Zeuge  vernommene Polizeibeamte sagte aus, dass nach seiner Schätzung die Ampel  bereits länger als eine Sekunde rot gewesen sei. Die Ampel, die der  Betroffene überfahren hatte, war aus Sicht des Polizeibeamten nur  unzureichend einzusehen. Der Polizeibeamte gab an, die Sekunden der Dauer der Rotlichtphase nicht mitgezählt zu haben.</p>
<p>Der Betroffene wurde lediglich wegen eines einfachen Rotlichtverstoßes  (Rotlichtdauer unter eine Sekunde, d.h. kein Fahrverbot, 90 Euro  Geldbuße) verurteilt.</p>
<p>Leitsatz des Amtsgerichts Landstuhl:</p>
<p><em>&#8220;Die Feststellung eines qualifizierten Rotlichtverstoßes  innerorts kann nicht durch die zufällige Beobachtung, selbst eines  erfahrenen Polizeibeamten, erfolgen, insbesondere wenn keine  Feststellungen zur Geschwindigkeit des Betroffenen oder zum Abstand von  der Haltelinie möglich waren.&#8221;</em></p>
<p>Fazit: Die zufällige Beobachtung von Rotlichtverstößen durch Polizeibeamte ist kein seltener Fall. Man sollte in jedem Fall die örtlichen Verhältnisse aufklären, gegebenenfalls auch den Phasenplan der Ampelanlage einfordern und mal nachfragen, ob und wie der Polizeibeamte die genaue Sekundenanzahl ermittelt hat. Bis Drei zählen kann ja jeder, nur tun muss man es auch &#8230; oder jedenfalls bis Zwei &#8230; <img src='http://www.schadenfixblog.de/wp-includes/images/smilies/icon_smile.gif' alt=':-)' class='wp-smiley' /> </p>
<p>Verteidigung in Verkehrssachen und Unfallregulierung:</p>
<p style="text-align: center;"><a href="http://schadenfix.de/zweibruecken/kuettner">Unsere Kanzlei auf  Schadenfix.de</a></p>
<p style="text-align: left;">Weitere Infos zum Bußgeldverfahren:<a href="http://knoellchen.eu/german"></a></p>
<p style="text-align: center;"><a href="http://knoellchen.eu/german">Knöllchen.eu</a></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Radfahrer missachtet Vorfahrt: Alleinschuld bei Unfall</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/radfahrer-missachtet-vorfahrt-alleinschuld-bei-unfall/</link>
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		<pubDate>Thu, 21 Apr 2011 07:54:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dominik Bach</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>

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		<description><![CDATA[Köln/Berlin (DAV). Verstößt ein Radfahrer gegen die Vorfahrtsregeln und verursacht so einen Unfall, haftet er in der Regel allein für den Unfall. Das entschied das Oberlandesgericht Köln am 29. August 2009 (AZ: 20 U 107/07), wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichten.
Die Radfahrerin überquerte eine Vorfahrtstraße, auf der sich ein Fahrzeug näherte. Sie stieß [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Köln/Berlin (DAV). Verstößt ein Radfahrer gegen die Vorfahrtsregeln und verursacht so einen Unfall, <strong>haftet er in der Regel allein für den Unfall</strong>. Das entschied das Oberlandesgericht Köln am 29. August 2009 (AZ: 20 U 107/07), wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichten.</p>
<p>Die Radfahrerin überquerte eine Vorfahrtstraße, auf der sich ein Fahrzeug näherte. Sie stieß mit dem Auto zusammen und verletzte sich.</p>
<p>Ihre Klage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld war erfolglos: Die Richter sahen bei der Frau die alleinige Schuld für den Unfall. Sie habe ihre Wartepflicht verletzt, die sich aus dem am Radweg befindlichen Schild „Vorfahrt gewähren“ ergebe. Den Autofahrer treffe dagegen keine Schuld. Zwar warnten das gelbe Blinklicht und Warnschilder vor eventuell kreuzenden Radfahrern, doch ergebe sich daraus keine Wartepflicht, sondern lediglich eine Pflicht zur erhöhten Aufmerksamkeit.</p>
<p>Der Autofahrer durfte entgegen der Ansicht der Klägerin grundsätzlich darauf vertrauen, dass diese sein Vorfahrtsrecht achten würde. Er habe nicht damit rechnen müssen, dass die Klägerin die Straße überqueren würde.</p>
<p>Wenn Sie ein verkehrsrechtliches Problem haben, nutzen Sie unseren Bußgeldmelder:</p>
<p><a href="https://www.schadenfix.de/berlin/hendrych/bussgeldanfrage" target="_blank"><img class="alignleft size-full wp-image-5112" title="bussgeldmelder" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/04/bussgeldmelder.png" alt="bussgeldmelder" width="279" height="59" /></a></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Absehen vom Fahrverbot bei drohendem Arbeitsplatzverlust</title>
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		<pubDate>Fri, 08 Apr 2011 09:22:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Thomas Brunow</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
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		<category><![CDATA[Bußgeldkatalog 2010]]></category>
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		<category><![CDATA[Fahrverbot]]></category>
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		<category><![CDATA[Punkte in Flensburg]]></category>
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		<category><![CDATA[Verkehrskontrollsystem VKS]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsüberwachung]]></category>

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		<description><![CDATA[Bei drohendem Arbeitsplatzverlust kann unter Umständen von einem Fahrverbot abgesehen werden.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>
<p>Nach einer Entscheidung des OLG Bamberg vom 26. Januar 2011 (3 Ss OWi  2/2011) wurde vom Fahrverbot abgesehen, nachdem der Betroffene ein <a href="http://kanzlei-blog.de/wp-content/uploads/2011/04/panthermedia_01867105.jpg"><img class="alignright" src="http://kanzlei-blog.de/wp-content/uploads/2011/04/panthermedia_01867105-300x199.jpg" alt="" width="189" height="125" /></a>Schreiben seines Arbeitgebers vorlegte, worin dieser die Kündigung androhte, sollte der Betroffene ein Fahrverbot erhalten.</p>
<p>Bei dem Betroffenen handelte es sich um einen Außendienstmitarbeiter.  Dieser hielt bei Tempo 104 hm/h den erforderlichen Sicherheitsabstand  nicht ein. Das Amtsgericht verurteilte ihn zu einer Geldbuße von 240 €  und zu einem Monat Fahrverbot. Eine solche Strafe ist nach dem  Bußgeldkatalog im Regelfall vorgesehen.</p>
<p>Um zumindest das Fahrverbot zu beseitigen, wurde dem Gericht  Schreiben des Arbeitgebers des Betroffenen vorgelegt, mit welchem dieser  die Kündigung androhte, sollte der Arbeitnehmer auch nur einen Monat  nicht fahren dürfen. Das Amtsgericht sah in dieser Kündigungsandrohung  keine ausreichende Grundlage, um vom Fahrverbot abzusehen.</p>
<p>Die Rechtsbeschwerde vor dem OLG Bamberg gegen diese Entscheidung  hatte Erfolg. Das OLG Bamberg begründete die Entscheidung damit, dass  ein Schreiben des Arbeitgebers grundsätzlich alleine ausreichen könne,  um eine Existenzgefährdung nachzuweisen. Sofern das Amtsgericht Zweifel  an der Glaubhaftigkeit des Schreibens gehabt hätte, hätte das Gericht  ggf. den Arbeitgeber persönlich als Zeugen laden und befragen müssen.</p>
<p>Über den Autor: Rechtsanwalt Thomas Brunow Rechtsanwalt für  Verkehrsrecht in Berlin Mitte. Rechtsanwalt Brunow ist Vertrauensanwalt  des Volkswagen – Audi Händlerverbandes für Verkehrsrecht e.V. und  Mitglied der ARGE Verkehrsrecht in Berlin. Rechtsanwalt Thomas Brunow  hilft Geschädigten nach Verkehrsunfällen und Betroffenen nach  Verkehrsverstößen (Fahrerflucht, Bußgeld, Punkte in Flensburg etc.)  schnell und unbürokratisch.<br />
mehr Infos: <a href="http://www.verkehrsrecht-24.de/" target="_blank">www.verkehrsrecht-24.de</a> und NEU: <a href="http://www.verkehrsanwaelte-24.de/" target="_blank">www.verkehrsanwaelte-24.de</a><br />
Tel.: 030 / 226 35 71 13</div>
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		<title>Rettet die Fahrerlaubnis (§ 142)</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/rettet-die-fahrerlaubnis-%c2%a7-142/</link>
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		<pubDate>Wed, 30 Mar 2011 06:45:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Kfz-Sachverständiger Patrick Algier</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
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		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
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		<category><![CDATA[Punkte in Flensburg]]></category>
		<category><![CDATA[unfallflucht]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Wahrnehmbarkeit eines Kollisionsereignisses in Bezug zum § 142 „Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ („Die Rettung des Führerscheins“)
StGB (Strafgesetzbuch)
§ 142 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Auszug)
(1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er
1.zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Wahrnehmbarkeit eines Kollisionsereignisses in Bezug zum § 142 „Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ („Die Rettung des Führerscheins“)</p>
<p>StGB (Strafgesetzbuch)</p>
<p>§ 142 Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Auszug)<br />
(1) Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er<br />
1.zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, dass er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder<br />
2.eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne dass jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.<br />
(2) Nach Absatz 1 wird auch ein Unfallbeteiligter bestraft, der sich<br />
1. nach Ablauf der Wartefrist (Absatz 1 Nr. 2) oder<br />
2. berechtigt oder entschuldigt<br />
vom Unfallort entfernt hat und die Feststellungen nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht.<br />
(3) Der Verpflichtung, die Feststellungen nachträglich zu ermöglichen, genügt der Unfallbeteiligte, wenn er den Berechtigten (Absatz 1 Nr. 1) oder einer nahe gelegenen Polizeidienststelle mitteilt, dass er an dem Unfall beteiligt gewesen ist, und wenn er seine Anschrift, seinen Aufenthalt sowie das Kennzeichen und den Standort seines Fahrzeugs angibt und dieses zu unverzüglichen Feststellungen für eine ihm zumutbare Zeit zur Verfügung hält. Dies gilt nicht, wenn er durch sein Verhalten die Feststellungen absichtlich vereitelt.<br />
(4) Das Gericht mildert in den Fällen der Absätze 1 und 2 die Strafe (§ 49 Abs. 1) oder kann von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Unfallbeteiligte innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs, der ausschließlich nicht bedeutenden Sachschaden zur Folge hat, freiwillig die Feststellungen nachträglich ermöglicht (Absatz 3).<br />
(5) Unfallbeteiligter ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann.</p>
<p style="text-align: center"><strong>Arbeit für den Kfz-Sachverständigen</strong></p>
<p>Aufgrund des Vorhergesagten ergeben sich für Kfz-Sachverständige außergerichtliche Aufgaben.<br />
Zur Vermeidung eines evtl. Führerscheinentzuges für den Mandanten, kann und sollte geprüft werden, ob überhaupt für den Unfallverursacher (Ihren Mandanten) das Schadenereignis wahrnehmbar war. Kfz-Sachverständigenbüros bieten hierfür oftmals sogenannte Wahrnehmbarkeitsgutachten an.<br />
So wird in diesen Gutachten zur Wahrnehmbarkeit des Unfallereignisses für den Schädiger Stellung genommen. Auch wird meist die Schadenörtlichkeit und dessen Umfeld besichtigt. Hierdurch ergeben sich oft überraschende, für Ihren Mandanten positive, Ergebnisse, die diesen von Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort entlasten können.</p>
<p>Beispielhafter Auszug aus einem Gutachten zur Wahrnehmbarkeit</p>
<p><strong>AUFGABENSTELLUNG</strong></p>
<p>Gemäß dem geschilderten Sachverhalt wurde der Unterzeichner zur Abgabe einer gutachterlichen Stellungnahme beauftragt, wobei die Kriterien für eine akustische, kollisionsmechanische und visuelle Wahrnehmbarkeit des Unfallereignisses überprüft werden sollen.</p>
<p><strong>FESTSTELLUNGEN ZUR WAHRNEHMBARKEIT</strong></p>
<p>Die Wahrnehmbarkeit stellt das Aufnehmen von Reizen durch die Sinnesorgane dar, die durch entsprechende, im Umfeld des Kraftfahrers stattfindende Ereignisse erzeugt werden. Entsprechend der für die Aufnahme von Reizen zur Verfügung stehenden Sinnesorgane unterscheidet man die Wahrnehmbarkeit in</p>
<p>I.	Akustische Wahrnehmbarkeit – durch Hören<br />
Die akustische Wahrnehmbarkeit beschreibt die Wahrnehmung von Ereignissen und Vorgängen durch das menschliche Gehör. Diesbezüglich sind die Kontaktbereiche an beiden Fahrzeugen, hinsichtlich ihrer Struktur und Materialbeschaffenheit auf die Möglichkeit einer Körperschall- oder Luftschallübertragung während einer Kollisionsberührung zu untersuchen.</p>
<p>II.	Visuelle Wahrnehmbarkeit – durch Sehen<br />
Hinsichtlich der visuellen Wahrnehmbarkeit (Wahrnehmung des Unfallereignisses durch das Sinnesorgan Auge) ist im Wesentlichen die Blickrichtung des Fahrers maßgeblich.</p>
<p>III.	Kollisionsmechanische (taktil vestibuläre) Wahrnehmbarkeit –  durch Fühlen<br />
Eine weitere Möglichkeit zur Aufnahme von Kollisionsvorgängen und von Ereignissen im benachbarten Umfeld ergibt sich über die Wahrnehmung des Bewegungsverhaltens des eigenen Fahrzeuges durch den Tastsinn (taktil) sowie durch das Gleichgewichtsorgan (vestibular). Die taktile Wahrnehmung des Bewegungsverhaltens des eigenen Fahrzeuges &#8230;&#8230;&#8230;..</p>
<p><strong>SACHVERSTÄNDIGE AUSFÜHRUNGEN</strong></p>
<p>Für die Überprüfung, ob das hier gegenständliche Unfallereignis für Herrn &#8230;&#8230;&#8230; wahrgenommen werden musste, muss zunächst sachverständigerseits der Kollisionsvorgang nachvollzogen werden.<br />
Anhand der vorgefundenen Beschädigungen an beiden Fahrzeugen sowie unter Bezugnahme auf die Schadenörtlichkeit kann der Schadenhergang wie folgt erläutert werden:</p>
<p>Das Fahrzeug &#8230;&#8230;..</p>
<p>Die Unfallörtlichkeit &#8230;&#8230;..</p>
<p><strong>ZUSAMMENFASSUNG</strong></p>
<p>Gemäß dem geschilderten Sachverhalt und der sich daraus an den Unterzeichner ergebenden Aufgabenstellung lassen sich aus den Ausführungen zusammengefasst folgende Einzelergebnisse herausstellen:</p>
<p>&#8230;&#8230;&#8230;..</p>
<p>Die Wahrnehmbarkeit des Unfallereignisses in Bezug auf die Berührung beider Fahrzeuge ist aufgrund &#8230;&#8230;. für den Fahrzeuginsassen Herrn &#8230;&#8230;. <strong><em>nicht zu unterstellen</em></strong> !!!!!!!!!!!!!!!!</p>
<p><span style="color: #ff0000"><span style="color: #000000">Resümee</span><br />
<strong>Aufgrund der vorherigen Ausführungen ist es durchaus möglich -außergerichtlich- für Ihren Mandanten einen „positiven“ Ausgang (kein Fahrerlaubnisentzug) herbei zu führen. </strong></span></p>
<p>Für Stellungnahmen und verkehrstechnische Gutachten zur Wahrnehmbarkeit stehen Ihnen bundesweit Kfz-Sachverständigenbüros zur Verfügung.</p>
<p><span style="text-decoration: underline"><strong><span style="color: #ff0000">KFZ-SACHVERSTÄNDIGEN-BÜRO </span><em>Patrick Algier GmbH</em></strong></span></p>
<p>Kraftfahrzeugschäden • Fahrzeugbewertungen • Beweissicherung • Technische Gutachten</p>
<p>Patrick Algier<br />
-Zertifizierter Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden- und bewertungen IfS GmbH<br />
-Mitglied im BVSK, Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V.)<br />
Provinzialstraße 252<br />
66806 Ensdorf<br />
Tel.: 06831-53819<br />
www.sv-algier.de<br />
info@sv-algier.de</p>
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		</item>
		<item>
		<title>OLG Köln zum Überholen bei unklarer Verkehrslage</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/olg-koln-zum-uberholen-bei-unklarer-verkehrslage/</link>
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		<pubDate>Mon, 14 Mar 2011 13:15:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Dominik Weiser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht Zweibrücken]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>

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		<description><![CDATA[In der aktuellen Ausgabe der Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR Heft 5 aus 2011, S. 290 f) sind gleich zwei aktuelle Entscheidungen veröffentlicht, die deutlich machen, dass zwischen Unfallregulierung und Verteidigung in der parallelen Verkehrsordnungswidrigkeitensache ein nicht zu verachtender Sachzusammenhang besteht.
Typische Ausgangslage: Der Mandant hatte einen Unfall und erscheint in der Kanzlei mit dem Auftrag, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In der aktuellen Ausgabe der Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR Heft 5 aus 2011, S. 290 f) sind gleich zwei aktuelle Entscheidungen veröffentlicht, die deutlich machen, dass zwischen Unfallregulierung und Verteidigung in der parallelen Verkehrsordnungswidrigkeitensache ein nicht zu verachtender Sachzusammenhang besteht.</p>
<p>Typische Ausgangslage: Der Mandant hatte einen Unfall und erscheint in der Kanzlei mit dem Auftrag, den Unfallschaden abzuwickeln. Häufig, wenn auch nicht immer, wurde gegen ihn und / oder den anderen Unfallbeteiligten ein Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Wie wichtig es sein kann, auch in der Bußgeldsache tätig zu werden &#8211; was sehr häufig in der Praxis unterbleibt &#8211; zeigen meines Erachtens die beiden in der MDR veröfentlichten Urteile (OLG Köln vom 07.12.2010 AZ: 4 U 9/09 und OLG Koblenz vom 28.10.2010 AZ: 2 U 1021/09). Hier zunächst das Urteil des OLG Köln in der Kurzversion, das Urteil des OLG Koblenz folgt in einem weiteren Beitrag:</p>
<p>Das OLG Köln entschied in einer Zivilsache, dass kein Überholen bei unklarer Verkehrslage (<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__5.html" target="_blank">§ 5 Absatz 3 StVO</a>) vorliegt, wenn auf einer geraden, bevorrechtigten Straße außerhalb des Ortes mit einer zulässigen Geschwindigkeit von nicht über 100 km/h auf gerader, frei einsehbarer Strecke ohne Gegenverkehr mehrere Fahrzeuge überholt werden, auch wenn im Überholbereich linksseitig die Einmündung einer untergeordneten Straße liegt, auf der sich ein wartepflichtiger Verkehrsteilnehmer befindet.</p>
<p>Dem Urteil lag also, verständlicher ausgedrückt, folgender Sachverhalt zugrunde:</p>
<p>Der Kläger hatte außerhalb geschlossener Ortschaft eine Fahrzeugkolonne überholt. Er befand sich auf der bevorrechtigten (Vorfahrts-)Straße. Entgegenkommender Verkehr war nicht vorhanden. Die Straße war frei einsehbar. Der Unfall geschah am Abend bei eingeschaltetem Abblendlicht beider beteiligter Unfallfahrzeuge. Von einer von links einmündenden Straße näherte sich der Beklagte. Unter Missachtung der Vorfahrt des Klägers fuhr er nach rechts einbiegend in die Vorfahrtsstraße ein. Es kam zur Kollission. Der Kläger verklagte den Beklagten auf Schadensersatz.</p>
<p>Die Frage, die sich das OLG Köln zu stellen hatte, war also, ob dem Kläger an dem Unfall ein Mitverursachungs- und Mitverschuldensbeitrag anzulasten war und zwar dergestalt, dass es zu einer Haftungsquote kommen muss oder ob der Kläger vollen Ersatz seiner Schäden verlangen konnte. In diesem Zusammenhang spielte insbesondere die Frage der Verletzung einer straßenverkehrsrechtlichen Vorschrift, namentlich des<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__5.html" target="_blank"> § 5 Absatz 3 StVO</a> (Überholen bei unklarer Verkehrslage), eine Rolle. Hier besteht &#8211; wie dies allgemein fast immer der Fall ist &#8211; eine Schnittstelle zwisschen Verkehrsunfallregulierung und Ordnungswidrigkeitenverfahren. Ein solches Überholen bei unklarer Verkehrslage ist natürlich  auch bußgeldbewehrt. In solchen Fällen wird dementsprechend in der Regel ein Bußgeldverfahren eingeleitet.</p>
<p>Bei &#8220;einfachem Überholen bei unklarer Verkehrslage&#8221; drohen übrigens ein Bußgeld von 100,00 € (Regelsatz für Ersttäter) und drei Punkte in Flensburg. Bei Nichtbeachtung eines Überholverbotszeichens und anschließender Sachbeschädigung (Unfall) sind 300,00 €, vier Punkte und ein Fahrverbot von einem Monat fällig.</p>
<p>Das OLG Köln hat im zu entscheidenden Fall dem Kläger Recht gegeben. Es kam nicht zu keiner Haftungsquote.</p>
<p>Auch wenn es sich um eine Einzelfallentscheidung handelt, zeigt dieser Fall, dass es durchaus lohnenswert sein kann, sich im &#8220;parallelen&#8221; Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren zu verteidigen. Die Entscheidung des Bußgeldrichters bindet zwar nicht unmittelbar das Zivilgericht, sie ist aber immer ein gutes Argument für eine dem Mandanten günstige Haftungsquote bis hin zum vollständigen Obsiegen.</p>
<p>Zudem bringt die Verteidigung in der Ordnungswidrigkeitensache den nicht zu verachtenden praktischen Vorteil, dass  bei bestehender Rechtsschutzversicherung bereits vorgerichtlich für ein Privatgutachten zum Unfallhergang Deckungszusage erteilt werden kann. Im Gegensatz zum Zivilverfahren (Unfallregulierung) trägt der Rechtsschutzversicherer im Rahmen der Verteidigung gegen den Vorwurf einer Verkehrsordnungswidrigkeit auch die Kosten eines Privatgutachtens, sofern dieses für die Verteidigung im OWi &#8211; Verfahren erforderlich ist. Auf diese Weise lässt sich also, was in der Praxis ungemein wichtig ist, ein kostenloses und vor allem auch zeitnahes Gutachten zum Unfallhergang beibringen. Im Zivilverfahren werden solche Kosten vom Rechtsschutzversicherer nur im laufenden Gerichtsverfahren  getragen. Bis es aber zu einem entsprechenden Beweisbeschluss kommt (auch in einem selbstständigen Beweisverfahren) gehen oft mehrere Monate ins Land. Von der Unfallstelle ist dann sozusagen nichts mehr übrig &#8230; In meiner Praxis hat es sich gezeigt, dass die Rechtsschutzversicherer einem solchen Gutachten offen gegenüber stehen, nicht zuletzt, wenn man ihnen klar macht, dass da auch noch eine (teure) Verkehrsunfallregulierung im Raum steht, für die in der Regel auch Deckungszusage erteilt werden muss. Auch der Rechtsschutzversicherer hat ja ein gesundes (Kosten-)Interesse daran, dass der Fall letztlich gewonnen wird, dann erhält nämlich sein Geld zurück.</p>
<p>Mal ganz abgesehen davon, dass es dem Mandanten schwer zu vermitteln sein dürfte, warum er im Zivilverfahren vollständig obsiegt hat mit der Entscheidungsbegründung, es habe keine unklare Verkehrslage vorgelegen, während er im Ordnungswidrigkeitenverfahren mangels Verteidigung einen Bußgeldbescheid wegen Überholen bei unklarer Verkehrslage, also mindestens 100,00 € und drei Punkte, &#8220;kassiert&#8221; hat. Wenn das dann auch noch die Punkte 16, 17 und 18 waren und die Fahrerlaubnis entzogen wird, kann man davon ausgehen, dass der Mandant nicht mit einem fröhlichen &#8220;Vielen Dank für die Blumen!&#8221; auf den Lippen in der Kanzlei erscheinen wird. Das nur am Rande &#8230;</p>
<p>Fazit: Nur wer über den Tellerrand blickt, brockt sich keine Suppe ein, die der Mandant hinterher auslöffeln muss.</p>
<p>Verteidigung in Verkehrssachen und Unfallregulierung:</p>
<p style="text-align: center;"><a href="http://schadenfix.de/zweibruecken/kuettner">Unsere Kanzlei auf  Schadenfix.de</a></p>
<p style="text-align: left;">Weitere Infos zum Bußgeldverfahren:<a href="http://knoellchen.eu/german"></a></p>
<p style="text-align: center;"><a href="http://knoellchen.eu/german">Knöllchen.eu</a></p>
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		<item>
		<title>Geschwindigkeitsüberschreitungen auf Autobahnen – Teil 2</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/geschwindigkeitsuberschreitungen-auf-autobahnen-%e2%80%93-teil-2/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/geschwindigkeitsuberschreitungen-auf-autobahnen-%e2%80%93-teil-2/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 04 Mar 2011 22:06:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Thomas Brunow</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsüberwachung]]></category>
		<category><![CDATA[Blitzer]]></category>
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		<category><![CDATA[Bußgeldkatalog 2010]]></category>
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		<category><![CDATA[Geschwindigkeitsmessung]]></category>
		<category><![CDATA[Geschwindigkeitsüberschreitung]]></category>
		<category><![CDATA[Geschwindigkeitsverstoß]]></category>
		<category><![CDATA[PoliScan-Speed]]></category>
		<category><![CDATA[Punkte]]></category>
		<category><![CDATA[Punkte in Flensburg]]></category>

