Verfasser des Beitrages: schadenfixblogger
gelesen: 6469 , heute: 6 , zuletzt: 2. September 2010
Die rehacare GmbH, einer der größten deutschen Dienstleister im Rehabilitationsmanagement, hat am 08.06.10 im schadenfixblog das internetbasierte Portal www.TRIPLEcare.de vorgestellt. Den Beitrag finden Sie hier: Reha-Management goes Internet
Doch was steckt überhaupt hinter dem Begriff Rehabilitationsmanagement? Was umfasst Rehabiltiationsmanagement? Welche Rehamaßnahmen sind nach einem Autounfall einzuleiten? Wer führt die Rehamaßnahmen durch?
Diese Fragen werden von Herr Rechtsanwalt Eckhard Höfle in dem Videobeitrag kurz und bündig beantwortet. Sehen Sie selbst…………
Verfasser des Beitrages: Loren Grunert
gelesen: 5321 , heute: 6 , zuletzt: 2. September 2010
Herr Rechtsanwalt Feldkamp klärt darüber auf, welche Strafen bei Verkehrsstraftaten wie Unfallflucht, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr oder Trunkenheitsfahrt drohen und über den Gang des Ermittlungsverfahrens bei Verkehrsstraftaten. Es werden Fragen beantwortet wie: Kommt es immer zu einer Gerichtsverhandlung? Wie verhalte ich mich als Geschädigter? Sollte ich direkt nach Erhalt des Ermittlungsschreibens der Polizei einen Anwalt aufsuchen? Wird bzw. darf die Polizei das Schweigen auf das Vernehmungsangebot als Schuldeingeständnis werten? Sehen Sie selbst:
Verfasser des Beitrages: Loren Grunert
gelesen: 5901 , heute: 4 , zuletzt: 2. September 2010
Grundsätzlich erhält man einen Anhörungsbogen mit dem Bußgeldbescheid, der eine Stellungnahme ermöglicht. Aber sollten Sie von dieser Möglichkeit wirklich Gebrauch machen? Herr Rechtsacnwalt Feldkamp empfiehlt mit diesem Anhörungsbogen erst einmal zum Anwalt zu gehen, der kann dann darüber beraten, wie man sich am besten Verhält. Vllt. liegt das dem Bußgeldbescheid zu Grunde gelegte Vergehen schon so lange zurück, dass Sie sich z.B. gar nicht mehr daran erinnern, wer gefahren ist. Der Anwalt hat im Gegensatz zu Ihnen die Möglichkeit der Beantragung einer umfassenden Akteneinsicht bei der zuständigen Behörde. Darüber hinaus gibt Herr Feldkamp Auskunft über die Erfolgsaussichten einer Bußgeldsache und berät über die Kostenübernahme der Rechtsschutzversicherung.
In diesem Zusammenhang sei jetzt schon darauf hingewiesen, dass Sie als Geschädigter ab Anfang April die Möglichkeit haben werden in Bezug auf Bußgeldsachen über schadenfix.de direkt einen Anwalt ihrer Wahl zu kontaktieren. Dort haben Sie auch die Möglichkeit den Bußgeldbescheid dem Anwalt zukommen zu lassen. Der Anwalt für Verkehrsrecht ihrer Wahl kann dann in Absprache mit Ihnen problemlos und unkompiziert weitere Schritte einleiten, z.B. Akteneinsicht beantragen.
Welche Strafe, sprich Bußgeld oder Punkte in Flensburg Ihnen drohen, können Sie jetzt schon in dem aktuellen Bußgeldkatalog 2010 nachlesen.
Verfasser des Beitrages: Loren Grunert
gelesen: 5985 , heute: 6 , zuletzt: 2. September 2010
Rechtsanwalt Dr. Schneider klärt darüber auf, wie man sich am Besten nach einem Autounfall verhält, damit man den Schaden problemlos ersetzt bekommt und welche Probleme durch Zuziehen eines Anwalts vermieden werden können. Darüber hinaus gibt er Auskunft über die vielfältigen Ansprüche u.a. Schmerzensgeld, Verdienstausfall, die dem Geschädigten bei Verletzungen zustehen ebenso über die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit.
