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	<title>Schadenfixblog stets aktuelle Rechtstipps und Diskussionen zum Verkehrsrecht &#187; schadenfix.de Rechtstipps</title>
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	<description>Der Blog zum Verkehrsrecht, renommierte Autoren, spannende Diskussionen und wertvolle Rechtstipps von Fachanwälten für Verkehrsrecht</description>
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		<title>Schadenfixblog stets aktuelle Rechtstipps und Diskussionen zum Verkehrsrecht &#187; schadenfix.de Rechtstipps</title>
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		<title>Rechtsfolgen einer Unfallflucht</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/rechtsfolgen-einer-unfallflucht/</link>
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		<pubDate>Thu, 09 Sep 2010 10:49:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Dominik Weiser</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Straftatbestand der Unfallflucht ist in § 142 StGB &#8211; unerlaubtes Entfernen vom Unfallort &#8211; geregelt. Neben den strafrechtlichen Folgen einer Unfallflucht sind immer auch die zivilrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Folgen zu beachten. Nachfolgend gebe ich einen kleinen Überblick, über die Auswirkungen einer Unfallflucht. Der Überblick erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
1. Strafrechtliche Folgen: Nach § 142 [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Straftatbestand der Unfallflucht ist in § 142 StGB &#8211; unerlaubtes Entfernen vom Unfallort &#8211; geregelt. Neben den strafrechtlichen Folgen einer Unfallflucht sind immer auch die zivilrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Folgen zu beachten. Nachfolgend gebe ich einen kleinen Überblick, über die Auswirkungen einer Unfallflucht. Der Überblick erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.</p>
<p>1. Strafrechtliche Folgen: Nach § 142 StGB droht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Die Unfallflucht ist eine sogenannte Katalogtat, die in § 69 unter Absatz 2 Nummer 3 aufgeführt ist. Ist bei dem Unfall ein Mensch getötet oder nicht unerheblich verletzt wurden oder ein bedeutender Sachschaden (ab einer Schadenshöhe von ca. 1200,00 €) an einer fremden Sache entstanden, so kann das Gericht die Fahrerlaubnis entziehen und eine Sperrfrist für die Neuerteilung durch die Führerscheinstelle verhängen. In diesem Fall kommt auch eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis durch richterlichen Beschluss gemäß § 111 a StPO in Betracht. Bei den Staatsanwaltschaften existieren interne Richtlinie zum Strafmaß und zur Dauer der Sperrfrist, die unter anderem von der Höhe des eingetretenen Schadens abhängig sind und meist sklavisch im Antrag der Staatsanwaltschaft vertreten werden.</p>
<p>2. Verwaltungsrechtliche Folgen: Wer eine Unfallflucht begeht, zeigt charakterliche Mängel. Die Fahrerlaubnisbehörde kann eine MPU anordnen und die Neuerteilung der Fahrerlaubnis von der bestandenen MPU abhängig machen. Das geschieht in der Praxis allerdings eher selten, wenn nicht sonstige erschwerende Umstände hinzutreten.</p>
<p>Was erstaunlicherweise häufig übersehen wird: Für eine Unfallflucht werden sieben Punkte in Flensburg eingetragen. Man sollte sich daher Gewissheit über den eigenen Punktestand verschaffen.</p>
<p>3. Versicherungsrechtliche Folgen: Dass der Führerscheinverlust und eine Geld- bzw. Freiheitsstrafe  droht, ist den meisten bewusst. Daneben sind aber auch die zivilrechtlichen Folgen zu beachten. Wer eine Unfallflucht begeht, begeht damit  eine sog. Obliegenheitsverletzung in der Kfz &#8211; Haftflichtversicherung, die einen (quotenmäßigen) Verlust des Leistungsanspruchs zur Folge hat. Der Kfz &#8211; Haftpflichtversicherer wird zwar die Schäden an dem fremden Eigentum ersetzen, danach aber Regress beim eigenen Versicherten nehmen bis zu einer Höhe von 2.500,00 €, in besonders schweren Fällen bis zu 5.000,00 €.</p>
<p>Zudem verliert der Unfallflüchtige seinen Anspruch auf Leistungen aus seiner Vollkaskoversicherung. Er muss also nicht nurdie Schäden am fremden Eigentum bezahlen, sondern bleibt trotz bestehender Vollkasko auf seinen eigenen Schäden sitzen.</p>
<p>Wer wegen Unfallflucht verurteilt wird, verliert auch den vorläufigen Rechtsschutz. Er muss dem Rechtsschutzversicherer bereits unter Vorbehalt gezahlte Anwaltsgebühren erstatten bzw. diese, soweit sie nicht von der Rechtsschutz bezahlt wurden, selber zahlen.</p>
<p>In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass im Rahmen der Mandatsbearbeitung auf diese Folgen durch den Rechtsanwalt nicht hingewiesen wird. Anstatt eine vernünftige Verteidigung gegen den Vorwurf der Unfallflucht zu führen, soweit dies im Einzelfall agezeigt und möglich ist, erfolgt vorschnell eine Strafmaßverteidigung in dem Sinne, dass der Tatvorwurf eingeräumt wird und der Richter dann sozusagen im Gegenzug die Geldstrafe senkt und die Sperrfrist etwas kürzt. Die Sperrfristverkürzung ist in den Fällen, in denen der Mandant die 17 Punkte &#8211; Grenze in Flensburg überschreitet, natürlich ein tolles Ergebnis. Dann ist die Fahrerlaubnis nämlich ohnehin weg und muss komplett neuerworben werden. Der Mandant bleibt außerdem häufig auf allen nur denkbaren Kosten sitzen, ohne vorher hierüber informiert worden zu sein. Herzlichen Glückwunsch und gute Besserung!</p>
<p>Fazit: Nur wer einen Überblick über die möglichen Rechtsfolgen einer Unfallflucht hat, kann den Beschuldigten optimal beraten und darauf vorbereiten, was auf ihn zukommt bzw. zukommen kann. Einen Verteidiger mit der Prüfung der Verteidigungsmöglichkeiten gegen den Vorwurf der Unfallflucht zu beauftragen, lohnt sich in jedem Fall.</p>
<p>Ein weiterer Beitrag zur Unfallflucht, in dem ich die Verteidigungsmöglichkeiten bei einer Unfallflucht aufzeigen möchte, folgt demnächst.</p>
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		<title>Kaskoversicherung zahlt nicht bei Unfallflucht</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/kaskoversicherung-zahlt-nicht-bei-unfallflucht/</link>
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		<pubDate>Wed, 08 Sep 2010 14:41:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Florian Schmitt</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[entfernen]]></category>
		<category><![CDATA[Haftpflichtversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Kanzlei Schmitt]]></category>
		<category><![CDATA[Schaden]]></category>
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		<category><![CDATA[Versicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Gemäß dem Beschluss des Oberlandesgrichts Saarbrücken vom 28.01.2009 stellt das Entfernen vom Unfallort eine Obliegenheitsverletzung des Autofahrers dar. In diesem Fällen tritt die Kaskoversicherung nicht ein und der Autofahrer verliert seinen Anspruch auf Schadensersatz.
Zum Fall:
Der Fahrer eines PKW kam nachts in einer Kurve von der Fahrbahn ab und stieß gegen die Begrenzungsmauer eines am Straßenrand gelegenen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Gemäß dem Beschluss des Oberlandesgrichts Saarbrücken vom 28.01.2009 stellt das Entfernen vom Unfallort eine Obliegenheitsverletzung des Autofahrers dar. In diesem Fällen tritt die Kaskoversicherung nicht ein und der Autofahrer verliert seinen Anspruch auf Schadensersatz.</p>
<p>Zum Fall:</p>
<p>Der Fahrer eines PKW kam nachts in einer Kurve von der Fahrbahn ab und stieß gegen die Begrenzungsmauer eines am Straßenrand gelegenen Anwesens. Bei der Kollision entstand ein Sachschaden von 800,- €. Vor Eintreffen der Polizei verließ der Fahrer den Unfallort. Er ließ jedoch sein Auto mit den Papieren zurück.</p>
<p>Später klagte er gegen seine Versicherung auf Ersatz des entstandenen Schadens, was jedoch abgelehnt wurde. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass der Unfallfahrer gegen seine Verpflichtungen aus dem Versicherungsvertrag verstoßen hat. Die Verletzung der vertraglichen Verpflichtung liegt im Verlassen der Unfallstelle ohne zur Aufklärung des Tatbestandes beigetragen zu haben. Dies sei weder mit dem Zurücklassen des Fahrzeuges samt Papieren noch mit der Einwilliging von anwesenden Zeugen entschuldbar. Nach versicherungsrechtlichen Gesichtspunkten ist es immer geboten auf die Polizei zur Unfallaufnahme zu warten. Mit dem vorzeitigen Entfernen könne beispielsweise keine Einschätzung getroffen werden, ob Alkohol bei dem Unfall im Spiel war. Gerade dieser Umstand hat bekanntlich enorme Auswirkungen auf den eigenen Versicherungsschutz.</p>
<p>Sollten Sie in so einen Fall mit Unfallflucht verwickelt sein nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf – <a href="http://www.kanzlei-schmitt.de" target="_blank">www.kanzlei-schmitt.de</a></p>
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		<title>Kaufe alle Autos</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/kaufe-alle-autos/</link>
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		<pubDate>Tue, 07 Sep 2010 13:45:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>schadenfixblogger</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>

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		<description><![CDATA[Wer kennt das nicht? Visitenkarte am Scheibenwischer mit mehr oder minder aufdringlicher Werbung zum Autoankauf. Das OLG Düsseldorf hat das Ganze als genehmigungspflichtige Sondernutzung eingeordent und ein Bußgeld verhängt. 
Oberlandesgericht Duesseldorf, Beschluss v. 01.07.2010 &#8211; Az.: IV-4 RBs 25/10
 
 &#8220;Das Anbringen von Werbezetteln auf geparkten Fahrzeugen ist unzulässig und kann zur Verhängung einer Geldbuße [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><span style="font-family: Arial,Helvetica; font-size: 12px; margin: 0px 0px 23px;">Wer kennt das nicht? Visitenkarte am Scheibenwischer mit mehr oder minder aufdringlicher Werbung zum Autoankauf. Das OLG Düsseldorf hat das Ganze als </span><span style="font-family: Arial,Helvetica; font-size: 12px; margin: 0px 0px 23px;">genehmigungspflichtige Sondernutzung eingeordent und ein Bußgeld verhängt. </span></p>
<p><span style="font-family: Arial,Helvetica; font-size: 12px; margin: 0px 0px 23px;"><strong>Oberlandesgericht Duesseldorf, Beschluss v. 01.07.2010 &#8211; Az.: IV-4 RBs 25/10</strong><a href="../print/web2printer4.php?lnk=1" target="_blank"><br />
</a></span> <span style="font-family: Arial,Helvetica; font-size: 12px; margin: 0px 0px 23px;"><br />
<strong> </strong><strong>&#8220;Das Anbringen von Werbezetteln auf geparkten Fahrzeugen ist unzulässig und kann zur Verhängung einer Geldbuße von 200,- EUR führen&#8221;</strong><span> </span><br />
</span> <span style="font-family: Arial,Helvetica; font-size: 12px; margin: 0px 0px 23px;"><br />
Der Kläger war Inhaber eines Gebrauchtwagenhandels und verteilte auf parkenden Fahrzeugen Werbezettel. Die zuständige Behörde sah darin einen Verstoß gegen das Straßen- und Wegegesetz und verhing eine Geldbuße von 200,- EUR. Dies hielt der Gebrauchtwagenhändler für rechtswidrig und legte Rechtsmittel ein. Genutzt hat es wenig.</span> <span style="font-family: Arial,Helvetica; font-size: 12px; margin: 0px 0px 23px;"><strong>Entscheidung des Gerichtes:</strong><span> </span></span></p>
<p>Die Richter wiesen das Rechtsmittel zurück. Sie begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Anbringung von Werbezetteln unzulässig sei.<span> </span></p>
<p>Das Befestigen der Werbezettel diene nicht dem zum Gemeingebrauch gehörenden Zweck der Fortbewegung und der Kontaktaufnahme, sondern lediglich eigenen gewerblichen Zwecken. Dies stelle jedoch eine genehmigungspflichtige Sondernutzung dar, die einer behördlichen Erlaubnis bedürfe.<span> </span></p>
<p>Darüber hinaus führe das Anbringen der Werbekärtchen zur Verunreinigung der genutzten Parkplätze und damit zu Beeinträchtigungen wegen des höheren Reinigungsaufwandes. Insofern sei die Festsetzung der Geldbuße auf 200,- EUR nicht rechtsfehlerhaft.<span> </span></p>
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		</item>
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		<title>Verkehrssicherung von Straßenbäumen (Urteil)</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/verkehrssicherung-von-strasenbaumen-urteil/</link>
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		<pubDate>Tue, 07 Sep 2010 12:43:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Matthias Seibel</dc:creator>
				<category><![CDATA[Autounfall was tun]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
		<category><![CDATA[Äste]]></category>
		<category><![CDATA[Baum]]></category>
		<category><![CDATA[Matthias Seibel]]></category>
		<category><![CDATA[Schaden]]></category>
		<category><![CDATA[Unfall]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrssicherungspflicht]]></category>

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		<description><![CDATA[Wann haftet der Eigentümer eines Straßenbaumes, wenn krankheitsbedingt ein Ast abbricht und ein darunter geparktes Auto beschädigt. Eine Gemeinde lehnte die Haftung ab und verwies darauf, dass ihre Mitarbeiter im Drei-Monats-Rhythmus Kontrollsichtprüfung durchgeführt hätten. Hierbei seien die Bäume mit einem Hubsteiger bis zu einer Höhe von ca. 11m überprüft worden. Dies reichte dem Landgericht Duisburg [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wann haftet der Eigentümer eines Straßenbaumes, wenn krankheitsbedingt ein Ast abbricht und ein darunter geparktes Auto beschädigt. Eine Gemeinde lehnte die Haftung ab und verwies darauf, dass ihre Mitarbeiter im Drei-Monats-Rhythmus Kontrollsichtprüfung durchgeführt hätten. Hierbei seien die Bäume mit einem Hubsteiger bis zu einer Höhe von ca. 11m überprüft worden. Dies reichte dem Landgericht Duisburg nicht aus, da der Kommune bereits mehr als 1½ Jahre zuvor bekannt war, dass die Bäume von einer Krankheit befallen war. Das Gericht sah eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, da die Stadt trotz Kenntnis der Krankheit nicht die hieraus resultierenden Konsequenzen gezogen habe, insbesondere die Kontrollintervalle nicht verkürzt und häufigere jährliche Baumkontrollen durchgeführt habe. <strong>(Landgericht Duisburg, Urt. v. 03.05.2010, Az. 2 O 229/09) <a href="http://www.rechtsanwalt-koblenz.de">www.rechtsanwalt-koblenz.de</a></strong></p>
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		<title>Stundenverrechnungssätze-was tun ?</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/stundenverrechnungssatze-was-tun/</link>
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		<pubDate>Tue, 07 Sep 2010 07:49:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Jürgen Leister</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[autounfall was tun]]></category>
		<category><![CDATA[Stundenverrechnungssätze]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
		<category><![CDATA[Werkstatt/Reparatur]]></category>

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		<description><![CDATA[Gerne beziehen sich die KH-Versicherer bei fiktiver Abrechnung auf das allseits beliebte Porsche-, VW,- BMW,-Mercedes,- und seit neuesten auch auf ein Audi-Urteil des BGH (was ist eigentlich mit den Japanern oder Franzosen ???). Bei älteren  Fahrzeugen behaupten die Versicherer, dass nach den oben genannten Urteilen lediglich die Erstattung von Stundenverrechnungssätzen freier Werkstätten geschuldet ist. Das [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Gerne beziehen sich die KH-Versicherer bei <strong>fiktiver Abrechnung</strong> auf das allseits beliebte Porsche-, VW,- BMW,-Mercedes,- und seit neuesten auch auf ein Audi-Urteil des BGH (was ist eigentlich mit den Japanern oder Franzosen ???). Bei älteren  Fahrzeugen behaupten die Versicherer, dass nach den oben genannten Urteilen lediglich die Erstattung von Stundenverrechnungssätzen freier Werkstätten geschuldet ist. Das ist natürlich nicht zutreffend, und ergibt sich auch nicht aus den BGH-Entscheidungen. <strong>Grundsätzlich kann der Geschädigte nach wie vor die üblichen Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt geltend machen. Es ist Sache des Versicherers darzulegen und zu beweisen, dass eine Reparatur in einer freien Werkstatt keine Nachteile für den Geschädigten mit sich bringt.</strong></p>
<p>Was ist im Interesse des Geschädigten zu tun? Grundsätzlich lege ich gleich das Serviceheft des KFZ vor, sofern das Fahrzeug regelmäßig in einer Markenwerkstatt gewartet wurde. Auch Internetrecherchen, Lichtbilder und ähnliches können Anhaltspunkte liefern, dass eine gleichwertige Reparatur nicht gewärleistet ist. Entscheidend ist aber folgendes: <strong>Nach Ansicht des VI ZS des BGH ist ist eine Reparatur in einer freien Werkstatt unzumutbar, wenn sie nur kostengünstiger sei, weil ihr nicht die (markt-)üblichen Preise dieser Werkstatt, sondern mit dem Versicherer ausgehandelten Sonderkonditionen zugrunde liegen</strong>. Jetzt kann man den Versicherer mit seinen eigenen Waffen schlagen,da mit den benannten &#8220;Referenzwerkstätten&#8221; regelmäßig &#8220;Partnerverträge&#8221; oder Sonderpreise vereinbart sind. Also: einfach einen &#8220;Testkunden&#8221; zur benannten Werksatt schicken und eine Preiskalkulation für einen vergleichbaren Schaden besorgen-allerdings nicht als KH-Schaden, sondern als Selbstzahler. Wenn die Stundenverrechnungssätze abweichen, ist der Fall schon geknackt. Im übrigen immer die Vorlage des Vertrags des Versicherers mit der freien Werkstatt verlangen (im Prozesss nach § 142 ZPO). So lassen sich derzeit noch die meisten Fälle bei reparaturloser Abrechnung in den Griff kriegen. Nur eine Frage der Zeit dürfte es allerdings sein, bis die Stundenverrechnungssatz-Frage auch bei konkreter Abrechnung von Reparaturkosten hochkocht.</p>
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		<title>Kann man Reparaturkosten auch ohne Reparatur verlangen? Ganz klar Ja!</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/kann-man-reparaturkosten-auch-ohne-reparatur-verlangen-ganz-klar-ja/</link>
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		<pubDate>Sun, 05 Sep 2010 11:57:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dominik Bach</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[130 %]]></category>
		<category><![CDATA[Reparaturkosten]]></category>

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		<description><![CDATA[Schadensabwicklung bei einer auf Geldmangel beruhenden nicht durchgeführten Reparatur
Das Landgericht Saarbrücken hat entschieden, dass der Ersatz der Reparaturkosten bis zu 130% der Wiederbeschaffungskosten auch ohne Durchführung einer Reparatur verlangt werden kann, soweit dem Geschädigten die Vorfinanzierung der Reparatur weder mit eigenen Mitteln noch durch Aufnahme eines Darlehens möglich ist (Urteil vom 14.05.2010, Az.: 13 S [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Schadensabwicklung bei einer auf Geldmangel beruhenden nicht durchgeführten Reparatur</p>
<p>Das Landgericht Saarbrücken hat entschieden, dass der Ersatz der Reparaturkosten <strong>bis zu 130% der Wiederbeschaffungskosten auch ohne Durchführung einer Reparatur verlangt werden kann</strong>, soweit dem Geschädigten die Vorfinanzierung der Reparatur weder mit eigenen Mitteln noch durch Aufnahme eines Darlehens möglich ist (Urteil vom 14.05.2010, Az.: 13 S 178/09). Ferner hat das Gericht ausgeführt, dass eine beabsichtigte <strong>Reparatur in Eigenregie kein Hindernis </strong>und eine<strong> sechsmonatige Eigennutzung kein eigenständiges gesetzliches Merkmal </strong>für die Annahme eines Integritätsinteresses sei. Sofern eine Teilzahlung der gegnerischen Versicherung indessen trotz behaupteter Finanzierungsschwierigkeiten nicht für die Anschaffung von für die Reparatur in Eigenregie erforderlichen Teilen verwendet wird, spreche dies gegen ein vorhandenes Integritätsinteresse. Vor dem Landgericht Saarbrücken machte die Klägerin restlichen Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall geltend, für den die Beklagten voll umfänglich einstandspflichtig sind. Die Klägerin trug vor, das Fahrzeug in eigener Regie reparieren zu wollen. Dies sei ihr angesichts ihrer Einkünfte von 75,00 € Praktikantenvergütung und 164,00 € Kindergeld nicht möglich, weil ihr aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation kein Kredit zur Vorfinanzierung gewährt werde. Der Restwert belaufe sich auf 500,00 €. Die Beklagten entgegneten, die Klägerin könne nur Abrechnung auf der Grundlage einer Ersatzbeschaffung verlangen, weil sie ihr Integritätsinteresse nicht durch eine Reparatur betätigt habe. Das Landgericht Saarbrücken stellte klar, dass für die Annahme eines Integritätsinteresses in Fällen, in denen der Geschädigte angibt, eine Eigenreparatur durchführen zu wollen, aber aus finanziellen Gründen nicht zu können, eine besonders kritischer tatrichterliche Prüfung angezeigt sei. Dies folge aus dem Schutz des Schädigers vor einem leicht möglichen Missbrauch. Unfallbeteiligten wird daher empfohlen, die Schadensregulierung von einem Anwalt für Verkehrsrecht vornehmen zu lassen, zumal eine bloße Absichtserklärung, eine Eigenreparatur durchführen zu wollen, als ungenügend angesehen werden kann.</p>
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		<item>
		<title>Was tun wenn mein Auto durch Mäharbeiten beschädigt wurde?</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/was-tun-wenn-mein-auto-durch-maharbeiten-beschadigt-wurde/</link>
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		<pubDate>Sat, 04 Sep 2010 11:54:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dominik Bach</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/?p=2968</guid>
		<description><![CDATA[Straßenbaubehörden müssen bei Mäharbeiten auf Verkehrsinsel KFZ schützen
Das Landgericht Coburg hat entschieden, dass Straßenbaubehörden bei Mäharbeiten auf einer Verkehrsinsel die Gefahren für vorbeifahrende Kraftfahrzeuge so gering halten müssen wie möglich (Urteil vom 27.04.2010, Az.: 22 O 48/10). Die Klage eines Fahrzeugeigentümers, dessen Wagen bei Mäharbeiten der Straßenbaubehörde von einem auf die Fahrbahn geschleuderten Stein getroffen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Straßenbaubehörden müssen bei Mäharbeiten auf Verkehrsinsel KFZ schützen</p>
<p>Das Landgericht Coburg hat entschieden, dass Straßenbaubehörden bei Mäharbeiten auf einer Verkehrsinsel die Gefahren für vorbeifahrende Kraftfahrzeuge so gering halten müssen wie möglich (Urteil vom 27.04.2010, Az.: 22 O 48/10). Die Klage eines Fahrzeugeigentümers, dessen Wagen bei Mäharbeiten der Straßenbaubehörde von einem auf die Fahrbahn geschleuderten Stein getroffen wurde, war erfolgreich. Dem Kläger gelang der Nachweis, dass sein Fahrzeug durch die Mäharbeiten beschädigt wurde. Das Landgericht Coburg nahm eine Amtspflichtverletzung an, weil zumutbare Sicherungsmöglichkeiten unterblieben waren. Der Kläger trug vor, dass durch einen bei Mäharbeiten an einer Verkehrsinsel hoch geschleuderten Stein sein Fahrzeug beschädigt worden sei. Die beklagte Straßenbehörde entgegnete, dass sie nicht wisse, ob der Schaden in Zusammenhang mit den Mäharbeiten stehe. Außerdem seien Sicherungsvorkehrungen weder wirtschaftlich noch zumutbar. Das Landgericht Coburg gab dem Kläger Recht. Das Gericht war davon überzeugt, dass der Schaden von ca. 950 € durch einen bei den Mäharbeiten aufgeschleuderten Stein verursacht worden war. Das Gericht war auch davon überzeugt, dass eine Amtspflichtverletzung vorliegt. Es können jedoch nur solche Sicherungsmaßnahmen verlangt werden, die mit einem vertretbaren technischen und wirtschaftlichen Aufwand erreichbar sind und nachweislich zu einem besseren Schutz führen. Zur Vermeidung von Rechtsnachteilen wird Verkehrsteilnehmern empfohlen, Unfallschäden durch Straßenbaubehörden stets durch einen Anwalt prüfen und geltend machen zu lassen.</p>
<p>Sicher überlegen Sie schon welcher Anwalt sich dazu auskennt? Ganz einfach: <a href="http://www.schadenfix.de" target="_blank">www.schadenfix.de </a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Verfassungsbeschwerde gegen Anfertigung von Videoaufnahmen zum Beweis von Verkehrsverstößen erfolglos</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/bundesverfassungsgericht-pressestelle-pressemitteilung-nr-712010-vom-3-september-2010-beschluss-vom-12-august-2010-%e2%80%93-2-bvr-144710-%e2%80%93-verfassungsbeschwerde-gegen-anfertigung/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/bundesverfassungsgericht-pressestelle-pressemitteilung-nr-712010-vom-3-september-2010-beschluss-vom-12-august-2010-%e2%80%93-2-bvr-144710-%e2%80%93-verfassungsbeschwerde-gegen-anfertigung/#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 04 Sep 2010 07:53:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Jürgen Leister</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/?p=3041</guid>
		<description><![CDATA[Pressemitteilung des BVerfG:

Der Beschwerdeführer wurde vom Amtsgericht wegen fahrlässiger
Unterschreitung des erforderlichen Sicherheitsabstandes im
Straßenverkehr zu einer Geldbuße verurteilt. Die Verurteilung stützt
sich im Wesentlichen auf das Ergebnis der durch eine geeichte Anlage
vorgenommenen Abstandsmessung sowie die dabei angefertigten
Videoaufnahmen, auf denen der Beschwerdeführer zu erkennen ist. Das
Oberlandesgericht verwarf dessen Rechtsbeschwerde als unbegründet. 

Seine hiergegen erhobene Verfassungsbeschwerde hat die 2. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<pre><strong><strong>Pressemitteilung des BVerfG:

Der Beschwerdeführer wurde vom Amtsgericht wegen fahrlässiger
Unterschreitung des erforderlichen Sicherheitsabstandes im
Straßenverkehr zu einer Geldbuße verurteilt. Die Verurteilung stützt
sich im Wesentlichen auf das Ergebnis der durch eine geeichte Anlage
vorgenommenen Abstandsmessung sowie die dabei angefertigten
Videoaufnahmen, auf denen der Beschwerdeführer zu erkennen ist. Das
Oberlandesgericht verwarf dessen Rechtsbeschwerde als unbegründet. 

Seine hiergegen erhobene Verfassungsbeschwerde hat die 2. Kammer des
Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts nicht zur Entscheidung
angenommen. Die Verfassungsbeschwerde hat keine grundsätzliche
Bedeutung. Des Weiteren ist der Beschwerdeführer durch die angegriffenen
Entscheidungen weder in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht aus Art.
2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG verletzt noch verstoßen diese gegen
das Willkürverbot. 

Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass die Gerichte die
Vorschrift des § 100h Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StPO als Rechtsgrundlage für
die Anfertigung von Videoaufnahmen zum Beweis von Verkehrsverstößen
herangezogen haben. Die Norm erlaubt die Anfertigung von Bildaufnahmen
ohne Wissen des Betroffenen, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf
andere Weise weniger Erfolg versprechend oder erschwert wäre. Dies gilt
sowohl für die Anfertigung von Einzelaufnahmen als auch von
Videoaufnahmen. Auch die Auslegung und Anwendung dieser Norm durch die
Fachgerichte zeigt keine Verletzung spezifischen Verfassungsrechts. Zwar
stellen Bildaufnahmen mittels einer Identifizierungskamera einen
Eingriff in das Recht des Betroffenen auf informationelle
Selbstbestimmung dar. Der Zweck derartiger Maßnahmen der
Verkehrsüberwachung, nämlich die Aufrechterhaltung der Sicherheit des
Straßenverkehrs und damit der Schutz von Rechtsgütern mit erheblichem
Gewicht, rechtfertigen jedoch eine Beschränkung der grundrechtlichen
Freiheiten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass, auch wenn es sich um
verdeckte Datenerhebungen handelt, nur Vorgänge auf öffentlichen Straßen
aufgezeichnet werden, die grundsätzlich für jedermann wahrnehmbar sind.
Die Maßnahme zielt zudem nicht auf Unbeteiligte, sondern ausschließlich
auf Fahrzeugführer, die selbst Anlass zur Anfertigung von Bildaufnahmen
gegeben haben, da der Verdacht eines bußgeldbewehrten Verkehrsverstoßes
besteht. Schließlich entfaltet die Maßnahme über die Ahndung der
Verkehrsordnungswidrigkeit hinaus grundsätzlich keine belastenden
Wirkungen für den Betroffenen. Denn es bestehen in § 101 StPO
hinreichende grundrechtssichernde Verfahrensvorschriften über die
Benachrichtigung sowie zur Kennzeichnung und Löschung von Daten. Vor
diesem Hintergrund und angesichts des bezweckten Schutzes der
Allgemeinheit vor erheblichen Gefahren für Leib und Leben im
Straßenverkehr bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken im
Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit der in Rede stehenden
verkehrsrechtlichen Maßnahme. 

Soweit im vorliegenden Fall auch Übersichtsaufnahmen von einer Brücke
aus angefertigt wurden, ist bereits ein Eingriff in das Grundrecht des
Beschwerdeführers auf informationelle Selbstbestimmung zu verneinen.
Denn zum einen war nach den amtsgerichtlichen Feststellungen eine
Identifizierung der Fahrer oder Kennzeichen anhand der dauerhaft
angefertigten Übersichtsaufnahmen nicht möglich. Zum anderen sind die
Übersichtsaufnahmen nach ihrer Zweckbestimmung nicht auf eine
Individualisierung des Betroffenen ausgerichtet; diese soll vielmehr
ausschließlich durch die verdachtsabhängige Anfertigung von
Bildaufnahmen mittels der am Fahrbahnrand aufgestellten
Identifizierungskamera erfolgen. 

Na ja, vielleicht bringt das wenigstens mehr Rechtssicherheit
</strong></strong></pre>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>BGH: Verkauf eines Unfallwagens nach Restwertgutachten</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/bgh-verkauf-eines-unfallwagens-nach-restwertgutachten/</link>
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		<pubDate>Fri, 03 Sep 2010 11:53:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dominik Bach</dc:creator>
				<category><![CDATA[Autounfall was tun]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>

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		<description><![CDATA[BGH: Verkauf eines Unfallwagens nach Restwertgutachten
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass, ein Geschädigter dem Gebot zur Wirtschaftlichkeit entspricht und sich in den für die Schadensbehebung durch § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB gezogenen Grenzen bewegt, wenn er den Verkauf seines beschädigten Kraftfahrzeuges zu dem Preis vornimmt, den ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger in einem [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>BGH: Verkauf eines Unfallwagens nach Restwertgutachten</p>
<p>Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass, ein Geschädigter dem Gebot zur Wirtschaftlichkeit entspricht und sich in den für die Schadensbehebung durch § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB gezogenen Grenzen bewegt, wenn er den Verkauf seines beschädigten Kraftfahrzeuges zu dem Preis vornimmt, den ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger in einem Gutachten, das eine richtige Wertermittlung erkennen lässt, als Wert auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat (Urteil vom 01.06.2010, Az.: VI ZR 316/09). Allerdings kann der Geschädigte im Einzelfall verpflichtet sein, von einer danach zulässigen Verwertung des Unfallfahrzeugs Abstand zu nehmen und im Rahmen des Zumutbaren andere sich ihm darbietende Verwertungsmöglichkeiten zu ergreifen, um seiner sich aus § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB ergebenden Verpflichtung zur Geringhaltung des Schadens zu genügen. In dem vom BGH zu entscheidenden Fall verklagte ein Geschädigter eine Einrichtung der deutschen Autohaftpflichtversicherer auf Ersatz restlichen Sachschadens aus einem Verkehrsunfall, bei dem sein PKW beschädigt wurde. Zwischen den Parteien stand nur im Streit in welcher Höhe sich der Kläger bei der Ermittlung des Wiederbeschaffungsaufwandes den Restwert seines unfallbeschädigten Fahrzeugs anrechnen lassen muss. Der vom Kläger beauftragte Sachverständige ermittelte für das Fahrzeug Reparaturkosten von 4.924,97 € brutto, einen Wiederbeschaffungswert von 4.200 € brutto und einen Restwert von 800 €. Der Beklagte bot dem Kläger verschiedene Restwertangebote an, das höchste Gebot belief sich auf 1.730 €. Der Kläger veräußerte seinen PKW für 800 € an einen von ihm ausgewählten Käufer. Der Beklagte legte daraufhin der Schadensregulierung einen Restwert von 1.730 € zugrunde. Der Kläger begehrte den Differenzbetrag von 930 € zu dem von ihm erzielten Verkaufserlös. Die Vorinstanzen haben die Klage insoweit abgewiesen. Da der BGH ausgeführt hat, dass das Berufungsgericht der Schadensberechnung zu Recht einen Restwert des Unfallfahrzeugs von 1.730 € zugrunde gelegt hat, wurde der Anspruch des Geschädigten abgewiesen. Unfallbeteiligten wird insofern geraten, Schadensabwicklungen grundsätzlich von erfahrenen Rechtsanwälten vornehmen zu lassen.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>Falsch geparkt &#8211; Führerschein weg / wie geht das denn?</title>
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		<pubDate>Fri, 03 Sep 2010 10:47:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dominik Bach</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>
		<category><![CDATA[Führerschein]]></category>
		<category><![CDATA[Punkte in Flensburg]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Rechtsanwälte für Verkehrsrecht (Verkehrsanwälte) melden: Wer im Verkehrszentralregister 18 Punkte hat,  verliert seinen Führerschein. Dabei wird nicht überprüft, warum er die  Eintragungen erhalten hat. Auch für mehrfaches Parken ohne Parkschein  kann man Punkte bekommen. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt am  13. Juli 2010 (AZ: 3 L 664/10.NW) entschieden, wie die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Rechtsanwälte für Verkehrsrecht (Verkehrsanwälte) melden: <strong>Wer im Verkehrszentralregister 18 Punkte hat,  verliert seinen Führerschein. Dabei wird nicht überprüft, warum er die  Eintragungen erhalten hat</strong>. Auch für mehrfaches Parken ohne Parkschein  kann man Punkte bekommen. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt am  13. Juli 2010 (AZ: 3 L 664/10.NW) entschieden, wie die  Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV)  mitteilt.</p>
<p>Ein Autofahrer hatte nach Mitteilung des Kraftfahrt-Bundesamtes  einen Stand von 18 Punkten im Verkehrszentralregister erreicht. Die  Stadt Ludwigshafen entzog ihm daraufhin die Fahrerlaubnis. Gegen diese  sofort vollziehbare Maßnahme erhob der Mann Widerspruch und wandte sich  zugleich mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht. Er trug vor, die  Punkteberechnung sei fehlerhaft, da das mehrfache Parken ohne gültigen  Parkschein nicht die Eintragung von Punkten nach sich ziehen könne.</p>
<p>Das Gericht ist dem nicht gefolgt: Die Entziehung der  Fahrerlaubnis sei rechtmäßig. Durch Erreichen von 18 Punkten erweise man  sich unwiderleglich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen. Eine  Überprüfung der mit Punkten bewerteten, im Verkehrszentralregister  eingetragenen Entscheidungen durch die Fahrerlaubnisbehörde finde nicht  statt. Die Eintragung einer Ordnungswidrigkeit in das Register sei im  Übrigen dann rechtens, wenn wegen der Ordnungswidrigkeit – wie im Falle  des Antragstellers – eine Geldbuße von mindestens 40 Euro festgesetzt  worden sei.</p>
<p>Wenn Sie einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht suchen: <a href="http://www.schadenfix.de" target="_blank">www.schadenfix.de </a></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>OLG Hamm: Gebrauchtwagenkauf &#8211; Die Angabe &#8220;Jahreswagen 1 Vorbesitzer&#8221; und &#8220;1. Hand&#8221; ist irreführend</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/olg-hamm-gebrauchtwagenkauf-die-angabe-jahreswagen-1-vorbesitzer-und-1-hand-ist-irrefuhrend/</link>
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		<pubDate>Fri, 03 Sep 2010 06:47:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Romanus Schlemm</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Gebrauchtwagen]]></category>
		<category><![CDATA[Gebrauchtwagenkauf]]></category>
		<category><![CDATA[Jahreswagen]]></category>
		<category><![CDATA[Mietwagen]]></category>