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		<description><![CDATA[Wie groß muss der Abstand zwischen Geschwindigkeitsbeschränkung und Messung sein?
Im  Folgenden wird die Frage behandelt, welcher Abstand zwischen einem  Verkehrsschild zur Geschwindigkeitsbegrenzung und dem Ort der  Geschwindigkeitsmessung zu bestehen hat.
Diese Abstandsregelung ist in den Richtlinien zur Verkehrsüberwachung durch die Polizei geregelt, unterscheidet sich aber von Bundesland zu Bundesland. So  sieht die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Wie groß muss der Abstand zwischen Geschwindigkeitsbeschränkung und Messung sein?</strong><br />
Im  Folgenden wird die Frage behandelt, welcher Abstand zwischen einem  Verkehrsschild zur Geschwindigkeitsbegrenzung und dem Ort der  Geschwindigkeitsmessung zu bestehen hat.<br />
Diese Abstandsregelung ist in den <em>Richtlinien zur Verkehrsüberwachung durch die Polizei</em> geregelt, unterscheidet sich aber von Bundesland zu Bundesland. So  sieht die Richtlinie für Brandenburg beispielsweise vor, dass  Geschwindigkeitsmessungen in der Regel 150 m vom Beginn bzw. Ende der  Geschwindigkeitsbegrenzung entfernt erfolgen müssen. Diese für  Ortschaften und Bundesautobahnen einheitliche Regelung wirft besonders  auf</p>
<p><img class="alignright size-medium wp-image-4903" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/03/panthermedia_01978561-300x199.jpg" alt="panthermedia_01978561" width="240" height="159" /></p>
<p>Autobahnen Probleme auf.</p>
<p>In  unserem konkreten Fall wurde unserem Mandanten von der Bußgeldstelle  Gransee vorgeworfen, auf Höhe des Autobahnkreuzes Oranienburg  Richtung  Prenzlau bei einer zulässigen Geschwindigkeit von 120 km/h die  zulässige Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 23 km/h  überschritten zu haben. Die Geschwindigkeitsmessung erfolgte mittels  eines Laser-Messungsgeräts des Typs <em>Poliscan speed </em>mit einem  Abstand von 310 m &#8211; also innerhalb der Vorgabe der Richtlinie &#8211; zum  geschwindigkeitseinschränkenden Verkehrszeichen (120 km/h).</p>
<p>Zuvor  war die Geschwindigkeit nicht beschränkt. Wegen dieser  Ordnungswidrigkeit wurde eine Geldbuße in Höhe von 70 € festgesetzt.  Zudem drohte die Eintragung von einem Punkt gemäß Bußgeldkatalog im  Verkehrszentralregister in Flensburg.<br />
Gegen  den Bescheid wurde Einspruch abgelehnt. Die Behörde half dem Einspruch  mit einer standardisierten Begründung ab und verwies die Angelegenheit  zum Amtsgericht.<br />
Im  Ergebnis wurde das Verfahren unter der Prämisse der Zahlung des  hälftigen Geldbußebetrags in Höhe von 35,- € (Verwarngeld) eingestellt,  wobei dieser Betrag außerhalb des punktebewerten Bereichs liegt und  daher von der Eintragung von Punkten abgesehen wurde.<br />
Die  Problematik in solchen Fällen besteht darin, dass den Kraftfahrern die  Chance gegeben werden muss, sich auf die Geschwindigkeitsbegrenzung  einzustellen. Besonders auf Autobahnen erscheint eine  Geschwindigkeitsmessung entsprechend der Richtlinie ab 150 m nach  Geschwindigkeitsbegrenzung nicht zumutbar, besonders, wenn zuvor die  Geschwindigkeit nicht begrenzt war.<br />
Dieser  Ansatz diente als Grundlage für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid  und für die anschließende Hauptverhandlung. Entscheidend ist, dass  rechtzeitig ein Bremsvorgang unter Rücksichtnahme des nachfolgenden  Verkehrs und Beachtung der Verkehrs- und Straßenbedingungen eingeleitet  werden muss.</p>
<p>Mithilfe  eines Diagramms, Berechnungen und einer umfangreichen Überprüfung des  Straßen- und Beschilderungsplans wurde der Bußgeldstelle und später dem  Gericht dargelegt, dass unter diesen Voraussetzungen ein Bremsvorgang  angemessen gewesen wäre, dessen Bremskraft im Verhältnis zu einer  Vollbremsung ein Drittel betragen hätte.<br />
Mittels  dieser Rechnung wäre bei einer Ausgangsgeschwindigkeit von 200 km/h ein  Bremsweg in Höhe von 552 m erforderlich gewesen, um die zulässige  Geschwindigkeit von 120 km/h ohne Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs  zu erreichen. Daher war die Geschwindigkeitsüberschreitung auf Höhe der  Geschwindigkeitsmessung unserem Mandanten nicht vorwerfbar.<br />
Insofern  sollte stets überprüft werden, an welcher Stelle (Autobahnkilometer)  sich das maßgebliche Verkehrszeichen mit der Geschwindigkeitsbegrenzung  befindet und wie groß der Abstand zum Ort der Geschwindigkeitsmessung  ist. Dieser Fall zeigt einmal mehr, dass jede Geschwindigkeitsmessung zumindest kritisch hinterfragt werden sollte. Hier war das Messergebnis zwar an sich richtig; jedoch die Art und Weise der Messung zumindest unverhältnismäßig.</p>
<p>(Stud. iur. Nicolas Schaeffer)<br />
Rechtsanwalt  Thomas Brunow Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Berlin Mitte.  Rechtsanwalt Brunow ist Vertrauensanwalt des Volkswagen – Audi  Händlerverbandes für Verkehrsrecht e.V. und Mitglied der ARGE  Verkehrsrecht in Berlin. Rechtsanwalt Thomas Brunow hilft Geschädigten  nach Verkehrsunfällen und Betroffenen nach Verkehrsverstößen  (Fahrerflucht, Bußgeld, Punkte in Flensburg etc.) schnell und  unbürokratisch.mehr Infos: <a href="http://verkehrsrecht-24.de/" target="_blank">www.verkehrsrecht-24.de</a> oder NEU! <a href="http://www.verkehrsanwaelte-24.de" target="_blank">www.verkehrsanwaelte-24.de</a><br />
Tel.: 030 / 226 35 71 13Rechtsanwalt Thomas Brunow ist Partner der Kanzlei Prof. Dr. Streich &amp; Partner Berlin Mitte</p>
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		<title>Fahrtenbuchauflage trotz Zeugnisverweigerungsrecht</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/fahrtenbuchauflage-trotz-zeugnisverweigerungsrecht/</link>
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		<pubDate>Tue, 01 Mar 2011 19:20:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Thomas Brunow</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Zeugnisverweigerungsrecht steht Fahrtenbuchauflage nicht entgegen.
VG Mainz, Beschluss vom 22.11.2010 &#8211; 3 L 1381/10.MZ
Ein Fahrzeughalter kann sich nicht auf sein Zeugnisverweigerungsrecht berufen, um einer Fahrtenbuchauflage zu entgehen, so entschied das Verwaltungsrecht Mainz.
Dem lag folgender Sachverhalt zugrunde:
Mit dem Fahrzeug einer Halterin wurde auf der Autobahn die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 21 km/h überschritten. Dies hätte neben einer Geldbuße [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignright size-thumbnail wp-image-4738" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/03/Fahrtenbuch-150x150.jpg" alt="Fahrtenbuch" width="150" height="150" />Zeugnisverweigerungsrecht steht Fahrtenbuchauflage nicht entgegen.<br />
VG Mainz, Beschluss vom 22.11.2010 &#8211; 3 L 1381/10.MZ</p>
<p>Ein Fahrzeughalter kann sich nicht auf sein Zeugnisverweigerungsrecht berufen, um einer Fahrtenbuchauflage zu entgehen, so entschied das Verwaltungsrecht Mainz.<br />
Dem lag folgender Sachverhalt zugrunde:<br />
Mit dem Fahrzeug einer Halterin wurde auf der Autobahn die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 21 km/h überschritten. Dies hätte neben einer Geldbuße einen Punkt im Verkehrszentralregister für den Fahrzeugführer zur Folge gehabt. Bei der anschließenden Ermittlung des Fahrzeugführers wirkte die Halterin nicht mit, sondern schwieg. Der Fahrzeugführer konnte schließlich nicht ermittelt werden.<br />
Die Stadt Mainz, als zuständige Behörde, gab der Halterin unter Anordnung des sofortigen Vollzuges auf, ein Fahrtenbuch zu führen. Hiergegen legte die Halterin Rechtsmittel ein (Aussetzung der sofortigen Vollziehung). Sie begründete das Rechtsmittel unter anderem damit, dass ihr Lebensgefährte das Fahrzeug steuerte. Sie hätte folglich von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Eine Fahrtenbuchauflage würde somit dem Zeugnisverweigerungsrecht zu wider laufen.<br />
Dieser Rechtsansicht folgten die zuständigen Richter des Verwaltungsgerichts Mainz nicht. Der Antrag der Halterin wurde abgelehnt. Der Verkehrsverstoß, welcher mit einem Punkt zu bestrafen gewesen wäre, rechtfertige die Fahrtenbuchauflage, sofern der Fahrer nicht ermittelt werden könnte und der Halter nicht mitwirkt. Ein Zeugnisverweigerungsrecht steht der Halterin in Bezug auf ihren Lebensgefährten nicht zu. Davon abgesehen, steht ein Zeugnisverweigerungsrecht einer Fahrtenbuchauflage nicht entgegen.<br />
<span style="color: #ff0000">Ein „doppeltes Recht“ &#8211; so die Richter &#8211; nach einem Verkehrsverstoß auf der einen Seite im Ordnungswidrigkeitenverfahren die Aussage zu verweigern und zudem trotz fehlender Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrzeugführers von einer Fahrtenbuchauflage verschont zu bleiben, besteht schon aufgrund des Zwecks einer Fahrtenbuchauflage nicht. Diese diene nämlich der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs.</span></p>
<blockquote><p><span style="color: #808080">§ 52 StPO Zeugnisverweigerungsrecht<br />
(1) Zur Verweigerung des Zeugnisses sind berechtigt<br />
1.<br />
der Verlobte des Beschuldigten oder die Person, mit der der Beschuldigte ein Versprechen eingegangen ist, eine Lebenspartnerschaft zu begründen;<br />
2.<br />
der Ehegatte des Beschuldigten, auch wenn die Ehe nicht mehr besteht;<br />
2a.<br />
der Lebenspartner des Beschuldigten, auch wenn die Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht;<br />
3.<br />
wer mit dem Beschuldigten in gerader Linie verwandt oder verschwägert, in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert ist oder war.</span></p></blockquote>
<p>Über den Autor: Rechtsanwalt Thomas Brunow Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Berlin Mitte. Rechtsanwalt Brunow ist Vertrauensanwalt des Volkswagen – Audi Händlerverbandes für Verkehrsrecht e.V. und Mitglied der ARGE Verkehrsrecht in Berlin. Rechtsanwalt Thomas Brunow hilft Geschädigten nach Verkehrsunfällen und Betroffenen nach Verkehrsverstößen (Fahrerflucht, Bußgeld, Punkte in Flensburg etc.) schnell und unbürokratisch.<br />
mehr Infos: <a href="http://www.verkehrsrecht-24.de">www.verkehrsrecht-24.de</a><br />
Tel.: 030 / 226 35 71 13<br />
Rechtsanwalt Thomas Brunow ist Partner der Kanzlei Prof. Dr. Streich &amp; Partner Berlin Mitte</p>
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		<title>Geschwindigkeitsüberschreitung auf Autobahnen &#8211; ProViDa2000</title>
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		<pubDate>Thu, 27 Jan 2011 15:11:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Thomas Brunow</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Geschwindigkeitsmessung ProViDa 2000
Geschwindigkeitsüberschreitung  auf Autobahnen ist keine Seltenheit. Zur Feststellung der  Geschwindigkeitsübertretung greift die Polizei häufig auf zivile  Einsatzfahrzeuge zurück, die die Betroffenen verfolgen.
Die  Geschwindigkeitsmessanlage ProViDa 2000 wird dabei in Einsatzfahrzeugen  der Polizei zur Geschwindigkeitsmessung häufig verwendet. Die Anlage  kann die Geschwindigkeit vom stehenden wie auch vom bewegten  [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Geschwindigkeitsmessung ProViDa 2000</strong><br />
Geschwindigkeitsüberschreitung  auf Autobahnen ist keine Seltenheit. Zur Feststellung der  Geschwindigkeitsübertretung greift die Polizei häufig auf zivile  Einsatzfahrzeuge zurück, die die Betroffenen verfolgen.<br />
Die  Geschwindigkeitsmessanlage ProViDa 2000 wird dabei in Einsatzfahrzeugen  der Polizei zur Geschwindigkeitsmessung häufig verwendet. Die Anlage  kann die Geschwindigkeit vom stehenden wie auch vom bewegten  Einsatzfahrzeug bestimmen. Die Beweissicherung erfolgt hierbei in der  Regel durch Videoaufzeichnung (in diesem Zusammenhang: Problem der  permanenten Videoüberwachung).</p>
<p>Angebracht  in den Einsatzfahrzeugen sind stets eine Front- und Heckkamera. Das  Einsatzfahrzeug hält sodann über eine bestimmte Distanz einen festen  Abstand zum gemessenen Fahrzeug. Per Knopfdruck wird die Messung auf  Video aufgezeichnet.<br />
Die  Ermittlung der Geschwindigkeit erfolgt, indem die Wegstreckenimpulse  pro Zeiteinheit von der Messanlage in die Geschwi<strong><img class="alignright size-medium wp-image-4521" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2011/01/provida20001-300x224.jpg" alt="provida2000" width="300" height="224" /></strong>ndigkeitseinheit km/h  umgerechnet werden. Auf  dem beigefügten Foto (Bildschirm der Anlage) ist links oben die  geeichte zurückgelegte Strecke in Metern angegeben. Oben rechts befindet  sich die geeichte Zeit in Form von so genannten Frames, wobei 1 Frame  eine Zeit von 0,04 Sekunden darstellt. Unten rechts erkennt man die  momentan gefahrene Geschwindigkeit. Der  auf dem Bildschirmausschnitt erkennbare VDM Wert (Videodistanzmeter)  lässt unter Berücksichtigung der Fahrzeughöhe auf die  Abstandsveränderung schließen. Diese ist wiederum erforderlich für eine  korrekte Geschwindigkeitsmessung.  Die tatsächliche Fahrzeughöhe wird  hierbei manuell oder aus einer Datenbank vorgenommen.</p>
<blockquote><p>In unserem konkreten Fall wurde gemäß dem Beiblatt zum ViDistA Auswertebericht aus einer KBA Datenbank eine Referenzgröße von <strong>17703 mm (!)</strong> für das Betroffenenfahrzeug verwendet. Dieser Wert sollte die  Fahrzeughöhe des VW Touareg unseres Mandanten darstellen. Dass der  Touareg eine Höhe von 17 Meter nicht erreicht, hätte den Beamten beim  auswerten eigentlich sofort auffallen müssen. Die fehlerhafte  Höhenangabe hatte hier unmittelbare Auswirkungen auf die gemessene  Geschwindigkeit. Aus gutachterlicher Sicht war die polizeiliche  Berechnung somit als grob fehlerhaft zu bewerten.</p></blockquote>
<p>Hier  zeigte sich erneut, dass die Geschwindigkeitsmessungen nicht immer  richtig erfolgen. An sich sollte jede Messung kritisch hinterfragt  werden.<br />
Über  den Autor: Rechtsanwalt Thomas Brunow Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in  Berlin Mitte. Rechtsanwalt Brunow ist Vertrauensanwalt des Volkswagen –  Audi Händlerverbandes für Verkehrsrecht e.V. und Mitglied der ARGE  Verkehrsrecht in Berlin. Rechtsanwalt Thomas Brunow hilft Geschädigten  nach Verkehrsunfällen und Betroffenen nach Verkehrsverstößen  (Fahrerflucht, Bußgeld, Punkte in Flensburg etc.) schnell und  unbürokratisch.mehr Infos: <a href="http://www.verkehrsrecht-24.de/">www.verkehrsrecht-24.de</a><br />
Tel.: 030 / 226 35 71 13</p>
<p>Rechtsanwalt Thomas Brunow ist Partner der Kanzlei Prof. Dr. Streich &amp; Partner Berlin Mitte</p>
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		<title>Fahrerflucht – Teil 5: Versicherungsschutz</title>
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		<pubDate>Wed, 22 Dec 2010 16:28:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Thomas Brunow</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Eine Fahrerflucht kann auch versicherungsrechtliche Folgen und Kosten nach sich ziehen. Im Falle eines Unfalls hat Ihr Versicherer für eine angemessene Schadensregulierung ein legitimes Interesse daran, jenen Unfall vollständig aufzuklären. Als Versicherungsnehmer müssen Sie zur Unfallaufklärung beitragen, weshalb Ihnen eine Aufklärungspflicht obliegt. Diese Aufklärungspflicht äußert sich darin, dass der Versicherungsnehmer nach Eintritt des Unfallereignisses die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify"><img class="alignright" src="http://verkehrsrecht-24.de/s/cc_images/cache_1909269902.jpg?t=1292250962" alt="" width="210" height="140" />Eine Fahrerflucht kann auch versicherungsrechtliche Folgen und Kosten nach sich ziehen. Im Falle eines Unfalls hat Ihr Versicherer für eine angemessene Schadensregulierung ein legitimes Interesse daran, jenen Unfall vollständig aufzuklären. Als Versicherungsnehmer müssen Sie zur Unfallaufklärung beitragen, weshalb Ihnen eine Aufklärungspflicht obliegt. Diese Aufklärungspflicht äußert sich darin, dass der Versicherungsnehmer nach Eintritt des Unfallereignisses die Obliegenheit hat,  alles zu tun, was zur Aufklärung des Tatbestandes und zur Minderung des Schadens dienlich sein konnte.</p>
<p style="text-align: justify">Der Bundesgerichtshof hat festgestellt, dass diese Aufklärungspflicht  verletzt wird, wenn sie vom Unfallort flüchten. Mit Verwirklichung der Fahrerflucht nach § 142 StGB wird „als Reflex“ auch gleichzeitig das Aufklärungsinteresse des Versicherers verletzt (<span style="text-decoration: underline">BGH </span><a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=VersR%202000%20S.%20222" target="_blank">VersR 2000 S. 222</a>). Das gilt im Übrigen auch bei eindeutiger Haftungslage.</p>
<p><span style="color: #ff0000"><em>KfZ- Haftpflichtversicherung</em></span></p>
<p style="text-align: justify">Für die Wahrnehmung ihrer Haftpflichtversicherung hat das zur Folge, dass diese zwar zunächst für die beim Unfallgegner entstandenen Kosten aufkommt, diese aber von Ihnen zurückverlangt- sie werden damit in Regress genommen. Diese Leistungsfreiheit der Versicherung besteht jedoch nicht unbegrenzt. Sie gilt bis zu einem Maximalbetrag von  ca. 5.000 € (BGH VersR 1983, 333).</p>
<p><span style="color: #ff0000"><em>Kaskoversicherung</em></span></p>
<p style="text-align: justify">Auch wenn Sie eine Kaskoversicherung (Teil- oder Vollkasko) abgeschlossen haben, müssen Sie den Schaden am eigenen Fahrzeug selber regulieren, da die Kaskoversicherung im Falle einer Fahrerflucht nicht verpflichtet ist, die entstandenen Kosten zu tragen (OLG Nürnberg, Az.: 8 U 2561/96).</p>
<p><span style="color: #ff0000"><em>Rechtsschutz</em></span></p>
<p style="text-align: justify">Allgemein lässt sich für Verkehrsstraftaten festhalten, dass Ihre Rechtsschutzversicherung Deckungsschutz für die Anwaltskosten bietet, sofern Sie fahrlässig gehandelt haben. Begehen sie eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit vorsätzlich, entfällt auch in der Regel ihr Rechtsschutz.</p>
<p style="text-align: justify">
<p><a title="Fahrerflucht Wartezeit" href="http://www.schadenfixblog.de/fahrerflucht-%E2%80%93-teil-1-wartepflicht/" target="_blank">Teil 1 befasst sich mit der Wartepflicht der Unfallbeteiligten</a>.</p>
<p><a title="Fahrerflucht Parkschaden" href="http://www.schadenfixblog.de/fahrerflucht-teil-2-die-nachtragliche-feststellung-und-die-wahrnehmbarkeit-von-unfallen/" target="_self">Teil 2 befasst sich mit der Wahrnehmbarkeit von Zusammenstößen</a></p>
<p><a title="Strafe" href="http://www.schadenfixblog.de/fahrerflucht-teil-3-strafe-strafmas/" target="_self">Teil 3 befasst sich mit den strafrechtlichen Folgen</a></p>
<p><a title="Bußgeld" href="http://www.schadenfixblog.de/fahrerflucht-teil-4-busgeld-und-nebenfolgen/" target="_blank">Teil 4 befasst sich mit dem Bußgeld und den Nebenfolgen</a></p>
<p><a title="Versicherungsschutz" href="http://www.schadenfixblog.de/fahrerflucht-%E2%80%93-teil-5-versicherungsschutz/" target="_blank">Teil 5 befasst sich mit dem Versicherungsschutz</a></p>
<div><a title="Fahrerflucht beim Beladen" href="http://www.schadenfixblog.de/praxisfall-fahrerflucht-beim-be-und-entladen/">Teil 6 Fahrerflucht auch beim Be- und Entladen geparkter Fahrzeuge</a></div>
<p style="text-align: justify">Über den Autor: Rechtsanwalt Thomas Brunow Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Berlin Mitte. Rechtsanwalt Brunow ist Vertrauensanwalt des Volkswagen – Audi Händlerverbandes für Verkehrsrecht e.V. und Mitglied der ARGE Verkehrsrecht in Berlin. Rechtsanwalt Thomas Brunow hilft Geschädigten nach Verkehrsunfällen und Betroffenen nach Verkehrsverstößen (Fahrerflucht, Bußgeld, Punkte in Flensburg etc.) schnell und unbürokratisch.mehr Infos: <a href="http://www.verkehrsrecht-24.de/">www.verkehrsrecht-24.de</a></p>
<p>Tel.: 030 / 226 35 71 13</p>
<p>Rechtsanwalt Thomas Brunow ist Partner der Kanzlei Prof. Dr. Streich &amp; Partner Berlin Mitte</p>
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		<title>Winterreifenpflicht &#8211; Bedenken</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/winterreifenpflicht-bedenken/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/winterreifenpflicht-bedenken/#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 04 Dec 2010 12:11:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>LawBike.de</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>

