Verfasser des Beitrages: Loren Grunert
gelesen: 375 , heute: 9 , zuletzt: 10. März 2010
Grundsätzlich erhält man einen Anhörungsbogen mit dem Bußgeldbescheid, der eine Stellungnahme ermöglicht. Aber sollten Sie von dieser Möglichkeit wirklich Gebrauch machen? Herr Rechtsacnwalt Feldkamp empfiehlt mit diesem Anhörungsbogen erst einmal zum Anwalt zu gehen, der kann dann darüber beraten, wie man sich am besten Verhält. Vllt. liegt das dem Bußgeldbescheid zu Grunde gelegte Vergehen schon so lange zurück, dass Sie sich z.B. gar nicht mehr daran erinnern, wer gefahren ist. Der Anwalt hat im Gegensatz zu Ihnen die Möglichkeit der Beantragung einer umfassenden Akteneinsicht bei der zuständigen Behörde. Darüber hinaus gibt Herr Feldkamp Auskunft über die Erfolgsaussichten einer Bußgeldsache und berät über die Kostenübernahme der Rechtsschutzversicherung.
In diesem Zusammenhang sei jetzt schon darauf hingewiesen, dass Sie als Geschädigter ab Anfang April die Möglichkeit haben werden in Bezug auf Bußgeldsachen über schadenfix.de direkt einen Anwalt ihrer Wahl zu kontaktieren. Dort haben Sie auch die Möglichkeit den Bußgeldbescheid dem Anwalt zukommen zu lassen. Der Anwalt für Verkehrsrecht ihrer Wahl kann dann in Absprache mit Ihnen problemlos und unkompiziert weitere Schritte einleiten, z.B. Akteneinsicht beantragen.
Welche Strafe, sprich Bußgeld oder Punkte in Flensburg Ihnen drohen, können Sie jetzt schon in dem aktuellen Bußgeldkatalog 2010 nachlesen.
Verfasser des Beitrages: Loren Grunert
gelesen: 493 , heute: 8 , zuletzt: 10. März 2010
Rechtsanwalt Dr. Schneider klärt darüber auf, wie man sich am Besten nach einem Autounfall verhält, damit man den Schaden problemlos ersetzt bekommt und welche Probleme durch Zuziehen eines Anwalts vermieden werden können. Darüber hinaus gibt er Auskunft über die vielfältigen Ansprüche u.a. Schmerzensgeld, Verdienstausfall, die dem Geschädigten bei Verletzungen zustehen ebenso über die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit.
Verfasser des Beitrages: Loren Grunert
gelesen: 2776 , heute: 8 , zuletzt: 10. März 2010
Anwalt Gunnar Semrau berät zum Thema EU-Führerschein beim dauerhaften Fahrerlaubnisentzug. Manche sehen ihre letzte Chance eine MPU zu umgehen darin einen EU-Führerschein zu erwerben, wiederzuerlangen, umschreiben oder anerkennen zu lassen. Doch ist dies in jedem Fall zulässig oder sollte man lieber die Finger davon lassen? Bekommt man diesen EU-Führerschein überhaupt ausgestellt? Kann ich ohne Bedenken mit diesem EU-Führerschein in Deutschland fahren oder mache ich mich strafbar?
Verfasser des Beitrages: Loren Grunert
gelesen: 3375 , heute: 9 , zuletzt: 10. März 2010
Jeder weiß, dass er sich, wenn er in einen Unfall verwickelt war nicht vom Unfallort entfernen darf. Zumindest nicht direkt. Aber wie lange muss man nach einem Unfall am Unfallort verbleiben, um keine Unfallflucht zu begehen. Das Verbleiben am Unfallort muss einer angemessenen Zeit entsprechen. Aber was ist denn nun angemessen?
Denkbar ist auch der Fall, dass man gar nicht gemerkt hat, dass man an einem Unfall beteiligt war und nun von der Polizei beschuldigt wird. Wie man am besten reagiert, wenn man von der Polizei aufgefordert wird zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen und welche große Hilfe ein Anwalt in dieser Sache leisten kann, erfahren Sie hier in einer Einschätzung von Rechtsanwalt Michael Bücken:
Verfasser des Beitrages: schadenfixblogger
gelesen: 3114 , heute: 2 , zuletzt: 10. März 2010
Die Kanzlei Hörnlein und Feyler in Coburg hat die Vorteile von schadenfix.de aus der Sicht von Werkstätten und Sachverständigen sehr schön in einenm Informationsvideo dargestellt.
Verfasser des Beitrages: Dominik Bach
gelesen: 5911 , heute: 26 , zuletzt: 9. März 2010
Ich habe hier ein interessantes Video gefunden. Dr. Ulrich Eberhardt, HUK-Coburg und Dr. Michael Friedmann führen ein Streitgespräch über das Schadenmanagement in der Rechtsschutzversicherung. Sicherlich auf für Verkehrsjuristen ein kontrovers zu diskutierendes Thema. Ich freue mich auf Ihre Kommentare.
Nach einem Verkehrsunfall steht oft die Frage im Raum: Habe ich Anspruch auf einen Mietwagen? Dies hängt u.a. davon ab, ob das Fahrzeug so geschädigt ist, dass Sie es nicht mehr benutzen können, ob Sie einen geringen Fahrbedarf haben und ob Sie aufgrund des Unfalls gesundheitsbedingt zur Zeit gar nicht am Straßenverkehr teilnehmen können.
Herr Dr. Reitenspiess geht diesbezüglich auf die rechtliche Entwicklung und Entscheidungen des BGH ein, klärt über das Kostenrisiko auf und gibt Empfehlungen für das weitere Vorgehen.
Konsultieren Sie einen Fachanwalt für Verkehrsrecht bei Schadenfix.de, um eine umfassendere Beratung zu erhalten und das beste für sich rauszuholen.
Ein Pkw hat einen bestimmten Wiederbeschaffungswert. Nach einem Autounfall hat er nur noch einen Restwert. Ein Reparaturschaden/Totalschaden liegt dann vor, wenn der Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert die Reperaturkosten nicht übersteigt.
Verfasser des Beitrages: schadenfixblogger
gelesen: 1607 , heute: 16 , zuletzt: 9. März 2010
Ein Verkehrsunfall ist eine ernste Sache. Von Vorteil für Geschädigte ist, wenn man seine Rechte kennt und diese auch durchsetzen kann. Wußten Sie zum Beispiel, dass man ggf. einen Haushaltsführungsschaden geltend machen kann?. Rechtsanwalt Hillmann III ist Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuß der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht und seit Jahren als Fachanwalt auf diesem Gebiet tätig.
Verfasser des Beitrages: schadenfixblogger
gelesen: 1355 , heute: 16 , zuletzt: 9. März 2010
Unfallgeschädigte stehen oft vor der Fragestellung, ob Sie einen Anwalt zu Rate ziehen sollen oder nicht. Oft ist die Angst vor potentiellen Kosten ein Motiv, direkt mit dem Versicherer abzuwickeln. Dass diese Angst unbegründet ist, eräutert Rechtsanwalt und Notar Jörg Elsner in seiner Videobotschaft.