In dem Fall stiegen Frau und Kind auf der Beifahrerseite aus. Der Fahrer schaute in seinen Rückspiegel, sah ein Müllfahrzeug und ging davon aus, dass das Müllfahrzeug noch Müll aufladen würde. Nach einer kurzen Pause stieg er dann ebenfalls aus dem Auto. Allerdings ohne sich erneut zu vergewissern, ob das Müllfahrzeug immer noch mit Müllaufladen beschäftigt ist. Dies war, wie es kommen musste, nicht der Fall. Der Fahrer öffnete die Tür, die vom Müllfahrzeug erfasst wurde. Wer trägt hier die Sorgfaltspflicht! Muss das Müllfahrzeug besonders vorsichtig sein oder derjenige, der die Tür öffnet. Hören Sie mehr zum Fall und Tipps von Bettina Bachmann:
Archiv für die Kategorie „schadenfix.de Podcast“
Vorsicht beim Öffnen der Autotür
11. Februar 2010Verfasser des Beitrages: Loren Grunert
gelesen: 3023 , heute: 7 , zuletzt: 10. März 2010
Betrunken Auto fahren – Nein! Betrunken Fahrrad fahren – Ja?
10. Februar 2010Verfasser des Beitrages: Loren Grunert
gelesen: 3217 , heute: 7 , zuletzt: 10. März 2010
Viele lassen das Auto lieber zu Hause, wenn Sie am Abend Alkohol trinken. Das ist vernünftig! Manche greifen dann lieber zum Fahrrad. Ist das auch vernünftig? Die Tatsache, dass man auch als Fahrradfahrer zum Kreis der Verkehrsteilnehmer zählt, lässt Gegenteiliges vermuten. Wer betrunken Fahrrad fährt und erwischt wird, riskiert etwas! Was das ist, können Sie im Beitrag hören.
Abfindungserklärung gegenüber Versicherung und ihre Folgen
8. Februar 2010Verfasser des Beitrages: Loren Grunert
gelesen: 3057 , heute: 35 , zuletzt: 9. März 2010
Der Geschädigte hatte bei einem Unfall schwere Verletzungen erlitten. Als er nach 30 Jahren wieder einen Unfall hatte und daraufhin in den Ruhestand musste, bot die gegnerische Haftpflichtversicherung dem Geschädigten eine Abfindung in Höhe von 44.000 EUR. Damit verzichtete er auf alle weiteren Ansprüche, wohl gemerkt, aus dem ersten Unfall. Was ist aber, wenn sich herausstellt, dass die Spätschäden nicht auf den ersten sondern auf den zweiten Unfall zurückzuführen sind. Ist der Geschädigte dann an seine Erklärung gebunden? Hören Sie selbst:
Haben Radfahrer immer Vorfahrt?
6. Februar 2010Verfasser des Beitrages: Loren Grunert
gelesen: 2949 , heute: 18 , zuletzt: 9. März 2010
Vor allem in der Stadt kommt es immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Radfahrern und Autofahrern. Beide werfen sich vor, dass der andere sich rücksichtslos verhält und denkt, die Straße gehöre ihm. Wie ist aber im konkreten Fall zu entscheiden. Radfahrer sind die schwächeren Verkehrsteilnehmer. Bedeutet dies aber auch, dass die Autofahrer immer Rücksicht auf die Radfahrer nehmen müssen? Also beispielsweise auch dann, wenn der Radfahrer sich nicht verkehrsgerecht verhält. Haben Radfahrer immer Vorfahrt? Hören Sie selbst:
Fahrverbot nach über 2 Jahren
5. Februar 2010Verfasser des Beitrages: Loren Grunert
gelesen: 2767 , heute: 10 , zuletzt: 9. März 2010
Wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs wurde vom Gericht eine Strafe von 2.100 EUR und 3 Monate Fahrverbot verhängt. Der Verstoß lag allerdings schon 2 1/2 Jahre zurück. Es stellt sich die Frage, ob ein Fahrverbot nach so langer Zeit noch verhängt werden kann. Hat das Fahrverbot dann noch Denkzettelwirkung? Hören Sie den ganzen Fall:
Um zu überprüfen, ob Ihnen eine Strafe wie z.B. Bußgeld, Punkte oder sogar Fahrverbot wegen einer Verkehrswidrigkeit drohen, mehr im Bußgeldkatalog.