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		<description><![CDATA[Nun ist sie also in Kraft &#8211; die viel diskutierte Winterreifenpflicht. Dass es sinnvoll ist, Winterreifen auf glatten und schneebedeckten Straßen zu verwenden, steht wohl außer Frage. Aber kann man die neue Regelung als gelungen bezeichnen? Eher kaum&#8230; Die alte Regelung war nach Ansicht des OLG Oldenburg zu unbestimmt, die jetzige Neuregelung soll diesen Mangel [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: left">Nun ist sie also in Kraft &#8211; die viel diskutierte Winterreifenpflicht. Dass es sinnvoll ist, Winterreifen auf glatten und schneebedeckten Straßen zu verwenden, steht wohl außer Frage. Aber kann man die neue Regelung als gelungen bezeichnen? Eher kaum&#8230; Die alte Regelung war nach Ansicht des OLG Oldenburg zu unbestimmt, die jetzige Neuregelung soll diesen Mangel nicht mehr enthalten.</p>
<p style="text-align: left">Wirklich?</p>
<p style="text-align: left">Hier vor der Haustür sind u.a. zwei Straßen&#8230; eine Seitenstraße, schneebedeckt, eine Hauptstraße, befahrbar wie im Hochsommer. Darf ich jetzt die eine Straße mit Sommerreifen befahren, die andere nicht? Wo können und sollen hier genaue Grenzen gezogen werden? Wie viel Matsch muss auf der Straße liegen, damit die situative Winterreifenpflicht Anwendung findet? Hier werden die Ordnungshüter bei ihrer Einschätzung vor Ort noch viel Freude haben.</p>
<p style="text-align: left">Einen festgelegten Zeitraum für die Winterreifenpflicht wird es deswegen nicht geben, weil hierfür die Wetterverhältnisse in Deutschland zu unterschiedlich sind, so das <a href="http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2010/367-ramsauer-winterreifen.html">BMVBS</a>.</p>
<p style="text-align: left"><strong>Aber was ist mit der Definition Winterreifen?</strong></p>
<p style="text-align: left"><strong></strong>Fakt ist: eine Definition des Winterreifens sucht man im ursprünglichen <a href="http://www.lawbike.de/motorradrecht/2010/11/08/winterreifenpflicht-so-soll-die-neurelegung-aussehen-teil-1-definition/">Entwurf</a>, welcher vom Bundesrat modifiziert übernommen wurde, vergeblich. Das Wort &#8220;Winterreifen&#8221; wird noch nicht mal erwähnt. Stattdessen verweist die Novellierung der StVO auf die EU-Richtlinie 92/23/EWG. Als Winterreifen gelten hiernach bereits auch solche Reifen, die eine <strong>&#8220;M+S&#8221; Kennzeichnung</strong> (Matsch &amp; Schnee, bzw. engl.: Mud &amp; Snow) tragen. Eine klare Definition ist das aber nicht. Zudem ist das &#8220;M+S&#8221;-Symbol -bislang (noch)- <strong>nicht rechtlich geschützt</strong> und kann auch auf nicht wintertauglichen Reifen angebracht werden. &#8220;Insbesondere chinesische und amerikanische Hersteller verwenden dieses Symbol auch auf Sommerreifen&#8221; (vgl. Stiftung Warentest: Heft 12/2010, Seite 76 sowie <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/M%2BS#Winterreifen">hier</a>). Eine Schwachstelle der neuen Winterreifenpflicht? Wohl ja, wenn man bedenkt, dass letztere vor allem deswegen eingeführt wird, um die Sicherheit auf deutschen Straßen zu erhöhen.</p>
<p style="text-align: left">Besser sieht es da schon mit dem <strong>Schneeflockensymbol</strong> aus, das derzeit von der amerikanischen Straßenbehörde <a title="NHTSA" href="http://de.wikipedia.org/wiki/NHTSA">NHTSA</a> vergeben wird. Dieses dürfen sich Reifenhersteller nur dann auf ihre Winterreifen prägen, wenn diese in einem speziellen Test eine gewisse Mindesttraktion auf Schnee und Eis erreichen.</p>
<p style="text-align: center"><img class="aligncenter" style="margin-left: auto;margin-right: auto;margin-top: 5px;margin-bottom: 5px;border: 0px initial initial" src="http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/e/e7/Severe_snow_rating.png" alt="Schneeflockensymbol" width="135" height="140" /></p>
<p style="text-align: left">Mit Winterreifen, die durch ein solches Schneeflockensymbol gekennzeicht sind, fährt man also im wahrsten Sinne des Wortes -zumindest aktuell- im Zweifel besser.</p>
<p style="text-align: left">SpiegelTV (Magazin) hat o.g. Problematik aufgegriffen und letztlich bestätigt. Im Beitrag führte ein Autohändler einen Reifen vor, der bei einem Toyota als Erstbereifung montiert wird, die Bezeichnung &#8220;M+S&#8221; trägt, <strong>aber ein reiner Sommerreifen ist</strong>.</p>
<p style="text-align: left">An einer verbindlichen, international einheitlichen Kennzeichnung von Reifen wird auf europäischer Ebene aber bereits gearbeitet (vgl. <a href="http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2010/367-ramsauer-winterreifen.html">Pressemitteilung des BMVBS</a>).</p>
<p style="text-align: left">Abgesehen davon zeigt sich unter Motorradfahrern eine immer breitere Skepsis bzgl. der Winterreifenpflicht.</p>
<p style="text-align: left">Vereinzelt findet man in manchen Motorradforen noch die Ansicht, die eine Winterreifenpflicht für Motorräder ablehnt, mit dem Argument, dass in der neuen Regelung ein Verweis auf die Richtlinie 97/24/EG (Zweirad Reifenrichtlinie) fehlt. Schließlich könne man für Zweiradreifen keine PKW-Eigenschaften fordern.</p>
<p style="text-align: left"><strong>Aber bezieht sich § 2 Abs.3a StVO</strong><strong> hinsichtlich der Definition &#8220;Kraftfahrzeug&#8221; (!) wirklich auf die Richtlinie 92/23/EWG?</strong></p>
<p style="text-align: left"><strong></strong>Der <strong>Wortlaut</strong> der neuen Regelung spricht m.E. eher dagegen. Über den Umweg der Richtlinie 92/23/EWG wird m.E. lediglich klargestellt, was ein Winterreifen ist &#8211; siehe Anhang II Nr. 2.2. der Richtlinie. Vielmehr liegt nahe, dass sich der Gesetzgeber auf ein Kraftfahrzeug im Sinne des StVG bezieht:</p>
<blockquote><p>Als Kraftfahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes gelten Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein.</p></blockquote>
<p style="text-align: left">&#8230; also auch Zweiräder.</p>
<p style="text-align: left"><strong>Fazit:</strong></p>
<p style="text-align: left"><strong>Die Zukunft wird zeigen, ob man den neuen Gesetzesentwurf als gelungen bezeichnen kann. Die Wetterverhältnisse wurden zwar jetzt erstmals aufgeführt, aber ist dies denn ausreichend erfolgt? Gleiches gilt für die Reifenbeschaffenheit. Interessant ist es auch zu erfahren, ob zukünftig auch Bußgelder gegen Motorradfahrer verhängt werden und wie die Gerichte damit umgehen.</strong></p>
<p style="text-align: left">Quelle:</p>
<ul style="text-align: left">
<li><a href="http://www.lawbike.de/motorradrecht/2010/11/28/ms-reifen-die-schwachstelle-der-kuenftigen-winterreifenpflicht/">&#8220;M+S&#8221;-Reifen &#8211; die Schwachstelle der künftigen Winterreifenpflicht?</a></li>
<li><a href="http://www.lawbike.de/motorradrecht/2010/11/30/fehler-bei-der-winterreifenpflicht-da-sich-die-ewg-richtlinie-nicht-auf-kraftraeder-bezieht/">Fehler bei der Winterreifenpflicht, da sich die EWG-Richtlinie nicht auf Krafträder bezieht?</a></li>
</ul>
<p style="text-align: left">Quelle des Schneeflocksymbols: <a href="http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei:Severe_snow_rating.png&amp;filetimestamp=20100813143408">wikipedia</a></p>
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		<item>
		<title>Aufhebung des Fahrverbots wegen besonderer persönlicher Härte</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/aufhebung-des-fahrverbots-wegen-besonderer-personlicher-harte/</link>
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		<pubDate>Fri, 03 Dec 2010 13:24:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Klaus Spiegelhalter</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht Saarlouis]]></category>
		<category><![CDATA[Aufhebung des Fahrverbots]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeldbescheid]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeldkatalog]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrverbot]]></category>

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		<description><![CDATA[Anlass unserer Tätigkeit:
Unser Mandant erhielt einen Bußgeldbescheid mit Fahrverbot wegen einer 2. Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h innerhalb eines Jahres.
Das Ergebnis:
Das Amtsgericht Saarbrücken hat – mit Urteil vom 03.11.2010 – gegen Verdoppelung der Geldbuße von der Verhängung eines Fahrverbots abgesehen.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Hintergrund der Entscheidung waren folgende Umstände:
Unser Mandant, der als Finanzmakler für Versicherungen und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Anlass unserer Tätigkeit:</p>
<p>Unser Mandant erhielt einen Bußgeldbescheid mit Fahrverbot wegen einer 2. Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h innerhalb eines Jahres.</p>
<p>Das Ergebnis:</p>
<p>Das Amtsgericht Saarbrücken hat – mit Urteil vom 03.11.2010 – gegen Verdoppelung der Geldbuße von der Verhängung eines Fahrverbots abgesehen.</p>
<p>Das Urteil ist rechtskräftig.</p>
<p>Hintergrund der Entscheidung waren folgende Umstände:</p>
<p>Unser Mandant, der als Finanzmakler für Versicherungen und Geldanlagen häufig im Außendienst tätig ist, befand sich mit seiner neuen Firma in der Gründungsphase.</p>
<p>Auf Grund der finanziellen Verhältnisse war die Einstellung eines Fahrers nicht möglich.</p>
<p>Urlaub konnte er sich – auch innerhalb der Abgabefrist von 4 Monaten – für maximal 10 Tage leisten.</p>
<p>Familienangehörige standen ebenfalls als Fahrer nicht zur Verfügung.</p>
<p>Der durch das Fahrverbot drohende finanzielle Ausfall hätte die wirtschaftliche Existenz der neu gegründeten Firma bedroht, so dass – trotz der strengen Kriterien der Rechtsprechung – hier ausnahmsweise von der Verhängung des Fahrverbots abgesehen werden konnte.</p>
<p>Über den Autor:</p>
<p>Rechtsanwalt Klaus Spiegelhalter ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Saarlouis. Rechtsanwalt Spiegelhalter hilft in allen Fragen des Verkehrsrechts insbesondere bei der unbürokratischen Unfallabwicklung (auch per WebAkte), bei Bußgeldern, Führerscheinproblemen, Punkten in Flensburg usw.</p>
<p>Das Verkehrsrechtsportal von Klaus Spiegelhalter finden Sie hier:</p>
<p><a href="http://www.schadenfix.de/saarlouis/spiegelhalter">http://www.schadenfix.de/saarlouis/spiegelhalter</a></p>
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		</item>
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		<title>Fahrerflucht &#8211; Teil 2: Die nachträgliche Feststellung und die Wahrnehmbarkeit von Unfällen</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/fahrerflucht-teil-2-die-nachtragliche-feststellung-und-die-wahrnehmbarkeit-von-unfallen/</link>
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		<pubDate>Thu, 25 Nov 2010 11:18:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Thomas Brunow</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Wann ist die nachträgliche Feststellung noch unverzüglich?
Wenn sie eine angemessene Zeit am Unfallort vergeblich gewartet haben, ohne dass der Geschädigte oder andere feststellungsbereite Dritte anzutreffen waren, dürfen Sie sich straffrei vom Unfallort entfernen. Dies setzt aber voraus, dass Sie anschließend unverzüglich die Feststellung ihrer Personalien und ihrer Unfallbeteiligung bei der Polizei möglich machen. Die Rechtsprechung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><span style="color: #ff0000"><em>Wann ist die nachträgliche Feststellung noch unverzüglich?</em></span></p>
<p style="text-align: justify">Wenn sie eine angemessene Zeit am Unfallort vergeblich gewartet haben, ohne dass der Geschädigte oder andere feststellungsbereite Dritte anzutreffen waren, dürfen Sie sich straffrei vom Unfallort entfernen. Dies setzt aber voraus, dass Sie anschließend unverzüglich die Feststellung ihrer Personalien und ihrer Unfallbeteiligung bei der Polizei möglich machen. Die Rechtsprechung versteht unter „unverzüglich“ die Erfüllung der Meldepflicht „<a href="http://www.schadenfixblog.de/wp-admin/www.verkehrsrecht-24.de"><img class="alignright size-thumbnail wp-image-3958" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2010/11/Foto-150x150.jpg" alt="Foto" width="135" height="135" /></a>ohne schuldhaftes Zögern“. Je nach Einzelfall und wie es die Umstände erlauben, sollten sie möglichst sofort oder zeitnah die Feststellungen ermöglichen. Andererseits kann bei nächtlichen Unfällen grundsätzlich eine Meldung am nächsten Morgen genügen (OLG Hamm, NZV 2003, 424). Um ganz sicher zu gehen, sollten sie sich jedoch sofort bei der Polizei melden.</p>
<p><span style="color: #ff0000"><em>Was mache ich, wenn ich den Unfall erst zu Hause bemerke?</em></span></p>
<p style="text-align: justify">Bei den meisten Strafverfahren der Fahrerflucht handelt es sich um Unfälle, bei denen es zu leichten Anstößen zwischen zwei Fahrzeugen beim Ein- oder Ausparken (Parkschaden) kam. Besonders in solchen Fällen ist es möglich, dass der Unfallverursacher diesen Zusammenstoß gar nicht bemerkt hat. In diesem Zusammenhang spricht von der optischen, akustischen und taktilen Wahrnehmbarkeit von Unfällen. Man fragt also, ob der Unfall gesehen, gehört oder als Ruck wahrnehmbar gewesen ist. Indizien für die Annahme eines Unfalls sind Aufprälle, deutliche Unfallgeräusche und Erschütterungen. Ob und in welcher Weise ein Unfall wahrnehmbar war, lässt sich nachträglich durch Sachverständigengutachten anhand des Schadenbildes feststellen. Von daher ist grundsätzlich davon abzuraten, sich darauf zu berufen, den Anstoß mit einem anderen Wagen nicht bemerkt zu haben, obwohl dies nicht der Wahrheit entspricht. Nimmt man einen Ruck oder Zusammenstoß wahr, sollte man sich vergewissern, dass es dabei nicht zu Fremdschäden gekommen ist.Bemerken sie einen Schaden an ihrem Fahrzeug erst zu Hause, sollten sie versuchen, sich daran zu erinnern, an welcher Stelle es zu einem Unfall gekommen sein konnte. In diesem Fall können Sie natürlich Geschädigter oder Schädiger sein. Es empfiehlt sich daher, auch hier die Polizei zu benachrichtigen, da andere den Unfall beobachtet haben könnten. Falls sie dann als Schädiger festgestellt werden, bleiben sie dennoch straflos, wenn festgestellt wird, dass sie den Unfall oder Zusammenstoß nicht bemerken konnten (BVerfG, 2 BvR 2273/06).</p>
<p style="text-align: justify">Aufgrund der vielfältigen Probleme im Bereich der Unfallflucht empfiehlt es sich stets einen auf dem Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Verteidigung zu beauftragen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><a title="Fahrerflucht Wartezeit" href="http://www.schadenfixblog.de/fahrerflucht-%E2%80%93-teil-1-wartepflicht/" target="_blank">Teil 1 befasst sich mit der Wartepflicht der Unfallbeteiligten</a>.</p>
<p><a title="Fahrerflucht Parkschaden" href="http://www.schadenfixblog.de/fahrerflucht-teil-2-die-nachtragliche-feststellung-und-die-wahrnehmbarkeit-von-unfallen/" target="_self">Teil 2 befasst sich mit der Wahrnehmbarkeit von Zusammenstößen</a></p>
<p><a title="Strafe" href="http://www.schadenfixblog.de/fahrerflucht-teil-3-strafe-strafmas/" target="_self">Teil 3 befasst sich mit den strafrechtlichen Folgen</a></p>
<p><a title="Bußgeld" href="http://www.schadenfixblog.de/fahrerflucht-teil-4-busgeld-und-nebenfolgen/" target="_blank">Teil 4 befasst sich mit dem Bußgeld und den Nebenfolgen</a></p>
<p><a title="Versicherungsschutz" href="http://www.schadenfixblog.de/fahrerflucht-%E2%80%93-teil-5-versicherungsschutz/" target="_blank">Teil 5 befasst sich mit dem Versicherungsschutz</a></p>
<div><a title="Fahrerflucht beim Beladen" href="http://www.schadenfixblog.de/praxisfall-fahrerflucht-beim-be-und-entladen/">Teil 6 Fahrerflucht auch beim Be- und Entladen geparkter Fahrzeuge</a></div>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p style="text-align: justify">Über den Autor: Rechtsanwalt Thomas Brunow Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Berlin Mitte. Rechtsanwalt Brunow ist Vertrauensanwalt des Volkswagen – Audi Händlerverbandes für Verkehrsrecht e.V. und Mitglied der ARGE Verkehrsrecht in Berlin. Rechtsanwalt Thomas Brunow hilft Geschädigten nach Verkehrsunfällen und Betroffenen nach Verkehrsverstößen (Fahrerflucht, Bußgeld, Punkte in Flensburg etc.) schnell und unbürokratisch.mehr Infos: <a href="http://www.verkehrsrecht-24.de/">www.verkehrsrecht-24.de</a> <span style="color: #800000"><strong>NEU:</strong></span> <a href="http://www.verkehrsanwaelte-24.de" target="_blank">www.verkehrsanwaelte-24.de</a></p>
<p style="text-align: justify"><span style="color: #ff0000">Sofern ein Ermittlungsverfahren läuft, sollten Sie sich umgehend mit einem Verkehrsanwalt in Verbindung setzen. </span></p>
<p><span style="color: #ff0000"><a title="Fahrerflucht" href="http://verkehrsrecht-24.de/fahrerflucht/fahrerflucht-melden/" target="_blank">unverbindliche Erstberatung</a></span></p>
<p>Tel.: 030 / 226 35 71 13</p>
<p>Rechtsanwalt Thomas Brunow ist Partner der Kanzlei Prof. Dr. Streich &amp; Partner Berlin Mitte</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Knöllchen Rekord in Berlin</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/knollchen-rekord-in-berlin/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/knollchen-rekord-in-berlin/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 22 Nov 2010 14:25:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Thomas Brunow</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die Bild berichtet von Rekordeinnahmen des Landes Berlin.
Bis einschließlich Oktober 2010 hat die Bußgeldstelle 49 563 500 Euro eingenommen. Grund für die Steigerung waren vor allem die Blitzer Knöllchen(über 2000 am Tag). Wie schon in diesem Blog von Verkehrsrechtsanwälten berichtet, lohnt es sich die Bußgeldbescheide überprüfen zu lassen, da sich immer wieder Messfehler einschleichen.
 
 
Über den [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a title="Bußgeld Rekordeinnahmen" href="http://www.bild.de/BILD/Newsticker/news-ticker/2010/11/21/19-berlin.html" target="_blank">Die Bild berichtet von Rekordeinnahmen des Landes Berlin</a>.</p>
<p>Bis einschließlich Oktober 2010 hat die Bußgeldstelle 49 563 500 Euro eingenommen. Grund für die Steigerung waren vor allem die Blitzer Knöllchen(über 2000 am Tag). Wie schon in diesem Blog von Verkehrsrechtsanwälten berichtet, lohnt es sich die Bußgeldbescheide überprüfen zu lassen, da sich immer wieder Messfehler einschleichen.</p>
<div><span><span> </span></span></div>
<p> </p>
<div><span><span>Über den Autor: Rechtsanwalt Thomas Brunow Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Berlin Mitte. Rechtsanwalt Brunow ist Vertrauensanwalt des Volkswagen – Audi Händlerverbandes für Verkehrsrecht e.V. und Mitglied der ARGE Verkehrsrecht in Berlin. Rechtsanwalt Thomas Brunow hilft Geschädigten nach Verkehrsunfällen und Betroffenen nach Verkehrsverstößen (Fahrerflucht, Bußgeld, Punkte in Flensburg etc.) schnell und unbürokratisch.</span></span></div>
<div><span><span>mehr Infos: <a href="http://www.verkehrsrecht-24.de/">www.verkehrsrecht-24.de</a></span></span></div>
<p> </p>
<div><span><span>Tel.: 030 / 226 35 71 13</span></span></div>
<p> </p>
<p><span><span></span></span> </p>
<p>Rechtsanwalt Thomas Brunow ist Partner der Kanzlei Prof. Dr. Streich &amp; Partner Berlin Mitte</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Fahrerflucht &#8211; Bedeutung und Folgen</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/fahrerflucht-bedeutung-und-folgen/</link>
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		<pubDate>Fri, 19 Nov 2010 14:28:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Thomas Brunow</dc:creator>
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		<description><![CDATA[
Was ist Fahrerflucht?
In dieser Reihe informieren wir Betroffene und Geschädigte über die Bedeutung und Folgen einer Fahrerflucht. Laut Verkehrsberichten verschiedener Polizeibehörden wird jeder zweite Fall von Fahrerflucht aufgeklärt. Dabei stellt die Unfallflucht die mit am meisten verfolgte Straftat im Verkehrsstrafrecht dar.
Grundsätzliches:
Beim Ausparken, Rangieren oder selbst im fließenden Verkehr kommt es immer wieder zu Unfällen. Damit [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img class="alignright size-medium wp-image-4907" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2010/11/panthermedia_03757681-199x300.jpg" alt="panthermedia_03757681" width="199" height="300" /></p>
<p style="text-align: justify"><strong>Was ist Fahrerflucht?</strong></p>
<p style="text-align: justify">In dieser Reihe informieren wir Betroffene und Geschädigte über die Bedeutung und Folgen einer Fahrerflucht. Laut Verkehrsberichten verschiedener <a href="http://www.westfalen-blatt.de/nachrichten/regional/hoexter.php?id=43920&amp;artikel=1">Polizeibehörden</a> wird jeder zweite Fall von Fahrerflucht aufgeklärt. Dabei stellt die Unfallflucht die mit am meisten verfolgte Straftat im Verkehrsstrafrecht dar.</p>
<p style="text-align: justify"><span style="text-decoration: underline"><strong>Grundsätzliches:</strong></span></p>
<p style="text-align: justify">Beim Ausparken, Rangieren oder selbst im fließenden Verkehr kommt es immer wieder zu Unfällen. Damit etwaige Versicherungs- oder zivilrechtliche Fragen geklärt werden können, müssen der Schädiger und der Geschädigte gemeinsam den Schaden am Fahrzeug feststellen. Allzu oft begehen die Schädiger Fahrerflucht, um unerkannt zu bleiben und nicht für die kostspieligen Reparaturen einstehen zu müssen. Mit dieser Handlung verwirklichen sie jedoch den strafrechtlichen Tatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort nach § 142 StGB. Demnach macht sich derjenige strafbar, der sich als Beteiligter an einem Verkehrsunfall vom Unfallort entfernt, bevor er den anderen Unfallbeteiligten die Ermittlung seiner Personalien oder seines Fahrzeugs ermöglich hat oder eine den Umständen nach angemessene Zeit am Unfallort gewartet hat.</p>
<p style="text-align: justify">Entfernt sich der Unfallverursacher dennoch vom Unfallort, nachdem er eine gewisse Zeit gewartet hat, muss er die Feststellungen nachträglich unverzüglich ermöglichen. Die Fahrerflucht zieht nicht nur harte Konsequenzen im Bereich des Strafrechts und der Ordnungswidrigkeiten nach sich, sondern wirkt sich auch auf die Versicherungsleistungen der Kasko und Haftpflicht aus.  Dem Fahrerflüchtigen droht eine Freiheits- oder Geldstrafe und gegebenenfalls ein Fahrverbot, unter bestimmten Umständen muss er sogar mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen. Daher ist es wichtig zu wissen, wie man sich im Falle eines Unfalls gesetzeskonform verhält. Das betrifft vor allem die Fragen nach der Länge der Wartezeit, der Art und Weise der Feststellung der Personalien und den Fall, dass man den Unfall gar nicht bemerkt hat.</p>
<p style="text-align: justify"><a title="Fahrerflucht Wartezeit" href="http://www.schadenfixblog.de/fahrerflucht-%E2%80%93-teil-1-wartepflicht/" target="_blank">Teil 1 befasst sich mit der Wartepflicht der Unfallbeteiligten</a>.</p>
<p style="text-align: justify"><a title="Fahrerflucht Parkschaden" href="http://www.schadenfixblog.de/fahrerflucht-teil-2-die-nachtragliche-feststellung-und-die-wahrnehmbarkeit-von-unfallen/" target="_self">Teil 2 befasst sich mit der Wahrnehmbarkeit von Zusammenstößen</a></p>
<p style="text-align: justify"><a title="Strafe" href="http://www.schadenfixblog.de/fahrerflucht-teil-3-strafe-strafmas/" target="_self">Teil 3 befasst sich mit den strafrechtlichen Folgen</a></p>
<p style="text-align: justify"><a title="Bußgeld" href="http://www.schadenfixblog.de/fahrerflucht-teil-4-busgeld-und-nebenfolgen/" target="_blank">Teil 4 befasst sich mit dem Bußgeld und den Nebenfolgen</a></p>
<p style="text-align: justify"> <a title="Versicherungsschutz" href="http://www.schadenfixblog.de/fahrerflucht-–-teil-5-versicherungsschutz/" target="_blank">Teil 5 befasst sich mit dem Versicherungsschutz</a></p>
<div style="text-align: justify"><a title="Fahrerflucht beim Beladen" href="http://www.schadenfixblog.de/praxisfall-fahrerflucht-beim-be-und-entladen/">Teil 6 Fahrerflucht auch beim Be- und Entladen geparkter Fahrzeuge</a></div>
<div style="text-align: justify">Über den Autor: Rechtsanwalt Thomas Brunow Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Berlin Mitte. Rechtsanwalt Brunow ist Vertrauensanwalt des Volkswagen – Audi Händlerverbandes für Verkehrsrecht e.V. und Mitglied der ARGE Verkehrsrecht in Berlin. Rechtsanwalt Thomas Brunow hilft Geschädigten nach Verkehrsunfällen und Betroffenen nach Verkehrsverstößen (Fahrerflucht, Bußgeld, Punkte in Flensburg etc.) schnell und unbürokratisch.</div>
<p style="text-align: justify">mehr Infos: <a href="http://www.verkehrsrecht-24.de/">www.verkehrsrecht-24.de</a> und NEU: <a title="Blog" href="http://www.verkehrsanwaelte-24.de" target="_blank">www.verkehrsanwaelte-24.de</a></p>
<p style="text-align: justify">Tel.: 030 / 226 35 71 13</p>
<p style="text-align: justify"><span style="color: #ff0000">Sofern ein Ermittlungsverfahren läuft, sollten Sie sich umgehend mit einem Verkehrsanwalt in Verbindung setzen. </span></p>
<p style="text-align: justify"><span style="color: #ff0000"><a title="Fahrerflucht" href="http://verkehrsrecht-24.de/fahrerflucht/fahrerflucht-melden/" target="_self">unverbindliche Erstberatung</a><br />
</span></p>
<p style="text-align: justify">Rechtsanwalt Thomas Brunow ist Partner der Kanzlei Prof. Dr. Streich &amp; Partner Berlin Mitte</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Keine Einwände gegen durch &quot;Blitzer&quot; erstellte Lichtbilder</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/keine-einwande-gegen-durch-blitzer-erstellte-lichtbilder/</link>
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		<pubDate>Fri, 19 Nov 2010 06:51:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>verkehrsanwaelte</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Urteile]]></category>