Verfasser des Beitrages: schadenfixblogger
gelesen: 6816 , heute: 11 , zuletzt: 2. September 2010
Rechtsanwältin Katja Schade erläutert den Verfahrensablauf eines Strafverfahrens und gibt Rat, wie Sie sich in dem Fall eines gegen Sie laufenden Ermittlungsverfahrens verteidigen können. Rechtsanwältin Schade ist spezialisiert im Bereich des Verkehrsrechtes sowie des Versicherungsrechtes durch Absolvierung des Fachanwaltskurses. Mit Punkten in Flensburg kennt sich Frau Rechtsanwältin Schade ebenso aus. Sehr geehrter Frau Schade, ich habe aus Unachtsamkeit einen Unfall verschuldet, wobei eine Person verletzt wurde. Nun bekam ich von der Polizei einen Anhörungsbogen. Wie kann ich mich verteidigen?
Durch den Unfall ist der Tatbestand der fahrlässigen Körperverletzung verwirklicht. Die Polizei gibt Ihnen mit dem Anhörungsbogen die Gelegenheit, den Sachverhalt aus Ihrer Sicht darzustellen. Zu diesen Angaben sind Sie jedoch keineswegs verpflichtet, lediglich die Angaben zur Person müssen ausgefüllt werden. Richtig wäre es, bereits jetzt einen auf Verkehrsrecht bzw. Verkehrsstrafrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen. Dieser fordert zunächst die Ermittlungsakte an und wird dann mit Ihnen gemeinsam entscheiden, ob eine Stellungnahme gefertigt oder besser zum Sachverhalt geschwiegen werden soll.
Werde ich in jedem Fall verurteilt?
Die Polizei leitet das Ergebnis der Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft, diese entscheidet, ob Sie Anklage erhebt oder das Verfahren einstellt. Ein Anwalt kann bereits jetzt den Kontakt mit dem Staatsanwalt suchen und eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße erreichen. Dies hat den Vorteil, dass die Tat im Bundeszentralregister nicht als verurteilte Straftat geführt wird und ohne Verurteilung auch keine Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg eingetragen werden. Bei schwereren Delikten, wie der Fahrerflucht, wie das Unerlaubte Entfernen vom Unfallort, gemeinhin bezeichnet wird oder Fahren unter Alkohol wird der Staatsanwalt Anklage erheben oder einen Strafbefehl beantragen. Wird der Strafbefehl durch den Beschuldigten akzeptiert, kommt dies einer Verurteilung gleich. Wird Anklage erhoben, kommt es zu einem Hauptverfahren vor Gericht. Spätestens hier sollte ein Anwalt mit der Interessenwahrnehmung beauftragt werden.
Wie werde ich bestraft, wenn ich schuldig bin? Das Strafmaß hängt von der Schwere des Deliktes ab und reicht von Geldstrafe bis hin zur Freiheitsstrafe. Bei Verkehrsstraftaten erfolgt oftmals auch eine Entziehung der Fahrerlaubnis und Eintragung von Punkten im Verkehrszentralreg
Durch den Unfall ist der Tatbestand der fahrlässigen Körperverletzung verwirklicht. Die Polizei gibt Ihnen mit dem Anhörungsbogen die Gelegenheit, den Sachverhalt aus Ihrer Sicht darzustellen. Zu diesen Angaben sind Sie jedoch keineswegs verpflichtet, lediglich die Angaben zur Person müssen ausgefüllt werden. Richtig wäre es, bereits jetzt einen auf Verkehrsrecht bzw. Verkehrsstrafrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen. Dieser fordert zunächst die Ermittlungsakte an und wird dann mit Ihnen gemeinsam entscheiden, ob eine Stellungnahme gefertigt oder besser zum Sachverhalt geschwiegen werden soll.
Werde ich in jedem Fall verurteilt?
