BGH-Urteil zur Frage der „Helmpflicht durch die Hintertür“ (Urteil des BGH vom 17.06.2014 – AZ: VI ZR 281/13)

Der BGH hat das viel beachtete Urteil des OLG Schleswig von 2013 aufgehoben.

Das OLG Schleswig hatte entschieden, dass Radfahrer ohne Helm beim Zusammenstoß mit einem PKW eine Mitschuld an den Unfallfolgen tragen, wenn der Helm bei einem Sturz Kopfverletzungen verhindert oder gemindert hätte (Urteil vom 05.06.2013; Az. 7 U 11/12).

http://www.schadenfixblog.de/helmpflicht-fuer-radfahrer/

Der BGH lehnt demgegenüber ein Mitverschulden („Verschulden gegen sich selbst“) ab.

Siehe:

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2014&Sort=3&nr=68021&pos=0&anz=95