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		<description><![CDATA[BVG Karlsruhe, Aktenzeichen: 2 BvR 759/10 – Urteil vom 05.07.2010: Die Anfertigung von Bildaufnahmen zum Beweis von Verkehrsverstößen durch so genannte „Blitzer“, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht (BVG) in Karlsruhe. Der Beschwerdeführer des zugrunde liegenden Falls wurde vom Amtsgericht (AG) wegen fahrlässig…
Quelle: verkehrsanwaelte.de
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>BVG Karlsruhe, Aktenzeichen: 2 BvR 759/10 – Urteil vom 05.07.2010: Die Anfertigung von Bildaufnahmen zum Beweis von Verkehrsverstößen durch so genannte „Blitzer“, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht (BVG) in Karlsruhe. Der Beschwerdeführer des zugrunde liegenden Falls wurde vom Amtsgericht (AG) wegen fahrlässig…<br />
<a href="http://verkehrsanwaelte.de/bussgeld_keine_einwaende_gegen_durch_blitzer_erstellte_lichtbilder.html" target="_blank">Quelle: verkehrsanwaelte.de</a></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Geschwindigkeitsüberschreitung &#8211; Vorsatz</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/geschwindigkeitsuberschreitung-vorsatz/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/geschwindigkeitsuberschreitung-vorsatz/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 18 Nov 2010 15:43:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Thomas Brunow</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Blitzer]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeldbescheid]]></category>
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		<category><![CDATA[Bußgeldkatalog 2010]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeldverfahren]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrverbot]]></category>
		<category><![CDATA[Führerschein]]></category>
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		<category><![CDATA[Geschwindigkeitsüberschreitung]]></category>
		<category><![CDATA[Geschwindigkeitsverstoß]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/?p=3867</guid>
		<description><![CDATA[Ob eine vorsätzliche oder fahrlässige Geschwindigkeitsüberschreitung vorliegt, hat Auswirkungen auf das Bußgeld.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify"><span style="color: #800000">Geschwindigkeitsüberschreitung &#8211; Fahrlässigkeit oder Vorsatz</span></p>
<p style="text-align: justify">Die Frage, ob ein Geschwindigkeitsverstoß vorsätzlich oder fahrlässig begangen wird, spielt eine entscheidende Rolle bei der Bemessung der Bußgeldhöhe.<img class="alignright size-thumbnail wp-image-3866" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2010/11/FotoBAB-150x150.jpg" alt="FotoBAB" width="150" height="150" /></p>
<p style="text-align: justify">Gemäß § 3 Abs. 4 a der Bußgeldkatalog-Verordnung heißt es: Wird ein Tatbestand des Abschnitts I des Bußgeldkatalogs vorsätzlich verursacht, für den ein Regelsatz von mehr als 35 Euro vorgesehen ist, so ist der dort genannte Regelsatz zu verdoppeln,…</p>
<p style="text-align: justify"><em>Der Bundesrat begründete diese Änderung mit der Erhöhung der Verkehrssicherheit durch verbesserte Allgemein- und Spezialprävention, stärkere Differenzierung bei der Ahndung der Verkehrsverstöße in Abhängigkeit von deren Vorwerfbarkeit.</em></p>
<p style="text-align: justify">In der Praxis ist es hingegen nicht ganz so leicht festzustellen, ob der Geschwindigkeitsverstoß vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurde. Die Bußgeldbehörden machen es sich in der Regel einfach und stellen ausschließlich auf die festgestellte Geschwindigkeit ab.</p>
<p style="text-align: justify">Die Rechtsprechung geht überwiegend davon aus, dass die Höhe der festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitung allein eine vorsätzliche Begehungsweise noch <span style="text-decoration: underline">nicht</span> zu begründen vermag. Erst aus den örtlichen Gegebenheiten lassen sich in Verbindung mit weiteren Umständen zu denen auch die Geschwindigkeit zählt, Rückschlüsse auf das Vorliegen von Vorsatz oder Fahrlässigkeit ziehen.</p>
<p style="text-align: justify">Fälle aus der Rechtsprechung:</p>
<blockquote>
<ol style="text-align: justify">Wenn der Betroffene die zulässige Geschwindigkeit um mehr als 100 % überschritten hat, so ist Vorsatz anzunehmen. Sofern der Verstoß in einem erkennbaren Baustellenbereich geschah, braucht ein versehentliches Übersehen der Geschwindigkeitsbegrenzung nicht erörtert zu werden (OLG Celle Beschl. v. 25. August 2005)</ol>
<ol style="text-align: justify">
<ol>Eine Vorsatzannahme ist dann nicht zu beanstanden, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf einer Bundesstraße um 57 km/h überschritten wurde. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung dieser Größenordnung ist bereits aufgrund des optischen Eindrucks von der Umgebung während der Fahrt ausgeschlossen, dass der Fahrzeugführer dies nicht bemerkt. Dies gilt erst recht, wenn festgestellt wird, dass das Fahrzeug dabei erhebliche Geräusche entwickelt hat (OLG Hamm Beschl. v. 14. Juli 2008)</ol>
</ol>
<p style="text-align: justify">Bei drei Verstößen in kurzer Zeit trotz ausreichender Beschilderung ist auch bei Geschwindigkeitsüberschreitung zwischen 13 und 19 km/h von Vorsatz auszugehen. Die Verstöße sind jedoch in einem solchen Fall als Tateinheit zu werten (OLG Jena Beschluss vom 29.10.2007).</p>
<p style="text-align: justify">Zur Erschütterung des Vorwurfs reicht es nicht schon aus, vorzutragen, das Verkehrszeichen aufgrund einfacher Fahrlässigkeit übersehen zu haben. Erforderlich ist selbstverständlich, dass der Fahrzeugführer &#8211; die ohne das geschwindigkeitsbeschränkende Verkehrszeichen – maßgebliche Höchstgeschwindigkeit eingehalten hat. So ist in der Rechtsprechung kaum vorstellbar, einem Kraftfahrer keine grobe Pflichtwidrigkeit zur Last zu legen, wenn dieser bereits die ohne das Verkehrszeichen erlaubte Höchstgeschwindigkeit überschreitet. Hier reichen in der Regel bereits geringe Überschreitungen. (Beispiel: Kraftfahrer fährt in einer 30 – Zone innerorts mit 55 km/h).</p>
<p style="text-align: justify">Über den Autor: Rechtsanwalt Thomas Brunow ist Vertrauensanwalt des Volkswagen – Audi Händlerverbandes für Verkehrsrecht e.V. und Mitglied der ARGE Verkehrsrecht in Berlin. Rechtsanwalt Thomas Brunow hilft Geschädigten nach Verkehrsunfällen und Betroffenen nach Verkehrsverstößen schnell und unbürokratisch.<br />
mehr Infos: <a href="http://www.verkehrsrecht-24.de">www.verkehrsrecht-24.de</a> oder <a title="Neues im Verkehrsrecht" href="http://kanzlei-blog.de" target="_blank">www.kanzlei-blog.de</a><br />
Tel.: 030 / 226 35 71 13<br />
Rechtsanwalt Thomas Brunow ist Partner der Kanzlei Prof. Dr. Streich &amp; Partner Berlin</p>
</blockquote>
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		<title>ADAC Forum 2010 &#8220;Verkehrsverstöße und ihre Folgen &#8211; neue Regelungen für Deutschland und Europa&#8221;</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/adac-forum-2010-in-eppelborn-saarland-zum-thema-eu-knollchen/</link>
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		<pubDate>Fri, 12 Nov 2010 12:25:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Dominik Weiser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
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		<category><![CDATA[Veranstaltungen]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht Zweibrücken]]></category>
		<category><![CDATA[Ausland]]></category>

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		<description><![CDATA[Am Mittwoch, den 10.11.2010, fand das jährliche ADAC Forum des ADAC Saarland zu dem Thema  &#8220;Verkehrsverstöße und ihre Folgen – neue Regelungen für Deutschland und  Europa&#8221; im Kultur- und Kongresszentrum in Eppelborn, Saar statt. Die  Veranstaltung war erwartungsgemäß sehr gut besucht. Neben den  Themengebieten &#8220;Punkte in Flensburg&#8221; und &#8220;Geschwindigkeits-, Abstands-  [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am Mittwoch, den 10.11.2010, fand das jährliche ADAC Forum des ADAC Saarland zu dem Thema  &#8220;Verkehrsverstöße und ihre Folgen – neue Regelungen für Deutschland und  Europa&#8221; im Kultur- und Kongresszentrum in Eppelborn, Saar statt. Die  Veranstaltung war erwartungsgemäß sehr gut besucht. Neben den  Themengebieten &#8220;Punkte in Flensburg&#8221; und &#8220;Geschwindigkeits-, Abstands-  und Rotlichtmessungen&#8221; wurde vor allem das hochaktuelle Thema der  nunmehr inkraftgetretenen Vollstreckung von europäischen Geldsanktionen  (Geldsanktionengesetz) behandelt.</p>
<p>Referent zu diesem Thema, Titel: &#8220;Autofahrer – Bitte zur Kasse!&#8221;, war  der ehemalige Generalbundesanwalt und Präsident des Deuschen Verkehrsrechtstages Kay Nehm. Vor allem wegen dieses  Beitrages habe ich mich dann dazu aufgerafft, die Veranstaltung zu  besuchen. Die Referenten trugen erwartungsgemäß souverän und anschaulich  vor, allerdings geriet ausgerechnet das mit Spannung erwartete Referat  zu den EU – Knöllchen in meinen Augen leider etwas zu kurz. Herr Nehm  gab einen Überblick über die Vorverhandlungen bis hin zum Inkrafttreten  des Geldsanktionengesetzes am 27.10.2010 und erläuterte die  grundsätzlichen Voraussetzungen der Vollstreckungshilfe durch die  Bundesrepublik Deutschland.</p>
<p>Eine Übersicht zum Ablauf des Vollstreckungshilfeverfahrens finden Sie hier:</p>
<p><a href="http://knoellchen.eu/german/?page_id=43" target="_blank">Wie funktioniert die Vollstreckung ausländischer Bußgeldbescheide in Deutschland?</a></p>
<p>Anschließend wurden hochaktuelle, in naher Zukunft klärungsbedürftige  Fragen angesprochen, insbesondere die Frage der Anerkennung der  ausländischen Halterhaftung im Rahmen der Vollstreckung durch die  Bundesrepublik Deutschland. Hier sah der Referent auch einen  wesentlichen Angriffspunkt für die Verteidigung. Völlig zutreffend, stellte er klar, dass es zunächst erforderlich sei, sich im  ausländischen Mitgliedsstaat zu verteidigen.</p>
<p>Eine interessante Frage warf auch der Kollege Gebhardt, der über das  Thema Punktekatalog referierte, im Rahmen der sich an die Vorträge  anschließenden Diskussionsrunde auf: &#8220;Muss ich zur Wahrnehmung meiner  Rechte als Betroffener persönlich bei einer Gerichtsverhandlung im EU –  Ausland erscheinen? Welche Folgen hat es, wenn ich nicht erscheine?&#8221; Diese und weitere juristisch hoch interessanten  Fragen wird es in naher Zukunft zu klären gelten.</p>
<p>Die praktische Relevanz des Geldsanktionengesetzes sahen wohl alle  Referenten insoweit als eingeschränkt an, als die beigetriebenen  Sanktionen beim Vollstreckungsstaat verbleiben. Mithin hat der  ersuchende Staat, in dem der Verstoß begangen wurde, jede Menge Aufwand  zu betreiben und bleibt letztlich auf seinen Kosten sitzen. Dass das der  Beitreibungsmoral des Begehungsstaates eher abträglich sein dürfte, wird  den deutschen Autofahrer freuen (vgl. hierzu auch meinen Blog – Beitrag  vom 19.07.2010 &#8220;<a href="http://knoellchen.eu/german/?p=488">Europaweite Vollstreckung von Bußgeldern</a>&#8220;). Mit einer &#8220;Schwemme&#8221; ausländischer Vollstreckungsersuchen ist also wohl kaum zu rechnen.</p>
<p>Als Fazit bleibt festzuhalten und immer wieder zu betonen, dass es,  auch wenn im Vollstreckungsverfahren in der Bundesrepublik Deutschland  Verteidigungsmöglichkeiten gegeben sind, in der Regel nicht ausreichen  wird, im Verfahren des Mitgliedsstaates zu schweigen. Wer also einen  Anhörungsbogen bzw. eine Aufforderung zur Stellungnahme eines  Mitgliedsstaates erhält, sollte diese nicht einfach &#8220;in die Ecke legen&#8221;,  sondern sich tunlichst qualifizierten Rechtsbeistand suchen.</p>
<p>Denn, und auch das wurde im Rahmen des Forums angesprochen:  Deutschland liegt mit seinem Bußgeldkatalog an der unteren Grenze im  Vergleich zu den anderen Mitgliedsstaaten. Ein EU- Knöllchen kann also  richtig teuer werden, wenn man nicht rechtzeitig &#8220;die Bremse zieht&#8221;.</p>
<p>Verteidigung in Verkehrssachen und Unfallregulierung:</p>
<p style="text-align: center;"><a href="http://schadenfix.de/zweibruecken/kuettner">Unsere Kanzlei auf  Schadenfix.de</a></p>
<p style="text-align: left;">Weitere Infos zum Bußgeldverfahren:<a href="http://knoellchen.eu/german"></a></p>
<p style="text-align: center;"><a href="http://knoellchen.eu/german">Knöllchen.eu</a></p>
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		<title>Link zum Stern TV Beitrag: &#8220;Messungen im Straßenverkehr&#8221;</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/link-zum-stern-tv-beitrag-messungen-im-strasenverkehr/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/link-zum-stern-tv-beitrag-messungen-im-strasenverkehr/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 28 Oct 2010 12:10:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Dominik Weiser</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Verkehrsrecht Zweibrücken]]></category>
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		<description><![CDATA[Hier ist der Link zum Stern TV Beitrag:
Stern TV &#8211; Messungen im Straßenverkehr
Verteidigung in Verkehrssachen und Unfallregulierung:
Unsere Kanzlei auf  Schadenfix.de
Weitere Infos zum Bußgeldverfahren:
Knöllchen.eu
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: left;">Hier ist der Link zum Stern TV Beitrag:</p>
<p><a href="http://www.stern.de/tv/sterntv/radarfallen-wie-trotz-falscher-messungen-kasse-gemacht-wird-1617418.html" target="_blank">Stern TV &#8211; Messungen im Straßenverkehr</a></p>
<p>Verteidigung in Verkehrssachen und Unfallregulierung:</p>
<p style="text-align: center;"><a href="http://schadenfix.de/zweibruecken/kuettner">Unsere Kanzlei auf  Schadenfix.de</a></p>
<p style="text-align: left;">Weitere Infos zum Bußgeldverfahren:<a href="http://knoellchen.eu/german"></a></p>
<p style="text-align: center;"><a href="http://knoellchen.eu/german">Knöllchen.eu</a></p>
]]></content:encoded>
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		<title>Stern-TV berichtet über Fehler bei der Messung im Straßenverkehr</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/stern-tv-berichtet-uber-fehler-bei-der-messung-im-strasenverkehr/</link>
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		<pubDate>Tue, 26 Oct 2010 09:19:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>schadenfixblogger</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Empfehlung der Sendung Stern-TV am Mittwoch 27.10.2010 um 22.15 Uhr!
Fahrverbote und hohe Bußgelder werden oft aufgrund fehlerhafter Messungen im Straßenverkehr verhängt. Die Ursache der Fehler kann darin liegen, dass die Messgeräte nicht gemäß  der Bedienungsanleitung bedient wurden, das Messpersonal nicht geschult  oder Messfehler zu beklagen waren. Doch dies wissen die Wenigsten! Es besteht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Empfehlung der Sendung </strong><strong>Stern-TV am Mittwoch 27.10.2010 um 22.15 Uhr</strong>!</p>
<p>Fahrverbote und hohe Bußgelder werden oft aufgrund fehlerhafter Messungen im Straßenverkehr verhängt. Die Ursache der Fehler kann darin liegen, dass die Messgeräte nicht gemäß  der Bedienungsanleitung bedient wurden, das Messpersonal nicht geschult  oder Messfehler zu beklagen waren. Doch dies wissen die Wenigsten! Es besteht die weitverbreitete Auffassung, dass man gegen Bußgelder und Fahrverbote nichts machen kann und hinnehmen muss. Allen, die das dachten, kann die Sendung Stern-TV wärmstens empfohlen werden!</p>
<p>Denn genau mit diesem Thema beschäftigt sich am <strong>Mittwoch, dem 27.10.2010 um 22.15 Uhr</strong> die Sendung <strong>Stern-TV </strong>mit Günther Jauch. In der Sendung wird die zweite Auflage des erfolgreichen Sachbuches <strong>„Messungen im Straßenverkehr“</strong> der VUT Sachverständigengesellschaft vorgestellt. Der Geschäftsführer der VUT, Hans-Peter Grün, wird Gast und Gesprächspartner von Günther Jauch sein.</p>
<p>In dem Buch werden anhand typischer Beispiele Fehlermöglichkeiten im Bereich der Technischen Verkehrsüberwachung aufgezeigt und besprochen. Es handelt sich um Fehlerquellen bei Geschwindigkeits- und Abstandsmessung, Rotlichtüberwachung und Bildidentifkation. Das Buch enthält Abbildungen, Fallbeispiele, Rechtsprechungshinweise  und  Checkliste zu den einzelnen Messverfahren und den Fehlerquellen  und -potenziale.<br />
Auch in unserem Blog wurde schon mehrfach auf Fehler bei der Messungen im Straßenverkehr berichtet- vgl. hierzu die Reihe <a href="http://www.schadenfixblog.de/?s=Geblitzt+mit...%3F">Geblitzt mit&#8230;?</a> von Rechtsanwalt Romanus Schlemm.</p>
<p><a href="http://www.lexisnexis.de/geschwindigkeit-abstand-strassenverkehr/?partner=p388">Klicken Sie hier und  finden Sie nähere Informationen, eine Leseprobe sowie die Bestellmöglichkeit.</a></p>
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		<title>Fahrtenbuchauflage von einem Jahr nach Rotlichtverstoß zulässig</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/fahrtenbuchauflage-von-einem-jahr-nach-rotlichtverstos-zulassig/</link>
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		<pubDate>Mon, 25 Oct 2010 14:56:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Thomas Brunow</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 18.05.2010 entschieden, dass eine Fahrtenbuchauflage von einem Jahr bei Begehung eines qualifizierten Rotlichtverstoßes (Rotlicht länger als 1 Sekunde) zulässig ist.

Im konkreten Fall hat der Fahrzeughalter keine Angaben gemacht, welche Person zum Zeitpunkt des vorgeworfenen qualifizierten Rotlichtverstoßes tatsächlicher Fahrer war. Darauf hin wurde das Bußgeldverfahren eingestellt, nachdem die Behörden [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 18.05.2010 entschieden, dass eine Fahrtenbuchauflage von einem Jahr bei Begehung eines qualifizierten Rotlichtverstoßes (Rotlicht länger als 1 Sekunde) zulässig ist.<br />
<img src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2010/10/5108203512_d23c19629c-150x150.jpg" alt="5108203512_d23c19629c" width="150" height="150" class="alignright size-thumbnail wp-image-3621" /></p>
<p>Im konkreten Fall hat der Fahrzeughalter keine Angaben gemacht, welche Person zum Zeitpunkt des vorgeworfenen qualifizierten Rotlichtverstoßes tatsächlicher Fahrer war. Darauf hin wurde das Bußgeldverfahren eingestellt, nachdem die Behörden erfolglos versuchten den Fahrer zu ermitteln. Sodann ordnete das zuständige Landratsamt an, dass der Halter für die Dauer eines Jahres ein Fahrtenbuch zu führen hat. Hiergegen wehrte sich der Halter mit der Begründung, die Dauer eines Jahres sei unverhältnismäßig lang. Erfolglos. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts sowie des Verwaltungsgerichtshofes kommt es bei der Bemessung der Dauer der Fahrtenbuchauflage ganz klar darauf an, welches Gewicht die festgestellte Verkehrszuwiderhandlung hat. Hierbei darf die Behörde auf die Bewertungen in den einschlägigen Straf- und Bußgeldvorschriften abstellen. In Anbetracht dessen, dass der qualifizierte Rotlichtverstoß mit einem Bußgeld von 200,- €. 4 Punkten und einem Fahrverbot von einem Monat geahndet wird, wiegt der qualifizierte Rotlichtverstoß schwer und rechtfertigt die Fahrtenbuchauflage.</p>
<p>Anmerkung: Eine Fahrtenbuchauflage ist jedoch nur bei einem erheblichen Verkehrsverstoß zulässig, den die Behörde auch nicht mit den zumutbaren Mitteln aufklären konnte, und wenn davon auszugehen ist, dass der Halter an der Aufklärung nicht mitwirken wollte. Hiervon ist in der Regel <strong>nicht</strong> auszugehen, wenn die Behörde nicht genügend ermittelt hat, insbesondere nicht den Hinweisen des Halters nachgegangen ist oder der Eintritt der Verjährung auf eine langsame und zögerliche Bearbeitung durch die Behörde zurückzuführen ist. Die tatsächlichen Anforderungen an zumutbare Ermittlungen werden von Gerichten sehr unterschiedlich bewertet. Um erst gar nicht eine Fahrtenbuchauflage zu riskieren, sollten betroffene Fahrzeughalter zeitnah anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.</p>
<p>Nachtrag: Aufgrund gestellter Nachfragen, wird aufgezeigt, welche Angaben erforderlich sind, um eine Fahrtenbuchauflage zu vermeiden. Das VG Neustadt (6 K 291/10) hat z.B. gefordert, dass der Fahrzeughalter, der sein Fahrzeug an einen Dritten übergibt, sich bemühen muss, überprüfbare Angaben zur Identität und Anschrift zu beschaffen. Nur wenn er zuverlässige und konkrete Angaben über den Fahrer und dessen Anschrift zur Verfügung habe, könne seine Mitwirkung geeignet sein, zur Ermittlung des für den Verkehrsverstoß verantwortlichen Fahrers beizutragen. In diesem Fall gab der Halter lediglich an, bei dem Fahrer handele es sich um einen ausländischen Fahrer (hier Rumänien). Als Wohnort gab der Halter lediglich Rumänien an. Dies reichte dem Gericht  nicht aus. Gleichzeitig spielt hierbei auch die verstrichene Zeit zwischen der Verkehrsordnungswidrigkeit und dem zugestellten Anhörungsbogen eine wichtige Rolle. Bei kurz zurückliegenden Verkehrsverstößen wird erwartet, dass sich der Halter umso besser an den Fahrer erinnert bzw. weiß, wem er das Fahrzeug zur Verfügung gestellt hat.</p>
<p>Über den Autor: Rechtsanwalt Thomas Brunow ist Vertrauensanwalt des Volkswagen – Audi Händlerverbandes für Verkehrsrecht e.V. Und Mitglied der ARGE Verkehrsrecht in Berlin. Rechtsanwalt Thomas Brunow hilft Geschädigten nach Verkehrsunfällen und Betroffenen nach Verkehrsverstößen schnell und unbürokratisch.</p>
<p>mehr Infos: <a href="http://www.verkehrsrecht-24.de">www.verkehrsrecht-24.de</a></p>
<p>Rechtsanwalt Thomas Brunow ist Partner der Kanzlei Prof. Dr. Streich &amp; Partner Berlin, Eichendorffstraße 14, 10115 Berlin</p>
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		<item>
		<title>Sozialhilfe schützt vor Bußgeld nicht &#8211; Urteil des OLG Koblenz im Volltext</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/sozialhilfe-schutzt-vor-busgeld-nicht-urteil-des-olg-koblenz-im-volltext/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/sozialhilfe-schutzt-vor-busgeld-nicht-urteil-des-olg-koblenz-im-volltext/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 19 Oct 2010 14:17:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>schadenfixblogger</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>

