BVerwG: Keine Löschung von Punkten im Verkehrszentralregister nach Verzicht auf die Fahrerlaubnis

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 03.03.2011 entschieden, dass ein Verzicht auf die Fahrerlaubnis nicht zu einer Löschung von Punkten im Verkehrszentralregister nach § 4 Abs. 2 Satz 3 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) führt (Urteil vom 03.03.2011, Az.: 3 C 1.10).
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Quelle: http://brinkmann-dewert.de/thema/verkehrsrecht/