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		<description><![CDATA[Von einer Kfz-Händlerin wurde im  Internet ein PKW zum Kauf angeboten  mit der Angabe „Jahreswagen – 1  Vorbesitzer / 1. Hand”.
Der PKW wurde zuvor als Mietwagen von zwei  Mietwagenfirmen gewerblich genutzt.
Das OLG Hamm (AZ  I-4 U 101/10)  vertrat in seinem am 30.August 2010 bekannt gegebenem Urteil die Auffassung, dass diese Angabe irreführend [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Von einer Kfz-Händlerin wurde im  Internet ein PKW zum Kauf angeboten  mit der Angabe „Jahreswagen – 1  Vorbesitzer / 1. Hand”.</p>
<p>Der PKW wurde zuvor als Mietwagen von zwei  Mietwagenfirmen gewerblich genutzt.</p>
<p>Das OLG Hamm (AZ  I-4 U 101/10)  vertrat in seinem am 30.August 2010 bekannt gegebenem Urteil die Auffassung, dass diese Angabe irreführend sei, wenn nicht über die Art des Vorbesitzers aufgeklärt  werde.</p>
<p><a href="http://www.vdvka.de/index.php?option=com_content&amp;view=article&amp;id=305:oberlandesgericht-hamm-die-angabe-qjahreswagen-1-vorbesitzer1-handq-ist-irrefuehrend&amp;catid=1:pressemitteilungen&amp;Itemid=9">Mehr dazu in der Pressemeldung des VdVKA</a> (Quelle)</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Steter Tropfen höhlt den Stein oder LG Dortmund blickt durch !</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/steter-tropfen-hohlt-den-stein-oder-lg-dortmund-blickt-durch/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/steter-tropfen-hohlt-den-stein-oder-lg-dortmund-blickt-durch/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 02 Sep 2010 12:18:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Jürgen Leister</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/?p=3022</guid>
		<description><![CDATA[Folgendes ist den Entscheidungsgründen LG Dortmund vom 05.08.2010 4 S 11/10 zu entnehmen:
Soweit die Beklagte meint, das Gesprächsergebnis mit dem BVSK aus dem  Jahr 2007 sei geeignet, das erstattungsfähige Honorar darzulegen, vermag  sich das Gericht dem nicht anzuschließen. Es handelt sich um eine  Besprechung, die verschiedene Versicherungsunternehmen mit dem BVSK  geführt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Folgendes ist den Entscheidungsgründen LG Dortmund vom 05.08.2010 4 S 11/10 zu entnehmen:</p>
<p>S<em>oweit die Beklagte meint, das Gesprächsergebnis mit dem BVSK aus dem  Jahr 2007 sei geeignet, das erstattungsfähige Honorar darzulegen, vermag  sich das Gericht dem nicht anzuschließen. Es handelt sich um eine  Besprechung, die verschiedene Versicherungsunternehmen mit dem BVSK  geführt haben. Als Ergebnis wurden die als angemessen erachteten  Honorare in einer Tabelle zusammengefasst, welche nach Aussage des  Geschäftsführers des BVSK (Vgl. SP 2008,194) in erster Linie als ein  Prüfungsmaßstab für die Mitarbeiter der Versicherungen bei der  Überprüfung von Sachverständigenkosten auf ihre Angemessenheit hin  dienen sollte. Aus der Bereitschaft der Beklagten, bestimmte  Pauschalhonorare zu zahlen, lassen sich aber keine Rückschlüsse auf die  Ortsüblichkeit eines Honorars ziehen. <strong>Wenn sich die Mehrzahl der  Sachverständigen den Preisvorstellungen der Versicherungen beugt, mag  sich langfristig ein verändertes übliches preisgünstigeres Honorar  entwickeln, das dann auch Niederschlag in den Befragungen finden müsste</strong>.  Solange aber die Sachverständigen nur bei einigen Versicherungen zu  Sonderkonditionen abrechnen und ansonsten die Honorarberechnung wie  bislang beibehalten, kann nicht festgestellt werden, dass der  Sonderkonditionspreis dem üblichen, angemessenen Preis entspricht.</em></p>
<p>Besser kann man es eigentlich nicht ausdrücken! Nur wenn sich Sachverständige, aber auch Werkstätten hinsichtlich ihrer Stundenverrechnungssätze, den Preisvorstellungen der schadensteuernden Versicherer beugen, entziehen Sie sich langfristig selbst ihre wirtschaftlichen Grundlagen. Im Interessse einer fairen Schadenregulierung sollten daher immer die restlichen SV-Kosten gerichtlich geltend gemacht werden, damit sich nicht ein neues Preisgefüge i.S. einer üblichen und angemessenen Vergütung ergibt.</p>
<p><em><br />
</em></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Gefährdung des Straßenverkehrs bei Nutzung einer Busspur?</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/gefahrdung-des-strasenverkehrs-bei-nutzung-einer-busspur/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/gefahrdung-des-strasenverkehrs-bei-nutzung-einer-busspur/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 02 Sep 2010 11:50:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dominik Bach</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/?p=2965</guid>
		<description><![CDATA[Gefährdung des Straßenverkehrs bei Nutzung einer Busspur?
Das Amtsgericht Tiergarten (AG) hat mit hat mit Beschluss vom 29.04.2008 (Az.: 412 Ds- 1 Ju Js 2155/07 -71/08-) entschieden, dass es keinen abstrakt besonders gefährlichen Verkehrsverstoß darstellt, wenn ein Fahrzeugführer bei „Grün“ in den Kreuzungsbereich einfährt und verbotswidrig auf kurzer Wegstrecke die Busspur benutzt. Verfahrensfrage war das Vorliegen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Gefährdung des Straßenverkehrs bei Nutzung einer Busspur?</p>
<p>Das Amtsgericht Tiergarten (AG) hat mit hat mit Beschluss vom 29.04.2008 (Az.: 412 Ds- 1 Ju Js 2155/07 -71/08-) entschieden, dass es keinen abstrakt besonders gefährlichen Verkehrsverstoß darstellt, wenn ein Fahrzeugführer bei „Grün“ in den Kreuzungsbereich einfährt und verbotswidrig auf kurzer Wegstrecke die Busspur benutzt. Verfahrensfrage war das Vorliegen einer fahrlässigen Straßenverkehrsgefährdung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung. Das AG hat entschieden, dass kein abstrakt besonders gefährlicher Verkehrsverstoß vorliege, wie er in § 315c Abs. 1 Nr. 2 StGB vorausgesetzt wird. Diese Vorschrift listet „die sieben Todsünden im Straßenverkehr“ auf, deren Begehung es wegen der besonderen Gefährlichkeit auch rechtfertigt, einem Fahrzeugführer im Regelfall die Fahrerlaubnis zu entziehen, wie dies auch bei einer Trunkenheitsfahrt der Fall ist (§ 315c Abs. 1 Nr. 1a StGB). Falsches Überholen i. S. d. § 315c Abs. 1 Nr. 2b StGB &#8211; so das AG &#8211; liege nur dann vor, wenn dem verkehrswidrigen Überholvorgang ein besonderes Maß an Gefährlichkeit innewohnt, insbesondere etwa deshalb, weil andere Verkehrsteilnehmer mit einem solchen Überholvorgang nicht rechnen müssen und so der verkehrswidrig Fahrende sich in einem Bereich bewegt, wo andere Verkehrsteilnehmer darauf vertrauen, dass dort in diesem Moment jedenfalls keine anderen Kraftfahrzeuge unterwegs sind. Dies sei hier &#8211; anders als etwa beim Rechtsüberholen auf der Autobahn &#8211; beim verbotswidrigen Benutzen der Standspur ebenso bei der Benutzung von Grünstreifen, Park- oder Haltestellenbuchten nicht der Fall. Der Angeschuldigte hätte zwar die Busspur in dem von ihm befahrenen Kreuzungsbereich nicht benutzen dürfen, jedoch bewegte er sich in einem Bereich, in dem erlaubtermaßen Busse und Taxen fahren durften und denen auch das Überholen gestattet ist. Der Angeschuldigte hat zudem nicht grob verkehrswidrig und rücksichtslos gehandelt. Der Angeschuldigte habe zwar, um schneller voranzukommen, verbotswidrig die Busspur benutzt. Das habe aber für andere sich regelgerecht verhaltende Verkehrsteilnehmer an sich gar keine Gefahr dargestellt. Auch eine strafbare fahrlässige Körperverletzung hat das AG nicht angenommen, weil die Geschädigten in gleicher Weise wie vom Fahrzeug des Angeschuldigten von einem sich berechtigtermaßen auf der Busspur bewegenden Fahrzeug, also etwa einem Bus oder auch einem Taxi hätten angefahren werden können. Der Fall zeigt, dass im konkreten Fall trotz des Verkehrverstoßes keine Straftaten angenommen wurden. Er zeigt aber auch, dass bei scheinbar harmlosen Kavaliersdelikten schnell ein Strafverfahren droht. Schon deswegen ist in vielen Fällen der sofortige Gang zum Verkehrsanwalt angezeigt.</p>
<p><a href="http://www.bußgeldfix.de" target="_self">Bußgeldanwälte: www.bussgeldfix.de</a></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Kein Rennen!</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/kein-rennen/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/kein-rennen/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 02 Sep 2010 09:36:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt_Carsten_Hoenig</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[autorennen]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/?p=3002</guid>
		<description><![CDATA[Kein Rennen!
Eigentlich eine ganz klare Ansage, dieser § 29 Absatz 1 StVO:
    Rennen mit Kraftfahrzeugen sind verboten.
Allerdings schaffen es (Verkehrs-)Juristen locker, sich mit diesen fünf Worten stundenlang zu beschäftigen. Besser gesagt, mit nur dem einen (Un)Wort: Rennen.
Das Thüringer Oberlandesgerichts (1 Ss 139/04) hatte die Rechtsbeschwerde eines Motorradfahrers, nennen wir ihn Wilhelm Brause, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Kein Rennen!</p>
<p>Eigentlich eine ganz klare Ansage, dieser § 29 Absatz 1 StVO:</p>
<p>  <strong>  Rennen mit Kraftfahrzeugen sind verboten.</strong></p>
<p>Allerdings schaffen es (Verkehrs-)Juristen locker, sich mit diesen fünf Worten stundenlang zu beschäftigen. Besser gesagt, mit nur dem einen (Un)Wort: Rennen.</p>
<p>Das Thüringer Oberlandesgerichts (1 Ss 139/04) hatte die Rechtsbeschwerde eines Motorradfahrers, nennen wir ihn Wilhelm Brause, auf dem Tisch.</p>
<p>Der Fall:</p>
<p>Dieser Herr Brause war nämlich mit seinem stollenbereiften Erdferkel unterwegs und zwar größtenteils abseits befestigter Straßen. An dem Mopped waren vorn und seitlich gut lesbare Ziffern angebracht. Und er war nicht allein. Es gab noch ein paar mehr dieser Motocrosser, die ähnlich gut ausgestattet waren. Reichlich Schaulustige und einige bunte Transporter fanden sich auch in der Gegend.</p>
<p>Die Luft vibrierte und es roch nach Äthanol, ein Geruch, der Wachtmeister vom Schlage Bulli Bullmann magisch anzieht.</p>
<p>Aus nicht nachvollziehbaren Gründen ist es Brause nicht gelungen zu verhindern, daß ihm die freundliche Bußgeldbehörde ein Ticket nach Hause schickt: 300 Euro, ein Fahrverbot von 1 Monat, drei Flens und die Verfahrenskosten. Wegen vorsätzlichen Verstoßes gegen § 29 Abs. 1 StVO, der eine übermäßige Straßennutzung verbietet. Brause soll an einem Rennen teilgenommen haben. Jehova!</p>
<p>Das meinte auch das Amtsgericht, das den Bußgeldbescheid bestätigen wollte. Brause meinte hingegen, so geht das nicht. Er beschwert sich. Beim OLG Thüringen.</p>
<p>Die Lösung:</p>
<p>Und dieses ehrenwerte Gericht teilt uns mit, was Richter unter einem Rennen verstehen:</p>
<p>    Nach Nr. 1 zu Abs. 1 der Verwaltungsvorschrift zu § 29 StVO sind Rennen Wettbewerbe oder Teile eines Wettbewerbes (z.B. Sonderprüfungen mit Renncharakter) sowie Veranstaltungen (z.B. Rekordversuche) zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten mit Kraftfahrzeugen. Auf die Art des Starts (Gemeinsamer Start, Gruppenstart, Einzelstart) kommt es dabei nicht an.</p>
<p>Was Richter nicht unter einem Rennen verstehen, haben sie auch aufgeschrieben:</p>
<p>    Veranstaltungen, bei denen es nicht auf die Höchstgeschwindigkeit, sondern auf andere Leistungsmerkmale ankommt, sind nicht Rennen.</p>
<p>Aha, Fahrten mit Vollgas sind also Rennen. Fahrten mitohne Vollgas eben nicht.</p>
<p>Und was war nun mit Brause? Dazu hatte der Strafrichter beim Amtsgericht in der ersten Instanz einiges an Informationen gesammelt und in das Urteil geschrieben. Das reichte dem Oberlandesgericht aber nicht:</p>
<p>    Die insoweit vom (Amts-)Gericht getroffenen Feststellungen, dass an diesem Tag mehrere Motorradfahrer eine schlammige Strecke durchfahren haben, die Maschinen mit Startnummern und einige asphaltierte Streckenteile mit Pfeilen versehen waren, Zuschauer das Geschehen verfolgten und ein offensichtlich zum Transport von Motorrädern bereitgestellter Transporter anwesend war, erfüllen die o.g. Merkmale eines Rennens i.S.d. § 29 Abs. 1 StVO nicht. Insbesondere ist diesen Feststellungen nicht zu entnehmen, ob es bei dieser Veranstaltung um die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder aber anderer Leistungsmerkmale, z. B. allein um die Beherrschung der Maschine im Gelände oder Geschicklichkeit, ging.</p>
<p>Na klar, es liegt auf der Hand: Brause und seine Sportsfreunde waren unterwegs, um sich die Vögelchen in der freien Natur anzuschauen. Und die Zuschauer waren die Mitglieder des lokalen Naturschutzvereins.</p>
<p>Ärgerlich für Brause war allerdings, daß das OLG die Sache nicht durchentscheiden und Brause freisprechen durfte. Dazu wurde dann noch einmal ein Amtsgericht bemüht. Der Strafrichter wird sich bedankt haben.</p>
<p>Anmerkung:</p>
<p>Bei der Lektüre des Beschlusse des OLG Thüringen möchte ich doch stark vermuten, daß die drei Richter nach ihrer Entscheidung ihre Robe an die Garderobe hängen, sich den Helm greifen und die Protektoren umschnallen, um auf ihren Crossern den Thüringer Wald umzupflügen.</p>
<p>Es gibt keinen Grund, auf ein Rechtsmittel gegen einen Bußgeldbescheid zu verzichten. Denn man weiß nie vorher, welche Art (Motor)Sport die Richter betreiben. </p>
<p>www.motorradrecht.de </p>
]]></content:encoded>
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		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Geblitzt mit&#8230;?  Teil 8: VAMA Brückenabstandsmessverfahren</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/geblitzt-mit-teil-8-vama-bruckenabstandsmessverfahren/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/geblitzt-mit-teil-8-vama-bruckenabstandsmessverfahren/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 02 Sep 2010 07:37:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Romanus Schlemm</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Abstandsmessung]]></category>
		<category><![CDATA[Abstandsunterschreitung]]></category>
		<category><![CDATA[Brückenabstandsmessung]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeldbescheid]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeldverfahren]]></category>
		<category><![CDATA[Lkw]]></category>

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		<description><![CDATA[In dieser Reihe stelle ich in Kurzform die gebräuchlichsten,  aktuell in Deutschland in der Verkehrsüberwachung eingesetzten Geschwindigkeitsmessgeräte vor  und weise auf mögliche Fehlerquellen hin.
Es besteht die weit verbreitete Auffassung, Messungen im Rahmen von        Verkehrsüberwachungsmaßnahmen seien in Ordnung und nicht  angreifbar.
Es zeigt sich jedoch immer wieder, dass die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In dieser Reihe stelle ich in Kurzform die gebräuchlichsten,  aktuell in Deutschland in der Verkehrsüberwachung eingesetzten<strong> Geschwindigkeitsmessgeräte</strong> vor  und weise auf <strong>mögliche Fehlerquellen</strong> hin.</p>
<p>Es besteht die weit verbreitete Auffassung, Messungen im Rahmen von        Verkehrsüberwachungsmaßnahmen seien in Ordnung und nicht  angreifbar.</p>
<p>Es zeigt sich jedoch immer wieder, dass die Messgeräte nicht gemäß        der Bedienungsanleitung bedient wurden, das Messpersonal nicht    geschult     oder Messfehler zu beklagen waren.</p>
<p>Heute geht es um  ein Geschwindigkeitsmesssystem mit Videoaufzeichnung.</p>
<p><strong>Bezeichnung:</strong><strong> VAMA  Brückenabstandsmesverfahren<br />
</strong></p>
<p><strong>Funktion:</strong> Videoaufzeichnung mit nachträglicher Auswertung</p>
<p><strong>Einsatz: </strong>2-Kamera-Betrieb (Fernkamera; Nahkamera) von einer Autobahnbrücke. Einfahrt in den Messbereich cei 350 m Entfernung</p>
<p><strong>mögliche Fehler: </strong>Messung, Auswertung (anspruchsvoll!) , Dokumentation</p>
<p><strong> Eine Überprüfung des Messvorgangs durch einen Sachverständigen für Verkehrstechnik ist möglich.</strong></p>
<p>Selbstverständlich muss auch dieses Messgerät zum Zeitpunkt der Messung gültig geeicht sein.</p>
<p><strong>Besonderheit:</strong></p>
<p>Auch hier wird nicht geblitzt. Die Videoaufzeichnung  erfolgt durch die Aufzeichnung des Autobahnverkehrs durch die beiden Kameras. Für die Zeitmessung bzw. Zeitbestimmung  ist der Charaktergenerator JVC-Piller zuständig.</p>
<p>Rechtliches (nach der allseits bekannten Entscheidung des BVerfG v. 11.08.2009):</p>
<p>OLG Oldenburg hat der Videoüberwachung des Autobahnverkehrs mit dem Verfahren <a href="http://www.schadenfixblog.de/geblitzt-mit-teil-6-videomessung-vidit-vks-3-01/">VKS 3.0</a> eine Absage erteilt <a href="http://www.geblitzt-was-tun.de/aktuell/142-olg-oldenburg-erteilt-absage-an-dauervideoueberwachung-an-autobahnen">(Beschluss vom 27.11.2009; AZ Ss Bs 186/09).</a></p>
<p>OLG Bamberg (Beschluss vom 25.2.2010; AZ  3 Ss OWi 206/10) sah bei dem System VAMA keine verbotene Beweiserhebung.</p>
<p>OLG Düsseldorf  nahm in seiner Entscheidung vom<a href="http://www.geblitzt-was-tun.de/aktuell/157-olg-duesseldorf-freispruch-beweisverwertungsverbot-auch-bei-videoaufzeichnung-mit-einer-vibram-anlage"> 09.02.2010 (AZ IV-3 RBs 8/10)</a> betreffend einer Brückenabstandsmessung mit VIBRAM ein Beweisverwertungsverbot an.</p>
<p>VAMA wird in Nordrhein-Westfalen eingesetzt; in Bayern und im Saarland gibt es vergleichbare Messverfahren mit Videoaufzeichnung von Autobahnbrücken.</p>
<p>Haben Sie einen Bußgeldbescheid wegen des Vorwurfs einer        Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten, bei welchem als Beweismittel  VAMA  und /oder (Brücken) Abstandsmessung  aufgeführt ist?  Drohen Punkte  in     Flensburg oder gar ein  Fahrverbot?</p>
<p><strong>Ein erstes Telefonat oder Informationsgespräch</strong> über die Möglichkeiten einer Mandatsübernahme und deren Kosten ist für Sie selbstverständlich <strong>kostenfrei</strong>. Info unter: 06032 / 9345-21</p>
<p>Für die anwaltliche Tätigkeit, z. B. in einem Bußgeldverfahren,         entstehen Gebühren, deren Höhe der Gesetzgeber mit dem         Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vorgegeben hat.</p>
<p>Ist eine Verkehrsrechtsschutzversicherung vorhanden, übernimmt diese in der Regel die Rechtsanwaltsgebühren.</p>
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		</item>
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		<title>Rehen darf man ausweichen &#8211; Teilkasko zahlt</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/rehen-darf-man-ausweichen-teilkasko-zahlt/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/rehen-darf-man-ausweichen-teilkasko-zahlt/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 01 Sep 2010 12:04:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Florian Schmitt</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrzeugschaden]]></category>
		<category><![CDATA[Kanzlei Schmitt]]></category>
		<category><![CDATA[Reh]]></category>
		<category><![CDATA[Schaden]]></category>
		<category><![CDATA[Unfall]]></category>
		<category><![CDATA[Verischerung]]></category>
		<category><![CDATA[Wild]]></category>
		<category><![CDATA[Wildschwein]]></category>

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		<description><![CDATA[Langsam wird es Abends immer früher dunkler und so mancher Autofahrer muss auf dem Heimweg von der Arbeit durch bewaldetes Gebiet. Unfälle mit Wild stehen immer wieder auf der Tagesordnung. Und jeder weiß, dass erhebliche Schäden am Auto drohen bei einer Kollission mit einem Widschein oder Rehbock. 

Auch aus Angst vor diesen Schäden und aus Affekt versuchen viele Autofahrer dem drohenden Zusammenstoß durch Ausweichen zu entgehen. So versuchte auch eine junge Autofahrerin...
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Langsam wird es Abends immer früher dunkler und so mancher Autofahrer muss auf dem Heimweg von der Arbeit durch bewaldetes Gebiet. Unfälle mit Wild stehen immer wieder auf der Tagesordnung. Und jeder weiß, dass erhebliche Schäden am Auto drohen bei einer Kollission mit einem Wildschwein oder Rehbock.</p>
<p>Auch aus Angst vor diesen Schäden und aus Affekt versuchen viele Autofahrer dem drohenden Zusammenstoß durch Ausweichen zu entgehen. So versuchte auch eine junge Autofahrerin durch ein Ausweichmanöver dem Zusammenstoß mit einem Reh zu entgehen. Bei regennasser Fahrbahn kam das Fahrzeug allerdings ins Schleudern, überschlug sich und wurde erheblich beschädigt.</p>
<p>Der Fahrzeughalter machte nun gegen den Fahrzeugversicherer Schadensersatzansprüche geltend. Die Versicherung verweigerte zunächst die Zahlung mit der Begründung, dass es nicht zu einem Zusammenstoß mit dem Reh gekommen war.</p>
<p>Das Landgericht Limburg (Az. 2 O 137/09) hielt allerdings das Ausweichmanöver als Rettungshandlung für plausibel und berechtigt. In der Verhandlung haben die beiden Töchter des Fahrzeughalters übereinstimmend angegeben, dass das Reh sich am Fahrbahnrand in Richtung der Fahrbahn bewegt hat. Von daher durfte die Fahrerin davon ausgehen, dass das Reh auf die Fahrbahn läuft. Das Ausweichmanöver ist daher nicht als grob fahrlässig oder grob fehlerhaft zu bewerten. Der Anspruch gegen die Verischerung besteht gemäß §§ 81,82 VVG.</p>
<p>Sollten Sie in einen Schaden am Auto im Zusammenhang mit einem Wildunfall haben, nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf – <a href="http://www.kanzlei-schmitt.de" target="_blank">www.kanzlei-schmitt.de</a></p>
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		<item>
		<title>Abschleppen eines in einem Parkhaus abgestellten Fahrzeugs wegen offener Seitenscheibe</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/abschleppen-eines-in-einem-parkhaus-abgestellten-fahrzeugs-wegen-offener-seitenscheibe/</link>
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		<pubDate>Wed, 01 Sep 2010 11:49:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dominik Bach</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>

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		<description><![CDATA[Abschleppen eines in einem Parkhaus abgestellten Fahrzeugs wegen offener Seitenscheibe
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf (VG) hatte mit Urteil vom 16.11.2009 (Az.: 14 K 154/09) über einen Fall zu entscheiden, bei dem ein PKW zum Schutz des Halters abgeschleppt wurde. Im Fall stellte der Geschäftsführer der Klägerin seinen 5er-BMW mit Baujahr 2008 im Parkhaus eines Flughafens ab. Die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Abschleppen eines in einem Parkhaus abgestellten Fahrzeugs wegen offener Seitenscheibe</p>
<p>Das Verwaltungsgericht Düsseldorf (VG) hatte mit Urteil vom 16.11.2009 (Az.: 14 K 154/09) über einen Fall zu entscheiden, bei dem ein <strong>PKW zum Schutz des Halters </strong>abgeschleppt wurde. Im Fall stellte der Geschäftsführer der Klägerin seinen 5er-BMW mit Baujahr 2008 im Parkhaus eines Flughafens ab. Die Betreiberfirma des Parkhauses benachrichtigte um 21.20 Uhr telefonisch die Behörde mit dem Hinweis, dass das Fahrzeug mit geöffneter Seitenscheibe im Parkhaus stehe. Ein Behördenvertreter erschien um 22.00 vor Ort und beauftragte um 22.20 Uhr eine Abschleppfirma mit der Sicherstellung des Fahrzeugs. Nach dem Abschleppen wurden mittels Bescheid gegenüber der Klägerin die Abschleppkosten in Höhe von 105,91 € und eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 67,00 € geltend gemacht. Die dagegen angestrengte Klage begründete die Klägerin damit, dass das Fahrzeug mit einer elektronischen Wegfahrsperre mit Alarmanlage ausgerüstet sei und habe sich zum Zeitpunkt der Sicherstellung auf einem regulären Parkplatz in einer geschlossenen, stark frequentierten und dauerhaft mit Videoanlage überwachten Parkgarage befunden. In dem PKW hätten sich keine Wertgegenstände befunden. Ein einfacher Telefonanruf in der Firma hätte der gebotenen Sorgfalt genüge getan. Damit hatte die Klägerin vor dem VG Erfolg. Nach Ansicht des Gerichts, kam es &#8211; da vom Fahrzeug der Klägerin selbst unstreitig keine Gefahr ausging &#8211; allein auf die Frage an, ob dessen Sicherstellung angesichts der konkreten Umstände zum Schutze des Eigentums gerechtfertigt war. Die Polizei kann eine Sache nur sicherstellen, um den Eigentümer oder den rechtmäßigen Inhaber der tatsächlichen Gewalt vor Verlust oder Beschädigung einer Sache zu schützen. Im konkreten Fall war die Sicherstellung des Fahrzeugs nicht gerechtfertigt, denn sie lag erkennbar nicht im mutmaßlichen Interesse der Klägerin. Bei Abwägung der im konkreten Fall gegebenen Umstände entsprach es nicht ihrem objektiven Interesse, die kostenträchtige Sicherstellung zu veranlassen. Weder das Fahrzeug selbst noch Gegenstände aus dem Fahrzeug waren nach Auffassung des VG aufgrund der geöffneten Seitenscheibe über das übliche Maß hinaus diebstahlgefährdet, weil der BMW mit einer elektronischen Wegfahrsperre ausgerüstet war und darüber hinaus noch über eine Alarmanlage verfügte. Auch bestand keine Gefahr des Diebstahls von Gegenständen aus dem Fahrzeug der Klägerin durch die offene Seitenscheibe, da lose Wertgegenstände sich nicht im Fahrzeug befanden. Schäden am Fahrzeug durch Witterungseinflüsse oder Vandalismus am Fahrzeug waren aus Sicht des Gerichts ebenfalls nicht konkret zu befürchten, weil der PKW in einer geschlossenen Parkgarage stand, die 24 Stunden ohne Unterbrechung videoüberwacht wird. Der Fall zeigt, dass man sich in Fällen, in denen übereifrige Behörden aus vermeintlichen Schutzzwecken Autos abschleppen lassen, eines Verkehrsrechtlers bedienen sollte, um sich gegen die Kosten der Abschleppmaßnahme mit Erfolg zu wehren.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Anordnung einer Fahrtenbuchauflage</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/anordnung-einer-fahrtenbuchauflage/</link>
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		<pubDate>Wed, 01 Sep 2010 07:29:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt_Frederick_Pitz</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/?p=2979</guid>
		<description><![CDATA[Anordnung einer Fahrtenbuchauflage

Kann  die Behörde nach einem Verkehrsverstoß den tatsächlichen Fahrer nicht  feststellen, kann sie nach § 31a StVZO gegen den Halter des am  Verkehrsverstoß beteiligten Fahrzeugs eine Fahrtenbuchauflage anordnen.  Die Fahrtenbuchauflage kann sich auf eines oder mehrere gegen den Halter  zugelassene Fahrzeuge erstrecken.
Die Auflage kann dann angeordnet werden, wenn der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Anordnung einer Fahrtenbuchauflage</h2>
<p><img title="Urteile" src="http://motorrad-recht.de/images/topics/copyright.gif" border="0" alt="Urteile" width="60" height="60" align="left" /></p>
<p>Kann  die Behörde nach einem Verkehrsverstoß den tatsächlichen Fahrer nicht  feststellen, kann sie nach § 31a StVZO gegen den Halter des am  Verkehrsverstoß beteiligten Fahrzeugs eine Fahrtenbuchauflage anordnen.  Die Fahrtenbuchauflage kann sich auf eines oder mehrere gegen den Halter  zugelassene Fahrzeuge erstrecken.</p>
<p>Die Auflage kann dann angeordnet werden, wenn der Halter aufgrund der  Verletzung seiner Mitwirkungspflicht den Erfolg der von der Behörde  getroffenen Massnahmen an der Ermittlung des Fahrers vereitelt.</p>
<p>Wird der Fahrzeughalter im Rahmen der Anhörung aufgefordert, Angaben  zum Fahrer zu machen kommt er nach Ansicht des VG Neustadt (Weinstraße)  (Az. <a title="VG Neustadt, 06.08.2009 - 6 L 671/09" href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=6%20L%20671/09">6 L 671/09</a>.NW) seiner Verpflichtung dann nicht nach, wenn er keine zuverlässigen Angaben zum Fahrer machen kann.</p>
<p>Nach Ansicht des VG Neustadt ist der Halter bei Überlassung seines  Fahrzeugs an Dritte nachprüfbare Feststellungen zu der Identität und  Anschrift des Dritten zu machen.</p>
<p>Das Gericht führt hierzu aus:</p>
<p>„Nur dann, wenn er (=der Halter) zuverlässige und konkrete Angaben  über den Fahrer und dessen Anschrift zur Verfügung hat, kann seine  Mitwirkung geeignet sein, zur Ermittlung des für den Verkehrsverstoß  verantwortlichen Fahrers beizutragen. Gefährdet er indessen die  Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs dadurch, dass er entgegen  seiner Mitwirkungspflicht nicht dartun kann, wer im Zusammenhang mit  einer Verkehrszuwiderhandlung zu einem bestimmten Zeitpunkt sein  Fahrzeug gefahren hat, darf er durch das Führen eines Fahrtenbuches zu  einer nachprüfbaren Überwachung der Fahrzeugbenutzung angehalten  werden.“</p>
<p>Frederick Pitz ist Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Schwetzingen und bundesweit tätig. <a href="http://www.schadenfix.de/schwetzingen-/anwalt">Sein Schadenportal finden Sie hier</a></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Jetzt online: rehacare-blog</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/jetzt-online-rehacare-blog/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/jetzt-online-rehacare-blog/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 31 Aug 2010 20:12:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Jörg Halm</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/?p=2984</guid>
		<description><![CDATA[www.rehacare-blog.de
Ab sofort ist der erste Blog bezogen auf das Thema Rehamanagement eines Reha-Dienstleisters online.
Die im Rehabilitationsprozess von Unfallopfern Beteiligte, können hier News, Tipps und Links zur multidiziplinarischen Arbeit eines neutralen von der &#8220;ARGE Verkehrsrecht&#8221; anerkannten Unternehmen erhalten.
Neben den reinen Firmen-News informiert die rehacare GmbH  aktuell über die verschiedenen Facetten der Unterstützung von Verkehrsunfallopfern.
Dies betrifft im [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a title="www.rehacare-blog.de" href="http://www.rehacare-blog.de/">www.rehacare-blog.de</a></p>
<p>Ab sofort ist der erste Blog bezogen auf das Thema Rehamanagement eines Reha-Dienstleisters online.</p>
<p>Die im Rehabilitationsprozess von Unfallopfern Beteiligte, können hier News, Tipps und Links zur multidiziplinarischen Arbeit eines neutralen von der &#8220;ARGE Verkehrsrecht&#8221; anerkannten Unternehmen erhalten.</p>
<p>Neben den reinen Firmen-News informiert die rehacare GmbH  aktuell über die verschiedenen Facetten der Unterstützung von Verkehrsunfallopfern.<br />
Dies betrifft im Schwerpunkt die Bereiche der medizinischen und beruflichen Rehabilitation. Aber darüber hinaus organisiert und optimiert ein Reha-Dienstleister bei  Schwerstverletzten sowohl die Pflegeversorgung als auch den behindertengerechten Umbau im Wohnbereich bzw. beim Fahrzeug.<br />
Diese gehandicaten Klienten erhalten auch kurz nach ihrem Unfall ganzheitliche, individuell angepasste Lösungen zur Reintegration in Familie, Beruf und Gesellschaft.</p>
<p>Nach dem Kommunikationsportal für Anwälte, Versicherer und Reha-Dienstleister  <a title="www.triplecare.de" href="http://www.triplecare.de">www.triplecare.de</a> war die  <a title="e-consult AG" href="http://www.e-consult.de">e.consult AG</a> bei der Umsetzung vom rehacare-blog wieder maßgeblich beteiligt.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Abzug &#8220;Neu für alt&#8221; bei Motorradkleidung</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/abzug-neu-fur-alt-bei-motorradkleidung/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/abzug-neu-fur-alt-bei-motorradkleidung/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 31 Aug 2010 16:24:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt_Carsten_Hoenig</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Motorradrecht]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/?p=2982</guid>
		<description><![CDATA[Die Auffassung, dass Motorradkleidung  keinerlei  Abnutzung bzw. keinem Wertverlust unterliegt, so dass der nach dem  allgemeinen Schadensrecht anerkannte Grundsatz des Abzugs „Neu für Alt“  generell nicht greift, teilt der Senat nicht. Der besonderen Haltbarkeit  der Ausstattung kann vielmehr durch moderate Schätzung im Rahmen des § 287 ZPO Rechnung getragen werden.
urteilte [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Die Auffassung, dass Motorradkleidung  keinerlei  Abnutzung bzw. keinem Wertverlust unterliegt, so dass der nach dem  allgemeinen Schadensrecht anerkannte Grundsatz des Abzugs „Neu für Alt“  generell nicht greift, teilt der Senat nicht. Der besonderen Haltbarkeit  der Ausstattung kann vielmehr durch moderate Schätzung im Rahmen des <a title="§ 287 ZPO: Schadensermittlung; Höhe der Forderung" href="http://dejure.org/gesetze/ZPO/287.html">§ 287 ZPO</a> Rechnung getragen werden.</p></blockquote>
<p>urteilte das OLG München am 01.07.2010 (1 U 5424/09)</p>
<p>Aus Sicht des geschädigten Motorradfahrers nicht erfreulich, aber in der Praxis ein Standard.</p>
<p><em>BTW: Ich habe noch ein paar gebrauchte Stiefel zu verkaufen <img src='http://www.schadenfixblog.de/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';-)' class='wp-smiley' /><br />
</em></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Haftung für umfallendes Motorrad</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/haftung-fur-umfallendes-motorrad/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/haftung-fur-umfallendes-motorrad/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 31 Aug 2010 15:27:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt_Frederick_Pitz</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/?p=2976</guid>
		<description><![CDATA[Haftung für umfallendes Motorrad

Das  Abstellen eines Motorrads auf dem Seitenständer ist grundsätzlich nicht  zu beanstanden (LG Tübingen, Urteil vom 31.05.2010, Az. 7 S 11/09).
Eine Verantwortlichkeit des Fahrzeughalters kann sich gem. § 823 BGB dann ergeben, wenn dieser das Fahrzeug unsicher , also auf nicht geeignetem Untergrund, abgestellt hat.
Hiergegen  spricht die Vermutung, wenn [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>Haftung für umfallendes Motorrad</h2>
<p><img title="Urteile" src="http://motorrad-recht.de/images/topics/copyright.gif" border="0" alt="Urteile" width="60" height="60" align="left" /></p>
<p>Das  Abstellen eines Motorrads auf dem Seitenständer ist grundsätzlich nicht  zu beanstanden (LG Tübingen, Urteil vom 31.05.2010, Az. <a title="LG Tübingen, 31.05.2010 - 7 S 11/09" href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=7%20S%2011/09">7 S 11/09</a>).</p>
<p>Eine Verantwortlichkeit des Fahrzeughalters kann sich gem. <a title="§ 823 BGB: Schadensersatzpflicht" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/823.html">§ 823 BGB</a> dann ergeben, wenn dieser das Fahrzeug unsicher , also auf nicht geeignetem Untergrund, abgestellt hat.<br />
Hiergegen  spricht die Vermutung, wenn das Fahrzeug vor dem Umfallen vereits  längere Zeit (im konkreten Fall 2 Tage) gestanden hat.</p>
<p>Eine Haftung könnte sich aus der Betriebsgefahr des Fahrzeugs  ergeben. Die Haftung aus Betriebsgefahr greift auch für geparkte  Fahrzeuge, wenn diese zwar nicht mehr am fließenden Verkehr teilnehmen  und geparkt sind, aber noch nicht vollständig aus dem öffentlich  zugänglichen Verkehrsraum entfernt worden sind, also auf einem  öffentlichen Parkplatz stehen.</p>
<p>Es muss sich dann die Betriebsgefahr des Fahrzeugs realisiert haben.<br />
Die  Betriebsgefahr realisiert sich nicht, wenn das Motorrad aufgrund einer  von außen kommenden Ursache (Windstoß, Anstoßen durch Passanten)  umgefallen ist.</p>
<p>Hierzu führt das LG Tübingen aus:</p>
<p>„Voraussetzung für eine Inanspruchnahme aus der Betriebsgefahr ist  aber, dass der Geschädigte vorrangig nachweisen kann, dass sich im  vorliegenden Fall gerade die Betriebsgefahr eines Fahrzeuges realisiert  hat. So liegt es hier aber nicht. Das Motorrad stand längere Zeit, ohne  umzufallen. Daher spricht viel dafür, dass es ausreichend stabil  abgestellt war. Es lässt sich somit nicht ausschließen, dass ein  plötzlicher Windstoß es umgeworfen hat, ohne dass weitere Ursachen dazu  mitgewirkt haben. Wenn als alleinige Ursache im ruhenden Verkehr (anders  dürfte fließender Verkehr zu beurteilen sein) eine solche von außen  wirkende Kraft in Betracht kommt, realisiert sich die gerade in einem  Kraftfahrzeug liegende Gefahr nicht mehr.“</p>
<p>Frederick Pitz ist Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Schwetzingen und bundesweit tätig. <a href="http://www.schadenfix.de/schwetzingen-/anwalt" target="_blank">Sie erreichen sein Schadenportal hier</a></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Oberlandesgericht Frankfurt: Vor Klageabweisung Beweisaufnahme erforderlich vor Annahme einer Unfallmanipulation</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/oberlandesgericht-frankfurt-vor-klageabweisung-beweisaufnahme-erforderlich-vor-annahme-einer-unfallmanipulation/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/oberlandesgericht-frankfurt-vor-klageabweisung-beweisaufnahme-erforderlich-vor-annahme-einer-unfallmanipulation/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 31 Aug 2010 07:18:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Romanus Schlemm</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Beweisaufnahme]]></category>
		<category><![CDATA[manipulierter Verkehrsunfall]]></category>
		<category><![CDATA[Unfallmanipulation]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/?p=2962</guid>
		<description><![CDATA[Tritt ein Kläger in einer Klage Beweis für den Hergang eines Unfalls  durch eine Zeugenvernehmung an, so muss das Gericht im Regelfall erst  eine Beweisaufnahme durchführen, bevor es aufgrund sonstiger Indizien  von einer Manipulation ausgeht.
Unterlässt das erstinstanzliche Gericht jegliche Beweisaufnahme und  hört sich nicht die Parteien an, liegt ein zur Zurückverweisung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Tritt ein Kläger in einer Klage Beweis für den Hergang eines Unfalls  durch eine Zeugenvernehmung an, so muss das Gericht im Regelfall erst  eine Beweisaufnahme durchführen, bevor es aufgrund sonstiger Indizien  von einer Manipulation ausgeht.</p>
<p>Unterlässt das erstinstanzliche Gericht jegliche Beweisaufnahme und  hört sich nicht die Parteien an, liegt ein zur Zurückverweisung  führender erheblicher Verstoß gegen Art. 103 GG (Verletzung des  rechtlichen Gehörs) vor.</p>
<p>Mehr dazu: <a href="http://vdvka.de/index.php?option=com_content&amp;view=article&amp;id=306:olg-frankfurt-vor-klageabweisung-beweisaufnahme-erforderlich-vor-annahme-einer-unfallmanipulation-&amp;catid=1:pressemitteilungen&amp;Itemid=9">Hier gehts zur Pressemeldung des VdVKA</a></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Abrechnungskombination: Auch Kleinvieh macht Mist !</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/abrechnungskombination-auch-kleinvieh-macht-mist/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/abrechnungskombination-auch-kleinvieh-macht-mist/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 31 Aug 2010 07:13:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Jürgen Leister</dc:creator>
				<category><![CDATA[Autounfall was tun]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
		<category><![CDATA[Abrechnungskombination]]></category>
		<category><![CDATA[autounfall was tun]]></category>
		<category><![CDATA[Ersatzteilrechnung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/?p=2960</guid>
		<description><![CDATA[Dem Geschädigten steht es frei die, durch den Gutachter seines Vertrauens kalkulierten Netto- Reparaturkosten bei der Krafthaftpflichtversicherung des Schädigers geltend zu machen. So weit so gut; Nun ist unser Geschädigter aber talentierter Hobby-Schrauber und besorgt sich gegen Rechnung (mit ausgewiesener MWSt.) Ersatzteile um sein Fahrzeug selbst instand zu setzen. Der Umsatzsteueranteil aus den Ersatzteilrechnungen ist  [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Dem Geschädigten steht es frei die, durch den Gutachter seines Vertrauens kalkulierten Netto- Reparaturkosten bei der Krafthaftpflichtversicherung des Schädigers geltend zu machen. So weit so gut; Nun ist unser Geschädigter aber talentierter Hobby-Schrauber und besorgt sich gegen Rechnung (mit ausgewiesener MWSt.) Ersatzteile um sein Fahrzeug selbst instand zu setzen. Der <strong>Umsatzsteueranteil aus den Ersatzteilrechnungen</strong> ist  von der gegenerischen Versicherung zu übernehmen. Eine solche Abrechnungskombination ist zulässig, auch wenn das den Versicheren oftmals nicht schmeckt und sie beharrlich die Vorlage einer Reparaturrechnung verlangen und hiervon die Zahlung der Umsatzsteuer abhängig machen.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Geblitzt mit&#8230;? Teil 7: Videonachfahrsystem Provida 2000 Modular</title>
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		<pubDate>Tue, 31 Aug 2010 06:43:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Romanus Schlemm</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrverbot]]></category>
		<category><![CDATA[Geschwindigkeitsmessung]]></category>
		<category><![CDATA[Geschwindigkeitsüberschreitung]]></category>
		<category><![CDATA[Geschwindigkeitsverstoß]]></category>
		<category><![CDATA[Punkte in Flensburg]]></category>
		<category><![CDATA[Videomessung]]></category>

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		<description><![CDATA[In dieser Reihe stelle ich in Kurzform die gebräuchlichsten,  aktuell in Deutschland in der Verkehrsüberwachung eingesetzten Geschwindigkeitsmessgeräte vor  und weise auf mögliche Fehlerquellen hin.
Es besteht die weit verbreitete Auffassung, Messungen im Rahmen von       Verkehrsüberwachungsmaßnahmen seien in Ordnung und nicht angreifbar.
Es zeigt sich jedoch immer wieder, dass die Messgeräte nicht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In dieser Reihe stelle ich in Kurzform die gebräuchlichsten,  aktuell in Deutschland in der Verkehrsüberwachung eingesetzten<strong> Geschwindigkeitsmessgeräte</strong> vor  und weise auf <strong>mögliche Fehlerquellen</strong> hin.</p>
<p>Es besteht die weit verbreitete Auffassung, Messungen im Rahmen von       Verkehrsüberwachungsmaßnahmen seien in Ordnung und nicht angreifbar.</p>
<p>Es zeigt sich jedoch immer wieder, dass die Messgeräte nicht gemäß       der Bedienungsanleitung bedient wurden, das Messpersonal nicht   geschult     oder Messfehler zu beklagen waren.</p>
<p>Heute geht es um  ein Geschwindigkeitsmesssystem mit Videoaufzeichnung.</p>
<p><strong>Bezeichnung:</strong><strong> Provida 2000 Modular<br />
</strong></p>
<p><strong>Funktion:</strong> Videoaufzeichnung  mit nachträglicher Auswertung</p>
<p><strong>Einsatz: </strong>im Fahrzeug (Auto) installiert; Messung durch Nachfahren bzw. Verfolgen des zu messenden Fahrzeugs . Es waren/sind auch BMW-Motorräder als Meßfahrzeuge im Einsatz, welche Geschwindigkeitsverstöße von Motorrädern verfolgen. Motorrad-Messungen aus einem Motorrad in Schräglage sind jedoch -falls sie überhaupt noch erfolgen (!)- sehr gut angreifbar.</p>
<p><strong>mögliche Fehler: </strong>Messung, Auswertung, Dokumentation</p>
<p><strong> Eine Überprüfung des Messvorgangs durch einen Sachverständigen für Verkehrstechnik ist möglich.</strong></p>
<p>Selbstverständlich muss auch dieses Messgerät zum Zeitpunkt der Messung gültig geeicht sein.</p>
<p><strong>Besonderheit:</strong></p>
<p>Auch hier wird nicht geblitzt. Die Messung und Videoaufzeichnung erfolgt durch das Verfolgerfahrzeug, oft wird dieses gar nicht bemerkt!</p>
<p>Es wird nicht die Geschwindigkeit des vorausfahrenden, saondern diejenige des Meßfahrzeugs ermittelt. Der mögliche Geschwindigkeitsverstoß wird erst im Rahmen der Auswertung ermittelt.</p>
<p>Haben Sie einen Bußgeldbescheid wegen des Vorwurfs einer       Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten, bei welchem als Beweismittel  Provida oder Provida 2000 Modular  aufgeführt sind?  Drohen Punkte  in    Flensburg oder gar ein  Fahrverbot?</p>
<p><strong>Ein erstes Telefonat oder Informationsgespräch</strong> über die Möglichkeiten einer Mandatsübernahme und deren Kosten ist für Sie selbstverständlich <strong>kostenfrei</strong>. Info unter: 06032 / 9345-21</p>
<p>Für die anwaltliche Tätigkeit, z. B. in einem Bußgeldverfahren,        entstehen Gebühren, deren Höhe der Gesetzgeber mit dem        Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vorgegeben hat.</p>
<p>Ist eine Verkehrsrechtsschutzversicherung vorhanden, übernimmt diese in der Regel die Rechtsanwaltsgebühren.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Anwaltliche Unfallabwicklung voll erstattungsfähig (Urteil)</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/anwaltliche-unfallabwicklung-voll-erstattungsfahig-urteil/</link>
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		<pubDate>Tue, 31 Aug 2010 05:25:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Matthias Seibel</dc:creator>
				<category><![CDATA[Autounfall was tun]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Matthias Seibel]]></category>
		<category><![CDATA[Schadensregulierung]]></category>
		<category><![CDATA[Unfall]]></category>
		<category><![CDATA[vollkasko]]></category>