Die Polizei leitet das Ergebnis der Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft, diese entscheidet, ob Sie Anklage erhebt oder das Verfahren einstellt. Ein Anwalt kann bereits jetzt den Kontakt mit dem Staatsanwalt suchen und eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße erreichen. Dies hat den Vorteil, dass die Tat im Bundeszentralregister nicht als verurteilte Straftat geführt wird und ohne Verurteilung auch keine Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg eingetragen werden. Bei schwereren Delikten, wie der Fahrerflucht, wie das Unerlaubte Entfernen vom Unfallort, gemeinhin bezeichnet wird oder Fahren unter Alkohol wird der Staatsanwalt Anklage erheben oder einen Strafbefehl beantragen. Wird der Strafbefehl durch den Beschuldigten akzeptiert, kommt dies einer Verurteilung gleich. Wird Anklage erhoben, kommt es zu einem Hauptverfahren vor Gericht. Spätestens hier sollte ein Anwalt mit der Interessenwahrnehmung beauftragt werden.
Wie werde ich bestraft, wenn ich schuldig bin? Das Strafmaß hängt von der Schwere des Deliktes ab und reicht von Geldstrafe bis hin zur Freiheitsstrafe. Bei Verkehrsstraftaten erfolgt oftmals auch eine Entziehung der Fahrerlaubnis und Eintragung von Punkten im Verkehrszentralreg
Durch den Unfall ist der Tatbestand der fahrlässigen Körperverletzung verwirklicht. Die Polizei gibt Ihnen mit dem Anhörungsbogen die Gelegenheit, den Sachverhalt aus Ihrer Sicht darzustellen. Zu diesen Angaben sind Sie jedoch keineswegs verpflichtet, lediglich die Angaben zur Person müssen ausgefüllt werden. Richtig wäre es, bereits jetzt einen auf Verkehrsrecht bzw. Verkehrsstrafrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen. Dieser fordert zunächst die Ermittlungsakte an und wird dann mit Ihnen gemeinsam entscheiden, ob eine Stellungnahme gefertigt oder besser zum Sachverhalt geschwiegen werden soll.
Werde ich in jedem Fall verurteilt?
Die Polizei leitet das Ergebnis der Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft, diese entscheidet, ob Sie Anklage erhebt oder das Verfahren einstellt. Ein Anwalt kann bereits jetzt den Kontakt mit dem Staatsanwalt suchen und eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße erreichen. Dies hat den Vorteil, dass die Tat im Bundeszentralregister nicht als verurteilte Straftat geführt wird und ohne Verurteilung auch keine Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg eingetragen werden. Bei schwereren Delikten, wie der Fahrerflucht, wie das Unerlaubte Entfernen vom Unfallort, gemeinhin bezeichnet wird oder Fahren unter Alkohol wird der Staatsanwalt Anklage erheben oder einen Strafbefehl beantragen. Wird der Strafbefehl durch den Beschuldigten akzeptiert, kommt dies einer Verurteilung gleich. Wird Anklage erhoben, kommt es zu einem Hauptverfahren vor Gericht. Spätestens hier sollte ein Anwalt mit der Interessenwahrnehmung beauftragt werden.
Wie werde ich bestraft, wenn ich schuldig bin? Das Strafmaß hängt von der Schwere des Deliktes ab und reicht von Geldstrafe bis hin zur Freiheitsstrafe. Bei Verkehrsstraftaten erfolgt oftmals auch eine Entziehung der Fahrerlaubnis und Eintragung von Punkten im Verkehrszentralreg
Durch den Unfall ist der Tatbestand der fahrlässigen Körperverletzung verwirklicht. Die Polizei gibt Ihnen mit dem Anhörungsbogen die Gelegenheit, den Sachverhalt aus Ihrer Sicht darzustellen. Zu diesen Angaben sind Sie jedoch keineswegs verpflichtet, lediglich die Angaben zur Person müssen ausgefüllt werden. Richtig wäre es, bereits jetzt einen auf Verkehrsrecht bzw. Verkehrsstrafrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen. Dieser fordert zunächst die Ermittlungsakte an und wird dann mit Ihnen gemeinsam entscheiden, ob eine Stellungnahme gefertigt oder besser zum Sachverhalt geschwiegen werden soll.