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		<description><![CDATA[


Wenn man sich nicht an die Verkehrsregeln hält, hat man auch als Wenigverdiener ein hohes Bußgeld zu akzeptieren.( Den Bußgeldkatalog finden Sie hier)  Es gibt zwar das Gebot, bei nicht geringfügigen Ordnungswidrikeiten auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters zu berücksichtigen. Das heißt aber nicht, das nur solche Gelbußen festzusetzen sind, die sich für den Betroffenen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<table style="height: 347px;" border="0" cellspacing="0" cellpadding="0" width="657">
<tbody>
<tr>
<td style="font-size: 12px; color: black; font-family: Arial,Helvetica,sans-serif;" width="373" valign="top"><span style="color: #443b34; font-family: Arial,Helvetica,sans-serif; font-size: 14px; line-height: 16px;">Wenn man sich nicht an die Verkehrsregeln hält, hat man auch als Wenigverdiener ein hohes Bußgeld zu akzeptieren.( <a href="http://www.schadenfixblog.de/bussgeldkatalog.php" target="_self">Den Bußgeldkatalog finden Sie hier</a>)  Es gibt zwar das Gebot, bei nicht geringfügigen Ordnungswidrikeiten auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters zu berücksichtigen. Das heißt aber nicht, das nur solche Gelbußen festzusetzen sind, die sich für den Betroffenen nicht belastend auswirken. Die abschreckende Wirkung des Bußgeldes soll auch den finanzschwachen Täter empfindlich treffen</span><span style="color: #443b34; font-family: Arial,Helvetica,sans-serif; font-size: 14px; line-height: 16px;">. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden.<span> </span></p>
<p>Im verhandelten Fall ist ein Autofahrer außerorts 57 km/h zu schnell gefahren und geblitzt worden. Er wurde  zu einer Geldbuße von 300 Euro und einem Fahrverbot verurteilt. Der Fahrer, der laut dem DAV netto monatlich 950 Euro verdient, hat dagegen Beschwerde eingelegt. Das Oberlandesgericht Koblenz wies diese jedoch zurück.</p>
<p></span></p>
<p><span style="color: #443b34; font-family: Arial,Helvetica,sans-serif; font-size: 14px; line-height: 16px;">Hier finden Sie den Urteilstext:<br />
</span></p>
<p>Geschäftsnummer:</p>
<p><span style="text-decoration: underline;">2 SsBs 20/10</span></p>
<p>3 SsBs 20/10 GenStA Koblenz</p>
<p>2080 Js 15600/09 StA Koblenz</td>
<td style="font-size: 12px; color: black; font-family: Arial,Helvetica,sans-serif;" width="283" valign="top"></td>
</tr>
<tr>
<td style="font-size: 12px; color: black; font-family: Arial,Helvetica,sans-serif;" colspan="2" width="657" valign="top">
<h1><img src="./2SsBs20_10_files/image002.gif" alt="" hspace="12" width="74" height="92" align="left" /></h1>
<h1>OBERLANDESGERICHT</h1>
<p align="center"><strong>KOBLENZ</strong></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td style="font-size: 12px; color: black; font-family: Arial,Helvetica,sans-serif;" colspan="2" width="657" valign="top">
<p align="center"><strong> </strong></p>
<p align="center"><strong>BESCHLUSS</strong></p>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p><span style="font-family: Arial,Helvetica,sans-serif; font-size: 12px;"> </span></p>
<div>
<p>In der Bußgeldsache</p>
<p>g e g e n</p>
<p>H… J… S…,</p>
<p>geboren am … 1961 in L…,</p>
<p>wohnhaft</p>
<p>- Verteidiger:Rechtsanwalt</p>
<p>w e g e n        Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit</p>
<p>hier:                Rechtsbeschwerde des Betroffenen</p>
<p>hat der 2. Strafsenat &#8211; Senat für Bußgeldsachen - des Oberlandesgerichts Koblenz durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Völpel</p>
<p>am 10. März 2010  b e s c h l o s s e n:</p>
<p>Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Linz vom 26. November 2009 im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben.</p>
<p>Der Betroffene wird wegen vorsätzlicher Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerorts um 57 km/h zu einer Geldbuße von 300 Euro verurteilt. Ihm wird für die Dauer von einem Monat verboten, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder Art zu führen. Das Fahrverbot wird erst wirksam, wenn der Führerschein nach Rechtskraft der Entscheidung in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens jedoch mit Ablauf von vier Monaten seit Eintritt der Rechtskraft.</p>
<p>Dem Betroffenen wird nachgelassen, die Geldbuße in drei monatlichen Raten zu zahlen, fällig jeweils am 6. Kalendertag der Monate Mai, Juli und September 2010. Die Vergünstigung der Ratenzahlung entfällt, wenn der Betroffene einen Teilbetrag nicht rechtzeitig zahlt.</p>
<p>Die weitergehende Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das bezeichnete Urteil des Amtsgerichts Linz wird als unbegründet verworfen.</p>
<p>Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens fallen dem Betroffenen zur Last.</p>
<p align="center"><strong>Gründe:</strong></p>
<p align="center"><strong> </strong></p>
<p align="center"><strong>I.</strong></p>
<p align="center"><strong> </strong></p>
<p>Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen vorsätzlicher Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 57 km/h zu einer Geldbuße von 450 € verurteilt. Außerdem hat es gegen ihn unter Berücksichtigung der Viermonatsfrist des § 25 Abs. 2a S. 1 StVG ein Fahrverbot von zwei Monaten angeordnet.</p>
<p>Nach den Feststellungen des Urteils befuhr er am 9. Oktober 2008 gegen 16.35 Uhr mit einem PKW die Bundesstraße .. mit einer Geschwindigkeit von 157 km/h (unter Berücksichtigung eines Toleranzabzugs von 5 km/h), obwohl durch beidseits der Fahrbahn und vor der Messstelle mehrfach wiederholt aufgestellte Verkehrszeichen die Höchstgeschwindigkeit auf 100 km/h beschränkt war.</p>
<p>Gegen dieses Urteil richtet sich die Rechtsbeschwerde des Betroffenen. Er beantragt, das angefochtene Urteil aufzuheben, und rügt die Verletzung formellen und materiellen Rechts.</p>
<p align="center"><strong> </strong></p>
<p align="center"><strong> </strong></p>
<p align="center"><strong> </strong></p>
<p align="center"><strong>II.</strong></p>
<p align="center"><strong> </strong></p>
<p>Das in zulässiger Weise eingelegte Rechtsmittel erweist sich dem Antrag der Generalstaatsanwaltschaft entsprechend als offensichtlich unbegründet, soweit es sich gegen den Schuldspruch richtet (§§ 79 Abs. 3 OWiG, 349 Abs. 2 StPO).</p>
<p align="center">
<p align="center"><strong>III.</strong></p>
<p align="center"><strong> </strong></p>
<p>Im Rechtsfolgenausspruch hat es einen Teilerfolg. Die Bemessung der Geldbuße und die Bestimmung der Fahrverbotsdauer sind nicht frei von Rechtsfehlern.</p>
<p>Der Bußgeldrichter ist von lfd. Nr. 11.3.6  der Tabelle 1 des Bußgeldkatalogs ausgegangen, der in der zur Tatzeit gültigen Fassung eine Regelgeldbuße von 225 € und ein einmonatiges Fahrverbot vorgesehen habe. Sowohl die Geldbuße als auch die Regeldauer des Fahrverbots hat er im Hinblick auf die vorsätzliche Begehungsweise der Ordnungswidrigkeit verdoppelt. Bei Bestimmung der Fahrverbotsdauer hat er zusätzlich eine besondere charakterliche Ungeeignetheit des Betroffenen berücksichtigt, die sich aus der wider besseres Wissen oder zumindest ins Blaue hinein erfolgten Benennung eines Zeugen als angeblichen Fahrer ergebe. Das hält einer rechtlichen Überprüfung nicht stand.</p>
<p>a) Nicht zu beanstanden ist die Festsetzung der Rechtsfolgen entsprechend den Sätzen des Bußgeldkatalogs (BKat). Es liegt zwar kein Regelfall der Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) vor. Ein solcher ist bei fahrlässiger Begehungsweise der Verkehrsordnungswidrigkeit unter gewöhnlichen Tatumständen gegeben (§ 1 Abs. 2 BKatV). Hier ist dem Betroffenen aber eine vorsätzliche, mit 57 km/h zudem erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung anzulasten. In einem solchen Fall ist die Anordnung des Fahrverbots unmittelbar nach § 25 Abs. 1 S. 1 StVG zu beurteilen (BGH NJW 1992, 449). Art und Höhe der in der BKatV vorgesehenen Rechtsfolgen können jedoch entsprechend berücksichtigt werden. Sind sie schon für eine fahrlässige Verfehlung die angemessene Ahndung, gelten sie erst Recht und mindestens auch für eine vorsätzliche Tatbegehung (OLG Koblenz, Beschl. 1 Ws 103/04 vom 10.5.2004).</p>
<p>b) Allerdings hat der Bußgeldrichter eine hier nicht einschlägige Bestimmung des Bußgeldkatalogs herangezogen. Für eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 57 km/h gilt nicht Tabelle 1 lfd. Nr. 11.3.6, sondern lfd. Nr. 11.3.8 BKat. Diese sah (ebenso wenig wie die lfd. Nr. 11.3.6) in der zur Tatzeit gültigen Fassung für eine Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaften nicht eine Geldbuße von 225 €, sondern lediglich von 150 €, daneben ein einmonatiges Fahrverbot vor.</p>
<p>c) Fehlerhaft ist es, die für fahrlässiges Verhalten vorgesehene Regelgeldbuße bei vorsätzlicher Begehungsweise pauschal zu verdoppeln. Der Bußgeldkatalogverordnung ist ein derartiger Grundsatz nicht zu entnehmen. In einer pauschalen Verdoppelung liegt zudem eine Verletzung der Regelung in § 17 Abs. 3 OWiG, wonach die Zumessung der Geldbuße einzelfallbezogen auf Grundlage der Bedeutung der Ordnungswidrigkeit und des den Täter treffenden Vorwurfs unter Berücksichtigung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse zu erfolgen hat (OLG Düsseldorf NZV 1994, 205; Göhler OWiG § 17 Rdn. 30; KK OWiG-Mitsch § 17 Rdn. 82, jeweils m.w.N.).</p>
<p>d) Nicht tragfähig sind auch die zur Begründung der Fahrverbotsdauer herangezogenen Kriterien. Das Fahrverbot nach § 25 Abs. 1 StVG hat eine Erziehungs- und Warnfunktion. Es ist als rein spezialpräventive Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme gedacht und ausgeformt (BVerfG NJW 1969, 1623; BGH NJW 1992, 449, 450; Hentschel StVG § 25 Rdn. 11). Wie der enge gesetzliche Rahmen für die Dauer eines Fahrverbots von einem bis drei Monaten zeigt, geht der Gesetzgeber davon aus, das die beabsichtigte Wirkung grundsätzlich schon mit einem einmonatigen Fahrverbot zu erreichen ist (BayObLG NZV 1994, 487, 488). Es ist daher auch bei Anordnung eines Fahrverbots nicht zulässig, dessen Regeldauer nach dem Bußgeldkatalog pauschal wegen vorsätzlichen Handelns zu verdoppeln.</p>
<p>Ebenso verfehlt ist es, bei Bestimmung der Fahrverbotsdauer auf die Frage einer charakterlichen Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen abzustellen. Dieser Maßstab gilt für die Entziehung der Fahrerlaubnis, die in § 69 StGB als Maßregel der Besserung und Sicherung im Zusammenhang mit einer Straftat, nicht jedoch als Folge von Verkehrsordnungswidrigkeiten im Straßenverkehrsgesetz vorgesehen ist.</p>
<p>Das angeführte Prozessverhalten des Betroffenen kann ebenfalls keinen Grund für eine Erhöhung der Fahrverbotsdauer darstellen. Zwar kann sich Uneinsichtigkeit verschärfend auswirken. Allein das Ausnutzen prozessualer Rechte, wie vorliegend der Antrag des Betroffenen auf Vernehmung eines Zeugen zum Beweis einer fehlenden Fahreridentität, rechtfertigt aber noch nicht die Annahme von Uneinsichtigkeit, selbst wenn die Vernehmung die Beweisbehauptung nicht bestätigt und nur zu einer Verfahrensverzögerung geführt hat (KK OWiG-Mitsch § 17 Rdn. 69 &#8211; 71 m.w.N.). Andernfalls bestünde die Gefahr einer unzulässigen Beschränkung der Verteidigungsrechte des Betroffenen. Nur wenn sein Prozessverhalten nach der Art seiner Tat und Persönlichkeit auf Rechtsfeindschaft, Gefährlichkeit seiner Person und die Gefahr künftiger Rechtsbrüche schließen ließe, wäre darin eine die Verschärfung der Rechtsfolgen rechtfertigende Uneinsichtigkeit zu erkennen (BGH NStZ 1983, 453; OLG Koblenz NStZ 1985, 369; KK OWiG-Mitsch a.a.O., jeweils m.w.N.). Dafür liefert das Urteil jedoch keine Tatsachengrundlage.</p>
<p>Der Rechtsfolgenausspruch kann daher keinen Bestand haben. Er ist gem. §§ 79 Abs. 3 OWiG, 353 Abs. 1 StPO aufzuheben. Da die Urteilsfeststellungen von der Fehlerhaftigkeit nicht berührt werden, bleiben sie aufrecht erhalten.</p>
<p align="center"><strong>IV.</strong></p>
<p align="center"><strong> </strong></p>
<p>Die Feststellungen gestatten dem Rechtsbeschwerdegericht, gem. § 79 Abs. 6 OWiG in der Sache selbst zu entscheiden, so dass es einer Zurückverweisung an das Amtsgericht nicht bedarf.</p>
<p>a) Die Geldbuße ist dem Bußgeldrahmen des § 24 Abs. 2 StVG zu entnehmen, der für die vorliegende Verkehrsordnungswidrigkeit nach §§ 49 Abs. 3 Nr. 4, 41 Abs. 2 Nr. 7 Zeichen 274 StVO (jetzt § 41 Abs. 1 Anlage 2 Abschnitt 7 lfd. Nr. 49 Zeichen 274 StVO) im Fall vorsätzlichen Handelns (§ 17 Abs. 2 OWiG) einen Betrag bis zu zweitausend Euro androht.</p>
<p>aa) Bei Bemessung der Bußgeldhöhe ist zunächst vom Regelsatz des Bußgeldkatalogs auszugehen, der zur Tatzeit, wie ausgeführt, für die tatgegenständliche Geschwindigkeitsüberschreitung einen Betrag von 150 € vorgesehen hat. Mit dieser Orientierung an der Regelgeldbuße ist der Bedeutung der Ordnungswidrigkeit Rechnung getragen.</p>
<p>bb) Der Regelbetrag des Bußgeldkatalogs reicht hier jedoch zur angemessenen Ahndung der Geschwindigkeitsüberschreitung nicht aus. Dem Betroffenen ist ein gegenüber dem Regelfall erhöhter Schuldvorwurf anzulasten. Während der Regelfall von Fahrlässigkeit ausgeht, hat der Betroffene vorsätzlich gehandelt. Zudem war er vor der Tat bereits wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten in Erscheinung getreten. Gemäß den Urteilsfeststellungen wurde gegen ihn in der Zeit von Oktober 2006 bis März 2008 dreimal eine Geldbuße festgesetzt, zweimal wegen Unterschreitung des Sicherheitsabstands und einmal wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerorts um 23 km/h. Erschwerend kommt hinzu, dass der Bußgeldbescheid wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung erst am 12. März 2008, sieben Monate vor der hier in Rede stehenden Tat, ergangen war. Die festgesetzte Geldbuße von 40 € war offensichtlich nicht geeignet, den Betroffenen davon abzuhalten, sich alsbald wieder in gleicher Weise ordnungswidrig zu verhalten.</p>
<p>Diesen Umständen ist durch eine angemessene Erhöhung der Geldbuße Rechnung zu tragen (vgl. Göhler a.a.O. § 17 Rdn. 20, 30; KK OWiG-Mitsch § 17 Rdn. 76, 77, 82, 98 m.w.N.). Im Hinblick darauf ist der Bußgeldbetrag auf 300 € festzusetzen. Das führt zwar im Ergebnis wiederum zu einer hundertprozentigen Erhöhung der Regelgeldbuße, jedoch nicht aufgrund einer pauschalen Verdoppelung wegen Vorsatzes, sondern nach Würdigung der schuldbedeutsamen Umstände im Einzelfall.</p>
<p>cc) Bei einem monatlichen Nettoverdienst von 950 €, wie er im Urteil aufgrund der Angaben des Betroffenen festgestellt worden ist, wird diesen die Geldbuße zwar hart treffen. Das gibt jedoch zu einer Minderung des Betrags keinen Anlass. Das Gebot, bei nicht geringfügigen Ordnungswidrigkeiten auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters zu berücksichtigen, ist nicht dahin misszuverstehen, dass nur solche Geldbußen festzusetzen seien, die sich für den Betroffenen nicht belastend auswirken. Die abschreckende Wirkung, die mit der Verhängung eines Bußgelds bezweckt wird, kann nur erreicht werden, wenn die Geldbuße den Täter empfindlich trifft. Der Charakter der Buße als &#8220;gerechter Gegenschlag&#8221; und spürbarer Ordnungsruf muss erhalten bleiben. Deswegen geben Zahlungsschwierigkeiten, die sich im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Betroffenen ergeben, keinen Anlass, eine der Bedeutung der Ordnungswidrigkeit und des Schuldvorwurfs angemessene Geldbuße herabzusetzen (OLG Koblenz, Beschl. 1 Ss 283/02 vom 20.1.2003).</p>
<p>Der eingeschränkten Leistungsfähigkeit des Betroffenen kann durch Zahlungserleichterungen in Form des gewährten Aufschubs und der bewilligten Ratenzahlung gem. § 18 OWiG Rechnung getragen werden. Er erhält damit Gelegenheit, sich auf die Zahlung einzustellen und entsprechende Rücklagen aus seinen Einkünften zu bilden.</p>
<p>b) Weiter ist gegen den Betroffenen gem. § 25 Abs. 1 S. 1 StVG ein Fahrverbot wegen grober Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers festzusetzen. Die grobe Pflichtwidrigkeit wird indiziert durch Erfüllung des Tatbestands nach Tabelle 1 lfd. Nr. 11.3.8 BKat, die bereits für fahrlässige Begehungsweise ein Regelfahrverbot von einem Monat vorsieht. Ein Fall des „Augenblicksversagens“, der den Vorwurf grob pflichtwidrigen Verhaltens entfallen lassen kann (BGH NJW 1997, 3252), scheidet bei einer vorsätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitung von vornherein aus.</p>
<p>aa) Die Dauer des Verbots kann trotz der vorsätzlichen Begehungsweise auf das gesetzliche Mindestmaß beschränkt bleiben. Der Betroffene hat die Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme eines Fahrverbots bislang noch nicht erfahren, so dass anzunehmen ist, dass die nunmehr erstmalige Anordnung mit der Mindestdauer ihre Wirkung nicht verfehlen wird. Zudem hat sich der Betroffene Vorsatz bei Begehung einer Verkehrsordnungswidrigkeit vorher noch nicht zu Schulden kommen lassen. Den festgestellten Voreintragungen im Verkehrszentralregister liegen fahrlässige Verkehrsverstöße zugrunde. Unter diesen Umständen reicht die vorgenommene Erhöhung der Regelgeldbuße aus, dem aufgrund des Vorsatzes gesteigerten Schuldgehalt gerecht zu werden. Im Wiederholungsfall wäre jedoch eine Erhöhung der für den Regelfall vorgesehenen Mindestdauer des Fahrverbots zu erwägen (vgl. Hentschel § 25 StVG Rdn. 27 m.w.N.).</p>
<p>bb) Die für den Regelfall fahrlässigen Handelns nach § 4 Abs. 4 BKatV vorgeschriebene (bei Fahrlässigkeitstaten stets erforderliche und im Urteil zu dokumentierende) Abwägung, ob ein Wegfall des Fahrverbots gegen Erhöhung der Geldbuße in Betracht kommt, ist bei vorsätzlicher Verwirklichung des Bußgeldtatbestands entbehrlich (BGH NJW 1992, 449; OLG Koblenz, Beschl. 1 Ss 133/05 vom 17.5.2005, 1 Ss 131/05 vom 9.5.2005).</p>
<p>Tatsachen, die die Anordnung des Fahrverbots als eine für den Betroffenen unbillige Härte erscheinen lassen könnten, sind im Urteil nicht festgestellt und von ihm ausweislich seiner mitgeteilten Einlassung auch nicht geltend gemacht worden.</p>
<p>cc) Da gegen ihn noch kein Fahrverbot verhängt worden ist, ist ihm die Viermonatsfrist gem. § 25 Abs. 2a StVG bis zum Eintritt der Wirksamkeit der Maßnahme einzuräumen.</p>
<p align="center"><strong>V.</strong></p>
<p align="center"><strong> </strong></p>
<p>Die Kostenentscheidung folgt aus §§ 46 Abs. 1 OWiG, 473 Abs. 1 Satz 1 StPO.</p>
<p>Es wird davon abgesehen, die Verfahrenskosten und notwendigen Auslagen des Betroffenen nach § 473 Abs. 4 StPO teilweise der Staatskasse aufzuerlegen. Er hat mit seinem unbeschränkten Rechtsmittel nur im Rechtsfolgenausspruch einen Teilerfolg erzielt. Da er ausweislich seiner Rechtsbeschwerdebegründung einen Freispruch erstrebt hat, ist nicht anzunehmen, dass er kein Rechtsmittel eingelegt hätte, wenn bereits das erstinstanzliche Urteil so ausgefallen wäre wie die vorliegende Entscheidung.</p>
<p>Völpel</p></div>
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		<title>Verflixte Blitzer &#8211; Vom Kleinkrieg auf deutschen Straßen</title>
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		<pubDate>Tue, 19 Oct 2010 13:17:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Dominik Weiser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht Zweibrücken]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsüberwachung]]></category>
		<category><![CDATA[Blitzer]]></category>

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		<description><![CDATA[Unter diesem Titel lief am SO, den 17.10.2010 18:30 Uhr ZDF, eine sehr interessante Reportage über interessante Wege der kommunalen Finanzgestaltung. Von &#8220;rentierlichen Blitzern&#8221;, internen &#8220;Knöllchen-Vorgaben&#8221; für Polizisten, die es einzuhalten gelte und von Polizisten, die bei der Beförderung übergangen wurden, weil sie die erforderliche Anzahl an Knöllchen nicht erreicht hatten, war da die Rede. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Unter diesem Titel lief am SO, den 17.10.2010 18:30 Uhr ZDF, eine sehr interessante Reportage über interessante Wege der kommunalen Finanzgestaltung. Von &#8220;rentierlichen Blitzern&#8221;, internen &#8220;Knöllchen-Vorgaben&#8221; für Polizisten, die es einzuhalten gelte und von Polizisten, die bei der Beförderung übergangen wurden, weil sie die erforderliche Anzahl an Knöllchen nicht erreicht hatten, war da die Rede. Es ging um geleaste Messgeräte und prozentuale Beteiligungen der Messgerätehersteller an verteilten Knöllchen. Diese in der Reihe &#8220;ZDF.reporter&#8221; erschienene Reportage kann man jedem Autofahrer nur ans Herz legen.</p>
<p>Der Fernsehbeitrag ist (noch) nicht in der ZDF Mediathek veröffentlicht. Sobald er eingestellt ist, poste ich den Link. Eine Beschreibung des Beitrags finden Sie hier:</p>
<p><a href="http://reporter.zdf.de/ZDFde/inhalt/10/0,1872,8120618,00.html" target="_blank">ZDF.reporter &#8211; Verflixte Blitzer</a></p>
<p>Sehenswert!</p>
<p>P.S.: Bei kommunalen Bußgeldstellen fließt das Bußgeld bekanntermaßen ins kommunale Säckel. Daran sollte man bei der Verteidigung in OWi &#8211; Sachen tunlichst denken, vor allem wenn es um die Härteklausel (Absehen vom Fahrverbot gegen Erhöhung der Geldbuße) geht &#8230;</p>
<p>Verteidigung in Verkehrssachen und Unfallregulierung:</p>
<p style="text-align: center;"><a href="http://schadenfix.de/zweibruecken/kuettner">Unsere Kanzlei auf  Schadenfix.de</a></p>
<p style="text-align: left;">Weitere Infos zum Bußgeldverfahren:<a href="http://knoellchen.eu/german"></a></p>
<p style="text-align: center;"><a href="http://knoellchen.eu/german">Knöllchen.eu</a></p>
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		<title>Winterreifenpflicht Teil 2, Rechtslage bis November 2010</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/winterreifenpflicht-teil-2-rechtslage-bis-november-2010/</link>
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		<pubDate>Fri, 15 Oct 2010 09:04:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Stefan Kramp</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>

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		<description><![CDATA[Da der Bundesrat heute doch noch nicht über eine Neuregelung der Winterreifenpflicht beschließt (s. Beitrag des Kollegen Schlemm), noch zwei Aspekte zur derzeitigen Rechtslage:
Was ist denn eigentlich ein Winterreifen? Dies ist (noch) nicht verbindlich definiert. Trägt ein Reifen den Aufdruck M+S (englisch: mud + snow) oder ein Schneeflockensymbol, ist er bisher als Winterreifen geeignet. Dazu [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Da der Bundesrat heute doch noch nicht über eine Neuregelung der Winterreifenpflicht beschließt (s. <a href="http://www.schadenfixblog.de/winterreifenpflicht-kommt-doch-nicht-zum-15-oktober/" target="_blank">Beitrag des Kollegen Schlemm</a>), noch zwei Aspekte zur derzeitigen Rechtslage:</p>
<p>Was ist denn eigentlich ein Winterreifen? Dies ist (noch) nicht verbindlich definiert. Trägt ein Reifen den Aufdruck M+S (englisch: mud + snow) oder ein Schneeflockensymbol, ist er bisher als Winterreifen geeignet. Dazu zählen nicht nur die klassischen Winterreifen, sondern auch viele der „Allwetterreifen“, die ausweislich einer<a href="http://www.ace-online.de/ace-lenkrad/test-und-technik/system-vergleich-600.html" target="_blank"> Testreihe des AutomobilClubs Europa (ACE)</a> bei winterlichen Wetterverhältnissen größtenteils gute Fahreigenschaften aufweisen.</p>
<p>Dennoch gilt auch bereits jetzt: Wer bei Schnee und Eis mit nicht geeigneten Reifen unterwegs ist und in einen Unfall verwickelt wird, riskiert nicht nur ein Bußgeld (trotz Verfassungswidrigkeit der entsprechenden Vorschrift in der StVO, siehe Winterreifen, Teil 1), sondern auch seinen Versicherungsschutz im Rahmen der Kaskoversicherung. Ist das Fahren mit ungeeigneter Bereifung nämlich als „grob fahrlässig“ zu bewerten, darf der Versicherer seine Schadensersatzzahlung gegebenenfalls anteilig kürzen.</p>
<p><a href="http://www.schadenfixblog.de/winterreifenpflicht-teil-1-neuregelung-zum-15-oktober-2010/" target="_blank">Zu Teil 1 dieses Beitrags</a></p>
<p>Über den Autor:  Rechtsanwalt Stefan Kramp ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Duisburg und berät zu allen Fragen des Verkehrsrechts, Unfallregulierung, Bußgeldbescheid, Autokauf, Gewährleistung. Rechtsanwalt Stefan Kramp ist Vertrauensanwalt des ACE in Duisburg.</p>
<p>Das <strong>Verkehrsrechtsportal von Stefan Kramp</strong> finden Sie hier:  <a href="http://www.schadenfix.de/duisburg/Iborg-Kortenkamp-Kramp">www.schadenfix.de/duisburg/Iborg-Kortenkamp-Kramp</a></p>
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		<title>Winterreifenpflicht Teil 1, Neuregelung zum 15. Oktober 2010?</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/winterreifenpflicht-teil-1-neuregelung-zum-15-oktober-2010/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/winterreifenpflicht-teil-1-neuregelung-zum-15-oktober-2010/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 14 Oct 2010 10:33:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Stefan Kramp</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>