Wildunfall – Teilkaskoversicherung verweigert Zahlung
4. Februar 2010Verfasser des Beitrages: Loren Grunert
gelesen: 2762 , heute: 11 , zuletzt: 9. März 2010
Eine junge Frau erblickte in einer Rechtskurve in einem Waldgebiet ein Reh am rechten Fahrbahnrand. Die Frau zog mit dem Pkw auf die linke Seite, da Sie befürchtete, das Reh würde auf die Straße laufen. Sie verursachte dadurch eine Unfall. Das Auto gehörte dem Vater der jungen Frau, der daraufhin von seiner Teilkaskoersicherung den Schaden ersetzt verlangte. Diese wollte mit Hinweis darauf, dass sich das Tier ja gar nicht auf der Fahrbahn befunden hätte, nicht zahlen. Hat die Frau nun grob fahrlässig gehandelt oder die im Verkehr gebotene Sorgfalt außer acht gelassen? Ist es tatsächlich so, dass die Versicherung in diesem Fall nicht zahlen muss? Hören Sie selbst!
Schleudertrauma nach Auffahrunfall mit geringer Geschwindigkeit
1. Februar 2010Verfasser des Beitrages: Loren Grunert
gelesen: 2748 , heute: 14 , zuletzt: 9. März 2010
Nach einem Auffahrunfall mit geringem Tempo klagte die Beifahrerin des Pkw über Nackenschmerzen. Die gegenerische Versicherung versagte die Regulierung des Schadens, weil ein Schleudertrauma bei einer derart geringen Geschwindigkeit nicht entstehen könne. Wie ist in einem solchen Fall zu entscheiden?
Welche Verpflichtungen ein Gericht trifft, wenn es eine andere Geschwindigkeitsänderung und damit von falschen Belastungswerten auf den Körper des Klägers ausgegangen ist, können Sie in dem Artikel: Bei Zweifel an Halswirbelsäulen-Schleudertrauma Pflicht zur Einholung eines Obergutachtens nachlesen.
Unfall beim Linksabbiegen – wer muss für den Schaden aufkommen?
1. Februar 2010Verfasser des Beitrages: Loren Grunert
gelesen: 2658 , heute: 10 , zuletzt: 9. März 2010
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Ein Pkw will links abbiegen während ein Motorrad gerade zum Überholen ansetzt. Es kommt zum Unfall. Die Fahrzeuge haben leichte Kratzer. Das Problem: Niemand hat den Unfall beobachtet. Beide Unfallbeteiligten behaupten, sie hätten sich ganz vorschriftsmäßig verhalten. Wie wird der Richter in diesem Fall entscheiden? Wer muss für den Schaden aufkommen?
Podcast: Ihr Wunschkennzeichen
10. November 2009Verfasser des Beitrages: schadenfixblogger
gelesen: 1002 , heute: 8 , zuletzt: 9. März 2010
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Wunschkennzeichen am Auto
Wer bei der Neuzulassung eines Kraftfahrzeugs ein ganz bestimmtes Kennzeichen haben möchte, zum Beispiel mit den Initialen oder seinem Geburtsdatum, muss bei der Zulassungsstelle eine erhöhte Gebühr bezahlen. Diese Gebühr kann auch dann erhoben werden, wenn der Fahrzeughalter sein altes Kennzeichen nach der Abmeldung des Fahrzeugs für eine spätere Neuzulassung lediglich reservieren möchte.