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		<description><![CDATA[Nach einer Entscheidung des Landgerichts Wuppertal sind dem Geschädigten vom Schädiger auch die Anwaltskosten zu erstatten, die dadurch entstehen, dass dieser den Anwalt zunächst mit der Unfallregulierung gegenüber der eigenen Vollkaskoversicherung beauftragt. Es seien sämtliche Kosten zur erstatten, die zur Rechtsverfolgung erforderlich und zweckmäßig sind. Daher sei Teil der Schadensabwicklung auch die Meldung bei der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nach einer Entscheidung des Landgerichts Wuppertal sind dem Geschädigten vom Schädiger auch die Anwaltskosten zu erstatten, die dadurch entstehen, dass dieser den Anwalt zunächst mit der Unfallregulierung gegenüber der eigenen Vollkaskoversicherung beauftragt. Es seien sämtliche Kosten zur erstatten, die zur Rechtsverfolgung erforderlich und zweckmäßig sind. Daher sei Teil der Schadensabwicklung auch die Meldung bei der eigenen Versicherung.  <strong>(Landgericht Wuppertal, Urt. v. 07.04.2010, Az. 8 S 92/09) <a href="http://www.rechtsanwalt-koblenz.de">www.rechtsanwalt-koblenz.de</a></strong></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Kein Bußgeld bei Sommerreifen im Winter</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/kein-busgeld-bei-sommerreifen-im-winter/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/kein-busgeld-bei-sommerreifen-im-winter/#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 28 Aug 2010 16:23:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Ulrich Sefrin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Vorschrift, wonach das Fahren mit Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen mit einem Bußgeld geahndet wird, ist nach Auffassung des OLG Oldenburg verfassungswidrig.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Vorschrift, wonach das Fahren mit Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen mit einem Bußgeld geahndet wird, ist nach Auffassung des OLG Oldenburg verfassungswidrig.</p>
<p>Ein Autofahrer, der im November mit Sommerreifen unterwegs war, kam auf eisigem Untergrund ins Rutschen und schlitterte in das Schaufenster eines Geschäfts. Das Amtsgericht hat ihn wegen unangepasster Geschwindigkeit sowie wegen nicht den Wetterverhältnissen angepasste Bereifung zu einer Geldbuße in Höhe von 85 € verurteilt. Seine Rechtsbeschwerde zum OLG Oldenburg war teilweise erfolgreich. Er wurde lediglich wegen unangepasster Geschwindigkeit zu einer Geldbuße in Höhe von 50 € verurteilt. Im Übrigen wurde das Urteil aufgehoben, da der Ordnungswidrigkeitentatbestand in der Straßenverkehrsordnung über die Pflicht zu einer &#8220;den Witterungsverhältnissen angepassten Bereifung&#8221; zu unbestimmt und damit verfassungswidrig sei.</p>
<p>Das Gericht führt aus, dass ein Bußgeldtatbestand so konkret gefasst sein muss, dass der Verkehrsteilnehmer Tragweite und Anwendungsbereich ohne weiteres erkennen kann. Er soll in der Lage sein zu erkennen, welches konkrete Verhalten verboten und mit einem Bußgeld bedroht ist. Dies sei bei der hier maßgeblichen Vorschrift jedoch nicht der Fall. Der Gesetzgeber verlangt die Benutzung von &#8220;den Witterungsverhältnissen angepasster Bereifung&#8221;, die Benutzung von Winterreifen ist nicht vorgeschrieben. Weder dem Gesetz noch technischen Vorschriften sei zu entnehmen, welche Eigenschaften Reifen für bestimmte Witterungsverhältnisse haben müssen. Es bestehe keine generelle Winterreifenpflicht. Zudem sei nicht geklärt, ob auch Sommerreifen für winterliche Straßenverhältnisse geeignet seien. Dies könne insbesondere bei Temperaturen über dem Gefrierpunkt der Fall sein. Bei Tests auf trockener und nasser Fahrbahn habe sich kein einheitliches Bild ergeben. Einzelne Winterreifen hatten sogar einen längeren Bremsweg als Sommerreifen.</p>
<p>Für den Autofahrer sei daher nicht eindeutig zu erkennen, welche Reifen als &#8220;ungeeignete Bereifung bei winterlichen Straßenverhältnissen&#8221; anzusehen seien. Auch der Begriff der Witterungsverhältnisse sei nicht hinreichend konkret.</p>
<p>Diese Unklarheit hätte der Gesetzgeber ohne weiteres durch eine Konkretisierung des Begriffes der Witterungsverhältnisse einerseits und der Bereifung andererseits beseitigen können.</p>
<p>Dieses Urteil besagt lediglich, dass bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne konkrete Gefährdung keine Geldbuße wegen ungeeigneter Bereifung verhängt werden kann. Dieses Urteil besagt aber nicht, dass Kraftfahrer nicht verpflichtet wären bei winterlichen Temperaturen, insbesondere bei Schnee und Eis ihr Fahrzeug mit M + S- Reifen bzw. mit Reifen mit dem Schneeflockensymbol auszurüsten. Schon aus versicherungs- und haftungsrechtlichen Gründen sollte jeder Kraftfahrer sein Fahrzeug entsprechend ausrüsten. Kommt es zu einem Unfall, etwa mit Körper-verletzung droht darüber hinaus die Verfolgung wegen einer Straftat.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Tempolimit auf Autobahnen (Ausland)</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/tempolimit-auf-autobahnen-ausland/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/tempolimit-auf-autobahnen-ausland/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 27 Aug 2010 19:08:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Matthias Seibel</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsüberwachung]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Podcast]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Ausland]]></category>
		<category><![CDATA[Autobahn]]></category>
		<category><![CDATA[Geschwindigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Geschwindigkeitskontrolle]]></category>
		<category><![CDATA[knöllchen]]></category>
		<category><![CDATA[Matthias Seibel]]></category>

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		<description><![CDATA[ 



Deutschland

-



Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Luxemburg, Österreich, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn

130 km/h 



Belgien, Finnland, Irland, Mazedonien, Niederlande, Portugal, Schweiz, Serbien Spanien, Türkei

120 km/h 



Großbritannien &#38; Nordirland

112 km/h 



Estland, Lettland, Litauen, Schweden

110 km/h



Montenegro, Zypern

100 km/h



Norwegen

90 km/h




 Achtung! Ab 01.10.2010 können in Deutschland auch Bußgelder über 70 € aus anderen EU-Staaten vollstreckt werden. www.rechtsanwalt-koblenz.de
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong> </strong></p>
<table border="1" cellspacing="0" cellpadding="0" width="271">
<tbody>
<tr>
<td width="194" valign="top">Deutschland</td>
<td width="77" valign="top">
<p align="center"><strong>-</strong></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="194" valign="top">Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Luxemburg, Österreich, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn</td>
<td width="77" valign="top">
<p align="center"><strong>130 km/h </strong></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="194" valign="top">Belgien, Finnland, Irland, Mazedonien, Niederlande, Portugal, Schweiz, Serbien Spanien, Türkei</td>
<td width="77" valign="top">
<p align="center"><strong>120 km/h </strong></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="194" valign="top">Großbritannien &amp; Nordirland</td>
<td width="77" valign="top">
<p align="center"><strong>112 km/h </strong></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="194" valign="top">Estland, Lettland, Litauen, Schweden</td>
<td width="77" valign="top">
<p align="center"><strong>110 km/h</strong></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="194" valign="top">Montenegro, Zypern</td>
<td width="77" valign="top">
<p align="center"><strong>100 km/h</strong></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width="194" valign="top">Norwegen</td>
<td width="77" valign="top">
<p align="center"><strong>90 km/h</strong></p>
</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p> <strong>Achtung!</strong> Ab 01.10.2010 können in Deutschland auch Bußgelder über 70 € aus anderen EU-Staaten vollstreckt werden. <a href="http://www.rechtsanwalt-koblenz.de">www.rechtsanwalt-koblenz.de</a></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>49. Verkehrsgerichtstag in Goslar &#8211; Schadenfix.de ist dabei</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/49-verkehrsgerichtstag-in-goslar-schadenfix-de-ist-dabei/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/49-verkehrsgerichtstag-in-goslar-schadenfix-de-ist-dabei/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 27 Aug 2010 14:13:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dominik Bach</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/?p=2934</guid>
		<description><![CDATA[Auch beim nächsten &#8211; inzwischen 49.- Verkehrsgerichtstag in Goslar wird Schadenfix.de dabei sein. Interessierte finden uns direkt gegenbüber der Anmeldetheke im Hotel &#8220;Achtermann&#8221;. Wir freuen uns auf einen interessanten und konstruktiven Meinungsaustausch.
Der 49. Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar findet am letzten Januarwochenende vom

 
26.01. &#8211; 28.01.2011 statt

Das Programm finden Sie hier
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Auch beim nächsten &#8211; inzwischen 49.- Verkehrsgerichtstag in Goslar wird Schadenfix.de dabei sein. Interessierte finden uns direkt gegenbüber der Anmeldetheke im Hotel &#8220;Achtermann&#8221;. Wir freuen uns auf einen interessanten und konstruktiven Meinungsaustausch.</p>
<p><strong>Der 49. Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar findet am letzten Januarwochenende vom<br />
</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong>26.01. &#8211; 28.01.2011 statt<br />
</strong></p>
<p>Das Programm <a href="http://www.deutsche-verkehrsakademie.de/index.php?option=com_content&amp;view=article&amp;id=40&amp;Itemid=56" target="_blank">finden Sie hier</a></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>EU-Führerschein: Ab dem Jahr 2013 nur noch 15 Jahre gültig</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/eu-fuhrerschein-ab-dem-jahr-2013-nur-noch-15-jahre-gultig/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/eu-fuhrerschein-ab-dem-jahr-2013-nur-noch-15-jahre-gultig/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 26 Aug 2010 10:13:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>LawBike.de</dc:creator>
				<category><![CDATA[Führerschein/MPU]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>
		<category><![CDATA[EU-Führerschein]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/?p=2924</guid>
		<description><![CDATA[Die ab dem Jahr 2013 gültigen EU-Führerscheine werden immer nur 15 Jahre gültig sein. Danach müssen die Bürger einen neuen Führerschein beantragen. Eine erneute Fahrprüfung muss aber nicht absolviert werden.
Für Führerscheine, die bis 2013 ausgegeben werden, soll eine Umtauschfrist bis zum Jahr 2033 gelten.
Quelle: LawBike.de
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="margin-top: 0px;margin-right: 0px;margin-bottom: 0.8em;margin-left: 0px;font-family: 'Segoe UI', Calibri, 'Myriad Pro', Myriad, 'Trebuchet MS', Helvetica, Arial, sans-serif;line-height: 19px;padding: 0px">Die ab dem Jahr 2013 gültigen EU-Führerscheine werden immer nur <strong>15 Jahre</strong> gültig sein. Danach müssen die Bürger einen neuen Führerschein beantragen. Eine erneute Fahrprüfung muss aber nicht absolviert werden.</p>
<p style="margin-top: 0px;margin-right: 0px;margin-bottom: 0.8em;margin-left: 0px;font-family: 'Segoe UI', Calibri, 'Myriad Pro', Myriad, 'Trebuchet MS', Helvetica, Arial, sans-serif;line-height: 19px;padding: 0px">Für Führerscheine, die bis 2013 ausgegeben werden, soll eine Umtauschfrist bis zum Jahr 2033 gelten.</p>
<p style="margin-top: 0px;margin-right: 0px;margin-bottom: 0.8em;margin-left: 0px;font-family: 'Segoe UI', Calibri, 'Myriad Pro', Myriad, 'Trebuchet MS', Helvetica, Arial, sans-serif;line-height: 19px;padding: 0px">Quelle: <a href="http://www.lawbike.de/motorradrecht/2010/08/26/neuer-eu-fuehrerschein-nur-15-jahre-lang-gueltig/" target="_self">LawBike.de</a></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Geblitzt mit&#8230;? Teil 6: Videomessung VIDIT VKS 3.01</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/geblitzt-mit-teil-6-videomessung-vidit-vks-3-01/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/geblitzt-mit-teil-6-videomessung-vidit-vks-3-01/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 26 Aug 2010 07:13:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Romanus Schlemm</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Abstand]]></category>
		<category><![CDATA[Abstandsmessung]]></category>
		<category><![CDATA[Abstandsunterschreitung]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeldbescheid]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrverbot Punkte in Flensburg]]></category>
		<category><![CDATA[Geschwindigkeitsmessung]]></category>
		<category><![CDATA[Geschwindigkeitsüberschreitung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/?p=2919</guid>
		<description><![CDATA[In dieser Reihe stelle ich in Kurzform die gebräuchlichsten,  aktuell in Deutschland in der Verkehrsüberwachung eingesetzten Geschwindigkeitsmessgeräte vor  und weise auf mögliche Fehlerquellen hin.
Es besteht die weit verbreitete Auffassung, Messungen im Rahmen von      Verkehrsüberwachungsmaßnahmen seien in Ordnung und nicht angreifbar.
Es zeigt sich jedoch immer wieder, dass die Messgeräte nicht gemäß [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In dieser Reihe stelle ich in Kurzform die gebräuchlichsten,  aktuell in Deutschland in der Verkehrsüberwachung eingesetzten<strong> Geschwindigkeitsmessgeräte</strong> vor  und weise auf <strong>mögliche Fehlerquellen</strong> hin.</p>
<p>Es besteht die weit verbreitete Auffassung, Messungen im Rahmen von      Verkehrsüberwachungsmaßnahmen seien in Ordnung und nicht angreifbar.</p>
<p>Es zeigt sich jedoch immer wieder, dass die Messgeräte nicht gemäß      der Bedienungsanleitung bedient wurden, das Messpersonal nicht  geschult     oder Messfehler zu beklagen waren.</p>
<p>Heute geht es um  ein Geschwindigkeits-/Abstandsmesssystem.</p>
<p><strong>Bezeichnung:</strong><strong> VKS 3.01<br />
</strong></p>
<p><strong>Funktion:</strong> Videoaufzeichnung  mit Kodierer/Charaktergenerator</p>
<p><strong>Einsatz: </strong>von einer Brücke (Autobahnbrücken) Messung des ankommenden Verkehrs. Es können sowohl Geschwindigkeits- als auch Abstandsmessungen durchgeführt werden</p>
<p><strong>mögliche Fehler: </strong> Fahrverhalten,Dokumentation, Auswertung,</p>
<p><strong> Eine Überprüfung des Messvorgangs durch einen Sachverständigen für Verkehrstechnik ist möglich.</strong></p>
<p>Selbstverständlich muss auch dieses Messgerät zum Zeitpunkt der Messung gültig geeicht sein.</p>
<p><strong>Besonderheit:</strong></p>
<p>Zur Klarstellung: Geblitzt wird hier nicht; d.h. die Messung und Videoaufzeichnung bemerkt man gar nicht!</p>
<p>Das Bundesverfassungsgericht hat sich bereits mit einer Messung mit diesem Ssytem beschäftigt und in seiner <a href="http://www.geblitzt-was-tun.de/aktuell/123-bundesverfassungsgericht-kippt-bussgeldbescheid-wegen-geschwindigkeitsueberschreitung.html">allseits bekannten Entscheidung v. 01.08.2009</a> für Aufsehen gesorgt.</p>
<p>Diverse Insanzengerichte haben zugunsten der betroffenen Fahrer entschieden. Aktuell liegt mir eine Entscheidung des <a href="http://www.geblitzt-was-tun.de/aktuell/168-ag-arnstadt-messung-mit-vks-301-verfahrenseinstellung-wegen-verletzung-des-rechts-auf-informationelle-selbstbestimmung">AG Arnstadt betreffend einer Abstandsmessung eines LKW vom 17.08.10 </a>vor.</p>
<p>Haben Sie einen Bußgeldbescheid wegen des Vorwurfs einer      Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten, bei welchem als Beweismittel Abstandsmessung, Brückenabstandsmessung und/oder VKS 3.0 oder VKS 3.01 aufgeführt sind?  Drohen Punkte  in    Flensburg oder gar ein Fahrverbot?</p>
<p><strong>Ein erstes Telefonat oder Informationsgespräch</strong> über die Möglichkeiten einer Mandatsübernahme und deren Kosten ist für Sie selbstverständlich <strong>kostenfrei</strong>. Info unter: 06032 / 9345-21</p>
<p>Für die anwaltliche Tätigkeit, z. B. in einem Bußgeldverfahren,       entstehen Gebühren, deren Höhe der Gesetzgeber mit dem       Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vorgegeben hat.</p>
<p>Ist eine Verkehrsrechtsschutzversicherung vorhanden, übernimmt diese in der Regel die Rechtsanwaltsgebühren.</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.schadenfixblog.de/geblitzt-mit-teil-6-videomessung-vidit-vks-3-01/feed/</wfw:commentRss>
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		</item>
		<item>
		<title>Schaden in der Autowaschanlage &#8211; Wer haftet?</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/schaden-in-der-autowaschanlage-wer-haftet/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/schaden-in-der-autowaschanlage-wer-haftet/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 25 Aug 2010 15:51:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Florian Schmitt</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Betreiber]]></category>
		<category><![CDATA[haftung]]></category>
		<category><![CDATA[Kanzlei Schmitt]]></category>
		<category><![CDATA[Kratzer]]></category>
		<category><![CDATA[Schaden]]></category>
		<category><![CDATA[Waschanlagen]]></category>

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		<description><![CDATA[Eine Alltagssituation: Beim Waschen in der Autowaschanlage wird das Auto beschädigt. Sei es ein Kratzer im Lack oder in der Scheibe oder ein abgebrochener Aussenspiegel. Wer in solchen Fällen haftet, hat das LG Duisburg mir Urteil vom 18.11.2009 entschieden (AZ. 11 S 98/09)...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Eine Alltagssituation: Beim Waschen in der Autowaschanlage wird das Auto beschädigt. Sei es ein Kratzer im Lack oder in der Scheibe oder ein abgebrochener Aussenspiegel. Wer in solchen Fällen haftet, hat das LG Duisburg mir Urteil vom 18.11.2009 entschieden (AZ. 11 S 98/09).</p>
<p>Der Betreiber einer Waschanlage die maschinell, automatisch und deswegen nicht jederzeit kontrollierbar ist, muss so organisiert, gewartet, kontrolliert und beaufsichtigt werden, wie dies nach dem Stand der Technik möglich und zumutbar ist. Kann der Betreiber anhand seiner Dokumentationen über diese Pflichten nicht nachweisen, dass er diese ordnungsgemäß erfüllt hat, haftet er für entstandene Schäden.</p>
<p>Der Schadensersatzanspruch resultiert in diesem Fall auf dem abgeschlossenen Reinigungsvertrag. Dieser beinhaltet die Pflicht einen Schaden zu verhindern. Der Betreiber kann sich nur so entschuldigen, wenn er nachweisen kann, dass er für die Schadenentstehung nicht verantwortlich ist.</p>
<p>Sollten Sie in einen Schaden nach der Benutzung der Autowaschanlage zu beklagen haben nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf – <a href="http://www.kanzlei-schmitt.de" target="_blank">www.kanzlei-schmitt.de</a></p>
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		<title>Schmerzensgeld darf nicht auf Sozialhilfe angerechnet werden</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/schmerzensgeld-darf-nicht-auf-sozialhilfe-angerechnet-werden/</link>
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		<pubDate>Tue, 24 Aug 2010 14:23:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dominik Bach</dc:creator>
				<category><![CDATA[Schmerzensgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>

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		<description><![CDATA[
Sozialgericht Karlsruhe (SG Karlsruhe, Urteil v 27.01.2010, S 4 SO 1302/09): Sozialhilfe zu unrecht versagt

Der Kläger hatte in jungen Jahren einen schweren Verkehrsunfall erlitten. Infolge des Unfalls blieb er schwerbehindert und erhielt eine aus Schadensersatz und Schmerzensgeld bestehende Gesamtabfindungssumme von 220 000 €. Hiervon bestritt er seinen Lebensunterhalt. Als noch eine Restsumme von ca. 30 [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><span style="line-height: 15px;"></p>
<p style="margin: 0px; padding: 0px 0px 10px; font-weight: bold;">Sozialgericht Karlsruhe (<span style="line-height: 15px;">SG Karlsruhe, Urteil v 27.01.2010, S 4 SO 1302/09): </span>Sozialhilfe zu unrecht versagt</p>
<p><a style="background-color: transparent; color: #003399; text-decoration: none;" name="Text"></a></p>
<p style="margin: 0px; padding: 0px 0px 10px;">Der Kläger hatte in jungen Jahren einen schweren Verkehrsunfall erlitten. Infolge des Unfalls blieb er schwerbehindert und erhielt eine aus Schadensersatz und Schmerzensgeld bestehende Gesamtabfindungssumme von 220 000 €. Hiervon bestritt er seinen Lebensunterhalt. Als noch eine Restsumme von ca. 30 000 € vorhanden waren, beantragte er im April 2008 Sozialhilfe. Die <strong>zuständige Behörde verweigerte die Zahlung </strong>mit der Begründung, dass er zunächst sein Vermögen aufbrauchen müsse.</p>
<p style="margin: 0px; padding: 0px 0px 10px;"><strong>Das Sozialgericht hat auf die Klage des Neunzehnjährigen den Ablehnungsbescheid des Sozialhilfeträgers aufgehoben</strong>.</p>
<p style="margin: 0px; padding: 0px 0px 10px;">Das Gericht betonte, dass Schmerzengeld seinem Wesen nach als Ausgleich für immaterielle Schäden gewährt werde und diene nicht dem Lebensunterhalt.  Folglich sei es auf Leistungen zum Lebensunterhalt auch nicht anrechenbar.<strong> </strong></p>
<p style="margin: 0px; padding: 0px 0px 10px;">(SG Karlsruhe, Urteil v 27.01.2010, S 4 SO 1302/09)</p>
<p style="margin: 0px; padding: 0px 0px 10px;">Experten zum Thema Verkehrsrecht finden Sie <a href="http://www.schadenfix.de" target="_self">unter www.schadenfix.de </a></p>
<p></span></p>
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		<title>Das EU &#8211; Knöllchen &#8211; Teil 1: Vollstreckungshilfeverfahren in Deutschland</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/das-eu-knollchen-teil-1-vollstreckungshilfeverfahren-in-deutschland/</link>
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		<pubDate>Tue, 24 Aug 2010 13:07:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Dominik Weiser</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>

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		<description><![CDATA[Bekanntermaßen wird ja nun demnächst die EU &#8211; weite Vollstreckung von Bußgeldern ab 70,00 € kommen.  Forenbeiträge unsonstige Internetartikel gibt es zuauf. Wie aber läuft dieses Vollstreckungshilfeverfahren ab?
Geregelt ist das ganze in Deutschland im Europäischen Geldsanktionengesetz. Nachfolgend fasse ich das Vollstreckungshilfeverfahren in Deutschland zusammen. Der Beitrag wird fortgesetzt und insbesondere um Darstellungen des jeweiligen nationalen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bekanntermaßen wird ja nun demnächst die EU &#8211; weite Vollstreckung von Bußgeldern ab 70,00 € kommen.  Forenbeiträge unsonstige Internetartikel gibt es zuauf. Wie aber läuft dieses Vollstreckungshilfeverfahren ab?</p>
<p>Geregelt ist das ganze in Deutschland im Europäischen Geldsanktionengesetz. Nachfolgend fasse ich das Vollstreckungshilfeverfahren in Deutschland zusammen. Der Beitrag wird fortgesetzt und insbesondere um Darstellungen des jeweiligen nationalen Rechts der Mitgliedsstaaten erweitert.</p>
<p>Zum Vollstreckungshilfeverfahren in Deutschland:</p>
<div id="para0" style="display: block;">Vollstreckt werden Geldbußen im  weitesten Sinne ab einem Betrag von 70,00 €. Für die Vollstreckung in  Deutschland wird einheitlich das Bundesamt für Justiz in Bonn zuständig  sein.Das Verfahren der Vollstreckung ausländischer Bußgeldbescheide läuft wie folgt ab:</p>
<p>Zunächst wird das Bußgeld- bzw. Strafverfahren im jeweiligen EU –  Mitgliedsstaat durchgeführt bis hin zu einer rechtskräftigen und  vollstreckbaren Entscheidung (z.B. Bußgeldbescheid). Dieser  Bußgeldbescheid wird sodann von der zuständigen Behörde des  Mitgliedsstaates an das Bundesamt für Justiz (BfJ) in Bonn übersendet  mit der Bitte um Vollstreckung.</p>
<p>Sodann beginnt das innerstaatliche Verfahren zur Vollstreckung EU –  ausländischer Bußgeldbescheide. Das BfJ übersendet dem Betroffenen die  Unterlagen zum Verstoß mit der Aufforderung, sich innerhalb einer Frist  von zwei Wochen zu äußern. Der Betroffene kann nun Einwendungen erheben.  Es findet allerdings keine vollumfängliche Prüfung mehr statt, ob der  Bußgeldbescheid in rechtmäßiger Weise ergangen ist. Die Prüfung  erstreckt sich auf bestimmte Zulässigkeitsfragen und Verstöße gegen  deutsches Verfassungsrecht. Hier kommt vor allem ein Verstoß gegen die  Unschuldsvermutung zum Tragen, wenn der Bußgeldbescheid auf der  Halterhaftung beruht.</p>
<p>Das BfA prüft dann, ob die Vollstreckung des Bußgeldbescheides  bewilligt wird. Im Grundsatz ist es zur Bewilligung der Vollstreckung  verpflichtet. Wird die Vollstreckung bewilligt, erhält der Betroffene  vom BfJ einen Bescheid, in dem der ausländische Bußgeldbescheid für  vollstreckbar erklärt wird. Dieser Bewilligungsbescheid enthält eine  Begründung und ist mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen.</p>
<p>Der Betroffene hat nun zwei Wochen Zeit, bei dem BfJ gegen den  Bewilligungsbescheid Einspruch einzulegen. Hält das BfJ den Einspruch  für begründet, wird es ihm abhelfen. Ansonsten findet das Verfahren vor  dem Amtsgericht statt. Das Amtsgericht prüft jedoch ebenfalls nicht die  Rechtmäßigkeit des Bußgeldbescheides. Es prüft lediglich,  ob die Bewilligungsentscheidung des BfJ rechtmäßig war. Gegen die  Entscheidung des Amtsgerichts sind wiederum Rechtsmittel zulässig.</p></div>
<p>Für Betroffene eines Bußgeldverfahrens im EU – Ausland biete ich auf meiner Homepage unter</p>
<p>http://knoellchen.eu/german/?page_id=43</p>
<p>einen Überblick über den Ablauf der Bußgeldverfahren in verschiedenen europäischen Mitgliedsstaaten.</p>
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		<title>LG Coburg: Behörde haftet für Fahrzeugbeschädigung durch bei Mäharbeiten weggeschleuderte Steine</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/lg-coburg-behorde-haftet-fur-fahrzeugbeschadigung-durch-bei-maharbeiten-weggeschleuderte-steine/</link>
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		<pubDate>Tue, 24 Aug 2010 10:23:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Romanus Schlemm</dc:creator>
				<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
		<category><![CDATA[Amtspflichtverletzung]]></category>
		<category><![CDATA[Mäharbeiten]]></category>
		<category><![CDATA[Schadenersatz]]></category>
		<category><![CDATA[Straßenbehörde]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrssicherungspflicht]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Landgericht Coburg hatte über einen Fall (Urteil LG Coburg v. 27.04.2010 ; Az. 22 O 48/10; bekanntgegeben am 13.8.2010) zu entscheiden, bei welchem durch Mäharbeiten auf einer Verkehrsinsel ein Stein hochgeschleudert und hierdurch ein Fahrzeug beschädigt wurde.
Dem betroffenen Fahrzeugeigentümer gelang der Nachweis, dass sein Fahrzeug durch die  Mäharbeiten beschädigt wurde. Die Behörde verteidigte [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Landgericht Coburg hatte über einen Fall (Urteil LG Coburg v. 27.04.2010 ; Az. 22 O 48/10; bekanntgegeben am 13.8.2010) zu entscheiden, bei welchem durch Mäharbeiten auf einer Verkehrsinsel ein Stein hochgeschleudert und hierdurch ein Fahrzeug beschädigt wurde.</p>
<p>Dem betroffenen Fahrzeugeigentümer gelang der <strong>Nachweis, dass sein Fahrzeug durch die  Mäharbeiten beschädigt wurde.</strong> Die Behörde verteidigte sich damit, dass sie nicht wisse, ob der   eingetretene Schaden<strong> in Zusammenhang mit den Mäharbeiten stehe</strong>. <strong>Weitere   Sicherungsvorkehrungen hielt die  Straßenbehörde weder für   wirtschaftlich zumutbar noch für erforderlich.</strong> Es sei ausreichend, dass   ihr Mitarbeiter vor dem Mähen des Verkehrskreisels die Rasenfläche auf   Steine überprüft habe.</p>
<p>Das erkennende Gericht ging jedoch von einer  Amtspflichtverletzung aus, da zumutbare Sicherungsmöglichkeiten  unterblieben waren.</p>
<p>Das Landgericht Coburg gab der Klage statt.</p>
<p>Quelle: <a href="http://www.vdvka.de">vdvka.de</a></p>
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		<item>
		<title>OLG Zweibrücken zum Richtervorbehalt bei der Entnahme einer Blutprobe</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/olg-zweibrucken-zum-richtervorbehalt-bei-der-entnahme-einer-blutprobe/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/olg-zweibrucken-zum-richtervorbehalt-bei-der-entnahme-einer-blutprobe/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 24 Aug 2010 09:08:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Dominik Weiser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht Zweibrücken]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Beweisverwertungsverbot]]></category>
		<category><![CDATA[Blutentnahme]]></category>
		<category><![CDATA[Richtervorbehalt]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Zweibrücken]]></category>

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		<description><![CDATA[So, das OLG Zweibrücken hatte jetzt endlich auch mal die Gelegenheit sich zum Beweisverwertungsverbot bei der Entnahme einer Blutprobe durch Polizeibeamte ohne vorherige Anrufung des zuständigen Amtsgerichts zu äußern (OLG Zweibrücken Beschluss v. 16.08.2010 1 SsBs 2/10). Die Entscheidung erging im Rechtsbeschwerdeverfahren, also in einer Bußgeldsache.
Der Betroffene war um 14:55 Uhr erwischt worden, um 15:10 [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>So, das OLG Zweibrücken hatte jetzt endlich auch mal die Gelegenheit sich zum Beweisverwertungsverbot bei der Entnahme einer Blutprobe durch Polizeibeamte ohne vorherige Anrufung des zuständigen Amtsgerichts zu äußern (OLG Zweibrücken Beschluss v. 16.08.2010 1 SsBs 2/10). Die Entscheidung erging im Rechtsbeschwerdeverfahren, also in einer Bußgeldsache.</p>
<p>Der Betroffene war um 14:55 Uhr erwischt worden, um 15:10 Uhr wurde von den Polizeibeamten die Blutentnahme wegen Verdacht des Drogenkonsums angeordnet. Weder die zuständige Staatsanwaltschaft noch der zuständige Amntsrichter wurden informiert. In der polizeilichen Ermittlungsakte wurde nichts dokumentiert.</p>
<p>Ergebnis des OLG Zweibrücken: Die Blutprobe ist verwertbar. Es liegt kein schwerwiegender Verstoß gegen den Richtervorbehalt (§ 81 a StPO) vor. Begründung: Woher sollen die Polizeibeamten wissen, wie das OLG Zweibrücken das handhaben wird. Es liegt ja bis dato noch keine Entscheidung des OLG Zweibrücken vor. Das OLG erlaubt sich dann noch die Anmerkung, dass das natürlich künftig auch anders entschieden werden könne. Die Frage ist bloß, wie das geschehen soll. Jetzt, wo die Entscheidung des OLG contra Beweisverwertungsverbot vorliegt, und das auch noch in einem Extremfall (Drogen bauen sich ja bekanntermaßen wesentlich langsamer ab als Alkohol, weshalb überhaupt schon die Frage ist, wo hier Gefahr im Verzug gelegen haben soll) wird sich doch wohl jeder Polizeibeamte auf diese Entscheidung berufen &#8230;</p>
<p>Schade, schade, schade &#8230; Drogen um die Mittagszeit. Der Paradefall für ein Beweisverwertungsverbot, und dann sowas &#8230;</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Abstandsmessung mit Videomessanlage VKS 3.01 &#8211; Verfahren eingestellt</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/abstandsmessung-mit-videomessanlage-vks-3-01-verfahren-eingestellt/</link>
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		<pubDate>Tue, 24 Aug 2010 07:56:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Romanus Schlemm</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Abstandsmessung]]></category>
		<category><![CDATA[Abstandsunterschreitung]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeldverfahren]]></category>
		<category><![CDATA[Geschwindigkeitsüberschreitung]]></category>
		<category><![CDATA[informationelle Selbstbestimmung]]></category>
		<category><![CDATA[Punkte in Flensburg]]></category>
		<category><![CDATA[Videomessung]]></category>

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		<description><![CDATA[Das AG Arnstadt hat in einem Fall einer vorgeworfenen Abstandsunterschreitung durch einen LKW , gemessen mit der Geschwindigkeits-/Abstandsmessanlage VKS 3.01, am 17.08.2010 das Verfahren  gem. § 47 II OwiG eingestellt.
Mehr dazu hier
Haben Sie einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid wegen des Vorwurfs einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder Abstandsunterschreitung gemessen mit VKS 3.01  erhalten?
Wir bearbeiten bundesweit Mandate im Bereich [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das AG Arnstadt hat in einem Fall einer vorgeworfenen Abstandsunterschreitung durch einen LKW , gemessen mit der Geschwindigkeits-/Abstandsmessanlage VKS 3.01, am 17.08.2010 das Verfahren  gem. § 47 II OwiG eingestellt.</p>
<p><a href="http://www.geblitzt-was-tun.de/aktuell/168-ag-arnstadt-messung-mit-vks-301-verfahrenseinstellung-wegen-verletzung-des-rechts-auf-informationelle-selbstbestimmung">Mehr dazu hier</a></p>
<p>Haben Sie einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid wegen des Vorwurfs einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder Abstandsunterschreitung gemessen mit VKS 3.01  erhalten?</p>
<p>Wir bearbeiten bundesweit Mandate im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten.  <strong>Ein erstes Telefonat oder Informationsgespräch</strong> über die Möglichkeiten einer Mandatsübernahme und deren Kosten ist für Sie selbstverständlich <strong>kostenfrei</strong>. Info unter: 06032 / 9345-21</p>
<p>Zu unserer Online-Bußgeldhilfe bei schadenfix geht es <a href="https://www.schadenfix.de/bad-nauheim.mvc/anwaltshaus-bad-nauheim/bussgeldanfrage">hier</a></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Schon einmaliger (Heroin-) Drogenkomsum reicht für Verlust des Führerscheins aus</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/schon-einmaliger-heroin-drogenkomsum-reicht-fur-verlust-des-fuhrerscheins-aus/</link>
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		<pubDate>Fri, 20 Aug 2010 12:27:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dominik Bach</dc:creator>
				<category><![CDATA[Führerschein/MPU]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>