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		<description><![CDATA[Mit Beginn der kalten Jahreszeit wird die Frage der richtigen Bereifung Ihres Fahrzeugs wieder aktuell. Welche Bereifung ist gesetzlich vorgeschrieben? Was passiert, wenn die „falschen Reifen“ aufgezogen sind?
Die Straßenverkehrsordnung (§ 2 Abs.3a StVO) sieht eine an die Wetterverhältnisse angepasste Ausrüstung vor, zu der insbesondere Winterreifen und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage gehören.
Wann denn nun Winterreifen aufgezogen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mit Beginn der kalten Jahreszeit wird die Frage der richtigen Bereifung Ihres Fahrzeugs wieder aktuell. Welche Bereifung ist gesetzlich vorgeschrieben? Was passiert, wenn die „falschen Reifen“ aufgezogen sind?</p>
<p>Die Straßenverkehrsordnung (§ 2 Abs.3a StVO) sieht eine an die Wetterverhältnisse angepasste Ausrüstung vor, zu der insbesondere Winterreifen und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage gehören.</p>
<p>Wann denn nun Winterreifen aufgezogen werden müssen, lässt sich der Vorschrift nicht eindeutig entnehmen, befand auch das Oberlandesgericht Oldenburg und erklärte die Vorschrift für verfassungswidrig. Der in dem entschiedenen Fall beteiligte Autofahrer ging dennoch nicht straffrei aus. Er wurde mit einem Bußgeld wegen Fahrens mit nicht angepasster Geschwindigkeit belegt.</p>
<p>Nunmehr ist es an dem Gesetzgeber, eine rechtswirksame Neuregelung der Winterreifenpflicht zu schaffen, was unter Umständen bereits am 15. Oktober 2010 geschehen könnte. Wir werden dann an dieser Stelle darüber berichten.</p>
<p>Auch jetzt kann eine ungeeignete Bereifung nicht nur zu Bußgeldern (s.o.) sondern auch zu Nachteilen in Ihrem Versicherungsschutz führen. Dies sowie die Frage, was unter Winterreifen zu verstehen ist, wird in einem weiteren Beitrag erläutert werden.</p>
<p>Über den Autor:  Rechtsanwalt Stefan Kramp ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Duisburg und berät zu allen Fragen des Verkehrsrechts, Unfallregulierung, Bußgeldbescheid, Autokauf, Gewährleistung. Rechtsanwalt Stefan Kramp ist Vertrauensanwalt des ACE in Duisburg.</p>
<p>Das <strong>Verkehrsrechtsportal von Stefan Kramp</strong> finden Sie hier:  <a href="http://www.schadenfix.de/duisburg/Iborg-Kortenkamp-Kramp">www.schadenfix.de/duisburg/Iborg-Kortenkamp-Kramp</a></p>
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		<title>Blitzer ES 3.0 -Geschwindigkeitsmessung</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/blitzer-es-3-0-geschwindigkeitsmessung/</link>
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		<pubDate>Thu, 14 Oct 2010 08:24:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Thomas Brunow</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsüberwachung]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeldkatalog 2010]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeldverfahren]]></category>
		<category><![CDATA[ES 3.0]]></category>
		<category><![CDATA[Geschwindigkeitsmessung]]></category>
		<category><![CDATA[Geschwindigkeitsüberschreitung]]></category>
		<category><![CDATA[Geschwindigkeitsverstoß]]></category>
		<category><![CDATA[Punkte]]></category>
		<category><![CDATA[Punkte in Flensburg]]></category>

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		<description><![CDATA[Nachdem bereits Anfang des Jahres über die veraltete Software des ES 3.0 berichtet wurde (damals AG Gießen, Rechtsanwalt Schlemm berichtete), scheint das Problem weitestgehend behoben. Allerdings kommt es gerade bei diesem Messgerät zeitweise weiterhin zu fehlerhaften Messungen. Die Folge: Einstellung des Verfahrens.
Unser Mandant wurde im Juni 2010 mit dem Gerät ES 3.0 gemessen. Zu diesem [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nachdem bereits Anfang des Jahres über die veraltete Software des ES 3.0 berichtet wurde (damals AG Gießen, <a href="http://www.schadenfixblog.de/geblitzt-mit-einseitensensor-eso-es-3-0/">Rechtsanwalt Schlemm berichtete</a>), scheint das Problem weitestgehend behoben. Allerdings kommt es gerade bei diesem Messgerät zeitweise weiterhin zu fehlerhaften Messungen. Die Folge: Einstellung des Verfahrens.</p>
<p>Unser Mandant wurde im Juni 2010 mit dem Gerät ES 3.0 gemessen. Zu diesem Zeitpunkt konnte man noch Zweifel an der richtigen Software Version haben, da diese erst im Laufe des ersten Halbjahres umgestellt wurden. Auf unsere Nachfrage bei der Bußgeldstelle erhielten wir zunächst folgendes Schreiben:</p>
<ol>
<p><em>&#8230;zu dem Einspruch Ihres Mandanten vom 16.08.2010 wurde nach Prüfung der Sach- und Rechtslage festgestellt, dass der Sachverhalt ausreichend aufgeklärt ist und Ihr Mandant den Tatbestand der Ordnungswidrigkeit rechtswidrig und vorwerfbar bewirkt hat. Die Messung erfolgte durch geschultes Personal mit geeichter Messtechnik&#8230;</em></ol>
<p>Dabei handelt es sich ganz offensichtlich um ein Standardschreiben. Die Behörde ist mit keinem Wort auf unsere Anfrage nach der verwendeten Software eingegangen, noch wurde uns die vollständige Fotodokumentation zur Verfügung gestellt. </p>
<p>Anhand des Fotos in der Bußgeldakte konnte man jedoch bereits erahnen, dass die Messung nicht korrekt erfolgte. </p>
<p>Bereits mit Beschluss vom 16. März 2010 stellte das AG Lübben die Funktionsweise des Gerätes nachvollziehbar vor:</p>
<ol>
<em>&#8230;Dieses Messgerät stellt die vom gemessenen Fahrzeug gefahrene Geschwindigkeit dadurch fest, dass das betreffende Fahrzeug mehrere Lichtschranken in Höhe des Sensorkopfes des Messgerätes durchfährt. Der Sensorkopf wird parallel zur Fahrbahn aufgestellt und aus den im rechten Winkel über die Fahrbahn verlaufenden Lichtschranken ergibt sich die Messlinie (in Höhe Sensorkopf-Mitte). Die sogenannte „Fotolinie&#8221; befindet sich 3 m hinter der Messlinie aus Fahrtrichtung des zu messenden Fahrzeuges gesehen.</p>
<p>Das Messgerät ES 3.0 löst nach einem festgestellten Geschwindigkeitsverstoß die Fotodokumentation erst mit Verzögerung aus. Die Fotolinie, welche sich ca. 3 m hinter der Messlinie befindet, und auf die die Kamera auszurichten ist, soll daher sicherstellen, dass das gemessene Fahrzeug hinreichend deutlich fotografisch dokumentiert wird.</p>
<p>Dies ermöglicht eine klare Zuordnung der Messung zu einem Fahrzeug, wenn mehrere Fahrzeuge in kurzem Abstand die Messlinie passieren. Das gemessene Fahrzeug befindet sich dann in der sogenannten &#8220;logischen Fotoposition&#8221;. Diese ergibt sich aus der Fotolinie, der Position des abgebildeten Fahrzeuges und der gemessenen Geschwindigkeit.</p>
<p>Bei der Überprüfung der logischen Fotoposition kann somit nicht nur festgestellt werden, welchem Fahrzeug ggf. eine Geschwindigkeitsüberschreitung zuzuordnen ist, sondern auch, anhand der Fahrzeugposition im Verhältnis zur Fotolinie, ob die durch das Messgerät ermittelte Geschwindigkeit schlüssig ist.<br />
In der Bedienungsanleitung zu dem Messgerät ES 3.0 heißt es,<br />
„[..18.2.3 Fotolinie<br />
für eine sichere Auswertung wird eine Dokumentation der Fotolinie an der Messstelle benötigt.<br />
Die Fotolinie ist eine gedachte Linie quer zur Fahrbahn und befindet sich ca. 3 m in Fahrtrichtung hinter dem Sensorkopf (Sensorkopfmitte)&#8230;.</em></ol>
<p>Diese Fotolinie muss erkennbar sein. Häufig werden hierfür Fahrbahnmakierung oder s.g. Lübecker Hütchen (Kegel) verwendet. Der Hersteller schreibt diese Vorgehensweise für dieses Gerät vor.</p>
<p>In unserem Fall stellte sich dann tatsächlich heraus, dass die Fotolinie fehlte bzw. nicht den Vorgaben des Herstellers entsprach. Da sich die Messbeamten entgegen der Behauptung im Messprotokoll gerade nicht an die Vorgaben des Herstellers hielten, lagen erhebliche Zweifel an der Messung vor. Auf die Frage, welche Software &#8211; Version verwendet wurde, brauchte nicht weiter eingegangen zu werden. Das Verfahren wurde eingestellt. Hätte die Behörde die Fotodokumentation im Vorfeld herausgegeben, hätte sich der Termin vor dem Amtsgericht sicherlich erübrigt.</p>
<p>Über den Autor: Rechtsanwalt Thomas Brunow ist Vertrauensanwalt des Volkswagen – Audi Händlerverbandes für Verkehrsrecht e.V. und Mitglied der ARGE Verkehrsrecht in Berlin. Rechtsanwalt Thomas Brunow hilft Geschädigten nach Verkehrsunfällen und Betroffenen nach Verkehrsverstößen schnell und unbürokratisch.</p>
<p>mehr Infos: <a href="http://www.verkehrsrecht-24.de">www.verkehrsrecht-24.de</a><br />
Rechtsanwalt Thomas Brunow ist Partner der Kanzlei Prof. Dr. Streich &amp; Partner Berlin<br />
Das ES 3.0 im Einsatz auf myvideo.de: <a href="http://www.google.de/url?sa=t&amp;source=web&amp;cd=2&amp;sqi=2&amp;ved=0CB8QtwIwAQ&amp;url=http%3A%2F%2Fwww.myvideo.de%2Fwatch%2F4387262%2FPolizei_jagt_Auto_Raser_mit_neuem_Video_Blitzer_Blitzgeraet_Einseitensensor_ES_3_0_wm_tv&amp;ei=g-O1TM7LFsOOjAfjtuG4Aw&amp;usg=AFQjCNEKpZPbuquu7Xy_6zlSMS3EAnQBfg&amp;sig2=_xNhE8kqDEpomVkjMRlpuQ">link</a></p>
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		<title>Rotlichtverstoß &#8211; Absehen vom Fahrverbot &#8211; Teil 3</title>
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		<pubDate>Wed, 13 Oct 2010 08:19:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Dominik Weiser</dc:creator>
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		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
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		<description><![CDATA[Das OLG Hamm hatte im Rechtsbeschwerdeverfahren einen Fall zu  entscheiden, in dem ein Autofahrer an einer Ampelkreuzung auf der  Geradeausfahrerspur bei Rot anhielt. Als sodann die rechts neben ihm  befindlichen Fahrzeuge losfuhren, weil die Lichtzeichenanlage für den  Rechtsabbiegerverkehr – nicht aber für den Geradeausverkehr – auf Grün  schaltete, nahm der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das OLG Hamm hatte im Rechtsbeschwerdeverfahren einen Fall zu  entscheiden, in dem ein Autofahrer an einer Ampelkreuzung auf der  Geradeausfahrerspur bei Rot anhielt. Als sodann die rechts neben ihm  befindlichen Fahrzeuge losfuhren, weil die Lichtzeichenanlage für den  Rechtsabbiegerverkehr – nicht aber für den Geradeausverkehr – auf Grün  schaltete, nahm der Betroffene an, auch die Geradeausfahrerspur habe auf  Grün geschaltet und fuhr bei bestehendem Rotlicht in die Kreuzung ein.  Das OLG Hamm entschied durch Beschluss vom 11.08.1998 AZ 2 Ss OWi  727/98, dass in diesem Fall von der Verhängung eines Fahrverbotes  abzusehen sei.</p>
<p>Begründung:</p>
<p><em>&#8220;Einem Autofahrer, der sich bei Annäherung an eine  Lichtzeichenanlage zunächst ordnungsgemäß verhält und bei Rotlicht  anhält, dann aber wegen einer auf einem sogenannten Wahrnehmungsfehler  bzw auf dem sogenannten Mitzieheffekt beruhenden Unachtsamkeit  (Augenblicksversagen) trotz andauerndem Rotlicht in die Kreuzung  einfährt, ist keine grobe Pflichtverletzung im Sinne des <span>StVG § 25 Abs 1</span>, die die Verhängung eines Fahrverbotes erforderlich macht, vorzuwerfen (so auch OLG Hamm, 1995-09-27, 2 Ss OWi 998/95, <span>NZV 1996, 206</span>; entgegen OLG Düsseldorf, 1995-12-22, 2 Ss (OWi) 438/95 – (OWi) 131/95 II, <span>NZV 1996, 117</span>).  Einem Betroffenen kann eine grobe Pflichtverletzung nämlich nur dann  vorgeworfen werden, wenn sie subjektiv auf grobem Leichtsinn, grober  Nachlässigkeit oder Gleichgültigkeit beruht. Das objektive Gewicht der  Tat allein führt nicht zur Annahme einer groben Pflichtverletzung  (vergleiche <span>BGH, 1997-09-11, 4 StR 638/96</span>, <span>NZV 1997, 525</span>).&#8221;</em></p>
<p>Verteidigung in Verkehrssachen und Unfallregulierung:</p>
<p style="text-align: center;"><a href="http://schadenfix.de/zweibruecken/kuettner">Unsere Kanzlei auf  Schadenfix.de</a></p>
<p style="text-align: left;">Weitere Infos zum Bußgeldverfahren:<a href="http://knoellchen.eu/german"></a></p>
<p style="text-align: center;"><a href="http://knoellchen.eu/german">Knöllchen.eu</a></p>
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		<title>Rotlichtverstoß &#8211; Absehen vom Fahrverbot &#8211; Teil 2</title>
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		<pubDate>Tue, 12 Oct 2010 10:10:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Dominik Weiser</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Das OLG Düsseldorf hat durch Beschluss vom 24.09.1994 AZ 5 Ss (OWi)  299/94 – (OWi) 161/94 I entschieden, dass von der Verhängung eines  Fahrverbotes bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß abzusehen ist,  wenn es sich um eine Baustellenampel an einer nur einspurig befahrbaren  Baustelle handelt.
Leitsatz:
&#8220;Ein Regelfall der BKatV § 1 Abs 1 Anl [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das OLG Düsseldorf hat durch Beschluss vom 24.09.1994 AZ 5 Ss (OWi)  299/94 – (OWi) 161/94 I entschieden, dass von der Verhängung eines  Fahrverbotes bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß abzusehen ist,  wenn es sich um eine Baustellenampel an einer nur einspurig befahrbaren  Baustelle handelt.</p>
<p>Leitsatz:</p>
<p><em>&#8220;Ein Regelfall der <span>BKatV § 1 Abs 1</span> Anl  1 Nr 34.2, die bestimmt, daß das Überfahren einer mehr als 1 Sekunde  Rotlicht zeigenden Ampel die Verhängung einer erhöhten Geldbuße und die  Anordnung eines Fahrverbots nach sich zieht, ist grundsätzlich nicht  gegeben, wenn das Rotlicht einer Baustellenampel mißachtet wird, die  lediglich zur Verkehrsregelung in dem nur einspurig befahrbaren  Baustellenbereich dient.&#8221;<br />
</em></p>
<p>Begründung:</p>
<p>Da die Fahrspur nur einseitig befahrbar war, war eine Gefährdung  anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen. Voraussetzung der Verhängung  eines Fahverbotes ist aber eine  abstrakte Gefährdung anderer  Verkehrsteilnehmer.</p>
<p>Beitrag wird fortgesetzt.</p>
<p>Verteidigung in Verkehrssachen und Unfallregulierung:</p>
<p style="text-align: center;"><a href="http://schadenfix.de/zweibruecken/kuettner">Unsere Kanzlei auf  Schadenfix.de</a></p>
<p style="text-align: left;">Weitere Infos zum Bußgeldverfahren und Rotlichtverstößen:</p>
<p style="text-align: center;"><a href="http://knoellchen.eu/german">Knöllchen.eu</a></p>
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		<title>Rotlichtverstoß &#8211; Absehen vom Fahrverbot &#8211; Teil 1</title>
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		<pubDate>Mon, 11 Oct 2010 08:28:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Dominik Weiser</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Das Überfahren einer  Ampel, die bereits länger als eine Sekunde auf  Rot geschaltet war, führt zu einem Regelfahrverbot von einem Monat. Bei  Rotlichtverstößen existiert allerdings eine umfangreiche Rechtsprechung  zu Einzelfällen, in denen von der Verhängung eines Fahrverobtes abzusehen ist. Neben aufwendiger und teuerer sachverständiger Begutachtung der Ampel- und Messanlage hilft die Kenntnis [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Überfahren einer  Ampel, die bereits länger als eine Sekunde auf  Rot geschaltet war, führt zu einem Regelfahrverbot von einem Monat. Bei  Rotlichtverstößen existiert allerdings eine umfangreiche Rechtsprechung  zu Einzelfällen, in denen von der Verhängung eines Fahrverobtes abzusehen ist. Neben aufwendiger und teuerer sachverständiger Begutachtung der Ampel- und Messanlage hilft die Kenntnis von solchen Ausnahmefällen nicht selten weiter. Einige davon werde ich in diesem Beitrag und nachfolgenden Beiträgen zum Thema Rotlichtverstoß und Fahrverbot darstellen. Gedanklicher Ausgangspunkt der Entscheidungen ist, dass es sich beim Rotlichtverstoß um ein abstraktes Gefährdungsdelikt handelt. Den Entscheidungen lagen Sachverhalte zugrunde, in denen eine abstrakte Gefährdung des Verkehrs durch den konkret begangenen Verstoß aufgrund besonderer Umstände nicht vorlag.</p>
<p>Beispiel:</p>
<p>Das OLG Frankfurt hat mit Beschluss vom 30.08.2000 AZ 2 Ws (B) 349/00  OWiG entschieden, dass kein Fahrverbot zu verhängen ist, wenn der  betroffene Fahrzeugführer eine Fußgängerampel bei Rot überfährt, an der  sich kein Fußgänger aufgehalten hat. Im zu entscheidenden Fall hatte der  Betroffene sämtliche Fußgänger passieren lassen und sich dann vor  Überfahren der Haltelinie vergewissert, dass sich kein weiterer  Fußgänger mehr an der Ampel befand. Folgerichtig war eine Gefährdung  weiterer Fußgänger daher ausgeschlossen. Kein Fahrverbot!</p>
<p>Verteidigung in Verkehrssachen und Unfallregulierung:</p>
<p style="text-align: center;"><a href="http://schadenfix.de/zweibruecken/kuettner">Unsere Kanzlei auf  Schadenfix.de</a></p>
<p style="text-align: left;">Weitere Infos zum Bußgeldverfahren:</p>
<p style="text-align: center;"><a href="http://knoellchen.eu/german">Knöllchen.eu</a></p>
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		<title>Kein Fahrverbot &#8211; Geblitzt nach unübersichtlicher Straßenbeschilderung</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/kein-fahrverbot-geblitzt-nach-unubersichtlicher-strasenbeschilderung/</link>
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		<pubDate>Mon, 04 Oct 2010 07:37:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>schadenfixblogger</dc:creator>
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		<category><![CDATA[AG Stollberg]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeldkatalog 2010]]></category>
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		<description><![CDATA[Bei erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt worden &#8211; ein Fahrverbot droht! Wenn Sie  innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften oder bei erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn geblitzt wurden, müssen Sie mit einem Fahrverbot rechnen. Doch ist das Fahrverbot ein unabwendbares Übel? Scheinbar nicht! Es gibt auch Ausnahmen! Welche Kriterien erfüllt sein müssen, lässt sich leider nicht allgemein sagen. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bei erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt worden &#8211; ein Fahrverbot droht! Wenn Sie  innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften oder bei erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn geblitzt wurden, müssen Sie mit einem Fahrverbot rechnen. Doch ist das Fahrverbot ein unabwendbares Übel? Scheinbar nicht! Es gibt auch Ausnahmen! Welche Kriterien erfüllt sein müssen, lässt sich leider nicht allgemein sagen. Es gibt Einzelfälle, in denen Gerichte von einem Fahrverbot abgesehen haben. So auch das AG Stollberg.</p>
<p><strong>Aktueller Bußgeldkatalog 2010 &#8211; Fahrverbot</strong>!</p>
<p>Ein Fahrverbot wird laut dem aktuellen Bußeldkatalog 2010 <strong>innerhalb geschlossener Ortschaften</strong> bei einer<strong> </strong>Geschwindigkeitsüberschreitung<strong> ab 31 km/h </strong>fällig. <strong>Außerhalb geschlossener Ortschaften</strong> <strong>ab </strong>einer Überschreitung von <strong>41 km/h</strong>. Dies können Sie im aktuellen Bußeldkatalog 2010, den wir für Sie auf <a href="http://www.schadenfix.de/" target="_self">schadenfix.de</a> kostenlos zur Verfügung stellen, nachlesen. Hier geht es zum <a href="http://www.schadenfixblog.de/aktuelle-busgeldkataloge/" target="_self">Bußgeldkatalog 2010</a>.</p>
<p><strong>Unübersichtliche Straßenbeschilderung &#8211; Fahrverbot?</strong></p>
<p>Trotz einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung <strong>kann von einem Fahrverbot abgesehen werden</strong>. Und zwar, wenn bei unübersichtlicher Straßenbeschilderung und in einer „Radarfallensituation“ geblitzt wurde. Das hat das  Amtsgericht Stollberg (AG) mit Beschluss vom 27.04.2009 (Az.: 2 OWi 550 Js 10913/08) entschieden.</p>
<p>Der Betroffene befuhr mit dem PKW eine Strecke außerhalb geschlossener Ortschaften.  Er fuhr eine Anhöhe hinauf und passierte vollständig die dort befindliche Fahrbahnzusammenführung. Danach hat es geblitzt. Aufgrund der Fahrstreifenzusammenführung war die Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften auf 70 km/h beschränkt. Die Geschwindigkeitsbegrenzung wurde dort unmittelbar nach dem Warnschild zur Zusammenführung der beiden aufwärtsführenden Fahrstreifen angeordnet. Der Betroffene hat die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 59 km/h überschritten. Nach dem aktuellen Bußgeldkatlaog 2010 hätte gegen ihn also ein <a href="http://www.schadenfixblog.de/bussgeldkatalog.php?extlink=&amp;kanzleiid=&amp;beschreibung=Geschwindigkeit&amp;punkte=&amp;fahrverbot=1+Monat" target="_blank">Fahrverbot von einem Monat</a> verhängt werden müssen. Gegen das Fahrverbot wehrte sich der Betroffene. Zu Recht, wie das AG Stollberg entschied. Der Betroffene gab an, dass ihm nicht bewusst gewesen sei, dass nach Ende der Streckenzusammenführung die 70 km/h weiter gelten würden. Eigentlich dürfe man dort 100 km/h fahren.<br />
Das AG sah die Geschwindigkeitsüberschreitung als erwiesen an, sah es aber auch als unverhältnismäßig an, gegen den Betroffenen ein Fahrverbot zu verhängen, weil es bei der Messstelle nach dem landläufigen Sprachgebrauch um eine so genannte „Radarfalle“ an einer bezüglich der Verkehrszeichen unübersichtlichen Stelle handle. Verkehrszeichen seien nach dem Sichtbarkeitsgrundsatz so aufzustellen oder anzubringen, dass sie ein durchschnittlicher Kraftfahrer schon mit einem raschen und beiläufigen Blick erfassen kann. Diesen Anforderungen, wurde die vorgenommene Beschilderung nicht gerecht, weil die Beschilderung auf einer Schnellstraße angebracht war, bei der auch grundsätzlich hohes Verkehrsaufkommen herrscht. Die Kraftfahrer haben somit auch angesichts der dort gefahrenen Geschwindigkeiten nur einen kurzen Augenblick, um die dortige Verkehrsregelung zu erfassen. Für einen Kraftfahrer sieht es so aus, als sei die Geschwindigkeitsbegrenzung wegen der Fahrstreifenzusammenführung angeordnet worden.</p>
<p>Der Fall zeigt, dass in allen Fällen, bei denen Geschwindigkeitsüberschreitungen geahndet werden, ein Anwalt für Verkehrsrecht beauftragt werden sollte, der die genauen Umstände aufklären kann und die Rechtsprechung kennt. Denn es ist nicht in jedem Fall ein Fahrverbot fällig.</p>
<p>Gehen Sie lieber gleich zum Anwalt! Der sagt ihnen, wie ihre Chancen stehen. Kompetente Anwälte für Verkehrsrecht in ihrer Nähe finden Sie auf <a href="http://www.schadenfix.de/" target="_blank">schadenfix.de</a>!</p>
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		<item>
		<title>Gar nicht gefahren trotzdem: Führerschein auf Probe weg</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/gar-nicht-gefahren-trotzdem-fuhrerschein-auf-probe-weg/</link>
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		<pubDate>Mon, 13 Sep 2010 16:17:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dominik Bach</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Führerschein/MPU]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[MPU]]></category>
		<category><![CDATA[unfallflucht]]></category>

