VG Berlin: Die Fahrt mit einem “Fixie”-Fahrrad im öffentlichen Straßenverkehr ist gefährlich und kann auch teuer werden. Mit einem Bußgeld von bis zu 90 Euro, Punkten in Flensburg und der Beschlagnahmung ihres Fahrrades müssen Personen rechnen, die die Polizei auf öffentlichen Straßen auf einem “Fixie” erwischt.
“Fixies” sind reine Sportfahrräder. Sie haben eine starre Hinterradnabe ohne Freilauf und nur einen Gang. Sie verfügen außerdem weder über Licht noch Bremsen – das Tempo lässt sich allein über die Trittfrequenz verringern. Das Berliner Verwaltungsgericht hat festgestellt, dass die Polizei die nicht verkehrssicheren “Fixies” bei regelwidriger Nutzung im Straßenverkehr einkassieren und versteigern darf (Az.: 1K 927.09). Der unglückliche Radler bekommt dann lediglich den Verkaufserlös abzüglich der Verwaltungskosten zurück.
Den aktuellen Bußgeldkatalog finden Sie hier.

und wenn das rad einen starren antrieb hat und ansonsten vekehrssicher ist? das konnen die dann nicht einfach einkassieren. starrer antrieb ist nicht verboten.
Wenn schon dann ganz und richtig zitieren das Urteil und nicht so eine sinnfreien Auszug oben der den Sachverhalt derart verkürzt das es nur Bild lesenden Autofahrern in die Vorurteilsschublade passt (ich fahre übrigens kein bremsloses gerät).
Sowohl die Definitionen des Gerichts darüber, was ein Fixie ist sowie das Verhalten und die Begründung des Beklagten waren/sind eindeutig suboptimal. Langfristige klarheit in einigen wichtigen details wird hier nicht erzeugt.
Entscheidung in Berlin im Wortlaut:
http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/3102/bs/10/page/sammlung.psml;jsessionid=672932967C71936342A932CC745F0416.jp25?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=JURE100063259&doc.part=L&doc.price=0.0#focuspoint
Verkürzt, ja! Aber inwiefer sinnfrei?
Wie lautet die korrekte Definition von Fixie-Fahrrad?
Wie könnte man langfristig Klarheit schaffen?