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		<description><![CDATA[
Minden (dpa) &#8211; Autofahrer können schon nach einmaligem Drogenkonsum ihren Führerschein verlieren. Der Entzug der Fahrerlaubnis hänge nicht von der Häufigkeit des Drogenkonsums ab, teilte das Verwaltungsgericht Minden mit.
Unter anderem wies das Gericht den Eilantrag eines Autofahrers ab, der argumentiert hatte, er habe nur ein einziges Mal Heroin genommen. Auch ein Cannabis-Konsument konnte das Gericht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><span style="font-family: arial,helvetica,clean,sans-serif; font-size: 13px; line-height: 16px;"></p>
<p style="margin: 0px 0px 1.5em; padding: 0px; font-size: 14px; line-height: 1.5;">Minden (dpa) &#8211; Autofahrer können schon nach einmaligem Drogenkonsum ihren Führerschein verlieren. Der Entzug der Fahrerlaubnis <strong>hänge nicht von der Häufigkeit des Drogenkonsums ab</strong>, teilte das Verwaltungsgericht Minden mit.</p>
<p style="margin: 0px 0px 1.5em; padding: 0px; font-size: 14px; line-height: 1.5;">Unter anderem wies das Gericht den Eilantrag eines Autofahrers ab, der argumentiert hatte, er habe nur ein einziges Mal Heroin genommen. Auch ein Cannabis-Konsument konnte das Gericht nicht damit überzeugen, dass er nur gelegentlich Drogen zu sich genommen habe. In beiden Fällen müssen die Antragsteller weiter auf ihren Führerschein verzichten. (Aktenzeichen: 2 L 103/10, 2 L 215/10)</p>
<p></span></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Handy am Steuer &#8211; das wird teuer..? Oder kippt das Handyverbot bald?</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/handy-am-steuer-das-wird-teuer-oder-kippt-das-handyverbot-bald/</link>
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		<pubDate>Thu, 19 Aug 2010 07:04:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Romanus Schlemm</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeldbescheid]]></category>
		<category><![CDATA[Handy]]></category>
		<category><![CDATA[Mobiltelefon]]></category>
		<category><![CDATA[Punkte in Flensburg]]></category>
		<category><![CDATA[Telefonieren im Auto]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/?p=2844</guid>
		<description><![CDATA[Wer sich beim Telefonieren am Steuer erwischen lässt,  muss mit einem Bußgeld von 40,- € und einem Punkt in Flensburg rechnen.
Dies ist nämnlich gesetzlich verboten;  § 23 Absatz 1a Satz 1 StVO  untersagt dem Fahrzeugführer die Benutzung eines Mobil- oder  Autotelefons, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des  Autotelefons aufnimmt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wer sich beim Telefonieren am Steuer erwischen lässt,  muss mit einem <a title="Weitere Informationen zum Bußgeldverfahren" rel="nofollow" href="http://www.geblitzt-was-tun.de/was-tun-/ordnungswidrigkeiten/bussgeldverfahren.html">Bußgeld</a> von 40,- € und einem <a title="Weitere Informationen zum Punktekonto in Flensburg" href="http://www.geblitzt-was-tun.de/was-tun-/fuehrerschein-in-gefahr/punktekonto/62-punktekonto-in-flensburg">Punkt in Flensburg</a> rechnen.</p>
<p>Dies ist nämnlich gesetzlich verboten;  § 23 Absatz 1a Satz 1 StVO  untersagt dem Fahrzeugführer <strong>die Benutzung eines Mobil- oder  Autotelefons, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des  Autotelefons aufnimmt oder hält.</strong></p>
<p><strong>Die Rechtsprechung in diesem Bereich ist da auch ziemlich streng;</strong> mit einem Bußgeld  belegt wird zum Beispiel auch, wer ein <strong>Mobiltelefon zur Hand nimmt,  dessen Akku leer ist und man deshalb gar nicht hätte telefonieren können</strong> (<a title="Link zur Entscheidung des OLG Köln" href="http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln/j2009/83_Ss_OWi_032_09beschluss20090414.html" target="_blank">OLG Köln</a>). Auch das Versendung von<strong> Kurznachrichten oder das Abrufen von Daten im Internet </strong>sind ebenso bußgeldbedroht.</p>
<p>Ein Richter beim Amtsgericht Gummersbach hielt die oben aufgeführte Gesetzesregelung für verfassungswidrig.</p>
<p>Nachdem ein Autofahrer gegen einen entsprechenden Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt hatte und das Verfahren an das Amtsgericht Gummersbach abgegeben wurde , schlug der  Richter einen ungewöhnlichen Weg ein, indem er das Verfahren aussetzte und die <strong>Akte dem  Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorlegte, da er die Auffassung  vertrat, dass die gesetzliche Regelung des § 23 Absatz 1a Satz 1 StVO  verfassungswidrig sei.</strong></p>
<p>Der Richter (AG Gummersbach, Beschluß v. 08.07.09; AZ 85 OWi 196/09) vertrat die Argumentation, dass es  -unter anderem-  ja nicht  verboten sei</p>
<ul>
<li>freihändig zu fahren</li>
<li>mit einer Hand oder sogar mit zwei  Händen während des Fahrbetriebs bewegliche Sachen im Fahrzeug umzuräumen</li>
<li> ein Autoradio von Hand oder auch per Fernbedienung zu  bedienen und dabei Gespräche zu führen und/oder Musik zu hören,</li>
<li>selbstbefriedigende Handlungen vorzunehmen, soweit sie nicht nach den allgemeinen Strafgesetzen unter Strafe gestellt sind</li>
<li>ein der Größe eines Mobiltelefons entsprechendes Fernsehgerät zu benutzen und dabei Gespräche mit Mitfahrern zu führen</li>
</ul>
<p>so dass  ein Verstoß gegen Artikel 2 Absatz 1 und den aus Artikel 3 des  Grundgesetzes abgeleiteten Gleichheitsgrundsatz zu beklagen sei.</p>
<p>Was wird wohl das Bundesverfassungsgericht dazu sagen?</p>
<p>Hier geht´s zur  <a title="Link zur Entscheidung des Amtsgerichts Gummersbach" rel="nofollow" href="http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/koeln/ag_gummersbach/j2009/85_OWi_196_09beschluss20090708.html" target="_blank">Entscheidung des Amtsgerichts Gummersbach</a></p>
<p>Haben Sie einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid wegen des Vorwurfs der Benutzung eines Mobiltelefons im Auto erhalten?</p>
<p>Wir bearbeiten bundesweit Mandate im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten.  <strong>Ein erstes Telefonat oder Informationsgespräch</strong> über die Möglichkeiten einer Mandatsübernahme und deren Kosten ist für Sie selbstverständlich <strong>kostenfrei</strong>. Info unter: 06032 / 9345-21</p>
<p>Zu unserer Online-Bußgeldhilfe bei schadenfix geht es <a href="https://www.schadenfix.de/bad-nauheim.mvc/anwaltshaus-bad-nauheim/bussgeldanfrage">hier</a></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.schadenfixblog.de/handy-am-steuer-das-wird-teuer-oder-kippt-das-handyverbot-bald/feed/</wfw:commentRss>
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		</item>
		<item>
		<title>Vorfahrt achten &#8211; auch bei der Ausfahrt aus der Tiefgarage</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/vorfahrt-achten-auch-bei-der-aufahrt-aus-der-tiefgarage/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/vorfahrt-achten-auch-bei-der-aufahrt-aus-der-tiefgarage/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 18 Aug 2010 16:04:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Florian Schmitt</dc:creator>
				<category><![CDATA[Autounfall was tun]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[ausparken]]></category>
		<category><![CDATA[Halten und Parken]]></category>
		<category><![CDATA[Kanzlei Schmitt]]></category>
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		<description><![CDATA[Im betreffenden Fall hat das Landgericht Regensburg aufgrund der geschilderten Umständen zu entscheiden:
Ein BMW-Fahrer verließ die Tiefgarage und befuhr einen davor liegenden Parkplatz. An der Ausfahrt der Garage befand sich ein Spiegel, mit dem der umliegende Verkehrsraum eingesehen werden konnte.  Allerdings benutzte der BMW-Fahrer den Spiegel bei Verlassen der Garage nicht. In diesem Moment kreuzte mit [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Im betreffenden Fall hat das Landgericht Regensburg aufgrund der geschilderten Umständen zu entscheiden:</p>
<p>Ein BMW-Fahrer verließ die Tiefgarage und befuhr einen davor liegenden Parkplatz. An der Ausfahrt der Garage befand sich ein Spiegel, mit dem der umliegende Verkehrsraum eingesehen werden konnte.  Allerdings benutzte der BMW-Fahrer den Spiegel bei Verlassen der Garage nicht. In diesem Moment kreuzte mit hohem Tempo ein weiteres Auto die Garageneinfahrt.</p>
<p>Das Gericht hatte nun zu entscheiden und legte dem BMW Fahrer eine Haftungsquote von 60 % auf.  Die wird damit begründet, dass auf einem Parkplatz das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme gilt. Derjenige,  der aus einer Tiefgarage kommt, treffe nunmehr diesselbe Sorgfaltspflicht wie einen Fahrer, der in einen verkehrsberuhigten Bereich einfährt. Dem BMW Fahrer muss daher der größere Teil der Schuld zugerechnet werden. Dies auch deswegen, da die Sicht für den BMW Fahrer beim ausfahren behindert war und er somit eine noch höhere Sorgfalt geboten war.</p>
<p>Sollten Sie in einen solchen Unfall beim Ausparken verwickelt worden sein nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf &#8211; <a href="http://www.kanzlei-schmitt.de" target="_blank">www.kanzlei-schmitt.de</a></p>
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		<title>Berlin, Berlin, Führerscheintourismus Teil I</title>
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		<pubDate>Tue, 17 Aug 2010 14:13:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Dominik Weiser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Führerschein/MPU]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht Zweibrücken]]></category>
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		<description><![CDATA[Weil mir immer wieder Mandanten mit der Frage, ob sie den Führerschein nicht in Tschechien, Polen oder weiß der Teufel wo machen könnten, unterkommen, vor allem aber, weil es wohl kein anderes Thema gibt, zu dem derart viele Irrtümer und Falschinformationen im Internet kursieren, habe ich mich entschlossen, heute mal ein paar Zeilen zum Thema [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Weil mir immer wieder Mandanten mit der Frage, ob sie den Führerschein nicht in Tschechien, Polen oder weiß der Teufel wo machen könnten, unterkommen, vor allem aber, weil es wohl kein anderes Thema gibt, zu dem derart viele Irrtümer und Falschinformationen im Internet kursieren, habe ich mich entschlossen, heute mal ein paar Zeilen zum Thema Führerscheintourismus zu produzieren. Der Beitrag wird zu gegebener Zeit fortgesetzt.</p>
<p>Zunächst möchte ich folgenden Grundsatz aufstellen: Der Führerscheintourismus ist beendet!</p>
<p>Am 19.01.2009 ist die Dritte Führerscheinrichtlinie der EU  in deutsches Recht umgesetzt worden. Für Fahrerlaubnisse, die ab dem 19.01.2009 im europäischen Ausland erworben wurden oder künftig erworben werden sollen, gilt Folgendes:</p>
<p>Nach § 28 IV S.1 Nr.3 der Fahrerlaubnisverordnung (FEV) wird die Anerkennung eines Führerscheins , die von einem anderen Mitgliedstaat einer Person erteilt wurde, deren bisherige Fahrerlaubnis in Deutschland eingeschränkt, ausgesetzt oder entzogen worden war, verweigert. Das ist zwingendes Recht. Die deutsche Fahrerlaubnisbehörde hat hier auch kein Ermessen. War der Lappen in Deutschland mal &#8211; üblicherweise wegen Alkohol oder Drogen &#8211; weg, kommt in den neu erteilten ausländischen Führerschein ein Sperrvermerk rein. Die Fahrerlaubnis gilt nicht für deutsches Bundesgebiet. Es kommt nun auch nicht mehr darauf an, ob es vorher eine Sperrfrist gab oder nicht. Völlig egal ist auch, welcher Wohnort eingetragen ist. Das Wohnsitzprinzip wurde zwar auch von der dritten Führerscheinrichtlinie übernommen, kann aber eben eingeschränkt werden, so wie das durch § 28 IV S.1 Nr.3 FEV auch geschehen ist.</p>
<p>Hier liegt bei den meisten &#8220;Zeitungsenten&#8221; in diversen Internetforen auch das große Missverständnis. Es tauchen nämlich immer wieder verwaltungsgerichtliche Entscheidungen auf, in denen davon die Rede ist, dass die streitbefangene Fahrerlaubnis nicht entzogen werden darf, weil im Führerschein ein Wohnsitz im Ausstellerstaat eingetragen ist. Eine sorgfältige Lektüre der Urteile ergibt dann aber, dass es sich immer um Führerscheine handelt, die vor dem 19.01.2009 erstellt wurden. Da sah die REchtslage noch ein wenig anders aus.</p>
<p>Einzige Einschränkung: Sind die Eintragungen im Verkehrszentralregister getilgt &#8211; was aber 10 Jahre dauern kann &#8211; darf die Anerkennung wegen dieser gelöschten Maßnahmen nicht verweigert werden. Das ist aber schon wegen der langen Löschungsfristen nicht gerade praxisrelevant. Hier bleibt nur zu hoffen, dass der EuGH einschreitet und die langen Löschungsfristen beanstandet, was ein Teil der Literatur durchaus für wahrscheinlich hält.</p>
<p>Ob man sich mit einem solchen Führerschein wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar macht, handele ich dann demnächst mal ab. Da ist jedenfalls eine Menge Verteidigungspotential. Falls Sie in einer solchen Sache ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis laufen haben, sollten Sie sich bei mir melden. Die Verteidigungsaussichten sind in der Regel sehr gut. Infogespräch immer kostenlos!</p>
<p>Und mit dem Erwerb der Fahrerlaubnis in Berlin dürfte jetzt auch Essig sein &#8230; Das lief ja anscheinend eine Zeit lang wie geschmiert &#8230;</p>
<p>&lt;a href=&#8221;https://www.schadenfix.de/zweibruecken.mvc/kuettner/bussgeldanfrage&#8221;&gt;Bußgeldanfrage über Schadenfix&lt;/a&gt;<br />
&lt;a href=&#8221;http://www.knöllchen.eu&#8221;&gt;Informationen zum Bußgeldverfahren&lt;/a&gt;</p>
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		<title>Geblitzt mit&#8230;.? Teil 5: Poliscan Speed (Lasermessung)</title>
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		<pubDate>Tue, 17 Aug 2010 10:47:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Romanus Schlemm</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeldverfahren]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrverbot]]></category>
		<category><![CDATA[Geschwindigkeitsmessung]]></category>
		<category><![CDATA[Geschwindigkeitsüberschreitung]]></category>
		<category><![CDATA[Geschwindigkeitsverstoß]]></category>
		<category><![CDATA[Lasermessung]]></category>
		<category><![CDATA[Punkte]]></category>
		<category><![CDATA[Punkte in Flensburg]]></category>

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		<description><![CDATA[In dieser Reihe stelle ich in Kurzform die gebräuchlichsten,  aktuell in Deutschland in der Verkehrsüberwachung eingesetzten Geschwindigkeitsmessgeräte vor  und weise auf mögliche Fehlerquellen hin.
Es besteht die weit verbreitete Auffassung, Messungen im Rahmen von     Verkehrsüberwachungsmaßnahmen seien in Ordnung und nicht angreifbar.
Es zeigt sich jedoch immer wieder, dass die Messgeräte nicht gemäß  [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In dieser Reihe stelle ich in Kurzform die gebräuchlichsten,  aktuell in Deutschland in der Verkehrsüberwachung eingesetzten<strong> Geschwindigkeitsmessgeräte</strong> vor  und weise auf <strong>mögliche Fehlerquellen</strong> hin.</p>
<p>Es besteht die weit verbreitete Auffassung, Messungen im Rahmen von     Verkehrsüberwachungsmaßnahmen seien in Ordnung und nicht angreifbar.</p>
<p>Es zeigt sich jedoch immer wieder, dass die Messgeräte nicht gemäß     der Bedienungsanleitung bedient wurden, das Messpersonal nicht geschult     oder Messfehler zu beklagen waren.</p>
<p>Heute geht es um  ein relativ neues  Geschwindigkeitsmessgerät</p>
<p><strong>Bezeichnung:</strong><strong> Poliscan Speed<br />
</strong></p>
<p><strong>Funktion: </strong>laserbasierte Geschwindigkeitsmessung  mit digitaler Fotoeinrichtung</p>
<p><strong>Einsatz: </strong> Stationär; mobil &#8211; Messung  auf   Stativ; Messung vom Fahrbahnrand. Messentfernung ca. 50-20 m des ankommenden Verkehrs</p>
<p><strong>mögliche Fehler: </strong>Meßwertzuordnung, Dokumentation, fehlende Schulung des Messpersonals,</p>
<p><strong> Eine Überprüfung des Messvorgangs durch einen Sachverständigen für Verkehrstechnik ist möglich.</strong></p>
<p>Selbstverständlich muss auch dieses Messgerät zum Zeitpunkt der Messung gültig geeicht sein.</p>
<p><strong>Besonderheit:</strong></p>
<p>Laut Herstellerangabe soll das Laser-Geschwindigkeitsmessgerät den gesamtem befahrbaren Bereich einer Straße abtasten  und auf diese Weise Messungen auf mehreren Fahrspuren gleichzeitig durchführen können.</p>
<p>Bisher haben das OLG Frankfurt, das KG und das OLG Düsseldorf das Messverfahren als &#8220;standardisiertes Messverfahren&#8221; angesehen.</p>
<p>Auch gab es bereits von Sachverständigen durchgeführte Versuche. <a href="http://www.geblitzt-was-tun.de/aktuell/151-neuigkeiten-vom-poliscan-speed">Mehr dazu hier</a></p>
<p>Haben Sie einen Bußgeldbescheid wegen des Vorwurfs einer     Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten, bei welchem als Beweismittel Lasermessung und/oderPoliscan Speed aufgeführt sind?  Drohen Punkte  in   Flensburg oder gar ein Fahrverbot?</p>
<p>Für die anwaltliche Tätigkeit, z. B. in einem Bußgeldverfahren,     entstehen Gebühren, deren Höhe der Gesetzgeber mit dem     Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vorgegeben hat.</p>
<p>Ist eine Verkehrsrechtsschutzversicherung vorhanden, übernimmt diese in der Regel die Rechtsanwaltsgebühren. <strong> </strong></p>
<p><strong>Ein erstes Telefonat oder Informationsgespräch</strong> über die Möglichkeiten einer Mandatsübernahme und deren Kosten ist für Sie selbstverständlich <strong>kostenfrei</strong>. Info unter: 06032 / 9345-21</p>
<p>Zu unserer Online-Bußgeldhilfe bei schadenfix geht es <a href="https://www.schadenfix.de/bad-nauheim.mvc/anwaltshaus-bad-nauheim/bussgeldanfrage">hier</a></p>
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		<title>Verschulden gegen sich selbst</title>
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		<pubDate>Mon, 16 Aug 2010 20:09:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>LawBike.de</dc:creator>
				<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
		<category><![CDATA[Mitverschulden]]></category>
		<category><![CDATA[Motorradschutzkleidung]]></category>
		<category><![CDATA[Verschulden gegen sich selbst]]></category>

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		<description><![CDATA[Vor allem auf kürzeren Strecken hat bestimmt jeder Motorradfahrer schon mal auf das Tragen einer angemessenen Schutzkleidung verzichtet. Und jeder kennt es: draußen ist Hochsommer, man will nur kurz zur Tankstelle und schon sitzt man im Extremfall in der kurzen Hose auf dem Motorrad. Schlimm ist, dass im Falle eines Unfalles selbst eine Jeans nicht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="margin-top: 0px;margin-right: 0px;margin-bottom: 0.8em;margin-left: 0px;font-family: 'Segoe UI', Calibri, 'Myriad Pro', Myriad, 'Trebuchet MS', Helvetica, Arial, sans-serif;line-height: 19px;padding: 0px">Vor allem auf kürzeren Strecken hat bestimmt jeder Motorradfahrer schon mal auf das Tragen einer angemessenen Schutzkleidung verzichtet. Und jeder kennt es: draußen ist Hochsommer, man will nur kurz zur Tankstelle und schon sitzt man im Extremfall in der kurzen Hose auf dem Motorrad. Schlimm ist, dass im Falle eines Unfalles selbst eine Jeans nicht unbedingt besser schützt, als eine Badehose.</p>
<p style="margin-top: 0px;margin-right: 0px;margin-bottom: 0.8em;margin-left: 0px;font-family: 'Segoe UI', Calibri, 'Myriad Pro', Myriad, 'Trebuchet MS', Helvetica, Arial, sans-serif;line-height: 19px;padding: 0px">Angemessene Schutzkleidung ist daher unabdingbar.</p>
<p style="margin-top: 0px;margin-right: 0px;margin-bottom: 0.8em;margin-left: 0px;font-family: 'Segoe UI', Calibri, 'Myriad Pro', Myriad, 'Trebuchet MS', Helvetica, Arial, sans-serif;line-height: 19px;padding: 0px">Daher kann gar nicht oft genug auf ein relativ aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg vom 23.07.2009 (AZ <a title="(2 zugeordnete Entscheidungen)" href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=12%20U%2029/09" target="_blank">12 U 29/09</a>) hingewiesen werden, das einen weiteren Grund liefert, warum Schutzkleidung die Standardausrüstung eines jeden Motorradfahrers sein sollte.</p>
<p style="margin-top: 0px;margin-right: 0px;margin-bottom: 0.8em;margin-left: 0px;font-family: 'Segoe UI', Calibri, 'Myriad Pro', Myriad, 'Trebuchet MS', Helvetica, Arial, sans-serif;line-height: 19px;padding: 0px">In hiesigem Fall kollidierte ein Motorradfahrer <strong>unverschuldet</strong> mit einem anderen Verkehrsteilnehmer und erlitt dabei vor allem auch deswegen erhebliche Verletzungen, weil er keine entsprechende Schutzkleidung trug. Zwar waren die materiellen Schäden unstreitig zu ersetzen.<br />
Bei der Berechnung des Schmerzensgelds berücksichtigte das Oberlandesgericht jedoch ein Mitverschulden des Motorradfahrers insofern, als er lediglich eine Stoffhose trug (<strong>Mitverschulden gegen sich selbst</strong>).</p>
<p style="margin-top: 0px;margin-right: 0px;margin-bottom: 0.8em;margin-left: 0px;font-family: 'Segoe UI', Calibri, 'Myriad Pro', Myriad, 'Trebuchet MS', Helvetica, Arial, sans-serif;line-height: 19px;padding: 0px"><span style="text-decoration: underline">Quelle</span>: LawBike.de: <a href="http://www.lawbike.de/motorradrecht/2010/08/15/saisonal-aktuell-motorradfahren-mit-stoffhose-mitverschulden-bei-verkehrsunfall/" target="_self">hier</a> und <a href="http://www.lawbike.de/motorradrecht/2009/12/15/motorradschutzkleidung-verschulden-gegen-sich-selbst/" target="_self">hier</a></p>
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		<title>Bei Parken im Kreuzungsbereich darf auch zwangsweise abgeschleppt werden</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/bei-parken-im-kreuzungsbereich-darf-auch-zwangsweise-abgeschleppt-werden/</link>
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		<pubDate>Mon, 16 Aug 2010 16:16:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>LawBike.de</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>
		<category><![CDATA[Abschleppen]]></category>
		<category><![CDATA[Abschleppkosten]]></category>
		<category><![CDATA[Abschleppmaßnahme]]></category>
		<category><![CDATA[Versetzen]]></category>

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		<description><![CDATA[Wird ein Fahrzeug im 5m-Kreuzungsbereich zweier Straßen abgestellt, kann es auf Kosten des Autohalters abgeschleppt werden. Dies geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen (Urteil vom 05.07.2010, Az.: 6 K 512/08) hervor.
Die Klägerin verlangte vor Gericht die Erstattung der Abschleppkosten mit dem Argument, dass die Abschleppmaßnahme rechtsmissbräuchlich gewesen sei. Das Fahrzeug der Klägerin war in einem [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wird ein Fahrzeug im 5m-Kreuzungsbereich zweier Straßen abgestellt, kann es auf Kosten des Autohalters abgeschleppt werden. Dies geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen (<span style="padding: 0px;margin: 0px">Urteil</span> vom <span style="padding: 0px;margin: 0px">05.07.2010, Az.: 6 K 512/08) </span>hervor.</p>
<p>Die Klägerin verlangte vor Gericht die Erstattung der Abschleppkosten mit dem Argument, dass die Abschleppmaßnahme rechtsmissbräuchlich gewesen sei. Das Fahrzeug der Klägerin war in einem Kreuzungsbereich zweier Straßen abgestellt, wobei der Abstand zum Schnittpunkt der Fahrbahnkanten 1,35 m betrug. Die Verkehrsüberwachung begründet ihrer Abschleppmaßnahme damit, dass der Standort des Fahrzeugs zu einer Sichtbehinderung im Einmündungsbereich geführt habe und Fußgänger bei der Straßenüberquerung behindert wurden.</p>
<p>Das Gericht wies die Klage jedoch ab. Gemessen an der Vorschrift des § 12 Abs. 3 Nr. 1 StVO, deren Zweck es sei, Verkehrs- und Sichtbehinderungen im Einmündungs- und Kreuzungsbereich zu vermeiden, durfte das Fahrzeug auch zwangsweise abgeschleppt werden, insbesondere dann, wenn davon auszugehen sei, dass mit dem verkehrswidrigen Parken eine Funktionsbeeinträchtigung der Verkehrsfläche verbunden ist.  Die Maßnahme war auch verhältnismäßig, weil ein Versetzen auf Grund der Tatsache, dass die Klägerin nicht erreichbar war, nicht in Betracht kam.</p>
<p>Im Übrigen weist das Gericht auf die Gefahren des Parkens im Kreuzungsbereich hin:</p>
<blockquote><p>Vorschriftswidriges Parken im Einmündungs- und Kreuzungsbereich erschwere die Übersicht in diesem Bereich, verkürze die Reaktionszeiten der Verkehrsteilnehmer bei einbiegendem oder sich kreuzendem Verkehr und erhöhe damit die Gefahr von Unfällen. Fußgänger, die die Fahrbahn überqueren, seien in ihrer Sicht auf fahrende Fahrzeuge behindert und könnten ihrerseits vom fahrenden Verkehr infolge eines verbotswidrig abgestellten Fahrzeuges nur verspätet wahrgenommen werden. Dies gelte &#8211; aufgrund ihrer Körpergröße und ihrer relativen Unerfahrenheit im Straßenverkehr &#8211; in besonderem Maße für Kinder. Die mit der Vorschrift des § 12 Abs. 3 Nr. 1 StVO bezweckte Funktion, Gefahren und Behinderungen durch parkende Fahrzeuge im Einmündungs- und Kreuzungsbereich zu vermeiden, werde daher regelmäßig durch verbotswidrig abgestellte Fahrzeuge beeinträchtigt, so dass deren zwangsweises Entfernen grundsätzlich gerechtfertigt sei.</p></blockquote>
<p>Quelle des o.g. Zitats: <a href="http://www.kostenlose-urteile.de/Bei-Parken-im-Kreuzungsbereich-darf-abgeschleppt-werden.news10086.htm" target="_blank">Kostenlose-Urteile.de</a> und <span style="padding: 0px;margin: 0px">Urteil des VG Aachen</span> vom <span style="padding: 0px;margin: 0px">05.07.2010, Az.: 6 K 512/08</span></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Schmerzensgeld nur bei genauem Nachweis</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/schmerzensgeld-nur-bei-genauem-nachweis/</link>
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		<pubDate>Sat, 14 Aug 2010 09:03:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>schadenfixblogger</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>
		<category><![CDATA[Schmerzensgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Unfall]]></category>

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		<description><![CDATA[
Wer Schmerzensgeld aufgrund eines Unfalls verlangt, muss nachweisen  können, dass die Verletzungen und Schmerzen durch den Unfall verursacht  wurden. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichts Coburg  (AZ:  13 O 184/09), auf das die Verkehrsrechtsanwälte der schadenfix.de Plattform aktuell hinweisen. Zur Beweisführung seien aktuelle ärztliche  Berichte notwendig, die den [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h1></h1>
<p>Wer Schmerzensgeld aufgrund eines Unfalls verlangt, muss nachweisen  können, dass die Verletzungen und Schmerzen durch den Unfall verursacht  wurden. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichts Coburg  (AZ:  13 O 184/09), auf das die Verkehrsrechtsanwälte der <a href="http://www.schadenfix.de ">schadenfix.de</a> Plattform aktuell hinweisen. Zur Beweisführung seien aktuelle ärztliche  Berichte notwendig, die den Zusammenhang der Schmerzen mit dem Unfall  erläutern.</p>
<p>Im streitgegenständlichen Fall erlitt ein Fahrradfahrer durch den Unfall  Verletzungen am rechten Augenlid, am rechten Unterkiefer und am linken  Knie. Außerdem verletzte er sich am Gebiss: Ein Zahn brach ab, zwei  weitere Zähne waren locker. Nach einer ambulanten Behandlung im  Krankenhaus musste sich der Kläger zehn zahnärztlichen Folgebehandlungen  unterziehen. Die beklagte Haftpflichtversicherung zahlte 3.000 Euro  Schmerzensgeld.</p>
<p>Der Kläger seinerseits behauptete, er habe über mehrere Wochen  Schlafstörungen und Kopfschmerzen als posttraumatische Belastungsstörung  erlitten. Im Bereich einer Narbe am Kinn leide er an einwachsenden  Barthaaren. Darüber hinaus verspüre er immer noch Schmerzen im linken  Knie. Er erhob deshalb Klage auf Schmerzensgeld in Höhe von mindestens  weiteren 5.800 Euro. Die Versicherung hielt diese  Schmerzensgeldforderung für überzogen. Die gezahlten 3.000 Euro seien  für die erlittenen Schmerzen angemessen.</p>
<p>Das Landgericht Coburg gab dem Kläger letztlich nur zu einem geringen  Teil Recht. Es verurteilte allerdings die Haftpflichtversicherung,  weitere 1.000 Euro Schmerzensgeld zu bezahlen. Der Kläger habe seine  Behauptung zu den erlittenen Schmerzen nicht bewiesen. Die vorgelegten  ärztlichen Atteste seien etwa zwei Wochen nach dem Unfallereignis  ausgestellt worden oder hätten keinerlei Anhaltspunkte dafür enthalten,  dass die bescheinigten Schmerzen im Zusammenhang mit dem Unfall stünden.  Nachweislich leide der Kläger allerdings unter Entzündungen im Bereich  der Narbe wegen eingewachsener Barthaare am Kinn. Unter Berücksichtigung  der nachgewiesenen unfallbedingten Verletzungen und Beeinträchtigungen  sei ein Schmerzensgeld in Höhe von 4.000 Euro angemessen. Die Kosten für  das Verfahren musste allerdings zum überwiegenden Teil der Kläger  tragen.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Der Blitzer und der nackte Po &#8211; jetzt wird´s richtig teuer</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/der-blitzer-und-der-nackte-po-jetzt-wird%c2%b4s-richtig-teuer/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/der-blitzer-und-der-nackte-po-jetzt-wird%c2%b4s-richtig-teuer/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 13 Aug 2010 14:09:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>schadenfixblogger</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>

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		<description><![CDATA[Poblitzen schient ein stark wachsendes Humorsegment zu sein &#8211; Kollege Schmenger berichtete schon von ähnlich gelagertem Brachialhumor- 
Nun haben ein paar Spaßvögel aus NRW sich ziemlichen Ärger und ein saftiges Bußgeld eingehandelt. a
Was war passiert?

Gleich fünfmal erkannten Mitarbeiter des Ordnungsamtes Hamm dasselbe Auto auf den Blitzerfotos und auf einem Foto zieht der Fahrer eine Grimasse [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_2779" class="wp-caption alignleft" style="width: 160px"><a href="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2010/08/nackter-hintern.jpg"><img class="size-thumbnail wp-image-2779" title="nackter-hintern" src="http://www.schadenfixblog.de/wp-content/uploads/2010/08/nackter-hintern-150x150.jpg" alt="Foto: Stadt Hamm" width="150" height="150" /></a><p class="wp-caption-text">Foto: Stadt Hamm</p></div>
<p><span style="font-family: Tahoma; font-size: 12px; white-space: pre;">Poblitzen schient ein stark wachsendes Humorsegment zu sein &#8211; Kollege Schmenger <a href="http://www.schadenfixblog.de/der-blitzer-und-der-nackte-po/" target="_self">berichtete</a> schon von ähnlich gelagertem Brachialhumor- </span></p>
<p><span style="font-family: Tahoma; font-size: 12px; white-space: pre;">Nun haben ein paar Spaßvögel aus NRW sich ziemlichen Ärger und ein saftiges Bußgeld eingehandelt. a<br />
<strong>Was war passiert?</strong><br />
</span></p>
<p>Gleich fünfmal erkannten Mitarbeiter des Ordnungsamtes Hamm dasselbe Auto auf den Blitzerfotos und auf einem Foto zieht der Fahrer eine Grimasse während der Beifahrer seinen blanken Po in die Linse des Blitzers hält.</p>
<p><span>Der Fahrer glaubte sich mit seinem ausländischen Kennzeichen sicher vor Verfolgung. Doch die Stadt Hamm hat ihn ermittelt und nun droht ihm ein Bußgeldbescheid in vierstelliger Höhe und stattliche 11! Punkte in Flensburg. Einen Monat Fahrverbot gibt es noch obendrauf. </span></p>
<p><span>Ob der Fahrer nun hoffen kann, dass das <a href="http://www.schadenfixblog.de/geblitzt-mit-teil-4-einseitensensor-eso-es-3-0/" target="_self">Blitzgerät</a> wegen Wartungsmängel angegriffen werden kann ? Man weiß es nicht. </span></p>
<p><span>Hier findet der Fahrer auf jeden Fall <a href="http://www.schadenfix.de/suche/ortsname_oder_plz?s=hamm&amp;t=0&amp;r=" target="_blank">Verkehrsrechtsexperten in Hamm</a> <img src='http://www.schadenfixblog.de/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';-)' class='wp-smiley' /> </span></p>
<p><span>Quelle: www.bild.de<br />
</span></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Die Nachbesichtigung-das unbekannte Wesen</title>
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		<pubDate>Thu, 12 Aug 2010 15:07:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Jürgen Leister</dc:creator>
				<category><![CDATA[Autounfall was tun]]></category>
		<category><![CDATA[Sachverständige]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsanwälte aktuelle Informationen]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>

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		<description><![CDATA[Sofern man als Geschädigter sich dem ersten Zugriff des &#8220;Schadenmanagement&#8221; der gegnerischen Versicherung entziehen konnte und dem Weg zu einem unabhängigen Gutachter seines Vertrauens gefunden hat, &#8220;droht&#8221; die gegenerische Versicherung gerne mal damit ihr &#8220;Recht auf Nachbesichtigung&#8221; des Unfallfahrzeuges geltend zu machen. Wichtig: es gibt kein Recht auf Nachbesichtigung. Nach ständiger Rechtsprechung hat der Versicherer [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sofern man als Geschädigter sich dem ersten Zugriff des &#8220;Schadenmanagement&#8221; der gegnerischen Versicherung entziehen konnte und dem Weg zu einem unabhängigen Gutachter seines Vertrauens gefunden hat, &#8220;droht&#8221; die gegenerische Versicherung gerne mal damit ihr &#8220;<strong>Recht auf Nachbesichtigung</strong>&#8221; des Unfallfahrzeuges geltend zu machen. Wichtig: es gibt kein Recht auf Nachbesichtigung. Nach ständiger Rechtsprechung hat der Versicherer kein Recht das Unfallfahrzeug zu besichtigen, sofern an dem vorgelegten Schadengutachten keine gravierenden Mängel vorliegen, die auch für den Geschädigten ohne weiteres erkennbar sind. Spätestens jetzt sollte der Geschädigte einen Verkehrsanwalt einschalten, da Versicherer auch schon mal ankündigen nicht zu regulieren bis eine Nachbesichtigung durch den Versicherungs-Gutachter durchgeführt wurde. Eine solche Drohung entbehrt jeglicher rechtlicher Grundlage. Die Beauftragung eines Gutachters kostet auch die Versicherung Geld. Versicherer geben aber bekanntermaßen nur ungern Geld aus. Also muss sich die Beauftragung entsprechend lohnen, was wiederum nur der Fall ist, wenn durch die Nachbesichtigung  der Schaden &#8220;heruntergerechnet &#8221; wird.</p>
<p>Sofern einer meiner Mandanten- entgegen meiner Empfehlung -einer Nachbesichtigung zustimmen möchte, so informiere ich in jedem Fall den unabhängigen Gutachter, damit er ebenfalls anwesend sein kann. Der etwaig angefallene Aufwand des Gutaachters wird der gegnerischen Versicherung in Rechnung gestellt (genauso wie die SV-Kosten für die Prüfung eines Prüfbericht).</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Geblitzt mit&#8230;? Teil 4: Einseitensensor ESO ES 3.0</title>
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		<pubDate>Thu, 12 Aug 2010 09:26:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Romanus Schlemm</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[ESO ES 3.0]]></category>

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		<description><![CDATA[In dieser Reihe stelle ich in Kurzform die gebräuchlichsten,  aktuell in Deutschland in der Verkehrsüberwachung eingesetzten Geschwindigkeitsmessgeräte vor  und weise auf mögliche Fehlerquellen hin.
Es besteht die weit verbreitete Auffassung, Messungen im Rahmen von    Verkehrsüberwachungsmaßnahmen seien in Ordnung und nicht angreifbar.
Es zeigt sich jedoch immer wieder, dass die Messgeräte nicht gemäß   [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In dieser Reihe stelle ich in Kurzform die gebräuchlichsten,  aktuell in Deutschland in der Verkehrsüberwachung eingesetzten<strong> Geschwindigkeitsmessgeräte</strong> vor  und weise auf <strong>mögliche Fehlerquellen</strong> hin.</p>
<p>Es besteht die weit verbreitete Auffassung, Messungen im Rahmen von    Verkehrsüberwachungsmaßnahmen seien in Ordnung und nicht angreifbar.</p>
<p>Es zeigt sich jedoch immer wieder, dass die Messgeräte nicht gemäß    der Bedienungsanleitung bedient wurden, das Messpersonal nicht geschult    oder Messfehler zu beklagen waren.</p>
<p>Heute geht es um  ein häufig eingesetztes Geschwinidgkeitsmessgerät</p>
<p><strong>Bezeichnung:</strong><strong> Einseitensensor ESo ES 3.0<br />
</strong></p>
<p><strong>Funktion: </strong> Geschwindigkeitsmessung Lichtschranke (Lichtsender und -empfänger) mit digitaler Fotoeinrichtung</p>
<p><strong>Einsatz: </strong> mobil ; Messung  auf   Stativ; 2-Kamera-Betrieb möglich; Messung vom Fahrbahnrand</p>
<p><strong>mögliche Fehler: </strong> z.B.  Aufstellung,  Dokumentation der Inbetriebnahme und Messung, fehlende Schulung des Messpersonals, veraltete Software (siehe unten)</p>
<p><strong>Der Messbetrieb bei Dunkelheit ist möglich</strong></p>
<p><strong> Eine Überprüfung des Messvorgangs durch einen Sachverständigen für Verkehrstechnik ist möglich.</strong></p>
<p>Selbstverständlich muss auch dieses Messgerät zum Zeitpunkt der Messung gültig geeicht sein.</p>
<p><strong>Aktuelle Besonderheit:</strong></p>
<p>Es sind  Fälle aufgetreten, in welchem mit einer veralteten Software gemessen – und ausgewertet -,  wurde. Es haben daher einige Gerichte Verfahren <strong>eingestellt bzw. freigesprochen</strong>. Solche Messungen könnten in dem  Zeitraum 2009 bis Juni 2010 erfolgt sein.<strong> Bei Messungen diesen Zeitraum betreffend kann eine kritische Überprüfung des Messvorgangs lohnenswert sein, da die Umstellung auf die neue Software bundesweit zeitlich unterschiedlich erfolgte</strong>.</p>
<p>Haben Sie einen Bußgeldbescheid wegen des Vorwurfs einer    Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten, bei welchem als Beweismittel Einseitensensor; Lichtschranke oder und/oder ESO ES 3.0 aufgeführt sind? Drohen Punkte  in   Flensburg oder gar ein Fahrverbot?</p>
<p>Für die anwaltliche Tätigkeit, z. B. in einem Bußgeldverfahren,    entstehen Gebühren, deren Höhe der Gesetzgeber mit dem    Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vorgegeben hat.</p>
<p>Ist eine Verkehrsrechtsschutzversicherung vorhanden, übernimmt diese in der Regel die Rechtsanwaltsgebühren. <strong> </strong></p>
<p><strong>Ein erstes Telefonat oder Informationsgespräch</strong> über die Möglichkeiten einer Mandatsübernahme und deren Kosten ist für Sie selbstverständlich <strong>kostenfrei</strong>. Info unter: 06032 / 9345-21</p>
<p>Zu unserer Online-Bußgeldhilfe bei schadenfix geht es <a href="https://www.schadenfix.de/bad-nauheim.mvc/anwaltshaus-bad-nauheim/bussgeldanfrage">hier</a></p>
<p>Schlagworte: <a rel="tag" href="../tag/busgeldbescheid/">Bußgeldbescheid</a>, <a rel="tag" href="../tag/busgeldverfahren/">Bußgeldverfahren</a>, <a rel="tag" href="../tag/fachanwalt-fur-verkehrsrecht/">Fachanwalt für Verkehrsrecht</a>, <a rel="tag" href="../tag/fahrverbot/">Fahrverbot</a>, <a rel="tag" href="../tag/geschwindigkeitsmessung/">Geschwindigkeitsmessung</a>, <a rel="tag" href="../tag/geschwindigkeitsuberschreitung/">Geschwindigkeitsüberschreitung</a>, <a rel="tag" href="../tag/geschwindigkeitsubertretung/">Geschwindigkeitsübertretung</a>, <a rel="tag" href="../tag/geschwindigkeitsverstos/">Geschwindigkeitsverstoß</a>, <a rel="tag" href="../tag/punkte/">Punkte</a>, <a rel="tag" href="../tag/punktestand/">Punktestand</a></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Ein Fahrrad ist nur mit einem dynamobetriebenen Licht ausreichend beleuchtet</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/ein-fahrrad-ist-nur-mit-einem-dynamobetriebenen-licht-ausreichend-beleuchtet/</link>
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		<pubDate>Thu, 12 Aug 2010 07:23:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dominik Bach</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>