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		<description><![CDATA[
Wer den Führerschein auf Probe hat, muss ihn bei manchen Verstößen auch dann abgeben, wenn er gar kein Fahrzeug gesteuert hat. Darauf weisen die Rechtsanwälte für Verkehrsrecht (Verkehrsanwälte) des Deutschen Anwaltvereins in Berlin hin.
Die Experten für Verkehrsrecht berufen sich auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz vom 20. Juli 2010 (Aktenzeichen: 3 L 766/10.MZ). In dem [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><span style="font-family: arial,helvetica,clean,sans-serif; font-size: 13px; line-height: 16px;"></p>
<p style="margin: 0px 0px 1.5em; padding: 0px; font-size: 14px; line-height: 1.5;">Wer den Führerschein auf Probe hat, muss ihn bei manchen Verstößen auch dann abgeben, wenn er gar kein Fahrzeug gesteuert hat. Darauf weisen die Rechtsanwälte für Verkehrsrecht (Verkehrsanwälte) des Deutschen Anwaltvereins in Berlin hin.</p>
<p style="margin: 0px 0px 1.5em; padding: 0px; font-size: 14px; line-height: 1.5;">Die Experten für Verkehrsrecht berufen sich auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz vom 20. Juli 2010 (Aktenzeichen: 3 L 766/10.MZ). In dem Fall hatte ein Mann ein Bauschild unsachgemäß aufgestellt, wodurch ein parkendes Fahrzeug beschädigt wurde. Er wurde wegen <strong>unerlaubten Entfernens vom Unfallort </strong>zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Aufforderung der Behörde, auch ein <strong>medizinisch-psychologisches Gutachten</strong> vorzulegen, kam er nicht nach.</p>
<p style="margin: 0px 0px 1.5em; padding: 0px; font-size: 14px; line-height: 1.5;">Daraufhin entzog ihm die Behörde mit sofortiger Wirkung die Fahrerlaubnis. Vor Gericht wandte sich der Mann dagegen, mit der Begründung, <strong>er habe zum Zeitpunkt des Vorfalls gar kein Fahrzeug geführt und somit keine Unfallflucht begangen</strong>. Die Richter wiesen die Klage ab. Für den Strafbestand sei nicht entscheidend, ob ein Kraftfahrzeug den Unfall mit verursacht habe. Da der Mann sich noch in der Probezeit befand und außerdem das medizinisch-psychologische Gutachten nicht vorgelegt habe, habe die Behörde den Führerschein zu Recht eingezogen, urteilten die Richter.</p>
<p style="margin: 0px 0px 1.5em; padding: 0px; font-size: 14px; line-height: 1.5;">Na wenn das Mal kein Fall für einen Fachanwalt für Verkehrsrecht gewesen ist?</p>
<p style="margin: 0px 0px 1.5em; padding: 0px; font-size: 14px; line-height: 1.5;">Rechtsanwälte für Verkehrsrecht findet man hier: <a href="http://www.schadenfix.de">www.schadenfix.de </a></p>
<p></span></p>
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		<item>
		<title>Falsch geparkt &#8211; Führerschein weg / wie geht das denn?</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/falsch-geparkt-fuhrerscheinweg-wie-geht-das-denn/</link>
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		<pubDate>Fri, 03 Sep 2010 10:47:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dominik Bach</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Führerschein]]></category>
		<category><![CDATA[Punkte in Flensburg]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Rechtsanwälte für Verkehrsrecht (Verkehrsanwälte) melden: Wer im Verkehrszentralregister 18 Punkte hat,  verliert seinen Führerschein. Dabei wird nicht überprüft, warum er die  Eintragungen erhalten hat. Auch für mehrfaches Parken ohne Parkschein  kann man Punkte bekommen. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt am  13. Juli 2010 (AZ: 3 L 664/10.NW) entschieden, wie die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Rechtsanwälte für Verkehrsrecht (Verkehrsanwälte) melden: <strong>Wer im Verkehrszentralregister 18 Punkte hat,  verliert seinen Führerschein. Dabei wird nicht überprüft, warum er die  Eintragungen erhalten hat</strong>. Auch für mehrfaches Parken ohne Parkschein  kann man Punkte bekommen. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt am  13. Juli 2010 (AZ: 3 L 664/10.NW) entschieden, wie die  Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV)  mitteilt.</p>
<p>Ein Autofahrer hatte nach Mitteilung des Kraftfahrt-Bundesamtes  einen Stand von 18 Punkten im Verkehrszentralregister erreicht. Die  Stadt Ludwigshafen entzog ihm daraufhin die Fahrerlaubnis. Gegen diese  sofort vollziehbare Maßnahme erhob der Mann Widerspruch und wandte sich  zugleich mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht. Er trug vor, die  Punkteberechnung sei fehlerhaft, da das mehrfache Parken ohne gültigen  Parkschein nicht die Eintragung von Punkten nach sich ziehen könne.</p>
<p>Das Gericht ist dem nicht gefolgt: Die Entziehung der  Fahrerlaubnis sei rechtmäßig. Durch Erreichen von 18 Punkten erweise man  sich unwiderleglich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen. Eine  Überprüfung der mit Punkten bewerteten, im Verkehrszentralregister  eingetragenen Entscheidungen durch die Fahrerlaubnisbehörde finde nicht  statt. Die Eintragung einer Ordnungswidrigkeit in das Register sei im  Übrigen dann rechtens, wenn wegen der Ordnungswidrigkeit – wie im Falle  des Antragstellers – eine Geldbuße von mindestens 40 Euro festgesetzt  worden sei.</p>
<p>Wenn Sie einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht suchen: <a href="http://www.schadenfix.de" target="_blank">www.schadenfix.de </a></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Gefährdung des Straßenverkehrs bei Nutzung einer Busspur?</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/gefahrdung-des-strasenverkehrs-bei-nutzung-einer-busspur/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/gefahrdung-des-strasenverkehrs-bei-nutzung-einer-busspur/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 02 Sep 2010 11:50:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dominik Bach</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/?p=2965</guid>
		<description><![CDATA[Gefährdung des Straßenverkehrs bei Nutzung einer Busspur?
Das Amtsgericht Tiergarten (AG) hat mit hat mit Beschluss vom 29.04.2008 (Az.: 412 Ds- 1 Ju Js 2155/07 -71/08-) entschieden, dass es keinen abstrakt besonders gefährlichen Verkehrsverstoß darstellt, wenn ein Fahrzeugführer bei „Grün“ in den Kreuzungsbereich einfährt und verbotswidrig auf kurzer Wegstrecke die Busspur benutzt. Verfahrensfrage war das Vorliegen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Gefährdung des Straßenverkehrs bei Nutzung einer Busspur?</p>
<p>Das Amtsgericht Tiergarten (AG) hat mit hat mit Beschluss vom 29.04.2008 (Az.: 412 Ds- 1 Ju Js 2155/07 -71/08-) entschieden, dass es keinen abstrakt besonders gefährlichen Verkehrsverstoß darstellt, wenn ein Fahrzeugführer bei „Grün“ in den Kreuzungsbereich einfährt und verbotswidrig auf kurzer Wegstrecke die Busspur benutzt. Verfahrensfrage war das Vorliegen einer fahrlässigen Straßenverkehrsgefährdung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung. Das AG hat entschieden, dass kein abstrakt besonders gefährlicher Verkehrsverstoß vorliege, wie er in § 315c Abs. 1 Nr. 2 StGB vorausgesetzt wird. Diese Vorschrift listet „die sieben Todsünden im Straßenverkehr“ auf, deren Begehung es wegen der besonderen Gefährlichkeit auch rechtfertigt, einem Fahrzeugführer im Regelfall die Fahrerlaubnis zu entziehen, wie dies auch bei einer Trunkenheitsfahrt der Fall ist (§ 315c Abs. 1 Nr. 1a StGB). Falsches Überholen i. S. d. § 315c Abs. 1 Nr. 2b StGB &#8211; so das AG &#8211; liege nur dann vor, wenn dem verkehrswidrigen Überholvorgang ein besonderes Maß an Gefährlichkeit innewohnt, insbesondere etwa deshalb, weil andere Verkehrsteilnehmer mit einem solchen Überholvorgang nicht rechnen müssen und so der verkehrswidrig Fahrende sich in einem Bereich bewegt, wo andere Verkehrsteilnehmer darauf vertrauen, dass dort in diesem Moment jedenfalls keine anderen Kraftfahrzeuge unterwegs sind. Dies sei hier &#8211; anders als etwa beim Rechtsüberholen auf der Autobahn &#8211; beim verbotswidrigen Benutzen der Standspur ebenso bei der Benutzung von Grünstreifen, Park- oder Haltestellenbuchten nicht der Fall. Der Angeschuldigte hätte zwar die Busspur in dem von ihm befahrenen Kreuzungsbereich nicht benutzen dürfen, jedoch bewegte er sich in einem Bereich, in dem erlaubtermaßen Busse und Taxen fahren durften und denen auch das Überholen gestattet ist. Der Angeschuldigte hat zudem nicht grob verkehrswidrig und rücksichtslos gehandelt. Der Angeschuldigte habe zwar, um schneller voranzukommen, verbotswidrig die Busspur benutzt. Das habe aber für andere sich regelgerecht verhaltende Verkehrsteilnehmer an sich gar keine Gefahr dargestellt. Auch eine strafbare fahrlässige Körperverletzung hat das AG nicht angenommen, weil die Geschädigten in gleicher Weise wie vom Fahrzeug des Angeschuldigten von einem sich berechtigtermaßen auf der Busspur bewegenden Fahrzeug, also etwa einem Bus oder auch einem Taxi hätten angefahren werden können. Der Fall zeigt, dass im konkreten Fall trotz des Verkehrverstoßes keine Straftaten angenommen wurden. Er zeigt aber auch, dass bei scheinbar harmlosen Kavaliersdelikten schnell ein Strafverfahren droht. Schon deswegen ist in vielen Fällen der sofortige Gang zum Verkehrsanwalt angezeigt.</p>
<p><a href="http://www.bußgeldfix.de" target="_self">Bußgeldanwälte: www.bussgeldfix.de</a></p>
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		<title>Kein Bußgeld bei Sommerreifen im Winter</title>
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		<pubDate>Sat, 28 Aug 2010 16:23:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Ulrich Sefrin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Vorschrift, wonach das Fahren mit Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen mit einem Bußgeld geahndet wird, ist nach Auffassung des OLG Oldenburg verfassungswidrig.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Vorschrift, wonach das Fahren mit Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen mit einem Bußgeld geahndet wird, ist nach Auffassung des OLG Oldenburg verfassungswidrig.</p>
<p>Ein Autofahrer, der im November mit Sommerreifen unterwegs war, kam auf eisigem Untergrund ins Rutschen und schlitterte in das Schaufenster eines Geschäfts. Das Amtsgericht hat ihn wegen unangepasster Geschwindigkeit sowie wegen nicht den Wetterverhältnissen angepasste Bereifung zu einer Geldbuße in Höhe von 85 € verurteilt. Seine Rechtsbeschwerde zum OLG Oldenburg war teilweise erfolgreich. Er wurde lediglich wegen unangepasster Geschwindigkeit zu einer Geldbuße in Höhe von 50 € verurteilt. Im Übrigen wurde das Urteil aufgehoben, da der Ordnungswidrigkeitentatbestand in der Straßenverkehrsordnung über die Pflicht zu einer &#8220;den Witterungsverhältnissen angepassten Bereifung&#8221; zu unbestimmt und damit verfassungswidrig sei.</p>
<p>Das Gericht führt aus, dass ein Bußgeldtatbestand so konkret gefasst sein muss, dass der Verkehrsteilnehmer Tragweite und Anwendungsbereich ohne weiteres erkennen kann. Er soll in der Lage sein zu erkennen, welches konkrete Verhalten verboten und mit einem Bußgeld bedroht ist. Dies sei bei der hier maßgeblichen Vorschrift jedoch nicht der Fall. Der Gesetzgeber verlangt die Benutzung von &#8220;den Witterungsverhältnissen angepasster Bereifung&#8221;, die Benutzung von Winterreifen ist nicht vorgeschrieben. Weder dem Gesetz noch technischen Vorschriften sei zu entnehmen, welche Eigenschaften Reifen für bestimmte Witterungsverhältnisse haben müssen. Es bestehe keine generelle Winterreifenpflicht. Zudem sei nicht geklärt, ob auch Sommerreifen für winterliche Straßenverhältnisse geeignet seien. Dies könne insbesondere bei Temperaturen über dem Gefrierpunkt der Fall sein. Bei Tests auf trockener und nasser Fahrbahn habe sich kein einheitliches Bild ergeben. Einzelne Winterreifen hatten sogar einen längeren Bremsweg als Sommerreifen.</p>
<p>Für den Autofahrer sei daher nicht eindeutig zu erkennen, welche Reifen als &#8220;ungeeignete Bereifung bei winterlichen Straßenverhältnissen&#8221; anzusehen seien. Auch der Begriff der Witterungsverhältnisse sei nicht hinreichend konkret.</p>
<p>Diese Unklarheit hätte der Gesetzgeber ohne weiteres durch eine Konkretisierung des Begriffes der Witterungsverhältnisse einerseits und der Bereifung andererseits beseitigen können.</p>
<p>Dieses Urteil besagt lediglich, dass bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne konkrete Gefährdung keine Geldbuße wegen ungeeigneter Bereifung verhängt werden kann. Dieses Urteil besagt aber nicht, dass Kraftfahrer nicht verpflichtet wären bei winterlichen Temperaturen, insbesondere bei Schnee und Eis ihr Fahrzeug mit M + S- Reifen bzw. mit Reifen mit dem Schneeflockensymbol auszurüsten. Schon aus versicherungs- und haftungsrechtlichen Gründen sollte jeder Kraftfahrer sein Fahrzeug entsprechend ausrüsten. Kommt es zu einem Unfall, etwa mit Körper-verletzung droht darüber hinaus die Verfolgung wegen einer Straftat.</p>
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		<title>Tempolimit auf Autobahnen (Ausland)</title>
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		<pubDate>Fri, 27 Aug 2010 19:08:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Matthias Seibel</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Podcast]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsüberwachung]]></category>
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		<category><![CDATA[Autobahn]]></category>
		<category><![CDATA[Geschwindigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Geschwindigkeitskontrolle]]></category>
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		<category><![CDATA[Matthias Seibel]]></category>

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		<description><![CDATA[ 



Deutschland

-



Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Luxemburg, Österreich, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn

130 km/h 



Belgien, Finnland, Irland, Mazedonien, Niederlande, Portugal, Schweiz, Serbien Spanien, Türkei

120 km/h 



Großbritannien &#38; Nordirland

112 km/h 



Estland, Lettland, Litauen, Schweden

110 km/h



Montenegro, Zypern

100 km/h



Norwegen

90 km/h




 Achtung! Ab 01.10.2010 können in Deutschland auch Bußgelder über 70 € aus anderen EU-Staaten vollstreckt werden. www.rechtsanwalt-koblenz.de
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			<content:encoded><![CDATA[<p><strong> </strong></p>
<table border="1" cellspacing="0" cellpadding="0" width="271">
<tbody>
<tr>
<td width="194" valign="top">Deutschland</td>
<td width="77" valign="top">
<p align="center"><strong>-</strong></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="194" valign="top">Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Luxemburg, Österreich, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn</td>
<td width="77" valign="top">
<p align="center"><strong>130 km/h </strong></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="194" valign="top">Belgien, Finnland, Irland, Mazedonien, Niederlande, Portugal, Schweiz, Serbien Spanien, Türkei</td>
<td width="77" valign="top">
<p align="center"><strong>120 km/h </strong></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="194" valign="top">Großbritannien &amp; Nordirland</td>
<td width="77" valign="top">
<p align="center"><strong>112 km/h </strong></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="194" valign="top">Estland, Lettland, Litauen, Schweden</td>
<td width="77" valign="top">
<p align="center"><strong>110 km/h</strong></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="194" valign="top">Montenegro, Zypern</td>
<td width="77" valign="top">
<p align="center"><strong>100 km/h</strong></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="194" valign="top">Norwegen</td>
<td width="77" valign="top">
<p align="center"><strong>90 km/h</strong></p>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p> <strong>Achtung!</strong> Ab 01.10.2010 können in Deutschland auch Bußgelder über 70 € aus anderen EU-Staaten vollstreckt werden. <a href="http://www.rechtsanwalt-koblenz.de">www.rechtsanwalt-koblenz.de</a></p>
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		<title>Das EU &#8211; Knöllchen &#8211; Teil 1: Vollstreckungshilfeverfahren in Deutschland</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/das-eu-knollchen-teil-1-vollstreckungshilfeverfahren-in-deutschland/</link>
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		<pubDate>Tue, 24 Aug 2010 13:07:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Dominik Weiser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht Zweibrücken]]></category>
		<category><![CDATA[EU - Knöllchen]]></category>
		<category><![CDATA[Europa]]></category>

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		<description><![CDATA[Bekanntermaßen wird ja nun demnächst die EU &#8211; weite Vollstreckung von Bußgeldern ab 70,00 € kommen.  Forenbeiträge unsonstige Internetartikel gibt es zuauf. Wie aber läuft dieses Vollstreckungshilfeverfahren ab?
Geregelt ist das ganze in Deutschland im Europäischen Geldsanktionengesetz. Nachfolgend fasse ich das Vollstreckungshilfeverfahren in Deutschland zusammen. Der Beitrag wird fortgesetzt und insbesondere um Darstellungen des jeweiligen nationalen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bekanntermaßen wird ja nun demnächst die EU &#8211; weite Vollstreckung von Bußgeldern ab 70,00 € kommen.  Forenbeiträge unsonstige Internetartikel gibt es zuauf. Wie aber läuft dieses Vollstreckungshilfeverfahren ab?</p>
<p>Geregelt ist das ganze in Deutschland im Europäischen Geldsanktionengesetz. Nachfolgend fasse ich das Vollstreckungshilfeverfahren in Deutschland zusammen. Der Beitrag wird fortgesetzt und insbesondere um Darstellungen des jeweiligen nationalen Rechts der Mitgliedsstaaten erweitert.</p>
<p>Zum Vollstreckungshilfeverfahren in Deutschland:</p>
<div id="para0" style="display: block;">Vollstreckt werden Geldbußen im  weitesten Sinne ab einem Betrag von 70,00 €. Für die Vollstreckung in  Deutschland wird einheitlich das Bundesamt für Justiz in Bonn zuständig  sein.Das Verfahren der Vollstreckung ausländischer Bußgeldbescheide läuft wie folgt ab:</p>
<p>Zunächst wird das Bußgeld- bzw. Strafverfahren im jeweiligen EU –  Mitgliedsstaat durchgeführt bis hin zu einer rechtskräftigen und  vollstreckbaren Entscheidung (z.B. Bußgeldbescheid). Dieser  Bußgeldbescheid wird sodann von der zuständigen Behörde des  Mitgliedsstaates an das Bundesamt für Justiz (BfJ) in Bonn übersendet  mit der Bitte um Vollstreckung.</p>
<p>Sodann beginnt das innerstaatliche Verfahren zur Vollstreckung EU –  ausländischer Bußgeldbescheide. Das BfJ übersendet dem Betroffenen die  Unterlagen zum Verstoß mit der Aufforderung, sich innerhalb einer Frist  von zwei Wochen zu äußern. Der Betroffene kann nun Einwendungen erheben.  Es findet allerdings keine vollumfängliche Prüfung mehr statt, ob der  Bußgeldbescheid in rechtmäßiger Weise ergangen ist. Die Prüfung  erstreckt sich auf bestimmte Zulässigkeitsfragen und Verstöße gegen  deutsches Verfassungsrecht. Hier kommt vor allem ein Verstoß gegen die  Unschuldsvermutung zum Tragen, wenn der Bußgeldbescheid auf der  Halterhaftung beruht.</p>
<p>Das BfA prüft dann, ob die Vollstreckung des Bußgeldbescheides  bewilligt wird. Im Grundsatz ist es zur Bewilligung der Vollstreckung  verpflichtet. Wird die Vollstreckung bewilligt, erhält der Betroffene  vom BfJ einen Bescheid, in dem der ausländische Bußgeldbescheid für  vollstreckbar erklärt wird. Dieser Bewilligungsbescheid enthält eine  Begründung und ist mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen.</p>
<p>Der Betroffene hat nun zwei Wochen Zeit, bei dem BfJ gegen den  Bewilligungsbescheid Einspruch einzulegen. Hält das BfJ den Einspruch  für begründet, wird es ihm abhelfen. Ansonsten findet das Verfahren vor  dem Amtsgericht statt. Das Amtsgericht prüft jedoch ebenfalls nicht die  Rechtmäßigkeit des Bußgeldbescheides. Es prüft lediglich,  ob die Bewilligungsentscheidung des BfJ rechtmäßig war. Gegen die  Entscheidung des Amtsgerichts sind wiederum Rechtsmittel zulässig.</p></div>
<p>Für Betroffene eines Bußgeldverfahrens im EU – Ausland biete ich auf meiner Homepage unter</p>
<p style="text-align: center;"><a href="http://knoellchen.eu/german/?page_id=43">Knöllchen.eu</a></p>
<p>einen Überblick über den Ablauf der Bußgeldverfahren in verschiedenen europäischen Mitgliedsstaaten.</p>
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		<item>
		<title>Der Blitzer und der nackte Po &#8211; jetzt wird´s richtig teuer</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/der-blitzer-und-der-nackte-po-jetzt-wird%c2%b4s-richtig-teuer/</link>
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		<pubDate>Fri, 13 Aug 2010 14:09:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>schadenfixblogger</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>

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		<description><![CDATA[Poblitzen schient ein stark wachsendes Humorsegment zu sein &#8211; Kollege Schmenger berichtete schon von ähnlich gelagertem Brachialhumor- 
Nun haben ein paar Spaßvögel aus NRW sich ziemlichen Ärger und ein saftiges Bußgeld eingehandelt.
Was war passiert?
Gleich fünfmal erkannten Mitarbeiter des Ordnungsamtes Hamm dasselbe Auto auf den Blitzerfotos und auf einem Foto zieht der Fahrer eine Grimasse während [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><span style="font-family: Tahoma; font-size: 12px; white-space: pre;">Poblitzen schient ein stark wachsendes Humorsegment zu sein &#8211; Kollege Schmenger <a href="http://www.schadenfixblog.de/der-blitzer-und-der-nackte-po/" target="_self">berichtete</a> schon von ähnlich gelagertem Brachialhumor- </span></p>
<p><span style="font-family: Tahoma; font-size: 12px; white-space: pre;">Nun haben ein paar Spaßvögel aus NRW sich ziemlichen Ärger und ein saftiges Bußgeld eingehandelt.</span></p>
<p><strong>Was war passiert?</strong></p>
<p>Gleich fünfmal erkannten Mitarbeiter des Ordnungsamtes Hamm dasselbe Auto auf den Blitzerfotos und auf einem Foto zieht der Fahrer eine Grimasse während der Beifahrer seinen blanken Po in die Linse des Blitzers hält.</p>
<p><span>Der Fahrer glaubte sich mit seinem ausländischen Kennzeichen sicher vor Verfolgung. Doch die Stadt Hamm hat ihn ermittelt und nun droht ihm ein Bußgeldbescheid in vierstelliger Höhe und stattliche 11! Punkte in Flensburg. Einen Monat Fahrverbot gibt es noch obendrauf. </span></p>
<p><span>Ob der Fahrer nun hoffen kann, dass das <a href="http://www.schadenfixblog.de/geblitzt-mit-teil-4-einseitensensor-eso-es-3-0/" target="_self">Blitzgerät</a> wegen Wartungsmängel angegriffen werden kann ? Man weiß es nicht. </span></p>
<p><span>Hier findet der Fahrer auf jeden Fall <a href="http://www.schadenfix.de/suche/ortsname_oder_plz?s=hamm&amp;t=0&amp;r=" target="_blank">Verkehrsrechtsexperten in Hamm</a> <img src='http://www.schadenfixblog.de/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';-)' class='wp-smiley' /> </span></p>
<p><span>Quelle: www.bild.de<br />
</span></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Verkehrsüberwachungen per Videoaufzeichnung muss verdachtsunabhängig erfolgen</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/verkehrsuberwachungen-per-videoaufzeichnung-muss-verdachtsunabhangig-erfolgen/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/verkehrsuberwachungen-per-videoaufzeichnung-muss-verdachtsunabhangig-erfolgen/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 11 Aug 2010 10:15:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>verkehrsanwaelte</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/verkehrsuberwachungen-per-videoaufzeichnung-muss-verdachtsunabhangig-erfolgen/</guid>
		<description><![CDATA[OLG Jena, Aktenzeichen: 1 Ss 291/09 – Urteil vom 06.01.2010: Eine Verkehrsüberwachung per Videoaufzeichnung kann nur dann wegen Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als unzulässig erklärt werden, wenn zuvor kein &#8220;konkreter Anfangsverdacht&#8221; für einen Verkehrsverstoß vorgelegen hat. Dies hat das Thüringer Oberlandesgericht (OLG) in Jena …
Quelle: verkehrsanwaelte.de
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>OLG Jena, Aktenzeichen: 1 Ss 291/09 – Urteil vom 06.01.2010: Eine Verkehrsüberwachung per Videoaufzeichnung kann nur dann wegen Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als unzulässig erklärt werden, wenn zuvor kein &#8220;konkreter Anfangsverdacht&#8221; für einen Verkehrsverstoß vorgelegen hat. Dies hat das Thüringer Oberlandesgericht (OLG) in Jena …<br />
<a href="http://verkehrsanwaelte.de/bussgeld_verkehrsueberwachungen_per_videoaufzeichnung_muss_verdachtsunabhaengig_erfolgen.html" target="_blank">Quelle: verkehrsanwaelte.de</a></p>
]]></content:encoded>
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		<title>Darf man barfuß autofahren? &#8211; Als LKW Fahrer wohl nicht</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/darf-man-barfus-autofahren-als-lkw-fahrer-wohl-nicht/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/darf-man-barfus-autofahren-als-lkw-fahrer-wohl-nicht/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 09 Aug 2010 08:35:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dominik Bach</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsüberwachung]]></category>
		<category><![CDATA[barfuss]]></category>
		<category><![CDATA[barfuß autofahren]]></category>