Werde ich in jedem Fall verurteilt?
Die Polizei leitet das Ergebnis der Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft, diese entscheidet, ob Sie Anklage erhebt oder das Verfahren einstellt. Ein Anwalt kann bereits jetzt den Kontakt mit dem Staatsanwalt suchen und eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße erreichen. Dies hat den Vorteil, dass die Tat im Bundeszentralregister nicht als verurteilte Straftat geführt wird und ohne Verurteilung auch keine Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg eingetragen werden. Bei schwereren Delikten, wie der Fahrerflucht, wie das Unerlaubte Entfernen vom Unfallort, gemeinhin bezeichnet wird oder Fahren unter Alkohol wird der Staatsanwalt Anklage erheben oder einen Strafbefehl beantragen. Wird der Strafbefehl durch den Beschuldigten akzeptiert, kommt dies einer Verurteilung gleich. Wird Anklage erhoben, kommt es zu einem Hauptverfahren vor Gericht. Spätestens hier sollte ein Anwalt mit der Interessenwahrnehmung beauftragt werden.
Wie werde ich bestraft, wenn ich schuldig bin? Das Strafmaß hängt von der Schwere des Deliktes ab und reicht von Geldstrafe bis hin zur Freiheitsstrafe. Bei Verkehrsstraftaten erfolgt oftmals auch eine Entziehung der Fahrerlaubnis und Eintragung von Punkten im Verkehrszentralregister.
Verfasser des Beitrages: schadenfixblogger
gelesen: 7697 , heute: 12 , zuletzt: 2. September 2010
Schmerzensgeld,Schmerzensgeldtabelle, HWS Syndrom, Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall, Hinterbliebenenversorgung? Was steht mir zu als Unfallopfer und wie setze ich meine Ansprüche effizient durch? Was mache ich bei Verletzungen der Halswirbelsäule, dem sogenannten HWS-Syndrom. Wie führe ich hier Beweis? Die Antwort erhalten Sie von Rechtsanwalt Andreas Krämer. Andreas Krämer ist Regionalbeauftragter der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.
Verfasser des Beitrages: schadenfixblogger
gelesen: 6558 , heute: 7 , zuletzt: 2. September 2010
In unserer kleine Reihe “Verkehrsunfall was tun” behandeln wir heute die Frage “Wie verhalte ich mich bei einem Unfall, wenn ich verletzt wurde”.
Muss ich zwingend einen Artzt aufsuchen? Gibt es Besonderheiten bei HWS-Verletzungen? Diese und weiter Fragen beantwortet Ihnen Rechtsanwalt Jörg Schmenger.
Verfasser des Beitrages: schadenfixblogger
gelesen: 6542 , heute: 8 , zuletzt: 2. September 2010
Sie hatten einen unverschuldeten Verkehrsunfall. Wer zahlt den Schaden am Fahrzeug? Sie sind verletzt. Wieviel Schmerzensgeld steht Ihnen zu? Sollten Sie sofort einen Rechtsanwalt beauftragen? Wer zahlt dessen Kosten? Diese Fragen beantwortet Ihnen Rechtsanwalt Feldkamp aus Berlin in einer einfach verständlichen Videonachricht.
Verfasser des Beitrages: Loren Grunert
gelesen: 4765 , heute: 4 , zuletzt: 2. September 2010
Anwalt Gunnar Semrau berät zum Thema EU-Führerschein beim dauerhaften Fahrerlaubnisentzug. Manche sehen ihre letzte Chance eine MPU zu umgehen darin einen EU-Führerschein zu erwerben, wiederzuerlangen, umschreiben oder anerkennen zu lassen. Doch ist dies in jedem Fall zulässig oder sollte man lieber die Finger davon lassen? Bekommt man diesen EU-Führerschein überhaupt ausgestellt? Kann ich ohne Bedenken mit diesem EU-Führerschein in Deutschland fahren oder mache ich mich strafbar?
