Eine Verfassungsbeschwerde von insgesamt 1.182 Seiten gegen die Verhängung eines Fahrverbots von zwei Monaten und ein Bußgeld hat das Bundesverfassungsgericht als missbräulich verworfen. Nun muss der Kläger 2.200 Euro Missbrauchsgebühren zahlen. Zur zitierten Website
Quelle: http://brinkmann-dewert.de/thema/verkehrsrecht/
BVerfG: Missbrauchsgebühr wegen 1.182 Seiten langer Beschwerde gegen Fahrverbot
Verfasser des Beitrages: Rechtsanwalt Wolfgang Tasche
gelesen: 15660 , heute: 4 , zuletzt: 19. Februar 2019