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		<description><![CDATA[
München (dpa) -Das LG München äußerte sich zur Frage, ob man ein Stecklampen am Fahrrad ausreichend sind oder ob man eine Lampe mit Dynamobetrieb benötig.
Hintergrund des Urteils war ein Unfall der sich vor ca. vier Jahren zwischen zwei Radfahrern abgespielt hatte. Die beiden Radfahrer waren des nächtens   zusammengestoßen und hatten sich und ihre Räder [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div>
<p>München (dpa) -Das LG München äußerte sich zur Frage, ob man ein Stecklampen am Fahrrad ausreichend sind oder ob man eine Lampe mit Dynamobetrieb benötig.</p>
<p>Hintergrund des Urteils war ein Unfall der sich vor ca. vier Jahren zwischen zwei Radfahrern abgespielt hatte. Die beiden Radfahrer waren des nächtens   zusammengestoßen und hatten sich und ihre Räder beschädigt. Vor dem LG München wurde es nun die Schuldfrage verhandelt. Alles drehte sich  um die ordnungsgemäße Radbeleuchtung.</p>
<p>Der eine Radfahrer nutzte eine  Stirnlampe, der andere eine elektrische Lampe am Lenker.</p>
<p>Das LG München stellt nur klar: Für ein  Fahrrad reicht <strong>weder eine Stirnlampe</strong> am Helm des Fahrers <strong>noch eine  elektrische Lampe am Lenker</strong> als Beleuchtung aus. Ein Fahrrad ist <strong>nur mit einem  dynamobetriebenen Licht ausreichend  beleuchtet</strong>. Zusätzliche elektrische  Lichter sind zwar erlaubt, genügen  aber allein nicht.(5. August, Aktenzeichen 17 O 18396/07)</p>
<p>Beide  Parteien einigten sich schließlich darauf, beide zur Hälfte für den  Unfall verantwortlich zu sein. Außerdem erhält der inzwischen 37 Jahre  alte Kläger Schmerzensgeld in Höhe von 15 000 Euro.</p></div>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Sex im Auto (auf einem öffentlichen Parkplatz) ist strafbar (?)</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/sex-im-auto-auf-einem-offentlichen-parkplatz-ist-strafbar/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/sex-im-auto-auf-einem-offentlichen-parkplatz-ist-strafbar/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 11 Aug 2010 14:03:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gastblock]]></category>
		<category><![CDATA[Volkstümliche Rechtsirrtümer]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/sex-im-auto-auf-einem-offentlichen-parkplatz-ist-strafbar/</guid>
		<description><![CDATA[Der juristische Evergreen-Irrglaube der Menschen von Jung bis Alt begeistert: Es sei strafbar, im Auto auf einem öffentlichen Parkplatz Sex zu haben. Hintergrund ist der §183a StGB, der ja auch in der Tat vom Wortlaut her ganz gut passt:
§183a StGB, Erregung öffentlichen Ärgernisses: Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der juristische Evergreen-Irrglaube der Menschen von Jung bis Alt begeistert: Es sei strafbar, im Auto auf einem öffentlichen Parkplatz Sex zu haben. Hintergrund ist der §<a title="Posts tagged with 183a stgb" rel="tag" href="http://www.ferner-alsdorf.de/rechtsanwalt-aachen-strafrecht-wettbewerbsrecht-verkehrsrecht/183a-stgb/">183a StGB</a>, der ja auch in der Tat vom Wortlaut her ganz gut passt:</p>
<blockquote><p>§<a title="Posts tagged with 183a stgb" rel="tag" href="http://www.ferner-alsdorf.de/rechtsanwalt-aachen-strafrecht-wettbewerbsrecht-verkehrsrecht/183a-stgb/">183a StGB</a>, Erregung öffentlichen Ärgernisses: Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.</p></blockquote>
<p><span> </span></p>
<p>Der objektive Tatbestand ist kurz so zusammengefasst (nach Sch/Sch-Lenckner/Perron, §<a title="Posts tagged with 183a stgb" rel="tag" href="http://www.ferner-alsdorf.de/rechtsanwalt-aachen-strafrecht-wettbewerbsrecht-verkehrsrecht/183a-stgb/">183a StGB</a>, Rn.2):</p>
<ol>
<li>Vornahme sexueller Handlung,</li>
<li>in der Öffentlichkeit,</li>
<li>ein anderer beobachtet dies und</li>
<li>nimmt an dem was er sieht “Anstoß”. (Punkt 3+4 sind zusammen das “Ärgernis” im Tatbestand)</li>
</ol>
<p>Mit dem Geschlechtsverkehr haben wir die <strong>sexuelle Handlung.</strong> Dabei ist es ohne Belang, ob man alleine ist oder mit mehreren oder was genau man da macht. Allerdings ist das reine “Nacktsein” nicht ausreichend.</p>
<p><strong>Öffentlich</strong> ist dies, sofern die Handlung wahrgenommen wird bzw. wahrgenommen werden kann durch</p>
<ul>
<li>Einen unbestimmten Personenkreis oder</li>
<li>einen zwar bestimmten Personenkreis, der aber keinerlei persönlichen Beziehungen zu den “Tätern” hat.</li>
</ul>
<p>Interessant ist dabei, dass es auf die Öffentlichkeit der Handlung, nicht auf die Öffentlichkeit des Ortes ankommt, was zu skurrilen Ergebnissen führen kann. Wenn etwa an einem öffentlichen Ort Vorkehrungen getroffen werden, damit Aussenstehende nichts wahrnehmen (Zuhängen der Fenster eines Autos oder “praxisnah” des Wohnmobils) liegt schon keine Öffentlichkeit vor (so auch BGH in NJW 1969, S.853). Ich vertiefe an dieser Stelle nicht die ungeklärte Frage, wie sich eine gewisse Lautstärke auswirken kann, die auch ohne optische Wahrnehmung den Akt als solchen in die Öffentlichkeit trägt. Das Gegenbeispiel ist der Geschlechtsverkehr im (privaten!) Hausflur, der von der nahegelegenen Fabrik eingesehen werden kann (so bei BGHSt 11, 282). Die vielfach zu lesende Stellungnahme, ein Auto wäre “Privat” und somit nicht Öffentlich ist damit am Ende auch schlicht falsch, da es ja – wie gerade ausgeführt – nicht auf die Öffentlichkeit des Ortes sondern die der Handlung ankommt.</p>
<p>Als nächstes muss ein anderer dies auch <strong>wirklich wahrnehmen</strong>, es reicht also nicht die reine Möglichkeit, dass es wahrgenommen wird. Sofern es zum Streitfall wird, wird zumindest der jeweilige Polizist den Vorgang wahrgenommen haben <img class="wp-smiley" src="http://www.ferner-alsdorf.de/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif" alt=";)" /></p>
<p>Im Weiteren muss nun, das ist letztlich das “Ärgernis”, das Scham- und Anstandsgefühl eines normal empfindenden Menschen, der sich ungewollt mit fremden sexuellen Handlungen konfrontiert sieht, betroffen sein. Eine “Überempfindlichkeit” des konkret Betroffenen spielt somit keine Rolle. Und sofern Kinder das Ganze wahrnehmen, kann auf Grund von völligem “Nichtverständnis” bei diesen ein Ausschluss des “Ärgernis” vorliegen (so BGH in NJW 1970, S.1855).</p>
<p>Bis hierhin kann man ganz gut den Sex im Auto auf einem öffentlichen Parkplatz – selbst wenn die Fenster zugehängt sind – unter den §<a title="Posts tagged with 183a stgb" rel="tag" href="http://www.ferner-alsdorf.de/rechtsanwalt-aachen-strafrecht-wettbewerbsrecht-verkehrsrecht/183a-stgb/">183a StGB</a> subsumieren. Wohl auch der Grund, warum man so oft im Internet liest, dass “ganz klar” eine Strafbarkeit vorliegt. Wie so oft, wenn sich Laien mit dem Strafrecht beschäftigen, fehlt aber bis hierhin ein wesentlicher Teil: Der <strong>Vorsatz</strong>, der so genannte subjektive Tatbestand. Und der ist gar nicht so simpel beim §<a title="Posts tagged with 183a stgb" rel="tag" href="http://www.ferner-alsdorf.de/rechtsanwalt-aachen-strafrecht-wettbewerbsrecht-verkehrsrecht/183a-stgb/">183a StGB</a>.</p>
<p>Einmal muss man bedingten Vorsatz hinsichtlich der Vornahme sexueller Handlungen und Öffentlichkeit der Begehung haben. Das wird man durchaus problemlos annehmen können. Doch es geht weiter: Hinsichtlich der Erregung des Ärgernis ist Absicht oder Wissentlichkeit nötig, man muss also letztlich zielgerichtet oder mit eindeutigem Wissen das konkrete Ärgernis hervorrufen. Wie wahrscheinlich das ist, bringt Schönke/Schröder auf den Punkt (§<a title="Posts tagged with 183a stgb" rel="tag" href="http://www.ferner-alsdorf.de/rechtsanwalt-aachen-strafrecht-wettbewerbsrecht-verkehrsrecht/183a-stgb/">183a StGB</a>, Rn.6):</p>
<blockquote><p>Bzgl. der Erregung von Ärgernis ist Absicht oder Wissentlichkeit erforderlich [...] was die Vorschrift nahezu bedeutungslos machen dürfte.</p></blockquote>
<p>Im Ergebnis also, sofern nicht jemand zielgerichtet das Ärgernis anstrebt (was letzten Endes auch ein Beweis-Problem sein wird), dürfte man die Strafbarkeit nicht erkennen können. Aber ich erlaube mir zum Schluss den Verweis auf <a href="http://dejure.org/gesetze/OWiG/118.html" target="_blank">§118 OWiG</a>.</p>
<p><a href="http://www.ferner-alsdorf.de/2010/08/sex-im-auto-auf-einem-offentlichen-parkplatz-ist-strafbar/wettbewerbsrecht/strafrecht/rechtsanwalt/verkehrsrecht/" target="_blank">Quelle: http://www.ferner-alsdorf.de/rechtsgebiete/verkehrsrecht/</a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Geblitzt mit&#8230;? Teil 3: Lasermessgerät Leivtec XV2</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/geblitzt-mit-teil3-lasermessgerat-leivtec-xv2/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/geblitzt-mit-teil3-lasermessgerat-leivtec-xv2/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 11 Aug 2010 10:21:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Romanus Schlemm</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeldbescheid]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeldverfahren]]></category>
		<category><![CDATA[Fachanwalt für Verkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrverbot]]></category>
		<category><![CDATA[Geschwindigkeitsmessung]]></category>
		<category><![CDATA[Geschwindigkeitsüberschreitung]]></category>
		<category><![CDATA[Geschwindigkeitsübertretung]]></category>
		<category><![CDATA[Geschwindigkeitsverstoß]]></category>
		<category><![CDATA[Punkte]]></category>
		<category><![CDATA[Punktestand]]></category>

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		<description><![CDATA[In dieser Reihe stelle ich in Kurzform die gebräuchlichsten,  aktuell in Deutschland in der Verkehrsüberwachung eingesetzten Geschwindigkeitsmessgeräte vor  und weise auf mögliche Fehlerquellen hin.
Es besteht die weit verbreitete Auffassung, Messungen im Rahmen von   Verkehrsüberwachungsmaßnahmen seien in Ordnung und nicht angreifbar.
Es zeigt sich jedoch immer wieder, dass die Messgeräte nicht gemäß   der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In dieser Reihe stelle ich in Kurzform die gebräuchlichsten,  aktuell in Deutschland in der Verkehrsüberwachung eingesetzten<strong> Geschwindigkeitsmessgeräte</strong> vor  und weise auf <strong>mögliche Fehlerquellen</strong> hin.</p>
<p>Es besteht die weit verbreitete Auffassung, Messungen im Rahmen von   Verkehrsüberwachungsmaßnahmen seien in Ordnung und nicht angreifbar.</p>
<p>Es zeigt sich jedoch immer wieder, dass die Messgeräte nicht gemäß   der Bedienungsanleitung bedient wurden, das Messpersonal nicht geschult   oder Messfehler zu beklagen waren.</p>
<p>Heute geht es um  ein häufig eingesetztes, laserbasiertes Messgerät</p>
<p><strong>Bezeichnung:</strong><strong> Leivtec XV2<br />
</strong></p>
<p><strong>Funktion: </strong> Geschwindigkeitsmessung – Infrarot &#8211; Lasermessverfahren mit Videodokumentation</p>
<p><strong>Einsatz: </strong> mobil – Messung aus der Hand oder mit Stativ; Messung aus Fahrzeug möglich. Sensorerfassung bei ca. 80 m; Messbeginn bei ca. 50 m Entfernung. Messung ausschließlich des entgegenkommenden Verkehrs</p>
<p><strong>mögliche Fehler: </strong> z.B. Tests vor Messbeginn , Fehlmessungen (siehe unten) , Dokumentation, fehlende Schulung des Messpersonals</p>
<p>Besonderheit: Es wird <strong>nicht “geblitzt”</strong>, <strong>sondern es erfolgt in Kurzzeit eine Messung mit Videodokumentation</strong>.</p>
<p><strong>Es können Fehlmessungen bzw. eigentlich Fehlzuordnungen  dergestalt vokommen, dass der Messbeamte  ein vermeintlich anvisiertes  Fahrzeug glaubt gemessen zu haben, in Wirklichkeit aber z.B. ein weiters Fahrzeug den Laserstrahl reflektiert und damit den  Messwert gebildet hat.<br />
</strong></p>
<p><strong>Der Messbetrieb bei Nacht ist möglich, aber an bestimmte Anforderungen geknüpft.</strong></p>
<p><strong> Eine Überprüfung des Messvorgangs durch einen Sachverständigen für Verkehrstechnik ist möglich.</strong></p>
<p>Selbstverständlich muss auch dieses Messgerät zum Zeitpunkt der Messung gültig geeicht sein.</p>
<p>Haben Sie einen Bußgeldbescheid wegen des Vorwurfs einer   Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten, bei welchem als Beweismittel  Lasermessung und/oder Leivtec XV2 / XV3 aufgeführt sind? Drohen Punkte in   Flensburg oder gar ein Fahrverbot?</p>
<p>Für die anwaltliche Tätigkeit, z. B. in einem Bußgeldverfahren,   entstehen Gebühren, deren Höhe der Gesetzgeber mit dem   Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vorgegeben hat.</p>
<p>Ist eine Verkehrsrechtsschutzversicherung vorhanden, übernimmt diese in der Regel die Rechtsanwaltsgebühren. <strong> </strong></p>
<p><strong>Ein erstes Telefonat oder Informationsgespräch</strong> über die Möglichkeiten einer Mandatsübernahme und deren Kosten ist für Sie selbstverständlich <strong>kostenfrei</strong>. Info unter: 06032 / 9345-21</p>
<p>Zu unserer Online-Bußgeldhilfe bei schadenfix geht es <a href="https://www.schadenfix.de/bad-nauheim.mvc/anwaltshaus-bad-nauheim/bussgeldanfrage">hier</a></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Einseitig begünstigende Musterverträge bei Gebrauchtwagenkauf zulässig</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/einseitig-begunstigende-mustervertrage-bei-gebrauchtwagenkauf-zulassig/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/einseitig-begunstigende-mustervertrage-bei-gebrauchtwagenkauf-zulassig/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 11 Aug 2010 10:17:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>verkehrsanwaelte</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/einseitig-begunstigende-mustervertrage-bei-gebrauchtwagenkauf-zulassig/</guid>
		<description><![CDATA[BGH Karlsruhe, Aktenzeichen: VIII ZR 67/09 – Urteil vom 17.02.2010: Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen (§§ 305 ff. BGB) sind im Falle eines Kaufs unter Privatleuten nicht anwendbar, wenn dem Geschäft ein Vertragsformular von einer der Seiten zugrunde gelegt wird, das von Dritten stammt (hier von einer Versicherung als Serviceleistung angeboten wurde).…
Quelle: verkehrsanwaelte.de
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>BGH Karlsruhe, Aktenzeichen: VIII ZR 67/09 – Urteil vom 17.02.2010: Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen (§§ 305 ff. BGB) sind im Falle eines Kaufs unter Privatleuten nicht anwendbar, wenn dem Geschäft ein Vertragsformular von einer der Seiten zugrunde gelegt wird, das von Dritten stammt (hier von einer Versicherung als Serviceleistung angeboten wurde).…<br />
<a href="http://verkehrsanwaelte.de/pkw-kauf_leasing_einseitig_beguenstigende_mustervertraege_bei_gebrauchtwagenkauf_zulaessig.html" target="_blank">Quelle: verkehrsanwaelte.de</a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Unfall infolge Unterzuckerung führt zu Fahrerlaubnisentzug</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/unfall-infolge-unterzuckerung-fuhrt-zu-fahrerlaubnisentzug/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/unfall-infolge-unterzuckerung-fuhrt-zu-fahrerlaubnisentzug/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 11 Aug 2010 10:17:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>verkehrsanwaelte</dc:creator>
				<category><![CDATA[Führerschein/MPU]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/unfall-infolge-unterzuckerung-fuhrt-zu-fahrerlaubnisentzug/</guid>
		<description><![CDATA[VG Mainz, Aktenzeichen: 3 L 1058/09.MZ – Urteil vom 27.10.2000: Kommt es infolge von Unterzuckerungszuständen durch eine Diabetes zu einem Unfall, kann dies den Entzug der Fahrerlaubnis rechtfertigen. Dies entschied das Verwaltungsgericht (VG) Mainz. Im zugrunde liegenden Fall, über den jetzt die Verkehrsanwälte (Arge Verkehrsrecht im DAV) informierten, verlor e…
Quelle: verkehrsanwaelte.de
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>VG Mainz, Aktenzeichen: 3 L 1058/09.MZ – Urteil vom 27.10.2000: Kommt es infolge von Unterzuckerungszuständen durch eine Diabetes zu einem Unfall, kann dies den Entzug der Fahrerlaubnis rechtfertigen. Dies entschied das Verwaltungsgericht (VG) Mainz. Im zugrunde liegenden Fall, über den jetzt die Verkehrsanwälte (Arge Verkehrsrecht im DAV) informierten, verlor e…<br />
<a href="http://verkehrsanwaelte.de/fuehrerschein_mpu_unfall_infolge_unterzuckerung_fuehrt_zu_fahrerlaubnisentzug.html" target="_blank">Quelle: verkehrsanwaelte.de</a></p>
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		<title>Radfahren unter erheblichem Alkoholeinfluss führt nicht nur zum Führerscheinentzug</title>
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		<pubDate>Wed, 11 Aug 2010 10:17:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>verkehrsanwaelte</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
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		<description><![CDATA[BayVGH München, Aktenzeichen: 11 C 09.2200 – Urteil vom 08.02.2010: Wird ein Fahrrad von einem Führerscheininhaber mit einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,6 Promille geführt, so hat die Fahrerlaubnisbehörde die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens anzuordnen. Dieses Gutachten ist nicht auf die Frage zu beschränken, ob künftig Alkoholf…
Quelle: verkehrsanwaelte.de
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			<content:encoded><![CDATA[<p>BayVGH München, Aktenzeichen: 11 C 09.2200 – Urteil vom 08.02.2010: Wird ein Fahrrad von einem Führerscheininhaber mit einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,6 Promille geführt, so hat die Fahrerlaubnisbehörde die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens anzuordnen. Dieses Gutachten ist nicht auf die Frage zu beschränken, ob künftig Alkoholf…<br />
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		<title>Fahrerlaubnisentzug nach verweigertem Drogenscreening rechtmäßig</title>
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		<pubDate>Wed, 11 Aug 2010 10:17:52 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[VG Mainz, Aktenzeichen: 3 L 69/10.MZ – Urteil vom 25.02.2010: Die Verweigerung, sich nach dem Auffinden von Amphetamin in der Hosentasche einem Drogenscreening zu unterziehen, hat die Entziehung der Fahrerlaubnis mit sofortiger Wirkung zur Folge. Dies hat das Verwaltungsgericht (VG) Mainz entschieden. Im zugrunde liegenden Fall, über den die Verkehrsanwälte (A…
Quelle: verkehrsanwaelte.de
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			<content:encoded><![CDATA[<p>VG Mainz, Aktenzeichen: 3 L 69/10.MZ – Urteil vom 25.02.2010: Die Verweigerung, sich nach dem Auffinden von Amphetamin in der Hosentasche einem Drogenscreening zu unterziehen, hat die Entziehung der Fahrerlaubnis mit sofortiger Wirkung zur Folge. Dies hat das Verwaltungsgericht (VG) Mainz entschieden. Im zugrunde liegenden Fall, über den die Verkehrsanwälte (A…<br />
<a href="http://verkehrsanwaelte.de/fuehrerschein_mpu_fahrerlaubnisentzug_nach_verweigertem_drogenscreening_rechtmaessig.html" target="_blank">Quelle: verkehrsanwaelte.de</a></p>
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		<title>Blutalkoholgutachten ohne Zustimmung des Richters kein Beweismittel</title>
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		<pubDate>Wed, 11 Aug 2010 10:17:52 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[OLG Oldenburg, Aktenzeichen: 1 Ss 183/09 – Urteil vom 03.11.2009: Eine Blutentnahme zur Feststellung der Alkoholmenge im Blut eines Kraftfahrers gegen dessen Willen erfordert eine richterliche Anordnung. Nur wenn ein zuständiger Richter nicht zu erreichen ist, kann bei Gefahr im Verzug die Blutentnahme ausnahmsweise auch durch die Staatsanwaltschaft oder die Poliz…
Quelle: verkehrsanwaelte.de
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			<content:encoded><![CDATA[<p>OLG Oldenburg, Aktenzeichen: 1 Ss 183/09 – Urteil vom 03.11.2009: Eine Blutentnahme zur Feststellung der Alkoholmenge im Blut eines Kraftfahrers gegen dessen Willen erfordert eine richterliche Anordnung. Nur wenn ein zuständiger Richter nicht zu erreichen ist, kann bei Gefahr im Verzug die Blutentnahme ausnahmsweise auch durch die Staatsanwaltschaft oder die Poliz…<br />
<a href="http://verkehrsanwaelte.de/strafsachen_blutalkoholgutachten_ohne_zustimmung_des_richters_kein_beweismittel.html" target="_blank">Quelle: verkehrsanwaelte.de</a></p>
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		<title>Unfallopfer hat bei psychischen Belastungen Anspruch auf Schmerzensgeld</title>
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		<pubDate>Wed, 11 Aug 2010 10:17:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>verkehrsanwaelte</dc:creator>
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		<description><![CDATA[OLG Schleswig-Holstein, Aktenzeichen: 7 U 76/07 – Urteil vom 01.02.2010: Bei einer durch einen Unfall verursachten posttraumatischen Belastungsstörung besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld. Bei der Bemessung wird auch das Regulierungs- und Prozessverhalten der gegnerischen Versicherung berücksichtigt. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) in Schl…
Quelle: verkehrsanwaelte.de
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			<content:encoded><![CDATA[<p>OLG Schleswig-Holstein, Aktenzeichen: 7 U 76/07 – Urteil vom 01.02.2010: Bei einer durch einen Unfall verursachten posttraumatischen Belastungsstörung besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld. Bei der Bemessung wird auch das Regulierungs- und Prozessverhalten der gegnerischen Versicherung berücksichtigt. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) in Schl…<br />
<a href="http://verkehrsanwaelte.de/verkehrsunfall_unfallopfer_hat_bei_psychischen_belastungen_anspruch_auf_schmerzensgeld.html" target="_blank">Quelle: verkehrsanwaelte.de</a></p>
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		<title>Verkehrsüberwachungen per Videoaufzeichnung muss verdachtsunabhängig erfolgen</title>
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		<pubDate>Wed, 11 Aug 2010 10:15:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>verkehrsanwaelte</dc:creator>
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		<description><![CDATA[OLG Jena, Aktenzeichen: 1 Ss 291/09 – Urteil vom 06.01.2010: Eine Verkehrsüberwachung per Videoaufzeichnung kann nur dann wegen Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als unzulässig erklärt werden, wenn zuvor kein &#8220;konkreter Anfangsverdacht&#8221; für einen Verkehrsverstoß vorgelegen hat. Dies hat das Thüringer Oberlandesgericht (OLG) in Jena …
Quelle: verkehrsanwaelte.de
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			<content:encoded><![CDATA[<p>OLG Jena, Aktenzeichen: 1 Ss 291/09 – Urteil vom 06.01.2010: Eine Verkehrsüberwachung per Videoaufzeichnung kann nur dann wegen Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als unzulässig erklärt werden, wenn zuvor kein &#8220;konkreter Anfangsverdacht&#8221; für einen Verkehrsverstoß vorgelegen hat. Dies hat das Thüringer Oberlandesgericht (OLG) in Jena …<br />
<a href="http://verkehrsanwaelte.de/bussgeld_verkehrsueberwachungen_per_videoaufzeichnung_muss_verdachtsunabhaengig_erfolgen.html" target="_blank">Quelle: verkehrsanwaelte.de</a></p>
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		<title>Urteil zu Schäden an einem falsch geparkten Auto durch ein siebenjähriges Kind</title>
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		<pubDate>Wed, 11 Aug 2010 08:56:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Florian Schmitt</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Bürgersteig]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrrad]]></category>
		<category><![CDATA[Falschparken]]></category>
		<category><![CDATA[Halte]]></category>
		<category><![CDATA[Kind]]></category>
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		<description><![CDATA[Vor dem Amtsgericht München wurde kürzlich eine interessante Entscheidung (AZ: 331 C 5627/09) getroffen.

Zum Sachverhalt: Ein PKW Fahrer hat sein Fahrzeug ordnungswidrig und zudem verkehrsbehindernd geparkt...
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			<content:encoded><![CDATA[<p>Vor dem Amtsgericht München wurde kürzlich eine interessante Entscheidung (<a href="http://www.justiz-bayern.de/gericht/ag/m/presse/archiv/2009/02250/" target="_blank">AZ: 331 C 5627/09</a>) getroffen.</p>
<p>Zum Sachverhalt: Ein PKW Fahrer hat sein Fahrzeug ordnungswidrig und zudem verkehrsbehindernd geparkt. Der Bürgersteig war durch das geparkte Auto auf unter einen Meter verengt. Auf den Gehweg fuhr ein siebenjähriges Kind mit seinem Fahrrad. Es wurde dabei von seinen Eltern begleitet. Das Kind fuhr durch die Engstelle und verlor das Gleichgewicht. Es kam zum Sturz und die Stoßstange sowie der Spoiler des geparkten Autos wurden beschädigt. Der Schaden wurde mit 1105 € beziffert.</p>
<p>Im Prozess bekamen nunmehr die beklagten Eltern Recht. Der geschädigte Kläger hatte Schadensersatz verlangt. Diese Verlangen sahen die Richter nicht als begründet an.</p>
<p>Hier greife das Haftungsprivileg gemäß § 828 Abs. 2 BGB. Demnach sind Kinder zwischen dem siebten und zehnten Lebensjahrnicht verantwortlich für Schaden, die bei einem Unfall entstehen. Dieses Privileg gilt zwar nicht für Schäden an ordnungsgemäß geparkten Autos. Vorliegend war das Auto aber wie angesprochen ordnungswidrig geparkt und der Kläger hat den Verkehrsraum des Kindes massiv beeinträchtigt. Die gebildete Engstelle hat das Kind in dieser Verkehrssituation überfordert. Gerade für solche Fälle ist die Vorschrift des § 828 Abs. 2 BGB gedacht. Die Haftung des Kindes scheidet daher aus.</p>
<p>Auch kommt keine Haftung der Eltern wegen Verletzung der Aufsichtspflicht in Betracht. Hier wird davon ausgegangen, dass bei schulfplichtigen Eltern gegenüber radfahrenden Kindern eine ständige Aufsicht nicht mehr erforderlich ist. Die geschilderte Situation sei auch nicht als übermäßig gefährlich einzustufen gewesen.</p>
<p>Fazit: Wer sein Fahrzeug rechtswidrig abstellt, trägt vorrangig das Risiko einer Beschädigung, nicht die Passanten.</p>
<p>Bei Fragen zu Parkschäden am Auto und Unfallschäden im Allgemeinen nehmen Sie Kontakt mit mir auf:</p>
<p><a href="http://www.kanzlei-schmitt.de" target="_blank">www.kanzlei-schmitt.de</a></p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>290 Stundenkilometer in der Schweiz: 782 000 Euro Strafe</title>
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		<pubDate>Tue, 10 Aug 2010 12:32:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Dominik Weiser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Verkehrsrecht Zweibrücken]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Autobahn]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Europa]]></category>
		<category><![CDATA[Geblitzt]]></category>
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		<category><![CDATA[Schweiz]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein schwedischer Autofahrer ist auf einer Autobahn in der Schweiz mit 290 km/h geblitzt worden. In der Schweiz gilt auf Autobahnen eine erlaubte Höchstgeschwindigkeit  von 120 km/h (teilweise sogar auf 80 km/h bis 100 km/h reduziert, z.B. auf Stadtautobahnen).
Das wird nicht billig! Nach dem Recht der Schweiz richtet sich die Höhe der Geldsanktion unter anderem [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein schwedischer Autofahrer ist auf einer Autobahn in der Schweiz mit 290 km/h geblitzt worden. In der Schweiz gilt auf Autobahnen eine erlaubte Höchstgeschwindigkeit  von 120 km/h (teilweise sogar auf 80 km/h bis 100 km/h reduziert, z.B. auf Stadtautobahnen).</p>
<p>Das wird nicht billig! Nach dem Recht der Schweiz richtet sich die Höhe der Geldsanktion unter anderem nach den Einkommensverhältnissen des Betroffenen. Nach Auskunft der schweizerischen Verkehrsbehörden muss der &#8220;alte Schwede&#8221; nun mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 782 000 Euro rechnen. Die Polizei stellte als Sicherheitsleistung schon mal den 570 PS starken Mercedes im Wert von 180 000 Euro nebst Führerschein sicher.</p>
<p>Es ist in der Schweiz durchaus üblich und in den kantonalen Strafprozessordnungen der Schweiz auch so geregelt, dass das Fahrzeug des Betroffenen beschlagnahmt und amtlich verwahrt wird. Es sei denn, der Betroffene kann eine Kauton in Höhe der zu erwartenden Geldsanktion zusätzlich der zu erwartenden Verfahrenskosten zahlen. Ich nehme mal an, so viel Geld hatte auch der schwedische Mercedes &#8211; Fahrer gerade nicht zur Hand &#8230;</p>
<p>Falls Sie im europäischen Ausland geblitzt werden, helfe ich Ihnen weiter:</p>
<p>http://www.knöllchen.eu</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Nächtlicher Unfall mit dem Fahrrad &#8211; Streit über ausreichende Beleuchtung</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/ist-ein-fahrrad-nur-mit-dynamobetriebenem-licht-ausreichend-beleuchtet/</link>
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		<pubDate>Tue, 10 Aug 2010 11:16:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Loren Grunert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Volkstümliche Rechtsirrtümer]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrrad]]></category>

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		<description><![CDATA[Mit einem etwas skurrilen Fall hatte sich das Landgericht München zu befassen. Zwei Radfahrer kollidierten bei einer nächtlichen Fahrt. Grund war wohl die unzureichende Beleuchtung beider Radfahrer.
Der Kläger fuhr mit einer batteriebetrieben Stirnlampe am Helm. Der Beklagte hatte ein elektrisches Aufstecklicht an seinem Lenker befestigt. Der Kläger erlitt einen Wirbelbruch. Die Parteien stritten darum, wer [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mit einem etwas skurrilen Fall hatte sich das Landgericht München zu befassen. Zwei Radfahrer kollidierten bei einer nächtlichen Fahrt. Grund war wohl die unzureichende Beleuchtung beider Radfahrer.</p>
<p>Der Kläger fuhr mit einer <strong>batteriebetrieben Stirnlampe</strong> am Helm. Der Beklagte hatte ein <strong>elektrisches Aufstecklicht</strong> an seinem Lenker befestigt. Der Kläger erlitt einen Wirbelbruch. Die Parteien stritten darum, wer nun schuld an dem Unfall sei.</p>
<p>In der <a href="http://www.justiz.bayern.de/gericht/lg/m1/presse/archiv/2010/02711/index.php" target="_blank">Pressemitteilung</a> des Landgericht München vom 05.08.2010 heißt es:</p>
<blockquote><p><em>Weder eine elektrische Stirnlampe noch ein elektrisches Aufstecklicht sind – was offenbar nicht allgemein bekannt ist – allein ausreichende Beleuchtungsmittel. <strong>Ein Fahrrad ist nämlich grundsätzlich nur dann ausreichend beleuchtet, wenn es ein dynamobetriebenes Licht führt</strong>; zusätzliche elektrische Lichter sind zwar erlaubt, aber allein nicht ausreichend.</em></p></blockquote>
<p>Weiter wies das Gericht darauf hin, dass hier – nach den Angaben der einvernommenen Zeugen und den Ausführungen des Sachverständigen – davon auszugehen war, dass das elektrische Aufstecklicht nicht mehr mit voller Kraft leuchtete. Die Stirnlampe wiederum war möglicherweise aufgrund der gebeugten Haltung des Klägers auf seinem Rennrad nicht zu sehen.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Glück im Unglück- Unfall im Ausland mit Inländer</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/gluck-im-ungluck-unfall-im-ausland-mit-inlander/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/gluck-im-ungluck-unfall-im-ausland-mit-inlander/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 10 Aug 2010 11:14:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Jürgen Leister</dc:creator>
				<category><![CDATA[Autounfall was tun]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>

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		<description><![CDATA[Im Blog wurde bereits darauf hingewiesen, dass bei einem Unfall im EU-Ausland mit einem Ausländer die Möglichkeit besteht, die Ansprüche in Deutschland geltend zu machen und sogar in Deutschland gerichtlich durchsetzen zu können ( 4. und 5. KH- Richtline). Grundlage des Schadenersatzansprüche ist  jedoch stets das materielle Recht des Mitgliedstaates, in dem der Unfall geschah. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Im Blog wurde bereits darauf hingewiesen, dass bei einem Unfall im EU-Ausland mit einem Ausländer die Möglichkeit besteht, die Ansprüche in Deutschland geltend zu machen und sogar in Deutschland gerichtlich durchsetzen zu können ( 4. und 5. KH- Richtline). Grundlage des Schadenersatzansprüche ist  jedoch stets das materielle Recht des Mitgliedstaates, in dem der Unfall geschah. Hier gibt es zum Teil erhebliche Unterschiede zum deutschem Recht (z.Bsp.: bei &#8220;über 100 Fällen, Mietwagenkosten; Gutachterkosten u.w). Eine kompetente Beratung ist also notwendig, damit der Geschädigte nicht auf Kosten sitzenbleibt, obwohl der Unfall unverschuldet war.</p>
<p>Treffen sich in einem Mitgliedstaat allerdings zwei Inländer, was in manchen Urlaubsregionen gar nicht so selten der Fall ist (Malle !), gilt zu den Haftungsvoraussetzungen und zur Schadenshöhe <strong>deutsches Schadenrecht</strong>, mit der Maßgabe das bzgl. der Verhaltensanforderungen ausländisches Strassenverkehrsrecht gilt.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Nun auch Abschleppkosten im Visier der Schadensteuerung der KH-Versicherer ??</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/nun-auch-abschleppkosten-im-visier-der-schadensteuerung-der-kh-versicherer/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/nun-auch-abschleppkosten-im-visier-der-schadensteuerung-der-kh-versicherer/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 09 Aug 2010 10:28:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Jürgen Leister</dc:creator>
				<category><![CDATA[Autounfall was tun]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>

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		<description><![CDATA[Wenige Schadenpositionen sind bisher von dem &#8220;Schadenmanagement&#8221; der Haftpflichtversicherer verschont geblieben. Ob Mietwagenkosten, Kosten des Sachverständigen, Stundenverrechnungssätze der Werkstätten oder  Unkostenpauschale, fast sämtliche Schadenpositionen werden von den Versicheren angegriffen und in Frage gestellt. Es ist Sache des Geschädigten- mit anwaltlicher Hilfe- hier engegenzu halten. Nun liegt auf dem Schreibtisch des Verfassers ein Schreiben einer großen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wenige Schadenpositionen sind bisher von dem &#8220;Schadenmanagement&#8221; der Haftpflichtversicherer verschont geblieben. Ob Mietwagenkosten, Kosten des Sachverständigen, Stundenverrechnungssätze der Werkstätten oder  Unkostenpauschale, fast sämtliche Schadenpositionen werden von den Versicheren angegriffen und in Frage gestellt. Es ist Sache des Geschädigten- mit anwaltlicher Hilfe- hier engegenzu halten. Nun liegt auf dem Schreibtisch des Verfassers ein Schreiben einer großen Haftplichtversicherung die nunmehr auch die Abschlepp- und Bergungskosten des Unfallgeschädigten kürzen wollte. Die Argumentation ist bekannt: es wird auf die Angemessenheit und Erforderlichkeit der Kosten verwiesen. Ferner bezieht sich der Versicherer auf &#8220;Empfehlungen&#8221; eines Berufsverbandesw der Abpschlepp- und Bergungsunternehmen. Es wird empfohlen, eine Schlichtungsstelle anzurufen ?! Nach dem der Verfasser eine Klage gegen den Versicherungsnehmer androhte, wurde die restlichen Abschleppkosten unverzüglich bezahlt. Es bleibt zu hoffen, dass es sich hier um einen Einzelfall handelte, und nicht um ein geplantes Vorgehen, um nun auch die Abschleppkosten im Sinne der Versicherer zu &#8221; steuern&#8221;</p>
<p>Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeits- und Verkehrsrecht Jürgen Leister</p>
<p><a href="http://www.w-rus.de/" target="_blank">www.w-rus.de</a></p>
<p>06221-914020</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Darf man barfuß autofahren? &#8211; Als LKW Fahrer wohl nicht</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/darf-man-barfus-autofahren-als-lkw-fahrer-wohl-nicht/</link>
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		<pubDate>Mon, 09 Aug 2010 08:35:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dominik Bach</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsüberwachung]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>
		<category><![CDATA[barfuss]]></category>
		<category><![CDATA[barfuß autofahren]]></category>

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		<description><![CDATA[Rechtsanwalt Janeczek hat in seinem Blogbeitrag &#8220;darf man barfuss autofahren&#8221; schon drauf hingewiesen.
Privatpersonen dürfen sehr wohl barfuß fahren, solange Sie den Straßenverkehr nicht gefährden. Berufskraftfahrer hingegen müssen mit &#8220;beschuhtem Fuß&#8221; unterwegs sein.
Das ergibt sich aus folgender Rechtsvorschrift:
§209 Abs.1 Nr.1, 15 Abs.1 SGB VII i.V.m. §44 Abs. 2 der Unfallverhütungsvorschrift für Berufsfahrer zurück, wo es heißt:
„Der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Rechtsanwalt Janeczek hat in seinem Blogbeitrag &#8220;<a href="http://www.schadenfixblog.de/darf-man-barfus-autofahren/" target="_self">darf man barfuss autofahren</a>&#8221; schon drauf hingewiesen.</p>
<p>Privatpersonen dürfen sehr wohl barfuß fahren, solange Sie den Straßenverkehr nicht gefährden. Berufskraftfahrer hingegen müssen mit &#8220;beschuhtem Fuß&#8221; unterwegs sein.</p>
<p>Das ergibt sich aus folgender Rechtsvorschrift:</p>
<p><a href="http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__209.html" target="_blank">§209 Abs.1 Nr.1</a>, <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__15.html" target="_blank">15 Abs.1 SGB VII</a> i.V.m. §44 Abs. 2 der Unfallverhütungsvorschrift für Berufsfahrer zurück, wo es heißt:</p>
<p><em>„Der Fahrzeugführer muss zum sicheren Führen des Fahrzeuges den Fuß umschließendes Schuhwerk tragen.“</em></p>
<p>Eben genannte Vorschrift wurde dann auch einem Brummifahrer zum Verhängnis. Wie die Presssemitteilung der Polizeiinspektion Hildesheim zeigt:</p>
<p><span style="color: #575755; font-family: Verdana,Arial,'Trebuchet MS',Helvetica,sans-serif; font-size: 12px; text-align: left;"> </span></p>
<h2 style="margin: 6px 0px 15px; padding: 0px 0px 0px 10px; font-size: 18px; line-height: 25px; color: #575755; font-weight: normal;">POL-HI: Alfeld (Kna) : Sattelzug-Fahrer in Socken unterwegs</h2>
<div style="margin: 0px; padding: 0px;">
<p style="margin: 0px; padding: 8px; font-size: 12px; font-style: normal; line-height: 1.6em;">Hildesheim (ots) &#8211; Am Donnerstag, gegen 11 Uhr, staunte ein Alfelder Polizeibeamter, welcher Experte bei der Kontrolle des so gen. Schwerlastverkehres ist, nicht schlecht, als er auf der Ortsumgehung Alfeld (B 3) einen Sattelzug aus Kassel kontrollierte. Der 38-jährige Trucker aus Süddeutschland saß doch tatsächlich ohne Schuhe -nur mit Socken- am Steuer seines &#8220;40-Tonner-Diesels&#8221;. Dieses ist durch eine &#8220;Unfall-Verhütungs-Vorschrift für die Fahrzeughaltung (Lkw)&#8221; verboten und wird mit einem Bußgeld von 25 bis 80 Euro geahndet. Eine entsprechende Anzeige an die Berufsgenossenschaft wurde gefertig. Der Trucker konnte, nachdem er sich &#8220;beschuht hatte&#8221;, die Fahrt fortsetzen.</p>
<p style="margin: 0px; padding: 8px; font-size: 12px; font-style: normal; line-height: 1.6em;">
<pre style="margin: 0px; padding: 8px; font-family: Verdana,Arial,Helvetica,sans-serif; font-size: 1em; color: #575755; line-height: 20px; background-color: #ffffff;">Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Hildesheim
Schützenwiese 24
31137 Hildesheim

Telefon: 05181/9116-0
<a style="margin: 0px; padding: 0px; color: #575755; text-decoration: none;" href="http://www.polizei.niedersachsen.de/dst/pdgoe/hildesheim/">http://www.polizei.niedersachsen.de/dst/pdgoe/hildesheim/</a></pre>
</div>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Beschädigung eines Mietwagens: Keine Haftung bei Verstoß gegen die &#8220;Polizeiklausel&#8221; ?!</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/beschadigung-eines-mietwagens-keine-haftung-bei-verstos-gegen-die-polizeiklausel/</link>
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		<pubDate>Mon, 09 Aug 2010 08:02:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Dominik Weiser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Autounfall was tun]]></category>
		<category><![CDATA[Sachverständige]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht Saarbrücken]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht Zweibrücken]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[haftung]]></category>
		<category><![CDATA[Mietwagen]]></category>
		<category><![CDATA[Polizei]]></category>
		<category><![CDATA[Polizeiklausel]]></category>

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		<description><![CDATA[Ich berichte heute über einen Fall aus meiner Praxis:
Der Mandant hatte sich bei einem der großen Mietwagenunternehmen einen Kleintransporter gemietet und das Fahrzeug dann gleich mal gegen eine Mauer &#8220;gesetzt&#8221;. Da das Fahrzeug noch verkehrstüchtig war, hat der Mandant seinen Umzug beendet und bei Rückgabe des Fahrzeugs den Schaden gemeldet. Die Polizei hat er nicht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ich berichte heute über einen Fall aus meiner Praxis:</p>
<p>Der Mandant hatte sich bei einem der großen Mietwagenunternehmen einen Kleintransporter gemietet und das Fahrzeug dann gleich mal gegen eine Mauer &#8220;gesetzt&#8221;. Da das Fahrzeug noch verkehrstüchtig war, hat der Mandant seinen Umzug beendet und bei Rückgabe des Fahrzeugs den Schaden gemeldet. Die Polizei hat er nicht angerufen.</p>
<p>Es kam dann die Rechnung des Mietwagenunternehmens über rund 8.000,00 Euro nebst entsprechend vom Mietwagenunternehmer veranlassten Schadensgutachten. Begründung: Die vertraglich vereinbarte Haftungsfreistellung gelte nicht, weil der Mandant die Polizei nicht informiert habe. Zum besseren Verständnis: Die Mietwagenunternehmen bieten in Ihren AGB eine vertragliche Haftungsfreistellung an. Der Kunde zahlt im Schadensfalle dann nur noch eine vertraglich vereinbarte Mindestsumme (meistens 500,00 Euro). Die Haftungsfreistellung ist also vergleichbar mit dem Abschluss einer Vollkaskoversicherung.</p>
<p>Nun stand aber die sogenannte Polizeiklausel, die eben vorsieht, dass der Kunde dennoch vollumfänglich haftet, wenn er bei einem Unfall auch ohne Drittbeteiligung nicht sofort die Polizei hinzuruft, in den AGB des Mietwagenunternehmens. Auf den ersten Blick sah es also schlecht aus für unseren Mandanten. Wir haben dann recherchiert und Urteile gefunden, die diese Klausel aus mehereren Gründen für unwirksam erklären.</p>
<p>Die Urteilsgründe ließen sich hören: Die Klausel sei überraschend, da auch bei einem Kleinstschaden ohne Drittbeteiligung die Polizei alarmiert werden müsse. Damit müsse der durchschnittliche Kunde nicht rechnen. Die Klausel sei auch unwirksam, weil sie eine vollständige Haftung des Kunden vorsieht, während das neue Versicherungsvertragsgesetzes bei nicht vorsätzlichen Verstößen (Obliegenheitsverletzungen) lediglich von einer anteiligen Haftung ausgeht. Die Meinungen in der Rechtsprechung waren allerdings zweigeteilt. Teilweise wird die Klausel noch für wirksam gehalten.</p>
<p>Wir haben unsere Argumente dann ins Feld geführt, sicherheitshalber das Fahrzeug noch einmal durch einen neutralen  Sachverständigen begutachten lassen (Schaden: nur noch ca. 3.500,00 € statt 8.000,00 Euro) und mit Spannung die Reaktion des Mietwagenunternehmens abgewartet. Ergebnis: Das Mietwagenunternehmen hat (bis auf den vereinbarten &#8220;Selbstbehalt&#8221; in Höhe von 500,00 Euro) vollständig von seiner Forderung abgelassen.</p>
<p>Fazit : Sollten Sie ein Mietfahrzeug beschädigen, rate ich Ihnen natürlich trotzdem dringend, die Polizei zu verständigen und um Unfallaufnahme zu bitten. Das ist der sicherste Weg. Inzwischen haben wohl auch einige Autovermietungen erkannt, dass die Polizeiklausel streitbefangen ist und dementsprechend Ihre AGB geändert. Sollte das Kind schon im Brunnen liegen, rate ich Ihnen, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden. Neben der rechtlichen Frage, ob Sie überhaupt &#8211; und ggf. in welchem Umfang &#8211; haften, die in jedem Einzelfall anhand der vereinbarten AGB zu prüfen ist, kann es durchaus angezeigt sein, den tatsächlichen Schadensumfang von einem neutralen Sachverständigen überprüfen zu lassen. Denn selbst wenn unser Mandant gehaftet hätte, hätte er sicherlich keine 8.000,00 Euro zahlen müssen.</p>
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		<title>Trotz Anschnall-Verstoß kein Mitverschulden bei Unfall</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/trotz-anschnall-verstos-kein-mitverschulden-bei-unfall/</link>
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		<pubDate>Sat, 07 Aug 2010 09:53:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Loren Grunert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Autounfall was tun]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Autohaus]]></category>
		<category><![CDATA[Haftungsverteilung]]></category>

