BGH: Zum Leistungskürzungsrecht des Versicherers bei grober Fahrlässigkeit (hier:_Trunkenheitsfahrt)

Am 22.06.2011 hat der für das Versicherungsrecht zuständige IV. Zivilsenat entschieden, dass ein Leistungskürzungsrecht des Versicherers nach § 81 Abs. 2 VVG wegen grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles ausscheidet, wenn der Versicherungsnehmer unzurechnungsfähig war.
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Quelle: http://brinkmann-dewert.de/thema/verkehrsrecht/