Verfasser des Beitrages: Loren Grunert
gelesen: 6833 , heute: 7 , zuletzt: 2. September 2010
Jeder weiß, dass er sich, wenn er in einen Unfall verwickelt war nicht vom Unfallort entfernen darf. Zumindest nicht direkt. Aber wie lange muss man nach einem Unfall am Unfallort verbleiben, um keine Unfallflucht zu begehen. Das Verbleiben am Unfallort muss einer angemessenen Zeit entsprechen. Aber was ist denn nun angemessen?
Denkbar ist auch der Fall, dass man gar nicht gemerkt hat, dass man an einem Unfall beteiligt war und nun von der Polizei beschuldigt wird. Wie man am besten reagiert, wenn man von der Polizei aufgefordert wird zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen und welche große Hilfe ein Anwalt in dieser Sache leisten kann, erfahren Sie hier in einer Einschätzung von Rechtsanwalt Michael Bücken:
Verfasser des Beitrages: schadenfixblogger
gelesen: 5191 , heute: 6 , zuletzt: 2. September 2010
Die Kanzlei Hörnlein und Feyler in Coburg hat die Vorteile von schadenfix.de aus der Sicht von Werkstätten und Sachverständigen sehr schön in einenm Informationsvideo dargestellt.
Verfasser des Beitrages: Dominik Bach
gelesen: 8214 , heute: 6 , zuletzt: 2. September 2010
Ich habe hier ein interessantes Video gefunden. Dr. Ulrich Eberhardt, HUK-Coburg und Dr. Michael Friedmann führen ein Streitgespräch über das Schadenmanagement in der Rechtsschutzversicherung. Sicherlich auf für Verkehrsjuristen ein kontrovers zu diskutierendes Thema. Ich freue mich auf Ihre Kommentare.
Nach einem Verkehrsunfall steht oft die Frage im Raum: Habe ich Anspruch auf einen Mietwagen? Dies hängt u.a. davon ab, ob das Fahrzeug so geschädigt ist, dass Sie es nicht mehr benutzen können, ob Sie einen geringen Fahrbedarf haben und ob Sie aufgrund des Unfalls gesundheitsbedingt zur Zeit gar nicht am Straßenverkehr teilnehmen können.
Herr Dr. Reitenspiess geht diesbezüglich auf die rechtliche Entwicklung und Entscheidungen des BGH ein, klärt über das Kostenrisiko auf und gibt Empfehlungen für das weitere Vorgehen.
Konsultieren Sie einen Fachanwalt für Verkehrsrecht bei Schadenfix.de, um eine umfassendere Beratung zu erhalten und das beste für sich rauszuholen.
Ein Pkw hat einen bestimmten Wiederbeschaffungswert. Nach einem Autounfall hat er nur noch einen Restwert. Ein Reparaturschaden/Totalschaden liegt dann vor, wenn der Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert die Reperaturkosten nicht übersteigt.
Verfasser des Beitrages: schadenfixblogger
gelesen: 4033 , heute: 6 , zuletzt: 2. September 2010
Ein Verkehrsunfall ist eine ernste Sache. Von Vorteil für Geschädigte ist, wenn man seine Rechte kennt und diese auch durchsetzen kann. Wußten Sie zum Beispiel, dass man ggf. einen Haushaltsführungsschaden geltend machen kann?. Rechtsanwalt Hillmann III ist Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuß der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht und seit Jahren als Fachanwalt auf diesem Gebiet tätig.
Verfasser des Beitrages: schadenfixblogger
gelesen: 2616 , heute: 4 , zuletzt: 2. September 2010
Unfallgeschädigte stehen oft vor der Fragestellung, ob Sie einen Anwalt zu Rate ziehen sollen oder nicht. Oft ist die Angst vor potentiellen Kosten ein Motiv, direkt mit dem Versicherer abzuwickeln. Dass diese Angst unbegründet ist, eräutert Rechtsanwalt und Notar Jörg Elsner in seiner Videobotschaft.