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		<description><![CDATA[Seit vielen Jahren ist es Pflicht, dass man sich im Auto anschnallt. Tut man es nicht, riskiert man den Versicherungsschutz. Allerdings gibt es Fälle, in denen ein Verstoß gegen die Anschnallpflicht bei einem Verkehrsunfall keine Rolle spielt. Genau in diesem Sinne entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil (AZ: 14 U 42/08), auf das die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Seit vielen Jahren ist es Pflicht, dass man sich im Auto anschnallt. Tut man es nicht, riskiert man den Versicherungsschutz. Allerdings gibt es Fälle, in denen ein Verstoß gegen die Anschnallpflicht bei einem Verkehrsunfall keine Rolle spielt. Genau in diesem Sinne entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil (AZ: 14 U 42/08), auf das die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) die Redaktion von AUTOHAUS-Schaden§manager aufmerksam gemacht haben.</p>
<p>In dem mitgeteilten Fall waren eine Autofahrerin und ihre beiden Beifahrer bei einem Verkehrsunfall mit einem entgegenkommenden Fahrzeug schwer verletzt worden; der Ehemann der Fahrzeuglenkerin sogar so schwer, dass er kurz darauf verstarb. <strong>Während des Unfalls war die Fahrerin nicht angeschnallt.</strong> Unstrittig war vor Gericht die Tatsache, dass der Unfallgegner den Zusammenstoß verursacht hatte: Er war innerorts mit einer Geschwindigkeit von ca. 90 km/h gefahren. Auf regennasser Fahrbahn hatte er die Gewalt über sein Fahrzeug verloren, war auf die Gegenfahrbahn geraten und dort mit dem entgegenkommenden Fahrzeug zusammengestoßen. Die Frau war nach mehrmonatigem Krankenhaus- und Rehabilitations-Aufenthalt auf fremde Hilfe angewiesen und hat seit dem Unfall schwere körperliche und seelische Belastungen und Einschränkungen hinzunehmen.</p>
<p>Mit ihrer Klage machte die geschädigte Fahrerin restliche Ersatzansprüche geltend und forderte neben 40.000 Euro Schmerzensgeld auch die Erstattung der Kosten für eine Haushaltshilfe sowie Schadensersatz für alle materiellen Schäden. Wesentlicher Streitpunkt zwischen Klägerin und der beklagten Versicherung des Unfallgegners war die Mithaftungsquote der nicht angeschnallten Klägerin. <strong>Die Versicherung hatte wegen des Verstoßes gegen die Anschnallpflicht eine Mithaftung der Fahrerin von einem Drittel gefordert.</strong> Sie habe den Sicherheitsgurt nicht angelegt, da sie aufgrund ihres Übergewichts Schwierigkeiten beim Anschnallen habe, argumentierte die Klägerin.</p>
<p><strong>Den Einwand der beklagten Versicherung, sie hätte durch das Anschnallen einen Großteil der Verletzungen vermeiden können, wiesen die Richter zurück</strong>: Laut Sachverständigen hätten der Klägerin bei angelegtem Gurt ähnlich schwere Verletzungen mit möglicherweise tödlichen Bauchverletzungen gedroht. Rein rechtlich gesehen, habe die Klägerin zwar gegen die Anschnallpflicht verstoßen, gegenüber der außerordentlich schwer wiegenden Unfallschuld des Unfallgegners trete die grundsätzliche Mithaftung jedoch zurück, so das Urteil der Richter. Die beklagte Versicherung habe daher die Schäden der Klägerin in vollem Umfang zu ersetzen.</p>
<p><a href="http://www.autohaus.de/" target="_blank">www.autohaus.de<br />
</a><a href="http://anwaltverein.de/" target="_blank">www.dav.de</a></p>
]]></content:encoded>
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		<title>Ganz schön strenge Regeln für Biker in Italien</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/ganz-schon-strenge-regeln-fur-biker-in-italien/</link>
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		<pubDate>Sat, 07 Aug 2010 08:11:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dominik Bach</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>

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		<description><![CDATA[Holla He &#8211; das sollte man sich vor der nächsten Tour nach bella Italia gut merken.
 Schon bei relativ geringfügigen Verstößen muß man mit drakonischen Strafen rechnen. Das berichtet die Sachverständigenorganisation Dekra. Wer beispielsweise ohne oder mit einem nicht zulässigen Helm fährt, riskiert zum einen ein Bußgeld zwischen 74 und 299 Euro; außerdem ordnen die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Holla He &#8211; das sollte man sich vor der nächsten Tour nach bella Italia gut merken.</p>
<p><span style="color: #4b4b4b; line-height: 17px;"><a style="margin: 0px; padding: 0px; font-size: 12px; font-family: arial,helvetica,freesans; color: #1f5ba4; text-decoration: none; background-image: none;" onclick="S(-1,42468670,2,2,-1,this); " href="http://themen.t-online.de/news/motorraeder" target="_blank"><strong style="margin: 0px; padding: 0px; font-size: 12px; font-family: arial,helvetica,freesans; font-weight: bold;"> </strong></a><strong style="margin: 0px; padding: 0px; font-size: 12px; font-family: arial,helvetica,freesans; font-weight: bold;">Schon bei relativ geringfügigen Verstößen muß man mit drakonischen Strafen rechnen. Das berichtet die Sachverständigenorganisation Dekra. Wer beispielsweise ohne oder mit einem nicht zulässigen Helm fährt, riskiert zum einen ein Bußgeld zwischen 74 und 299 Euro; außerdem ordnen die Behörden eine Verwahrung des Fahrzeuges für 60 Tage an. Zum Vergleich: In Deutschland wird Motorradfahren ohne Helm mit etwa 20 Euro geahndet.</strong></span></p>
<h3 style="margin: 0px; padding: 0px; font-size: 12px; font-family: arial,helvetica,freesans; color: #4b4b4b; text-decoration: none; font-weight: bold; position: static; border-width: 0px;">Bei Wheely ist wird das Moped verbannt.</h3>
<p style="margin: 10px 0px; padding: 0px; font: 12px/17px arial,helvetica,freesans; color: #4b4b4b;">Die italienischen Ordnungshüter kennen auch kein Pardon, wenn Fahrer auf ihrem Motor- und Kleinkraftrad nicht korrekt sitzen, beim Beschleunigen in sportlicher Manier das Vorderrad vom Boden abheben oder den Lenker nicht mit beiden Händen halten, sofern dies nicht zum Handzeichen geben oder Manövrieren erforderlich ist. Auch in solchen Fällen drohen die genannten Strafen. Im Wiederholungsfall innerhalb von zwei Jahren wird das Fahrzeug sogar 90 Tage lang von der Straße verbannt.</p>
<h3 style="margin: 0px; padding: 0px; font-size: 12px; font-family: arial,helvetica,freesans; color: #4b4b4b; text-decoration: none; font-weight: bold; position: static; border-width: 0px;">Nur Volljährige dürfen mitfahren</h3>
<p style="margin: 10px 0px; padding: 0px; font: 12px/17px arial,helvetica,freesans; color: #4b4b4b;">Das Gleiche gilt bei Verstößen gegen die Vorschriften zu Mitnahme von Beifahrern. Auf Kleinkrafträdern dürfen nur Fahrer über 18 Jahren einen Sozius mitnehmen, selbst wenn das Zweirad für zwei Personen zugelassen ist. Grundsätzlich müssen auch die Beifahrer einen zugelassenen Helm tragen. Bei Verstößen minderjähriger Mitfahrer haftet der Fahrer.</p>
<p style="margin: 10px 0px; padding: 0px; font: 12px/17px arial,helvetica,freesans; color: #4b4b4b;">Die Verwahrung des Fahrzeuges bedeutet allerdings kein Fahrverbot: der Fahrer darf mit einem anderen Motorrad weiterfahren. Das Fahrzeug wird dem Besitzer belassen, er darf es jedoch für 60 bzw. 90 Tage nicht führen. Den betroffenen Motorradfahrern wird empfohlen, zur Wahrung der eigenen Rechte einen <a href="http://www.schadenfix.de" target="_blank">Rechtsanwalt</a> einzuschalten.</p>
<p style="margin: 10px 0px; padding: 0px; font: 12px/17px arial,helvetica,freesans; color: #4b4b4b;">Verkehrsexperten finden Sie unter <a href="http://www.schadenfix.de">www.schadenfix.de </a></p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Verhalten der Versicherung muss bei Berechnung des Schmerzensgeldes berücksichtigt werden</title>
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		<pubDate>Fri, 06 Aug 2010 10:51:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>schadenfixblogger</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Schmerzensgeld]]></category>

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		<description><![CDATA[OLG Schleswig: Unfallopfer hat bei psychischen Belastungen nach Unfall Anspruch auf Schmerzensgeld
Regulierungs- und Prozessverhalten der Versicherung muss bei Schmerzensgeldbemessung berücksichtigt werden.
 
Bei einer durch einen Unfall verursachten posttraumatischen Belastungsstörung besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld. Bei der Bemessung wird auch das Regulierungs- und Prozessverhalten der gegnerischen Versicherung berücksichtigt. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>OLG Schleswig: Unfallopfer hat bei psychischen Belastungen nach Unfall Anspruch auf Schmerzensgeld</p>
<p>Regulierungs- und Prozessverhalten der Versicherung muss bei Schmerzensgeldbemessung berücksichtigt werden.<br />
<span style="color: #424729; font-family: verdana,arial,sans-serif; font-size: 11px; text-align: left;"><span style="margin: 0px; padding: 0px;"> </span><span style="margin: 0px; padding: 0px;"></span></span></p>
<p>Bei einer durch einen Unfall verursachten posttraumatischen Belastungsstörung besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld. Bei der Bemessung wird auch das Regulierungs- und Prozessverhalten der gegnerischen Versicherung berücksichtigt. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig hervor.</p>
<p>Die Klägerin, eine Arzthelferin, erlitt bei einem Unfall mit einem Lkw zahlreiche Verletzungen, unter anderem ein schweres Schleudertrauma, einen Bruch des Nasenbeins, ein Schädel-Hirn-Trauma, Schürf- und Schnittwunden und zahlreiche Prellungen. Die Schuld des Lkw-Fahrers stand ebenso fest wie die volle Haftung seiner Versicherung. Vor Gericht ging es um die Frage des Schmerzensgeldes und ob die Klägerin psychisch unter den Folgen des Unfalls litt. Die Klägerin verlangte 30.000 Euro, die Versicherung hatte jedoch als Schmerzensgeld lediglich 2.750 Euro gezahlt.<br />
Gutachter weist auf erhebliche psychische posttraumatische Belastungsstörung als Unfallfolge hin<br />
Die Richter hielten den Anspruch der Klägerin für angemessen. Ein Sachverständiger habe neben den zahlreichen Verletzungen zweifelsfrei eine posttraumatische Belastungsstörung festgestellt. Die Auswirkungen solcher psychischen Unfallfolgen seien ganz erheblich. So habe die Klägerin infolge ihrer Ängste ihren Beruf aufgeben müssen. Darüber hinaus erzeuge bei ihr alles, was mit Straßenverkehr zu tun habe, Angst. Dies zeige sich daran, dass sie nicht allein ihre Wohnung verlassen könne. Letztlich müsse bei der Schmerzensgeldbemessung auch das Regulierungs- und Prozessverhalten derVersicherung berücksichtigt werden. Nicht nur, dass die Versicherung ein selbst für die körperlichen Verletzungen schon zu niedriges Schmerzensgeld gezahlt habe. Aus dem von ihr vorgerichtlich eingeholten Gutachten sei bereits hervorgegangen, das eine posttraumatische Belastungsstörung vorliege. Trotzdem habe es die Versicherung nicht nur auf ein Verfahren ankommen lassen, sondern außerdem die Klägerin verdächtigt, die Symptome nur vorzutäuschen, um eine höhere Entschädigung zu erhalten.</p>
<p><span style="color: #424729; font-family: verdana,arial,sans-serif; font-size: 11px; text-align: left;"><span style="margin: 0px; padding: 0px;">Oberlandesgericht Schleswig-Holstein</span>,<span> </span><span style="margin: 0px; padding: 0px;">Urteil</span><span> </span>vom<span> </span><span style="margin: 0px; padding: 0px;">01.02.2010</span><br style="margin: 0px; padding: 0px;" /><span style="margin: 0px; padding: 0px;">[Aktenzeichen: 7 U 76/07] </span></span></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Mit Schmerzensgeld Verfahrenskosten bezahlen</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/mit-schmerzensgeld-verfahrenskosten-bezahlen/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/mit-schmerzensgeld-verfahrenskosten-bezahlen/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 05 Aug 2010 10:36:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dominik Bach</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>

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		<description><![CDATA[
Muss man erhaltenes Schmerzensgeld für die Verfahrenskosten eines Hafpflichtprozesses einsetzen?
Jedenfalls dann, wenn die Verfahrenskosten gering sind und der Geschädigte den überwiedenden also wesentlichen Teil des Schmerzensgeldes behalten kann.
So sieht es das Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 5. März 2010 -14 W 85/09


]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><span style="color: #333333; font-family: Arial,Verdana,sans-serif; font-size: 12px; line-height: 18px;"></p>
<p style="margin: 15px 0px; padding: 0px;">Muss man erhaltenes Schmerzensgeld für die Verfahrenskosten eines Hafpflichtprozesses einsetzen?</p>
<p style="margin: 15px 0px; padding: 0px;">Jedenfalls dann, wenn die Verfahrenskosten gering sind und der Geschädigte den überwiedenden also wesentlichen Teil des Schmerzensgeldes behalten kann.</p>
<p style="margin: 15px 0px; padding: 0px;">So sieht es das <span style="color: #333333; font-family: Arial,Verdana,sans-serif; font-size: 12px; line-height: 18px;">Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 5. März 2010 -<a style="margin: 0px; padding: 0px; color: #808080; text-decoration: none;" href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=14%20W%2085/09" target="_blank">14 W 85/09</a></span></p>
<p style="margin: 15px 0px; padding: 0px;"><a style="margin: 0px; padding: 0px; color: #808080; text-decoration: none;" href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=14%20W%2085/09" target="_blank"></a></p>
<p></span></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Die Trunkenheitsfahrt / Drogenfahrt des Fahrradfahrers: Ein Überblick</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/die-trunkenheitsfahrt-drogenfahrt-des-fahrradfahrers-ein-uberblick/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/die-trunkenheitsfahrt-drogenfahrt-des-fahrradfahrers-ein-uberblick/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 05 Aug 2010 08:53:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Dominik Weiser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Führerschein/MPU]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Absolute Fahruntüchtigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Alkohol. Drogen]]></category>
		<category><![CDATA[Entzug der Fahrerlaubnis]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrerlaubnis]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrrad]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrverbot]]></category>

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		<description><![CDATA[Einer aktuellen Studie des Auto Club Europa (ACE) zufolge sind bei jedem achten  Fahrradunfall Alkohol und / oder Drogen im Spiel. Im Vergleich dazu ist  nur bei jedem 22. Autounfall Alkohol- oder Drogeneinnahme zu  verzeichnen. Ich nehme die neue Studie zum Anlass, einmal kurz zusammenzufassen, welche Rechtsfolgen den Fahrradfahrer, der betrunken oder [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Einer aktuellen Studie des Auto Club Europa (ACE) zufolge sind bei jedem achten  Fahrradunfall Alkohol und / oder Drogen im Spiel. Im Vergleich dazu ist  nur bei jedem 22. Autounfall Alkohol- oder Drogeneinnahme zu  verzeichnen. Ich nehme die neue Studie zum Anlass, einmal kurz zusammenzufassen, welche Rechtsfolgen den Fahrradfahrer, der betrunken oder unter Drogeneinfluss fährt, erwarten. Die Zusammenfassung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Ich glaube, dass in diesem Bereich so einiges missverstanden wird. Wie der nachfolgende Beitrag zeigen wird, genügt ein Blick in die einschlägigen Vorschriften, um zu beurteilen, welche Rechtsfolgen drohen. Zunächst ist zwischen Straf- und Ordnungswidrigkeiten einerseits und den verwaltungsrechtlichen Folgen (Fahrerlaubnisrecht) andererseits zu unterscheiden:</p>
<p>I. Straftaten</p>
<p>1. Strafbarkeit wegen Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB): § 316 StGB knüpft an das Führen eines <strong>Fahrzeuges</strong> im Straßenverkehr an. Auch das Fahrrad ist ein Fahrzeug, weshalb sich derjenige, der im Zustand alkoholoder drogenbedingter Fahrunfähigkeit im Verkehr Fahrrad fährt, nach § 316 StGB strafbar macht. Absolute Fahruntauglichkeit liegt ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille vor. Liegt der Wert darunter, müssen verkehrsbezogene Ausfallerscheinungen (Schlangenlinien o.Ä.) hinzutreten.</p>
<p>2. Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315 c StGB): Auch § 315 c StGB knüpft an den Begriff des<strong> Fahrzeuges</strong> an, weshalb auch eine Strafbarkeit wegen Gefährdung des Straßenverkehrs in Betracht kommt.</p>
<p>3. Kein Entzug der Fahrerlaubnis durch das Gericht (§ 69 StGB): Wird ein Autofahrer wegen der vorgenannten Verkehrsdelikte bestraft, so wird ihm das zuständige Gericht nach § 69 StGB in der Regel die Fahrerlaubnis entziehen. Die Fahrerlaubnis erlischt dann und muss nach Ablauf einer Sperrfrist bei der Fahrerlaubnisbehörde neu beantragt werden, ggf. unter Nachweis einer MPU. In § 69 StGB ist aber vom Führen von <strong>Kraftfahrzeugen</strong> die Rede. Egal wie muskulös die Beine sind, das Fahrrad ist kein Kraftfahrzeug, deshalb kann die Fahrerlaubnis nicht vom Strafgericht entzogen werden.</p>
<p>4. Kein Fahrverbot durch das Gericht (§ 44 StGB): Mit Fahrverbot ist die befristete Untersagung des Führens eines Kraftfahrzeugs gemeint. Die Fahrerlaubnis erlischt also nicht wie beim Entzug der Fahrerlaubnis, es wird dem Verurteilten lediglich für einen bestimmten Zeitraum (1 &#8211; 3 Monate) verboten, ein Kraftfahrzeug im Verkehr zu führen. Der Führerschein ist abzugeben und wird nach Ablauf der Frist wieder ausgehändigt. Auch § 44 StGB gilt nur für das Führen von <strong>Kraftfahrzeugen</strong>, also nicht für Fahrräder.</p>
<p>II. Ordnungswidrigkeiten</p>
<p>1. Keine Verfolgung wegen einer Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 24 a des Straßenverkehrsgesetzes (Trunkenheits- oder Drogenfahrt). Auch diese Vorschrift bezieht sich nur auf <strong>Kraftfahrzeuge</strong>.</p>
<p>2. Vorsicht: Nicht alle Vorschriften des Verkehrsordnungswidrigkeitenrechts knüpfen wie § 24 a StVG an das Führen eines Kraftfahrzeugs an. Wer also z.B. auf der falschen Fahrbahn fährt, durch falsches Fahrverhalten einen Unfall verursacht o.Ä. muss, wenn und solange die Tat nicht schon als Straftat verfolgt wird, mit einem Bußgeld rechnen.</p>
<p>3. Kein Fahrverbot durch den Bußgeldrichter (§ 25 StVG): Alleinige Grundlage für die Verhängung eines Fahrverbotes im Bußgeldverfahren ist § 25 StVG. Diese Vorschrift bezieht sich nur auf <strong>Kraftfahrzeuge</strong>. Auch der Bußgeldrichter kann demnach kein Fahrverbot verhängen. Eine Entziehung der Fahrerlaubnis wie im Strafverfahren kommt schon nicht in Betracht, weil es eine solche im Bußgeldverfahren nicht gibt.</p>
<p>III. Fahrerlaubnisrecht</p>
<p>Wer nach Lektüre der obigen Ausführungen schon frohlockt hat, weil ihm weder der Bußgeldrichter noch das Strafgericht an den Lappen kann, wird im Folgenden bitter enttäuscht werden.</p>
<p>Die Fahrerlaubnisbehörde (FEB) darf so ziemlich alles von der Anordnung einer MPU bis zur Entziehung der Fahrerlaubnis. Was die FEB im Einzelfall darf oder sogar muss, sprengt den Rahmen dieses Beitrages. Regelungsgrundlagen sind jedenfalls § 25 StVG, die Fahrerlaubnisverordnung sowie die Anlage 4 zur Fahrerlaubnisverordnung. Tendenziell lässt sich sagen, dass ab einem Blutalkoholwert von 1,6 % Promille fest damit zu rechnen ist, dass sich die Fahrerlaubnisbehörde einschaltet. Die Staatsanwaltschaft ist übrigens ebenso wie die Bußgeldbehörde verpflichtet, der FEB Mitteilung zu machen, wenn der Verdacht eines fahrerlaubnisrelevanten Verstoßes vorliegt.</p>
<p>Fazit: Eine sachgerechte und erfolgversprechende Verteidigung bei Trunkenheitsdelikten setzt bei Auto- wie  bei Fahrradfahrern eine umfassende Kenntnis der Regelungsmaterien auch außerhalb des Strafrechts voraus. Fälle, in denen Mandanten &#8211; vermeintlich erfolgreich &#8211; im Strafverfahren mit einem blauen Auge davon kommen, um kurze Zeit später mit einem Schreiben der Fahrerlaubnisbehörde in der Kanzlei aufzutauchen, sollen angeblich keine Seltenheit sein. Jedenfalls hört man das auf diversen Fortbildungsveranstaltungen. Passiert ist das natürlich noch keinem der mir bekannten Kollegen&#8230; <img src='http://www.schadenfixblog.de/wp-includes/images/smilies/icon_smile.gif' alt=':-)' class='wp-smiley' /> </p>
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		<title>Verfassungsgericht erklärt Blitzer für verfassungsmäßig</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/verfassungsgericht-erklart-blitzer-fur-verfassungsmasig/</link>
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		<pubDate>Wed, 04 Aug 2010 14:45:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Dominik Weiser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsüberwachung]]></category>
		<category><![CDATA[Abstandsmessung]]></category>
		<category><![CDATA[Blitzer]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Verfassungsmäßigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Videoüberwachung]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Bundesverfassungsgericht hat durch Beschluss vom 05.07.2010 AZ 2 BvR 759/10 entschieden, dass die Fertigung von Fotografien im Rahmen von Geschwindigkeitsmessungen verfassungsmäßig ist und die Fotos daher im Bußgeldverfahren verwertet werden dürfen.
Geklärt ist jetzt zumindest, was allerdings auch die obergerichtliche Rechtsprechung recht einheitlich so gesehen hat, dass §100 h I Nr.1 StPO (i.V.m. § § [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Bundesverfassungsgericht hat durch Beschluss vom 05.07.2010 AZ 2 BvR 759/10 entschieden, dass die Fertigung von Fotografien im Rahmen von Geschwindigkeitsmessungen verfassungsmäßig ist und die Fotos daher im Bußgeldverfahren verwertet werden dürfen.</p>
<p>Geklärt ist jetzt zumindest, was allerdings auch die obergerichtliche Rechtsprechung recht einheitlich so gesehen hat, dass §100 h I Nr.1 StPO (i.V.m. § § 46 I OWiG) taugliche Rechtsgrundlage für die Fertigung von  Blitzeraufnahmen ist. Diese Eingriffsnorm sei, so das  Bundesverfassungsgericht, nicht auf Observationszwecke beschränkt. Die Maßnahme sei auch verhältnismäßig.</p>
<p>Im Rahmen der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme stellt das  Bundesverfassungsgericht darauf ab, dass zwar die  verdeckte Datenerhebung zu einer Erhöhung der Eingriffsintensität führe,  dem stünde aber das überwiegende Interesse der Allgemeinheit an der  Verkehrssicherheit gegenüber. Außerdem würden nur solche Fahrzeugführer  geblitzt, die auch Anlass zur Anfertigung von Bildaufnahmen gegeben  hätten. Auch bestünden in § 101 StPO hinreichende grundrechtssichernde  Verfahrensvorschriften über die Benachrichtigung sowie zur Kennzeichnung  und Löschung der erhobenen Daten. Schließlich handele es sich lediglich  um einzelne Aufnahmen.</p>
<p>Fazit: Das Urteil befasst sich mit der verdachtsabhängigen Fertigung  von Blitzeraufnahmen. Auf Videoabstandsmessungen ist es unmittelbar nicht anwendbar. Es ist aber damit zu rechnen, dass die Gerichte dieses Urteil auch auf Videomessungen anwenden werden. Es spricht auch einiges dafür, dass das Verfassungsgericht bei Videomessungen ebenso entscheiden wird, sobald ihm eine entsprechende Verfassungsbeschwerde vorliegt. Mit der Argumentation der Unverwertbarkeit wegen der Verfassungswidrigkeit der Fertigung solcher Aufnahmen dürfte man jetzt jedenfalls nur noch selten durchdringen, was nicht bedeuten soll, dass es nicht hundert andere Angriffspunkte bei solchen Messungen gäbe. Eine Überprüfung lohnt sich weiterhin in jedem Fall.</p>
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		<title>&#8220;Probezeit&#8221; überstanden: Führerschein ab 17 wird zur Dauerregelung</title>
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		<pubDate>Wed, 04 Aug 2010 14:44:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Florian Schmitt</dc:creator>
				<category><![CDATA[Führerschein/MPU]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Führerschein]]></category>
		<category><![CDATA[Führerschein mit 17]]></category>
		<category><![CDATA[Modellversuch]]></category>
		<category><![CDATA[Ramsauer]]></category>

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		<description><![CDATA[Am heutigen Mittwoch 04. August 2010 hat das Bundeskabinett dem Vorschlag von Verkehrsminister Ramsauer zur Änderung des Straßenverkehrsgesetz zugestimmt. Demnach soll das sogenannte "begleitete Fahren ab 17" zum 01.01.2011 bundesweit auf Dauer gesetzlich erlaubt werden. Zur formellen Gesetzesänderung fehlen  jetzt nur noch...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am heutigen Mittwoch 04. August 2010 hat das Bundeskabinett dem Vorschlag von Verkehrsminister Ramsauer zur Änderung des Straßenverkehrsgesetz zugestimmt. Demnach soll das sogenannte &#8220;begleitete Fahren ab 17&#8243; zum 01.01.2011 bundesweit auf Dauer gesetzlich erlaubt werden. Zur formellen Gesetzesänderung fehlen  jetzt nur noch die Zustimmungen von Bundestag und Bundesrat; diese werden nach dem jetzigen Stand der Dinge jedoch erwartet.</p>
<p>Nach ersten Modellversuchen 2004 in Niedersachsen folgten 2005 und 2006 weitere sechs Bundesländer.  Ab 2007 schloßen sich Sachsen-Anhalt und Thüringen an, sowie 2008 Baden-Württemberg.   Bundesweit haben 2009 insgesamt 295.471 junge Menschen am Modellversuch Führerschein mit 17 teilgenommen. Das sind mehr als die Hälfte der Interessenten an einer Fahrerlaubnis in der Gruppe der unter 19-jährigen (31 Prozent in Berlin und 66,4 Prozent in Bayern).</p>
<p>Darüber hinaus belegt eine Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)  die Verminderung der sich in der Anfangsphase des selbständigen Fahrens die Unfall- und Deliktzahlen im zweistelligen Bereich. So gingen bis zu 22 Prozent weniger Unfälle in die Statistik ein. Als Erfolg ist  zudem zu werten, dass 20 Prozent weniger Verkehrsverstöße zu verzeichnen sind.</p>
<p>Der &#8220;Führerschein ab 17&#8243; ist aber auch mit einigen Bedingungen verbunden. So muss die notwendige Begleitperson mindestens 30 Jahre alt sein und den Führerschein seit mindestens fünf Jahren haben. Weiter dürfen maximal frei Punkte &#8220;in Flensburg&#8221; zu Buche stehen. Abschließend ist noch eine Registrierung bei der Fahrerlaubnisbehörde notwendig.</p>
<p>Für den Fall, dass ein junger Fahrer diese Auflagen missachtet, folgt der Widerruf der Fahrerlaubnis. Zusätzlich wird ein Bußgeld fällig, die Probezeit wird verlängert und die Auflage gemacht, vor dem Neuerwerb des Führerscheins ein Aufbauseminar zu besuchen. Beim Thema Alkohol sind noch engere Grenzen als üblich im Straßenverkehr zu beachten. Für Fahranfänger gilt bis 21 Jahre generell die Null-Promille-Regel. Diese gilt auch für die Begleitperson, solange sich diese in der Funktion mit im Auto befindet.</p>
<p>Bei Fragen zu Führerschein und im Speziellen dem begleiteten Fahren ab 17 nehmen Sie Kontakt mit mir auf:</p>
<p><a href="http://www.kanzlei-schmitt.de" target="_blank">www.kanzlei-schmitt.de</a></p>
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		<title>Das Audi Quattro &#8211; Urteil des BGH zu den Stundensätzen einer markengebundenen Fachwerkstatt bei der fiktiven Abrechnung</title>
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		<pubDate>Wed, 04 Aug 2010 13:45:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Dominik Weiser</dc:creator>
				<category><![CDATA[Autounfall was tun]]></category>
		<category><![CDATA[Sachverständige]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>

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		<description><![CDATA[Der BGH hat in dem viel zitierten Urteil vom 20.10.2009 AZ VI ZR 53/09 in Konkretisierung des Porsche &#8211; Urteils einige Grundsätze aufgestellt zur Frage, wann der Geschädigte bei der fiktiven Abrechnung die Stundenlöhne einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen darf. Es geht also darum, ob der Geschädigte, der nicht anhand der konkret entstandenen Reparaturkosten sondern [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der BGH hat in dem viel zitierten Urteil vom 20.10.2009 AZ VI ZR 53/09 in Konkretisierung des Porsche &#8211; Urteils einige Grundsätze aufgestellt zur Frage, wann der Geschädigte bei der fiktiven Abrechnung die Stundenlöhne einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen darf. Es geht also darum, ob der Geschädigte, der nicht anhand der konkret entstandenen Reparaturkosten sondern auf Basis der in einem Haftpflichtgutachten geschätzten Kosten Ansprüche geltend macht, sich auf die vom Gutachter geschätzten Reparaturkosten einer markengebundenen Vertragswerkstatt berufen kann oder ob ihn der Haftpflichtversicherer auf die niedrigeren  Stundenlöhne einer von ihm benannten Werkstatt verweisen kann. Es geht demnach nicht um konkret angefallene Reparaturkosten, sondern um die Abrechnung auf Gutachtenbasis.</p>
<p>Der BGH hat das Urteil vom 20.10.2009 nun bereits zweimal bestätigt, nämlich durch Urteil vom 23.02.2010 AZ VI ZR 91/09 und durch Urteil vom 22.06.2010 AZ VI ZR 302/08 (Audi Quattro &#8211; Urteil). Ich erlaube mir, in diesem Beitrag die Urteile zusammenzufassen in der Hoffnung, dass auch dem jurisitschen Laien verständlich wird, worum es geht:</p>
<p>1. Ist das Auto im Unfallzeitpunkt nicht älter als drei Jahre, darf der Geschädigte die im Haftpflichtgutachten ermittelten Stundenverrechnungssätze einer regionalen markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen.</p>
<p>2. Ist das Auto älter als drei Jahre, kann der Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer darlegen, dass es in der Region des Geschädigten günstigere (i.d.R. nicht markengebundene) Werkstätten gibt. Er muss aber auch darlegen, dass diese gleichwertige Reparaturmöglichkeiten bieten und für den Geschädigten ohne weiteres zugänglich sind. Also:</p>
<p>a) günstiger<br />
b) ohne weiteres zugänglich und<br />
c) gleichwertig<br />
Diese Voraussetzungen müssen ALLE erfüllt sein. Wenn der Geschädigte das bestreitet, muss der Schädiger Beweis antreten, ggf. durch Vernehmung des oder der Geschäftsführer der von ihm benannten Werkstätten.</p>
<p>3. Gelingt es dem Haftpflichtversicherer, diese Voraussetzungen zu beweisen, kann der Geschädigte sich dennoch auf die höheren Stundensätze der markengebundenen Fachwerkstatt berufen, wenn er darlegt und beweist, dass er das Unfallfahrzeug bisher stets in der markengebundenen Fachwerkstatt hat warten und reparieren lassen. Diese Konstellation war Gegenstand der Entscheidung des BGH vom 22.06.2010. Der Geschädigte fuhr einen mehr als zehn Jahre alten Audi Quattro mit einer Laufleistung von über 190.000 km. Seine Klage auf weitergehenden Schadensersatz wurde durch die Instanzen vom AG Schwetzingen und vom LG Mannheim abgewiesen. Der BGH hat die Entscheidung des LG Mannheim aufgehoben und die Sache an das LG zurückverwiesen mit der Begründung, der Kläger habe die regelmäßige Wartung und Reparatur des Fahrzeugs in einer markengebundenen Fachwerkstatt vorgetragen. Das LG Mannheim muss insoweit den Sachverhalt aufklären.</p>
<p>Was bedeutet das für die Regulierungspraxis?</p>
<p>Der Geschädigte, dessen Fahrzeug im Unfallzeitpunkt älter als drei Jahre war, sollte mit der Klage immer das Scheckheft vorlegen, aus dem sich ergibt, dass er das Fahrzeug stets in einer markengebundenen Werkstatt hat reparieren lassen. Auch wenn er das Fahrzeug nicht regelmäßig in einer markengebundenen Fachwerkstatt warten und reparieren ließ, ist der Prozess längst nicht verloren, denn der Haftpflichtversicherer muss die oben unter 2. genannten Voraussetzungen darlegen und beweisen. Hier besteht vor allem unter den Punkten &#8220;ohne weiteres zugänglich&#8221; und &#8220;gleichwertige Reparatur&#8221; erhebliches Angriffspotenzial für den Geschädigten. Die von den Haftpflichtversicherern benannten Werkstätten liegen nicht selten in erheblicher Entfernung vom Geschädigten, was bedeutet, dass sie oft schon wegen der Entfernung nicht &#8220;ohne weiteres zugänglich&#8221; sind.</p>
<p>Fazit: Auf solche &#8220;Herunterrechnungen der Stundensätze&#8221; seitens der Haftpflichtversicherer sollte man sich als Geschädigter nicht verweisen lassen, auch nicht wenn man ein älteres Fahrzeug fährt. Gleiches gilt übrigens für andere Gutachtenpositionen, die regelmäßig in Streit stehen (v.a. UPE und Verbringungskosten).</p>
<p>Ich taufe das Urteil des BGH vom 22.06.2010 AZ VI ZR 302/08 übrigens hiermit auf den Namen &#8220;Audi Quattro &#8211; Urteil&#8221;. Ich habe mich auch entschlossen, es in meinen künftigen Schriftsätzen und Blogbeiträgen so zu nennen in der Hoffnung, dass sich die Nomenklatur durchsetzt. Schau mer mal &#8230;</p>
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		<title>Abschleppen beim Parken an einer abgelaufenen Parkuhr</title>
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		<pubDate>Tue, 03 Aug 2010 13:54:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Loren Grunert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Halten und Parken]]></category>

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		<description><![CDATA[Als Handwerker hat man es nicht leicht! Aufträge in der Stadt führen zwangsläufig zu der Frage – wo soll ich parken? Am Ort des Geschehens ist weit und breit kein kostenfreier Parkplatz in Sicht. Dann muss es eben ein kostenpflichtiger Parkplatz sein. Hauptsache man muss die schweren Werkzeuge nicht kilometerweit schleppen. Während der Arbeit vergisst [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Handwerker hat man es nicht leicht! Aufträge in der Stadt führen zwangsläufig zu der Frage – wo soll ich parken? Am Ort des Geschehens ist weit und breit kein kostenfreier Parkplatz in Sicht. Dann muss es eben ein kostenpflichtiger Parkplatz sein. Hauptsache man muss die schweren Werkzeuge nicht kilometerweit schleppen. Während der Arbeit vergisst man, dass die Parkuhr bereits seit langem abgelaufen ist. Mit welchen Konsequenzen man dann rechnen muss, hatte das Hamburgische Oberverwaltungsgericht zu entscheiden (Beschluss vom 27.11.2009, Az.: 3 Bf 36/06).</p>
<p><strong>Wenn die Parkuhr abgelaufen ist, kann ein Hinweiszettel</strong> <strong>mit</strong> <strong>dem genauen</strong>, in unmittelbarer Nähe gelegenen <strong>Aufenthaltsort, Kosten und Nerven sparen.</strong> Der Hinweiszettel sollte mit Datum und Uhrzeit sowie Angaben zum Namen des Fahrers versehen sein. Dann wird man zumindest nicht direkt abgeschleppt. Dies geht aus dem besagten Urteil hervor.</p>
<p>Im Fall stellte der Kläger um 8:15 Uhr sein Fahrzeug in einer Straße in Hamburg an einer parkuhrpflichtigen Stelle ab und stellte die maximal mögliche Parkzeit von einer Stunde ein. Es handelte sich um einen Kleintransporter eines Handwerksbetriebes mit der Aufschrift „R. T. L. Straße &#8230; Hamburg“, „Gas Wasser Heizung“ und der Telefonnummer und Telefaxnummer. Um 12:25 Uhr stellte die Polizei fest, dass die Parkuhr seit mehr als drei Stunden abgelaufen war und beauftragte umgehend ein Abschleppunternehmen. Die Kosten sollte der Handwerksbetrieb zahlen.</p>
<p>Der Kläger wendete sich dagegen und meinte, dass er beauftragt gewesen sei, in der Straße, in der er geparkt habe, Installationsarbeiten vorzunehmen. Er habe für den Transport der hierfür erforderlichen Gerätschaften das Fahrzeug benutzt. Aufgrund der Installationsarbeiten habe er es versäumt, nach einer Stunde die Parkuhr neu zu bestücken.</p>
<p>Wer jetzt glaubt, die Polizei, sei zunächst verpflichtet bei der Firma anzurufen, um dem Fahrer Gelegenheit zum Wegfahren zu geben, zumal die Telefonnummer auf dem Auto Stand, irrt. Es gab laut OVG keine hinreichend klaren Anhaltspunkte dafür, dass der Fahrer des Fahrzeugs sich in dessen unmittelbarer Nähe befand und nach einer polizeilichen Aufforderung dazu in der Lage gewesen wäre, umgehend zu erscheinen und das Fahrzeug zu entfernen, weil es nicht in unmittelbarer Nähe des Handwerkbetriebs, sondern in erheblicher Entfernung davon in einem anderen Stadtteil stand.</p>
<p>Eine Pflicht zum Kontaktierungsversuch wäre aber ein gut lesbarer Hinweiszettel mit Datum und Uhrzeit sowie mit Angaben zum Namen des Fahrers und seinem genauen, in unmittelbarer Nähe gelegenen Aufenthaltsort sein können, gewesen.</p>
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		<title>Unfall im Ausland &#8211; Regulierung in Deutschland</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/unfall-im-ausland-regulierung-in-deutschland/</link>
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		<pubDate>Tue, 03 Aug 2010 05:20:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Matthias Seibel</dc:creator>
				<category><![CDATA[Autounfall was tun]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Ausland]]></category>
		<category><![CDATA[Matthias Seibel]]></category>
		<category><![CDATA[Unfall]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Was macht man, wenn man im Urlaub im Ausland in einen Unfall verwickelt wird? Lohnt es sich überhaupt Ansprüche anzumelden, wenn man vor einem ausländischen Gericht klagen muss? Hier hilft dem Geschädigten EU-Recht. Denn jede in Europa tätige Kfz-Haftpflichtversicherung muss eine deutsche Versicherung als sog. Regulierungsbeauftragte haben, der gegenüber entsprechende Schäden geltend gemacht werden können. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Was macht man, wenn man im Urlaub im Ausland in einen Unfall verwickelt wird? Lohnt es sich überhaupt Ansprüche anzumelden, wenn man vor einem ausländischen Gericht klagen muss? Hier hilft dem Geschädigten EU-Recht. Denn jede in Europa tätige Kfz-Haftpflichtversicherung muss eine deutsche Versicherung als sog. Regulierungsbeauftragte haben, der gegenüber entsprechende Schäden geltend gemacht werden können. Weiterhin geben die Regelungen dem Geschädigten auch die Möglichkeit den Unfall vor einem deutschen Gericht zu klären. <a href="http://www.rechtsanwalt-koblenz.de">www.rechtsanwalt-koblenz.de</a></p>
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		<title>Vollrausch</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/vollrausch/</link>
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		<pubDate>Sat, 31 Jul 2010 10:27:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Christian Janeczek</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>