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		<description><![CDATA[Rechtsanwalt Janeczek hat in seinem Blogbeitrag &#8220;darf man barfuss autofahren&#8221; schon drauf hingewiesen.
Privatpersonen dürfen sehr wohl barfuß fahren, solange Sie den Straßenverkehr nicht gefährden. Berufskraftfahrer hingegen müssen mit &#8220;beschuhtem Fuß&#8221; unterwegs sein.
Das ergibt sich aus folgender Rechtsvorschrift:
§209 Abs.1 Nr.1, 15 Abs.1 SGB VII i.V.m. §44 Abs. 2 der Unfallverhütungsvorschrift für Berufsfahrer zurück, wo es heißt:
„Der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Rechtsanwalt Janeczek hat in seinem Blogbeitrag &#8220;<a href="http://www.schadenfixblog.de/darf-man-barfus-autofahren/" target="_self">darf man barfuss autofahren</a>&#8221; schon drauf hingewiesen.</p>
<p>Privatpersonen dürfen sehr wohl barfuß fahren, solange Sie den Straßenverkehr nicht gefährden. Berufskraftfahrer hingegen müssen mit &#8220;beschuhtem Fuß&#8221; unterwegs sein.</p>
<p>Das ergibt sich aus folgender Rechtsvorschrift:</p>
<p><a href="http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__209.html" target="_blank">§209 Abs.1 Nr.1</a>, <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__15.html" target="_blank">15 Abs.1 SGB VII</a> i.V.m. §44 Abs. 2 der Unfallverhütungsvorschrift für Berufsfahrer zurück, wo es heißt:</p>
<p><em>„Der Fahrzeugführer muss zum sicheren Führen des Fahrzeuges den Fuß umschließendes Schuhwerk tragen.“</em></p>
<p>Eben genannte Vorschrift wurde dann auch einem Brummifahrer zum Verhängnis. Wie die Presssemitteilung der Polizeiinspektion Hildesheim zeigt:</p>
<p><span style="color: #575755; font-family: Verdana,Arial,'Trebuchet MS',Helvetica,sans-serif; font-size: 12px; text-align: left;"> </span></p>
<h2 style="margin: 6px 0px 15px; padding: 0px 0px 0px 10px; font-size: 18px; line-height: 25px; color: #575755; font-weight: normal;">POL-HI: Alfeld (Kna) : Sattelzug-Fahrer in Socken unterwegs</h2>
<div style="margin: 0px; padding: 0px;">
<p style="margin: 0px; padding: 8px; font-size: 12px; font-style: normal; line-height: 1.6em;">Hildesheim (ots) &#8211; Am Donnerstag, gegen 11 Uhr, staunte ein Alfelder Polizeibeamter, welcher Experte bei der Kontrolle des so gen. Schwerlastverkehres ist, nicht schlecht, als er auf der Ortsumgehung Alfeld (B 3) einen Sattelzug aus Kassel kontrollierte. Der 38-jährige Trucker aus Süddeutschland saß doch tatsächlich ohne Schuhe -nur mit Socken- am Steuer seines &#8220;40-Tonner-Diesels&#8221;. Dieses ist durch eine &#8220;Unfall-Verhütungs-Vorschrift für die Fahrzeughaltung (Lkw)&#8221; verboten und wird mit einem Bußgeld von 25 bis 80 Euro geahndet. Eine entsprechende Anzeige an die Berufsgenossenschaft wurde gefertig. Der Trucker konnte, nachdem er sich &#8220;beschuht hatte&#8221;, die Fahrt fortsetzen.</p>
<p style="margin: 0px; padding: 8px; font-size: 12px; font-style: normal; line-height: 1.6em;">
<pre style="margin: 0px; padding: 8px; font-family: Verdana,Arial,Helvetica,sans-serif; font-size: 1em; color: #575755; line-height: 20px; background-color: #ffffff;">Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Hildesheim
Schützenwiese 24
31137 Hildesheim

Telefon: 05181/9116-0
<a style="margin: 0px; padding: 0px; color: #575755; text-decoration: none;" href="http://www.polizei.niedersachsen.de/dst/pdgoe/hildesheim/">http://www.polizei.niedersachsen.de/dst/pdgoe/hildesheim/</a></pre>
</div>
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		<item>
		<title>Die Trunkenheitsfahrt / Drogenfahrt des Fahrradfahrers: Ein Überblick</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/die-trunkenheitsfahrt-drogenfahrt-des-fahrradfahrers-ein-uberblick/</link>
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		<pubDate>Thu, 05 Aug 2010 08:53:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Dominik Weiser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Führerschein/MPU]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht Zweibrücken]]></category>
		<category><![CDATA[Absolute Fahruntüchtigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Alkohol. Drogen]]></category>
		<category><![CDATA[Entzug der Fahrerlaubnis]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrerlaubnis]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrrad]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrverbot]]></category>

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		<description><![CDATA[Einer aktuellen Studie des Auto Club Europa (ACE) zufolge sind bei jedem achten  Fahrradunfall Alkohol und / oder Drogen im Spiel. Im Vergleich dazu ist  nur bei jedem 22. Autounfall Alkohol- oder Drogeneinnahme zu  verzeichnen. Ich nehme die neue Studie zum Anlass, einmal kurz zusammenzufassen, welche Rechtsfolgen den Fahrradfahrer, der betrunken oder [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Einer aktuellen Studie des Auto Club Europa (ACE) zufolge sind bei jedem achten  Fahrradunfall Alkohol und / oder Drogen im Spiel. Im Vergleich dazu ist  nur bei jedem 22. Autounfall Alkohol- oder Drogeneinnahme zu  verzeichnen. Ich nehme die neue Studie zum Anlass, einmal kurz zusammenzufassen, welche Rechtsfolgen den Fahrradfahrer, der betrunken oder unter Drogeneinfluss fährt, erwarten. Die Zusammenfassung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Ich glaube, dass in diesem Bereich so einiges missverstanden wird. Wie der nachfolgende Beitrag zeigen wird, genügt ein Blick in die einschlägigen Vorschriften, um zu beurteilen, welche Rechtsfolgen drohen. Zunächst ist zwischen Straf- und Ordnungswidrigkeiten einerseits und den verwaltungsrechtlichen Folgen (Fahrerlaubnisrecht) andererseits zu unterscheiden:</p>
<p>I. Straftaten</p>
<p>1. Strafbarkeit wegen Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB): § 316 StGB knüpft an das Führen eines <strong>Fahrzeuges</strong> im Straßenverkehr an. Auch das Fahrrad ist ein Fahrzeug, weshalb sich derjenige, der im Zustand alkoholoder drogenbedingter Fahrunfähigkeit im Verkehr Fahrrad fährt, nach § 316 StGB strafbar macht. Absolute Fahruntauglichkeit liegt ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille vor. Liegt der Wert darunter, müssen verkehrsbezogene Ausfallerscheinungen (Schlangenlinien o.Ä.) hinzutreten.</p>
<p>2. Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315 c StGB): Auch § 315 c StGB knüpft an den Begriff des<strong> Fahrzeuges</strong> an, weshalb auch eine Strafbarkeit wegen Gefährdung des Straßenverkehrs in Betracht kommt.</p>
<p>3. Kein Entzug der Fahrerlaubnis durch das Gericht (§ 69 StGB): Wird ein Autofahrer wegen der vorgenannten Verkehrsdelikte bestraft, so wird ihm das zuständige Gericht nach § 69 StGB in der Regel die Fahrerlaubnis entziehen. Die Fahrerlaubnis erlischt dann und muss nach Ablauf einer Sperrfrist bei der Fahrerlaubnisbehörde neu beantragt werden, ggf. unter Nachweis einer MPU. In § 69 StGB ist aber vom Führen von <strong>Kraftfahrzeugen</strong> die Rede. Egal wie muskulös die Beine sind, das Fahrrad ist kein Kraftfahrzeug, deshalb kann die Fahrerlaubnis nicht vom Strafgericht entzogen werden.</p>
<p>4. Kein Fahrverbot durch das Gericht (§ 44 StGB): Mit Fahrverbot ist die befristete Untersagung des Führens eines Kraftfahrzeugs gemeint. Die Fahrerlaubnis erlischt also nicht wie beim Entzug der Fahrerlaubnis, es wird dem Verurteilten lediglich für einen bestimmten Zeitraum (1 &#8211; 3 Monate) verboten, ein Kraftfahrzeug im Verkehr zu führen. Der Führerschein ist abzugeben und wird nach Ablauf der Frist wieder ausgehändigt. Auch § 44 StGB gilt nur für das Führen von <strong>Kraftfahrzeugen</strong>, also nicht für Fahrräder.</p>
<p>II. Ordnungswidrigkeiten</p>
<p>1. Keine Verfolgung wegen einer Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 24 a des Straßenverkehrsgesetzes (Trunkenheits- oder Drogenfahrt). Auch diese Vorschrift bezieht sich nur auf <strong>Kraftfahrzeuge</strong>.</p>
<p>2. Vorsicht: Nicht alle Vorschriften des Verkehrsordnungswidrigkeitenrechts knüpfen wie § 24 a StVG an das Führen eines Kraftfahrzeugs an. Wer also z.B. auf der falschen Fahrbahn fährt, durch falsches Fahrverhalten einen Unfall verursacht o.Ä. muss, wenn und solange die Tat nicht schon als Straftat verfolgt wird, mit einem Bußgeld rechnen.</p>
<p>3. Kein Fahrverbot durch den Bußgeldrichter (§ 25 StVG): Alleinige Grundlage für die Verhängung eines Fahrverbotes im Bußgeldverfahren ist § 25 StVG. Diese Vorschrift bezieht sich nur auf <strong>Kraftfahrzeuge</strong>. Auch der Bußgeldrichter kann demnach kein Fahrverbot verhängen. Eine Entziehung der Fahrerlaubnis wie im Strafverfahren kommt schon nicht in Betracht, weil es eine solche im Bußgeldverfahren nicht gibt.</p>
<p>III. Fahrerlaubnisrecht</p>
<p>Wer nach Lektüre der obigen Ausführungen schon frohlockt hat, weil ihm weder der Bußgeldrichter noch das Strafgericht an den Lappen kann, wird im Folgenden bitter enttäuscht werden.</p>
<p>Die Fahrerlaubnisbehörde (FEB) darf so ziemlich alles von der Anordnung einer MPU bis zur Entziehung der Fahrerlaubnis. Was die FEB im Einzelfall darf oder sogar muss, sprengt den Rahmen dieses Beitrages. Regelungsgrundlagen sind jedenfalls § 25 StVG, die Fahrerlaubnisverordnung sowie die Anlage 4 zur Fahrerlaubnisverordnung. Tendenziell lässt sich sagen, dass ab einem Blutalkoholwert von 1,6 % Promille fest damit zu rechnen ist, dass sich die Fahrerlaubnisbehörde einschaltet. Die Staatsanwaltschaft ist übrigens ebenso wie die Bußgeldbehörde verpflichtet, der FEB Mitteilung zu machen, wenn der Verdacht eines fahrerlaubnisrelevanten Verstoßes vorliegt.</p>
<p>Fazit: Eine sachgerechte und erfolgversprechende Verteidigung bei Trunkenheitsdelikten setzt bei Auto- wie  bei Fahrradfahrern eine umfassende Kenntnis der Regelungsmaterien auch außerhalb des Strafrechts voraus.</p>
<p>Verteidigung in Verkehrssachen und Unfallregulierung:</p>
<p style="text-align: center;"><a href="http://schadenfix.de/zweibruecken/kuettner">Unsere Kanzlei auf  Schadenfix.de</a></p>
<p style="text-align: left;">Weitere Infos zum Bußgeldverfahren:<a href="http://knoellchen.eu/german"></a></p>
<p style="text-align: center;"><a href="http://knoellchen.eu/german">Knöllchen.eu</a></p>
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		<title>Verfassungsgericht erklärt Blitzer für verfassungsmäßig</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/verfassungsgericht-erklart-blitzer-fur-verfassungsmasig/</link>
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		<pubDate>Wed, 04 Aug 2010 14:45:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Dominik Weiser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsüberwachung]]></category>
		<category><![CDATA[Abstandsmessung]]></category>
		<category><![CDATA[Blitzer]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Verfassungsmäßigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Videoüberwachung]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Bundesverfassungsgericht hat durch Beschluss vom 05.07.2010 AZ 2 BvR 759/10 entschieden, dass die Fertigung von Fotografien im Rahmen von Geschwindigkeitsmessungen verfassungsmäßig ist und die Fotos daher im Bußgeldverfahren verwertet werden dürfen.
Geklärt ist jetzt zumindest, was allerdings auch die obergerichtliche Rechtsprechung recht einheitlich so gesehen hat, dass §100 h I Nr.1 StPO (i.V.m. § § [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Bundesverfassungsgericht hat durch Beschluss vom 05.07.2010 AZ 2 BvR 759/10 entschieden, dass die Fertigung von Fotografien im Rahmen von Geschwindigkeitsmessungen verfassungsmäßig ist und die Fotos daher im Bußgeldverfahren verwertet werden dürfen.</p>
<p>Geklärt ist jetzt zumindest, was allerdings auch die obergerichtliche Rechtsprechung recht einheitlich so gesehen hat, dass §100 h I Nr.1 StPO (i.V.m. § § 46 I OWiG) taugliche Rechtsgrundlage für die Fertigung von  Blitzeraufnahmen ist. Diese Eingriffsnorm sei, so das  Bundesverfassungsgericht, nicht auf Observationszwecke beschränkt. Die Maßnahme sei auch verhältnismäßig.</p>
<p>Im Rahmen der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme stellt das  Bundesverfassungsgericht darauf ab, dass zwar die  verdeckte Datenerhebung zu einer Erhöhung der Eingriffsintensität führe,  dem stünde aber das überwiegende Interesse der Allgemeinheit an der  Verkehrssicherheit gegenüber. Außerdem würden nur solche Fahrzeugführer  geblitzt, die auch Anlass zur Anfertigung von Bildaufnahmen gegeben  hätten. Auch bestünden in § 101 StPO hinreichende grundrechtssichernde  Verfahrensvorschriften über die Benachrichtigung sowie zur Kennzeichnung  und Löschung der erhobenen Daten. Schließlich handele es sich lediglich  um einzelne Aufnahmen.</p>
<p>Fazit: Das Urteil befasst sich mit der verdachtsabhängigen Fertigung  von Blitzeraufnahmen. Auf Videoabstandsmessungen ist es unmittelbar nicht anwendbar. Es ist aber damit zu rechnen, dass die Gerichte dieses Urteil auch auf Videomessungen anwenden werden. Es spricht auch einiges dafür, dass das Verfassungsgericht bei Videomessungen ebenso entscheiden wird, sobald ihm eine entsprechende Verfassungsbeschwerde vorliegt. Mit der Argumentation der Unverwertbarkeit wegen der Verfassungswidrigkeit der Fertigung solcher Aufnahmen dürfte man jetzt jedenfalls nur noch selten durchdringen, was nicht bedeuten soll, dass es nicht hundert andere Angriffspunkte bei solchen Messungen gäbe. Eine Überprüfung lohnt sich weiterhin in jedem Fall.</p>
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		<title>Bußgeld droht beim Fahren mit &#8220;Fixi&#8221;- Rädern / Urteil des Verwaltungsgerichtes Berlin</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/busgeld-droht-beim-fahren-mit-fixi-radern-urteil-des-verwaltungsgerichtes-berlin/</link>
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		<pubDate>Thu, 29 Jul 2010 13:24:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>schadenfixblogger</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>

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		<description><![CDATA[Fixie, Bußgeld, Bußgeldkatalog]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>VG Berlin: Die Fahrt mit einem &#8220;Fixie&#8221;-Fahrrad im öffentlichen Straßenverkehr ist gefährlich und kann auch teuer werden. Mit  einem Bußgeld von bis zu 90 Euro, Punkten in Flensburg und der  Beschlagnahmung ihres Fahrrades müssen Personen rechnen, die die Polizei  auf öffentlichen Straßen auf einem &#8220;Fixie&#8221; erwischt.</p>
<p>&#8220;Fixies&#8221; sind reine Sportfahrräder. Sie haben eine starre  Hinterradnabe ohne Freilauf und nur einen Gang. Sie verfügen außerdem  weder über Licht noch Bremsen &#8211; das Tempo lässt sich allein über die  Trittfrequenz verringern. Das Berliner Verwaltungsgericht hat festgestellt, dass die Polizei die nicht  verkehrssicheren &#8220;Fixies&#8221; bei regelwidriger Nutzung im Straßenverkehr  einkassieren und versteigern darf (Az.: 1K 927.09). Der unglückliche Radler  bekommt dann lediglich den Verkaufserlös abzüglich der Verwaltungskosten  zurück.</p>
<p>Den aktuellen Bußgeldkatalog finden Sie <a href="http://www.schadenfixblog.de/bussgeldkatalog.php" target="_self">hier.</a></p>
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		<title>„Blitzen“ nicht verfassungswidrig</title>
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		<pubDate>Wed, 21 Jul 2010 09:43:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Matthias Seibel</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsüberwachung]]></category>
		<category><![CDATA[Blitzen]]></category>
		<category><![CDATA[Flensburg]]></category>
		<category><![CDATA[Geschwindigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Matthias Seibel]]></category>
		<category><![CDATA[Punkte]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein Beschwerdeführer machte vor dem Bundesverfassungsgericht geltend, dass die im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung von ihm gefertigten Lichtbilder sein Persönlichkeitsrecht verletzen würden.
Das Bundesverfassungsgerichts hat seine Verfassungsbeschwerde aber nicht zur Entscheidung angenommen.
§ 100h Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StPO erlaube die Anfertigung von Bildaufnahmen ohne Wissen des Betroffenen, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Beschwerdeführer machte vor dem Bundesverfassungsgericht geltend, dass die im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung von ihm gefertigten Lichtbilder sein Persönlichkeitsrecht verletzen würden.</p>
<p>Das Bundesverfassungsgerichts hat seine Verfassungsbeschwerde aber nicht zur Entscheidung angenommen.</p>
<p>§ 100h Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StPO erlaube die Anfertigung von Bildaufnahmen ohne Wissen des Betroffenen, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise weniger Erfolg versprechend oder erschwert wäre. Die Auslegung und Anwendung dieser Norm durch die Fachgerichte zeige keine Verletzung spezifischen Verfassungsrechts. Eine Bildaufnahme, bei der Fahrer und Kennzeichen eines Fahrzeugs identifizierbar sind, stelle zwar einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seiner Ausprägung als Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar. Der Zweck derartiger Maßnahmen der Verkehrsüberwachung, nämlich die Aufrechterhaltung der Sicherheit des Straßenverkehrs, rechtfertige jedoch eine Beschränkung seiner Grundrechte.</p>
<p>Die Überwachung treffe zudem nicht Unbeteiligte, sondern ausschließlich Fahrer, die selbst Anlass zur Anfertigung von Bildern gegeben hätten, da der Verdacht eines Verkehrsverstoßes bestehe. Angesichts des bezweckten Schutzes der Allgemeinheit vor erheblichen Gefahren für Leib und Leben im Straßenverkehr bestanden für das Bundesverfassungsgericht keine Bedenken im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit der in Rede stehenden verkehrsrechtlichen Maßnahme. (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 5. Juli 2010, Az. 2 BvR 759/10) <a href="http://www.rechtsanwalt-koblenz.de">www.rechtsanwalt-koblenz.de</a></p>
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		<title>Neuigkeiten für die kalte Jahreszeit: Winterbereifungspflicht verfassungswidrig!</title>
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		<pubDate>Thu, 15 Jul 2010 10:43:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwältin Dr. Daniela Mielchen</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht Hamburg]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeldkatalog 2010]]></category>
		<category><![CDATA[Daniela Mielchen]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Verhängung von Bußgeld wegen der &#8220;Winterbereifungspflicht&#8221; gehört wohl der Vergangenheit an. Das OLG Oldenburg (Az.: 2 SsRs 220/09) hat entschieden, dass die Regelung zu unbestimmt und daher verfassungswidrig ist.
In dem zu entscheidenden Fall war der Kläger mit überhöhter Geschwindigkeit auf Glatteis verunfallt. Das Fahrzeug des Klägers war nur mit Sommerreifen ausgestattet. Darin sah das [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Verhängung von Bußgeld wegen der <strong>&#8220;Winterbereifungspflicht&#8221;</strong> gehört wohl der Vergangenheit an. Das OLG Oldenburg (Az.: 2 SsRs 220/09) hat entschieden, dass die Regelung zu unbestimmt und daher verfassungswidrig ist.</p>
<p>In dem zu entscheidenden Fall war der Kläger mit überhöhter Geschwindigkeit auf Glatteis verunfallt. Das Fahrzeug des Klägers war nur mit Sommerreifen ausgestattet. Darin sah das Amtsgericht neben der überhöhten Geschwindigkeit auch die Ursache des Unfalls. Dagegen wehrte sich der Kläger. In den Augen der Verteidigung hätte der Unfall auch mit Winterreifen passieren können; die Ursache sei der Geschwindigkeitsverstoß gewesen.</p>
<p>Die in Rede stehende bußgeldbewehrte Winterbereifungspflicht ergibt sich aus § 2 Abs. 3a Satz 1 und 2 StVO:</p>
<blockquote><p>&#8220;Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine <strong>geeignete Bereifung</strong>&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;.&#8221;</p></blockquote>
<p>Es sei für den Laien nicht klar, welche Bereifung bei winterlichen Wetterverhältnissen als ungeeignet anzusehen sei, so das OLG Oldenburg.<br />
In der Vorschrift heißt es ja auch nicht explizit, dass bei Eis und Schnee nur mit Winterreifen gefahren werden darf. Welche Eigenschaften Reifen für winterliche Wetterverhältnisse haben müssen, wird in der Vorschrift nicht deutlich. Deshalb ist auch nicht klar, ob nicht auch Sommerreifen im Sinne der Vorschrift geeignet sein können. Wenn der Gesetzgeber eine „Winterreifenpflicht“ gewollt hätte, so hätte er in der Vorschrift eindeutigere Worte finden müssen.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Promillegrenzen im Ausland</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/promillegrenzen-im-ausland/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/promillegrenzen-im-ausland/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 14 Jul 2010 19:12:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Matthias Seibel</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsanwälte aktuelle Informationen]]></category>
		<category><![CDATA[Alkohol]]></category>
		<category><![CDATA[Ausland]]></category>
		<category><![CDATA[Matthias Seibel]]></category>
		<category><![CDATA[Promille]]></category>

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		<description><![CDATA[0,0: Estland, Rumänien, Slowakei, Tschechien, Ungarn
0,2: Norwegen, Polen, Schweden
0,3: Serbien6
0,4: Litauen
0,5: Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Frankreich1, Griechenland2, Island, Italien, Kroatien3, Lettland4, Luxemburg5, Mazedonien6, Montenegro6, Niederlande7, Österreich8, Portugal, Schweiz, Slowenien6, Spanien9, Türkei10, Weißrussland6, Zypern
0,8: Großbritannien, Irland, Liechtenstein, Malta
1) 0,2 für Busfahrer
2) 0,2 für Fahrer von Krafträdern und gewerblichen Kfz sowie für Personen, die ihren Führerschein [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>0,0</strong>: Estland, Rumänien, Slowakei, Tschechien, Ungarn</p>
<p><strong>0,2</strong>: Norwegen, Polen, Schweden</p>
<p><strong>0,3</strong>: Serbien<sup>6</sup></p>
<p><strong>0,4</strong>: Litauen</p>
<p><strong>0,5</strong>: Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Frankreich<sup>1</sup>, Griechenland<sup>2</sup>, Island, Italien, Kroatien<sup>3</sup>, Lettland<sup>4</sup>, Luxemburg<sup>5</sup>, Mazedonien<sup>6</sup>, Montenegro<sup>6</sup>, Niederlande<sup>7</sup>, Österreich<sup>8</sup>, Portugal, Schweiz, Slowenien<sup>6</sup>, Spanien<sup>9</sup>, Türkei<sup>10</sup>, Weißrussland<sup>6</sup>, Zypern</p>
<p><strong>0,8</strong>: Großbritannien, Irland, Liechtenstein, Malta</p>
<p><sup>1)</sup> 0,2 für Busfahrer</p>
<p><sup>2) </sup>0,2 für Fahrer von Krafträdern und gewerblichen Kfz sowie für Personen, die ihren Führerschein noch keine zwei Jahre besitzen</p>
<p><sup>3) </sup>0,0 für Fahrer bis 24 Jahre und Fahrer von Kfz über 3,5t</p>
<p><sup>4) </sup>0,2 für Personen, die ihren Führerschein noch keine zwei Jahre besitzen</p>
<p><sup>5) </sup>0,2 für Personen, die ihren Führerschein noch keine zwei Jahre besitzen sowie für Berufskraftfahrer</p>
<p><sup>6) </sup>0,0 für Berufskraftfahrer</p>
<p><sup>7) </sup>0,2 für Personen, die ihren Führerschein noch keine fünf Jahre besitzen und Fahrer von Kleinkrafträdern unter 24 Jahren</p>
<p><sup>8 ) </sup>0,1 für Personen in der Probezeit, die ihren Führerschein noch keine zwei Jahre besitzen</p>
<p><sup>9)</sup> 0,3 für Personen, die ihren Führerschein noch keine zwei Jahre besitzen, Fahrer von Kfz mit mehr als 8 Sitzplätzen sowie Berufskraftfahrer</p>
<p><sup>10) </sup>0,0 für Fahrer von (sämtlichen) Gespannen, Lkw und Bussen</p>
<p><a href="http://www.rechtsanwalt-koblenz.de">www.rechtsanwalt-koblenz.de</a></p>
]]></content:encoded>
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