Natürlich, wir haben es gewusst: Wo Vater Staat die Hand aufhalten kann, da hält er sie auch auf. Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein: Und bei diesem „erhöhten Verwaltungsaufwand“ wiehert der Amtsschimmel gar gewaltig: Also in dem Fall war es so, dass der Fahrzeughalter bereits ein Wunschkennzeichen an seinem alten Wagen hatte und dieses gern wieder für seinen neuen Wagen verwenden wollte. Da gibt es die Möglichkeit, sich dieses Wunschkennzeichen reservieren zu lassen, d.h. es geht nicht in den allgemeinen Pool zurück, sondern man reserviert es sich, wenn man das alte Auto abmeldet.
Einerseits Reservierung, andererseits erneute Zuteilung des Wunschkennzeichens. So sieht es jedenfalls der Beamte. Nicht so unser Autofahrer, der einfach sein Nummernschild vom alten zum neuen Wagen mitnehmen wollte – ohne dafür nochmals 10,20 Euro Verwaltungsgebühr zu löhnen.
Und da hat der Mann gesagt: Nein, warum soll ich da zweimal bezahlen, ich habe doch schon die Reservierungsgebühr bezahlt. Aber das hat das Verwaltungsgericht Saarlouis anders gesehen. Denn nach der Verwaltung: Zweimal Aufwand = und da musste der Mann die zwei Gebühren, die angefallen waren, auch entrichten. Wann es sich lohnt, vor Gericht zu gehen, erfährt man von einem fachkundigen Verkehrsrechtsanwalt. Den und die ganze Geschichte zum Nachlesen gibt es unter www.schadenfix.de.
Podcast: Fahrerflucht
10. November 2009Verfasser des Beitrages: schadenfixblogger
gelesen: 997 , heute: 8 , zuletzt: 9. März 2010
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Vom Unfallort entfernt bevor die Polizei eintraf – Kaskoversicherung muss nicht zahlen
Ein Autofahrer, der mit seinem Fahrzeug einen Unfall hat, muss alles tun, was der Aufklärung des Tatbestands und der Minderung des Schadens dient. Verlässt er den Unfallort, bevor die Polizei eingetroffen ist, so verletzt er seine Verpflichtung zur Aufklärung gegenüber der Kaskoversicherung und hat keinen Anspruch auf Schadensersatz – auch dann nicht, wenn er seinen Wagen und seine Papiere an der Unfallstelle zurücklässt.
Der Fahrer eines berliner PKWs war nachts in der Kurve von der Fahrbahn abgekommen und mit der Begrenzungsmauer eines naheliegenden Anwesens kollidiert.
Es entstand ein Sachschaden in Höhe von 800 Euro. Der Fahrer wartete nicht bis die Polizei eingetroffen war, sondern verließ den Unfallort. Er hinterließ aber seine Papiere, so dass ermittelbar war, wer den Schaden verursacht hatte.
Und genau das Verlassen des Unfallortes hätte er besser lassen sollen. Er sagte zwar später, dass er unter Schock gestanden habe. Außerdem wollte einem Streit mit einem der anwesenden Zeugen aus dem Weg gehen. Allerdings: Das Problem ist: Wenn Sie sich entfernen, kann nicht mehr nachgewiesen werden: Haben Sie Alkohol zu sich genommen oder nicht. Und das spielt ja gerade bei der Regulierung von Verkehrsunfällen eine ganz große Rolle für die Versicherungen. Denn: Ist Alkohol im Spiel, muss die Versicherung nicht zahlen.
Und so war es auch in diesem Fall: Zwar sagte der Unglücksfahrer, er sei nicht schuldfähig und man müsse doch Verständnis haben für diese besondere Situation. Allerdings: Die Klage wurde abgelehnt, die Versicherung musste nicht zahlen. Genauso haben das die Richter gesehen. Die haben gesagt: Deine Kasko-Versicherung muss nicht zahlen, weil Du nicht nachweisen kannst, dass Du keinen Alkohol getrunken hast, das es also nicht unter Alkoholeinfluss zu diesem Unfall gekommen ist.
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