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		<description><![CDATA[Jedem nüchternen Menschen ist bekannt, dass man unter Wirkung von alkoholischen Getränken kein Auto fahren darf. Trotzdem finden täglich auf unseren Straßen sogenannte Trunkenheitsfahrten statt. Doch wie kommt es dazu. Natürlich beruhen viele Fahrten auf der Hoffnung, nicht erwischt zu werden oder aus Gleichgültigkeit gegenüber dem Gesetz. Anders ist die jedoch häufig bei den Fällen, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Jedem nüchternen Menschen ist bekannt, dass man unter Wirkung von alkoholischen Getränken kein Auto fahren darf. Trotzdem finden täglich auf unseren Straßen sogenannte Trunkenheitsfahrten statt. Doch wie kommt es dazu. Natürlich beruhen viele Fahrten auf der Hoffnung, nicht erwischt zu werden oder aus Gleichgültigkeit gegenüber dem Gesetz. Anders ist die jedoch häufig bei den Fällen, von denen man in der Zeitung liest. Da fahren Autofahrer mit Blutalkoholkonzentrationen Auto, die für den normalen Menschen häufig nicht vorstellbar sind. Im Ergebnis können diese Personen jedoch nicht wegen einer Trunkenheitsfahrt verurteilt werden. § 20StGB bestimmt, dass eine Bestrafung nicht möglich ist, wenn sich der Täter zum Zeitpunkt der Straftat in einem schuldausschließendem Zustand befunden hat. Naheliegend ist ein solcher Zustand ab 3 Promille Alkohol im Blut aufwärts. Da der Gesetzgeber jedoch nicht billigen kann, dass jemand sich in einen solchen Rausch versetzt, dass er nicht mehr weiß was er tut, hat er mit dem § 323a StGB &#8211; dem sogenannten strafbaren Vollrausch, einen Auffangtatbestand geschaffen. Schutzgut dieser Vorschrift ist primär der Schutz der Allgemeinheit vor den Gefahren, die von Berauschten regelmäßig ausgehen. Voraussetzung für eine Verurteilung ist neben dem Vollrausch und der in diesem Zustand begangenen Straftat, dass der Täter sich vorsätzlich oder fahrlässig in diesen Zustand versetzt hat. Wer unkontrolliert beginnt Alkohol zu trinken, dem wird ein solcher Schuldvorwurf stets zu machen sein. Geschützt werden sollen jedoch diejenigen, die nichts dafür können, dass sie Alkohol zu sich genommen haben. Denkbar ist dies zum Beispiel dann, wenn dem Alkoholunerfahrenen heimlich Alkohol in das Getränk gegeben wird und wenn jemand zum Trinken gezwungen wird.</p>
<p>Im Ergebnis hilft es daher dem Täter nicht allzu sehr, wenn er statt einer Trunkenheitsfahrt wegen strafbaren Vollrausches verurteilt wird. Die Geldstrafe wird etwas geringer sein und auch die Entziehungszeit der Fahrerlaubnis kann verkürzt sein. Um jedoch legal zukünftig wieder Auto zu fahren, steht auch dem Vollrauschtäter die Medizinisch Psychologische Untersuchung bevor. Anders ist dies bei schweren Straftaten. Wird z.b. ein Totschlag im Zustand des Vollrausches begangen, so beträgt das Höchstmaß der Strafe 5 Jahre Freiheitsstrafe, während für den Totschlag ohne Vollrausch eine Freiheitsstrafe bis zu 15 Jahren angedroht ist.</p>
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		<item>
		<title>Halterhaftung: Keine Vollstreckung österreichischer Geldbußen bei Parkverstößen</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/halterhaftung-vollstreckung-osterreichischer-geldbusen-bei-parkverstosen/</link>
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		<pubDate>Sat, 31 Jul 2010 08:55:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Ulrich Sefrin</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>

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		<description><![CDATA[Derzeit ist eine Vollstreckung österreichischer Geldbußen wegen Nichtbenennung des Fahrers in der Bundesrepublik nicht möglich. ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Urlaubzeit; viele Bundesbürger werden ihren Urlaub in Österreich verbringen oder zumindest durch das Land fahren. Wie sieht es aber mit der Vollstreckung von Geldbußen bei Parkverstößen aus? Hiermit hat sich das Finanzgericht Hamburg in einer Entscheidung auseinander-gesetzt.<br />
Danach ist eine Vollstreckung österreichischer Geldbußen wegen Nichtbenennung des Fahrers in der Bundesrepublik derzeit <strong>nicht</strong> möglich, da sie gegen verfassungsrechtliche Grundsätze verstößt. § 25a StVG sei mit der österreichischen Regelung des § 2 i.V.m. § 4 Abs. 2 Parkometergesetz 2006 nicht vergleichbar. In § 25a StVG werde ausschließlich der durch eine ordnungswidrige Kfz-Benutzung verursachte Verwaltungsaufwand auferlegt, wenn Verkehrsverstöße gegen den Willen des Halters nicht aufgeklärt werden können. Von einer Schuld des Halters sei nicht auszugehen. Demgegenüber sei eine Schuld bei der Ahndung der Nichtaussage des Halters bei der österreichischen Regelung ohne Weiteres anzunehmen (FG Hamburg, 1 V 289/09). Die verstoße aber gegen den Grundsatz, dass niemand verpflichtet sei, sich oder einen nahen Angehörigen zu belasten.<br />
Hinweis: Die Fragen werden auch noch von Bedeutung sein, wenn zum 01.10.2010 das Gesetz zur Regelung der Vollstreckung von ausländischen Geldsanktionen in Kraft tritt. Allerdings führt der Umstand, dass eine ausländische Geldsanktion auf sogenannter. (bloßer) Halterhaftung beruht dazu, dass dann gem. § 87d Abs. 2 IRG-E die Vollstreckung der ausländischen Geldsanktion im Inland abgelehnt werden kann.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>72 Prozent der Geschädigten können mit Werkstattbindung nichts anfangen</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/72-prozent-der-geschadigten-konnen-mit-werkstattbindung-nichts-anfangen/</link>
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		<pubDate>Fri, 30 Jul 2010 13:36:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dominik Bach</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>

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		<description><![CDATA[Schadenmanagement, Autohaus, KÜS]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h1></h1>
<p>Autohaus online: Einen gravierenden Mangel an Wissen und Information der Autofahrer in  Sachen Schadenmanagement der Versicherungen zeigt eine aktuelle  Umfrage, die von der Überwachungs- und Sachverständigenorganisation KÜS  e.V. am Mittwoch gegenüber AUTOHAUS-Schaden§manager präsentiert wurde.  Die Ergebnisse basieren auf einer repräsentativen Befragung von 1.000  Personen, die von der KÜS und einem Fachmagazin gemeinsam bei einem  Kölner Institut in Auftrag gegeben worden war.</p>
<p><strong>Eine der Kernfragen lautete, wohin sich die Autofahrer wenden, wenn es  gekracht hat</strong>. Hier fiel das Votum mit 67 Prozent relativ eindeutig  zugunsten der Versicherer aus. 16 Prozent wählen den Weg über den  Versicherungsmakler (vermutlich, weil er für diese Klientel der  Hauptansprechpartner in Versicherungsfragen ist), weitere neun Prozent  gehen direkt ins Autohaus und lediglich ein Prozent der Befragten würde  sich direkt an einen Sachverständigen wenden.</p>
<p>Fehlendes Wissen über tatsächliche vertragsrechtliche Inhalte wurde  insbesondere beim Thema Schadenmanagement offenkundig: Lediglich 28  Prozent waren darüber im Bilde, dass Werkstattbindung bedeutet, dass ein  entsprechend versichertes Fahrzeug nur in einer vom Versicherer für die  Intstandsetzung vorgeschriebenen Werkstatt repariert werden darf.  Erfahrung mit der sogenannten Schadensteuerung der Versicherer haben  gerademal 31 Prozent der befragten Autofahrer.</p>
<p><strong>Bei Wartung und Service hat das Autohaus die Nase vorn</strong></p>
<p>Dass man ein bestimmtes Ereignis jeweils auch mit der erwarteten  Kompetenz eines Unternehmens verbindet, zeigte sich – ähnlich wie bei  der Favorisierung der Versicherung bei einem Unfall – bei einer weiteren  Frage nun im umgekehrten Fall auch zugunsten des Autohauses: Wenn es  nämlich um den Durchführungsort und die Kompetenz bei Wartungs- und  Servicearbeiten geht, dann geben knapp 60 Prozent der Autofahrer laut  KÜS eindeutig ihrer Vertragswerkstatt die Stimme. Etwas mehr als 40  Prozent entscheiden sich für die freie Werkstatt.</p>
<p>Konkret nach der Unfallinstandsetzung gefragt, präferieren 66 Prozent  die Markenwerkstatt, 29 Prozent die freien Werkstätten und fünf Prozent  den Karosserie- und Lackfachbetrieb. Den veröffentlichten Ergebnissen  war allerdings eine Zusammensetzung der Halterklientel (Altersstruktur,  Bildung, Einkommen etc.) sowie der jeweils gefahrenen Fahrzeuge  (Hersteller/Modell, Alter/Segmentierung) nicht zu entnehmen.</p>
<p><strong>&#8220;Sachverständige müssen mehr Aufklärungsarbeit betreiben!&#8221;</strong></p>
<p>Bei der Frage des Sachverständigeneinsatzes nach einem Unfall stellte  die KÜS-Umfrage Informationslücken bei den Autofahrern fest. Gerade  einmal 30 Prozent würden immer nach einem Unfall einen Sachverständigen  hinzuziehen, 10 Prozent würden dies nicht tun und 60 Prozent beauftragen  nach ihren Angaben einen Sachverständigen bei Bedarf. 35 Prozent der  befragten Autofahrer glauben, dass die Versicherung den Sachverständigen  auswählt, 26 Prozent würden es selber tun.</p>
<p>&#8220;Hier müssen die Kfz-Sachverständigen mehr Aufklärung betreiben&#8221;, so  Dipl.-Ing. Peter Schuler. Der Bundesgeschäftsführer der KÜS stellt klar,  dass der Geschädigte bei einem unverschuldeten Unfall den unabhängigen  Sachverständigen seiner Wahl frei beauftragen kann. &#8220;Für die  Beweissicherung im Hinblick auf eine gerichtliche Auseinandersetzung  nach einem Unfall ist die Schadensaufnahme durch einen unabhängigen  Sachverständigen von enormer Wichtigkeit&#8221;, so Schuler. (wkp)</p>
<p>links:</p>
<p><a href="http://www.kues.de" target="_blank">www.kues.de</a></p>
<p><a href="http://www.autohaus.de" target="_blank">www.autohaus.de </a></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Sturz eines Radfahrers</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/sturz-eines-radfahrers/</link>
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		<pubDate>Thu, 29 Jul 2010 19:59:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Ulrich Sefrin</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>

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		<description><![CDATA[Ursachenzusammenhang beim Sturz eines Radfahrers
Der Fahrer eines Pkw wollte ein Grundstück verlassen und musste dabei einen kombinierten Fuß -/ Radweg überqueren. Dort befand sich ein Radfahrer der möglicherweise aus Schrecken wegen des herannahenden Pkw gestürzt war. Der PKW war aber noch vor dem Radweg zum Stillstand gekommen.
Das OLG Naumburg hat die Klage des Radfahrers auf [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ursachenzusammenhang beim Sturz eines Radfahrers</p>
<p>Der Fahrer eines Pkw wollte ein Grundstück verlassen und musste dabei einen kombinierten Fuß -/ Radweg überqueren. Dort befand sich ein Radfahrer der möglicherweise aus Schrecken wegen des herannahenden Pkw gestürzt war. Der PKW war aber noch vor dem Radweg zum Stillstand gekommen.</p>
<p>Das OLG Naumburg hat die Klage des Radfahrers auf Schadenersatz abgewiesen. Der Autofahrer sei nicht  haftbar, da es am haftungsbegründenden Ursachenzusammenhang fehle. Allein der zeitliche und räumliche Zusammenhang reiche nicht aus. Er begründe auch keinen Anscheinsbeweis zu Lasten des Autofahrers. Der Radfahrer müsse vielmehr beweisen, dass der Autofahrer an seinem Sturz die Schuld trage. Dieser Beweis sei nicht geführt worden.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
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		<title>Bußgeld droht beim Fahren mit &#8220;Fixi&#8221;- Rädern / Urteil des Verwaltungsgerichtes Berlin</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/busgeld-droht-beim-fahren-mit-fixi-radern-urteil-des-verwaltungsgerichtes-berlin/</link>
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		<pubDate>Thu, 29 Jul 2010 13:24:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>schadenfixblogger</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>

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		<description><![CDATA[Fixie, Bußgeld, Bußgeldkatalog]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>VG Berlin: Die Fahrt mit einem &#8220;Fixie&#8221;-Fahrrad im öffentlichen Straßenverkehr ist gefährlich und kann auch teuer werden. Mit  einem Bußgeld von bis zu 90 Euro, Punkten in Flensburg und der  Beschlagnahmung ihres Fahrrades müssen Personen rechnen, die die Polizei  auf öffentlichen Straßen auf einem &#8220;Fixie&#8221; erwischt.</p>
<p>&#8220;Fixies&#8221; sind reine Sportfahrräder. Sie haben eine starre  Hinterradnabe ohne Freilauf und nur einen Gang. Sie verfügen außerdem  weder über Licht noch Bremsen &#8211; das Tempo lässt sich allein über die  Trittfrequenz verringern. Das Berliner Verwaltungsgericht hat festgestellt, dass die Polizei die nicht  verkehrssicheren &#8220;Fixies&#8221; bei regelwidriger Nutzung im Straßenverkehr  einkassieren und versteigern darf (Az.: 1K 927.09). Der unglückliche Radler  bekommt dann lediglich den Verkaufserlös abzüglich der Verwaltungskosten  zurück.</p>
<p>Den aktuellen Bußgeldkatalog finden Sie <a href="http://www.schadenfixblog.de/bussgeldkatalog.php" target="_self">hier.</a></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>OLG Oldenburg: Die &#8220;Winterreifenpflicht&#8221; ist verfassungswidrig!</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/oldenburg_winterreifenpflich_verfassungswidri/</link>
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		<pubDate>Wed, 28 Jul 2010 13:38:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Florian Schmitt</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Eis]]></category>
		<category><![CDATA[Schnee]]></category>
		<category><![CDATA[Unfall]]></category>
		<category><![CDATA[Winterreifen]]></category>
		<category><![CDATA[Winterreifenpflicht]]></category>
		<category><![CDATA[§ 2 StVO]]></category>

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		<description><![CDATA[Nach einer Entscheidung des OLG Oldenburg vom  09.07.2010,  Az. 2 SsRs 220/09 ist die sogenannte "Winterreifenpflicht  für verfassungswidrig erklärt worden. Konkret geht es hier um die Norm § 2 Abs. 3a S. 1, S. 2 StVO. Diese besagt: "Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage."

Der Sachverhalt, welcher der Entscheidung zugrunde lag gestaltete sich wie folgt:
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nach einer Entscheidung des OLG Oldenburg vom  09.07.2010,  Az. <a title="OLG Oldenburg, 09.07.2010 - 2 SsRs 220/09" href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=2 SsRs 220/09" target="_blank">2 SsRs 220/09</a> ist die sogenannte &#8220;Winterreifenpflicht&#8221;  für verfassungswidrig erklärt worden. Konkret geht es hier um die Norm § 2 Abs. 3a S. 1, S. 2 StVO. Diese besagt: &#8220;Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage.&#8221;</p>
<p>Der Sachverhalt, welcher der Entscheidung zugrunde lag gestaltete sich wie folgt: Der Betroffene fuhr am Tattag mit seinem Auto über eine Eisfläche auf offener Straße. Es war kalt an dem Tag und das Auto war mit neuen Sommerreifen ausgestattet. Der Fahrer kam ins Rutschen und schleuderte in ein an der Straße liegendes Geschäft. Laut den Feststellungen des Amtsgerichts waren überhöhte Geschwindigkeit und die unangemessene Bereifung des Autos der Auslöser für den Unfall.</p>
<p>Im Rahmen einer Rechtsbeschwerde hatte dann das OLG Oldenburg über den Fall zu entscheiden. Der Verurteilte vertrat die Auffassung, dass es auch mit Winterreifen zu diesem Unfall gekommen wäre.  Es blieb letztlich bei einer Veruteilung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung.</p>
<p>Das OLG entschied, dass die genannte Norm verfassungswidrig sei, denn sie verstoße gegen das verfassungsmäßig gebotene Bestimmtheitsgebot. Demnach müsse eine Ordnungswidrigkeit so konkret umschrieben sein, dass für den Einzelnen der Anwendungsbereich erkennbar sei oder sich durch Auslegung ermitteln lasse. Dies sei vorliegend jedoch nicht gegeben, da weder aus gesetzlichen noch aus technischen Vorschriften  zu entnehmen sei, welche Eigenschaften Reifen für bestimmte Wetterverhältnisse haben müssten.</p>
<p>Bei Fragen zu Verkehrsunfällen und deren Folgen und Bußgeldverfahren nehmen Sie Kontakt mit mir auf:</p>
<p><a href="http://www.kanzlei-schmitt.de" target="_blank">www.kanzlei-schmitt.de</a></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Geblitzt mit&#8230;.? Teil2: Lasermessgerät Riegl FG-21P</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/geblitzt-mit-teil2-lasermessgerat-riegl-fg-21p/</link>
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		<pubDate>Wed, 28 Jul 2010 07:16:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Romanus Schlemm</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeldverfahren]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrverbot]]></category>
		<category><![CDATA[Geschwi]]></category>
		<category><![CDATA[Geschwindigkeitsverstoß]]></category>
		<category><![CDATA[Lasermessgerät]]></category>
		<category><![CDATA[Lasermessung]]></category>
		<category><![CDATA[Punkte]]></category>

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		<description><![CDATA[In dieser Reihe stelle ich in Kurzform die gebräuchlichsten,  aktuell in Deutschland in der Verkehrsüberwachung eingesetzten Geschwindigkeitsmessgeräte vor  und weise auf mögliche Fehlerquellen hin.
Es besteht die weit verbreitete Auffassung, Messungen im Rahmen von  Verkehrsüberwachungsmaßnahmen seien in Ordnung und nicht angreifbar.
Es zeigt sich jedoch immer wieder, dass die Messgeräte nicht gemäß  der Bedienungsanleitung bedient [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In dieser Reihe stelle ich in Kurzform die gebräuchlichsten,  aktuell in Deutschland in der Verkehrsüberwachung eingesetzten<strong> Geschwindigkeitsmessgeräte</strong> vor  und weise auf <strong>mögliche Fehlerquellen</strong> hin.</p>
<p>Es besteht die weit verbreitete Auffassung, Messungen im Rahmen von  Verkehrsüberwachungsmaßnahmen seien in Ordnung und nicht angreifbar.</p>
<p>Es zeigt sich jedoch immer wieder, dass die Messgeräte nicht gemäß  der Bedienungsanleitung bedient wurden, das Messpersonal nicht geschult  oder Messfehler zu beklagen waren.</p>
<p>Heute geht es um  ein häufig eingesteztes, laserbasiertes Messgerät mit großer Reichweite</p>
<p><strong>Bezeichnung:</strong> Riegl FG-21P <strong><br />
</strong></p>
<p><strong>Funktion: </strong> Geschwindigkeitsmessung – Lasermessverfahren ohne Foto- oder Videodokumentation</p>
<p><strong>Einsatz: </strong> mobil &#8211; Messung aus der Hand oder mit Stativ; Messbereich bis 1000 Meter!</p>
<p><strong>mögliche Fehler: </strong> z.B. fehlerhafte Kalibrierung (Aligntest) , Fehlmessungen (siehe unten) , Dokumentation</p>
<p>Besonderheit: Es wird <strong>nicht &#8220;geblitzt&#8221;</strong>, d.h. es erfolgt auch <strong>keine Fotodokumentation</strong>. Da der Messbereich <strong>bis 1000 m</strong> reicht, erfolgt die Messung meist in einem Moment, in welchem der Betroffene noch gar nichts davon ahnt. Nach der Messung wird angehalten mit Personalienfeststellung und Mitteilung des Vorwurfs. <strong>Gerne werden daher auch Motorräder gemessen.</strong></p>
<p>Die eigentliche  Messung ist somit objektiv nicht nachvollziehbar; es kommt auf die <strong>Aussage des Messbeamten und die Dokumentation der Messung</strong> an.<strong> </strong></p>
<p><strong>Es können Fehlmessungen bzw. eigentlich Fehlzuordnungen dergestalt vokommen, dass der Messbeamte  ein vermeintlich anvisiertes Fahrzeug glaubt gemessen zu haben, in Wirklichkeit aber z.B. ein dahinter fahrendes Fahrzeug den Laserstrahl reflektiert und damit den Messwert gebildet hat.</strong> Da eine Messung in beide Fahrtrichtungen möglich ist, also ankommender oder abfließender Verkehr, sind auch hier entsprechende Fehlmessungen, d.h. z.B. Messwertbildung durch Gegenverkehr, möglich. <strong>Mit diesem Verfahren vorgeworfene Geschwindigkeitsverstöße sollten daher kritisch geprüft werden.</strong> Hier bestehen durchaus Chancen bei versierter Verteidigung.</p>
<p>Selbstverständlich muss auch dieses Messgerät zum Zeitpunkt der Messung gültig geeicht sein.</p>
<p>Haben Sie einen Bußgeldbescheid wegen des Vorwurfs einer  Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten, bei welchem als Beweismittel Lasermessung und/oder Riegl FG-21P aufgeführt sind? Drohen Punkte in  Flensburg oder gar ein Fahrverbot?</p>
<p>Zu unserer Online-Bußgeldhilfe bei schadenfix geht es <a href="https://www.schadenfix.de/bad-nauheim.mvc/anwaltshaus-bad-nauheim/bussgeldanfrage">hier</a></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Geblitzt mit &#8230;.?   Teil 1: Multanova 6F</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/geblitzt-mit-teil-1-multanova-6f/</link>
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		<pubDate>Tue, 27 Jul 2010 07:43:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Romanus Schlemm</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Blitzer]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeldbescheid]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrverbot]]></category>
		<category><![CDATA[Geschwindigkeitsüberschreitung]]></category>
		<category><![CDATA[Messfehler]]></category>
		<category><![CDATA[Radar]]></category>
		<category><![CDATA[Radarfalle]]></category>

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		<description><![CDATA[In dieser Reihe stelle ich in Kurzform die gebräuchlichsten,  aktuell in Deutschland in der Verkehrsüberwachung eingesetzten Geschwindigkeitsmessgeräte vor  und weise auf mögliche Fehlerquellen hin.
Es besteht die weit verbreitete Auffassung, Messungen im Rahmen von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen seien in Ordnung und nicht angreifbar.
Es zeigt sich jedoch immer wieder, dass die Messgeräte nicht gemäß der Bedienungsanleitung bedient wurden, das [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In dieser Reihe stelle ich in Kurzform die gebräuchlichsten,  aktuell in Deutschland in der Verkehrsüberwachung eingesetzten<strong> Geschwindigkeitsmessgeräte</strong> vor  und weise auf <strong>mögliche Fehlerquellen</strong> hin.</p>
<p>Es besteht die weit verbreitete Auffassung, Messungen im Rahmen von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen seien in Ordnung und nicht angreifbar.</p>
<p>Es zeigt sich jedoch immer wieder, dass die Messgeräte nicht gemäß der Bedienungsanleitung bedient wurden, das Messpersonal nicht geschult oder Messfehler zu beklagen waren.</p>
<p>Den Anfang macht ein seit Jahren in der Geschwindigkeitsüberwachung eingesetztes Radarmessgerät:</p>
<p>Bezeichnung: <strong>Multanova 6F</strong></p>
<p><strong>Funktion: </strong> Geschwindigkeitsmessung &#8211; Radarmessverfahren mit Frontfoto</p>
<p><strong>Einsatz: </strong> mobil, stationär von der Brücke oder der Seite, im PKW eingebaut</p>
<p><strong>mögliche Fehler: </strong> z.B. Bedienfehler,  Reflexionsfehlmessungen (Knickstrahlreflexion;   Reflexionsmessung), Dokumentation</p>
<p>Selbstverständlich muss auch dieses Messgerät zum Zeitpunkt der Messung gültig geeicht sein.</p>
<p>Haben Sie einen Bußgeldbescheid wegen des Vorwurfs einer Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten, bei welchem als Beweismittel Radarmessung und/oder  Multanova 6F aufgeführt sind? Drohen Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot?</p>
<p>Zu unserer Online-Bußgeldhilfe bei schadenfix geht es <a href="https://www.schadenfix.de/bad-nauheim.mvc/anwaltshaus-bad-nauheim/bussgeldanfrage">hier</a></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Darf man die Parkscheibe auf die nächste halbe Stunde stellen?</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/darf-man-die-parkscheibe-auf-die-nachste-halbe-stunde-stellen/</link>
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		<pubDate>Mon, 26 Jul 2010 12:31:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Loren Grunert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Volkstümliche Rechtsirrtümer]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Halten und Parken]]></category>

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		<description><![CDATA[Jeder kennt sie &#8211; fast jeder hat sie! Die Rede ist von der guten alten Parkscheibe. Richtig eingestellt kann Sie Zeit und Kosten sparen. Sogar in der Straßenverkehrsordnung hat die Parkscheibe ihren festen Platz; nämlich in §13 StVO. Hier steht, wie die Parkscheibe einzustellen ist. Den genauen Wortlaut der ganzen Norm will ich Ihnen hier [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Jeder kennt sie &#8211; fast jeder hat sie! Die Rede ist von der guten alten Parkscheibe. Richtig eingestellt kann Sie Zeit und Kosten sparen. Sogar in der Straßenverkehrsordnung hat die Parkscheibe ihren festen Platz; nämlich in <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__13.html" target="_blank">§13 StVO</a>. Hier steht, wie die Parkscheibe einzustellen ist. Den genauen Wortlaut der ganzen Norm will ich Ihnen hier ersparen. Deshalb nur ein Ausschnitt:</p>
<blockquote><p><em>&#8230;&#8230;&#8230;ist das Halten und Parken nur erlaubt,&#8230;&#8230;.. soweit das Fahrzeug eine von außen gut lesbare <strong>Parkscheibe</strong> hat und der Zeiger der Scheibe auf den Strich der halben Stunde eingestellt ist, die dem Zeitpunkt des Anhaltens folgt.</em></p></blockquote>
<p><strong>Hier die Übersetzung:</strong> Wenn man zu den glücklichen Findern eines Parkplatzes gehört, auf dem das Parken nur für eine begrenzte Zeit erlaubt ist, darf man die Parkzeit bis zur halben Stunde aufrunden.</p>
<p><strong>Bei Ankunft um 9:10 Uhr darf man die Parkscheibe auf 9:30 Uhr stellen und hat alles in allem 20 Minuten dazugewonnen.</strong></p>
<p>Es ist ratsam die Parkscheibe genau einzustellen. Beim Einstellen der Parkscheibe auf das weiße Feld dazwischen, also gedachte 9:15 Uhr, soll es schon Strafzettel gegeben haben.<br />
Ebenso zu beachten ist: Wenn man keine Parkscheibe zur Hand hat, reicht es nicht aus die Uhrzeit auf einen Zettel zu schreiben und im Auto auszulegen. Es muss eine Parkscheibe nach Bild 318 sein (<a href="http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__13.html" target="_blank">§13 StVO</a>). Zu finden ist Bild 318 in <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/anlage_3_65.html" target="_blank"><span>Anlage 3</span> der StVO</a><span> </span><span> Richtzeichen Nr. 11.<br />
</span></p>
<p><span><br />
</span></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Aktuell: Der Bundesgerichtshof stärkt die Rechte der unfallgeschädigten Gebrauchtwagenfahrer</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/aktuell-der-bundesgerichtshof-starkt-die-rechte-der-unfallgeschadigten-gebrauchtwagenfahrer/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/aktuell-der-bundesgerichtshof-starkt-die-rechte-der-unfallgeschadigten-gebrauchtwagenfahrer/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 22 Jul 2010 06:29:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Romanus Schlemm</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrzeugschaden]]></category>
		<category><![CDATA[fiktive abrechnung]]></category>
		<category><![CDATA[Gebrauchtwagen]]></category>
		<category><![CDATA[Reparaturschaden]]></category>
		<category><![CDATA[Schadenregulierung]]></category>
		<category><![CDATA[Stundenverrechnungssätze]]></category>
		<category><![CDATA[Unfallregulierung]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/?p=2545</guid>
		<description><![CDATA[In der Entscheidung vom 22. Juni 2010 (veröffentlicht am 13.7.2010)  stärkte der BGH wieder einmal die Rechte der unfallgeschädigten  Gebrauchtwagenfahrer.
In dem zur Entscheidung anstehenden  Fall ging es um die unfallbedingte Beschädigung eines zum  Unfallzeitpunkt mehr als zehn Jahre alten Audi Quattro  mit einer Laufleistung von über 190.000 km.
Der Unfallgeschädigte rechnete [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In der Entscheidung vom 22. Juni 2010 (veröffentlicht am 13.7.2010)  stärkte der BGH wieder einmal die Rechte der <strong>unfallgeschädigten  Gebrauchtwagenfahrer.</strong></p>
<p>In dem zur Entscheidung anstehenden  Fall ging es um die unfallbedingte Beschädigung eines zum  Unfallzeitpunkt <strong>mehr als zehn Jahre alten </strong>Audi Quattro  mit einer Laufleistung von <strong>über 190.000 km</strong>.</p>
<p>Der Unfallgeschädigte rechnete fiktiv auf Gutachtenbasis ab. Er  beanspruchte die vom Sachverständigen ermittelten <strong>Stundenverrechnungssätze  einer markengebundenen Fachwerkstatt.</strong></p>
<p>Der gegnerische Haftpflichtversicherer wollte jedoch nicht zahlen und  kürzte die geltend gemachten Stundensätze auf das Niveau der  Stundensätze einer von dem Haftpflichtversicherer benannten nicht  markengebundenen Reparaturwerkstatt.</p>
<p>Der Unfallgeschädigte erhob schließlich Klage. Der BGH gab ihm  schließlich recht und verwies die Sache an das Berufungsgericht zur  erneuten Verhandlung zurück.</p>
<p>Leitsätze:</p>
<p>a) Der Geschädigte leistet dem Gebot der Wirtschaftlichkeit im  Allgemeinen Genüge und bewegt sich in den für die Schadensbehebung nach <a title="§  249 BGB: Art und Umfang des Schadensersatzes" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/249.html" target="_blank">§ 249 Abs. 2 Satz 1 BGB</a> gezogenen Grenzen, wenn er der Schadensabrechnung die üblichen  Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde  legt, die ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger auf dem  allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat.</p>
<p>b) Der Schädiger kann den Geschädigten aber unter dem Gesichtspunkt  der Schadensminderungspflicht gemäß <a title="§  254 BGB: Mitverschulden" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/254.html" target="_blank">§ 254 Abs. 2 BGB</a> auf eine günstigere  Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen  “freien Fachwerkstatt” verweisen, wenn er darlegt und gegebenenfalls  beweist, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard  her der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht,  und wenn er gegebenenfalls vom Geschädigten aufgezeigte Umstände  widerlegt, die diesem eine Reparatur außerhalb der markengebundenen  Fachwerkstatt unzumutbar machen würden.</p>
<p><a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;sid=5181b2a926b1fc4bc8cf5587d6d4468d&amp;nr=52617&amp;pos=0&amp;anz=1">BGH,  Urteil vom 22. Juni 2010  AZ: VI ZR 302/08 </a></p>
<p>Fazit:</p>
<p>Oft ist der Verweis auf eine günstigere Reparaturmethode für den Geschädigten <strong>nicht  zumutbar</strong>, was zu prüfen gilt.</p>
<p><strong>Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass derjenige,  welcher schuldlos in einen Verkehrsunfall verwickelt worden ist, einen  Rechtsanwalt seiner Wahl mit der Schadensregulierung beauftragen kann –  auf Kosten des gegnerischen Versicherers.</strong></p>
<p>Der Geschädigte hat also die Wahl; er kann die Regulierung selbst  vornehmen und damit in die Hand des hinter dem Unfallverursacher  stehenden Haftpflichtversicherers geben, welcher naturgemäß daran  interessiert ist, den Schaden so niedrig wie möglich zu halten oder er  kann einen -entsprechend versierten – Rechtsanwalt mit der Regulierung  beauftragen.</p>
<p>Grundsätzlich ist daher die Beauftragung eines entsprechend fachlich   spezialisierten Rechtsanwalts zur Durchführung der Schadenregulierung   empfehlenswert, da nur nur im solchen Falle der Geschädigte eine   vollständige Aufklärung und Beratung über sämtliche, ihm zustehenden   Schadenpositionen erwarten kann.</p>
<p>Wir sind Mitglied bei schadenfix und  bearbeiten u.a. bundesweit   Mandate im Bereich der Unfallgregulierung:</p>
<p>Unsere Kontaktdaten finden Sie hier: <a href="http://www.schadenfix.de/bad-nauheim/anwaltshaus-bad-nauheim">Rechtsanwälte   Ruppert, Schlemm &amp; Steidl</a></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Zu schnell gefahren? Eine &#8220;Anhörung im Bußgeldverfahren&#8221; ist in der Post?  Tipps zur Reaktion:</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/zu-schnell-gefahren-eine-anhorung-im-busgeldverfahren-ist-in-der-post-tipps-zur-reaktion/</link>
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		<pubDate>Wed, 21 Jul 2010 15:06:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Romanus Schlemm</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Anhörung]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeldbescheid]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeldverfahren]]></category>
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		<category><![CDATA[Punkte]]></category>

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		<description><![CDATA[Viele motorisierte Verkehrsteilnehmer haben es schon mal erlebt,  einige weniger, einige öfters:
In der Post befindet sich eine sog. „Anhörung im Bußgeldverfahren“.
Dort wird ein Verkehrsverstoß zur Last gelegt; z.B. der Vorwurf einer  Geschwindigkeitsüberschreitung oder eines Rotlichtverstoßes, in den  genannten Fällen meist mit  -mehr oder weniger erkennbarem-  Fahrerlichtbild. Auf der Rückseite kann man [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Viele motorisierte Verkehrsteilnehmer haben es schon mal erlebt,  einige weniger, einige öfters:</p>
<p>In der Post befindet sich eine sog. „Anhörung im Bußgeldverfahren“.</p>
<p>Dort wird ein Verkehrsverstoß zur Last gelegt; z.B. der Vorwurf einer  Geschwindigkeitsüberschreitung oder eines Rotlichtverstoßes, in den  genannten Fällen meist mit  -mehr oder weniger erkennbarem-  Fahrerlichtbild. Auf der Rückseite kann man dann z.B. ankreuzen, ob der  Verstoß zugegeben wird.</p>
<p>In einem Bußgeldverfahren einer Verkehrsordnungswidrigkeit (beginnt  ab € 40,- Geldbuße) drohen auch 1-4 Punkte in Flensburg und evt. 1-3  Monate Fahrverbot; je nach Verstoß.</p>
<p>Was tun?</p>
<p>Ganz schlecht (z.B.):</p>
<ul>
<li>mit dem zuständigen Sachbearbeiter der      Bußgeldbehörde darüber  telefonisch diskutieren</li>
<li>Ausreden formulieren:      (Ich musste dringend zum Flughafen; es  war doch noch gelb…“, etc.)</li>
<li>Rücksendung des      Anhörungsbogens an die Bußgeldbehörde mit dem  Text: „Bitte gebt mir keine      Punkte“</li>
</ul>
<p>Hier gilt der bekannte Grundsatz: <strong>“Reden ist Silber,  Schweigen ist Gold”</strong></p>
<p>Grundsätzlich hat jeder Betroffene in einem  (Verkehrs-)ordnungswidrigkeitsverfahren oder auch Beschuldigte in einem  (Verkehrs-)Strafverfahren das Recht, zu schweigen.</p>
<p>Solange man den Inhalt der Ermittlungsakte und somit die  Ermittlungsergebnisse nicht kennt, sollte jedoch dem Schweigen dem  Vorzug gegeben werden. Da aber nur ein Rechtsanwalt Akteneinsicht  erhält, empfiehlt sich eine Einschaltung eines fachlich spezialisierten  Rechtsanwalts, so dass dann, wenn denn eine Stellungnahme zu dem  Tatvorwurf geboten ist, diese über den Rechtsanwalt erfolgen kann.</p>
<p>Viele Verkehrsteilnehmer haben eine Verkehrsrechtsschutzversicherung  (Abschluss sehr empfehlenswert!), welche die Kosten für die  Verteidigung  -mit Ausnahme einer evt. vereinbarten Selbstbeteiligung-  bei einem fahrlässigen Verstoß übernehmen muss.</p>
<p>Wir sind Mitglied bei schadenfix und  bearbeiten u.a. bundesweit  Mandate im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten und der  Unfallgregulierung:</p>
<p>Unsere Kontaktdaten finden Sie hier: <a href="http://www.schadenfix.de/bad-nauheim/anwaltshaus-bad-nauheim">Rechtsanwälte  Ruppert, Schlemm &amp; Steidl</a></p>
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		<item>
		<title>Geblitzt mit Einseitensensor ESO ES 3.0?</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/geblitzt-mit-einseitensensor-eso-es-3-0/</link>
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		<pubDate>Wed, 21 Jul 2010 14:33:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Romanus Schlemm</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeldbescheid]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeldverfahren]]></category>
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		<category><![CDATA[ESO ES 3.0]]></category>
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		<category><![CDATA[Geschwindigkeitsüberschreitung]]></category>
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		<description><![CDATA[In letzter Zeit sind einige Fälle bekannt geworden, in denen mit dem Geschwindigkeitsmessgerät ESO ES 3.0 Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt wurden, wobei eine veraltete und nicht mehr eichfähige Software verwandt wurde.
z.B.:
Urteil des Amtsgerichts Gießen vom 19. 02. 2010
Einstellungsbeschluss des Amtsgerichts  Zerbst vom 17.05.2010
Einstellung Amtsgericht Coburg(AZ 1 Owi 109 Js 1823/10 vom 18.05. 2010
Wenn Sie also mit ESO [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In letzter Zeit sind einige Fälle bekannt geworden, in denen mit dem Geschwindigkeitsmessgerät ESO ES 3.0 Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt wurden, wobei eine veraltete und nicht mehr eichfähige Software verwandt wurde.</p>
<p>z.B.:</p>
<p><a href="http://www.geblitzt-was-tun.de/images/stories/ag-giessen-beschluss-5214-owi-104js30766-09.pdf">Urteil des Amtsgerichts Gießen vom 19. 02. 2010</a></p>
<p><a href="http://www.geblitzt-was-tun.de/images/stories/ag-zerbst-beschluss-8owi128-10.pdf">Einstellungsbeschluss des Amtsgerichts  Zerbst vom 17.05.2010</a></p>
<p>Einstellung Amtsgericht Coburg(AZ 1 Owi 109 Js 1823/10 vom 18.05. 2010</p>
<p>Wenn Sie also mit ESO ES 3.0 geblitzt worden sind, kann eine  kritische Überprüfung des Falls durchaus lohnenswert sein, wenn es um Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot geht.</p>
<p>Möglicherweise könnte die Nachrüstung auf die neue Softwareversion 1.002 nämlich unterblieben  sein!</p>
<p>Wir sind Mitglied bei schadenfix und  bearbeiten u.a. bundesweit Mandate im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten und der Unfallgregulierung:</p>
<p>Unsere Kontaktdaten finden Sie hier: <a href="http://www.schadenfix.de/bad-nauheim/anwaltshaus-bad-nauheim">Rechtsanwälte Ruppert, Schlemm &amp; Steidl</a></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>„Blitzen“ nicht verfassungswidrig</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/%e2%80%9eblitzen%e2%80%9c-nicht-verfassungswidrig/</link>
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		<pubDate>Wed, 21 Jul 2010 09:43:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Matthias Seibel</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsüberwachung]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Blitzen]]></category>
		<category><![CDATA[Flensburg]]></category>
		<category><![CDATA[Geschwindigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Matthias Seibel]]></category>
		<category><![CDATA[Punkte]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein Beschwerdeführer machte vor dem Bundesverfassungsgericht geltend, dass die im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung von ihm gefertigten Lichtbilder sein Persönlichkeitsrecht verletzen würden.
Das Bundesverfassungsgerichts hat seine Verfassungsbeschwerde aber nicht zur Entscheidung angenommen.
§ 100h Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StPO erlaube die Anfertigung von Bildaufnahmen ohne Wissen des Betroffenen, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Beschwerdeführer machte vor dem Bundesverfassungsgericht geltend, dass die im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung von ihm gefertigten Lichtbilder sein Persönlichkeitsrecht verletzen würden.</p>
<p>Das Bundesverfassungsgerichts hat seine Verfassungsbeschwerde aber nicht zur Entscheidung angenommen.</p>
<p>§ 100h Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StPO erlaube die Anfertigung von Bildaufnahmen ohne Wissen des Betroffenen, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise weniger Erfolg versprechend oder erschwert wäre. Die Auslegung und Anwendung dieser Norm durch die Fachgerichte zeige keine Verletzung spezifischen Verfassungsrechts. Eine Bildaufnahme, bei der Fahrer und Kennzeichen eines Fahrzeugs identifizierbar sind, stelle zwar einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seiner Ausprägung als Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar. Der Zweck derartiger Maßnahmen der Verkehrsüberwachung, nämlich die Aufrechterhaltung der Sicherheit des Straßenverkehrs, rechtfertige jedoch eine Beschränkung seiner Grundrechte.</p>
<p>Die Überwachung treffe zudem nicht Unbeteiligte, sondern ausschließlich Fahrer, die selbst Anlass zur Anfertigung von Bildern gegeben hätten, da der Verdacht eines Verkehrsverstoßes bestehe. Angesichts des bezweckten Schutzes der Allgemeinheit vor erheblichen Gefahren für Leib und Leben im Straßenverkehr bestanden für das Bundesverfassungsgericht keine Bedenken im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit der in Rede stehenden verkehrsrechtlichen Maßnahme. (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 5. Juli 2010, Az. 2 BvR 759/10) <a href="http://www.rechtsanwalt-koblenz.de">www.rechtsanwalt-koblenz.de</a></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Schadenregulierung – Wann muss die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlen?</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/schadenregulierung-%e2%80%93-wann-muss-die-kfz-haftpflichtversicherung-zahlen/</link>
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		<pubDate>Tue, 20 Jul 2010 15:03:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Christian Janeczek</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[autounfall was tun]]></category>
		<category><![CDATA[Az.: 3 W 15/10]]></category>
		<category><![CDATA[christian janeczek]]></category>
		<category><![CDATA[e.Consult]]></category>
		<category><![CDATA[Haftpflichtversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[OLG Stuttgart]]></category>
		<category><![CDATA[schadenmanagement]]></category>
		<category><![CDATA[schadenmanager]]></category>
		<category><![CDATA[Werkstatt/Reparatur]]></category>

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		<description><![CDATA[Nach Verkehrsunfällen entstehen zum Ärger des Geschädigten häufig Verzögerungen bei der Schadensregulierung.
Ein Schadensersatzanspruch des Klägers ist sofort nach Schadensentstehung fällig (§ 271 BGB). Nach Meinung des OLG Stuttgart ist dem Haftpflichtversicherer aber regelmäßig, selbst bei einfachen Sachverhalten, eine Bearbeitungszeit von einigen Wochen einzuräumen. Im Streitfall hatte der Kläger zur Beschleunigung der Schadensregulierung einen Monat nach dem [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nach Verkehrsunfällen entstehen zum Ärger des Geschädigten häufig Verzögerungen bei der Schadensregulierung.</p>
<p>Ein Schadensersatzanspruch des Klägers ist sofort nach Schadensentstehung fällig (§ 271 BGB). Nach Meinung des OLG Stuttgart ist dem Haftpflichtversicherer aber regelmäßig, selbst bei einfachen Sachverhalten, eine Bearbeitungszeit von einigen Wochen einzuräumen. Im Streitfall hatte der Kläger zur Beschleunigung der Schadensregulierung einen Monat nach dem Verkehrsunfall Klage eingereicht. (Beschluss vom 26.04.2010, Az.: 3 W 15/10)</p>
<p>Ein Verzug der Haftpflichtversicherung sei nicht anzunehmen gewesen, so das OLG Stuttgart. Dem Haftpflichtversicherer sei selbst bei durchschnittlichen Verkehrsunfallsachen ein <strong>Prüfungszeitraum von 4-6 Wochen zuzubilligen</strong>. Daher sei eine <strong>Mindestfrist von vier Wochen abzuwarten</strong>, zumal Reparaturwerkstätten nicht auf sofortiger Zahlung bestünden, wenn die Reparatur über eine Versicherung abgerechnet würde.</p>
<p>Die <strong>Entscheidung des OLG Stuttgart überzeugt nicht</strong>, soweit argumentiert wird, dass Reparaturwerkstätten nicht auf sofortiger Zahlung bestünden, wenn die Reparatur über eine Versicherung abgerechnet würde. Dies trifft regelmäßig nur dann zu, wenn eine Reparaturkostenübernahmeerklärung durch den Versicherer vorliegt oder Vertrauen in die Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers besteht. Im Übrigen kann nicht von einer Reparaturwerkstatt verlangt werden, dass diese stets für den Versicherer die Unfallreparatur kostenintensiv vorfinanziert.</p>
<p>Die Praxis zeigt, dass es einem Haftpflichtversicherer durchaus gelingt, einen Unfallschaden in 1 oder 2 Wochen bei einfach gelagerten Fällen und klarer Haftungslage zu regulieren. Jedoch ist sein Interesse daran beschränkt, da es voraussetzt, ausreichend Personal zur Bearbeitung vorzuhalten und Geld früher zur Verfügung zu stellen. Um das entsprechende Interesse des Versicherers zu wecken, ist es darum erforderlich, ihm aufzuzeigen, dass eine längere Regulierungszeit deutlich teurer wird. So verlangt die Rechtsprechung zwar, dass der Geschädigte seinen Schaden vorfinanziert. Die damit verbundenen Kosten wie z.B. der Höherstufungsschaden einer zur Vorfinanzierung in Anspruch genommenen Kaskoversicherung  oder der Zinsschaden einen Finanzierungskredites muss der Versicherer übernehmen. Der Versicherer muss nur sofort darüber informiert werden, damit ihm Möglichkeiten zur Vermeidung dieser Mehrkosten durch eine schnelle Regulierung eingeräumt wird. Dies führt dann sehr häufig dazu, dass eine schnelle Regulierung bis zum Reparaturende plötzlich möglich ist.</p>
<p>Im Übrigen sollte nie vergessen werden, auch kleinere Schadenspositionen wie Fälligkeitszinsen zu beziffern.</p>
<p>Selbstverständlich muss aber auch auf Geschädigtenseite dafür gesorgt werden, dass schnell und vollumfänglich der Schaden beziffert wird. Damit hier erhebliche Verzögerungen vermieden werden, nutzt unsere Kanzlei den  <a href="http://www.e-consult.de/schadenmanager/" target="_blank"><strong>Schadenmanager</strong></a><strong> der </strong><a href="http://www.e-consult.de/" target="_blank"><strong>e.Consult AG</strong></a><strong>. </strong></p>
<p>Sie hatten einen Verkehrsunfall und wollen möglichst schnell an ihr Geld kommen? Kontaktieren Sie mich doch einfach über mein Serviceportal bei schadenfix.de: <a href="http://www.schadenfix.de/dresden/roth-anwaelte" target="_blank">Roth &amp; Partner</a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Wann droht ein Fahrverbot wegen Geschwindigkeitsüberschreitung? &#8211; Bußgeldkatalog 2010</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/wann-droht-ein-fahrverbot-wegen-geschwindigkeitsuberschreitung-busgeldkatalog-2010/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/wann-droht-ein-fahrverbot-wegen-geschwindigkeitsuberschreitung-busgeldkatalog-2010/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 20 Jul 2010 09:54:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Stefan Wiesen</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeldkatalog 2010]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrverbot]]></category>
		<category><![CDATA[Geschwindigkeitsüberschreitung]]></category>
		<category><![CDATA[Stefan Wiesen]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein Fahrverbot ist eine Anordnung einer Behörde oder eines Gerichts, wonach eine Person Kraftfahrzeuge für eine Dauer von 1-3 Monate nicht führen darf. Das Fahrverbot kann bei bestimmten Verkehrsordnungswidrigkeiten verhängt werden. Wann ein Fahrverbot verhängt wird, kann dem aktuellen Bußgeldkatalog 2010 entnommen werden.
Hier ein Auszug aus dem Bußgeldkatalog für Fahrverbot nach Geschwindigkeitsüberschreitungen:
ab 41 km/h (31 [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Fahrverbot ist eine Anordnung einer Behörde oder eines Gerichts, wonach eine Person Kraftfahrzeuge für eine Dauer von 1-3 Monate nicht führen darf. Das Fahrverbot kann bei bestimmten Verkehrsordnungswidrigkeiten verhängt werden. Wann ein Fahrverbot verhängt wird, kann dem aktuellen Bußgeldkatalog 2010 entnommen werden.</p>
<p>Hier ein Auszug aus dem <a href="http://www.schadenfixblog.de/bussgeldkatalog.php" target="_blank">Bußgeldkatalog</a> für Fahrverbot nach Geschwindigkeitsüberschreitungen:</p>
<blockquote><p><strong>ab 41 km/h (31 km/h) <em>außerhalb</em></strong> <strong><em>(innerhalb) </em></strong>geschlossener Ortschaften ist neben einer Geldstrafe und Punkte in Flensburg ein<strong> Fahrverbot </strong>von <strong>1 Monat</strong>,</p></blockquote>
<blockquote><p><strong>ab 61 km/h<em> </em>(51 km/h)<em> außerhalb (innerhalb)</em></strong> ein<strong> Fahrverbot </strong>von <strong>2 Monaten </strong><strong>und</strong></p></blockquote>
<blockquote><p><strong>über 70 km/h (61 km/h) <em>außerhalb (innerhalb) </em></strong><strong>ein</strong><strong><em> </em></strong><strong>Fahrverbot </strong><strong>von</strong><strong> 3 Monaten</strong><strong> vorgesehen.</strong></p></blockquote>
<p>Im Falle eines Fahrverbots bleibt die Fahrerlaubnis bestehen, es ist dem Betroffenen jedoch für die Dauer der Fahrerlaubnis verboten, Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr zu führen. Das Fahrverbot wird mit Rechtskraft des Bußgeldbescheides wirksam. Nach Wirksamkeit muss der Führerschein für die Dauer des Fahrverbots bei der Ordnungsbehörde (bei Gerichtsurteil bei der Staatsanwaltschaft) abgegeben werden.<br />
Die Verbotsfrist beginnt mit der Abgabe des Führerscheins bei der Behörde. D.h. wenn man seinen Führerschein am 04.08.2010 abgibt, endet ein einmonatiges Fahrverbot am 04.09.2010 um 24 Uhr. Wenn gegen Sie innerhalb eines Zeitraums von 2 Jahren kein Fahrverbot verhängt wurde, können Sie den Zeitpunkt des Fristbeginns in einem Zeitraum von 4 Monaten selbst bestimmen.<br />
Wenn Sie als Betroffener trotz Fahrverbot Auto fahren ist das gem. §21 StVG eine Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe von bis einem Jahr oder mit Geldstrafe geahndet wird.</p>
<p><strong>Kann von einem Fahrverbot abgesehen werden?</strong></p>
<p>Von einem Fahrverbot kann ausnahmsweise abgesehen werden, wenn eine Gefährdung der beruflichen Existenz des Betroffenen vorliegt. Die Gerichte nehmen dies aber nur in Ausnahmefällen an. Meist wird der Betroffene darauf verwiesen zunächst seinen Jahresurlaub einzusetzen oder auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen. Dies sollte im Einzelfall ein Rechtsanwalt prüfen.<br />
Auch eine verkehrspsychologische Intensivberatung kann mildernd berücksichtigt werden, falls der Richter tatsächlich zu dem Schluss gelangt, der Betroffene werde sich zukünftig im Straßenverkehr vorschriftsmäßig verhalten.</p>
<p>Wenn Sie einen Bußgeld/Anhörungsbescheid erhalten haben und dagegen vorgehen möchten, können Sie mir diesen unverbindlich über mein Serviceportal bei schadenfix.de zukommen lassen! Ich werde Ihren Fall individuell prüfen! Hier geht´s zu meinem Serviceportal: <a href="http://www.schadenfix.de/saarbruecken/wiesen" target="_blank">Wenke &amp; Wiesen</a></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Zur Nachweispflicht bei Schmerzensgeldansprüchen</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/nachweispflicht-bei-schmerzensgeldanspruchen/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/nachweispflicht-bei-schmerzensgeldanspruchen/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 20 Jul 2010 09:21:39 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Florian Schmitt</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.schadenfixblog.de/?p=2507</guid>
		<description><![CDATA[In einer kürzlich ergangenen Entscheidung des Landgerichts Coburg (Az.: 13 O 185/09) befasst sich das Gericht mit dem folgenden Thema: Welche Voraussetzungen werden an den Anspruchsteller von Schmerzensgeldansprüchen gestellt. Besonders wurde hierbei darauf abgestellt, dass die Schmerzen tatsächlich durch das bestimmte Unfallereignis verursacht wurden. 

Bei dem hier verhandelten Fall... 
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In einer kürzlich ergangenen Entscheidung des Landgerichts Coburg (<a href="http://www.justiz.bayern.de/gericht/lg/co/presse/archiv/2010/02561/" target="_blank">Az.: 13 O 185/09</a>) befasst sich das Gericht mit dem folgenden Thema: Welche Voraussetzungen werden an den Anspruchsteller von Schmerzensgeldansprüchen gestellt. Besonders wurde hierbei darauf abgestellt, dass die Schmerzen tatsächlich durch das bestimmte Unfallereignis verursacht wurden.</p>
<p>Bei dem hier verhandelten Fall wurde ein Fahrradfahrer bei einem Unfall am rechten Augenlied und Unterkiefer, sowie am linken Bein verletzt. Im Gebiß brach ein Zahn ab, zwei weitere waren locker.  Nach ambulanter Krankenhausbehandlung und zehn Zahnarztbesuchen wurden ihm von der beklagten Haftpflichtversicherung 3.000,- € Schmerzensgeld zugesprochen.</p>
<p>Der Kläger behauptete weitergehend, dass er über mehrere Wochen Schlaftstörungen und Kopfschmerzen als posttraumatische Belastungsstörung hatte.  Auch leide er im Narbenbereich am Kinn an einwachsenden Barthaaren.</p>
<p>Das LG Coburg erkannte nur einen Bruchteil der Klageforderung an. So wurden dem Kläger lediglich 1.000,- € von eingeklagten 5.800,- € zugesprochen.  Dieser Teilbetrag steht für die einwachsenden Barthaare.</p>
<p>Für die übrigen Ansprüche stellte das LG Coburg fest, dass der Kläger keinen ausreichenden Beweis angeboten hat. Konkret wird bemängelt, dass die vorliegenden Atteste erst 2 Wochen nach dem Unfallereignis ausgestellt wurden oder aber  keinerlei Anhaltspunkte dafür enthielten, dass die bescheinigten Schmerzen im Zusammenhang mit dem Unfall stehen. Die erbrachten Beweise genügten lediglich um die zugesprochenen zusätzlichen 1.000,- € zu begründen.</p>
<p>Bei Fragen zu Verkehrsunfällen und deren Folgen nehmen Sie Kontakt mit mir auf:</p>
<p><a href="http://www.kanzlei-schmitt.de">www.kanzlei-schmitt.de</a></p>
<p><a href="http://www.schadenfix.de/mainz/KanzleiSchmitt"></a></p>
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		<title>Fotos in Restwertbörse (Urteil)</title>
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		<pubDate>Fri, 16 Jul 2010 19:06:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Matthias Seibel</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
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		<description><![CDATA[Versicherungen nutzen sog. Restwertbörsen, um dort Unfallfahrzeuge einzustellen und alsdann dem Geschädigten einen Aufkäufer zu benennen, der ein höheres Restwertangebot abgibt, als z.B. in einem vom Geschädigten eingeholten Gutachten festgestellt. Der Bundesgerichtshof hat hierzu nunmehr festgestellt, dass die Versicherungen nicht berechtigt sind, Bilder, die ein Sachverständiger im Auftrag des Geschädigten vom Fahrzeug gefertigt hat, in [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Versicherungen nutzen sog. Restwertbörsen, um dort Unfallfahrzeuge einzustellen und alsdann dem Geschädigten einen Aufkäufer zu benennen, der ein höheres Restwertangebot abgibt, als z.B. in einem vom Geschädigten eingeholten Gutachten festgestellt. Der Bundesgerichtshof hat hierzu nunmehr festgestellt, dass die Versicherungen nicht berechtigt sind, Bilder, die ein Sachverständiger im Auftrag des Geschädigten vom Fahrzeug gefertigt hat, in eine Internet-Restwertbörse einzustellen.</p>
<p>Interessant ist das Urteil auch deshalb, die Versicherung sich auf eine gängige Praxis der Versicherer berufen hat, so dass bundesweit von einer Vielzahl von Verstößen auszugehen ist. Daneben hat der BGH auch nochmals klargestellt, dass zur Beurteilung des Restwertes grundsätzlich der allgemein zugängliche, regionale Markt heranzuziehen ist, nicht aber der Sondermarkt über Internet-Restwertbörsen oder spezialisierte Restwertaufkäufer. <strong>(Bundesgerichtshof, Urt. v. 29.04.2010, Az. I ZR 68/08)</strong></p>
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		<title>Neuigkeiten für die kalte Jahreszeit: Winterbereifungspflicht verfassungswidrig!</title>
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		<pubDate>Thu, 15 Jul 2010 10:43:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwältin Dr. Daniela Mielchen</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeldkatalog 2010]]></category>
		<category><![CDATA[Daniela Mielchen]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Verhängung von Bußgeld wegen der &#8220;Winterbereifungspflicht&#8221; gehört wohl der Vergangenheit an. Das OLG Oldenburg (Az.: 2 SsRs 220/09) hat entschieden, dass die Regelung zu unbestimmt und daher verfassungswidrig ist.
In dem zu entscheidenden Fall war der Kläger mit überhöhter Geschwindigkeit auf Glatteis verunfallt. Das Fahrzeug des Klägers war nur mit Sommerreifen ausgestattet. Darin sah das [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Verhängung von Bußgeld wegen der <strong>&#8220;Winterbereifungspflicht&#8221;</strong> gehört wohl der Vergangenheit an. Das OLG Oldenburg (Az.: 2 SsRs 220/09) hat entschieden, dass die Regelung zu unbestimmt und daher verfassungswidrig ist.</p>
<p>In dem zu entscheidenden Fall war der Kläger mit überhöhter Geschwindigkeit auf Glatteis verunfallt. Das Fahrzeug des Klägers war nur mit Sommerreifen ausgestattet. Darin sah das Amtsgericht neben der überhöhten Geschwindigkeit auch die Ursache des Unfalls. Dagegen wehrte sich der Kläger. In den Augen der Verteidigung hätte der Unfall auch mit Winterreifen passieren können; die Ursache sei der Geschwindigkeitsverstoß gewesen.</p>
<p>Die in Rede stehende bußgeldbewehrte Winterbereifungspflicht ergibt sich aus § 2 Abs. 3a Satz 1 und 2 StVO:</p>
<blockquote><p>&#8220;Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine <strong>geeignete Bereifung</strong>&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;.&#8221;</p></blockquote>
<p>Es sei für den Laien nicht klar, welche Bereifung bei winterlichen Wetterverhältnissen als ungeeignet anzusehen sei, so das OLG Oldenburg.<br />
In der Vorschrift heißt es ja auch nicht explizit, dass bei Eis und Schnee nur mit Winterreifen gefahren werden darf. Welche Eigenschaften Reifen für winterliche Wetterverhältnisse haben müssen, wird in der Vorschrift nicht deutlich. Deshalb ist auch nicht klar, ob nicht auch Sommerreifen im Sinne der Vorschrift geeignet sein können. Wenn der Gesetzgeber eine „Winterreifenpflicht“ gewollt hätte, so hätte er in der Vorschrift eindeutigere Worte finden müssen.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Promillegrenzen im Ausland</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/promillegrenzen-im-ausland/</link>
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		<pubDate>Wed, 14 Jul 2010 19:12:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Matthias Seibel</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsanwälte aktuelle Informationen]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Alkohol]]></category>
		<category><![CDATA[Ausland]]></category>
		<category><![CDATA[Matthias Seibel]]></category>
		<category><![CDATA[Promille]]></category>

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		<description><![CDATA[0,0: Estland, Rumänien, Slowakei, Tschechien, Ungarn
0,2: Norwegen, Polen, Schweden
0,3: Serbien6
0,4: Litauen
0,5: Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Frankreich1, Griechenland2, Island, Italien, Kroatien3, Lettland4, Luxemburg5, Mazedonien6, Montenegro6, Niederlande7, Österreich8, Portugal, Schweiz, Slowenien6, Spanien9, Türkei10, Weißrussland6, Zypern
0,8: Großbritannien, Irland, Liechtenstein, Malta
1) 0,2 für Busfahrer
2) 0,2 für Fahrer von Krafträdern und gewerblichen Kfz sowie für Personen, die ihren Führerschein [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>0,0</strong>: Estland, Rumänien, Slowakei, Tschechien, Ungarn</p>
<p><strong>0,2</strong>: Norwegen, Polen, Schweden</p>
<p><strong>0,3</strong>: Serbien<sup>6</sup></p>
<p><strong>0,4</strong>: Litauen</p>
<p><strong>0,5</strong>: Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Frankreich<sup>1</sup>, Griechenland<sup>2</sup>, Island, Italien, Kroatien<sup>3</sup>, Lettland<sup>4</sup>, Luxemburg<sup>5</sup>, Mazedonien<sup>6</sup>, Montenegro<sup>6</sup>, Niederlande<sup>7</sup>, Österreich<sup>8</sup>, Portugal, Schweiz, Slowenien<sup>6</sup>, Spanien<sup>9</sup>, Türkei<sup>10</sup>, Weißrussland<sup>6</sup>, Zypern</p>
<p><strong>0,8</strong>: Großbritannien, Irland, Liechtenstein, Malta</p>
<p><sup>1)</sup> 0,2 für Busfahrer</p>
<p><sup>2) </sup>0,2 für Fahrer von Krafträdern und gewerblichen Kfz sowie für Personen, die ihren Führerschein noch keine zwei Jahre besitzen</p>
<p><sup>3) </sup>0,0 für Fahrer bis 24 Jahre und Fahrer von Kfz über 3,5t</p>
<p><sup>4) </sup>0,2 für Personen, die ihren Führerschein noch keine zwei Jahre besitzen</p>
<p><sup>5) </sup>0,2 für Personen, die ihren Führerschein noch keine zwei Jahre besitzen sowie für Berufskraftfahrer</p>
<p><sup>6) </sup>0,0 für Berufskraftfahrer</p>
<p><sup>7) </sup>0,2 für Personen, die ihren Führerschein noch keine fünf Jahre besitzen und Fahrer von Kleinkrafträdern unter 24 Jahren</p>
<p><sup>8 ) </sup>0,1 für Personen in der Probezeit, die ihren Führerschein noch keine zwei Jahre besitzen</p>
<p><sup>9)</sup> 0,3 für Personen, die ihren Führerschein noch keine zwei Jahre besitzen, Fahrer von Kfz mit mehr als 8 Sitzplätzen sowie Berufskraftfahrer</p>
<p><sup>10) </sup>0,0 für Fahrer von (sämtlichen) Gespannen, Lkw und Bussen</p>
<p><a href="http://www.rechtsanwalt-koblenz.de">www.rechtsanwalt-koblenz.de</a></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Zum Anscheinsbeweis bei Unfällen nach gefährlichen Wendemanövern</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/anscheinsbeweiswendemanover/</link>
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		<pubDate>Tue, 13 Jul 2010 08:32:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Florian Schmitt</dc:creator>
				<category><![CDATA[Autounfall was tun]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
		<category><![CDATA[ag münchen]]></category>
		<category><![CDATA[anscheinsbeweis]]></category>
		<category><![CDATA[haftung]]></category>
		<category><![CDATA[Überholmanöver]]></category>
		<category><![CDATA[Unfall]]></category>
		<category><![CDATA[Urteil]]></category>
		<category><![CDATA[verschulden]]></category>
		<category><![CDATA[wendemanöver]]></category>

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		<description><![CDATA[Ein Autofahrer führt ein Wendemnöver an einer Kreuzung durch. Dabei kommt es zum Zusammenstoß mit einem links von ihm fahrenden Auto. Dieses Auto hatte zum überholen angesetzt und fährt dem Wendenden in die linke Fahrzeugseite.  An beiden Fahrzeugen entstehen beträchtliche Schäden. 

Nach einem aktuellen Urteil des Amtgerichts München ...
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Autofahrer führt ein Wendemnöver an einer Kreuzung durch. Dabei kommt es zum Zusammenstoß mit einem links von ihm fahrenden Auto. Dieses Auto hatte zum überholen angesetzt und fährt dem Wendenden in die linke Fahrzeugseite.  An beiden Fahrzeugen entstehen beträchtliche Schäden.</p>
<p>Nach einem aktuellen Urteil des Amtgerichts München ( 345 C 15055/09) spricht der erste Anschein für das Verschulden des wendenden Autofahrers.  Dies begründet das Gericht damit, dass sich jeder Verkehrsteilnehmer bei einem Wendemanöver nach der Straßenverkehrsordnung so verhalten muss, dass er keinem anderen schadet.</p>
<p>Die Mithaftung des Überholenden kommt nur dann in Betracht, wenn dem Überholvorgang eine unklare Verkehrslage vorausgeht. In solchen Fällen ist nämlich grundsätzlich ein Überholen verboten.</p>
<p>Bei Fragen zu Verkehrsunfällen und deren Folgen nehmen Sie Kontakt mit mir auf über <a href="http://www.kanzlei-schmitt.de" target="_blank">meine Homepage</a> oder melden Sie einen Unfall zur Schadensabwicklung direkt auf meinem <a href="http://www.schadenfix.de/mainz/KanzleiSchmitt" target="_blank">Serviceportal</a> bei schadenfix.de</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan Speed Verfahren verwertbar?</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/geschwindigkeitsmessung-mit-poliscan-speed-verfahren-verwertbar/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/geschwindigkeitsmessung-mit-poliscan-speed-verfahren-verwertbar/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 12 Jul 2010 13:00:25 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Loren Grunert</dc:creator>
				<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Sachverständige]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsüberwachung]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeldkatalog 2010]]></category>
		<category><![CDATA[Geschwindigkeitsüberschreitung]]></category>
		<category><![CDATA[OLG Karlsruhe]]></category>
		<category><![CDATA[PoliScan-Speed]]></category>

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		<description><![CDATA[Das OLG Karlsruhe hat mit Beschluss vom 17. 2. 2010 &#8211; 1 (8) SsBs 276/09 &#8211; AK 79/09 entschieden, dass es dahinstehen kann, ob es sich bei dem PoliScan Speed Messverfahren um ein anerkanntes und weitgehend standardisiertes Messverfahren handelt, denn das AG hat seine Feststellung im Einzelfall rechtsfehlerfrei begründet.
Der Tatrichter hat sich vorliegend von der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das <strong>OLG Karlsruhe </strong>hat mit Beschluss vom 17. 2. 2010 &#8211; 1 (8) SsBs 276/09 &#8211; AK 79/09 entschieden, dass es dahinstehen kann, ob es sich bei dem PoliScan Speed Messverfahren um ein anerkanntes und weitgehend standardisiertes Messverfahren handelt, denn das <em>AG</em> hat seine Feststellung im Einzelfall rechtsfehlerfrei begründet.</p>
<p>Der Tatrichter hat sich vorliegend von der <strong>Verlässlichkeit und Korrektheit der Messung im konkreten Einzelfall</strong> überzeugt. Er hat ausgeführt, dass das Messgerät geeicht gewesen und der Beamte beim Aufbau und der Bedienung des Geräts entsprechend der Bedienungsanleitung des Herstellers vorgegangen sei. Zudem seien Zweifel an der Richtigkeit der festgestellten Geschwindigkeit aus technischer Sicht nicht ersichtlich gewesen. Seine Überzeugung hat er nach Meinung des OLG Karlsruhe nachvollziehbar in den Urteilsgründen dargelegt.</p>
<p>Der ermittelte Geschwindigkeitswert ist jedenfalls bei der <strong>Messung eines allein ankommenden Fahrzeugs</strong> unter normalen Umständen innerhalb der vorgegebenen Toleranzen nicht zu beanstanden.</p>
<p>Bei einer besonderen Fallgestaltung kann sich jedoch etwas anderes ergeben. U.a. bei:</p>
<ul>
<li>Möglichkeit der Fehlzuordnung eines Fahrzeugs</li>
<li>Notwendigkeit der Nachprüfung durch einen Sachverständigen</li>
</ul>
<p>Verkehrsrechtlich versierte Rechtsanwälte bei <a href="http://schadenfix.de/" target="_blank">schadenfix.de</a> können Ihnen weiterhelfen, wenn Sie gegen ein Bußgeld wegen Geschwindigkeitsüberschreitung vorgehen wollen.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Rückwärts gegeneinander (Urteil)</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/ruckwarts-gegeneinander-urteil/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/ruckwarts-gegeneinander-urteil/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 12 Jul 2010 06:45:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Matthias Seibel</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Parteien parkte an einer Straße, die auf beiden Seiten von einem Bürgersteig und quer zur Fahrbahn verlaufenden Parktaschen gesäumt wird. Beide Fahrer fuhren mit ihren Pkws jeweils rückwärts aus gegenüberliegenden, schräg zueinander versetzten Parktaschen heraus. Zwischen beiden Fahrzeugen kam es zur Kollision. Das Gericht hat festgestellt, dass der Kläger zum Zeitpunkt des Zusammenstoßes bereits [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Parteien parkte an einer Straße, die auf beiden Seiten von einem Bürgersteig und quer zur Fahrbahn verlaufenden Parktaschen gesäumt wird. Beide Fahrer fuhren mit ihren Pkws jeweils rückwärts aus gegenüberliegenden, schräg zueinander versetzten Parktaschen heraus. Zwischen beiden Fahrzeugen kam es zur Kollision. Das Gericht hat festgestellt, dass der Kläger zum Zeitpunkt des Zusammenstoßes bereits wenige Sekunden gestanden hat. Allerdings hat es ihm nur 80 % seines Schadens zugesprochen, da er sich die Betriebsgefahr seines Fahrzeuges anrechnen lassen müsse. Der Unfall sei für ihn nämlich nicht unabwendbar gewesen. Dies setze voraus, dass der Unfall auch bei Einhaltung der äußersten möglichen Sorgfalt durch einen Idealfahrer nicht abgewendet werden kann. Ein Idealfahrer hätte aber an seiner Stelle erkannt, dass im anderen Auto bereits jemand saß, der möglicherweise gleichfalls ausparken will, und hätte im Hinblick darauf abgewartet. <strong>(Landgericht Saarbrücken, Urt. v. 07.05.2010, Az. 13 S 14/10) <a href="http://www.rechtsanwalt-koblenz.de">www.rechtsanwalt-koblenz.de</a></strong></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Unfall im Ausland &#8211; Umfang des Sachschadens</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/unfall-im-ausland-umfang-des-sachschadens/</link>
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		<pubDate>Fri, 09 Jul 2010 13:36:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Christian Janeczek</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>

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		<description><![CDATA[Gerade in der Urlaubszeit verunfallen deutsche Touristen häufig im Ausland. Ist die Haftung zugunsten des Deutschen Verkehrsteilnehmers geklärt, stellt sich häufig die Frage nach der Höhe des Anspruches. In den meisten europäischen Ländern ist der Umfang des Schadensersatzes deutlich geringer als hierzulande. Schadenspositionen wie Nutzungsausfallschaden sind häufig unbekannt und Ersatzansprüche auf Wertminderung, Reparaturkosten oder Unkostenpauschale [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Gerade in der Urlaubszeit verunfallen deutsche Touristen häufig im Ausland. Ist die Haftung zugunsten des Deutschen Verkehrsteilnehmers geklärt, stellt sich häufig die Frage nach der Höhe des Anspruches. In den meisten europäischen Ländern ist der Umfang des Schadensersatzes deutlich geringer als hierzulande. Schadenspositionen wie Nutzungsausfallschaden sind häufig unbekannt und Ersatzansprüche auf Wertminderung, Reparaturkosten oder Unkostenpauschale deutlich geringer. Dies führt häufig zu dem Dilemma, dass zwar an dem Fahrzeug eine Wertminderung nach deutschen Grundsätzen iHv. 1000,00€ entstanden ist, der Versicherer aber nur die Wertminderung nach tschechischen Marktverhältnissen iHv. 200,00€ reguliert. Dem hat nun das <strong>Landgericht Dresden</strong> <strong>(Aktenzeichen 8 S 6/07 vom 23.06.2010)</strong> einen Riegel vorgeschoben. Zwar richtet sich die Regulierung eines Unfalles grds. nach dem Recht, welches am Tatort gilt, jedoch bemisst sich die Schadenhöhe danach, welchen Schaden der konkret Verletzte tatsächlich erleidet. Kennt das Rechtssystem am Unfallort also eine bestimmte Schadensposition, bemisst sich die Höhe nach den deutschen Marktverhältnissen. Bei einem Unfall in Tschechien bedeutet dies, dass die Wertminderung also vollumfänglich ersetzt begehrt werden kann.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Knöllchen werden EU weit vollstreckt</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/knollchen-werden-eu-weit-vollstreckt/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/knollchen-werden-eu-weit-vollstreckt/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 09 Jul 2010 13:06:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Stefan Wiesen</dc:creator>
				<category><![CDATA[schadenfix.de News]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeldkatalog]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeldkatalog 2010]]></category>
		<category><![CDATA[Falschparken]]></category>
		<category><![CDATA[Halten und Parken]]></category>
		<category><![CDATA[Stefan Wiesen]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsüberwachung]]></category>

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		<description><![CDATA[Knöllchen aus dem EU-Ausland können bald vollstreckt werden.
Wenn Sie in Ihrem Sommerurlaub in Italien, Spanien, Frankreich oder anderen EU-Staaten geblitzt wurden, bei Rot über die Ampel gefahren sind oder kreativ geparkt haben, droht Ihnen ein Bußgeld nach dem Bußgeldkatalog des Transit- oder Urlaubslandes.
Im Februar 2010 wurde im Schadenfixblog bereits über die Bemühungen Deutschlands und anderer [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Knöllchen aus dem EU-Ausland können bald vollstreckt werden.<br />
Wenn Sie in Ihrem Sommerurlaub in Italien, Spanien, Frankreich oder anderen EU-Staaten geblitzt wurden, bei Rot über die Ampel gefahren sind oder kreativ geparkt haben, droht Ihnen ein Bußgeld nach dem Bußgeldkatalog des Transit- oder Urlaubslandes.</p>
<p>Im Februar 2010 wurde im Schadenfixblog bereits über die Bemühungen Deutschlands und anderer EU Staaten, Bußgelder im gesamten EU-Ausland zu vollstrecken, berichtet! Siehe Beitrag: <a href="http://www.schadenfixblog.de/vollstreckung-von-busgeldern-im-eu-ausland/" target="_blank">Vollstreckung von Bußgeldern im Eu-Ausland</a>.</p>
<p>Nun hat der Bundestag ein entsprechendes Gesetz mit dem Titel: Gesetz über die  &#8220;Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen&#8221; beschlossen. Zwar war es auch vor diesem Gesetz schon möglich Bußgelder aus dem EU-Ausland zu vollstrecken, allerdings mit mehr Aufwand als dies nun der Fall ist. Nach Auskunft der Bundesregierung soll mit der Initiative der Rahmenbeschluss des Rates der Europäischen Union von Anfang 2005 in Deutschland umgesetzt werden.</p>
<p>Zur Wirksamkeit der Reglung muss allerdings noch der Bundesrat zustimmen. Wahrscheinlich wird das Gesetz nicht vor Oktober wirksam. Das bedeutet jedoch <strong>keine Entwarnung für Verkehrssünder</strong>: Der Zeitpunkt der Verhängung des Bußgeldes ist nicht maßgeblich, sodass auch <strong>im Sommerurlaub</strong> verhängte Bußgelder ab Oktober in Deutschland vollstreckt werden können.</p>
<p><strong>Achtung:</strong> Ausländische Bußgeldvorschriften sind teilweise drastischer als die Deutschen – Siehe Beitrag: <a href="http://www.schadenfixblog.de/busgeldkatalog-2010-die-haufigsten-delikte-im-landervergleich/" target="_blank">Bußgeldkatalog 2010 – die häufigsten Delikte im Ländervergleich</a>.</p>
<p>Sie haben einen Anhörungsbogen Bußgeldbescheid erhalten? Auf meinem<a href="http://www.schadenfix.de/saarbruecken/wiesen" target="_blank"> Serviceportal bei schadenfix.de</a> biete ich schnelle und unbürokratische Hilfe in Bußgeldsachen!</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Haftungsverteilung nach Autounfall mit Nachbar auf Privatweg</title>
		<link>http://www.schadenfixblog.de/haftungsverteilung-nach-autounfall-mit-nachbar-auf-privatweg/</link>
		<comments>http://www.schadenfixblog.de/haftungsverteilung-nach-autounfall-mit-nachbar-auf-privatweg/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 07 Jul 2010 08:55:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwältin Dr. Daniela Mielchen</dc:creator>
				<category><![CDATA[Autounfall was tun]]></category>
		<category><![CDATA[Urteile]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
		<category><![CDATA[schadenfix.de Rechtstipps]]></category>
		<category><![CDATA[Amtsgericht Merzig]]></category>
		<category><![CDATA[autounfall was tun]]></category>
		<category><![CDATA[Az.: 13 S 239/09]]></category>
		<category><![CDATA[Daniela Mielchen]]></category>
		<category><![CDATA[Haftungsverteilung]]></category>
		<category><![CDATA[Landgericht Saarbrücken]]></category>

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		<description><![CDATA[Wenn Sie sich mit Ihrem Nachbar nicht ganz so gut verstehen, sich mit diesem einen Privatweg zu Ihrem Grundstück teilen und rückwärts auf diesen auffahren wollen, so sollten Sie besondere Vorsicht walten lassen. Dieser Schluss lässt sich aus einem Urteil des Landgerichts Saarbrücken ziehen. Dies hatte sich mit der Frage der Haftungsverteilung bei einer Kollision [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn Sie sich mit Ihrem Nachbar nicht ganz so gut verstehen, sich mit diesem einen Privatweg zu Ihrem Grundstück teilen und rückwärts auf diesen auffahren wollen, so sollten Sie besondere Vorsicht walten lassen. Dieser Schluss lässt sich aus einem Urteil des Landgerichts Saarbrücken ziehen. Dies hatte sich mit der Frage der Haftungsverteilung bei einer Kollision zwischen einem auf einem Privatweg rückwärtsfahrenden und einem aus einer Hofeinfahrt im spitzen Winkel hierzu rückwärts auf den Privatweg einfahrenden PKW zu befassen (Urteil vom 12.02.2010, Az.: 13 S 239/09).</p>
<p>Die Klägerin hat vorgetragen, sie sei aus ihrer Einfahrt ausgefahren und habe sich rückwärtig vergewissert, dass die Ausfahrt frei sei. Sie habe das Auto der Nachbarin kommen sehen und daher angehalten und gehupt, um auf sich aufmerksam zu machen. Diese sei aber weitergefahren und auf das Fahrzeug der Klägerin aufgefahren.</p>
<p>Das Amtsgericht Merzig, Zweigstelle Wadern , (Urteil vom 14.10.2009, Az.:13 C 85/08), hatte eine hälftige Haftung der Beklagten (Nachbarin) angenommen. Die Klägerin hingegen war der Meinung, dass die Nachbarin voll hafte, weshalb sie die restlichen 50 % ihres Schadens aus dem Autounfall verlangte. Das Landgericht hat die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Merzig als unbegründet zurückgewiesen. Die <strong>hälftige Haftung der Beklagten</strong> sei im Ergebnis richtig:</p>
<ol>
<li>Die <strong>Beklagte</strong> (Nachbarin) habe <strong>gegen <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__9.html" target="_blank">§9 Abs.5 StVO</a> verstoßen</strong>, indem sie rückwärts gegen das stehende Fahrzeug der Klägerin gefahren sei.</li>
<li>Andererseits habe aufgrund der Örtlichkeit – die Grundstückseinfahrt der Klägerin stößt in spitzem Winkel auf den Zufahrtsweg – eine besondere <strong>Rücksichtspflicht der Klägerin aus dem Rechtsgedanken des <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__10.html" target="_blank">§ 10 StVO</a> bestanden</strong>. Danach muss derjenige, der aus einem Grundstück oder anderen, nicht dem fließenden Verkehr dienenden Verkehrsflächen auf die Fahrbahn einfahren will, ein Höchstmaß an Sorgfalt einhalten, <strong>nötigenfalls sich einweisen lassen.</strong></li>
</ol>
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		<title>Bundesverfassungsgericht stärkt den Richtervorbehalt bei der Entnahme einer Blutprobe</title>
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		<pubDate>Tue, 06 Jul 2010 09:13:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Rechtsanwalt Florian Schmitt</dc:creator>
				<category><![CDATA[Führerschein/MPU]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsüberwachung]]></category>
		<category><![CDATA[Blutprobe]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesverfassungsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Kanzlei Schmitt]]></category>
		<category><![CDATA[Polizei]]></category>
		<category><![CDATA[Urteil]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Anordnung einer Blutentnahme erfordert grundsätzlich die Anordnung eines Richters. Die Ermittlungsbehörden Polizei und vorrangig die Staatsanwaltschaft dürfen von diesem Grundsatz  abweichen und selbst die Blutentnahme anordnen. Allerdings darf dies nur geschehen, wenn ...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Anordnung einer Blutentnahme erfordert grundsätzlich die Anordnung eines Richters. Die Ermittlungsbehörden Polizei und vorrangig die Staatsanwaltschaft dürfen von diesem Grundsatz  abweichen und selbst die Blutentnahme anordnen. Allerdings darf dies nur geschehen, wenn durch die Verzögerung, die bei der Einschaltung des Richters entsteht, der Ermittlungserfolg erheblich gefährdet wird. Das Vorliegen der Gefahr im Verzug muss für den Einzelfall begründet werden und auch festgehalten werden.</p>
<p>Dieses vom Gesetzgeber vorgesehene Prozedere zunächst die richterliche Genehmigung einholen zu müssen wurde durch die Entscheidung des Bunderverfassungsgerichts <a href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-045.html" target="_blank">2 BvR 1046/08</a> gestärkt.</p>
<p>Aber Vorsicht: In der Praxis wird es zumeist aufgrund der eigentlichen Ausnahmeregelung &#8220;Gefahr im Verzug&#8221; zur Anordnung der Blutentnahme durch die Polizei kommen. So ist in den meisten Fällen aufgrund der Einzelumstände die Einholung einer schriftlichen Anordnung nicht praktikabel. Denn &#8211; wie auch in diesem Beispielfall &#8211; es besteht oft die Gefahr beispielsweise durch Nachtrunk die Blutalkoholkonzentration nachträglich zu verändern.</p>
<p>Bei Fragen zu Trunkenheitsfahrten und deren Folgen nehmen Sie Kontakt mit mir auf über <a href="http://www.kanzlei-schmitt.de" target="_blank">meine Homepage</a> oder melden Sie einen daraus resultierenden Unfall zur Schadensabwicklung direkt auf meinem <a href="http://www.schadenfix.de/mainz/KanzleiSchmitt" target="_blank">Serviceportal</a> bei schadenfix.de</p>
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